ganze Roemische Reich sich erstreckte, sondern dem auch in jeder Provinz

das des Statthalters wich - kurz, er beabsichtigte, eine verbesserte

Auflage des Gabinischen Gesetzes zu veranstalten, woran sich sodann die

Fuehrung des eben damals schwebenden Aegyptischen Krieges ebenso von

selbst angeschlossen haben wuerde wie die des Mithradatischen an die

Razzia gegen die Piraten. Wie sehr auch die Opposition gegen die neuen

Dynasten in den letzten Jahren Boden gewonnen hatte, es stand dennoch,

als diese Angelegenheit im September 697 (57) im Senat zur Verhandlung

kam, die Majoritaet desselben noch unter dem Bann des von Caesar

erregten Schreckens. Gehorsam nahm sie den Vorschlag im Prinzip an, und

zwar auf Antrag des Marcus Cicero, der hier den ersten Beweis der in der

Verbannung gelernten Fuegsamkeit geben sollte und gab. Allein bei der

Feststellung der Modalitaeten wurden von dem urspruenglichen Plane, den

der Volkstribun Gaius Messius vorlegte, doch sehr wesentliche Stuecke

abgedungen. Pompeius erhielt weder freie Verfuegung ueber das Aerar,

noch eigene Legionen und Schiffe, noch auch eine der der Statthalter

uebergeordnete Gewalt, sondern man begnuegte sich, ihm zum Behuf der

Ordnung des hauptstaedtischen Verpflegungswesens ansehnliche Summen,

fuenfzehn Adjutanten und in allen Verpflegungsangelegenheiten volle

prokonsularische Gewalt im ganzen roemischen Gebiet auf die naechsten

fuenf Jahre zu bewilligen und dies Dekret von der Buergerschaft

bestaetigen zu lassen. Es waren sehr mannigfaltige Ursachen,

welche diese, fast einer Ablehnung gleichkommende Abaenderung des

urspruenglichen Planes herbeifuehrten: die Ruecksicht auf Caesar, dem in

Gallien selbst seinen Kollegen nicht bloss neben-, sondern ueberzuordnen

eben die Furchtsamsten am meisten Bedenken tragen mussten; die

versteckte Opposition von Pompeius' Erbfeind und widerwilligem

Bundesgenossen Crassus, dem Pompeius selber zunaechst das Scheitern

seines Planes beimass oder beizumessen vorgab; die Antipathien der

republikanischen Opposition im Senat gegen jeden die Gewalt der

Machthaber der Sache oder auch nur dem Namen nach erweiternden

Beschluss; endlich und zunaechst die eigene Unfaehigkeit des Pompeius,

der, selbst nachdem er hatte handeln muessen, es nicht ueber sich

gewinnen konnte, zum Handeln sich zu bekennen, sondern wie immer seine

wahre Absicht gleichsam im Inkognito durch seine Freunde vorfuehren

liess, selber aber in bekannter Bescheidenheit erklaerte, auch mit

Geringerem sich begnuegen zu wollen. Kein Wunder, dass man ihn beim

Worte nahm und ihm das Geringere gab. Pompeius war nichtsdestoweniger

froh, wenigstens eine ernstliche Taetigkeit und vor allen Dingen einen

schicklichen Vorwand gefunden zu haben, um die Hauptstadt zu verlassen;

es gelang ihm auch, freilich nicht ohne dass die Provinzen den

Rueckschlag schwer empfanden, dieselbe mit reichlicher und billiger

Zufuhr zu versehen. Aber seinen eigentlichen Zweck hatte er verfehlt;

