XIX.

Am 24. April begannen in Brüssel die Verhandlungen über einen

wirtschaftlichen Abschluß zwischen Belgien und Luxemburg. Die Herren

Neyens und Collart vertraten die luxemburgische Regierung.

Am 25. folgte ich, in Vertretung des Staatsministers, der in Luxemburg

zurückgehalten wurde.

Ich empfand die Stimmung in Brüssel gar nicht so freundlich, wie sie

uns geschildert worden. Belgischerseits schienen sich die Herren Orts

und de Bassompierre noch immer mit besonderen Hintergedanken zu tragen.

Um so herzlicher trat uns der Regierungschef, Herr Delacroix, entgegen.

Als wir uns am Vormittag des 26. April zur Abschiedssitzung

zusammenfanden, fühlte sich Herr Orts veranlaßt, in etwas scharfem

Ton, auf eine für den folgenden Sonntag in Luxemburg geplante

Volkskundgebung zugunsten der luxemburgischen Selbständigkeit

aufmerksam zu machen. Es sei dies eine antibelgische Kundgebung und

die Brüsseler Regierung mache die luxemburgische verantwortlich für

alle etwaigen Ausschreitungen gegen Belgien und die belgische Fahne.

Wir erwiderten kurz und kühl, Luxemburg habe das Recht, wie jeder

andere selbständige Staat, seinen Willen zur Ausübung seines

Selbstbestimmungsrechtes auf seine Weise zu betonen. Wir seien der

Auffassung, die Kundgebung richte sich durchaus nicht gegen Belgien.

Im übrigen hätten wir Vertrauen in die Besonnenheit unserer Mitbürger.

Nein, nein, von Herzlichkeit war dieser Ton noch weit entfernt.

Und solche Reden führte ein belgischer Minister gerade in Brüssel,

an dessen Ecken immer noch die Annexionskarten prangten mit der

auffälligen, tiefroten Hervorstreichung der früher von Belgien

„losgetrennten" Gebiete; die luxemburgische Wunde an der Ostflanke

Belgiens blutete besonders breit und rot! Tatsächlich ein aufreizend

häßlicher Fleck! Es hieß noch immer sich vorsehen.

Die zugunsten der luxemburgischen Selbständigkeit als feierlicher

Verwahr gegen den Gewaltspruch des Viererrates und dessen Eingriff

in die freie Betätigung des Luxemburger Volkswillens vorbereitete

Massenkundgebung vom 27. April verlief eindrucksvoll und ohne

Zwischenfall. Die meisten Gemeinden des Landes sind vertreten.

Mitglieder feindlicher Parteien schreiten Arm in Arm. Unzählige

Schilder künden dieselben Wünsche und die gleichen Forderungen.

Aus den Falten der hundert Fahnen und Banner rauscht im Sturmhauch

der die Straßen fegenden Windsbraut die alte Liebe und das neue

Verlangen. Das Recht des Volkes auf Selbstbestimmung wird unter

Anrufung Wilsons machtvoll betont. Der Wille zur Fortdauer in Freiheit

und Unabhängigkeit kommt bezwingend zum Ausdruck. „+Letzeburg de

Letzeburger!+" ist die Losung des Tages. „+Mir welle bleiwe

wat mir sinn+" ist der Herzensschrei vieler Tausende, der auf

den Schallwogen ununterbrochen sich ablösender Musikkapellen über

die Firste und Türme der Hauptstadt ins Land hinausgetragen wird.

Dieser Sonntag wurde wirklich zu einem Weihefest der Nation, zu einem

fröhlichen Ostern für die unsterbliche Seele des Vaterlandes.

Am 6. Mai führte die Regierung einen Entschluß aus, mit dem sie sich

lange getragen hatte. Er wurde, nach dem Eingreifen der Großmächte in

des Landes Geschick, als Notwendigkeit empfunden.

An dem Tage wandte sich Staatsminister Reuter in einem

bedeutungsvollen Schreiben an die Herren Clemenceau, Wilson, Lloyd

George und Orlando, bei denen damals Europas Zukunft lag.

Er erinnerte vorerst an den auf Wunsch der Großmächte verfügten

Aufschub des Referendums und schrieb im Vertrauen auf das feierlichst

festgelegte Selbstbestimmungsrecht der kleinen Völker wie folgt:

„Das luxemburgische Volk ist überzeugt, daß die Friedenskonferenz

nicht daran denkt, die eine oder andere an die Regierungsform und die

Lebensbedingungen des Großherzogtums rührende Frage zu regeln, ohne

das Land vorher in seinen berufenen Vertretern anzuhören.

Dieses Vertrauen wird gekräftigt durch den Inhalt der Mitteilung,

die uns im Namen der Friedenskonferenz zuging und aus deren

Wortlaut erhellt, daß es unserm Volke anheimsteht, gleich nach

Unterzeichnung des Vorfriedens in aller Freiheit das Referendum über

die Lebensfragen, die sein politisches und wirtschaftliches Schicksal

bestimmen, vorzunehmen.

Das luxemburgische Volk wäre dem Rat der Großmächte zu besonderm

Dank verpflichtet, wenn es ihm in der kritischsten Stunde der

folgenschwersten Entschlüsse gestattet würde, durch seine Vertreter

die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Landes und die

Wünsche seiner Bürger darzulegen.

Es äußert diesen Wunsch in Erinnerung an die zahlreichen

luxemburgischen Freiwilligen, die unter den Fahnen der Entente gedient

und ihr Blut für das Recht und die Freiheit vergossen haben."

Am 24. Mai gegen Abend überbrachte der luxemburgische Geschäftsträger

in Paris folgenden Bescheid:

„Mein lieber Minister!

In Beantwortung Ihres Schreibens vom 6. Mai darf ich Ihnen im Auftrag

des Rates der Großmächte mitteilen, daß der Rat gerne bereit ist, zu

jeder Zeit eine luxemburgische Abordnung zu empfangen zur Darlegung

der Luxemburgs unmittelbare Zukunft berührenden Fragen, die die

verbündeten Mächte in aller Aufrichtigkeit einer für die Luxemburger

günstigen Lösung entgegenführen möchten.

Haben Sie die Güte, mir auf jedem beliebigen Wege mitzuteilen, wann

eine solche Abordnung nach Paris kommen könnte. Wir werden dann das zu

einer Audienz Nötige veranlassen.

Im Dienste · 第 29 / 48 题