und Genava, den Griechen und Roemern nichts sind als Doerfer. Zu
Caesars Zeit bestand die urspruengliche Clanverfassung noch wesentlich
ungeaendert bei den Inselkelten und in den noerdlichen Gauen des
Festlandes: die Landesgemeinde behauptete die hoechste Autoritaet; der
Fuerst ward in wesentlichen Fragen durch ihre Beschluesse gebunden; der
Gemeinderat war zahlreich - er zaehlte in einzelnen Clans sechshundert
Mitglieder -, scheint aber nicht mehr bedeutet zu haben als der Senat
unter den roemischen Koenigen. Dagegen in dem regsameren Sueden des
Landes war ein oder zwei Menschenalter vor Caesar - die Kinder der
letzten Koenige lebten noch zu seiner Zeit - wenigstens bei den
groesseren Clans, den Arvernern, Haeduern, Sequanern, Helvetiern, eine
Umwaelzung eingetreten, die die Koenigsherrschaft beseitigte und
dem Adel die Gewalt in die Haende gab. Es ist nur die Kehrseite des
ebenbezeichneten vollstaendigen Mangels staedtischer Gemeinwesen bei den
Kelten, dass der entgegengesetzte Pol der politischen Entwicklung, das
Rittertum, in der keltischen Clanverfassung so voellig ueberwiegt.
Die keltische Aristokratie war allem Anschein nach ein hoher Adel,
groesstenteils vielleicht die Glieder der koeniglichen oder ehemals
koeniglichen Familien, wie es denn bemerkenswert ist, dass die Haeupter
der entgegengesetzten Parteien in demselben Clan sehr haeufig dem
gleichen Geschlecht angehoeren. Diese grossen Familien vereinigten in
ihrer Hand die oekonomische, kriegerische und politische Uebermacht.
Sie monopolisierten die Pachtungen der nutzbaren Rechte des Staates. Sie
noetigen die Gemeinfreien, die die Steuerlast erdrueckte, bei ihnen zu
borgen und zuerst tatsaechlich als Schuldner, dann rechtlich als
Hoerige sich ihrer Freiheit zu begeben. Sie entwickelten bei sich das
Gefolgwesen, das heisst das Vorrecht des Adels, sich mit einer Anzahl
geloehnter reisiger Knechte, sogenannter Ambakten ^7, zu umgeben und
damit einen Staat im Staate zu bilden; und gestuetzt auf diese
ihre eigenen Leute trotzten sie den gesetzlichen Behoerden und dem
Gemeindeaufgebot und sprengten tatsaechlich das Gemeinwesen. Wenn in
einem Clan, dar etwa 80000 Waffenfaehige zaehlte, ein einzelner Adliger
mit 10000 Knechten, ungerechnet die Hoerigen und die Schuldner, auf dem
Landtage erscheinen konnte, so ist es einleuchtend, dass ein solcher
mehr ein unabhaengiger Dynast war als ein Buerger seines Clans. Es kam
hinzu, dass die vornehmen Familien der verschiedenen Clans innig unter
sich zusammenhingen und durch Zwischenheiraten und Sondervertraege
gleichsam einen geschlossenen Bund bildeten, dem gegenueber der einzelne
Clan ohnmaechtig war. Darum vermochten die Gemeinden nicht laenger den
Landfrieden aufrecht zu halten und regierte durchgaengig das Faustrecht.
