Verlust seiner Besitzungen auf dem Festland und den seinem Handel

zugefuegten Schlaegen sich nicht zu erholen vermochte, vergeudete seine

letzten Kraefte in den Kriegen, die es zur Unterdrueckung der Piraterie

gegen die Kreter zu fuehren sich genoetigt sah (um 600 150) und in denen

die Roemer zwar zu vermitteln suchten, indes ohne Ernst und, wie es

scheint, ohne Erfolg. Neben Kreta fing bald auch Kilikien an, fuer diese

Flibustierwirtschaft eine zweite Heimat zu werden; und es war nicht

bloss die Ohnmacht der syrischen Herrscher, die ihr hier Vorschub tat:

der Usurpator Diodotos Tryphon, der sich vom Sklaven zum Koenig

Syriens aufgeschwungen hatte (608-615 146-139), foerderte, um durch

Korsarenhilfe seinen Thron zu befestigen, in seinem Hauptsitz, dem

Rauhen oder westlichen Kilikien, mit allen Mitteln von oben herab die

Piraterie. Der ungemein gewinnbringende Verkehr mit den Piraten, die

zugleich die hauptsaechlichsten Sklavenfaenger und Sklavenhaendler

waren, verschaffte ihnen bei dem kaufmaennischen Publikum, sogar in

Alexandreia, Rhodos und Delos eine gewisse Duldung, an der selbst die

Regierungen wenigstens durch Passivitaet sich beteiligten. Das Uebel

ward so ernsthaft, dass der Senat um 611 (143) seinen besten Mann,

Scipio Aemilianus, nach Alexandreia und Syrien sandte, um an Ort und

Stelle zu ermitteln, was sich dabei tun lasse. Allein diplomatische

Vorstellungen der Roemer machten die schwachen Regierungen nicht

stark; es gab keine andere Abhilfe als geradezu eine Flotte in diesen

Gewaessern zu unterhalten, wozu es wieder der roemischen Regierung an

Energie und Konsequenz gebrach. So blieb eben alles beim alten, die

Piratenflotte die einzige ansehnliche Seemacht im Mittelmeere, der

Menschenfang das einzige daselbst bluehende Gewerbe. Die roemische

Regierung sah den Dingen zu, die roemischen Kaufleute aber standen als

die besten Kunden auf dem Sklavenmarkt mit den Piratenkapitaenen als den

bedeutendsten Grosshaendlern in diesem Artikel auf Delos und sonst in

regem und freundlichem Geschaeftsverkehr. Wir haben die Umgestaltung

der aeusseren Verhaeltnisse Roms und der roemisch-hellenischen Welt

ueberhaupt in ihren Umrissen von der Schlacht bei Pydna bis auf

die Gracchenzeit, vom Tajo und vom Bagradas zum Nil und zum Euphrat

begleitet. Es war eine grosse und schwierige Aufgabe, die Rom mit dem

Regimente dieser roemisch-hellenischen Welt uebernahm; sie ward nicht

voellig verkannt, aber keineswegs geloest. Die Unhaltbarkeit des

Gedankens der catonischen Zeit, den Staat auf Italien zu beschraenken

und ausserhalb Italiens nur durch Klientel zu herrschen, ward von den

leitenden Maennern der folgenden Generation wohl begriffen und wohl die

Notwendigkeit eingesehen, an die Stelle dieses Klientelregiments eine

die Gemeindefreiheiten wahrende, unmittelbare Herrschaft Roms zu

setzen. Allein statt diese neue Ordnung fest, rasch und gleichmaessig

durchzufuehren, wurden einzelne Landschaften eingezogen, wo eben

Gelegenheit, Eigensinn, Nebenvorteil und Zufall dazu fuehrten, wogegen

