Aber es dürfte sich doch auch empfehlen, daß schon im Einfuhrhafen

eine bessere Drogenkontrolle eingeführt würde. Wenn sich die

importierenden Firmen einer großen Hafenstadt vereinigten, könnten

sie sehr wohl eine +Kontrollstation+ einrichten und unterhalten,

die von einem pharmakognostisch gut geschulten Apotheker geleitet,

mit 3–4 Assistenten die gesamte Drogenkontrolle besorgen würde.

Dann könnte man schon im Einfuhrhafen den _Perubalsam_ nach seinem

Cinnameïngehalte, die _Ipecacuanha_ nach ihrem Gehalte an Emetin und

Cephaëlin, das _Zimtöl_ nach dem Zimtaldehyd- und das _Santelöl_ nach

dem Santalolgehalte handeln, wie man schon jetzt die _Chinarinde_

nach ihrem Chiningehalte bezahlt (S. 179). Dort könnten auch Säure,

Ester und Jodzahl der Harze, Balsame und Fette bestimmt werden. Und

ich könnte mir sehr wohl einen jetzt als ideal empfundenen Zustand

realisiert denken, wo kein größerer Posten einer wertvollen Droge die

Speicher des Importhafens verläßt, um in den Kleinhandel einzutreten,

ohne mit einem Zertifikat über seine Beschaffenheit versehn zu sein.

Denn Drogen nur nach dem Aussehn kaufen, heißt die Katze im Sack

kaufen. Ich will nur daran erinnern, daß es Drogen gibt, die prächtig

aussehn und doch nichts taugen. Mir ist einmal eine wunderschöne

_China regia plana_ in die Hände gekommen, die keine Spur _Chinin_

enthielt. Der Drogist von heute sieht noch zu sehr auf schönes Aussehn

und zu wenig auf den Gehalt. Immerhin nimmt doch auch schon der

Großdrogenhandel Rücksicht auf die Pharmakopoeen und bietet einige

Waren (z. B. _Copaivabalsam_) in pharmakopoegemäßen Sorten an (vgl. S.

202).

+Drogenprüfungsanstalten in den Handelszentren+, besonders den

Einfuhrhäfen, könnten auch den Fälschungen und Substitutionen steuern,

so daß nicht erst in der Apotheke der giftige _Sternanis_ erkannt wird,

jahrelang falsche _Cascarilla_ im Handel bleibt und aus _Aspidium

spinulosum_ bereitetes _Filix_extrakt verkauft wird. Sie würden

freilich keineswegs den Apotheker von der Pflicht entbinden, seine

Drogen anzusehn und die Drogenpulver zu mikroskopieren, könnten aber

als zweites Schutzmittel sehr nützlich wirken.

In die Bresche getreten sind aus eigener Initiative und auf eigene

Kosten einige große Drogenhandlungen des Binnenlandes, die übrigens zum

Teil direkte Verbindungen mit den überseeischen Plätzen unterhalten

und auch einige Importeure in Hafenplätzen. So unterwerfen z. B.

~Gehe & Co.~, ~Caesar & Loretz~, ~Schimmel & Co.~, ~Hänsel~, ~Merck~,

~Roeder~, ~J. D. Riedel~, ~Brückner~, ~Lampe & Co.~, ~Julius Grossmann~

u. and. die wichtigsten Waren einer sorgfältigen chemischen Kontrolle

und die Handelsberichte dieser Firmen enthalten viele wertvolle

Mitteilungen über bei der Prüfung erzielte Ergebnisse, die besonders

für die angewandte Pharmakognosie von Wichtigkeit und längst ein

Faktor geworden sind, mit dem der Praktiker und die Redakteure der

Pharmakopoeen rechnen müssen.

