der Demagogen und Tyrannen her, auf die materiellen Interessen sich
stuetzend die regierende Aristokratie zu sprengen, ueberhaupt aber durch
eine strenge und zweckmaessige Administration anstatt des bisherigen
Missregiments die Verfassungsaenderung nachtraeglich zu legitimieren.
Auf ihn gehen vor allem zurueck die Anfaenge einer Ausgleichung
zwischen Rom und den Provinzen, wie sie die Herstellung der Monarchie
unvermeidlich mit sich bringen musste; der Versuch, das durch die
italische Rivalitaet zerstoerte Karthago wiederaufzubauen und ueberhaupt
der italischen Emigration den Weg in die Provinzen zu eroeffnen, ist
das erste Glied in der langen Kette dieser folgen- und segensreichen
Entwicklung. Es sind in diesem seltenen Mann und in dieser wunderbaren
politischen Konstellation Recht und Schuld, Glueck und Unglueck so
ineinander verschlungen, dass es hier sich wohl ziemen mag, was
der Geschichte nur selten ziemt, mit dem Urteil zu verstummen.
------------------------------------------- 8 Auf diesen Handel um den
Besitz von Phrygien, welches nach der Einziehung des Attalischen Reiches
von Manius Aquillius den Koenigen von Bithynien und von Pontos zu Kauf
geboten und von dem letzteren durch Mehrgebot erstanden ward, bezieht
sich ein noch vorhandenes laengeres Redebruchstueck des Gracchus.
Er bemerkt darin, dass von den Senatoren keiner umsonst sich um die
oeffentlichen Angelegenheiten bekuemmere, und fuegt hinzu: in Beziehung
auf das in Rede stehende Gesetz (ueber die Verleihung Phrygiens an
Koenig Mithradates) teile der Senat sich in drei Klassen: solcher,
die dafuer seien, solcher, die dagegen seien, und solcher, die
stillschwiegen - die ersten seien bestochen von Koenig Mithradates, die
zweiten von Koenig Nikomedes, die dritten aber seien die feinsten, denn
diese liessen sich von den Gesandten beider Koenige bezahlen und
jede Partei glauben, dass in ihrem Interesse geschwiegen werde.
-------------------------------------------------------- Als Gracchus
die von ihm entworfene neue Staatsverfassung wesentlich vollendet hatte,
legte er Hand an ein zweites und schwierigeres Werk. Noch schwankte die
Frage hinsichtlich der italischen Bundesgenossen. Wie die Fuehrer der
demokratischen Partei darueber dachten, hatte sich sattsam gezeigt;
sie wuenschten natuerlich die moeglichste Ausdehnung des roemischen
Buergerrechts, nicht bloss, um die von den Latinern okkupierten Domaenen
zur Verteilung bringen zu koennen, sondern vor allem, um mit der
ungeheuren Masse der Neubuerger ihre Klientel zu verstaerken, um
die Komitialmaschine durch immer weitere Ausdehnung der berechtigten
Waehlerschaft immer vollstaendiger in ihre Gewalt zu bringen,
ueberhaupt um einen Unterschied zu beseitigen, der mit dem Sturz der
republikanischen Verfassung ohnehin jede ernstliche Bedeutung verlor.
