Achaeern bloss Diaeos, von den Boeotern bloss Pytheas umgekommen seien;
in Chalkis namentlich fielen arge Greuel vor; im ganzen ward aber
doch in den Strafgerichten Mass gehalten. Den Antrag, die Statuen
des Begruenders der achaeischen Patriotenpartei, des Philopoemen,
umzustuerzen, wies Mummius zurueck; die den Gemeinden auferlegten
Geldbussen wurden nicht fuer die roemische Kasse, sondern fuer die
geschaedigten griechischen Staedte bestimmt, groesstenteils auch spaeter
erlassen und das Vermoegen derjenigen Hochverraeter, die Eltern
oder Kinder hatten, nicht von Staats wegen verkauft, sondern diesen
ueberwiesen. Nur die Kunstschaetze wurden aus Korinth, Thespiae und
anderen Staedten weggefuehrt und teils in der Hauptstadt, teils in
den Landstaedten Italiens aufgestellt ^12, einzelne Stuecke auch den
isthmischen, delphischen und olympischen Tempeln verehrt. Auch in der
definitiven Organisation der Landschaft im allgemeinen waltete die
Milde. Zwar wurden, wie es die Provinzialverfassung mit sich brachte,
die Sondereidgenossenschaften, vor allem die achaeische, als solche
aufgeloest, die Gemeinden isoliert und durch die Bestimmung, dass
niemand in zweien derselben zugleich Grundbesitz erwerben duerfe, der
Zwischenverkehr gehemmt. Ferner wurden, wie es schon Flamininus versucht
hatte, die demokratischen Stadtverfassungen durchaus beseitigt und in
jeder Gemeinde einem aus den Vermoegenden gebildeten Rat das Regiment
in die Hand gegeben. Auch wurde jeder Gemeinde eine feste, nach Rom
zu entrichtende Abgabe auferlegt und sie saemtlich dem Statthalter
von Makedonien in der Art untergeordnet, dass diesem als oberstem
Militaerchef auch in Verwaltung und Gerichtsbarkeit eine Oberleitung
zustand und er zum Beispiel wichtigere Kriminalprozesse zur Entscheidung
an sich ziehen konnte. Dennoch blieb den griechischen Gemeinden die
"Freiheit", das heisst eine, freilich durch die roemische Hegemonie zum
Namen zusammengeschwundene, formelle Souveraenitaet, welche das Eigentum
an Grund und Boden und das Recht eigener Verwaltung und Gerichtsbarkeit
in sich schloss ^13. Einige Jahre spaeter ward sogar nicht bloss ein
Schatten der alten Eidgenossenschaften wieder gestattet, sondern auch
die drueckende Beschraenkung in der Veraeusserung des Grundbesitzes
beseitigt. ---------------------------------------- ^12 Aus den
sabinischen Ortschaften, aus Parma, ja aus Italica in Spanien sind noch
mehrere mit Mummius' Namen bezeichnete Basen bekannt, die einst solche
Beutegaben trugen. ^13 Die Frage, ob Griechenland im Jahre 608 (146)
roemische Provinz geworden sei oder nicht, laeuft in der Hauptsache auf
einen Wortstreit hinaus. Dass die griechischen Gemeinden durchgaengig
"frei" blieben (CIG 1543, 15; Caes. civ. 3, 5; App. Mithr. 58; Zonar.
9, 31), ist ausgemacht; aber nicht minder ist es ausgemacht, dass
Griechenland damals von den Roemern "in Besitz genommen ward" (Tac. arm.
14, 21; 1. Makk. 8, 9,10); dass von da an jede Gemeinde einen festen
Zins nach Rom entrichtete (Paus. 7, 16, 6; vgl. Cic. prov. 3, 5), die
kleine Insel Gyaros zum Beispiel jaehrlich 150 Drachmen (Strab. 10,
485); dass die "Ruten und Beile" des roemischen Statthalters fortan auch
in Griechenland schalteten (Polyb. 38, 1 c; vgl. Cic. Verr. 1. 1, 21,
55) und derselbe die Oberaufsicht ueber die Stadtverfassungen (CIG 1543)
sowie in gewissen Faellen die Kriminaljurisdiktion (CIG 1543; Plut. Cim.
