und den gerichtlichen Deklamationen. Dagegen liebte er die Jagd - als
Siebzehnjaehriger hatte er, nachdem er den Feldzug gegen Perseus unter
seinem Vater mit Auszeichnung mitgemacht hatte, als Belohnung dafuer
sich freie Pirsch in dem seit vier Jahren unberuehrten Wildhag der
Koenige von Makedonien erbeten - und vor allen Dingen wandte er gern
seine Musse auf wissenschaftlichen und literarischen Genuss. Durch die
Fuersorge seines Vaters war er frueh in diejenige echte griechische
Bildung eingefuehrt worden, welche ueber das geschmacklose Hellenisieren
der gemeinen Halbbildung hinaushob; durch seine ernste und treffende
Wuerdigung des Echten und des Schlechten in dem griechischen Wesen und
durch sein adliges Auftreten imponierte dieser Roemer den Hoefen des
Ostens, ja sogar den spottlustigen Alexandrinern. Seinen Hellenismus
erkannte man vor allem in der feinen Ironie seiner Rede und in seinem
klassisch reinen Latein. Obwohl nicht eigentlich Schriftsteller,
zeichnete er doch wie Cato seine politischen Reden auf - sie wurden
gleich den Briefen seiner Adoptivschwester, der Mutter der Gracchen,
von den spaeteren Literatoren als Meisterstuecke mustergueltiger
Prosa geschaetzt - und zog mit Vorliebe die besseren griechischen und
roemischen Literaten in seinen Kreis, welcher plebejische Umgang ihm
freilich nicht wenig verdacht ward von denjenigen Kollegen im Senat,
die auf ihre edle Geburt als einzige Auszeichnung angewiesen waren. Ein
sittlich fester und zuverlaessiger Mann, galt sein Wort bei Freund
und Feind; er mied Bauten und Spekulationen und lebte einfach;
dafuer handelte er in Geldangelegenheiten nicht bloss ehrlich und
uneigennuetzig, sondern auch mit einer dem kaufmaennischen Sinn seiner
Zeitgenossen seltsam duenkenden Zartheit und Liberalitaet. Er war ein
tuechtiger Soldat und Offizier; aus dem Afrikanischen Krieg brachte er
den Ehrenkranz heim, der wegen Rettung gefaehrdeter Buerger mit eigener
Lebensgefahr erteilt zu werden pflegte, und beendete den Krieg als
Feldherr, den er als Offizier begonnen hatte; an wirklich schwierigen
Aufgaben sein Feldherrngeschick zu erproben, boten die Umstaende ihm
keine Gelegenheit. Scipio war so wenig wie sein Vater eine geniale
Natur - davon zeugt schon seine Vorliebe fuer Xenophon, den nuechternen
Militaer und korrekten Schriftsteller -, aber ein rechter und echter
Mann, der vor andern berufen schien, dem beginnenden Verfall durch
organische Reformen zu wehren. Um so bezeichnender ist es, dass er es
nicht versucht hat. Zwar half er, wo und wie er konnte, Missbraeuche
abstellen und verhindern und arbeitete namentlich hin auf Verbesserung
der Rechtspflege. Hauptsaechlich durch seinen Beistand vermochte
Lucius Cassius, ein tuechtiger Mann von altvaeterischer Strenge und
Ehrenhaftigkeit, gegen den heftigsten Widerstand der Optimaten, sein
Stimmgesetz durchzubringen, welches fuer die noch immer den wichtigsten
Teil der Kriminaljurisdiktion umfassenden Volksgerichte die geheime
Abstimmung einfuehrte. Ebenso zog er, der die Knabenanklagen nicht
hatte mitmachen moegen, in seinen reifen Jahren selbst mehrere der
schuldigsten Maenner der Aristokratie vor die Gerichte. In gleichem
Geiste hat er als Feldherr vor Karthago und vor Numantia die Weiber
und die Pfaffen zu den Toren des Lagers hinausgejagt und das
Soldatengesindel wieder zurueck gezwungen unter den eisernen Druck der
alten Heereszucht, als Zensor (612 142) unter der vornehmen Welt der
glattkinnigen Manschettentraeger aufgeraeumt und mit ernsten Worten die
Buergerschaft ermahnt, an den rechtschaffenen Sitten der Vaeter
treulich zu halten. Aber niemand, und er selber am wenigsten, konnte es
verkennen, dass die Verschaerfung der Rechtspflege und das vereinzelte
Dazwischenfahren nicht einmal Anfaenge waren zur Heilung der organischen
Uebel, an denen der Staat krankte. An diese hat Scipio nicht geruehrt.
