Am Vormittag des 11. November wurde die Regierung von Maria Adelheid
in Audienz empfangen.
Das Gespräch bewegte sich anfangs um die Ereignisse des Sonntags. Die
Gründung der Arbeiter- und Bauernräte, die revolutionären Forderungen
wurden besprochen. Niemand von uns fand so recht das Herz, von dem
Wesentlichen zu reden, das allein in dieser Stunde nottat und dessen
Gebot auf allen Lippen zitterte.
Schließlich baten wir um eine längere Unterredung, bei der es
jedem Regierungsmitglied möglich gemacht würde, seine Ansicht zur
gegenwärtigen Lage eingehend zu entwickeln.
Die Großherzogin hörte aufmerksam und schweigend zu. Dann erklärte sie
sich gerne zu dieser Aussprache bereit und fragte, ob wir vielleicht
lieber einzeln zu ihr reden wollten. Zwei Mitglieder äußerten den
Wunsch, die Fürstin möchte die Herren getrennt, und zwar nach Parteien
anhören. Sie gestand das auf der Stelle zu und wir sollten am
Nachmittag wieder vor sie treten.
Kurz nachher meldeten sich in der Regierung beim Staatsminister die
Abgesandten des „Arbeiter- und Bauernrates". Ich war eben anwesend.
Die Vertreter der neuen Gewalt erstatteten Bericht über den Verlauf
der Sonntagsversammlung und überreichten die Forderungen des
Luxemburger Volkes.
Diese sowjetistischen Forderungen lauteten wie folgt:
„In spontaner Bewegung hat sich gestern in Luxemburg-Stadt und
Umgebung aus den versammelten Arbeitern, Bauern und Beamten, ein
Luxemburger Arbeiter- und Bauernrat gebildet. Die Versammlung verlangt
stürmisch die Einsetzung der Luxemburger Volksrepublik auf Grund
nachstehender Forderungen:
„Art. 1. -- Luxemburg bildet einen Freistaat, der seine politischen,
ökonomischen und sozialen Angelegenheiten frei und unabhängig ohne
Rücksicht auf irgendwelche Verträge, die als nicht mehr bestehend
angesehen werden, und ohne Rücksicht auf irgendwelche dynastischen
Interessen, regelt.
„Art. 2. -- Es wird eine Volksregierung gebildet, die aus einem
Arbeiter- und Bauernrat besteht. Die Vollmachten dieser Regierung
sind provisorisch und hören mit der Konstituierung einer definitiven
Regierung durch die zu wählende Nationalversammlung auf.
„Art. 3. -- Die Nationalversammlung setzt sich zusammen aus
Abgeordneten, die von dem Luxemburger Volk gewählt werden.
„Art. 4. -- Wähler und wählbar ist jeder Luxemburger (auch jeder
Beamte), einerlei welchen Geschlechtes, der einundzwanzig Jahre alt
ist und keine entehrende Strafe erlitten hat.
„Art. 5. -- Außer der gesetzgebenden Gewalt hat die
Nationalversammlung konstituierende Befugnisse zur Ausarbeitung einer
neuen Verfassung.
„Art. 6. -- Die Soldaten und Gendarmen des Freiwilligenkorps wählen
ihre Chefs selbst und leisten den Eid auf die Verfassung.
„Art. 7. -- Die Eisenbahnen gehen in den Besitz des Staates über,
Hüttenwerke und Banken bis zum Betrage von 51 Prozent ihres
Aktienkapitals. Durch Dekret des Arbeiter- und Bauernrates können
auch noch andere Betriebe und Betriebsarten bis zum selben Betrage
verstaatlicht werden. Der Achtstundentag und ein 36-stündiger
wöchentlicher Ruhetag soll schleunigst eingeführt werden.
„Art. 8. -- Alle Gerichtsurteile werden in Zukunft im Namen des
Arbeiter- und Bauernrates gefällt."
Der Wortführer verhandelte mit Herrn Reuter in wässerigen, unklaren
Phrasen. Schließlich verlangte er, wir Regierung sollten die Republik
ausrufen, und zwar auf der Stelle.
Da konnte auch ich nicht länger zurückhalten und fragte, seit wann
denn der Brauch bestehe, daß in einem monarchischen Lande die von
einem konstitutionellen Fürsten ernannten Minister im Handumdrehen
die Republik ausrufen müßten! Ob die Herren der Ansicht wären, wir
„Fürstendiener" hätten nicht auch so etwas wie ein Gewissen!
Nun wurde dem Herrn Abgesandten der Bescheid, auch die Regierung
werde sich, ihrem Beispiel folgend, an das Volk wenden und dessen
Willen befragen. Sie tue das im Auftrag der Großherzogin selbst, die
schon vor längerer Zeit den Wunsch geäußert habe, die zukünftige
Staats- und Regierungsform Luxemburgs einem freien Volksreferendum zu
unterstellen. Damit werde das Schicksal des Volkes in dessen eigene
Hände gelegt. Zu diesem Standpunkt bekenne sich die Herrscherin in
Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen über das
freie Selbstbestimmungsrecht der Völker. Mehr könnten schließlich auch
die Arbeiter- und Bauernräte nicht verlangen.
