XVIII.

Am 2. April 1919 befaßte Herr Reuter die Kammer mit der Vorlage auf

Veranstaltung eines Referendums über den wirtschaftlichen Anschluß.

Wir kamen nämlich auch auf wirtschaftlichem Gebiete keinen Schritt

vorwärts. Die allgemeine Lage bedrückte das Land bis zur Beklemmung.

Die Stimme des Volkswillens schien auch hier allein noch retten zu

können.

Da kam am 5. April aus Paris folgende halbamtlich vertrauliche Meldung:

„Über die im politischen Referendum gestellten Fragen spricht sich

Frankreich nicht aus; die Republik denkt nicht daran, sich in die

innere Politik des Großherzogtums einzumischen.

Frankreich war immer der Ansicht, daß sich das Luxemburger Volk in

Freiheit über seine Wünsche und Bestrebungen äußern dürfe.

Im Irrtum befindet sich, wer Frankreich, und im besondern Herrn

Pichon, feindselige Gesinnungen gegen Großherzogin Charlotte beilegt.

Die Tatsache, daß sie den deutschen Hofmarschall entfernte und sich

mit Luxemburgern umgab, wurde ihr besonders gut geschrieben.

Wenn die verschiedenen Mächte, und nicht nur Frankreich, die

Mitteilung ihrer Thronbesteigung bis heute noch nicht beantwortet

haben, so liegt der Grund dafür an den unsichern, verworrenen

Verhältnissen in Ihrem eigenen Lande; zugleich an den von Seiten

bestimmter Parteien fortdauernd erhobenen Beschuldigungen, als hätte

sich die Dynastie während des Krieges am Nationalbewußtsein vergangen.

Auch die revolutionäre Bewegung mit der unmittelbar darauf erfolgten

Abdankung Maria Adelheids und noch weitere Gründe tragen zu dieser

Unsicherheit bei.

Bis heute ist es nicht möglich, sich von den Wünschen des Volkes bei

Ihnen Rechenschaft zu geben. Ehe man zu einem Entschlusse kommen darf,

will man vorher klar sehen."

Durch großherzoglichen Beschluß vom 10. April 1919 wurde endlich das

luxemburgische Volk für Sonntag, den 4. Mai, an die Urne gerufen,

um über die dynastische Frage und die zukünftige Staatsform zu

entscheiden.

Der Stimmzettel sollte lauten:

„Ich wünsche:

die Beibehaltung der Großherzogin Charlotte;

die Beibehaltung der Dynastie unter einer andern Großherzogin;

die Einsetzung einer andern Dynastie;

die Einführung der Republik."

Am 11. April begannen zugleich in der Kammer die Besprechungen über

das ~wirtschaftliche~ Referendum.

Der Staatsrat, dem am 22. Februar die Frage unterbreitet worden

war, ob der wirtschaftliche Anschluß des Landes der Gegenstand

eines Referendums bilden könne, war nicht ohne Bedenken. Er empfahl

aber schließlich die Vorlage aus der Erwägung heraus, daß die

Einzelinteressen in ihrer Mehrheit mit den Gesamtinteressen des Volkes

möglichst genau zusammenfallen dürften.

Die Regierung (ich bekannte mich stets zu dieser Auffassung) wollte

den Ausgang des Referendums eher als einen Wunsch und eine Richtlinie

denn als wirklichen Auftrag entgegennehmen. Das Referendum sollte

angeben, mit welchem Land das Luxemburger Volk an erster Stelle

wirtschaftlich verhandeln möchte. Niemals aber dürften Kammer und

Regierung dadurch genötigt werden, mit dem bezeichneten Land um jeden

Preis und zu jeder Bedingung abzuschließen.

Den letzten unserer mit dieser öffentlichen Kundgebung verbundenen

Gedanken umschrieb mit aller Deutlichkeit in der Sitzung vom 15.

April der Abgeordnete Probst, als er sagte: „.... Die Regierung

wünscht schließlich, Frankreich freie Hand zu geben für den Fall,

wo sich das Referendum für den französischen Anschluß ausspräche,

denn es ist heute ja ein offenes Geheimnis, daß Frankreich Belgien

bestimmte Versicherungen und Versprechen wegen eines Wirtschaftsbundes

mit Luxemburg gegeben hat; dafür will sich Frankreich aus Rücksicht

auf Belgien in keinerlei Weise in diese Angelegenheit einmischen.

Belgien aber beruft sich auf das ihm gegebene Versprechen oder die

ihm gegenüber eingegangene Verpflichtung. In diesen Ansprüchen und

Bestrebungen wird es von den Vereinigten Staaten, von England und von

Italien unterstützt. Damit ist es dem französischen Außenminister auch

unmöglich gemacht, irgendwelche Verpflichtung zu übernehmen noch in

irgend eine Verhandlung einzutreten."

