gerecht und mild. Es ist eine rednerische Uebertreibung, dass von den

Achaeern bloss Diaeos, von den Boeotern bloss Pytheas umgekommen seien;

in Chalkis namentlich fielen arge Greuel vor; im ganzen ward aber

doch in den Strafgerichten Mass gehalten. Den Antrag, die Statuen

des Begruenders der achaeischen Patriotenpartei, des Philopoemen,

umzustuerzen, wies Mummius zurueck; die den Gemeinden auferlegten

Geldbussen wurden nicht fuer die roemische Kasse, sondern fuer die

geschaedigten griechischen Staedte bestimmt, groesstenteils auch spaeter

erlassen und das Vermoegen derjenigen Hochverraeter, die Eltern

oder Kinder hatten, nicht von Staats wegen verkauft, sondern diesen

ueberwiesen. Nur die Kunstschaetze wurden aus Korinth, Thespiae und

anderen Staedten weggefuehrt und teils in der Hauptstadt, teils in

den Landstaedten Italiens aufgestellt ^12, einzelne Stuecke auch den

isthmischen, delphischen und olympischen Tempeln verehrt. Auch in der

definitiven Organisation der Landschaft im allgemeinen waltete die

Milde. Zwar wurden, wie es die Provinzialverfassung mit sich brachte,

die Sondereidgenossenschaften, vor allem die achaeische, als solche

aufgeloest, die Gemeinden isoliert und durch die Bestimmung, dass

niemand in zweien derselben zugleich Grundbesitz erwerben duerfe, der

Zwischenverkehr gehemmt. Ferner wurden, wie es schon Flamininus versucht

hatte, die demokratischen Stadtverfassungen durchaus beseitigt und in

jeder Gemeinde einem aus den Vermoegenden gebildeten Rat das Regiment

in die Hand gegeben. Auch wurde jeder Gemeinde eine feste, nach Rom

zu entrichtende Abgabe auferlegt und sie saemtlich dem Statthalter

von Makedonien in der Art untergeordnet, dass diesem als oberstem

Militaerchef auch in Verwaltung und Gerichtsbarkeit eine Oberleitung

zustand und er zum Beispiel wichtigere Kriminalprozesse zur Entscheidung

an sich ziehen konnte. Dennoch blieb den griechischen Gemeinden die

"Freiheit", das heisst eine, freilich durch die roemische Hegemonie zum

Namen zusammengeschwundene, formelle Souveraenitaet, welche das Eigentum

an Grund und Boden und das Recht eigener Verwaltung und Gerichtsbarkeit

in sich schloss ^13. Einige Jahre spaeter ward sogar nicht bloss ein

Schatten der alten Eidgenossenschaften wieder gestattet, sondern auch

die drueckende Beschraenkung in der Veraeusserung des Grundbesitzes

beseitigt. ---------------------------------------- ^12 Aus den

sabinischen Ortschaften, aus Parma, ja aus Italica in Spanien sind noch

mehrere mit Mummius' Namen bezeichnete Basen bekannt, die einst solche

Beutegaben trugen. ^13 Die Frage, ob Griechenland im Jahre 608 (146)

roemische Provinz geworden sei oder nicht, laeuft in der Hauptsache auf

einen Wortstreit hinaus. Dass die griechischen Gemeinden durchgaengig

"frei" blieben (CIG 1543, 15; Caes. civ. 3, 5; App. Mithr. 58; Zonar.

9, 31), ist ausgemacht; aber nicht minder ist es ausgemacht, dass

Griechenland damals von den Roemern "in Besitz genommen ward" (Tac. arm.

14, 21; 1. Makk. 8, 9,10); dass von da an jede Gemeinde einen festen

Zins nach Rom entrichtete (Paus. 7, 16, 6; vgl. Cic. prov. 3, 5), die

kleine Insel Gyaros zum Beispiel jaehrlich 150 Drachmen (Strab. 10,

485); dass die "Ruten und Beile" des roemischen Statthalters fortan auch

in Griechenland schalteten (Polyb. 38, 1 c; vgl. Cic. Verr. 1. 1, 21,

55) und derselbe die Oberaufsicht ueber die Stadtverfassungen (CIG 1543)

sowie in gewissen Faellen die Kriminaljurisdiktion (CIG 1543; Plut. Cim.

