kaum eines ist darunter, das auch nur ernstlich versuchte, das fragliche
Verbrechen zu fixieren und den Beweis oder Gegenbeweis zu formulieren
^16. Dass der gleichzeitige Zivilprozess ebenfalls vielfach ungesund
war, bedarf kaum der Erwaehnung; auch er litt unter den Folgen der in
alles sich mengenden Parteipolitik, wie denn zum Beispiel in dem
Prozess des Publius Quinctius (671-673 83-81) die widersprechendsten
Entscheidungen fielen, je nachdem Cinna oder Sulla in Rom die Oberhand
hatte; und die Anwaelte, haeufig Nichtjuristen, stifteten auch hier
absichtlich und unabsichtlich Verwirrung genug. Aber es lag doch in
der Natur der Sache, dass teils die Partei hier nur ausnahmsweise sich
einmengte, teils die Advokatenrabulistik nicht so rasch und nicht
so tief die Rechtsbegriffe aufzuloesen vermochte; wie denn auch die
Zivilplaedoyers, die wir aus dieser Epoche besitzen, zwar nicht nach
unseren strengeren Begriffen gute Advokatenschriften, aber doch weit
weniger libellistischen und weit mehr juristischen Inhalts sind als die
gleichzeitigen Kriminalreden. Wenn Caesar der Advokatenberedsamkeit
den von Pompeius ihr angelegten Maulkorb liess oder gar ihn noch
verschaerfte, war damit wenigstens nichts verloren; und viel war
gewonnen, wenn besser gewaehlte und besser beaufsichtigte Beamte
und Geschworene ernannt wurden und die handgreifliche Bestechung
und Einschuechterung der Gerichte ein Ende nahm. Aber das heilige
Rechtsgefuehl und die Ehrfurcht vor dem Gesetz, schwer in den Gemuetern
der Menge zu zerruetten, sind schwerer noch wiederzuerzeugen. Wie auch
der Gesetzgeber mannigfaltigen Missbrauch abstellte, den Grundschaden
vermochte er nicht zu heilen; und man durfte zweifeln, ob die Zeit,
die alles Heilbare heilt, hier Hilfe bringen werde.
------------------------------------------------- ^16 "Weit oefter",
sagt Cicero in seiner Anweisung zur Redekunst (De orat. 2, 42, 178),
zunaechst in Beziehung auf den Kriminalprozess, "bestimmen Abneigung
oder Zuneigung oder Parteilichkeit oder Erbitterung oder Schmerz oder
Freude oder Hoffnung oder Furcht oder Taeuschung oder ueberhaupt eine
Leidenschaft den Wahrspruch der Leute als der Beweis oder die Vorschrift
oder eine Rechtsregel oder die Prozessinstruktion oder die Gesetze."
Darauf wird denn die weitere Unterweisung fuer den angehenden Sachwalter
begruendet. ------------------------------------------------- Das
roemische Heerwesen dieser Zeit war ungefaehr in derselben Verfassung
wie das karthagische zur Zeit Hannibals. Die regierenden Klassen
sendeten nur noch die Offiziere; die Untertanenschaft, Plebejer
und Provinzialen, bildeten das Heer. Der Feldherr war von der
Zentralregierung finanziell und militaerisch fast unabhaengig und
im Glueck wie im Unglueck wesentlich auf sich selbst und auf
die Hilfsquellen seines Sprengels angewiesen. Buerger- und sogar
Nationalsinn waren aus dem Heere verschwunden und als innerliches Band
einzig der Korpsgeist uebriggeblieben. Die Armee hatte aufgehoert ein
Werkzeug des Gemeinwesens zu sein; politisch hatte sie einen eigenen
Willen nicht, wohl aber vermochte sie den des Werkmeisters sich
anzueignen; militaerisch sank sie unter den gewoehnlichen elenden
Fuehrern zu einer aufgeloesten, unbrauchbaren Rotte herab, entwickelte
aber auch unter dem rechten Feldherrn sich zu einer dem Buergerheer
unerreichbaren militaerischen Vollkommenheit. Der Offiziersstand vor
allem war im tiefsten Verfall. Die hoeheren Staende, Senatoren und
Ritter entwoehnten immer mehr sich der Waffen. Wenn man sonst um die
Stabsoffizierstellen eifrig geworben hatte, so war jetzt jeder Mann von
Ritterrang, welcher dienen mochte, einer Kriegstribunenstelle sicher
und schon mussten manche dieser Posten mit Maennern niedrigeren Standes
besetzt werden; wer aber ueberhaupt von den Vornehmen noch diente,
suchte wenigstens seine Dienstzeit in Sizilien oder einer anderen
Provinz abzutun, wo man sicher war, nicht vor den Feind zu kommen.
