Von dem mitten in der Praxis stehenden Apotheker wird niemand

verlangen, daß er reine Pharmakognosie wissenschaftlich betreibe,

dazu fehlt es ihm an Zeit und meist auch an dem nötigen Rüstzeug,

den notwendigen wissenschaftlichen Hilfsmitteln, aber +er ist recht

eigentlich der Vertreter der angewandten Pharmakognosie+. Auch kann

er sehr wohl die Bestrebungen der wissenschaftlichen Pharmakognosie

von sich aus unterstützen, wie dies schon der Apotheker ~Matthias

Bansa~ (1641) getan, der ~Joh. Schröder~ mit Material versah, wie

wir es von dem Hofapotheker der Königin Elisabeth, ~Hugo Morgan~,

wissen, der (Ende des XVI. Jahrh.) ~Clusius~ unterstützte und wie es

auch der portugiesische Apotheker ~Pires~ in seinen berühmten Briefen

(1512–1516) tat. Ferner seien erwähnt der Apotheker ~Joh. Heinr. Linck~

in Leipzig (um 1719), der treffliche Leipziger Apotheker ~Joh. Ralla~,

dem sein Neffe ~Cordus~ die Anregung zu dem Dispensatorium verdankt

und der, ebenso wie der Wittenberger Apotheker ~Kaspar Pfruend~,

~Cordus~ mit Rat unterstützte, sowie endlich der um die Einführung der

_Ipecacuanha_ (1672) verdiente Apotheker ~Claquenelle~. Der Jesuit

~G. J. Kamel~ (Camellus), der in Manila eine Apotheke errichtete,

sandte von 1688 an viele Pflanzen und deren Produkte, sowie von ihm

gezeichnete Abbildungen -- unter anderem _Ignatiusbohnen_ -- an ~Ray~

und ~Petiver~ in London.

Beispiele dafür, daß auch mitten in der Praxis stehende praktische

Apotheker wissenschaftlich vollwertige Arbeit auf pharmakognostischem

Gebiet zu leisten vermögen, bieten ~Jahns~ (Göttingen) durch seine

Untersuchungen über Trigonellin und die Arecaalkaloide, ~Hartwich~

(damals Tangermünde) durch seine Studien über die Gallen, ~Aweng~,

~Gerock~, ~Tunmann~, ~Kremel~ und andere, die als Floristen,

Pilzforscher oder dergl. tätig waren und sind.

Die Abgrenzung der angewandten Pharmakognosie von der reinen wurde von

dem Zeitpunkt an notwendig, wo die letztere sich zu einer selbständigen

reinen Wissenschaft entwickelt hatte. Der Ausdruck «angewandte

Pharmakognosie» wurde von mir zuerst in dem auf dem XII. medizinischen

Kongresse in Moskau 1897 gehaltenen Vortrage: «Die Anwendung der

vergleichenden Anatomie zur Lösung von Fragen der angewandten

Pharmakognosie» benutzt.

Die angewandte Pharmakognosie umfaßt:

1. die Prüfung der Drogen auf Identität und Reinheit (Verfälschungen

und Verwechslungen),

2. Aufbewahrung der Drogen.

1. Prüfung der Drogen auf Identität und Reinheit

(+Verfälschungen und Verwechslungen+).

Die Erkennung von Verfälschungen und Verwechslungen ist der wichtigste

Teil der angewandten Pharmakognosie. Wissenschaftliche Pharmakognosie

wird ja zum Teil nur deshalb getrieben, um den Apotheker in den Stand

zu setzen, die Drogen richtig beurteilen zu lernen, sie also auf

Identität und Reinheit prüfen zu können.

