gallischen Ortschaften, selbst ummauerte und sehr ansehnliche wie Vienna

und Genava, den Griechen und Roemern nichts sind als Doerfer. Zu

Caesars Zeit bestand die urspruengliche Clanverfassung noch wesentlich

ungeaendert bei den Inselkelten und in den noerdlichen Gauen des

Festlandes: die Landesgemeinde behauptete die hoechste Autoritaet; der

Fuerst ward in wesentlichen Fragen durch ihre Beschluesse gebunden; der

Gemeinderat war zahlreich - er zaehlte in einzelnen Clans sechshundert

Mitglieder -, scheint aber nicht mehr bedeutet zu haben als der Senat

unter den roemischen Koenigen. Dagegen in dem regsameren Sueden des

Landes war ein oder zwei Menschenalter vor Caesar - die Kinder der

letzten Koenige lebten noch zu seiner Zeit - wenigstens bei den

groesseren Clans, den Arvernern, Haeduern, Sequanern, Helvetiern, eine

Umwaelzung eingetreten, die die Koenigsherrschaft beseitigte und

dem Adel die Gewalt in die Haende gab. Es ist nur die Kehrseite des

ebenbezeichneten vollstaendigen Mangels staedtischer Gemeinwesen bei den

Kelten, dass der entgegengesetzte Pol der politischen Entwicklung, das

Rittertum, in der keltischen Clanverfassung so voellig ueberwiegt.

Die keltische Aristokratie war allem Anschein nach ein hoher Adel,

groesstenteils vielleicht die Glieder der koeniglichen oder ehemals

koeniglichen Familien, wie es denn bemerkenswert ist, dass die Haeupter

der entgegengesetzten Parteien in demselben Clan sehr haeufig dem

gleichen Geschlecht angehoeren. Diese grossen Familien vereinigten in

ihrer Hand die oekonomische, kriegerische und politische Uebermacht.

Sie monopolisierten die Pachtungen der nutzbaren Rechte des Staates. Sie

noetigen die Gemeinfreien, die die Steuerlast erdrueckte, bei ihnen zu

borgen und zuerst tatsaechlich als Schuldner, dann rechtlich als

Hoerige sich ihrer Freiheit zu begeben. Sie entwickelten bei sich das

Gefolgwesen, das heisst das Vorrecht des Adels, sich mit einer Anzahl

geloehnter reisiger Knechte, sogenannter Ambakten ^7, zu umgeben und

damit einen Staat im Staate zu bilden; und gestuetzt auf diese

ihre eigenen Leute trotzten sie den gesetzlichen Behoerden und dem

Gemeindeaufgebot und sprengten tatsaechlich das Gemeinwesen. Wenn in

einem Clan, dar etwa 80000 Waffenfaehige zaehlte, ein einzelner Adliger

mit 10000 Knechten, ungerechnet die Hoerigen und die Schuldner, auf dem

Landtage erscheinen konnte, so ist es einleuchtend, dass ein solcher

mehr ein unabhaengiger Dynast war als ein Buerger seines Clans. Es kam

hinzu, dass die vornehmen Familien der verschiedenen Clans innig unter

sich zusammenhingen und durch Zwischenheiraten und Sondervertraege

gleichsam einen geschlossenen Bund bildeten, dem gegenueber der einzelne

Clan ohnmaechtig war. Darum vermochten die Gemeinden nicht laenger den

Landfrieden aufrecht zu halten und regierte durchgaengig das Faustrecht.

