fundamentaler Rechtssatz der Kaiserzeit ward. Von ihm ruehrt die Taktik

der Demagogen und Tyrannen her, auf die materiellen Interessen sich

stuetzend die regierende Aristokratie zu sprengen, ueberhaupt aber durch

eine strenge und zweckmaessige Administration anstatt des bisherigen

Missregiments die Verfassungsaenderung nachtraeglich zu legitimieren.

Auf ihn gehen vor allem zurueck die Anfaenge einer Ausgleichung

zwischen Rom und den Provinzen, wie sie die Herstellung der Monarchie

unvermeidlich mit sich bringen musste; der Versuch, das durch die

italische Rivalitaet zerstoerte Karthago wiederaufzubauen und ueberhaupt

der italischen Emigration den Weg in die Provinzen zu eroeffnen, ist

das erste Glied in der langen Kette dieser folgen- und segensreichen

Entwicklung. Es sind in diesem seltenen Mann und in dieser wunderbaren

politischen Konstellation Recht und Schuld, Glueck und Unglueck so

ineinander verschlungen, dass es hier sich wohl ziemen mag, was

der Geschichte nur selten ziemt, mit dem Urteil zu verstummen.

------------------------------------------- 8 Auf diesen Handel um den

Besitz von Phrygien, welches nach der Einziehung des Attalischen Reiches

von Manius Aquillius den Koenigen von Bithynien und von Pontos zu Kauf

geboten und von dem letzteren durch Mehrgebot erstanden ward, bezieht

sich ein noch vorhandenes laengeres Redebruchstueck des Gracchus.

Er bemerkt darin, dass von den Senatoren keiner umsonst sich um die

oeffentlichen Angelegenheiten bekuemmere, und fuegt hinzu: in Beziehung

auf das in Rede stehende Gesetz (ueber die Verleihung Phrygiens an

Koenig Mithradates) teile der Senat sich in drei Klassen: solcher,

die dafuer seien, solcher, die dagegen seien, und solcher, die

stillschwiegen - die ersten seien bestochen von Koenig Mithradates, die

zweiten von Koenig Nikomedes, die dritten aber seien die feinsten, denn

diese liessen sich von den Gesandten beider Koenige bezahlen und

jede Partei glauben, dass in ihrem Interesse geschwiegen werde.

-------------------------------------------------------- Als Gracchus

die von ihm entworfene neue Staatsverfassung wesentlich vollendet hatte,

legte er Hand an ein zweites und schwierigeres Werk. Noch schwankte die

Frage hinsichtlich der italischen Bundesgenossen. Wie die Fuehrer der

demokratischen Partei darueber dachten, hatte sich sattsam gezeigt;

sie wuenschten natuerlich die moeglichste Ausdehnung des roemischen

Buergerrechts, nicht bloss, um die von den Latinern okkupierten Domaenen

zur Verteilung bringen zu koennen, sondern vor allem, um mit der

ungeheuren Masse der Neubuerger ihre Klientel zu verstaerken, um

die Komitialmaschine durch immer weitere Ausdehnung der berechtigten

Waehlerschaft immer vollstaendiger in ihre Gewalt zu bringen,

ueberhaupt um einen Unterschied zu beseitigen, der mit dem Sturz der

republikanischen Verfassung ohnehin jede ernstliche Bedeutung verlor.

Allein hier stiessen sie auf Widerstand bei ihrer eigenen Partei und

vornehmlich bei derjenigen Bande, die sonst bereitwillig zu allem,

was sie verstand und nicht verstand, ihr souveraenes Ja gab; aus

dem einfachen Grunde, dass diesen Leuten das roemische Buergerrecht

sozusagen wie eine Aktie erschien, die ihnen Anspruch gab auf allerlei

sehr handgreifliche direkte und indirekte Gewinnanteile, sie also ganz

und gar keine Lust hatten, die Zahl der Aktionaere zu vermehren. Die

Verwerfung des Fulvischen Gesetzes im Jahre 629 (125) und der daraus

entsprungene Aufstand der Fregellaner waren warnende Zeichen sowohl, der

eigensinnigen Beharrlichkeit der die Komitien beherrschenden

Fraktion der Buergerschaft als auch des ungeduldigen Draengens der

Bundesgenossen. Gegen das Ende seines zweiten Tribunats (632 122) wagte

Gracchus, wahrscheinlich durch uebernommene Verpflichtungen gegen die

Bundesgenossen gedraengt, einen zweiten Versuch; in Gemeinschaft mit

Marcus Flaccus, der, obwohl Konsular, um das frueher von ihm ohne Erfolg

beantragte Gesetz jetzt durchzubringen, wiederum das Volkstribunat

uebernommen hatte, stellte er den Antrag, den Latinern das volle

Buerger-, den uebrigen italischen Bundesgenossen das bisherige Recht

der Latiner zu gewaehren. Allein der Antrag stiess auf die vereinigte

Opposition des Senats und des hauptstaedtischen Poebels; welcher Art

diese Koalition war und wie sie focht, zeigt scharf und bestimmt ein aus

der Rede, die der Konsul Gaius Fannius vor der Buergerschaft gegen den

Antrag hielt, zufaellig erhaltenes Bruchstueck. "So meint ihr also",

sprach der Optimat, "wenn ihr den Latinern das Buergerrecht

erteilt, eben wie ihr jetzt dort vor mir steht, auch kuenftig in der

Buergerversammlung oder bei den Spielen und Volkslustbarkeiten Platz

finden zu koennen? Glaubt ihr nicht vielmehr, dass jene Leute jeden

Fleck besetzen werden?" Bei der Buergerschaft des fuenften Jahrhunderts,

die an einem Tage allen Sabinern das Buergerrecht verlieh, haette ein

solcher Redner wohl moegen ausgezischt werden: die des siebenten fand

seine Gruende ungemein einleuchtend und den von Gracchus ihr gebotenen

Preis der Assignation der latinischen Domaenen weitaus zu niedrig. Schon

dass der Senat es durchsetzte, die saemtlichen Nichtbuerger vor dem

entscheidenden Abstimmungstag aus der Stadt weisen zu duerfen, zeigte

das Schicksal, das dem Antrag selbst bevorstand. Als dann vor der

Abstimmung ein Kollege des Gracchus, Livius Drusus, gegen das Gesetz

einschritt, nahm das Volk dieses Veto in einer Weise auf, dass Gracchus

nicht wagen konnte, weiterzugehen oder gar dem Drusus das Schicksal des

Marcus Octavius zu bereiten. Es war, wie es scheint, dieser Erfolg, der

dem Senat den Mut gab, den Sturz des siegreichen Demagogen zu versuchen.

