denn die meisten korinthischen Ansiedler Freigelassene waren. Dass in

Abweichung von der bisherigen Ordnung, die dem Freigelassenen jedes

staedtische Ehrenamt verschloss, Caesar ihnen in seinen Kolonien die

Tuere des Rathauses eroeffnete, geschah ohne Zweifel, um die besser

gestellten von ihnen fuer die Auswanderung zu gewinnen. Diese

Auswanderung muss aber auch mehr gewesen sein als eine bloss

voruebergehende Veranstaltung; Caesar, ueberzeugt wie jeder andere

verstaendige Mann, dass die einzige wahrhafte Hilfe gegen das Elend des

Proletariats in einem wohlregulierten Kolonisierungssystem besteht, und

durch die Beschaffenheit des Reiches in den Stand gesetzt, dasselbe in

fast ungemessener Ausdehnung zu verwirklichen, wird die Absicht

gehabt haben, hiermit dauernd fortzufahren und dem stets wieder sich

erzeugenden Uebel einen bleibenden Abzug zu eroeffnen. Massregeln

wurden ferner ergriffen, um den argen Preisschwankungen der wichtigsten

Nahrungsmittel auf den hauptstaedtischen Maerkten Grenzen zu setzen. Die

neu geordneten und liberal verwalteten Staatsfinanzen lieferten

hierzu die Mittel und zwei neu ernannte Beamte, die Getreideaedilen,

uebernahmen die spezielle Beaufsichtigung der Lieferanten und des

Marktes der Hauptstadt. Dem Klubwesen wurde wirksamer, als es durch

Prohibitivgesetze moeglich war, gesteuert durch die veraenderte

Verfassung, indem mit der Republik und den republikanischen Wahlen

und Gerichten die Bestechung und Vergewaltigung der Wahl- und

Richterkollegien, ueberhaupt die politischen Saturnalien der Kanaille

von selbst ein Ende hatten. Ausserdem wurden die durch das Clodische

Gesetz ins Leben getretenen Verbindungen aufgeloest und das ganze

Assoziationswesen unter die Oberaufsicht der Regierungsbehoerden

gestellt. Mit Ausnahme der althergebrachten Zuenfte und

Vergesellschaftungen, der religioesen Vereinigungen der Juden und

anderer besonders ausgenommener Kategorien, wofuer die einfache Anzeige

an den Senat genuegt zu haben scheint, wurde die Erlaubnis, eine

bleibende Gesellschaft mit festen Versammlungsfristen und stehenden

Einschuessen zu konstituieren, an eine vom Senat und regelmaessig

wohl erst nach eingeholter Willensmeinung des Monarchen zu erteilende

Konzession geknuepft. Dazu kam eine strengere Kriminalrechtspflege

und eine energische Polizei. Die Gesetze, namentlich hinsichtlich

des Verbrechens der Vergewaltigung, wurden verschaerft und die

unvernuenftige Bestimmung des republikanischen Rechts, dass der

ueberwiesene Verbrecher befugt sei, durch Selbstverbannung einem Teil

der verwirkten Strafe sich zu entziehen, wie billig beseitigt. Das

detaillierte Regulativ, das Caesar ueber die hauptstaedtische Polizei

erliess, ist grossenteils noch erhalten und es kann, wer da will, sich

ueberzeugen, dass der Imperator es nicht verschmaehte, die Hausbesitzer

zur Instandsetzung der Strassen und zur Pflasterung der Trottoirs in

ihrer ganzen Breite mit behauenen Steinen anzuhalten und geeignete

