sind aus dieser Epoche zahlreiche Plaedoyers in Kriminalsachen erhalten;

kaum eines ist darunter, das auch nur ernstlich versuchte, das fragliche

Verbrechen zu fixieren und den Beweis oder Gegenbeweis zu formulieren

^16. Dass der gleichzeitige Zivilprozess ebenfalls vielfach ungesund

war, bedarf kaum der Erwaehnung; auch er litt unter den Folgen der in

alles sich mengenden Parteipolitik, wie denn zum Beispiel in dem

Prozess des Publius Quinctius (671-673 83-81) die widersprechendsten

Entscheidungen fielen, je nachdem Cinna oder Sulla in Rom die Oberhand

hatte; und die Anwaelte, haeufig Nichtjuristen, stifteten auch hier

absichtlich und unabsichtlich Verwirrung genug. Aber es lag doch in

der Natur der Sache, dass teils die Partei hier nur ausnahmsweise sich

einmengte, teils die Advokatenrabulistik nicht so rasch und nicht

so tief die Rechtsbegriffe aufzuloesen vermochte; wie denn auch die

Zivilplaedoyers, die wir aus dieser Epoche besitzen, zwar nicht nach

unseren strengeren Begriffen gute Advokatenschriften, aber doch weit

weniger libellistischen und weit mehr juristischen Inhalts sind als die

gleichzeitigen Kriminalreden. Wenn Caesar der Advokatenberedsamkeit

den von Pompeius ihr angelegten Maulkorb liess oder gar ihn noch

verschaerfte, war damit wenigstens nichts verloren; und viel war

gewonnen, wenn besser gewaehlte und besser beaufsichtigte Beamte

und Geschworene ernannt wurden und die handgreifliche Bestechung

und Einschuechterung der Gerichte ein Ende nahm. Aber das heilige

Rechtsgefuehl und die Ehrfurcht vor dem Gesetz, schwer in den Gemuetern

der Menge zu zerruetten, sind schwerer noch wiederzuerzeugen. Wie auch

der Gesetzgeber mannigfaltigen Missbrauch abstellte, den Grundschaden

vermochte er nicht zu heilen; und man durfte zweifeln, ob die Zeit,

die alles Heilbare heilt, hier Hilfe bringen werde.

------------------------------------------------- ^16 "Weit oefter",

sagt Cicero in seiner Anweisung zur Redekunst (De orat. 2, 42, 178),

zunaechst in Beziehung auf den Kriminalprozess, "bestimmen Abneigung

oder Zuneigung oder Parteilichkeit oder Erbitterung oder Schmerz oder

Freude oder Hoffnung oder Furcht oder Taeuschung oder ueberhaupt eine

Leidenschaft den Wahrspruch der Leute als der Beweis oder die Vorschrift

oder eine Rechtsregel oder die Prozessinstruktion oder die Gesetze."

