Deutschland

Betriebe, auf die sich die Gesetzgebung bezieht:

Fabriken, Werkstätten mit Motorbetrieb, Werkstätten der Kleider- und

Wäschekonfektion, ausgenommen diejenigen, in denen nur

Familienmitglieder arbeiten, Bergwerke, Salinen,

Aufbereitungsanstalten, Brüche und Gruben, Zimmerplätze, Bauhöfe,

Werften, Hüttenwerke, Ziegeleien.

Arbeitszeit: a) Der jungen Leute.

10 Stunden, 1 Stunde Mittagspause, je 1/2 Stunde Pause vor- and

nachmittags.

Arbeitszeit: b) Der Frauen.

11 Stunden. An Vorabenden der Sonn- und Festtage 10 Stunden, 1 Stunde

Mittagspause; für die, welche ein Hauswesen zu besorgen haben und

einen Antrag stellen 1-1/2 Stunde.

Ueberstunden: a) Der jungen Leute.

Nur durch besondere Verordnung des Bundesrats gestattet.

Ueberstunden: b) Der Frauen.

Auf 2 Wochen nicht über 13 Stunden täglich, im Jahr nicht mehr als 40

Tage gestattet. Länger als 2 Wochen durch Erlaubnis der höheren

Verwaltungsbehörde, aber auch dann dürfen 40 Tage im Jahr nicht

überschritten werden. Außerdem kann der Bundesrat für ganze

Fabrikationszweige Dispensation erteilen: für Fabriken mit

ununterbrochenem Feuer, für Betriebe, die auf bestimmte Jahreszeiten

beschränkt sind, für Saisonindustrien.

Nachtarbeit:

Von 8-1/2 Uhr abends bis 5-1/2 Uhr morgens verboten. Durch die höhere

Verwaltungsbehörde und den Reichskanzler Ausnahmen gestattet, unter

denselben Voraussetzungen wie bei den Ueberstunden.

Sonntagsarbeit:

Verboten. Durch die höhere Verwaltungsbehörde und den Bundesrat sind

Ausnahmen gestattet: Bei Bedürfnisgewerben, Saisongewerben und aus

technischen Gründen, sowie bei besonderen Notlagen oder

Unglücksfällen.

Arbeitsbeschränkung:

Die Arbeit unter Tage ist verboten. Der Bundesrat ist ermächtigt durch

besondere Verordnungen die Arbeit in gesundheitsgefährlichen Betrieben

gleichfalls zu verbieten oder einzuschränken.

Schutzzeit der Schwangeren:

Keine.

Schutzzeit der Wöchnerinnen:

6 Wochen, doch kann die Zeit auf Grand ärztlichen Attestes um 14 Tage

verkürzt werden.

Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite · 第 36 / 47 题