Allein hier stiessen sie auf Widerstand bei ihrer eigenen Partei und
vornehmlich bei derjenigen Bande, die sonst bereitwillig zu allem,
was sie verstand und nicht verstand, ihr souveraenes Ja gab; aus
dem einfachen Grunde, dass diesen Leuten das roemische Buergerrecht
sozusagen wie eine Aktie erschien, die ihnen Anspruch gab auf allerlei
sehr handgreifliche direkte und indirekte Gewinnanteile, sie also ganz
und gar keine Lust hatten, die Zahl der Aktionaere zu vermehren. Die
Verwerfung des Fulvischen Gesetzes im Jahre 629 (125) und der daraus
entsprungene Aufstand der Fregellaner waren warnende Zeichen sowohl, der
eigensinnigen Beharrlichkeit der die Komitien beherrschenden
Fraktion der Buergerschaft als auch des ungeduldigen Draengens der
Bundesgenossen. Gegen das Ende seines zweiten Tribunats (632 122) wagte
Gracchus, wahrscheinlich durch uebernommene Verpflichtungen gegen die
Bundesgenossen gedraengt, einen zweiten Versuch; in Gemeinschaft mit
Marcus Flaccus, der, obwohl Konsular, um das frueher von ihm ohne Erfolg
beantragte Gesetz jetzt durchzubringen, wiederum das Volkstribunat
uebernommen hatte, stellte er den Antrag, den Latinern das volle
Buerger-, den uebrigen italischen Bundesgenossen das bisherige Recht
der Latiner zu gewaehren. Allein der Antrag stiess auf die vereinigte
Opposition des Senats und des hauptstaedtischen Poebels; welcher Art
diese Koalition war und wie sie focht, zeigt scharf und bestimmt ein aus
der Rede, die der Konsul Gaius Fannius vor der Buergerschaft gegen den
Antrag hielt, zufaellig erhaltenes Bruchstueck. "So meint ihr also",
sprach der Optimat, "wenn ihr den Latinern das Buergerrecht
erteilt, eben wie ihr jetzt dort vor mir steht, auch kuenftig in der
Buergerversammlung oder bei den Spielen und Volkslustbarkeiten Platz
finden zu koennen? Glaubt ihr nicht vielmehr, dass jene Leute jeden
Fleck besetzen werden?" Bei der Buergerschaft des fuenften Jahrhunderts,
die an einem Tage allen Sabinern das Buergerrecht verlieh, haette ein
solcher Redner wohl moegen ausgezischt werden: die des siebenten fand
seine Gruende ungemein einleuchtend und den von Gracchus ihr gebotenen
Preis der Assignation der latinischen Domaenen weitaus zu niedrig. Schon
dass der Senat es durchsetzte, die saemtlichen Nichtbuerger vor dem
entscheidenden Abstimmungstag aus der Stadt weisen zu duerfen, zeigte
das Schicksal, das dem Antrag selbst bevorstand. Als dann vor der
Abstimmung ein Kollege des Gracchus, Livius Drusus, gegen das Gesetz
einschritt, nahm das Volk dieses Veto in einer Weise auf, dass Gracchus
nicht wagen konnte, weiterzugehen oder gar dem Drusus das Schicksal des
Marcus Octavius zu bereiten. Es war, wie es scheint, dieser Erfolg, der
dem Senat den Mut gab, den Sturz des siegreichen Demagogen zu versuchen.
Die Angriffsmittel waren wesentlich dieselben, mit denen frueher
Gracchus selbst operiert hatte. Gracchus' Macht ruhte auf der
Kaufmannschaft und dem Proletariat, zunaechst auf dem letzteren, das
in diesem Kampf, in welchem militaerischer Rueckhalt beiderseits
nicht vorhanden war, gleichsam die Rolle der Armee spielte. Es
war einleuchtend, dass der Senat weder der Kaufmannschaft noch dem
Proletariat ihre neuen Rechte abzuzwingen maechtig genug war; jeder
Versuch, die Getreidegesetze oder die neue Geschworenenordnung
anzugreifen, haette, in etwas plumperer oder etwas zivilisierterer