Verfälschungen erwähnt schon ~Plinius~ an verschiedenen Stellen. Im

Artikel _Bdellium_ z. B. bespricht er die Verfälschungen mit anderen

Harzen und fährt fort: «Man erkennt sie aber alle (was auch in Bezug

auf die übrigen Räucherspezies ein für allemal hier gesagt sein mag)

am Geruche, der Farbe, der Schwere, dem Geschmacke und dem Verhalten

am Feuer». Auch bei _Weihrauch_ und _Myrrhe_ beschreibt ~Plinius~ die

Verfälschungen und ihre Erkennung. ~Scribonius Largus~, sowie auch

~Dioscurides~, ~Celsus~ und ~Plinius~ berichten über Fälschungen des

_Opiums_.

Auch ~Dioscurides~ erwähnt oft die Verfälschungen und gibt die

Zeichen für die Echtheit und Güte an, z. B. bei der _Keltischen

Narde_, der _Cassia_, dem _Zimt_, dem _Balsam_. Beim _Safran_ gibt er

eine Anleitung zur Erkennung von ausgezogenem (Krokomagma) oder mit

eingedicktem Moste, mit zerriebener Bleiglätte oder Molybdaina (Minium)

verfälschtem _Safran_. Und ~Plinius~ bemerkt vom _Safran_«adulteratur

nihil aeque»und vom _Pfeffer_, daß er mit _Wachholderbeeren_ vermischt

werde.

Schon im XI. Jahrh. wird in dem Buche: +De simplicibus medicamin. ad

Paternianum+ auf die Ähnlichkeit von _Anis_- und _Conium_früchten

hingewiesen, die man so leicht verwechseln kann.

Ebenso gedenkt der +Ricettario fiorentino+ (XV. Jahrh.) zahlreicher

Verfälschungen.

~Oribasius~ (geb. c. 350) gibt bereits in den +Synagogai+ bei einigen

Drogen Reaktionen auf Identität und Reinheit an, und ~Cronenburg~

empfiehlt in seinem Werke: +De compositione medicamentorum+, Frankfurt

1555, eine genaue Prüfung aller Arzneimittel.

Die älteste uns erhalten gebliebene +Verordnung gegen Verfälschung+

stammt aus dem XIII. Jahrh. (um 1277) und wurde in Marseille erlassen

(Statut. Massiliens. 5. 21).

In Venedig bestand 1374 ein eigenes «+Ufficio dello Zafferano+» zur

Überwachung des _Safran_handels.

1412 erließ Köln ein Verbot gegen gefälschten _Ingwer_ (Liber

registrationum senatus 1396–1440).

In Nürnberg mußten die Färber schwören, zum Färben nur _Waid_ und nicht

_Indigo_ zu verwenden, und es stand Todesstrafe auf Übertretung des

Gebotes (~Nübling~).

Besonders der _Safran_ war von jeher der Verfälschung unterworfen. Eine

Ordnung über «_Safran_ und dessen Schau und Kauf» findet sich unter

den Nürnberger Polizeigesetzen des XV. Jahrh. Schon in dieser wird

verlangt, daß die Bezeichnung genau dem Befunde entsprechen müsse, also

für «Ortsaffran und Lyonisch Saffran» nicht ein minderwertiger _Safran_

gegeben werden dürfe, und daß «Föminelle und geverlichen Pulver»nicht

beigemengt sein sollen. Die Strafen für _Safran_fälschung waren sehr

hart. Aus den Nürnberger Annalen sehen wir, daß ~Jobst Friedenkern~,

der gefälschten Safran für gut verkauft, «sammt dem Saffran lebendig

verbrannt worden am 17. Jacobstag 1449». Ebenso sind ~Hanns Kölbel~

und ~Lienhard Frey~ 1456 wegen Fälschung des _Safrans_ und anderen

Gewürzes «sammt ihrer gefälschten Waar lebendig verbrennet» die ~Else

Pfragnerin~, «die ihnen darzu geholfen», aber lebendig begraben worden!

