grollende hungrige Menge verlangte nur eine Gelegenheit, um mit dem
Senat abzurechnen. Es war eine entscheidende Krise. Die Oligarchie, wie
auch herabgewuerdigt und entwaffnet, war noch nicht gestuerzt, dennoch
lag die Fuehrung der oeffentlichen Angelegenheiten in den Haenden des
Senats; sie stuerzte aber, wenn die Gegner diese, dass heisst namentlich
die Oberleitung der militaerischen Angelegenheiten, sich selber
zueigneten; und jetzt war dies moeglich. Wenn jetzt Vorschlaege ueber
eine andere und bessere Fuehrung des Land- und Seekrieges an die
Komitien gebracht wurden, so war bei der Stimmung der Buergerschaft der
Senat voraussichtlich nicht imstande, deren Durchsetzung zu
verhindern; und eine Intervention der Buergerschaft in diesen hoechsten
Verwaltungsfragen war tatsaechlich die Absetzung des Senats und die
Uebertragung der Leitung des Staats an die Fuehrer der Opposition.
Wieder einmal brachte die Verkettung der Dinge die Entscheidung in
die Haende des Pompeius. Seit mehr als zwei Jahren lebte der gefeierte
Feldherr als Privatmann in der Hauptstadt. Seine Stimme ward im Rathaus
wie auf dem Markte selten vernommen; dort war er nicht gern gesehen und
ohne entscheidenden Einfluss, hier scheute er sich vor dem stuermischen
Treiben der Parteien. Wenn er aber sich zeigte, geschah es mit dem
vollstaendigen Hofstaat seiner vornehmen und geringen Klienten, und eben
seine feierliche Zurueckgezogenheit imponierte der Menge. Wenn er, an
dem der volle Glanz seiner ungemeinen Erfolge noch unvermindert haftete,
jetzt sich erbot, nach dem Osten abzugehen, so ward er ohne Zweifel
mit aller von ihm selbst geforderten militaerischen und politischen
Machtvollkommenheit von der Buergerschaft bereitwillig bekleidet. Fuer
die Oligarchie, die in der politischen Militaerdiktatur ihren sicheren
Ruin, in Pompeius selbst seit der Koalition von 683 (71) ihren
verhasstesten Feind sah, war dies ein vernichtender Schlag; aber auch
der demokratischen Partei konnte dabei nicht wohl zu Mute sein. So
wuenschenswert es ihr an sich sein musste, dem Regiment des Senats ein
Ende zu machen, so war es doch, wenn es in dieser Weise geschah,
weit weniger ein Sieg ihrer Partei als ein persoenlicher ihres
uebermaechtigen Verbuendeten. Leicht konnte in diesem der demokratischen
Partei ein weit gefaehrlicherer Gegner aufstehen als der Senat war.
Die wenige Jahre zuvor durch die Entlassung der spanischen Armee und
Pompeius' Ruecktritt gluecklich vermiedene Gefahr kehrte in verstaerktem
Masse wieder, wenn Pompeius jetzt an die Spitze der Armeen des
Ostens trat. Diesmal indes griff Pompeius zu oder liess es wenigstens
geschehen, dass andere fuer ihn zugriffen. Es wurden im Jahre 687
(67) zwei Gesetzvorschlaege eingebracht, von denen der eine ausser
der laengst von der Demokratie geforderten Entlassung der ausgedienten
Soldaten der asiatischen Armee die Abberufung des Oberfeldherrn
derselben, Lucius Lucullus, und dessen Ersetzung durch einen der Konsuln
des laufenden Jahres, Gaius Piso oder Manius Glabrio, verfuegte, der
zweite den sieben Jahre zuvor zur Reinigung der Meere von den Piraten
vom Senat selbst aufgestellten Plan wiederaufnahm und erweiterte. Ein
einziger, vom Senat aus den Konsularen zu bezeichnender Feldherr sollte