2) fortan ebenso uebte wie bis dahin der roemische Senat; dass endlich
die makedonische Provinzialaera auch in Griechenland im Gebrauch war.
Zwischen diesen Tatsachen ist keineswegs ein Widerspruch oder doch kein
anderer als derjenige, welcher ueberhaupt in der Stellung der freien
Staedte liegt, welche bald als ausserhalb der Provinz stehend (z. B.
Suet. Caes. 25; Colum. 11, 3, 26), bald als der Provinz zugeteilt (z. B.
los. ant. lud. 14, 4, 4) bezeichnet werden. Der roemische Domanialbesitz
in Griechenland beschraenkte sich zwar auf den Korinthischen Acker und
etwa einige Stuecke von Euboea (CIG 5879) und eigentliche Untertanen
gab es dort gar nicht; allein darum konnte dennoch, wenn man auf das
tatsaechlich zwischen den griechischen Gemeinden und dem makedonischen
Statthalter bestehende Verhaeltnis sieht, ebenso wie Massalia zur
Provinz Narbo, Dyrrhachion zur Provinz Makedonien, auch Griechenland zu
der makedonischen Provinz gerechnet werden. Es finden sich sogar noch
viel weitergehende Faelle: Das Cisalpinische Gallien bestand seit 655
(89) aus lauter Buerger- oder latinischen Gemeinden und ward dennoch
durch Sulla Provinz; ja in der caesarischen Zeit begegnen Landschaften,
die ausschliesslich aus Buergergemeinden bestehen und die dennoch
keineswegs aufhoeren, Provinzen zu sein. Sehr klar tritt hier der
Grundbegriff der roemischen provincia hervor; sie ist zunaechst nichts
als das "Kommando" und alle Verwaltungs- und Jurisdiktionstaetigkeit des
Kommandanten sind urspruenglich Nebengeschaefte und Korollarien seiner
militaerischen Stellung. Andererseits muss dagegen, wenn man die
formelle Souveraenitaet der freien Gemeinden ins Auge fasst, zugestanden
werden, dass durch die Ereignisse des Jahres 608 (146) Griechenlands
Stellung staatsrechtlich sich nicht aenderte: es waren mehr faktische
als rechtliche Verschiedenheiten, dass statt der Achaeischen
Eidgenossenschaft jetzt die einzelnen Gemeinden Achaias als tributaere
Klientelstaaten neben Rom standen und dass seit Einrichtung
der roemischen Sonderverwaltung in Makedonien diese anstatt der
hauptstaedtischen Behoerden die Oberaufsicht ueber die griechischen
Klientelstaaten uebernahm. Man kann demnach, je nachdem die
tatsaechliche oder die formelle Auffassung ueberwiegt, Griechenland als
Teil des Kommandos von Makedonien ansehen oder auch nicht; indes
wird der ersteren Auffassung mit Recht das Uebergewicht eingeraeumt.
