als die Gracchen dies getan hatten. Es geschah dies nicht bloss, weil

die Gracchische Revolution in den Gemuetern der Zeitgenossen noch lange

nachzitterte und ihre Schoepfungen schuetzte: die Hegung und

Pflegung wenigstens der Poebelinteressen vertrug sich in der Tat aufs

vollkommenste mit dem eigenen Vorteil der Aristokratie, und es

ward dabei nichts weiter geopfert als bloss das gemeine Beste. Alle

diejenigen Massregeln, die von Gaius Gracchus zur Foerderung des

oeffentlichen Wohls getroffen waren, eben den besten, freilich

begreiflicherweise auch den unpopulaersten Teil seiner Gesetzgebung,

liess die Aristokratie fallen. Nichts wurde so rasch und so erfolgreich

angegriffen wie der grossartigste seiner Entwuerfe: der Plan, zunaechst

die roemische Buergerschaft und Italien, sodann Italien und die

Provinzen rechtlich gleichzustellen und, indem also der Unterschied

zwischen bloss herrschenden und zehrenden und bloss dienenden und

arbeitenden Staatsangehoerigen weggeraeumt ward, zugleich durch die

umfassendste und systematischste Emigration, die die Geschichte kennt,

die soziale Frage zu loesen. Mit der ganzen Verbissenheit und dem ganzen

graemlichen Eigensinn der Altersschwaeche draengte die restaurierte

Oligarchie den Grundsatz der abgelebten Geschlechter, dass Italien

das herrschende Land und Rom in Italien die herrschende Stadt bleiben

muesse, der Gegenwart aufs neue auf. Schon bei Lebzeiten des Gracchus

war die Zurueckweisung der italischen Bundesgenossen eine vollendete

Tatsache und war gegen den grossen Gedanken der ueberseeischen

Kolonisation ein sehr ernsthafter Angriff gerichtet worden, der die

naechste Ursache zu Gracchus' Untergang geworden war. Nach seinem Tode

wurde der Plan der Wiederherstellung Karthagos mit leichter Muehe von

der Regierungspartei beseitigt, obgleich die einzelnen daselbst schon

verteilten Landlose den Empfaengern geblieben sind. Zwar dass der

demokratischen Partei auf einem andern Punkte eine aehnliche Gruendung

gelang, konnte sie nicht wehren: im Verlauf der Eroberungen jenseits der

Alpen, welche Marcus Flaccus begonnen hatte, wurde daselbst im Jahre

636 (118) die Kolonie Narbo (Narbonne) begruendet, die aelteste

ueberseeische Buergerstadt im Roemischen Reiche, welche trotz vielfacher

Anfechtungen der Regierungspartei, trotz des geradezu auf Aufhebung

derselben vom Senat gestellten Antrags dennoch, geschuetzt

wahrscheinlich durch die beteiligten kaufmaennischen Interessen,

dauernden Bestand gehabt hat. Indes abgesehen von dieser, in ihrer

Vereinzelung nicht sehr bedeutenden Ausnahme gelang es der Regierung,

die Landanweisung ausserhalb Italiens durchgaengig zu verhindern.

In gleichem Sinne wurde die italische Domanialfrage geordnet. Die

italischen Kolonien des Gaius, vor allem Capua, wurden aufgehoben und,

soweit sie bereits zur Ausfuehrung gekommen waren, wieder aufgeloest;