2) fortan ebenso uebte wie bis dahin der roemische Senat; dass endlich

die makedonische Provinzialaera auch in Griechenland im Gebrauch war.

Zwischen diesen Tatsachen ist keineswegs ein Widerspruch oder doch kein

anderer als derjenige, welcher ueberhaupt in der Stellung der freien

Staedte liegt, welche bald als ausserhalb der Provinz stehend (z. B.

Suet. Caes. 25; Colum. 11, 3, 26), bald als der Provinz zugeteilt (z. B.

los. ant. lud. 14, 4, 4) bezeichnet werden. Der roemische Domanialbesitz

in Griechenland beschraenkte sich zwar auf den Korinthischen Acker und

etwa einige Stuecke von Euboea (CIG 5879) und eigentliche Untertanen

gab es dort gar nicht; allein darum konnte dennoch, wenn man auf das

tatsaechlich zwischen den griechischen Gemeinden und dem makedonischen

Statthalter bestehende Verhaeltnis sieht, ebenso wie Massalia zur

Provinz Narbo, Dyrrhachion zur Provinz Makedonien, auch Griechenland zu

der makedonischen Provinz gerechnet werden. Es finden sich sogar noch

viel weitergehende Faelle: Das Cisalpinische Gallien bestand seit 655

(89) aus lauter Buerger- oder latinischen Gemeinden und ward dennoch

durch Sulla Provinz; ja in der caesarischen Zeit begegnen Landschaften,

die ausschliesslich aus Buergergemeinden bestehen und die dennoch

keineswegs aufhoeren, Provinzen zu sein. Sehr klar tritt hier der

Grundbegriff der roemischen provincia hervor; sie ist zunaechst nichts

als das "Kommando" und alle Verwaltungs- und Jurisdiktionstaetigkeit des

Kommandanten sind urspruenglich Nebengeschaefte und Korollarien seiner

militaerischen Stellung. Andererseits muss dagegen, wenn man die

formelle Souveraenitaet der freien Gemeinden ins Auge fasst, zugestanden

werden, dass durch die Ereignisse des Jahres 608 (146) Griechenlands

Stellung staatsrechtlich sich nicht aenderte: es waren mehr faktische

als rechtliche Verschiedenheiten, dass statt der Achaeischen

Eidgenossenschaft jetzt die einzelnen Gemeinden Achaias als tributaere

Klientelstaaten neben Rom standen und dass seit Einrichtung

der roemischen Sonderverwaltung in Makedonien diese anstatt der

hauptstaedtischen Behoerden die Oberaufsicht ueber die griechischen

Klientelstaaten uebernahm. Man kann demnach, je nachdem die

tatsaechliche oder die formelle Auffassung ueberwiegt, Griechenland als

Teil des Kommandos von Makedonien ansehen oder auch nicht; indes

wird der ersteren Auffassung mit Recht das Uebergewicht eingeraeumt.

--------------------------------------------- Strengere Behandlung aber

traf die Gemeinden, Theben, Chalkis und Korinth. Es laesst sich

nichts dawider erinnern, dass die ersten beiden entwaffnet und durch

Niederreissung ihrer Mauern in offene Flecken umgewandelt wurden;