Form, zu einem Strassenkrawall gefuehrt, dem der Senat voellig wehrlos
gegenueberstand. Allein es war nicht minder einleuchtend, dass Gracchus
selbst und diese Kaufleute und Proletarier einzig zusammengehalten
wurden durch den gegenseitigen Vorteil, und dass sowohl die Maenner
der materiellen Interessen ihre Posten als der eigentliche Poebel sein
Brotkorn ebenso von jedem andern zu nehmen bereit waren wie von
Gaius Gracchus. Gracchus' Institutionen standen, fuer den Augenblick
wenigstens, unerschuetterlich fest mit Ausnahme einer einzigen: seiner
eigenen Oberhauptschaft. Die Schwaeche dieser lag darin, dass in
Gracchus' Verfassung zwischen Haupt und Heer schlechterdings ein
Treuverhaeltnis nicht bestand und in der neuen Verfassung wohl alle
anderen Elemente der Lebensfaehigkeit vorhanden waren, nur ein einziges
nicht: das sittliche Band zwischen Herrscher und Beherrschten, ohne das
jeder Staat auf toenernen Fuessen steht. In der Verwerfung des Antrags,
die Latiner in den Buergerverband aufzunehmen, war es mit schneidender
Deutlichkeit zu Tage gekommen, dass die Menge in der Tat niemals fuer
Gracchus stimmte, sondern immer nur fuer sich; die Aristokratie entwarf
den Plan, dem Urheber der Getreidespenden und Landanweisungen auf seinem
eigenen Boden die Schlacht anzubieten. Es versteht sich von selbst, dass
der Senat dem Proletariat nicht bloss das gleiche bot, was Gracchus ihm
an Getreide und sonst zugesichert hatte, sondern noch mehr. Im Auftrag
des Senats schlug der Volkstribun Marcus Livius Drusus vor, den
Gracchischen Landempfaengern den auferlegten Zins zu erlassen und ihre
Landlose fuer freies und veraeusserungsfaehiges Eigentum zu erklaeren;
ferner, statt in den ueberseeischen, das Proletariat zu versorgen
in zwoelf italischen Kolonien, jede von 3000 Kolonisten, zu deren
Ausfuehrung das Volk die geeigneten Maenner ernennen moege; nur
Drusus selbst verzichtete - im Gegensatz gegen das Gracchische
Familienkollegium - auf jegliche Teilnahme an diesem ehrenvollen
Geschaeft. Als diejenigen, die die Kosten dieses Plans zu tragen
haetten, wurden vermutlich die Latiner genannt, denn anderes okkupiertes
Domanialland von einigem Umfang als das von ihnen benutzte scheint nicht
mehr in Italien vorhanden gewesen zu sein. Auch finden sich einzelne
Verfuegungen des Drusus, wie die Bestimmung, dass dem latinischen
Soldaten nur von seinem vorgesetzten latinischen, nicht von dem
roemischen Offizier Stockpruegel sollten zuerkannt werden duerfen, die
allem Anschein nach den Zweck hatten, die Latiner fuer andere
Verluste zu entschaedigen. Der Plan war nicht von den feinsten.
Die Konkurrenzunternehmung war allzu deutlich, allzu sichtlich das
Bestreben, das schoene Band zwischen Adel und Proletariat durch weitere
gemeinschaftliche Tyrannisierung der Latiner noch enger zu ziehen,
die Frage allzu nahe gelegt, wo denn auf der Halbinsel, nachdem die
italischen Domaenen in der Hauptsache schon weggegeben waren - auch wenn
man die gesamten, den Latinern ueberwiesenen konfiszierte -, das fuer
zwoelf neu zu bildende, zahlreiche und geschlossene Buergerschaften
erforderliche, okkupierte Domanialland eigentlich belegen sein moege,
endlich Drusus' Erklaerung, dass er mit der Ausfuehrung seines Gesetzes
nichts zu tun haben wolle, so verwuenscht gescheit, dass sie beinahe
herzlich albern war. Indes fuer das plumpe Wild, das man fangen wollte,
war die grobe Schlinge eben recht. Es kam hinzu und war vielleicht
