aber statt des begeisterten Empfanges, auf den er gezaehlt hatte, war
die Aufnahme, die er fand, mehr als kuehl, und noch kuehler behandelte
man die Forderungen, die er stellte. Er begehrte fuer sich, wie er schon
durch Nepos hatte ankuendigen lassen, das zweite Konsulat, ausserdem
natuerlich die Bestaetigung der vor. ihm im Osten getroffenen
Anordnungen und die Erfuellung des seinen Soldaten gegebenen
Versprechens, sie mit Laendereien auszustatten. Hiergegen erhob sich im
Senat eine systematische Opposition, zu der die persoenliche Erbitterung
des Lucullus und des Metellus Creticus, der alte Groll des Crassus und
Catos gewissenhafte Torheit die hauptsaechlichsten Elemente hergaben.
Das gewuenschte zweite Konsulat ward sofort und unverbluemt verweigert.
Gleich die erste Bitte, die der heimkehrende Feldherr an den Senat
richtete, die Wahl der Konsuln fuer 693 (61) bis nach seinem Eintreffen
in der Hauptstadt aufzuschieben, war ihm abgeschlagen worden; viel
weniger war daran zu denken, die erforderliche Dispensation von dem
Gesetze Sullas ueber die Wiederwahl vom Senat zu erlangen. Fuer die
in den oestlichen Provinzen von ihm getroffenen Anordnungen begehrte
Pompeius die Bestaetigung natuerlich im ganzen; Lucullus setzte es
durch, dass ueber jede Verfuegung besonders verhandelt und abgestimmt
ward, womit fuer endlose Trakasserien und eine Menge Niederlagen im
einzelnen das Feld eroeffnet war. Das Versprechen einer Landschenkung
an die Soldaten der asiatischen Armee ward vom Senat wohl im allgemeinen
ratifiziert, jedoch zugleich ausgedehnt auf die kretischen Legionen
des Metellus und, was schlimmer war, es wurde nicht ausgefuehrt, da die
Gemeindekasse leer und der Senat nicht gemeint war, die Domaenen fuer
diesen Zweck anzugreifen. Pompeius, daran verzweifelnd, der zaehen und
tueckischen Opposition des Rates Herr zu werden, wandte sich an die
Buergerschaft. Allein auf diesem Gebiet verstand er noch weniger sich
zu bewegen. Die demokratischen Fuehrer, obwohl sie ihm nicht offen
entgegentraten, hatten doch auch durchaus keine Ursache, seine
Interessen zu den ihrigen zu machen und hielten sich beiseite. Pompeius'
eigene Werkzeuge, wie zum Beispiel die durch seinen Einfloss und zum
Teil durch sein Geld gewaehlten Konsuln Marcus Pupius Piso 693 (61) und
Lucius Afranius 694 (60), erwiesen sich als ungeschickt und unbrauchbar.
Als endlich durch den Volkstribun Lucius Flavius in Form eines
allgemeinen Ackergesetzes die Landanweisung fuer Pompeius' alte Soldaten
an die Buergerschaft gebracht :ward, blieb der von den Demokraten nicht
unterstuetzte, von den Aristokraten offen bekaempfte Antrag in der
Minoritaet (Anfang 694 60). Fast demuetig buhlte der hochgestellte
Feldherr jetzt um die Gunst der Massen, wie denn auf seinem Antrieb
durch ein von dem Praetor Metellus Nepos eingebrachtes Gesetz die
italischen Zoelle abgeschafft wanden (694 60). Aber er spielte den
Demagogen ohne Geschick und ohne Glueck; sein Ansehen litt darunter,
und was er wollte, erreichte er nicht. Er hatte sich vollstaendig
festgezogen. Einer seiner Gegner fusst seine damalige politische
Stellung dahin zusammen, dass er bemueht sei, "seinen gestickten
Triumphalmantel schweigend zu konservieren". Es blieb ihm in der
Tat nichts uebrig, als sich zu aergern.