Schutz fand nur noch der hoerige Mann bei seinem Herrn, den Pflicht und
Interesse noetigten, die seinem Klienten zugefuegte Unbill zu ahnden;
die Freien zu beschirmen hatte der Staat die Gewalt nicht mehr, weshalb
diese zahlreich sich als Hoerige einem Maechtigen zu eigen gaben. Die
Gemeindeversammlung verlor ihre politische Bedeutung; und auch das
Fuerstentum, das den Uebergriffen des Adels haette steuern sollen, erlag
demselben bei den Kelten so gut wie in Latium. An die Stelle des Koenigs
trat der "Rechtswirker" oder Vergobretus ^8, der wie der roemische
Konsul nur auf ein Jahr ernannt ward. Soweit der Gau ueberhaupt noch
zusammenhielt, ward er durch den Gemeinderat geleitet, in dem natuerlich
die Haeupter der Aristokratie die Regierung an sich rissen. Es versteht
sich von selbst, dass unter solchen Verhaeltnissen es in den einzelnen
Clans in ganz aehnlicher Weise gaerte, wie es in Latium nach der
Vertreibung der Koenige Jahrhunderte lang gegaert hatte: waehrend die
Adelschaften der verschiedenen Gemeinden sich zu einem der Gemeindemacht
feindlichen Sonderbuendnis zusammentaten, hoerte die Menge nicht auf,
die Wiederherstellung des Koenigtums zu begehren, und versuchte nicht
selten ein hervorragender Edelmann, wie Spurius Cassius in Rom
getan, gestuetzt auf die Masse der Gauangehoerigen, die Macht seiner
Standesgenossen zu brechen und zu seinem Besten die Krone wieder in ihre
Rechte einzusetzen. ---------------------------------------------------
^7 Dies merkwuerdige Wort muss schon im sechsten Jahrhundert Roms bei
den Kelten im Potal gebraeuchlich gewesen sein; denn bereits Ennius
kennt es, und es kann nur von da her in so frueher Zeit den Italikern
zugekommen sein. Es ist dasselbe aber nicht bloss keltisch, sondern auch
deutsch, die Wurzel unseres "Amt"; wie ja auch das Gefolgwesen selbst
den Kelten und den Deutschen gemeinsam ist. Von grosser geschichtlicher
Wichtigkeit waere es, auszumachen ob das Wort und also auch die Sache zu
den Kelten von den Deutschen oder zu den Deutschen von den Kelten kam.
Wenn, wie man gewoehnlich annimmt, das Wort urspruenglich deutsch ist
und zunaechst den in der Schlacht dem Herrn "gegen den Ruecken" (and =
gegen, bak = Ruecken) stehenden Knecht bezeichnet, so ist dies mit dem
auffallend fruehen Vorkommen dieses Wortes bei den Kelten nicht gerade
unvereinbar. Nach allen Analogien kann das Recht Ambakten, das ist
do?loi misth/o/toi, zu halten, dem keltischen Adel nicht von Haus aus
zugestanden, sondern erst allmaehlich im Gegensatz zu dem aelteren
Koenigtum wie zu der Gleichheit der Gemeinfreien sich entwickelt haben.
Wenn also das Ambaktentum bei den Kelten keine altnationale, sondern
eine relativ junge Institution ist, so ist es auch, bei dem zwischen
den Kelten und Deutschen Jahrhunderte lang bestehenden und weiterhin
zu eroerternden Verhaeltnis, nicht bloss moeglich, sondern sogar
wahrscheinlich, dass die Kelten, in Italien wie in Gallien, zu
diesen gedungenen Waffenknechten hauptsaechlich Deutsche nahmen. Die
"Schweizer" wuerden also in diesem Falle um einige Jahrtausende aelter
sein, als man meint. Sollte die Benennung, womit, vielleicht nach dem
Beispiel der Kelten, die Roemer die Deutschen als Nation bezeichnen, der
Name Germani wirklich keltischen Ursprungs sein, so steht dies damit,
wie man sieht, im besten Einklang. Freilich werden diese Annahmen
immer zurueckstehen muessen, falls es gelingt, das Wort ambactus in
befriedigender Weise aus keltischer Wurzel zu erklaeren; wie denn J. K.
Zeuss (Grammatica celtica. Leipzig 1853, S. 796), wenngleich
zweifelnd, dasselbe auf ambi = um und ag = agere, = Herumbeweger oder
Herumbewegter, also Begleiter, Diener zurueckfuehrt. Dass das Wort auch
als keltischer Eigenname vorkommt (Zeuss, S. 77) und vielleicht noch in
dem cambrischen amaeth = Bauer, Arbeiter erhalten ist (Zeuss, S. 156),
kann nach keiner Seite hin entscheiden. ^8 Von den keltischen
Woertern guerg = Wirker und breth = Gericht.