Bestimmungen ueber das Tragen der Saenften und das Fahren der Wagen zu

erlassen, die bei der Beschaffenheit der Strassen nur zur Abend- und

Nachtzeit in der Hauptstadt frei zirkulieren durften. Die Oberaufsicht

ueber die Lokalpolizei blieb wie bisher hauptsaechlich den vier Aedilen,

welche, wenn nicht schon frueher, wenigstens jetzt angewiesen wurden,

jeder einen bestimmt abgegrenzten Polizeidistrikt innerhalb der

Hauptstadt zu ueberwachen. Endlich das hauptstaedtische Bauwesen und

die damit zusammenhaengende Fuersorge fuer die gemeinnuetzigen Anstalten

ueberhaupt nahm durch Caesar, der die Baulust des Roemers und des

Organisators in sich vereinigte, ploetzlich einen Aufschwung, der nicht

bloss die Misswirtschaft der letzten anarchischen Zeiten beschaemte,

sondern auch alles, was die roemische Aristokratie in ihrer besten

Zeit geleistet hatte, so weit hinter sich liess wie Caesars Genie das

redliche Bemuehen der Marcier und der Aemilier. Es war nicht bloss die

Ausdehnung der Bauten an sich und die Groesse der darauf verwandten

Summen, durch die Caesar seine Vorgaenger uebertraf, sondern der echt

staatsmaennische und gemeinnuetzige Sinn, der das, was Caesar fuer

die oeffentlichen Anstalten Roms tat, vor allen aehnlichen Leistungen

auszeichnet. Er baute nicht, wie seine Nachfolger, Tempel und sonstige

Prachtgebaeude, sondern er entlastete den Markt von Rom, auf dem sich

immer noch die Buergerversammlungen, die Hauptgerichtsstaetten, die

Boerse und der taegliche Geschaeftsverkehr wie der taegliche Muessiggang

zusammendraengten, wenigstens von den Versammlungen und den Gerichten,

indem er fuer jene eine neue Dingstaette, die Saepta Iulia auf dem

Marsfeld, fuer diese einen besonderen Gerichtsmarkt, das Forum Iulium

zwischen Kapitol und Palatin, anlegen liess. Verwandten Geistes ist die

von ihm herruehrende Einrichtung, dass den hauptstaedtischen Baedern

jaehrlich 3 Millionen Pfund Oel, groesstenteils aus Afrika, geliefert

und diese dadurch in den Stand gesetzt wurden, den Badenden das zum

Salben des Koerpers erforderliche Oel unentgeltlich zu verabfolgen

- eine nach der alten wesentlich auf Baden und Salben gegruendeten

Diaetetik hoechst zweckmaessige Massregel der Reinlichkeits- und

Gesundheitspolizei. Indes diese grossartigen Einrichtungen waren nur die

ersten Anfaenge einer vollstaendigen Umwandlung Roms. Bereits waren

die Entwuerfe gemacht zu einem neuen Rathaus, einem neuen prachtvollen

Basar, einem mit dem Pompeischen wetteifernden Theater, einer

oeffentlichen lateinischen und griechischen Bibliothek nach dem Muster

der kuerzlich zugrunde gegangenen von Alexandreia - die erste Anstalt

derart in Rom -, endlich zu einem Tempel des Mars, der an Reichtum und

Herrlichkeit alles bisher Dagewesene ueberboten haben wuerde. Genialer

noch war der Gedanke, einmal durch die Pomptinischen Suempfe einen Kanal

zu legen und deren Wasser nach Tarracina abzuleiten, sodann den unteren

