uebertragen wurden. Selbst solche Befugnisse, welche ausserhalb
der magistratischen, ja ausserhalb der Kompetenz der Staatsgewalten
ueberhaupt lagen, konnte Caesar hiernach von Rechts wegen sich beilegen;
und es erscheint fast als eine Konzession seinerseits, dass er darauf
verzichtete, die Magistrate anstatt der Komitien zu ernennen, und sich
darauf beschraenkte, fuer einen Teil der Praetoren und der niederen
Magistrate ein bindendes Vorschlagsrecht in Anspruch zu nehmen; dass
er sich ferner zu der nach dem Herkommen ueberhaupt nicht statthaften
Kreierung von Patriziern noch durch besonderen Volksschluss ermaechtigen
liess. ------------------------------------------------------- ^5 Am 26.
Januar 710 ;44) heisst Caesar noch dictator IIII (Triumphaltafel); am
25. Februar des Jahres war er bereits dictator perpetuus (Cic. Phil.
2, 34, 87). Vgl. Roemisches Staatsrecht, Bd. 2, 3. Aufl.. S. 726.
------------------------------------------------------- Fuer andere
Aemter im eigentlichen Sinn bleibt neben dieser Diktatur kein Raum.
Die Zensur als solche hat Caesar nicht uebernommen ^6, wohl aber die
zensorischen Rechte, namentlich das wichtige der Senatorenernennung
in umfassender Weise geuebt.
----------------------------------------------- ^6 Die Formulierung
jener Diktatur scheint die "Sittenbesserung" ausdruecklich
mithervorgehoben zu haben; aber ein eigenes Amt derart hat Caesar
nicht bekleidet (Roemisches Staatsrecht, Bd. 2, 3. Aufl., S. 705).
----------------------------------------------- Das Konsulat hat er
haeufig neben der Diktatur, einmal auch ohne Kollegen bekleidet, aber
keineswegs dauernd an seine Person geknuepft und den Aufforderungen,
dasselbe auf fuenf oder gar auf zehn Jahre nacheinander zu uebernehmen,
keine Folge gegeben. Die Oberaufsicht ueber den Kult brauchte Caesar
nicht erst sich uebertragen zu lassen, da er bereits Oberpontifex war.
Es versteht sich, dass auch die Mitgliedschaft des Augurnkollegiums ihm
zuteil ward und ueberhaupt alte und neue Ehrenrechte in Fuelle, wie der
Titel eines Vaters des Vaterlandes, die Benennung seines Geburtsmonats
mit dem Namen, den er nach heute fuehrt, des Julius, und andere, zuletzt
in platte Vergoetterung sich verlaufende Manifestationen des beginnenden
Hoftons. Hervorgehoben zu werden verdienen nur zwei Einrichtungen:
dass Caesar den Tribunen des Volkes namentlich in ihrer besonderen
persoenlichen Unverletzlichkeit gleichgestellt und dass die
Imperatorenbenennung dauernd an seine Person geknuepft und neben
den sonstigen Amtsbezeichnungen von ihm als Titel gefuehrt ward ^7.
------------------------------------------------------------------ ^7
Caesar fuehrt die Bezeichnung Imperator immer ohne Iterationsziffer und
immer hinter dem Namen an erster Stelle (Roemisches Staatsrecht, Bd.
2, 3. Aufl., S. 767, A. 1).
