das des Statthalters wich - kurz, er beabsichtigte, eine verbesserte
Auflage des Gabinischen Gesetzes zu veranstalten, woran sich sodann die
Fuehrung des eben damals schwebenden Aegyptischen Krieges ebenso von
selbst angeschlossen haben wuerde wie die des Mithradatischen an die
Razzia gegen die Piraten. Wie sehr auch die Opposition gegen die neuen
Dynasten in den letzten Jahren Boden gewonnen hatte, es stand dennoch,
als diese Angelegenheit im September 697 (57) im Senat zur Verhandlung
kam, die Majoritaet desselben noch unter dem Bann des von Caesar
erregten Schreckens. Gehorsam nahm sie den Vorschlag im Prinzip an, und
zwar auf Antrag des Marcus Cicero, der hier den ersten Beweis der in der
Verbannung gelernten Fuegsamkeit geben sollte und gab. Allein bei der
Feststellung der Modalitaeten wurden von dem urspruenglichen Plane, den
der Volkstribun Gaius Messius vorlegte, doch sehr wesentliche Stuecke
abgedungen. Pompeius erhielt weder freie Verfuegung ueber das Aerar,
noch eigene Legionen und Schiffe, noch auch eine der der Statthalter
uebergeordnete Gewalt, sondern man begnuegte sich, ihm zum Behuf der
Ordnung des hauptstaedtischen Verpflegungswesens ansehnliche Summen,
fuenfzehn Adjutanten und in allen Verpflegungsangelegenheiten volle
prokonsularische Gewalt im ganzen roemischen Gebiet auf die naechsten
fuenf Jahre zu bewilligen und dies Dekret von der Buergerschaft
bestaetigen zu lassen. Es waren sehr mannigfaltige Ursachen,
welche diese, fast einer Ablehnung gleichkommende Abaenderung des
urspruenglichen Planes herbeifuehrten: die Ruecksicht auf Caesar, dem in
Gallien selbst seinen Kollegen nicht bloss neben-, sondern ueberzuordnen
eben die Furchtsamsten am meisten Bedenken tragen mussten; die
versteckte Opposition von Pompeius' Erbfeind und widerwilligem
Bundesgenossen Crassus, dem Pompeius selber zunaechst das Scheitern
seines Planes beimass oder beizumessen vorgab; die Antipathien der
republikanischen Opposition im Senat gegen jeden die Gewalt der
Machthaber der Sache oder auch nur dem Namen nach erweiternden
Beschluss; endlich und zunaechst die eigene Unfaehigkeit des Pompeius,
der, selbst nachdem er hatte handeln muessen, es nicht ueber sich
gewinnen konnte, zum Handeln sich zu bekennen, sondern wie immer seine
wahre Absicht gleichsam im Inkognito durch seine Freunde vorfuehren
liess, selber aber in bekannter Bescheidenheit erklaerte, auch mit
Geringerem sich begnuegen zu wollen. Kein Wunder, dass man ihn beim
Worte nahm und ihm das Geringere gab. Pompeius war nichtsdestoweniger
froh, wenigstens eine ernstliche Taetigkeit und vor allen Dingen einen
schicklichen Vorwand gefunden zu haben, um die Hauptstadt zu verlassen;
es gelang ihm auch, freilich nicht ohne dass die Provinzen den
Rueckschlag schwer empfanden, dieselbe mit reichlicher und billiger
Zufuhr zu versehen. Aber seinen eigentlichen Zweck hatte er verfehlt;
der Prokonsulartitel, den er berechtigt war in allen Provinzen zu
fuehren, blieb ein leerer Name, solange er nicht ueber eigene Truppen
verfuegte. Darum liess er bald darauf den zweiten Antrag an den Senat
gelangen, dass derselbe ihm den Auftrag erteilen moege, den vertriebenen
Koenig von Aegypten, wenn noetig mit Waffengewalt, in seine Heimat
zurueckzufuehren. Allein je mehr es offenbar ward, wie dringend er des