entscheidend, dass Gracchus, auf dessen persoenlichen Einfluss alles
ankam, eben damals in Afrika die karthagische Kolonie einrichtete
und sein Stellvertreter in der Hauptstadt, Marcus Flaccus, durch
sein heftiges und ungeschicktes Auftreten den Gegnern in die Haende
arbeitete. Das "Volk" ratifizierte demnach die Livischen Gesetze ebenso
bereitwillig wie frueher die Sempronischen. Es vergalt sodann dem
neuesten Wohltaeter wie ueblich dadurch, dass es dem frueheren einen
maessigen Tritt versetzte und, als dieser sich fuer das Jahr 633 (121)
zum drittenmal um das Tribunat bewarb, ihn nicht wiederwaehlte; wobei
uebrigens auch noch Unrechtfertigkeiten des von Gracchus frueher
beleidigten wahlleitenden Tribuns vorgekommen sein sollen. Damit brach
die Grundlage seiner Machthaberschaft unter ihm zusammen. Ein zweiter
Schlag traf ihn durch die Konsulwahlen, die nicht bloss im allgemeinen
gegen die Demokratie ausfielen, sondern durch welche in Lucius Opimius
der Mann, der als Praetor 629 (125) Fregellae erobert hatte, an die
Spitze des Staates gestellt ward, eines der entschiedensten und am
wenigsten bedenklichen Haeupter der strengen Adelspartei, ein Mann
fest entschlossen, den gefaehrlichen Gegner bei erster Gelegenheit
zu beseitigen. Sie fand sich bald. Am 10. Dezember 632 (122) hoerte
Gracchus auf, Volkstribun zu sein; am 1. Januar 633 (121) trat Opimius
sein Amt an. Der erste Angriff traf wie billig die nuetzlichste und
die unpopulaerste Massregel des Gracchus, die Wiederherstellung von
Karthago. Hatte man bisher die ueberseeischen Kolonien nur mittelbar
durch die lockenderen italischen angegriffen, so wuehlten jetzt
afrikanische Hyaenen die neugesetzten karthagischen Grenzsteine auf, und
die roemischen Pfaffen bescheinigten auf Verlangen, dass solches
Wunder und Zeichen ausdruecklich warnen solle vor dem Wiederaufbau der
gottverfluchten Staette. Der Senat fand dadurch sich in seinem Gewissen
gedrungen, ein Gesetz vorschlagen zu lassen, das die Ausfuehrung der
Kolonie Iunonia untersagte. Gracchus, der mit den andern zur Anlegung
derselben ernannten Maennern eben damals die Kolonisten auslas, erschien
an dem Tag der Abstimmung auf dem Kapitol, wohin die Buergerschaft
berufen war, um mit seinem Anhang die Verwerfung des Gesetzes zu
bewirken. Gewalttaetigkeiten wuenschte er zu vermeiden, um den Gegnern
nicht den Vorwand, den sie suchten, selbst an die Hand zu geben; indes
hatte er nicht wehren koennen, dass ein grosser Teil seiner Getreuen,
der Katastrophe des Tiberius sich erinnernd und wohl bekannt mit
den Absichten der Aristokratie, bewaffnet sich einfand, und bei der
ungeheuren Aufregung auf beiden Seiten waren Haendel kaum zu vermeiden.
In der Halle des Kapitolinischen Tempels verrichtete der Konsul Lucius
Opimius das uebliche Brandopfer; einer der ihm dabei behilflichen
Gerichtsdiener, Quintus Antullius, herrschte, die heiligen Eingeweide in
der Hand, die "schlechten Buerger" an, die Halle zu raeumen, und
schien sogar an Gaius selbst Hand legen zu wollen; worauf ein eifriger
Gracchaner das Schwert zog und den Menschen niederstiess. Es entstand
ein furchtbarer Laerm. Gracchus suchte vergeblich zum Volk zu sprechen
und die Urheberschaft der gotteslaesterlichen Mordtat von sich
abzulehnen; er lieferte den Gegnern nur einen formalen Anklagegrund
mehr, indem er, ohne dessen in dem Getuemmel gewahr zu werden,
