die Ernennung der Provinzialstatthalter nach durch besondere Akte

uebertragen wurden. Selbst solche Befugnisse, welche ausserhalb

der magistratischen, ja ausserhalb der Kompetenz der Staatsgewalten

ueberhaupt lagen, konnte Caesar hiernach von Rechts wegen sich beilegen;

und es erscheint fast als eine Konzession seinerseits, dass er darauf

verzichtete, die Magistrate anstatt der Komitien zu ernennen, und sich

darauf beschraenkte, fuer einen Teil der Praetoren und der niederen

Magistrate ein bindendes Vorschlagsrecht in Anspruch zu nehmen; dass

er sich ferner zu der nach dem Herkommen ueberhaupt nicht statthaften

Kreierung von Patriziern noch durch besonderen Volksschluss ermaechtigen

liess. ------------------------------------------------------- ^5 Am 26.

Januar 710 ;44) heisst Caesar noch dictator IIII (Triumphaltafel); am

25. Februar des Jahres war er bereits dictator perpetuus (Cic. Phil.

2, 34, 87). Vgl. Roemisches Staatsrecht, Bd. 2, 3. Aufl.. S. 726.

------------------------------------------------------- Fuer andere

Aemter im eigentlichen Sinn bleibt neben dieser Diktatur kein Raum.

Die Zensur als solche hat Caesar nicht uebernommen ^6, wohl aber die

zensorischen Rechte, namentlich das wichtige der Senatorenernennung

in umfassender Weise geuebt.

----------------------------------------------- ^6 Die Formulierung

jener Diktatur scheint die "Sittenbesserung" ausdruecklich

mithervorgehoben zu haben; aber ein eigenes Amt derart hat Caesar

nicht bekleidet (Roemisches Staatsrecht, Bd. 2, 3. Aufl., S. 705).

----------------------------------------------- Das Konsulat hat er

haeufig neben der Diktatur, einmal auch ohne Kollegen bekleidet, aber

keineswegs dauernd an seine Person geknuepft und den Aufforderungen,

dasselbe auf fuenf oder gar auf zehn Jahre nacheinander zu uebernehmen,

keine Folge gegeben. Die Oberaufsicht ueber den Kult brauchte Caesar

nicht erst sich uebertragen zu lassen, da er bereits Oberpontifex war.

Es versteht sich, dass auch die Mitgliedschaft des Augurnkollegiums ihm

zuteil ward und ueberhaupt alte und neue Ehrenrechte in Fuelle, wie der

Titel eines Vaters des Vaterlandes, die Benennung seines Geburtsmonats

mit dem Namen, den er nach heute fuehrt, des Julius, und andere, zuletzt

in platte Vergoetterung sich verlaufende Manifestationen des beginnenden

Hoftons. Hervorgehoben zu werden verdienen nur zwei Einrichtungen:

dass Caesar den Tribunen des Volkes namentlich in ihrer besonderen

persoenlichen Unverletzlichkeit gleichgestellt und dass die

Imperatorenbenennung dauernd an seine Person geknuepft und neben

den sonstigen Amtsbezeichnungen von ihm als Titel gefuehrt ward ^7.

------------------------------------------------------------------ ^7

Caesar fuehrt die Bezeichnung Imperator immer ohne Iterationsziffer und

immer hinter dem Namen an erster Stelle (Roemisches Staatsrecht, Bd.

2, 3. Aufl., S. 767, A. 1).

