darin die Verpflichtung der Kandidaten, persoenlich sich einschreiben zu
lassen, allgemein wiederholt und keinerlei Ausnahme zu Gunsten der durch
aeltere Volksschluesse davon Entbundenen hinzugefuegt; nach formellem
Recht war das zu Gunsten Caesars ergangene Privileg durch das juengere
allgemeine Gesetz aufgehoben. Caesar beschwerte sich, und die Klausel
wurde auch nachgetragen, aber nicht durch besonderen Volksschluss
bestaetigt, so dass diese durch reine Interpolation dem schon
promulgierten Gesetz eingefuegte Bestimmung rechtlich nur als eine
Nullitaet angesehen werden konnte. Was also Pompeius einfach haette
festhalten koennen, hatte er vorgezogen erst zu verschenken, sodann
zurueckzunehmen und diese Zuruecknahme schliesslich in illoyalster
Weise zu bemaenteln. Wenn hiermit nur mittelbar auf Verkuerzung der
Statthalterschaft Caesars hingearbeitet ward, so verfolgte dagegen das
gleichzeitig ergangene Regulativ ueber die Statthalterschaften dasselbe
Ziel geradezu. Die zehn Jahre, auf welche, zuletzt durch das von
Pompeius selbst in Gemeinschaft mit Crassus beantragte Gesetz, Caesar
die Statthalterschaft gesichert worden war, liefen nach der hierfuer
ueblichen Rechnung vom 1. Maerz 695 (59) bis zum letzten Februar 705
(49). Da ferner nach der frueheren Uebung dem Prokonsul oder Propraetor
das Recht zustand, unmittelbar nach Beendigung seines Konsulats oder
seiner Praetur in sein Provinzialamt einzutreten, so war Caesars
Nachfolger nicht aus den staedtischen Beamten des Jahres 704 (50),
sondern aus denen des Jahres 705 (49) zu ernennen und konnte also nicht
vor dem 1. Januar 706 (48) eintreten. Insofern hatte Caesar auch noch
waehrend der letzten zehn Monate des Jahres 705 (49) ein Anrecht auf das
Kommando, nicht auf Grund des Pompeisch- Licinischen Gesetzes, aber auf
Grund der alten Regel, dass das befristete Kommando auch nach Ablauf der
Frist bis zum Eintreffen des Nachfolgers fortdauert. Seitdem nun aber
das neue Regulativ des Jahres 702 (52) nicht die abgehenden, sondern die
vor fuenf Jahren oder laenger abgegangenen Konsuln und Praetoren zu den
Statthalterschaften berief und also zwischen dem buergerlichen Amt und
dem Kommando, statt der bisherigen unmittelbaren Aufeinanderfolge, ein
Intervall vorschrieb, war nichts mehr im Wege, jede gesetzlich erledigte
Statthalterschaft sofort anderweitig zu besetzen, also in dem gegebenen
Falle fuer die gallischen Provinzen den Kommandowechsel statt am 1.