einem eben zum Volk sprechenden Tribun in die Rede fiel, worauf ein
verschollenes Statut aus der Zeit des alten Staendehaders die schwerste
Strafe gesetzt hatte. Der Konsul Lucius Opimius traf seine Massregeln,
um den Aufstand zum Sturz der republikanischen Verfassung, wie man die
Vorgaenge dieses Tages zu bezeichnen beliebte, mit bewaffneter Hand
zu unterdruecken. Er selbst durchwachte die Nacht im Kastortempel
am Markte; mit dem fruehesten Morgen fuellte das Kapitol sich mit
kretischen Bogenschuetzen, Rathaus und Markt mit den Maennern der
Regierungspartei, den Senatoren und der ihnen anhaengigen Fraktion der
Ritterschaft, welche auf Geheiss des Konsuls saemtlich bewaffnet und
jeder von zwei bewaffneten Sklaven begleitet sich eingefunden hatten. Es
fehlte keiner von der Aristokratie; selbst der ehrwuerdige, hochbejahrte
und der Reform wohlgeneigte Quintus Metellus war mit Schild und Schwert
erschienen. Ein tuechtiger und in den spanischen Kriegen erprobter
Offizier, Decimus Brutus, uebernahm das Kommando der bewaffneten
Macht; der Rat trat in der Kurie zusammen. Die Bahre mit der Leiche
des Gerichtsdieners ward vor der Kurie niedergesetzt; der Rat gleichsam
ueberrascht, erschien in Masse an der Tuer, um die Leiche in Augenschein
zu nehmen, und zog sich sodann wieder zurueck, um das weitere zu
beschliessen. Die Fuehrer der Demokratie hatten sich vom Kapitol in ihre
Haeuser begeben; Marcus Flaccus hatte die Nacht damit zugebracht, zum
Strassenkrieg zu ruesten, waehrend Gracchus es zu verschmaehen schien,
mit dem Verhaengnis zu kaempfen. Als man am andern Morgen die auf dem
Kapitol und dem Markt getroffenen Anstalten der Gegner erfuhr, begaben
beide sich auf den Aventin, die alte Burg der Volkspartei in den
Kaempfen der Patrizier und Plebejer. Schweigend und unbewaffnet ging
Gracchus dorthin; Flaccus rief die Sklaven zu den Waffen und verschanzte
sich im Tempel der Diana, waehrend er zugleich seinen juengeren Sohn
Quintus in das feindliche Lager sandte, um womoeglich einen Vergleich
zu vermitteln. Dieser kam zurueck mit der Meldung, dass die Aristokratie
unbedingte Ergebung verlange; zugleich brachte er die Ladung des
Senats an Gracchus und Flaccus, vor demselben zu erscheinen und wegen
Verletzung der tribunizischen Majestaet sich zu verantworten. Gracchus
wollte der Vorladung folgen, allein Flaccus hinderte ihn daran und
wiederholte stattdessen den ebenso verkehrten wie schwaechlichen
Versuch, solche Gegner zu einem Vergleich zu bestimmen. Als statt der
beiden vorgeladenen Fuehrer bloss der junge Quintus Flaccus abermals
sich einstellte, behandelte der Konsul die Weigerung jener, sich zu
stellen, als den Anfang der offenen Insurrektion gegen die Regierung;
er liess den Boten verhaften und gab das Zeichen zum Angriff auf den
Aventin, indem er zugleich in den Strassen ausrufen liess, dass dem, der
das Haupt des Gracchus oder des Flaccus bringe, die Regierung dasselbe
buchstaeblich mit Gold aufwiegen werde, sowie dass sie jedem, der
vor dem Beginn des Kampfs den Aventin verlasse, volle Straflosigkeit
gewaehrleiste. Die Reihen auf dem Aventin lichteten sich schnell; der
tapfere Adel im Verein mit den Kretern und den Sklaven erstuermte den
fast unverteidigten Berg und erschlug, wen er vorfand, bei 250 meist
geringe Leute. Marcus Flaccus fluechtete mit seinem aeltesten Sohn in
ein Versteck, wo sie bald nachher aufgejagt und niedergemacht wurden.