--------------------------------------------- Strengere Behandlung aber
traf die Gemeinden, Theben, Chalkis und Korinth. Es laesst sich
nichts dawider erinnern, dass die ersten beiden entwaffnet und durch
Niederreissung ihrer Mauern in offene Flecken umgewandelt wurden;
dagegen bleibt die durchaus unmotivierte Zerstoerung der ersten
Handelsstadt Griechenlands, des bluehenden Korinth, ein duesterer
Schandfleck in den Jahrbuechern Roms. Auf ausdruecklichen Befehl des
Senats wurden die korinthischen Buerger aufgegriffen, und was dabei
nicht umkam, in die Sklaverei verkauft, die Stadt selbst nicht etwa
bloss ihrer Mauern und ihrer Burg beraubt, was, wenn man einmal dieselbe
nicht dauernd besetzen wollte, allerdings nicht zu vermeiden war,
sondern dem Boden gleichgemacht und in den ueblichen Bannformen jeder
Wiederanbau der oeden Staette untersagt, das Gebiet derselben zum Teil
an Sikyon gegeben unter der Auflage, anstatt Korinths die Kosten
des isthmischen Nationalfestes zu bestreiten, groesstenteils aber zu
roemischem Gemeinland erklaert. Also erlosch der "Augapfel von Hellas",
der letzte koestliche Schmuck des einst so staedtereichen griechischen
Landes. Fassen wir aber die ganze Katastrophe noch einmal ins Auge, so
muss die unparteiische Geschichte es anerkennen, was die Griechen dieser
Zeit selbst unumwunden eingestanden, dass an dem Kriege selbst nicht die
Roemer die Schuld trugen, sondern dass die unkluge Treubruechigkeit und
die schwaechliche Tollkuehnheit der Griechen die roemische Intervention
erzwangen. Die Beseitigung der Scheinsouveraenitaet der Buende und alles
damit verknuepften unklaren und verderblichen Schwindels war ein
Glueck fuer das Land und das Regiment des roemischen Oberfeldherrn von
Makedonien, wieviel es auch zu wuenschen uebrig liess, immer noch bei
weitem besser als die bisherige Wirr- und Missregierung der griechischen
Eidgenossenschaften und der roemischen Kommissionen. Der Peloponnes
hoerte auf, die grosse Soeldnerherberge zu sein; es ist bezeugt und
begreiflich, dass ueberhaupt mit dem unmittelbaren roemischen
Regiment Sicherheit und. Wohlstand einigermassen zurueckkehrten. Das
Themistokleische Epigramm, dass der Ruin den Ruin abgewandt habe, wurde
von den damaligen Hellenen nicht ganz mit Unrecht angewandt auf den
Untergang der griechischen Selbstaendigkeit. Die ungemeine Nachsicht,
welche Rom auch jetzt noch gegen die Griechen bewies, tritt erst recht
in das Licht, wenn man sie mit dem gleichzeitigen Verfahren derselben
Behoerden gegen die Spanier und die Phoeniker zusammenhaelt; Barbaren
grausam zu behandeln schien nicht unerlaubt, aber wie spaeter Kaiser
Traianus hielten es auch die Roemer dieser Zeit "fuer hart und
barbarisch, Athen und Sparta den noch uebrigen Schatten von Freiheit zu
entreissen". Um so schaerfer kontrastiert mit dieser allgemeinen Milde
die empoerende, selbst von den Schutzrednern der karthagischen und der
numantinischen Katastrophe gemissbilligte Behandlung von Korinth, welche
durch die auf den Gassen von Korinth gegen die roemischen Abgeordneten
ausgestossenen Schmaehreden auch nach roemischem Voelkerrecht nichts
weniger als gerechtfertigt ward. Und doch ging sie keineswegs hervor
aus der Brutalitaet eines einzelnen Mannes, am wenigsten des Mummius,
sondern war eine vom roemischen Rat erwogene und beschlossene Massregel.
Man wird nicht irren, wenn man darin das Werk der Kaufmannspartei
erkennt, die in dieser Epoche schon neben der eigentlichen Aristokratie
anfaengt, in die Politik einzugreifen, und die in Korinth einen
Handelsnebenbuhler beseitigt hat. Wenn die roemischen Grosshaendler bei
der Regulierung Griechenlands mit zureden gehabt haben, so begreift man,
weshalb das Strafgericht eben gegen Korinth gerichtet ward und weshalb
man nicht bloss die Stadt vernichtete, wie sie war, sondern auch die
Ansiedlung an dieser fuer den Handel so ueberaus guenstigen Staette fuer
die Zukunft verbot. Fuer die auch in Hellas sehr zahlreichen roemischen
Kaufleute ward der Mittelpunkt fortan das peloponnesische Argos;
wichtiger aber fuer den roemischen Grosshandel ward Delos, das, schon
seit 586 (168) roemischer Freihafen, einen guten Teil der Geschaefte
von Rhodos an sich gezogen hatte und nun in aehnlicher Weise in
die korinthischen eintrat. Diese Insel blieb fuer laengere Zeit der
Hauptstapelplatz der vom Osten nach dem Westen gehenden Waren ^14.
