eigentlichen Sitze angefasst und hier mit ihm gerungen ward; und wir
duerfen wohl urteilen, dass Caesar mit seinen Reformen dem Masse des
Moeglichen so nahe kam, als zu kommen dem Staatsmann und dem Roemer
gegeben war. Die Verjuengung Italiens hat auch er von ihnen nicht
erwarten koennen noch erwartet, sondern diese vielmehr auf einem sehr
verschiedenen Wege zu erreichen gesucht, den darzulegen es noetig wird,
zunaechst die Lage der Provinzen, wie Caesar sie vorfand, ins Auge zu
fassen. Die Provinzen, welche Caesar vorfand, waren vierzehn an der
Zahl; sieben europaeische: das Jenseitige und das Diesseitige Spanien;
das Transalpinische Gallien; das Italische Gallien mit Illyricum;
Makedonien mit Griechenland; Sizilien; Sardinien mit Korsika; fuenf
asiatische: Asia; Bithynien und Pontus; Kilikien mit Kypros; Syrien;
Kreta; und zwei afrikanische: Kyrene und Afrika; wozu Caesar durch die
Einrichtung der beiden neuen Statthalterschaften des Lugdunensischen
Galliens und Belgiens und durch Konstituierung Illyricums als
einer eigenen Provinz noch drei neue Sprengel hinzufuegte ^27.
------------------------------------------ ^27 Da nach Caesars
Ordnung jaehrlich sechzehn Propraetoren und zwei Prokonsuln in die
Statthalterschaften sich teilten und die letzteren zwei Jahre im Amt
blieben, so moechte man schliessen dass er die Zahl der Provinzen
insgesamt auf zwanzig zu bringen beabsichtigte. Zu einer Gewissheit ist
indes hier um so weniger zu gelangen, als Caesar vielleicht
absichtlich weniger Aemter einrichtete als Kandidaturen.
------------------------------------------ In dem Regiment ueber
diese Provinzen war die oligarchische Misswirtschaft auf einem Punkte
angekommen, wie ihn wenigstens im Okzident, trotz mancher achtbarer
Leistungen in diesem Fach, keine zweite Regierung jemals erreicht hat
und wo nach unserer Fassungskraft eine Steigerung nicht mehr moeglich
scheint. Allerdings traf die Verantwortung hierfuer die Roemer
nicht allein. Fast ueberall hatte bereits vor ihnen das griechische,
phoenikische oder asiatische Regiment den Voelkern den hoeheren Sinn und
das Rechts- und Freiheitsgefuehl besserer Zeiten ausgetrieben. Es war
wohl arg, dass jeder angeschuldigte Provinziale auf Verlangen in Rom
persoenlich zur Verantwortung sich zu stellen verpflichtet war; dass der
roemische Statthalter beliebig in die Rechtspflege und in die
Verwaltung der abhaengigen Gemeinden eingriff, Bluturteile faellte und
Verhandlungen des Gemeinderats kassierte; dass er im Kriegsfall mit den
Milizen nach Gutduenken und oft in schandbarer Weise schaltete, wie zum
Beispiel Cotta bei der Belagerung des pontischen Herakleia der Miliz
alle gefaehrlichen Posten anwies, um seine Italiker zu schonen, und, da
die Belagerung nicht nach Wunsch ging, seinen Werkmeistern den Kopf vor
die Fuesse zu legen befahl. Es war wohl arg, dass keine Vorschrift der
Sittlichkeit oder des Strafrechts weder die roemischen Voegte noch ihr
Gefolge band und dass Vergewaltigungen, Schaendungen und Ermordungen mit
oder ohne Form Rechtens in den Provinzen alltaegliche Auftritte waren.