Darauf wird denn die weitere Unterweisung fuer den angehenden Sachwalter

begruendet. ------------------------------------------------- Das

roemische Heerwesen dieser Zeit war ungefaehr in derselben Verfassung

wie das karthagische zur Zeit Hannibals. Die regierenden Klassen

sendeten nur noch die Offiziere; die Untertanenschaft, Plebejer

und Provinzialen, bildeten das Heer. Der Feldherr war von der

Zentralregierung finanziell und militaerisch fast unabhaengig und

im Glueck wie im Unglueck wesentlich auf sich selbst und auf

die Hilfsquellen seines Sprengels angewiesen. Buerger- und sogar

Nationalsinn waren aus dem Heere verschwunden und als innerliches Band

einzig der Korpsgeist uebriggeblieben. Die Armee hatte aufgehoert ein

Werkzeug des Gemeinwesens zu sein; politisch hatte sie einen eigenen

Willen nicht, wohl aber vermochte sie den des Werkmeisters sich

anzueignen; militaerisch sank sie unter den gewoehnlichen elenden

Fuehrern zu einer aufgeloesten, unbrauchbaren Rotte herab, entwickelte

aber auch unter dem rechten Feldherrn sich zu einer dem Buergerheer

unerreichbaren militaerischen Vollkommenheit. Der Offiziersstand vor

allem war im tiefsten Verfall. Die hoeheren Staende, Senatoren und

Ritter entwoehnten immer mehr sich der Waffen. Wenn man sonst um die

Stabsoffizierstellen eifrig geworben hatte, so war jetzt jeder Mann von

Ritterrang, welcher dienen mochte, einer Kriegstribunenstelle sicher

und schon mussten manche dieser Posten mit Maennern niedrigeren Standes

besetzt werden; wer aber ueberhaupt von den Vornehmen noch diente,

suchte wenigstens seine Dienstzeit in Sizilien oder einer anderen

Provinz abzutun, wo man sicher war, nicht vor den Feind zu kommen.