nur die unbedeutende tarentinische blieb in der Art bestehen, dass die

neue Stadt Neptunia der bisherigen griechischen Gemeinde an die Seite

trat. Was durch die nichtkoloniale Assignation von den Domaenen

bereits verteilt war, blieb den Empfaengern; die darauf von Gracchus

im Interesse des Gemeinwesens gelegten Beschraenkungen, Erbzins und

Veraeusserungsverbot, hatte bereits Marcus Drusus aufgehoben. Dagegen

die noch nach Okkupationsrecht besessenen Domaenen, welche ausser dem

von den Latinern genutzten Domanialland zum groessten Teil bestanden

haben werden in dem gemaess des Gracchischen Maximum den Inhabern

gebliebenen Grundbesitz, war man entschlossen, den bisherigen Okkupanten

definitiv zuzuwenden und auch die Moeglichkeit kuenftiger Aufteilung

abzuschneiden. Freilich waren es zunaechst diese Laendereien, aus denen

die 36000 von Drusus verheissenen neuen Bauernhufen haetten gebildet

werden sollen; allein man sparte sich die Untersuchung, wo denn unter

dem Monde diese Hunderttausende von Morgen italischen Domaniallands

belegen sein moechten, und legte das Livische Kolonialgesetz, das seinen

Dienst getan, stillschweigend zu den Akten - nur etwa die kleine

Kolonie von Scolacium (Squillace) mag auf das Koloniengesetz des Drusus

zurueckgehen. Dagegen wurde durch ein Gesetz, das im Auftrag des Senats

der Volkstribun Spurius Thorius durchbrachte, das Teilungsamt im Jahre

635 (119) aufgehoben und den Okkupanten des Domaniallandes ein fester

Zins auferlegt, dessen Ertrag dem hauptstaedtischen Poebel zugute kam -

es scheint, indem die Kornverteilung zum Teil darauf fundiert ward:

noch weitergehende Vorschlaege, vielleicht eine Steigerung der

Getreidespenden, wehrte der verstaendige Volkstribun Gaius Marius ab.

Acht Jahre spaeter (643 111) geschah der letzte Schritt, indem durch

einen neuen Volksschluss ^1 das okkupierte Domanialland geradezu

umgewandelt ward in zinsfreies Privateigentum der bisherigen Okkupanten.

Man fuegte hinzu, dass in Zukunft Domanialland ueberhaupt nicht

okkupiert, sondern entweder verpachtet werden oder als gemeine Weide

offenstehen solle; fuer den letzteren Fall ward durch Feststellung

eines sehr niedrigen Maximum von zehn Stueck Gross- und fuenfzig Stueck

Kleinvieh dafuer gesorgt, dass nicht der grosse Herdenbesitzer den

kleinen tatsaechlich ausschliesse - verstaendige Bestimmungen, in denen

die Schaedlichkeit des uebrigen laengst aufgegebenen Okkupationssystems

nachtraeglich offizielle Anerkennung fand, die aber leider erst

getroffen wurden, als dasselbe den Staat bereits wesentlich um seine

Domanialbesitzungen gebracht hatte. Indem die roemische Aristokratie

also fuer sich selber sorgte und was von okkupiertem Lande noch in

ihren Haenden war, sich in Eigentum umwandeln liess, beschwichtigte sie

zugleich die italischen Bundesgenossen dadurch, dass sie denselben

an dem von ihnen und namentlich von ihrer munizipalen Aristokratie

genutzten latinischen Domanialland zwar nicht das Eigentum verlieh,

aber doch das ihnen durch ihre Privilegien verbriefte Recht daran

ungeschmaelert wahrte. Die Gegenpartei war in der ueblen Lage, dass in

den wichtigsten materiellen Fragen die Interessen der Italiker denen der

hauptstaedtischen Opposition schnurstracks entgegenliefen, ja jene

mit der roemischen Regierung eine Art Buendnis eingingen und gegen die

ausschweifenden Absichten mancher roemischen Demagogen bei dem

Senat Schutz suchten und fanden.

-------------------------------------------------------- ^1 Er ist

grossenteils noch vorhanden und bekannt unter dem jetzt seit dreihundert

Jahren fortgepflanzten falschen Namen des Thorischen Ackergesetzes.

-------------------------------------------------------- Waehrend also

die restaurierte Regierung es sich angelegen sein liess, die Keime zum

Bessern, die in der Gracchischen Verfassung vorhanden waren, gruendlich

auszureuten, blieb sie den nicht zum Heil des Ganzen von Gracchus

erweckten feindlichen Maechten gegenueber vollstaendig ohnmaechtig.

