III.

=Der Forstschutz muß auf eine andere kräftige Weise gehandhabt

werden, als es seither meistens der Fall war; insbesondere bedarf das

bei uns in Bayern hiefür bestehende Institut der Forstgehülfen einer

Aenderung.=

Der Verfasser, von der Nothwendigkeit einer solchen Maßregel durch die

Praxis überzeugt, beschäftigte sich schon längst mit diesem Gedanken,

und ließ früher einen Aufsatz hierüber in einem Blatte erscheinen, den

derselbe im Nachstehenden hier wörtlich wieder giebt:

Ueber das Institut der Forstgehülfen in Bayern.

Eine dem Standpunkte der Wissenschaft, den allgemeinen Anforderungen

des Dienstes, und dem Bildungsgrade des dermaligen Forstpersonales

entsprechende Reorganisation des Forstwesens in Bayern ist dringend

nöthig. Wenn eine der eigentlichen Bestimmung der Staatsforste

vollkommen entsprechende, rein staatswirthschaftliche, Verwaltung

derselben in’s Leben getreten ist, wenn es durch allgemeine

Verwaltungs-Maßregeln jedem bayerischen Staatsangehörigen möglich

gemacht ist, sich die benöthigten Forstprodukte, soweit dies eine

durchaus pflegliche Behandlung der Wälder erlaubt, um angemessene mit

den Produktionskräften der Consumenten im Verhältniß stehende Preise

auf eine leichte, und nicht — wie bisher — auf eine so umständliche

und erschwerende Weise zu verschaffen, und wenn endlich auch Mittel

und Wege aufgefunden sind, daß auch der minder bemittelte und selbst

unbemittelte Mann seinen dringendsten Bedarf auf legalem Wege

befriedigen kann, dann wird dem Gouvernement, hat es auf diese Weise

Alles gethan, um den in Zunahme begriffenen, zum allmähligen Ruine der

Waldungen führenden, verderblichen Forstfreveln möglichst vorzubeugen,

und hat es endlich auch das Volk durch in allen Gemeinden gratis zu

vertheilende populäre Schriften über die Nothwendigkeit und den Nutzen

der Waldungen, über deren Ertragsfähigkeit, insbesondere bezüglich der

Waldstreu, und über die Nothwendigkeit der Erhaltung und Beschützung

derselben gehörig aufgeklärt, noch weiter alsdann die wichtige Aufgabe

bleiben, die Staatswaldungen den übermäßigen und ungerechten Ansprüchen

gegenüber zu beschützen.

Hat die Staatsregierung Alles aufgeboten, um den Bedarf zu

befriedigen, soweit es gerecht und billig ist, und ohne Gefährdung

der Staatswaldungen geschehen kann, dann ist es auch ihre heiligste

Pflicht, diese Staatsgüter durch eine gerechte und strenge Handhabung

allgemeiner desfalls zu erlassender Gesetze vor gänzlicher oder

theilweiser Devastation, welch’ letztere leider schon fast überall

wahrnehmbar ist, zu schützen.

