Meldung erlassen. Als indes bald darauf die neue Wahlordnung erging, war

darin die Verpflichtung der Kandidaten, persoenlich sich einschreiben zu

lassen, allgemein wiederholt und keinerlei Ausnahme zu Gunsten der durch

aeltere Volksschluesse davon Entbundenen hinzugefuegt; nach formellem

Recht war das zu Gunsten Caesars ergangene Privileg durch das juengere

allgemeine Gesetz aufgehoben. Caesar beschwerte sich, und die Klausel

wurde auch nachgetragen, aber nicht durch besonderen Volksschluss

bestaetigt, so dass diese durch reine Interpolation dem schon

promulgierten Gesetz eingefuegte Bestimmung rechtlich nur als eine

Nullitaet angesehen werden konnte. Was also Pompeius einfach haette

festhalten koennen, hatte er vorgezogen erst zu verschenken, sodann

zurueckzunehmen und diese Zuruecknahme schliesslich in illoyalster

Weise zu bemaenteln. Wenn hiermit nur mittelbar auf Verkuerzung der

Statthalterschaft Caesars hingearbeitet ward, so verfolgte dagegen das

gleichzeitig ergangene Regulativ ueber die Statthalterschaften dasselbe

Ziel geradezu. Die zehn Jahre, auf welche, zuletzt durch das von

Pompeius selbst in Gemeinschaft mit Crassus beantragte Gesetz, Caesar

die Statthalterschaft gesichert worden war, liefen nach der hierfuer

ueblichen Rechnung vom 1. Maerz 695 (59) bis zum letzten Februar 705

(49). Da ferner nach der frueheren Uebung dem Prokonsul oder Propraetor

das Recht zustand, unmittelbar nach Beendigung seines Konsulats oder

seiner Praetur in sein Provinzialamt einzutreten, so war Caesars

Nachfolger nicht aus den staedtischen Beamten des Jahres 704 (50),

sondern aus denen des Jahres 705 (49) zu ernennen und konnte also nicht

vor dem 1. Januar 706 (48) eintreten. Insofern hatte Caesar auch noch

waehrend der letzten zehn Monate des Jahres 705 (49) ein Anrecht auf das

Kommando, nicht auf Grund des Pompeisch- Licinischen Gesetzes, aber auf

Grund der alten Regel, dass das befristete Kommando auch nach Ablauf der

Frist bis zum Eintreffen des Nachfolgers fortdauert. Seitdem nun aber

das neue Regulativ des Jahres 702 (52) nicht die abgehenden, sondern die

vor fuenf Jahren oder laenger abgegangenen Konsuln und Praetoren zu den

Statthalterschaften berief und also zwischen dem buergerlichen Amt und

dem Kommando, statt der bisherigen unmittelbaren Aufeinanderfolge, ein

Intervall vorschrieb, war nichts mehr im Wege, jede gesetzlich erledigte

Statthalterschaft sofort anderweitig zu besetzen, also in dem gegebenen

Falle fuer die gallischen Provinzen den Kommandowechsel statt am 1.

Januar 706 (48) vielmehr am 1. Maerz 705 (49) herbeizufuehren. Pompeius'

kuemmerliche Hinterhaeltigkeit und zoegernde Tuecke sind in diesen

Veranstaltungen in merkwuerdiger Weise gemischt mit dem

knifflichen Formalismus und der konstitutionellen Gelehrsamkeit der

Verfassungspartei. Jahre zuvor, ehe diese staatsrechtlichen Waffen

gebraucht werden konnten, legte man sie sich zurecht und setzte sich

in die Verfassung, teils Caesar vor dem Tage, wo die durch Pompeius'

