formalen Reorganisation sich begnuegt hatte, das Uebel an seinem

eigentlichen Sitze angefasst und hier mit ihm gerungen ward; und wir

duerfen wohl urteilen, dass Caesar mit seinen Reformen dem Masse des

Moeglichen so nahe kam, als zu kommen dem Staatsmann und dem Roemer

gegeben war. Die Verjuengung Italiens hat auch er von ihnen nicht

erwarten koennen noch erwartet, sondern diese vielmehr auf einem sehr

verschiedenen Wege zu erreichen gesucht, den darzulegen es noetig wird,

zunaechst die Lage der Provinzen, wie Caesar sie vorfand, ins Auge zu

fassen. Die Provinzen, welche Caesar vorfand, waren vierzehn an der

Zahl; sieben europaeische: das Jenseitige und das Diesseitige Spanien;

das Transalpinische Gallien; das Italische Gallien mit Illyricum;

Makedonien mit Griechenland; Sizilien; Sardinien mit Korsika; fuenf

asiatische: Asia; Bithynien und Pontus; Kilikien mit Kypros; Syrien;

Kreta; und zwei afrikanische: Kyrene und Afrika; wozu Caesar durch die

Einrichtung der beiden neuen Statthalterschaften des Lugdunensischen

Galliens und Belgiens und durch Konstituierung Illyricums als

einer eigenen Provinz noch drei neue Sprengel hinzufuegte ^27.

------------------------------------------ ^27 Da nach Caesars

Ordnung jaehrlich sechzehn Propraetoren und zwei Prokonsuln in die

Statthalterschaften sich teilten und die letzteren zwei Jahre im Amt

blieben, so moechte man schliessen dass er die Zahl der Provinzen

insgesamt auf zwanzig zu bringen beabsichtigte. Zu einer Gewissheit ist

indes hier um so weniger zu gelangen, als Caesar vielleicht

absichtlich weniger Aemter einrichtete als Kandidaturen.

------------------------------------------ In dem Regiment ueber

diese Provinzen war die oligarchische Misswirtschaft auf einem Punkte

angekommen, wie ihn wenigstens im Okzident, trotz mancher achtbarer

Leistungen in diesem Fach, keine zweite Regierung jemals erreicht hat

und wo nach unserer Fassungskraft eine Steigerung nicht mehr moeglich

scheint. Allerdings traf die Verantwortung hierfuer die Roemer

nicht allein. Fast ueberall hatte bereits vor ihnen das griechische,

phoenikische oder asiatische Regiment den Voelkern den hoeheren Sinn und

das Rechts- und Freiheitsgefuehl besserer Zeiten ausgetrieben. Es war

wohl arg, dass jeder angeschuldigte Provinziale auf Verlangen in Rom

persoenlich zur Verantwortung sich zu stellen verpflichtet war; dass der

roemische Statthalter beliebig in die Rechtspflege und in die

Verwaltung der abhaengigen Gemeinden eingriff, Bluturteile faellte und

Verhandlungen des Gemeinderats kassierte; dass er im Kriegsfall mit den

Milizen nach Gutduenken und oft in schandbarer Weise schaltete, wie zum

Beispiel Cotta bei der Belagerung des pontischen Herakleia der Miliz

alle gefaehrlichen Posten anwies, um seine Italiker zu schonen, und, da

die Belagerung nicht nach Wunsch ging, seinen Werkmeistern den Kopf vor

die Fuesse zu legen befahl. Es war wohl arg, dass keine Vorschrift der

Sittlichkeit oder des Strafrechts weder die roemischen Voegte noch ihr

Gefolge band und dass Vergewaltigungen, Schaendungen und Ermordungen mit

oder ohne Form Rechtens in den Provinzen alltaegliche Auftritte waren.