Es wirft sich aber nun die Frage auf: Wird diese Aufgabe, die kräftige

Beschützung der Forste, alsdann durch das auf uns aus früherer Zeit

überkommene Institut der Forstgehülfen und Forstwärter vollkommen

erfüllt oder nicht? — Antwort: Nein! — Je mehr die Wissenschaft und

Bildung des gegenwärtigen Forstschutz-Personals voranschreiten wird,

um so weniger wird es auch für die kräftige Beschützung der Forste

geeigenschaftet. Welch’ praktischer Forstmann, der einen oder mehrere

Gehülfen unter sich hatte, weiß nicht aus Erfahrung, daß junge Leute

von geringerer Ausbildung weit ersprießlichere Dienste für den

Forstschutz leisten, daß sie mit größerer Liebe und Ausdauer ihrem

Berufe obliegen, als jene Gehülfen, die durch langjährige Studien auf

verschiedenen Unterrichtsanstalten sich für ihren künftigen Beruf

herangebildet haben, und von denen die Meisten in der Handhabung

des Forstschutzes eine Herabwürdigung für den gebildeten jungen

Mann erblicken, und deßhalb eine so zuverlässige Thätigkeit nicht

entwickeln, als zur Beschützung und Erhaltung der Waldungen für die

Folge immer mehr erforderlich sein dürfte. Der wissenschaftlich

gebildete junge Mann, der während der vielen Jahre seiner Ausbildung

nur an geistige Thätigkeit gewohnt war, wird immer nur mit Widerwillen

und nur aus Zwang sich der Beschäftigung des Forstschutzes hingeben.

Wir verhehlen es uns nicht, daß die Entfernung dieser gebildeten jungen

Männer vom Forstschutze auch seine Schwierigkeiten hat, indem dieselben

bis zu ihrer Anstellung ohne Bezahlung praktiziren müßten. Es mag

auch dies der Grund gewesen sein, warum unsere oberste Forstbehörde,

die längst die Unhaltbarkeit des Gehülfen-Institutes erkannt hat,

noch keine Abänderung in dieser Beziehung hervorgerufen hat. Möge es

diesen allseitig erfahrenen Männern gelingen, dieses Problem auf eine

entsprechende glückliche Weise zu lösen.

Von diesen oben berührten Schwierigkeiten ganz absehend, will man

in Nachstehendem nur noch seine Ansicht über eine zweckmäßige

Forstschutzdienst-Einrichtung zur Erwägung mittheilen. Vor Allem

dürfte es dringendes Erforderniß sein, daß das bisherige Institut der

Gehülfen aufgehoben werde, daß die für die Folge zum Forstschutze

heranzuziehenden jungen Leute nur durch die Revierförster während zwei

Jahren zu diesem Zwecke herangebildet, und hiebei alle jene, nur dem

Verwaltungsdienst-Adspiranten nöthigen, für erstere aber entbehrlichen

Unterrichts-Gegenstände strenge ausgeschlossen werden. Man wiederholt

noch einmal, daß solche auf keinen Anstalten, sondern nur durch die

Revierförster praktisch herangebildet seien. Nach hiefür zurückgelegten

2 Jahren und zur Praxis verwendeten weiteren 2 Jahren könnte die

Anstellung als Schutzförster der untersten Klasse erfolgen. Die

Schutzförster wären je nach dem Dienstalter in 3 Klassen zu theilen, so

zwar, daß Einer aus der jüngsten oder 3. Klasse in die 2., und endlich

von der 2. in die 1. Klasse vorrücken würde, wenn er — bei fortwährend

erwiesener Treue, Fleiß und Tüchtigkeit — nach seinem Dienstalter an

die Reihe käme. Den Schutzförstern 1. Klasse wäre nach 3 Jahren das

Definitivum zu ertheilen, und bezüglich der Uebrigen die Einrichtung

dahin zu treffen, daß Keiner zu lange in einer und derselben Klasse

zu verbleiben habe. Von selbst versteht es sich, daß die jüngeren

Schutzförster auf einem Reviere unter Mitaufsicht und Controle der in

höheren Klassen Eingereihten stehen müßten.

Von der größten Wichtigkeit für den Dienst aber ist, sei und werde

auch die Einrichtung, wie sie wolle, daß +der Gehalt der Schutzförster

ferner nicht mehr auf der Dienstesstelle, sondern auf der Person ruhe+.

Nur so wird es möglich sein, daß ein Schutzförster auf seinem Posten

verbleiben und doch in die nächst höhere Klasse befördert werden kann,

sobald die Reihe ihn treffen wird. Halten wir Diesem das bisherige

Verfahren gegenüber, so werden wir leicht den großen Gewinn wahrnehmen

können, den eine solche neue Einrichtung für den Dienst unfehlbar

hervorrufen würde.