der Prokonsulartitel, den er berechtigt war in allen Provinzen zu

fuehren, blieb ein leerer Name, solange er nicht ueber eigene Truppen

verfuegte. Darum liess er bald darauf den zweiten Antrag an den Senat

gelangen, dass derselbe ihm den Auftrag erteilen moege, den vertriebenen

Koenig von Aegypten, wenn noetig mit Waffengewalt, in seine Heimat

zurueckzufuehren. Allein je mehr es offenbar ward, wie dringend er des

Senats bedurfte, desto weniger nachgiebig und weniger ruecksichtsvoll

nahmen die Senatoren sein Anliegen auf. Zunaechst ward in den

Sibyllinischen Orakeln entdeckt, dass es gottlos sei, ein roemisches

Heer nach Aegypten zu senden; worauf der fromme Senat fast einstimmig

beschloss, von der bewaffneten Intervention abzustehen. Pompeius war

bereits so gedemuetigt, dass er auch ohne Heer die Sendung angenommen

haben wuerde; allein in seiner unverbesserlichen Hinterhaeltigkeit liess

er auch dies nur durch seine Freunde erklaeren und sprach und stimmte

fuer die Absendung eines anderen Senators. Natuerlich wies der Senat

jenen Vorschlag zurueck, der ein dem Vaterlande so kostbares Leben

freventlich preisgab, und das schliessliche Ergebnis der endlosen

Verhandlungen war der Beschluss, ueberhaupt in Aegypten nicht zu

intervenieren (Januar 698 56). Diese wiederholten Zurueckweisungen, die

Pompeius im Senat erfuhr und, was schlimmer war, hingehen lassen musste,

ohne sie wettzumachen, galten natuerlich, mochten sie kommen von welcher

Seite sie wollten, dem grossen Publikum als ebensoviele Siege der

Republikaner und Niederlagen der Machthaber ueberhaupt; die Flut der

republikanischen Opposition war demgemaess im stetigen Steigen. Schon

die Wahlen fuer 698 (56) waren nur zum Teil im Sinne der Dynasten

ausgefallen: Caesars Kandidaten fuer die Praetur, Publius Vatinius und

Gaius Alfius, waren durchgegangen, dagegen zwei entschiedene Anhaenger

der gestuerzten Regierung, Gnaeus Lentulus Marcellinus und Gnaeus

Domitius Calvinus, jener zum Konsul, dieser zum Praetor gewaehlt worden.

Fuer 699 (55) aber war als Bewerber um das Konsulat gar Lucius Domitius

Ahenobarbus aufgetreten, dessen Wahl bei seinem Einfluss in der

Hauptstadt und seinem kolossalen Vermoegen schwer zu verhindern und

von dem es hinreichend bekannt war, dass er sich nicht an verdeckter

Opposition werde genuegen lassen. Die Komitien also rebellierten; und

der Senat stimmte ein. Es ward feierlich von ihm geratschlagt ueber

ein Gutachten, das etruskische Wahrsager von anerkannter Weisheit ueber

gewisse Zeichen und Wunder auf Verlangen des Senats abgegeben hatten.

Die himmlische Offenbarung verkuendete, dass durch den Zwist der

hoeheren Staende die ganze Gewalt ueber Heer und Schatz auf einen

Gebieter ueberzugehen und der Staat in Unfreiheit zu geraten drohe -

es schien, dass die Goetter zunaechst auf den Antrag des Gaius Messius

zielten. Bald stiegen die Republikaner vom Himmel auf die Erde herab.

Das Gesetz ueber das Gebiet von Capua und die uebrigen von Caesar als

Konsul erlassenen Gesetze waren von ihnen stets als nichtig bezeichnet,

und schon im Dezember 697 (57) im Senat geaeussert worden, dass es

erforderlich sei, sie wegen ihrer Formfehler zu kassieren. Am 6. April

698 (56) stellte der Konsular Cicero im vollen Senat den Antrag, die

Beratung ueber die kampanische Ackerverteilung fuer den 15. Mai auf die

Tagesordnung zu setzen. Es war die foermliche Kriegserklaerung; und sie

war um so bezeichnender, als sie aus dem Munde eines jener Maenner kam,

die nur dann ihre Farbe zeigen, wenn sie meinen, es mit Sicherheit tun

zu koennen. Offenbar hielt die Aristokratie den Augenblick gekommen, um

den Kampf nicht mit Pompeius gegen Caesar, sondern gegen die Tyrannis

ueberhaupt zu beginnen. Was weiter folgen werde, war leicht zu sehen.