Januar 706 (48) vielmehr am 1. Maerz 705 (49) herbeizufuehren. Pompeius'
kuemmerliche Hinterhaeltigkeit und zoegernde Tuecke sind in diesen
Veranstaltungen in merkwuerdiger Weise gemischt mit dem
knifflichen Formalismus und der konstitutionellen Gelehrsamkeit der
Verfassungspartei. Jahre zuvor, ehe diese staatsrechtlichen Waffen
gebraucht werden konnten, legte man sie sich zurecht und setzte sich
in die Verfassung, teils Caesar vor dem Tage, wo die durch Pompeius'
eigenes Gesetz ihm zugesicherte Frist zu Ende lief, also vom 1. Maerz
705 (49) an, durch Sendung der Nachfolger zur Niederlegung des Kommandos
noetigen, teils die bei den Wahlen fuer 706 (48) auf ihn lautenden
Stimmtafeln als nichtige behandeln zu koennen. Caesar, nicht in der
Lage, diese Schachzuege zu hindern, schwieg dazu und liess die Dinge
an sich kommen. Allgemach rueckte denn der verfassungsmaessige
Schneckengang weiter. Nach der Observanz hatte der Senat ueber die
Statthalterschaften des Jahres 705 (49), insofern sie an gewesene
Konsuln kamen, zu Anfang des Jahres 703 (51), insofern sie an gewesene
Praetoren kamen, zu Anfang des Jahres 704 (50) zu beraten; jene erstere
Beratung gab den ersten Anlass, die Ernennung von neuen Statthaltern
fuer beide Gallien im Senat zur Sprache zu bringen und damit den ersten
Anlass zu offener Kollision zwischen der von Pompeius vorgeschobenen
Verfassungspartei und den Vertretern Caesars im Senat. Der Konsul
Marcus Marcellus brachte den Antrag ein, den beiden fuer 705 (49) mit
Statthalterschaften auszustattenden Konsularen die beiden bisher von
dem Prokonsul Gaius Caesar verwalteten vom 1. Maerz jenes Jahres an zu
ueberweisen. Die lange zurueckgehaltene Erbitterung brach im Strom durch
die einmal aufgezogene Schleuse; es kam bei diesen Unterhandlungen alles
zur Sprache, was die Catonianer gegen Caesar im Sinn trugen. Fuer
sie stand es fest, dass das durch Ausnahmegesetz dem Prokonsul Caesar
gestattete Recht, sich abwesend zur Konsulwahl zu melden, durch
spaeteren Volksschluss wieder aufgehoben, auch in diesem nicht in
gueltiger Weise vorbehalten sei. Der Senat sollte ihrer Meinung nach
diesen Beamten veranlassen, da die Unterwerfung Galliens beendigt sei,
die ausgedienten Soldaten sofort zu verabschieden. Die von Caesar
in Oberitalien vorgenommenen Buergerrechtsverleihungen und
Koloniegruendungen wurden von ihnen als verfassungswidrig und nichtig
bezeichnet; davon zu weiterer Verdeutlichung verhaengte Marcellus ueber
einen angesehenen Ratsherrn der Caesarischen Kolonie Comum, der, selbst
wenn diesem Ort nicht Buerger-, sondern nur latinisches Recht zukam,
befugt war, das roemische Buergerrecht in Anspruch zu nehmen, die
nur gegen Nichtbuerger zulaessige Strafe des Auspeitschens. Caesars
derzeitige Vertreter, unter denen Gaius Vibius Pansa, der Sohn eines
von Sulla geaechteten Mannes, aber dennoch in die politische Laufbahn
gelangt, frueher Offizier in Caesars Heer und in diesem Jahre
Volkstribun, der namhafteste war, machten im Senat geltend, dass sowohl
der Stand der Dinge in Gallien als auch die Billigkeit erfordere,
nicht nur Caesar nicht vor der Zeit abzurufen, sondern vielmehr ihm das
Kommando neben dem Konsulat zu lassen; sie wiesen ohne Zweifel darauf
hin, dass vor wenigen Jahren Pompeius ganz ebenso die spanischen
Statthalterschaften mit dem Konsulat vereinigt habe und noch
gegenwaertig, ausser dem wichtigen Oberaufsichtsamt ueber das
hauptstaedtische Verpflegungswesen, mit dem spanischen Oberkommando das
von Italien kumuliere, ja dessen saemtliche waffenfaehige Mannschaft von
ihm eingeschworen und ihres Eides noch nicht entbunden sei. Der Prozess
fing an sich zu formulieren, aber er kam darum nicht in rascheren Gang.