Die Angriffsmittel waren wesentlich dieselben, mit denen frueher

Gracchus selbst operiert hatte. Gracchus' Macht ruhte auf der

Kaufmannschaft und dem Proletariat, zunaechst auf dem letzteren, das

in diesem Kampf, in welchem militaerischer Rueckhalt beiderseits

nicht vorhanden war, gleichsam die Rolle der Armee spielte. Es

war einleuchtend, dass der Senat weder der Kaufmannschaft noch dem

Proletariat ihre neuen Rechte abzuzwingen maechtig genug war; jeder

Versuch, die Getreidegesetze oder die neue Geschworenenordnung

anzugreifen, haette, in etwas plumperer oder etwas zivilisierterer

Form, zu einem Strassenkrawall gefuehrt, dem der Senat voellig wehrlos

gegenueberstand. Allein es war nicht minder einleuchtend, dass Gracchus

selbst und diese Kaufleute und Proletarier einzig zusammengehalten

wurden durch den gegenseitigen Vorteil, und dass sowohl die Maenner

der materiellen Interessen ihre Posten als der eigentliche Poebel sein

Brotkorn ebenso von jedem andern zu nehmen bereit waren wie von

Gaius Gracchus. Gracchus' Institutionen standen, fuer den Augenblick

wenigstens, unerschuetterlich fest mit Ausnahme einer einzigen: seiner

eigenen Oberhauptschaft. Die Schwaeche dieser lag darin, dass in

Gracchus' Verfassung zwischen Haupt und Heer schlechterdings ein

Treuverhaeltnis nicht bestand und in der neuen Verfassung wohl alle

anderen Elemente der Lebensfaehigkeit vorhanden waren, nur ein einziges

nicht: das sittliche Band zwischen Herrscher und Beherrschten, ohne das

jeder Staat auf toenernen Fuessen steht. In der Verwerfung des Antrags,

die Latiner in den Buergerverband aufzunehmen, war es mit schneidender

Deutlichkeit zu Tage gekommen, dass die Menge in der Tat niemals fuer

Gracchus stimmte, sondern immer nur fuer sich; die Aristokratie entwarf

den Plan, dem Urheber der Getreidespenden und Landanweisungen auf seinem

eigenen Boden die Schlacht anzubieten. Es versteht sich von selbst, dass

der Senat dem Proletariat nicht bloss das gleiche bot, was Gracchus ihm

an Getreide und sonst zugesichert hatte, sondern noch mehr. Im Auftrag

des Senats schlug der Volkstribun Marcus Livius Drusus vor, den

Gracchischen Landempfaengern den auferlegten Zins zu erlassen und ihre

Landlose fuer freies und veraeusserungsfaehiges Eigentum zu erklaeren;

ferner, statt in den ueberseeischen, das Proletariat zu versorgen

in zwoelf italischen Kolonien, jede von 3000 Kolonisten, zu deren

Ausfuehrung das Volk die geeigneten Maenner ernennen moege; nur

Drusus selbst verzichtete - im Gegensatz gegen das Gracchische

Familienkollegium - auf jegliche Teilnahme an diesem ehrenvollen

Geschaeft. Als diejenigen, die die Kosten dieses Plans zu tragen

haetten, wurden vermutlich die Latiner genannt, denn anderes okkupiertes

Domanialland von einigem Umfang als das von ihnen benutzte scheint nicht

mehr in Italien vorhanden gewesen zu sein. Auch finden sich einzelne

Verfuegungen des Drusus, wie die Bestimmung, dass dem latinischen

Soldaten nur von seinem vorgesetzten latinischen, nicht von dem

roemischen Offizier Stockpruegel sollten zuerkannt werden duerfen, die

allem Anschein nach den Zweck hatten, die Latiner fuer andere

Verluste zu entschaedigen. Der Plan war nicht von den feinsten.

Die Konkurrenzunternehmung war allzu deutlich, allzu sichtlich das

Bestreben, das schoene Band zwischen Adel und Proletariat durch weitere

gemeinschaftliche Tyrannisierung der Latiner noch enger zu ziehen,

die Frage allzu nahe gelegt, wo denn auf der Halbinsel, nachdem die

italischen Domaenen in der Hauptsache schon weggegeben waren - auch wenn

man die gesamten, den Latinern ueberwiesenen konfiszierte -, das fuer

zwoelf neu zu bildende, zahlreiche und geschlossene Buergerschaften

erforderliche, okkupierte Domanialland eigentlich belegen sein moege,

endlich Drusus' Erklaerung, dass er mit der Ausfuehrung seines Gesetzes

nichts zu tun haben wolle, so verwuenscht gescheit, dass sie beinahe

herzlich albern war. Indes fuer das plumpe Wild, das man fangen wollte,

war die grobe Schlinge eben recht. Es kam hinzu und war vielleicht

entscheidend, dass Gracchus, auf dessen persoenlichen Einfluss alles

ankam, eben damals in Afrika die karthagische Kolonie einrichtete

und sein Stellvertreter in der Hauptstadt, Marcus Flaccus, durch

sein heftiges und ungeschicktes Auftreten den Gegnern in die Haende

arbeitete. Das "Volk" ratifizierte demnach die Livischen Gesetze ebenso

bereitwillig wie frueher die Sempronischen. Es vergalt sodann dem

neuesten Wohltaeter wie ueblich dadurch, dass es dem frueheren einen

maessigen Tritt versetzte und, als dieser sich fuer das Jahr 633 (121)