1499 wurden ~Hannsen Bock~ in Nürnberg «wegen betrüglicher Arznei»

beide Augen ausgestochen. Später, im XVI. und XVII. Jahrh., wurde dann

nur die Ware verbrannt (~Peters~), ja sogar ein Zusatz von 8% Feminell

zum _Safran_ erlaubt. Besser davon kam in Venedig 1402 der Apotheker

~Zanoni de Rossi~, der sich ertappen ließ, als er dem _Theriak_ keinen

_Rhabarber_, kein _Amomum_, _Opopanax_ und _Safran_ zusetzte, den

_Safran_ mit _Carthamus_ verfälschte und falschen _Moschus_ hielt. Die

Avogaria di commun ließ seine Präparate über die Rialtobrücke in den

Kanal werfen, den Sünder aus dem Berufe stoßen, gefangen setzen und mit

einer Buße von 400 Golddukaten belegen -- allerdings nur in contumaciam

(~Flückiger-Tschirch~, +Grundlagen+). Ein anderer Apotheker, der statt

weißer rote _Korallen_ benutzt hatte, wurde im XV. Jahrh. vom König von

Aragonien zu einer Buße von 9000 Dukaten und einjährigem Ehrverluste

verurteilt. Im Jahre 1456 wurden in Zofingen (Schweiz) zwei Bürger

wegen Fälscherei des _Safrans_ und anderer Gewürze lebendig verbrannt

und eine Frau, welche dabei behilflich gewesen, lebendig begraben

(~Reber~).

Auf dem Reichstage von Augsburg 1551 wurde sogar ein für das ganze

deutsche Reich gültiges Polizeigesetz gegen geschmierten _Safran_

erlassen. Aber schon im XIV. Jahrh. bestanden solche Verordnungen in

Regensburg und München. Im Privilegium aromatariorum von Mailand (1573)

werden Piperino und Zafloro als verwerfliche Surrogate des _Pfeffers_

und _Safrans_ bezeichnet.

Das Edikt Heinrichs II. von Frankreich bedrohte die _Safran_fälscher

mit körperlicher Züchtigung (vgl. auch ~Elben~, +Die Lehre von der

Warenfälschung+. Diss. Tübingen 1881).

Auch der Fälschung der _Nelken_ mit Stielen (Fusti) wird schon in

einer Nürnberger Verordnung vom Jahre 1443 Erwähnung getan (~Baader~,

Nürnberger Polizeiverordn.) und 1721 werden als Fälschungen der

_Nelken_ und des _Zimt_: ausgezogene Droge, Baumrinde, braune Wurzeln,

als Fälschungen des _Pfeffer_: faules Holz und scharfe Wurzeln, als

solche des _Ingwer_: zerstoßene Erbsen aufgeführt (~Hönn~). Gefärbter

_Ingwer_ wird auch in einer Verordnung Karls V. erwähnt.

Daß die amtliche Erlaubnis, Succedanea quid pro quo (vgl. S. 18) den

echten Drogen zu substituieren, ebenfalls vielfach zu Betrug und

Fälschung in den Apotheken führte, ersehen wir aus den beiden von

~Peters~ mitgeteilten Schmähschriften: ~Lisseto Benanico~, +Eröffnung

aller betrüglicher Handgriffe und Irrsalen, so von den Apoteckern

begangen werden+, 1533, und ~Anton Lodetto~, +Gespräch von den

Betrügereien etlicher Apotheker+ 1569.

Die Einführung regelmäßiger Apothekenrevisionen und die Handhaben,

welche die moderne Wissenschaft -- Pharmakobotanik und Pharmakochemie

-- liefern, haben diesem Treiben fast ganz ein Ende gemacht. Auf diesem

Gebiete wird kein Laudator temporis acti seine Stimme erheben. Die

«gute alte Zeit» war hier eine «schlechte alte Zeit». Und es ist in

+jeder+ Hinsicht besser geworden, trotzdem die Strafen für Fälschung

nicht mehr so grausame sind wie ehedem und niemand mehr hingerichtet,

lebendig verbrannt oder lebendig begraben, ertränkt oder der Augen

beraubt, ja nicht einmal mehr körperlich gezüchtigt und höchstens mit

«einem pfund Buß ohne Gnade» und «Strafe der Verlierung» belegt wird,

wenn man ihn auf einer Fälschung ertappt.