Übrigens treffen, wie ich schon oben (S. 170) bemerkte, die

Angestellten der Großdrogenhäuser, die als «taster» fungieren, auf

Grund reicher Erfahrung auch ohne Analyse sehr oft das Richtige und

beurteilen im allgemeinen schon nach dem Äußeren, nach Aussehn, Farbe,

Geruch und Geschmack die Droge richtig nach ihrem Wert, wenigstens in

den Fällen, wo das Äußere einen Schluß zuläßt.

Es ist für den der Praxis des täglichen Lebens ferner stehenden

Pharmakognosten ziemlich schwierig, sich ein Bild davon zu machen,

+welche Verunreinigungen und Verfälschungen bei den Drogen wirklich

auch heute noch vorkommen+. Die Angaben der Lehrbücher über

Verfälschungen stammen meist aus früherer Zeit, werden oft aus einem

Lehrbuche ins andere kritiklos hinübergenommen und entsprechen

nicht immer, ja nicht einmal häufig dem tatsächlich Vorkommenden.

Die Leiter der Untersuchungslaboratorien der Großdrogenhandlungen

und die Apothekenrevisoren sind fast die einzigen, welche einen

Einblick erhalten in die Welt der Drogen «wie sie ist», die von den

Verfälschungen und Beimischungen der Drogen, wie sie heute vorkommen,

Kenntnis erhalten. +Es wäre sehr wünschenswert, wenn diese regelmäßige

Berichte ihrer Befunde veröffentlichen würden.+ In den Handels- und

Drogenberichten einiger Großdrogenhäuser wird bisweilen von Fälschungen

berichtet, aber meist nur, wenn es sich um besonders flagrante Fälle

handelt. Diese werden dann wohl auch in der Fachpresse besprochen,

wie z. B. der neulich vorgekommene Fall von giftigem _Sternanis_. Die

wichtigsten Auskünfte aber vermögen die +Apothekenrevisoren+ zu geben,

die an Stelle der «Beschauer» , «Prüfer», «Merkarte» Nürnbergs (im XV.

Jahrh.) und der «Signori sopra le merci» Venedigs (im XIV. Jahrh.)

getreten sind.

Es ist sehr dankenswert, daß dann und wann ein Apothekenrevisor, wie

z. B. ~Mitlacher~ in Wien (1904)«die Ergebnisse der Apothekenvisitation

bezüglich der Arzneidrogen»veröffentlicht. Es wäre sehr wünschenswert,

wenn dies regelmäßig geschähe.

Ein schlagendes Beispiel für die außerordentliche Bedeutung, die

die angewandte Pharmakognosie für die Praxis des Apothekers und

die allgemeine Gesundheitspflege besitzt, ist in neuester Zeit uns

entgegengetreten. Es ist gelungen, mit giftigen _Sikkimi_früchten

vermischten _Sternanis_ rechtzeitig abzufangen, ohne daß Vergiftungen

vorgekommen sind. Was das bedeutet, geht schon daraus hervor, daß das

Sikkimin giftiger ist als Pikrotoxin. Ebenso gelang es in neuester

Zeit, mit _Conium_früchten vermischten _Anis_ rechtzeitig zu erkennen,

so daß es auch hier nicht zu Vergiftungen kam. Andererseits hätte jener

bedauerliche, durch beigemengten _Aconit_ verursachte Vergiftungsfall,

der tödlich verlief (1898), vermieden werden können, wenn das fragliche

_Tormentillrhizom_ sorgfältig durchmustert worden wäre.

=Lit.= +Schelenz+, Geschichte d. Pharmazie. -- +Flückiger-Tschirch+,

Grundlagen. -- +Georg Paul Hönn+, Kurz eingerichtetes Betrugslexikon.

Leipz. 1720. -- A. +Bussy+ et A. F. +Boutron-Charlard+, Traité

des moyens de reconnaitre les falsifications des drogues simples

et composées. Paris 1829. -- +Favre+, De la Sophistication des

substances médicamenteuses et des moyens de la reconnaitre. Paris

1812. -- +Desmarest+, Traité des falsifications relatives à la

médecine etc. Paris 1828. -- +Walchner+, Verfälschung der Droguen.