Zum Schluß entließen wir die etwas verdutzte Gesellschaft mit der
Mahnung: „Sie, meine Herren, behaupten hier zu stehen als die
Vertreter des Volkes. Nun gut, als solche müssen auch Sie sich Ihrer
großen Verantwortung bewußt werden. Sie sind verantwortlich für die
öffentliche Ordnung, für die Zucht in den Reihen Ihrer Anhänger. Zur
Anarchie darf es nicht kommen."
Die Herren versprachen, dieser Pflicht nachzukommen, und gingen.
Der Entschluß der Großherzogin, die zukünftige Staats- und
Regierungsform Luxemburgs einer regelrechten, auf breitester
Grundlage vorgenommenen Volksabstimmung zu unterwerfen, wurde durch
Maueranschlag zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Das war der erste
Schritt auf dem Wege der nationalen Verteidigung.
Kurz nach vier Uhr nachmittags wurde ich von der Großherzogin
empfangen.
Ich legte ihr vorerst meine Stellung als Vertrauensmann der
sozialistischen Kammerfraktion auseinander. Ohne der Partei
anzugehören, ohne ihre jüngst lautgewordenen Wünsche und Pläne zu
billigen, weil ich sie für die Zukunft des Landes verderblich, ja
tödlich erachte, fühlte ich mich doch durch das mir erwiesene
Vertrauen verpflichtet und sei fest entschlossen, auf eine erste
bestimmte Aufforderung hin aus der Regierung zu scheiden; das gebiete
mir die Aufrichtigkeit.
Die Großherzogin erwiderte, sie verstehe diese meine Auffassung und
müsse mir Recht geben.
Die darauf folgende Unterredung berührte natürlich auch die bekannten
Zwischenfälle sowie die umlaufenden Gerüchte, die leider von allzu
vielen geglaubt wurden. Die Fürstin sprach schlicht, freimütig und
bestimmt. Schmerzlich war es ihr, wieder einmal zu vernehmen, wie
sehr ihre guten Absichten verkannt, und sogar ihre so häufig und
nachdrücklichst betonte und beschworene gut luxemburgische Gesinnung
bezweifelt oder geleugnet wurde.
Ein einziges Vorkommnis, warf ich ein, hätte ich von vornherein
entschieden mißbilligt, denn es habe mein vaterländisches Gefühl
zu schwer verletzt. „Der preußische General, der an erster Stelle
Luxemburgs Neutralität und Gebiet vergewaltigte, hätte von Ihrer
Königl. Hoheit unter keinen Umständen empfangen werden dürfen."
Maria Adelheid entgegnete mit scharfer Betonung: „Sie haben recht. Das
war eine Dummheit. Aber man hat mir auch dazu geraten."
Bei einer Bemerkung, die ich zu der Erörterung eines innerpolitischen
Ereignisses vorbrachte, richtete sich ihre schlanke Gestalt straffer
auf: sie warf das edle Haupt hoch und meinte: „So müßte ich das
unterzeichnen, was meine Minister mir unterbreiten?"
Ich erwiderte: „Königliche Hoheit, einem modernen Herrscher muß die
beschworene Verfassung, vor der alle Bürger gleichberechtigt sind,
wie eine Stimme des Gewissens sein. Diese Beschränkung mag nicht
besonders rühmlich scheinen. Aber, Königliche Hoheit, das Volk in
seiner Gesamtheit fährt bei solchen Regierungsgrundsätzen sicherer
und steter, als wenn bei heikeln Personenfragen z. B. persönliche
Gewissensskrupeln entscheidend in die Schale fallen. Der Minister ist
sich, im Augenblick, da er eine Ernennung zur Bestätigung vorlegt,
doch auch der Verantwortung bewußt, die er damit vor seinem Fürsten
sowohl wie vor dem Volke übernimmt. Er steht mit seiner Person und
mit seiner Stellung ein für den Entscheid, den er von dem Herrscher
fordert. Eine Weigerung muß ihm als ein Ausdruck Allerhöchsten
Mißtrauens gelten und er weiß, daß ihm angesichts dessen nur noch ein
Weg offen bleibt."
Maria Adelheid sieht mich groß an und schweigt. Nach einer Pause holt
sie tief Atem, nickt wie unter einem widerwilligen Zwang und sagt:
„Ja!" Dann drückt sie den Kopf an die hohe Sessellehne zurück und
flüstert mit einem Lächeln fast schmerzlicher Verlegenheit: „Aber es
fällt schwer!"
Ich verneigte mich. „Dies Geständnis ehrt Königliche Hoheit. Ich aber
danke für das mir bezeigte hohe Vertrauen."