Offiziere von gewoehnlicher Bravour und Brauchbarkeit wurden wie
Meerwunder angestaunt; wie denn namentlich mit Pompeius seine
Zeitgenossen eine sie in jeder Hinsicht kompromittierende militaerische
Vergoetterung trieben. Zum Ausreissen wie zur Meuterei gab in der
Regel der Stab das Signal; trotz der straeflichen Nachsicht der
Kommandierenden waren Antraege auf Kassation vornehmer Offiziere
alltaegliche Vorfaelle. Noch besitzen wir das von Caesars eigener Hand
nicht ohne Ironie gezeichnete Bild, wie in seinem eigenen Hauptquartier,
als es gegen Ariovist gehen sollte, geflucht und geweint und an
Testamenten und sogar an Urlaubsgesuchen gearbeitet ward. In der
Soldatenschaft war von den besseren Staenden keine Spur mehr zu
entdecken. Gesetzlich bestand die allgemeine Wehrpflicht noch, allein
die Aushebung erfolgte, wenn es neben der Anwerbung dazu kam, in
regelloser Weise; zahlreiche Pflichtige wurden uebergangen und
die einmal Eingetretenen dreissig Jahre und laenger bei den Adlern
festgehalten. Die roemische Buergerreiterei vegetierte nur noch als
eine Art berittener Nobelgarde, deren salbenduftende Kavaliere und
ausgesuchte Luxuspferde einzig bei den hauptstaedtischen Festen
eine Rolle spielten; das sogenannte Buergerfussvolk war eine aus
den niedrigsten Schichten der Buergerbevoelkerung zusammengeraffte
Lanzknechttruppe; die Untertanen stellten die Reiterei und die leichten
Truppen ausschliesslich und fingen an, auch im Fussvolk immer staerker
mitverwendet zu werden. Die Rottenfuehrerstellen in den Legionen, auf
denen bei der damaligen Kriegfuehrung die Tuechtigkeit der Abteilungen
wesentlich beruhte und zu denen nach der nationalen Kriegsverfassung
der Soldat mit der Pike sich empordiente, wurden jetzt nicht bloss
regelmaessig nach Gunst vergeben, sondern sogar nicht selten an den
Meistbietenden verkauft. Die Zahlung des Soldes erfolgte bei der
schlechten Finanzwirtschaft der Regierung und der Feilheit und
Betruegerei der grossen Majoritaet der Beamten hoechst mangelhaft und
unregelmaessig. Die notwendige Folge hiervon war, dass im gewoehnlichen
Laufe der Dinge die roemischen Armeen die Provinzen ausraubten, gegen
die Offiziere meuterten und vor dem Feinde davonliefen; es kam vor, dass
betraechtliche Heere, wie das makedonische des Piso im Jahre 697
(57), ohne eigentliche Niederlage, bloss durch diese Misswirtschaft
vollstaendig ruiniert wurden. Faehige Fuehrer dagegen, wie Pompeius,
Caesar, Gabinius, bildeten wohl aus dem vorhandenen Material tuechtige
und schlagfertige, zum Teil musterhafte Armeen; allein es gehoerten
diese Armeen viel mehr ihrem Heerfuehrer als dem Gemeinwesen. Der noch
weit vollstaendigere Verfall der roemischen Marine, die zu allem andern
den Roemern antipathisch geblieben und nie voellig nationalisiert worden
war, bedarf kaum der Erwaehnung. Es war eben auch hier nach allen Seiten
hin unter dem oligarchischen Regiment ruiniert worden, was ueberhaupt
ruiniert werden konnte. Caesars Reorganisation des roemischen
Militaerwesens beschraenkte sich im wesentlichen darauf, die unter der
bisherigen schlaffen und unfaehigen Oberleitung gelockerten Zuegel der
Disziplin wieder straff und fest anzuziehen. Einer radikalen Reform
