verlangen, daß er reine Pharmakognosie wissenschaftlich betreibe,
dazu fehlt es ihm an Zeit und meist auch an dem nötigen Rüstzeug,
den notwendigen wissenschaftlichen Hilfsmitteln, aber +er ist recht
eigentlich der Vertreter der angewandten Pharmakognosie+. Auch kann
er sehr wohl die Bestrebungen der wissenschaftlichen Pharmakognosie
von sich aus unterstützen, wie dies schon der Apotheker ~Matthias
Bansa~ (1641) getan, der ~Joh. Schröder~ mit Material versah, wie
wir es von dem Hofapotheker der Königin Elisabeth, ~Hugo Morgan~,
wissen, der (Ende des XVI. Jahrh.) ~Clusius~ unterstützte und wie es
auch der portugiesische Apotheker ~Pires~ in seinen berühmten Briefen
(1512–1516) tat. Ferner seien erwähnt der Apotheker ~Joh. Heinr. Linck~
in Leipzig (um 1719), der treffliche Leipziger Apotheker ~Joh. Ralla~,
dem sein Neffe ~Cordus~ die Anregung zu dem Dispensatorium verdankt
und der, ebenso wie der Wittenberger Apotheker ~Kaspar Pfruend~,
~Cordus~ mit Rat unterstützte, sowie endlich der um die Einführung der
_Ipecacuanha_ (1672) verdiente Apotheker ~Claquenelle~. Der Jesuit
~G. J. Kamel~ (Camellus), der in Manila eine Apotheke errichtete,
sandte von 1688 an viele Pflanzen und deren Produkte, sowie von ihm
gezeichnete Abbildungen -- unter anderem _Ignatiusbohnen_ -- an ~Ray~
und ~Petiver~ in London.
Beispiele dafür, daß auch mitten in der Praxis stehende praktische
Apotheker wissenschaftlich vollwertige Arbeit auf pharmakognostischem
Gebiet zu leisten vermögen, bieten ~Jahns~ (Göttingen) durch seine
Untersuchungen über Trigonellin und die Arecaalkaloide, ~Hartwich~
(damals Tangermünde) durch seine Studien über die Gallen, ~Aweng~,
~Gerock~, ~Tunmann~, ~Kremel~ und andere, die als Floristen,
Pilzforscher oder dergl. tätig waren und sind.
Die Abgrenzung der angewandten Pharmakognosie von der reinen wurde von
dem Zeitpunkt an notwendig, wo die letztere sich zu einer selbständigen
reinen Wissenschaft entwickelt hatte. Der Ausdruck «angewandte
Pharmakognosie» wurde von mir zuerst in dem auf dem XII. medizinischen
Kongresse in Moskau 1897 gehaltenen Vortrage: «Die Anwendung der
vergleichenden Anatomie zur Lösung von Fragen der angewandten
Pharmakognosie» benutzt.
Die angewandte Pharmakognosie umfaßt:
1. die Prüfung der Drogen auf Identität und Reinheit (Verfälschungen
und Verwechslungen),
2. Aufbewahrung der Drogen.
1. Prüfung der Drogen auf Identität und Reinheit
(+Verfälschungen und Verwechslungen+).
Die Erkennung von Verfälschungen und Verwechslungen ist der wichtigste
Teil der angewandten Pharmakognosie. Wissenschaftliche Pharmakognosie
wird ja zum Teil nur deshalb getrieben, um den Apotheker in den Stand
zu setzen, die Drogen richtig beurteilen zu lernen, sie also auf
Identität und Reinheit prüfen zu können.