dagegen bleibt die durchaus unmotivierte Zerstoerung der ersten

Handelsstadt Griechenlands, des bluehenden Korinth, ein duesterer

Schandfleck in den Jahrbuechern Roms. Auf ausdruecklichen Befehl des

Senats wurden die korinthischen Buerger aufgegriffen, und was dabei

nicht umkam, in die Sklaverei verkauft, die Stadt selbst nicht etwa

bloss ihrer Mauern und ihrer Burg beraubt, was, wenn man einmal dieselbe

nicht dauernd besetzen wollte, allerdings nicht zu vermeiden war,

sondern dem Boden gleichgemacht und in den ueblichen Bannformen jeder

Wiederanbau der oeden Staette untersagt, das Gebiet derselben zum Teil

an Sikyon gegeben unter der Auflage, anstatt Korinths die Kosten

des isthmischen Nationalfestes zu bestreiten, groesstenteils aber zu

roemischem Gemeinland erklaert. Also erlosch der "Augapfel von Hellas",

der letzte koestliche Schmuck des einst so staedtereichen griechischen

Landes. Fassen wir aber die ganze Katastrophe noch einmal ins Auge, so

muss die unparteiische Geschichte es anerkennen, was die Griechen dieser

Zeit selbst unumwunden eingestanden, dass an dem Kriege selbst nicht die

Roemer die Schuld trugen, sondern dass die unkluge Treubruechigkeit und

die schwaechliche Tollkuehnheit der Griechen die roemische Intervention

erzwangen. Die Beseitigung der Scheinsouveraenitaet der Buende und alles

damit verknuepften unklaren und verderblichen Schwindels war ein

Glueck fuer das Land und das Regiment des roemischen Oberfeldherrn von

Makedonien, wieviel es auch zu wuenschen uebrig liess, immer noch bei

weitem besser als die bisherige Wirr- und Missregierung der griechischen

Eidgenossenschaften und der roemischen Kommissionen. Der Peloponnes

hoerte auf, die grosse Soeldnerherberge zu sein; es ist bezeugt und

begreiflich, dass ueberhaupt mit dem unmittelbaren roemischen

Regiment Sicherheit und. Wohlstand einigermassen zurueckkehrten. Das

Themistokleische Epigramm, dass der Ruin den Ruin abgewandt habe, wurde

von den damaligen Hellenen nicht ganz mit Unrecht angewandt auf den

Untergang der griechischen Selbstaendigkeit. Die ungemeine Nachsicht,

welche Rom auch jetzt noch gegen die Griechen bewies, tritt erst recht

in das Licht, wenn man sie mit dem gleichzeitigen Verfahren derselben

Behoerden gegen die Spanier und die Phoeniker zusammenhaelt; Barbaren

grausam zu behandeln schien nicht unerlaubt, aber wie spaeter Kaiser

Traianus hielten es auch die Roemer dieser Zeit "fuer hart und

barbarisch, Athen und Sparta den noch uebrigen Schatten von Freiheit zu

entreissen". Um so schaerfer kontrastiert mit dieser allgemeinen Milde

die empoerende, selbst von den Schutzrednern der karthagischen und der

numantinischen Katastrophe gemissbilligte Behandlung von Korinth, welche

durch die auf den Gassen von Korinth gegen die roemischen Abgeordneten

ausgestossenen Schmaehreden auch nach roemischem Voelkerrecht nichts

weniger als gerechtfertigt ward. Und doch ging sie keineswegs hervor

aus der Brutalitaet eines einzelnen Mannes, am wenigsten des Mummius,

sondern war eine vom roemischen Rat erwogene und beschlossene Massregel.

Man wird nicht irren, wenn man darin das Werk der Kaufmannspartei

erkennt, die in dieser Epoche schon neben der eigentlichen Aristokratie

anfaengt, in die Politik einzugreifen, und die in Korinth einen

Handelsnebenbuhler beseitigt hat. Wenn die roemischen Grosshaendler bei

der Regulierung Griechenlands mit zureden gehabt haben, so begreift man,

weshalb das Strafgericht eben gegen Korinth gerichtet ward und weshalb

man nicht bloss die Stadt vernichtete, wie sie war, sondern auch die

Ansiedlung an dieser fuer den Handel so ueberaus guenstigen Staette fuer

die Zukunft verbot. Fuer die auch in Hellas sehr zahlreichen roemischen

Kaufleute ward der Mittelpunkt fortan das peloponnesische Argos;

wichtiger aber fuer den roemischen Grosshandel ward Delos, das, schon

seit 586 (168) roemischer Freihafen, einen guten Teil der Geschaefte

von Rhodos an sich gezogen hatte und nun in aehnlicher Weise in

die korinthischen eintrat. Diese Insel blieb fuer laengere Zeit der

Hauptstapelplatz der vom Osten nach dem Westen gehenden Waren ^14.