----------------------------------------------- ^1 Der Eindruck
der ersten Ansprache, die Pompeius nach seiner Rueckkehr an die
Buergerschaft richtete, wird von Cicero (Art. 1, 14) so geschildert:
prima contio Pornpei non iucunda miseris, inanis improbis, beatis non
grata, bonis non gravis; -----------------------------------------------
Da bot sich eine neue Kombination dar. Der Fuehrer der demokratischem
Partei hatte die politische Windstille, die zunaechst auf den Ruecktritt
des bisherigen Machthabers gefolgt war, in seinem Interesse taetig
benutzt. Als Pompeius aus Asien zurueckkam, war Caesar wenig mehr
gewesen als was auch Catilina war: der Chef einer fast zu einem
Verschwoererklub eingeschwundenen politischen Partei und ein bankrotter
Mann. Seitdem aber hatte er nach verwalteter Praetur (692 62) die
Statthalterschaft des Jenseitigen Spanien uebernommen und dadurch Mittel
gefunden, teils seiner Schulden sich zu entledigen; teils zu
seinem militaerischen Ruf den Grund zu legen. Sein alter Freund und
Bundesgenosse Crassus hatte durch die Hoffnung, den. Rueckhalt gegen
Pompeius, den er an Piso verloren, jetzt an Caesar wiederzufinden, sich
bestimmen lassen, ihn noch vor seinem Abgang in die Provinz von dem
drueckendsten Teil seiner Schuldenlast zu befreien. Er selbst hatte
den kurzen Aufenthalt daselbst energisch benutzt. Im Jahre 694 (60) mit
gefuellten Kassen und als Imperator mit wohlgegruendeten Anspruechen auf
den Triumph aus Spanien zurueckgekehrt, trat er fuer das folgende Jahr
als Bewerber um das Konsulat auf, um dessentwillen er, da der Senat ihm
die Erlaubnis, abwesend sich zu der Konsulwahl zu melden, abschlug,
die Ehre des Triumphes unbedenklich darangab. Seit Jahren hatte
die Demokratie danach gerungen, einen der Ihrigen in den Besitz des
hoechsten Amtes zu bringen, um auf dieser Bruecke zu einer eigenen
militaerischen Macht zu gelangen. Laengst war es ja den Einsichtigen
aller Farben klar geworden, dass der Parteienstreit nicht durch
buergerlichen Kampf, sondern nur noch durch Militaermacht entschieden
werden koenne; der Verlauf aber der Koalition zwischen der Demokratie
und den maechtigen Militaerchefs, durch die der Senatsherrschaft ein
Ende gemacht worden war, zeigte mit unerbittlicher Schaerfe, dass jede
solche Allianz schliesslich auf eine Unterordnung der buergerlichen
unter die militaerischen Elemente hinauslief und dass die Volkspartei,
wenn sie wirklich herrschen wollte, nicht mit ihr eigentlich fremden,
ja feindlichen Generalen sich verbuenden, sondern ihre Fuehrer selbst
zu Generalen machen muesse. Die dahin zielenden Versuche, Catilinas Wahl
zum Konsul durchzusetzen, in Spanien oder Aegypten einen militaerischen
Rueckhalt zu gewinnen, waren gescheitert; jetzt bot sich ihr
die Moeglichkeit, ihrem bedeutendsten Manne das Konsulat und die
Konsularprovinz auf dem gewoehnlichen, verfassungsmaessigen Wege
zu verschaffen und durch Begruendung, wenn man so sagen darf, einer
demokratischen Hausmacht sich von dem zweifelhaften und gefaehrlichen
Bundesgenossen Pompeius unabhaengig zu machen. Aber je mehr der
Demokratie daran gelegen sein musste, sich diese Bahn zu eroeffnen,
die ihr nicht so sehr die guenstigste als die einzige Aussicht auf