Karlsruhe 1842. -- K. +Elben+, Zur Lehre der Warenverfälschungen

in geschichtl. Hinsicht. Diss. Tübingen 1881. -- +Peters+, Aus

pharmazeut. Vorzeit. 1 Band (2. Aufl.) 1891. Neue Folge 1889.

-- +Kraemer+, What is Pharmakognosie? Pharm. Journ. 1899, Nr.

1526. -- +La Wall+ u. +Pursel+ (Verfälschungen u. Substitutionen

gebräuchlicher Drogen im nordamerikanischen Handel). Amer. Journ.

pharm. 1899 p. 393. -- +Villiers+ et +Collin+, Traité des altérations

et falsifications des substances alimentaires. Paris 1900 avec 633

Fig. -- +Wardleworth+ (Neue Drogen auf dem englischen Markt u.

Substitutionen exotischer Drogen), Pharm. Journ. Nov. 1900 p. 512.

-- +Mitlacher+, Zeitschr. d. österr. Apothekerv. 1904. -- +Perrot+,

Substitutions et falsifications de quelques drogues medicament. Bull.

sc. pharmacolog. 1907. p. 346.

2. Aufbewahrung der Drogen.

Auch die +Aufbewahrung der Drogen+ gehört in das Gebiet der angewandten

Pharmakognosie. Nur der wird eine Droge sachgemäß aufbewahren und zur

richtigen Zeit erneuern können, der ihre Eigenschaften kennt. Es ist

also pharmakognostische Schulung erforderlich, um den praktischen

Erfordernissen einer richtigen +Aufbewahrung+ gerecht zu werden.

Bereits bei ~Dioscurides~ finden sich Angaben über Aufbewahrung.

«Für die flüssigen Arzneien eignet sich ein durch und durch dichter

Behälter aus Silber, Glas oder Horn verfertigt, auch ein irdener,

nicht poröser ist dazu passend und ein hölzerner, wie er besonders

aus Buchsbaum verfertigt wird. Die erzenen Gefäße sind angebracht für

Augen- und feuchte Mittel, besonders für solche, die aus Essig, aus

Teer und Cedernharz bereitet sind. Fette und Mark müssen in Zinngefäßen

aufbewahrt werden.» -- «Weiterhin muß man wissen, daß einige

Pflanzenmittel viele Jahre sich halten, wie die weiße und schwarze

_Nießwurz_, die übrigen zumeist auf drei Jahre hin brauchbar sind.» --

«Man muß die reinen Wurzeln sofort an nicht feuchten Orten trocknen,

die mit Erde oder Lehm behafteten in Wasser abwaschen, die Blüten

aber und was Wohlgerüche enthält in trockenen Kästen von Lindenholz

aufbewahren. Manches gibt es, was vorteilhaft in Papier oder Blätter

eingehüllt wird zur Erhaltung der Samen.»

Auch in ~Susrutas~ +Ayur-Veda+ (siehe Geschichte) befinden sich Angaben

über die Beschaffenheit der Räume, in denen die Drogen aufbewahrt

werden sollen.

~Saladin~ sagt in dem um die Mitte des XV. Jahrh. verfaßten Compendium

aromatariorum: «In primis igitur debet quilibet aromatarius sibi

locum aptum eligere, in quo apothecam aptissimam ad res medicinales

conservandas tenere valeat, ita, quod sit a ventis et a Sole defensa

et quod non sit humida, nec fumosa, aut pulverulenta, quia praedicta

omnia habent tam simplices, quam compositas medicinas corrumpere aut

alterare.» -- «Et quia flores herbarum sunt rarioris et subtilioris

substantiae quam herbae ideo minori tempore conservantur et ideo

usque ad annum conservantur et non ultra.» Und auch der +Ricettario

fiorentino+ enthält bereits ein Kapitel: «Del pro vedere eleggere e

+conservare+ le medicine semplici.»

