ungeheurer Reichtum gaben ihm ein Gewicht wie es kein anderer hatte;

aber statt des begeisterten Empfanges, auf den er gezaehlt hatte, war

die Aufnahme, die er fand, mehr als kuehl, und noch kuehler behandelte

man die Forderungen, die er stellte. Er begehrte fuer sich, wie er schon

durch Nepos hatte ankuendigen lassen, das zweite Konsulat, ausserdem

natuerlich die Bestaetigung der vor. ihm im Osten getroffenen

Anordnungen und die Erfuellung des seinen Soldaten gegebenen

Versprechens, sie mit Laendereien auszustatten. Hiergegen erhob sich im

Senat eine systematische Opposition, zu der die persoenliche Erbitterung

des Lucullus und des Metellus Creticus, der alte Groll des Crassus und

Catos gewissenhafte Torheit die hauptsaechlichsten Elemente hergaben.

Das gewuenschte zweite Konsulat ward sofort und unverbluemt verweigert.

Gleich die erste Bitte, die der heimkehrende Feldherr an den Senat

richtete, die Wahl der Konsuln fuer 693 (61) bis nach seinem Eintreffen

in der Hauptstadt aufzuschieben, war ihm abgeschlagen worden; viel

weniger war daran zu denken, die erforderliche Dispensation von dem

Gesetze Sullas ueber die Wiederwahl vom Senat zu erlangen. Fuer die

in den oestlichen Provinzen von ihm getroffenen Anordnungen begehrte

Pompeius die Bestaetigung natuerlich im ganzen; Lucullus setzte es

durch, dass ueber jede Verfuegung besonders verhandelt und abgestimmt

ward, womit fuer endlose Trakasserien und eine Menge Niederlagen im

einzelnen das Feld eroeffnet war. Das Versprechen einer Landschenkung

an die Soldaten der asiatischen Armee ward vom Senat wohl im allgemeinen

ratifiziert, jedoch zugleich ausgedehnt auf die kretischen Legionen

des Metellus und, was schlimmer war, es wurde nicht ausgefuehrt, da die

Gemeindekasse leer und der Senat nicht gemeint war, die Domaenen fuer

diesen Zweck anzugreifen. Pompeius, daran verzweifelnd, der zaehen und

tueckischen Opposition des Rates Herr zu werden, wandte sich an die

Buergerschaft. Allein auf diesem Gebiet verstand er noch weniger sich

zu bewegen. Die demokratischen Fuehrer, obwohl sie ihm nicht offen

entgegentraten, hatten doch auch durchaus keine Ursache, seine

Interessen zu den ihrigen zu machen und hielten sich beiseite. Pompeius'

eigene Werkzeuge, wie zum Beispiel die durch seinen Einfloss und zum

Teil durch sein Geld gewaehlten Konsuln Marcus Pupius Piso 693 (61) und

Lucius Afranius 694 (60), erwiesen sich als ungeschickt und unbrauchbar.

Als endlich durch den Volkstribun Lucius Flavius in Form eines

allgemeinen Ackergesetzes die Landanweisung fuer Pompeius' alte Soldaten

an die Buergerschaft gebracht :ward, blieb der von den Demokraten nicht

unterstuetzte, von den Aristokraten offen bekaempfte Antrag in der

Minoritaet (Anfang 694 60). Fast demuetig buhlte der hochgestellte

Feldherr jetzt um die Gunst der Massen, wie denn auf seinem Antrieb

durch ein von dem Praetor Metellus Nepos eingebrachtes Gesetz die

italischen Zoelle abgeschafft wanden (694 60). Aber er spielte den

Demagogen ohne Geschick und ohne Glueck; sein Ansehen litt darunter,

und was er wollte, erreichte er nicht. Er hatte sich vollstaendig

festgezogen. Einer seiner Gegner fusst seine damalige politische

Stellung dahin zusammen, dass er bemueht sei, "seinen gestickten

Triumphalmantel schweigend zu konservieren". Es blieb ihm in der

Tat nichts uebrig, als sich zu aergern.