Offiziere von gewoehnlicher Bravour und Brauchbarkeit wurden wie

Meerwunder angestaunt; wie denn namentlich mit Pompeius seine

Zeitgenossen eine sie in jeder Hinsicht kompromittierende militaerische

Vergoetterung trieben. Zum Ausreissen wie zur Meuterei gab in der

Regel der Stab das Signal; trotz der straeflichen Nachsicht der

Kommandierenden waren Antraege auf Kassation vornehmer Offiziere

alltaegliche Vorfaelle. Noch besitzen wir das von Caesars eigener Hand

nicht ohne Ironie gezeichnete Bild, wie in seinem eigenen Hauptquartier,

als es gegen Ariovist gehen sollte, geflucht und geweint und an

Testamenten und sogar an Urlaubsgesuchen gearbeitet ward. In der

Soldatenschaft war von den besseren Staenden keine Spur mehr zu

entdecken. Gesetzlich bestand die allgemeine Wehrpflicht noch, allein

die Aushebung erfolgte, wenn es neben der Anwerbung dazu kam, in

regelloser Weise; zahlreiche Pflichtige wurden uebergangen und

die einmal Eingetretenen dreissig Jahre und laenger bei den Adlern

festgehalten. Die roemische Buergerreiterei vegetierte nur noch als

eine Art berittener Nobelgarde, deren salbenduftende Kavaliere und

ausgesuchte Luxuspferde einzig bei den hauptstaedtischen Festen

eine Rolle spielten; das sogenannte Buergerfussvolk war eine aus

den niedrigsten Schichten der Buergerbevoelkerung zusammengeraffte

Lanzknechttruppe; die Untertanen stellten die Reiterei und die leichten

Truppen ausschliesslich und fingen an, auch im Fussvolk immer staerker

mitverwendet zu werden. Die Rottenfuehrerstellen in den Legionen, auf

denen bei der damaligen Kriegfuehrung die Tuechtigkeit der Abteilungen

wesentlich beruhte und zu denen nach der nationalen Kriegsverfassung

der Soldat mit der Pike sich empordiente, wurden jetzt nicht bloss

regelmaessig nach Gunst vergeben, sondern sogar nicht selten an den

Meistbietenden verkauft. Die Zahlung des Soldes erfolgte bei der

schlechten Finanzwirtschaft der Regierung und der Feilheit und

Betruegerei der grossen Majoritaet der Beamten hoechst mangelhaft und

unregelmaessig. Die notwendige Folge hiervon war, dass im gewoehnlichen

Laufe der Dinge die roemischen Armeen die Provinzen ausraubten, gegen

die Offiziere meuterten und vor dem Feinde davonliefen; es kam vor, dass

betraechtliche Heere, wie das makedonische des Piso im Jahre 697

(57), ohne eigentliche Niederlage, bloss durch diese Misswirtschaft

vollstaendig ruiniert wurden. Faehige Fuehrer dagegen, wie Pompeius,

Caesar, Gabinius, bildeten wohl aus dem vorhandenen Material tuechtige

und schlagfertige, zum Teil musterhafte Armeen; allein es gehoerten

diese Armeen viel mehr ihrem Heerfuehrer als dem Gemeinwesen. Der noch

weit vollstaendigere Verfall der roemischen Marine, die zu allem andern

den Roemern antipathisch geblieben und nie voellig nationalisiert worden

war, bedarf kaum der Erwaehnung. Es war eben auch hier nach allen Seiten

hin unter dem oligarchischen Regiment ruiniert worden, was ueberhaupt

ruiniert werden konnte. Caesars Reorganisation des roemischen

Militaerwesens beschraenkte sich im wesentlichen darauf, die unter der

bisherigen schlaffen und unfaehigen Oberleitung gelockerten Zuegel der

Disziplin wieder straff und fest anzuziehen. Einer radikalen Reform

schien ihm das roemische Heerwesen entweder nicht beduerftig oder auch

nicht faehig; die Elemente der Armee akzeptierte er, ebenwie Hannibal

sie akzeptiert hatte. Die Bestimmung seiner Gemeindeordnung, dass,

um vor dem dreissigsten Jahre ein Gemeindeamt zu bekleiden oder im

Gemeinderat zu sitzen, ein dreijaehriger Dienst zu Pferde - das heisst

als Offizier - oder ein sechsjaehriger zu Fuss erforderlich sei, beweist

wohl, dass er die besseren Staende in das Heer zu ziehen wuenschte,

aber ebenso deutlich auch, dass bei dem immer mehr einreissenden

unkriegerischen Geist der Nation er selbst es nicht mehr fuer moeglich

hielt, die Bekleidung eines Ehrenamtes an die Ueberstehung der

Dienstzeit unbedingt wie ehedem zu knuepfen. Ebendaraus wird es sich

erklaeren, dass Caesar keinen Versuch gemacht hat, die roemische

Buergerreiterei wiederherzustellen. Die Aushebung ward besser geordnet,

die Dienstzeit geregelt und abgekuerzt; uebrigens blieb es dabei, dass

die Linieninfanterie vorwiegend aus den niederen Staenden der roemischen

Buergerschaft, die Reiterei und die leichte Infanterie aus der

Untertanenschaft ausgehoben ward - dass fuer die Reorganisation der

Kriegsflotte nichts geschah, ist auffallend. Eine ohne Zweifel ihrem

Urheber selbst bedenkliche Neuerung, zu der die Unzuverlaessigkeit

der Untertanenreiterei zwang, war es, dass Caesar zuerst von dem

altroemischen System abwich, niemals mit Soeldnern zu fechten, und in

die Reiterei gemietete Auslaender, namentlich Deutsche, einstellte.

Eine andere Neuerung war die Einsetzung der Legionsadjutanten (legati

legionis). Bis dahin hatten die teils von der Buergerschaft, teils von

dem betreffenden Statthalter ernannten Kriegstribune in der Art die

Legionen gefuehrt, dass jeder derselben je sechs vorgesetzt waren und

unter diesen das Kommando wechselte; einen Einzelkommandanten der Legion

bestellte nur voruebergehend und ausserordentlicherweise der Feldherr.

In spaeterer Zeit dagegen erscheinen jene Legionsobersten oder

Legionsadjutanten teils als eine bleibende und organische Institution,

teils als ernannt nicht mehr von dem Statthalter, dem sie gehorchen,

sondern von dem Oberkommando in Rom; beides scheint auf Caesars an das

Gabinische Gesetz anknuepfende Einrichtungen zurueckzugehen. Der Grund

der Einfuehrung dieser wichtigen Zwischenstufe in die militaerische

Hierarchie wird teils in dem Beduerfnis einer energischen

Zentralisierung des Kommandos, teils in dem fuehlbaren Mangel an

faehigen Oberoffizieren, teils und vor allem in der Absicht zu suchen

sein, durch Zuordnung eines oder mehrerer vom Imperator ernannten

Obersten dem Statthalter ein Gegengewicht zu geben. Die wesentlichste

Veraenderung im Heerwesen bestand in der Aufstellung eines bleibenden

Kriegshauptes in dem Imperator, welcher anstatt des bisherigen

unmilitaerischen und in jeder Beziehung unfaehigen Regierungskollegiums

das gesamte Armeeregiment in seinen Haenden vereinigte und dasselbe

also aus einer meist bloss nominellen Direktion in ein wirkliches und

energisches Oberkommando umschuf. Wir sind nicht gehoerig darueber

unterrichtet, in welcher Weise dies Oberkommando sich zu den bis

dahin in ihren Sprengeln allmaechtigen Spezialkommandos stellte.