Schutz fand nur noch der hoerige Mann bei seinem Herrn, den Pflicht und

Interesse noetigten, die seinem Klienten zugefuegte Unbill zu ahnden;

die Freien zu beschirmen hatte der Staat die Gewalt nicht mehr, weshalb

diese zahlreich sich als Hoerige einem Maechtigen zu eigen gaben. Die

Gemeindeversammlung verlor ihre politische Bedeutung; und auch das

Fuerstentum, das den Uebergriffen des Adels haette steuern sollen, erlag

demselben bei den Kelten so gut wie in Latium. An die Stelle des Koenigs

trat der "Rechtswirker" oder Vergobretus ^8, der wie der roemische

Konsul nur auf ein Jahr ernannt ward. Soweit der Gau ueberhaupt noch

zusammenhielt, ward er durch den Gemeinderat geleitet, in dem natuerlich

die Haeupter der Aristokratie die Regierung an sich rissen. Es versteht

sich von selbst, dass unter solchen Verhaeltnissen es in den einzelnen

Clans in ganz aehnlicher Weise gaerte, wie es in Latium nach der

Vertreibung der Koenige Jahrhunderte lang gegaert hatte: waehrend die

Adelschaften der verschiedenen Gemeinden sich zu einem der Gemeindemacht

feindlichen Sonderbuendnis zusammentaten, hoerte die Menge nicht auf,

die Wiederherstellung des Koenigtums zu begehren, und versuchte nicht

selten ein hervorragender Edelmann, wie Spurius Cassius in Rom

getan, gestuetzt auf die Masse der Gauangehoerigen, die Macht seiner

Standesgenossen zu brechen und zu seinem Besten die Krone wieder in ihre

Rechte einzusetzen. ---------------------------------------------------

^7 Dies merkwuerdige Wort muss schon im sechsten Jahrhundert Roms bei

den Kelten im Potal gebraeuchlich gewesen sein; denn bereits Ennius

kennt es, und es kann nur von da her in so frueher Zeit den Italikern

zugekommen sein. Es ist dasselbe aber nicht bloss keltisch, sondern auch

deutsch, die Wurzel unseres "Amt"; wie ja auch das Gefolgwesen selbst

den Kelten und den Deutschen gemeinsam ist. Von grosser geschichtlicher

Wichtigkeit waere es, auszumachen ob das Wort und also auch die Sache zu

den Kelten von den Deutschen oder zu den Deutschen von den Kelten kam.

Wenn, wie man gewoehnlich annimmt, das Wort urspruenglich deutsch ist

und zunaechst den in der Schlacht dem Herrn "gegen den Ruecken" (and =

gegen, bak = Ruecken) stehenden Knecht bezeichnet, so ist dies mit dem

auffallend fruehen Vorkommen dieses Wortes bei den Kelten nicht gerade

unvereinbar. Nach allen Analogien kann das Recht Ambakten, das ist

do?loi misth/o/toi, zu halten, dem keltischen Adel nicht von Haus aus

zugestanden, sondern erst allmaehlich im Gegensatz zu dem aelteren

Koenigtum wie zu der Gleichheit der Gemeinfreien sich entwickelt haben.

Wenn also das Ambaktentum bei den Kelten keine altnationale, sondern

eine relativ junge Institution ist, so ist es auch, bei dem zwischen

den Kelten und Deutschen Jahrhunderte lang bestehenden und weiterhin

zu eroerternden Verhaeltnis, nicht bloss moeglich, sondern sogar

wahrscheinlich, dass die Kelten, in Italien wie in Gallien, zu

diesen gedungenen Waffenknechten hauptsaechlich Deutsche nahmen. Die

"Schweizer" wuerden also in diesem Falle um einige Jahrtausende aelter

sein, als man meint. Sollte die Benennung, womit, vielleicht nach dem

Beispiel der Kelten, die Roemer die Deutschen als Nation bezeichnen, der

Name Germani wirklich keltischen Ursprungs sein, so steht dies damit,

wie man sieht, im besten Einklang. Freilich werden diese Annahmen

immer zurueckstehen muessen, falls es gelingt, das Wort ambactus in

befriedigender Weise aus keltischer Wurzel zu erklaeren; wie denn J. K.

Zeuss (Grammatica celtica. Leipzig 1853, S. 796), wenngleich

zweifelnd, dasselbe auf ambi = um und ag = agere, = Herumbeweger oder

Herumbewegter, also Begleiter, Diener zurueckfuehrt. Dass das Wort auch

als keltischer Eigenname vorkommt (Zeuss, S. 77) und vielleicht noch in

dem cambrischen amaeth = Bauer, Arbeiter erhalten ist (Zeuss, S. 156),

kann nach keiner Seite hin entscheiden. ^8 Von den keltischen

Woertern guerg = Wirker und breth = Gericht.

