eine bessere Drogenkontrolle eingeführt würde. Wenn sich die
importierenden Firmen einer großen Hafenstadt vereinigten, könnten
sie sehr wohl eine +Kontrollstation+ einrichten und unterhalten,
die von einem pharmakognostisch gut geschulten Apotheker geleitet,
mit 3–4 Assistenten die gesamte Drogenkontrolle besorgen würde.
Dann könnte man schon im Einfuhrhafen den _Perubalsam_ nach seinem
Cinnameïngehalte, die _Ipecacuanha_ nach ihrem Gehalte an Emetin und
Cephaëlin, das _Zimtöl_ nach dem Zimtaldehyd- und das _Santelöl_ nach
dem Santalolgehalte handeln, wie man schon jetzt die _Chinarinde_
nach ihrem Chiningehalte bezahlt (S. 179). Dort könnten auch Säure,
Ester und Jodzahl der Harze, Balsame und Fette bestimmt werden. Und
ich könnte mir sehr wohl einen jetzt als ideal empfundenen Zustand
realisiert denken, wo kein größerer Posten einer wertvollen Droge die
Speicher des Importhafens verläßt, um in den Kleinhandel einzutreten,
ohne mit einem Zertifikat über seine Beschaffenheit versehn zu sein.
Denn Drogen nur nach dem Aussehn kaufen, heißt die Katze im Sack
kaufen. Ich will nur daran erinnern, daß es Drogen gibt, die prächtig
aussehn und doch nichts taugen. Mir ist einmal eine wunderschöne
_China regia plana_ in die Hände gekommen, die keine Spur _Chinin_
enthielt. Der Drogist von heute sieht noch zu sehr auf schönes Aussehn
und zu wenig auf den Gehalt. Immerhin nimmt doch auch schon der
Großdrogenhandel Rücksicht auf die Pharmakopoeen und bietet einige
Waren (z. B. _Copaivabalsam_) in pharmakopoegemäßen Sorten an (vgl. S.
202).
+Drogenprüfungsanstalten in den Handelszentren+, besonders den
Einfuhrhäfen, könnten auch den Fälschungen und Substitutionen steuern,
so daß nicht erst in der Apotheke der giftige _Sternanis_ erkannt wird,
jahrelang falsche _Cascarilla_ im Handel bleibt und aus _Aspidium
spinulosum_ bereitetes _Filix_extrakt verkauft wird. Sie würden
freilich keineswegs den Apotheker von der Pflicht entbinden, seine
Drogen anzusehn und die Drogenpulver zu mikroskopieren, könnten aber
als zweites Schutzmittel sehr nützlich wirken.
In die Bresche getreten sind aus eigener Initiative und auf eigene
Kosten einige große Drogenhandlungen des Binnenlandes, die übrigens zum
Teil direkte Verbindungen mit den überseeischen Plätzen unterhalten
und auch einige Importeure in Hafenplätzen. So unterwerfen z. B.
~Gehe & Co.~, ~Caesar & Loretz~, ~Schimmel & Co.~, ~Hänsel~, ~Merck~,
~Roeder~, ~J. D. Riedel~, ~Brückner~, ~Lampe & Co.~, ~Julius Grossmann~
u. and. die wichtigsten Waren einer sorgfältigen chemischen Kontrolle
und die Handelsberichte dieser Firmen enthalten viele wertvolle
Mitteilungen über bei der Prüfung erzielte Ergebnisse, die besonders
für die angewandte Pharmakognosie von Wichtigkeit und längst ein
Faktor geworden sind, mit dem der Praktiker und die Redakteure der
Pharmakopoeen rechnen müssen.
Übrigens treffen, wie ich schon oben (S. 170) bemerkte, die
Angestellten der Großdrogenhäuser, die als «taster» fungieren, auf
Grund reicher Erfahrung auch ohne Analyse sehr oft das Richtige und
beurteilen im allgemeinen schon nach dem Äußeren, nach Aussehn, Farbe,
Geruch und Geschmack die Droge richtig nach ihrem Wert, wenigstens in
den Fällen, wo das Äußere einen Schluß zuläßt.