eigenes Gesetz ihm zugesicherte Frist zu Ende lief, also vom 1. Maerz

705 (49) an, durch Sendung der Nachfolger zur Niederlegung des Kommandos

noetigen, teils die bei den Wahlen fuer 706 (48) auf ihn lautenden

Stimmtafeln als nichtige behandeln zu koennen. Caesar, nicht in der

Lage, diese Schachzuege zu hindern, schwieg dazu und liess die Dinge

an sich kommen. Allgemach rueckte denn der verfassungsmaessige

Schneckengang weiter. Nach der Observanz hatte der Senat ueber die

Statthalterschaften des Jahres 705 (49), insofern sie an gewesene

Konsuln kamen, zu Anfang des Jahres 703 (51), insofern sie an gewesene

Praetoren kamen, zu Anfang des Jahres 704 (50) zu beraten; jene erstere

Beratung gab den ersten Anlass, die Ernennung von neuen Statthaltern

fuer beide Gallien im Senat zur Sprache zu bringen und damit den ersten

Anlass zu offener Kollision zwischen der von Pompeius vorgeschobenen

Verfassungspartei und den Vertretern Caesars im Senat. Der Konsul

Marcus Marcellus brachte den Antrag ein, den beiden fuer 705 (49) mit

Statthalterschaften auszustattenden Konsularen die beiden bisher von

dem Prokonsul Gaius Caesar verwalteten vom 1. Maerz jenes Jahres an zu

ueberweisen. Die lange zurueckgehaltene Erbitterung brach im Strom durch

die einmal aufgezogene Schleuse; es kam bei diesen Unterhandlungen alles

zur Sprache, was die Catonianer gegen Caesar im Sinn trugen. Fuer

sie stand es fest, dass das durch Ausnahmegesetz dem Prokonsul Caesar

gestattete Recht, sich abwesend zur Konsulwahl zu melden, durch

spaeteren Volksschluss wieder aufgehoben, auch in diesem nicht in

gueltiger Weise vorbehalten sei. Der Senat sollte ihrer Meinung nach

diesen Beamten veranlassen, da die Unterwerfung Galliens beendigt sei,

die ausgedienten Soldaten sofort zu verabschieden. Die von Caesar

in Oberitalien vorgenommenen Buergerrechtsverleihungen und

Koloniegruendungen wurden von ihnen als verfassungswidrig und nichtig

bezeichnet; davon zu weiterer Verdeutlichung verhaengte Marcellus ueber

einen angesehenen Ratsherrn der Caesarischen Kolonie Comum, der, selbst

wenn diesem Ort nicht Buerger-, sondern nur latinisches Recht zukam,

befugt war, das roemische Buergerrecht in Anspruch zu nehmen, die

nur gegen Nichtbuerger zulaessige Strafe des Auspeitschens. Caesars

derzeitige Vertreter, unter denen Gaius Vibius Pansa, der Sohn eines

von Sulla geaechteten Mannes, aber dennoch in die politische Laufbahn

gelangt, frueher Offizier in Caesars Heer und in diesem Jahre

Volkstribun, der namhafteste war, machten im Senat geltend, dass sowohl

der Stand der Dinge in Gallien als auch die Billigkeit erfordere,

nicht nur Caesar nicht vor der Zeit abzurufen, sondern vielmehr ihm das

Kommando neben dem Konsulat zu lassen; sie wiesen ohne Zweifel darauf

hin, dass vor wenigen Jahren Pompeius ganz ebenso die spanischen

Statthalterschaften mit dem Konsulat vereinigt habe und noch

gegenwaertig, ausser dem wichtigen Oberaufsichtsamt ueber das

hauptstaedtische Verpflegungswesen, mit dem spanischen Oberkommando das

von Italien kumuliere, ja dessen saemtliche waffenfaehige Mannschaft von

ihm eingeschworen und ihres Eides noch nicht entbunden sei. Der Prozess

fing an sich zu formulieren, aber er kam darum nicht in rascheren Gang.