Lauf des Tiberstroms zu aendern und ihn von dem heutigen Ponte Molle an,

statt zwischen dem Vaticanischen und dem Marsfelde hindurch, vielmehr um

das Vaticanische Feld und das Ianiculum herum nach Ostia zu fuehren,

wo die schlechte Reede einem vollgenuegenden Kunsthafen Platz machen

sollte. Durch diesen Riesenplan wurde einerseits der gefaehrlichste

Feind der Hauptstadt, die boese Luft der Nachbarschaft, gebannt,

andrerseits auf einen Schlag die aeusserst beschraenkte Baugelegenheit

in der Hauptstadt in der Art erweitert, dass das damit auf das linke

Tiberufer verlegte Vaticanische Feld an die Stelle des Marsfeldes treten

und das geraeumige Marsfeld fuer oeffentliche und Privatbauten verwendet

werden konnte, waehrend sie zugleich den so schmerzlich vermissten

sicheren Seehafen erhielt. Es schien, als wolle der Imperator Berge und

Fluesse versetzen und mit der Natur selber den Wettlauf wagen. Indessen

so sehr auch durch die neue Ordnung die Stadt Rom an Bequemlichkeit

und Herrlichkeit gewann, ihre politische Suprematie ging ihr, wie schon

gesagt ward, durch ebendieselbe unwiderbringlich verloren. Dass der

roemische Staat mit der Stadt Rom zusammenfalle, war zwar im Laufe der

Zeit immer unnatuerlicher und verkehrter geworden; aber der Satz war

doch so innig mit dem Wesen der roemischen Republik verwachsen, dass er

nicht vor dieser selbst zugrunde gehen konnte. Erst in dem neuen

Staate Caesars ward er, etwa mit Ausnahme einiger legaler Fiktionen,

vollstaendig beseitigt und das hauptstaedtische Gemeinwesen rechtlich

auf eine Linie mit allen uebrigen Munizipalitaeten gestellt; wie denn

Caesar, hier wie ueberall bemueht, nicht bloss die Sache zu ordnen,

sondern auch sie offiziell bei dem rechten Namen zu nennen, seine

italische Gemeindeordnung, ohne Zweifel absichtlich, zugleich fuer

die Hauptstadt und fuer die uebrigen Stadtgemeinden erliess. Man kann

hinzufuegen, dass Rom, eben weil es eines lebendigen Kommunalwesens als

Hauptstadt nicht faehig war, hinter den uebrigen Munizipalitaeten der

Kaiserzeit sogar wesentlich zurueckstand. Das republikanische Rom war

eine Raeuberhoehle, aber zugleich der Staat; das Rom der Monarchie,

obwohl es mit allen Herrlichkeiten dreier Weltteile sich zu schmuecken

und in Gold und Marmor zu schimmern begann, war doch nichts im Staate

als das Koenigsschloss in Verbindung mit dem Armenhaus, das heisst ein

notwendiges uebel. ------------------------------------------- ^20

Es ist nicht ohne Interesse, dass ein spaeterer, aber einsichtiger

politischer Schriftsteller, der Verfasser der unter Sallustius' Namen an

Caesar gerichteten Briefe, diesem den Rat erteilt, die hauptstaedtische

Getreideverteilung in die einzelnen Munizipien zu verlegen. Die

Kritik hat ihren guten Sinn; wie denn bei der grossartigen munizipalen

Waisenversorgung unter Traian offenbar aehnliche Gedanken gewaltet

haben. ------------------------------------------- Wenn es in der

Hauptstadt sich nur darum handelte, durch polizeiliche Ordnungen im