der groessere Teil des Klientelgebiets entweder in der unertraeglichen

Halbheit seiner bisherigen Stellung verblieb oder gar, wie namentlich

Syrien, sich gaenzlich dem Einfluss Roms entzog. Aber auch das Regiment

selbst ging mehr und mehr auf in einem schwaechlichen und kurzsichtigen

Egoismus. Man begnuegte sich von heute auf morgen zu regieren und nur

eben die laufenden Geschaefte notduerftig zu erledigen. Man war gegen

die Schwachen der strenge Herr - als die Stadt Mylasa in Karien dem

Publius Crassus Konsul 623 (131) zur Erbauung eines Sturmbocks einen

andern Balken als den verlangten sandte, ward der Vorstand der Stadt

deswegen ausgepeitscht; und Crassus war kein schlechter Mann und ein

streng rechtlicher Beamter. Dagegen ward die Strenge da vermisst, wo sie

an ihrem Platz gewesen waere, wie gegen die angrenzenden Barbaren und

gegen die Piraten. Indem die Zentralregierung auf jede Oberleitung und

jede Uebersicht der Provinzialverhaeltnisse Verzicht tat, gab sie dem

jedesmaligen Vogt nicht bloss die Interessen der Untertanen, sondern

auch die des Staates vollstaendig preis. Die spanischen Vorgaenge,

unbedeutend an sich, sind hierfuer belehrend. Hier, wo die Regierung

weniger als in den uebrigen Provinzen sich auf die blosse Zuschauerrolle

beschraenken konnte, wurde nicht bloss von den roemischen Statthaltern

das Voelkerrecht geradezu mit Fuessen getreten und durch eine Wort-

und Treulosigkeit sondergleichen, durch das frevelhafteste Spiel mit

Kapitulationen und Vertraegen, durch Niedermetzelung untertaeniger Leute

und Mordanstiftung gegen die feindlichen Feldherren die roemische

Ehre dauernd im Kote geschleift, sondern es ward auch gegen den

ausgesprochenen Willen der roemischen Oberbehoerde Krieg gefuehrt und

Friede geschlossen und aus unbedeutenden Vorfaellen; wie zum Beispiel

dem Ungehorsam der Numantiner, durch eine seltene Vereinigung von

Verkehrtheit und Verruchtheit eine fuer den Staat verhaengnisvolle

Katastrophe entwickelt. Und das alles geschah, ohne dass in Rom auch nur

eine ernstliche Bestrafung deswegen verfuegt ward. Ueber die Besetzung

der wichtigsten Stellen und die Behandlung der bedeutendsten politischen

Fragen entschieden nicht bloss die Sympathien und Rivalitaeten der

verschiedenen Senatskoterien mit, sondern es fand selbst schon das Gold

der auswaertigen Dynasten Eingang bei den Ratsherren von Rom. Als der

erste, der mit Erfolg versuchte, den roemischen Senat zu bestechen,

wird Timarchos genannt, der Gesandte des Koenigs Antiochos Epiphanes von

Syrien (+ 590 164); bald wurde die Beschenkung einflussreicher Senatoren

durch auswaertige Koenige so gewoehnlich, dass es auffiel, als Scipio

Aemilianus die im Lager vor Numantia ihm von dem Koenig von Syrien

zugekommenen Gaben in die Kriegskasse einwarf. Durchaus liess man

den alten Grundsatz fallen, dass der Lohn der Herrschaft einzig die

Herrschaft und die Herrschaft ebensosehr eine Pflicht und eine Last wie

ein Recht und ein Vorteil sei. So kam die neue Staatswirtschaft