------------------------------------------------------------------ Fuer
den Verstaendigen wird es weder dafuer eines Beweises beduerfen, dass
Caesar beabsichtigte, die hoechste Gewalt dem Gemeinwesen einzufuegen,
und zwar nicht nur auf einige Jahre oder auch als persoenliches Amt auf
unbestimmte Zeit, etwa wie Sullas Regentschaft, sondern als wesentliches
und bleibendes Organ, noch auch dafuer, dass er fuer die neue
Institution eine entsprechende und einfache Bezeichnung ausersah; denn
wenn es ein politischer Fehler ist, inhaltlose Namen zu schaffen, so
ist es kaum ein geringerer, den Inhalt der Machtfuelle ohne Namen
hinzustellen. Nur ist es freilich, teils weil in dieser Uebergangszeit
die ephemeren und die bleibenden Bauten sich noch nicht klar voneinander
sondern, teils weil die dem Winke bereits zuvorkommende Devotion der
Klienten den Herrn mit einer ohne Zweifel ihm selbst widerwaertigen
Fuelle von Vertrauensdekreten und Ehrengesetzen ueberschuettete, nicht
leicht festzustellen, welche definitive Formulierung Caesar im Sinne
gehabt hat. Am wenigsten konnte die neue Monarchie an das Konsulat
anknuepfen, schon wegen der von diesem Amt nicht wohl zu trennenden
Kollegialitaet, es hat auch Caesar offenbar darauf hingearbeitet, dieses
bisher hoechste Amt zum leeren Titel herabzusetzen und spaeterhin,
wenn er es uebernahm, dasselbe nicht das ganze Jahr hindurch gefuehrt,
sondern vor dem Ablauf an Personen zweiten Ranges abgegeben. Die
Diktatur tritt praktisch am haeufigsten und bestimmtesten hervor, aber
wahrscheinlich nur, weil Caesar sie als das benutzen wollte, was sie
von alters her im Verfassungsorganismus bedeutet hatte, als
ausserordentliche Vorstandschaft zur Ueberwindung ausserordentlicher
Krisen. Als Traegerin der neuen Monarchie dagegen empfahl sie sich
wenig, da Exzeptionalitaet und Unpopularitaet diesem Amte einmal
anhafteten und es dem Vertreter der Demokratie kaum zugetraut werden
kann, diejenige Form, die der genialste Vorfechter der Gegenpartei
fuer seine Zwecke geschaffen hatte, fuer die dauernde Organisation
zu waehlen. Bei weitem geeigneter fuer die Formulierung der Monarchie
erscheint der neue Imperatorenname, schon darum, weil er in dieser
Verwendung ^8 neu ist und kein bestimmter aeusserer Anlass zur
Einfuehrung desselben erhellt. Der neue Wein durfte nicht in alte
Schlaeuche gefuellt werden: hier ist zu der neuen Sache der neue Name
und in demselben in praegnantester Weise zusammengefasst, was schon in
dem Gabinischen Gesetz, nur mit minderer Schaerfe, die demokratische
Partei als Kompetenz ihres Oberhauptes formuliert hatte: die
Konzentrierung und Perpetuierung der Amtsgewalt (imperium) in der Hand
eines vom Senat unabhaengigen Volkshauptes. Auch begegnet auf Caesars
Muenzen, namentlich auf denen der letzten Zeit, neben der Diktatur
vorwiegend der Imperatorentitel und scheint in Caesars Gesetz ueber
politische Verbrechen der Monarch mit diesem Ausdruck bezeichnet worden
zu sein. Es hat denn auch die Folgezeit, wenngleich nicht unmittelbar,
die Monarchie an den Imperatornamen geknuepft. Um diesem neuen Amt
zugleich die demokratische und die religioese Weihe zu verleihen,
beabsichtigte Caesar wahrscheinlich, mit demselben teils die
tribunizische Gewalt, teils das Oberpontifikat ein fuer allemal zu
verknuepfen. ---------------------------------------------------- ^8
In republikanischer Zeit wird der Imperatorname, der den siegreichen
Feldherrn bezeichnet, abgelegt mit dem Ende des Feldzugs; als
dauernde Titulatur erscheint er bei Caesar zuerst.
---------------------------------------------------- Dass die neue
Organisation nicht bloss auf die Lebenszeit ihres Stifters beschraenkt
bleiben sollte, ist unzweifelhaft; aber derselbe ist nicht dazu gelangt,
die vor allem schwierige Frage der Nachfolge zu erledigen, und es muss
dahingestellt bleiben, ob er die Aufstellung irgendeiner Form fuer
die Nachfolgerwahl im Sinn gehabt hat, wie sie bei dem urspruenglichen
Koenigtum bestanden hatte, oder ob er fuer das hoechste Amt wie die
Lebenslaenglichkeit, so auch die Erblichkeit hat einfuehren wollen,
wie dies sein Adoptivsohn spaeterhin behauptet hat ^9. Es ist nicht
unwahrscheinlich, dass er die Absicht gehabt hat, beide Systeme
gewissermassen miteinander zu verbinden und die Nachfolge, aehnlich wie
Cromwell und wie Napoleon, in der Weise zu ordnen, dass dem Herrscher
der Sohn in der Herrschaft nachfolgt, wenn er aber keinen Sohn hat oder
der Sohn ihm nicht zur Nachfolge geeignet scheint, der Herrscher in
der Form der Adoption den Nachfolger nach freier Wahl ernennt.
----------------------------------------------------- ^9 Dass bei
Caesars Lebzeiten das Imperium sowohl wie das Oberpontifikat fuer seine
agnatische - leibliche oder durch Adoption vermittelte - Deszendenz
durch einen foermlichen legislatorischen Akt erblich gemacht worden
ist, hat Caesar der Sohn als seinen Rechtstitel zur Herrschaft geltend
gemacht. Nach der Beschaffenheit unserer Ueberlieferung muss die
Existenz eines derartigen Gesetzes oder Senatsbeschlusses entschieden
in Abrede gestellt werden; es bleibt aber wohl moeglich, dass Caesar die
Erlassung eines solchen beabsichtigt hat. Vgl. Roemisches
Staatsrecht, Bd. 2, 3. Aufl., S. 767, 1106.
----------------------------------------------------- Staatsrechtlich
lehnte das neue Imperatorenamt sich an an die Stellung, welche die
Konsuln oder Prokonsuln ausserhalb der Bannmeile einnahmen, so dass
zunaechst das militaerische Kommando, daneben aber auch die hoechste
richterliche und folgeweise auch die administrative Gewalt darin
enthalten war ^10. Insofern aber war die Gewalt des Imperators
qualitativ der konsularisch- prokonsularischen ueberlegen, als jene
nicht nach Zeit und Raum begrenzt, sondern lebenslaenglich und auch in
der Hauptstadt wirksam war ^11, als der Imperator nicht, wohl aber der
Konsul, durch gleich maechtige Kollegen gehemmt werden konnte und
als alle im Laufe der Zeit der urspruenglicher. hoechsten Amtsgewalt
gesetzten Beschraenkungen, namentlich die Verpflichtung der Provokation
stattzugeben und die Ratschlaege des Senats zu beachten, fuer den
Imperator wegfielen. Um es mit einem Worte zu sagen: dies neue
Imperatorenamt war nichts anderes als das wiederhergestellte uralte
Koenigtum; denn ebenjene Beschraenkungen in der zeitlichen und
oertlichen Begrenzung der Gewalt, in der Kollegialitaet und der fuer
gewisse Faelle notwendigen Mitwirkung des Rats oder der Gemeinde waren
es ja, die den Konsul vom Koenig unterschieden. Es ist kaum ein Zug
der neuen Monarchie, der nicht in der alten sich wiederfaende:
die Vereinigung der hoechsten militaerischen, richterlichen und
administrativen Gewalt in der Hand des Fuersten; eine religioese
Vorstandschaft ueber das Gemeinwesen; das Recht, Verordnungen mit
bindender Kraft zu erlassen; die Herabdrueckung des Senats zum
Staatsrat; die Wiedererweckung des Patriziats und der Stadtpraefektur.