Das hauptstaedtische Proletariat blieb bestehen in anerkannter

Zehrberechtigung; die Geschworenen aus dem Kaufmannsstand liess der

Senat gleichfalls sich gefallen, so widerwaertig auch dieses Joch

eben dem besseren und stolzeren Teil der Aristokratie fiel. Es waren

unwuerdige Fesseln, die die Aristokratie trug; aber wir finden nicht,

dass sie ernstlich dazu tat, sich derselben zu entledigen. Das

Gesetz des Marcus Aemilius Scaurus von 632 (122), das wenigstens die

verfassungsmaessigen Beschraenkungen des Stimmrechts der Freigelassenen

einschaerfte, war fuer lange Jahre der einzige, sehr zahme Versuch der

senatorischen Regierung, ihren Poebeltyrannen wieder zu baendigen. Der

Antrag, den der Konsul Quintus Caepio siebzehn Jahre nach Einfuehrung

der Rittergerichte (648 106) einbrachte auf Zurueckgabe der Prozesse

an senatorische Geschworene, zeigte, was die Regierung wuenschte, aber

auch, was sie vermochte, wenn es sich nicht darum handelte, Domaenen

zu verschleudern, sondern einem einflussreichen Stande gegenueber eine

Massregel durchzusetzen: sie fiel damit durch 2. Zu einer Emanzipation

der Regierung von ihren unbequemen Machtgenossen kam es nicht; wohl

aber trugen diese Massregeln dazu bei, das niemals aufrichtige

Einverstaendnis der regierenden Aristokratie mit der Kaufmannschaft und

dem Proletariat noch ferner zu trueben. Beide wussten sehr genau, dass

der Senat alle Zugestaendnisse nur aus Angst und widerwillig gewaehrte;

weder durch Dankbarkeits- noch durch Vorteilsruecksichten an die

Herrschaft des Senats dauernd gefesselt, waren beide sehr bereit,

jedem anderen Machthaber, der ihnen mehr oder auch nur das gleiche bot,

dieselben Dienste zu leisten, und hatten nichts dagegen, wenn sich eine

Gelegenheit gab, den Senat zu schikanieren oder zu hemmen. So regierte

die Restauration weiter mit den Wuenschen und Gesinnungen der legitimen

Aristokratie und mit der Verfassung und den Regierungsmitteln der

Tyrannis. Ihre Herrschaft ruhte nicht bloss auf den gleichen Basen

wie die des Gracchus, sondern sie war auch gleich schlecht, ja noch

schlechter befestigt; sie war stark, wo sie mit dem Poebel im Bunde

zweckmaessige Institutionen umstiess, aber den Gassenbanden wie den

kaufmaennischen Interessen gegenueber vollkommen machtlos. Sie sass auf

dem erledigten Thron mit boesem Gewissen und geteilten Hoffnungen, den

Institutionen des eigenen Staates grollend und doch unfaehig, auch nur

planmaessig sie anzugreifen, unsicher im Tun und Lassen ausser, wo der

eigene materielle Vorteil sprach, ein Bild der Treulosigkeit gegen die

eigene wie die entgegengesetzte Partei, des inneren Widerspruchs, der

klaeglichsten Ohnmacht, des gemeinsten Eigennutzes, ein

unuebertroffenes Ideal der Missregierung.

