=Der Forstschutz muß auf eine andere kräftige Weise gehandhabt
werden, als es seither meistens der Fall war; insbesondere bedarf das
bei uns in Bayern hiefür bestehende Institut der Forstgehülfen einer
Aenderung.=
Der Verfasser, von der Nothwendigkeit einer solchen Maßregel durch die
Praxis überzeugt, beschäftigte sich schon längst mit diesem Gedanken,
und ließ früher einen Aufsatz hierüber in einem Blatte erscheinen, den
derselbe im Nachstehenden hier wörtlich wieder giebt:
Ueber das Institut der Forstgehülfen in Bayern.
Eine dem Standpunkte der Wissenschaft, den allgemeinen Anforderungen
des Dienstes, und dem Bildungsgrade des dermaligen Forstpersonales
entsprechende Reorganisation des Forstwesens in Bayern ist dringend
nöthig. Wenn eine der eigentlichen Bestimmung der Staatsforste
vollkommen entsprechende, rein staatswirthschaftliche, Verwaltung
derselben in’s Leben getreten ist, wenn es durch allgemeine
Verwaltungs-Maßregeln jedem bayerischen Staatsangehörigen möglich
gemacht ist, sich die benöthigten Forstprodukte, soweit dies eine
durchaus pflegliche Behandlung der Wälder erlaubt, um angemessene mit
den Produktionskräften der Consumenten im Verhältniß stehende Preise
auf eine leichte, und nicht — wie bisher — auf eine so umständliche
und erschwerende Weise zu verschaffen, und wenn endlich auch Mittel
und Wege aufgefunden sind, daß auch der minder bemittelte und selbst
unbemittelte Mann seinen dringendsten Bedarf auf legalem Wege
befriedigen kann, dann wird dem Gouvernement, hat es auf diese Weise
Alles gethan, um den in Zunahme begriffenen, zum allmähligen Ruine der
Waldungen führenden, verderblichen Forstfreveln möglichst vorzubeugen,
und hat es endlich auch das Volk durch in allen Gemeinden gratis zu
vertheilende populäre Schriften über die Nothwendigkeit und den Nutzen
der Waldungen, über deren Ertragsfähigkeit, insbesondere bezüglich der
Waldstreu, und über die Nothwendigkeit der Erhaltung und Beschützung
derselben gehörig aufgeklärt, noch weiter alsdann die wichtige Aufgabe
bleiben, die Staatswaldungen den übermäßigen und ungerechten Ansprüchen
gegenüber zu beschützen.
Hat die Staatsregierung Alles aufgeboten, um den Bedarf zu
befriedigen, soweit es gerecht und billig ist, und ohne Gefährdung
der Staatswaldungen geschehen kann, dann ist es auch ihre heiligste
Pflicht, diese Staatsgüter durch eine gerechte und strenge Handhabung
allgemeiner desfalls zu erlassender Gesetze vor gänzlicher oder
theilweiser Devastation, welch’ letztere leider schon fast überall
wahrnehmbar ist, zu schützen.
Es wirft sich aber nun die Frage auf: Wird diese Aufgabe, die kräftige
Beschützung der Forste, alsdann durch das auf uns aus früherer Zeit
überkommene Institut der Forstgehülfen und Forstwärter vollkommen
erfüllt oder nicht? — Antwort: Nein! — Je mehr die Wissenschaft und
Bildung des gegenwärtigen Forstschutz-Personals voranschreiten wird,
um so weniger wird es auch für die kräftige Beschützung der Forste
geeigenschaftet. Welch’ praktischer Forstmann, der einen oder mehrere
Gehülfen unter sich hatte, weiß nicht aus Erfahrung, daß junge Leute
von geringerer Ausbildung weit ersprießlichere Dienste für den
Forstschutz leisten, daß sie mit größerer Liebe und Ausdauer ihrem
Berufe obliegen, als jene Gehülfen, die durch langjährige Studien auf
verschiedenen Unterrichtsanstalten sich für ihren künftigen Beruf
herangebildet haben, und von denen die Meisten in der Handhabung
des Forstschutzes eine Herabwürdigung für den gebildeten jungen
Mann erblicken, und deßhalb eine so zuverlässige Thätigkeit nicht
entwickeln, als zur Beschützung und Erhaltung der Waldungen für die
Folge immer mehr erforderlich sein dürfte. Der wissenschaftlich
gebildete junge Mann, der während der vielen Jahre seiner Ausbildung
nur an geistige Thätigkeit gewohnt war, wird immer nur mit Widerwillen
und nur aus Zwang sich der Beschäftigung des Forstschutzes hingeben.