----------------------------------------------- ^1 Der Eindruck

der ersten Ansprache, die Pompeius nach seiner Rueckkehr an die

Buergerschaft richtete, wird von Cicero (Art. 1, 14) so geschildert:

prima contio Pornpei non iucunda miseris, inanis improbis, beatis non

grata, bonis non gravis; -----------------------------------------------

Da bot sich eine neue Kombination dar. Der Fuehrer der demokratischem

Partei hatte die politische Windstille, die zunaechst auf den Ruecktritt

des bisherigen Machthabers gefolgt war, in seinem Interesse taetig

benutzt. Als Pompeius aus Asien zurueckkam, war Caesar wenig mehr

gewesen als was auch Catilina war: der Chef einer fast zu einem

Verschwoererklub eingeschwundenen politischen Partei und ein bankrotter

Mann. Seitdem aber hatte er nach verwalteter Praetur (692 62) die

Statthalterschaft des Jenseitigen Spanien uebernommen und dadurch Mittel

gefunden, teils seiner Schulden sich zu entledigen; teils zu

seinem militaerischen Ruf den Grund zu legen. Sein alter Freund und

Bundesgenosse Crassus hatte durch die Hoffnung, den. Rueckhalt gegen

Pompeius, den er an Piso verloren, jetzt an Caesar wiederzufinden, sich

bestimmen lassen, ihn noch vor seinem Abgang in die Provinz von dem

drueckendsten Teil seiner Schuldenlast zu befreien. Er selbst hatte

den kurzen Aufenthalt daselbst energisch benutzt. Im Jahre 694 (60) mit

gefuellten Kassen und als Imperator mit wohlgegruendeten Anspruechen auf

den Triumph aus Spanien zurueckgekehrt, trat er fuer das folgende Jahr

als Bewerber um das Konsulat auf, um dessentwillen er, da der Senat ihm

die Erlaubnis, abwesend sich zu der Konsulwahl zu melden, abschlug,

die Ehre des Triumphes unbedenklich darangab. Seit Jahren hatte

die Demokratie danach gerungen, einen der Ihrigen in den Besitz des

hoechsten Amtes zu bringen, um auf dieser Bruecke zu einer eigenen

militaerischen Macht zu gelangen. Laengst war es ja den Einsichtigen

aller Farben klar geworden, dass der Parteienstreit nicht durch

buergerlichen Kampf, sondern nur noch durch Militaermacht entschieden

werden koenne; der Verlauf aber der Koalition zwischen der Demokratie

und den maechtigen Militaerchefs, durch die der Senatsherrschaft ein

Ende gemacht worden war, zeigte mit unerbittlicher Schaerfe, dass jede

solche Allianz schliesslich auf eine Unterordnung der buergerlichen

unter die militaerischen Elemente hinauslief und dass die Volkspartei,

wenn sie wirklich herrschen wollte, nicht mit ihr eigentlich fremden,

ja feindlichen Generalen sich verbuenden, sondern ihre Fuehrer selbst

zu Generalen machen muesse. Die dahin zielenden Versuche, Catilinas Wahl

zum Konsul durchzusetzen, in Spanien oder Aegypten einen militaerischen

Rueckhalt zu gewinnen, waren gescheitert; jetzt bot sich ihr

die Moeglichkeit, ihrem bedeutendsten Manne das Konsulat und die

Konsularprovinz auf dem gewoehnlichen, verfassungsmaessigen Wege

zu verschaffen und durch Begruendung, wenn man so sagen darf, einer

demokratischen Hausmacht sich von dem zweifelhaften und gefaehrlichen

Bundesgenossen Pompeius unabhaengig zu machen. Aber je mehr der

Demokratie daran gelegen sein musste, sich diese Bahn zu eroeffnen,

die ihr nicht so sehr die guenstigste als die einzige Aussicht auf

ernstliche Erfolge darbot, desto gewisser konnte sie dabei auf den