Die Majoritaet des Senats, den Bruch kommen sehend, liess es Monate lang

zu keiner beschlussfaehigen Sitzung kommen; und wieder andere Monate

gingen ueber Pompeius' feierlichem Zaudern verloren. Endlich brach

dieser das Schweigen und stellte sich zwar wie immer in rueckhaltiger

und unsicherer Weise, doch deutlich genug, gegen seinen bisherigen

Verbuendeten auf die Seite der Verfassungspartei. Die Forderung

der Caesarianer, ihrem Herrn die Kumulierung des Konsulats mit dem

Prokonsulat zu gestatten, wies er kurz und schroff von der Hand; dies

Verlangen, fuegte er mit plumper Grobheit hinzu, komme ihm nicht besser

vor, als wenn der Sohn dem Vater Stockschlaege anbiete. Dem Antrag des

Marcellus stimmte er im Prinzip insofern bei, als auch er erklaerte,

Caesar den unmittelbaren Anschluss des Konsulats an das Prokonsulat

nicht erlauben zu wollen. Indes liess er durchblicken, ohne doch

hierueber sich bindend zu erklaeren, dass man die Zulassung zu den

Wahlen fuer 706 (48) unter Beseitigung der persoenlichen Meldung sowie

die Fortfuehrung der Statthalterschaft bis zum 13. November 705 (49)