Wir verhehlen es uns nicht, daß die Entfernung dieser gebildeten jungen
Männer vom Forstschutze auch seine Schwierigkeiten hat, indem dieselben
bis zu ihrer Anstellung ohne Bezahlung praktiziren müßten. Es mag
auch dies der Grund gewesen sein, warum unsere oberste Forstbehörde,
die längst die Unhaltbarkeit des Gehülfen-Institutes erkannt hat,
noch keine Abänderung in dieser Beziehung hervorgerufen hat. Möge es
diesen allseitig erfahrenen Männern gelingen, dieses Problem auf eine
entsprechende glückliche Weise zu lösen.
Von diesen oben berührten Schwierigkeiten ganz absehend, will man
in Nachstehendem nur noch seine Ansicht über eine zweckmäßige
Forstschutzdienst-Einrichtung zur Erwägung mittheilen. Vor Allem
dürfte es dringendes Erforderniß sein, daß das bisherige Institut der
Gehülfen aufgehoben werde, daß die für die Folge zum Forstschutze
heranzuziehenden jungen Leute nur durch die Revierförster während zwei
Jahren zu diesem Zwecke herangebildet, und hiebei alle jene, nur dem
Verwaltungsdienst-Adspiranten nöthigen, für erstere aber entbehrlichen
Unterrichts-Gegenstände strenge ausgeschlossen werden. Man wiederholt
noch einmal, daß solche auf keinen Anstalten, sondern nur durch die
Revierförster praktisch herangebildet seien. Nach hiefür zurückgelegten
2 Jahren und zur Praxis verwendeten weiteren 2 Jahren könnte die
Anstellung als Schutzförster der untersten Klasse erfolgen. Die
Schutzförster wären je nach dem Dienstalter in 3 Klassen zu theilen, so
zwar, daß Einer aus der jüngsten oder 3. Klasse in die 2., und endlich
von der 2. in die 1. Klasse vorrücken würde, wenn er — bei fortwährend
erwiesener Treue, Fleiß und Tüchtigkeit — nach seinem Dienstalter an
die Reihe käme. Den Schutzförstern 1. Klasse wäre nach 3 Jahren das
Definitivum zu ertheilen, und bezüglich der Uebrigen die Einrichtung
dahin zu treffen, daß Keiner zu lange in einer und derselben Klasse
zu verbleiben habe. Von selbst versteht es sich, daß die jüngeren
Schutzförster auf einem Reviere unter Mitaufsicht und Controle der in
höheren Klassen Eingereihten stehen müßten.
Von der größten Wichtigkeit für den Dienst aber ist, sei und werde
auch die Einrichtung, wie sie wolle, daß +der Gehalt der Schutzförster
ferner nicht mehr auf der Dienstesstelle, sondern auf der Person ruhe+.
Nur so wird es möglich sein, daß ein Schutzförster auf seinem Posten
verbleiben und doch in die nächst höhere Klasse befördert werden kann,
sobald die Reihe ihn treffen wird. Halten wir Diesem das bisherige
Verfahren gegenüber, so werden wir leicht den großen Gewinn wahrnehmen
können, den eine solche neue Einrichtung für den Dienst unfehlbar
hervorrufen würde.