Verfälschungen erwähnt schon ~Plinius~ an verschiedenen Stellen. Im
Artikel _Bdellium_ z. B. bespricht er die Verfälschungen mit anderen
Harzen und fährt fort: «Man erkennt sie aber alle (was auch in Bezug
auf die übrigen Räucherspezies ein für allemal hier gesagt sein mag)
am Geruche, der Farbe, der Schwere, dem Geschmacke und dem Verhalten
am Feuer». Auch bei _Weihrauch_ und _Myrrhe_ beschreibt ~Plinius~ die
Verfälschungen und ihre Erkennung. ~Scribonius Largus~, sowie auch
~Dioscurides~, ~Celsus~ und ~Plinius~ berichten über Fälschungen des
_Opiums_.
Auch ~Dioscurides~ erwähnt oft die Verfälschungen und gibt die
Zeichen für die Echtheit und Güte an, z. B. bei der _Keltischen
Narde_, der _Cassia_, dem _Zimt_, dem _Balsam_. Beim _Safran_ gibt er
eine Anleitung zur Erkennung von ausgezogenem (Krokomagma) oder mit
eingedicktem Moste, mit zerriebener Bleiglätte oder Molybdaina (Minium)
verfälschtem _Safran_. Und ~Plinius~ bemerkt vom _Safran_«adulteratur
nihil aeque»und vom _Pfeffer_, daß er mit _Wachholderbeeren_ vermischt
werde.
Schon im XI. Jahrh. wird in dem Buche: +De simplicibus medicamin. ad
Paternianum+ auf die Ähnlichkeit von _Anis_- und _Conium_früchten
hingewiesen, die man so leicht verwechseln kann.
Ebenso gedenkt der +Ricettario fiorentino+ (XV. Jahrh.) zahlreicher
Verfälschungen.
~Oribasius~ (geb. c. 350) gibt bereits in den +Synagogai+ bei einigen
Drogen Reaktionen auf Identität und Reinheit an, und ~Cronenburg~
empfiehlt in seinem Werke: +De compositione medicamentorum+, Frankfurt
1555, eine genaue Prüfung aller Arzneimittel.
Die älteste uns erhalten gebliebene +Verordnung gegen Verfälschung+
stammt aus dem XIII. Jahrh. (um 1277) und wurde in Marseille erlassen
(Statut. Massiliens. 5. 21).
In Venedig bestand 1374 ein eigenes «+Ufficio dello Zafferano+» zur
Überwachung des _Safran_handels.
1412 erließ Köln ein Verbot gegen gefälschten _Ingwer_ (Liber
registrationum senatus 1396–1440).
In Nürnberg mußten die Färber schwören, zum Färben nur _Waid_ und nicht
_Indigo_ zu verwenden, und es stand Todesstrafe auf Übertretung des
Gebotes (~Nübling~).
Besonders der _Safran_ war von jeher der Verfälschung unterworfen. Eine
Ordnung über «_Safran_ und dessen Schau und Kauf» findet sich unter
den Nürnberger Polizeigesetzen des XV. Jahrh. Schon in dieser wird
verlangt, daß die Bezeichnung genau dem Befunde entsprechen müsse, also
für «Ortsaffran und Lyonisch Saffran» nicht ein minderwertiger _Safran_
gegeben werden dürfe, und daß «Föminelle und geverlichen Pulver»nicht
beigemengt sein sollen. Die Strafen für _Safran_fälschung waren sehr
hart. Aus den Nürnberger Annalen sehen wir, daß ~Jobst Friedenkern~,
der gefälschten Safran für gut verkauft, «sammt dem Saffran lebendig
verbrannt worden am 17. Jacobstag 1449». Ebenso sind ~Hanns Kölbel~
und ~Lienhard Frey~ 1456 wegen Fälschung des _Safrans_ und anderen
Gewürzes «sammt ihrer gefälschten Waar lebendig verbrennet» die ~Else
Pfragnerin~, «die ihnen darzu geholfen», aber lebendig begraben worden!