ernstliche Erfolge darbot, desto gewisser konnte sie dabei auf den
entschlossenen Widerstand ihrer politischen Gegner zaehlen. Es kam
darauf an, wen sie hierbei sich gegenueber fand. Die Aristokratie
vereinzelt war nicht furchtbar; aber es hatte doch soeben in der
Catilinarischen Angelegenheit sich herausgestellt, dass sie da
allerdings noch etwas vermochte, wo sie von den Maennern der materiellen
Interessen und von den Anhaengern des Pompeius mehr oder minder offen
unterstuetzt ward. Sie hatte Catilinas Bewerbung um das Konsulat
mehrmals vereitelt, und dass sie das gleiche gegen Caesar versuchen
werde, war gewiss genug. Aber wenn auch vielleicht Caesar ihr zum
Trotze gewaehlt ward, so reichte die Wahl allein nicht aus. Er bedurfte
mindestens einige Jahre ungestoerter Wirksamkeit ausserhalb Italiens, um
eine feste militaerische Stellung zu gewinnen, und sicherlich liess die
Nobilitaet kein Mittel unversucht, um waehrend dieser Vorbereitungszeit
seine Plaene zu durchkreuzen. Der Gedanke lag nahe, ob es nicht gelingen
koenne, die Aristokratie wieder, wie im Jahre 683/84 (71 /70) zu
isolieren und zwischen den Demokraten nebst ihrem Bundesgenossen
Crassus einer- und Pompeius und der hohen Finanz andererseits ein auf
gemeinschaftlichen Vorteil fest begruendetes Buendnis aufzurichten. Fuer
Pompeius war ein solches allerdings ein politischer Selbstmord. Sein
bisheriges Gewicht im Staate beruhte darauf, dass er das einzige
Parteihaupt war, das zugleich ueber Legionen, wenn auch jetzt
aufgeloeste, doch immer noch in einem gewissen Masse verfuegte. Der Plan
der Demokratie war ebendarauf gerichtet, ihn dieses Uebergewichtes zu
berauben und ihm in ihrem eigenen Haupt einen militaerischen Nebenbuhler
zur Seite zu stellen. Nimmermehr durfte er hierauf eingehen, am
allerwenigsten aber einem Manne wie Caesar, der schon als blosser
politischer Agitator ihm genug zu schaffen gemacht und soeben in Spanien
die glaenzendsten Beweise auch militaerischer Kapazitaet gegeben hatte,
selber zu einer Oberfeldherrnstelle verhelfen. Allein auf der anderen
Seite war, infolge der schikanoesen Opposition des Senats und der
Gleichgueltigkeit der Menge fuer Pompeius und Pompeius' Wuensche, seine
Stellung, namentlich seinen alten Soldaten gegenueber, so peinlich und
so demuetigend geworden, dass man bei seinem Charakter wohl erwarten
konnte, um den Preis der Erloesung aus dieser unbequemen Lage ihn fuer
eine solche Koalition zu gewinnen. Was aber die sogenannte Ritterpartei
anlangt, so fand diese ueberall da sich ein, wo die Macht war, und es
verstand sich von selbst, dass sie nicht lange auf sich werde warten
lassen, wenn sie Pompeius und die Demokratie aufs neue ernstlich sich
verbuenden sah. Es kam hinzu, dass wegen Catos uebrigens sehr loeblicher
Strenge gegen die Steuerpaechter die hohe Finanz eben jetzt wieder mit
dem Senat in heftigem Hader lag. So ward im Sommer 694 (60) die zweite
Koalition abgeschlossen. Caesar liess sich das Konsulat fuer das
folgende Jahr und demnaechst die Statthalterschaft zusichern; Pompeius
ward die Ratifikation seiner im Osten getroffenen Verfuegungen und
Anweisung von Laendereien an die Soldaten der asiatischen Armee
zugesagt; der Ritterschaft versprach Caesar gleichfalls das, was der