---------------------------------------------------------------- Wenn
also die einzelnen Gaue unheilbar hinsiechten, so regte sich wohl
daneben maechtig in der Nation das Gefuehl der Einheit und suchte in
mancherlei Weise Form und Halt zu gewinnen. Jenes Zusammenschliessen des
gesamten keltischen Adels im Gegensatz gegen die einzelnen Gauverbaende
zerruettete zwar die bestehende Ordnung der Dinge, aber weckte und
naehrte doch auch die Vorstellung der Zusammengehoerigkeit der Nation.
Ebendahin wirkten die von aussen her gegen die Nation gerichteten
Angriffe und die fortwaehrende Schmaelerung ihres Gebiets im Kriege
mit den Nachbarn. Wie die Hellenen in den Kriegen gegen die Perser,
die Italiker in denen gegen die cisalpinischen Kelten, so scheinen die
transalpinischen Gallier in den Kriegen gegen Rom des Bestehens und der
Macht der nationalen Einheit sich bewusst geworden zu sein. Unter dem
Hader der rivalisierenden Clans und all jenem feudalistischen
Gezaenk machten doch auch die Stimmen derer sich bemerklich, die
die Unabhaengigkeit der Nation um den Preis der Selbstaendigkeit der
einzelnen Gaue und selbst um den der ritterschaftlichen Herrenrechte zu
erkaufen bereit waren. Wie durchweg populaer die Opposition gegen die
Fremdherrschaft war, bewiesen die Kriege Caesars, dem gegenueber die
keltische Patriotenpartei eine ganz aehnliche Stellung hatte wie die
deutschen Patrioten gegen Napoleon: fuer ihre Ausdehnung und ihre
Organisation zeugt unter anderem die Telegraphengeschwindigkeit, mit der
sie sich Nachrichten mitteilte. Die Allgemeinheit und die Maechtigkeit
des keltischen Nationalbewusstseins wuerden unerklaerlich sein, wenn
nicht bei der groessten politischen Zersplitterung die keltische Nation
seit langem religioes und selbst theologisch zentralisiert gewesen
waere. Die keltische Priesterschaft oder, mit dem einheimischen Namen,
die Korporation der Druiden umfasste sicher die Britischen Inseln und
ganz Gallien, vielleicht noch andere Keltenlaender mit einem gemeinsamen
religioes-nationalen Bande. Sie stand unter einem eigenen Haupte, das
die Priester selber sich waehlten, mit eigenen Schulen, in denen die
sehr umfaengliche Tradition fortgepflanzt ward, mit eigenen Privilegien,
namentlich Befreiung von Steuer und Kriegsdienst, welche jeder
Clan respektierte, mit jaehrlichen Konzilien, die bei Chartres im
"Mittelpunkt der keltischen Erde" abgehalten wurden, und vor allen
Dingen mit einer glaeubigen Gemeinde, die an peinlicher Froemmigkeit
und an blindem Gehorsam gegen ihre Priester den heutigen Iren nichts
nachgegeben zu haben scheint. Es ist begreiflich, dass eine solche
Priesterschaft auch das weltliche Regiment an sich zu reissen versuchte
und teilweise an sich riss: sie leitete, wo das Jahrkoenigtum bestand,
im Fall eines Interregnums die Wahlen; sie nahm mit Erfolg das Recht in
Anspruch, einzelne Maenner und ganze Gemeinden von der religioesen und
folgeweise auch der buergerlichen Gemeinschaft auszuschliessen;
sie wusste die wichtigsten Zivilsachen, namentlich Grenz- und
Erbschaftsprozesse an sich zu ziehen, sie entwickelte, gestuetzt wie es
scheint auf ihr Recht, aus der Gemeinde auszuschliessen, und vielleicht
auch auf die Landesgewohnheit, dass zu den ueblichen Menschenopfern
vorzugsweise Verbrecher genommen wurden, eine ausgedehnte priesterliche
Kriminalgerichtsbarkeit, die mit der der Koenige und Vergobreten
konkurrierte; sie nahm sogar die Entscheidung ueber Krieg und Frieden
in Anspruch. Man war nicht fern von einem Kirchenstaat mit Papst und
Konzilien, mit Immunitaeten, Interdikten und geistlichen Gerichten; nur
dass dieser Kirchenstaat nicht, wie der der Neuzeit, von den Nationen
abstrahierte, sondern vielmehr vor allen Dingen national war. Aber wenn
also das Gefuehl der Zusammengehoerigkeit unter den keltischen Staemmen