1499 wurden ~Hannsen Bock~ in Nürnberg «wegen betrüglicher Arznei»
beide Augen ausgestochen. Später, im XVI. und XVII. Jahrh., wurde dann
nur die Ware verbrannt (~Peters~), ja sogar ein Zusatz von 8% Feminell
zum _Safran_ erlaubt. Besser davon kam in Venedig 1402 der Apotheker
~Zanoni de Rossi~, der sich ertappen ließ, als er dem _Theriak_ keinen
_Rhabarber_, kein _Amomum_, _Opopanax_ und _Safran_ zusetzte, den
_Safran_ mit _Carthamus_ verfälschte und falschen _Moschus_ hielt. Die
Avogaria di commun ließ seine Präparate über die Rialtobrücke in den
Kanal werfen, den Sünder aus dem Berufe stoßen, gefangen setzen und mit
einer Buße von 400 Golddukaten belegen -- allerdings nur in contumaciam
(~Flückiger-Tschirch~, +Grundlagen+). Ein anderer Apotheker, der statt
weißer rote _Korallen_ benutzt hatte, wurde im XV. Jahrh. vom König von
Aragonien zu einer Buße von 9000 Dukaten und einjährigem Ehrverluste
verurteilt. Im Jahre 1456 wurden in Zofingen (Schweiz) zwei Bürger
wegen Fälscherei des _Safrans_ und anderer Gewürze lebendig verbrannt
und eine Frau, welche dabei behilflich gewesen, lebendig begraben
(~Reber~).
Auf dem Reichstage von Augsburg 1551 wurde sogar ein für das ganze
deutsche Reich gültiges Polizeigesetz gegen geschmierten _Safran_
erlassen. Aber schon im XIV. Jahrh. bestanden solche Verordnungen in
Regensburg und München. Im Privilegium aromatariorum von Mailand (1573)
werden Piperino und Zafloro als verwerfliche Surrogate des _Pfeffers_
und _Safrans_ bezeichnet.
Das Edikt Heinrichs II. von Frankreich bedrohte die _Safran_fälscher
mit körperlicher Züchtigung (vgl. auch ~Elben~, +Die Lehre von der
Warenfälschung+. Diss. Tübingen 1881).
Auch der Fälschung der _Nelken_ mit Stielen (Fusti) wird schon in
einer Nürnberger Verordnung vom Jahre 1443 Erwähnung getan (~Baader~,
Nürnberger Polizeiverordn.) und 1721 werden als Fälschungen der
_Nelken_ und des _Zimt_: ausgezogene Droge, Baumrinde, braune Wurzeln,
als Fälschungen des _Pfeffer_: faules Holz und scharfe Wurzeln, als
solche des _Ingwer_: zerstoßene Erbsen aufgeführt (~Hönn~). Gefärbter
_Ingwer_ wird auch in einer Verordnung Karls V. erwähnt.
Daß die amtliche Erlaubnis, Succedanea quid pro quo (vgl. S. 18) den
echten Drogen zu substituieren, ebenfalls vielfach zu Betrug und
Fälschung in den Apotheken führte, ersehen wir aus den beiden von
~Peters~ mitgeteilten Schmähschriften: ~Lisseto Benanico~, +Eröffnung
aller betrüglicher Handgriffe und Irrsalen, so von den Apoteckern
begangen werden+, 1533, und ~Anton Lodetto~, +Gespräch von den
Betrügereien etlicher Apotheker+ 1569.
Die Einführung regelmäßiger Apothekenrevisionen und die Handhaben,
welche die moderne Wissenschaft -- Pharmakobotanik und Pharmakochemie
-- liefern, haben diesem Treiben fast ganz ein Ende gemacht. Auf diesem
Gebiete wird kein Laudator temporis acti seine Stimme erheben. Die
«gute alte Zeit» war hier eine «schlechte alte Zeit». Und es ist in
+jeder+ Hinsicht besser geworden, trotzdem die Strafen für Fälschung
nicht mehr so grausame sind wie ehedem und niemand mehr hingerichtet,
lebendig verbrannt oder lebendig begraben, ertränkt oder der Augen
beraubt, ja nicht einmal mehr körperlich gezüchtigt und höchstens mit
«einem pfund Buß ohne Gnade» und «Strafe der Verlierung» belegt wird,
wenn man ihn auf einer Fälschung ertappt.