Die Majoritaet des Senats, den Bruch kommen sehend, liess es Monate lang
zu keiner beschlussfaehigen Sitzung kommen; und wieder andere Monate
gingen ueber Pompeius' feierlichem Zaudern verloren. Endlich brach
dieser das Schweigen und stellte sich zwar wie immer in rueckhaltiger
und unsicherer Weise, doch deutlich genug, gegen seinen bisherigen
Verbuendeten auf die Seite der Verfassungspartei. Die Forderung
der Caesarianer, ihrem Herrn die Kumulierung des Konsulats mit dem
Prokonsulat zu gestatten, wies er kurz und schroff von der Hand; dies
Verlangen, fuegte er mit plumper Grobheit hinzu, komme ihm nicht besser
vor, als wenn der Sohn dem Vater Stockschlaege anbiete. Dem Antrag des
Marcellus stimmte er im Prinzip insofern bei, als auch er erklaerte,
Caesar den unmittelbaren Anschluss des Konsulats an das Prokonsulat
nicht erlauben zu wollen. Indes liess er durchblicken, ohne doch
hierueber sich bindend zu erklaeren, dass man die Zulassung zu den
Wahlen fuer 706 (48) unter Beseitigung der persoenlichen Meldung sowie
die Fortfuehrung der Statthalterschaft bis zum 13. November 705 (49)
aeussersten Falls Caesar vielleicht gestatten werde. Zunaechst
aber willigte der unverbesserliche Zauderer in die Vertagung der
Nachfolgerernennung bis nach dem letzten Februar 704 (50), was von
Caesars Wortfuehrern verlangt ward, wahrscheinlich auf Grund einer
Klausel des Pompeisch-Licinischen Gesetzes, welche vor dem Anfang von
Caesars letztem Statthalterjahr jede Verhandlung des Senats ueber
die Nachfolgerernennung untersagte. In diesem Sinne fielen denn die
Beschluesse des Senats aus (29. September 703 51). Die Besetzung der
gallischen Statthalterschaften ward fuer den 1. Maerz 704 (50) auf die
Tagesordnung gebracht, schon jetzt aber die Sprengung der Armee Caesars,
aehnlich wie es einst durch Volksschluss mit dem Heere des Lucullus
geschehen war, in der Art in die Hand genommen, dass die Veteranen
desselben veranlasst wurden, sich wegen ihrer Verabschiedung an
den Senat zu wenden. Caesars Vertreter bewirkten zwar, soweit sie
verfassungsmaessig es konnten, die Kassation dieser Beschluesse durch
ihr tribunizisches Veto; allein Pompeius sprach sehr bestimmt aus, dass
die Beamten verpflichtet seien, dem Staat unbedingt zu gehorchen und
Interzessionen und aehnliche antiquierte Formalitaeten hierin nichts
aendern wuerden. Die oligarchische Partei, zu deren Organ Pompeius
jetzt sich machte, verriet nicht undeutlich die Absicht, nach einem
allfaelligen Siege die Verfassung in ihrem Sinn zu revidieren und alles
zu beseitigen, was wie Volksfreiheit auch nur aussah; wie sie denn auch,
ohne Zweifel aus diesem Grunde, es unterliess, bei ihren gegen Caesar
gerichteten Angriffen sich irgendwie der Komitien zu bedienen. Die
Koalition zwischen Pompeius und der Verfassungspartei war also foermlich
erklaert, auch ueber Caesar das Urteil offenbar bereits gefaellt und nur
der Termin der Eroeffnung verschoben. Die Wahlen fuer das folgende Jahr
fielen durchgaengig gegen ihn aus. Waehrend dieser kriegsvorbereitenden
Parteimanoever der Gegner war es Caesar gelungen, mit der gallischen
Insurrektion fertigzuwerden und in dem ganzen unterworfenen Gebiet den
Friedensstand herzustellen. Schon im Sommer 703 (51) zog er, unter dem
schicklichen Vorwand der Grenzverteidigung, aber offenbar zum Zeichen
dessen, dass die Legionen in Gallien jetzt anfingen entbehrt werden zu
koennen, eine derselben nach Norditalien. Er musste, wenn nicht frueher,
jedenfalls wohl jetzt erkennen, dass es ihm nicht erspart bleiben werde,
das Schwert gegen seine Mitbuerger zu ziehen; allein nichtsdestoweniger
suchte er, da es hoechst wuenschenswert war, die Legionen noch eine
Zeitlang in dem kaum beschwichtigten Gallien zu lassen, auch jetzt noch
zu zoegern und gab, wohl bekannt mit der extremen Friedensliebe der