------------------------------------------------------------------ Fuer

den Verstaendigen wird es weder dafuer eines Beweises beduerfen, dass

Caesar beabsichtigte, die hoechste Gewalt dem Gemeinwesen einzufuegen,

und zwar nicht nur auf einige Jahre oder auch als persoenliches Amt auf

unbestimmte Zeit, etwa wie Sullas Regentschaft, sondern als wesentliches

und bleibendes Organ, noch auch dafuer, dass er fuer die neue

Institution eine entsprechende und einfache Bezeichnung ausersah; denn

wenn es ein politischer Fehler ist, inhaltlose Namen zu schaffen, so

ist es kaum ein geringerer, den Inhalt der Machtfuelle ohne Namen

hinzustellen. Nur ist es freilich, teils weil in dieser Uebergangszeit

die ephemeren und die bleibenden Bauten sich noch nicht klar voneinander

sondern, teils weil die dem Winke bereits zuvorkommende Devotion der

Klienten den Herrn mit einer ohne Zweifel ihm selbst widerwaertigen

Fuelle von Vertrauensdekreten und Ehrengesetzen ueberschuettete, nicht

leicht festzustellen, welche definitive Formulierung Caesar im Sinne

gehabt hat. Am wenigsten konnte die neue Monarchie an das Konsulat

anknuepfen, schon wegen der von diesem Amt nicht wohl zu trennenden

Kollegialitaet, es hat auch Caesar offenbar darauf hingearbeitet, dieses

bisher hoechste Amt zum leeren Titel herabzusetzen und spaeterhin,

wenn er es uebernahm, dasselbe nicht das ganze Jahr hindurch gefuehrt,

sondern vor dem Ablauf an Personen zweiten Ranges abgegeben. Die

Diktatur tritt praktisch am haeufigsten und bestimmtesten hervor, aber

wahrscheinlich nur, weil Caesar sie als das benutzen wollte, was sie

von alters her im Verfassungsorganismus bedeutet hatte, als

ausserordentliche Vorstandschaft zur Ueberwindung ausserordentlicher

Krisen. Als Traegerin der neuen Monarchie dagegen empfahl sie sich

wenig, da Exzeptionalitaet und Unpopularitaet diesem Amte einmal

anhafteten und es dem Vertreter der Demokratie kaum zugetraut werden

kann, diejenige Form, die der genialste Vorfechter der Gegenpartei

fuer seine Zwecke geschaffen hatte, fuer die dauernde Organisation

zu waehlen. Bei weitem geeigneter fuer die Formulierung der Monarchie

erscheint der neue Imperatorenname, schon darum, weil er in dieser

Verwendung ^8 neu ist und kein bestimmter aeusserer Anlass zur

Einfuehrung desselben erhellt. Der neue Wein durfte nicht in alte

Schlaeuche gefuellt werden: hier ist zu der neuen Sache der neue Name

und in demselben in praegnantester Weise zusammengefasst, was schon in

dem Gabinischen Gesetz, nur mit minderer Schaerfe, die demokratische

Partei als Kompetenz ihres Oberhauptes formuliert hatte: die

Konzentrierung und Perpetuierung der Amtsgewalt (imperium) in der Hand

eines vom Senat unabhaengigen Volkshauptes. Auch begegnet auf Caesars

Muenzen, namentlich auf denen der letzten Zeit, neben der Diktatur

vorwiegend der Imperatorentitel und scheint in Caesars Gesetz ueber

politische Verbrechen der Monarch mit diesem Ausdruck bezeichnet worden

zu sein. Es hat denn auch die Folgezeit, wenngleich nicht unmittelbar,

die Monarchie an den Imperatornamen geknuepft. Um diesem neuen Amt

zugleich die demokratische und die religioese Weihe zu verleihen,

beabsichtigte Caesar wahrscheinlich, mit demselben teils die

tribunizische Gewalt, teils das Oberpontifikat ein fuer allemal zu

verknuepfen. ---------------------------------------------------- ^8

In republikanischer Zeit wird der Imperatorname, der den siegreichen

Feldherrn bezeichnet, abgelegt mit dem Ende des Feldzugs; als

dauernde Titulatur erscheint er bei Caesar zuerst.