schien ihm das roemische Heerwesen entweder nicht beduerftig oder auch
nicht faehig; die Elemente der Armee akzeptierte er, ebenwie Hannibal
sie akzeptiert hatte. Die Bestimmung seiner Gemeindeordnung, dass,
um vor dem dreissigsten Jahre ein Gemeindeamt zu bekleiden oder im
Gemeinderat zu sitzen, ein dreijaehriger Dienst zu Pferde - das heisst
als Offizier - oder ein sechsjaehriger zu Fuss erforderlich sei, beweist
wohl, dass er die besseren Staende in das Heer zu ziehen wuenschte,
aber ebenso deutlich auch, dass bei dem immer mehr einreissenden
unkriegerischen Geist der Nation er selbst es nicht mehr fuer moeglich
hielt, die Bekleidung eines Ehrenamtes an die Ueberstehung der
Dienstzeit unbedingt wie ehedem zu knuepfen. Ebendaraus wird es sich
erklaeren, dass Caesar keinen Versuch gemacht hat, die roemische
Buergerreiterei wiederherzustellen. Die Aushebung ward besser geordnet,
die Dienstzeit geregelt und abgekuerzt; uebrigens blieb es dabei, dass
die Linieninfanterie vorwiegend aus den niederen Staenden der roemischen
Buergerschaft, die Reiterei und die leichte Infanterie aus der
Untertanenschaft ausgehoben ward - dass fuer die Reorganisation der
Kriegsflotte nichts geschah, ist auffallend. Eine ohne Zweifel ihrem
Urheber selbst bedenkliche Neuerung, zu der die Unzuverlaessigkeit
der Untertanenreiterei zwang, war es, dass Caesar zuerst von dem
altroemischen System abwich, niemals mit Soeldnern zu fechten, und in
die Reiterei gemietete Auslaender, namentlich Deutsche, einstellte.
Eine andere Neuerung war die Einsetzung der Legionsadjutanten (legati
legionis). Bis dahin hatten die teils von der Buergerschaft, teils von
dem betreffenden Statthalter ernannten Kriegstribune in der Art die
Legionen gefuehrt, dass jeder derselben je sechs vorgesetzt waren und
unter diesen das Kommando wechselte; einen Einzelkommandanten der Legion
bestellte nur voruebergehend und ausserordentlicherweise der Feldherr.
In spaeterer Zeit dagegen erscheinen jene Legionsobersten oder
Legionsadjutanten teils als eine bleibende und organische Institution,
teils als ernannt nicht mehr von dem Statthalter, dem sie gehorchen,
sondern von dem Oberkommando in Rom; beides scheint auf Caesars an das
Gabinische Gesetz anknuepfende Einrichtungen zurueckzugehen. Der Grund
der Einfuehrung dieser wichtigen Zwischenstufe in die militaerische
Hierarchie wird teils in dem Beduerfnis einer energischen
Zentralisierung des Kommandos, teils in dem fuehlbaren Mangel an
faehigen Oberoffizieren, teils und vor allem in der Absicht zu suchen
sein, durch Zuordnung eines oder mehrerer vom Imperator ernannten
Obersten dem Statthalter ein Gegengewicht zu geben. Die wesentlichste
Veraenderung im Heerwesen bestand in der Aufstellung eines bleibenden
Kriegshauptes in dem Imperator, welcher anstatt des bisherigen
unmilitaerischen und in jeder Beziehung unfaehigen Regierungskollegiums
das gesamte Armeeregiment in seinen Haenden vereinigte und dasselbe
also aus einer meist bloss nominellen Direktion in ein wirkliches und
energisches Oberkommando umschuf. Wir sind nicht gehoerig darueber
unterrichtet, in welcher Weise dies Oberkommando sich zu den bis
dahin in ihren Sprengeln allmaechtigen Spezialkommandos stellte.