Allein es war dies wenigstens nichts Neues: fast ueberall war man

sklavischer Behandlung laengst gewohnt und es kam am Ende wenig darauf

an, ob ein karthagischer Vogt, ein syrischer Satrap oder ein roemischer

Prokonsul den Lokaltyrannen spielte. Das materielle Wohlbefinden,

ziemlich das einzige, wofuer man in den Provinzen noch Sinn hatte, ward

durch jene Vorgaenge, die zwar bei den vielen Tyrannen viele, aber doch

nur einzelne Individuen trafen, weit minder gestoert als durch die auf

allen zugleich lastende finanzielle Exploitierung, welche mit solcher

Energie doch niemals noch aufgetreten war. Die Roemer bewaehrten

ihre alte Meisterschaft im Geldwesen jetzt auf diesem Gebiet in einer

entsetzlichen Weise. Es ist frueher versucht worden, das roemische

System der Provinzialbelastung in seinen bescheidenen und verstaendigen

Grundlagen wie in seiner Steigerung und Verderbung darzustellen.

Dass die letztere progressiv zunahm, versteht sich von selbst. Die

ordentlichen Abgaben wurden weit drueckender durch die Ungleichheit

der Steuerverteilung und durch das verkehrte Hebesystem als durch ihre

Hoehe. Ueber die Einquartierungslast aeusserten roemische Staatsmaenner

selbst, dass eine Stadt ungefaehr gleich viel leide, wenn der Feind

sie erstuerme und wenn ein roemisches Heer Winterquartier in ihr nehme.

Waehrend die Besteuerung nach ihrem urspruenglichen Charakter die

Verguetung fuer die von Rom uebernommene Kriegslast gewesen war und die

steuernde Gemeinde also ein Recht darauf hatte, vom ordentlichen Dienst

verschont zu bleiben, wurde jetzt, wie zum Beispiel fuer Sardinien

bezeugt ist, der Besatzungsdienst groesstenteils den Provinzialen

aufgebuerdet und sogar in den ordentlichen Heeren ausser anderen

Leistungen die ganze schwere Last des Reiterdienstes auf sie abgewaelzt.

