Transpadaner, seit Jahren schon, in Hoffnung auf das Buergerrecht, die
Klienten der demokratischen Partei in Rom und insbesondere Caesars.
Sein Sprengel erstreckte sich suedlich bis zum Arnus und zum Rubico und
schloss Luca und Ravenna ein. Nachtraeglich ward dann noch die Provinz
Narbo mit der einen daselbst befindlichen Legion zu Caesars Amtsbezirk
hinzugefuegt, was auf Pompeius' Antrag der Senat beschloss, um
wenigstens nicht auch dies Kommando durch ausserordentlichen
Buergerschaftsbeschluss auf Caesar uebergehen zu sehen. Man hatte damit,
was man wollte. Da verfassungsmaessig in dem eigentlichen Italien keine
Truppen stehen durften, so beherrschte der Kommandant der norditalischen
und gallischen Legionen auf die naechsten fuenf Jahre zugleich Italien
und Rom; und wer auf fuenf Jahre, ist auch Herr auf Lebenszeit. Caesars
Konsulat hatte seinen Zweck erreicht. Es versteht sich, dass die neuen
Machthaber nebenbei nicht versaeumten, die Menge durch Spiele und
Lustbarkeiten aller Art bei guter Laune zu erhalten, und dass sie jede
Gelegenheit ergriffen, ihre Kasse zu fuellen; wie denn zum Beispiel dem
Koenig von Aegypten der Volksschluss, der ihn als legitimen Herrscher
anerkannte, von der Koalition um hohen Preis verkauft ward, und ebenso
andere Dynasten und Gemeinden Freibriefe und Privilegien bei dieser
Gelegenheit erwarben. Auch die Dauerhaftigkeit der getroffenen
Einrichtungen schien hinlaenglich gesichert. Das Konsulat ward
wenigstens fuer das naechste Jahr sicheren Haenden anvertraut. Das
Publikum glaubte anfangs, dass es Pompeius und Crassus selber bestimmt
sei; die Machthaber zogen es indes vor, zwei untergeordnete, aber
zuverlaessige Maenner ihrer Partei, Aulus Gabinius, den besten unter
Pompeius' Adjutanten, und Lucius Piso, der minder bedeutend, aber
Caesars Schwiegervater war, fuer 696 (58) zu Konsuln waehlen zu lassen.
Pompeius uebernahm es persoenlich, Italien zu bewachen, wo er an der
Spitze der Zwanzigerkommission die Ausfuehrung des Ackergesetzes betrieb
und gegen 20000 Buerger, grossenteils alte Soldaten aus seiner Armee, im
Gebiete von Capua mit Grundbesitz ausstattete; als Rueckhalt gegen die
hauptstaedtische Opposition dienten ihm Caesars norditalische Legionen.
Auf einen Bruch unter den Machthabern selbst war zunaechst wenigstens
keine Aussicht. Die von Caesar als Konsul erlassenen Gesetze, an deren
Aufrechterhaltung Pompeius wenigstens ebensoviel gelegen war als
Caesar, verbuergten die Fortdauer der Spaltung zwischen Pompeius und der
Aristokratie, deren Spitzen, namentlich Cato, fortfuhren, die Gesetze
als nichtig zu behandeln, und damit den Fortbestand der Koalition. Es
kam hinzu, dass auch die persoenlichen Bande zwischen ihren Haeuptern
sich enger zusammenzogen. Caesar hatte seinen Verbuendeten redlich und
treulich Wort gehalten, ohne sie in dem Versprochenen zu beknappen oder
zu schikanieren, und namentlich das in Pompeius' Interesse beantragte
Ackergesetz voellig wie seine eigene Sache mit Gewandtheit und Energie
durchgefochten; Pompeius war nicht unempfaenglich fuer rechtliches
Verhalten und gute Treue und wohlwollend gestimmt gegen denjenigen, der
ihm ueber die seit drei Jahren gespielte armselige Petentenrolle mit
einem Schlag hinweggeholfen hatte. Der haeufige und vertraute Verkehr
mit einem Manne von der unwiderstehlichen Liebenswuerdigkeit Caesars
tat das uebrige, um den Bund der Interessen in einen Freundschaftsbund
umzugestalten. Das Ergebnis und das Unterpfand dieser Freundschaft,
freilich zugleich auch eine oeffentliche, schwer misszuverstehende
Ankuendigung der neubegruendeten Gesamtherrschaft, war die Ehe, die
Pompeius mit Caesars einziger, dreiundzwanzigjaehriger Tochter einging.