Schon ~Hönn~ empfiehlt in seinem Buche: «+Kurz eingerichtetes
Betrugslexikon+» (Leipzig 1720) die +Scheidekunst+ zur Aufdeckung
von Fälschungen, wie der Beimischung von Holzmehl und Erbsenmehl (im
_Ingwer_), von extrahierten Gewürzen und Beschwerungsmitteln (im
_Safran_).
Vorschriften zur Untersuchung des _Färberwaid_ finden sich in der
Schweidnitzer Tuchwebeordnung vom Jahre 1335 (+Codex diplomaticus
Silesiae+).
Bereicherung unserer Kenntnisse über Drogenfälschungen und
minderwertige Handelssorten verdanken wir in neuerer Zeit besonders
~Hartwich~, ~Holmes~ und ~Perrot~.
Die =Prüfung auf Identität und Reinheit= kann eine dreifache sein.
Zunächst wird man die Droge immer +morphologisch+ prüfen, dann
+mikroskopisch+ und endlich +chemisch+ und +physikalisch+.
* * * * *
Die =morphologische Prüfung= erstreckt sich auf das äußere Aussehn, die
Form der Teile und ihre gegenseitigen Beziehungen zueinander, sowie auf
die Größenverhältnisse. Hier wird also das, was die Pharmakomorphologie
lehrt, auf den praktischen Fall angewendet. Bei den Wurzeln wird man
also ihre Form, Anheftung, äußere Skulptur (Runzeln), Dicke und Länge;
bei den Rhizomen das Verzweigungssystem, die Oberflächengestaltung
(Querrunzeln, Blattnarben) und den Durchmesser; bei den Blättern die
Umrißgestaltung, die Skulptur des Randes (Blattzähne, Blattspitze),
die Nervatur; bei den Blüten den allgemeinen Bau und die Form der
Teile in Betracht ziehen. Schon diese morphologische Prüfung führt den
pharmakobotanisch Geschulten schnell zur Feststellung der Identität und
zur Auffindung etwaiger Beimischungen. Konnte ich doch z. B. zeigen,
daß allein die Nervatur der Blattzähne genügt, um die gewöhnlichen
Beimengungen der _Digitalis_blätter und des _Tee_ zu ermitteln.
Im extremsten Falle ist die vorliegende Droge überhaupt nicht das
verlangte Objekt. Das kommt selten vor. So besteht wohl einmal: _Rhiz.
hellebori_ nur aus den Rhizomen von _Actaea spicata_, _Rhiz. filicis_
nur aus den Rhizomen von _Aspidium spinulosum_ oder _montanum_,
_Rad. Senegae_ nur aus _Rad. Vincetoxici_ oder _Rad. Serpentariae_,
_Herba Sabinae_ nur aus den Sprossen von _Juniperus phoenicea_, _Fol.
belladonnae_ aus der ganz wertlosen «_Belladonne d’Italie_».