Die ausserordentlichen Leistungen, wie zum Beispiel die Kornlieferungen

gegen geringe oder gar keine Verguetung zum Besten des hauptstaedtischen

Proletariats, die haeufigen und kostspieligen Flottenruestungen und

Strandverteidigungen, um der Piraterie zu steuern, die Aufgaben,

Kunstwerke, wilde Bestien oder andere Beduerfnisse des wahnwitzigen

roemischen Theater- und Tierhetzenluxus herbeizuschaffen, die

militaerischen Requisitionen im Kriegsfall, waren ebenso haeufig wie

erdrueckend und unberechenbar. Ein einzelnes Beispiel mag zeigen, wie

weit die Dinge gingen. Waehrend der dreijaehrigen Verwaltung Siziliens

durch Gaius Verres sank die Zahl der Ackerwirte in Leontinoi von 84 auf

32, in Motuka von 187 auf 86, in Herbita von 252 auf 120, in Agyrion von

250 auf 80; so dass in vier der fruchtbarsten Distrikte Siziliens von

hundert Grundbesitzern 59 ihre Aecker lieber brach liegen liessen, als

sie unter diesem Regiment bestellten. Und diese Ackerwirte waren,

wie schon ihre geringe Zahl zeigt und auch ausdruecklich gesagt wird,

keineswegs kleine Bauern, sondern ansehnliche Plantagenbesitzer und zum

grossen Teil roemische Buerger! In den Klientelstaaten waren die Formen

der Besteuerung etwas verschieden, aber die Lasten selbst womoeglich

noch aerger, da ausser den Roemern hier auch noch die einheimischen

Hoefe erpressten. In Kappadokien und Aegypten war der Bauer wie der

Koenig bankrott und jener den Steuereinnehmer, dieser den roemischen

Glaeubiger zu befriedigen ausserstande. Dazu kamen denn die eigentlichen

Erpressungen nicht bloss des Statthalters selbst, sondern auch seiner

"Freunde", von denen jeder gleichsam eine Anweisung auf den Statthalter

zu haben meinte und ein Anrecht, durch ihn aus der Provinz als ein

gemachter Mann zurueckzukommen. Die roemische Oligarchie glich in dieser

Beziehung vollstaendig einer Raeuberbande und betrieb das Pluendern der

Provinzialen berufs- und handwerksmaessig: ein tuechtiges Mitglied

griff nicht allzu saeuberlich zu, da man ja mit den Sachwaltern und den

Geschworenen zu teilen hatte und je mehr, um desto sicherer stahl. Auch

die Diebesehre war bereits entwickelt: der grosse Raeuber sah auf den

kleinen, dieser auf den blossen Dieb geringschaetzig herab; wer einmal

wunderbarerweise verurteilt worden war, tat gross mit der hohen Ziffer

der als erpresst ihm nachgewiesenen Summen. So wirtschafteten in den

Aemtern die Nachfolger jener Maenner, die von ihrer Verwaltung nichts

nach Hause zu bringen gewohnt gewesen als den Dank der Untertanen und

den Beifall der Mitbuerger. Aber womoeglich noch aerger und noch weniger

einer Kontrolle unterworfen hausten die italischen Geschaeftsmaenner

unter den ungluecklichen Provinzialen. Die eintraeglichsten Stuecke

des Grundbesitzes und das gesamte Handels- und Geldwesen in den Aemtern

konzentrierten sich in ihren Haenden. Die Gueter in den ueberseeischen

Gebieten, welche italischen Vornehmen gehoerten, waren allem Elend

der Verwalterwirtschaft ausgesetzt und sahen niemals ihren Herrn,

ausgenommen etwa die Jagdparke, welche schon in dieser Zeit im

Transalpinischen Gallien mit einem Flaecheninhalt bis fast zu einer

deutschen Quadratmeile vorkommen. Die Wucherei florierte wie nie zuvor.

Die kleinen Landeigentuemer in Illyricum, Asia, Aegypten wirtschafteten

schon zu Varros Zeit groesstenteils tatsaechlich als Schuldknechte ihrer

roemischen oder nichtroemischen Glaeubiger, ebenwie einst die Plebejer

fuer ihre patrizischen Zinsherren. Es kam vor, dass Kapitalien selbst an

Stadtgemeinden zu vier Prozent monatlich verborgt wurden. Es war etwas

Gewoehnliches, dass ein energischer und einflussreicher Geschaeftsmann

zu besserer Betreibung seiner Geschaefte entweder vom Senat sich den

Gesandten- ^28 oder auch vom Statthalter den Offizierstitel geben liess

und womoeglich auch Mannschaft dazu; in beglaubigter Weise wird ein Fall

erzaehlt, wo einer dieser ehrenwerten kriegerischen Bankiers wegen einer

Forderung an die Stadt Salamis auf Kypros den Gemeinderat derselben im

Rathaus so lange blockiert hielt, bis fuenf der Ratsmitglieder Hungers

gestorben waren. -----------------------------------------------------

^28 Dies ist die sogenannte "freie Gesandtschaft" (libera legatio),

naemlich eine Gesandtschaft ohne eigentliche oeffentliche Auftraege.