Senats bedurfte, desto weniger nachgiebig und weniger ruecksichtsvoll
nahmen die Senatoren sein Anliegen auf. Zunaechst ward in den
Sibyllinischen Orakeln entdeckt, dass es gottlos sei, ein roemisches
Heer nach Aegypten zu senden; worauf der fromme Senat fast einstimmig
beschloss, von der bewaffneten Intervention abzustehen. Pompeius war
bereits so gedemuetigt, dass er auch ohne Heer die Sendung angenommen
haben wuerde; allein in seiner unverbesserlichen Hinterhaeltigkeit liess
er auch dies nur durch seine Freunde erklaeren und sprach und stimmte
fuer die Absendung eines anderen Senators. Natuerlich wies der Senat
jenen Vorschlag zurueck, der ein dem Vaterlande so kostbares Leben
freventlich preisgab, und das schliessliche Ergebnis der endlosen
Verhandlungen war der Beschluss, ueberhaupt in Aegypten nicht zu
intervenieren (Januar 698 56). Diese wiederholten Zurueckweisungen, die
Pompeius im Senat erfuhr und, was schlimmer war, hingehen lassen musste,
ohne sie wettzumachen, galten natuerlich, mochten sie kommen von welcher
Seite sie wollten, dem grossen Publikum als ebensoviele Siege der
Republikaner und Niederlagen der Machthaber ueberhaupt; die Flut der
republikanischen Opposition war demgemaess im stetigen Steigen. Schon
die Wahlen fuer 698 (56) waren nur zum Teil im Sinne der Dynasten
ausgefallen: Caesars Kandidaten fuer die Praetur, Publius Vatinius und
Gaius Alfius, waren durchgegangen, dagegen zwei entschiedene Anhaenger
der gestuerzten Regierung, Gnaeus Lentulus Marcellinus und Gnaeus
Domitius Calvinus, jener zum Konsul, dieser zum Praetor gewaehlt worden.
Fuer 699 (55) aber war als Bewerber um das Konsulat gar Lucius Domitius
Ahenobarbus aufgetreten, dessen Wahl bei seinem Einfluss in der
Hauptstadt und seinem kolossalen Vermoegen schwer zu verhindern und
von dem es hinreichend bekannt war, dass er sich nicht an verdeckter
Opposition werde genuegen lassen. Die Komitien also rebellierten; und
der Senat stimmte ein. Es ward feierlich von ihm geratschlagt ueber
ein Gutachten, das etruskische Wahrsager von anerkannter Weisheit ueber
gewisse Zeichen und Wunder auf Verlangen des Senats abgegeben hatten.
Die himmlische Offenbarung verkuendete, dass durch den Zwist der
hoeheren Staende die ganze Gewalt ueber Heer und Schatz auf einen
Gebieter ueberzugehen und der Staat in Unfreiheit zu geraten drohe -
es schien, dass die Goetter zunaechst auf den Antrag des Gaius Messius
zielten. Bald stiegen die Republikaner vom Himmel auf die Erde herab.
Das Gesetz ueber das Gebiet von Capua und die uebrigen von Caesar als
Konsul erlassenen Gesetze waren von ihnen stets als nichtig bezeichnet,
und schon im Dezember 697 (57) im Senat geaeussert worden, dass es
erforderlich sei, sie wegen ihrer Formfehler zu kassieren. Am 6. April
698 (56) stellte der Konsular Cicero im vollen Senat den Antrag, die
Beratung ueber die kampanische Ackerverteilung fuer den 15. Mai auf die
Tagesordnung zu setzen. Es war die foermliche Kriegserklaerung; und sie
war um so bezeichnender, als sie aus dem Munde eines jener Maenner kam,
die nur dann ihre Farbe zeigen, wenn sie meinen, es mit Sicherheit tun
zu koennen. Offenbar hielt die Aristokratie den Augenblick gekommen, um
den Kampf nicht mit Pompeius gegen Caesar, sondern gegen die Tyrannis
ueberhaupt zu beginnen. Was weiter folgen werde, war leicht zu sehen.