---------------------------------------------------- 2 Das zeigt, wie

bekannt, der weitere Verlauf. Man hat dagegen geltend gemacht, dass bei

Valerius Maximus Quintus Caepio Patron des Senats genannt werde; allein

teils beweist dies nicht genug, teils passt, was daselbst erzaehlt wird,

schlechterdings nicht auf den Konsul des Jahres 648 (106), und es muss

hier eine Irrung sein, sei es nun im Namen oder in den berichteten

Tatsachen. --------------------------------------------------- Es

konnte nicht anders sein; die gesamte Nation war in intellektuellem

und sittlichem Verfall, vor allem aber die hoechsten Staende. Die

Aristokratie vor der Gracchenzeit war wahrlich nicht ueberreich

an Talenten und die Baenke des Senats vollgedraengt von feigem und

verlottertem adligen Gesindel; indes es sassen doch in demselben auch

Scipio Aemilianus, Gaius Laelius, Quintus Metellus, Publius Crassus,

Publius Scaevola und zahlreiche andere achtbare und faehige Maenner, und

wer einigen guten Willen mitbrachte, konnte urteilen, dass der Senat in

der Unrechtfertigkeit ein gewisses Mass und ein gewisses Dekorum in

dem Missregiment einhalte. Diese Aristokratie war gestuerzt und

sodann wiederhergestellt worden; fortan ruhte auf ihr der Fluch der

Restauration. Hatte die Aristokratie frueher regiert schlecht und recht

und seit mehr als einem Jahrhundert ohne jede fuehlbare Opposition, so

hatte die durchgemachte Krise wie ein Blitz in dunkler Nacht ihr den

Abgrund gezeigt, der vor ihren Fuessen klaffte. War es ein Wunder, dass

fortan der Groll immer und, wo sie es wagte, der Schrecken das Regiment

der altadligen Herrenpartei bezeichnete? dass die Regierenden noch

unendlich schroffer und gewaltsamer als bisher gegen die nichtregierende

Menge als festgeschlossene Partei zusammenstanden? dass die

Familienpolitik jetzt, eben wie in den schlimmsten Zeiten des

Patriziats, wiederum sich griff und zum Beispiel die vier Soehne

und (wahrscheinlich) die zwei Neffen des Quintus Metellus, mit einer

einzigen Ausnahme lauter unbedeutende, zum Teil ihrer Einfalt wegen

berufene Leute, innerhalb fuenfzehn Jahren (631-645 123-109) saemtlich

zum Konsulat, mit Ausnahme eines einzigen auch zum Triumph gelangten,

von den Schwiegersoehnen und so weiter zu schweigen? dass, je gewalt-

und grausamer einer der Ihrigen gegen die Gegenpartei aufgetreten war,

er desto entschiedener von ihnen gefeiert, dem echten Aristokraten jeder

Frevel, jede Schamlosigkeit verziehen ward? dass die Regierenden und die

Regierten nur darin nicht zwei kriegfuehrenden Parteien glichen, dass

in ihrem Krieg kein Voelkerrecht galt? Es war leider nur zu begreiflich,

dass, wenn die alte Aristokratie das Volk mit Ruten schlug, diese

restaurierte es mit Skorpionen zuechtigte. Sie kam zurueck; aber sie kam

weder klueger noch besser. Nie hat es bis auf diese Zeit der roemischen

Aristokratie so vollstaendig an staatsmaennischen und militaerischen

Kapazitaeten gemangelt wie in dieser Restaurationsepoche zwischen der

Gracchischen und der Cinnanischen Revolution. Bezeichnend dafuer ist der

Koryphaee der senatorischen Partei dieser Zeit, Marcus Aemilius Scaurus.