auf, welche von der Besteuerung der Buerger absah und dagegen die

Untertanenschaft als einen nutzbaren Besitz der Gemeinde teils von

Gemeinde wegen ausbeutete, teils der Ausbeutung durch die Buerger

ueberlieferte; nicht bloss wurde dem ruecksichtslosen Geldhunger des

roemischen Kaufmanns in der Provinzialverwaltung mit frevelhafter

Nachgiebigkeit Spielraum gestattet, sondern es wurden sogar die ihm

missliebigen Handelsrivalen durch die Heere des Staats aus dem Wege

geraeumt und die herrlichsten Staedte der Nachbarlaender nicht der

Barbarei der Herrschsucht, sondern der weit scheusslicheren Barbarei

der Spekulation geopfert. Durch den Ruin der aelteren, der Buergerschaft

allerdings schwere Opfer auferlegenden Kriegsordnung grub der am letzten

Ende doch nur auf seinem militaerischen Uebergewicht ruhende Staat

sich selber die Stuetze ab. Die Flotte liess man ganz eingehen, das

Landkriegswesen in der unglaublichsten Weise verfallen. Die Bewachung

der asiatischen und afrikanischen Grenzen wurde auf die Untertanen

abgewaelzt und was man nicht von sich abwaelzen konnte, wie die

italische, makedonische und spanische Grenzverteidigung, in der

elendesten Weise verwaltet. Die besseren Klassen fingen an so sehr

aus dem Heere zu verschwinden, dass es schon schwer hielt, fuer die

spanischen Heere die erforderliche Anzahl von Offizieren aufzutreiben.

Die immer steigende Abneigung namentlich gegen den spanischen

Kriegsdienst in Verbindung mit der von den Beamten bei der Aushebung

bewiesenen Parteilichkeit noetigten im Jahre 602 (152) zum Aufgeben der

alten Uebung, die Auswahl der erforderlichen Anzahl Soldaten aus der

dienstpflichtigen Mannschaft dem freien Ermessen der Offiziere zu

ueberlassen, und zu deren Ersetzung durch das Losen der saemtlichen

Dienstpflichtigen - sicher nicht zum Vorteil des militaerischen

Gemeingeistes und der Kriegstuechtigkeit der einzelnen Abteilungen. Die

Behoerden, statt mit Strenge durchzugreifen, erstreckten die leidige

Volksschmeichelei auch hierauf mit: wenn einmal ein Konsul fuer den

spanischen Dienst pflichtmaessig strenge Aushebungen veranstaltete, so

machten die Tribune Gebrauch von ihrem verfassungsmaessigen Recht, ihn

zu verhaften (603, 616 151,138); und es ward schon bemerkt, dass Scipios

Ansuchen, ihm fuer den Numantinischen Krieg die Aushebung zu gestatten,

vom Senat geradezu abgeschlagen ward. Schon erinnern denn auch die

roemischen Heere vor Karthago oder Numantia an jene syrischen Armeen,

in denen die Zahl der Baecker, Koeche, Schauspieler und sonstigen

Nichtkombattanten die der sogenannten Soldaten um das Vierfache

ueberstieg; schon geben die roemischen Generale ihren karthagischen

Kollegen in der Heerverderbekunst wenig nach und werden die Kriege

in Afrika wie in Spanien, in Makedonien wie in Asien regelmaessig mit

Niederlagen eroeffnet; schon schweigt man still zu der Ermordung des

Gnaeus Octavius, schon ist Viriathus' Meuchelmord ein Meisterwerk der

roemischen Diplomatie, schon die Eroberung von Numantia eine Grosstat.