aeussersten Falls Caesar vielleicht gestatten werde. Zunaechst

aber willigte der unverbesserliche Zauderer in die Vertagung der

Nachfolgerernennung bis nach dem letzten Februar 704 (50), was von

Caesars Wortfuehrern verlangt ward, wahrscheinlich auf Grund einer

Klausel des Pompeisch-Licinischen Gesetzes, welche vor dem Anfang von

Caesars letztem Statthalterjahr jede Verhandlung des Senats ueber

die Nachfolgerernennung untersagte. In diesem Sinne fielen denn die

Beschluesse des Senats aus (29. September 703 51). Die Besetzung der

gallischen Statthalterschaften ward fuer den 1. Maerz 704 (50) auf die

Tagesordnung gebracht, schon jetzt aber die Sprengung der Armee Caesars,

aehnlich wie es einst durch Volksschluss mit dem Heere des Lucullus

geschehen war, in der Art in die Hand genommen, dass die Veteranen

desselben veranlasst wurden, sich wegen ihrer Verabschiedung an

den Senat zu wenden. Caesars Vertreter bewirkten zwar, soweit sie

verfassungsmaessig es konnten, die Kassation dieser Beschluesse durch

ihr tribunizisches Veto; allein Pompeius sprach sehr bestimmt aus, dass

die Beamten verpflichtet seien, dem Staat unbedingt zu gehorchen und

Interzessionen und aehnliche antiquierte Formalitaeten hierin nichts

aendern wuerden. Die oligarchische Partei, zu deren Organ Pompeius

jetzt sich machte, verriet nicht undeutlich die Absicht, nach einem

allfaelligen Siege die Verfassung in ihrem Sinn zu revidieren und alles

zu beseitigen, was wie Volksfreiheit auch nur aussah; wie sie denn auch,

ohne Zweifel aus diesem Grunde, es unterliess, bei ihren gegen Caesar

gerichteten Angriffen sich irgendwie der Komitien zu bedienen. Die

Koalition zwischen Pompeius und der Verfassungspartei war also foermlich

erklaert, auch ueber Caesar das Urteil offenbar bereits gefaellt und nur

der Termin der Eroeffnung verschoben. Die Wahlen fuer das folgende Jahr

fielen durchgaengig gegen ihn aus. Waehrend dieser kriegsvorbereitenden

Parteimanoever der Gegner war es Caesar gelungen, mit der gallischen

Insurrektion fertigzuwerden und in dem ganzen unterworfenen Gebiet den

Friedensstand herzustellen. Schon im Sommer 703 (51) zog er, unter dem

schicklichen Vorwand der Grenzverteidigung, aber offenbar zum Zeichen

dessen, dass die Legionen in Gallien jetzt anfingen entbehrt werden zu

koennen, eine derselben nach Norditalien. Er musste, wenn nicht frueher,

jedenfalls wohl jetzt erkennen, dass es ihm nicht erspart bleiben werde,

das Schwert gegen seine Mitbuerger zu ziehen; allein nichtsdestoweniger

suchte er, da es hoechst wuenschenswert war, die Legionen noch eine

Zeitlang in dem kaum beschwichtigten Gallien zu lassen, auch jetzt noch

zu zoegern und gab, wohl bekannt mit der extremen Friedensliebe der

Senatsmajoritaet, die Hoffnung nicht auf, sie ungeachtet des von

Pompeius auf sie ausgeuebten Druckes von der Kriegserklaerung noch

zurueckzuhalten. Selbst grosse Opfer scheute er nicht, um nur fuer jetzt

nicht mit der obersten Regierungsbehoerde in offenen Widerspruch zu

geraten. Als der Senat (Fruehling 704 50) auf Betrieb des Pompeius

sowohl an diesen wie an Caesar das Ansuchen stellte, je eine Legion fuer

den bevorstehenden Parthischen Krieg abzugeben, und als in Gemaessheit

dieses Beschlusses Pompeius die vor mehreren Jahren an Caesar

ueberlassene Legion von diesem zurueckverlangte, um sie nach Syrien

einzuschiffen, kam Caesar der zwiefachen Aufforderung nach, da an sich

weder die Opportunitaet dieses Senatsbeschlusses noch die Berechtigung

der Forderung des Pompeius sich bestreiten liess und Caesar an der

Einhaltung der Schranken des Gesetzes und der formalen Loyalitaet mehr

gelegen war als an einigen tausend Soldaten mehr. Die beiden Legionen

kamen ohne Verzug und stellten sich der Regierung zur Verfuegung,

aber statt sie an den Euphrat zu senden, hielt diese sie in Capua

fuer Pompeius in Bereitschaft, und das Publikum hatte wieder einmal

Gelegenheit, Caesars offenkundige Bemuehungen, den Bruch abzuwenden,

mit der perfiden Kriegsvorbereitung der Gegner zu vergleichen. Fuer die

Verhandlungen mit dem Senat war es Caesar gelungen, nicht nur den einen

der beiden Konsuln des Jahres, Lucius Aemilius Paullus, zu erkaufen,

sondern vor allem den Volkstribun Gaius Curio, wahrscheinlich das

eminenteste unter den vielen liederlichen Genies dieser Epoche ^2:

unuebertroffen an vornehmer Eleganz, an fliessender und geistreicher

Rede, an Intrigengeschick und an jener Tatkraft, welche bei energisch

angelegten, aber verlotterten Charakteren in den Pausen des Muessiggangs

nur um so maechtiger sich regt; aber auch unuebertroffen in wuester

Wirtschaft, im Borgtalent - man schlug seine Schulden auf 60 Mill.

Sesterzen (4« Mill. Taler) an - und in sittlicher wie politischer

Grundsatzlosigkeit. Schon frueher hatte er Caesar sich zu Kauf

angetragen und war abgewiesen worden: das Talent, das er seitdem in

seinen Angriffen auf Caesar entwickelt hatte, bestimmte diesen, ihn

nachtraeglich zu erstehen - der Preis war hoch, aber die Ware war

es wert. Curio hatte in den ersten Monaten seines Volkstribunats den

unabhaengigen Republikaner gespielt und als solcher sowohl gegen Caesar

wie gegen Pompeius gedonnert. Die anscheinend unparteiische Stellung,

die dies ihm gab, benutzte er mit seltener Gewandtheit, um, als im

Maerz 704 (50) der Antrag ueber die Besetzung der gallischen

Statthalterschaften fuer das naechste Jahr aufs neue im Senat zur

Verhandlung kam, diesem Beschlusse vollstaendig beizupflichten, aber

die gleichzeitige Ausdehnung desselben auch auf Pompeius und dessen

ausserordentliche Kommandos zu verlangen. Seine Auseinandersetzung, dass

ein verfassungsmaessiger Zustand sich nur durch Beseitigung saemtlicher

Ausnahmestellungen herbeifuehren lasse, dass Pompeius, als nur vom Senat

mit dem Prokonsulat betraut, noch viel weniger als Caesar demselben den

Gehorsam verweigern koenne, dass die einseitige Beseitigung des einen

der beiden Generaele die Gefahr fuer die Verfassung nur steigere,

leuchtete den politischen Halbweisen wie dem grossen Publikum vollkommen

ein, und Curios Erklaerung, dass er jedes einseitige Vorschreiten gegen

Caesar durch das verfassungsmaessig ihm zustehende Veto zu verhindern

gedenke, fand in und ausser dem Senat vielfach Billigung. Caesar

erklaerte sich mit Curios Vorschlag sofort einverstanden und erbot sich,

Statthalterschaft und Kommando jeden Augenblick auf Anforderndes Senats

niederzulegen, wofern Pompeius das gleiche tue; er durfte es, denn ohne

sein italisch-spanisches Kommando war Pompeius nicht laenger furchtbar.