entschlossenen Widerstand ihrer politischen Gegner zaehlen. Es kam

darauf an, wen sie hierbei sich gegenueber fand. Die Aristokratie

vereinzelt war nicht furchtbar; aber es hatte doch soeben in der

Catilinarischen Angelegenheit sich herausgestellt, dass sie da

allerdings noch etwas vermochte, wo sie von den Maennern der materiellen

Interessen und von den Anhaengern des Pompeius mehr oder minder offen

unterstuetzt ward. Sie hatte Catilinas Bewerbung um das Konsulat

mehrmals vereitelt, und dass sie das gleiche gegen Caesar versuchen

werde, war gewiss genug. Aber wenn auch vielleicht Caesar ihr zum

Trotze gewaehlt ward, so reichte die Wahl allein nicht aus. Er bedurfte

mindestens einige Jahre ungestoerter Wirksamkeit ausserhalb Italiens, um

eine feste militaerische Stellung zu gewinnen, und sicherlich liess die

Nobilitaet kein Mittel unversucht, um waehrend dieser Vorbereitungszeit

seine Plaene zu durchkreuzen. Der Gedanke lag nahe, ob es nicht gelingen

koenne, die Aristokratie wieder, wie im Jahre 683/84 (71 /70) zu

isolieren und zwischen den Demokraten nebst ihrem Bundesgenossen

Crassus einer- und Pompeius und der hohen Finanz andererseits ein auf

gemeinschaftlichen Vorteil fest begruendetes Buendnis aufzurichten. Fuer

Pompeius war ein solches allerdings ein politischer Selbstmord. Sein

bisheriges Gewicht im Staate beruhte darauf, dass er das einzige

Parteihaupt war, das zugleich ueber Legionen, wenn auch jetzt

aufgeloeste, doch immer noch in einem gewissen Masse verfuegte. Der Plan

der Demokratie war ebendarauf gerichtet, ihn dieses Uebergewichtes zu

berauben und ihm in ihrem eigenen Haupt einen militaerischen Nebenbuhler

zur Seite zu stellen. Nimmermehr durfte er hierauf eingehen, am

allerwenigsten aber einem Manne wie Caesar, der schon als blosser

politischer Agitator ihm genug zu schaffen gemacht und soeben in Spanien

die glaenzendsten Beweise auch militaerischer Kapazitaet gegeben hatte,

selber zu einer Oberfeldherrnstelle verhelfen. Allein auf der anderen

Seite war, infolge der schikanoesen Opposition des Senats und der

Gleichgueltigkeit der Menge fuer Pompeius und Pompeius' Wuensche, seine

Stellung, namentlich seinen alten Soldaten gegenueber, so peinlich und

so demuetigend geworden, dass man bei seinem Charakter wohl erwarten

konnte, um den Preis der Erloesung aus dieser unbequemen Lage ihn fuer

eine solche Koalition zu gewinnen. Was aber die sogenannte Ritterpartei

anlangt, so fand diese ueberall da sich ein, wo die Macht war, und es

verstand sich von selbst, dass sie nicht lange auf sich werde warten

lassen, wenn sie Pompeius und die Demokratie aufs neue ernstlich sich

verbuenden sah. Es kam hinzu, dass wegen Catos uebrigens sehr loeblicher

Strenge gegen die Steuerpaechter die hohe Finanz eben jetzt wieder mit

dem Senat in heftigem Hader lag. So ward im Sommer 694 (60) die zweite

Koalition abgeschlossen. Caesar liess sich das Konsulat fuer das

folgende Jahr und demnaechst die Statthalterschaft zusichern; Pompeius

ward die Ratifikation seiner im Osten getroffenen Verfuegungen und

Anweisung von Laendereien an die Soldaten der asiatischen Armee

zugesagt; der Ritterschaft versprach Caesar gleichfalls das, was der

Senat verweigert hatte, ihr durch die Buergerschaft zu verschaffen;