Wie voellig der Begriff von Volks- und Mannesehre bereits den Roemern

abhanden gekommen war, zeigte mit epigrammatischer Schaerfe die

Bildsaeule des entkleideten und gebundenen Mancinus, welche dieser

selbst, stolz auf seine patriotische Aufopferung, in Rom sich setzen

liess. Wohin man den Blick auch wendet, findet man Roms innere Kraft wie

seine aeussere Macht in raschem Sinken. Der in Riesenkaempfen gewonnene

Boden wird in dieser Friedenszeit nicht erweitert, ja nicht einmal

behauptet. Das Weltregiment, schwer zu erringen, ist schwerer noch zu

bewahren; jenes hatte der roemische Senat vermocht, an diesem ist er

gescheitert. 2. Kapitel Die Reformbewegung und Tiberius Gracchus Ein

volles Menschenalter nach der Schlacht von Pydna erfreute der roemische

Staat sich der tiefsten, kaum hie und da an der Oberflaeche bewegten

Ruhe. Das Gebiet dehnte ueber die drei Weltteile sich aus; der Glanz der

roemischen Macht und der Ruhm des roemischen Namens waren in dauerndem

Steigen; aller Augen ruhten auf Italien, alle Talente, aller Reichtum

stroemten dahin: eine goldene Zeit friedlicher Wohlfahrt und geistigen

Lebensgenusses schien dort beginnen zu muessen. Mit Bewunderung

erzaehlten sich die Orientalen dieser Zeit von der maechtigen Republik

des Westens, "die die Koenigreiche bezwang fern und nah, und wer

ihren Namen vernahm, der fuerchtete sich; mit den Freunden und

Schutzbefohlenen aber hielt sie guten Frieden. Solche Herrlichkeit war

bei den Roemern, und doch setzte keiner die Krone sich auf und prahlte

keiner im Purpurgewand; sondern wen sie Jahr um Jahr zu ihrem Herrn

machten, auf den hoerten sie, und war bei ihnen nicht Neid noch

Zwietracht." So schien es in der Ferne; in der Naehe sahen die Dinge

anders aus. Das Regiment der Aristokratie war im vollen Zuge, sein

eigenes Werk zu verderben. Nicht als waeren die Soehne und Enkel der

Besiegten von Cannae und der Sieger von Zama so voellig aus der Art

ihrer Vaeter und Grossvaeter geschlagen; es waren weniger andere

Menschen, die jetzt im Senate sassen, als eine andere Zeit. Wo eine

geschlossene Zahl alter Familien festgegruendeten Reichtums und ererbter

staatsmaennischer Bedeutung das Regiment fuehrt, wird sie in den Zeiten

der Gefahr eine ebenso unvergleichlich zaehe Folgerichtigkeit und

heldenmuetige Opferfaehigkeit entwickeln wie in den Zeiten der Ruhe

kurzsichtig, eigensuechtig und schlaff regieren - zu dem einen wie dem

andern liegen die Keime im Wesen der Erblichkeit und der Kollegialitaet.

Der Krankheitsstoff war laengst vorhanden, aber ihn zu entwickeln

bedurfte es der Sonne des Glueckes. In Catos Frage, was aus Rom werden

solle, wenn es keinen Staat mehr zu fuerchten haben werde, lag ein

tiefer Sinn. Jetzt war man so weit: jeder Nachbar, den man haette

fuerchten moegen, war politisch vernichtet, und von den Maennern,

welche unter der alten Ordnung der Dinge, in der ernsten Schule des

Hannibalischen Krieges erzogen waren und aus denen der Nachklang jener

gewaltigen Zeit bis in ihr spaetestes Alter noch widerhallte, rief der

Tod einen nach dem andern ab, bis endlich auch die Stimme des letzten

von ihnen, des alten Cato, im Rathaus und auf dem Marktplatz verstummte.

Eine juengere Generation kam an das Regiment, und ihre Politik war

eine arge Antwort auf jene Frage des alten Patrioten. Wie das

Untertanenregiment und die aeussere Politik unter ihren Haenden sich

gestalteten, ist bereits dargelegt worden. Womoeglich noch mehr liess

man in den inneren Angelegenheiten das Schiff vor dem Winde treiben;

wenn man unter innerem Regiment mehr versteht als die Erledigung der

laufenden Geschaefte, so ward in dieser Zeit ueberhaupt in Rom nicht

regiert. Der einzige leitende Gedanke der regierenden Korporation war

die Erhaltung und womoeglich Steigerung ihrer usurpierten Privilegien.