Allein es war dies wenigstens nichts Neues: fast ueberall war man
sklavischer Behandlung laengst gewohnt und es kam am Ende wenig darauf
an, ob ein karthagischer Vogt, ein syrischer Satrap oder ein roemischer
Prokonsul den Lokaltyrannen spielte. Das materielle Wohlbefinden,
ziemlich das einzige, wofuer man in den Provinzen noch Sinn hatte, ward
durch jene Vorgaenge, die zwar bei den vielen Tyrannen viele, aber doch
nur einzelne Individuen trafen, weit minder gestoert als durch die auf
allen zugleich lastende finanzielle Exploitierung, welche mit solcher
Energie doch niemals noch aufgetreten war. Die Roemer bewaehrten
ihre alte Meisterschaft im Geldwesen jetzt auf diesem Gebiet in einer
entsetzlichen Weise. Es ist frueher versucht worden, das roemische
System der Provinzialbelastung in seinen bescheidenen und verstaendigen
Grundlagen wie in seiner Steigerung und Verderbung darzustellen.
Dass die letztere progressiv zunahm, versteht sich von selbst. Die
ordentlichen Abgaben wurden weit drueckender durch die Ungleichheit
der Steuerverteilung und durch das verkehrte Hebesystem als durch ihre
Hoehe. Ueber die Einquartierungslast aeusserten roemische Staatsmaenner
selbst, dass eine Stadt ungefaehr gleich viel leide, wenn der Feind
sie erstuerme und wenn ein roemisches Heer Winterquartier in ihr nehme.
Waehrend die Besteuerung nach ihrem urspruenglichen Charakter die
Verguetung fuer die von Rom uebernommene Kriegslast gewesen war und die
steuernde Gemeinde also ein Recht darauf hatte, vom ordentlichen Dienst
verschont zu bleiben, wurde jetzt, wie zum Beispiel fuer Sardinien
bezeugt ist, der Besatzungsdienst groesstenteils den Provinzialen
aufgebuerdet und sogar in den ordentlichen Heeren ausser anderen
Leistungen die ganze schwere Last des Reiterdienstes auf sie abgewaelzt.
Die ausserordentlichen Leistungen, wie zum Beispiel die Kornlieferungen
gegen geringe oder gar keine Verguetung zum Besten des hauptstaedtischen
Proletariats, die haeufigen und kostspieligen Flottenruestungen und
Strandverteidigungen, um der Piraterie zu steuern, die Aufgaben,
Kunstwerke, wilde Bestien oder andere Beduerfnisse des wahnwitzigen
roemischen Theater- und Tierhetzenluxus herbeizuschaffen, die
militaerischen Requisitionen im Kriegsfall, waren ebenso haeufig wie
erdrueckend und unberechenbar. Ein einzelnes Beispiel mag zeigen, wie
weit die Dinge gingen. Waehrend der dreijaehrigen Verwaltung Siziliens
durch Gaius Verres sank die Zahl der Ackerwirte in Leontinoi von 84 auf
32, in Motuka von 187 auf 86, in Herbita von 252 auf 120, in Agyrion von
250 auf 80; so dass in vier der fruchtbarsten Distrikte Siziliens von
hundert Grundbesitzern 59 ihre Aecker lieber brach liegen liessen, als
sie unter diesem Regiment bestellten. Und diese Ackerwirte waren,
wie schon ihre geringe Zahl zeigt und auch ausdruecklich gesagt wird,
keineswegs kleine Bauern, sondern ansehnliche Plantagenbesitzer und zum
grossen Teil roemische Buerger! In den Klientelstaaten waren die Formen
der Besteuerung etwas verschieden, aber die Lasten selbst womoeglich
