V.

Am Vormittag des 11. November wurde die Regierung von Maria Adelheid

in Audienz empfangen.

Das Gespräch bewegte sich anfangs um die Ereignisse des Sonntags. Die

Gründung der Arbeiter- und Bauernräte, die revolutionären Forderungen

wurden besprochen. Niemand von uns fand so recht das Herz, von dem

Wesentlichen zu reden, das allein in dieser Stunde nottat und dessen

Gebot auf allen Lippen zitterte.

Schließlich baten wir um eine längere Unterredung, bei der es

jedem Regierungsmitglied möglich gemacht würde, seine Ansicht zur

gegenwärtigen Lage eingehend zu entwickeln.

Die Großherzogin hörte aufmerksam und schweigend zu. Dann erklärte sie

sich gerne zu dieser Aussprache bereit und fragte, ob wir vielleicht

lieber einzeln zu ihr reden wollten. Zwei Mitglieder äußerten den

Wunsch, die Fürstin möchte die Herren getrennt, und zwar nach Parteien

anhören. Sie gestand das auf der Stelle zu und wir sollten am

Nachmittag wieder vor sie treten.

Kurz nachher meldeten sich in der Regierung beim Staatsminister die

Abgesandten des „Arbeiter- und Bauernrates". Ich war eben anwesend.

Die Vertreter der neuen Gewalt erstatteten Bericht über den Verlauf

der Sonntagsversammlung und überreichten die Forderungen des

Luxemburger Volkes.

Diese sowjetistischen Forderungen lauteten wie folgt:

„In spontaner Bewegung hat sich gestern in Luxemburg-Stadt und

Umgebung aus den versammelten Arbeitern, Bauern und Beamten, ein

Luxemburger Arbeiter- und Bauernrat gebildet. Die Versammlung verlangt

stürmisch die Einsetzung der Luxemburger Volksrepublik auf Grund

nachstehender Forderungen:

„Art. 1. -- Luxemburg bildet einen Freistaat, der seine politischen,

ökonomischen und sozialen Angelegenheiten frei und unabhängig ohne

Rücksicht auf irgendwelche Verträge, die als nicht mehr bestehend

angesehen werden, und ohne Rücksicht auf irgendwelche dynastischen

Interessen, regelt.

„Art. 2. -- Es wird eine Volksregierung gebildet, die aus einem

Arbeiter- und Bauernrat besteht. Die Vollmachten dieser Regierung

sind provisorisch und hören mit der Konstituierung einer definitiven

Regierung durch die zu wählende Nationalversammlung auf.

„Art. 3. -- Die Nationalversammlung setzt sich zusammen aus

Abgeordneten, die von dem Luxemburger Volk gewählt werden.

„Art. 4. -- Wähler und wählbar ist jeder Luxemburger (auch jeder

Beamte), einerlei welchen Geschlechtes, der einundzwanzig Jahre alt

ist und keine entehrende Strafe erlitten hat.

„Art. 5. -- Außer der gesetzgebenden Gewalt hat die

Nationalversammlung konstituierende Befugnisse zur Ausarbeitung einer

neuen Verfassung.

„Art. 6. -- Die Soldaten und Gendarmen des Freiwilligenkorps wählen

ihre Chefs selbst und leisten den Eid auf die Verfassung.

„Art. 7. -- Die Eisenbahnen gehen in den Besitz des Staates über,

Hüttenwerke und Banken bis zum Betrage von 51 Prozent ihres

Aktienkapitals. Durch Dekret des Arbeiter- und Bauernrates können

auch noch andere Betriebe und Betriebsarten bis zum selben Betrage

verstaatlicht werden. Der Achtstundentag und ein 36-stündiger

wöchentlicher Ruhetag soll schleunigst eingeführt werden.

„Art. 8. -- Alle Gerichtsurteile werden in Zukunft im Namen des

Arbeiter- und Bauernrates gefällt."

Der Wortführer verhandelte mit Herrn Reuter in wässerigen, unklaren

Phrasen. Schließlich verlangte er, wir Regierung sollten die Republik

ausrufen, und zwar auf der Stelle.

Da konnte auch ich nicht länger zurückhalten und fragte, seit wann

denn der Brauch bestehe, daß in einem monarchischen Lande die von

einem konstitutionellen Fürsten ernannten Minister im Handumdrehen

die Republik ausrufen müßten! Ob die Herren der Ansicht wären, wir

„Fürstendiener" hätten nicht auch so etwas wie ein Gewissen!

Nun wurde dem Herrn Abgesandten der Bescheid, auch die Regierung

werde sich, ihrem Beispiel folgend, an das Volk wenden und dessen

Willen befragen. Sie tue das im Auftrag der Großherzogin selbst, die

schon vor längerer Zeit den Wunsch geäußert habe, die zukünftige

Staats- und Regierungsform Luxemburgs einem freien Volksreferendum zu

unterstellen. Damit werde das Schicksal des Volkes in dessen eigene

Hände gelegt. Zu diesem Standpunkt bekenne sich die Herrscherin in

Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen über das

freie Selbstbestimmungsrecht der Völker. Mehr könnten schließlich auch

die Arbeiter- und Bauernräte nicht verlangen.