Aber schlagender noch als diese Analogien ist die innere Gleichartigkeit
der Monarchie des Servius Tullius und der Monarchie Caesars: wenn jene
alten Koenige vor. Rom bei all ihrer Vollgewalt doch Herrn einer freien
Gemeinde und eben sie die Schutzmaenner des gemeinen Mannes gegen den
Adel gewesen waren, so war auch Caesar nicht gekommen, um die Freiheit
aufzuloesen, sondern um sie zu erfuellen, und zunaechst, um das
unertraegliche Joch der Aristokratie zu brechen. Es darf auch nicht
befremden, dass Caesar, nichts weniger als ein politischer Antiquarius,
ein halbes Jahrtausend zurueckgriff, um zu seinem neuen Staat das Muster
zu finden; denn da das hoechste Amt des roemischen Gemeinwesens zu allen
Zeiten ein durch eine Anzahl Spezialgesetze eingeschraenktes Koenigtum
geblieben war, war auch der Begriff des Koenigtums selbst keineswegs
verschollen. Zu den verschiedensten Zeiten und von sehr verschiedenen
Seiten her, in der Dezemviralgewalt, in der Sullanischen und in seiner
eigenen Diktatur, war man waehrend der Republik praktisch auf denselben
zurueckgekommen; ja mit einer gewissen logischen Notwendigkeit trat
ueberall, wo das Beduerfnis einer Ausnahmegewalt .sich zeigte, im
Gegensatz gegen das gewoehnliche beschraenkte das unbeschraenkte
Imperium hervor, welches eben nichts anderes war als die koenigliche
Gewalt. Endlich empfahlen auch aeussere Ruecksichten dies Zurueckgehen
auf das ehemalige Koenigtum. Die Menschheit gelangt zu Neuschoepfungen
unsaeglich schwer und hegt darum die einmal entwickelten Formen als ein
heiliges Erbstueck. Darum knuepfte Caesar mit gutem Bedacht an Servius
Tullius in aehnlicher Weise an, wie spaeter Karl der Grosse an ihn
angeknuepft hat und Napoleon an Karl den Grossen wenigstens anzuknuepfen
versuchte. Er tat dies auch nicht etwa auf Umwegen und heimlich, sondern
so gut wie seine Nachfahren in moeglichst offenkundiger Weise; es war ja
eben der Zweck dieser Anknuepfung, eine klare, nationale und populaere
Formulierung fuer den neuen Staat zu finden. Seit alter Zeit standen
auf dem Kapitol die Standbilder derjenigen sieben Koenige, welche die
konventionelle Geschichte Roms aufzufuehren pflegte; Caesar befahl,
daneben das seinige als das achte zu errichten. Er erschien oeffentlich
in der Tracht der alten Koenige von Alba. In seinem neuen Gesetz ueber
politische Verbrechen war die hauptsaechlichste Abweichung von dem
Sullanischen die, dass neben die Volksgemeinde und auf eine Linie mit
ihr der Imperator als der lebendige und persoenliche Ausdruck des Volkes
gestellt ward. In der fuer die politischen Eide ueblichen Formel ward zu
dem Jovis und den Penaten des roemischen Volkes der Genius des Imperator
hinzugefuegt. Das aeussere Kennzeichen der Monarchie war nach der im
ganzen Altertum verbreiteten Ansicht das Bild des Monarchen auf den
Muenzen: seit dem Jahre 710 (44) erscheint auf denen des roemischen
Staats der Kopf Caesars. Man konnte hiernach wenigstens darueber sich
nicht beschweren, dass Caesar das Publikum ueber die Auffassung seiner
Stellung im dunkeln liess; so bestimmt und so foermlich wie moeglich
trat er auf, nicht bloss als Monarch, sondern eben als Koenig von Rom.