Gaius Laelius (Konsul 614 140), Scipios aelterer Freund und sein
politischer Lehrmeister und Vertrauter, hatte den Plan gefasst, die
Einziehung des unvergebenen, aber vorlaeufig okkupierten italischen
Domaniallandes vorzuschlagen und durch dessen Aufteilung der zusehends
verfallenden italischen Bauernschaft Hilfe zu bringen; allein er stand
von dem Vorschlag ab, als er sah, welchen Sturm er zu erregen im Begriff
war, und ward fortan "der Verstaendige" genannt. Auch Scipio dachte
also. Er war von der Groesse des Uebels voellig durchdrungen und griff,
wo er nur sich selber wagte, mit ehrenwertem Mut ohne Ansehen der Person
ruecksichtslos an und durch; allein er hatte sich auch ueberzeugt, dass
dem Lande nur zu helfen sei um den Preis derselben Revolution, die im
vierten und fuenften Jahrhundert aus der Reformfrage sich entsponnen
hatte, und ihm schien, mit Recht oder mit Unrecht, das Heilmittel
schlimmer als das Uebel. So stand er mit dem kleinen Kreis seiner
Freunde zwischen den Aristokraten, die ihm seine Befuerwortung des
Cassischen Gesetzes nie verziehen, und den Demokraten, denen er doch
auch nicht genuegte noch genuegen wollte, waehrend seines Lebens einsam,
nach seinem Tode gefeiert von beiden Parteien, bald als Vormann der
Aristokratie, bald als Beguenstiger der Reform. Bis auf seine Zeit
hatten die Zensoren bei der Niederlegung ihres Amtes die Goetter
angerufen, dem Staat groessere Macht und Herrlichkeit zu verleihen; der
Zensor Scipio betete, dass sie geneigen moechten, den Staat zu erhalten.
Sein ganzes Glaubensbekenntnis liegt in dem schmerzlichen Ausruf. Aber
wo der Mann verzagte, der zweimal das roemische Heer aus tiefem Verfall
zum Siege gefuehrt hatte, da getraute sich ein tatenloser Juengling, zum
Retter Italiens sich aufzuwerfen. Er hiess Tiberius Sempronius Gracchus
(591-621 163-133). Sein gleichnamiger Vater (Konsul 577, 591; Zensor 585
177, 163;169) war das rechte Musterbild eines roemischen Aristokraten.