---------------------------------- ^14 Ein merkwuerdiger Beleg dafuer
ist die Benennung der feinen griechischen Bronze- und Kupferwaren die in
der ciceronischen Zeit ohne Unterschied "korinthisches" oder
"delisches Kupfer" genannt werden. Die Bezeichnung ist in Italien
begreiflicherweise nicht von den Fabrikations-, sondern von den
Exportplaetzen hergenommen (Plin. nat. 34, 2, 9); womit natuerlich nicht
geleugnet wird, dass dergleichen Gefaesse auch in Korinth und Delos
selbst fabriziert wurden. ------------------------------------
Unvollstaendiger als in der nur durch schmale Meere von Italien
getrennten afrikanischen und makedonisch-hellenischen Landschaft
entwickelte sich die roemische Herrschaft in dem dritten entfernteren
Weltteil. In Vorderasien war durch die Zurueckdraengung der Seleukiden
das Reich von Pergamon die erste Macht geworden. Nicht geirrt durch die
Traditionen der Alexandermonarchien, einsichtig und kuehl genug, um auf
das Unmoegliche zu verzichten, verhielten die Attaliden sich ruhig und
strebten nicht, ihre Grenzen zu erweitern noch der roemischen Hegemonie
sich zu entziehen, sondern den Wohlstand ihres Reiches, soweit die
Roemer es erlaubten, zu foerdern und die Kuenste des Friedens zu
pflegen. Doch entgingen sie darum der Eifersucht und dem Argwohn Roms
nicht. Im Besitz der europaeischen Kueste der Propontis, der Westkueste
Kleinasiens und des kleinasiatischen Binnenlandes bis zur kappadokischen
und kilikischen Grenze, in enger Verbindung mit den syrischen Koenigen,
von denen Antiochos Epiphanes (+ 590 164) durch die Hilfe der Attaliden
auf den Thron gelangt war, hatte Koenig Eumenes II. durch seine bei
dem immer tieferen Sinken Makedoniens und Syriens nur noch ansehnlicher
erscheinende Macht selbst den Begruendern derselben Bedenken
eingefloesst; es ist schon erzaehlt worden, wie der Senat darauf bedacht
war, nach dem Dritten Makedonischen Krieg diesen Bundesgenossen durch
unfeine diplomatische Kuenste zu demuetigen und zu schwaechen. Die an
sich schon schwierigen Verhaeltnisse der Herren von Pergamon zu den
ganz und halb freien Handelsstaedten innerhalb ihres Reichs und zu den
barbarischen Nachbarn an dessen Grenzen wurden durch diese Verstimmung
der Schutzherren noch peinlicher verwickelt. Da es nicht klar war,
ob nach dem Friedensvertrag von 565 (189) die Taurushoehen in der
pamphylischen und pisidischen Landschaft zum Syrischen oder zum
Pergamenischen Reich gehoerten, leisteten die tapferen Selger, es
scheint unter nomineller Anerkennung der syrischen Oberhoheit, den
Koenigen Eumenes Il. und Attalos II. langjaehrigen und energischen
Widerstand in den schwer zugaenglichen Gebirgen Pisidiens. Auch die
asiatischen Kelten, welche eine Zeitlang unter Zulassung der Roemer
unter pergamenischer Botmaessigkeit gestanden hatten, fielen von Eumenes
ab und begannen im Einverstaendnis mit dem Erbfeind der Attaliden, dem
Koenig Prusias von Bithynien, um 587 (167) ploetzlich gegen ihn Krieg.