groessten Massstab handgreifliche Uebelstaende hinwegzuraeumen, so war

es dagegen eine bei weitem schwierigere Aufgabe, der tief zerruetteten

italischen Volkswirtschaft aufzuhelfen. Die Grundleiden waren die

bereits frueher ausfuehrlich hervorgehobenen, das Zusammenschwinden

der ackerbauenden und die unnatuerliche Vermehrung der kaufmaennischen

Bevoelkerung, woran ein unabsehbares Gefolge anderer Uebelstaende sich

anschloss. Wie es mit der italischen Bodenwirtschaft stand, wird

dem Leser unvergessen sein. Trotz der ernstlichsten Versuche, der

Vernichtung des kleinen Grundbesitzes zu steuern, war doch in dieser

Epoche kaum mehr in einer Landschaft des eigentlichen Italien, etwa mit

Ausnahme der Apenninen- und Abruzzentaeler, die Bauernwirtschaft die

vorwiegende Wirtschaftsweise. Was die Gutswirtschaft anlangt, so ist

zwischen der frueher dargestellten Catonischen und derjenigen, die uns

Varro schildert, kein wesentlicher Unterschied wahrzunehmen, nur

dass die letztere im Guten wie im Schlimmen von dem gesteigerten

grossstaedtischen Leben in Rom die Spuren zeigt. "Sonst", sagt Varro,

"war die Scheune auf dem Gut groesser als das Herrenhaus; jetzt

pflegt es umgekehrt zu sein." In der tusculanischen und tiburtinischen

Feldmark, an den Gestaden von Tarracina und Baiae erhoben sich da, wo

die alten latinischen und italischen Bauernschaften gesaet und geerntet

hatten, jetzt in unfruchtbarem Glanz die Landhaeuser der roemischen

Grossen, von denen manches mit den dazu gehoerigen Gartenanlagen und

Wasserleitungen, den Suess- und Salzwasserreservoirs zur Aufbewahrung

und Zuechtung von Fluss- und Seefischen, den Schnecken- und

Siebenschlaeferzuechtungen, den Wildschonungen zur Hegung von Hasen,

Kaninchen, Hirschen, Rehen und Wildschweinen und den Vogelhaeusern,

in denen selbst Kraniche und Pfauen gehalten wurden, den Raum einer

maessigen Stadt bedeckte. Aber der grossstaedtische Luxus macht

auch manche fleissige Hand reich und ernaehrt mehr Arme als die

almosenspendende Menschenliebe. Jene Vogelhaeuser und Fischteiche der

vornehmen Herren waren natuerlich in der Regel eine sehr kostspielige

Liebhaberei. Allein extensiv und intensiv hatte diese Wirtschaft sich

so hoch entwickelt, dass zum Beispiel der Bestand eines Taubenhauses bis

auf 100000 Sesterzen (7600 Taler) geschaetzt ward; dass eine rationelle

Maestungswirtschaft entstanden war und der in den Vogelhaeusern

gewonnene Duenger landwirtschaftlich in Betracht kam; dass ein einziger

Vogelhaendler auf einmal 5000 Krammetsvoegel - denn auch diese wusste

man zu hegen - das Stueck zu 3 Denaren (21 Groschen), ein einziger

Fischteichbesitzer 2000 Muraenen zu liefern imstande war und aus den

von Lucius Lucullus hinterlassenen Fischen 40000 Sesterzen (3050 Taler)

geloest wurden. Begreiflicherweise konnte unter solchen Umstaenden,

wer diese Wirtschaft geschaeftlich und intelligent betrieb, mit

verhaeltnismaessig geringem Anlagekapital sehr hohen Gewinn erzielen.