bestellt werden, um zur See auf dem gesamten Mittellaendischen Meer
von den Saeulen des Herkules bis an die pontische und syrische Kueste
ausschliesslich, zu Lande ueber saemtliche Kuesten bis zehn deutsche
Meilen landeinwaerts mit den betreffenden roemischen Statthaltern
konkurrierend, den Oberbefehl zu uebernehmen. Auf drei Jahre hinaus war
demselben das Amt gesichert. Ihn umgab ein Generalstab, wie Rom
noch keinen gesehen hatte, von fuenfundzwanzig Unterbefehlshabern
senatorischen Standes, alle mit praetorischen Insignien und
praetorischer Gewalt bekleidet, und von zwei Unterschatzmeistern mit
quaestorischen Befugnissen, sie alle erlesen durch den ausschliesslichen
Willen des hoechstkommandierenden Feldherrn. Es ward demselben
gestattet, bis zu 120000 Mann Fussvolk, 5000 Reitern, 500 Kriegsschiffen
aufzustellen und zu dem Ende ueber die Mittel der Provinzen und
Klientelstaaten unbeschraenkt zu verfuegen; ueberdies wurden die
vorhandenen Kriegsschiffe und eine ansehnliche Truppenzahl sofort
ihm ueberwiesen. Die Kassen des Staats in der Hauptstadt wie in den
Provinzen sowie die der abhaengigen Gemeinden sollten ihm unbeschraenkt
zu Gebot stehen und trotz der peinlichen Finanznot sofort aus der
Staatskasse ihm eine Summe von 11 Mill. Talern (144 Mill. Sesterzen)
ausgezahlt werden. Es leuchtet ein, dass durch diese Gesetzentwuerfe,
namentlich durch den die Expedition gegen die Piraten betreffenden,
das Regiment des Senats ueber den Haufen fiel. Wohl waren die von der
Buergerschaft ernannten ordentlichen hoechsten Beamten von selbst
die rechten Feldherren der Gemeinde und bedurften auch die
ausserordentlichen Beamten, um Feldherren sein zu koennen, wenigstens
nach strengem Recht der Bestaetigung durch die Buergerschaft; aber
auf die Besetzung der einzelnen Kommandos stand der Gemeinde
verfassungsmaessig kein Einfluss zu und nur entweder auf Antrag des
Senats oder doch auf Antrag eines an sich zum Feldherrnamt berechtigten
Beamten hatten bisher die Komitien hin und wieder hier sich eingemischt
und auch die spezielle Kompetenz vergeben. Hierin stand vielmehr,
seit es einen roemischen Freistaat gab, dem Senate das tatsaechlich
entscheidende Wort zu und es war diese seine Befugnis im Laufe der Zeit
zu endgueltiger Anerkennung gelangt. Freilich hatte die Demokratie auch
hieran schon geruettelt; allein selbst in dem bedenklichsten der bisher
vorgekommenen Faelle, bei der Uebertragung des afrikanischen Kommandos
auf Gaius Marius 647 (107), war nur ein verfassungsmaessig zum
Feldherrnamt ueberhaupt berechtigter Beamter durch den Schluss der
Buergerschaft mit einer bestimmten Expedition beauftragt worden. Aber
jetzt sollte die Buergerschaft einen beliebigen Privatmann nicht bloss
mit der ausserordentlichen hoechsten Amtsgewalt ausstatten, sondern auch
mit einer bestimmt von ihr normierten Kompetenz. Dass der Senat diesen
Mann aus der Reihe der Konsulare zu erkiesen hatte, war eine Milderung
nur in der Form; denn die Auswahl blieb demselben nur deshalb
ueberlassen, weil es eben eine Wahl nicht war und der stuermisch
aufgeregten Menge gegenueber der Senat den Oberbefehl der Meere und
Kuesten schlechterdings keinem andern uebertragen konnte als einzig dem