---------------------------------------------------- Dass die neue

Organisation nicht bloss auf die Lebenszeit ihres Stifters beschraenkt

bleiben sollte, ist unzweifelhaft; aber derselbe ist nicht dazu gelangt,

die vor allem schwierige Frage der Nachfolge zu erledigen, und es muss

dahingestellt bleiben, ob er die Aufstellung irgendeiner Form fuer

die Nachfolgerwahl im Sinn gehabt hat, wie sie bei dem urspruenglichen

Koenigtum bestanden hatte, oder ob er fuer das hoechste Amt wie die

Lebenslaenglichkeit, so auch die Erblichkeit hat einfuehren wollen,

wie dies sein Adoptivsohn spaeterhin behauptet hat ^9. Es ist nicht

unwahrscheinlich, dass er die Absicht gehabt hat, beide Systeme

gewissermassen miteinander zu verbinden und die Nachfolge, aehnlich wie

Cromwell und wie Napoleon, in der Weise zu ordnen, dass dem Herrscher

der Sohn in der Herrschaft nachfolgt, wenn er aber keinen Sohn hat oder

der Sohn ihm nicht zur Nachfolge geeignet scheint, der Herrscher in

der Form der Adoption den Nachfolger nach freier Wahl ernennt.

----------------------------------------------------- ^9 Dass bei

Caesars Lebzeiten das Imperium sowohl wie das Oberpontifikat fuer seine

agnatische - leibliche oder durch Adoption vermittelte - Deszendenz

durch einen foermlichen legislatorischen Akt erblich gemacht worden

ist, hat Caesar der Sohn als seinen Rechtstitel zur Herrschaft geltend

gemacht. Nach der Beschaffenheit unserer Ueberlieferung muss die

Existenz eines derartigen Gesetzes oder Senatsbeschlusses entschieden

in Abrede gestellt werden; es bleibt aber wohl moeglich, dass Caesar die

Erlassung eines solchen beabsichtigt hat. Vgl. Roemisches

Staatsrecht, Bd. 2, 3. Aufl., S. 767, 1106.

----------------------------------------------------- Staatsrechtlich

lehnte das neue Imperatorenamt sich an an die Stellung, welche die

Konsuln oder Prokonsuln ausserhalb der Bannmeile einnahmen, so dass

zunaechst das militaerische Kommando, daneben aber auch die hoechste

richterliche und folgeweise auch die administrative Gewalt darin

enthalten war ^10. Insofern aber war die Gewalt des Imperators

qualitativ der konsularisch- prokonsularischen ueberlegen, als jene

nicht nach Zeit und Raum begrenzt, sondern lebenslaenglich und auch in

der Hauptstadt wirksam war ^11, als der Imperator nicht, wohl aber der

Konsul, durch gleich maechtige Kollegen gehemmt werden konnte und

als alle im Laufe der Zeit der urspruenglicher. hoechsten Amtsgewalt

gesetzten Beschraenkungen, namentlich die Verpflichtung der Provokation

stattzugeben und die Ratschlaege des Senats zu beachten, fuer den

Imperator wegfielen. Um es mit einem Worte zu sagen: dies neue

Imperatorenamt war nichts anderes als das wiederhergestellte uralte

Koenigtum; denn ebenjene Beschraenkungen in der zeitlichen und

oertlichen Begrenzung der Gewalt, in der Kollegialitaet und der fuer

gewisse Faelle notwendigen Mitwirkung des Rats oder der Gemeinde waren

es ja, die den Konsul vom Koenig unterschieden. Es ist kaum ein Zug

der neuen Monarchie, der nicht in der alten sich wiederfaende:

die Vereinigung der hoechsten militaerischen, richterlichen und

administrativen Gewalt in der Hand des Fuersten; eine religioese

Vorstandschaft ueber das Gemeinwesen; das Recht, Verordnungen mit

bindender Kraft zu erlassen; die Herabdrueckung des Senats zum

Staatsrat; die Wiedererweckung des Patriziats und der Stadtpraefektur.