Es ist für den der Praxis des täglichen Lebens ferner stehenden
Pharmakognosten ziemlich schwierig, sich ein Bild davon zu machen,
+welche Verunreinigungen und Verfälschungen bei den Drogen wirklich
auch heute noch vorkommen+. Die Angaben der Lehrbücher über
Verfälschungen stammen meist aus früherer Zeit, werden oft aus einem
Lehrbuche ins andere kritiklos hinübergenommen und entsprechen
nicht immer, ja nicht einmal häufig dem tatsächlich Vorkommenden.
Die Leiter der Untersuchungslaboratorien der Großdrogenhandlungen
und die Apothekenrevisoren sind fast die einzigen, welche einen
Einblick erhalten in die Welt der Drogen «wie sie ist», die von den
Verfälschungen und Beimischungen der Drogen, wie sie heute vorkommen,
Kenntnis erhalten. +Es wäre sehr wünschenswert, wenn diese regelmäßige
Berichte ihrer Befunde veröffentlichen würden.+ In den Handels- und
Drogenberichten einiger Großdrogenhäuser wird bisweilen von Fälschungen
berichtet, aber meist nur, wenn es sich um besonders flagrante Fälle
handelt. Diese werden dann wohl auch in der Fachpresse besprochen,
wie z. B. der neulich vorgekommene Fall von giftigem _Sternanis_. Die
wichtigsten Auskünfte aber vermögen die +Apothekenrevisoren+ zu geben,
die an Stelle der «Beschauer» , «Prüfer», «Merkarte» Nürnbergs (im XV.
Jahrh.) und der «Signori sopra le merci» Venedigs (im XIV. Jahrh.)
getreten sind.
Es ist sehr dankenswert, daß dann und wann ein Apothekenrevisor, wie
z. B. ~Mitlacher~ in Wien (1904)«die Ergebnisse der Apothekenvisitation
bezüglich der Arzneidrogen»veröffentlicht. Es wäre sehr wünschenswert,
wenn dies regelmäßig geschähe.
Ein schlagendes Beispiel für die außerordentliche Bedeutung, die
die angewandte Pharmakognosie für die Praxis des Apothekers und
die allgemeine Gesundheitspflege besitzt, ist in neuester Zeit uns
entgegengetreten. Es ist gelungen, mit giftigen _Sikkimi_früchten
vermischten _Sternanis_ rechtzeitig abzufangen, ohne daß Vergiftungen
vorgekommen sind. Was das bedeutet, geht schon daraus hervor, daß das
Sikkimin giftiger ist als Pikrotoxin. Ebenso gelang es in neuester
Zeit, mit _Conium_früchten vermischten _Anis_ rechtzeitig zu erkennen,
so daß es auch hier nicht zu Vergiftungen kam. Andererseits hätte jener
bedauerliche, durch beigemengten _Aconit_ verursachte Vergiftungsfall,
der tödlich verlief (1898), vermieden werden können, wenn das fragliche
_Tormentillrhizom_ sorgfältig durchmustert worden wäre.
=Lit.= +Schelenz+, Geschichte d. Pharmazie. -- +Flückiger-Tschirch+,
Grundlagen. -- +Georg Paul Hönn+, Kurz eingerichtetes Betrugslexikon.
Leipz. 1720. -- A. +Bussy+ et A. F. +Boutron-Charlard+, Traité
des moyens de reconnaitre les falsifications des drogues simples
et composées. Paris 1829. -- +Favre+, De la Sophistication des
substances médicamenteuses et des moyens de la reconnaitre. Paris
1812. -- +Desmarest+, Traité des falsifications relatives à la
médecine etc. Paris 1828. -- +Walchner+, Verfälschung der Droguen.
