zugefuegten Schlaegen sich nicht zu erholen vermochte, vergeudete seine
letzten Kraefte in den Kriegen, die es zur Unterdrueckung der Piraterie
gegen die Kreter zu fuehren sich genoetigt sah (um 600 150) und in denen
die Roemer zwar zu vermitteln suchten, indes ohne Ernst und, wie es
scheint, ohne Erfolg. Neben Kreta fing bald auch Kilikien an, fuer diese
Flibustierwirtschaft eine zweite Heimat zu werden; und es war nicht
bloss die Ohnmacht der syrischen Herrscher, die ihr hier Vorschub tat:
der Usurpator Diodotos Tryphon, der sich vom Sklaven zum Koenig
Syriens aufgeschwungen hatte (608-615 146-139), foerderte, um durch
Korsarenhilfe seinen Thron zu befestigen, in seinem Hauptsitz, dem
Rauhen oder westlichen Kilikien, mit allen Mitteln von oben herab die
Piraterie. Der ungemein gewinnbringende Verkehr mit den Piraten, die
zugleich die hauptsaechlichsten Sklavenfaenger und Sklavenhaendler
waren, verschaffte ihnen bei dem kaufmaennischen Publikum, sogar in
Alexandreia, Rhodos und Delos eine gewisse Duldung, an der selbst die
Regierungen wenigstens durch Passivitaet sich beteiligten. Das Uebel
ward so ernsthaft, dass der Senat um 611 (143) seinen besten Mann,
Scipio Aemilianus, nach Alexandreia und Syrien sandte, um an Ort und
Stelle zu ermitteln, was sich dabei tun lasse. Allein diplomatische
Vorstellungen der Roemer machten die schwachen Regierungen nicht
stark; es gab keine andere Abhilfe als geradezu eine Flotte in diesen
Gewaessern zu unterhalten, wozu es wieder der roemischen Regierung an
Energie und Konsequenz gebrach. So blieb eben alles beim alten, die
Piratenflotte die einzige ansehnliche Seemacht im Mittelmeere, der
Menschenfang das einzige daselbst bluehende Gewerbe. Die roemische
Regierung sah den Dingen zu, die roemischen Kaufleute aber standen als
die besten Kunden auf dem Sklavenmarkt mit den Piratenkapitaenen als den
bedeutendsten Grosshaendlern in diesem Artikel auf Delos und sonst in
regem und freundlichem Geschaeftsverkehr. Wir haben die Umgestaltung
der aeusseren Verhaeltnisse Roms und der roemisch-hellenischen Welt
ueberhaupt in ihren Umrissen von der Schlacht bei Pydna bis auf
die Gracchenzeit, vom Tajo und vom Bagradas zum Nil und zum Euphrat
begleitet. Es war eine grosse und schwierige Aufgabe, die Rom mit dem
Regimente dieser roemisch-hellenischen Welt uebernahm; sie ward nicht
voellig verkannt, aber keineswegs geloest. Die Unhaltbarkeit des
Gedankens der catonischen Zeit, den Staat auf Italien zu beschraenken
und ausserhalb Italiens nur durch Klientel zu herrschen, ward von den
leitenden Maennern der folgenden Generation wohl begriffen und wohl die
Notwendigkeit eingesehen, an die Stelle dieses Klientelregiments eine
die Gemeindefreiheiten wahrende, unmittelbare Herrschaft Roms zu
setzen. Allein statt diese neue Ordnung fest, rasch und gleichmaessig
durchzufuehren, wurden einzelne Landschaften eingezogen, wo eben
Gelegenheit, Eigensinn, Nebenvorteil und Zufall dazu fuehrten, wogegen
der groessere Teil des Klientelgebiets entweder in der unertraeglichen
Halbheit seiner bisherigen Stellung verblieb oder gar, wie namentlich
Syrien, sich gaenzlich dem Einfluss Roms entzog. Aber auch das Regiment
selbst ging mehr und mehr auf in einem schwaechlichen und kurzsichtigen
Egoismus. Man begnuegte sich von heute auf morgen zu regieren und nur
eben die laufenden Geschaefte notduerftig zu erledigen. Man war gegen
die Schwachen der strenge Herr - als die Stadt Mylasa in Karien dem
Publius Crassus Konsul 623 (131) zur Erbauung eines Sturmbocks einen
andern Balken als den verlangten sandte, ward der Vorstand der Stadt
deswegen ausgepeitscht; und Crassus war kein schlechter Mann und ein
streng rechtlicher Beamter. Dagegen ward die Strenge da vermisst, wo sie
an ihrem Platz gewesen waere, wie gegen die angrenzenden Barbaren und
gegen die Piraten. Indem die Zentralregierung auf jede Oberleitung und
jede Uebersicht der Provinzialverhaeltnisse Verzicht tat, gab sie dem
jedesmaligen Vogt nicht bloss die Interessen der Untertanen, sondern
auch die des Staates vollstaendig preis. Die spanischen Vorgaenge,
unbedeutend an sich, sind hierfuer belehrend. Hier, wo die Regierung
weniger als in den uebrigen Provinzen sich auf die blosse Zuschauerrolle
beschraenken konnte, wurde nicht bloss von den roemischen Statthaltern
das Voelkerrecht geradezu mit Fuessen getreten und durch eine Wort-
und Treulosigkeit sondergleichen, durch das frevelhafteste Spiel mit
Kapitulationen und Vertraegen, durch Niedermetzelung untertaeniger Leute
und Mordanstiftung gegen die feindlichen Feldherren die roemische
Ehre dauernd im Kote geschleift, sondern es ward auch gegen den
ausgesprochenen Willen der roemischen Oberbehoerde Krieg gefuehrt und
Friede geschlossen und aus unbedeutenden Vorfaellen; wie zum Beispiel
dem Ungehorsam der Numantiner, durch eine seltene Vereinigung von
Verkehrtheit und Verruchtheit eine fuer den Staat verhaengnisvolle
Katastrophe entwickelt. Und das alles geschah, ohne dass in Rom auch nur
eine ernstliche Bestrafung deswegen verfuegt ward. Ueber die Besetzung
der wichtigsten Stellen und die Behandlung der bedeutendsten politischen
Fragen entschieden nicht bloss die Sympathien und Rivalitaeten der
verschiedenen Senatskoterien mit, sondern es fand selbst schon das Gold
der auswaertigen Dynasten Eingang bei den Ratsherren von Rom. Als der
erste, der mit Erfolg versuchte, den roemischen Senat zu bestechen,
wird Timarchos genannt, der Gesandte des Koenigs Antiochos Epiphanes von
Syrien (+ 590 164); bald wurde die Beschenkung einflussreicher Senatoren
durch auswaertige Koenige so gewoehnlich, dass es auffiel, als Scipio
Aemilianus die im Lager vor Numantia ihm von dem Koenig von Syrien
zugekommenen Gaben in die Kriegskasse einwarf. Durchaus liess man
den alten Grundsatz fallen, dass der Lohn der Herrschaft einzig die
Herrschaft und die Herrschaft ebensosehr eine Pflicht und eine Last wie
ein Recht und ein Vorteil sei. So kam die neue Staatswirtschaft
auf, welche von der Besteuerung der Buerger absah und dagegen die
Untertanenschaft als einen nutzbaren Besitz der Gemeinde teils von
Gemeinde wegen ausbeutete, teils der Ausbeutung durch die Buerger
ueberlieferte; nicht bloss wurde dem ruecksichtslosen Geldhunger des
roemischen Kaufmanns in der Provinzialverwaltung mit frevelhafter
Nachgiebigkeit Spielraum gestattet, sondern es wurden sogar die ihm
missliebigen Handelsrivalen durch die Heere des Staats aus dem Wege
geraeumt und die herrlichsten Staedte der Nachbarlaender nicht der
Barbarei der Herrschsucht, sondern der weit scheusslicheren Barbarei
der Spekulation geopfert. Durch den Ruin der aelteren, der Buergerschaft
allerdings schwere Opfer auferlegenden Kriegsordnung grub der am letzten
Ende doch nur auf seinem militaerischen Uebergewicht ruhende Staat
sich selber die Stuetze ab. Die Flotte liess man ganz eingehen, das
Landkriegswesen in der unglaublichsten Weise verfallen. Die Bewachung
der asiatischen und afrikanischen Grenzen wurde auf die Untertanen
abgewaelzt und was man nicht von sich abwaelzen konnte, wie die
italische, makedonische und spanische Grenzverteidigung, in der
elendesten Weise verwaltet. Die besseren Klassen fingen an so sehr
aus dem Heere zu verschwinden, dass es schon schwer hielt, fuer die
spanischen Heere die erforderliche Anzahl von Offizieren aufzutreiben.