Sehr genaue und bestimmte Vorschläge macht ~Brunfels~ in seiner

+Reformation der Apotecken+ (Straßb. 1536):

«In was geschirren, eine yede Artzney soll bewaret werden»: «Blümlin

unn was wolriechenden samens, soll bewaret werden in zarten büchsen

oder lädlinen, oder was sonst zart, damit sie nit allein nit ersticken,

sonder auch nit verriechen, und zu gar dürre werdent, was aber von

früchten artzneyen ist, soll in Silber, glaß, horn, oder krüg, die nit

durchschlahen verfaßt werden. Artzneyen zugehörent den augen, oder die

do gemacht, von weichem bäch (Pech) oder Cedersaft, sollen in Eerinen

geschirren erhalten werden, Marck, Unschlyt, und was der feyste seind

in zynenen büchsen. Die Rob werden am allerbasten behalten in erdenen

Leonischen oder niderlendischen krüglin, desgleichen die Conserve.

Aber die öle wärent am allerbasten in gläsinen geschirren, solten auch

woll verstopfft sein. Species Aromatice in goldt, silber oder sonst

guten züg. Alles was Sur, in verbichten, oder verwächsten geschirren.

Der Thiriacks, so er gerecht, were auch woll einer güldinen büchßen

werdt, aber yetzundt so mag er in einer zynenen oder bleyen büchßen,

auch woll bleyben.»

Von vielen Drogen wissen wir, daß sie durch längere Aufbewahrung

an Wert verlieren. Es kommt dies daher, daß die Stoffumsetzung

innerhalb einer Arzneipflanze oder einem Teile derselben nicht mit

dem beim Trocknen eintretenden Absterben erlischt, sondern daß auch

in der trocknen Droge noch mannigfache Umsetzungen stattfinden. Der

Alkaloidgehalt vieler Drogen geht mit der Zeit zurück (Alkaloiddrogen),

auf Veränderungen in der Zusammensetzung deutende Geruchsänderungen

treten ein (_Lupulin_), die Farbe verändert sich (z. B. von

grünlich in rot: _Filix_), der Geruch verschwindet oder geht

zurück (Riechstoffdrogen). Sehr merkwürdig ist es, daß die meisten

Riechstoffdrogen rascher ihren Geruch verlieren und «dumpfig» werden,

wenn sie dicht übereinander geschichtet in hermetisch verschlossenen

Gefäßen aufbewahrt werden. Es geschieht dies besonders dann, wenn die

Drogen nicht ganz trocken sind. Auch _Herb. cannabis_ darf nicht in

festverschlossenen Gefäßen aufbewahrt werden, sondern (am besten) in

perforierten Holzbüchsen. Für Aufbewahrung von Drogen eignen sich am

besten Holzfässer, Hartpappe-Kisten oder -Fässer oder Blechbüchsen.

Sehr bemerkenswert ist die Tatsache, daß eine an sich und im freien

Zustande nicht sehr zersetzliche Substanz dadurch in die Zersetzung mit

hineingezogen wird, daß sie sich in Gesellschaft leicht zersetzlicher

und in Zersetzung begriffener Verbindungen befindet. So sehen wir,

daß in ölreichen Drogen zu der Zeit, wo dieselben ranzig werden, auch

andere Substanzen sich zu zersetzen beginnen. Für solche postmortalen

Umsetzungen ist die Gegenwart von Wasser immer förderlich, für

viele direkt notwendig. Das Trocknen der Droge konserviert also die

Bestandteile und das Trockenhalten wird für viele zur Notwendigkeit.