Karlsruhe 1842. -- K. +Elben+, Zur Lehre der Warenverfälschungen
in geschichtl. Hinsicht. Diss. Tübingen 1881. -- +Peters+, Aus
pharmazeut. Vorzeit. 1 Band (2. Aufl.) 1891. Neue Folge 1889.
-- +Kraemer+, What is Pharmakognosie? Pharm. Journ. 1899, Nr.
1526. -- +La Wall+ u. +Pursel+ (Verfälschungen u. Substitutionen
gebräuchlicher Drogen im nordamerikanischen Handel). Amer. Journ.
pharm. 1899 p. 393. -- +Villiers+ et +Collin+, Traité des altérations
et falsifications des substances alimentaires. Paris 1900 avec 633
Fig. -- +Wardleworth+ (Neue Drogen auf dem englischen Markt u.
Substitutionen exotischer Drogen), Pharm. Journ. Nov. 1900 p. 512.
-- +Mitlacher+, Zeitschr. d. österr. Apothekerv. 1904. -- +Perrot+,
Substitutions et falsifications de quelques drogues medicament. Bull.
sc. pharmacolog. 1907. p. 346.
2. Aufbewahrung der Drogen.
Auch die +Aufbewahrung der Drogen+ gehört in das Gebiet der angewandten
Pharmakognosie. Nur der wird eine Droge sachgemäß aufbewahren und zur
richtigen Zeit erneuern können, der ihre Eigenschaften kennt. Es ist
also pharmakognostische Schulung erforderlich, um den praktischen
Erfordernissen einer richtigen +Aufbewahrung+ gerecht zu werden.
Bereits bei ~Dioscurides~ finden sich Angaben über Aufbewahrung.
«Für die flüssigen Arzneien eignet sich ein durch und durch dichter
Behälter aus Silber, Glas oder Horn verfertigt, auch ein irdener,
nicht poröser ist dazu passend und ein hölzerner, wie er besonders
aus Buchsbaum verfertigt wird. Die erzenen Gefäße sind angebracht für
Augen- und feuchte Mittel, besonders für solche, die aus Essig, aus
Teer und Cedernharz bereitet sind. Fette und Mark müssen in Zinngefäßen
aufbewahrt werden.» -- «Weiterhin muß man wissen, daß einige
Pflanzenmittel viele Jahre sich halten, wie die weiße und schwarze
_Nießwurz_, die übrigen zumeist auf drei Jahre hin brauchbar sind.» --
«Man muß die reinen Wurzeln sofort an nicht feuchten Orten trocknen,
die mit Erde oder Lehm behafteten in Wasser abwaschen, die Blüten
aber und was Wohlgerüche enthält in trockenen Kästen von Lindenholz
aufbewahren. Manches gibt es, was vorteilhaft in Papier oder Blätter
eingehüllt wird zur Erhaltung der Samen.»
Auch in ~Susrutas~ +Ayur-Veda+ (siehe Geschichte) befinden sich Angaben
über die Beschaffenheit der Räume, in denen die Drogen aufbewahrt
werden sollen.
~Saladin~ sagt in dem um die Mitte des XV. Jahrh. verfaßten Compendium
aromatariorum: «In primis igitur debet quilibet aromatarius sibi
locum aptum eligere, in quo apothecam aptissimam ad res medicinales
conservandas tenere valeat, ita, quod sit a ventis et a Sole defensa
et quod non sit humida, nec fumosa, aut pulverulenta, quia praedicta
omnia habent tam simplices, quam compositas medicinas corrumpere aut
alterare.» -- «Et quia flores herbarum sunt rarioris et subtilioris
substantiae quam herbae ideo minori tempore conservantur et ideo
usque ad annum conservantur et non ultra.» Und auch der +Ricettario
fiorentino+ enthält bereits ein Kapitel: «Del pro vedere eleggere e
+conservare+ le medicine semplici.»