Der Koenig hatte keine Zeit gehabt, Mietstruppen zu dingen; all seine
Einsicht und Tapferkeit konnte nicht verhindern, dass sie die asiatische
Miliz schlugen und das Gebiet ueberschwemmten; wir kennen bereits die
eigentuemliche Vermittlung, zu der die Roemer auf Eumenes' Bitte sich
herbeiliessen. Sowie er indes Zeit gefunden hatte, mit Hilfe seiner
wohlgefuellten Kasse eine kampffaehige Armee aufzustellen, trieb er auch
die wilden Scharen schnell zurueck ueber die Grenze seines Reiches; und
obwohl Galatien ihm verloren blieb und seine hartnaeckig fortgesetzten
Versuche, dort die Haende im Spiel zu behalten, durch roemischen
Einfluss vereitelt wurden ^15, hinterliess er dennoch trotz aller
offenen Angriffe und geheimen Machinationen, die seine Nachbarn und
die Roemer gegen ihn gerichtet hatten, bei seinem Tode (um 595 159) das
Reich in ungeschmaelertem Bestand. Sein Bruder Attalos II. Philadelphos
(+ 616 138) wies den Versuch des Koenigs Pharnakes von Pontos, sich
der Vormundschaft ueber Eumenes' unmuendigen Sohn zu bemaechtigen,
mit roemischer Hilfe zurueck und regierte anstatt seines Neffen wie
Antigonos Doson als Vormund auf Lebenszeit. Gewandt, tuechtig, fuegsam,
ein echter Attalide, verstand er es, den argwoehnischen Senat von
der Nichtigkeit der frueher gehegten Besorgnisse zu ueberzeugen. Die
antiroemische Partei beschuldigte ihn, dass er sich dazu hergebe, das
Land fuer die Roemer zu hueten und jede Beleidigung und Erpressung von
ihnen sich gefallen lasse; indes konnte er, des roemischen
Schutzes sicher, in die syrischen, kappadokischen und bithynischen
Thronstreitigkeiten entscheidend eingreifen. Auch aus dem gefaehrlichen
bithynischen Krieg, den Koenig Prusias II., der Jaeger genannt (572 ? -
605 182-149), ein Regent, der alle barbarischen und alle zivilisierten
Laster in sich vereinigte, gegen ihn begann, rettete ihn die roemische
Intervention - freilich erst, nachdem er selbst in seiner Hauptstadt
belagert und eine erste Mahnung der Roemer von Prusias unbefolgt
gelassen, ja verhoehnt worden war (598-600 156-154). Allein mit der
Thronbezeigung seines Muendels Attalos III. Philometor (616-621 133-133)
trat an die Stelle des friedlichen und maessigen Buergerkoenigtums ein
asiatisches Sultanregiment, unter dem es zum Beispiel vorkam, dass
der Koenig, um des unbequemen Rats seiner vaeterlichen Freunde sich zu
entledigen, sie im Palast versammeln und erst sie, sodann ihre Frauen
und Kinder von seinen Lanzknechten niedermachen liess; nebenher schrieb
er Buecher ueber den Gartenbau, zog Giftkraeuter und bossierte in Wachs,
bis ein ploetzlicher Tod ihn abrief. Mit ihm erlosch das Geschlecht
der Attaliden. In solchem Fall konnte nach dem wenigstens fuer
die Klientelstaaten Roms gueltigen Staatsrecht der letzte Regent
testamentarisch ueber die Sukzession verfuegen. Ob der Gedanke,
das Reich den Roemern zu vermachen, dem letzten Attaliden durch den
wahnwitzigen Groll gegen seine Untertanen eingegeben worden war, der
ihn bei Lebzeiten gepeinigt hatte, oder ob hierin bloss eine weitere
Anerkennung der tatsaechlichen Oberlehnsgewalt Roms lag, ist nicht zu
entscheiden. Das Testament lag vor ^16; die Roemer traten die Erbschaft
an und die Frage ueber das Land und den Schatz der Attaliden fiel in Rom
als neuer Erisapfel unter die hadernden politischen Parteien. Aber
auch in Asien entzuendete dies Koenigstestament den Buergerkrieg.