Der Sohn hochadliger, aber unvermoegender Eltern und darum genoetigt,

Gebrauch zu machen von seinen nicht gemeinen Talenten, schwang er sich

auf zum Konsul (639 115) und Zensor (645 109), war lange Jahre Vormann

des Senats und das politische Orakel seiner Standesgenossen und

verewigte seinen Namen nicht bloss als Redner und Schriftsteller,

sondern auch als Urheber einiger der ansehnlichsten in diesem

Jahrhundert ausgefuehrten Staatsbauten. Indes wenn man naeher zusieht,

laufen seine vielgefeierten Grosstaten darauf hinaus, dass er als

Feldherr einige wohlfeile Dorftriumphe in den Alpen, als Staatsmann mit

seinem Stimm- und Luxusgesetz einige ungefaehr ebenso ernsthafte Siege

ueber den revolutionaeren Zeitgeist erfocht, sein eigentliches Talent

indes darin bestand, ganz ebenso zugaenglich und bestechlich zu sein

wie jeder andere ehrenwerte Senator, aber mit einiger Schlauheit den

Augenblick, wo die Sache bedenklich zu werden anfing, zu wittern und vor

allem durch seine vornehme und ehrwuerdige Erscheinung vor dem Publikum

den Fabricius zu agieren. In militaerischer Hinsicht finden sich zwar

einige ehrenvolle Ausnahmen tuechtiger Offiziere aus den hoechsten

Kreisen der Aristokratie; die Regel aber war, dass die vornehmen Herren,

wenn sie an die Spitze der Armeen treten sollten, schleunigst aus

den griechischen Kriegshandbuechern und den roemischen Annalen

zusammenlasen, was noetig war, um einen militaerischen Diskurs zu

fuehren und sodann im Feldlager im besten Fall das wirkliche Kommando

einem niedrig geborenen Offizier von erprobter Faehigkeit und erprobter

Bescheidenheit uebergaben. In der Tat, wenn ein paar Jahrhunderte zuvor

der Senat einer Versammlung von Koenigen glich, so spielten diese

ihre Nachfahren nicht uebel die Prinzen. Aber der Unfaehigkeit dieser

restaurierten Adligen hielt voellig die Waage ihre politische und

sittliche Nichtswuerdigkeit. Wenn nicht die religioesen Zustaende, auf

die zurueckzukommen sein wird, von der wuesten Zerfahrenheit dieser

Zeit ein treues Spiegelbild boeten und ebenso die aeussere Geschichte

in dieser Epoche die vollkommene Schlechtigkeit des roemischen Adels

als einen ihrer wesentlichsten Faktoren aufwiese, so wuerden die

entsetzlichsten Verbrechen, die in den hoechsten Kreisen Roms Schlag

auf Schlag zum Vorschein kamen, allein denselben hinreichend

charakterisieren. Die Verwaltung war nach innen und nach aussen, was

sie sein konnte unter einem solchen Regiment. Der soziale Ruin Italiens

griff mit erschreckender Geschwindigkeit um sich; seit die Aristokratie

das Auskaufen der Kleinbesitzer sich gesetzlich hatte erlauben lassen,

und in ihrem neuen Uebermut das Austreiben derselben immer haeufiger

sich selbst erlaubte, verschwanden die Bauernstellen wie die

Regentropfen im Meer. Wie mit der politischen die oekonomische

Oligarchie mindestens Schritt hielt, zeigt die Aeusserung, die ein

gemaessigt demokratischer Mann, Lucius Marcius Philippus, um 650 (100)