---------------------------------- ^14 Ein merkwuerdiger Beleg dafuer

ist die Benennung der feinen griechischen Bronze- und Kupferwaren die in

der ciceronischen Zeit ohne Unterschied "korinthisches" oder

"delisches Kupfer" genannt werden. Die Bezeichnung ist in Italien

begreiflicherweise nicht von den Fabrikations-, sondern von den

Exportplaetzen hergenommen (Plin. nat. 34, 2, 9); womit natuerlich nicht

geleugnet wird, dass dergleichen Gefaesse auch in Korinth und Delos

selbst fabriziert wurden. ------------------------------------

Unvollstaendiger als in der nur durch schmale Meere von Italien

getrennten afrikanischen und makedonisch-hellenischen Landschaft

entwickelte sich die roemische Herrschaft in dem dritten entfernteren

Weltteil. In Vorderasien war durch die Zurueckdraengung der Seleukiden

das Reich von Pergamon die erste Macht geworden. Nicht geirrt durch die

Traditionen der Alexandermonarchien, einsichtig und kuehl genug, um auf

das Unmoegliche zu verzichten, verhielten die Attaliden sich ruhig und

strebten nicht, ihre Grenzen zu erweitern noch der roemischen Hegemonie

sich zu entziehen, sondern den Wohlstand ihres Reiches, soweit die

Roemer es erlaubten, zu foerdern und die Kuenste des Friedens zu

pflegen. Doch entgingen sie darum der Eifersucht und dem Argwohn Roms

nicht. Im Besitz der europaeischen Kueste der Propontis, der Westkueste

Kleinasiens und des kleinasiatischen Binnenlandes bis zur kappadokischen

und kilikischen Grenze, in enger Verbindung mit den syrischen Koenigen,

von denen Antiochos Epiphanes (+ 590 164) durch die Hilfe der Attaliden

auf den Thron gelangt war, hatte Koenig Eumenes II. durch seine bei

dem immer tieferen Sinken Makedoniens und Syriens nur noch ansehnlicher

erscheinende Macht selbst den Begruendern derselben Bedenken

eingefloesst; es ist schon erzaehlt worden, wie der Senat darauf bedacht

war, nach dem Dritten Makedonischen Krieg diesen Bundesgenossen durch

unfeine diplomatische Kuenste zu demuetigen und zu schwaechen. Die an

sich schon schwierigen Verhaeltnisse der Herren von Pergamon zu den

ganz und halb freien Handelsstaedten innerhalb ihres Reichs und zu den

barbarischen Nachbarn an dessen Grenzen wurden durch diese Verstimmung

der Schutzherren noch peinlicher verwickelt. Da es nicht klar war,

ob nach dem Friedensvertrag von 565 (189) die Taurushoehen in der

pamphylischen und pisidischen Landschaft zum Syrischen oder zum

Pergamenischen Reich gehoerten, leisteten die tapferen Selger, es

scheint unter nomineller Anerkennung der syrischen Oberhoheit, den

Koenigen Eumenes Il. und Attalos II. langjaehrigen und energischen

Widerstand in den schwer zugaenglichen Gebirgen Pisidiens. Auch die

asiatischen Kelten, welche eine Zeitlang unter Zulassung der Roemer

unter pergamenischer Botmaessigkeit gestanden hatten, fielen von Eumenes

ab und begannen im Einverstaendnis mit dem Erbfeind der Attaliden, dem

Koenig Prusias von Bithynien, um 587 (167) ploetzlich gegen ihn Krieg.