mit voller Lebendigkeit erwacht war, so blieb es dennoch der Nation
versagt, zu einem Haltpunkt politischer Zentralisation zu gelangen, wie
ihn Italien an der roemischen Buergerschaft, Hellenen und Germanen
an den makedonischen und fraenkischen Koenigen fanden. Die keltische
Priester- und ebenso die Adelschaft, obwohl beide in gewissem Sinn
die Nation vertraten und verbanden, waren doch einerseits ihrer
staendisch-partikularistischen Interessen wegen unfaehig, sie zu
einigen, andererseits maechtig genug, um keinem Koenig und keinem Gau
das Werk der Einigung zu gestatten. Ansaetze zu demselben fehlen nicht;
sie gingen, wie die Gauverfassung es an die Hand gab, den Weg des
Hegemoniesystems. Der maechtige Kanton bestimmte den schwaecheren, sich
ihm in der Art unterzuordnen, dass die fuehrende Gemeinde nach aussen
die andere mitvertrat und in Staatsvertraegen fuer sie mitstipulierte,
der Klientelgau dagegen sich zur Heeresfolge, auch wohl zur Erlegung
eines Tributs verpflichtete. Auf diesem Wege entstanden eine Reihe von
Sonderbuenden: einen fuehrenden Gau fuer das ganze Keltenland, einen
wenn auch noch so losen Verband der gesamten Nation gab es nicht.
Es ward bereits erwaehnt, dass die Roemer bei dem Beginn ihrer
transalpinischen Eroberungen dort im Norden einen britisch- belgischen
Bund unter Fuehrung der Suessionen, im mittleren und suedlichen Gallien
die Arvernerkonfoederation vorfanden, mit welcher letzteren die Haeduer
mit ihrer schwaecheren Klientel rivalisierten. In Caesars Zeit finden
wir die Belgen im nordoestlichen Gallien zwischen Seine und Rhein
noch in einer solchen Gemeinschaft, die sich indes wie es scheint auf
Britannien nicht mehr erstreckt; neben ihnen erscheint in der heutigen
Normandie und Bretagne der Bund der aremorikanischen, das heisst der
Seegaue; im mittleren oder dem eigentlichen Gallien ringen wie ehemals
zwei Parteien um die Hegemonie, an deren Spitze einerseits die Haeduer
stehen, andererseits, nachdem die Arverner, durch die Kriege mit Rom
geschwaecht, zurueckgetreten waren, die Sequaner. Diese verschiedenen
Eidgenossenschaften standen unabhaengig nebeneinander; die fuehrenden
Staaten des mittleren Gallien scheinen ihre Klientel nie auf das
nordoestliche und ernstlich wohl auch nicht auf den Nordwesten Galliens
erstreckt zu haben. Der Freiheitsdrang der Nation fand in diesen
Gauverbaenden eine gewisse Befriedigung; aber sie waren doch in jeder
Hinsicht ungenuegend. Die Verbindung war von der lockersten, bestaendig
zwischen Allianz und Hegemonie schwankenden Art, die Repraesentation der
Gesamtheit im Frieden durch die Bundestage, im Kriege durch den Herzog
^9 im hoechsten Grade schwaechlich. Nur die belgische Eidgenossenschaft
scheint etwas fester zusammengehalten zu haben; der nationale
Aufschwung, aus dem die glueckliche Abwehr der Kimbrer hervorging, mag
ihr zugute gekommen sein. Die Rivalitaeten um die Hegemonie machten
einen Riss in jeden einzelnen Bund, den die Zeit nicht schloss, sondern
erweiterte, weil selbst der Sieg des einen Nebenbuhlers dem Gegner die
politische Existenz liess und demselben, auch wenn er in die Klientel
sich gefuegt hatte, immer gestattet blieb, den Kampf spaeterhin zu
erneuern. Der Wettstreit der maechtigeren Gaue entzweite nicht bloss
diese, sondern in jedem abhaengigen Clan, in jedem Dorfe, ja oft in
jedem Hause setzte er sich fort, indem jeder einzelne nach seinen
persoenlichen Verhaeltnissen Partei ergriff. Wie Hellas sich aufrieb
nicht so sehr in dem Kampfe Athens gegen Sparta als in dem inneren
Zwist athenischer und lakedaemonischer Faktionen in jeder abhaengigen
Gemeinde, ja in Athen selbst: so hat auch die Rivalitaet der Arverner
und Haeduer mit ihren Wiederholungen in kleinem und immer
kleinerem Massstab das Kelterwolk vernichtet.
