Ueberstunden: a) Der jungen Leute.
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Ueberstunden: b) Der Frauen.
Wie in Deutschland durch besondere Erlaubnis gestattet. Im ganzen
nicht mehr als während 15 Wochen im Jahr.
Dispensationen für ganze Fabrikationszweige wie in Deutschland
zulässig.
Nachtarbeit:
Nur für Fabrikbetriebe soweit Frauen über 16 Jahre alt von 8-1/2 Uhr
abends bis 5 Uhr morgens verboten. Ausnahmen wie in Deutschland
zugelassen, für Jugendliche auch im Gewerbebetriebe.
Sonntagsarbeit:
Verboten, Ausnahmen ähnlich wie in Deutschland gestattet.
Arbeitsbeschränkung:
Die Arbeit unter Tage ist verboten. Durch besondere Verordnungen
können Arbeiten in gesundheitsgefährlichen Betrieben gleichfalls
verboten werden.
Schutzzeit der Schwangeren:
Keine.
Schutzzeit der Wöchnerinnen: