die Gracchische Revolution in den Gemuetern der Zeitgenossen noch lange
nachzitterte und ihre Schoepfungen schuetzte: die Hegung und
Pflegung wenigstens der Poebelinteressen vertrug sich in der Tat aufs
vollkommenste mit dem eigenen Vorteil der Aristokratie, und es
ward dabei nichts weiter geopfert als bloss das gemeine Beste. Alle
diejenigen Massregeln, die von Gaius Gracchus zur Foerderung des
oeffentlichen Wohls getroffen waren, eben den besten, freilich
begreiflicherweise auch den unpopulaersten Teil seiner Gesetzgebung,
liess die Aristokratie fallen. Nichts wurde so rasch und so erfolgreich
angegriffen wie der grossartigste seiner Entwuerfe: der Plan, zunaechst
die roemische Buergerschaft und Italien, sodann Italien und die
Provinzen rechtlich gleichzustellen und, indem also der Unterschied
zwischen bloss herrschenden und zehrenden und bloss dienenden und
arbeitenden Staatsangehoerigen weggeraeumt ward, zugleich durch die
umfassendste und systematischste Emigration, die die Geschichte kennt,
die soziale Frage zu loesen. Mit der ganzen Verbissenheit und dem ganzen
graemlichen Eigensinn der Altersschwaeche draengte die restaurierte
Oligarchie den Grundsatz der abgelebten Geschlechter, dass Italien
das herrschende Land und Rom in Italien die herrschende Stadt bleiben
muesse, der Gegenwart aufs neue auf. Schon bei Lebzeiten des Gracchus
war die Zurueckweisung der italischen Bundesgenossen eine vollendete
Tatsache und war gegen den grossen Gedanken der ueberseeischen
Kolonisation ein sehr ernsthafter Angriff gerichtet worden, der die
naechste Ursache zu Gracchus' Untergang geworden war. Nach seinem Tode
wurde der Plan der Wiederherstellung Karthagos mit leichter Muehe von
der Regierungspartei beseitigt, obgleich die einzelnen daselbst schon
verteilten Landlose den Empfaengern geblieben sind. Zwar dass der
demokratischen Partei auf einem andern Punkte eine aehnliche Gruendung
gelang, konnte sie nicht wehren: im Verlauf der Eroberungen jenseits der
Alpen, welche Marcus Flaccus begonnen hatte, wurde daselbst im Jahre
636 (118) die Kolonie Narbo (Narbonne) begruendet, die aelteste
ueberseeische Buergerstadt im Roemischen Reiche, welche trotz vielfacher
Anfechtungen der Regierungspartei, trotz des geradezu auf Aufhebung
derselben vom Senat gestellten Antrags dennoch, geschuetzt
wahrscheinlich durch die beteiligten kaufmaennischen Interessen,
dauernden Bestand gehabt hat. Indes abgesehen von dieser, in ihrer
Vereinzelung nicht sehr bedeutenden Ausnahme gelang es der Regierung,
die Landanweisung ausserhalb Italiens durchgaengig zu verhindern.