Im Vertrauen auf die Abneigung der Asiaten gegen die bevorstehende
Fremdherrschaft trat ein natuerlicher Sohn Eumenes' II., Aristonikos
in Leukae, einer kleinen Hafenstadt zwischen Smyrna und Phokaea, als
Kronpraetendent auf. Phokaea und andere Staedte fielen ihm zu; indes
von den Ephesiern, die in dem festen Anschluss an Rom die einzige
Moeglichkeit erkannten, ihre Privilegien sich zu erhalten, zur See auf
der Hoehe von Kyme geschlagen, musste er in das Binnenland fluechten.
Schon glaubte man ihn verschollen; da erschien er ploetzlich wieder an
der Spitze der neuen "Buerger der Sonnenstadt" ^17, das heisst der von
ihm in Masse zur Freiheit gerufenen Sklaven, bemaechtigte, sich
der lydischen Staedte Thyateira und Apollonis sowie eines Teils der
attalischen Ortschaften und rief Scharen thrakischer Lanzknechte unter
seine Fahnen. Der Kampf ward ernsthaft. Roemische Truppen standen
in Asien nicht; die asiatischen Freistaedte und die Kontingente der
Klientelfuersten von Bithynien, Paphlagonien, Kappadokien, Pontos,
Armenien konnten des Praetendenten sich nicht erwehren; er drang mit
gewaffneter Hand in Kolophon, Samos, Myndos ein und gebot schon fast
ueber das gesamte vaeterliche Reich, als am Ende des Jahres 623 (131)
ein roemisches Heer in Asien landete. Dessen Feldherr, der Konsul und
Oberpontifex Publius Licinius Crassus Mucianus, einer der reichsten
und zugleich einer der gebildetsten Maenner Roms und als Redner wie als
Rechtskenner gleich ausgezeichnet, schickte sich an, den Praetendenten
in Leukae zu belagern, liess aber waehrend der Vorbereitungen dazu von
dem allzu gering geschaetzten Gegner sich ueberraschen und schlagen und
ward selbst von einem thrakischen Haufen gefangen. Den Triumph aber, den
Oberfeldherrn Roms als Gefangenen zur Schau zu stellen, goennte er einem
solchen Feinde nicht; er reizte die Barbaren, die ihn ergriffen hatten,
ohne ihn zu kennen, ihm den Tod zu geben (Anfang 624 130), und erst als
Leiche ward der Konsular erkannt. Mit ihm, wie es scheint, fiel Koenig
Ariarathes von Kappadokien. Indes ward Aristonikos nicht lange nach
diesem Siege von Crassus' Nachfolger Marcus Perpenna ueberfallen, sein
Heer zersprengt, er selbst in Stratonikeia belagert und gefangen und
bald darauf in Rom hingerichtet. Die Unterwerfung der letzten, noch
Widerstand leistenden Staedte und die definitive Regulierung der
Landschaft uebernahm nach Perpennas ploetzlichem Tode Manius Aquillius
(625 129). Man verfuhr aehnlich wie im karthagischen Gebiet.
Der oestliche Teil des Attalidenreichs ward den Klientelkoenigen
ueberwiesen, um die Roemer von dem Grenzschutz und damit von der
Notwendigkeit einer stehenden Besatzung in Asien zu befreien; Telmissos
kam an die lykische Eidgenossenschaft; die europaeischen Besitzungen in
Thrakien wurden zu der Provinz Makedonien geschlagen; das uebrige
Gebiet ward als neue roemische Provinz eingerichtet, der gleich der
karthagischen nicht ohne Absicht der Name des Weltteils beigelegt ward,
in, dem sie lag. Die Steuern, die nach Pergamon gezahlt worden waren,
wurden dem Lande erlassen und dasselbe mit gleicher Milde behandelt wie
Hellas und Makedonien. So ward der ansehnlichste kleinasiatische Staat
eine roemische Vogtei. ---------------------------------------- ^15
Mehrere vor kurzem (SB Muenchen, 1860, S. 180f.) bekannt gewordene
Schreiben der Koenige Eumenes II. und Attalos II. an den Priester
von Pessinus, welcher durchgaengig Attis heisst (vgl. Polyb. 22, 20),
erlaeutern diese Verhaeltnisse sehr anschaulich. Das aelteste derselben
und das einzige datierte, geschrieben im 34. Regierungsjahre des Eumenes
am siebten Tage vor dem Ende des Gorpiaeos, also 590/91 der Stadt
(164/63), bietet dem Priester militaerische Hilfe an, um den (sonst
nicht bekannten) Pesongern von ihnen besetztes Tempelland zu entreissen.