Aber schlagender noch als diese Analogien ist die innere Gleichartigkeit

der Monarchie des Servius Tullius und der Monarchie Caesars: wenn jene

alten Koenige vor. Rom bei all ihrer Vollgewalt doch Herrn einer freien

Gemeinde und eben sie die Schutzmaenner des gemeinen Mannes gegen den

Adel gewesen waren, so war auch Caesar nicht gekommen, um die Freiheit

aufzuloesen, sondern um sie zu erfuellen, und zunaechst, um das

unertraegliche Joch der Aristokratie zu brechen. Es darf auch nicht

befremden, dass Caesar, nichts weniger als ein politischer Antiquarius,

ein halbes Jahrtausend zurueckgriff, um zu seinem neuen Staat das Muster

zu finden; denn da das hoechste Amt des roemischen Gemeinwesens zu allen

Zeiten ein durch eine Anzahl Spezialgesetze eingeschraenktes Koenigtum

geblieben war, war auch der Begriff des Koenigtums selbst keineswegs

verschollen. Zu den verschiedensten Zeiten und von sehr verschiedenen

Seiten her, in der Dezemviralgewalt, in der Sullanischen und in seiner

eigenen Diktatur, war man waehrend der Republik praktisch auf denselben

zurueckgekommen; ja mit einer gewissen logischen Notwendigkeit trat

ueberall, wo das Beduerfnis einer Ausnahmegewalt .sich zeigte, im

Gegensatz gegen das gewoehnliche beschraenkte das unbeschraenkte

Imperium hervor, welches eben nichts anderes war als die koenigliche

Gewalt. Endlich empfahlen auch aeussere Ruecksichten dies Zurueckgehen

auf das ehemalige Koenigtum. Die Menschheit gelangt zu Neuschoepfungen

unsaeglich schwer und hegt darum die einmal entwickelten Formen als ein

heiliges Erbstueck. Darum knuepfte Caesar mit gutem Bedacht an Servius

Tullius in aehnlicher Weise an, wie spaeter Karl der Grosse an ihn

angeknuepft hat und Napoleon an Karl den Grossen wenigstens anzuknuepfen

versuchte. Er tat dies auch nicht etwa auf Umwegen und heimlich, sondern

so gut wie seine Nachfahren in moeglichst offenkundiger Weise; es war ja

eben der Zweck dieser Anknuepfung, eine klare, nationale und populaere

Formulierung fuer den neuen Staat zu finden. Seit alter Zeit standen

auf dem Kapitol die Standbilder derjenigen sieben Koenige, welche die

konventionelle Geschichte Roms aufzufuehren pflegte; Caesar befahl,

daneben das seinige als das achte zu errichten. Er erschien oeffentlich

in der Tracht der alten Koenige von Alba. In seinem neuen Gesetz ueber

politische Verbrechen war die hauptsaechlichste Abweichung von dem

Sullanischen die, dass neben die Volksgemeinde und auf eine Linie mit

ihr der Imperator als der lebendige und persoenliche Ausdruck des Volkes

gestellt ward. In der fuer die politischen Eide ueblichen Formel ward zu

dem Jovis und den Penaten des roemischen Volkes der Genius des Imperator

hinzugefuegt. Das aeussere Kennzeichen der Monarchie war nach der im

ganzen Altertum verbreiteten Ansicht das Bild des Monarchen auf den

Muenzen: seit dem Jahre 710 (44) erscheint auf denen des roemischen

Staats der Kopf Caesars. Man konnte hiernach wenigstens darueber sich

nicht beschweren, dass Caesar das Publikum ueber die Auffassung seiner

Stellung im dunkeln liess; so bestimmt und so foermlich wie moeglich

trat er auf, nicht bloss als Monarch, sondern eben als Koenig von Rom.