In gleichem Sinne wurde die italische Domanialfrage geordnet. Die
italischen Kolonien des Gaius, vor allem Capua, wurden aufgehoben und,
soweit sie bereits zur Ausfuehrung gekommen waren, wieder aufgeloest;
nur die unbedeutende tarentinische blieb in der Art bestehen, dass die
neue Stadt Neptunia der bisherigen griechischen Gemeinde an die Seite
trat. Was durch die nichtkoloniale Assignation von den Domaenen
bereits verteilt war, blieb den Empfaengern; die darauf von Gracchus
im Interesse des Gemeinwesens gelegten Beschraenkungen, Erbzins und
Veraeusserungsverbot, hatte bereits Marcus Drusus aufgehoben. Dagegen
die noch nach Okkupationsrecht besessenen Domaenen, welche ausser dem
von den Latinern genutzten Domanialland zum groessten Teil bestanden
haben werden in dem gemaess des Gracchischen Maximum den Inhabern
gebliebenen Grundbesitz, war man entschlossen, den bisherigen Okkupanten
definitiv zuzuwenden und auch die Moeglichkeit kuenftiger Aufteilung
abzuschneiden. Freilich waren es zunaechst diese Laendereien, aus denen
die 36000 von Drusus verheissenen neuen Bauernhufen haetten gebildet
werden sollen; allein man sparte sich die Untersuchung, wo denn unter
dem Monde diese Hunderttausende von Morgen italischen Domaniallands
belegen sein moechten, und legte das Livische Kolonialgesetz, das seinen
Dienst getan, stillschweigend zu den Akten - nur etwa die kleine
Kolonie von Scolacium (Squillace) mag auf das Koloniengesetz des Drusus
zurueckgehen. Dagegen wurde durch ein Gesetz, das im Auftrag des Senats
der Volkstribun Spurius Thorius durchbrachte, das Teilungsamt im Jahre
635 (119) aufgehoben und den Okkupanten des Domaniallandes ein fester
Zins auferlegt, dessen Ertrag dem hauptstaedtischen Poebel zugute kam -
es scheint, indem die Kornverteilung zum Teil darauf fundiert ward:
noch weitergehende Vorschlaege, vielleicht eine Steigerung der
Getreidespenden, wehrte der verstaendige Volkstribun Gaius Marius ab.
Acht Jahre spaeter (643 111) geschah der letzte Schritt, indem durch
einen neuen Volksschluss ^1 das okkupierte Domanialland geradezu
umgewandelt ward in zinsfreies Privateigentum der bisherigen Okkupanten.
Man fuegte hinzu, dass in Zukunft Domanialland ueberhaupt nicht
okkupiert, sondern entweder verpachtet werden oder als gemeine Weide
offenstehen solle; fuer den letzteren Fall ward durch Feststellung
eines sehr niedrigen Maximum von zehn Stueck Gross- und fuenfzig Stueck
Kleinvieh dafuer gesorgt, dass nicht der grosse Herdenbesitzer den
kleinen tatsaechlich ausschliesse - verstaendige Bestimmungen, in denen
die Schaedlichkeit des uebrigen laengst aufgegebenen Okkupationssystems
nachtraeglich offizielle Anerkennung fand, die aber leider erst
getroffen wurden, als dasselbe den Staat bereits wesentlich um seine
Domanialbesitzungen gebracht hatte. Indem die roemische Aristokratie
also fuer sich selber sorgte und was von okkupiertem Lande noch in
ihren Haenden war, sich in Eigentum umwandeln liess, beschwichtigte sie
zugleich die italischen Bundesgenossen dadurch, dass sie denselben
an dem von ihnen und namentlich von ihrer munizipalen Aristokratie
genutzten latinischen Domanialland zwar nicht das Eigentum verlieh,
aber doch das ihnen durch ihre Privilegien verbriefte Recht daran
ungeschmaelert wahrte. Die Gegenpartei war in der ueblen Lage, dass in
den wichtigsten materiellen Fragen die Interessen der Italiker denen der
hauptstaedtischen Opposition schnurstracks entgegenliefen, ja jene
mit der roemischen Regierung eine Art Buendnis eingingen und gegen die
ausschweifenden Absichten mancher roemischen Demagogen bei dem
Senat Schutz suchten und fanden.
-------------------------------------------------------- ^1 Er ist
grossenteils noch vorhanden und bekannt unter dem jetzt seit dreihundert
Jahren fortgepflanzten falschen Namen des Thorischen Ackergesetzes.
-------------------------------------------------------- Waehrend also
die restaurierte Regierung es sich angelegen sein liess, die Keime zum
Bessern, die in der Gracchischen Verfassung vorhanden waren, gruendlich
auszureuten, blieb sie den nicht zum Heil des Ganzen von Gracchus
erweckten feindlichen Maechten gegenueber vollstaendig ohnmaechtig.