Um Drogen dauernd trocken zu halten, empfiehlt sich die Anwendung der

sogenannten +Kalkkiste+, d. h. einer Blechkiste mit gut schließendem

Deckel und doppeltem durchbrochenem Boden, unter welchem sich eine

Schicht gebrannten Kalkes befindet. Bei Drogen, die nur in kleineren

Mengen vorrätig gehalten werden, tritt an Stelle der Kiste ein

Porzellangefäß. «+Über Kalk+» +aufbewahrte Drogen+ halten sich

jahrelang unverändert. Deshalb fordert die neue Pharmacopoea helvetica

(Edit. IV) bei zahlreichen empfindlichen Drogen, die starkwirkende

Substanzen enthalten und in gleichmäßiger Beschaffenheit erhalten

werden müssen -- wie _Fol. Digitalis_ und _Secale cornutum_ -- direkt

die Aufbewahrung über Kalk. Auch die holländische Pharmakopoee kennt

diese Aufbewahrung über Kalk. In der Tat hält sich z. B. _Secale

cornutum_ jahrelang unverändert, wenn man Sorge trägt, daß es trocken

aufbewahrt wird. Und auch bei anderen Drogen wird die jährliche

Erneuerung überflüssig, wenn sie über Kalk aufbewahrt werden.

Ganz besonders bewährt sich aber die Aufbewahrung über Kalk bei

Drogen, die leicht Feuchtigkeit aus der Luft anziehen, wie z. B.

_Bulbus Scillae_, und solchen, die gepulvert leicht zusammenfließen

(_Galbanum_, _Ammoniacum_).

Da _Vanille_ oft geschimmelt in Europa eintrifft, sollte auch

den Pflanzern die Kalkkiste empfohlen werden. Wenn nur über Kalk

getrocknete _Vanille_ verpackt wird, kann sie nicht schimmeln.

~Greshoff~ hat die Brauchbarkeit der Kalkkiste in den Tropen erprobt

und empfiehlt sie warm.

Die jetzt meist als «~Lehmann-Hager~scher Kalktrockenkasten»

bezeichnete Kalkkiste (bezw. das Kalkglas) findet man übrigens schon in

einer Handschrift aus der Wende des XVI. Jahrh. erwähnt, die ~Leroy de

la Marche~ (1887) und neuerdings ~Guareschi~ (1905) herausgegeben hat

(~Schelenz~).

Wie außerordentlich Trockenhalten konserviert, zeigen die Pflanzenfunde

in altägyptischen Gräbern. Wie ~Schweinfurth~ zeigte, sind bei

den Pflanzenbinden der Mumien oft noch die Blätter (z. B. _Mentha

piperita_) grün und die Blüten (z. B. _Carthamus tinctorius_) in ihren

natürlichen Farben erhalten, trotzdem sie 3–5000 Jahre alt sind.

X. Die Beschreibung der Droge.

Die ausführliche Beschreibung der Droge nach +allen+ Richtungen hin ist

die erste und vornehmste Aufgabe der wissenschaftlichen Pharmakognosie.

Sie sollte bei Pflanzendrogen folgende Punkte umfassen:

1. Name der Droge, Synonymie und Etymologie.

2. Name der Stammpflanze, Synonymie und Etymologie -- Abbildungen.

3. Systematische Stellung der Stammpflanze.

4. Systematisch-morphologische Beschreibung der Stammpflanze.

5. Vorkommen und Verbreitung derselben.

5a. (event.) Kultur der Arzneipflanze. Schädlinge der Kulturen.

6. Gewinnung der Droge. Einsammlung und Erntebereitung.

7. Handelswege.

8. Handelssorten. Verpackung.

9. Beschreibung der Droge:

a) Morphologische Beschreibung.

b) Anatomie der Droge.

c) Chemische Bestandteile.

d) Pharmakochemische Klassifikation. Stellung im pharmakochemischen

System.

e) Geruch und Geschmack.

10. Beimischungen und Verfälschungen.

10a. (event.) Tierische Schädlinge der Droge.

18. Prüfung und Wertbestimmung.

19. Geschichte.

20. Verwendung.

21. Paralleldrogen.

Handbuch der Pharmakognosie(#71451) · 第 33 / 33 段