Die glaenzende, nicht ohne Bedrueckung der abhaengigen Gemeinden zuwege
gebrachte Pracht seiner aedilizischen Spiele hatte ihm schweren
und verdienten Tadel vom Senat zugezogen, waehrend er durch sein
Einschreiten in dem leidigen Prozess gegen die persoenlich ihm
verfeindeten Scipionen sein ritterliches und wohl auch sein
Standesgefuehl, durch sein energisches Auftreten gegen die
Freigelassenen in seiner Zensur seine konservative Gesinnung betaetigte
und als Statthalter der Ebroprovinz durch Tapferkeit und vor allem
durch Gerechtigkeit sich um sein Vaterland ein bleibendes Verdienst
und zugleich in den Gemuetern der unterworfenen Nation ein dauerndes
Gedaechtnis in Ehrfurcht und Liebe erwarb. Seine Mutter Cornelia war
die Tochter des Siegers von Zama, welcher ebenjenes hochherzigen
Dazwischentretens wegen den bisherigen Gegner sich zum Schwiegersohn
erkoren hatte, sie selbst eine hochgebildete und bedeutende Frau, die
nach dem Tode ihres viel aelteren Gemahls die Hand des Koenigs von
Aegypten zurueckgewiesen hatte und im Andenken an den Gemahl und den
Vater die drei ihr gebliebenen Kinder erzog. Der aeltere von den beiden
Soehnen, Tiberius, war eine gute und sittliche Natur, sanften Blicks
und ruhigen Wesens, wie es schien, zu allem andern eher bestimmt als
zum Agitator der Massen. Mit allen seinen Beziehungen und Anschauungen
gehoerte er dem Scipionischen Kreise an, dessen feine griechische
und nationale Durchbildung er und seine Geschwister teilten. Scipio
Aemilianus war zugleich sein Vetter und seiner Schwester Gemahl; unter
ihm hatte Tiberius als Achtzehnjaehriger die Erstuermung Karthagos
mitgemacht und durch seine Tapferkeit das Lob des strengen Feldherrn und
kriegerische Auszeichnungen erworben. Dass der tuechtige junge Mann die
Anschauungen ueber den Verfall des Staats an Haupt und Gliedern, wie sie
in diesem Kreise gangbar waren, die Gedanken namentlich ueber die Hebung
des italischen Bauernstandes mit aller Lebendigkeit und allem Rigorismus
der Jugend in sich aufnahm und steigerte, ist begreiflich; waren es doch
nicht bloss die jungen Leute, denen das Zurueckweichen des Laelius vor
der Durchfuehrung seiner Reformideen nicht verstaendig erschien, sondern
schwach. Appius Claudius, der gewesene Konsul (611 143) und Zensor (618
136), einer der angesehensten Maenner des Senats, tadelte mit all der
gewaltsamen Leidenschaftlichkeit, die in dem Geschlecht der Claudier
erblich war und blieb, dass der Scipionische Kreis den Plan der
Domaenenaufteilung so rasch wieder habe fallen lassen; um so bitterer,
wie es scheint, weil er mit Scipio Aemilianus bei der Bewerbung um die
Zensur in persoenliche Konflikte gekommen war. Ebenso sprach Publius
Crassus Mucianus sich aus, der derzeitige Oberpontifex, als Mensch und
Rechtsgelehrter im Senat wie in der Buergerschaft allgemein verehrt.
Sogar dessen Bruder Publius Mucius Scaevola, der Begruender der
wissenschaftlichen Jurisprudenz in Rom, schien dem Reformplan nicht
abgeneigt, und seine Stimme war von um so groesserem Gewicht, als er
gewissermassen ausserhalb der Parteien stand. Aehnlich dachte Quintus
Metellus, der Ueberwinder Makedoniens und der Achaeer, mehr aber noch
als seiner Kriegstaten halber geachtet als ein Muster alter Zucht und
Sitte in seinem haeuslichen wie in seinem oeffentlichen Leben. Tiberius
Gracchus stand diesen Maennern nahe, namentlich dem Appius, dessen
Tochter er, und dem Mucianus, dessen Tochter sein Bruder zum Weib
genommen hatte; es war kein Wunder, dass der Gedanke sich in ihm
regte, den Reformplan selber wiederaufzunehmen, sobald er sich in einer
Stellung befinden werde, die ihm verfassungsmaessig die Initiative
gestatte. Persoenliche Motive mochten ihn hierin bestaerken. Der
Friedensvertrag, den Mancinus 617 (147) mit den Numantinern abschloss,
war wesentlich Gracchus' Werk; dass der Senat ihn kassiert hatte, dass
der Feldherr deswegen den Feinden ausgeliefert worden und Gracchus mit