Wahrscheinlich lag dabei im allgemeinen die Analogie des zwischen dem
Praetor und dem Konsul oder auch dem Konsul und dem Diktator obwaltenden
Verhaeltnisses zu Grunde, so dass der Statthalter zwar an sich die
hoechste militaerische Gewalt in seinem Sprengel behielt, aber der
Imperator in jedem Augenblick dieselbe ihm ab und sie fuer sich oder
seine Beauftragten zu nehmen befugt war und dass, waehrend die Gewalt
des Statthalters auf den Sprengel beschraenkt war, die des Imperators
wieder, wie die koenigliche und die aeltere konsularische, sich ueber
das gesamte Reich erstreckte. Ferner ist hoechst wahrscheinlich schon
jetzt die Ernennung der Offiziere, sowohl der Kriegstribune als der
Centurionen, soweit sie bisher dem Statthalter zugestanden ^17, ebenso
wie die Ernennung der neuen Legionsadjutanten unmittelbar an den
Imperator gekommen und ebenso moegen schon jetzt die Anordnung der
Aushebungen, die Abschiedserteilung, die wichtigeren Kriminalfaelle
an das Oberkommando gezogen worden sein. Bei dieser Beschraenkung
der Kompetenz der Statthalter und bei der regulierten Kontrolle des
Imperators war fernerhin nicht leicht, weder eine voellige Verwahrlosung
der Armeen noch eine Umwandlung derselben in persoenliche Gefolgschaften
der einzelnen Offiziere zu befuerchten. Indes, so entschieden auch die
Verhaeltnisse zur Militaermonarchie hindraengten und so bestimmt
Caesar das Oberkommando ausschliesslich fuer sich nahm, war er dennoch
keineswegs gesonnen, seine Gewalt durch und auf das Heer zu begruenden.
Er hielt zwar eine stehende Armee notwendig fuer seinen Staat, aber
nur, weil derselbe seiner geographischen Lage nach einer umfassenden
Grenzregulierung und stehender Grenzbesatzungen bedurfte. Teils in
frueheren Epochen, teils waehrend des letzten Buergerkrieges hatte er
an Spaniens Befriedigung gearbeitet und in Afrika laengs der grossen
Wueste, im Nordwesten des Reiches an der Rheinlinie feste Stellungen
fuer die Grenzverteidigung eingerichtet. Mit aehnlichen Plaenen
beschaeftigte er sich fuer die Landschaften am Euphrat und an der Donau.
Vor allen Dingen gedachte er gegen die Parther zu ziehen und den Tag von
Karrhae zu raechen; er hatte drei Jahre fuer diesen Krieg bestimmt und
war entschlossen, mit diesen gefaehrlichen Feinden ein fuer allemal und
ebenso vorsichtig wie gruendlich abzurechnen. Ebenso hatte er den Plan
entworfen, den zu beiden Seiten der Donau gewaltig um sich greifenden
Getenkoenig Burebistas anzugreifen und auch im Nordosten Italien durch
aehnliche Marken zu schuetzen, wie er sie ihm im Keltenland geschaffen.