zum drittenmal um das Tribunat bewarb, ihn nicht wiederwaehlte; wobei

uebrigens auch noch Unrechtfertigkeiten des von Gracchus frueher

beleidigten wahlleitenden Tribuns vorgekommen sein sollen. Damit brach

die Grundlage seiner Machthaberschaft unter ihm zusammen. Ein zweiter

Schlag traf ihn durch die Konsulwahlen, die nicht bloss im allgemeinen

gegen die Demokratie ausfielen, sondern durch welche in Lucius Opimius

der Mann, der als Praetor 629 (125) Fregellae erobert hatte, an die

Spitze des Staates gestellt ward, eines der entschiedensten und am

wenigsten bedenklichen Haeupter der strengen Adelspartei, ein Mann

fest entschlossen, den gefaehrlichen Gegner bei erster Gelegenheit

zu beseitigen. Sie fand sich bald. Am 10. Dezember 632 (122) hoerte

Gracchus auf, Volkstribun zu sein; am 1. Januar 633 (121) trat Opimius

sein Amt an. Der erste Angriff traf wie billig die nuetzlichste und

die unpopulaerste Massregel des Gracchus, die Wiederherstellung von

Karthago. Hatte man bisher die ueberseeischen Kolonien nur mittelbar

durch die lockenderen italischen angegriffen, so wuehlten jetzt

afrikanische Hyaenen die neugesetzten karthagischen Grenzsteine auf, und

die roemischen Pfaffen bescheinigten auf Verlangen, dass solches

Wunder und Zeichen ausdruecklich warnen solle vor dem Wiederaufbau der

gottverfluchten Staette. Der Senat fand dadurch sich in seinem Gewissen

gedrungen, ein Gesetz vorschlagen zu lassen, das die Ausfuehrung der

Kolonie Iunonia untersagte. Gracchus, der mit den andern zur Anlegung

derselben ernannten Maennern eben damals die Kolonisten auslas, erschien

an dem Tag der Abstimmung auf dem Kapitol, wohin die Buergerschaft

berufen war, um mit seinem Anhang die Verwerfung des Gesetzes zu

bewirken. Gewalttaetigkeiten wuenschte er zu vermeiden, um den Gegnern

nicht den Vorwand, den sie suchten, selbst an die Hand zu geben; indes

hatte er nicht wehren koennen, dass ein grosser Teil seiner Getreuen,

der Katastrophe des Tiberius sich erinnernd und wohl bekannt mit

den Absichten der Aristokratie, bewaffnet sich einfand, und bei der

ungeheuren Aufregung auf beiden Seiten waren Haendel kaum zu vermeiden.