Domitius hatte es kein Hehl, dass er als Konsul Caesars sofortige
Abberufung aus Gallien bei der Buergerschaft zu beantragen beabsichtige.
Eine aristokratische Restauration war im Werke; und mit dem Angriff auf
die Kolonie Capua warf die Nobilitaet den Machthabern den Handschuh hin.
Caesar, obwohl er ueber die hauptstaedtischen Ereignisse von Tag zu Tag
detaillierte Berichte empfing und, wenn die militaerischen Ruecksichten
es irgend erlaubten, sie von seiner Suedprovinz aus in moeglichster
Naehe verfolgte, hatte doch bisher sichtbar wenigstens nicht in
dieselben eingegriffen. Aber jetzt hatte man ihm so gut wie seinen
Kollegen, ja ihm vornehmlich, den Krieg erklaert, er musste handeln und
handelte rasch. Eben befand er sich in der Naehe; die Aristokratie hatte
nicht einmal fuer gut befunden, mit dem Bruche zu warten, bis er wieder
ueber die Alpen zurueckgegangen sein wuerde. Anfang April 698 (56)
verliess Crassus die Hauptstadt, um mit seinem maechtigeren Kollegen
das Erforderliche zu verabreden; er fand Caesar in Ravenna. Von da
aus begaben beide sich nach Luca und hier traf auch Pompeius mit
ihnen zusammen, der bald nach Crassus (11. April), angeblich um die
Getreidesendungen aus Sardinien und Afrika zu betreiben, sich von Rom
entfernt hatte. Die namhaftesten Anhaenger der Machthaber, wie der
Prokonsul des diesseitigen Spaniens, Metellus Nepos, der Propraetor
von Sardinien, Appius Claudius, und viele andere, folgten ihnen nach;
hundertundzwanzig Liktoren, ueber zweihundert Senatoren zaehlte man auf
dieser Konferenz, wo bereits, im Gegensatz zu dem republikanischen, der
neue monarchische Senat repraesentiert war. In jeder Hinsicht stand
das entscheidende Wort bei Caesar. Er benutzte es, um die bestehende
Gesamtherrschaft auf einer neuen Basis gleichmaessigerer Machtverteilung
wiederherzustellen und fester zu gruenden. Die militaerisch
bedeutendsten Statthalterschaften, die es neben der der beiden Gallien
gab, wurden den zwei Kollegen zugestanden: Pompeius die beider Spanien,
Crassus die von Syrien, welche Aemter ihnen durch Volksschluss auf
fuenf Jahre (700-704 54- 50) gesichert und militaerisch wie finanziell
angemessen ausgestattet werden sollten. Dagegen bedang Caesar sich die
Verlaengerung seines Kommandos, das mit dem Jahre 700 (54) zu Ende
lief, bis zum Schluss des Jahres 705 (49) aus, sowie die Befugnis, seine
Legionen auf zehn zu vermehren und die Uebernahme des Soldes fuer die
eigenmaechtig von ihm ausgehobenen Truppen auf die Staatskasse. Pompeius
und Crassus ward ferner fuer das naechste Jahr (699 55), bevor sie
in ihre Statthalterschaften abgingen, das zweite Konsulat zugesagt,
waehrend Caesar es sich offen hielt, gleich nach Beendigung seiner
Statthalterschaft im Jahre 706 (48), wo das gesetzlich zwischen zwei
Konsulaten erforderliche zehnjaehrige Intervall fuer ihn verstrichen
war, zum zweitenmal das hoechste Amt zu verwalten. Den militaerischen
Rueckhalt, dessen Pompeius und Crassus zur Regulierung der
hauptstaedtischen Verhaeltnisse um so mehr bedurften, als die
urspruenglich hierzu bestimmten Legionen Caesars jetzt aus dem
Transalpinischen Gallien nicht weggezogen werden konnten, fanden sie
in den Legionen, die sie fuer die spanischen und syrischen Armeen neu
ausheben und erst, wenn es ihnen selber angemessen schiene, von Italien
aus an ihre verschiedenen Bestimmungsplaetze abgehen lassen sollten.