Schon ~Hönn~ empfiehlt in seinem Buche: «+Kurz eingerichtetes

Betrugslexikon+» (Leipzig 1720) die +Scheidekunst+ zur Aufdeckung

von Fälschungen, wie der Beimischung von Holzmehl und Erbsenmehl (im

_Ingwer_), von extrahierten Gewürzen und Beschwerungsmitteln (im

_Safran_).

Vorschriften zur Untersuchung des _Färberwaid_ finden sich in der

Schweidnitzer Tuchwebeordnung vom Jahre 1335 (+Codex diplomaticus

Silesiae+).

Bereicherung unserer Kenntnisse über Drogenfälschungen und

minderwertige Handelssorten verdanken wir in neuerer Zeit besonders

~Hartwich~, ~Holmes~ und ~Perrot~.

Die =Prüfung auf Identität und Reinheit= kann eine dreifache sein.

Zunächst wird man die Droge immer +morphologisch+ prüfen, dann

+mikroskopisch+ und endlich +chemisch+ und +physikalisch+.

* * * * *

Die =morphologische Prüfung= erstreckt sich auf das äußere Aussehn, die

Form der Teile und ihre gegenseitigen Beziehungen zueinander, sowie auf

die Größenverhältnisse. Hier wird also das, was die Pharmakomorphologie

lehrt, auf den praktischen Fall angewendet. Bei den Wurzeln wird man

also ihre Form, Anheftung, äußere Skulptur (Runzeln), Dicke und Länge;

bei den Rhizomen das Verzweigungssystem, die Oberflächengestaltung

(Querrunzeln, Blattnarben) und den Durchmesser; bei den Blättern die

Umrißgestaltung, die Skulptur des Randes (Blattzähne, Blattspitze),

die Nervatur; bei den Blüten den allgemeinen Bau und die Form der

Teile in Betracht ziehen. Schon diese morphologische Prüfung führt den

pharmakobotanisch Geschulten schnell zur Feststellung der Identität und

zur Auffindung etwaiger Beimischungen. Konnte ich doch z. B. zeigen,

daß allein die Nervatur der Blattzähne genügt, um die gewöhnlichen

Beimengungen der _Digitalis_blätter und des _Tee_ zu ermitteln.

Im extremsten Falle ist die vorliegende Droge überhaupt nicht das

verlangte Objekt. Das kommt selten vor. So besteht wohl einmal: _Rhiz.

hellebori_ nur aus den Rhizomen von _Actaea spicata_, _Rhiz. filicis_

nur aus den Rhizomen von _Aspidium spinulosum_ oder _montanum_,

_Rad. Senegae_ nur aus _Rad. Vincetoxici_ oder _Rad. Serpentariae_,

_Herba Sabinae_ nur aus den Sprossen von _Juniperus phoenicea_, _Fol.

belladonnae_ aus der ganz wertlosen «_Belladonne d’Italie_».