Pompeius. Aber bedenklicher noch als diese prinzipielle Negierung der
Senatsherrschaft war die tatsaechliche Aufhebung derselben durch die
Einrichtung eines Amtes von fast unbeschraenkter militaerischer und
finanzieller Kompetenz. Waehrend das Feldherrnamt sonst auf eine
einjaehrige Frist, auf eine bestimmte Provinz, auf streng zugemessene
militaerische und finanzielle Hilfsmittel beschraenkt war, war dem neuen
ausserordentlichen Amt von vornherein eine dreijaehrige Dauer gesichert,
die natuerlich weitere Verlaengerung nicht ausschloss, war demselben der
groesste Teil der saemtlichen Provinzen, ja sogar Italien selbst, das
sonst von militaerischer Amtsgewalt frei war, untergeordnet, waren
ihm die Soldaten, Schiffe, Kassen des Staats fast unbeschraenkt zur
Verfuegung gestellt. Selbst der eben erwaehnte uralte Fundamentalsatz
des republikanisch-roemischen Staatsrechts, dass die hoechste
militaerische und buergerliche Amtsgewalt nicht ohne Mitwirkung
der Buergerschaft vergeben werden koenne, ward zu Gunsten des
neuen Oberfeldherrn gebrochen: indem das Gesetz den fuenfundzwanzig
Adjutanten, die er sich ernennen wuerde, im voraus praetorischen Rang
und praetorische Befugnisse verlieh ^1, wurde das hoechste Amt des
republikanischen Rom einem neu geschaffenen untergeordnet, fuer das den
geeigneten Namen zu finden der Zukunft ueberlassen blieb, das aber
der Sache nach schon jetzt die Monarchie in sich enthielt. Es war eine
vollstaendige Umwaelzung der bestehenden Ordnung, zu der mit
diesem Gesetzvorschlag der Grund gelegt ward.
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^1 Die ausserordentliche Amtsgewalt (pro consule, pro praetore, pro
quaestore) konnte nach roemischem Staatsrecht in dreifacher Weise
entstehen. Entweder ging sie hervor aus dem fuer die nichtstaedtische
Amtstaetigkeit geltenden Grundsatz, dass das Amt bis zu dem gesetzlichen
Endtermin, die Amtsgewalt aber bis zum Eintreffen des Nachfolgers
fortdauert, was der aelteste, einfachste und haeufigste Fall ist. Oder
sie entstand auf dem Wege, dass die beikommenden Organe, namentlich
die Komitien, in spaeterer Zeit auch wohl der Senat, einen nicht in der
Verfassung vorgesehenen Oberbeamten ernannten, indem dieser zwar sonst
dem ordentlichen Beamten gleichstand, aber doch zum Kennzeichen der
Ausserordentlichkeit seines Amtes sich nur "an Praetors" oder "an
Konsuls Statt" nannte. Hierher gehoeren auch die in ordentlichem Wege
zu Quaestoren ernannten, dann aber ausserordentlicherweise mit
praetorischer oder gar konsularischer Amtsgewalt ausgestatteten Beamten
(quaestores pro praetore oder pro consule), in welcher Eigenschaft zum
Beispiel Publius Lentulus Marcellinus 679 (73) nach Kyrene (Sall. hist.
2, 39 Dietsch), Gnaeus Piso 689 (65) nach dem Diesseitigen Spanien
(Sall. Cat. 19), Cato 696 (58) nach Kypros (Vell. 2, 45) gingen.
Oder endlich es beruht die ausserordentliche Amtsgewalt auf dem
Mandierungsrecht des hoechsten Beamten. Derselbe ist, wenn er seinen
Amtsbezirk verlaesst oder sonst behindert ist, sein Amt zu versehen,
befugt, einen seiner Leute zu seinem Stellvertreter zu ernennen, welcher
dann legatus pro praetore (Sall. Iug. 36-38) oder wenn die Wahl auf
den Quaestor faellt, quaestor pro praetore (Sall. Iug. 103) heisst.