Dagegen liegen durchaus keine Beweise dafuer vor, dass Caesar gleich
Alexander einen Siegeslauf in die unendliche Ferne im Sinn hatte; es
wird wohl erzaehlt, dass er von Parthien aus an das Kaspische und von
diesem an das Schwarze Meer, sodann an dem Nordufer desselben bis zur
Donau zu ziehen, ganz Skythien und Germanien bis an den - nach damaliger
Vorstellung vom Mittelmeer nicht allzu fernen - noerdlichen Ozean zum
Reiche zu bringen und durch Gallien heimzukehren beabsichtigt habe;
allein keine irgend glaubwuerdige Autoritaet verbuergt die Existenz
dieser fabulosen Projekte. Bei einem Staat, der, wie der roemische
Caesars, bereits eine schwer zu bewaeltigende Masse barbarischer
Elemente in sich schloss und mit deren Assimilierung noch auf
Jahrhunderte hinaus mehr als genug zu tun hatte, waeren solche
Eroberungen, auch ihre militaerische Ausfuehrbarkeit angenommen, doch
nichts gewesen als noch weit glaenzendere und noch weit schlimmere
Fehler als die indische Heerfahrt Alexanders. Sowohl nach Caesars
Verfahren in Britannien und Deutschland wie nach dem Verhalten
derjenigen, die die Erben seiner politischen Gedanken wurden, ist es
in hohem Grade wahrscheinlich, dass Caesar, mit Scipio Aemilianus, die
Goetter nicht anrief, das Reich zu mehren, sondern es zu erhalten, und
dass seine Eroberungsplaene sich beschraenkten auf eine, freilich nach
seinem grossartigen Massstab bemessene, Grenzregulierung, welche
die Euphratlinie sichern und anstatt der voellig schwankenden und
militaerisch nichtigen nordoestlichen Reichsgrenze die Donaulinie
feststellen und verteidigungsfaehig machen sollte. Indes wenn es nur
wahrscheinlich bleibt, dass Caesar nicht in dem Sinne als Welteroberer
bezeichnet werden darf wie Alexander und Napoleon, so ist das vollkommen
gewiss, dass er seine neue Monarchie nicht zunaechst auf die Armee
zu stuetzen, ueberhaupt nicht die militaerische Gewalt ueber die
buergerliche zu setzen, sondern sie dem buergerlichen Gemeinwesen ein-
und soweit moeglich unterzuordnen gedachte. Die unschaetzbaren Stuetzen
eines Soldatenstaates, jene alten vielgefeierten gallischen
Legionen, wurden eben wegen ihres mit einem buergerlichen Gemeinwesen
unvertraeglichen Korpsgeistes in ehrenvoller Weise annulliert und ihre
ruhmvollen Namen pflanzten nur sich fort in neugegruendeten staedtischen
Gemeinden. Die von Caesar bei der Entlassung mit Landlosen beschenkten
Soldaten wurden nicht wie die Sullas in eigenen Kolonien gleichsam
militaerisch zusammengesiedelt, sondern, namentlich soweit sie in
Italien ansaessig wurden, moeglichst vereinzelt und durch die ganze
Halbinsel zerstreut; nur war es freilich nicht zu vermeiden, dass auf
den zur Verfuegung gebliebenen Teilen des kampanischen Ackers die alten
Soldaten Caesars dennoch in Masse sich zusammenfanden. Der schwierigen
Aufgabe, die Soldaten einer stehenden Armee innerhalb der Kreise des
buergerlichen Lebens zu halten, suchte Caesar zu genuegen teils durch
Festhaltung der bisherigen nur gewisse Dienstjahre, nicht aber einen
eigentlich stehenden, das heisst durch keine Entlassung unterbrochenen
Dienst vorschreibenden Ordnung, teils durch die schon erwaehnte
Verkuerzung der Dienstzeit, welche einen rascheren Wechsel des
Soldatenpersonals herbeifuehrte, teils durch regelmaessige Ansiedlung
der ausgedienten Soldaten als Ackerkolonisten, teils und vornehmlich
dadurch, dass die Armee von Italien und ueberhaupt von den eigentlichen