Die immer steigende Abneigung namentlich gegen den spanischen
Kriegsdienst in Verbindung mit der von den Beamten bei der Aushebung
bewiesenen Parteilichkeit noetigten im Jahre 602 (152) zum Aufgeben der
alten Uebung, die Auswahl der erforderlichen Anzahl Soldaten aus der
dienstpflichtigen Mannschaft dem freien Ermessen der Offiziere zu
ueberlassen, und zu deren Ersetzung durch das Losen der saemtlichen
Dienstpflichtigen - sicher nicht zum Vorteil des militaerischen
Gemeingeistes und der Kriegstuechtigkeit der einzelnen Abteilungen. Die
Behoerden, statt mit Strenge durchzugreifen, erstreckten die leidige
Volksschmeichelei auch hierauf mit: wenn einmal ein Konsul fuer den
spanischen Dienst pflichtmaessig strenge Aushebungen veranstaltete, so
machten die Tribune Gebrauch von ihrem verfassungsmaessigen Recht, ihn
zu verhaften (603, 616 151,138); und es ward schon bemerkt, dass Scipios
Ansuchen, ihm fuer den Numantinischen Krieg die Aushebung zu gestatten,
vom Senat geradezu abgeschlagen ward. Schon erinnern denn auch die
roemischen Heere vor Karthago oder Numantia an jene syrischen Armeen,
in denen die Zahl der Baecker, Koeche, Schauspieler und sonstigen
Nichtkombattanten die der sogenannten Soldaten um das Vierfache
ueberstieg; schon geben die roemischen Generale ihren karthagischen
Kollegen in der Heerverderbekunst wenig nach und werden die Kriege
in Afrika wie in Spanien, in Makedonien wie in Asien regelmaessig mit
Niederlagen eroeffnet; schon schweigt man still zu der Ermordung des
Gnaeus Octavius, schon ist Viriathus' Meuchelmord ein Meisterwerk der
roemischen Diplomatie, schon die Eroberung von Numantia eine Grosstat.
Wie voellig der Begriff von Volks- und Mannesehre bereits den Roemern
abhanden gekommen war, zeigte mit epigrammatischer Schaerfe die
Bildsaeule des entkleideten und gebundenen Mancinus, welche dieser
selbst, stolz auf seine patriotische Aufopferung, in Rom sich setzen
liess. Wohin man den Blick auch wendet, findet man Roms innere Kraft wie
seine aeussere Macht in raschem Sinken. Der in Riesenkaempfen gewonnene
Boden wird in dieser Friedenszeit nicht erweitert, ja nicht einmal
behauptet. Das Weltregiment, schwer zu erringen, ist schwerer noch zu
bewahren; jenes hatte der roemische Senat vermocht, an diesem ist er
gescheitert. 2. Kapitel Die Reformbewegung und Tiberius Gracchus Ein
volles Menschenalter nach der Schlacht von Pydna erfreute der roemische
Staat sich der tiefsten, kaum hie und da an der Oberflaeche bewegten
Ruhe. Das Gebiet dehnte ueber die drei Weltteile sich aus; der Glanz der
roemischen Macht und der Ruhm des roemischen Namens waren in dauerndem
Steigen; aller Augen ruhten auf Italien, alle Talente, aller Reichtum