Julia, die die Anmut ihres Vaters geerbt hatte, lebte mit ihrem um das
doppelte aelteren Gemahl in der gluecklichsten Haeuslichkeit, und
die nach so vielen Noeten und Krisen Ruhe und Ordnung herbeisehnende
Buergerschaft sah in diesem Ehebuendnis die Gewaehr einer friedlichen
und gedeihlichen Zukunft. Je fester und enger also das Buendnis zwischen
Pompeius und Caesar sich knuepfte, desto hoffnungsloser gestaltete sich
die Sache der Aristokratie. Sie fuehlte das Schwert ueber ihrem Haupte
schweben und kannte Caesar hinlaenglich, um nicht zu bezweifeln, dass
er, wenn noetig, es unbedenklich brauchen werde. "Von allen Seiten",
schrieb einer von ihnen, "stehen wir im Schach; schon haben wir
aus Furcht vor dem Tode oder vor der Verbannung auf die 'Freiheit'
verzichtet; jeder seufzt, zu reden wagt keiner". Mehr konnten die
Verbuendeten nicht verlangen. Aber wenn auch die Majoritaet der
Aristokratie in dieser wuenschenswerten Stimmung sich befand, so fehlte
es doch natuerlich in dieser Partei auch nicht an Heissspornen. Kaum
hatte Caesar das Konsulat niedergelegt, als einige der hitzigsten
Aristokraten, Lucius Domitius und Gaius Memmius, im vollen Senat den
Antrag stellten, die Julischen Gesetze zu kassieren. Es war das freilich
nichts als eine Torheit, die nur zum Vorteil der Koalition ausschlug;
denn da Caesar nun selbst darauf bestand, dass der Senat die Gueltigkeit
der angefochtenen Gesetze untersuchen moege, konnte dieser nicht anders,
als deren Legalitaet foermlich anerkennen. Allein begreiflicherweise
fanden dennoch die Machthaber hierin eine neue Aufforderung, an einigen
der namhaftesten und vorlautesten Opponenten ein Exempel zu statuieren,
und dadurch sich zu versichern, dass die uebrige Masse bei jenem
zweckmaessigen Seufzen und Schweigen beharre. Anfangs hatte man gehofft,
dass die Klausel des Ackergesetzes, welche wie ueblich den Eid auf das
neue Gesetz von den saemtlichen Senatoren bei Verlust ihrer politischen
Rechte forderte, die heftigsten Widersacher bestimmen werde, nach dem
Vorgange des Metellus Numidicus sich durch die Eidverweigerung selber
zu verbannen. Allein so gefaellig erwiesen sich dieselben doch nicht;
selbst der gestrenge Cato bequemte sich zu schwoeren, und seine Sanchos
folgten ihm nach. Ein zweiter wenig ehrbarer Versuch, die Haeupter
der Aristokratie wegen eines angeblich gegen Pompeius gesponnenen
Mordanschlags mit Kriminalanklagen zu bedrohen und dadurch sie in
die Verbannung zu treiben, ward durch die Unfaehigkeit der Werkzeuge
vereitelt; der Denunziant, ein gewisser Vettius, uebertrieb und
widersprach sich so arg und der Tribun Vatinius, der die unsaubere
Maschine dirigierte, zeigte sein Einverstaendnis mit jenem Vettius
so deutlich, dass man es geraten fand, den letzteren im Gefaengnis zu
erdrosseln und die ganze Sache fallen zu lassen. Indes hatte man bei
dieser Gelegenheit von der vollstaendigen Aufloesung der Aristokratie
und der grenzenlosen Angst der vornehmen Herren sich sattsam ueberzeugt;
selbst ein Mann wie Lucius Lucullus hatte sich persoenlich Caesar zu
Fuessen geworfen und oeffentlich erklaert, dass er seines hohen Alters
wegen sich genoetigt sehe, vom oeffentlichen Leben zurueckzutreten.
Man liess sich denn endlich an einigen wenigen Opfern genuegen.
Hauptsaechlich galt es Cato zu entfernen, welcher seiner Ueberzeugung
von der Nichtigkeit der saemtlichen Julischen Gesetze keinen Hehl hatte,
und der Mann war so, wie er dachte zu handeln. Ein solcher Mann war
freilich Marcus Cicero nicht, und man gab sich nicht die Muehe, ihn zu
fuerchten. Allein die demokratische Partei, die in der Koalition die
erste Rolle spielte, konnte den Justizmord des 5. Dezember 691 (63),
den sie so laut und mit so gutem Rechte getadelt hatte, unmoeglich nach
ihrem Siege ungeahndet lassen. Haette man die wirklichen Urheber des
verhaengnisvollen Beschlusses zur Rechenschaft ziehen wollen, so masste
man freilich sich nicht an den schwachmuetigen Konsul halten, sondern
an die Fraktion der strengen Aristokratie, die den aengstlichen Mann zu
jener Exekution gedraengt hatte. Aber nach formellem Recht waren fuer
dieselbe allerdings nicht die Ratgeber des Konsuls, sondern der Konsul
selbst verantwortlich, und vor allem war es der mildere Weg, nur den
Konsul zur Rechenschaft zu ziehen und das Senatskollegium ganz aus
dem Spiele zu lassen, weshalb auch in den Motiven des gegen Cicero
gerichteten Antrags der Senatsbeschluss, kraft dessen derselbe die
Hinrichtung anordnete, geradezu als untergeschoben bezeichnet ward.