Moeglich ist es sogar, obwohl nicht gerade wahrscheinlich und auf jeden
Fall von untergeordneter Bedeutung, dass er im Sinne gehabt hat, seine
Amtsgewalt nicht mit dem neuen Imperatoren-, sondern geradezu mit dem
alten Koenigsnamen zu bezeichnen ^12. Schon bei seinen Lebzeiten waren
viele seiner Feinde wie seine Freunde der Ansicht, dass er beabsichtige,
sich ausdruecklich zum Koenig von Rom ernennen zu lassen; ja einzelne
seiner leidenschaftlichsten Anhaenger legten ihm die Aufsetzung der
Krone auf verschiedenen Wegen und zu verschiedenen Zeiten nahe; am
auffallendsten Marcus Antonius, indem er als Konsul vor allem Volke
Caesar das Diadem darbot (15. Februar 710 44). Caesar aber wies diese
Antraege ohne Ausnahme von der Hand. Wenn er zugleich gegen diejenigen
einschritt, die diese Vorfaelle benutzten, um republikanische Opposition
zu machen, so folgt daraus noch keineswegs, dass es ihm mit der
Zurueckweisung nicht Ernst war. Die Annahme nun gar, dass diese
Aufforderungen auf sein Geheiss erfolgt seien, um die Menge auf das
ungewohnte Schauspiel des roemischen Diadems vorzubereiten, verkennt
voellig die gewaltige Macht der Gesinnungsopposition, mit welcher Caesar
zu rechnen hatte und die durch eine solche oeffentliche Anerkennung
ihrer Berechtigung von Seiten Caesars selbst nicht nachgiebiger werden
konnte, vielmehr notwendig dadurch weiteren Boden gewann. Es kann der
unberufene Eifer leidenschaftlicher Anhaenger allein diese Auftritte
veranlasst haben; es kann auch sein, dass Caesar die Szene mit Antonius
nur zuliess oder auch veranstaltete, um durch die vor den Augen der
Buergerschaft erfolgte und auf seinen Befehl selbst in die Kalender
des Staats eingetragene, in der Tat nicht wohl wieder zurueckzunehmende
Ablehnung des Koenigstitels dem unbequemen Klatsch auf moeglichst
eklatante Weise ein Ende zu machen. Die Wahrscheinlichkeit spricht
dafuer, dass Caesar, der den Wert einer gelaeufigen Formulierung ebenso
wuerdigte wie die mehr an die Namen als an das Wesen der Dinge sich
heftenden Antipathien der Menge, entschlossen war, den mit uraltem
Bannfluch behafteten und den Roemern seiner Zeit mehr noch fuer die
Despoten des Orients als fuer ihren Numa und Servius gelaeufigen
Koenigsnamen zu vermeiden und das Wesen des Koenigtums unter
dem Imperatorentitel sich anzueignen.
--------------------------------------------- ^10 Die verbreitete
Meinung, die in dem kaiserlichen Imperatorenamt nichts als die
lebenslaengliche Reichsfeldherrnwuerde sieht, wird weder durch
die Bedeutung des Wortes noch durch die Auffassung der alten
Berichterstatter gerechtfertigt. Imperium ist die Befehlsgewalt,
imperator der Inhaber derselben; in diesen Worten wie in den
entsprechenden griechischen Ausdrucken krat/o/r, aytokrat/o/r liegt so
wenig eine spezifisch militaerische Beziehung, dass es vielmehr eben
das Charakteristische der roemischen Amtsgewalt ist, wo sie rein und
vollstaendig auftritt, Krieg und Prozess, das ist die militaerische und
die buergerliche Befehlsgewalt, als ein untrennbares Ganze in sich zu
enthalten. Ganz richtig sagt Dio Cassius (53, 17, vgl. 43, 44; 52, 41),
dass der Name Imperator von den Kaisern angenommen ward "zur Anzeige