Dagegen konnte Pompeius eben deswegen nicht umhin sich zu weigern; seine

Erwiderung, dass Caesar zuerst niederlegen muesse und er dem gegebenen

Beispiel bald zu folgen gedenke, befriedigte um so weniger, als er nicht

einmal einen bestimmten Termin fuer seinen Ruecktritt ansetzte. Wieder

stockte Monate lang die Entscheidung; Pompeius und die Catonianer, die

bedenkliche Stimmung der Senatsmajoritaet erkennend, wagten es nicht,

Curios Antrag zur Abstimmung zu bringen. Caesar benutzte den Sommer, um

den Friedensstand in den von ihm eroberten Landschaften zu konstatieren,

an der Schelde eine grosse Heerschau ueber seine Truppen und durch die

ihm voellig ergebene norditalische Statthalterschaft einen Triumphzug zu

halten; der Herbst fand ihn in der suedlichen Grenzstadt seiner Provinz,

in Ravenna. Die nicht laenger zu verzoegernde Abstimmung ueber Curios

Antrag fand endlich statt und konstatierte die Niederlage der Partei

des Pompeius und Cato in ihrem ganzen Umfang. Mit 370 gegen 30 Stimmen

beschloss der Senat, dass die Prokonsuln von Spanien und Gallien

beide aufzufordern seien, ihre Aemter zugleich niederzulegen; und

mit grenzenlosem Jubel vernahmen die guten Buerger von Rom die frohe

Botschaft von Curios rettender Tat. Pompeius ward also vom Senat nicht

minder abberufen als Caesar, und waehrend Caesar bereit stand, dem

Befehl nachzukommen, verweigerte Pompeius geradezu den Gehorsam. Der

vorsitzende Konsul Gaius Marcellus, des Marcus Marcellus Vetter und

gleich diesem zur Catonischen Partei gehoerig, hielt der servilen

Majoritaet eine bittere Strafpredigt; und aergerlich war es freilich, so

im eigenen Lager geschlagen zu werden und geschlagen mittels der Phalanx

der Memmen. Aber wo sollte der Sieg auch herkommen unter einem Fuehrer,

der, statt kurz und bestimmt den Senatoren seine Befehle zu diktieren,

sich auf seine alten Tage bei einem Professor der Redekunst zum

zweitenmal in die Lehre begab, um dem jugendfrischen glaenzenden

Talente Curios mit neu aufpolierter Eloquenz zu begegnen?

----------------------------------------------------------- ^2

homo ingeniosissime nequam (Vell, 2, 48).

----------------------------------------------------------- Die im

Senat geschlagene Koalition war in der peinlichsten Lage. Die Catonische

Fraktion hatte es uebernommen, die Dinge zum Bruche zu treiben und den

Senat mit sich fortzureissen und sah nun in der aergerlichsten Weise

ihr Fahrzeug auf den Sandbaenken der schlaffen Majoritaet stranden.