Senat verweigert hatte, ihr durch die Buergerschaft zu verschaffen;
Crassus endlich, der unvermeidliche, durfte wenigstens dem Bunde sich
anschliessen, freilich ohne fuer den Beitritt, den er nicht verweigern
konnte, bestimmte Zusagen zu erhalten. Es waren genau dieselben
Elemente, ja dieselben Personen, die im Herbst 683 (71) und die im
Sommer 684 (70) den Bund miteinander schlossen; aber wie so ganz anders
standen doch damals und jetzt die Parteien! Damals war die Demokratie
nichts als eine politische Partei, ihre Verbuendeten siegreiche, an
der Spitze ihrer Armeen stehende Feldherren; jetzt war der Fuehrer der
Demokraten selber ein sieggekroenter, von grossartigen militaerischen
Entwuerfen erfuellter Imperator, die Bundesgenossen gewesene Generale
ohne Armee. Damals siegte die Demokratie in Prinzipienfragen und raeumte
um diesen Preis die hoechsten Staatsaemter ihren beiden Verbuendeten
ein; jetzt war sie praktischer geworden und nahm die hoechste
buergerliche und militaerische Gewalt fuer sich selber, wogegen nur
in untergeordneten Dingen den Bundesgenossen Konzessionen gemacht und,
bezeichnend genug, nicht einmal Pompeius' alte Forderung eines zweiten
Konsulats beruecksichtigt wurde. Damals gab sich die Demokratie ihren
Verbuendeten hin; jetzt mussten diese sich ihr anvertrauen. Alle
Verhaeltnisse sind vollstaendig veraendert, am meisten jedoch der
Charakter der Demokratie selbst. Wohl hatte dieselbe, seit sie
ueberhaupt war, im innersten Kern ein monarchisches Element in sich
getragen; allein das Verfassungsideal, wie es ihren besten Koepfen in
mehr oder minder deutlichen Umrissen vorschwebte, blieb doch immer ein
buergerliches Gemeinwesen, eine perikleische Staatsordnung, in der die
Macht des Fuersten darauf beruhte, dass er die Buergerschaft in edelster
und vollkommenster Weise vertrat und der vollkommenste und edelste
Teil der Buergschaft ihren rechten Vertrauensmann in ihm erkannte.
Auch Caesar ist von solchen Anschauungen ausgegangen; aber es waren
nun einmal Ideale, die wohl auf die Realitaeten einwirken, aber nicht
geradezu realisiert werden konnten. Weder die einfache buergerliche
Gewalt, wie Gaius Gracchus sie besessen, noch die Bewaffnung der
demokratischen Partei, wie sie Cinna, freilich in sehr unzulaenglicher
Art, versucht hatte, vermochten in dem roemischen Gemeinwesen als
dauerndes Schwergewicht sich zu behaupten; die nicht fuer eine Partei,
sondern fuer einen Feldherrn fechtende Heeresmaschine, die rohe
Macht der Condottieri zeigte sich, nachdem sie zuerst im Dienste der
Restauration auf den Schauplatz getreten war, bald allen politischen
Parteien unbedingt ueberlegen. Auch Caesar musste im praktischen
Parteitreiben hiervon sich ueberzeugen und also reifte in ihm der
verhaengnisvolle Entschluss, diese Heeresmaschine selbst seinen Idealen
dienstbar zu machen und das Gemeinwesen, wie er es im Sinne trug, durch
Condottiergewalt aufzurichten. In dieser Absicht schloss er im Jahre
683 (71) den Bund mit den Generalen der Gegenpartei, welcher, ungeachtet
dieselben das demokratische Programm akzeptiert hatten, doch die
Demokratie und Caesar selbst an den Rand des Unterganges fuehrte. In der
gleichen Absicht trat elf Jahre spaeter er selber als Condottiere auf.