ihrer Vollgewalt anstatt des Koenigs- und Diktaturtitels (pros
d/e/l/o/sin t/e/s aytotelo?s sph/o/n exoysias, anti t/e/s to? basile/o/s
to? te diktat/o/ros epikl/e/se/o/s); denn diese aelteren Titel sind
dem Namen nach verschwunden, der Sache nach aber gibt der Imperatorname
dieselben Befugnisse (to de d/e/ ergon ayt/o/n t/e/ to? aytokrat/o/ros
pros/e/goria bebais?ntai), zum Beispiel das Recht, Soldaten auszuheben,
Steuern; auszuschreiben, Krieg zu erklaeren und Frieden zu schliessen,
ueber Buerger und Nichtbuerger in und ausser der Stadt die hoechste
Gewalt zu ueben und jeden an jedem Orte am Leben oder sonst zu strafen.,
ueberhaupt der mit dem hoechsten Imperium in aeltester Zeit verbundenen
Befugnisse sich anzumassen". Deutlicher kann es wohl nicht gesagt
werden, dass imperator eben gar nichts ist als ein Synonym fuer rex,
so gut wie imperare mit regere zusammenfaellt. ^11 Als Augustus bei
Konstituierung des Prinzipats das Caesarische Imperium wiederaufnahm,
geschah dies mit der Beschraenkung, dass es raeumlich und in gewissem
Sinn auch zeitlich begrenzt sein solle; die prokonsularische Gewalt der
Kaiser, welche nichts ist als ebendies Imperium, sollte fuer Rom und
Italien nicht zur Anwendung kommen (Roemisches Staatsrecht, Bd. 2, 3,
Aufl., S. 854j. Auf diesem Moment ruht der wesentliche Unterschied
des Caesarischen Imperiums und des Augustfischen Prinzipats, sowie
andererseits auf der schon prinzipiell und mehr noch praktisch
unvollstaendigen Verwirklichung jener Schranke die reale Gleichheit
beider Institutionen. ^12 Ueber diese Frage laesst sich streiten;
dagegen muss die Annahme, dass es Caesars Absicht gewesen, die Roemer
als Imperator, die Nichtroemer als Rex zu beherrschen, einfach verworfen
werden. Sie stuetzt sich einzig auf die Erzaehlung, dass in der
Senatssitzung, in welcher Caesar ermordet ward, von einem der
Orakelpriester Lucius Cotta ein Sibyllenspruch, wonach die Parther
nur von einem "Koenig" koennten ueberwunden werden, habe vorgelegt und
infolgedessen der Beschluss gefasst werden sollen, Caesar das Koenigtum
ueber die roemischen Provinzen zu uebertragen. Diese Erzaehlung war
allerdings schon unmittelbar nach Caesars Tod in Umlauf. Allein nicht
bloss findet sie nirgends irgendwelche auch nur mittelbare Bestaetigung,
sondern sie wird von dem Zeitgenossen Cicero (div. 2, 54, 119)
sogar ausdruecklich fuer falsch erklaert und von den spaeteren
Geschichtschreibern, namentlich von Sueton (79) und Dio (44, 15) nur
als ein Geruecht berichtet, das sie weit entfernt sind, verbuergen zu
wollen; und sie wird denn auch dadurch nicht besser beglaubigt, dass
Plutarch (Caes. 60, 64; Brut. 10) und Appian (civ. 2, 110) ihrer
Gewohnheit gemaess jener anekdotenhaft, dieser pragmatisierend, sie
wiederholen. Es ist diese Erzaehlung aber nicht bloss unbezeugt, sondern
auch innerlich unmoeglich. Wenn man auch davon absehen will, dass Caesar
zu viel Geist und zu viel politischen Takt hatte, um nach Oligarchenart
wichtige Staatsfragen durch einen Schlag mit der Orakelmaschine zu
entscheiden, so konnte er doch nimmermehr daran denken, den Staat,
den er nivellieren wollte, also foermlich und rechtlich zu spalten.