Das hauptstaedtische Proletariat blieb bestehen in anerkannter
Zehrberechtigung; die Geschworenen aus dem Kaufmannsstand liess der
Senat gleichfalls sich gefallen, so widerwaertig auch dieses Joch
eben dem besseren und stolzeren Teil der Aristokratie fiel. Es waren
unwuerdige Fesseln, die die Aristokratie trug; aber wir finden nicht,
dass sie ernstlich dazu tat, sich derselben zu entledigen. Das
Gesetz des Marcus Aemilius Scaurus von 632 (122), das wenigstens die
verfassungsmaessigen Beschraenkungen des Stimmrechts der Freigelassenen
einschaerfte, war fuer lange Jahre der einzige, sehr zahme Versuch der
senatorischen Regierung, ihren Poebeltyrannen wieder zu baendigen. Der
Antrag, den der Konsul Quintus Caepio siebzehn Jahre nach Einfuehrung
der Rittergerichte (648 106) einbrachte auf Zurueckgabe der Prozesse
an senatorische Geschworene, zeigte, was die Regierung wuenschte, aber
auch, was sie vermochte, wenn es sich nicht darum handelte, Domaenen
zu verschleudern, sondern einem einflussreichen Stande gegenueber eine
Massregel durchzusetzen: sie fiel damit durch 2. Zu einer Emanzipation
der Regierung von ihren unbequemen Machtgenossen kam es nicht; wohl
aber trugen diese Massregeln dazu bei, das niemals aufrichtige
Einverstaendnis der regierenden Aristokratie mit der Kaufmannschaft und
dem Proletariat noch ferner zu trueben. Beide wussten sehr genau, dass
der Senat alle Zugestaendnisse nur aus Angst und widerwillig gewaehrte;
weder durch Dankbarkeits- noch durch Vorteilsruecksichten an die
Herrschaft des Senats dauernd gefesselt, waren beide sehr bereit,
jedem anderen Machthaber, der ihnen mehr oder auch nur das gleiche bot,
dieselben Dienste zu leisten, und hatten nichts dagegen, wenn sich eine
Gelegenheit gab, den Senat zu schikanieren oder zu hemmen. So regierte
die Restauration weiter mit den Wuenschen und Gesinnungen der legitimen
Aristokratie und mit der Verfassung und den Regierungsmitteln der
Tyrannis. Ihre Herrschaft ruhte nicht bloss auf den gleichen Basen
wie die des Gracchus, sondern sie war auch gleich schlecht, ja noch
schlechter befestigt; sie war stark, wo sie mit dem Poebel im Bunde
zweckmaessige Institutionen umstiess, aber den Gassenbanden wie den
kaufmaennischen Interessen gegenueber vollkommen machtlos. Sie sass auf
dem erledigten Thron mit boesem Gewissen und geteilten Hoffnungen, den
Institutionen des eigenen Staates grollend und doch unfaehig, auch nur
planmaessig sie anzugreifen, unsicher im Tun und Lassen ausser, wo der
eigene materielle Vorteil sprach, ein Bild der Treulosigkeit gegen die
eigene wie die entgegengesetzte Partei, des inneren Widerspruchs, der
klaeglichsten Ohnmacht, des gemeinsten Eigennutzes, ein
unuebertroffenes Ideal der Missregierung.