Sehr genaue und bestimmte Vorschläge macht ~Brunfels~ in seiner
+Reformation der Apotecken+ (Straßb. 1536):
«In was geschirren, eine yede Artzney soll bewaret werden»: «Blümlin
unn was wolriechenden samens, soll bewaret werden in zarten büchsen
oder lädlinen, oder was sonst zart, damit sie nit allein nit ersticken,
sonder auch nit verriechen, und zu gar dürre werdent, was aber von
früchten artzneyen ist, soll in Silber, glaß, horn, oder krüg, die nit
durchschlahen verfaßt werden. Artzneyen zugehörent den augen, oder die
do gemacht, von weichem bäch (Pech) oder Cedersaft, sollen in Eerinen
geschirren erhalten werden, Marck, Unschlyt, und was der feyste seind
in zynenen büchsen. Die Rob werden am allerbasten behalten in erdenen
Leonischen oder niderlendischen krüglin, desgleichen die Conserve.
Aber die öle wärent am allerbasten in gläsinen geschirren, solten auch
woll verstopfft sein. Species Aromatice in goldt, silber oder sonst
guten züg. Alles was Sur, in verbichten, oder verwächsten geschirren.
Der Thiriacks, so er gerecht, were auch woll einer güldinen büchßen
werdt, aber yetzundt so mag er in einer zynenen oder bleyen büchßen,
auch woll bleyben.»
Von vielen Drogen wissen wir, daß sie durch längere Aufbewahrung
an Wert verlieren. Es kommt dies daher, daß die Stoffumsetzung
innerhalb einer Arzneipflanze oder einem Teile derselben nicht mit
dem beim Trocknen eintretenden Absterben erlischt, sondern daß auch
in der trocknen Droge noch mannigfache Umsetzungen stattfinden. Der
Alkaloidgehalt vieler Drogen geht mit der Zeit zurück (Alkaloiddrogen),
auf Veränderungen in der Zusammensetzung deutende Geruchsänderungen
treten ein (_Lupulin_), die Farbe verändert sich (z. B. von
grünlich in rot: _Filix_), der Geruch verschwindet oder geht
zurück (Riechstoffdrogen). Sehr merkwürdig ist es, daß die meisten
Riechstoffdrogen rascher ihren Geruch verlieren und «dumpfig» werden,
wenn sie dicht übereinander geschichtet in hermetisch verschlossenen
Gefäßen aufbewahrt werden. Es geschieht dies besonders dann, wenn die
Drogen nicht ganz trocken sind. Auch _Herb. cannabis_ darf nicht in
festverschlossenen Gefäßen aufbewahrt werden, sondern (am besten) in
perforierten Holzbüchsen. Für Aufbewahrung von Drogen eignen sich am
besten Holzfässer, Hartpappe-Kisten oder -Fässer oder Blechbüchsen.
Sehr bemerkenswert ist die Tatsache, daß eine an sich und im freien
Zustande nicht sehr zersetzliche Substanz dadurch in die Zersetzung mit
hineingezogen wird, daß sie sich in Gesellschaft leicht zersetzlicher
und in Zersetzung begriffener Verbindungen befindet. So sehen wir,
daß in ölreichen Drogen zu der Zeit, wo dieselben ranzig werden, auch
andere Substanzen sich zu zersetzen beginnen. Für solche postmortalen
Umsetzungen ist die Gegenwart von Wasser immer förderlich, für
viele direkt notwendig. Das Trocknen der Droge konserviert also die
Bestandteile und das Trockenhalten wird für viele zur Notwendigkeit.