Moeglich ist es sogar, obwohl nicht gerade wahrscheinlich und auf jeden

Fall von untergeordneter Bedeutung, dass er im Sinne gehabt hat, seine

Amtsgewalt nicht mit dem neuen Imperatoren-, sondern geradezu mit dem

alten Koenigsnamen zu bezeichnen ^12. Schon bei seinen Lebzeiten waren

viele seiner Feinde wie seine Freunde der Ansicht, dass er beabsichtige,

sich ausdruecklich zum Koenig von Rom ernennen zu lassen; ja einzelne

seiner leidenschaftlichsten Anhaenger legten ihm die Aufsetzung der

Krone auf verschiedenen Wegen und zu verschiedenen Zeiten nahe; am

auffallendsten Marcus Antonius, indem er als Konsul vor allem Volke

Caesar das Diadem darbot (15. Februar 710 44). Caesar aber wies diese

Antraege ohne Ausnahme von der Hand. Wenn er zugleich gegen diejenigen

einschritt, die diese Vorfaelle benutzten, um republikanische Opposition

zu machen, so folgt daraus noch keineswegs, dass es ihm mit der

Zurueckweisung nicht Ernst war. Die Annahme nun gar, dass diese

Aufforderungen auf sein Geheiss erfolgt seien, um die Menge auf das

ungewohnte Schauspiel des roemischen Diadems vorzubereiten, verkennt

voellig die gewaltige Macht der Gesinnungsopposition, mit welcher Caesar

zu rechnen hatte und die durch eine solche oeffentliche Anerkennung

ihrer Berechtigung von Seiten Caesars selbst nicht nachgiebiger werden

konnte, vielmehr notwendig dadurch weiteren Boden gewann. Es kann der

unberufene Eifer leidenschaftlicher Anhaenger allein diese Auftritte

veranlasst haben; es kann auch sein, dass Caesar die Szene mit Antonius

nur zuliess oder auch veranstaltete, um durch die vor den Augen der

Buergerschaft erfolgte und auf seinen Befehl selbst in die Kalender

des Staats eingetragene, in der Tat nicht wohl wieder zurueckzunehmende

Ablehnung des Koenigstitels dem unbequemen Klatsch auf moeglichst

eklatante Weise ein Ende zu machen. Die Wahrscheinlichkeit spricht

dafuer, dass Caesar, der den Wert einer gelaeufigen Formulierung ebenso

wuerdigte wie die mehr an die Namen als an das Wesen der Dinge sich

heftenden Antipathien der Menge, entschlossen war, den mit uraltem

Bannfluch behafteten und den Roemern seiner Zeit mehr noch fuer die

Despoten des Orients als fuer ihren Numa und Servius gelaeufigen

Koenigsnamen zu vermeiden und das Wesen des Koenigtums unter

dem Imperatorentitel sich anzueignen.