---------------------------------------------------------------- Wenn

also die einzelnen Gaue unheilbar hinsiechten, so regte sich wohl

daneben maechtig in der Nation das Gefuehl der Einheit und suchte in

mancherlei Weise Form und Halt zu gewinnen. Jenes Zusammenschliessen des

gesamten keltischen Adels im Gegensatz gegen die einzelnen Gauverbaende

zerruettete zwar die bestehende Ordnung der Dinge, aber weckte und

naehrte doch auch die Vorstellung der Zusammengehoerigkeit der Nation.

Ebendahin wirkten die von aussen her gegen die Nation gerichteten

Angriffe und die fortwaehrende Schmaelerung ihres Gebiets im Kriege

mit den Nachbarn. Wie die Hellenen in den Kriegen gegen die Perser,

die Italiker in denen gegen die cisalpinischen Kelten, so scheinen die

transalpinischen Gallier in den Kriegen gegen Rom des Bestehens und der

Macht der nationalen Einheit sich bewusst geworden zu sein. Unter dem

Hader der rivalisierenden Clans und all jenem feudalistischen

Gezaenk machten doch auch die Stimmen derer sich bemerklich, die

die Unabhaengigkeit der Nation um den Preis der Selbstaendigkeit der

einzelnen Gaue und selbst um den der ritterschaftlichen Herrenrechte zu

erkaufen bereit waren. Wie durchweg populaer die Opposition gegen die

Fremdherrschaft war, bewiesen die Kriege Caesars, dem gegenueber die

keltische Patriotenpartei eine ganz aehnliche Stellung hatte wie die

deutschen Patrioten gegen Napoleon: fuer ihre Ausdehnung und ihre

Organisation zeugt unter anderem die Telegraphengeschwindigkeit, mit der

sie sich Nachrichten mitteilte. Die Allgemeinheit und die Maechtigkeit

des keltischen Nationalbewusstseins wuerden unerklaerlich sein, wenn

nicht bei der groessten politischen Zersplitterung die keltische Nation

seit langem religioes und selbst theologisch zentralisiert gewesen

waere. Die keltische Priesterschaft oder, mit dem einheimischen Namen,

die Korporation der Druiden umfasste sicher die Britischen Inseln und

ganz Gallien, vielleicht noch andere Keltenlaender mit einem gemeinsamen

religioes-nationalen Bande. Sie stand unter einem eigenen Haupte, das

die Priester selber sich waehlten, mit eigenen Schulen, in denen die

sehr umfaengliche Tradition fortgepflanzt ward, mit eigenen Privilegien,

namentlich Befreiung von Steuer und Kriegsdienst, welche jeder

Clan respektierte, mit jaehrlichen Konzilien, die bei Chartres im

"Mittelpunkt der keltischen Erde" abgehalten wurden, und vor allen

Dingen mit einer glaeubigen Gemeinde, die an peinlicher Froemmigkeit

und an blindem Gehorsam gegen ihre Priester den heutigen Iren nichts

nachgegeben zu haben scheint. Es ist begreiflich, dass eine solche

Priesterschaft auch das weltliche Regiment an sich zu reissen versuchte

und teilweise an sich riss: sie leitete, wo das Jahrkoenigtum bestand,

im Fall eines Interregnums die Wahlen; sie nahm mit Erfolg das Recht in

Anspruch, einzelne Maenner und ganze Gemeinden von der religioesen und

folgeweise auch der buergerlichen Gemeinschaft auszuschliessen;