Der Koenig hatte keine Zeit gehabt, Mietstruppen zu dingen; all seine

Einsicht und Tapferkeit konnte nicht verhindern, dass sie die asiatische

Miliz schlugen und das Gebiet ueberschwemmten; wir kennen bereits die

eigentuemliche Vermittlung, zu der die Roemer auf Eumenes' Bitte sich

herbeiliessen. Sowie er indes Zeit gefunden hatte, mit Hilfe seiner

wohlgefuellten Kasse eine kampffaehige Armee aufzustellen, trieb er auch

die wilden Scharen schnell zurueck ueber die Grenze seines Reiches; und

obwohl Galatien ihm verloren blieb und seine hartnaeckig fortgesetzten

Versuche, dort die Haende im Spiel zu behalten, durch roemischen

Einfluss vereitelt wurden ^15, hinterliess er dennoch trotz aller

offenen Angriffe und geheimen Machinationen, die seine Nachbarn und

die Roemer gegen ihn gerichtet hatten, bei seinem Tode (um 595 159) das

Reich in ungeschmaelertem Bestand. Sein Bruder Attalos II. Philadelphos

(+ 616 138) wies den Versuch des Koenigs Pharnakes von Pontos, sich

der Vormundschaft ueber Eumenes' unmuendigen Sohn zu bemaechtigen,

mit roemischer Hilfe zurueck und regierte anstatt seines Neffen wie

Antigonos Doson als Vormund auf Lebenszeit. Gewandt, tuechtig, fuegsam,

ein echter Attalide, verstand er es, den argwoehnischen Senat von

der Nichtigkeit der frueher gehegten Besorgnisse zu ueberzeugen. Die

antiroemische Partei beschuldigte ihn, dass er sich dazu hergebe, das

Land fuer die Roemer zu hueten und jede Beleidigung und Erpressung von

ihnen sich gefallen lasse; indes konnte er, des roemischen

Schutzes sicher, in die syrischen, kappadokischen und bithynischen

Thronstreitigkeiten entscheidend eingreifen. Auch aus dem gefaehrlichen

bithynischen Krieg, den Koenig Prusias II., der Jaeger genannt (572 ? -

605 182-149), ein Regent, der alle barbarischen und alle zivilisierten

Laster in sich vereinigte, gegen ihn begann, rettete ihn die roemische

Intervention - freilich erst, nachdem er selbst in seiner Hauptstadt

belagert und eine erste Mahnung der Roemer von Prusias unbefolgt

gelassen, ja verhoehnt worden war (598-600 156-154). Allein mit der

Thronbezeigung seines Muendels Attalos III. Philometor (616-621 133-133)

trat an die Stelle des friedlichen und maessigen Buergerkoenigtums ein

asiatisches Sultanregiment, unter dem es zum Beispiel vorkam, dass

der Koenig, um des unbequemen Rats seiner vaeterlichen Freunde sich zu

entledigen, sie im Palast versammeln und erst sie, sodann ihre Frauen

und Kinder von seinen Lanzknechten niedermachen liess; nebenher schrieb

er Buecher ueber den Gartenbau, zog Giftkraeuter und bossierte in Wachs,

bis ein ploetzlicher Tod ihn abrief. Mit ihm erlosch das Geschlecht

der Attaliden. In solchem Fall konnte nach dem wenigstens fuer

die Klientelstaaten Roms gueltigen Staatsrecht der letzte Regent

testamentarisch ueber die Sukzession verfuegen. Ob der Gedanke,

das Reich den Roemern zu vermachen, dem letzten Attaliden durch den

wahnwitzigen Groll gegen seine Untertanen eingegeben worden war, der

ihn bei Lebzeiten gepeinigt hatte, oder ob hierin bloss eine weitere

Anerkennung der tatsaechlichen Oberlehnsgewalt Roms lag, ist nicht zu

entscheiden. Das Testament lag vor ^16; die Roemer traten die Erbschaft

an und die Frage ueber das Land und den Schatz der Attaliden fiel in Rom

als neuer Erisapfel unter die hadernden politischen Parteien. Aber

auch in Asien entzuendete dies Koenigstestament den Buergerkrieg.