Domitius hatte es kein Hehl, dass er als Konsul Caesars sofortige

Abberufung aus Gallien bei der Buergerschaft zu beantragen beabsichtige.

Eine aristokratische Restauration war im Werke; und mit dem Angriff auf

die Kolonie Capua warf die Nobilitaet den Machthabern den Handschuh hin.

Caesar, obwohl er ueber die hauptstaedtischen Ereignisse von Tag zu Tag

detaillierte Berichte empfing und, wenn die militaerischen Ruecksichten

es irgend erlaubten, sie von seiner Suedprovinz aus in moeglichster

Naehe verfolgte, hatte doch bisher sichtbar wenigstens nicht in

dieselben eingegriffen. Aber jetzt hatte man ihm so gut wie seinen

Kollegen, ja ihm vornehmlich, den Krieg erklaert, er musste handeln und

handelte rasch. Eben befand er sich in der Naehe; die Aristokratie hatte

nicht einmal fuer gut befunden, mit dem Bruche zu warten, bis er wieder

ueber die Alpen zurueckgegangen sein wuerde. Anfang April 698 (56)

verliess Crassus die Hauptstadt, um mit seinem maechtigeren Kollegen

das Erforderliche zu verabreden; er fand Caesar in Ravenna. Von da

aus begaben beide sich nach Luca und hier traf auch Pompeius mit

ihnen zusammen, der bald nach Crassus (11. April), angeblich um die

Getreidesendungen aus Sardinien und Afrika zu betreiben, sich von Rom

entfernt hatte. Die namhaftesten Anhaenger der Machthaber, wie der

Prokonsul des diesseitigen Spaniens, Metellus Nepos, der Propraetor

von Sardinien, Appius Claudius, und viele andere, folgten ihnen nach;

hundertundzwanzig Liktoren, ueber zweihundert Senatoren zaehlte man auf

dieser Konferenz, wo bereits, im Gegensatz zu dem republikanischen, der

neue monarchische Senat repraesentiert war. In jeder Hinsicht stand

das entscheidende Wort bei Caesar. Er benutzte es, um die bestehende

Gesamtherrschaft auf einer neuen Basis gleichmaessigerer Machtverteilung

wiederherzustellen und fester zu gruenden. Die militaerisch

bedeutendsten Statthalterschaften, die es neben der der beiden Gallien

gab, wurden den zwei Kollegen zugestanden: Pompeius die beider Spanien,

Crassus die von Syrien, welche Aemter ihnen durch Volksschluss auf

fuenf Jahre (700-704 54- 50) gesichert und militaerisch wie finanziell

angemessen ausgestattet werden sollten. Dagegen bedang Caesar sich die

Verlaengerung seines Kommandos, das mit dem Jahre 700 (54) zu Ende

lief, bis zum Schluss des Jahres 705 (49) aus, sowie die Befugnis, seine

Legionen auf zehn zu vermehren und die Uebernahme des Soldes fuer die

eigenmaechtig von ihm ausgehobenen Truppen auf die Staatskasse. Pompeius

und Crassus ward ferner fuer das naechste Jahr (699 55), bevor sie

in ihre Statthalterschaften abgingen, das zweite Konsulat zugesagt,

waehrend Caesar es sich offen hielt, gleich nach Beendigung seiner

Statthalterschaft im Jahre 706 (48), wo das gesetzlich zwischen zwei

Konsulaten erforderliche zehnjaehrige Intervall fuer ihn verstrichen

war, zum zweitenmal das hoechste Amt zu verwalten. Den militaerischen

Rueckhalt, dessen Pompeius und Crassus zur Regulierung der

hauptstaedtischen Verhaeltnisse um so mehr bedurften, als die

urspruenglich hierzu bestimmten Legionen Caesars jetzt aus dem

Transalpinischen Gallien nicht weggezogen werden konnten, fanden sie

in den Legionen, die sie fuer die spanischen und syrischen Armeen neu

ausheben und erst, wenn es ihnen selber angemessen schiene, von Italien

aus an ihre verschiedenen Bestimmungsplaetze abgehen lassen sollten.