stroemten dahin: eine goldene Zeit friedlicher Wohlfahrt und geistigen
Lebensgenusses schien dort beginnen zu muessen. Mit Bewunderung
erzaehlten sich die Orientalen dieser Zeit von der maechtigen Republik
des Westens, "die die Koenigreiche bezwang fern und nah, und wer
ihren Namen vernahm, der fuerchtete sich; mit den Freunden und
Schutzbefohlenen aber hielt sie guten Frieden. Solche Herrlichkeit war
bei den Roemern, und doch setzte keiner die Krone sich auf und prahlte
keiner im Purpurgewand; sondern wen sie Jahr um Jahr zu ihrem Herrn
machten, auf den hoerten sie, und war bei ihnen nicht Neid noch
Zwietracht." So schien es in der Ferne; in der Naehe sahen die Dinge
anders aus. Das Regiment der Aristokratie war im vollen Zuge, sein
eigenes Werk zu verderben. Nicht als waeren die Soehne und Enkel der
Besiegten von Cannae und der Sieger von Zama so voellig aus der Art
ihrer Vaeter und Grossvaeter geschlagen; es waren weniger andere
Menschen, die jetzt im Senate sassen, als eine andere Zeit. Wo eine
geschlossene Zahl alter Familien festgegruendeten Reichtums und ererbter
staatsmaennischer Bedeutung das Regiment fuehrt, wird sie in den Zeiten
der Gefahr eine ebenso unvergleichlich zaehe Folgerichtigkeit und
heldenmuetige Opferfaehigkeit entwickeln wie in den Zeiten der Ruhe
kurzsichtig, eigensuechtig und schlaff regieren - zu dem einen wie dem
andern liegen die Keime im Wesen der Erblichkeit und der Kollegialitaet.
Der Krankheitsstoff war laengst vorhanden, aber ihn zu entwickeln
bedurfte es der Sonne des Glueckes. In Catos Frage, was aus Rom werden
solle, wenn es keinen Staat mehr zu fuerchten haben werde, lag ein
tiefer Sinn. Jetzt war man so weit: jeder Nachbar, den man haette
fuerchten moegen, war politisch vernichtet, und von den Maennern,
welche unter der alten Ordnung der Dinge, in der ernsten Schule des
Hannibalischen Krieges erzogen waren und aus denen der Nachklang jener
gewaltigen Zeit bis in ihr spaetestes Alter noch widerhallte, rief der
Tod einen nach dem andern ab, bis endlich auch die Stimme des letzten
von ihnen, des alten Cato, im Rathaus und auf dem Marktplatz verstummte.
Eine juengere Generation kam an das Regiment, und ihre Politik war
eine arge Antwort auf jene Frage des alten Patrioten. Wie das
Untertanenregiment und die aeussere Politik unter ihren Haenden sich
gestalteten, ist bereits dargelegt worden. Womoeglich noch mehr liess
man in den inneren Angelegenheiten das Schiff vor dem Winde treiben;
wenn man unter innerem Regiment mehr versteht als die Erledigung der
laufenden Geschaefte, so ward in dieser Zeit ueberhaupt in Rom nicht
regiert. Der einzige leitende Gedanke der regierenden Korporation war
die Erhaltung und womoeglich Steigerung ihrer usurpierten Privilegien.