Senatsmajoritaet, die Hoffnung nicht auf, sie ungeachtet des von
Pompeius auf sie ausgeuebten Druckes von der Kriegserklaerung noch
zurueckzuhalten. Selbst grosse Opfer scheute er nicht, um nur fuer jetzt
nicht mit der obersten Regierungsbehoerde in offenen Widerspruch zu
geraten. Als der Senat (Fruehling 704 50) auf Betrieb des Pompeius
sowohl an diesen wie an Caesar das Ansuchen stellte, je eine Legion fuer
den bevorstehenden Parthischen Krieg abzugeben, und als in Gemaessheit
dieses Beschlusses Pompeius die vor mehreren Jahren an Caesar
ueberlassene Legion von diesem zurueckverlangte, um sie nach Syrien
einzuschiffen, kam Caesar der zwiefachen Aufforderung nach, da an sich
weder die Opportunitaet dieses Senatsbeschlusses noch die Berechtigung
der Forderung des Pompeius sich bestreiten liess und Caesar an der
Einhaltung der Schranken des Gesetzes und der formalen Loyalitaet mehr
gelegen war als an einigen tausend Soldaten mehr. Die beiden Legionen
kamen ohne Verzug und stellten sich der Regierung zur Verfuegung,
aber statt sie an den Euphrat zu senden, hielt diese sie in Capua
fuer Pompeius in Bereitschaft, und das Publikum hatte wieder einmal
Gelegenheit, Caesars offenkundige Bemuehungen, den Bruch abzuwenden,
mit der perfiden Kriegsvorbereitung der Gegner zu vergleichen. Fuer die
Verhandlungen mit dem Senat war es Caesar gelungen, nicht nur den einen
der beiden Konsuln des Jahres, Lucius Aemilius Paullus, zu erkaufen,
sondern vor allem den Volkstribun Gaius Curio, wahrscheinlich das
eminenteste unter den vielen liederlichen Genies dieser Epoche ^2:
unuebertroffen an vornehmer Eleganz, an fliessender und geistreicher
Rede, an Intrigengeschick und an jener Tatkraft, welche bei energisch
angelegten, aber verlotterten Charakteren in den Pausen des Muessiggangs
nur um so maechtiger sich regt; aber auch unuebertroffen in wuester
Wirtschaft, im Borgtalent - man schlug seine Schulden auf 60 Mill.
Sesterzen (4« Mill. Taler) an - und in sittlicher wie politischer
Grundsatzlosigkeit. Schon frueher hatte er Caesar sich zu Kauf
angetragen und war abgewiesen worden: das Talent, das er seitdem in
seinen Angriffen auf Caesar entwickelt hatte, bestimmte diesen, ihn
nachtraeglich zu erstehen - der Preis war hoch, aber die Ware war
es wert. Curio hatte in den ersten Monaten seines Volkstribunats den
unabhaengigen Republikaner gespielt und als solcher sowohl gegen Caesar
wie gegen Pompeius gedonnert. Die anscheinend unparteiische Stellung,
die dies ihm gab, benutzte er mit seltener Gewandtheit, um, als im
Maerz 704 (50) der Antrag ueber die Besetzung der gallischen
Statthalterschaften fuer das naechste Jahr aufs neue im Senat zur
Verhandlung kam, diesem Beschlusse vollstaendig beizupflichten, aber
die gleichzeitige Ausdehnung desselben auch auf Pompeius und dessen
ausserordentliche Kommandos zu verlangen. Seine Auseinandersetzung, dass
ein verfassungsmaessiger Zustand sich nur durch Beseitigung saemtlicher
Ausnahmestellungen herbeifuehren lasse, dass Pompeius, als nur vom Senat
mit dem Prokonsulat betraut, noch viel weniger als Caesar demselben den
Gehorsam verweigern koenne, dass die einseitige Beseitigung des einen
der beiden Generaele die Gefahr fuer die Verfassung nur steigere,
leuchtete den politischen Halbweisen wie dem grossen Publikum vollkommen
ein, und Curios Erklaerung, dass er jedes einseitige Vorschreiten gegen
Caesar durch das verfassungsmaessig ihm zustehende Veto zu verhindern
gedenke, fand in und ausser dem Senat vielfach Billigung. Caesar
erklaerte sich mit Curios Vorschlag sofort einverstanden und erbot sich,
Statthalterschaft und Kommando jeden Augenblick auf Anforderndes Senats
niederzulegen, wofern Pompeius das gleiche tue; er durfte es, denn ohne
sein italisch-spanisches Kommando war Pompeius nicht laenger furchtbar.