Wahrscheinlich lag dabei im allgemeinen die Analogie des zwischen dem

Praetor und dem Konsul oder auch dem Konsul und dem Diktator obwaltenden

Verhaeltnisses zu Grunde, so dass der Statthalter zwar an sich die

hoechste militaerische Gewalt in seinem Sprengel behielt, aber der

Imperator in jedem Augenblick dieselbe ihm ab und sie fuer sich oder

seine Beauftragten zu nehmen befugt war und dass, waehrend die Gewalt

des Statthalters auf den Sprengel beschraenkt war, die des Imperators

wieder, wie die koenigliche und die aeltere konsularische, sich ueber

das gesamte Reich erstreckte. Ferner ist hoechst wahrscheinlich schon

jetzt die Ernennung der Offiziere, sowohl der Kriegstribune als der

Centurionen, soweit sie bisher dem Statthalter zugestanden ^17, ebenso

wie die Ernennung der neuen Legionsadjutanten unmittelbar an den

Imperator gekommen und ebenso moegen schon jetzt die Anordnung der

Aushebungen, die Abschiedserteilung, die wichtigeren Kriminalfaelle

an das Oberkommando gezogen worden sein. Bei dieser Beschraenkung

der Kompetenz der Statthalter und bei der regulierten Kontrolle des

Imperators war fernerhin nicht leicht, weder eine voellige Verwahrlosung

der Armeen noch eine Umwandlung derselben in persoenliche Gefolgschaften

der einzelnen Offiziere zu befuerchten. Indes, so entschieden auch die

Verhaeltnisse zur Militaermonarchie hindraengten und so bestimmt

Caesar das Oberkommando ausschliesslich fuer sich nahm, war er dennoch

keineswegs gesonnen, seine Gewalt durch und auf das Heer zu begruenden.

Er hielt zwar eine stehende Armee notwendig fuer seinen Staat, aber

nur, weil derselbe seiner geographischen Lage nach einer umfassenden

Grenzregulierung und stehender Grenzbesatzungen bedurfte. Teils in

frueheren Epochen, teils waehrend des letzten Buergerkrieges hatte er

an Spaniens Befriedigung gearbeitet und in Afrika laengs der grossen

Wueste, im Nordwesten des Reiches an der Rheinlinie feste Stellungen

fuer die Grenzverteidigung eingerichtet. Mit aehnlichen Plaenen

beschaeftigte er sich fuer die Landschaften am Euphrat und an der Donau.

Vor allen Dingen gedachte er gegen die Parther zu ziehen und den Tag von

Karrhae zu raechen; er hatte drei Jahre fuer diesen Krieg bestimmt und

war entschlossen, mit diesen gefaehrlichen Feinden ein fuer allemal und

ebenso vorsichtig wie gruendlich abzurechnen. Ebenso hatte er den Plan

entworfen, den zu beiden Seiten der Donau gewaltig um sich greifenden

Getenkoenig Burebistas anzugreifen und auch im Nordosten Italien durch

aehnliche Marken zu schuetzen, wie er sie ihm im Keltenland geschaffen.