Es geschah in beiden Faellen mit einer gewissen Naivitaet, mit dem
guten Glauben an die Moeglichkeit, ein freies Gemeinwesen wo nicht durch
fremde, doch durch den eigenen Saebel begruenden zu koennen. Man sieht
es ohne Muehe ein, dass dieser Glaube trog und dass niemand den boesen
Geist zum Diener nimmt, ohne ihm selbst zum Knecht zu werden; aber die
groessten Maenner sind nicht die, welche am wenigsten irren. Wenn noch
nach Jahrtausenden wir ehrfurchtsvoll uns neigen vor denn, was Caesar
gewollt und getan hat, so liegt die Ursache nicht darin, dass er eine
Krone begehrt und gewonnen hat, was an sich so wenig etwas Grosses ist
wie die Krone selbst, sondern darin, dass sein maechtiges Ideal: eines
freien Gemeinwesens unter einem Herrscher - ihn nie verlassen und
auch als Monarchen ihn davor bewahrt hat, in das gemeine Koenigtum zu
versinken. Ohne Schwierigkeit ward von den vereinigten Parteien Caesars
Wahl zum Konsul fuer das Jahr 695 (59) durchgesetzt. Die Aristokratie
musste zufrieden sein, durch einen selbst in dieser Zeit tiefster
Korruption Aufsehen erregenden Stimmenkauf, wofuer der ganze Herrenstand
die Mittel zusammenschoss, ihm in der Person des Marcus Bibulus einen
Kollegen zuzugesellen, dessen bornierter Starrsinn in ihren Kreisen
als konservative Energie betrachtet ward und an dessen gutem Willen
wenigstens es nicht lag, wenn die vornehmen Herren ihre patriotischen
Auslagen nicht wieder herausbekamen. Als Konsul brachte Caesar zunaechst
die Begehren seiner Verbuendeten zur Verhandlung, unter denen die
Landanweisung an die Veteranen des asiatischen Heeres bei weitem das
wichtigste war. Das zu diesem Ende von Caesar entworfene Ackergesetz
hielt im allgemeinen fest an den Grundzuegen, wie sie der das Jahr zuvor
in Pompeius' Auftrag eingebrachte, aber gescheiterte Gesetzesentwurf
aufgestellt hatte. Zur Verteilung ward nur das italische Domanialland
bestimmt, das heisst wesentlich das Gebiet von Capua, und, wenn dies
nicht ausreichen sollte, anderer italischer Grundbesitz, der aus dem
Ertrage der neuen oestlichen Provinzen zu dem in den zensorischen Listen
verzeichneten Taxationswert angekauft werden sollte; alle bestehenden
Eigentums- und Erbbesitzrechte blieben also unangetastet. Die einzelnen
Parzellen waren klein. Die Landempfaenger sollten arme Buerger, Vaeter
von wenigstens drei Kindern sein; der bedenkliche Grundsatz, dass der
geleistete Militaerdienst Anspruch auf Grundbesitz gebe, ward nicht
aufgestellt, sondern es wurden nur, wie es billig und zu allen Zeiten
geschehen war, die alten Soldaten sowie nicht minder die auszuweisenden
Zeitpaechter den Landausteilern vorzugsweise zur Beruecksichtigung
empfohlen. Die Ausfuehrung ward einer Kommission von zwanzig Maennern
uebertragen, in die Caesar bestimmt erklaerte, sich selber nicht waehlen
lassen zu wollen. Die Opposition hatte gegen diesen Vorschlag einen
schweren Stand. Es liess sich vernuenftigerweise nicht leugnen, dass die
Staatsfinanzen nach Einrichtung der Provinzen Pontus und Syrien imstande
sein mussten, auf die kampanischen Pachtgelder zu verzichten; dass es
unverantwortlich war, einen der schoensten und eben zum Kleinbesitz
vorzueglich geeigneten Distrikt Italiens dem Privatverkehr zu entziehen;
dass es endlich ebenso ungerecht wie laecherlich war, noch jetzt nach
der Erstreckung des Buergerrechts auf ganz Italien der Ortschaft Capua
die Munizipalrechte vorzuenthalten. Der ganze Vorschlag trug den
Stempel der Maessigung, der Ehrlichkeit und der Solidaritaet, womit
sehr geschickt der demokratische Parteicharakter verbunden war; denn im
wesentlichen lief derselbe doch hinaus auf die Wiederherstellung der
in der marianischen Zeit gegruendeten und von Sulla wiederaufgehobenen
capuanischen Kolonie. Auch in der Form beobachtete Caesar jede moegliche
Ruecksicht. Er legte den Entwurf des Ackergesetzes, sowie zugleich den