Um Drogen dauernd trocken zu halten, empfiehlt sich die Anwendung der
sogenannten +Kalkkiste+, d. h. einer Blechkiste mit gut schließendem
Deckel und doppeltem durchbrochenem Boden, unter welchem sich eine
Schicht gebrannten Kalkes befindet. Bei Drogen, die nur in kleineren
Mengen vorrätig gehalten werden, tritt an Stelle der Kiste ein
Porzellangefäß. «+Über Kalk+» +aufbewahrte Drogen+ halten sich
jahrelang unverändert. Deshalb fordert die neue Pharmacopoea helvetica
(Edit. IV) bei zahlreichen empfindlichen Drogen, die starkwirkende
Substanzen enthalten und in gleichmäßiger Beschaffenheit erhalten
werden müssen -- wie _Fol. Digitalis_ und _Secale cornutum_ -- direkt
die Aufbewahrung über Kalk. Auch die holländische Pharmakopoee kennt
diese Aufbewahrung über Kalk. In der Tat hält sich z. B. _Secale
cornutum_ jahrelang unverändert, wenn man Sorge trägt, daß es trocken
aufbewahrt wird. Und auch bei anderen Drogen wird die jährliche
Erneuerung überflüssig, wenn sie über Kalk aufbewahrt werden.
Ganz besonders bewährt sich aber die Aufbewahrung über Kalk bei
Drogen, die leicht Feuchtigkeit aus der Luft anziehen, wie z. B.
_Bulbus Scillae_, und solchen, die gepulvert leicht zusammenfließen
(_Galbanum_, _Ammoniacum_).
Da _Vanille_ oft geschimmelt in Europa eintrifft, sollte auch
den Pflanzern die Kalkkiste empfohlen werden. Wenn nur über Kalk
getrocknete _Vanille_ verpackt wird, kann sie nicht schimmeln.
~Greshoff~ hat die Brauchbarkeit der Kalkkiste in den Tropen erprobt
und empfiehlt sie warm.
Die jetzt meist als «~Lehmann-Hager~scher Kalktrockenkasten»
bezeichnete Kalkkiste (bezw. das Kalkglas) findet man übrigens schon in
einer Handschrift aus der Wende des XVI. Jahrh. erwähnt, die ~Leroy de
la Marche~ (1887) und neuerdings ~Guareschi~ (1905) herausgegeben hat
(~Schelenz~).
Wie außerordentlich Trockenhalten konserviert, zeigen die Pflanzenfunde
in altägyptischen Gräbern. Wie ~Schweinfurth~ zeigte, sind bei
den Pflanzenbinden der Mumien oft noch die Blätter (z. B. _Mentha
piperita_) grün und die Blüten (z. B. _Carthamus tinctorius_) in ihren
natürlichen Farben erhalten, trotzdem sie 3–5000 Jahre alt sind.
X. Die Beschreibung der Droge.
Die ausführliche Beschreibung der Droge nach +allen+ Richtungen hin ist
die erste und vornehmste Aufgabe der wissenschaftlichen Pharmakognosie.
Sie sollte bei Pflanzendrogen folgende Punkte umfassen:
1. Name der Droge, Synonymie und Etymologie.
2. Name der Stammpflanze, Synonymie und Etymologie -- Abbildungen.
3. Systematische Stellung der Stammpflanze.
4. Systematisch-morphologische Beschreibung der Stammpflanze.
5. Vorkommen und Verbreitung derselben.
5a. (event.) Kultur der Arzneipflanze. Schädlinge der Kulturen.
6. Gewinnung der Droge. Einsammlung und Erntebereitung.
7. Handelswege.
8. Handelssorten. Verpackung.
9. Beschreibung der Droge:
a) Morphologische Beschreibung.
b) Anatomie der Droge.
c) Chemische Bestandteile.
d) Pharmakochemische Klassifikation. Stellung im pharmakochemischen
System.
e) Geruch und Geschmack.
10. Beimischungen und Verfälschungen.
10a. (event.) Tierische Schädlinge der Droge.
18. Prüfung und Wertbestimmung.
19. Geschichte.
20. Verwendung.
21. Paralleldrogen.