sie wusste die wichtigsten Zivilsachen, namentlich Grenz- und

Erbschaftsprozesse an sich zu ziehen, sie entwickelte, gestuetzt wie es

scheint auf ihr Recht, aus der Gemeinde auszuschliessen, und vielleicht

auch auf die Landesgewohnheit, dass zu den ueblichen Menschenopfern

vorzugsweise Verbrecher genommen wurden, eine ausgedehnte priesterliche

Kriminalgerichtsbarkeit, die mit der der Koenige und Vergobreten

konkurrierte; sie nahm sogar die Entscheidung ueber Krieg und Frieden

in Anspruch. Man war nicht fern von einem Kirchenstaat mit Papst und

Konzilien, mit Immunitaeten, Interdikten und geistlichen Gerichten; nur

dass dieser Kirchenstaat nicht, wie der der Neuzeit, von den Nationen

abstrahierte, sondern vielmehr vor allen Dingen national war. Aber wenn

also das Gefuehl der Zusammengehoerigkeit unter den keltischen Staemmen

mit voller Lebendigkeit erwacht war, so blieb es dennoch der Nation

versagt, zu einem Haltpunkt politischer Zentralisation zu gelangen, wie

ihn Italien an der roemischen Buergerschaft, Hellenen und Germanen

an den makedonischen und fraenkischen Koenigen fanden. Die keltische

Priester- und ebenso die Adelschaft, obwohl beide in gewissem Sinn

die Nation vertraten und verbanden, waren doch einerseits ihrer

staendisch-partikularistischen Interessen wegen unfaehig, sie zu

einigen, andererseits maechtig genug, um keinem Koenig und keinem Gau

das Werk der Einigung zu gestatten. Ansaetze zu demselben fehlen nicht;

sie gingen, wie die Gauverfassung es an die Hand gab, den Weg des

Hegemoniesystems. Der maechtige Kanton bestimmte den schwaecheren, sich

ihm in der Art unterzuordnen, dass die fuehrende Gemeinde nach aussen

die andere mitvertrat und in Staatsvertraegen fuer sie mitstipulierte,

der Klientelgau dagegen sich zur Heeresfolge, auch wohl zur Erlegung

eines Tributs verpflichtete. Auf diesem Wege entstanden eine Reihe von

Sonderbuenden: einen fuehrenden Gau fuer das ganze Keltenland, einen

wenn auch noch so losen Verband der gesamten Nation gab es nicht.