Das bisherige Institut brachte es mit sich, daß so häufig mit dem

Schutzpersonale zum Nachtheile des Dienstes gewechselt werden

mußte. Bei keiner Branche ist es aber nothwendiger, als gerade beim

Forstfache, und zwar sowohl in den Verwaltungs- als auch in den

Forstschutz-Graden, daß Jeder so lange als möglich an einem Posten

verbleibe. Der Schutzförster, der viele Jahre an einem Orte war, der

den eigenthümlichen Charakter der Bewohner, der alle Frevler kennt,

wird weit mehr zum Schutze der Waldungen ausrichten, und schon durch

seine moralische Einwirkung viel mehr abwenden können, als derjenige,

der, kaum daß er seinen Schutzbezirk kennen gelernt hat, schon wieder,

wie bisher, auf eine andere mehr eintragende oder höhere Stelle zu

gelangen trachtet.

Man glaubt der Zustimmung aller erfahrenen praktischen Fachgenossen

versichert zu sein, weßhalb dieser, der Kürze wegen, nur in allgemeinen

Umrissen gehaltene, Vorschlag im Interesse der guten Sache der

öffentlichen Beurtheilung übergeben wird. Möge dieser Gegenstand,

je eher, je besser, in so ernste Erwägung gezogen werden, als er es

wirklich verdient. Concipient ist der Ansicht, die er offen ausspricht,

daß bei der bisherigen Forstschutzdienst-Einrichtung und bei den

jetzigen Ansprüchen an die Staatswaldungen die Erhaltung — Pflege — und

der Schutz derselben sehr gefährdet ist, und noch immer mehr gefährdet

werden muß.[21]

Die seit Veröffentlichung dieses vorstehenden Aufsatzes dahin

geschwundenen Tage haben dem Verfasser, der gerne bereit ist, sich

belehren zu lassen, und das besser Befundene, wenn auch seine frühere

Ansicht hievon eine andere war, zu unterstützen, reichliche Zeit zum

Nachdenken über die hierauf erfolgte und unten mitgetheilte Erwiederung

gelassen. Obgleich nun derselbe mit dem fränkischen Collegen nicht

einverstanden ist, daß durch die gewünschte Anstalt der Schutzförster

die Staatskasse stärker, als es seither bei dem Gehülfen-Institute

der Fall war, in Anspruch genommen werden würde (was jedenfalls

ganz unnöthig wäre), so muß er sich doch mit seinem Vorschlage, zum

Forstschutze redliche schlichte Landleute zu verwenden, aus voller

Ueberzeugung und aus eigener Erfahrung einverstanden erklären.

Wir wissen aus der Praxis, daß solche Leute in der Regel abgehärtet

sind, daß sie weit weniger Bedürfnisse haben, und daß sonach auch der

Forstschutz billiger, und, was die Hauptsache ist, weit besser und

kräftiger, sowie auch später aus diesem Grunde vielleicht mit weniger

Personal besorgt werden könnte. — Nicht unter 25 Jahre alte und, soweit

es bei einem geringen Gehalte zur Deckung ihrer Lebens-Nothdurft

nöthig ist, mit Haus und Gut angesessene Männer und ausgediente brave

Soldaten wären vorzugsweise hierzu geeigenschaftet. Solche Waldschützen

würden für die Wahrheit ihrer Frevelanzeigen durch ihre in diesem

Alter schon erworbene Erfahrung, Charakter- und Verstandesreife, und

in ihrer bürgerlichen Lage Gewährschaft leisten; auch würden sie gewiß

eher das nöthige unbedingte Vertrauen der aburtheilenden Richter und

der Bewohner ihres Bezirkes erwerben, als viele unserer jungen Leute,

bei denen, wenn auch nicht wissentliches Unrecht, doch immerhin eine

Portion Leichtsinn zu gewärtigen ist.