noch aerger, da ausser den Roemern hier auch noch die einheimischen
Hoefe erpressten. In Kappadokien und Aegypten war der Bauer wie der
Koenig bankrott und jener den Steuereinnehmer, dieser den roemischen
Glaeubiger zu befriedigen ausserstande. Dazu kamen denn die eigentlichen
Erpressungen nicht bloss des Statthalters selbst, sondern auch seiner
"Freunde", von denen jeder gleichsam eine Anweisung auf den Statthalter
zu haben meinte und ein Anrecht, durch ihn aus der Provinz als ein
gemachter Mann zurueckzukommen. Die roemische Oligarchie glich in dieser
Beziehung vollstaendig einer Raeuberbande und betrieb das Pluendern der
Provinzialen berufs- und handwerksmaessig: ein tuechtiges Mitglied
griff nicht allzu saeuberlich zu, da man ja mit den Sachwaltern und den
Geschworenen zu teilen hatte und je mehr, um desto sicherer stahl. Auch
die Diebesehre war bereits entwickelt: der grosse Raeuber sah auf den
kleinen, dieser auf den blossen Dieb geringschaetzig herab; wer einmal
wunderbarerweise verurteilt worden war, tat gross mit der hohen Ziffer
der als erpresst ihm nachgewiesenen Summen. So wirtschafteten in den
Aemtern die Nachfolger jener Maenner, die von ihrer Verwaltung nichts
nach Hause zu bringen gewohnt gewesen als den Dank der Untertanen und
den Beifall der Mitbuerger. Aber womoeglich noch aerger und noch weniger
einer Kontrolle unterworfen hausten die italischen Geschaeftsmaenner
unter den ungluecklichen Provinzialen. Die eintraeglichsten Stuecke
des Grundbesitzes und das gesamte Handels- und Geldwesen in den Aemtern
konzentrierten sich in ihren Haenden. Die Gueter in den ueberseeischen
Gebieten, welche italischen Vornehmen gehoerten, waren allem Elend
der Verwalterwirtschaft ausgesetzt und sahen niemals ihren Herrn,
ausgenommen etwa die Jagdparke, welche schon in dieser Zeit im
Transalpinischen Gallien mit einem Flaecheninhalt bis fast zu einer
deutschen Quadratmeile vorkommen. Die Wucherei florierte wie nie zuvor.
Die kleinen Landeigentuemer in Illyricum, Asia, Aegypten wirtschafteten
schon zu Varros Zeit groesstenteils tatsaechlich als Schuldknechte ihrer
roemischen oder nichtroemischen Glaeubiger, ebenwie einst die Plebejer
fuer ihre patrizischen Zinsherren. Es kam vor, dass Kapitalien selbst an
Stadtgemeinden zu vier Prozent monatlich verborgt wurden. Es war etwas
Gewoehnliches, dass ein energischer und einflussreicher Geschaeftsmann
zu besserer Betreibung seiner Geschaefte entweder vom Senat sich den
Gesandten- ^28 oder auch vom Statthalter den Offizierstitel geben liess
und womoeglich auch Mannschaft dazu; in beglaubigter Weise wird ein Fall
erzaehlt, wo einer dieser ehrenwerten kriegerischen Bankiers wegen einer
Forderung an die Stadt Salamis auf Kypros den Gemeinderat derselben im
Rathaus so lange blockiert hielt, bis fuenf der Ratsmitglieder Hungers
gestorben waren. -----------------------------------------------------
^28 Dies ist die sogenannte "freie Gesandtschaft" (libera legatio),
naemlich eine Gesandtschaft ohne eigentliche oeffentliche Auftraege.