Gracchus hatte, als das Gefecht begann, sich in den Tempel der Minerva
zurueckgezogen und wollte hier sich mit dem Schwerte durchbohren, als
sein Freund Publius Laetorius ihm in den Arm fiel und ihn beschwor,
womoeglich sich fuer bessere Zeiten zu erhalten. Gracchus liess sich
bewegen, einen Versuch zu machen, nach dem andern Ufer des Tiber zu
entkommen; allein den Berg hinabeilend stuerzte er und verstauchte
sich den Fuss. Ihm Zeit zum Entrinnen zu geben, warfen seine beiden
Begleiter, Marcus Pomponius an der Porta Trigemina unter dem Aventin,
Publius Laetorius auf der Tiberbruecke, da wo einst Horatius Cocles
allein gegen das Etruskerheer gestanden haben sollte, den Verfolgern
sich entgegen und liessen sich niedermachen; so gelangte Gracchus, nur
von seinem Sklaven Euporus begleitet, in die Vorstadt am rechten Ufer
des Tiber. Hier im Hain der Furrina fand man spaeter die beiden Leichen;
es schien, als habe der Sklave zuerst dem Herrn und dann sich selber
den Tod gegeben. Die Koepfe der beiden gefallenen Fuehrer wurden der
Regierung, wie befohlen, eingehaendigt, auch dem Ueberbringer des Kopfes
des Gracchus, einem vornehmen Mann, Lucius Septumuleius, der bedungene
Preis und darueber ausgezahlt, dagegen die Moerder des Flaccus, geringe
Leute, mit leeren Haenden fortgeschickt. Die Koerper der Getoeteten
wurden in den Fluss geworfen, die Haeuser der Fuehrer zur Pluenderung
der Menge preisgegeben. Gegen die Anhaenger des Gracchus begann der
Prozesskrieg im grossartigsten Stil; bis 3000 derselben sollen im Kerker
aufgeknuepft worden sein, unter ihnen der achtzehnjaehrige Quintus
Flaccus, der an dem Kampf nicht teilgenommen hatte und wegen seiner
Jugend und seiner Liebenswuerdigkeit allgemein bedauert ward. Auf dem
Freiplatz unter dem Kapitol, wo der nach wiederhergestelltem innerem
Frieden von Camillus geweihte Altar und andere, bei aehnlichen
Veranlassungen errichtete Heiligtuemer der Eintracht sich befanden,
wurden diese kleinen Kapellen niedergerissen und aus dem Vermoegen der
getoeteten oder verurteilten Hochverraeter, das bis auf die Mitgift
ihrer Frauen hin konfisziert ward, nach Beschluss des Senats von dem
Konsul Lucius Opimius ein neuer glaenzender Tempel der Eintracht mit
dazugehoeriger Halle errichtet - allerdings war es zeitgemaess, die
Zeichen der alten Eintracht zu beseitigen und eine neue zu inaugurieren
ueber den Leichen der drei Enkel des Siegers von Zama, die nun alle,
zuerst Tiberius Gracchus, dann Scipio Aemilianus, endlich der
juengste und gewaltigste von ihnen, Gaius Gracchus, von der Revolution
verschlungen worden waren. Der Gracchen Andenken blieb offiziell
geaechtet; nicht einmal das Trauergewand durfte Cornelia um den
Tod ihres letzten Sohnes anlegen. Allein die leidenschaftliche
Anhaenglichkeit, die gar viele im Leben fuer die beiden edlen Brueder
und vornehmlich fuer Gaius empfunden hatten, zeigte sich in ruehrender
Weise auch nach ihrem Tode in der fast religioesen Verehrung, die die
Menge ihrem Andenken und an den Staetten, wo sie gefallen waren, allen
polizeilichen Vorkehrungen zum Trotz fortfuhr zu zollen. 4. Kapitel
Die Restaurationsherrschaft Das neue Gebaeude, das Gaius Gracchus
aufgefuehrt hatte, war mit seinem Tode eine Ruine. Wohl war sein Tod wie
der seines Bruders zunaechst nichts als ein Akt der Rache; allein es war
doch zugleich ein sehr wesentlicher Schritt zur Restauration der alten
Verfassung, dass aus der Monarchie, eben da sie im Begriff war, sich zu
begruenden, die Person des Monarchen beseitigt ward; und in diesem Falle
um so mehr, weil nach der Katastrophe des Gaius und dem gruendlichen
Opimischen Blutgericht im Augenblick schlechterdings niemand vorhanden
war, der, sei es durch Blutsverwandtschaft mit dem gefallenen
Staatsoberhaupt, sei es durch ueberwiegende Faehigkeit, auch nur zu
einem Versuch, den erledigten Platz einzunehmen, sich legitimiert
gefuehlt haette. Gaius war ohne Kinder aus der Welt gegangen, und auch
Tiberius' hinterlassener Knabe starb, bevor er zu seinen Jahren kam; die
ganze sogenannte Volkspartei war buchstaeblich ohne irgendeinen auch
nur namhaft zu machenden Fuehrer. Die Gracchische Verfassung glich einer
Festung ohne Kommandanten; Mauern und Besatzung waren unversehrt, aber
der Feldherr fehlte, und es war niemand vorhanden, der an den leeren
Platz sich haette setzen moegen als eben die gestuerzte Regierung.