Von Pompeius mussten ihre Fuehrer in den Konferenzen die bittersten

Vorwuerfe hoeren; er wies mit Nachdruck und mit vollem Recht auf die

Gefahren des Scheinfriedens hin, und wenn es auch nur an ihm selber

lag den Knoten durch eine rasche Tat zu durchhauen, so wussten seine

Verbuendeten doch sehr wohl, dass sie diese von ihm nimmermehr erwarten

durften und dass es an ihnen war, wie sie es zugesagt, ein Ende zu

machen. Nachdem die Vorfechter der Verfassung und des Senatsregiments

bereits frueher die verfassungsmaessigen Rechte der Buergerschaft und

der Volkstribune fuer inhaltlose Formalitaeten erklaert hatten, sahen

sie sich jetzt in die Notwendigkeit versetzt, die verfassungsmaessigen

Entscheidungen des Senats selbst in aehnlicher Weise zu behandeln und,

da die legitime Regierung nicht mit ihrem Willen sich wollte retten

lassen, sie wider ihren Willen zu erretten. Es war das weder neu noch

zufaellig; in ganz aehnlicher Weise wie jetzt Cato und die Seinen

hatten auch Sulla und Lucullus jeden im rechten Interesse der Regierung

gefassten energischen Entschluss derselben ueber den Kopf nehmen zu

muessen: die Verfassungsmaschine war eben vollstaendig abgenutzt, und

wie seit Jahrhunderten die Komitien, so jetzt auch der Senat nichts als

ein lahmes, aus dem Geleise weichendes Rad. Es ging die Rede (Oktober

704 50), dass Caesar vier Legionen aus dem Jenseitigen in das

Diesseitige Gallien gezogen und bei Placentia aufgestellt habe. Obwohl

diese Truppenverlegung an sich in den Befugnissen des Statthalters lag,

Curio ueberdies die vollstaendige Grundlosigkeit des Geruechts im

Senat handgreiflich dartat und die Kurie den Antrag des Konsuls Gaius

Marcellus, daraufhin Pompeius Marschbefehl gegen Caesar zu erteilen,

mit Mehrheit verwarf, so begab sich dennoch der genannte Konsul in

Verbindung mit den beiden fuer 705 (49) erwaehlten gleichfalls zur

Catonischen Partei gehoerigen Konsuln zu Pompeius, und diese drei

Maenner ersuchten kraft eigener Machtvollkommenheit den General, sich an

die Spitze der beiden bei Capua stehenden Legionen zu stellen und nach

Ermessen die italische Wehrmannschaft unter die Waffen zu rufen. Eine

formwidrigere Vollmacht zur Eroeffnung des Buergerkrieges liess schwer

sich denken; allein man hatte keine Zeit mehr, auf solche Nebensachen

Ruecksicht zu nehmen: Pompeius nahm sie an. Die Kriegsvorbereitungen,

die Aushebungen begannen; um sie persoenlich zu foerdern, verliess

Pompeius im Dezember 704 (50) die Hauptstadt. Caesar hatte es

vollstaendig erreicht, den Gegnern die Initiative des Buergerkrieges

zuzuschieben. Er hatte, waehrend er selber den Rechtsboden festhielt,

Pompeius gezwungen, den Krieg zu erklaeren, und ihn zu erklaeren nicht

als Vertreter der legitimen Gewalt, sondern als Feldherr einer offenbar

revolutionaeren und die Mehrheit terrorisierenden Senatsminoritaet. Es

war dieser Erfolg nicht gering anzuschlagen, wenngleich der Instinkt der

Massen sich keinen Augenblick darueber taeuschen konnte und taeuschte,

dass es in diesem Krieg sich um andere Dinge handelte als um formale

Rechtsfragen. Nun, wo der Krieg erklaert war, lag es in Caesars

Interesse, baldmoeglichst zum Schlagen zu kommen. Die Ruestungen der

Gegner waren erst im Beginnen und selbst die Hauptstadt unbesetzt. In

zehn bis zwoelf Tagen konnte daselbst eine den in Oberitalien stehenden

Truppen Caesars dreifach ueberlegene Armee beisammen sein; aber noch

war es nicht unmoeglich, Rom unverteidigt zu ueberrumpeln, ja vielleicht

durch einen raschen Winterfeldzug ganz Italien einzunehmen und den