--------------------------------------------- ^9 Welche Stellung ein
solcher Bundesfeldherr seinen Leuten gegenueber einnahm, zeigt die gegen
Vercingetorix erhobene Anklage auf Landesverrat (Caes. Gall. 7, 20).
--------------------------------------------- Die Wehrhaftigkeit
der Nation empfand den Rueckschlag dieser politischen und sozialen
Verhaeltnisse. Die Reiterei war durchaus die vorwiegende Waffe, woneben
bei den Belgen und mehr noch auf den Britischen Inseln die altnationalen
Streitwagen in bemerkenswerter Vervollkommnung erscheinen. Diese ebenso
zahlreichen wie tuechtigen Reiter- und Wagenkaempferscharen wurden
gebildet aus dem Adel und dessen Mannen, der denn auch echt ritterlich
an Hunden und Pferden seine Lust hatte und es sich viel kosten liess,
edle Rosse auslaendischer Rasse zu reiten. Fuer den Geist und die
Kampfweise dieser Edelleute ist es bezeichnend, dass, wenn das Aufgebot
erging, wer irgend von ihnen sich zu Pferde halten konnte, selbst der
hochbejahrte Greis mit aufsass, und dass sie, im Begriff mit einem
gering geschaetzten Feinde ein Gefecht zu beginnen, Mann fuer Mann
schwuren, Haus und Hof meiden zu wollen, wenn ihre Schar nicht
wenigstens zweimal durch die feindliche Linie setzen werde. Unter
den gedungenen Mannen herrschte das Lanzknechttum mit all seiner
entsittlichten und entgeistigten Gleichgueltigkeit gegen fremdes und
eigenes Leben - das zeigen die Erzaehlungen, wie anekdotenhaft sie auch
gefaerbt sind, von der keltischen Sitte, beim Gastmahl zum Scherz zu
rapieren und gelegentlich auf Leben und Tod zu fechten; von dem dort
herrschenden, selbst die roemischen Fechterspiele noch ueberbietenden
Gebrauch, sich gegen eine bestimmte Geldsumme oder eine Anzahl Faesser
Wein zum Schlachten zu verkaufen und vor den Augen der ganzen Menge auf
dem Schilde hingestreckt den Todesstreich freiwillig hinzunehmen. Neben
diesen Reisigen trat das Fussvolk in den Hintergrund. In der Hauptsache
glich es wesentlich noch den Keltenscharen, mit denen die Roemer in
Italien und Spanien gefochten hatten. Der grosse Schild war wie damals
die hauptsaechlichste Wehr; unter den Waffen spielte dagegen statt des
Schwertes jetzt die lange Stosslanze die erste Rolle. Wo mehrere Gaue
verbuendet Krieg fuehrten, lagerte und stritt natuerlich Clan gegen
Clan; es findet sich keine Spur, dass man das Aufgebot des einzelnen
Gaues militaerisch gegliedert und kleinere und regelrechtere taktische
Abteilungen gebildet haette. Noch immer schleppte ein langer Wagentross
dem Keltenheer das Gepaeck nach; anstatt des verschanzten Lagers, wie
es die Roemer allabendlich schlugen, diente noch immer das duerftige
Surrogat der Wagenburg. Von einzelnen Gauen, wie zum Beispiel
den Nerviern, wird ausnahmsweise die Tuechtigkeit ihres Fussvolks
hervorgehoben; bemerkenswert ist es, dass eben diese keine Ritterschaft
hatten und vielleicht sogar kein keltischer, sondern ein eingewanderter
deutscher Stamm waren. Im allgemeinen aber erscheint das keltische