Sitzen des buergerlichen und politischen Lebens der Nation ferngehalten
und der Soldat dahin gewiesen ward, wo er nach der Meinung des grossen
Koenigs allein an seinem Platze war: in die Grenzstationen zur Abwehr
des auswaertigen Feindes. Das rechte Kriterium des Militaerstaates, die
Entwicklung und Bevorzugung der Gardetruppe, findet ebenfalls bei Caesar
sich nicht. Obwohl in der aktiven Armee das Institut einer besonderen
Leibwache des Feldherrn bereits seit langem bestand, so tritt diese
doch in Caesars Heerfuehrung vollstaendig in den Hintergrund; seine
praetorische Kohorte scheint wesentlich nur aus Ordonnanzoffizieren
oder nichtmilitaerischen Begleitern bestanden zu haben und niemals ein
eigentliches Elitenkorps, also auch niemals Gegenstand der Eifersucht
der Linientruppen gewesen zu sein. Wenn Caesar schon als Feldherr die
Leibwache tatsaechlich fallen liess, so duldete er um so weniger als
Koenig eine Garde um sich. Obwohl bestaendig, und ihm wohl bewusst,
von Moerdern umschlichen, wies er dennoch den Antrag des Senats
auf Errichtung einer Nobelgarde zurueck, entliess, sowie die Dinge
einigermassen sich beruhigten, die spanische Eskorte, deren er in der
ersten Zeit in der Hauptstadt sich bedient hatte, und begnuegte sich mit
dem Gefolge von Gerichtsdienern, wie es fuer die roemischen Oberbeamten
hergebracht war. Wie viel auch Caesar von dem Gedanken seiner Partei
und seiner Jugend, ein perikleisches Regiment in Rom nicht kraft des
Saebels, sondern kraft des Vertrauens der Nation zu begruenden,
im Kampfe mit den Realitaeten hatte muessen fallen lassen - den
Grundgedanken, keine Militaermonarchie zu stiften, hielt er auch jetzt
noch mit einer Energie fest, zu der die Geschichte kaum eine Parallele
darbietet. Allerdings war auch dies ein unausfuehrbares Ideal - es
war die einzige Illusion, in der das sehnsuechtige Verlangen in diesem
starken Geiste maechtiger war als der klare Verstand. Ein Regiment, wie
es Caesar im Sinne trug, war nicht bloss notwendig hoechst persoenlicher
Natur und musste mit dem Tode des Urhebers ebenso zugrunde gehen wie
die verwandten Schoepfungen Perikles' und Cromwells mit dem Tode ihrer
Stifter; sondern bei dem tief zerruetteten Zustand der Nation war es
nicht einmal glaublich, dass es dem achten Koenig von Rom auch nur fuer
seine Lebenszeit gelingen werde, so wie seine sieben Vorgaenger seine
Mitbuerger bloss kraft Gesetz und Recht zu beherrschen, und ebensowenig
wahrscheinlich, dass es ihm gelingen werde, das stehende Heer, nachdem
es im letzten Buergerkrieg seine Macht kennengelernt und die Scheu
verlernt hatte, wieder als dienendes Glied in die buergerliche Ordnung
einzufuegen. Wer kaltbluetig erwog, bis zu welchem Grade die Furcht
vor dem Gesetz aus den untersten wie aus den obersten Schichten der
Gesellschaft entwichen war, dem musste die erstere Hoffnung vielmehr ein
Traum duenken; und wenn mit der Marianischen Reform des Heerwesens
der Soldat ueberhaupt aufgehoert hat, Buerger zu sein, so zeigten die
kampanische Meuterei und das Schlachtfeld von Thapsus mit leidiger
Deutlichkeit, in welcher Art jetzt die Armee dem Gesetze ihren Arm lieh.
Selbst der grosse Demokrat vermochte die Gewalten, die er entfesselt
hatte, nur muehsam und mangelhaft wieder zu baendigen; Tausende von
Schwertern flogen noch auf seinen Wink aus der Scheide, aber zurueck
in die Scheide kehrten sie schon nicht mehr auf seinen Wink.