Crassus endlich, der unvermeidliche, durfte wenigstens dem Bunde sich

anschliessen, freilich ohne fuer den Beitritt, den er nicht verweigern

konnte, bestimmte Zusagen zu erhalten. Es waren genau dieselben

Elemente, ja dieselben Personen, die im Herbst 683 (71) und die im

Sommer 684 (70) den Bund miteinander schlossen; aber wie so ganz anders

standen doch damals und jetzt die Parteien! Damals war die Demokratie

nichts als eine politische Partei, ihre Verbuendeten siegreiche, an

der Spitze ihrer Armeen stehende Feldherren; jetzt war der Fuehrer der

Demokraten selber ein sieggekroenter, von grossartigen militaerischen

Entwuerfen erfuellter Imperator, die Bundesgenossen gewesene Generale

ohne Armee. Damals siegte die Demokratie in Prinzipienfragen und raeumte

um diesen Preis die hoechsten Staatsaemter ihren beiden Verbuendeten

ein; jetzt war sie praktischer geworden und nahm die hoechste

buergerliche und militaerische Gewalt fuer sich selber, wogegen nur

in untergeordneten Dingen den Bundesgenossen Konzessionen gemacht und,

bezeichnend genug, nicht einmal Pompeius' alte Forderung eines zweiten

Konsulats beruecksichtigt wurde. Damals gab sich die Demokratie ihren

Verbuendeten hin; jetzt mussten diese sich ihr anvertrauen. Alle

Verhaeltnisse sind vollstaendig veraendert, am meisten jedoch der

Charakter der Demokratie selbst. Wohl hatte dieselbe, seit sie

ueberhaupt war, im innersten Kern ein monarchisches Element in sich

getragen; allein das Verfassungsideal, wie es ihren besten Koepfen in

mehr oder minder deutlichen Umrissen vorschwebte, blieb doch immer ein

buergerliches Gemeinwesen, eine perikleische Staatsordnung, in der die

Macht des Fuersten darauf beruhte, dass er die Buergerschaft in edelster

und vollkommenster Weise vertrat und der vollkommenste und edelste

Teil der Buergschaft ihren rechten Vertrauensmann in ihm erkannte.

Auch Caesar ist von solchen Anschauungen ausgegangen; aber es waren

nun einmal Ideale, die wohl auf die Realitaeten einwirken, aber nicht

geradezu realisiert werden konnten. Weder die einfache buergerliche

Gewalt, wie Gaius Gracchus sie besessen, noch die Bewaffnung der

demokratischen Partei, wie sie Cinna, freilich in sehr unzulaenglicher

Art, versucht hatte, vermochten in dem roemischen Gemeinwesen als

dauerndes Schwergewicht sich zu behaupten; die nicht fuer eine Partei,

sondern fuer einen Feldherrn fechtende Heeresmaschine, die rohe

Macht der Condottieri zeigte sich, nachdem sie zuerst im Dienste der

Restauration auf den Schauplatz getreten war, bald allen politischen

Parteien unbedingt ueberlegen. Auch Caesar musste im praktischen

Parteitreiben hiervon sich ueberzeugen und also reifte in ihm der

verhaengnisvolle Entschluss, diese Heeresmaschine selbst seinen Idealen

dienstbar zu machen und das Gemeinwesen, wie er es im Sinne trug, durch

Condottiergewalt aufzurichten. In dieser Absicht schloss er im Jahre

683 (71) den Bund mit den Generalen der Gegenpartei, welcher, ungeachtet

dieselben das demokratische Programm akzeptiert hatten, doch die

Demokratie und Caesar selbst an den Rand des Unterganges fuehrte. In der

gleichen Absicht trat elf Jahre spaeter er selber als Condottiere auf.