Fussvolk dieser Zeit als ein unkriegerischer und schwerfaelliger
Landsturm; am meisten in den suedlicheren Landschaften, wo mit der Rohen
auch die Tapferkeit geschwunden war. Der Kelte, sagt Caesar, wagt es
nicht, dem Germanen im Kampfe ins Auge zu sehen; noch schaerfer als
durch dieses Urteil kritisierte der roemische Feldherr die keltische
Infanterie dadurch, dass, nachdem er sie in seinem ersten Feldzug
kennengelernt hatte, er sie nie wieder in Verbindung mit der roemischen
verwandt hat. Ueberblicken wir den Gesamtzustand der Kelten, wie ihn
Caesar in den transalpinischen Landschaften vorfand, so ist, verglichen
mit der Kulturstufe, auf der anderthalb Jahrhunderte zuvor die Kelten
im Potal uns entgegentraten, ein Fortschritt in der Zivilisation
unverkennbar. Damals ueberwog in den Heeren durchaus die in ihrer Art
vortreffliche Landwehr (I, 340); jetzt nimmt die Ritterschaft den ersten
Platz ein. Damals wohnten die Kelten in offenen Flecken; jetzt
umgaben ihre Ortschaften wohlgefuegte Mauern. Auch die lombardischen
Graeberfunde stehen, namentlich in dem Kupfer- und Glasgeraet, weit
zurueck hinter denen des noerdlichen Keltenlandes. Vielleicht der
zuverlaessigste Messer der steigenden Kultur ist das Gefuehl der
Zusammengehoerigkeit der Nation; sowenig davon in den auf dem Boden
der heutigen Lombardei geschlagenen Keltenkaempfen zu Tage tritt, so
lebendig erscheint es in den Kaempfen gegen Caesar. Allem Anschein nach
hatte die keltische Nation, als Caesar ihr gegenuebertrat, das Maximum
der ihr beschiedenen Kultur bereits erreicht und war schon wieder im
Sinken. Die Zivilisation der transalpinischen Kelten in der caesarischen
Zeit bietet selbst fuer uns, die wir nur sehr unvollkommen ueber sie
berichtet sind, manche achtbare und noch mehr interessante Seite; in
mehr als einer Hinsicht schliesst sie sich enger der modernen an als der
hellenisch- roemischen, mit ihren Segelschiffen, ihrem Rittertum, ihrer
Kirchenverfassung, vor allen Dingen mit ihren, wenn auch unvollkommenen
Versuchen, den Staat nicht auf die Stadt, sondern auf den Stamm und in
hoeherer Potenz auf die Nation zu bauen. Aber ebendarum, weil wir hier
der keltischen Nation auf dem Hoehepunkt ihrer Entwicklung begegnen,
tritt um so bestimmter ihre mindere sittliche Begabung oder, was
dasselbe ist, ihre mindere Kulturfaehigkeit hervor. Sie vermochte aus
sich weder eine nationale Kunst noch einen nationalen Staat zu erzeugen
und brachte es hoechstens zu einer nationalen Theologie und einem
eigenen Adeltum. Die urspruengliche naive Tapferkeit war nicht mehr;
der auf hoehere Sittlichkeit und zweckmaessige Ordnungen gestuetzte
militaerische Mut, wie er im Gefolge der gesteigerten Zivilisation
eintritt, hatte nur in sehr verkuemmerter Gestalt sich eingestellt in
dem Rittertum. Wohl war die eigentliche Barbarei ueberwunden; die Zeiten
waren nicht mehr, wo im Keltenland das fette Hueftstueck dem tapfersten
der Gaeste zugeteilt ward, aber jedem der Mitgeladenen, der sich dadurch