Diese Worte legten die internationale Lage in vortrefflicher Klarheit

dar und sollten bald ihre Bestätigung finden.

Am 14. April benachrichtigte die belgische Regierung die

luxemburgische amtlich von ihrem Wunsch, mit dem Großherzogtum wegen

eines wirtschaftlichen Anschlusses zu verhandeln.

Im Vormittag des 16. April lief vom luxemburgischen Geschäftsträger

eine Drahtung ein, mit der dringenden Bitte an den Staatsminister, das

Gesetz über das Referendum aufzuschieben.

Gegen 1 Uhr erschien aus Trier der amerikanische General Smith mit der

Meldung, der Viererrat wünsche den Aufschub des Referendums bis nach

dem Abschluß des Vorfriedens. Die Friedenskonferenz wolle mit diesem

Wunsch die Arbeiten des Kongresses vor jeder unliebsamen Störung

sichern und zugleich die glückliche Lösung der luxemburgischen Frage

fördern.

Staatsminister Reuter brachte noch an demselben Nachmittag den Wunsch

des Viererrates der Kammer zur Kenntnis und beantragte dementsprechend

den Aufschub der Debatten zur Referendumsvorlage.

In einer Geheimsitzung kam es deswegen zu erregten Erörterungen. Viele

Abgeordnete empfanden, und dies Gefühl wurde von der Öffentlichkeit

mit Entrüstung geteilt, diesen Wunsch als eine Zumutung, als

eine Vergewaltigung des von Wilson so feierlich verkündeten

Selbstbestimmungsrechts auch und besonders der kleinen Völker.

Am folgenden Tage trat die Kammer mit leidenschaftlichem Ungestüm in

die Besprechung der Lage ein. Die Anhänger des belgischen Anschlusses

drängten auf Abbruch der Debatte. Die Liebhaber der französischen

Lösung wollten sich das Recht wenigstens auf ~Fortsetzung der

Besprechung~ nicht nehmen lassen; sie wollten das Gesetz zur Hand

haben, für den Tag, wo das Referendum von den Großmächten zugestanden

würde. Die Ruhigdenkenden predigten Vernunft und empfahlen Rücksicht

auf die gewiß guten Absichten der Mächte, denen nur zeitweilig um die

Vorbeugung bestimmter internationaler Schwierigkeiten zu tun sei.

Aus Brüssel kam, am Vormittag des 17. April, dem Staatsminister ein

amtliches Schreiben des Inhalts:

„Die Regierungen Englands und der Vereinigten Staaten ersuchen die

luxemburgische Regierung, das Referendumsgesetz hinauszuschieben.

Die französische Regierung ist auf dem laufenden und gibt alle

Ansprüche auf Luxemburg auf, um den Wünschen seiner Verbündeten nicht

entgegenzustehen. England und Nordamerika wollen um keinen Preis, daß

Luxemburg, unter dem Anschein eines wirtschaftlichen Anschlusses mit

Frankreich verbunden, von diesem später annektiert werde. Regierung

und Kammer befänden sich in ganz heikler und falscher Stellung, wenn

die Kammer ein Gesetz erledigte, das auf Befehl der Mächte müßte

rückgängig gemacht werden."

Ein Anruf in Paris bestätigte noch an dem Abend, daß Frankreich

tatsächlich auf dem laufenden sei.

Mit General Smith hatte die Regierung am 17. April eine neue

Besprechung. Auf die Frage, ob auch ein Aufschub des politischen

Referendums gewünscht werde, wußte er persönlich keine Antwort. Doch

erklärte er sich bereit, auf dem Luftweg einen Brief an Präsident

Wilson gelangen zu lassen, bei dem wir genaueren Aufschluß erfragen

könnten.

Das tat Herr Reuter noch in derselben Stunde.

„... Luxemburgs Kammer und Regierung, so schreibt er u. a., haben

beschlossen, dem Wunsche der Friedenskonferenz zu entsprechen.

Nur gestatten wir uns, Ew. Exzellenz darauf aufmerksam zu machen,

daß die Kammer bereits am 21. März ein Gesetz erlassen hat, das ein

Referendum vorsieht über die Beibehaltung der regierenden Dynastie

sowie über die Staatsform. Dieses Gesetz ist seit geraumer Zeit

veröffentlicht und das Referendum auf den 4. Mai festgesetzt. Es

bezieht sich ausschließlich auf die innere Landespolitik.....