Dagegen liegen durchaus keine Beweise dafuer vor, dass Caesar gleich

Alexander einen Siegeslauf in die unendliche Ferne im Sinn hatte; es

wird wohl erzaehlt, dass er von Parthien aus an das Kaspische und von

diesem an das Schwarze Meer, sodann an dem Nordufer desselben bis zur

Donau zu ziehen, ganz Skythien und Germanien bis an den - nach damaliger

Vorstellung vom Mittelmeer nicht allzu fernen - noerdlichen Ozean zum

Reiche zu bringen und durch Gallien heimzukehren beabsichtigt habe;

allein keine irgend glaubwuerdige Autoritaet verbuergt die Existenz

dieser fabulosen Projekte. Bei einem Staat, der, wie der roemische

Caesars, bereits eine schwer zu bewaeltigende Masse barbarischer

Elemente in sich schloss und mit deren Assimilierung noch auf

Jahrhunderte hinaus mehr als genug zu tun hatte, waeren solche

Eroberungen, auch ihre militaerische Ausfuehrbarkeit angenommen, doch

nichts gewesen als noch weit glaenzendere und noch weit schlimmere

Fehler als die indische Heerfahrt Alexanders. Sowohl nach Caesars

Verfahren in Britannien und Deutschland wie nach dem Verhalten

derjenigen, die die Erben seiner politischen Gedanken wurden, ist es

in hohem Grade wahrscheinlich, dass Caesar, mit Scipio Aemilianus, die

Goetter nicht anrief, das Reich zu mehren, sondern es zu erhalten, und

dass seine Eroberungsplaene sich beschraenkten auf eine, freilich nach

seinem grossartigen Massstab bemessene, Grenzregulierung, welche

die Euphratlinie sichern und anstatt der voellig schwankenden und

militaerisch nichtigen nordoestlichen Reichsgrenze die Donaulinie

feststellen und verteidigungsfaehig machen sollte. Indes wenn es nur

wahrscheinlich bleibt, dass Caesar nicht in dem Sinne als Welteroberer

bezeichnet werden darf wie Alexander und Napoleon, so ist das vollkommen

gewiss, dass er seine neue Monarchie nicht zunaechst auf die Armee

zu stuetzen, ueberhaupt nicht die militaerische Gewalt ueber die

buergerliche zu setzen, sondern sie dem buergerlichen Gemeinwesen ein-

und soweit moeglich unterzuordnen gedachte. Die unschaetzbaren Stuetzen

eines Soldatenstaates, jene alten vielgefeierten gallischen

Legionen, wurden eben wegen ihres mit einem buergerlichen Gemeinwesen

unvertraeglichen Korpsgeistes in ehrenvoller Weise annulliert und ihre

ruhmvollen Namen pflanzten nur sich fort in neugegruendeten staedtischen

Gemeinden. Die von Caesar bei der Entlassung mit Landlosen beschenkten

Soldaten wurden nicht wie die Sullas in eigenen Kolonien gleichsam

militaerisch zusammengesiedelt, sondern, namentlich soweit sie in

Italien ansaessig wurden, moeglichst vereinzelt und durch die ganze

Halbinsel zerstreut; nur war es freilich nicht zu vermeiden, dass auf

den zur Verfuegung gebliebenen Teilen des kampanischen Ackers die alten

Soldaten Caesars dennoch in Masse sich zusammenfanden. Der schwierigen

Aufgabe, die Soldaten einer stehenden Armee innerhalb der Kreise des

buergerlichen Lebens zu halten, suchte Caesar zu genuegen teils durch

Festhaltung der bisherigen nur gewisse Dienstjahre, nicht aber einen

eigentlich stehenden, das heisst durch keine Entlassung unterbrochenen

Dienst vorschreibenden Ordnung, teils durch die schon erwaehnte

Verkuerzung der Dienstzeit, welche einen rascheren Wechsel des

Soldatenpersonals herbeifuehrte, teils durch regelmaessige Ansiedlung

der ausgedienten Soldaten als Ackerkolonisten, teils und vornehmlich

dadurch, dass die Armee von Italien und ueberhaupt von den eigentlichen

Sitzen des buergerlichen und politischen Lebens der Nation ferngehalten

und der Soldat dahin gewiesen ward, wo er nach der Meinung des grossen

Koenigs allein an seinem Platze war: in die Grenzstationen zur Abwehr

des auswaertigen Feindes. Das rechte Kriterium des Militaerstaates, die

Entwicklung und Bevorzugung der Gardetruppe, findet ebenfalls bei Caesar

sich nicht. Obwohl in der aktiven Armee das Institut einer besonderen

Leibwache des Feldherrn bereits seit langem bestand, so tritt diese

doch in Caesars Heerfuehrung vollstaendig in den Hintergrund; seine

praetorische Kohorte scheint wesentlich nur aus Ordonnanzoffizieren

oder nichtmilitaerischen Begleitern bestanden zu haben und niemals ein

eigentliches Elitenkorps, also auch niemals Gegenstand der Eifersucht

der Linientruppen gewesen zu sein. Wenn Caesar schon als Feldherr die

Leibwache tatsaechlich fallen liess, so duldete er um so weniger als

Koenig eine Garde um sich. Obwohl bestaendig, und ihm wohl bewusst,

von Moerdern umschlichen, wies er dennoch den Antrag des Senats

auf Errichtung einer Nobelgarde zurueck, entliess, sowie die Dinge

einigermassen sich beruhigten, die spanische Eskorte, deren er in der

ersten Zeit in der Hauptstadt sich bedient hatte, und begnuegte sich mit

dem Gefolge von Gerichtsdienern, wie es fuer die roemischen Oberbeamten

hergebracht war. Wie viel auch Caesar von dem Gedanken seiner Partei

und seiner Jugend, ein perikleisches Regiment in Rom nicht kraft des

Saebels, sondern kraft des Vertrauens der Nation zu begruenden,

im Kampfe mit den Realitaeten hatte muessen fallen lassen - den

Grundgedanken, keine Militaermonarchie zu stiften, hielt er auch jetzt

noch mit einer Energie fest, zu der die Geschichte kaum eine Parallele

darbietet. Allerdings war auch dies ein unausfuehrbares Ideal - es

war die einzige Illusion, in der das sehnsuechtige Verlangen in diesem

starken Geiste maechtiger war als der klare Verstand. Ein Regiment, wie

es Caesar im Sinne trug, war nicht bloss notwendig hoechst persoenlicher

Natur und musste mit dem Tode des Urhebers ebenso zugrunde gehen wie

die verwandten Schoepfungen Perikles' und Cromwells mit dem Tode ihrer

Stifter; sondern bei dem tief zerruetteten Zustand der Nation war es

nicht einmal glaublich, dass es dem achten Koenig von Rom auch nur fuer

seine Lebenszeit gelingen werde, so wie seine sieben Vorgaenger seine

Mitbuerger bloss kraft Gesetz und Recht zu beherrschen, und ebensowenig

wahrscheinlich, dass es ihm gelingen werde, das stehende Heer, nachdem

es im letzten Buergerkrieg seine Macht kennengelernt und die Scheu

verlernt hatte, wieder als dienendes Glied in die buergerliche Ordnung

einzufuegen. Wer kaltbluetig erwog, bis zu welchem Grade die Furcht

vor dem Gesetz aus den untersten wie aus den obersten Schichten der

Gesellschaft entwichen war, dem musste die erstere Hoffnung vielmehr ein

Traum duenken; und wenn mit der Marianischen Reform des Heerwesens

der Soldat ueberhaupt aufgehoert hat, Buerger zu sein, so zeigten die

kampanische Meuterei und das Schlachtfeld von Thapsus mit leidiger

Deutlichkeit, in welcher Art jetzt die Armee dem Gesetze ihren Arm lieh.

Selbst der grosse Demokrat vermochte die Gewalten, die er entfesselt

hatte, nur muehsam und mangelhaft wieder zu baendigen; Tausende von

Schwertern flogen noch auf seinen Wink aus der Scheide, aber zurueck

in die Scheide kehrten sie schon nicht mehr auf seinen Wink.

