Amt ihm gesichert. Den Kern seiner Statthalterschaft bildeten die

Transpadaner, seit Jahren schon, in Hoffnung auf das Buergerrecht, die

Klienten der demokratischen Partei in Rom und insbesondere Caesars.

Sein Sprengel erstreckte sich suedlich bis zum Arnus und zum Rubico und

schloss Luca und Ravenna ein. Nachtraeglich ward dann noch die Provinz

Narbo mit der einen daselbst befindlichen Legion zu Caesars Amtsbezirk

hinzugefuegt, was auf Pompeius' Antrag der Senat beschloss, um

wenigstens nicht auch dies Kommando durch ausserordentlichen

Buergerschaftsbeschluss auf Caesar uebergehen zu sehen. Man hatte damit,

was man wollte. Da verfassungsmaessig in dem eigentlichen Italien keine

Truppen stehen durften, so beherrschte der Kommandant der norditalischen

und gallischen Legionen auf die naechsten fuenf Jahre zugleich Italien

und Rom; und wer auf fuenf Jahre, ist auch Herr auf Lebenszeit. Caesars

Konsulat hatte seinen Zweck erreicht. Es versteht sich, dass die neuen

Machthaber nebenbei nicht versaeumten, die Menge durch Spiele und

Lustbarkeiten aller Art bei guter Laune zu erhalten, und dass sie jede

Gelegenheit ergriffen, ihre Kasse zu fuellen; wie denn zum Beispiel dem

Koenig von Aegypten der Volksschluss, der ihn als legitimen Herrscher

anerkannte, von der Koalition um hohen Preis verkauft ward, und ebenso

andere Dynasten und Gemeinden Freibriefe und Privilegien bei dieser

Gelegenheit erwarben. Auch die Dauerhaftigkeit der getroffenen

Einrichtungen schien hinlaenglich gesichert. Das Konsulat ward

wenigstens fuer das naechste Jahr sicheren Haenden anvertraut. Das

Publikum glaubte anfangs, dass es Pompeius und Crassus selber bestimmt

sei; die Machthaber zogen es indes vor, zwei untergeordnete, aber

zuverlaessige Maenner ihrer Partei, Aulus Gabinius, den besten unter

Pompeius' Adjutanten, und Lucius Piso, der minder bedeutend, aber

Caesars Schwiegervater war, fuer 696 (58) zu Konsuln waehlen zu lassen.

Pompeius uebernahm es persoenlich, Italien zu bewachen, wo er an der

Spitze der Zwanzigerkommission die Ausfuehrung des Ackergesetzes betrieb

und gegen 20000 Buerger, grossenteils alte Soldaten aus seiner Armee, im

Gebiete von Capua mit Grundbesitz ausstattete; als Rueckhalt gegen die

hauptstaedtische Opposition dienten ihm Caesars norditalische Legionen.

Auf einen Bruch unter den Machthabern selbst war zunaechst wenigstens

keine Aussicht. Die von Caesar als Konsul erlassenen Gesetze, an deren

Aufrechterhaltung Pompeius wenigstens ebensoviel gelegen war als

Caesar, verbuergten die Fortdauer der Spaltung zwischen Pompeius und der

Aristokratie, deren Spitzen, namentlich Cato, fortfuhren, die Gesetze

als nichtig zu behandeln, und damit den Fortbestand der Koalition. Es

kam hinzu, dass auch die persoenlichen Bande zwischen ihren Haeuptern

sich enger zusammenzogen. Caesar hatte seinen Verbuendeten redlich und

treulich Wort gehalten, ohne sie in dem Versprochenen zu beknappen oder

zu schikanieren, und namentlich das in Pompeius' Interesse beantragte

Ackergesetz voellig wie seine eigene Sache mit Gewandtheit und Energie

durchgefochten; Pompeius war nicht unempfaenglich fuer rechtliches

Verhalten und gute Treue und wohlwollend gestimmt gegen denjenigen, der

ihm ueber die seit drei Jahren gespielte armselige Petentenrolle mit

einem Schlag hinweggeholfen hatte. Der haeufige und vertraute Verkehr

mit einem Manne von der unwiderstehlichen Liebenswuerdigkeit Caesars

tat das uebrige, um den Bund der Interessen in einen Freundschaftsbund

umzugestalten. Das Ergebnis und das Unterpfand dieser Freundschaft,

freilich zugleich auch eine oeffentliche, schwer misszuverstehende

Ankuendigung der neubegruendeten Gesamtherrschaft, war die Ehe, die

Pompeius mit Caesars einziger, dreiundzwanzigjaehriger Tochter einging.

