Am 2. April 1919 befaßte Herr Reuter die Kammer mit der Vorlage auf
Veranstaltung eines Referendums über den wirtschaftlichen Anschluß.
Wir kamen nämlich auch auf wirtschaftlichem Gebiete keinen Schritt
vorwärts. Die allgemeine Lage bedrückte das Land bis zur Beklemmung.
Die Stimme des Volkswillens schien auch hier allein noch retten zu
können.
Da kam am 5. April aus Paris folgende halbamtlich vertrauliche Meldung:
„Über die im politischen Referendum gestellten Fragen spricht sich
Frankreich nicht aus; die Republik denkt nicht daran, sich in die
innere Politik des Großherzogtums einzumischen.
Frankreich war immer der Ansicht, daß sich das Luxemburger Volk in
Freiheit über seine Wünsche und Bestrebungen äußern dürfe.
Im Irrtum befindet sich, wer Frankreich, und im besondern Herrn
Pichon, feindselige Gesinnungen gegen Großherzogin Charlotte beilegt.
Die Tatsache, daß sie den deutschen Hofmarschall entfernte und sich
mit Luxemburgern umgab, wurde ihr besonders gut geschrieben.
Wenn die verschiedenen Mächte, und nicht nur Frankreich, die
Mitteilung ihrer Thronbesteigung bis heute noch nicht beantwortet
haben, so liegt der Grund dafür an den unsichern, verworrenen
Verhältnissen in Ihrem eigenen Lande; zugleich an den von Seiten
bestimmter Parteien fortdauernd erhobenen Beschuldigungen, als hätte
sich die Dynastie während des Krieges am Nationalbewußtsein vergangen.
Auch die revolutionäre Bewegung mit der unmittelbar darauf erfolgten
Abdankung Maria Adelheids und noch weitere Gründe tragen zu dieser
Unsicherheit bei.
Bis heute ist es nicht möglich, sich von den Wünschen des Volkes bei
Ihnen Rechenschaft zu geben. Ehe man zu einem Entschlusse kommen darf,
will man vorher klar sehen."
Durch großherzoglichen Beschluß vom 10. April 1919 wurde endlich das
luxemburgische Volk für Sonntag, den 4. Mai, an die Urne gerufen,
um über die dynastische Frage und die zukünftige Staatsform zu
entscheiden.
Der Stimmzettel sollte lauten:
„Ich wünsche:
die Beibehaltung der Großherzogin Charlotte;
die Beibehaltung der Dynastie unter einer andern Großherzogin;
die Einsetzung einer andern Dynastie;
die Einführung der Republik."
Am 11. April begannen zugleich in der Kammer die Besprechungen über
das ~wirtschaftliche~ Referendum.
Der Staatsrat, dem am 22. Februar die Frage unterbreitet worden
war, ob der wirtschaftliche Anschluß des Landes der Gegenstand
eines Referendums bilden könne, war nicht ohne Bedenken. Er empfahl
aber schließlich die Vorlage aus der Erwägung heraus, daß die
Einzelinteressen in ihrer Mehrheit mit den Gesamtinteressen des Volkes
möglichst genau zusammenfallen dürften.
Die Regierung (ich bekannte mich stets zu dieser Auffassung) wollte
den Ausgang des Referendums eher als einen Wunsch und eine Richtlinie
denn als wirklichen Auftrag entgegennehmen. Das Referendum sollte
angeben, mit welchem Land das Luxemburger Volk an erster Stelle
wirtschaftlich verhandeln möchte. Niemals aber dürften Kammer und
Regierung dadurch genötigt werden, mit dem bezeichneten Land um jeden
Preis und zu jeder Bedingung abzuschließen.
Den letzten unserer mit dieser öffentlichen Kundgebung verbundenen
Gedanken umschrieb mit aller Deutlichkeit in der Sitzung vom 15.
April der Abgeordnete Probst, als er sagte: „.... Die Regierung
wünscht schließlich, Frankreich freie Hand zu geben für den Fall,
wo sich das Referendum für den französischen Anschluß ausspräche,
denn es ist heute ja ein offenes Geheimnis, daß Frankreich Belgien
bestimmte Versicherungen und Versprechen wegen eines Wirtschaftsbundes
mit Luxemburg gegeben hat; dafür will sich Frankreich aus Rücksicht
auf Belgien in keinerlei Weise in diese Angelegenheit einmischen.
Belgien aber beruft sich auf das ihm gegebene Versprechen oder die
ihm gegenüber eingegangene Verpflichtung. In diesen Ansprüchen und
Bestrebungen wird es von den Vereinigten Staaten, von England und von
Italien unterstützt. Damit ist es dem französischen Außenminister auch
unmöglich gemacht, irgendwelche Verpflichtung zu übernehmen noch in
irgend eine Verhandlung einzutreten."