Häufiger ist der Fall, daß fremde Beimengungen in größerer oder

geringerer Menge sich der echten Droge beigemischt vorfinden. Das kann

zufällig geschehen sein, indem der Sammler ein äußerlich ähnliches

Objekt mit sammelte, bei _Helleborus_ z. B. _Actaea spicata_, beim

_Kalmus Iris Pseudacorus_. Dies dürfte der häufigere Fall sein. Oder es

fand entweder am Produktionsorte oder beim Drogisten eine absichtliche,

also betrügerische Beimengung minderwertiger oder wertloser Drogen

statt. Beides kommt vor. Ja es werden sogar Kunstprodukte eigens

hergestellt, um Drogenfälschungen vorzunehmen. Bekannt sind die Fälle,

wo _Anis_-, _Kaffee_- und _Pfeffer_früchte aus Lehm geformt und den

echten beigemischt worden waren, bekannt ist besonders die zu einer

ganzen Industrie herangewachsene _Safran_fälschung, bei der nicht nur

mit Teerfarbstoffen gefärbte _Calendula_blüten, sondern auch eigens

präparierte Grasblattstreifen, Keimlinge von Leguminosen und Cerealien

Verwendung finden. Künstliche _Muskatnüsse_, aus _Muskatnuß_pulver und

Mineralsubstanzen gemischt und in Formen gepreßt, fanden ~Ranvez~ und

~Planken~ (1900). Natürlich wenden sich die Fälscher in erster Linie

den teuren Drogen zu. Von der Beschwerung des _Opiums_ mit Schrot-

und Bleikugeln wird noch im Kapitel Pharmakophysik die Rede sein und

auch beim _Crocus_«lohnt es sich»ja. Dann aber sind auch besonders

die Drogen, die infolge von Mißernten nur in geringer Menge angeboten

wurden, ganz besonders der Verfälschung unterworfen. Ist z. B. die

_Cubeben_ernte schmal und ungleich ausgefallen, so treten sofort fremde

Früchte und Samen, sowie Stiele in vermehrter Menge in den _Cubeben_

auf und werden die _Cascarilla_zufuhren gering, so finden sich in der

Droge mehr andere Rinden als sonst.

Ganz besonders gefährlich sind giftige Beimengungen. Niemals darf der

Apotheker unterlassen, den _Anis_ auf _Conium_früchte, den _Sternanis_

auf _Sikimi_früchte zu untersuchen. Denn schon eine kleine Beimengung

hat die schwersten Folgen.

* * * * *

Nicht immer reicht aber die morphologische Prüfung aus und es muß erst

die =Lupe= und dann das =Mikroskop= zur Hand genommen werden. Besonders

der Lupe möchte ich auf dem Gebiete der angewandten Pharmakognosie das

Wort reden. Sie sollte ein rechter Apotheker, der auch ein rechter

Pharmakognost sein muß, überhaupt immer in der Westentasche bei

sich tragen. Wie viel sieht der Geübte schon mit diesem einfachen

Instrumente! Immerhin hat die Leistungsfähigkeit auch dieses

Instrumentes seine Grenzen und man muß zum =Mikroskope= greifen. Dies

ist nur selten bei ganzen Drogen nötig, immer bei gepulverten. Hier ist

der Ort, wo der Apotheker das, was er in der Pharmakobotanik, speziell

der Pharmakoanatomie, gelernt hat, verwerten kann. Denn nur ein

geschulter Pharmakognost findet sich in der =mikroskopischen Analyse=

pulveriger oder gepulverter Drogen zurecht. Hier aber ist auch der

Ort, wo die mikroskopische Methode über alle anderen triumphiert und

ihre größten praktischen Erfolge erzielt. Ein Blick in das Mikroskop

genügt z. B., um festzustellen, ob ein _Lycopodium_, eine _Kamala_, ein

_Lupulin_ verfälscht und womit es verfälscht ist. In vier Semestern

kann der Studierende so weit gebracht werden, daß er ein Gemisch von

3–4 feinst gepulverten Drogen mit sicherem Erfolge analysiert, wenn es

sich nicht gerade um besonders schwierige Objekte (Blattpulver, _Rad.

gentianae_ oder dergl.) handelt.

Ein besonderer Fall, wo die mikroskopische Diagnose einer Droge auf

das Vorhandensein einer +fremden+ Beimischung gegründet wird, ist

der _Agar-Agar_, den man geradezu an den in ihm stets vorkommenden

Diatomeen mikroskopisch erkennen kann.

In wünschenswertester Weise ergänzt wird aber die anatomische

Methode durch die =chemisch-physikalische= (vgl. Pharmakochemie und

Pharmakophysik). Schon ~Buchheim~ bemerkt (1879): «Somit hat die

botanische Pharmakognosie nur die Bedeutung eines Aushilfsmittels, an

dessen Stelle wir sobald wie möglich etwas besseres setzen müssen.

Die Bestimmung der Güte einer Droge läßt sich nur auf chemischem

Wege erreichen». Dieser Ausspruch ist berechtigt, jedoch mit der

Einschränkung, daß es auch Fälle gibt, wo die chemische Prüfung

versagt und die mikroskopische allein oder doch besser und rascher zum

Ziele führt (Stärke, Mehle, _Lycopodium_, _Kamala_). Ja gerade bei

Drogen+pulvern+ kommen wir mit der chemischen Untersuchung oft nicht

vorwärts und müssen zum Mikroskope greifen.

Schon die Feststellung von =Geruch=, =Geschmack= und =Farbe= sind

wichtig. Beträchtlich ist die Schwierigkeit sicherer Farbenbestimmung

selbst bei Leuten, die nicht farbenblind sind. Ganz vernachlässigt

ist die Übung unserer Nase und Zunge. Die Tea taster freilich und

die Degustatoren der Weinhändler besitzen eine geübte Zunge und eine

feine Nase, die Mehrzahl der Menschen aber vernachlässigen in einer

unverantwortlichen Weise die Übung dieser beiden Sinnesorgane. In der

angewandten Pharmakognosie spielen dieselben aber eine so wichtige

Rolle, daß ich mich ernstlich gefragt habe, ob es nicht angezeigt sei,

Riech- und Schmeck-Kurse für Apotheker einzurichten, um Zunge und

Nase zu üben. Es steht mit der Verwahrlosung dieser Sinnesorgane fast

so schlimm wie mit dem Zeichnen. Es gibt wahre Stümper im Riechen.

Es ist mir einmal vorgekommen -- es war allerdings im Examen -- daß

ein Praktikant Petroleum, auch nachdem er daran gerochen, für --

_Pfefferminzöl_ ausgab! Und doch kann man durch Übung Zunge und Nase so

schärfen, daß man auch Substanzen, die allgemein für geruchlos gelten,

schon durch ihren spezifischen Geruch voneinander unterscheiden kann,

wie z. B. Kartoffelstärke und Calciumkarbonat.

Immerhin bleiben aber die Prüfungen nach Geruch, Geschmack und Farbe

_individuell_. Der eine wird es in ihnen zu großer Virtuosität bringen,

ein anderer bringt es darin zu nichts Rechtem, denn es gibt auch hier

Talente und Stümper.

Vorzuziehen ist immer eine +objektive Prüfung+, die +jeder+ durchführen

kann, auch wenn er kein spezifisches Talent dazu hat. Das sind nun die

chemischen, und zwar zunächst die +qualitativen Reaktionen+.

Bei den nicht organisierten Drogen stehen sie überhaupt im Vordergrund.

Nicht daß man bei ihnen das Mikroskop nicht brauchen kann. Im

Gegenteil. Auch _Aloë_, _Elemi_, _französ. Terpentin_, _Traganth_ und

_Styrax_ bieten mikroskopische Bilder, die so charakteristisch sind,

daß sie zur Feststellung von Identität und Reinheit brauchbar sind.

Aber andere Drogen, wie die klaren Balsame, die ätherischen und fetten

Öle, können ja nur chemisch-physikalisch geprüft werden. Hier spielen

neben der +Feststellung des spezifischen Gewichtes+, des +Schmelz-

und Siedepunktes+, des +Aschengehaltes+, der +tinktorialen Kraft+ die

chemischen Reaktionen die Hauptrolle. Aber auch bei den organisierten

Drogen greift der Pharmakognost gern zu Identitätsreaktionen. Wie

leicht läßt sich durch solche der echte vom falschen _Sternanis_

unterscheiden, wie wirkungsvoll unterstützen chemische Reaktionen

die mikroskopische Prüfung des _Crocus_, wie leicht ist es mit Hilfe

einfacher Methoden nachzuweisen, ob die Oxymethylanthrachinondrogen

extrahiert sind oder nicht, oder ob ein _Digitalis_blatt wirklich

Digitoxin enthält.

Wo irgend möglich, wird man aber von der qualitativen Reaktion zur

+quantitativen Bestimmung+ vorschreiten. Schon die kolorimetrische

Bestimmung und die Feststellung der Fluoreszenzgrenze sind ja

quantitative Reaktionen. Die Feststellung der tinktorialen Kraft

kann mit Erfolg bei den Oxymethylanthrachinondrogen (nach dem

Ausschütteln der ätherischen Lösung mit Ammoniak), dann auch beim

_Crocus_ benutzt werden, der Feststellung der Sichtbarkeitsgrenze

der Fluoreszenz kann man sich bei der _Aloë_ bedienen; denn Aloin in

Boraxlösung fluoresziert. Aber die kolorimetrischen Prüfungen mit

und ohne Kolorimeter sind doch nicht ganz scharfe. Schärfer sind die

+titrimetrischen+ und besonders die +gravimetrischen Bestimmungen+.

Und so haben denn auch diese quantitativen Methoden mehr und mehr die

qualitativen verdrängt. Auch die Arzneibücher wenden ihnen mehr und

mehr ihre Aufmerksamkeit zu. Die neue schweizerische Pharmakopoee

(Edit. IV) gibt bei 35 Drogen quantitative Bestimmungen der wirksamen

Bestandteile an. Es sind dies: gravimetrische oder titrimetrische (oder

kombinierte) Bestimmung des Gesamtalkaloidgehaltes oder einzelner

Alkaloide, Säurezahl, Verseifungszahl und Jodzahl und Bestimmung

einzelner wichtiger Bestandteile (z. B. des Cinnameïns).

Jedenfalls darf aber eine quantitative Bestimmung der sog. wirksamen

Bestandteile nur dann eingeführt werden, wenn man die wirksamen

Bestandteile kennt -- bei _Secale cornutum_ und _Rhiz. Filicis_ hat

sie zurzeit noch keinen Zweck -- und immer muß sie den Erfordernissen

der Praxis angepaßt sein, die von einer in der +Praxis+ brauchbaren

Methode verlangen, daß +sie möglichst wenig umständlich, auch mit

einer geringen Menge Material in nicht zu langer Zeit ausführbar und

doch+ für die Praxis +genügend genau+ -- also: rasch, billig und

zuverlässig ist. Diese Bedingungen erfüllen z. B. die titrimetrischen

Bestimmungsmethoden in ausgezeichneter Weise.

* * * * *

Wie man einen Drogenartikel unter Berücksichtigung aller beobachteten

Verfälschungsmittel und Benutzung aller Hilfsmittel (botanischer und

chemischer) für ein Arzneibuch, das ja in seinen Drogenartikeln die

besten Beispiele angewandter Pharmakognosie liefert -- oder doch

liefern soll -- kurz und doch erschöpfend redigieren kann, möge der

Artikel _Crocus_ in der Pharmakopoea Helvet. IV zeigen. Er lautet

(die Substanzen, auf welche sich die Prüfung bezieht, sind von mir in

Klammer beigesetzt):

Die bisweilen noch durch ein sehr kurzes (+minderwertige

griffelreiche Sorten+) helleres Griffelstück zusammengehaltenen drei

Narben von _Crocus sativus L._

Die charakteristisch riechenden Narbenschenkel der _Safran_blüte

sind dunkelrot und, in Wasser aufgeweicht, 25–35 mm lang (+andere+

_Crocus_+arten+). Sie bilden eine oben offene und dort gekerbte,

lange, seitlich aufgeschlitzte Trichterröhre (_Carthamus_,

_Calendula_, _Gramineenblätter_ und _Keimlinge_ usw.).