----------------------------------------------------- Zu dieser
gedoppelten Pressung, von denen jede allein unertraeglich war und
deren Ineinandergreifen immer besser sich regulierte, kamen dann die
allgemeinen Drangsale hinzu, von denen doch auch die roemische
Regierung die Schuld, zum grossen Teil wenigstens mittelbar trug. In den
vielfachen Kriegen wurden bald von den Barbaren, bald von den roemischen
Heeren grosse Kapitalien aus dem Lande weggeschleppt und groessere
verdorben. Bei der Nichtigkeit der roemischen Land- und Seepolizei
wimmelte es ueberall von Land- und Seeraeubern. In Sardinien und im
inneren Kleinasien war die Bandenwirtschaft endemisch; in Afrika und
im Jenseitigen Spanien machte sie es noetig, alle ausserhalb der
staedtischen Ringmauern angelegten Gebaeude mit Mauern und Tuermen zu
befestigen. Das furchtbare Uebel der Piraterie ward bereits in einem
anderen Zusammenhang geschildert. Die Panazeen des Prohibitivsystems,
mit denen der roemische Statthalter dazwischenzufahren pflegte, wenn,
wie das unter solchen Verhaeltnissen nicht fehlen konnte, Geldklemme
oder Brotteuerung eintrat, die Verbote der Gold- und Getreideausfuhr
aus der Provinz, machten denn auch die Sache nicht besser. Die
Kommunalverhaeltnisse waren fast ueberall, ausser durch den allgemeinen
Notstand, auch noch durch lokale Wirren und Unterschleife der
Gemeindebeamten zerruettet. Wo solche Bedraengnisse nicht etwa
voruebergehend, sondern Menschenalter hindurch auf den Gemeinden und
den einzelnen mit unabwendbar stetigem, jaehrlich steigendem Drucke
lasteten, musste wohl der bestgeordnete oeffentliche oder Privathaushalt
ihnen erliegen und das unsaeglichste Elend ueber alle Nationen vom Tajo
bis zum Euphrat sich ausbreiten. "Alle Gemeinden", heisst es in einer
schon 684 (70) veroeffentlichten Schrift "sind zugrunde gerichtet";
ebendasselbe wird fuer Spanien und das Narbonensische Gallien, also
die verhaeltnismaessig oekonomisch noch am leidlichsten gestellten
Provinzen, insbesondere bezeugt. In Kleinasien gar standen Staedte wie
Samos und Halikarnassos fast leer; der rechtliche Sklavenstand schien
hier, verglichen mit den Peinigungen, denen der freie Provinziale
unterlag, ein Hafen der Ruhe, und sogar der geduldige Asiate war,
nach den Schilderungen roemischer Staatsmaenner selbst, des Lebens
ueberdruessig geworden. Wen zu ergruenden geluestet, wie tief der Mensch
sinken kann, sowohl in dem frevelhaften Zufuegen wie in dem nicht
minder frevelhaften Ertragen alles denkbaren Unrechts, der mag aus den
Kriminalakten dieser Zeit zusammenlesen, was roemische Grosse zu tun,
was Griechen, Syrer und Phoeniker zu leiden vermochten. Selbst die
eigenen Staatsmaenner raeumten oeffentlich und ohne Umschweife ein, dass
der roemische Name durch ganz Griechenland und Asien unaussprechlich
verhasst sei; und wenn die Buerger des pontischen Herakleia einmal die
roemischen Zoellner saemtlich erschlugen, so war dabei nur zu bedauern,
dass dergleichen nicht oefter geschah. Die Optimaten spotteten ueber
den neuen Herrn, der seine "Meierhoefe" einen nach dem andern selbst
zu besichtigen kam; in der Tat forderte der Zustand aller Provinzen den
ganzen Ernst und die ganze Weisheit eines jener seltenen Maenner, denen
der Koenigsname es verdankt, dass er den Voelkern nicht bloss gilt als
leuchtendes Exempel menschlicher Unzulaenglichkeit. Die geschlagenen
Wunden musste die Zeit heilen; dass sie es konnte und dass nicht ferner
neue geschlagen wurden, dafuer sorgte Caesar. Das Verwaltungswesen ward
durchgreifend umgestaltet. Die Sullanischen Prokonsuln und Propraetoren
waren in ihrem Sprengel wesentlich souveraen und tatsaechlich keiner
Kontrolle unterworfen gewesen; die Caesarischen waren die wohl in Zucht
gehaltenen Diener eines strengen Herrn, der schon durch die Einheit
und die lebenslaengliche Dauer seiner Macht zu den Untertanen ein
natuerlicheres und leidlicheres Verhaeltnis hatte als jene vielen,