tat, dass es in der ganzen Buergerschaft kaum 2000 vermoegende

Familien gebe. Den praktischen Kommentar dazu lieferten abermals die

Sklavenaufstaende, welche in den ersten Jahren des Kimbrischen Krieges

alljaehrlich in Italien ausbrachen, so in Nuceria, in Capua, im Gebiet

von Thurii. Diese letzte Zusammenrottung war schon so bedeutend, dass

gegen sie der staedtische Praetor mit seiner Legion hatte marschieren

muessen und dennoch nicht durch Waffengewalt, sondern nur durch

tueckischen Verrat der Insurrektion Herr geworden war. Auch das war

eine bedenkliche Erscheinung, dass an der Spitze derselben kein Sklave

gestanden hatte, sondern der roemische Ritter Titus Vettius, den seine

Schulden zu dem wahnsinnigen Schritt getrieben hatten, seine Sklaven

frei und sich zu ihrem Koenig zu erklaeren (650 104). Wie gefaehrlich

die Anhaeufung der Sklavenmassen in Italien der Regierung erschien,

beweisen die Vorsichtsmassregeln hinsichtlich der Goldwaeschereien von

Victumulae, die seit 611 (143) fuer Rechnung der roemischen Regierung

betrieben wurden: die Paechter wurden zuerst verpflichtet, nicht ueber

5000 Arbeiter anzustellen, spaeter der Betrieb durch Senatsbeschluss

gaenzlich eingestellt. Unter einem Regiment wie dem gegenwaertigen war

in der Tat alles zu fuerchten, wenn, wie dies sehr moeglich war,

ein Heer von Transalpinern in Italien eindrang und die grossenteils

stammverwandten Sklaven zu den Waffen rief. Verhaeltnismaessig mehr

noch litten die Provinzen. Man versuche sich vorzustellen, wie es in

Ostindien aussehen wuerde, wenn die englische Aristokratie waere, was in

jener Zeit die roemische war, und man wird eine Vorstellung der Lage von

Sizilien und Asia haben. Die Gesetzgebung, indem sie der Kaufmannschaft

die Kontrolle der Beamten uebertrug, noetigte diese, gewissermassen

gemeinschaftliche Sache mit jener zu machen und durch unbedingte

Nachgiebigkeit gegen die Kapitalisten in den Provinzen sich

unbeschraenkte Pluenderungsfreiheit und Schutz vor der Anklage zu

erkaufen. Neben diesen offiziell und halboffiziell angestellten Raeubern

pluenderten Land- und Seepiraten die saemtlichen Landschaften des

Mittelmeers. Vor allem in den asiatischen Gewaessern trieben die

Flibustier es so arg, dass selbst die roemische Regierung sich genoetigt

sah, im Jahre 652 (102) eine wesentlich aus den Schiffen der abhaengigen

Kaufstaedte gebildete Flotte unter dem mit prokonsularischer Gewalt

bekleideten Praetor Marcus Antonius nach Kilikien zu entsenden. Diese

brachte nicht bloss eine Anzahl Korsarenschiffe auf und nahm einige

Felsennester aus, sondern die Roemer richteten hier sich sogar fuer die

Dauer ein und besetzten zur Unterdrueckung des Seeraubs in dem Hauptsitz

desselben, dem rauhen oder westlichen Kilikien, feste militaerische

Positionen, was der Anfang war zur Einrichtung der seitdem unter den

roemischen Aemtern erscheinenden Provinz Kilikien 3. Die Absicht war

loeblich und der Plan an sich zweckmaessig entworfen; nur bewies

leider der Fortbestand und die Steigerung des Korsarenunwesens in den

asiatischen Gewaessern und speziell in Kilikien, mit wie unzulaenglichen

Mitteln man von der neu genommenen Stellung aus die Piraterie

bekaempfte. ----------------------------------------------------- 3

Vielfaeltig wird angenommen, dass die Einrichtung der Provinz Kilikien

erst erfolgte nach der kilikischen Expedition des Publius Servilius 676

f. (78), allein mit Unrecht; denn schon 662 (92) finden wir Sulla

(App. Mithr. 57; civ. 1, 77; Aur. Vict. 75), 674 und 675 (80 79) Gnaeus

Dolabella (Cic. Verr. 1, 16 44) als Statthalter von Kilikien, wonach

nichts uebrig bleibt, als die Einrichtung der Provinz in das Jahr 652

(102) zu setzen. Hierfuer spricht ferner, dass in dieser Zeit die

Zuege der Roemer gegen die Korsaren, wie zum Beispiel die balearischen,

ligurischen, dalmatischen, regelmaessig gerichtet erscheinen auf

Besetzung der Kuestenpunkte, von wo der Seeraub ausging; natuerlich,

denn da die Roemer keine stehende Flotte hatten, war das einzige Mittel,

dem Seeraub wirksam zu steuern, die Besetzung der Kuesten. Uebrigens ist

daran zu erinnern, dass der Begriff der provincia nicht unbedingt Besitz

der Landschaft in sich schliesst, sondern an sich nichts ist als ein

selbstaendiges militaerisches Kommando; es ist sehr moeglich, dass die

Roemer zunaechst in dieser rauhen Landschaft nichts nahmen als Station

fuer Schiffe und Mannschaft. Das ebene Ostkilikien blieb bis auf den

Krieg gegen Tigranes bei dem Syrischen Reich (App. Syr. 48); die

ehemals zu Kilikien gerechneten Landschaften noerdlich des Tauros, das

sogenannte kappadokische Kilikien und Kataonien gehoerten jenes seit

der Aufloesung des Attalischen Reiches (Iust. 37, 1; oben S. 62),

dieses wohl schon seit dem Frieden mit Antiochos zu Kappadokien.