Es geschah in beiden Faellen mit einer gewissen Naivitaet, mit dem

guten Glauben an die Moeglichkeit, ein freies Gemeinwesen wo nicht durch

fremde, doch durch den eigenen Saebel begruenden zu koennen. Man sieht

es ohne Muehe ein, dass dieser Glaube trog und dass niemand den boesen

Geist zum Diener nimmt, ohne ihm selbst zum Knecht zu werden; aber die

groessten Maenner sind nicht die, welche am wenigsten irren. Wenn noch

nach Jahrtausenden wir ehrfurchtsvoll uns neigen vor denn, was Caesar

gewollt und getan hat, so liegt die Ursache nicht darin, dass er eine

Krone begehrt und gewonnen hat, was an sich so wenig etwas Grosses ist

wie die Krone selbst, sondern darin, dass sein maechtiges Ideal: eines

freien Gemeinwesens unter einem Herrscher - ihn nie verlassen und

auch als Monarchen ihn davor bewahrt hat, in das gemeine Koenigtum zu

versinken. Ohne Schwierigkeit ward von den vereinigten Parteien Caesars

Wahl zum Konsul fuer das Jahr 695 (59) durchgesetzt. Die Aristokratie

musste zufrieden sein, durch einen selbst in dieser Zeit tiefster

Korruption Aufsehen erregenden Stimmenkauf, wofuer der ganze Herrenstand

die Mittel zusammenschoss, ihm in der Person des Marcus Bibulus einen

Kollegen zuzugesellen, dessen bornierter Starrsinn in ihren Kreisen

als konservative Energie betrachtet ward und an dessen gutem Willen

wenigstens es nicht lag, wenn die vornehmen Herren ihre patriotischen

Auslagen nicht wieder herausbekamen. Als Konsul brachte Caesar zunaechst

die Begehren seiner Verbuendeten zur Verhandlung, unter denen die

Landanweisung an die Veteranen des asiatischen Heeres bei weitem das

wichtigste war. Das zu diesem Ende von Caesar entworfene Ackergesetz

hielt im allgemeinen fest an den Grundzuegen, wie sie der das Jahr zuvor

in Pompeius' Auftrag eingebrachte, aber gescheiterte Gesetzesentwurf

aufgestellt hatte. Zur Verteilung ward nur das italische Domanialland

bestimmt, das heisst wesentlich das Gebiet von Capua, und, wenn dies

nicht ausreichen sollte, anderer italischer Grundbesitz, der aus dem

Ertrage der neuen oestlichen Provinzen zu dem in den zensorischen Listen

verzeichneten Taxationswert angekauft werden sollte; alle bestehenden

Eigentums- und Erbbesitzrechte blieben also unangetastet. Die einzelnen

Parzellen waren klein. Die Landempfaenger sollten arme Buerger, Vaeter

von wenigstens drei Kindern sein; der bedenkliche Grundsatz, dass der

geleistete Militaerdienst Anspruch auf Grundbesitz gebe, ward nicht

aufgestellt, sondern es wurden nur, wie es billig und zu allen Zeiten

geschehen war, die alten Soldaten sowie nicht minder die auszuweisenden

Zeitpaechter den Landausteilern vorzugsweise zur Beruecksichtigung

empfohlen. Die Ausfuehrung ward einer Kommission von zwanzig Maennern

uebertragen, in die Caesar bestimmt erklaerte, sich selber nicht waehlen

lassen zu wollen. Die Opposition hatte gegen diesen Vorschlag einen

schweren Stand. Es liess sich vernuenftigerweise nicht leugnen, dass die

Staatsfinanzen nach Einrichtung der Provinzen Pontus und Syrien imstande

sein mussten, auf die kampanischen Pachtgelder zu verzichten; dass es

unverantwortlich war, einen der schoensten und eben zum Kleinbesitz

vorzueglich geeigneten Distrikt Italiens dem Privatverkehr zu entziehen;