Im Vertrauen auf die Abneigung der Asiaten gegen die bevorstehende

Fremdherrschaft trat ein natuerlicher Sohn Eumenes' II., Aristonikos

in Leukae, einer kleinen Hafenstadt zwischen Smyrna und Phokaea, als

Kronpraetendent auf. Phokaea und andere Staedte fielen ihm zu; indes

von den Ephesiern, die in dem festen Anschluss an Rom die einzige

Moeglichkeit erkannten, ihre Privilegien sich zu erhalten, zur See auf

der Hoehe von Kyme geschlagen, musste er in das Binnenland fluechten.

Schon glaubte man ihn verschollen; da erschien er ploetzlich wieder an

der Spitze der neuen "Buerger der Sonnenstadt" ^17, das heisst der von

ihm in Masse zur Freiheit gerufenen Sklaven, bemaechtigte, sich

der lydischen Staedte Thyateira und Apollonis sowie eines Teils der

attalischen Ortschaften und rief Scharen thrakischer Lanzknechte unter

seine Fahnen. Der Kampf ward ernsthaft. Roemische Truppen standen

in Asien nicht; die asiatischen Freistaedte und die Kontingente der

Klientelfuersten von Bithynien, Paphlagonien, Kappadokien, Pontos,

Armenien konnten des Praetendenten sich nicht erwehren; er drang mit

gewaffneter Hand in Kolophon, Samos, Myndos ein und gebot schon fast

ueber das gesamte vaeterliche Reich, als am Ende des Jahres 623 (131)

ein roemisches Heer in Asien landete. Dessen Feldherr, der Konsul und

Oberpontifex Publius Licinius Crassus Mucianus, einer der reichsten

und zugleich einer der gebildetsten Maenner Roms und als Redner wie als

Rechtskenner gleich ausgezeichnet, schickte sich an, den Praetendenten

in Leukae zu belagern, liess aber waehrend der Vorbereitungen dazu von

dem allzu gering geschaetzten Gegner sich ueberraschen und schlagen und

ward selbst von einem thrakischen Haufen gefangen. Den Triumph aber, den

Oberfeldherrn Roms als Gefangenen zur Schau zu stellen, goennte er einem

solchen Feinde nicht; er reizte die Barbaren, die ihn ergriffen hatten,

ohne ihn zu kennen, ihm den Tod zu geben (Anfang 624 130), und erst als

Leiche ward der Konsular erkannt. Mit ihm, wie es scheint, fiel Koenig

Ariarathes von Kappadokien. Indes ward Aristonikos nicht lange nach

diesem Siege von Crassus' Nachfolger Marcus Perpenna ueberfallen, sein

Heer zersprengt, er selbst in Stratonikeia belagert und gefangen und

bald darauf in Rom hingerichtet. Die Unterwerfung der letzten, noch

Widerstand leistenden Staedte und die definitive Regulierung der

Landschaft uebernahm nach Perpennas ploetzlichem Tode Manius Aquillius

(625 129). Man verfuhr aehnlich wie im karthagischen Gebiet.

Der oestliche Teil des Attalidenreichs ward den Klientelkoenigen

ueberwiesen, um die Roemer von dem Grenzschutz und damit von der

Notwendigkeit einer stehenden Besatzung in Asien zu befreien; Telmissos

kam an die lykische Eidgenossenschaft; die europaeischen Besitzungen in

Thrakien wurden zu der Provinz Makedonien geschlagen; das uebrige

Gebiet ward als neue roemische Provinz eingerichtet, der gleich der

karthagischen nicht ohne Absicht der Name des Weltteils beigelegt ward,

in, dem sie lag. Die Steuern, die nach Pergamon gezahlt worden waren,

wurden dem Lande erlassen und dasselbe mit gleicher Milde behandelt wie

Hellas und Makedonien. So ward der ansehnlichste kleinasiatische Staat

eine roemische Vogtei. ---------------------------------------- ^15

Mehrere vor kurzem (SB Muenchen, 1860, S. 180f.) bekannt gewordene

Schreiben der Koenige Eumenes II. und Attalos II. an den Priester

von Pessinus, welcher durchgaengig Attis heisst (vgl. Polyb. 22, 20),

erlaeutern diese Verhaeltnisse sehr anschaulich. Das aelteste derselben

und das einzige datierte, geschrieben im 34. Regierungsjahre des Eumenes

am siebten Tage vor dem Ende des Gorpiaeos, also 590/91 der Stadt

(164/63), bietet dem Priester militaerische Hilfe an, um den (sonst

nicht bekannten) Pesongern von ihnen besetztes Tempelland zu entreissen.