Die Hauptfragen waren damit erledigt; die untergeordneten Dinge, wie

die Festsetzung der gegen die hauptstaedtische Opposition zu befolgenden

Taktik, die Regulierung der Kandidaturen fuer die naechsten Jahre

und dergleichen mehr, hielten nicht lange auf. Die persoenlichen

Zwistigkeiten, die dem Vertraegnis im Wege standen, schlichtete der

grosse Meister der Vermittlung mit gewohnter Leichtigkeit und zwang die

widerstrebenden Elemente, sich miteinander zu behaben. Zwischen Pompeius

und Crassus ward aeusserlich wenigstens ein kollegialisches Einvernehmen

wiederhergestellt. Sogar Publius Clodius ward bestimmt, sich und seine

Meute ruhig zu halten und Pompeius nicht ferner zu belaestigen - keine

der geringsten Wundertaten des maechtigen Zauberers. Dass diese

ganze Schlichtung der schwebenden Fragen nicht aus einem Kompromiss

selbstaendiger und ebenbuertig rivalisierender Machthaber, sondern

lediglich aus dem guten Willen Caesars hervorging, zeigen die

Verhaeltnisse. Pompeius befand sich in Luca in der peinlichen Lage

eines machtlosen Fluechtlings, welcher kommt, bei seinem Gegner Hilfe zu

erbitten. Mochte Caesar ihn zurueckweisen und die Koalition als geloest

erklaeren oder auch ihn aufnehmen und den Bund fortbestehen lassen,

wie er eben war - Pompeius war sowieso politisch vernichtet. Wenn er

in diesem Fall mit Caesar nicht brach, so war er der machtlose

Schutzbefohlene seines Verbuendeten. Wenn er dagegen mit Caesar brach

und, was nicht gerade wahrscheinlich war, noch jetzt eine Koalition mit

der Aristokratie zustande brachte, so war doch auch dieses notgedrungen

und im letzten Augenblick abgeschlossene Buendnis der Gegner so wenig

furchtbar, dass Caesar schwerlich, um dies abzuwenden, sich zu jenen

Konzessionen verstanden hat. Eine ernstliche Rivalitaet des Crassus

Caesar gegenueber war vollends unmoeglich. Es ist schwer zu sage.,

welche Motive Caesar bestimmten, seine ueberlegene Stellung ohne Not

aufzugeben und, was er seinem Nebenbuhler selbst bei dem Abschluss des

Bundes 694 (60) versagt und dieser seitdem, in der offenbaren Absicht

gegen Caesar geruestet zu sein, auf verschiedenen Wegen ohne, ja gegen

Caesars Willen vergeblich angestrebt hatte, das zweite Konsulat und die

militaerische Macht, jetzt freiwillig ihm einzuraeumen. Allerdings ward

nicht Pompeius allein an die Spitze eines Heeres gestellt, sondern auch

sein alter Feind und Caesars langjaehriger Verbuendeter Crassus; und

unzweifelhaft erhielt Crassus seine ansehnliche militaerische

Stellung nur als Gegengewicht gegen Pompeius' neue Macht. Allein

nichtsdestoweniger verlor Caesar unendlich, indem sein Rival fuer seine

bisherige Machtlosigkeit ein bedeutendes Kommando eintauschte. Es ist

moeglich, dass Caesar sich seiner Soldaten noch nicht hinreichend

Herr fuehlte, um sie mit Zuversicht in den Krieg gegen die formellen

Autoritaeten des Landes zu fuehren, und darum ihm daran gelegen war,

nicht jetzt durch die Abberufung aus Gallien zum Buergerkrieg gedraengt

zu werden; allein ob es zum Buergerkriege kam oder nicht, stand