---------------------------------------------------- 2 Das zeigt, wie
bekannt, der weitere Verlauf. Man hat dagegen geltend gemacht, dass bei
Valerius Maximus Quintus Caepio Patron des Senats genannt werde; allein
teils beweist dies nicht genug, teils passt, was daselbst erzaehlt wird,
schlechterdings nicht auf den Konsul des Jahres 648 (106), und es muss
hier eine Irrung sein, sei es nun im Namen oder in den berichteten
Tatsachen. --------------------------------------------------- Es
konnte nicht anders sein; die gesamte Nation war in intellektuellem
und sittlichem Verfall, vor allem aber die hoechsten Staende. Die
Aristokratie vor der Gracchenzeit war wahrlich nicht ueberreich
an Talenten und die Baenke des Senats vollgedraengt von feigem und
verlottertem adligen Gesindel; indes es sassen doch in demselben auch
Scipio Aemilianus, Gaius Laelius, Quintus Metellus, Publius Crassus,
Publius Scaevola und zahlreiche andere achtbare und faehige Maenner, und
wer einigen guten Willen mitbrachte, konnte urteilen, dass der Senat in
der Unrechtfertigkeit ein gewisses Mass und ein gewisses Dekorum in
dem Missregiment einhalte. Diese Aristokratie war gestuerzt und
sodann wiederhergestellt worden; fortan ruhte auf ihr der Fluch der
Restauration. Hatte die Aristokratie frueher regiert schlecht und recht
und seit mehr als einem Jahrhundert ohne jede fuehlbare Opposition, so
hatte die durchgemachte Krise wie ein Blitz in dunkler Nacht ihr den
Abgrund gezeigt, der vor ihren Fuessen klaffte. War es ein Wunder, dass
fortan der Groll immer und, wo sie es wagte, der Schrecken das Regiment
der altadligen Herrenpartei bezeichnete? dass die Regierenden noch
unendlich schroffer und gewaltsamer als bisher gegen die nichtregierende
Menge als festgeschlossene Partei zusammenstanden? dass die
Familienpolitik jetzt, eben wie in den schlimmsten Zeiten des
Patriziats, wiederum sich griff und zum Beispiel die vier Soehne
und (wahrscheinlich) die zwei Neffen des Quintus Metellus, mit einer
einzigen Ausnahme lauter unbedeutende, zum Teil ihrer Einfalt wegen
berufene Leute, innerhalb fuenfzehn Jahren (631-645 123-109) saemtlich
zum Konsulat, mit Ausnahme eines einzigen auch zum Triumph gelangten,
von den Schwiegersoehnen und so weiter zu schweigen? dass, je gewalt-
und grausamer einer der Ihrigen gegen die Gegenpartei aufgetreten war,
er desto entschiedener von ihnen gefeiert, dem echten Aristokraten jeder
Frevel, jede Schamlosigkeit verziehen ward? dass die Regierenden und die
Regierten nur darin nicht zwei kriegfuehrenden Parteien glichen, dass
in ihrem Krieg kein Voelkerrecht galt? Es war leider nur zu begreiflich,
dass, wenn die alte Aristokratie das Volk mit Ruten schlug, diese
restaurierte es mit Skorpionen zuechtigte. Sie kam zurueck; aber sie kam
weder klueger noch besser. Nie hat es bis auf diese Zeit der roemischen
Aristokratie so vollstaendig an staatsmaennischen und militaerischen
Kapazitaeten gemangelt wie in dieser Restaurationsepoche zwischen der
Gracchischen und der Cinnanischen Revolution. Bezeichnend dafuer ist der
Koryphaee der senatorischen Partei dieser Zeit, Marcus Aemilius Scaurus.