den uebrigen hoeheren Offizieren dem gleichen Schicksal nur durch die
groessere Gunst, deren er bei der Buergerschaft genoss, entgangen war,
konnte den jungen rechtschaffenen und stolzen Mann nicht milder stimmen
gegen die herrschende Aristokratie. Die hellenischen Rhetoren, mit denen
er gern philosophierte und politisierte, der Mytilenaeer Diophanes, der
Kymaeer Gaius Blossius, naehrten in seiner Seele die Ideale, mit denen
er sich trug; als seine Absichten in weiteren Kreisen bekannt wurden,
fehlte es nicht an billigenden Stimmen, und mancher oeffentliche
Anschlag forderte den Enkel des Afrikaners auf, des armen Volkes,
der Rettung Italiens zu gedenken. Am 10. Dezember 620 (134) uebernahm
Tiberius Gracchus das Volkstribunat. Die entsetzlichen Folgen der
bisherigen Missregierung, der politische, militaerische, oekonomische,
sittliche Verfall der Buergerschaft lagen eben damals nackt und bloss
jedermann vor Augen. Von den beiden Konsuln dieses Jahres focht der eine
ohne Erfolg in Sizilien gegen die aufstaendischen Sklaven und war
der andere, Scipio Aemilianus, seit Monaten beschaeftigt, eine kleine
spanische Landstadt nicht zu besiegen, sondern zu erdruecken. Wenn es
noch einer besonderen Aufforderung bedurfte, um Gracchus' Entschluss
zur Tat werden zu lassen, sie lag in diesen, jedes Patrioten Gemuet mit
unnennbarer Angst erfuellenden Zustaenden. Sein Schwiegervater versprach
Beistand mit Rat und Tat, man durfte hoffen auf die Unterstuetzung des
Juristen Scaevola, der kurz vorher zum Konsul fuer 621 (133) erwaehlt
worden war. So beantragte Gracchus gleich nach Antritt seines Amtes die
Erlassung eines Ackergesetzes, das in gewissem Sinn nichts war als eine
Erneuerung des Licinisch-Sextischen vom Jahre 387 der Stadt (367). Es
sollten danach die saemtlichen okkupierten und von den Inhabern ohne
Entgelt benutzten Staatslaendereien - die verpachteten, wie zum Beispiel
das Gebiet von Capua, beruehrte das Gesetz nicht - von Staats wegen
eingezogen werden, jedoch mit der Beschraenkung, dass der einzelne
Okkupant fuer sich 500 und fuer jeden Sohn 250, im ganzen jedoch nicht
ueber 1000 Morgen zu bleibendem und garantiertem Besitz solle behalten
oder dafuer Ersatz in Land in Anspruch nehmen duerfen. Fuer etwaige, von
den bisherigen Inhabern vorgenommene Verbesserungen, wie Gebaeude und
Pflanzungen, scheint man Entschaedigung bewilligt zu haben. Das also
eingezogene Domanialland sollte in Lose von 30 Morgen zerschlagen und
diese teils an Buerger, teils an italische Bundesgenossen verteilt
werden, nicht als freies Eigentum, sondern als unveraeusserliche
Erbpacht, deren Inhaber das Land zum Feldbau zu benutzen und eine
maessige Rente an die Staatskasse zu zahlen sich verpflichteten. Ein
Kollegium von drei Maennern, die als ordentliche und stehende Beamte
der Gemeinde angesehen und jaehrlich von der Volksversammlung gewaehlt
wurden, ward mit dem Einziehungs- und Aufteilungsgeschaeft beauftragt,
wozu spaeter noch der wichtige und schwierige Auftrag kam, rechtlich
festzustellen, was Domanialland und was Privateigentum sei. Die
Aufteilung war demnach angelegt als auf unbestimmte Zeit fortgehend,
bis dass die sehr ausgedehnten und schwer festzustellenden italischen
Domaenen reguliert sein wuerden. Mit dem Licinisch-Sextischen Gesetz
verglichen waren neu in dem Sempronischen Ackergesetz teils die Klausel
zu Gunsten der beerbten Besitzer, teils die fuer die neuen Landstellen
beantragte Erbpachtgutsqualitaet und Unveraeusserlichkeit, teils und
vor allem die regulierte und dauernde Exekutive, deren Fehlen in
dem aelteren Gesetz hauptsaechlich bewirkt hatte, dass dasselbe
ohne nachhaltige praktische Anwendung geblieben war. Den grossen
Grundbesitzern, die jetzt wie vor drei Jahrhunderten ihren wesentlichen
Ausdruck fanden im Senat, war also der Krieg erklaert, und seit langem
zum erstenmal stand wieder einmal ein einzelner Beamter in ernsthafter