Das Gewebe der Narbe besteht aus zarten, gestreckten Zellen. Vom

Griffel tritt in jede Narbe ein Gefäßbündel ein. Dasselbe gabelt

sich im oberen breiteren Teile der Narbe in zahlreiche Äste. Der

obere Rand der Narbe ist mit Papillen besetzt, zwischen denen sich

bisweilen die großen, runden, 35–50 mik. messenden Pollenkörner

mit derber, glatter Exine (+die Pollenkörner von+ _Calendula_ und

_Carthamus_ +haben keine glatte Exine+) finden.

Das Pulver zeige bei Betrachtung mit dem Mikroskop unter Öl

vorwiegend tief orangerote und nur sehr wenig gelbe Partikel

(+Griffel+) und keine Kristalle (+beigemengte Salze+,

_Safran_+surrogat+). Die Fragmente zeigen, in Wasser betrachtet,

zartwandige gestreckte Zellen und zarte Gefäßbündel mit engen

Spiralgefäßen. Dazwischen liegen einige wenige Pollenkörner. Weder

Haare noch Korollenfragmente mit Sekretschläuchen (_Carthamus_) noch

Holzzellen und Libriform (_Santel_, _Fernambuc_, _Campeche_) noch

gelbe Kleisterballen (_Curcuma_) dürfen sich darin finden.

Bringt man ein wenig des tieforangeroten Pulvers trocken auf den

Objektträger, legt das Deckglas auf und läßt Schwefelsäure zufließen,

so müssen von jedem Körnchen tiefblaue Streifen abfließen. Die zuerst

tiefblau gefärbten Körnchen werden rasch rot, dann braunrot. Ammoniak

färbt bei gleicher Behandlung gelb (+Safransurrogat+).

Mit Kalilauge erwärmt, entwickle _Safran_ kein Ammoniak (+Ammonsalze,

die nicht in der Asche gefunden werden+). Bei 100° getrocknet,

verliere er höchstens 12% an Gewicht (+zu viel Feuchtigkeit+) und

werde brüchig (+Glyzerin+). 100 T. _Safran_ sollen an Petroläther

höchstens 5 T. abgeben (+Fette+). Der getrocknete _Safran_

hinterlasse nach dem Verbrennen höchstens 6% Asche (+mineralische

Beimengungen+).

Man bringt 1 dg feingeschnittenen _Safran_ in 1 Liter Wasser und

läßt über Nacht stehen. 10 ccm dieses Auszuges, mit 1 Liter Wasser

gemischt, sollen eine noch deutlich gelb gefärbte Flüssigkeit geben

(+extrahierter+ _Safran_). Der wässerige Auszug des _Safrans_

schmecke schwach bitter, nicht süß (_Zucker_).

Dies Beispiel und die obigen Ausführungen zeigen auf das deutlichste,

daß auch die angewandte Pharmakognosie keine rein botanische Disziplin,

sondern daß sie zur guten Hälfte chemisch ist (vgl. S. 8).

Für einige Drogen, z. B. für _Fol. digitalis_, ist auch die

physiologische Prüfung am Frosch oder an Warmblütlern zur

Wertbestimmung herangezogen worden. Sie liegt schon außerhalb

der Aufgaben der Pharmakognosie und gehört in das Gebiet der

experimentellen Pharmakologie.

Die Droge endet, bevor sie in die Hände des Kranken kommt, in der

Apotheke. Der Apotheker ist die einzige Instanz in der langen Reihe

der Leute, durch deren Hände die Droge geht, dem die +Pflicht+

der Drogenkontrolle überbunden und der ausreichend vorgebildet

ist, sie sachgemäß durchzuführen. +Keine Droge darf von ihm an das

arzneibedürftige Publikum abgegeben werden, ohne daß er zuvor sie auf

Identität und Reinheit geprüft hat.+

Handbuch der Pharmakognosie(#71451) · 第 32 / 33 段