In der Halle des Kapitolinischen Tempels verrichtete der Konsul Lucius

Opimius das uebliche Brandopfer; einer der ihm dabei behilflichen

Gerichtsdiener, Quintus Antullius, herrschte, die heiligen Eingeweide in

der Hand, die "schlechten Buerger" an, die Halle zu raeumen, und

schien sogar an Gaius selbst Hand legen zu wollen; worauf ein eifriger

Gracchaner das Schwert zog und den Menschen niederstiess. Es entstand

ein furchtbarer Laerm. Gracchus suchte vergeblich zum Volk zu sprechen

und die Urheberschaft der gotteslaesterlichen Mordtat von sich

abzulehnen; er lieferte den Gegnern nur einen formalen Anklagegrund

mehr, indem er, ohne dessen in dem Getuemmel gewahr zu werden,

einem eben zum Volk sprechenden Tribun in die Rede fiel, worauf ein

verschollenes Statut aus der Zeit des alten Staendehaders die schwerste

Strafe gesetzt hatte. Der Konsul Lucius Opimius traf seine Massregeln,

um den Aufstand zum Sturz der republikanischen Verfassung, wie man die

Vorgaenge dieses Tages zu bezeichnen beliebte, mit bewaffneter Hand

zu unterdruecken. Er selbst durchwachte die Nacht im Kastortempel

am Markte; mit dem fruehesten Morgen fuellte das Kapitol sich mit

kretischen Bogenschuetzen, Rathaus und Markt mit den Maennern der

Regierungspartei, den Senatoren und der ihnen anhaengigen Fraktion der

Ritterschaft, welche auf Geheiss des Konsuls saemtlich bewaffnet und

jeder von zwei bewaffneten Sklaven begleitet sich eingefunden hatten. Es

fehlte keiner von der Aristokratie; selbst der ehrwuerdige, hochbejahrte

und der Reform wohlgeneigte Quintus Metellus war mit Schild und Schwert

erschienen. Ein tuechtiger und in den spanischen Kriegen erprobter

Offizier, Decimus Brutus, uebernahm das Kommando der bewaffneten

Macht; der Rat trat in der Kurie zusammen. Die Bahre mit der Leiche

des Gerichtsdieners ward vor der Kurie niedergesetzt; der Rat gleichsam

ueberrascht, erschien in Masse an der Tuer, um die Leiche in Augenschein

zu nehmen, und zog sich sodann wieder zurueck, um das weitere zu

beschliessen. Die Fuehrer der Demokratie hatten sich vom Kapitol in ihre

Haeuser begeben; Marcus Flaccus hatte die Nacht damit zugebracht, zum

Strassenkrieg zu ruesten, waehrend Gracchus es zu verschmaehen schien,

mit dem Verhaengnis zu kaempfen. Als man am andern Morgen die auf dem

Kapitol und dem Markt getroffenen Anstalten der Gegner erfuhr, begaben

beide sich auf den Aventin, die alte Burg der Volkspartei in den

Kaempfen der Patrizier und Plebejer. Schweigend und unbewaffnet ging

Gracchus dorthin; Flaccus rief die Sklaven zu den Waffen und verschanzte

sich im Tempel der Diana, waehrend er zugleich seinen juengeren Sohn

Quintus in das feindliche Lager sandte, um womoeglich einen Vergleich

zu vermitteln. Dieser kam zurueck mit der Meldung, dass die Aristokratie

unbedingte Ergebung verlange; zugleich brachte er die Ladung des

Senats an Gracchus und Flaccus, vor demselben zu erscheinen und wegen

Verletzung der tribunizischen Majestaet sich zu verantworten. Gracchus

wollte der Vorladung folgen, allein Flaccus hinderte ihn daran und

wiederholte stattdessen den ebenso verkehrten wie schwaechlichen

Versuch, solche Gegner zu einem Vergleich zu bestimmen. Als statt der

beiden vorgeladenen Fuehrer bloss der junge Quintus Flaccus abermals

sich einstellte, behandelte der Konsul die Weigerung jener, sich zu

stellen, als den Anfang der offenen Insurrektion gegen die Regierung;

er liess den Boten verhaften und gab das Zeichen zum Angriff auf den

Aventin, indem er zugleich in den Strassen ausrufen liess, dass dem, der

das Haupt des Gracchus oder des Flaccus bringe, die Regierung dasselbe

buchstaeblich mit Gold aufwiegen werde, sowie dass sie jedem, der

vor dem Beginn des Kampfs den Aventin verlasse, volle Straflosigkeit

gewaehrleiste. Die Reihen auf dem Aventin lichteten sich schnell; der

tapfere Adel im Verein mit den Kretern und den Sklaven erstuermte den

fast unverteidigten Berg und erschlug, wen er vorfand, bei 250 meist

geringe Leute. Marcus Flaccus fluechtete mit seinem aeltesten Sohn in

ein Versteck, wo sie bald nachher aufgejagt und niedergemacht wurden.