Nicht der Staat hatte fuer sein hoechstes Amt ein Anrecht auf den
rechten und den besten Mann, sondern jedes Glied der Kamaraderie ein
angeborenes, weder durch unbillige Konkurrenz der Standesgenossen noch
durch Uebergriffe der Ausgeschlossenen zu verkuerzendes Anrecht auf
das hoechste Staatsamt. Darum steckte die Clique zu ihrem wichtigsten
politischen Ziel sich die Beschraenkung der Wiederwahl zum Konsulat und
die Ausschliessung der "neuen Menschen"; es gelang denn auch in der
Tat, jene um das Jahr 603 (151) gesetzlich untersagt zu erhalten ^1
und auszureichen mit einem Regiment adliger Nullitaeten. Auch die
Tatenlosigkeit der Regierung nach aussen hin haengt ohne Zweifel mit
dieser gegen die Buergerlichen ausschliessenden und gegen die einzelnen
Standesglieder misstrauischen Adelspolitik zusammen. Man konnte gemeine
Leute, deren Adelsbrief ihre Taten waren, von den lauteren Kreisen der
Aristokratie nicht sicherer fern halten, als indem man ueberhaupt es
keinem gestattete, Taten zu verrichten; auch wuerde dem bestehenden
Regiment der allgemeinen Mittelmaessigkeit selbst ein adliger Eroberer
Syriens oder Aegyptens schon unbequem gewesen sein. Allerdings fehlte
es auch jetzt an einer Opposition nicht, und sie war sogar bis zu
einem gewissen Grade erfolgreich. Man verbesserte die Rechtspflege.
Die Administrativjurisdiktion, wie der Senat sie entweder selbst
oder gelegentlich durch ausserordentliche Kommissionen ueber die
Provinzialbeamten ausuebte, reichte anerkanntermassen nicht aus; es
war eine fuer das ganze oeffentliche Leben der roemischen Gemeinde
folgenreiche Neuerung, dass im Jahre 605 (149) auf Vorschlag des Lucius
Calpurnius Piso eine staendige Senatorenkommission (quaestio ordinaria)
niedergesetzt ward, um die Beschwerden der Provinzialen gegen die
vorgesetzten roemischen Beamten wegen Gelderpressung in gerichtlichen
Formen zu pruefen. Man suchte die Komitien von dem uebermaechtigen
Einfluss der Aristokratie zu emanzipieren. Die Panazee auch der
roemischen Demokratie war die geheime Abstimmung in den Versammlungen
der Buergerschaft, welche zuerst fuer die Magistratswahlen durch das
Gabinische (615 139), dann fuer die Volksgerichte durch das Cassische
(617 137), endlich fuer die Abstimmung ueber Gesetzvorschlaege durch das
Papirische Gesetz (623 131) eingefuehrt ward. In aehnlicher Weise wurden
bald nachher (um 625 129) die Senatoren durch Volksbeschluss angewiesen,
bei dem Eintritt in den Senat ihr Ritterpferd abzugeben und also auf den
bevorzugten Stimmplatz in den achtzehn Ritterzenturien zu verzichten.
In diesen auf die Emanzipation der Waehlerschaft von dem regierenden
Herrenstand gerichteten Massregeln mochte die Partei, die sie
veranlasste, vielleicht den Anfang zu einer Regeneration des Staates
erblicken; in der Tat ward dadurch in der Nichtigkeit und Unfreiheit
des gesetzlich hoechsten Organs der roemischen Gemeinde auch nicht das
mindeste geaendert, ja dieselbe allen, die es anging und nicht anging,
nur noch handgreiflicher dargetan. Ebenso prahlhaftig und ebenso eitel
war die foermliche Anerkennung der Unabhaengigkeit und Souveraenitaet
der Buergerschaft, welche ihr durch die Verlegung ihres
Versammlungsplatzes von der alten Dingstatt unter dem Rathaus auf
den Marktplatz zuteil ward (um 609 145).