----------------------------------------------------- Zu dieser

gedoppelten Pressung, von denen jede allein unertraeglich war und

deren Ineinandergreifen immer besser sich regulierte, kamen dann die

allgemeinen Drangsale hinzu, von denen doch auch die roemische

Regierung die Schuld, zum grossen Teil wenigstens mittelbar trug. In den

vielfachen Kriegen wurden bald von den Barbaren, bald von den roemischen

Heeren grosse Kapitalien aus dem Lande weggeschleppt und groessere

verdorben. Bei der Nichtigkeit der roemischen Land- und Seepolizei

wimmelte es ueberall von Land- und Seeraeubern. In Sardinien und im

inneren Kleinasien war die Bandenwirtschaft endemisch; in Afrika und

im Jenseitigen Spanien machte sie es noetig, alle ausserhalb der

staedtischen Ringmauern angelegten Gebaeude mit Mauern und Tuermen zu

befestigen. Das furchtbare Uebel der Piraterie ward bereits in einem

anderen Zusammenhang geschildert. Die Panazeen des Prohibitivsystems,

mit denen der roemische Statthalter dazwischenzufahren pflegte, wenn,

wie das unter solchen Verhaeltnissen nicht fehlen konnte, Geldklemme

oder Brotteuerung eintrat, die Verbote der Gold- und Getreideausfuhr

aus der Provinz, machten denn auch die Sache nicht besser. Die

Kommunalverhaeltnisse waren fast ueberall, ausser durch den allgemeinen

Notstand, auch noch durch lokale Wirren und Unterschleife der

Gemeindebeamten zerruettet. Wo solche Bedraengnisse nicht etwa

voruebergehend, sondern Menschenalter hindurch auf den Gemeinden und

den einzelnen mit unabwendbar stetigem, jaehrlich steigendem Drucke

lasteten, musste wohl der bestgeordnete oeffentliche oder Privathaushalt

ihnen erliegen und das unsaeglichste Elend ueber alle Nationen vom Tajo

bis zum Euphrat sich ausbreiten. "Alle Gemeinden", heisst es in einer

schon 684 (70) veroeffentlichten Schrift "sind zugrunde gerichtet";