Opposition gegen die aristokratische Regierung. Sie nahm den Kampf auf
in der fuer solche Faelle hergebrachten Weise, die Ausschreitungen
des Beamtentums durch dieses selbst zu paralysieren. Ein Kollege
des Gracchus, Marcus Octavius, ein entschlossener und von der
Verwerflichkeit des beantragten Domanialgesetzes ernstlich ueberzeugter
Mann, tat Einspruch, als dasselbe zur Abstimmung gebracht werden sollte;
womit verfassungsmaessig der Antrag beseitigt war. Gracchus sistierte
nun seinerseits die Staatsgeschaefte und die Rechtspflege und legte
seine Siegel auf die oeffentlichen Kassen; man nahm es hin - es war
unbequem, aber das Jahr ging ja doch auch zu Ende. Gracchus, ratlos,
brachte sein Gesetz zum zweitenmal zur Abstimmung; natuerlich
wiederholte Octavius seinen Einspruch, und auf die flehentliche Bitte
seines Kollegen und bisherigen Freundes, ihm die Rettung Italiens nicht
zu wehren, mochte er erwidern, dass darueber, wie Italien gerettet
werden koenne, eben die Ansichten verschieden, sein verfassungsmaessiges
Recht aber, gegen den Antrag des Kollegen seines Veto sich zu bedienen,
ausser allem Zweifel sei. Der Senat machte jetzt den Versuch, Gracchus
einen leidlichen Rueckzug zu eroeffnen; zwei Konsulare forderten ihn
auf, die Angelegenheit in der Kurie weiterzuverhandeln, und eifrig ging
der Tribun hierauf ein. Er suchte in diesen Antrag hineinzulegen, dass
der Senat damit die Domanialaufteilung im Prinzip zugestanden habe;
allein weder lag dies darin, noch war der Senat irgend geneigt, in der
Sache nachzugeben; die Verhandlungen endigten ohne jedes Resultat. Die
verfassungsmaessigen Wege waren erschoepft. In frueheren Zeiten hatte
man unter solchen Verhaeltnissen es sich nicht verdriessen lassen,
den gestellten Antrag fuer dies Jahr zur Ruhe zu legen, aber in jedem
folgenden ihn wiederaufzunehmen, bis der Ernst des Forderns und der
Druck der oeffentlichen Meinung den Widerstand brachen. Jetzt lebte man
rascher. Gracchus schien auf dem Punkte angelangt, wo er entweder auf
die Reform ueberhaupt verzichten oder die Revolution beginnen musste;
er tat das letztere, indem er mit der Erklaerung vor die Buergerschaft
trat, dass entweder er oder Octavius aus dem Kollegium ausscheiden
muesse, und diesem ansann, die Buerger darueber abstimmen zu lassen,
welchen von ihnen sie entlassen wollten. Octavius weigerte sich
natuerlich, auf diesen wunderlichen Zweikampf einzugehen; die
Interzession war eben dazu da, solchen Meinungsverschiedenheiten der
Kollegen Raum zu gewaehren. Da brach Gracchus die Verhandlung mit dem
Kollegen ab und wandte sich an die versammelte Menge mit der Frage, ob
nicht der Volkstribun, der dem Volk zuwiderhandle, sein Amt verwirkt
habe; und die Versammlung, laengst gewohnt, zu allen an sie gebrachten
Antraegen ja zu sagen und groesstenteils zusammengesetzt aus dem
vom Lande hereingestroemten und bei der Durchfuehrung des Gesetzes
persoenlich interessierten agrikolen Proletariat, bejahte fast
einstimmig die Frage. Marcus Octavius ward auf Gracchus' Befehl durch
die Gerichtsdiener von der Tribunenbank entfernt und hierauf unter
allgemeinem Jubel das Ackergesetz durchgebracht und die ersten
Teilungsherren ernannt. Die Stimmen fielen auf den Urheber des
Gesetzes nebst seinem erst zwanzigjaehrigen Bruder Gaius und seinem
Schwiegervater Appius Claudius. Eine solche Familienwahl steigerte die
Erbitterung der Aristokratie. Als die neuen Beamten sich wie ueblich
an den Senat wandten, um ihre Ausstattungs- und Taggelder angewiesen zu
erhalten, wurden jene verweigert und ein Taggeld angewiesen von 24
Assen (10 Groschen). Die Fehde griff immer weiter um sich und ward immer
gehaessiger und persoenlicher. Das schwierige und verwickelte Geschaeft
der Abgrenzung, Einziehung und Aufteilung der Domaenen trug den Hader in
jede Buergergemeinde, ja selbst in die verbuendeten italischen Staedte.