augenblicklich weit mehr bei der hauptstaedtischen Aristokratie als bei

Pompeius, und es waere dies hoechstens ein Grund fuer Caesar gewesen,

nicht offen mit Pompeius zu brechen, um nicht durch diesen Bruch die

Opposition zu ermutigen, nicht aber ihm das zuzugestehen, was er ihm

zugestand. Rein persoenliche Motive mochten mitwirken; es kann sein,

dass Caesar sich erinnerte, einstmals in gleicher Machtlosigkeit

Pompeius gegenuebergestanden zu haben und nur durch dessen freilich mehr

schwach- als grossmuetiges Zuruecktreten vom Untergang gerettet worden

zu sein; es ist wahrscheinlich, dass Caesar sich scheute, das Herz

seiner geliebten und ihren Gemahl aufrichtig liebenden Tochter zu

zerreissen - in seiner Seele war fuer vieles Raum noch neben dem

Staatsmann. Allein die entscheidende Ursache war unzweifelhaft die

Ruecksicht auf Gallien. Caesar betrachtete - anders als seine Biographen

- die Unterwerfung Galliens nicht als eine zur Gewinnung der Krone

ihm nuetzliche beilaeufige Unternehmung, sondern es hing ihm die

aeusserliche Sicherheit und die innere Reorganisation, mit einem

Worte, die Zukunft des Vaterlandes daran. Um diese Eroberung ungestoert

vollenden zu koennen und nicht gleich jetzt die Entwirrung der

italischen Verhaeltnisse in die Hand nehmen zu muessen, gab er

unbedenklich seine Ueberlegenheit ueber seinen Rivalen daran und

gewaehrte Pompeius hinreichende Macht, um mit dem Senat und dessen

Anhang fertigzuwerden. Es war das ein arger politischer Fehler, wenn

Caesar nichts wollte, als moeglichst rasch Koenig von Rom werden; allein

der Ehrgeiz des seltenen Mannes beschraenkte sich nicht auf das niedrige

Ziel einer Krone. Er traute es sich zu, die beiden ungeheuren Arbeiten:

die Ordnung der inneren Verhaeltnisse Italiens und die Gewinnung

und Sicherung eines neuen und frischen Bodens fuer die italische

Zivilisation, nebeneinander zu betreiben und zu vollenden. Natuerlich

kreuzten sich diese Aufgaben; seine gallischen Eroberungen haben ihn auf

seinem Wege zum Thron viel mehr noch gehemmt als gefoerdert. Es trug ihm

bittere Fruechte, dass er die italische Revolution, statt sie im Jahre

698 (56) zu erledigen, auf das Jahr 706 (48) hinausschob. Allein als

Staatsmann wie als Feldherr war Caesar ein ueberverwegener Spieler, der,

sich selber vertrauend wie seine Gegner verachtend, ihnen immer viel

und mitunter ueber alles Mass hinaus vorgab. Es war nun also an der

Aristokratie, ihren hohen Einsatz gutzumachen und den Krieg so kuehn

zu fuehren, wie sie kuehn ihn erklaert hatte. Allein es gibt kein

klaeglicheres Schauspiel, als wenn feige Menschen das Unglueck haben,

einen mutigen Entschluss zu fassen. Man hatte sich eben auf gar

nichts vorgesehen. Keinem schien es beigefallen zu sein, dass Caesar

moeglicherweise sich zur Wehr setzen, dass nun gar Pompeius und Crassus

sich mit ihm aufs neue und enger als je vereinigen wuerden. Das scheint

unglaublich; man begreift es, wenn man die Persoenlichkeiten ins Auge

fasst, die damals die verfassungstreue Opposition im Senate fuehrten.