Ein kleiner Bienenzuechter dieser Zeit verkaufte von seinem nicht

mehr als einen Morgen grossen, in der Naehe von Falerii gelegenen

Thymiangaertchen Jahr aus Jahr ein an Honig fuer mindestens 10000

Sesterzen (760 Taler). Der Wetteifer der Obstzuechter ging so weit, dass

in eleganten Landhaeusern die marmorgetaefelte Obstkammer nicht selten

zugleich als Tafelzimmer eingerichtet, auch wohl gekauftes Prachtobst

dort zur Schau als eigenes Gewaechs gestellt ward. In dieser Zeit

wurden auch zuerst die kleinasiatische Kirsche und andere auslaendische

Fruchtbaeume in den italischen Gaerten angepflanzt. Die Gemuesegaerten,

die Rosen- und Veilchenbeete in Latium und Kampanien warfen reichen

Ertrag ab und der "Naschmarkt" (forum cupedinis) neben der Heiligen

Strasse, wo Fruechte, Honig und Kraenze feilgeboten zu werden pflegten,

spielte eine wichtige Rolle im hauptstaedtischen Leben. Ueberhaupt stand

die Gutswirtschaft, Plantagenwirtschaft wie sie war, oekonomisch auf

einer schwer zu uebertreffenden Hoehe der Entwicklung. Das Tal von

Rieti, die Umgegend des Fuciner Sees, die Landschaften am Liris und

Volturnus, ja Mittelitalien ueberhaupt, waren landwirtschaftlich in dem

bluehendsten Zustand; selbst gewisse Industrien, die geeignet waren,

sich an den Betrieb des Guts mittels Sklaven anzuschliessen, wurden von

den intelligenten Landwirten mit aufgenommen und, wo die Verhaeltnisse

guenstig waren, Wirtshaeuser, Webereien und besonders Ziegeleien auf dem

Gute angelegt. Die italischen Produzenten, namentlich von Wein und Oel,

versorgten nicht bloss die italischen Maerkte, sondern machten auch

in beiden Artikeln ansehnliche ueberseeische Ausfuhrgeschaefte. Eine

schlichte fachwissenschaftliche Schrift dieser Zeit vergleicht

Italien einem grossen Fruchtgarten; und die Schilderungen, die ein

gleichzeitiger Dichter von seinem schoenen Heimatland entwirft, wo die

wohlbewaesserte Wiese, das ueppige Kornfeld, der lustige Rebenhuegel

von der dunklen Zeile der Oelbaeume umsaeumt wird, wo der Schmuck des

Landes, lachend in mannigfaltiger Anmut, die holdesten Gaerten in seinem

Schosse hegt und selber von nahrunggebenden Baeumen umkraenzt wird diese

Schilderungen, offenbar treue Gemaelde der dem Dichter taeglich vor

Augen stehenden Landschaft, versetzen uns in die bluehendsten Striche

von Toscana und Terra di lavoro. Die Weidewirtschaft freilich, die aus

den frueher entwickelten Ursachen besonders im Sueden und Suedosten

Italiens immer weiter vordrang, war in jeder Beziehung ein Rueckschritt;

allein auch sie nahm doch bis zu einem gewissen Grade teil an der

allgemeinen Steigerung des Betriebes, wie denn fuer die Verbesserung der

Rassen vieles geschah und zum Beispiel Zuchtesel mit 60000 (4600 Taler),

100000 (7570 Taler), ja 400000 Sesterzen (30000 Taler) bezahlt wurden.

Die gediegene italische Bodenwirtschaft erzielte in dieser Zeit, wo die

allgemeine Entwicklung der Intelligenz und die Fuelle der Kapitalien

sie befruchtete, bei weitem glaenzendere Resultate als jemals die alte

Bauernwirtschaft hatte geben koennen, und ging sogar schon hinaus ueber

die Grenzen Italiens, indem der italische Oekonom auch in den Provinzen

grosse Strecken viehzuechtend und selbst kornbauend exploitierte. Welche

Dimensionen aber neben dieser auf dem Ruin der kleinen Bauernschaft

unnatuerlich gedeihenden Gutswirtschaft die Geldwirtschaft angenommen,

wie die italische Kaufmannschaft mit den Juden um die Wette in alle

Provinzen und Klientelstaaten des Reiches sich ergossen hatte, alles

Kapital endlich in Rom zusammenfloss, dafuer wird es, nach dem frueher

darueber Gesagten, hier genuegen, auf die einzige Tatsache hinzuweisen,

dass auf dem hauptstaedtischen Geldmarkt der regelmaessige Zinsfuss in

dieser Zeit sechs vom Hundert, das Geld daselbst also um die Haelfte

billiger war als sonst durchschnittlich im Altertume. Infolge dieser

agrarisch wie merkantil auf Kapitalmassen und Spekulation begruendeten

Volkswirtschaft ergab sich das fuerchterlichste Missverhaeltnis in der

Verteilung des Vermoegens. Die oft gebrauchte und oft gemissbrauchte

Rede von einem aus Millionaeren und Bettlern zusammengesetzten

Gemeinwesen trifft vielleicht nirgends so vollstaendig zu wie bei

dem Rom der letzten Zeit der Republik; und nirgends wohl auch ist der

Kernsatz des Sklavenstaats, dass der reiche Mann, der von der Taetigkeit

seiner Sklaven lebt, notwendig respektabel, der arme Mann, der von

seiner Haende Arbeit lebt, notwendig gemein ist, mit so grauenvoller

Sicherheit als der unwidersprechliche Grundgedanke des ganzen

oeffentlichen und privaten Verkehrs anerkannt worden ^21. Einen

wirklichen Mittelstand in unserm Sinne gibt es nicht, wie es denn in

keinem vollkommen entwickelten Sklavenstaat einen solchen geben kann;