--------------------------------------------- ^10 Die verbreitete

Meinung, die in dem kaiserlichen Imperatorenamt nichts als die

lebenslaengliche Reichsfeldherrnwuerde sieht, wird weder durch

die Bedeutung des Wortes noch durch die Auffassung der alten

Berichterstatter gerechtfertigt. Imperium ist die Befehlsgewalt,

imperator der Inhaber derselben; in diesen Worten wie in den

entsprechenden griechischen Ausdrucken krat/o/r, aytokrat/o/r liegt so

wenig eine spezifisch militaerische Beziehung, dass es vielmehr eben

das Charakteristische der roemischen Amtsgewalt ist, wo sie rein und

vollstaendig auftritt, Krieg und Prozess, das ist die militaerische und

die buergerliche Befehlsgewalt, als ein untrennbares Ganze in sich zu

enthalten. Ganz richtig sagt Dio Cassius (53, 17, vgl. 43, 44; 52, 41),

dass der Name Imperator von den Kaisern angenommen ward "zur Anzeige

ihrer Vollgewalt anstatt des Koenigs- und Diktaturtitels (pros

d/e/l/o/sin t/e/s aytotelo?s sph/o/n exoysias, anti t/e/s to? basile/o/s

to? te diktat/o/ros epikl/e/se/o/s); denn diese aelteren Titel sind

dem Namen nach verschwunden, der Sache nach aber gibt der Imperatorname

dieselben Befugnisse (to de d/e/ ergon ayt/o/n t/e/ to? aytokrat/o/ros

pros/e/goria bebais?ntai), zum Beispiel das Recht, Soldaten auszuheben,

Steuern; auszuschreiben, Krieg zu erklaeren und Frieden zu schliessen,

ueber Buerger und Nichtbuerger in und ausser der Stadt die hoechste

Gewalt zu ueben und jeden an jedem Orte am Leben oder sonst zu strafen.,

ueberhaupt der mit dem hoechsten Imperium in aeltester Zeit verbundenen

Befugnisse sich anzumassen". Deutlicher kann es wohl nicht gesagt

werden, dass imperator eben gar nichts ist als ein Synonym fuer rex,

so gut wie imperare mit regere zusammenfaellt. ^11 Als Augustus bei

Konstituierung des Prinzipats das Caesarische Imperium wiederaufnahm,

geschah dies mit der Beschraenkung, dass es raeumlich und in gewissem

Sinn auch zeitlich begrenzt sein solle; die prokonsularische Gewalt der

Kaiser, welche nichts ist als ebendies Imperium, sollte fuer Rom und

Italien nicht zur Anwendung kommen (Roemisches Staatsrecht, Bd. 2, 3,

Aufl., S. 854j. Auf diesem Moment ruht der wesentliche Unterschied

des Caesarischen Imperiums und des Augustfischen Prinzipats, sowie

andererseits auf der schon prinzipiell und mehr noch praktisch

unvollstaendigen Verwirklichung jener Schranke die reale Gleichheit

beider Institutionen. ^12 Ueber diese Frage laesst sich streiten;

dagegen muss die Annahme, dass es Caesars Absicht gewesen, die Roemer

als Imperator, die Nichtroemer als Rex zu beherrschen, einfach verworfen

werden. Sie stuetzt sich einzig auf die Erzaehlung, dass in der

Senatssitzung, in welcher Caesar ermordet ward, von einem der

Orakelpriester Lucius Cotta ein Sibyllenspruch, wonach die Parther

nur von einem "Koenig" koennten ueberwunden werden, habe vorgelegt und

infolgedessen der Beschluss gefasst werden sollen, Caesar das Koenigtum

ueber die roemischen Provinzen zu uebertragen. Diese Erzaehlung war

allerdings schon unmittelbar nach Caesars Tod in Umlauf. Allein nicht

bloss findet sie nirgends irgendwelche auch nur mittelbare Bestaetigung,

sondern sie wird von dem Zeitgenossen Cicero (div. 2, 54, 119)

sogar ausdruecklich fuer falsch erklaert und von den spaeteren

Geschichtschreibern, namentlich von Sueton (79) und Dio (44, 15) nur

als ein Geruecht berichtet, das sie weit entfernt sind, verbuergen zu

wollen; und sie wird denn auch dadurch nicht besser beglaubigt, dass

Plutarch (Caes. 60, 64; Brut. 10) und Appian (civ. 2, 110) ihrer

Gewohnheit gemaess jener anekdotenhaft, dieser pragmatisierend, sie

wiederholen. Es ist diese Erzaehlung aber nicht bloss unbezeugt, sondern

auch innerlich unmoeglich. Wenn man auch davon absehen will, dass Caesar

zu viel Geist und zu viel politischen Takt hatte, um nach Oligarchenart

wichtige Staatsfragen durch einen Schlag mit der Orakelmaschine zu

entscheiden, so konnte er doch nimmermehr daran denken, den Staat,

den er nivellieren wollte, also foermlich und rechtlich zu spalten.