Gracchus hatte, als das Gefecht begann, sich in den Tempel der Minerva

zurueckgezogen und wollte hier sich mit dem Schwerte durchbohren, als

sein Freund Publius Laetorius ihm in den Arm fiel und ihn beschwor,

womoeglich sich fuer bessere Zeiten zu erhalten. Gracchus liess sich

bewegen, einen Versuch zu machen, nach dem andern Ufer des Tiber zu

entkommen; allein den Berg hinabeilend stuerzte er und verstauchte

sich den Fuss. Ihm Zeit zum Entrinnen zu geben, warfen seine beiden

Begleiter, Marcus Pomponius an der Porta Trigemina unter dem Aventin,

Publius Laetorius auf der Tiberbruecke, da wo einst Horatius Cocles

allein gegen das Etruskerheer gestanden haben sollte, den Verfolgern

sich entgegen und liessen sich niedermachen; so gelangte Gracchus, nur

von seinem Sklaven Euporus begleitet, in die Vorstadt am rechten Ufer

des Tiber. Hier im Hain der Furrina fand man spaeter die beiden Leichen;

es schien, als habe der Sklave zuerst dem Herrn und dann sich selber

den Tod gegeben. Die Koepfe der beiden gefallenen Fuehrer wurden der

Regierung, wie befohlen, eingehaendigt, auch dem Ueberbringer des Kopfes

des Gracchus, einem vornehmen Mann, Lucius Septumuleius, der bedungene

Preis und darueber ausgezahlt, dagegen die Moerder des Flaccus, geringe

Leute, mit leeren Haenden fortgeschickt. Die Koerper der Getoeteten

wurden in den Fluss geworfen, die Haeuser der Fuehrer zur Pluenderung

der Menge preisgegeben. Gegen die Anhaenger des Gracchus begann der

Prozesskrieg im grossartigsten Stil; bis 3000 derselben sollen im Kerker

aufgeknuepft worden sein, unter ihnen der achtzehnjaehrige Quintus

Flaccus, der an dem Kampf nicht teilgenommen hatte und wegen seiner

Jugend und seiner Liebenswuerdigkeit allgemein bedauert ward. Auf dem

Freiplatz unter dem Kapitol, wo der nach wiederhergestelltem innerem

Frieden von Camillus geweihte Altar und andere, bei aehnlichen

Veranlassungen errichtete Heiligtuemer der Eintracht sich befanden,

wurden diese kleinen Kapellen niedergerissen und aus dem Vermoegen der

getoeteten oder verurteilten Hochverraeter, das bis auf die Mitgift

ihrer Frauen hin konfisziert ward, nach Beschluss des Senats von dem

Konsul Lucius Opimius ein neuer glaenzender Tempel der Eintracht mit

dazugehoeriger Halle errichtet - allerdings war es zeitgemaess, die

Zeichen der alten Eintracht zu beseitigen und eine neue zu inaugurieren

ueber den Leichen der drei Enkel des Siegers von Zama, die nun alle,

zuerst Tiberius Gracchus, dann Scipio Aemilianus, endlich der

juengste und gewaltigste von ihnen, Gaius Gracchus, von der Revolution

verschlungen worden waren. Der Gracchen Andenken blieb offiziell

geaechtet; nicht einmal das Trauergewand durfte Cornelia um den

Tod ihres letzten Sohnes anlegen. Allein die leidenschaftliche

Anhaenglichkeit, die gar viele im Leben fuer die beiden edlen Brueder

und vornehmlich fuer Gaius empfunden hatten, zeigte sich in ruehrender

Weise auch nach ihrem Tode in der fast religioesen Verehrung, die die

Menge ihrem Andenken und an den Staetten, wo sie gefallen waren, allen

polizeilichen Vorkehrungen zum Trotz fortfuhr zu zollen. 4. Kapitel

Die Restaurationsherrschaft Das neue Gebaeude, das Gaius Gracchus

aufgefuehrt hatte, war mit seinem Tode eine Ruine. Wohl war sein Tod wie

der seines Bruders zunaechst nichts als ein Akt der Rache; allein es war

doch zugleich ein sehr wesentlicher Schritt zur Restauration der alten

Verfassung, dass aus der Monarchie, eben da sie im Begriff war, sich zu