Der Sohn hochadliger, aber unvermoegender Eltern und darum genoetigt,
Gebrauch zu machen von seinen nicht gemeinen Talenten, schwang er sich
auf zum Konsul (639 115) und Zensor (645 109), war lange Jahre Vormann
des Senats und das politische Orakel seiner Standesgenossen und
verewigte seinen Namen nicht bloss als Redner und Schriftsteller,
sondern auch als Urheber einiger der ansehnlichsten in diesem
Jahrhundert ausgefuehrten Staatsbauten. Indes wenn man naeher zusieht,
laufen seine vielgefeierten Grosstaten darauf hinaus, dass er als
Feldherr einige wohlfeile Dorftriumphe in den Alpen, als Staatsmann mit
seinem Stimm- und Luxusgesetz einige ungefaehr ebenso ernsthafte Siege
ueber den revolutionaeren Zeitgeist erfocht, sein eigentliches Talent
indes darin bestand, ganz ebenso zugaenglich und bestechlich zu sein
wie jeder andere ehrenwerte Senator, aber mit einiger Schlauheit den
Augenblick, wo die Sache bedenklich zu werden anfing, zu wittern und vor
allem durch seine vornehme und ehrwuerdige Erscheinung vor dem Publikum
den Fabricius zu agieren. In militaerischer Hinsicht finden sich zwar
einige ehrenvolle Ausnahmen tuechtiger Offiziere aus den hoechsten
Kreisen der Aristokratie; die Regel aber war, dass die vornehmen Herren,
wenn sie an die Spitze der Armeen treten sollten, schleunigst aus
den griechischen Kriegshandbuechern und den roemischen Annalen
zusammenlasen, was noetig war, um einen militaerischen Diskurs zu
fuehren und sodann im Feldlager im besten Fall das wirkliche Kommando
einem niedrig geborenen Offizier von erprobter Faehigkeit und erprobter
Bescheidenheit uebergaben. In der Tat, wenn ein paar Jahrhunderte zuvor
der Senat einer Versammlung von Koenigen glich, so spielten diese
ihre Nachfahren nicht uebel die Prinzen. Aber der Unfaehigkeit dieser
restaurierten Adligen hielt voellig die Waage ihre politische und
sittliche Nichtswuerdigkeit. Wenn nicht die religioesen Zustaende, auf
die zurueckzukommen sein wird, von der wuesten Zerfahrenheit dieser
Zeit ein treues Spiegelbild boeten und ebenso die aeussere Geschichte
in dieser Epoche die vollkommene Schlechtigkeit des roemischen Adels
als einen ihrer wesentlichsten Faktoren aufwiese, so wuerden die
entsetzlichsten Verbrechen, die in den hoechsten Kreisen Roms Schlag
auf Schlag zum Vorschein kamen, allein denselben hinreichend
charakterisieren. Die Verwaltung war nach innen und nach aussen, was
sie sein konnte unter einem solchen Regiment. Der soziale Ruin Italiens
griff mit erschreckender Geschwindigkeit um sich; seit die Aristokratie
das Auskaufen der Kleinbesitzer sich gesetzlich hatte erlauben lassen,
und in ihrem neuen Uebermut das Austreiben derselben immer haeufiger
sich selbst erlaubte, verschwanden die Bauernstellen wie die
Regentropfen im Meer. Wie mit der politischen die oekonomische
Oligarchie mindestens Schritt hielt, zeigt die Aeusserung, die ein
gemaessigt demokratischer Mann, Lucius Marcius Philippus, um 650 (100)
tat, dass es in der ganzen Buergerschaft kaum 2000 vermoegende
Familien gebe. Den praktischen Kommentar dazu lieferten abermals die
Sklavenaufstaende, welche in den ersten Jahren des Kimbrischen Krieges
alljaehrlich in Italien ausbrachen, so in Nuceria, in Capua, im Gebiet
von Thurii. Diese letzte Zusammenrottung war schon so bedeutend, dass
gegen sie der staedtische Praetor mit seiner Legion hatte marschieren
muessen und dennoch nicht durch Waffengewalt, sondern nur durch
tueckischen Verrat der Insurrektion Herr geworden war. Auch das war
eine bedenkliche Erscheinung, dass an der Spitze derselben kein Sklave
gestanden hatte, sondern der roemische Ritter Titus Vettius, den seine
Schulden zu dem wahnsinnigen Schritt getrieben hatten, seine Sklaven
frei und sich zu ihrem Koenig zu erklaeren (650 104). Wie gefaehrlich
die Anhaeufung der Sklavenmassen in Italien der Regierung erschien,