---------------------------------------- ^1 Im Jahre 537 (217) wurde
das die Wiederwahl zum Konsulat beschraenkende Gesetz auf die Dauer des
Krieges in Italien (also bis 551 203) suspendiert (Liv. 27, 6). Nach
Marcellus' Tode 546 (208) aber sind Wiederwahlen zum Konsulat, wenn
die abdizierenden Konsuln von 592 (162) nicht mitgerechnet werden,
ueberhaupt nur vorgekommen in den Jahren 547, 554, 560, 579, 585, 586,
591, 596, 599, 602 (207, 200, 194, 175, 169, 168, 163, 158, 155, 152);
also nicht oefter in diesen sechsundfuenfzig als zum Beispiel in den
zehn Jahren 401-410 (353-344). Nur eine von diesen, und eben die letzte,
ist mit Verletzung des zehnjaehrigen Intervalls erfolgt; und ohne
Zweifel ist die seltsame Wahl des Marcus Marcellus, Konsul 588 (166) und
599 (155), zum dritten Konsulat fuer 602 (152), deren naehere Umstaende
wir nicht kennen, die Veranlassung der gesetzlichen Untersagung der
Wiederwahl zum Konsulat ueberhaupt (Liv. ep. 56) geworden; zumal da
dieser Antrag, als von Cato unterstuetzt (p. 55 Jordan), vor 605 (149)
eingebracht worden sein muss. -------------------------------------
Aber diese Fehde der formalen Volkssouveraenitaet gegen die tatsaechlich
bestehende Verfassung war zum guten Teil scheinhafter Art. Die
Parteiphrasen prasselten und klirrten; von den Parteien selbst war
in den wirklich und unmittelbar praktischen Angelegenheiten wenig
zu spueren. Das ganze siebente Jahrhundert hindurch bildeten die
jaehrlichen Gemeindewahlen zu den buergerlichen Aemtern, namentlich
zum Konsulat und zur Zensur, die eigentlich stehende Tagesfrage und
den Brennpunkt des politischen Treibens; aber nur in einzelnen seltenen
Faellen waren in den verschiedenen Kandidaturen auch entgegengesetzte
politische Prinzipien verkoerpert; regelmaessig blieben dieselben
rein persoenliche Fragen und war es fuer den Gang der Angelegenheiten
gleichgueltig, ob die Majoritaet der Wahlkoerper dem Caecilier oder dem
Cornelier zufiel. Man entbehrte also dessen, was die Uebelstaende
des Parteilebens alle uebertraegt und verguetet, der freien und
gemeinschaftlichen Bewegung der Massen nach dem als zweckmaessig
erkannten Ziel, und duldete sie dennoch alle lediglich zum Frommen des
kleinen Spiels der herrschenden Koterien. Es war dem roemischen
Adligen verhaeltnismaessig leicht, die Aemterlaufbahn als Quaestor und
Volkstribun zu betreten, aber die Erlangung des Konsulats und der Zensur
war auch ihm nur durch grosse und jahrelange Anstrengungen moeglich. Der
Preise waren viele, aber der lohnenden wenige; die Kaempfer liefen,
wie ein roemischer Dichter einmal sagt, wie in einer an den Schranken
weiten, allmaehlich mehr und mehr sich verengenden Bahn. Das war recht,
solange das Amt war, wie es hiess, eine "Ehre", und militaerische,
politische, juristische Kapazitaeten wetteifernd um die seltenen Kraenze
warben; jetzt aber hob die tatsaechliche Geschlossenheit der Nobilitaet
den Nutzen der Konkurrenz auf und liess nur ihre Nachteile uebrig. Mit
wenigen Ausnahmen draengten die den regierenden Familien angehoerenden
jungen Maenner sich in die politische Laufbahn, und der hastige und
unreife Ehrgeiz griff bald zu wirksameren Mitteln, als nuetzliche
Taetigkeit fuer das gemeine Beste war. Die erste Bedingung fuer die
oeffentliche Laufbahn wurden maechtige Verbindungen; dieselbe
begann also nicht wie sonst im Lager, sondern in den Vorzimmern der
einflussreichen Maenner. Was sonst nur Schutzbefohlene und Freigelassene
getan, dass sie ihrem Herrn am fruehen Morgen aufzuwarten kamen und
oeffentlich in seinem Gefolge erschienen, das uebertrug sich jetzt auf
die neue vornehme Klientel. Aber auch der Poebel ist ein grosser Herr