In gleicher Weise ist er befugt, wenn er keinen Quaestor hat, dessen
Geschaefte durch einen seines Gefolges versehen zu lassen, welcher dann
legatus pro quaestore heisst und mit diesem Namen wohl zuerst auf
den makedonischen Tetradrachmen des Sura, Unterbefehlshabers des
Statthalters von Makedonien 665-667 (89-87) begegnet. Das aber ist
dem Wesen der Mandierung zuwider und darum nach aelterem Staatsrecht
unzulaessig, dass der hoechste Beamte, ohne in seiner Funktionierung
gehindert zu sein, gleich bei Antritt seines Amtes von vornherein einen
oder mehrere seiner Untergebenen mit hoechster Amtsgewalt ausstattet;
und insofern sind die legati pro praetore des Prokonsuls Pompeius eine
Neuerung und schon denen gleichartig, die in der Kaiserzeit eine
so grosse Rolle spielen.
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Massregeln eines Mannes, der soeben noch von seiner Halbheit und
Schwaeche so auffallende Beweise geliefert hatte, befremden durch
ihre durchgreifende Energie. Indes ist es doch wohl erklaerlich, dass
Pompeius diesmal entschlossener verfuhr als waehrend seines Konsulats.
Handelte es sich doch nicht darum, sofort als Monarch aufzutreten,
sondern die Monarchie zunaechst nur vorzubereiten durch eine
militaerische Ausnahmemassregel, die, wie revolutionaer sie ihrem Wesen
nach war, doch noch in den Formen der bestehenden Verfassung vollzogen
werden konnte, und die zunaechst Pompeius dem alten Ziel seiner
Wuensche, dem Kommando gegen Mithradates und Tigranes, entgegenfuehrte.
Auch gewichtige Zweckmaessigkeitsgruende sprachen fuer die Emanzipation
der Militaergewalt von dem Senat. Pompeius konnte nicht vergessen
haben, dass ein nach ganz gleichen Grundsaetzen angelegter Plan zur
Unterdrueckung der Piraterie wenige Jahre zuvor an der verkehrten
Ausfuehrung durch den Senat gescheitert, dass der Ausgang des Spanischen
Krieges durch die Vernachlaessigung der Heere von sehen des Senats und
dessen unverstaendige Finanzwirtschaft aufs hoechste gefaehrdet
worden war; er konnte nicht uebersehen, wie die grosse Majoritaet der
Aristokratie gegen ihn, den abtruennigen Sullaner, gesinnt war und
welchem Schicksal er entgegenging, wenn er als Feldherr der Regierung
mit der gewoehnlichen Kompetenz sich nach dem Osten senden liess.
Begreiflich ist es daher, dass er als die erste Bedingung der Uebernahme
des Kommandos eine vom Senat unabhaengige Stellung bezeichnete und dass
die Buergerschaft bereitwillig darauf einging. Es ist ferner in hohem
Grade wahrscheinlich, dass Pompeius diesmal durch seine Umgebungen,
die ueber sein Zurueckweichen vor zwei Jahren vermutlich nicht
wenig ungehalten waren, zu rascherem Handeln fortgerissen ward. Die
Gesetzvorschlaege ueber Lucullus' Abberufung und die Expedition gegen
die Piraten wurden eingebracht von dem Volkstribun Aulus Gabinius,
einem oekonomisch und sittlich ruinierten Mann, aber einem gewandten
Unterhaendler, dreisten Redner und tapferen Soldaten. So wenig ernsthaft
auch Pompeius' Beteuerungen gemeint waren, dass er den Oberbefehl in dem
Seeraeuberkriege durchaus nicht wuensche und nur nach haeuslicher Ruhe
sich sehne, so ist doch davon wahrscheinlich so viel wahr, dass der
kecke und bewegliche Klient, der mit Pompeius und dessen engerem Kreise
im vertraulichen Verkehr stand und die Verhaeltnisse und die Menschen
vollkommen durchschaute, seinem kurzsichtigen und unbehilflichen
Patron die Entscheidung zum guten Teil ueber den Kopf nahm.