Das bisherige Institut brachte es mit sich, daß so häufig mit dem
Schutzpersonale zum Nachtheile des Dienstes gewechselt werden
mußte. Bei keiner Branche ist es aber nothwendiger, als gerade beim
Forstfache, und zwar sowohl in den Verwaltungs- als auch in den
Forstschutz-Graden, daß Jeder so lange als möglich an einem Posten
verbleibe. Der Schutzförster, der viele Jahre an einem Orte war, der
den eigenthümlichen Charakter der Bewohner, der alle Frevler kennt,
wird weit mehr zum Schutze der Waldungen ausrichten, und schon durch
seine moralische Einwirkung viel mehr abwenden können, als derjenige,
der, kaum daß er seinen Schutzbezirk kennen gelernt hat, schon wieder,
wie bisher, auf eine andere mehr eintragende oder höhere Stelle zu
gelangen trachtet.
Man glaubt der Zustimmung aller erfahrenen praktischen Fachgenossen
versichert zu sein, weßhalb dieser, der Kürze wegen, nur in allgemeinen
Umrissen gehaltene, Vorschlag im Interesse der guten Sache der
öffentlichen Beurtheilung übergeben wird. Möge dieser Gegenstand,
je eher, je besser, in so ernste Erwägung gezogen werden, als er es
wirklich verdient. Concipient ist der Ansicht, die er offen ausspricht,
daß bei der bisherigen Forstschutzdienst-Einrichtung und bei den
jetzigen Ansprüchen an die Staatswaldungen die Erhaltung — Pflege — und
der Schutz derselben sehr gefährdet ist, und noch immer mehr gefährdet
werden muß.[21]
Die seit Veröffentlichung dieses vorstehenden Aufsatzes dahin
geschwundenen Tage haben dem Verfasser, der gerne bereit ist, sich
belehren zu lassen, und das besser Befundene, wenn auch seine frühere
Ansicht hievon eine andere war, zu unterstützen, reichliche Zeit zum
Nachdenken über die hierauf erfolgte und unten mitgetheilte Erwiederung
gelassen. Obgleich nun derselbe mit dem fränkischen Collegen nicht
einverstanden ist, daß durch die gewünschte Anstalt der Schutzförster
die Staatskasse stärker, als es seither bei dem Gehülfen-Institute
der Fall war, in Anspruch genommen werden würde (was jedenfalls
ganz unnöthig wäre), so muß er sich doch mit seinem Vorschlage, zum
Forstschutze redliche schlichte Landleute zu verwenden, aus voller
Ueberzeugung und aus eigener Erfahrung einverstanden erklären.
Wir wissen aus der Praxis, daß solche Leute in der Regel abgehärtet
sind, daß sie weit weniger Bedürfnisse haben, und daß sonach auch der
Forstschutz billiger, und, was die Hauptsache ist, weit besser und
kräftiger, sowie auch später aus diesem Grunde vielleicht mit weniger
Personal besorgt werden könnte. — Nicht unter 25 Jahre alte und, soweit
es bei einem geringen Gehalte zur Deckung ihrer Lebens-Nothdurft
nöthig ist, mit Haus und Gut angesessene Männer und ausgediente brave
Soldaten wären vorzugsweise hierzu geeigenschaftet. Solche Waldschützen
würden für die Wahrheit ihrer Frevelanzeigen durch ihre in diesem
Alter schon erworbene Erfahrung, Charakter- und Verstandesreife, und
in ihrer bürgerlichen Lage Gewährschaft leisten; auch würden sie gewiß
eher das nöthige unbedingte Vertrauen der aburtheilenden Richter und
der Bewohner ihres Bezirkes erwerben, als viele unserer jungen Leute,
bei denen, wenn auch nicht wissentliches Unrecht, doch immerhin eine
Portion Leichtsinn zu gewärtigen ist.