jaehrlich wechselnden kleinen Tyrannen. Die Statthalterschaften wurden
zwar auch ferner unter die jaehrlich abtretenden zwei Konsuln und
sechzehn Praetoren verteilt, aber dennoch, indem der Imperator acht von
den letzteren geradezu ernannte und die Verteilung der Provinzen unter
die Konkurrenten lediglich von ihm abhing, der Sache nach von dem
Imperator vergeben. Auch die Kompetenz der Statthalter ward tatsaechlich
beschraenkt. Es blieb ihnen die Leitung der Rechtspflege und die
administrative Kontrolle der Gemeinden, aber ihr Kommando ward
paralysiert durch das neue Oberkommando in Rom und dessen, dem
Statthalter zur Seite gestellte Adjutanten, das Hebewesen wahrscheinlich
schon jetzt, auch in den Provinzen wesentlich an kaiserliche Bediente
uebertragen, so dass der Statthalter fortan mit einem Hilfspersonal
umringt war, welches entweder durch die Gesetze der militaerischen
Hierarchie oder durch die noch strengeren der haeuslichen Zucht
unbedingt von dem Imperator abhing. Wenn bisher der Prokonsul und
sein Quaestor erschienen waren gleichsam als die zur Einziehung der
Brandschatzung abgesandten Mitglieder einer Raeuberbande, so waren
Caesars Beamte dazu da, um den Schwachen gegen den Starken zu
beschuetzen; und an die Stelle der bisherigen, schlimmer als nichtigen
Kontrolle der Ritter- oder senatorischen Gerichte trat fuer sie die
Verantwortung vor einem gerechten und unnachsichtigen Monarchen. Das
Gesetz ueber Erpressungen, dessen Bestimmungen Caesar schon in seinem
ersten Konsulat verschaerft hatte, wurde gegen die Oberkommandanten
in den Aemtern von ihm mit unerbittlicher, selbst ueber den Buchstaben
desselben hinausgehender Schaerfe zur Anwendung gebracht; und die
Steuerbeamten gar, wenn sie ja es wagten, sich eine Unrechtfertigkeit zu
erlauben, buessten ihrem Herrn, wie Knechte und Freigelassene nach
dem grausamen Hausrecht jener Zeit zu buessen pflegten. Die
ausserordentlichen oeffentlichen Lasten wurden auf das richtige Mass
und den wirklichen Notfall zurueckgefuehrt, die ordentlichen wesentlich
vermindert. Der durchgreifenden Regulierung des Steuerwesens ward
bereits frueher gedacht: die Ausdehnung der Steuerfreiheiten, die
durchgaengige Herabsetzung der direkten Abgaben, die Beschraenkung des
Zehntsystems auf Afrika und Sardinien, die vollstaendige Beseitigung der
Mittelsmaenner bei der Einziehung der direkten Abgaben waren fuer die
Provinzialen segensreiche Reformen. Dass Caesar nach dem Beispiel
eines seiner groessten demokratischen Vorgaenger, des Sertorius, die
Untertanen von der Einquartierungslast hat befreien und die Soldaten
anhalten wollen, sich selber bleibende stadtartige Standlager zu
errichten, ist zwar nicht nachzuweisen; aber er war, wenigstens nachdem
er die Praetendenten- mit der Koenigsrolle vertauscht hatte, nicht
der Mann, den Untertan dem Soldaten preiszugeben; und es war in seinem
Geiste gedacht, als die Erben seiner Politik solche Kriegslager und aus
diesen Kriegslagern wieder Staedte erschufen, in denen die italische
Zivilisation Brennpunkte inmitten der barbarischen Grenzlandschaften
fand. Bei weitem schwieriger als dem Beamtenunwesen zu steuern war
es, die Provinzialen von der erdrueckenden Uebermacht des roemischen
Kapitals zu befreien. Geradezu brechen liess dieselbe sich nicht, ohne
Mittel anzuwenden, die noch gefaehrlicher waren als das Uebel; die
Regierung konnte vorlaeufig nur einzelne Missbraeuche abstellen, wie zum
Beispiel Caesar die Benutzung des Staatsgesandtentitels zu wucherlichen
Zwecken untersagte, und der offenbaren Vergewaltigung und dem
handgreiflichen Wucher durch scharfe Handhabung der allgemeinen
Straf- und der auch auf die Provinzen sich erstreckenden Wuchergesetze
entgegentreten, eine gruendlichere Heilung des Uebels aber von dem unter
der besseren Verwaltung wiederaufbluehenden Wohlstand der Provinzialen
erwarten. Transitorische Verfuegungen, um der Ueberschuldung einzelner
Provinzen abzuhelfen, waren in den letzten Zeiten mehrfach ergangen.