was gleichsam als guter Mittelstand erscheint und gewissermassen auch es

ist, sind diejenigen reichen Geschaeftsmaenner und Grundbesitzer, die

so ungebildet oder auch so gebildet sind, um sich innerhalb der

Sphaere ihrer Taetigkeit zu bescheiden und vom oeffentlichen Leben

sich fernzuhalten. Unter den Geschaeftsmaennern, wo die zahlreichen

Freigelassenen und sonstigen emporgekommenen Leute in der Regel von dem

Schwindel erfasst wurden, den vornehmen Mann zu spielen, gab es solcher

Verstaendigen nicht allzuviel: ein Musterbild dieser Gattung ist der in

den Berichten aus dieser Zeit haeufig erwaehnte Titus Pomponius Atticus,

der teils mit der grossen Gutswirtschaft, welche er in Italien und

in Epirus betrieb, teils mit seinen durch ganz Italien, Griechenland,

Makedonien, Kleinasien sich verzweigenden Geldgeschaeften ein ungeheures

Vermoegen gewann, dabei aber durchaus der einfache Geschaeftsmann

blieb, sich nicht verleiten liess, um ein Amt zu werben oder auch nur

Staatsgeldgeschaefte zu machen, und, dem geizigen Knausern ebenso

fern wie dem wuesten und laestigen Luxus dieser Zeit - seine Tafel zum

Beispiel ward mit 100 Sesterzen (7« Talern) taeglich bestritten -,

sich genuegen liess an einer bequemen, die Anmut des Land- und des

Stadtlebens, die Freuden des Verkehrs mit der besten Gesellschaft Roms

und Griechenlands und jeden Genuss der Literatur und der Kunst sich

aneignenden Existenz. Zahlreicher und tuechtiger waren die italischen

Gutsbesitzer alten Schlages. Die gleichzeitige Literatur bewahrt in

der Schilderung des Sextus Roscius, der bei den Proskriptionen 673 (81)

mitermordet ward, das Bild eines solchen Landedelmanns (pater familias

rusticanus); sein Vermoegen, angeschlagen auf 6 Mill. Sesterzen (457000

Taler), ist wesentlich angelegt in seinen dreizehn Landguetern; die

Wirtschaft betreibt er selbst rationell und mit Leidenschaft; nach der

Hauptstadt kommt er selten oder nie, und wenn er dort erscheint, so

sticht er mit seinen ungehobelten Manieren nicht minder von dem feinen

Senator ab wie die zahllosen Scharen seiner rauben Ackerknechte von

dem zierlichen hauptstaedtischen Bedientenschwarm. Mehr als die

kosmopolitisch gebildeten Adelskreise und der ueberall und nirgends

heimische Kaufmannsstand bewahrten diese Gutsbesitzer und die wesentlich

durch dieselben gehaltenen "Ackerstaedte" (municipia rusticana) sowohl

die Zucht und Sitte der Vaeter als auch deren reine und edle Sprache.