Nicht der Staat hatte fuer sein hoechstes Amt ein Anrecht auf den

rechten und den besten Mann, sondern jedes Glied der Kamaraderie ein

angeborenes, weder durch unbillige Konkurrenz der Standesgenossen noch

durch Uebergriffe der Ausgeschlossenen zu verkuerzendes Anrecht auf

das hoechste Staatsamt. Darum steckte die Clique zu ihrem wichtigsten

politischen Ziel sich die Beschraenkung der Wiederwahl zum Konsulat und

die Ausschliessung der "neuen Menschen"; es gelang denn auch in der

Tat, jene um das Jahr 603 (151) gesetzlich untersagt zu erhalten ^1

und auszureichen mit einem Regiment adliger Nullitaeten. Auch die

Tatenlosigkeit der Regierung nach aussen hin haengt ohne Zweifel mit

dieser gegen die Buergerlichen ausschliessenden und gegen die einzelnen

Standesglieder misstrauischen Adelspolitik zusammen. Man konnte gemeine

Leute, deren Adelsbrief ihre Taten waren, von den lauteren Kreisen der

Aristokratie nicht sicherer fern halten, als indem man ueberhaupt es

keinem gestattete, Taten zu verrichten; auch wuerde dem bestehenden

Regiment der allgemeinen Mittelmaessigkeit selbst ein adliger Eroberer

Syriens oder Aegyptens schon unbequem gewesen sein. Allerdings fehlte

es auch jetzt an einer Opposition nicht, und sie war sogar bis zu

einem gewissen Grade erfolgreich. Man verbesserte die Rechtspflege.

Die Administrativjurisdiktion, wie der Senat sie entweder selbst

oder gelegentlich durch ausserordentliche Kommissionen ueber die

Provinzialbeamten ausuebte, reichte anerkanntermassen nicht aus; es

war eine fuer das ganze oeffentliche Leben der roemischen Gemeinde

folgenreiche Neuerung, dass im Jahre 605 (149) auf Vorschlag des Lucius

Calpurnius Piso eine staendige Senatorenkommission (quaestio ordinaria)

niedergesetzt ward, um die Beschwerden der Provinzialen gegen die

vorgesetzten roemischen Beamten wegen Gelderpressung in gerichtlichen

Formen zu pruefen. Man suchte die Komitien von dem uebermaechtigen

Einfluss der Aristokratie zu emanzipieren. Die Panazee auch der

roemischen Demokratie war die geheime Abstimmung in den Versammlungen

der Buergerschaft, welche zuerst fuer die Magistratswahlen durch das

Gabinische (615 139), dann fuer die Volksgerichte durch das Cassische

(617 137), endlich fuer die Abstimmung ueber Gesetzvorschlaege durch das

Papirische Gesetz (623 131) eingefuehrt ward. In aehnlicher Weise wurden

bald nachher (um 625 129) die Senatoren durch Volksbeschluss angewiesen,

bei dem Eintritt in den Senat ihr Ritterpferd abzugeben und also auf den

bevorzugten Stimmplatz in den achtzehn Ritterzenturien zu verzichten.

In diesen auf die Emanzipation der Waehlerschaft von dem regierenden

Herrenstand gerichteten Massregeln mochte die Partei, die sie

veranlasste, vielleicht den Anfang zu einer Regeneration des Staates

erblicken; in der Tat ward dadurch in der Nichtigkeit und Unfreiheit

des gesetzlich hoechsten Organs der roemischen Gemeinde auch nicht das

mindeste geaendert, ja dieselbe allen, die es anging und nicht anging,

nur noch handgreiflicher dargetan. Ebenso prahlhaftig und ebenso eitel

war die foermliche Anerkennung der Unabhaengigkeit und Souveraenitaet

der Buergerschaft, welche ihr durch die Verlegung ihres

Versammlungsplatzes von der alten Dingstatt unter dem Rathaus auf

den Marktplatz zuteil ward (um 609 145).

---------------------------------------- ^1 Im Jahre 537 (217) wurde

das die Wiederwahl zum Konsulat beschraenkende Gesetz auf die Dauer des

Krieges in Italien (also bis 551 203) suspendiert (Liv. 27, 6). Nach

Marcellus' Tode 546 (208) aber sind Wiederwahlen zum Konsulat, wenn

die abdizierenden Konsuln von 592 (162) nicht mitgerechnet werden,

ueberhaupt nur vorgekommen in den Jahren 547, 554, 560, 579, 585, 586,

591, 596, 599, 602 (207, 200, 194, 175, 169, 168, 163, 158, 155, 152);