Antrag, die von Pompeius im Osten erlassenen Verfuegungen in Bausch und
Bogen zu ratifizieren und die Petition der Steuerpaechter um Nachlass
eines Drittels der Pachtsummen, zunaechst dem Senat zur Begutachtung vor
und erklaerte sich bereit, Abaenderungsvorschlaege entgegenzunehmen
und zu diskutieren. Das Kollegium hatte jetzt Gelegenheit, sich zu
ueberzeugen, wie toericht es gehandelt hatte, durch Verweigerung
dieser Begehren Pompeius und die Ritterpartei dem Gegner in die Arme
zu treiben. Vielleicht war es das stille Gefuehl hiervon, das die
hochgeborenen Herren zu dem lautesten und mit dem gehaltenen Auftreten
Caesars uebel kontrastierenden Widerbellen trieb. Das Ackergesetz
ward von ihnen einfach und selbst ohne Diskussion zurueckgewiesen. Der
Beschluss ueber Pompeius' Einrichtungen in Asien fand ebensowenig Gnade
vor ihren Augen. Den Antrag hinsichtlich der Steuerpaechter versuchte
Cato nach der unloeblichen Sitte des roemischen Parlamentarismus
totzusprechen, das heisst bis zu der gesetzlichen Schlussstunde
der Sitzung seine Rede fortzuspinnen; als Caesar Miene machte, den
stoerrigen Mann verhaften zu lassen, ward schliesslich auch dieser
Antrag verworfen. Natuerlich gingen nun saemtliche Antraege an die
Buergerschaft. Ohne sich weit von der Wahrheit zu entfernen, konnte
Caesar der Menge sagen, dass der Senat die vernuenftigsten und
notwendigsten, in der achtungsvollsten Form an ihn gebrachten
Vorschlaege, bloss weil sie von dem demokratischen Konsul kamen,
schnoede zurueckgewiesen habe. Wenn er hinzufuegte, dass die
Aristokraten ein Komplott gesponnen haetten, um die Verwerfung der
Antraege zu bewirken, und die Buergerschaft, namentlich Pompeius
selbst und dessen alte Soldaten, aufforderte, gegen List und Gewalt ihm
beizustehen, so war auch dies keineswegs aus der Luft gegriffen.
Die Aristokratie, voran der eigensinnige Schwachkopf Bibulus und der
standhafte Prinzipiennarr Cato, hatte in der Tat vor, die Sache bis
zu offenbarer Gewalt zu treiben. Pompeius, von Caesar veranlasst, sich
ueber seine Stellung zu der obschwebenden Frage auszusprechen, erklaerte
unumwunden, wie es sonst seine Art nicht war, dass, wenn jemand wagen
sollte, das Schwert zu zuecken, auch er nach dem seinigen greifen und
dann den Schild nicht zu Hause lassen werde; ebenso sprach Crassus sich
aus. Pompeius' alte Soldaten wurden angewiesen, am Tage der Abstimmung,
die ja zunaechst sie anging, zahlreich mit Waffen unter den Kleidern auf
dem Stimmplatz zu erscheinen. Die Nobilitaet liess dennoch kein Mittel
unversucht, um die Antraege Caesars zu vereiteln. An jedem Tage, wo
Caesar vor dem Volke auftrat, stellte sein Kollege Bibulus die bekannten
politischen Wetterbeobachtungen an, die alle oeffentlichen Geschaefte
unterbrachen; Caesar kuemmerte sich um den Himmel nicht, sondern
fuhr fort, seine irdischen Geschaefte zu betreiben. Die tribunizische
Interzession ward eingelegt; Caesar begnuegte sich, sie nicht zu
beachten. Bibulus und Cato sprangen auf die Rednertribuene, harangierten
die Menge und veranlassten den gewoehnlichen Krawall; Caesar liess
sie durch Gerichtsdiener vom Markte hinwegfuehren und uebrigens
dafuer sorgen, dass ihnen kein Leides geschah - es lag auch in seinem
Interesse, dass die politische Komoedie das blieb, was sie war. Alles
Schikanierens und alles Folterns der Nobilitaet ungeachtet, wurden das
Ackergesetz, die Bestaetigung der asiatischen Organisationen und der
Nachlass fuer die Steuerpaechter von der Buergerschaft angenommen, die
Zwanzigerkommission, an ihrer Spitze Pompeius und Crassus, erwaehlt
und in ihr Amt eingesetzt; mit allen ihren Anstrengungen hatte die
Aristokratie nichts weiter erreicht, als dass ihre blinde und gehaessige
Widersetzlichkeit die Bande der Koalition noch fester gezogen und ihre
Energie, deren sie bald bei. wichtigeren Dingen beduerfen sollte, an
diesen im Grunde gleichgueltigen Angelegenheiten sich erschoepft hatte.