begruenden, die Person des Monarchen beseitigt ward; und in diesem Falle

um so mehr, weil nach der Katastrophe des Gaius und dem gruendlichen

Opimischen Blutgericht im Augenblick schlechterdings niemand vorhanden

war, der, sei es durch Blutsverwandtschaft mit dem gefallenen

Staatsoberhaupt, sei es durch ueberwiegende Faehigkeit, auch nur zu

einem Versuch, den erledigten Platz einzunehmen, sich legitimiert

gefuehlt haette. Gaius war ohne Kinder aus der Welt gegangen, und auch

Tiberius' hinterlassener Knabe starb, bevor er zu seinen Jahren kam; die

ganze sogenannte Volkspartei war buchstaeblich ohne irgendeinen auch

nur namhaft zu machenden Fuehrer. Die Gracchische Verfassung glich einer

Festung ohne Kommandanten; Mauern und Besatzung waren unversehrt, aber

der Feldherr fehlte, und es war niemand vorhanden, der an den leeren

Platz sich haette setzen moegen als eben die gestuerzte Regierung.

So kam es denn auch. Nach Gaius Gracchus' erblosem Abgang stellte das

Regiment des Senats gleichsam von selber sich wieder her; und es war

dies um so natuerlicher, als dasselbe von dem Tribun nicht eigentlich

formell abgeschafft, sondern nur durch die von ihm ausgehenden

Ausnahmehandlungen tatsaechlich zunichte gemacht worden war. Dennoch

wuerde man sehr irren, wenn man in dieser Restauration nichts weiter

sehen wollte als ein Zurueckgleiten der Staatsmaschine in das alte, seit

Jahrhunderten befahrene und ausgefahrene Geleise. Restauration ist

immer auch Revolution; in diesem Falle aber ward nicht so sehr das alte

Regiment restauriert als der alte Regent. Die Oligarchie erschien neu

geruestet in dem Heerzeug der gestuerzten Tyrannis; wie der Senat den

Gracchus mit dessen eigenen Waffen aus dem Felde geschlagen hatte, so

fuhr er auch fort, in den wesentlichsten Stuecken mit der Verfassung der

Gracchen zu regieren, allerdings mit dem Hintergedanken, sie seiner Zeit

wo nicht ganz zu beseitigen, doch gruendlich zu reinigen von den der

regierenden Aristokratie in der Tat feindlichen Elementen. Fuers erste

reagierte man wesentlich nur gegen die Personen, rief den Publius

Popillius nach Kassierung der ihn betreffenden Verfuegungen aus

der Verbannung zurueck (633 121) und machte den Gracchanern den

Prozesskrieg; wogegen der Versuch der Volkspartei, den Lucius Opimius

nach Niederlegung seines Amtes wegen Hochverrats zur Verurteilung zu

bringen, von der Regierungspartei vereitelt ward (634 120). Es ist

fuer den Charakter dieser Restaurationsregierung bezeichnend, wie die

Aristokratie an Gesinnungstuechtigkeit fortschritt. Gaius Carbo, einst

Bundesgenosse der Gracchen, hatte seit langem sich bekehrt und

noch kuerzlich als Verteidiger des Opimius seinen Eifer und seine

Brauchbarkeit bewiesen. Aber er blieb der Ueberlaeufer; als gegen ihn

von den Demokraten die gleiche Anklage wie gegen Opimius erhoben ward,

liess ihn die Regierung nicht ungern fallen, und Carbo, zwischen beiden

Parteien sich verloren sehend, gab sich mit eigener Hand den Tod. So

erwiesen die Maenner der Reaktion in Personenfragen sich als lautere

Aristokraten. Dagegen die Getreideverteilungen, die Besteuerung der

Provinz Asia, die Gracchische Geschworenen- und Gerichtsordnung

griff die Reaktion zunaechst nicht an und schonte nicht bloss die

Kaufmannschaft und das hauptstaedtische Proletariat, sondern huldigte,

wie bereits bei der Einbringung der Livischen Gesetze, so auch ferner

diesen Maechten und vor allem dem Proletariat noch weit entschiedener,

Römische Geschichte — Buch 4 · 第 13 / 52 段