Cato war noch abwesend ^2; der einflussreichste Mann im Senat war in

dieser Zeit Marcus Bibulus, der Held des passiven Widerstandes, der

eigensinnigste und stumpfsinnigste aller Konsulare. Man hatte die Waffen

lediglich ergriffen, um sie zu strecken, sowie der Gegner nur an die

Scheide schlug; die blosse Kunde von den Konferenzen in Luca genuegte,

um jeden Gedanken einer ernstlichen Opposition niederzuschlagen und die

Masse der Aengstlichen, das heisst die ungeheure Majoritaet des Senats,

wieder zu ihrer in ungluecklicher Stunde verlassenen Untertanenpflicht

zurueckzubringen. Von der anberaumten Verhandlung zur Pruefung der

Gueltigkeit der Julischen Gesetze war nicht weiter die Rede; die von

Caesar auf eigene Hand errichteten Legionen wurden durch Beschluss

des Senats auf die Staatskasse uebernommen; die Versuche, bei der

Regulierung der naechsten Konsularprovinzen Caesar beide Gallien oder

doch das eine derselben hinwegzudekretieren, wurden von der Majoritaet

abgewiesen (Ende Mai 698 56). So tat die Koerperschaft oeffentlich

Busse. Im geheimen kamen die einzelnen Herren, einer nach dem andern,

toedlich erschrocken ueber ihre eigene Verwegenheit, um ihren Frieden zu

machen und unbedingten Gehorsam zu geloben - keiner schneller als Marcus

Cicero, der seine Wortbruechigkeit zu spaet bereute und hinsichtlich

seiner juengsten Vergangenheit sich mit Ehrentiteln belegte, die

durchaus mehr treffend als schmeichelhaft waren ^3. Natuerlich liessen

die Machthaber sich beschwichtigen; man versagte keinem den Pardon,

da keiner die Muehe lohnte, mit ihm eine Ausnahme zu machen. Um zu

erkennen, wie ploetzlich nach dem Bekanntwerden der Beschluesse von Luca

der Ton in den aristokratischen Kreisen umschlug, ist es der Muehe wert,

die kurz zuvor von Cicero ausgegangenen Broschueren mit der Palinodie

zu vergleichen, die er ausgehen liess, um seine Reue und seine

guten Vorsaetze oeffentlich zu konstatieren ^4.

--------------------------------------------- ^2 Cato war noch nicht in

Rom, als Cicero am 11. Maerz 698 (56) fuer Sestius sprach (Sest. 28, 60)

und als im Senat infolge der Beschluesse von Luca ueber Caesars Legionen

verhandelt ward (Plut. Caes. 21); erst bei den Verhandlungen im Anfang

699 (55) finden wir ihn wieder taetig; und da er im Winter reiste (Plus.

Cato min 38), kehrte er also Ende 698 (56) nach Rom zurueck. Er kann

daher auch nicht, wie man missverstaendlich aus Asconius (p. 35, 53)

gefolgert hat, im Februar 698 (56) verteidigt haben. ^3 Me asinum

germanum fuisse (Art. 4, 5, 3). ^4 Diese Palinodie ist die noch

vorhandene Rede ueber die den Konsuln des Jahres 699 (55) anzuweisenden

Provinzen. Sie ist Ausgang Mai 698 (56) gehalten; die Gegenstuecke

dazu sind die Reden fuer Sestius und gegen Vatinius und die ueber das

Gutachten der etruskischen Wahrsager aus den Monaten Maerz und April,

in denen das aristokratische Regime nach Kraeften verherrlicht und

namentlich in sehr kavalierem Ton behandelt wird. Man kann es nur

billigen, dass Cicero, wie er selbst gesteht (Att. 4, 5, 1), sogar

vertrauten Freunden jenes Dokument seines wiedergekehrten Gehorsams zu

uebersenden sich schaemte. ------------------------------------------

Wie es ihnen gefiel und gruendlicher als zuvor konnten also die

Machthaber die italischen Verhaeltnisse ordnen. Italien und die

Hauptstadt erhielten tatsaechlich eine, wenn auch nicht unter den Waffen

versammelte Besatzung und einen der Machthaber zum Kommandanten. Von den

fuer Syrien und Spanien durch Crassus und Pompeius ausgehobenen Truppen

gingen zwar die ersteren nach dem Osten ab; allein Pompeius liess die

beiden spanischen Provinzen durch seine Unterbefehlshaber mit der

bisher dort stehenden Besatzung verwalten, waehrend er die Offiziere und

Soldaten der neu, dem Namen nach zum Abgang nach Spanien ausgehobenen

Legionen auf Urlaub entliess und selbst mit ihnen in Italien blieb.