Eine Mitteilung unseres Geschäftsträgers in Brüssel, in dem nur

von einem Aufschub des wirtschaftlichen Referendums die Rede geht,

bestärkt uns in der Auffassung, daß die Ausführung des politischen

Referendums von Seiten der Großmächte nicht beanstandet werden dürfte.

Wir wären Ew. Exzellenz sehr verbunden, wenn Sie uns diese Auslegung

dringlich bestätigen wollten.....

Zugleich wünschen wir angelegentlich, unser Volk wegen seines Rechtes

auf freie Selbstbestimmung beruhigen und ihm zugleich jetzt schon die

Versicherung geben zu können, daß es sich nur um einen ~Aufschub~

des wirtschaftlichen Referendums handelt und daß es ihm nach

Friedensschluß freisteht, das Referendum, falls es immer noch als

nützlich und notwendig erachtet wird, vorzunehmen."

Schon am 19. April vormittags überbrachte General Smith Wilsons

Antwort.

„Der Präsident, hieß es darin, hat die Mitteilung der luxemburgischen

Regierung dem Viererrat unterbreitet. Der Rat hält es für angezeigt,

die beiden Volksbefragungen aufzuschieben. Der Präsident gibt dem

Großherzogtum die Zusicherung, daß ihm sein Wohl am Herzen liegt;

er wird sein Möglichstes tun, damit seine Bevölkerung ihre Zukunft

wunschgemäß ausgestalten kann. Der Rat begrüßt den Aufschub der beiden

Referenden als eine freundschaftliche Handlung von Seiten Luxemburgs."

Auf eine weitere Frage des Staatsministers antwortete der General,

seiner Überzeugung gemäß dürfe die Luxemburger Kammer das

wirtschaftliche Referendum durch Gesetz beschließen, nur sollten wir

dessen Ausführung hinausschieben. Auf dem Friedenskongreß aber werde,

der Zusicherung des Präsidenten gemäß, über unser Land gewiß nicht

verfügt werden, ohne daß sein Volk vorher gehört worden sei.

Am 21. April wurde aus Brüssel gemeldet:

„Die Regierung des Königs hat sich bei der Friedenskonferenz die

Unterstützung Englands und der Vereinigten Staaten sowie den Verzicht

Frankreichs zu holen gewußt. Die Mächte haben beschlossen, daß der

wirtschaftliche Anschluß zwischen Belgien und Luxemburg erfolgen müsse.

Die belgische Regierung ist gesonnen, mit dem Großherzogtum auf dem

Fuße völliger Gleichheit zu verhandeln, beseelt von dem Wunsche, den

Vertrag zur vollen Zufriedenheit der beiden Länder zu tätigen.

Belgien achtet Luxemburgs Selbständigkeit und schützt seine Dynastie.

Diese bestimmte Zusage des Königs Albert ist mir noch diesen Morgen

ausdrücklich vom Ersten Minister wiederholt worden.

Es ist höchst unwahrscheinlich, daß ein anderes Land gegen die

Großherzogin Bedenken erhebe; in dem Fall wird ihr königlicher Vetter

ihr zu Hilfe kommen.

Wenn sich die belgische Regierung bis jetzt in dieser Frage nicht

amtlich erklärt hat, so geschah es, um nicht die Gunst der radikalen

Parteien des Großherzogtums zu verscherzen, die der erlauchten Fürstin

so feindselig gegenüberstanden, daß es sogar die Regierung für

angezeigt und geboten hielt, durch ein Referendum die Beibehaltung der

Dynastie beschließen zu lassen.

Heute ist, meiner Auffassung nach, ein dynastisches Referendum

überflüssig geworden; ein wirtschaftliches aber könnte für uns

gefährlich werden.

Belgien ist entschlossen, uns mit seinem ganzen Einfluß zu

unterstützen. Es gedenkt, weder unserer Selbständigkeit noch unserer

Dynastie zu nahe zu treten. Wir dürfen uns seiner Ehre und seiner

Aufrichtigkeit ganz anvertrauen...."

Dieses Schreiben fand teilweise seine Bestätigung in der amtlichen

Eröffnung, die am 22. April der belgische Geschäftsträger im Namen

seiner Regierung Staatsminister Reuter überreichte.

Auch in diesen Zusicherungen der Regierung verwahrt sich Belgien

gegen jedes annexionistische Gelüst, das sich unter der Decke eines

wirtschaftlichen Anschlusses verbergen könnte. Diese wirtschaftliche

Annäherung werde, das hoffe die Regierung König Alberts, für den

luxemburgischen Staat statt einer Gefahr, eine neue Gewähr seines

Bestandes bilden.

Von der Dynastie geht, auffallenderweise, in dieser eingehenden

Regierungserklärung keine Rede.

Im Dienste · 第 28 / 48 题