Das folgende, ebenfalls noch von Eumenes, zeigt den Koenig als Partei in
der Fehde zwischen dem Priester von Pessinus und dessen Bruder Aiorix.
Ohne Zweifel gehoerten beide Handlungen des Eumenes zu denjenigen,
die in den Jahren 590f. (164) in Rom zur Anzeige kamen als Versuche
desselben, sich in die gallischen Angelegenheiten auch fernerhin zu
mengen und dort seine Parteigenossen zu stuetzen (Polyb. 31, 6, 9; 32,
3, 5). Dagegen geht aus einem der Schreiben seines Nachfolgers Attalos
hervor, wie sich die Zeiten geaendert und die Wuensche herabgestimmt
hatten. Der Priester Attis scheint auf einer Zusammenkunft in Apameia
von Attalos abermals die Zusage bewaffneter Hilfe erhalten zu
haben; nachher aber schreibt ihm der Koenig, dass in einem deswegen
abgehaltenen Staatsrat, dem Athenaeos (sicher der bekannte Bruder des
Koenigs), Sosandros, Menogenes, Chloros und andere Verwandte (anagkaioi)
beigewohnt haetten, nach langem Schwanken endlich die Majoritaet dem
Chloros dahin beigetreten sei, dass nichts geschehen duerfe, ohne die
Roemer vorher zu befragen; denn selbst wenn ein Erfolg erreicht werde,
setzte man sich dem Wiederverlust und dem boesen Verdacht aus, "den sie
auch gegen den Bruder" (Eumenes II.) "gehegt haetten". ^16 In demselben
Testament gab der Koenig seiner Stadt Pergamon die "Freiheit", das
heisst die d/e/mokratia, das staedtische Selbstregiment. Laut
einer merkwuerdigen, kuerzlich dort gefundenen Urkunde (Roemisches
Staatsrecht, Bd. 3, 3. Aufl., S. 726) beschloss nach Eroeffnung des
Testaments, aber vor dessen Bestaetigung durch die Roemer der also
konstituierte Demos den bisher vom Buergerrecht ausgeschlossenen Klassen
der Bevoelkerung, insbesondere den im Zensus aufgefuehrten Paroeken und
den in Stadt und Land wohnhaften Soldaten, auch den Makedoniern, das
staedtische Buergerrecht zu verleihen, um also ein gutes Einverstaendnis
in der gesamten Bevoelkerung herbeizufuehren. Offenbar wollte die
Buergerschaft, indem sie die Roemer vor die vollendete Tatsache dieser
umfassenden Ausgleichung stellte, vor dem eigentlichen Eintreten der
roemischen Herrschaft sich gegen dieselbe in Verfassung setzen und den
fremden Gebietern die Moeglichkeit nehmen, die Rechtsverschiedenheiten
innerhalb der Bevoelkerung zur Sprengung der Gemeindefreiheit zu
benutzen. ^17 Diese seltsamen "Heliopoliten" sind, nach der mir von
einem Freunde geaeusserten wahrscheinlichen Meinung, so zu fassen, dass
die befreiten Sklaven als Buerger einer umgenannten oder auch vielleicht
fuer jetzt nur gedachten Stadt Heliopolis sich konstituierter, die
ihren Namen von dem in Syrien hochverehrten Sonnengott empfing.
---------------------------------------------------- Die zahlreichen
andern Kleinstaaten und Staedte Vorderasiens, das Koenigreich Bithynien,
die paphlagonischen und gallischen Fuerstentuemer, die lykische und