Die Idee, nämlich praktische neben wissenschaftlicher Ausbildung

von den untersten Dienstesstufen an, die man bei Errichtung des

Gehülfen-Institutes im Auge hatte, war in der That schön und

zweckmäßig; allein sie ist bei der genommenen für den Dienst sehr

nachtheiligen Richtung so vieler der dermaligen jungen Leute nicht

mehr auf diesem Wege zu realisiren. Wenn man, +abgesehen von einzelnen

ehrenhaften Ausnahmen+, das Verhalten unserer jungen Adspiranten

genau beobachtet, so findet man sich zu der Annahme veranlaßt, daß

die Forstwirthschaft zur Nebensache, die Erwerbung einer Brodstelle

aber bei ihnen zur Hauptsache geworden sei. Dem Forstschutze gehen

viele nur ungerne, mit Widerwillen und aus Zwang nach, dagegen suchen

sie, was auch bei dem gebildeten +jungen+ Manne einigermaßen zu

entschuldigen ist, das Vergnügen der Gesellschaften und der Jagd[22]

mehr auf, als es die jetzt nöthige Dienstesführung erlaubt. Der

verantwortliche Revierförster kann sich demnach meistens nicht auf

seine Gehülfen verlassen.

Soll auch von dieser Seite alles Mögliche zur Erhaltung der Waldungen

beigetragen werden, so ist +es dringend nöthig+, das praktische

Element, das, was die Erfahrung in allen Ländern als gut erwiesen hat,

wieder obenan zu stellen.

Es wird übrigens nicht an unrechter Stelle sein, hier die Bemerkung

einfließen zu lassen, daß die bisherige sehr beschränkte Stellung

der bayerischen Revierförster offenbar das Meiste zum Verfalle

dieses wohlgemeinten Institutes beigetragen hat. Der Revierförster,

obwohl unmittelbarer Vorgesetzter, war bisher nicht im Stande, den

Gehülfen auch nur mit der geringsten Strafe zu belegen, nicht einmal

hatte er einen Einfluß auf seine Qualifikation, noch weniger aber

hatte er dieselbe, wie es doch der Natur der Sache nach sein sollte,

festzustellen. Kein Wunder also, wenn die Gehülfen, die diese

Verhältnisse genau kannten, den gehegten Erwartungen zum großen Theile

nicht mehr entsprechen. Der Revierförster, wenn er etwas gegen den oder

jenen Gehülfen hatte, mußte ja immer erst (und wie lange steht dies

nicht schon an, bis man sich zu einem solchen voraussichtlich nicht

viel nützenden weitwendigen Schritte entschließt) gleichsam als Partei

klagend gegen denselben beim Forstamte auftreten, ohne daß hiebei,

zumal dieses ebenfalls keine Strafgewalt hat, auch nur wenig von Erfolg

erzweckt wurde. Wo die nöthige Achtung im Dienste +auf solche Weise+

verkümmert wird, da kann nimmermehr etwas Ersprießliches geleistet

werden.

Ist es ja schon vorgekommen, daß man es dem Revierförster sogar übel

nahm, wenn er mit seinem Gehülfen nicht zufrieden war, der, wie dies

häufig geschieht, die Beschwerden desselben durch die Erhebung anderer

Klagen, die z. B. die Verpflegung beim Revierförster betreffen, sowie

auch unter allerlei anderen Vorwänden immerhin zu verdächtigen oder gar

zu entkräften vermag. —

Wurde hingegen auf einem Reviere verhältnißmäßig viel gefrevelt, so

gab man doch dem verantwortlichen Revierförster, obschon der Begriff

dieser Verantwortlichkeit voraussetzt, daß er auch seinen Anordnungen

+selbstständig+, und nicht erst durch Klagen, den Vollzug auf eine

kräftige Weise zu sichern vermöge, sein Mißfallen desfalls zu

erkennen. Hatte er es aber soweit gebracht und war er so glücklich,

das Schutzpersonale mit kräftiger Hand zu leiten, und den Forstschutz,

wie es seine Pflicht erheischt, gegen die massenhaften Frevler mit

aller Energie zu handhaben, so nahm man, im Falle sich dann Klagen und

Lamentationen, +was immerhin unausbleibliche Folge+ ist, von Seiten der

Einwohner erhoben, demohngeachtet keinen Anstand, seinen Diensteifer,

wenn auch dieser mit der möglichsten Humanität gepaart war, als ein

unpolitisches oder barsches Verhalten zu bezeichnen.