Es ward bereits erwaehnt, dass die Roemer bei dem Beginn ihrer

transalpinischen Eroberungen dort im Norden einen britisch- belgischen

Bund unter Fuehrung der Suessionen, im mittleren und suedlichen Gallien

die Arvernerkonfoederation vorfanden, mit welcher letzteren die Haeduer

mit ihrer schwaecheren Klientel rivalisierten. In Caesars Zeit finden

wir die Belgen im nordoestlichen Gallien zwischen Seine und Rhein

noch in einer solchen Gemeinschaft, die sich indes wie es scheint auf

Britannien nicht mehr erstreckt; neben ihnen erscheint in der heutigen

Normandie und Bretagne der Bund der aremorikanischen, das heisst der

Seegaue; im mittleren oder dem eigentlichen Gallien ringen wie ehemals

zwei Parteien um die Hegemonie, an deren Spitze einerseits die Haeduer

stehen, andererseits, nachdem die Arverner, durch die Kriege mit Rom

geschwaecht, zurueckgetreten waren, die Sequaner. Diese verschiedenen

Eidgenossenschaften standen unabhaengig nebeneinander; die fuehrenden

Staaten des mittleren Gallien scheinen ihre Klientel nie auf das

nordoestliche und ernstlich wohl auch nicht auf den Nordwesten Galliens

erstreckt zu haben. Der Freiheitsdrang der Nation fand in diesen

Gauverbaenden eine gewisse Befriedigung; aber sie waren doch in jeder

Hinsicht ungenuegend. Die Verbindung war von der lockersten, bestaendig

zwischen Allianz und Hegemonie schwankenden Art, die Repraesentation der

Gesamtheit im Frieden durch die Bundestage, im Kriege durch den Herzog

^9 im hoechsten Grade schwaechlich. Nur die belgische Eidgenossenschaft

scheint etwas fester zusammengehalten zu haben; der nationale

Aufschwung, aus dem die glueckliche Abwehr der Kimbrer hervorging, mag

ihr zugute gekommen sein. Die Rivalitaeten um die Hegemonie machten

einen Riss in jeden einzelnen Bund, den die Zeit nicht schloss, sondern

erweiterte, weil selbst der Sieg des einen Nebenbuhlers dem Gegner die

politische Existenz liess und demselben, auch wenn er in die Klientel

sich gefuegt hatte, immer gestattet blieb, den Kampf spaeterhin zu

erneuern. Der Wettstreit der maechtigeren Gaue entzweite nicht bloss

diese, sondern in jedem abhaengigen Clan, in jedem Dorfe, ja oft in

jedem Hause setzte er sich fort, indem jeder einzelne nach seinen

persoenlichen Verhaeltnissen Partei ergriff. Wie Hellas sich aufrieb

nicht so sehr in dem Kampfe Athens gegen Sparta als in dem inneren

Zwist athenischer und lakedaemonischer Faktionen in jeder abhaengigen

Gemeinde, ja in Athen selbst: so hat auch die Rivalitaet der Arverner

und Haeduer mit ihren Wiederholungen in kleinem und immer

kleinerem Massstab das Kelterwolk vernichtet.

--------------------------------------------- ^9 Welche Stellung ein

solcher Bundesfeldherr seinen Leuten gegenueber einnahm, zeigt die gegen

Vercingetorix erhobene Anklage auf Landesverrat (Caes. Gall. 7, 20).