Häufiger ist der Fall, daß fremde Beimengungen in größerer oder
geringerer Menge sich der echten Droge beigemischt vorfinden. Das kann
zufällig geschehen sein, indem der Sammler ein äußerlich ähnliches
Objekt mit sammelte, bei _Helleborus_ z. B. _Actaea spicata_, beim
_Kalmus Iris Pseudacorus_. Dies dürfte der häufigere Fall sein. Oder es
fand entweder am Produktionsorte oder beim Drogisten eine absichtliche,
also betrügerische Beimengung minderwertiger oder wertloser Drogen
statt. Beides kommt vor. Ja es werden sogar Kunstprodukte eigens
hergestellt, um Drogenfälschungen vorzunehmen. Bekannt sind die Fälle,
wo _Anis_-, _Kaffee_- und _Pfeffer_früchte aus Lehm geformt und den
echten beigemischt worden waren, bekannt ist besonders die zu einer
ganzen Industrie herangewachsene _Safran_fälschung, bei der nicht nur
mit Teerfarbstoffen gefärbte _Calendula_blüten, sondern auch eigens
präparierte Grasblattstreifen, Keimlinge von Leguminosen und Cerealien
Verwendung finden. Künstliche _Muskatnüsse_, aus _Muskatnuß_pulver und
Mineralsubstanzen gemischt und in Formen gepreßt, fanden ~Ranvez~ und
~Planken~ (1900). Natürlich wenden sich die Fälscher in erster Linie
den teuren Drogen zu. Von der Beschwerung des _Opiums_ mit Schrot-
und Bleikugeln wird noch im Kapitel Pharmakophysik die Rede sein und
auch beim _Crocus_«lohnt es sich»ja. Dann aber sind auch besonders
die Drogen, die infolge von Mißernten nur in geringer Menge angeboten
wurden, ganz besonders der Verfälschung unterworfen. Ist z. B. die
_Cubeben_ernte schmal und ungleich ausgefallen, so treten sofort fremde
Früchte und Samen, sowie Stiele in vermehrter Menge in den _Cubeben_
auf und werden die _Cascarilla_zufuhren gering, so finden sich in der
Droge mehr andere Rinden als sonst.
Ganz besonders gefährlich sind giftige Beimengungen. Niemals darf der
Apotheker unterlassen, den _Anis_ auf _Conium_früchte, den _Sternanis_
auf _Sikimi_früchte zu untersuchen. Denn schon eine kleine Beimengung
hat die schwersten Folgen.
* * * * *
Nicht immer reicht aber die morphologische Prüfung aus und es muß erst
die =Lupe= und dann das =Mikroskop= zur Hand genommen werden. Besonders
der Lupe möchte ich auf dem Gebiete der angewandten Pharmakognosie das
Wort reden. Sie sollte ein rechter Apotheker, der auch ein rechter
Pharmakognost sein muß, überhaupt immer in der Westentasche bei
sich tragen. Wie viel sieht der Geübte schon mit diesem einfachen
Instrumente! Immerhin hat die Leistungsfähigkeit auch dieses
Instrumentes seine Grenzen und man muß zum =Mikroskope= greifen. Dies
ist nur selten bei ganzen Drogen nötig, immer bei gepulverten. Hier ist
der Ort, wo der Apotheker das, was er in der Pharmakobotanik, speziell
der Pharmakoanatomie, gelernt hat, verwerten kann. Denn nur ein
geschulter Pharmakognost findet sich in der =mikroskopischen Analyse=
pulveriger oder gepulverter Drogen zurecht. Hier aber ist auch der
Ort, wo die mikroskopische Methode über alle anderen triumphiert und
ihre größten praktischen Erfolge erzielt. Ein Blick in das Mikroskop
genügt z. B., um festzustellen, ob ein _Lycopodium_, eine _Kamala_, ein
_Lupulin_ verfälscht und womit es verfälscht ist. In vier Semestern
kann der Studierende so weit gebracht werden, daß er ein Gemisch von
3–4 feinst gepulverten Drogen mit sicherem Erfolge analysiert, wenn es
sich nicht gerade um besonders schwierige Objekte (Blattpulver, _Rad.
gentianae_ oder dergl.) handelt.
Ein besonderer Fall, wo die mikroskopische Diagnose einer Droge auf
das Vorhandensein einer +fremden+ Beimischung gegründet wird, ist
der _Agar-Agar_, den man geradezu an den in ihm stets vorkommenden
Diatomeen mikroskopisch erkennen kann.