dass es endlich ebenso ungerecht wie laecherlich war, noch jetzt nach

der Erstreckung des Buergerrechts auf ganz Italien der Ortschaft Capua

die Munizipalrechte vorzuenthalten. Der ganze Vorschlag trug den

Stempel der Maessigung, der Ehrlichkeit und der Solidaritaet, womit

sehr geschickt der demokratische Parteicharakter verbunden war; denn im

wesentlichen lief derselbe doch hinaus auf die Wiederherstellung der

in der marianischen Zeit gegruendeten und von Sulla wiederaufgehobenen

capuanischen Kolonie. Auch in der Form beobachtete Caesar jede moegliche

Ruecksicht. Er legte den Entwurf des Ackergesetzes, sowie zugleich den

Antrag, die von Pompeius im Osten erlassenen Verfuegungen in Bausch und

Bogen zu ratifizieren und die Petition der Steuerpaechter um Nachlass

eines Drittels der Pachtsummen, zunaechst dem Senat zur Begutachtung vor

und erklaerte sich bereit, Abaenderungsvorschlaege entgegenzunehmen

und zu diskutieren. Das Kollegium hatte jetzt Gelegenheit, sich zu

ueberzeugen, wie toericht es gehandelt hatte, durch Verweigerung

dieser Begehren Pompeius und die Ritterpartei dem Gegner in die Arme

zu treiben. Vielleicht war es das stille Gefuehl hiervon, das die

hochgeborenen Herren zu dem lautesten und mit dem gehaltenen Auftreten

Caesars uebel kontrastierenden Widerbellen trieb. Das Ackergesetz

ward von ihnen einfach und selbst ohne Diskussion zurueckgewiesen. Der

Beschluss ueber Pompeius' Einrichtungen in Asien fand ebensowenig Gnade

vor ihren Augen. Den Antrag hinsichtlich der Steuerpaechter versuchte

Cato nach der unloeblichen Sitte des roemischen Parlamentarismus

totzusprechen, das heisst bis zu der gesetzlichen Schlussstunde

der Sitzung seine Rede fortzuspinnen; als Caesar Miene machte, den

stoerrigen Mann verhaften zu lassen, ward schliesslich auch dieser

Antrag verworfen. Natuerlich gingen nun saemtliche Antraege an die

Buergerschaft. Ohne sich weit von der Wahrheit zu entfernen, konnte

Caesar der Menge sagen, dass der Senat die vernuenftigsten und

notwendigsten, in der achtungsvollsten Form an ihn gebrachten

Vorschlaege, bloss weil sie von dem demokratischen Konsul kamen,

schnoede zurueckgewiesen habe. Wenn er hinzufuegte, dass die

Aristokraten ein Komplott gesponnen haetten, um die Verwerfung der

Antraege zu bewirken, und die Buergerschaft, namentlich Pompeius

selbst und dessen alte Soldaten, aufforderte, gegen List und Gewalt ihm

beizustehen, so war auch dies keineswegs aus der Luft gegriffen.