beweisen die Vorsichtsmassregeln hinsichtlich der Goldwaeschereien von
Victumulae, die seit 611 (143) fuer Rechnung der roemischen Regierung
betrieben wurden: die Paechter wurden zuerst verpflichtet, nicht ueber
5000 Arbeiter anzustellen, spaeter der Betrieb durch Senatsbeschluss
gaenzlich eingestellt. Unter einem Regiment wie dem gegenwaertigen war
in der Tat alles zu fuerchten, wenn, wie dies sehr moeglich war,
ein Heer von Transalpinern in Italien eindrang und die grossenteils
stammverwandten Sklaven zu den Waffen rief. Verhaeltnismaessig mehr
noch litten die Provinzen. Man versuche sich vorzustellen, wie es in
Ostindien aussehen wuerde, wenn die englische Aristokratie waere, was in
jener Zeit die roemische war, und man wird eine Vorstellung der Lage von
Sizilien und Asia haben. Die Gesetzgebung, indem sie der Kaufmannschaft
die Kontrolle der Beamten uebertrug, noetigte diese, gewissermassen
gemeinschaftliche Sache mit jener zu machen und durch unbedingte
Nachgiebigkeit gegen die Kapitalisten in den Provinzen sich
unbeschraenkte Pluenderungsfreiheit und Schutz vor der Anklage zu
erkaufen. Neben diesen offiziell und halboffiziell angestellten Raeubern
pluenderten Land- und Seepiraten die saemtlichen Landschaften des
Mittelmeers. Vor allem in den asiatischen Gewaessern trieben die
Flibustier es so arg, dass selbst die roemische Regierung sich genoetigt
sah, im Jahre 652 (102) eine wesentlich aus den Schiffen der abhaengigen
Kaufstaedte gebildete Flotte unter dem mit prokonsularischer Gewalt
bekleideten Praetor Marcus Antonius nach Kilikien zu entsenden. Diese
brachte nicht bloss eine Anzahl Korsarenschiffe auf und nahm einige
Felsennester aus, sondern die Roemer richteten hier sich sogar fuer die
Dauer ein und besetzten zur Unterdrueckung des Seeraubs in dem Hauptsitz
desselben, dem rauhen oder westlichen Kilikien, feste militaerische
Positionen, was der Anfang war zur Einrichtung der seitdem unter den
roemischen Aemtern erscheinenden Provinz Kilikien 3. Die Absicht war
loeblich und der Plan an sich zweckmaessig entworfen; nur bewies
leider der Fortbestand und die Steigerung des Korsarenunwesens in den
asiatischen Gewaessern und speziell in Kilikien, mit wie unzulaenglichen
Mitteln man von der neu genommenen Stellung aus die Piraterie
bekaempfte. ----------------------------------------------------- 3
Vielfaeltig wird angenommen, dass die Einrichtung der Provinz Kilikien
erst erfolgte nach der kilikischen Expedition des Publius Servilius 676
f. (78), allein mit Unrecht; denn schon 662 (92) finden wir Sulla
(App. Mithr. 57; civ. 1, 77; Aur. Vict. 75), 674 und 675 (80 79) Gnaeus
Dolabella (Cic. Verr. 1, 16 44) als Statthalter von Kilikien, wonach
nichts uebrig bleibt, als die Einrichtung der Provinz in das Jahr 652
(102) zu setzen. Hierfuer spricht ferner, dass in dieser Zeit die
Zuege der Roemer gegen die Korsaren, wie zum Beispiel die balearischen,
ligurischen, dalmatischen, regelmaessig gerichtet erscheinen auf
Besetzung der Kuestenpunkte, von wo der Seeraub ausging; natuerlich,
denn da die Roemer keine stehende Flotte hatten, war das einzige Mittel,
dem Seeraub wirksam zu steuern, die Besetzung der Kuesten. Uebrigens ist
daran zu erinnern, dass der Begriff der provincia nicht unbedingt Besitz
der Landschaft in sich schliesst, sondern an sich nichts ist als ein
selbstaendiges militaerisches Kommando; es ist sehr moeglich, dass die
Roemer zunaechst in dieser rauhen Landschaft nichts nahmen als Station
fuer Schiffe und Mannschaft. Das ebene Ostkilikien blieb bis auf den
Krieg gegen Tigranes bei dem Syrischen Reich (App. Syr. 48); die
ehemals zu Kilikien gerechneten Landschaften noerdlich des Tauros, das
sogenannte kappadokische Kilikien und Kataonien gehoerten jenes seit
der Aufloesung des Attalischen Reiches (Iust. 37, 1; oben S. 62),
dieses wohl schon seit dem Frieden mit Antiochos zu Kappadokien.