Diese Worte legten die internationale Lage in vortrefflicher Klarheit
dar und sollten bald ihre Bestätigung finden.
Am 14. April benachrichtigte die belgische Regierung die
luxemburgische amtlich von ihrem Wunsch, mit dem Großherzogtum wegen
eines wirtschaftlichen Anschlusses zu verhandeln.
Im Vormittag des 16. April lief vom luxemburgischen Geschäftsträger
eine Drahtung ein, mit der dringenden Bitte an den Staatsminister, das
Gesetz über das Referendum aufzuschieben.
Gegen 1 Uhr erschien aus Trier der amerikanische General Smith mit der
Meldung, der Viererrat wünsche den Aufschub des Referendums bis nach
dem Abschluß des Vorfriedens. Die Friedenskonferenz wolle mit diesem
Wunsch die Arbeiten des Kongresses vor jeder unliebsamen Störung
sichern und zugleich die glückliche Lösung der luxemburgischen Frage
fördern.
Staatsminister Reuter brachte noch an demselben Nachmittag den Wunsch
des Viererrates der Kammer zur Kenntnis und beantragte dementsprechend
den Aufschub der Debatten zur Referendumsvorlage.
In einer Geheimsitzung kam es deswegen zu erregten Erörterungen. Viele
Abgeordnete empfanden, und dies Gefühl wurde von der Öffentlichkeit
mit Entrüstung geteilt, diesen Wunsch als eine Zumutung, als
eine Vergewaltigung des von Wilson so feierlich verkündeten
Selbstbestimmungsrechts auch und besonders der kleinen Völker.
Am folgenden Tage trat die Kammer mit leidenschaftlichem Ungestüm in
die Besprechung der Lage ein. Die Anhänger des belgischen Anschlusses
drängten auf Abbruch der Debatte. Die Liebhaber der französischen
Lösung wollten sich das Recht wenigstens auf ~Fortsetzung der
Besprechung~ nicht nehmen lassen; sie wollten das Gesetz zur Hand
haben, für den Tag, wo das Referendum von den Großmächten zugestanden
würde. Die Ruhigdenkenden predigten Vernunft und empfahlen Rücksicht
auf die gewiß guten Absichten der Mächte, denen nur zeitweilig um die
Vorbeugung bestimmter internationaler Schwierigkeiten zu tun sei.
Aus Brüssel kam, am Vormittag des 17. April, dem Staatsminister ein
amtliches Schreiben des Inhalts:
„Die Regierungen Englands und der Vereinigten Staaten ersuchen die
luxemburgische Regierung, das Referendumsgesetz hinauszuschieben.
Die französische Regierung ist auf dem laufenden und gibt alle
Ansprüche auf Luxemburg auf, um den Wünschen seiner Verbündeten nicht
entgegenzustehen. England und Nordamerika wollen um keinen Preis, daß
Luxemburg, unter dem Anschein eines wirtschaftlichen Anschlusses mit
Frankreich verbunden, von diesem später annektiert werde. Regierung
und Kammer befänden sich in ganz heikler und falscher Stellung, wenn
die Kammer ein Gesetz erledigte, das auf Befehl der Mächte müßte
rückgängig gemacht werden."
Ein Anruf in Paris bestätigte noch an dem Abend, daß Frankreich
tatsächlich auf dem laufenden sei.
Mit General Smith hatte die Regierung am 17. April eine neue
Besprechung. Auf die Frage, ob auch ein Aufschub des politischen
Referendums gewünscht werde, wußte er persönlich keine Antwort. Doch
erklärte er sich bereit, auf dem Luftweg einen Brief an Präsident
Wilson gelangen zu lassen, bei dem wir genaueren Aufschluß erfragen
könnten.
Das tat Herr Reuter noch in derselben Stunde.
„... Luxemburgs Kammer und Regierung, so schreibt er u. a., haben
beschlossen, dem Wunsche der Friedenskonferenz zu entsprechen.
Nur gestatten wir uns, Ew. Exzellenz darauf aufmerksam zu machen,
daß die Kammer bereits am 21. März ein Gesetz erlassen hat, das ein
Referendum vorsieht über die Beibehaltung der regierenden Dynastie
sowie über die Staatsform. Dieses Gesetz ist seit geraumer Zeit
veröffentlicht und das Referendum auf den 4. Mai festgesetzt. Es
bezieht sich ausschließlich auf die innere Landespolitik.....