In wünschenswertester Weise ergänzt wird aber die anatomische
Methode durch die =chemisch-physikalische= (vgl. Pharmakochemie und
Pharmakophysik). Schon ~Buchheim~ bemerkt (1879): «Somit hat die
botanische Pharmakognosie nur die Bedeutung eines Aushilfsmittels, an
dessen Stelle wir sobald wie möglich etwas besseres setzen müssen.
Die Bestimmung der Güte einer Droge läßt sich nur auf chemischem
Wege erreichen». Dieser Ausspruch ist berechtigt, jedoch mit der
Einschränkung, daß es auch Fälle gibt, wo die chemische Prüfung
versagt und die mikroskopische allein oder doch besser und rascher zum
Ziele führt (Stärke, Mehle, _Lycopodium_, _Kamala_). Ja gerade bei
Drogen+pulvern+ kommen wir mit der chemischen Untersuchung oft nicht
vorwärts und müssen zum Mikroskope greifen.
Schon die Feststellung von =Geruch=, =Geschmack= und =Farbe= sind
wichtig. Beträchtlich ist die Schwierigkeit sicherer Farbenbestimmung
selbst bei Leuten, die nicht farbenblind sind. Ganz vernachlässigt
ist die Übung unserer Nase und Zunge. Die Tea taster freilich und
die Degustatoren der Weinhändler besitzen eine geübte Zunge und eine
feine Nase, die Mehrzahl der Menschen aber vernachlässigen in einer
unverantwortlichen Weise die Übung dieser beiden Sinnesorgane. In der
angewandten Pharmakognosie spielen dieselben aber eine so wichtige
Rolle, daß ich mich ernstlich gefragt habe, ob es nicht angezeigt sei,
Riech- und Schmeck-Kurse für Apotheker einzurichten, um Zunge und
Nase zu üben. Es steht mit der Verwahrlosung dieser Sinnesorgane fast
so schlimm wie mit dem Zeichnen. Es gibt wahre Stümper im Riechen.
Es ist mir einmal vorgekommen -- es war allerdings im Examen -- daß
ein Praktikant Petroleum, auch nachdem er daran gerochen, für --
_Pfefferminzöl_ ausgab! Und doch kann man durch Übung Zunge und Nase so
schärfen, daß man auch Substanzen, die allgemein für geruchlos gelten,
schon durch ihren spezifischen Geruch voneinander unterscheiden kann,
wie z. B. Kartoffelstärke und Calciumkarbonat.
Immerhin bleiben aber die Prüfungen nach Geruch, Geschmack und Farbe
_individuell_. Der eine wird es in ihnen zu großer Virtuosität bringen,
ein anderer bringt es darin zu nichts Rechtem, denn es gibt auch hier
Talente und Stümper.
Vorzuziehen ist immer eine +objektive Prüfung+, die +jeder+ durchführen
kann, auch wenn er kein spezifisches Talent dazu hat. Das sind nun die
chemischen, und zwar zunächst die +qualitativen Reaktionen+.
Bei den nicht organisierten Drogen stehen sie überhaupt im Vordergrund.
Nicht daß man bei ihnen das Mikroskop nicht brauchen kann. Im
Gegenteil. Auch _Aloë_, _Elemi_, _französ. Terpentin_, _Traganth_ und
_Styrax_ bieten mikroskopische Bilder, die so charakteristisch sind,
daß sie zur Feststellung von Identität und Reinheit brauchbar sind.
Aber andere Drogen, wie die klaren Balsame, die ätherischen und fetten
Öle, können ja nur chemisch-physikalisch geprüft werden. Hier spielen
neben der +Feststellung des spezifischen Gewichtes+, des +Schmelz-
und Siedepunktes+, des +Aschengehaltes+, der +tinktorialen Kraft+ die
chemischen Reaktionen die Hauptrolle. Aber auch bei den organisierten
Drogen greift der Pharmakognost gern zu Identitätsreaktionen. Wie
leicht läßt sich durch solche der echte vom falschen _Sternanis_
unterscheiden, wie wirkungsvoll unterstützen chemische Reaktionen
die mikroskopische Prüfung des _Crocus_, wie leicht ist es mit Hilfe
einfacher Methoden nachzuweisen, ob die Oxymethylanthrachinondrogen
extrahiert sind oder nicht, oder ob ein _Digitalis_blatt wirklich
Digitoxin enthält.