also nicht oefter in diesen sechsundfuenfzig als zum Beispiel in den

zehn Jahren 401-410 (353-344). Nur eine von diesen, und eben die letzte,

ist mit Verletzung des zehnjaehrigen Intervalls erfolgt; und ohne

Zweifel ist die seltsame Wahl des Marcus Marcellus, Konsul 588 (166) und

599 (155), zum dritten Konsulat fuer 602 (152), deren naehere Umstaende

wir nicht kennen, die Veranlassung der gesetzlichen Untersagung der

Wiederwahl zum Konsulat ueberhaupt (Liv. ep. 56) geworden; zumal da

dieser Antrag, als von Cato unterstuetzt (p. 55 Jordan), vor 605 (149)

eingebracht worden sein muss. -------------------------------------

Aber diese Fehde der formalen Volkssouveraenitaet gegen die tatsaechlich

bestehende Verfassung war zum guten Teil scheinhafter Art. Die

Parteiphrasen prasselten und klirrten; von den Parteien selbst war

in den wirklich und unmittelbar praktischen Angelegenheiten wenig

zu spueren. Das ganze siebente Jahrhundert hindurch bildeten die

jaehrlichen Gemeindewahlen zu den buergerlichen Aemtern, namentlich

zum Konsulat und zur Zensur, die eigentlich stehende Tagesfrage und

den Brennpunkt des politischen Treibens; aber nur in einzelnen seltenen

Faellen waren in den verschiedenen Kandidaturen auch entgegengesetzte

politische Prinzipien verkoerpert; regelmaessig blieben dieselben

rein persoenliche Fragen und war es fuer den Gang der Angelegenheiten

gleichgueltig, ob die Majoritaet der Wahlkoerper dem Caecilier oder dem

Cornelier zufiel. Man entbehrte also dessen, was die Uebelstaende

des Parteilebens alle uebertraegt und verguetet, der freien und

gemeinschaftlichen Bewegung der Massen nach dem als zweckmaessig

erkannten Ziel, und duldete sie dennoch alle lediglich zum Frommen des

kleinen Spiels der herrschenden Koterien. Es war dem roemischen

Adligen verhaeltnismaessig leicht, die Aemterlaufbahn als Quaestor und

Volkstribun zu betreten, aber die Erlangung des Konsulats und der Zensur

war auch ihm nur durch grosse und jahrelange Anstrengungen moeglich. Der

Preise waren viele, aber der lohnenden wenige; die Kaempfer liefen,

wie ein roemischer Dichter einmal sagt, wie in einer an den Schranken

weiten, allmaehlich mehr und mehr sich verengenden Bahn. Das war recht,

solange das Amt war, wie es hiess, eine "Ehre", und militaerische,

politische, juristische Kapazitaeten wetteifernd um die seltenen Kraenze

warben; jetzt aber hob die tatsaechliche Geschlossenheit der Nobilitaet

den Nutzen der Konkurrenz auf und liess nur ihre Nachteile uebrig. Mit

wenigen Ausnahmen draengten die den regierenden Familien angehoerenden

jungen Maenner sich in die politische Laufbahn, und der hastige und

unreife Ehrgeiz griff bald zu wirksameren Mitteln, als nuetzliche

Taetigkeit fuer das gemeine Beste war. Die erste Bedingung fuer die

oeffentliche Laufbahn wurden maechtige Verbindungen; dieselbe

begann also nicht wie sonst im Lager, sondern in den Vorzimmern der

einflussreichen Maenner. Was sonst nur Schutzbefohlene und Freigelassene

getan, dass sie ihrem Herrn am fruehen Morgen aufzuwarten kamen und

oeffentlich in seinem Gefolge erschienen, das uebertrug sich jetzt auf

die neue vornehme Klientel. Aber auch der Poebel ist ein grosser Herr

und will als solcher respektiert sein. Der Janhagel fing an, es als

sein Recht zu fordern, dass der kuenftige Konsul in jedem Lumpen von der

Gasse das souveraene Volk erkenne und ehre und jeder Bewerber bei seinem