Eine Mitteilung unseres Geschäftsträgers in Brüssel, in dem nur
von einem Aufschub des wirtschaftlichen Referendums die Rede geht,
bestärkt uns in der Auffassung, daß die Ausführung des politischen
Referendums von Seiten der Großmächte nicht beanstandet werden dürfte.
Wir wären Ew. Exzellenz sehr verbunden, wenn Sie uns diese Auslegung
dringlich bestätigen wollten.....
Zugleich wünschen wir angelegentlich, unser Volk wegen seines Rechtes
auf freie Selbstbestimmung beruhigen und ihm zugleich jetzt schon die
Versicherung geben zu können, daß es sich nur um einen ~Aufschub~
des wirtschaftlichen Referendums handelt und daß es ihm nach
Friedensschluß freisteht, das Referendum, falls es immer noch als
nützlich und notwendig erachtet wird, vorzunehmen."
Schon am 19. April vormittags überbrachte General Smith Wilsons
Antwort.
„Der Präsident, hieß es darin, hat die Mitteilung der luxemburgischen
Regierung dem Viererrat unterbreitet. Der Rat hält es für angezeigt,
die beiden Volksbefragungen aufzuschieben. Der Präsident gibt dem
Großherzogtum die Zusicherung, daß ihm sein Wohl am Herzen liegt;
er wird sein Möglichstes tun, damit seine Bevölkerung ihre Zukunft
wunschgemäß ausgestalten kann. Der Rat begrüßt den Aufschub der beiden
Referenden als eine freundschaftliche Handlung von Seiten Luxemburgs."
Auf eine weitere Frage des Staatsministers antwortete der General,
seiner Überzeugung gemäß dürfe die Luxemburger Kammer das
wirtschaftliche Referendum durch Gesetz beschließen, nur sollten wir
dessen Ausführung hinausschieben. Auf dem Friedenskongreß aber werde,
der Zusicherung des Präsidenten gemäß, über unser Land gewiß nicht
verfügt werden, ohne daß sein Volk vorher gehört worden sei.
Am 21. April wurde aus Brüssel gemeldet:
„Die Regierung des Königs hat sich bei der Friedenskonferenz die
Unterstützung Englands und der Vereinigten Staaten sowie den Verzicht
Frankreichs zu holen gewußt. Die Mächte haben beschlossen, daß der
wirtschaftliche Anschluß zwischen Belgien und Luxemburg erfolgen müsse.
Die belgische Regierung ist gesonnen, mit dem Großherzogtum auf dem
Fuße völliger Gleichheit zu verhandeln, beseelt von dem Wunsche, den
Vertrag zur vollen Zufriedenheit der beiden Länder zu tätigen.
Belgien achtet Luxemburgs Selbständigkeit und schützt seine Dynastie.
Diese bestimmte Zusage des Königs Albert ist mir noch diesen Morgen
ausdrücklich vom Ersten Minister wiederholt worden.
Es ist höchst unwahrscheinlich, daß ein anderes Land gegen die
Großherzogin Bedenken erhebe; in dem Fall wird ihr königlicher Vetter
ihr zu Hilfe kommen.
Wenn sich die belgische Regierung bis jetzt in dieser Frage nicht
amtlich erklärt hat, so geschah es, um nicht die Gunst der radikalen
Parteien des Großherzogtums zu verscherzen, die der erlauchten Fürstin
so feindselig gegenüberstanden, daß es sogar die Regierung für
angezeigt und geboten hielt, durch ein Referendum die Beibehaltung der
Dynastie beschließen zu lassen.
Heute ist, meiner Auffassung nach, ein dynastisches Referendum
überflüssig geworden; ein wirtschaftliches aber könnte für uns
gefährlich werden.
Belgien ist entschlossen, uns mit seinem ganzen Einfluß zu
unterstützen. Es gedenkt, weder unserer Selbständigkeit noch unserer
Dynastie zu nahe zu treten. Wir dürfen uns seiner Ehre und seiner
Aufrichtigkeit ganz anvertrauen...."
Dieses Schreiben fand teilweise seine Bestätigung in der amtlichen
Eröffnung, die am 22. April der belgische Geschäftsträger im Namen
seiner Regierung Staatsminister Reuter überreichte.
Auch in diesen Zusicherungen der Regierung verwahrt sich Belgien
gegen jedes annexionistische Gelüst, das sich unter der Decke eines
wirtschaftlichen Anschlusses verbergen könnte. Diese wirtschaftliche
Annäherung werde, das hoffe die Regierung König Alberts, für den
luxemburgischen Staat statt einer Gefahr, eine neue Gewähr seines
Bestandes bilden.
Von der Dynastie geht, auffallenderweise, in dieser eingehenden
Regierungserklärung keine Rede.