Wo irgend möglich, wird man aber von der qualitativen Reaktion zur
+quantitativen Bestimmung+ vorschreiten. Schon die kolorimetrische
Bestimmung und die Feststellung der Fluoreszenzgrenze sind ja
quantitative Reaktionen. Die Feststellung der tinktorialen Kraft
kann mit Erfolg bei den Oxymethylanthrachinondrogen (nach dem
Ausschütteln der ätherischen Lösung mit Ammoniak), dann auch beim
_Crocus_ benutzt werden, der Feststellung der Sichtbarkeitsgrenze
der Fluoreszenz kann man sich bei der _Aloë_ bedienen; denn Aloin in
Boraxlösung fluoresziert. Aber die kolorimetrischen Prüfungen mit
und ohne Kolorimeter sind doch nicht ganz scharfe. Schärfer sind die
+titrimetrischen+ und besonders die +gravimetrischen Bestimmungen+.
Und so haben denn auch diese quantitativen Methoden mehr und mehr die
qualitativen verdrängt. Auch die Arzneibücher wenden ihnen mehr und
mehr ihre Aufmerksamkeit zu. Die neue schweizerische Pharmakopoee
(Edit. IV) gibt bei 35 Drogen quantitative Bestimmungen der wirksamen
Bestandteile an. Es sind dies: gravimetrische oder titrimetrische (oder
kombinierte) Bestimmung des Gesamtalkaloidgehaltes oder einzelner
Alkaloide, Säurezahl, Verseifungszahl und Jodzahl und Bestimmung
einzelner wichtiger Bestandteile (z. B. des Cinnameïns).
Jedenfalls darf aber eine quantitative Bestimmung der sog. wirksamen
Bestandteile nur dann eingeführt werden, wenn man die wirksamen
Bestandteile kennt -- bei _Secale cornutum_ und _Rhiz. Filicis_ hat
sie zurzeit noch keinen Zweck -- und immer muß sie den Erfordernissen
der Praxis angepaßt sein, die von einer in der +Praxis+ brauchbaren
Methode verlangen, daß +sie möglichst wenig umständlich, auch mit
einer geringen Menge Material in nicht zu langer Zeit ausführbar und
doch+ für die Praxis +genügend genau+ -- also: rasch, billig und
zuverlässig ist. Diese Bedingungen erfüllen z. B. die titrimetrischen
Bestimmungsmethoden in ausgezeichneter Weise.
* * * * *
Wie man einen Drogenartikel unter Berücksichtigung aller beobachteten
Verfälschungsmittel und Benutzung aller Hilfsmittel (botanischer und
chemischer) für ein Arzneibuch, das ja in seinen Drogenartikeln die
besten Beispiele angewandter Pharmakognosie liefert -- oder doch
liefern soll -- kurz und doch erschöpfend redigieren kann, möge der
Artikel _Crocus_ in der Pharmakopoea Helvet. IV zeigen. Er lautet
(die Substanzen, auf welche sich die Prüfung bezieht, sind von mir in
Klammer beigesetzt):
Die bisweilen noch durch ein sehr kurzes (+minderwertige
griffelreiche Sorten+) helleres Griffelstück zusammengehaltenen drei
Narben von _Crocus sativus L._
Die charakteristisch riechenden Narbenschenkel der _Safran_blüte
sind dunkelrot und, in Wasser aufgeweicht, 25–35 mm lang (+andere+
_Crocus_+arten+). Sie bilden eine oben offene und dort gekerbte,
lange, seitlich aufgeschlitzte Trichterröhre (_Carthamus_,
_Calendula_, _Gramineenblätter_ und _Keimlinge_ usw.).