ebendasselbe wird fuer Spanien und das Narbonensische Gallien, also

die verhaeltnismaessig oekonomisch noch am leidlichsten gestellten

Provinzen, insbesondere bezeugt. In Kleinasien gar standen Staedte wie

Samos und Halikarnassos fast leer; der rechtliche Sklavenstand schien

hier, verglichen mit den Peinigungen, denen der freie Provinziale

unterlag, ein Hafen der Ruhe, und sogar der geduldige Asiate war,

nach den Schilderungen roemischer Staatsmaenner selbst, des Lebens

ueberdruessig geworden. Wen zu ergruenden geluestet, wie tief der Mensch

sinken kann, sowohl in dem frevelhaften Zufuegen wie in dem nicht

minder frevelhaften Ertragen alles denkbaren Unrechts, der mag aus den

Kriminalakten dieser Zeit zusammenlesen, was roemische Grosse zu tun,

was Griechen, Syrer und Phoeniker zu leiden vermochten. Selbst die

eigenen Staatsmaenner raeumten oeffentlich und ohne Umschweife ein, dass

der roemische Name durch ganz Griechenland und Asien unaussprechlich

verhasst sei; und wenn die Buerger des pontischen Herakleia einmal die

roemischen Zoellner saemtlich erschlugen, so war dabei nur zu bedauern,

dass dergleichen nicht oefter geschah. Die Optimaten spotteten ueber

den neuen Herrn, der seine "Meierhoefe" einen nach dem andern selbst

zu besichtigen kam; in der Tat forderte der Zustand aller Provinzen den

ganzen Ernst und die ganze Weisheit eines jener seltenen Maenner, denen

der Koenigsname es verdankt, dass er den Voelkern nicht bloss gilt als

leuchtendes Exempel menschlicher Unzulaenglichkeit. Die geschlagenen

Wunden musste die Zeit heilen; dass sie es konnte und dass nicht ferner

neue geschlagen wurden, dafuer sorgte Caesar. Das Verwaltungswesen ward

durchgreifend umgestaltet. Die Sullanischen Prokonsuln und Propraetoren

waren in ihrem Sprengel wesentlich souveraen und tatsaechlich keiner

Kontrolle unterworfen gewesen; die Caesarischen waren die wohl in Zucht

gehaltenen Diener eines strengen Herrn, der schon durch die Einheit

und die lebenslaengliche Dauer seiner Macht zu den Untertanen ein

natuerlicheres und leidlicheres Verhaeltnis hatte als jene vielen,

jaehrlich wechselnden kleinen Tyrannen. Die Statthalterschaften wurden

zwar auch ferner unter die jaehrlich abtretenden zwei Konsuln und

sechzehn Praetoren verteilt, aber dennoch, indem der Imperator acht von

den letzteren geradezu ernannte und die Verteilung der Provinzen unter

die Konkurrenten lediglich von ihm abhing, der Sache nach von dem

Imperator vergeben. Auch die Kompetenz der Statthalter ward tatsaechlich

beschraenkt. Es blieb ihnen die Leitung der Rechtspflege und die

administrative Kontrolle der Gemeinden, aber ihr Kommando ward

paralysiert durch das neue Oberkommando in Rom und dessen, dem

Statthalter zur Seite gestellte Adjutanten, das Hebewesen wahrscheinlich

schon jetzt, auch in den Provinzen wesentlich an kaiserliche Bediente

uebertragen, so dass der Statthalter fortan mit einem Hilfspersonal

umringt war, welches entweder durch die Gesetze der militaerischen

Hierarchie oder durch die noch strengeren der haeuslichen Zucht