Die Hauptfragen waren damit erledigt; die untergeordneten Dinge, wie
die Festsetzung der gegen die hauptstaedtische Opposition zu befolgenden
Taktik, die Regulierung der Kandidaturen fuer die naechsten Jahre
und dergleichen mehr, hielten nicht lange auf. Die persoenlichen
Zwistigkeiten, die dem Vertraegnis im Wege standen, schlichtete der
grosse Meister der Vermittlung mit gewohnter Leichtigkeit und zwang die
widerstrebenden Elemente, sich miteinander zu behaben. Zwischen Pompeius
und Crassus ward aeusserlich wenigstens ein kollegialisches Einvernehmen
wiederhergestellt. Sogar Publius Clodius ward bestimmt, sich und seine
Meute ruhig zu halten und Pompeius nicht ferner zu belaestigen - keine
der geringsten Wundertaten des maechtigen Zauberers. Dass diese
ganze Schlichtung der schwebenden Fragen nicht aus einem Kompromiss
selbstaendiger und ebenbuertig rivalisierender Machthaber, sondern
lediglich aus dem guten Willen Caesars hervorging, zeigen die
Verhaeltnisse. Pompeius befand sich in Luca in der peinlichen Lage
eines machtlosen Fluechtlings, welcher kommt, bei seinem Gegner Hilfe zu
erbitten. Mochte Caesar ihn zurueckweisen und die Koalition als geloest
erklaeren oder auch ihn aufnehmen und den Bund fortbestehen lassen,
wie er eben war - Pompeius war sowieso politisch vernichtet. Wenn er
in diesem Fall mit Caesar nicht brach, so war er der machtlose
Schutzbefohlene seines Verbuendeten. Wenn er dagegen mit Caesar brach
und, was nicht gerade wahrscheinlich war, noch jetzt eine Koalition mit
der Aristokratie zustande brachte, so war doch auch dieses notgedrungen
und im letzten Augenblick abgeschlossene Buendnis der Gegner so wenig
furchtbar, dass Caesar schwerlich, um dies abzuwenden, sich zu jenen
Konzessionen verstanden hat. Eine ernstliche Rivalitaet des Crassus
Caesar gegenueber war vollends unmoeglich. Es ist schwer zu sage.,
welche Motive Caesar bestimmten, seine ueberlegene Stellung ohne Not
aufzugeben und, was er seinem Nebenbuhler selbst bei dem Abschluss des
Bundes 694 (60) versagt und dieser seitdem, in der offenbaren Absicht
gegen Caesar geruestet zu sein, auf verschiedenen Wegen ohne, ja gegen
Caesars Willen vergeblich angestrebt hatte, das zweite Konsulat und die
militaerische Macht, jetzt freiwillig ihm einzuraeumen. Allerdings ward
nicht Pompeius allein an die Spitze eines Heeres gestellt, sondern auch
sein alter Feind und Caesars langjaehriger Verbuendeter Crassus; und
unzweifelhaft erhielt Crassus seine ansehnliche militaerische
Stellung nur als Gegengewicht gegen Pompeius' neue Macht. Allein
nichtsdestoweniger verlor Caesar unendlich, indem sein Rival fuer seine
bisherige Machtlosigkeit ein bedeutendes Kommando eintauschte. Es ist
moeglich, dass Caesar sich seiner Soldaten noch nicht hinreichend
Herr fuehlte, um sie mit Zuversicht in den Krieg gegen die formellen
Autoritaeten des Landes zu fuehren, und darum ihm daran gelegen war,
nicht jetzt durch die Abberufung aus Gallien zum Buergerkrieg gedraengt
zu werden; allein ob es zum Buergerkriege kam oder nicht, stand