Der Gutsbesitzerstand gilt als der Kern der Nation; der Spekulant, der

sein Vermoegen gemacht hat und unter die Notabeln des Landes einzutreten

wuenscht, kauft sich an und sucht wenn nicht selbst Squire zu werden,

doch wenigstens einen Sohn dazu zu erziehen. Den Spuren dieser

Gutsbesitzerschaft begegnen wir, wo in der Politik eine volkstuemliche

Regung sich zeigt und wo die Literatur einen gruenen Spross treibt: aus

ihr sog die patriotische Opposition gegen die neue Monarchie ihre

beste Kraft; ihr gehoeren Varro, Lucretius, Catullus an; und vielleicht

nirgends tritt die relative Frische dieser Gutsbesitzerexistenz

charakteristischer hervor als in der anmutigen arpinatischen Einleitung

zu dem zweiten Buche der Schrift Ciceros von den Gesetzen, einer gruenen

Oase in der fuerchterlichen Oede dieses ebenso leeren wie voluminoesen

Skribenten. -------------------------------------------------------

^21 Charakteristisch ist die folgende Auseinandersetzung in Ciceros

'Pflichtenlehre' (off. 1, 42): "Darueber, welche Geschaefte und

Erwerbszweige als anstaendig gelten koennen und welche als gemein,

herrschen im allgemeinen folgende Vorstellungen. Bescholten sind

zunaechst die Erwerbszweige, wobei man den Hass des Publikums sich

zuzieht, wie der der Zolleinnehmer, der der Geldverleiher. Unanstaendig

und gemein ist auch das Geschaeft der Lohnarbeiter, denen ihre

koerperliche, nicht ihre Geistesarbeit bezahlt wird; denn fuer diesen

selben Lohn verkaufen sie gleichsam sich in die Sklaverei. Gemeine Leute

sind auch die von dem Kaufmann zu sofortigem Verschleiss einkaufenden

Troedler; denn sie kommen nicht fort, wenn sie nicht ueber alle Massen

luegen, und nichts ist minder ehrenhaft als der Schwindel. Auch die

Handwerker treiben saemtlich gemeine Geschaefte; denn man kann

nicht Gentleman sein in der Werkstatt. Am wenigsten ehrbar sind die

Handwerker, die der Schlemmerei an die Hand gehen, zum Beispiel:

'Wurstmacher, Salzfischhaendler, Koch, Gefluegelverkaeufer, Fischer'

mit Terenz (Eun. 2, 2, 26) zu reden; dazu noch etwa die

Parfuemerienhaendler, die Tanzmeister und die ganze Sippschaft der

Spielbuden. Diejenigen Erwerbszweige aber, welche entweder eine hoehere

Bildung voraussetzen oder einen nicht geringen Ertrag abwerfen, wie die

Heilkunst, die Baukunst, der Unterricht in anstaendigen Gegenstaenden,

sind anstaendig fuer diejenigen, deren Stande sie angemessen sind. Der

Handel aber, wenn er Kleinhandel ist, ist gemein; der grosse Kaufmann

freilich, der aus den verschiedensten Laendern eine Menge von Waren

einfuehrt und sie an eine Menge von Leuten ohne Schwindel absetzt,

ist nicht gerade sehr zu schelten; ja wenn er, des Gewinstes satt oder

vielmehr mit dem Gewinste zufrieden, wie oft zuvor vom Meere in den

Hafen, so schliesslich aus dem Hafen selbst zu Grundbesitz gelangt, so

darf man wohl mit gutem Recht ihn loben. Aber unter allen Erwerbszweigen

ist keiner besser, keiner ergiebiger, keiner erfreulicher, keiner dem

freien Manne anstaendiger als der Grundbesitz." Also der anstaendige

Mann muss streng genommen Gutsbesitzer sein; das Kaufmannsgewerbe

passiert ihm nur, insofern es Mittel zu diesem letzten Zweck ist,

die Wissenschaft als Profession nur den Griechen und den nicht den

herrschenden Staenden angehoerigen Roemern, welche damit sich in den

vornehmen Kreisen allenfalls fuer ihre Person eine gewisse

Duldung erkaufen duerfen. Es ist die vollkommen ausgebildete

Plantagenbesitzeraristokratie, mit einer starken Schattierung von

kaufmaennischer Spekulation und einer leisen Nuance von allgemeiner

Bildung. ------------------------------------------------------- Aber

die gebildete Kaufmannschaft und der tuechtige Gutsbesitzerstand wird

weit ueberwuchert von den beiden tonangebenden Klassen der Gesellschaft:

dem Bettelvolk und der eigentlichen vornehmen Welt. Wir haben keine

statistischen Ziffern, um das relative Mass der Armut und des Reichtums

fuer diese Epoche scharf zu bezeichnen; doch darf hier wohl wieder an

die Aeusserung erinnert werden, die etwa fuenfzig Jahre frueher

ein roemischer Staatsmann tat: dass die Zahl der Familien von

festgegruendetem Reichtum innerhalb der roemischen Buergerschaft

nicht auf 2000 sich belaufe. Die Buergerschaft war seitdem eine andere

Römische Geschichte — Buch 5 · 第 55 / 68 段