unbedingt von dem Imperator abhing. Wenn bisher der Prokonsul und

sein Quaestor erschienen waren gleichsam als die zur Einziehung der

Brandschatzung abgesandten Mitglieder einer Raeuberbande, so waren

Caesars Beamte dazu da, um den Schwachen gegen den Starken zu

beschuetzen; und an die Stelle der bisherigen, schlimmer als nichtigen

Kontrolle der Ritter- oder senatorischen Gerichte trat fuer sie die

Verantwortung vor einem gerechten und unnachsichtigen Monarchen. Das

Gesetz ueber Erpressungen, dessen Bestimmungen Caesar schon in seinem

ersten Konsulat verschaerft hatte, wurde gegen die Oberkommandanten

in den Aemtern von ihm mit unerbittlicher, selbst ueber den Buchstaben

desselben hinausgehender Schaerfe zur Anwendung gebracht; und die

Steuerbeamten gar, wenn sie ja es wagten, sich eine Unrechtfertigkeit zu

erlauben, buessten ihrem Herrn, wie Knechte und Freigelassene nach

dem grausamen Hausrecht jener Zeit zu buessen pflegten. Die

ausserordentlichen oeffentlichen Lasten wurden auf das richtige Mass

und den wirklichen Notfall zurueckgefuehrt, die ordentlichen wesentlich

vermindert. Der durchgreifenden Regulierung des Steuerwesens ward

bereits frueher gedacht: die Ausdehnung der Steuerfreiheiten, die

durchgaengige Herabsetzung der direkten Abgaben, die Beschraenkung des

Zehntsystems auf Afrika und Sardinien, die vollstaendige Beseitigung der

Mittelsmaenner bei der Einziehung der direkten Abgaben waren fuer die

Provinzialen segensreiche Reformen. Dass Caesar nach dem Beispiel

eines seiner groessten demokratischen Vorgaenger, des Sertorius, die

Untertanen von der Einquartierungslast hat befreien und die Soldaten

anhalten wollen, sich selber bleibende stadtartige Standlager zu

errichten, ist zwar nicht nachzuweisen; aber er war, wenigstens nachdem

er die Praetendenten- mit der Koenigsrolle vertauscht hatte, nicht

der Mann, den Untertan dem Soldaten preiszugeben; und es war in seinem

Geiste gedacht, als die Erben seiner Politik solche Kriegslager und aus

diesen Kriegslagern wieder Staedte erschufen, in denen die italische

Zivilisation Brennpunkte inmitten der barbarischen Grenzlandschaften

fand. Bei weitem schwieriger als dem Beamtenunwesen zu steuern war

es, die Provinzialen von der erdrueckenden Uebermacht des roemischen

Kapitals zu befreien. Geradezu brechen liess dieselbe sich nicht, ohne

Mittel anzuwenden, die noch gefaehrlicher waren als das Uebel; die

Regierung konnte vorlaeufig nur einzelne Missbraeuche abstellen, wie zum

Beispiel Caesar die Benutzung des Staatsgesandtentitels zu wucherlichen

Zwecken untersagte, und der offenbaren Vergewaltigung und dem

handgreiflichen Wucher durch scharfe Handhabung der allgemeinen

Straf- und der auch auf die Provinzen sich erstreckenden Wuchergesetze

entgegentreten, eine gruendlichere Heilung des Uebels aber von dem unter

der besseren Verwaltung wiederaufbluehenden Wohlstand der Provinzialen

erwarten. Transitorische Verfuegungen, um der Ueberschuldung einzelner

Provinzen abzuhelfen, waren in den letzten Zeiten mehrfach ergangen.