Was soll aber ein solcher Beamter nun unter diesen Umständen thun?

— Die Frage ist einfach diese. Hat er +blos+ seine Pflicht gethan

oder nicht? — Wenn ja, dann achte und schütze man auch den Beamten,

und bleibe sich vor Allem +und unter allen Umständen+ consequent.

Wenn dieses nicht geschieht, dann ist jeder Beamte allen Vexationen,

allen Unannehmlichkeiten preisgegeben, insbesondere aber der

Forstbeamte, der nicht nur den zerstörenden Eingriffen der Armen und

Gewohnheitsfrevler, sondern auch den immer mehr zunehmenden Eingriffen

der bemittelteren Klasse mit aller Entschlossenheit und Umsicht

entgegentreten muß, wenn er zum Ziele gelangen will.

Die Folgen von all’ diesem sind aber bedenklich; viele der

Revierförster, müde der fruchtlosen Bemühungen und Anstrengungen, sind

hiedurch einem verderblichen Indifferentismus anheimgefallen. Diesen

Collegen aber will man zurufen, aus diesem thatlosen Verhalten sich

herauszureißen, sich zu ermannen, und den anvertrauten Posten, im

Angesichte der vorhandenen Gefahr der Devastation unserer Waldungen,

als treue Wächter zu behaupten. Wir dürfen von dem guten Willen und dem

Ernste unserer intelligenten Staatsregierung zuversichtlich erwarten,

daß auf die eine oder andere Weise abgeholfen werde.

Wer diesen seinen Posten nur halb ausfüllt, wer, durch die

Zeitverhältnisse geleitet, nur nach Popularität +auf Kosten

einer gerechten und strengen Dienstführung+ hascht, der verletzt

seine Pflicht im höchsten Grade. Niemand wird in Deutschland dem

Revierförster noch die persönliche Ausübung des Forstschutzes zumuthen,

wohl aber ist es seine Pflicht, die Ausübung desselben strenge zu

überwachen. Die Erfüllung dieser Pflicht darf nimmermehr stille stehen,

sie ist eine Ehrensache für uns. Die bestehenden übrigen Verhältnisse,

seien sie auch gerade nicht ermuthigend und aneifernd, sollen und

dürfen hierauf keinen Einfluß äußern.

Was die Reform unseres Forstwesens betrifft, so will man derselben,

als hieher gehörig, nur mit einigen Worten gedenken. Ueber diesen

Gegenstand ist schon seit längerer Zeit vielseitig geschrieben worden,

und von allen Seiten haben sich Wünsche und Bitten hiefür vernehmen

lassen. Möchten dieselben bald realisirt werden, möchte bei einfacher

Verwaltung die unumgänglich nöthige Selbstständigkeit der Revierförster

durchgeführt, und insbesondere für die namhafte Aufbesserung ihrer so

geringen Gehalte so rasch als möglich gesorgt werden! — Traurig ist in

der That die Lage so vieler Familien derselben, +und es ist die reine

Wahrheit+, daß deshalb eine große Niedergeschlagenheit und Entmuthigung

unter denselben herrscht.

Diese Verhältnisse müssen jedenfalls nur nachtheilig auf den Dienst

wirken. Sie sind morschen Bäumen zu vergleichen, die nur kranke,

spärliche Früchte tragen, und den Stürmen nicht kräftig zu widerstehen

vermögen. Vertrauen wir übrigens auf die mit dem besten Willen begabte

Staatsregierung, insbesondere auf unsere oberste Direktion, welche

sicherlich mit Vaterhand diese Wunden heilen wird. Eifer, Lust und

Liebe zum Dienste wird dann auch allenthalben wieder frisch erstarken,

und — gleich der im Frühlinge neu erwachten schaffenden Thätigkeit

der Natur — ein neues thätigeres Leben, was auch durch nichts anderes

hervorgerufen werden kann, zum Schutze und zur Pflege unserer Wälder

eintreten.