Wohl steigerte sich der stille Widerstand der oeffentlichen Meinung, je

deutlicher und allgemeineres begriffen ward, dass die Machthaber

daran arbeiteten, mit der alten Verfassung ein Ende zu machen und in

moeglichst schonender Weise die bestehenden Verhaeltnisse der Regierung

und Verwaltung in die Formen der Monarchie zu fuegen; allein man

gehorchte, weil man musste. Vor allen Dingen wurden alle wichtigeren

Angelegenheiten und namentlich alle das Militaerwesen und die aeusseren

Verhaeltnisse betreffenden, ohne den Senat deswegen zu fragen, bald

durch Volksbeschluss, bald durch das blosse Gutfinden der Herrscher

erledigt. Die in Luca vereinbarten Bestimmungen hinsichtlich des

Militaerkommandos von Gallien wurden durch Crassus und Pompeius, die

Spanien und Syrien betreffenden durch den Volkstribun Gaius Trebonius

unmittelbar an die Buergerschaft gebracht, auch sonst wichtigere

Statthalterschaften haeufig durch Volksschluss besetzt. Dass fuer die

Machthaber es der Einwilligung der Behoerden nicht beduerfe, um

ihre Truppen beliebig zu vermehren, hatte Caesar bereits hinreichend

dargetan; ebensowenig trugen sie Bedenken, ihre Truppen sich

untereinander zu borgen, wie zum Beispiel Caesar von Pompeius fuer

den Gallischen, Crassus von Caesar fuer den Parthischen Krieg solche

kollegialische Unterstuetzung empfing. Die Transpadaner, denen nach

der bestehenden Verfassung nur das latinische Recht zustand, wurden von

Caesar waehrend seiner Verwaltung tatsaechlich als roemische Vollbuerger

behandelt ^5. Wenn sonst die Einrichtung neu erworbener Gebiete durch

eine Senatskommission beschafft worden war, so organisierte Caesar seine

ausgedehnten gallischen Eroberungen durchaus nach eigenem Ermessen und

gruendete zum Beispiel ohne jede weitere Vollmacht Buergerkolonien,

namentlich Novum Comum (Como) mit fuenftausend Kolonisten. Piso fuehrte

den Thrakischen, Gabinius den Aegyptischen, Crassus den Parthischen

Krieg, ohne den Senat zu fragen, ja ohne auch nur, wie es herkoemmlich

war, an den Senat zu berichten; in aehnlicher Weise wurden Triumphe und

andere Ehrenbezeigungen bewilligt und vollzogen, ohne dass der

Senat darum begruesst ward. Offenbar liegt hierin nicht eine blosse

Vernachlaessigung der Formen, die um so weniger erklaerlich waere, als

in den bei weitem meisten Faellen eine Opposition des Senats durchaus

nicht zu erwarten war. Vielmehr war es die wohlberechnete Absicht, den

Senat von dem militaerischen und dem Gebiet der hoeheren Politik zu

verdraengen und seine Teilnahme an der Verwaltung auf die finanziellen

Fragen und die inneren Angelegenheiten zu beschraenken; und auch die

Gegner erkannten dies wohl und protestierten, soweit sie konnten,

gegen dies Verfahren der Machthaber durch Senatsbeschluesse und

Kriminalklagen. Waehrend die Machthaber also den Senat in der

Hauptsache beiseite schoben, bedienten sie sich der minder gefaehrlichen

Volksversammlungen auch ferner noch - es war dafuer gesorgt, dass die

Herren der Strasse denen des Staats dabei keine Schwierigkeit mehr in

den Weg legten; indes in vielen Faellen entledigte man sich auch

dieses leeren Schemens und gebrauchte unverhohlen autokratische Formen.

---------------------------------------------- ^5 Ueberliefert ist dies

nicht. Allein dass Caesar auf den latinischen Gemeinden, das heisst aus

dem bei weitem groesseren Teil seiner Provinz ueberhaupt keine Soldaten

Römische Geschichte — Buch 5 · 第 33 / 68 段