Das folgende, ebenfalls noch von Eumenes, zeigt den Koenig als Partei in

der Fehde zwischen dem Priester von Pessinus und dessen Bruder Aiorix.

Ohne Zweifel gehoerten beide Handlungen des Eumenes zu denjenigen,

die in den Jahren 590f. (164) in Rom zur Anzeige kamen als Versuche

desselben, sich in die gallischen Angelegenheiten auch fernerhin zu

mengen und dort seine Parteigenossen zu stuetzen (Polyb. 31, 6, 9; 32,

3, 5). Dagegen geht aus einem der Schreiben seines Nachfolgers Attalos

hervor, wie sich die Zeiten geaendert und die Wuensche herabgestimmt

hatten. Der Priester Attis scheint auf einer Zusammenkunft in Apameia

von Attalos abermals die Zusage bewaffneter Hilfe erhalten zu

haben; nachher aber schreibt ihm der Koenig, dass in einem deswegen

abgehaltenen Staatsrat, dem Athenaeos (sicher der bekannte Bruder des

Koenigs), Sosandros, Menogenes, Chloros und andere Verwandte (anagkaioi)

beigewohnt haetten, nach langem Schwanken endlich die Majoritaet dem

Chloros dahin beigetreten sei, dass nichts geschehen duerfe, ohne die

Roemer vorher zu befragen; denn selbst wenn ein Erfolg erreicht werde,

setzte man sich dem Wiederverlust und dem boesen Verdacht aus, "den sie

auch gegen den Bruder" (Eumenes II.) "gehegt haetten". ^16 In demselben

Testament gab der Koenig seiner Stadt Pergamon die "Freiheit", das

heisst die d/e/mokratia, das staedtische Selbstregiment. Laut

einer merkwuerdigen, kuerzlich dort gefundenen Urkunde (Roemisches

Staatsrecht, Bd. 3, 3. Aufl., S. 726) beschloss nach Eroeffnung des

Testaments, aber vor dessen Bestaetigung durch die Roemer der also

konstituierte Demos den bisher vom Buergerrecht ausgeschlossenen Klassen

der Bevoelkerung, insbesondere den im Zensus aufgefuehrten Paroeken und

den in Stadt und Land wohnhaften Soldaten, auch den Makedoniern, das

staedtische Buergerrecht zu verleihen, um also ein gutes Einverstaendnis

in der gesamten Bevoelkerung herbeizufuehren. Offenbar wollte die

Buergerschaft, indem sie die Roemer vor die vollendete Tatsache dieser

umfassenden Ausgleichung stellte, vor dem eigentlichen Eintreten der

roemischen Herrschaft sich gegen dieselbe in Verfassung setzen und den

fremden Gebietern die Moeglichkeit nehmen, die Rechtsverschiedenheiten

innerhalb der Bevoelkerung zur Sprengung der Gemeindefreiheit zu

benutzen. ^17 Diese seltsamen "Heliopoliten" sind, nach der mir von

einem Freunde geaeusserten wahrscheinlichen Meinung, so zu fassen, dass

die befreiten Sklaven als Buerger einer umgenannten oder auch vielleicht

fuer jetzt nur gedachten Stadt Heliopolis sich konstituierter, die

ihren Namen von dem in Syrien hochverehrten Sonnengott empfing.

---------------------------------------------------- Die zahlreichen

andern Kleinstaaten und Staedte Vorderasiens, das Koenigreich Bithynien,

die paphlagonischen und gallischen Fuerstentuemer, die lykische und

Römische Geschichte — Buch 4 · 第 5 / 52 段