---------------------------------------------------- Die Demokratie, wie
unzufrieden ihre Fuehrer im stillen sein mochten, konnte doch nicht
wohl oeffentlich gegen den Gesetzvorschlag auftreten. Die Durchbringung
desselben haette sie allem Anschein nach auf keinen Fall zu hindern
vermocht, wohl aber durch Opposition dagegen mit Pompeius offen
gebrochen und dadurch ihn genoetigt, entweder der Oligarchie sich zu
naehern oder gar beiden Parteien gegenueber seine persoenliche Politik
ruecksichtslos zu verfolgen. Es blieb den Demokraten nichts uebrig, als
ihre Allianz mit Pompeius, wie hohl sie immer war, auch diesmal noch
festzuhalten und diese Gelegenheit zu ergreifen, um wenigstens den Senat
endlich definitiv zu stuerzen und aus der Opposition in das Regiment
ueberzugehen, das weitere aber der Zukunft und Pompeius' wohlbekannter
Charakterschwaeche zu ueberlassen. So unterstuetzten denn auch ihre
Fuehrer, der Praetor Lucius Quinctius, derselbe, der sieben Jahre zuvor
fuer die Wiederherstellung der tribunizischen Gewalt taetig gewesen
war, und der gewesene Quaestor Gaius Caesar, die Gabinischen
Gesetzvorschlaege. Die privilegierten Klassen waren ausser sich, nicht
bloss die Nobilitaet, sondern ebenso die kaufmaennische Aristokratie,
die auch ihre Sonderrechte durch eine so gruendliche Staatsumwaelzung
bedroht fuehlte und wieder einmal ihren rechten Patron in dem Senat
erkannte. Als der Tribun Gabinius nach Einbringung seiner Antraege in
der Kurie sich zeigte, fehlte nicht viel, dass ihn die Vaeter der Stadt
mit eigenen Haenden erwuergt haetten, ohne in ihrem Eifer zu erwaegen,
wie hoechst unvorteilhaft diese Methode zu argumentieren fuer sie
ablaufen wusste. Der Tribun entkam auf den Markt und rief die Menge
auf, das Rathaus zu stuermen, als eben zur rechten Zeit noch die Sitzung
aufgehoben ward. Der Konsul Piso, der Vorkaempfer der Oligarchie, der
zufaellig der Menge in die Haende geriet, waere sicher ein Opfer der
Volkswut geworden, wenn nicht Gabinius darueber zugekommen waere und, um
nicht durch unzeitige Freveltaten seinen gewissen Erfolg auf das Spiel
zu stellen, den Konsul befreit haette. Inzwischen blieb die Erbitterung
der Menge unvermindert und fand stets neue Nahrung in den hohen
Getreidepreisen und den zahlreichen, zum Teil ganz tollen Geruechten,
zum Beispiel, dass Lucius Lucullus die ihm zur Kriegfuehrung
ueberwiesenen Gelder teils in Rom zinsbar belegt, teils mit denselben
den Praetor Quinctius der Sache des Volkes abwendig zu machen versucht
habe; dass der Senat dem "zweiten Romulus", wie man Pompeius nannte,
das Schicksal des ersten ^2 zu bereiten gedenke und dergleichen mehr.
Darueber kam der Tag der Abstimmung heran. Kopf an Kopf gedraengt stand
die Menge auf dem Markte; bis an die Daecher hinauf waren alle Gebaeude,
von wo aus die Rednerbuehne gesehen werden konnte, mit Menschen bedeckt.