Die Aristokratie hatte es kein Hehl, dass sie das Gesetz vielleicht,
weil sie muesse, sich gefallen lassen, der unberufene Gesetzgeber aber
ihrer Rache nimmermehr entgehen werde; und die Ankuendigung des Quintus
Pompeius, dass er den Gracchus an demselben Tage, wo er das Tribunat
niederlege, in Anklagestand versetzen werde, war unter den Drohungen,
die gegen den Tribun fielen, noch bei weitem nicht die schlimmste.
Gracchus glaubte, wahrscheinlich mit Recht, seine persoenliche
Sicherheit bedroht und erschien auf dem Markt nicht mehr ohne eine
Gefolge von drei- bis viertausend Menschen, worueber er selbst von dem
der Reform an sich nicht abgeneigten Metellus im Senat bittere Worte
hoeren wusste. Ueberhaupt, wenn er gemeint hatte, mit Durchbringung
seines Ackergesetzes am Ziele zu sein, so hatte er jetzt zu lernen, dass
er erst am Anfang stand. Das "Volk" war ihm zu Dank verpflichtet; aber
er war ein verlorener Mann, wenn er keinen anderen Schirm mehr hatte
als diese Dankbarkeit des Volkes, wenn er demselben nicht unentbehrlich
blieb und durch andere und weitergreifende Vorschlaege neue und immer
neue Interessen und Hoffnungen an sich knuepfte. Ebendamals war durch
das Testament des letzten Koenigs von Pergamon den Roemern Reich und
Vermoegen der Attaliden zugefallen; Gracchus beantragte bei dem Volk,
den pergamenischen Schatz unter die neuen Landbesitzer zur Anschaffung
des erforderlichen Beschlags zu verteilen und vindizierte ueberhaupt,
gegen die bestehende Uebung, der Buergerschaft das Recht, ueber die
neue Provinz definitiv zu entscheiden. Weitere populaere Gesetze, ueber
Abkuerzung der Dienstzeit, ueber Ausdehnung des Provokationsrechts,
ueber die Aufhebung des Vorrechts der Senatoren, ausschliesslich als
Zivilgeschworene zu fungieren, sogar ueber die Aufnahme der italischen
Bundesgenossen in den roemischen Buergerverband, soll er vorbereitet
haben; wie weit seine Entwuerfe in der Tat gereicht haben, laesst sich
nicht entscheiden, gewiss ist nur, dass Gracchus seine einzige Rettung
darin sah, das Amt, das ihn schuetzte, von der Buergerschaft auf
ein zweites Jahr verliehen zu erhalten, und dass er, um diese
verfassungswidrige Verlaengerung zu bewirken, weitere Reformen in
Aussicht stellte. Hatte er anfangs sich eingesetzt, um das Gemeinwesen
zu retten, so wusste er jetzt schon, um sich zu retten, das Gemeinwesen
aufs Spiel setzen. Die Bezirke traten zusammen zur Wahl der Tribunen
fuer das naechste Jahr, und die ersten Abteilungen gaben ihre
Stimmen fuer Gracchus; aber die Gegenpartei drang mit ihrem Einspruch
schliesslich wenigstens insoweit durch, dass die Versammlung
unverrichteter Sache aufgeloest und die Entscheidung auf den folgenden
Tag verschoben ward. Fuer diesen setzte Gracchus alle Mittel in
Bewegung, erlaubte und unerlaubte: er zeigte sich dem Volke im
Trauergewand und empfahl ihm seinen unmuendigen Knaben; fuer den Fall,