---------------------------------------------------- Aber nirgends kam
die Ohnmacht und die Verkehrtheit der roemischen Provinzialverwaltung
in so nackter Bloesse zu Tage wie in den Insurrektionen des
Sklavenproletariats, welche mit der Restauration der Aristokratie
zugleich in den vorigen Stand wieder eingesetzt zu sein schienen.
Jene aus Aufstaenden zu Kriegen anschwellenden Schilderhebungen
der Sklavenschaft, wie sie eben um das Jahr 620 (134) als eine und
vielleicht die naechste Ursache der Gracchischen Revolution aufgetreten
waren, erneuern und wiederholen sich in trauriger Einfoermigkeit. Wieder
gaerte es wie dreissig Jahre zuvor in der gesamten Sklavenschaft im
Roemischen Reiche. Der italischen Zusammenrottungen ward schon gedacht.
In den attischen Silberbergwerken standen die Grubenarbeiter auf,
besetzten das Vorgebirge Sunion und pluenderten laengere Zeit hindurch
von dort aus die Umgegend; an anderen Orten zeigten sich aehnliche
Bewegungen. Vor allem war wieder der Hauptsitz dieser fuerchterlichen
Vorgaenge Sizilien mit seinen Plantagen und den dort zusammenstroemenden
kleinasiatischen Sklavenhorden. Es ist charakteristisch fuer die
Groesse des Uebels, dass ein Versuch der Regierung, den schlimmsten
Unrechtfertigkeiten der Sklavenhalter zu steuern, die naechste Ursache
der neuen Insurrektion ward. Dass die freien Proletarier in Sizilien
wenig besser daran waren als die Sklavenschaft, hatte schon ihr
Verhalten zu dem ersten Aufstand gezeigt; nach der Besiegung desselben
nahmen die roemischen Spekulanten ihre Revanche und steckten die freien
Provinzialen massenweise unter die Sklavenschaften ein. Infolge einer
hiergegen im Jahre 650 (204) vom Senat erlassenen scharfen Verfuegung
setzte der damalige Statthalter von Sizilien, Publius Licinius Nerva,
in Syrakus ein Freiheitsgericht nieder, das in der Tat mit Ernst
durchgriff; in kurzer Zeit war in achthundert Prozessen gegen die
Sklavenbesitzer entschieden und die Zahl der anhaengig gemachten Sachen
immer noch im Steigen. Die erschreckten Plantagenbesitzer stuermten
nach Syrakus, um von dem roemischen Statthalter die Sistierung solcher
unerhoerten Rechtspflege zu erzwingen; Nerva war schwach genug, sich
terrorisieren zu lassen und die prozessbittenden Unfreien mit barschen
Worten anzuweisen, dass sie sich des laestigen Verlangens von Recht und
Gerechtigkeit zu begeben und augenblicklich zu denen zurueckzukehren
haetten, die sich ihre Herren nennten. Die Abgewiesenen rotteten statt
dessen sich zusammen und gingen in die Berge. Der Statthalter war auf
militaerische Massregeln nicht gefasst und selbst der elende Landsturm
der Insel nicht sogleich zur Hand; weshalb er ein Buendnis abschloss
mit einem der bekanntesten Raeuberhauptleute auf der Insel und durch das
Versprechen eigener Begnadigung ihn bewog, die aufstaendischen Sklaven