Die Idee, nämlich praktische neben wissenschaftlicher Ausbildung
von den untersten Dienstesstufen an, die man bei Errichtung des
Gehülfen-Institutes im Auge hatte, war in der That schön und
zweckmäßig; allein sie ist bei der genommenen für den Dienst sehr
nachtheiligen Richtung so vieler der dermaligen jungen Leute nicht
mehr auf diesem Wege zu realisiren. Wenn man, +abgesehen von einzelnen
ehrenhaften Ausnahmen+, das Verhalten unserer jungen Adspiranten
genau beobachtet, so findet man sich zu der Annahme veranlaßt, daß
die Forstwirthschaft zur Nebensache, die Erwerbung einer Brodstelle
aber bei ihnen zur Hauptsache geworden sei. Dem Forstschutze gehen
viele nur ungerne, mit Widerwillen und aus Zwang nach, dagegen suchen
sie, was auch bei dem gebildeten +jungen+ Manne einigermaßen zu
entschuldigen ist, das Vergnügen der Gesellschaften und der Jagd[22]
mehr auf, als es die jetzt nöthige Dienstesführung erlaubt. Der
verantwortliche Revierförster kann sich demnach meistens nicht auf
seine Gehülfen verlassen.
Soll auch von dieser Seite alles Mögliche zur Erhaltung der Waldungen
beigetragen werden, so ist +es dringend nöthig+, das praktische
Element, das, was die Erfahrung in allen Ländern als gut erwiesen hat,
wieder obenan zu stellen.
Es wird übrigens nicht an unrechter Stelle sein, hier die Bemerkung
einfließen zu lassen, daß die bisherige sehr beschränkte Stellung
der bayerischen Revierförster offenbar das Meiste zum Verfalle
dieses wohlgemeinten Institutes beigetragen hat. Der Revierförster,
obwohl unmittelbarer Vorgesetzter, war bisher nicht im Stande, den
Gehülfen auch nur mit der geringsten Strafe zu belegen, nicht einmal
hatte er einen Einfluß auf seine Qualifikation, noch weniger aber
hatte er dieselbe, wie es doch der Natur der Sache nach sein sollte,
festzustellen. Kein Wunder also, wenn die Gehülfen, die diese
Verhältnisse genau kannten, den gehegten Erwartungen zum großen Theile
nicht mehr entsprechen. Der Revierförster, wenn er etwas gegen den oder
jenen Gehülfen hatte, mußte ja immer erst (und wie lange steht dies
nicht schon an, bis man sich zu einem solchen voraussichtlich nicht
viel nützenden weitwendigen Schritte entschließt) gleichsam als Partei
klagend gegen denselben beim Forstamte auftreten, ohne daß hiebei,
zumal dieses ebenfalls keine Strafgewalt hat, auch nur wenig von Erfolg
erzweckt wurde. Wo die nöthige Achtung im Dienste +auf solche Weise+
verkümmert wird, da kann nimmermehr etwas Ersprießliches geleistet
werden.
Ist es ja schon vorgekommen, daß man es dem Revierförster sogar übel
nahm, wenn er mit seinem Gehülfen nicht zufrieden war, der, wie dies
häufig geschieht, die Beschwerden desselben durch die Erhebung anderer
Klagen, die z. B. die Verpflegung beim Revierförster betreffen, sowie
auch unter allerlei anderen Vorwänden immerhin zu verdächtigen oder gar
zu entkräften vermag. —
Wurde hingegen auf einem Reviere verhältnißmäßig viel gefrevelt, so
gab man doch dem verantwortlichen Revierförster, obschon der Begriff
dieser Verantwortlichkeit voraussetzt, daß er auch seinen Anordnungen
+selbstständig+, und nicht erst durch Klagen, den Vollzug auf eine
kräftige Weise zu sichern vermöge, sein Mißfallen desfalls zu
erkennen. Hatte er es aber soweit gebracht und war er so glücklich,
das Schutzpersonale mit kräftiger Hand zu leiten, und den Forstschutz,
wie es seine Pflicht erheischt, gegen die massenhaften Frevler mit
aller Energie zu handhaben, so nahm man, im Falle sich dann Klagen und
Lamentationen, +was immerhin unausbleibliche Folge+ ist, von Seiten der
Einwohner erhoben, demohngeachtet keinen Anstand, seinen Diensteifer,
wenn auch dieser mit der möglichsten Humanität gepaart war, als ein
unpolitisches oder barsches Verhalten zu bezeichnen.