--------------------------------------------- Indes wie auch die

definitive Titulatur gedacht gewesen sein mag, der Herr war da, und

sogleich richtete denn auch der Hof in obligatem Pomp und obligater

Geschmacklosigkeit und Leerheft sich ein. Caesar erschien oeffentlich

statt in dem mit Purpurstreifen verbraemten Gewande der Konsuln in dem

ganzpurpurnen, das im Altertum als das Koenigskleid galt, und empfing,

auf seinem Goldsessel sitzend, ohne sich von demselben zu erheben, den

feierlichen Zug des Senats. Die Geburtstags-, Sieges- und Geluebdefeste

zu seinen Ehren fuellten den Kalender. Wenn Caesar nach der Hauptstadt

kam, zogen die vornehmsten seiner Diener scharenweise auf weite Strecken

ihm entgegen ihn einzuholen. Ihm nahe zu sein fing an so viel zu

bedeuten, dass die Mietpreise in dem von ihm bewohnten Stadtviertel

in die Hoehe gingen. Durch die Menge der zur Audienz sich draengenden

Personen ward die persoenliche Verhandlung mit ihm so erschwert, dass

Caesar sogar mit seinen Vertrauten vielfach schriftlich zu verkehren

sich genoetigt sah und dass auch die Vornehmsten stundenlang im

Vorzimmer zu warten hatten. Man empfand es, deutlicher als es Caesar

selber lieb war, dass man nicht mehr zu einem Mitbuerger kam. Es

entstand ein monarchischer Adel, welcher in merkwuerdiger Weise zugleich

neu und alt war und aus dem Gedanken entsprang, den Adel der Oligarchie

durch den des Koenigtums, die Nobilitaet durch das Patriziat in Schatten

zu stellen. Noch immer bestand die Patrizierschaft, wenngleich ohne

wesentliche staendische Vorrechte, doch als geschlossene Junkergilde

fort; aber da sie keine neuen Geschlechter aufnehmen konnte, war sie im

Laufe der Jahrhunderte mehr und mehr zusammengestorben: nicht mehr als

fuenfzehn bis sechzehn Patriziergeschlechter waren zu Caesars Zeit noch

vorhanden. Indem Caesar, selber einem derselben entsprossen, das Recht,

neue patrizische Geschlechter zu kreieren, durch Volksbeschluss

dem Imperator erteilen liess, gruendete er, im Gegensatz zu der

republikanischen Nobilitaet, den neuen Adel des Patriziats, der

alle Erfordernisse eines monarchischen Adels: altersgrauen Zauber,

vollstaendige Abhaengigkeit von der Regierung und gaenzliche

Bedeutungslosigkeit auf das gluecklichste vereinigte. Nach allen Seiten

hin offenbarte sich das neue Herrenrum. Unter einem also tatsaechlich

unumschraenkten Monarchen konnte kaum von einer Verfassung die Rede

sein, geschweige denn von denn Fortbestand des bisherigen, auf dem

gesetzlichen Zusammenwirken der Buergerschaft, des Senats und der

einzelner. Beamten beruhenden Gemeinwesens. Mit voller Bestimmtheit

ging Caesar zurueck auf die Ueberlieferung der Koenigszeit: die

Buergerschaftsversammlung blieb, was sie schon in der Koenigszeit

gewesen war, neben und mit dem Koenig der hoechste und letzte

Ausdruck des souveraenen Volkswillens; der Senat ward wieder auf

seine urspruengliche Bestimmung zurueckgefuehrt, dem Herrn auf dessen

Verlangen Rat zu erteilen; der Herrscher endlich konzentrierte in seiner

Person aufs neue die gesamte Beamtengewalt, so dass es einen anderen

selbstaendigen Staatsbeamten neben ihm so wenig gab wie neben

den Koenigen der aeltesten Zeit. Fuer die Gesetzgebung hielt der

demokratische Monarch fest an dem uralten Satz des roemischen

Staatsrechts, dass nur die Volksgemeinde in Gemeinschaft mit dem

sie berufenden Koenig vermoegend sei, das Gemeinwesen organisch

zu regulieren, und sanktionierte seine konstitutiven Verfuegungen

regelmaessig durch Volksschluss. Die freie Kraft und die

sittlich-staatliche Autoritaet, die das Ja oder Nein jener alten

Wehrmannschaften in sich getragen hatte, liess sich freilich den

sogenannten Komitien dieser Zeit nicht wiedereinfloessen; die Mitwirkung

der Buergerschaft bei der Gesetzgebung, die in der alten Verfassung

hoechst beschraenkt, aber wirklich und lebendig gewesen war, war in

der neuen in praktischer Hinsicht ein wesenloser Schatten. Besonderer

beschraenkender Massregeln gegen die Komitien bedurfte es darum auch

Römische Geschichte — Buch 5 · 第 51 / 68 段