Oesterreich

Betriebe, auf die sich die Gesetzgebung bezieht:

Fabriken, handwerksmäßige Betriebe, Werkstätten, außer denjenigen, in

denen nur Familienmitglieder arbeiten.

Arbeitszeit: a) Der jungen Leute.

--

Arbeitszeit: b) Der Frauen.

Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite · 第 37 / 47 题