Was soll aber ein solcher Beamter nun unter diesen Umständen thun?
— Die Frage ist einfach diese. Hat er +blos+ seine Pflicht gethan
oder nicht? — Wenn ja, dann achte und schütze man auch den Beamten,
und bleibe sich vor Allem +und unter allen Umständen+ consequent.
Wenn dieses nicht geschieht, dann ist jeder Beamte allen Vexationen,
allen Unannehmlichkeiten preisgegeben, insbesondere aber der
Forstbeamte, der nicht nur den zerstörenden Eingriffen der Armen und
Gewohnheitsfrevler, sondern auch den immer mehr zunehmenden Eingriffen
der bemittelteren Klasse mit aller Entschlossenheit und Umsicht
entgegentreten muß, wenn er zum Ziele gelangen will.
Die Folgen von all’ diesem sind aber bedenklich; viele der
Revierförster, müde der fruchtlosen Bemühungen und Anstrengungen, sind
hiedurch einem verderblichen Indifferentismus anheimgefallen. Diesen
Collegen aber will man zurufen, aus diesem thatlosen Verhalten sich
herauszureißen, sich zu ermannen, und den anvertrauten Posten, im
Angesichte der vorhandenen Gefahr der Devastation unserer Waldungen,
als treue Wächter zu behaupten. Wir dürfen von dem guten Willen und dem
Ernste unserer intelligenten Staatsregierung zuversichtlich erwarten,
daß auf die eine oder andere Weise abgeholfen werde.
Wer diesen seinen Posten nur halb ausfüllt, wer, durch die
Zeitverhältnisse geleitet, nur nach Popularität +auf Kosten
einer gerechten und strengen Dienstführung+ hascht, der verletzt
seine Pflicht im höchsten Grade. Niemand wird in Deutschland dem
Revierförster noch die persönliche Ausübung des Forstschutzes zumuthen,
wohl aber ist es seine Pflicht, die Ausübung desselben strenge zu
überwachen. Die Erfüllung dieser Pflicht darf nimmermehr stille stehen,
sie ist eine Ehrensache für uns. Die bestehenden übrigen Verhältnisse,
seien sie auch gerade nicht ermuthigend und aneifernd, sollen und
dürfen hierauf keinen Einfluß äußern.
Was die Reform unseres Forstwesens betrifft, so will man derselben,
als hieher gehörig, nur mit einigen Worten gedenken. Ueber diesen
Gegenstand ist schon seit längerer Zeit vielseitig geschrieben worden,
und von allen Seiten haben sich Wünsche und Bitten hiefür vernehmen
lassen. Möchten dieselben bald realisirt werden, möchte bei einfacher
Verwaltung die unumgänglich nöthige Selbstständigkeit der Revierförster
durchgeführt, und insbesondere für die namhafte Aufbesserung ihrer so
geringen Gehalte so rasch als möglich gesorgt werden! — Traurig ist in
der That die Lage so vieler Familien derselben, +und es ist die reine
Wahrheit+, daß deshalb eine große Niedergeschlagenheit und Entmuthigung
unter denselben herrscht.
Diese Verhältnisse müssen jedenfalls nur nachtheilig auf den Dienst
wirken. Sie sind morschen Bäumen zu vergleichen, die nur kranke,
spärliche Früchte tragen, und den Stürmen nicht kräftig zu widerstehen
vermögen. Vertrauen wir übrigens auf die mit dem besten Willen begabte
Staatsregierung, insbesondere auf unsere oberste Direktion, welche
sicherlich mit Vaterhand diese Wunden heilen wird. Eifer, Lust und
Liebe zum Dienste wird dann auch allenthalben wieder frisch erstarken,
und — gleich der im Frühlinge neu erwachten schaffenden Thätigkeit
der Natur — ein neues thätigeres Leben, was auch durch nichts anderes
hervorgerufen werden kann, zum Schutze und zur Pflege unserer Wälder
eintreten.