dass die Wahl abermals durch Einspruch gestoert werden wuerde, traf
er Vorkehrungen, den Anhang der Aristokratie mit Gewalt von dem
Versammlungsplatz vor dem Kapitolinischen Tempel zu vertreiben. So kam
der zweite Wahltag heran; die Stimmen fielen wie an dem vorhergehenden
und wieder erfolgte der Einspruch; der Auflauf begann. Die Buerger
zerstreuten sich; die Wahlversammlung war faktisch aufgehoben; der
Kapitolinische Tempel ward geschlossen; man erzaehlte sich in der Stadt,
bald dass Tiberius die saemtlichen Tribunen abgesetzt habe, bald dass
er ohne Wiederwahl sein Amt fortzufuehren entschlossen sei. Der Senat
versammelte sich im Tempel der Treue, hart bei dem Jupitertempel; die
erbittertsten Gegner des Gracchus fuehrten in der Sitzung das Wort; als
Tiberius die Hand nach der Stirn bewegte, um in dem wilden Getuemmel dem
Volke zu erkennen zu geben, dass sein Leben bedroht sei, hiess es, er
fordere schon die Leute auf, sein Haupt mit der koeniglichen Binde
zu schmuecken. Der Konsul Scaevola ward angegangen, den Hochverraeter
sofort toeten zu lassen; als der gemaessigte, der Reform an sich
keineswegs abgeneigte Mann das ebenso unsinnige wie barbarische Begehren
unwillig zurueckwies, rief der Konsular Publius Scipio Nasica, ein
harter und leidenschaftlicher Aristokrat, die Gleichgesinnten auf, sich
zu bewaffnen, wie sie koennten, und ihm zu folgen. Von den Landleuten
war zu den Wahlen fast niemand in die Stadt gekommen; das Stadtvolk
wich scheu auseinander, als es die vornehmen Maenner mit Stuhlbeinen
und Knuetteln in den Haenden zornigen Auges heranstuermen sah; Gracchus
versuchte, von wenigen begleitet, zu entkommen. Aber er stuerzte auf der
Flucht am Abhang des Kapitols und ward von einem der Wuetenden - Publius
Satureius und Lucius Rufus stritten sich spaeter um die Henkerehre -
vor den Bildsaeulen der sieben Koenige am Tempel der Treue durch einen
Knuettelschlag auf die Schlaefe getoetet; mit ihm dreihundert andere
Maenner, keiner durch Eisenwaffen. Als es Abend geworden war, wurden die
Koerper in den Tiberfluss gestuerzt; vergebens bat Gaius, ihm die Leiche
seines Bruders zur Bestattung zu vergoennen. Solch einen Tag hatte
Rom noch nicht erlebt. Der mehr als hundertjaehrige Hader der Parteien
waehrend der ersten sozialen Krise hatte zu keiner Katastrophe gefuehrt,
wie diejenige war, mit der die zweite begann. Auch den besseren Teil der
Aristokratie mochte schaudern; indes man konnte nicht mehr zurueck. Man
hatte nur die Wahl, eine grosse Zahl der zuverlaessigsten Parteigenossen
der Rache der Menge preiszugeben oder die Verantwortung der Untat auf
die Gesamtheit zu uebernehmen; das letztere geschah. Man hielt
offiziell daran fest, dass Gracchus die Krone habe nehmen wollen, und
rechtfertigte diesen neuesten Frevel mit dem uralten des Ahala; ja man
ueberwies sogar die weitere Untersuchung gegen Gracchus' Mitschuldige
einer besonderen Kommission und liess deren Vormann, den Konsul Publius