Zum Schluß entließen wir die etwas verdutzte Gesellschaft mit der

Mahnung: „Sie, meine Herren, behaupten hier zu stehen als die

Vertreter des Volkes. Nun gut, als solche müssen auch Sie sich Ihrer

großen Verantwortung bewußt werden. Sie sind verantwortlich für die

öffentliche Ordnung, für die Zucht in den Reihen Ihrer Anhänger. Zur

Anarchie darf es nicht kommen."

Die Herren versprachen, dieser Pflicht nachzukommen, und gingen.

Der Entschluß der Großherzogin, die zukünftige Staats- und

Regierungsform Luxemburgs einer regelrechten, auf breitester

Grundlage vorgenommenen Volksabstimmung zu unterwerfen, wurde durch

Maueranschlag zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Das war der erste

Schritt auf dem Wege der nationalen Verteidigung.

Kurz nach vier Uhr nachmittags wurde ich von der Großherzogin

empfangen.

Ich legte ihr vorerst meine Stellung als Vertrauensmann der

sozialistischen Kammerfraktion auseinander. Ohne der Partei

anzugehören, ohne ihre jüngst lautgewordenen Wünsche und Pläne zu

billigen, weil ich sie für die Zukunft des Landes verderblich, ja

tödlich erachte, fühlte ich mich doch durch das mir erwiesene

Vertrauen verpflichtet und sei fest entschlossen, auf eine erste

bestimmte Aufforderung hin aus der Regierung zu scheiden; das gebiete

mir die Aufrichtigkeit.

Die Großherzogin erwiderte, sie verstehe diese meine Auffassung und

müsse mir Recht geben.

Die darauf folgende Unterredung berührte natürlich auch die bekannten

Zwischenfälle sowie die umlaufenden Gerüchte, die leider von allzu

vielen geglaubt wurden. Die Fürstin sprach schlicht, freimütig und

bestimmt. Schmerzlich war es ihr, wieder einmal zu vernehmen, wie

sehr ihre guten Absichten verkannt, und sogar ihre so häufig und

nachdrücklichst betonte und beschworene gut luxemburgische Gesinnung

bezweifelt oder geleugnet wurde.

Ein einziges Vorkommnis, warf ich ein, hätte ich von vornherein

entschieden mißbilligt, denn es habe mein vaterländisches Gefühl

zu schwer verletzt. „Der preußische General, der an erster Stelle

Luxemburgs Neutralität und Gebiet vergewaltigte, hätte von Ihrer

Königl. Hoheit unter keinen Umständen empfangen werden dürfen."

Maria Adelheid entgegnete mit scharfer Betonung: „Sie haben recht. Das

war eine Dummheit. Aber man hat mir auch dazu geraten."

Bei einer Bemerkung, die ich zu der Erörterung eines innerpolitischen

Ereignisses vorbrachte, richtete sich ihre schlanke Gestalt straffer

auf: sie warf das edle Haupt hoch und meinte: „So müßte ich das

unterzeichnen, was meine Minister mir unterbreiten?"

Ich erwiderte: „Königliche Hoheit, einem modernen Herrscher muß die

beschworene Verfassung, vor der alle Bürger gleichberechtigt sind,

wie eine Stimme des Gewissens sein. Diese Beschränkung mag nicht

besonders rühmlich scheinen. Aber, Königliche Hoheit, das Volk in

seiner Gesamtheit fährt bei solchen Regierungsgrundsätzen sicherer

und steter, als wenn bei heikeln Personenfragen z. B. persönliche

Gewissensskrupeln entscheidend in die Schale fallen. Der Minister ist

sich, im Augenblick, da er eine Ernennung zur Bestätigung vorlegt,

doch auch der Verantwortung bewußt, die er damit vor seinem Fürsten

sowohl wie vor dem Volke übernimmt. Er steht mit seiner Person und

mit seiner Stellung ein für den Entscheid, den er von dem Herrscher

fordert. Eine Weigerung muß ihm als ein Ausdruck Allerhöchsten

Mißtrauens gelten und er weiß, daß ihm angesichts dessen nur noch ein

Weg offen bleibt."

Maria Adelheid sieht mich groß an und schweigt. Nach einer Pause holt

sie tief Atem, nickt wie unter einem widerwilligen Zwang und sagt:

„Ja!" Dann drückt sie den Kopf an die hohe Sessellehne zurück und

flüstert mit einem Lächeln fast schmerzlicher Verlegenheit: „Aber es

fällt schwer!"

Ich verneigte mich. „Dies Geständnis ehrt Königliche Hoheit. Ich aber

danke für das mir bezeigte hohe Vertrauen."

Im Dienste · 第 10 / 48 题