Caesar selbst hatte 694 (60) als Statthalter des Jenseitigen Spaniens
den Glaeubigern zwei Drittel der Einnahmen ihrer Schuldner zugewiesen,
um daraus sich bezahlt zu machen. Aehnlich hatte schon Lucius Lucullus
als Statthalter von Kleinasien einen Teil der masslos angeschwollenen
Zinsreste geradezu kassiert, fuer den uebrigen Teil die Glaeubiger
angewiesen auf den vierten Teil des Ertrages der Laendereien ihrer
Schuldner sowie auf eine angemessene Quote der aus Hausmiete oder
Sklavenarbeit denselben zufliessenden Nutzungen. Es ist nicht
ueberliefert, dass Caesar nach dem Buergerkrieg aehnliche allgemeine
Schuldenliquidationen in den Provinzen veranlasst haette; doch kann es,
nach dem eben Bemerkten und nach dem, was fuer Italien geschah, kaum
bezweifelt werden, dass Caesar darauf ebenfalls hingearbeitet hat oder
dies wenigstens in seinem Plan lag. Wenn also der Imperator, soweit
Menschenkraft es vermochte, die Provinzialen der Bedrueckungen durch die
Beamten und Kapitalisten Roms entlastete, so durfte man zugleich von der
durch ihn neu erstarkenden Regierung mit Sicherheit erwarten, dass
sie die wilden Grenzvoelker verscheuchen und die Land- und Seepiraten
zerstreuen werde, wie die aufsteigende Sonne die Nebel verjagt. Wie auch
noch die alten Wunden schmerzten, mit Caesar erschien den vielgeplagten
Untertanen die Morgenroete einer ertraeglicheren Zeit, seit
Jahrhunderten wieder die erste intelligente und humane Regierung und
eine Friedenspolitik, die nicht auf der Feigheit, sondern auf der Kraft
beruhte. Wohl mochten mit den besten Roemern vor allem die Untertanen
an der Leiche des grossen Befreiers trauern. Allein diese Abstellung
der bestehenden Missbraeuche war nicht die Hauptsache in Caesars
Provinzialreform. In der roemischen Republik waren, nach der Ansicht der
Aristokratie wie der Demokratie, die Aemter nichts gewesen als wie sie
haeufig genannt werden: Landgueter des roemischen Volkes, und als solche
waren sie benutzt und ausgenutzt worden. Damit war es jetzt vorbei. Die
Provinzen als solche sollten allmaehlich untergehen, um der verjuengten
hellenisch-italischen Nation eine neue und geraeumigere Heimat zu
bereiten, von deren einzelnen Bezirken keiner nur um eines andern willen
da war, sondern alle fuer einen und einer fuer alle; die Leiden und
Schaeden der Nation, fuer die in dem alten Italien keine Hilfe war,
sollte das neue Dasein in der verjuengten Heimat, das frischere,
breitere, grossartigere Volksleben von selber ueberwinden. Bekanntlich
waren diese Gedanken nicht neu. Die seit Jahrhunderten stehend gewordene
Emigration aus Italien in die Provinzen hatte laengst, freilich
den Emigranten selber unbewusst, eine solche Ausdehnung Italiens
vorbereitet. In planmaessiger Weise hatte zuerst Gaius Gracchus, der
Schoepfer der roemischen demokratischen Monarchie, der Urheber der
transalpinischen Eroberungen, der Gruender der Kolonien Karthago und
Narbo, die Italiker ueber Italiens Grenzen hinausgelenkt, sodann der
zweite geniale Staatsmann, den die roemische Demokratie hervorgebracht,