augenblicklich weit mehr bei der hauptstaedtischen Aristokratie als bei
Pompeius, und es waere dies hoechstens ein Grund fuer Caesar gewesen,
nicht offen mit Pompeius zu brechen, um nicht durch diesen Bruch die
Opposition zu ermutigen, nicht aber ihm das zuzugestehen, was er ihm
zugestand. Rein persoenliche Motive mochten mitwirken; es kann sein,
dass Caesar sich erinnerte, einstmals in gleicher Machtlosigkeit
Pompeius gegenuebergestanden zu haben und nur durch dessen freilich mehr
schwach- als grossmuetiges Zuruecktreten vom Untergang gerettet worden
zu sein; es ist wahrscheinlich, dass Caesar sich scheute, das Herz
seiner geliebten und ihren Gemahl aufrichtig liebenden Tochter zu
zerreissen - in seiner Seele war fuer vieles Raum noch neben dem
Staatsmann. Allein die entscheidende Ursache war unzweifelhaft die
Ruecksicht auf Gallien. Caesar betrachtete - anders als seine Biographen
- die Unterwerfung Galliens nicht als eine zur Gewinnung der Krone
ihm nuetzliche beilaeufige Unternehmung, sondern es hing ihm die
aeusserliche Sicherheit und die innere Reorganisation, mit einem
Worte, die Zukunft des Vaterlandes daran. Um diese Eroberung ungestoert
vollenden zu koennen und nicht gleich jetzt die Entwirrung der
italischen Verhaeltnisse in die Hand nehmen zu muessen, gab er
unbedenklich seine Ueberlegenheit ueber seinen Rivalen daran und
gewaehrte Pompeius hinreichende Macht, um mit dem Senat und dessen
Anhang fertigzuwerden. Es war das ein arger politischer Fehler, wenn
Caesar nichts wollte, als moeglichst rasch Koenig von Rom werden; allein
der Ehrgeiz des seltenen Mannes beschraenkte sich nicht auf das niedrige
Ziel einer Krone. Er traute es sich zu, die beiden ungeheuren Arbeiten:
die Ordnung der inneren Verhaeltnisse Italiens und die Gewinnung
und Sicherung eines neuen und frischen Bodens fuer die italische
Zivilisation, nebeneinander zu betreiben und zu vollenden. Natuerlich
kreuzten sich diese Aufgaben; seine gallischen Eroberungen haben ihn auf
seinem Wege zum Thron viel mehr noch gehemmt als gefoerdert. Es trug ihm
bittere Fruechte, dass er die italische Revolution, statt sie im Jahre
698 (56) zu erledigen, auf das Jahr 706 (48) hinausschob. Allein als
Staatsmann wie als Feldherr war Caesar ein ueberverwegener Spieler, der,
sich selber vertrauend wie seine Gegner verachtend, ihnen immer viel
und mitunter ueber alles Mass hinaus vorgab. Es war nun also an der
Aristokratie, ihren hohen Einsatz gutzumachen und den Krieg so kuehn
zu fuehren, wie sie kuehn ihn erklaert hatte. Allein es gibt kein
klaeglicheres Schauspiel, als wenn feige Menschen das Unglueck haben,
einen mutigen Entschluss zu fassen. Man hatte sich eben auf gar
nichts vorgesehen. Keinem schien es beigefallen zu sein, dass Caesar
moeglicherweise sich zur Wehr setzen, dass nun gar Pompeius und Crassus
sich mit ihm aufs neue und enger als je vereinigen wuerden. Das scheint
unglaublich; man begreift es, wenn man die Persoenlichkeiten ins Auge
fasst, die damals die verfassungstreue Opposition im Senate fuehrten.