Dagegen konnte Pompeius eben deswegen nicht umhin sich zu weigern; seine
Erwiderung, dass Caesar zuerst niederlegen muesse und er dem gegebenen
Beispiel bald zu folgen gedenke, befriedigte um so weniger, als er nicht
einmal einen bestimmten Termin fuer seinen Ruecktritt ansetzte. Wieder
stockte Monate lang die Entscheidung; Pompeius und die Catonianer, die
bedenkliche Stimmung der Senatsmajoritaet erkennend, wagten es nicht,
Curios Antrag zur Abstimmung zu bringen. Caesar benutzte den Sommer, um
den Friedensstand in den von ihm eroberten Landschaften zu konstatieren,
an der Schelde eine grosse Heerschau ueber seine Truppen und durch die
ihm voellig ergebene norditalische Statthalterschaft einen Triumphzug zu
halten; der Herbst fand ihn in der suedlichen Grenzstadt seiner Provinz,
in Ravenna. Die nicht laenger zu verzoegernde Abstimmung ueber Curios
Antrag fand endlich statt und konstatierte die Niederlage der Partei
des Pompeius und Cato in ihrem ganzen Umfang. Mit 370 gegen 30 Stimmen
beschloss der Senat, dass die Prokonsuln von Spanien und Gallien
beide aufzufordern seien, ihre Aemter zugleich niederzulegen; und
mit grenzenlosem Jubel vernahmen die guten Buerger von Rom die frohe
Botschaft von Curios rettender Tat. Pompeius ward also vom Senat nicht
minder abberufen als Caesar, und waehrend Caesar bereit stand, dem
Befehl nachzukommen, verweigerte Pompeius geradezu den Gehorsam. Der
vorsitzende Konsul Gaius Marcellus, des Marcus Marcellus Vetter und
gleich diesem zur Catonischen Partei gehoerig, hielt der servilen
Majoritaet eine bittere Strafpredigt; und aergerlich war es freilich, so
im eigenen Lager geschlagen zu werden und geschlagen mittels der Phalanx
der Memmen. Aber wo sollte der Sieg auch herkommen unter einem Fuehrer,
der, statt kurz und bestimmt den Senatoren seine Befehle zu diktieren,
sich auf seine alten Tage bei einem Professor der Redekunst zum
zweitenmal in die Lehre begab, um dem jugendfrischen glaenzenden
Talente Curios mit neu aufpolierter Eloquenz zu begegnen?
----------------------------------------------------------- ^2
homo ingeniosissime nequam (Vell, 2, 48).
----------------------------------------------------------- Die im
Senat geschlagene Koalition war in der peinlichsten Lage. Die Catonische
Fraktion hatte es uebernommen, die Dinge zum Bruche zu treiben und den
Senat mit sich fortzureissen und sah nun in der aergerlichsten Weise
ihr Fahrzeug auf den Sandbaenken der schlaffen Majoritaet stranden.