Das Verhaengnis ist maechtiger als das Genie. Caesar wollte der
Wiederhersteller des buergerlichen Gemeinwesens werden und ward der
Gruender der von ihm verabscheuten Militaermonarchie; er stuerzte den
Aristokraten- und Bankierstaat im Staate nur, um an deren Platz den
Soldatenstaat im Staate zu setzen, und das Gemeinwesen blieb wie bisher
tyrannisiert und exploitiert von einer privilegierten Minoritaet. Aber
dennoch ist es ein Privilegium der hoechsten Naturen, also schoepferisch
zu irren. Die genialen Versuche grosser Maenner, das Ideal zu
realisieren, wenn sie auch ihr Ziel nicht erreichen, bilden den
besten Schatz der Nationen. Es ist Caesars Werk, dass der roemische
Militaerstaat erst nach mehreren Jahrhunderten zum Polizeistaat ward und
dass die roemischen Imperatoren, wie wenig sie sonst auch dem grossen
Begruender ihrer Herrschaft glichen, doch den Soldaten wesentlich nicht
gegen den Buerger verwandten, sondern gegen den Feind, und Nation und
Armee beide zu hoch achteten, um diese zum Konstabler ueber jene zu
setzen. -------------------------------------------------------- ^17 An
die Ernennung eines Teiles der Kriegstribune durch die Buergerschaft
hat Caesar, auch hierin Demokrat, nicht geruehrt.
-------------------------------------------------------- Die Ordnung
des Finanzwesens machte bei den soliden Grundlagen, die die ungeheure
Groesse des Reiches und der Ausschluss des Kreditsystems gewaehrten,
verhaeltnismaessig geringe Schwierigkeit. Wenn der Staat bisher in
bestaendiger Finanzverlegenheit sich befunden hatte, so war daran die
Unzulaenglichkeit der Staatseinnahmen am wenigsten schuld; vielmehr
hatten diese eben in den letzten Jahren sich ungemein vermehrt. Zu der
aelteren Gesamteinnahme, die auf 200 Mill. Sesterzen (15 Mill.
Taler) angeschlagen wird, waren durch die Einrichtung der Provinzen
Bithynien-Pontus und Syrien 85 Mill. Sesterzen (6500000 Taler) gekommen;
welcher Zuwachs, nebst den sonstigen neueroeffneten oder gesteigerten
Einnahmequellen, namentlich durch den bestaendig steigenden Ertrag der
Luxusabgaben, den Verlust der kampanischen Pachtgelder weit ueberwog.
Ausserdem waren durch Lucullus, Metellus, Pompeius, Cato und andere
ausserordentlicherweise dem Staatsschatz ungeheure Summen zugeflossen.
Die Ursache der finanziellen Verlegenheiten lag vielmehr teils in den
gesteigerten ordentlichen und ausserordentlichen Ausgaben, teils in der
geschaeftlichen Verwirrung. Unter jenen nahm die Getreideverteilung an
die hauptstaedtische Menge fast unerschwingliche Summen in Anspruch:
durch die von Cato 691 (63) ihr gegebene Ausdehnung stieg die jaehrliche
Ausgabe dafuer auf 30 Mill. Sesterzen (2300000 Taler), und seit
Abschaffung der bisher gezahlten Verguetung im Jahre 696 (58)
verschlang dieselbe gar den fuenften Teil der Staatseinkuenfte. Auch
das Militaerbudget war gestiegen, seit zu den Besatzungen von Spanien,
Makedonien und den uebrigen Provinzen noch die von Kilikien, Syrien und
Gallien hinzukamen. Unter den ausserordentlichen Ausgaben sind in erster
Linie die grossen Kosten der Flottenruestungen zu nennen, wofuer zum
Beispiel fuenf Jahre nach der grossen Razzia von 687 (67) auf einmal 34
Mill. Sesterzen (2600000 Taler) verausgabt wurden. Dazu kamen die sehr
ansehnlichen Summen, welche die Kriegszuege und Kriegsvorbereitungen
wegnahmen, wie denn bloss fuer Ausruestung des makedonischen Heeres an