Cato war noch abwesend ^2; der einflussreichste Mann im Senat war in
dieser Zeit Marcus Bibulus, der Held des passiven Widerstandes, der
eigensinnigste und stumpfsinnigste aller Konsulare. Man hatte die Waffen
lediglich ergriffen, um sie zu strecken, sowie der Gegner nur an die
Scheide schlug; die blosse Kunde von den Konferenzen in Luca genuegte,
um jeden Gedanken einer ernstlichen Opposition niederzuschlagen und die
Masse der Aengstlichen, das heisst die ungeheure Majoritaet des Senats,
wieder zu ihrer in ungluecklicher Stunde verlassenen Untertanenpflicht
zurueckzubringen. Von der anberaumten Verhandlung zur Pruefung der
Gueltigkeit der Julischen Gesetze war nicht weiter die Rede; die von
Caesar auf eigene Hand errichteten Legionen wurden durch Beschluss
des Senats auf die Staatskasse uebernommen; die Versuche, bei der
Regulierung der naechsten Konsularprovinzen Caesar beide Gallien oder
doch das eine derselben hinwegzudekretieren, wurden von der Majoritaet
abgewiesen (Ende Mai 698 56). So tat die Koerperschaft oeffentlich
Busse. Im geheimen kamen die einzelnen Herren, einer nach dem andern,
toedlich erschrocken ueber ihre eigene Verwegenheit, um ihren Frieden zu
machen und unbedingten Gehorsam zu geloben - keiner schneller als Marcus
Cicero, der seine Wortbruechigkeit zu spaet bereute und hinsichtlich
seiner juengsten Vergangenheit sich mit Ehrentiteln belegte, die
durchaus mehr treffend als schmeichelhaft waren ^3. Natuerlich liessen
die Machthaber sich beschwichtigen; man versagte keinem den Pardon,
da keiner die Muehe lohnte, mit ihm eine Ausnahme zu machen. Um zu
erkennen, wie ploetzlich nach dem Bekanntwerden der Beschluesse von Luca
der Ton in den aristokratischen Kreisen umschlug, ist es der Muehe wert,
die kurz zuvor von Cicero ausgegangenen Broschueren mit der Palinodie
zu vergleichen, die er ausgehen liess, um seine Reue und seine
guten Vorsaetze oeffentlich zu konstatieren ^4.
--------------------------------------------- ^2 Cato war noch nicht in
Rom, als Cicero am 11. Maerz 698 (56) fuer Sestius sprach (Sest. 28, 60)
und als im Senat infolge der Beschluesse von Luca ueber Caesars Legionen
verhandelt ward (Plut. Caes. 21); erst bei den Verhandlungen im Anfang
699 (55) finden wir ihn wieder taetig; und da er im Winter reiste (Plus.
Cato min 38), kehrte er also Ende 698 (56) nach Rom zurueck. Er kann
daher auch nicht, wie man missverstaendlich aus Asconius (p. 35, 53)
gefolgert hat, im Februar 698 (56) verteidigt haben. ^3 Me asinum
germanum fuisse (Art. 4, 5, 3). ^4 Diese Palinodie ist die noch
vorhandene Rede ueber die den Konsuln des Jahres 699 (55) anzuweisenden
Provinzen. Sie ist Ausgang Mai 698 (56) gehalten; die Gegenstuecke
dazu sind die Reden fuer Sestius und gegen Vatinius und die ueber das
Gutachten der etruskischen Wahrsager aus den Monaten Maerz und April,
in denen das aristokratische Regime nach Kraeften verherrlicht und
namentlich in sehr kavalierem Ton behandelt wird. Man kann es nur
billigen, dass Cicero, wie er selbst gesteht (Att. 4, 5, 1), sogar
vertrauten Freunden jenes Dokument seines wiedergekehrten Gehorsams zu
uebersenden sich schaemte. ------------------------------------------
Wie es ihnen gefiel und gruendlicher als zuvor konnten also die
Machthaber die italischen Verhaeltnisse ordnen. Italien und die
Hauptstadt erhielten tatsaechlich eine, wenn auch nicht unter den Waffen
versammelte Besatzung und einen der Machthaber zum Kommandanten. Von den
fuer Syrien und Spanien durch Crassus und Pompeius ausgehobenen Truppen
gingen zwar die ersteren nach dem Osten ab; allein Pompeius liess die
beiden spanischen Provinzen durch seine Unterbefehlshaber mit der
bisher dort stehenden Besatzung verwalten, waehrend er die Offiziere und
Soldaten der neu, dem Namen nach zum Abgang nach Spanien ausgehobenen
Legionen auf Urlaub entliess und selbst mit ihnen in Italien blieb.