Von Pompeius mussten ihre Fuehrer in den Konferenzen die bittersten
Vorwuerfe hoeren; er wies mit Nachdruck und mit vollem Recht auf die
Gefahren des Scheinfriedens hin, und wenn es auch nur an ihm selber
lag den Knoten durch eine rasche Tat zu durchhauen, so wussten seine
Verbuendeten doch sehr wohl, dass sie diese von ihm nimmermehr erwarten
durften und dass es an ihnen war, wie sie es zugesagt, ein Ende zu
machen. Nachdem die Vorfechter der Verfassung und des Senatsregiments
bereits frueher die verfassungsmaessigen Rechte der Buergerschaft und
der Volkstribune fuer inhaltlose Formalitaeten erklaert hatten, sahen
sie sich jetzt in die Notwendigkeit versetzt, die verfassungsmaessigen
Entscheidungen des Senats selbst in aehnlicher Weise zu behandeln und,
da die legitime Regierung nicht mit ihrem Willen sich wollte retten
lassen, sie wider ihren Willen zu erretten. Es war das weder neu noch
zufaellig; in ganz aehnlicher Weise wie jetzt Cato und die Seinen
hatten auch Sulla und Lucullus jeden im rechten Interesse der Regierung
gefassten energischen Entschluss derselben ueber den Kopf nehmen zu
muessen: die Verfassungsmaschine war eben vollstaendig abgenutzt, und
wie seit Jahrhunderten die Komitien, so jetzt auch der Senat nichts als
ein lahmes, aus dem Geleise weichendes Rad. Es ging die Rede (Oktober
704 50), dass Caesar vier Legionen aus dem Jenseitigen in das
Diesseitige Gallien gezogen und bei Placentia aufgestellt habe. Obwohl
diese Truppenverlegung an sich in den Befugnissen des Statthalters lag,
Curio ueberdies die vollstaendige Grundlosigkeit des Geruechts im
Senat handgreiflich dartat und die Kurie den Antrag des Konsuls Gaius
Marcellus, daraufhin Pompeius Marschbefehl gegen Caesar zu erteilen,
mit Mehrheit verwarf, so begab sich dennoch der genannte Konsul in
Verbindung mit den beiden fuer 705 (49) erwaehlten gleichfalls zur
Catonischen Partei gehoerigen Konsuln zu Pompeius, und diese drei
Maenner ersuchten kraft eigener Machtvollkommenheit den General, sich an
die Spitze der beiden bei Capua stehenden Legionen zu stellen und nach
Ermessen die italische Wehrmannschaft unter die Waffen zu rufen. Eine
formwidrigere Vollmacht zur Eroeffnung des Buergerkrieges liess schwer
sich denken; allein man hatte keine Zeit mehr, auf solche Nebensachen
Ruecksicht zu nehmen: Pompeius nahm sie an. Die Kriegsvorbereitungen,
die Aushebungen begannen; um sie persoenlich zu foerdern, verliess
Pompeius im Dezember 704 (50) die Hauptstadt. Caesar hatte es
vollstaendig erreicht, den Gegnern die Initiative des Buergerkrieges
zuzuschieben. Er hatte, waehrend er selber den Rechtsboden festhielt,
Pompeius gezwungen, den Krieg zu erklaeren, und ihn zu erklaeren nicht
als Vertreter der legitimen Gewalt, sondern als Feldherr einer offenbar
revolutionaeren und die Mehrheit terrorisierenden Senatsminoritaet. Es
war dieser Erfolg nicht gering anzuschlagen, wenngleich der Instinkt der
Massen sich keinen Augenblick darueber taeuschen konnte und taeuschte,
dass es in diesem Krieg sich um andere Dinge handelte als um formale
Rechtsfragen. Nun, wo der Krieg erklaert war, lag es in Caesars
Interesse, baldmoeglichst zum Schlagen zu kommen. Die Ruestungen der
Gegner waren erst im Beginnen und selbst die Hauptstadt unbesetzt. In
zehn bis zwoelf Tagen konnte daselbst eine den in Oberitalien stehenden
Truppen Caesars dreifach ueberlegene Armee beisammen sein; aber noch
war es nicht unmoeglich, Rom unverteidigt zu ueberrumpeln, ja vielleicht
durch einen raschen Winterfeldzug ganz Italien einzunehmen und den