Saemtliche Kollegen des Gabinius hatten dem Senat die Interzession
zugesagt: aber den brausenden Wogen der Massen gegenueber schwiegen
alle bis auf den einzigen Lucius Trebellius, der sich und dem Senat
geschworen hatte, lieber zu sterben als zu weichen. Als dieser
interzedierte, unterbrach Gabinius sogleich die Abstimmung ueber seine
Gesetzvorschlaege und beantragte bei dem versammelten Volke, mit seinem
widerstrebenden Kollegen zu verfahren, wie einst auf Tiberius Gracchus'
Antrag mit dem Octavius verfahren war, das heisst ihn sofort seines
Amtes zu entsetzen. Es ward abgestimmt und die Verlesung der Stimmtafeln
begann; als die ersten siebzehn Bezirke, die zur Verlesung kamen, sich
fuer den Antrag erklaerten und die naechste bejahende Stimme demselben
die Majoritaet gab, zog Trebellius, seines Eides vergessend, die
Interzession kleinmuetig zurueck. Vergeblich bemuehte sich darauf der
Tribun Otho zu bewirken, dass wenigstens die Kollegialitaet gewahrt und
statt eines Feldherrn zwei gewaehlt werden moechten; vergeblich strengte
der hochbejahrte Quintus Catulus, der geachtetste Mann im Senat,
seine letzten Kraefte dafuer an, dass die Unterfeldherren nicht vom
Oberfeldherrn ernannt, sondern vom Volke gewaehlt werden moechten. Otho
konnte in dem Toben der Menge nicht einmal sich Gehoer verschaffen; dem
Catulus verschaffte es Gabinius' wohlberechnete Zuvorkommenheit, und in
ehrerbietigem Schweigen horchte die Menge den Worten des Greises; aber
verloren waren sie darum nicht minder. Die Vorschlaege wurden nicht
bloss mit allen Klauseln unveraendert zum Gesetz erhoben, sondern auch,
was Pompeius noch im einzelnen nachtraeglich begehrte,
augenblicklich und vollstaendig bewilligt.
-------------------------------------------------------------- ^2 Der
Sage nach ward Koenig Romulus von den Senatoren in Stuecke zerrissen.
------------------------------------------------------------- Mit
hochgespannten Hoffnungen sah man die beiden Feldherren Pompeius und
Glabrio nach ihren Bestimmungsorten abgehen. Die Kornpreise waren nach
dem Durchgehen der Gabinischen Gesetze sogleich auf die gewoehnlichen
Saetze zurueckgegangen: ein Beweis, welche Hoffnungen an die grossartige
Expedition und ihren ruhmvollen Fuehrer sich knuepften. Sie wurden, wie
spaeter erzaehlt wird, nicht bloss erfuellt, sondern uebertroffen;
in drei Monaten war die Saeuberung der Meere vollendet. Seit dem
Hannibalischen Kriege war die roemische Regierung nicht mit solcher
Energie nach aussen hin aufgetreten; gegenueber der schlaffen
und unfaehigen Verwaltung der Oligarchie hatte die
demokratisch-militaerische Opposition auf das glaenzendste ihren Beruf
dargetan, die Zuegel des Staates zu fassen und zu lenken. Die ebenso
unpatriotischen wie ungeschickten Versuche des Konsuls Piso,
den Anstalten des Pompeius zu Unterdrueckung der Piraterie im
Narbonensischen Gallien kleinliche Hindernisse in den Weg zu legen,
steigerten nur die Erbitterung der Buergerschaft gegen die Oligarchie
und ihren Enthusiasmus fuer Pompeius: einzig dessen persoenliche
Dazwischenkunft verhinderte es, dass die Volksversammlung nicht
den Konsul kurzweg seines Amtes entsetzte. Inzwischen war auf dem
asiatischen Festland die Verwirrung nur noch aerger geworden. Glabrio,
der an Lucullus' Stelle den Oberbefehl gegen Mithradates und Tigranes
uebernehmen sollte, war in Vorderasien sitzen geblieben und hatte
zwar durch verschiedene Proklamationen die Soldaten gegen Lucullus
aufgestiftet, aber den Oberbefehl nicht angetreten, so dass Lucullus
denselben fortzufuehren gezwungen war. Gegen Mithradates war natuerlich