Das Gewebe der Narbe besteht aus zarten, gestreckten Zellen. Vom
Griffel tritt in jede Narbe ein Gefäßbündel ein. Dasselbe gabelt
sich im oberen breiteren Teile der Narbe in zahlreiche Äste. Der
obere Rand der Narbe ist mit Papillen besetzt, zwischen denen sich
bisweilen die großen, runden, 35–50 mik. messenden Pollenkörner
mit derber, glatter Exine (+die Pollenkörner von+ _Calendula_ und
_Carthamus_ +haben keine glatte Exine+) finden.
Das Pulver zeige bei Betrachtung mit dem Mikroskop unter Öl
vorwiegend tief orangerote und nur sehr wenig gelbe Partikel
(+Griffel+) und keine Kristalle (+beigemengte Salze+,
_Safran_+surrogat+). Die Fragmente zeigen, in Wasser betrachtet,
zartwandige gestreckte Zellen und zarte Gefäßbündel mit engen
Spiralgefäßen. Dazwischen liegen einige wenige Pollenkörner. Weder
Haare noch Korollenfragmente mit Sekretschläuchen (_Carthamus_) noch
Holzzellen und Libriform (_Santel_, _Fernambuc_, _Campeche_) noch
gelbe Kleisterballen (_Curcuma_) dürfen sich darin finden.
Bringt man ein wenig des tieforangeroten Pulvers trocken auf den
Objektträger, legt das Deckglas auf und läßt Schwefelsäure zufließen,
so müssen von jedem Körnchen tiefblaue Streifen abfließen. Die zuerst
tiefblau gefärbten Körnchen werden rasch rot, dann braunrot. Ammoniak
färbt bei gleicher Behandlung gelb (+Safransurrogat+).
Mit Kalilauge erwärmt, entwickle _Safran_ kein Ammoniak (+Ammonsalze,
die nicht in der Asche gefunden werden+). Bei 100° getrocknet,
verliere er höchstens 12% an Gewicht (+zu viel Feuchtigkeit+) und
werde brüchig (+Glyzerin+). 100 T. _Safran_ sollen an Petroläther
höchstens 5 T. abgeben (+Fette+). Der getrocknete _Safran_
hinterlasse nach dem Verbrennen höchstens 6% Asche (+mineralische
Beimengungen+).
Man bringt 1 dg feingeschnittenen _Safran_ in 1 Liter Wasser und
läßt über Nacht stehen. 10 ccm dieses Auszuges, mit 1 Liter Wasser
gemischt, sollen eine noch deutlich gelb gefärbte Flüssigkeit geben
(+extrahierter+ _Safran_). Der wässerige Auszug des _Safrans_
schmecke schwach bitter, nicht süß (_Zucker_).
Dies Beispiel und die obigen Ausführungen zeigen auf das deutlichste,
daß auch die angewandte Pharmakognosie keine rein botanische Disziplin,
sondern daß sie zur guten Hälfte chemisch ist (vgl. S. 8).
Für einige Drogen, z. B. für _Fol. digitalis_, ist auch die
physiologische Prüfung am Frosch oder an Warmblütlern zur
Wertbestimmung herangezogen worden. Sie liegt schon außerhalb
der Aufgaben der Pharmakognosie und gehört in das Gebiet der
experimentellen Pharmakologie.
Die Droge endet, bevor sie in die Hände des Kranken kommt, in der
Apotheke. Der Apotheker ist die einzige Instanz in der langen Reihe
der Leute, durch deren Hände die Droge geht, dem die +Pflicht+
der Drogenkontrolle überbunden und der ausreichend vorgebildet
ist, sie sachgemäß durchzuführen. +Keine Droge darf von ihm an das
arzneibedürftige Publikum abgegeben werden, ohne daß er zuvor sie auf
Identität und Reinheit geprüft hat.+