Caesar selbst hatte 694 (60) als Statthalter des Jenseitigen Spaniens

den Glaeubigern zwei Drittel der Einnahmen ihrer Schuldner zugewiesen,

um daraus sich bezahlt zu machen. Aehnlich hatte schon Lucius Lucullus

als Statthalter von Kleinasien einen Teil der masslos angeschwollenen

Zinsreste geradezu kassiert, fuer den uebrigen Teil die Glaeubiger

angewiesen auf den vierten Teil des Ertrages der Laendereien ihrer

Schuldner sowie auf eine angemessene Quote der aus Hausmiete oder

Sklavenarbeit denselben zufliessenden Nutzungen. Es ist nicht

ueberliefert, dass Caesar nach dem Buergerkrieg aehnliche allgemeine

Schuldenliquidationen in den Provinzen veranlasst haette; doch kann es,

nach dem eben Bemerkten und nach dem, was fuer Italien geschah, kaum

bezweifelt werden, dass Caesar darauf ebenfalls hingearbeitet hat oder

dies wenigstens in seinem Plan lag. Wenn also der Imperator, soweit

Menschenkraft es vermochte, die Provinzialen der Bedrueckungen durch die

Beamten und Kapitalisten Roms entlastete, so durfte man zugleich von der

durch ihn neu erstarkenden Regierung mit Sicherheit erwarten, dass

sie die wilden Grenzvoelker verscheuchen und die Land- und Seepiraten

zerstreuen werde, wie die aufsteigende Sonne die Nebel verjagt. Wie auch

noch die alten Wunden schmerzten, mit Caesar erschien den vielgeplagten

Untertanen die Morgenroete einer ertraeglicheren Zeit, seit

Jahrhunderten wieder die erste intelligente und humane Regierung und

eine Friedenspolitik, die nicht auf der Feigheit, sondern auf der Kraft

beruhte. Wohl mochten mit den besten Roemern vor allem die Untertanen

an der Leiche des grossen Befreiers trauern. Allein diese Abstellung

der bestehenden Missbraeuche war nicht die Hauptsache in Caesars

Provinzialreform. In der roemischen Republik waren, nach der Ansicht der

Aristokratie wie der Demokratie, die Aemter nichts gewesen als wie sie

haeufig genannt werden: Landgueter des roemischen Volkes, und als solche

waren sie benutzt und ausgenutzt worden. Damit war es jetzt vorbei. Die

Provinzen als solche sollten allmaehlich untergehen, um der verjuengten

hellenisch-italischen Nation eine neue und geraeumigere Heimat zu

bereiten, von deren einzelnen Bezirken keiner nur um eines andern willen

da war, sondern alle fuer einen und einer fuer alle; die Leiden und

Schaeden der Nation, fuer die in dem alten Italien keine Hilfe war,

sollte das neue Dasein in der verjuengten Heimat, das frischere,

breitere, grossartigere Volksleben von selber ueberwinden. Bekanntlich

waren diese Gedanken nicht neu. Die seit Jahrhunderten stehend gewordene

Emigration aus Italien in die Provinzen hatte laengst, freilich

den Emigranten selber unbewusst, eine solche Ausdehnung Italiens

vorbereitet. In planmaessiger Weise hatte zuerst Gaius Gracchus, der

Schoepfer der roemischen demokratischen Monarchie, der Urheber der

transalpinischen Eroberungen, der Gruender der Kolonien Karthago und

Narbo, die Italiker ueber Italiens Grenzen hinausgelenkt, sodann der

zweite geniale Staatsmann, den die roemische Demokratie hervorgebracht,

Quintus Sertorius, damit begonnen, die barbarischen Okzidentalen zur

latinischen Zivilisation anzuleiten; er gab der vornehmen spanischen

Jugend roemische Tracht und hielt sie an, lateinisch zu sprechen und

auf der von ihm gegruendeten Bildungsanstalt in Osca sich die hoehere

italische Bildung anzueignen. Bei Caesars Regierungsantritt war

bereits eine massenhafte, freilich der Stetigkeit wie der Konzentration

grossenteils ermangelnde italische Bevoelkerung in allen Provinzen und

Klientelstaaten vorhanden - um von den foermlich italischen Staedten in

Spanien und dem suedlichen Gallien zu schweigen, erinnern wir nur an

die zahlreichen Buergertruppen, die Sertorius und Pompeius in Spanien,

Caesar in Gallien, Juba in Numidien, die Verfassungspartei in Afrika,

Makedonien, Griechenland, Kleinasien und Kreta aushoben; an die freilich

uebelgestimmte lateinische Leier, auf der die Stadtpoeten von Corduba

schon im Sertorianischen Kriege der roemischen Feldherren Lob und

Preis sangen; an die eben ihrer sprachlichen Eleganz wegen geschaetzten

Uebersetzungen griechischer Poesien, die der aelteste namhafte

ausseritalische Poet, der Transalpiner Publius Terentius Varro von der

Aude, kurz nach Caesars Tode veroeffentlichte. Andererseits war die

Durchdringung des latinischen und des hellenischen Wesens, man moechte

sagen, so alt wie Rom. Schon bei der Einigung Italiens hatte die

obsiegende latinische Nation alle anderen besiegten Nationalitaeten

sich assimiliert, nur die einzige griechische, so wie sie war, sich

eingefuegt, ohne sie aeusserlich mit sich zu verschmelzen. Wohin der

roemische Legionaer kam, dahin folgte der griechische Schulmeister, in

seiner Art nicht minder ein Eroberer, ihm nach; schon frueh finden wir

namhafte griechische Sprachlehrer ansaessig am Guadalquivir, und in

der Anstalt von Osca ward so gut griechisch gelehrt wie lateinisch. Die

hoehere roemische Bildung selbst war ja durchaus nichts anderes als

die Verkuendung des grossen Evangeliums hellenischer Art und Kunst im

italischen Idiom; gegen die bescheidene Anmassung der zivilisierenden

Eroberer, dasselbe zunaechst in ihrer Sprache den Barbaren des Westens

zu verkuendigen, konnte der Hellene wenigstens nicht laut protestieren.

Schon laengst erblickte der Grieche ueberall, und am entschiedensten

eben da, wo das Nationalgefuehl am reinsten und am staerksten war,

an den von barbarischer Denationalisierung bedrohten Grenzen, wie zum

Beispiel in Massalia, am Nordgestade des Schwarzen Meeres und am Euphrat

und Tigris, den Schild und das Schwert des Hellenismus in Rom; und

in der Tat nahmen Pompeius' Staedtegruendungen im fernen Osten nach

jahrhundertelanger Unterbrechung Alexanders segensreiches Werk wieder

auf. Der Gedanke eines italisch-hellenischen Reiches mit zweien Sprachen

und einer einheitlichen Nationalitaet war nicht neu - er waere sonst

auch nichts gewesen als ein Fehler; aber dass er aus schwankenden

Entwuerfen zu sicherer Fassung, aus zerstreuten Anfaengen zu

konzentrierter Grundlegung fortschritt, ist das Werk des dritten

Römische Geschichte — Buch 5 · 第 58 / 68 段