Julia, die die Anmut ihres Vaters geerbt hatte, lebte mit ihrem um das

doppelte aelteren Gemahl in der gluecklichsten Haeuslichkeit, und

die nach so vielen Noeten und Krisen Ruhe und Ordnung herbeisehnende

Buergerschaft sah in diesem Ehebuendnis die Gewaehr einer friedlichen

und gedeihlichen Zukunft. Je fester und enger also das Buendnis zwischen

Pompeius und Caesar sich knuepfte, desto hoffnungsloser gestaltete sich

die Sache der Aristokratie. Sie fuehlte das Schwert ueber ihrem Haupte

schweben und kannte Caesar hinlaenglich, um nicht zu bezweifeln, dass

er, wenn noetig, es unbedenklich brauchen werde. "Von allen Seiten",

schrieb einer von ihnen, "stehen wir im Schach; schon haben wir

aus Furcht vor dem Tode oder vor der Verbannung auf die 'Freiheit'

verzichtet; jeder seufzt, zu reden wagt keiner". Mehr konnten die

Verbuendeten nicht verlangen. Aber wenn auch die Majoritaet der

Aristokratie in dieser wuenschenswerten Stimmung sich befand, so fehlte

es doch natuerlich in dieser Partei auch nicht an Heissspornen. Kaum

hatte Caesar das Konsulat niedergelegt, als einige der hitzigsten

Aristokraten, Lucius Domitius und Gaius Memmius, im vollen Senat den

Antrag stellten, die Julischen Gesetze zu kassieren. Es war das freilich

nichts als eine Torheit, die nur zum Vorteil der Koalition ausschlug;

denn da Caesar nun selbst darauf bestand, dass der Senat die Gueltigkeit

der angefochtenen Gesetze untersuchen moege, konnte dieser nicht anders,

als deren Legalitaet foermlich anerkennen. Allein begreiflicherweise

fanden dennoch die Machthaber hierin eine neue Aufforderung, an einigen

der namhaftesten und vorlautesten Opponenten ein Exempel zu statuieren,

und dadurch sich zu versichern, dass die uebrige Masse bei jenem

zweckmaessigen Seufzen und Schweigen beharre. Anfangs hatte man gehofft,

dass die Klausel des Ackergesetzes, welche wie ueblich den Eid auf das

neue Gesetz von den saemtlichen Senatoren bei Verlust ihrer politischen

Rechte forderte, die heftigsten Widersacher bestimmen werde, nach dem

Vorgange des Metellus Numidicus sich durch die Eidverweigerung selber

zu verbannen. Allein so gefaellig erwiesen sich dieselben doch nicht;

selbst der gestrenge Cato bequemte sich zu schwoeren, und seine Sanchos

folgten ihm nach. Ein zweiter wenig ehrbarer Versuch, die Haeupter

der Aristokratie wegen eines angeblich gegen Pompeius gesponnenen

Mordanschlags mit Kriminalanklagen zu bedrohen und dadurch sie in

die Verbannung zu treiben, ward durch die Unfaehigkeit der Werkzeuge

vereitelt; der Denunziant, ein gewisser Vettius, uebertrieb und

widersprach sich so arg und der Tribun Vatinius, der die unsaubere

Maschine dirigierte, zeigte sein Einverstaendnis mit jenem Vettius

so deutlich, dass man es geraten fand, den letzteren im Gefaengnis zu

erdrosseln und die ganze Sache fallen zu lassen. Indes hatte man bei

dieser Gelegenheit von der vollstaendigen Aufloesung der Aristokratie

und der grenzenlosen Angst der vornehmen Herren sich sattsam ueberzeugt;

selbst ein Mann wie Lucius Lucullus hatte sich persoenlich Caesar zu

Fuessen geworfen und oeffentlich erklaert, dass er seines hohen Alters

wegen sich genoetigt sehe, vom oeffentlichen Leben zurueckzutreten.

Man liess sich denn endlich an einigen wenigen Opfern genuegen.

Hauptsaechlich galt es Cato zu entfernen, welcher seiner Ueberzeugung

von der Nichtigkeit der saemtlichen Julischen Gesetze keinen Hehl hatte,

und der Mann war so, wie er dachte zu handeln. Ein solcher Mann war

freilich Marcus Cicero nicht, und man gab sich nicht die Muehe, ihn zu

fuerchten. Allein die demokratische Partei, die in der Koalition die

erste Rolle spielte, konnte den Justizmord des 5. Dezember 691 (63),

den sie so laut und mit so gutem Rechte getadelt hatte, unmoeglich nach

ihrem Siege ungeahndet lassen. Haette man die wirklichen Urheber des

verhaengnisvollen Beschlusses zur Rechenschaft ziehen wollen, so masste

man freilich sich nicht an den schwachmuetigen Konsul halten, sondern

an die Fraktion der strengen Aristokratie, die den aengstlichen Mann zu

jener Exekution gedraengt hatte. Aber nach formellem Recht waren fuer

dieselbe allerdings nicht die Ratgeber des Konsuls, sondern der Konsul

selbst verantwortlich, und vor allem war es der mildere Weg, nur den

Konsul zur Rechenschaft zu ziehen und das Senatskollegium ganz aus

dem Spiele zu lassen, weshalb auch in den Motiven des gegen Cicero

gerichteten Antrags der Senatsbeschluss, kraft dessen derselbe die

Hinrichtung anordnete, geradezu als untergeschoben bezeichnet ward.