Selbst gegen Cicero haetten die Machthaber gern Aufsehen erregende
Schritte vermieden; allein derselbe konnte es nicht ueber sich gewinnen,
weder den Machthabern die verlangten Garantien zu geben, noch unter
einem der mehrfach ihm dargebotenen schicklichen Vorwaende sich selbst
von Rom zu verbannen, noch auch nur zu schweigen. Bei dem besten Willen,
jeden Anstoss zu vermeiden, und der aufrichtigsten Angst hatte er doch
nicht Haltung genug, um vorsichtig zu sein; das Wort masste heraus, wenn
ein petulanter Witz ihn prickelte oder wenn sein durch das Lob so
vieler adliger Herren fast uebergeschnapptes Selbstbewusstsein die
wohlkadenzierten Perioden des plebejischen Advokaten schwellte. Die
Ausfuehrung der gegen Cato und Cicero beschlossenen Massregeln ward
dem lockeren und wuesten, aber gescheiten und vor allen Dingen
dreisten Publius Clodius uebertragen, der seit Jahren mit Cicero in der
bittersten Feindschaft lebte und, um diese befriedigen und als Demagog
eine Rolle spielen zu koennen, unter Caesars Konsulat sich durch eilige
Adoption aus einem Patrizier in einen Plebejer verwandelt und dann fuer
das Jahr 696 (58) zum Volkstribun hatte waehlen lassen. Als Rueckhalt
fuer Clodius verweilte der Prokonsul Caesar, bis der Schlag gegen die
beiden Opfer gefallen war, in der unmittelbaren Naehe der Hauptstadt.
Den erhaltenen Auftraegen gemaess schlug Clodius der Buergerschaft vor,
Cato mit der Regulierung der verwickelten Gemeindeverhaeltnisse der
Byzantier und mit der Einziehung des Koenigreichs Kypros zu beauftragen,
welches ebenso wie Aegypten durch das Testament Alexanders II. den
Roemern angefallen war und nicht, wie Aegypten, die roemische Einziehung
abgekauft, dessen Koenig ueberdies den Clodius vor Zeiten persoenlich
beleidigt hatte. Hinsichtlich Ciceros brachte Clodius einen
Gesetzentwurf ein, welcher die Hinrichtung eines Buergers ohne Urteil
und Recht als ein mit Landesverweisung zu bestrafendes Verbrechen
bezeichnete. Cato also ward durch eine ehrenvolle Sendung entfernt,
Cicero wenigstens mit der moeglichst gelinden Strafe belegt, ueberdies
in dem Antrag doch nicht mit Namen genannt. Das Vergnuegen aber versagte
man sich nicht, einerseits einen notorisch zaghaften und zu der Gattung
der politischen Wetterfahnen zaehlenden Mann wegen von ihm bewiesener
Energie zu bestrafen, andererseits den verbissenen Gegner aller
Eingriffe der Buergerschaft in die Administration und aller
ausserordentlichen Kommandos durch Buergerschaftsbeschluss selbst
mit einem solchen auszustatten; und mit gleichem Humor ward der Cato
betreffende Antrag motiviert mit der abnormen Tugendhaftigkeit dieses
Mannes, welche ihn vor jedem andern geeignet erscheinen lasse, einen
so kitzlichen Auftrag, wie die Einziehung des ansehnlichen kyprischen
Kronschatzes war, auszufuehren, ohne zu stehlen. Beide Antraege tragen
ueberhaupt den Charakter ruecksichtsvoller Deferenz und kuehler Ironie,
der Caesars Verhalten dem Senat gegenueber durchgaengig bezeichnet.
Auf Widerstand stiessen sie nicht. Es half natuerlich nichts, dass die
Senatsmajoritaet, um doch auf irgendeine Art gegen die Verhoehnung
und Brandmarkung ihres Beschlusses in der Catilinarischen Sache zu
protestieren, oeffentlich das Trauergewand anlegte und dass Cicero
selbst, nun da es zu spaet war, bei Pompeius kniefaellig um Gnade
bat; er musste, noch bevor das Gesetz durchging, das ihm die Heimat
verschloss, sich selber verbannen (April 696 58). Cato liess es
gleichfalls nicht darauf ankommen, durch Ablehnung des ihm gewordenen
Auftrags schaerfere Massregeln zu provozieren, sondern nahm denselben
an und schiffte sich ein nach dem Osten. Das Naechste war getan; auch
Caesar konnte Italien verlassen, um sich ernsteren Aufgaben zu widmen.
7. Kapitel Die Unterwerfung des Westens