So kam es denn auch. Nach Gaius Gracchus' erblosem Abgang stellte das
Regiment des Senats gleichsam von selber sich wieder her; und es war
dies um so natuerlicher, als dasselbe von dem Tribun nicht eigentlich
formell abgeschafft, sondern nur durch die von ihm ausgehenden
Ausnahmehandlungen tatsaechlich zunichte gemacht worden war. Dennoch
wuerde man sehr irren, wenn man in dieser Restauration nichts weiter
sehen wollte als ein Zurueckgleiten der Staatsmaschine in das alte, seit
Jahrhunderten befahrene und ausgefahrene Geleise. Restauration ist
immer auch Revolution; in diesem Falle aber ward nicht so sehr das alte
Regiment restauriert als der alte Regent. Die Oligarchie erschien neu
geruestet in dem Heerzeug der gestuerzten Tyrannis; wie der Senat den
Gracchus mit dessen eigenen Waffen aus dem Felde geschlagen hatte, so
fuhr er auch fort, in den wesentlichsten Stuecken mit der Verfassung der
Gracchen zu regieren, allerdings mit dem Hintergedanken, sie seiner Zeit
wo nicht ganz zu beseitigen, doch gruendlich zu reinigen von den der
regierenden Aristokratie in der Tat feindlichen Elementen. Fuers erste
reagierte man wesentlich nur gegen die Personen, rief den Publius
Popillius nach Kassierung der ihn betreffenden Verfuegungen aus
der Verbannung zurueck (633 121) und machte den Gracchanern den
Prozesskrieg; wogegen der Versuch der Volkspartei, den Lucius Opimius
nach Niederlegung seines Amtes wegen Hochverrats zur Verurteilung zu
bringen, von der Regierungspartei vereitelt ward (634 120). Es ist
fuer den Charakter dieser Restaurationsregierung bezeichnend, wie die
Aristokratie an Gesinnungstuechtigkeit fortschritt. Gaius Carbo, einst
Bundesgenosse der Gracchen, hatte seit langem sich bekehrt und
noch kuerzlich als Verteidiger des Opimius seinen Eifer und seine
Brauchbarkeit bewiesen. Aber er blieb der Ueberlaeufer; als gegen ihn
von den Demokraten die gleiche Anklage wie gegen Opimius erhoben ward,
liess ihn die Regierung nicht ungern fallen, und Carbo, zwischen beiden
Parteien sich verloren sehend, gab sich mit eigener Hand den Tod. So
erwiesen die Maenner der Reaktion in Personenfragen sich als lautere
Aristokraten. Dagegen die Getreideverteilungen, die Besteuerung der
Provinz Asia, die Gracchische Geschworenen- und Gerichtsordnung
griff die Reaktion zunaechst nicht an und schonte nicht bloss die
Kaufmannschaft und das hauptstaedtische Proletariat, sondern huldigte,
wie bereits bei der Einbringung der Livischen Gesetze, so auch ferner
diesen Maechten und vor allem dem Proletariat noch weit entschiedener,