Gegnern ihre besten Hilfsquellen zu verschliessen, bevor sie noch

dieselben nutzbar zu machen vermochten. Der kluge und energische Curio,

der nach Niederlegung seines Tribunats (9. Dezember 704 50) sofort zu

Caesar nach Ravenna gegangen war, stellte seinem Meister die Lage der

Dinge lebhaft vor, und es bedurfte dessen schwerlich, um Caesar zu

ueberzeugen, dass jetzt laengeres Zaudern nur schaden koenne. Allein

da er, um nicht den Gegnern Veranlassung zu Beschwerden zu geben, nach

Ravenna selbst bisher keine Truppen gezogen hatte, konnte er fuer jetzt

nichts tun, als seinen saemtlichen Korps den Befehl zum schleunigsten

Aufbruch zufertigen und musste warten, bis wenigstens die eine in

Oberitalien stehende Legion in Ravenna eintraf. Inzwischen sandte er

ein Ultimatum nach Rom, das, wenn zu nichts anderem, doch dazu nuetzlich

war, dass es durch Nachgiebigkeit bis aufs aeusserste seine Gegner

noch weiter in der oeffentlichen Meinung kompromittierte und vielleicht

sogar, indem er selber zu zaudern schien, sie bestimmte, die Ruestungen

gegen ihn laessiger zu betreiben. In diesem Ultimatum liess Caesar alle

frueheren an Pompeius gestellten Gegenforderungen fallen und erbot sich

seinerseits, bis zu der von dem Senate festgesetzten Frist sowohl die

Statthalterschaft des Jenseitigen Galliens niederzulegen als auch

von den zehn ihm eigenen Legionen acht aufzuloesen; er erklaerte sich

befriedigt, wenn der Senat ihm entweder die Statthalterschaft des

Diesseitigen Galliens und Illyriens mit einer oder auch die des

Diesseitigen Galliens allein mit zwei Legionen, nicht etwa bis zur

Uebernahme des Konsulats, sondern bis nach Beendigung der Konsulwahlen

fuer 706 (48) belasse. Er ging also auf diejenigen Vergleichsvorschlaege

ein, mit denen zu Anfang der Verhandlungen die Senatspartei, ja Pompeius

selbst erklaert hatten, sich befriedigen zu wollen, und zeigte

sich bereit, von der Wahl zum Konsulat bis zum Antritt desselben

im Privatstand zu verharren. Ob es Caesar mit diesen erstaunlichen

Zugestaendnissen Ernst war und er sein Spiel gegen Pompeius selbst bei

solchem Vorgeben durchfuehren zu koennen sich getraute oder ob er darauf

rechnete, dass man auf der andern Seite bereits zu weit gegangen sei, um

in diesen Vergleichsvorschlaegen mehr zu finden als den Beweis dafuer,

dass Caesar seine Sache selbst als verloren betrachte, laesst sich nicht

mehr mit Sicherheit entscheiden. Die Wahrscheinlichkeit ist dafuer, dass

Caesar weit eher den Fehler allzukecken Spielens als den schlimmeren

beging, etwas zu versprechen, was er nicht zu halten gesonnen war, und

dass, wenn wunderbarerweise seine Vorschlaege angenommen worden waeren,

er sein Wort gutgemacht haben wuerde. Curio uebernahm es, seinen

Herrn noch einmal in der Hoehle des Loewen zu vertreten. In drei Tagen

durchflog er die Strasse von Ravenna nach Rom; als die neuen Konsuln

Lucius Lentulus und Gaius Marcellus der juengere ^3 zum erstenmal am 1.

Januar 705 (49) den Senat versammelten, uebergab er in voller

Sitzung das von dem Feldherrn an den Senat gerichtete Schreiben. Die

Volkstribune Marcus Antonius, in der Skandalchronik der Stadt bekannt

als Curios vertrauter Freund und aller seiner Torheiten Genosse,

aber zugleich auch aus den aegyptischen und gallischen Feldzuegen als

glaenzender Reiteroffizier, und Quintus Cassius, Pompeius' ehemaliger

Quaestor, welche beide jetzt an Curios Stelle Caesars Sache in Rom

fuehrten, erzwangen die sofortige Verlesung der Depesche. Die ernsten

und klaren Warte, in denen Caesar den drohenden Buergerkrieg, den

Römische Geschichte — Buch 5 · 第 38 / 68 段