Die Aristokratie, voran der eigensinnige Schwachkopf Bibulus und der

standhafte Prinzipiennarr Cato, hatte in der Tat vor, die Sache bis

zu offenbarer Gewalt zu treiben. Pompeius, von Caesar veranlasst, sich

ueber seine Stellung zu der obschwebenden Frage auszusprechen, erklaerte

unumwunden, wie es sonst seine Art nicht war, dass, wenn jemand wagen

sollte, das Schwert zu zuecken, auch er nach dem seinigen greifen und

dann den Schild nicht zu Hause lassen werde; ebenso sprach Crassus sich

aus. Pompeius' alte Soldaten wurden angewiesen, am Tage der Abstimmung,

die ja zunaechst sie anging, zahlreich mit Waffen unter den Kleidern auf

dem Stimmplatz zu erscheinen. Die Nobilitaet liess dennoch kein Mittel

unversucht, um die Antraege Caesars zu vereiteln. An jedem Tage, wo

Caesar vor dem Volke auftrat, stellte sein Kollege Bibulus die bekannten

politischen Wetterbeobachtungen an, die alle oeffentlichen Geschaefte

unterbrachen; Caesar kuemmerte sich um den Himmel nicht, sondern

fuhr fort, seine irdischen Geschaefte zu betreiben. Die tribunizische

Interzession ward eingelegt; Caesar begnuegte sich, sie nicht zu

beachten. Bibulus und Cato sprangen auf die Rednertribuene, harangierten

die Menge und veranlassten den gewoehnlichen Krawall; Caesar liess

sie durch Gerichtsdiener vom Markte hinwegfuehren und uebrigens

dafuer sorgen, dass ihnen kein Leides geschah - es lag auch in seinem

Interesse, dass die politische Komoedie das blieb, was sie war. Alles

Schikanierens und alles Folterns der Nobilitaet ungeachtet, wurden das

Ackergesetz, die Bestaetigung der asiatischen Organisationen und der

Nachlass fuer die Steuerpaechter von der Buergerschaft angenommen, die

Zwanzigerkommission, an ihrer Spitze Pompeius und Crassus, erwaehlt

und in ihr Amt eingesetzt; mit allen ihren Anstrengungen hatte die

Aristokratie nichts weiter erreicht, als dass ihre blinde und gehaessige

Widersetzlichkeit die Bande der Koalition noch fester gezogen und ihre

Energie, deren sie bald bei. wichtigeren Dingen beduerfen sollte, an

diesen im Grunde gleichgueltigen Angelegenheiten sich erschoepft hatte.

Man beglueckwuenschte sich untereinander ueber den bewiesenen Heldenmut;

dass Bibulus erklaert hatte, lieber sterben als weichen zu wollen, dass

Cato noch in den Haenden der Buettel fortgefahren hatte zu perorieren,

waren grosse patriotische Taten; uebrigens ergab man sich in sein

Schicksal. Der Konsul Bibulus schloss sich fuer den noch uebrigen Teil

des Jahres in sein Haus ein, wobei er zugleich durch oeffentlichen

Anschlag bekannt machte, dass er die fromme Absicht habe, an allen in

diesem Jahr zu Volksversammlungen geeigneten Tagen nach Himmelszeichen

zu spaehen. Seine Kollegen bewunderten wieder den grossen Mann, der,

gleich wie Ennius von dem alten Fabius gesagt, "den Staat durch Zaudern

errette", und taten wie er; die meisten derselben, darunter Cato,

erschienen nicht mehr im Senat und halfen innerhalb ihrer vier Waende

ihrem Konsul sich aergern, dass der politischen Astronomie zum Trotz die

Weltgeschichte weiterging. Dem Publikum erschien diese Passivitaet des

Konsuls sowie der Aristokratie ueberhaupt wie billig als politische

Abdikation; und die Koalition war natuerlich sehr wohl damit zufrieden,

dass man sie die weiteren Schritte fast ungestoert tun liess. Der

wichtigste darunter war die Regulierung der kuenftigen Stellung Caesars.

Verfassungsmaessig lag es dem Senat ob, die Kompetenzen des zweiten

konsularischen Amtsjahrs nach vor der Wahl der Konsuln festzustellen;

demgemaess hatte er denn auch, in Voraussicht der Wahl Caesars, dazu

fuer 696 (58) zwei Provinzen ausersehen, in denen der Statthalter nichts

anderes vorzunehmen fand als Strassenbauten und dergleichen nuetzliche

Dinge mehr. Natuerlich konnte es nicht dabei bleiben; es war unter den

Verbuendeten ausgemacht, dass Caesar ein ausserordentliches nach dem

Muster der Gabinisch-Manilischen Gesetze zugeschnittenes Kommando durch

Volksschluss erhalten solle. Caesar indes hatte oeffentlich erklaert,

keinen Antrag zu seinen eigenen Gunsten einbringen zu wollen; der

Volkstribun Publius Vatinius uebernahm es also, den Antrag bei der

Buergerschaft zu stellen, die natuerlich unbedingt gehorchte. Caesar

erhielt dadurch die Statthalterschaft des cisalpinischen Galliens und

den Oberbefehl der drei daselbst stehenden, schon im Grenzkrieg unter

Lucius Afranius erprobten Legionen, ferner propraetorischen Rang fuer

seine Adjutanten, wie die Pompeianischen ihn gehabt hatten; auf fuenf

Jahre hinaus, auf laengere Zeit, als je frueher ein ueberhaupt auf

bestimmte Zeit beschraenkter Feldherr bestellt worden war, ward dies

Römische Geschichte — Buch 5 · 第 21 / 68 段