Wohl steigerte sich der stille Widerstand der oeffentlichen Meinung, je
deutlicher und allgemeineres begriffen ward, dass die Machthaber
daran arbeiteten, mit der alten Verfassung ein Ende zu machen und in
moeglichst schonender Weise die bestehenden Verhaeltnisse der Regierung
und Verwaltung in die Formen der Monarchie zu fuegen; allein man
gehorchte, weil man musste. Vor allen Dingen wurden alle wichtigeren
Angelegenheiten und namentlich alle das Militaerwesen und die aeusseren
Verhaeltnisse betreffenden, ohne den Senat deswegen zu fragen, bald
durch Volksbeschluss, bald durch das blosse Gutfinden der Herrscher
erledigt. Die in Luca vereinbarten Bestimmungen hinsichtlich des
Militaerkommandos von Gallien wurden durch Crassus und Pompeius, die
Spanien und Syrien betreffenden durch den Volkstribun Gaius Trebonius
unmittelbar an die Buergerschaft gebracht, auch sonst wichtigere
Statthalterschaften haeufig durch Volksschluss besetzt. Dass fuer die
Machthaber es der Einwilligung der Behoerden nicht beduerfe, um
ihre Truppen beliebig zu vermehren, hatte Caesar bereits hinreichend
dargetan; ebensowenig trugen sie Bedenken, ihre Truppen sich
untereinander zu borgen, wie zum Beispiel Caesar von Pompeius fuer
den Gallischen, Crassus von Caesar fuer den Parthischen Krieg solche
kollegialische Unterstuetzung empfing. Die Transpadaner, denen nach
der bestehenden Verfassung nur das latinische Recht zustand, wurden von
Caesar waehrend seiner Verwaltung tatsaechlich als roemische Vollbuerger
behandelt ^5. Wenn sonst die Einrichtung neu erworbener Gebiete durch
eine Senatskommission beschafft worden war, so organisierte Caesar seine
ausgedehnten gallischen Eroberungen durchaus nach eigenem Ermessen und
gruendete zum Beispiel ohne jede weitere Vollmacht Buergerkolonien,
namentlich Novum Comum (Como) mit fuenftausend Kolonisten. Piso fuehrte
den Thrakischen, Gabinius den Aegyptischen, Crassus den Parthischen
Krieg, ohne den Senat zu fragen, ja ohne auch nur, wie es herkoemmlich
war, an den Senat zu berichten; in aehnlicher Weise wurden Triumphe und
andere Ehrenbezeigungen bewilligt und vollzogen, ohne dass der
Senat darum begruesst ward. Offenbar liegt hierin nicht eine blosse
Vernachlaessigung der Formen, die um so weniger erklaerlich waere, als
in den bei weitem meisten Faellen eine Opposition des Senats durchaus
nicht zu erwarten war. Vielmehr war es die wohlberechnete Absicht, den
Senat von dem militaerischen und dem Gebiet der hoeheren Politik zu
verdraengen und seine Teilnahme an der Verwaltung auf die finanziellen
Fragen und die inneren Angelegenheiten zu beschraenken; und auch die
Gegner erkannten dies wohl und protestierten, soweit sie konnten,
gegen dies Verfahren der Machthaber durch Senatsbeschluesse und
Kriminalklagen. Waehrend die Machthaber also den Senat in der
Hauptsache beiseite schoben, bedienten sie sich der minder gefaehrlichen
Volksversammlungen auch ferner noch - es war dafuer gesorgt, dass die
Herren der Strasse denen des Staats dabei keine Schwierigkeit mehr in
den Weg legten; indes in vielen Faellen entledigte man sich auch
dieses leeren Schemens und gebrauchte unverhohlen autokratische Formen.
---------------------------------------------- ^5 Ueberliefert ist dies
nicht. Allein dass Caesar auf den latinischen Gemeinden, das heisst aus
dem bei weitem groesseren Teil seiner Provinz ueberhaupt keine Soldaten