Möge es auch der Weisheit unserer Staatsregierung gefallen, das

Institut einer forstlichen Jury (oder forstlichen Rathskammer), wie

solches in der in Augsburg erschienenen Brochüre „über die bayerische

Forstverwaltung“ in allgemeinen Umrissen in Vorschlag gebracht wurde,

bei uns, wenn auch nur versuchsweise, in Ausführung bringen zu lassen.

Das Gebiet der Forst-Statistik, die noch gewaltig in der Wiege

liegt, und die wesentlich nutzbringende Fortschritte bisher gewiß

nicht gemacht hat, und nicht machen konnte, da es an einer innigen,

unmittelbaren Verbindung der Staatsregierung mit den dieselbe

vorzugsweise bereichernden äußeren Beamten bisher gänzlich mangelte,

würde insbesondere hiedurch weiter ausgebildet und nutzbringend

gemacht werden können. — Unsere, von den Revierförstern am Schlusse

jedes Etatsjahres zu erstattenden Forstrechenschaftsberichte haben zur

Bearbeitung dieses Feldes nichts weniger als einen Beitrag geliefert.

Diese Berichte wurden nicht gelesen, oder nur das hieraus entnommen,

was zur Aufstellung des forstamtlichen Rechenschaftsberichtes nöthig

war. Daß unter solchen bekannten Umständen ein besonderer Fleiß auf die

Redaktion nicht verwendet wurde, läßt sich wohl denken.

Alle und jede praktisch ins Leben eingreifende Wissenschaft

beruht aber auf Anschauungen und Erfahrungen, insbesondere unsere

Forstwissenschaft, bei welcher ein Stillstand nicht, oder nur

zum großen Nachtheile eines Landes denkbar wäre. Gleich wie jede

Provinz, so hat auch jedes Gebirg, jedes einzelne Waldrevier seine

Geschichte, die dem Schritte der Zeit folgt, und keinem Stillstande

unterworfen ist. Die zerstörenden und schaffenden Naturkräfte, die

Massen, Bedürfnisse und Sitten der Menschen üben einen solchen

Einfluß auf unsere Wälder, daß auch dieselben fortan einem beständigen

fortdauernden Wechsel ihrer Verhältnisse unterworfen sind. —

Gehen wir nun von dem Grundsatze aus, daß alle unsere Gesetze und

Institutionen sich nach diesem äußeren Wechsel richten müssen, so ist

es auch dringend nöthig, alle äußeren Wahrnehmungen und Erfahrungen

sorgfältig zu sammeln, um sie rechtzeitig in Anwendung zu bringen, was

bei Hintansetzung dieser Pflicht später nicht mehr durch Uebergänge

vermittelt, sondern nur mit vielseitigen Nachtheilen und theilweise

gewaltsamen Zerstörungen des bisher Bestandenen bewerkstelliget werden

kann.

Welche Maßregel wäre aber geeigneter, alle diese außen gemachten

Erfahrungen zu sammeln, und hiemit der Staatsregierung einen reichen

Schatz von Materialien jährlich zur Benützung zu unterbreiten, als

gerade diese in einem jeden Kreise zu berufende forstliche Jury? —

Abgesehen von dem anderweitigen wohlthätigen Wirken derselben, würden

alle die in und außer dem Walde gemachten oft werthvollen Erfahrungen

unserer alten Praktiker, die bislang nicht zum hundertsten Theile zur

Oeffentlichkeit kamen, und mit ihnen fast immer ins Grab wanderten,

durch einfache schlichte Mittheilung zur Bereicherung der Wissenschaft

und zum allgemeinen Nutzen auf diese Weise erhalten werden können.

Das Proletariat und die Waldungen, mit besonderer Berücksichtigung der bayerischen Rhein-Pfalz. · 第 11 / 16 题