Möge es auch der Weisheit unserer Staatsregierung gefallen, das
Institut einer forstlichen Jury (oder forstlichen Rathskammer), wie
solches in der in Augsburg erschienenen Brochüre „über die bayerische
Forstverwaltung“ in allgemeinen Umrissen in Vorschlag gebracht wurde,
bei uns, wenn auch nur versuchsweise, in Ausführung bringen zu lassen.
Das Gebiet der Forst-Statistik, die noch gewaltig in der Wiege
liegt, und die wesentlich nutzbringende Fortschritte bisher gewiß
nicht gemacht hat, und nicht machen konnte, da es an einer innigen,
unmittelbaren Verbindung der Staatsregierung mit den dieselbe
vorzugsweise bereichernden äußeren Beamten bisher gänzlich mangelte,
würde insbesondere hiedurch weiter ausgebildet und nutzbringend
gemacht werden können. — Unsere, von den Revierförstern am Schlusse
jedes Etatsjahres zu erstattenden Forstrechenschaftsberichte haben zur
Bearbeitung dieses Feldes nichts weniger als einen Beitrag geliefert.
Diese Berichte wurden nicht gelesen, oder nur das hieraus entnommen,
was zur Aufstellung des forstamtlichen Rechenschaftsberichtes nöthig
war. Daß unter solchen bekannten Umständen ein besonderer Fleiß auf die
Redaktion nicht verwendet wurde, läßt sich wohl denken.
Alle und jede praktisch ins Leben eingreifende Wissenschaft
beruht aber auf Anschauungen und Erfahrungen, insbesondere unsere
Forstwissenschaft, bei welcher ein Stillstand nicht, oder nur
zum großen Nachtheile eines Landes denkbar wäre. Gleich wie jede
Provinz, so hat auch jedes Gebirg, jedes einzelne Waldrevier seine
Geschichte, die dem Schritte der Zeit folgt, und keinem Stillstande
unterworfen ist. Die zerstörenden und schaffenden Naturkräfte, die
Massen, Bedürfnisse und Sitten der Menschen üben einen solchen
Einfluß auf unsere Wälder, daß auch dieselben fortan einem beständigen
fortdauernden Wechsel ihrer Verhältnisse unterworfen sind. —
Gehen wir nun von dem Grundsatze aus, daß alle unsere Gesetze und
Institutionen sich nach diesem äußeren Wechsel richten müssen, so ist
es auch dringend nöthig, alle äußeren Wahrnehmungen und Erfahrungen
sorgfältig zu sammeln, um sie rechtzeitig in Anwendung zu bringen, was
bei Hintansetzung dieser Pflicht später nicht mehr durch Uebergänge
vermittelt, sondern nur mit vielseitigen Nachtheilen und theilweise
gewaltsamen Zerstörungen des bisher Bestandenen bewerkstelliget werden
kann.
Welche Maßregel wäre aber geeigneter, alle diese außen gemachten
Erfahrungen zu sammeln, und hiemit der Staatsregierung einen reichen
Schatz von Materialien jährlich zur Benützung zu unterbreiten, als
gerade diese in einem jeden Kreise zu berufende forstliche Jury? —
Abgesehen von dem anderweitigen wohlthätigen Wirken derselben, würden
alle die in und außer dem Walde gemachten oft werthvollen Erfahrungen
unserer alten Praktiker, die bislang nicht zum hundertsten Theile zur
Oeffentlichkeit kamen, und mit ihnen fast immer ins Grab wanderten,
durch einfache schlichte Mittheilung zur Bereicherung der Wissenschaft
und zum allgemeinen Nutzen auf diese Weise erhalten werden können.