und will als solcher respektiert sein. Der Janhagel fing an, es als
sein Recht zu fordern, dass der kuenftige Konsul in jedem Lumpen von der
Gasse das souveraene Volk erkenne und ehre und jeder Bewerber bei seinem
"Umgang" (ambitus) jeden einzelnen Stimmgeber bei Namen begruesse und
ihm die Hand druecke. Bereitwillig ging die vornehme Welt ein auf diesen
entwuerdigenden Aemterbettel. Der richtige Kandidat kroch nicht bloss
im Palast, sondern auch auf der Gasse und empfahl sich der Menge
durch Liebaeugeleien, Nachsichtigkeiten, Artigkeiten von feinerer oder
groeberer Qualitaet. Der Ruf nach Reformen und die Demagogie wurden dazu
vernutzt, sich bei dem Publikum bekannt und beliebt zu machen; und sie
wirkten um so mehr, je mehr sie nicht die Sache angriffen, sondern die
Person. Es ward Sitte, dass die bartlosen Juenglinge vornehmer Geburt,
um sich glaenzend in das oeffentliche Leben einzufuehren, mit der
unreifen Leidenschaft ihrer knabenhaften Beredsamkeit die Rolle Catos
weiterspielten und aus eigener Machtvollkommenheit sich womoeglich gegen
einen recht hochstehenden und recht unbeliebten Mann zu Anwaelten des
Staats aufwarfen; man liess es geschehen, dass das ernste Institut
der Kriminaljustiz und der politischen Polizei ein Mittel fuer den
Aemterbewerb ward. Die Veranstaltung oder, was noch schlimmer war, die
Verheissung prachtvoller Volkslustbarkeiten war laengst die gleichsam
gesetzliche Vorbedingung zur Erlangung des Konsulats; jetzt begannen
auch schon, wie das um 595 (159) dagegen erlassene Verbot bezeugt, die
Stimmen der Waehler geradezu mit Geld erkauft zu werden. Vielleicht die
schlimmste Folge des dauernden Buhlens der regierenden Aristokratie
um die Gunst der Menge war die Unvereinbarkeit dieser Bettler- und
Schmeichlerrolle mit derjenigen Stellung, welche der Regierung den
Regierten gegenueber von Rechts wegen zukommt. Das Regiment ward dadurch
aus einem Segen fuer das Volk zum Fluch. Man wagte es nicht mehr, ueber
Gut und Blut der Buerger zum Besten des Vaterlandes nach Beduerfnis
zu verfuegen. Man liess die Buergerschaft sich an den gefaehrlichen
Gedanken gewoehnen, dass sie selbst von der vorschussweisen Entrichtung
direkter Abgaben gesetzlich befreit sei - nach dem Kriege gegen Perseus
ist kein Schoss mehr von der Gemeinde gefordert worden. Man liess lieber
das Heerwesen verfallen, als dass man die Buerger zu dem verhassten
ueberseeischen Dienst zwang; wie es den einzelnen Beamten erging,
die die Konskription nach der Strenge des Gesetzes durchzufuehren
versuchten, ist schon gesagt worden. In verhaengnisvoller Weise
verschlingen sich in dem Rom dieser Zeit die zwiefachen Missstaende
einer ausgearteten Oligarchie und einer noch unentwickelten, aber schon
im Keime vom Wurmfrass ergriffenen Demokratie. Ihren Parteinamen nach,
welche zuerst in dieser Periode gehoert werden, wollten die "Optimaten"
den Willen der Besten, die "Popularen" den der Gemeinde zur Geltung
bringen; in der Tat gab es in dem damaligen Rom weder eine wahre
Aristokratie noch eine wahrhaft sich selber bestimmende Gemeinde. Beide
Parteien stritten gleichermassen fuer Schatten und zaehlten in ihren
Reihen nur entweder Schwaermer oder Heuchler. Beide waren von der
politischen Faeulnis gleichmaessig ergriffen und in der Tat beide gleich
nichtig. Beide waren mit Notwendigkeit in den Status quo gebannt, da
weder hueben noch drueben ein politischer Gedanke, geschweige denn ein
politischer Plan sich fand, der ueber diesen hinausgegangen waere, und
so vertrugen denn auch beide sich miteinander so vollkommen, dass sie
auf jeden Schritt sich in den Mitteln wie in den Zwecken begegneten und