---------------------------------------------------- Aber nirgends kam

die Ohnmacht und die Verkehrtheit der roemischen Provinzialverwaltung

in so nackter Bloesse zu Tage wie in den Insurrektionen des

Sklavenproletariats, welche mit der Restauration der Aristokratie

zugleich in den vorigen Stand wieder eingesetzt zu sein schienen.

Jene aus Aufstaenden zu Kriegen anschwellenden Schilderhebungen

der Sklavenschaft, wie sie eben um das Jahr 620 (134) als eine und

vielleicht die naechste Ursache der Gracchischen Revolution aufgetreten

waren, erneuern und wiederholen sich in trauriger Einfoermigkeit. Wieder

gaerte es wie dreissig Jahre zuvor in der gesamten Sklavenschaft im

Roemischen Reiche. Der italischen Zusammenrottungen ward schon gedacht.

In den attischen Silberbergwerken standen die Grubenarbeiter auf,

besetzten das Vorgebirge Sunion und pluenderten laengere Zeit hindurch

von dort aus die Umgegend; an anderen Orten zeigten sich aehnliche

Bewegungen. Vor allem war wieder der Hauptsitz dieser fuerchterlichen

Vorgaenge Sizilien mit seinen Plantagen und den dort zusammenstroemenden

kleinasiatischen Sklavenhorden. Es ist charakteristisch fuer die

Groesse des Uebels, dass ein Versuch der Regierung, den schlimmsten

Unrechtfertigkeiten der Sklavenhalter zu steuern, die naechste Ursache

der neuen Insurrektion ward. Dass die freien Proletarier in Sizilien

wenig besser daran waren als die Sklavenschaft, hatte schon ihr

Verhalten zu dem ersten Aufstand gezeigt; nach der Besiegung desselben

nahmen die roemischen Spekulanten ihre Revanche und steckten die freien

Provinzialen massenweise unter die Sklavenschaften ein. Infolge einer

hiergegen im Jahre 650 (204) vom Senat erlassenen scharfen Verfuegung

setzte der damalige Statthalter von Sizilien, Publius Licinius Nerva,

in Syrakus ein Freiheitsgericht nieder, das in der Tat mit Ernst

durchgriff; in kurzer Zeit war in achthundert Prozessen gegen die

Sklavenbesitzer entschieden und die Zahl der anhaengig gemachten Sachen

immer noch im Steigen. Die erschreckten Plantagenbesitzer stuermten

nach Syrakus, um von dem roemischen Statthalter die Sistierung solcher

unerhoerten Rechtspflege zu erzwingen; Nerva war schwach genug, sich

terrorisieren zu lassen und die prozessbittenden Unfreien mit barschen

Worten anzuweisen, dass sie sich des laestigen Verlangens von Recht und

Gerechtigkeit zu begeben und augenblicklich zu denen zurueckzukehren

haetten, die sich ihre Herren nennten. Die Abgewiesenen rotteten statt

dessen sich zusammen und gingen in die Berge. Der Statthalter war auf

militaerische Massregeln nicht gefasst und selbst der elende Landsturm

der Insel nicht sogleich zur Hand; weshalb er ein Buendnis abschloss

mit einem der bekanntesten Raeuberhauptleute auf der Insel und durch das

Versprechen eigener Begnadigung ihn bewog, die aufstaendischen Sklaven

Römische Geschichte — Buch 4 · 第 14 / 52 段