verletzt erachtete, freistand, den Empfaenger deswegen zum Kampfe zu
fordern, und wo man mit dem verstorbenen Haeuptling seine treuesten
Gefolgsmaenner verbrannte. Aber doch dauerten die Menschenopfer
noch fort, und der Rechtssatz, dass die Folterung des freien Mannes
unzulaessig, aber die der freien Frau erlaubt sei so gut wie die
Folterung des Sklaven, wirft ein unerfreuliches Licht auf die Stellung,
die das weibliche Geschlecht bei den Kelten auch noch in ihrer
Kulturzeit einnahm. Die Vorzuege, die der primitiven Epoche der Nationen
eigen sind, hatten die Kelten eingebuesst, aber diejenigen nicht
erworben, die die Gesittung dann mit sich bringt, wenn sie ein Volk
innerlich und voellig durchdringt. Also war die keltische Nation
in ihren inneren Zustaenden beschaffen. Es bleibt noch uebrig, ihre
aeusseren Beziehungen zu den Nachbarn darzustellen und zu schildern,
welche Rolle sie in diesem Augenblick einnahmen in dem gewaltigen
Wettlauf und Wettkampf der Nationen, in dem das Behaupten sich ueberall
noch schwieriger erweist als das Erringen. An den Pyrenaeen hatten die
Verhaeltnisse der Voelker laengst sich friedlich geordnet und waren
die Zeiten laengst vorbei, wo die Kelten hier die iberische, das heisst
baskische Urbevoelkerung bedraengten und zum Teil verdraengten. Die
Taeler der Pyrenaeen wie die Gebirge Bearns und der Gascogne und ebenso
die Kuestensteppen suedlich von der Garonne standen zu Caesars Zeit
im unangefochtenen Besitz der Aquitaner, einer grossen Anzahl kleiner,
wenig unter sich und noch weniger mit dem Ausland sich beruehrender
Voelkerschaften iberischer Abstammung; hier war nur die Garonnemuendung
selbst mit dem wichtigen Hafen Burdigala (Bordeaux) in den Haenden
eines keltischen Stammes, der Bituriger-Vivisker. Von weit groesserer
Bedeutung waren die Beruehrungen der keltischen Nation mit dem
Roemervolk und mit den Deutschen. Es soll hier nicht wiederholt werden,
was frueher erzaehlt worden ist, wie die Roemer in langsamem Vordringen
die Kelten allmaehlich zurueckgedrueckt, zuletzt auch den Kuestensaum
zwischen den Alpen und den Pyrenaeen besetzt und sie dadurch von
Italien, Spanien und dem Mittellaendischen Meer gaenzlich abgeschnitten
hatten, nachdem bereits Jahrhunderte zuvor durch die Anlage der
hellenischen Zwingburg an der Rhonemuendung diese Katastrophe
vorbereitet worden war; daran aber muessen wir hier wieder erinnern,
dass nicht bloss die Ueberlegenheit der roemischen Waffen die Kelten
bedraengte, sondern ebensosehr die der roemischen Kultur, der die
ansehnlichen Anfaenge der hellenischen Zivilisation im Keltenlande
ebenfalls in letzter Instanz zugute kamen. Auch hier bahnten Handel
und Verkehr wie so oft der Eroberung den Weg. Der Kelte liebte nach
nordischer Weise feurige Getraenke; dass er den edlen Wein wie der
Skythe unvermischt und bis zum Rausche trank, erregte die Verwunderung
und den Ekel des maessigen Suedlaenders, aber der Haendler verkehrt
nicht ungern mit solchen Kunden. Bald ward der Handel nach dem