Gegnern ihre besten Hilfsquellen zu verschliessen, bevor sie noch
dieselben nutzbar zu machen vermochten. Der kluge und energische Curio,
der nach Niederlegung seines Tribunats (9. Dezember 704 50) sofort zu
Caesar nach Ravenna gegangen war, stellte seinem Meister die Lage der
Dinge lebhaft vor, und es bedurfte dessen schwerlich, um Caesar zu
ueberzeugen, dass jetzt laengeres Zaudern nur schaden koenne. Allein
da er, um nicht den Gegnern Veranlassung zu Beschwerden zu geben, nach
Ravenna selbst bisher keine Truppen gezogen hatte, konnte er fuer jetzt
nichts tun, als seinen saemtlichen Korps den Befehl zum schleunigsten
Aufbruch zufertigen und musste warten, bis wenigstens die eine in
Oberitalien stehende Legion in Ravenna eintraf. Inzwischen sandte er
ein Ultimatum nach Rom, das, wenn zu nichts anderem, doch dazu nuetzlich
war, dass es durch Nachgiebigkeit bis aufs aeusserste seine Gegner
noch weiter in der oeffentlichen Meinung kompromittierte und vielleicht
sogar, indem er selber zu zaudern schien, sie bestimmte, die Ruestungen
gegen ihn laessiger zu betreiben. In diesem Ultimatum liess Caesar alle
frueheren an Pompeius gestellten Gegenforderungen fallen und erbot sich
seinerseits, bis zu der von dem Senate festgesetzten Frist sowohl die
Statthalterschaft des Jenseitigen Galliens niederzulegen als auch
von den zehn ihm eigenen Legionen acht aufzuloesen; er erklaerte sich
befriedigt, wenn der Senat ihm entweder die Statthalterschaft des
Diesseitigen Galliens und Illyriens mit einer oder auch die des
Diesseitigen Galliens allein mit zwei Legionen, nicht etwa bis zur
Uebernahme des Konsulats, sondern bis nach Beendigung der Konsulwahlen
fuer 706 (48) belasse. Er ging also auf diejenigen Vergleichsvorschlaege
ein, mit denen zu Anfang der Verhandlungen die Senatspartei, ja Pompeius
selbst erklaert hatten, sich befriedigen zu wollen, und zeigte
sich bereit, von der Wahl zum Konsulat bis zum Antritt desselben
im Privatstand zu verharren. Ob es Caesar mit diesen erstaunlichen
Zugestaendnissen Ernst war und er sein Spiel gegen Pompeius selbst bei
solchem Vorgeben durchfuehren zu koennen sich getraute oder ob er darauf
rechnete, dass man auf der andern Seite bereits zu weit gegangen sei, um
in diesen Vergleichsvorschlaegen mehr zu finden als den Beweis dafuer,
dass Caesar seine Sache selbst als verloren betrachte, laesst sich nicht
mehr mit Sicherheit entscheiden. Die Wahrscheinlichkeit ist dafuer, dass
Caesar weit eher den Fehler allzukecken Spielens als den schlimmeren
beging, etwas zu versprechen, was er nicht zu halten gesonnen war, und
dass, wenn wunderbarerweise seine Vorschlaege angenommen worden waeren,
er sein Wort gutgemacht haben wuerde. Curio uebernahm es, seinen
Herrn noch einmal in der Hoehle des Loewen zu vertreten. In drei Tagen
durchflog er die Strasse von Ravenna nach Rom; als die neuen Konsuln
Lucius Lentulus und Gaius Marcellus der juengere ^3 zum erstenmal am 1.
Januar 705 (49) den Senat versammelten, uebergab er in voller
Sitzung das von dem Feldherrn an den Senat gerichtete Schreiben. Die
Volkstribune Marcus Antonius, in der Skandalchronik der Stadt bekannt
als Curios vertrauter Freund und aller seiner Torheiten Genosse,
aber zugleich auch aus den aegyptischen und gallischen Feldzuegen als
glaenzender Reiteroffizier, und Quintus Cassius, Pompeius' ehemaliger
Quaestor, welche beide jetzt an Curios Stelle Caesars Sache in Rom
fuehrten, erzwangen die sofortige Verlesung der Depesche. Die ernsten
und klaren Warte, in denen Caesar den drohenden Buergerkrieg, den