Man beglueckwuenschte sich untereinander ueber den bewiesenen Heldenmut;
dass Bibulus erklaert hatte, lieber sterben als weichen zu wollen, dass
Cato noch in den Haenden der Buettel fortgefahren hatte zu perorieren,
waren grosse patriotische Taten; uebrigens ergab man sich in sein
Schicksal. Der Konsul Bibulus schloss sich fuer den noch uebrigen Teil
des Jahres in sein Haus ein, wobei er zugleich durch oeffentlichen
Anschlag bekannt machte, dass er die fromme Absicht habe, an allen in
diesem Jahr zu Volksversammlungen geeigneten Tagen nach Himmelszeichen
zu spaehen. Seine Kollegen bewunderten wieder den grossen Mann, der,
gleich wie Ennius von dem alten Fabius gesagt, "den Staat durch Zaudern
errette", und taten wie er; die meisten derselben, darunter Cato,
erschienen nicht mehr im Senat und halfen innerhalb ihrer vier Waende
ihrem Konsul sich aergern, dass der politischen Astronomie zum Trotz die
Weltgeschichte weiterging. Dem Publikum erschien diese Passivitaet des
Konsuls sowie der Aristokratie ueberhaupt wie billig als politische
Abdikation; und die Koalition war natuerlich sehr wohl damit zufrieden,
dass man sie die weiteren Schritte fast ungestoert tun liess. Der
wichtigste darunter war die Regulierung der kuenftigen Stellung Caesars.
Verfassungsmaessig lag es dem Senat ob, die Kompetenzen des zweiten
konsularischen Amtsjahrs nach vor der Wahl der Konsuln festzustellen;
demgemaess hatte er denn auch, in Voraussicht der Wahl Caesars, dazu
fuer 696 (58) zwei Provinzen ausersehen, in denen der Statthalter nichts
anderes vorzunehmen fand als Strassenbauten und dergleichen nuetzliche
Dinge mehr. Natuerlich konnte es nicht dabei bleiben; es war unter den
Verbuendeten ausgemacht, dass Caesar ein ausserordentliches nach dem
Muster der Gabinisch-Manilischen Gesetze zugeschnittenes Kommando durch
Volksschluss erhalten solle. Caesar indes hatte oeffentlich erklaert,
keinen Antrag zu seinen eigenen Gunsten einbringen zu wollen; der
Volkstribun Publius Vatinius uebernahm es also, den Antrag bei der
Buergerschaft zu stellen, die natuerlich unbedingt gehorchte. Caesar
erhielt dadurch die Statthalterschaft des cisalpinischen Galliens und
den Oberbefehl der drei daselbst stehenden, schon im Grenzkrieg unter
Lucius Afranius erprobten Legionen, ferner propraetorischen Rang fuer
seine Adjutanten, wie die Pompeianischen ihn gehabt hatten; auf fuenf
Jahre hinaus, auf laengere Zeit, als je frueher ein ueberhaupt auf
bestimmte Zeit beschraenkter Feldherr bestellt worden war, ward dies