--------------------------------------------- Die Wehrhaftigkeit

der Nation empfand den Rueckschlag dieser politischen und sozialen

Verhaeltnisse. Die Reiterei war durchaus die vorwiegende Waffe, woneben

bei den Belgen und mehr noch auf den Britischen Inseln die altnationalen

Streitwagen in bemerkenswerter Vervollkommnung erscheinen. Diese ebenso

zahlreichen wie tuechtigen Reiter- und Wagenkaempferscharen wurden

gebildet aus dem Adel und dessen Mannen, der denn auch echt ritterlich

an Hunden und Pferden seine Lust hatte und es sich viel kosten liess,

edle Rosse auslaendischer Rasse zu reiten. Fuer den Geist und die

Kampfweise dieser Edelleute ist es bezeichnend, dass, wenn das Aufgebot

erging, wer irgend von ihnen sich zu Pferde halten konnte, selbst der

hochbejahrte Greis mit aufsass, und dass sie, im Begriff mit einem

gering geschaetzten Feinde ein Gefecht zu beginnen, Mann fuer Mann

schwuren, Haus und Hof meiden zu wollen, wenn ihre Schar nicht

wenigstens zweimal durch die feindliche Linie setzen werde. Unter

den gedungenen Mannen herrschte das Lanzknechttum mit all seiner

entsittlichten und entgeistigten Gleichgueltigkeit gegen fremdes und

eigenes Leben - das zeigen die Erzaehlungen, wie anekdotenhaft sie auch

gefaerbt sind, von der keltischen Sitte, beim Gastmahl zum Scherz zu

rapieren und gelegentlich auf Leben und Tod zu fechten; von dem dort

herrschenden, selbst die roemischen Fechterspiele noch ueberbietenden

Gebrauch, sich gegen eine bestimmte Geldsumme oder eine Anzahl Faesser

Wein zum Schlachten zu verkaufen und vor den Augen der ganzen Menge auf

dem Schilde hingestreckt den Todesstreich freiwillig hinzunehmen. Neben

diesen Reisigen trat das Fussvolk in den Hintergrund. In der Hauptsache

glich es wesentlich noch den Keltenscharen, mit denen die Roemer in

Italien und Spanien gefochten hatten. Der grosse Schild war wie damals

die hauptsaechlichste Wehr; unter den Waffen spielte dagegen statt des

Schwertes jetzt die lange Stosslanze die erste Rolle. Wo mehrere Gaue

verbuendet Krieg fuehrten, lagerte und stritt natuerlich Clan gegen

Clan; es findet sich keine Spur, dass man das Aufgebot des einzelnen

Gaues militaerisch gegliedert und kleinere und regelrechtere taktische

Abteilungen gebildet haette. Noch immer schleppte ein langer Wagentross

dem Keltenheer das Gepaeck nach; anstatt des verschanzten Lagers, wie

es die Roemer allabendlich schlugen, diente noch immer das duerftige

Surrogat der Wagenburg. Von einzelnen Gauen, wie zum Beispiel

den Nerviern, wird ausnahmsweise die Tuechtigkeit ihres Fussvolks

hervorgehoben; bemerkenswert ist es, dass eben diese keine Ritterschaft

hatten und vielleicht sogar kein keltischer, sondern ein eingewanderter

deutscher Stamm waren. Im allgemeinen aber erscheint das keltische

Fussvolk dieser Zeit als ein unkriegerischer und schwerfaelliger

Landsturm; am meisten in den suedlicheren Landschaften, wo mit der Rohen

auch die Tapferkeit geschwunden war. Der Kelte, sagt Caesar, wagt es

nicht, dem Germanen im Kampfe ins Auge zu sehen; noch schaerfer als

durch dieses Urteil kritisierte der roemische Feldherr die keltische

Infanterie dadurch, dass, nachdem er sie in seinem ersten Feldzug

kennengelernt hatte, er sie nie wieder in Verbindung mit der roemischen

verwandt hat. Ueberblicken wir den Gesamtzustand der Kelten, wie ihn

Caesar in den transalpinischen Landschaften vorfand, so ist, verglichen

mit der Kulturstufe, auf der anderthalb Jahrhunderte zuvor die Kelten

im Potal uns entgegentraten, ein Fortschritt in der Zivilisation

unverkennbar. Damals ueberwog in den Heeren durchaus die in ihrer Art

vortreffliche Landwehr (I, 340); jetzt nimmt die Ritterschaft den ersten

Platz ein. Damals wohnten die Kelten in offenen Flecken; jetzt

umgaben ihre Ortschaften wohlgefuegte Mauern. Auch die lombardischen

Graeberfunde stehen, namentlich in dem Kupfer- und Glasgeraet, weit

zurueck hinter denen des noerdlichen Keltenlandes. Vielleicht der

zuverlaessigste Messer der steigenden Kultur ist das Gefuehl der

Zusammengehoerigkeit der Nation; sowenig davon in den auf dem Boden

der heutigen Lombardei geschlagenen Keltenkaempfen zu Tage tritt, so

lebendig erscheint es in den Kaempfen gegen Caesar. Allem Anschein nach

hatte die keltische Nation, als Caesar ihr gegenuebertrat, das Maximum

der ihr beschiedenen Kultur bereits erreicht und war schon wieder im

Sinken. Die Zivilisation der transalpinischen Kelten in der caesarischen

Zeit bietet selbst fuer uns, die wir nur sehr unvollkommen ueber sie

berichtet sind, manche achtbare und noch mehr interessante Seite; in

mehr als einer Hinsicht schliesst sie sich enger der modernen an als der

hellenisch- roemischen, mit ihren Segelschiffen, ihrem Rittertum, ihrer

Kirchenverfassung, vor allen Dingen mit ihren, wenn auch unvollkommenen

Versuchen, den Staat nicht auf die Stadt, sondern auf den Stamm und in

hoeherer Potenz auf die Nation zu bauen. Aber ebendarum, weil wir hier

der keltischen Nation auf dem Hoehepunkt ihrer Entwicklung begegnen,

tritt um so bestimmter ihre mindere sittliche Begabung oder, was

dasselbe ist, ihre mindere Kulturfaehigkeit hervor. Sie vermochte aus

sich weder eine nationale Kunst noch einen nationalen Staat zu erzeugen

und brachte es hoechstens zu einer nationalen Theologie und einem

eigenen Adeltum. Die urspruengliche naive Tapferkeit war nicht mehr;