Das Verhaengnis ist maechtiger als das Genie. Caesar wollte der

Wiederhersteller des buergerlichen Gemeinwesens werden und ward der

Gruender der von ihm verabscheuten Militaermonarchie; er stuerzte den

Aristokraten- und Bankierstaat im Staate nur, um an deren Platz den

Soldatenstaat im Staate zu setzen, und das Gemeinwesen blieb wie bisher

tyrannisiert und exploitiert von einer privilegierten Minoritaet. Aber

dennoch ist es ein Privilegium der hoechsten Naturen, also schoepferisch

zu irren. Die genialen Versuche grosser Maenner, das Ideal zu

realisieren, wenn sie auch ihr Ziel nicht erreichen, bilden den

besten Schatz der Nationen. Es ist Caesars Werk, dass der roemische

Militaerstaat erst nach mehreren Jahrhunderten zum Polizeistaat ward und

dass die roemischen Imperatoren, wie wenig sie sonst auch dem grossen

Begruender ihrer Herrschaft glichen, doch den Soldaten wesentlich nicht

gegen den Buerger verwandten, sondern gegen den Feind, und Nation und

Armee beide zu hoch achteten, um diese zum Konstabler ueber jene zu

setzen. -------------------------------------------------------- ^17 An

die Ernennung eines Teiles der Kriegstribune durch die Buergerschaft

hat Caesar, auch hierin Demokrat, nicht geruehrt.

-------------------------------------------------------- Die Ordnung

des Finanzwesens machte bei den soliden Grundlagen, die die ungeheure

Groesse des Reiches und der Ausschluss des Kreditsystems gewaehrten,

verhaeltnismaessig geringe Schwierigkeit. Wenn der Staat bisher in

bestaendiger Finanzverlegenheit sich befunden hatte, so war daran die

Unzulaenglichkeit der Staatseinnahmen am wenigsten schuld; vielmehr

hatten diese eben in den letzten Jahren sich ungemein vermehrt. Zu der

aelteren Gesamteinnahme, die auf 200 Mill. Sesterzen (15 Mill.

Taler) angeschlagen wird, waren durch die Einrichtung der Provinzen

Bithynien-Pontus und Syrien 85 Mill. Sesterzen (6500000 Taler) gekommen;

welcher Zuwachs, nebst den sonstigen neueroeffneten oder gesteigerten

Einnahmequellen, namentlich durch den bestaendig steigenden Ertrag der

Luxusabgaben, den Verlust der kampanischen Pachtgelder weit ueberwog.

Ausserdem waren durch Lucullus, Metellus, Pompeius, Cato und andere

ausserordentlicherweise dem Staatsschatz ungeheure Summen zugeflossen.

Die Ursache der finanziellen Verlegenheiten lag vielmehr teils in den

gesteigerten ordentlichen und ausserordentlichen Ausgaben, teils in der

geschaeftlichen Verwirrung. Unter jenen nahm die Getreideverteilung an

die hauptstaedtische Menge fast unerschwingliche Summen in Anspruch:

durch die von Cato 691 (63) ihr gegebene Ausdehnung stieg die jaehrliche

Ausgabe dafuer auf 30 Mill. Sesterzen (2300000 Taler), und seit

Abschaffung der bisher gezahlten Verguetung im Jahre 696 (58)

verschlang dieselbe gar den fuenften Teil der Staatseinkuenfte. Auch

das Militaerbudget war gestiegen, seit zu den Besatzungen von Spanien,

Makedonien und den uebrigen Provinzen noch die von Kilikien, Syrien und

Gallien hinzukamen. Unter den ausserordentlichen Ausgaben sind in erster

Linie die grossen Kosten der Flottenruestungen zu nennen, wofuer zum

Beispiel fuenf Jahre nach der grossen Razzia von 687 (67) auf einmal 34

Mill. Sesterzen (2600000 Taler) verausgabt wurden. Dazu kamen die sehr

ansehnlichen Summen, welche die Kriegszuege und Kriegsvorbereitungen

wegnahmen, wie denn bloss fuer Ausruestung des makedonischen Heeres an

Römische Geschichte — Buch 5 · 第 53 / 68 段