"Umgang" (ambitus) jeden einzelnen Stimmgeber bei Namen begruesse und

ihm die Hand druecke. Bereitwillig ging die vornehme Welt ein auf diesen

entwuerdigenden Aemterbettel. Der richtige Kandidat kroch nicht bloss

im Palast, sondern auch auf der Gasse und empfahl sich der Menge

durch Liebaeugeleien, Nachsichtigkeiten, Artigkeiten von feinerer oder

groeberer Qualitaet. Der Ruf nach Reformen und die Demagogie wurden dazu

vernutzt, sich bei dem Publikum bekannt und beliebt zu machen; und sie

wirkten um so mehr, je mehr sie nicht die Sache angriffen, sondern die

Person. Es ward Sitte, dass die bartlosen Juenglinge vornehmer Geburt,

um sich glaenzend in das oeffentliche Leben einzufuehren, mit der

unreifen Leidenschaft ihrer knabenhaften Beredsamkeit die Rolle Catos

weiterspielten und aus eigener Machtvollkommenheit sich womoeglich gegen

einen recht hochstehenden und recht unbeliebten Mann zu Anwaelten des

Staats aufwarfen; man liess es geschehen, dass das ernste Institut

der Kriminaljustiz und der politischen Polizei ein Mittel fuer den

Aemterbewerb ward. Die Veranstaltung oder, was noch schlimmer war, die

Verheissung prachtvoller Volkslustbarkeiten war laengst die gleichsam

gesetzliche Vorbedingung zur Erlangung des Konsulats; jetzt begannen

auch schon, wie das um 595 (159) dagegen erlassene Verbot bezeugt, die

Stimmen der Waehler geradezu mit Geld erkauft zu werden. Vielleicht die

schlimmste Folge des dauernden Buhlens der regierenden Aristokratie

um die Gunst der Menge war die Unvereinbarkeit dieser Bettler- und

Schmeichlerrolle mit derjenigen Stellung, welche der Regierung den

Regierten gegenueber von Rechts wegen zukommt. Das Regiment ward dadurch

aus einem Segen fuer das Volk zum Fluch. Man wagte es nicht mehr, ueber

Gut und Blut der Buerger zum Besten des Vaterlandes nach Beduerfnis

zu verfuegen. Man liess die Buergerschaft sich an den gefaehrlichen

Gedanken gewoehnen, dass sie selbst von der vorschussweisen Entrichtung

direkter Abgaben gesetzlich befreit sei - nach dem Kriege gegen Perseus

ist kein Schoss mehr von der Gemeinde gefordert worden. Man liess lieber

das Heerwesen verfallen, als dass man die Buerger zu dem verhassten

ueberseeischen Dienst zwang; wie es den einzelnen Beamten erging,

die die Konskription nach der Strenge des Gesetzes durchzufuehren

versuchten, ist schon gesagt worden. In verhaengnisvoller Weise

verschlingen sich in dem Rom dieser Zeit die zwiefachen Missstaende

einer ausgearteten Oligarchie und einer noch unentwickelten, aber schon

im Keime vom Wurmfrass ergriffenen Demokratie. Ihren Parteinamen nach,

welche zuerst in dieser Periode gehoert werden, wollten die "Optimaten"

den Willen der Besten, die "Popularen" den der Gemeinde zur Geltung

bringen; in der Tat gab es in dem damaligen Rom weder eine wahre

Aristokratie noch eine wahrhaft sich selber bestimmende Gemeinde. Beide

Parteien stritten gleichermassen fuer Schatten und zaehlten in ihren

Reihen nur entweder Schwaermer oder Heuchler. Beide waren von der

politischen Faeulnis gleichmaessig ergriffen und in der Tat beide gleich

nichtig. Beide waren mit Notwendigkeit in den Status quo gebannt, da

weder hueben noch drueben ein politischer Gedanke, geschweige denn ein

politischer Plan sich fand, der ueber diesen hinausgegangen waere, und

so vertrugen denn auch beide sich miteinander so vollkommen, dass sie

auf jeden Schritt sich in den Mitteln wie in den Zwecken begegneten und

Römische Geschichte — Buch 4 · 第 7 / 52 段