--------------------------------------------- Indes wie auch die
definitive Titulatur gedacht gewesen sein mag, der Herr war da, und
sogleich richtete denn auch der Hof in obligatem Pomp und obligater
Geschmacklosigkeit und Leerheft sich ein. Caesar erschien oeffentlich
statt in dem mit Purpurstreifen verbraemten Gewande der Konsuln in dem
ganzpurpurnen, das im Altertum als das Koenigskleid galt, und empfing,
auf seinem Goldsessel sitzend, ohne sich von demselben zu erheben, den
feierlichen Zug des Senats. Die Geburtstags-, Sieges- und Geluebdefeste
zu seinen Ehren fuellten den Kalender. Wenn Caesar nach der Hauptstadt
kam, zogen die vornehmsten seiner Diener scharenweise auf weite Strecken
ihm entgegen ihn einzuholen. Ihm nahe zu sein fing an so viel zu
bedeuten, dass die Mietpreise in dem von ihm bewohnten Stadtviertel
in die Hoehe gingen. Durch die Menge der zur Audienz sich draengenden
Personen ward die persoenliche Verhandlung mit ihm so erschwert, dass
Caesar sogar mit seinen Vertrauten vielfach schriftlich zu verkehren
sich genoetigt sah und dass auch die Vornehmsten stundenlang im
Vorzimmer zu warten hatten. Man empfand es, deutlicher als es Caesar
selber lieb war, dass man nicht mehr zu einem Mitbuerger kam. Es
entstand ein monarchischer Adel, welcher in merkwuerdiger Weise zugleich
neu und alt war und aus dem Gedanken entsprang, den Adel der Oligarchie
durch den des Koenigtums, die Nobilitaet durch das Patriziat in Schatten
zu stellen. Noch immer bestand die Patrizierschaft, wenngleich ohne
wesentliche staendische Vorrechte, doch als geschlossene Junkergilde
fort; aber da sie keine neuen Geschlechter aufnehmen konnte, war sie im
Laufe der Jahrhunderte mehr und mehr zusammengestorben: nicht mehr als
fuenfzehn bis sechzehn Patriziergeschlechter waren zu Caesars Zeit noch
vorhanden. Indem Caesar, selber einem derselben entsprossen, das Recht,
neue patrizische Geschlechter zu kreieren, durch Volksbeschluss
dem Imperator erteilen liess, gruendete er, im Gegensatz zu der
republikanischen Nobilitaet, den neuen Adel des Patriziats, der
alle Erfordernisse eines monarchischen Adels: altersgrauen Zauber,
vollstaendige Abhaengigkeit von der Regierung und gaenzliche
Bedeutungslosigkeit auf das gluecklichste vereinigte. Nach allen Seiten
hin offenbarte sich das neue Herrenrum. Unter einem also tatsaechlich
unumschraenkten Monarchen konnte kaum von einer Verfassung die Rede
sein, geschweige denn von denn Fortbestand des bisherigen, auf dem
gesetzlichen Zusammenwirken der Buergerschaft, des Senats und der
einzelner. Beamten beruhenden Gemeinwesens. Mit voller Bestimmtheit
ging Caesar zurueck auf die Ueberlieferung der Koenigszeit: die
Buergerschaftsversammlung blieb, was sie schon in der Koenigszeit
gewesen war, neben und mit dem Koenig der hoechste und letzte
Ausdruck des souveraenen Volkswillens; der Senat ward wieder auf
seine urspruengliche Bestimmung zurueckgefuehrt, dem Herrn auf dessen
Verlangen Rat zu erteilen; der Herrscher endlich konzentrierte in seiner
Person aufs neue die gesamte Beamtengewalt, so dass es einen anderen
selbstaendigen Staatsbeamten neben ihm so wenig gab wie neben
den Koenigen der aeltesten Zeit. Fuer die Gesetzgebung hielt der
demokratische Monarch fest an dem uralten Satz des roemischen
Staatsrechts, dass nur die Volksgemeinde in Gemeinschaft mit dem
sie berufenden Koenig vermoegend sei, das Gemeinwesen organisch
zu regulieren, und sanktionierte seine konstitutiven Verfuegungen
regelmaessig durch Volksschluss. Die freie Kraft und die
sittlich-staatliche Autoritaet, die das Ja oder Nein jener alten
Wehrmannschaften in sich getragen hatte, liess sich freilich den
sogenannten Komitien dieser Zeit nicht wiedereinfloessen; die Mitwirkung
der Buergerschaft bei der Gesetzgebung, die in der alten Verfassung
hoechst beschraenkt, aber wirklich und lebendig gewesen war, war in
der neuen in praktischer Hinsicht ein wesenloser Schatten. Besonderer
beschraenkender Massregeln gegen die Komitien bedurfte es darum auch