Quintus Sertorius, damit begonnen, die barbarischen Okzidentalen zur
latinischen Zivilisation anzuleiten; er gab der vornehmen spanischen
Jugend roemische Tracht und hielt sie an, lateinisch zu sprechen und
auf der von ihm gegruendeten Bildungsanstalt in Osca sich die hoehere
italische Bildung anzueignen. Bei Caesars Regierungsantritt war
bereits eine massenhafte, freilich der Stetigkeit wie der Konzentration
grossenteils ermangelnde italische Bevoelkerung in allen Provinzen und
Klientelstaaten vorhanden - um von den foermlich italischen Staedten in
Spanien und dem suedlichen Gallien zu schweigen, erinnern wir nur an
die zahlreichen Buergertruppen, die Sertorius und Pompeius in Spanien,
Caesar in Gallien, Juba in Numidien, die Verfassungspartei in Afrika,
Makedonien, Griechenland, Kleinasien und Kreta aushoben; an die freilich
uebelgestimmte lateinische Leier, auf der die Stadtpoeten von Corduba
schon im Sertorianischen Kriege der roemischen Feldherren Lob und
Preis sangen; an die eben ihrer sprachlichen Eleganz wegen geschaetzten
Uebersetzungen griechischer Poesien, die der aelteste namhafte
ausseritalische Poet, der Transalpiner Publius Terentius Varro von der
Aude, kurz nach Caesars Tode veroeffentlichte. Andererseits war die
Durchdringung des latinischen und des hellenischen Wesens, man moechte
sagen, so alt wie Rom. Schon bei der Einigung Italiens hatte die
obsiegende latinische Nation alle anderen besiegten Nationalitaeten
sich assimiliert, nur die einzige griechische, so wie sie war, sich
eingefuegt, ohne sie aeusserlich mit sich zu verschmelzen. Wohin der
roemische Legionaer kam, dahin folgte der griechische Schulmeister, in
seiner Art nicht minder ein Eroberer, ihm nach; schon frueh finden wir
namhafte griechische Sprachlehrer ansaessig am Guadalquivir, und in
der Anstalt von Osca ward so gut griechisch gelehrt wie lateinisch. Die
hoehere roemische Bildung selbst war ja durchaus nichts anderes als
die Verkuendung des grossen Evangeliums hellenischer Art und Kunst im
italischen Idiom; gegen die bescheidene Anmassung der zivilisierenden
Eroberer, dasselbe zunaechst in ihrer Sprache den Barbaren des Westens
zu verkuendigen, konnte der Hellene wenigstens nicht laut protestieren.
Schon laengst erblickte der Grieche ueberall, und am entschiedensten
eben da, wo das Nationalgefuehl am reinsten und am staerksten war,
an den von barbarischer Denationalisierung bedrohten Grenzen, wie zum
Beispiel in Massalia, am Nordgestade des Schwarzen Meeres und am Euphrat
und Tigris, den Schild und das Schwert des Hellenismus in Rom; und
in der Tat nahmen Pompeius' Staedtegruendungen im fernen Osten nach
jahrhundertelanger Unterbrechung Alexanders segensreiches Werk wieder
auf. Der Gedanke eines italisch-hellenischen Reiches mit zweien Sprachen
und einer einheitlichen Nationalitaet war nicht neu - er waere sonst
auch nichts gewesen als ein Fehler; aber dass er aus schwankenden
Entwuerfen zu sicherer Fassung, aus zerstreuten Anfaengen zu
konzentrierter Grundlegung fortschritt, ist das Werk des dritten