nichts geschehen; die pontischen Reiter pluenderten ungescheut und
ungestraft in Bithynien und Kappadokien. Durch den Piratenkrieg war
auch Pompeius veranlasst worden, sich mit seinem Heer nach Kleinasien
zu begeben; nichts lag naeher, als ihm den Oberbefehl in dem
Pontisch-Armenischen Kriege zu uebertragen, dem er selbst seit
langem nachtrachtete. Allein die demokratische Partei in Rom teilte
begreiflicherweise die Wuensche ihres Generals nicht und huetete sich
wohl, hierin die Initiative zu ergreifen. Es ist sehr wahrscheinlich,
dass sie den Gabinius bestimmt hatte, den Mithradatischen und den
Piratenkrieg nicht von vornherein beide zugleich an Pompeius, sondern
den ersteren an Glabrio zu uebertragen; auf keinen Fall konnte sie jetzt
die Ausnahmestellung des schon allzumaechtigen Feldherrn steigern und
verewigen wollen. Auch Pompeius selbst verhielt nach seiner Gewohnheit
sich leidend, und vielleicht waere er in der Tat nach Vollziehung des
ihm gewordenen Auftrags heimgekehrt, wenn nicht ein allen Parteien
unerwarteter Zwischenfall eingetreten waere. Ein gewisser Gaius
Manilius, ein ganz nichtiger und unbedeutender Mensch, hatte als
Volkstribun es durch seine ungeschickten Gesetzvorschlaege zugleich mit
der Aristokratie und der Demokratie verdorben. In der Hoffnung, sich
unter des maechtigen Feldherrn Fluegeln zu bergen, wenn er diesem
verschaffe, was er, wie jedem bekannt war, sehnlichst wuenschte, aber
doch zu fordern sich nicht getraute, stellte er bei der Buergerschaft
den Antrag, die Statthalter Glabrio aus Bithynien und Pontos, Marcius
Rex aus Kilikien abzuberufen und diese Aemter sowie die Fuehrung
des Krieges im Osten, wie es scheint ohne bestimmte Zeitgrenze
und jedenfalls mit der freiesten Befugnis, Frieden und Buendnis zu
schliessen, dem Prokonsul der Meere und Kuesten neben seinem bisherigen
Amte zu uebertragen (Anfang 688 66). Es zeigte hier sich einmal recht
deutlich, wie zerruettet die roemische Verfassungsmaschine war, seit die
gesetzgeberische Gewalt teils der Initiative nach jedem noch so geringen
Demagogen, und der Beschlussfassung nach der unmuendigen Menge in die
Haende gegeben, teils auf die wichtigsten Verwaltungsfragen erstreckt
war. Der Manilische Vorschlag war keiner der politischen Parteien
genehm; dennoch fand er kaum irgendwo ernstlichen Widerstand. Die
demokratischen Fuehrer konnten aus denselben Gruenden, die sie gezwungen
hatten, das Gabinische Gesetz sich gefallen zu lassen, es nicht wagen,
sich dem Manilischen geradezu zu widersetzen; sie verschlossen ihren
Unwillen und ihre Besorgnisse in sich und redeten oeffentlich fuer den
Feldherrn der Demokratie. Die gemaessigten Optimaten erklaerten sich
fuer den Manilischen Antrag, weil nach dem Gabinischen Gesetz der
Widerstand auf jeden Fall vergeblich war und weiterblickende Maenner
schon damals erkannten, dass es fuer den Senat die richtige Politik sei,
sich Pompeius moeglichst zu naehern und bei dem vorauszusehenden Bruch
zwischen ihm und den Demokraten ihn auf ihre Seite hinueberzuziehen. Die
Maenner des Schaukelsystems endlich segneten den Tag, wo auch sie eine
Meinung zu haben scheinen und entschieden auftreten konnten, ohne es
mit einer der Parteien zu verderben - es ist bezeichnend, dass mit der
Verteidigung des Manilischen Antrags Marcus Cicero zuerst die politische
Rednerbuehne betrat. Einzig die strengen Optimaten, Quintus Catulus an
der Spitze, zeigten wenigstens Farbe und sprachen gegen den Vorschlag.
Natuerlich wurde derselbe mit einer an Einstimmigkeit grenzenden
Majoritaet zum Gesetz erhoben. Pompeius erhielt dadurch zu seiner