Selbst gegen Cicero haetten die Machthaber gern Aufsehen erregende

Schritte vermieden; allein derselbe konnte es nicht ueber sich gewinnen,

weder den Machthabern die verlangten Garantien zu geben, noch unter

einem der mehrfach ihm dargebotenen schicklichen Vorwaende sich selbst

von Rom zu verbannen, noch auch nur zu schweigen. Bei dem besten Willen,

jeden Anstoss zu vermeiden, und der aufrichtigsten Angst hatte er doch

nicht Haltung genug, um vorsichtig zu sein; das Wort masste heraus, wenn

ein petulanter Witz ihn prickelte oder wenn sein durch das Lob so

vieler adliger Herren fast uebergeschnapptes Selbstbewusstsein die

wohlkadenzierten Perioden des plebejischen Advokaten schwellte. Die

Ausfuehrung der gegen Cato und Cicero beschlossenen Massregeln ward

dem lockeren und wuesten, aber gescheiten und vor allen Dingen

dreisten Publius Clodius uebertragen, der seit Jahren mit Cicero in der

bittersten Feindschaft lebte und, um diese befriedigen und als Demagog

eine Rolle spielen zu koennen, unter Caesars Konsulat sich durch eilige

Adoption aus einem Patrizier in einen Plebejer verwandelt und dann fuer

das Jahr 696 (58) zum Volkstribun hatte waehlen lassen. Als Rueckhalt

fuer Clodius verweilte der Prokonsul Caesar, bis der Schlag gegen die

beiden Opfer gefallen war, in der unmittelbaren Naehe der Hauptstadt.

Den erhaltenen Auftraegen gemaess schlug Clodius der Buergerschaft vor,

Cato mit der Regulierung der verwickelten Gemeindeverhaeltnisse der

Byzantier und mit der Einziehung des Koenigreichs Kypros zu beauftragen,

welches ebenso wie Aegypten durch das Testament Alexanders II. den

Roemern angefallen war und nicht, wie Aegypten, die roemische Einziehung

abgekauft, dessen Koenig ueberdies den Clodius vor Zeiten persoenlich

beleidigt hatte. Hinsichtlich Ciceros brachte Clodius einen

Gesetzentwurf ein, welcher die Hinrichtung eines Buergers ohne Urteil

und Recht als ein mit Landesverweisung zu bestrafendes Verbrechen

bezeichnete. Cato also ward durch eine ehrenvolle Sendung entfernt,

Cicero wenigstens mit der moeglichst gelinden Strafe belegt, ueberdies

in dem Antrag doch nicht mit Namen genannt. Das Vergnuegen aber versagte

man sich nicht, einerseits einen notorisch zaghaften und zu der Gattung

der politischen Wetterfahnen zaehlenden Mann wegen von ihm bewiesener

Energie zu bestrafen, andererseits den verbissenen Gegner aller

Eingriffe der Buergerschaft in die Administration und aller

ausserordentlichen Kommandos durch Buergerschaftsbeschluss selbst

mit einem solchen auszustatten; und mit gleichem Humor ward der Cato

betreffende Antrag motiviert mit der abnormen Tugendhaftigkeit dieses

Mannes, welche ihn vor jedem andern geeignet erscheinen lasse, einen

so kitzlichen Auftrag, wie die Einziehung des ansehnlichen kyprischen

Kronschatzes war, auszufuehren, ohne zu stehlen. Beide Antraege tragen

ueberhaupt den Charakter ruecksichtsvoller Deferenz und kuehler Ironie,

der Caesars Verhalten dem Senat gegenueber durchgaengig bezeichnet.

Auf Widerstand stiessen sie nicht. Es half natuerlich nichts, dass die

Senatsmajoritaet, um doch auf irgendeine Art gegen die Verhoehnung

und Brandmarkung ihres Beschlusses in der Catilinarischen Sache zu

protestieren, oeffentlich das Trauergewand anlegte und dass Cicero

selbst, nun da es zu spaet war, bei Pompeius kniefaellig um Gnade

bat; er musste, noch bevor das Gesetz durchging, das ihm die Heimat

verschloss, sich selber verbannen (April 696 58). Cato liess es

gleichfalls nicht darauf ankommen, durch Ablehnung des ihm gewordenen

Auftrags schaerfere Massregeln zu provozieren, sondern nahm denselben

an und schiffte sich ein nach dem Osten. Das Naechste war getan; auch

Caesar konnte Italien verlassen, um sich ernsteren Aufgaben zu widmen.

7. Kapitel Die Unterwerfung des Westens

Römische Geschichte — Buch 5 · 第 22 / 68 段