der auf hoehere Sittlichkeit und zweckmaessige Ordnungen gestuetzte

militaerische Mut, wie er im Gefolge der gesteigerten Zivilisation

eintritt, hatte nur in sehr verkuemmerter Gestalt sich eingestellt in

dem Rittertum. Wohl war die eigentliche Barbarei ueberwunden; die Zeiten

waren nicht mehr, wo im Keltenland das fette Hueftstueck dem tapfersten

der Gaeste zugeteilt ward, aber jedem der Mitgeladenen, der sich dadurch

verletzt erachtete, freistand, den Empfaenger deswegen zum Kampfe zu

fordern, und wo man mit dem verstorbenen Haeuptling seine treuesten

Gefolgsmaenner verbrannte. Aber doch dauerten die Menschenopfer

noch fort, und der Rechtssatz, dass die Folterung des freien Mannes

unzulaessig, aber die der freien Frau erlaubt sei so gut wie die

Folterung des Sklaven, wirft ein unerfreuliches Licht auf die Stellung,

die das weibliche Geschlecht bei den Kelten auch noch in ihrer

Kulturzeit einnahm. Die Vorzuege, die der primitiven Epoche der Nationen

eigen sind, hatten die Kelten eingebuesst, aber diejenigen nicht

erworben, die die Gesittung dann mit sich bringt, wenn sie ein Volk

innerlich und voellig durchdringt. Also war die keltische Nation

in ihren inneren Zustaenden beschaffen. Es bleibt noch uebrig, ihre

aeusseren Beziehungen zu den Nachbarn darzustellen und zu schildern,

welche Rolle sie in diesem Augenblick einnahmen in dem gewaltigen

Wettlauf und Wettkampf der Nationen, in dem das Behaupten sich ueberall

noch schwieriger erweist als das Erringen. An den Pyrenaeen hatten die

Verhaeltnisse der Voelker laengst sich friedlich geordnet und waren

die Zeiten laengst vorbei, wo die Kelten hier die iberische, das heisst

baskische Urbevoelkerung bedraengten und zum Teil verdraengten. Die

Taeler der Pyrenaeen wie die Gebirge Bearns und der Gascogne und ebenso

die Kuestensteppen suedlich von der Garonne standen zu Caesars Zeit

im unangefochtenen Besitz der Aquitaner, einer grossen Anzahl kleiner,

wenig unter sich und noch weniger mit dem Ausland sich beruehrender

Voelkerschaften iberischer Abstammung; hier war nur die Garonnemuendung

selbst mit dem wichtigen Hafen Burdigala (Bordeaux) in den Haenden

eines keltischen Stammes, der Bituriger-Vivisker. Von weit groesserer

Bedeutung waren die Beruehrungen der keltischen Nation mit dem

Roemervolk und mit den Deutschen. Es soll hier nicht wiederholt werden,

was frueher erzaehlt worden ist, wie die Roemer in langsamem Vordringen

die Kelten allmaehlich zurueckgedrueckt, zuletzt auch den Kuestensaum

zwischen den Alpen und den Pyrenaeen besetzt und sie dadurch von

Italien, Spanien und dem Mittellaendischen Meer gaenzlich abgeschnitten

hatten, nachdem bereits Jahrhunderte zuvor durch die Anlage der

hellenischen Zwingburg an der Rhonemuendung diese Katastrophe

vorbereitet worden war; daran aber muessen wir hier wieder erinnern,

dass nicht bloss die Ueberlegenheit der roemischen Waffen die Kelten

bedraengte, sondern ebensosehr die der roemischen Kultur, der die

ansehnlichen Anfaenge der hellenischen Zivilisation im Keltenlande

ebenfalls in letzter Instanz zugute kamen. Auch hier bahnten Handel

und Verkehr wie so oft der Eroberung den Weg. Der Kelte liebte nach

nordischer Weise feurige Getraenke; dass er den edlen Wein wie der

Skythe unvermischt und bis zum Rausche trank, erregte die Verwunderung

und den Ekel des maessigen Suedlaenders, aber der Haendler verkehrt

nicht ungern mit solchen Kunden. Bald ward der Handel nach dem

Römische Geschichte — Buch 5 · 第 24 / 68 段