Während Rom auf der Höhe seiner äußeren Macht zu stehen schien, im
Innern aber von der schleichenden Krankheit der allgemeinen Korruption
so zerfressen wurde, daß sein Zusammensturz nahe bevorstand, war über
Bethlehem, mitten unter dem geknechteten, geschmähten Judenvolk jener
Stern aufgegangen, durch dessen Glanz Rom zu neuer Weltherrschaft
auferstehen sollte.
Es ist hier nicht der Ort, den innigen Zusammenhang der Entstehung des
Christentums mit den wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen der
Zeit, in der es sich ausbreitete, näher zu erörtern. Es mußte über den
Kreis des armen Volks, dem sein Gründer angehörte, schnell
hinauswachsen, weil der Boden im römischen Reich überall dafür
vorbereitet war. Den Philosophen waren seine Gedanken zum Teil schon
vertraut; von dem Nebenmenschen als dem Bruder hatte schon Plato
gesprochen; die Stoiker lehrten die Verachtung irdischer Güter und waren
die ersten gewesen, die erklärten, daß der Mensch auch gegen seine
Sklaven moralische Verpflichtungen zu erfüllen habe. Und der Mühseligen
und Beladenen gab es mehr als genug; für sie alle war das Christentum
der Rettungsanker, der sie über ihr eigenes Elend hinaushob, der
Hoffnungsstrahl, der in ihre Nacht leuchtete. Es war nicht jene vage
Hoffnung der späteren Christen, die von der ewigen Seligkeit die
Entschädigung für ihre irdischen Schmerzen erwarteten, sondern der
sichere Glaube an das nahe Ende der Welt, an die Wiederkehr Christi und
an die Aufrichtung des tausendjährigen Reiches. Unter all den Armen und
Elenden, die ihm zuströmten, kamen auch jene gequältesten aller Menschen
in Scharen, die Frauen. Ihnen brachte das Christentum neben dem Trost
und der Hoffnung, die es allen Unterdrückten brachte, noch etwas ganz
Besonderes: Die Gleichwertung des Weibes mit dem Manne als moralisches
Wesen, als "Kind Gottes".
Sowohl die orthodoxen Anhänger des Christentums als seine fanatischen
Verächter sind, soweit sie für die Frauenemanzipation eintreten, anderer
Ansicht. Die einen behaupten, indem sie das Wort des Apostels Paulus:
"Hier ist kein Jude noch Grieche, hier ist kein Knecht noch Freier,
hier ist kein Mann noch Weib;"[61] aus dem Zusammenhang herausreißen,
daß das Christentum sich darin für die volle Gleichberechtigung der
Frauen ausspricht; die anderen stützen sich auf jenen Satz desselben
Apostels: "Das Weib schweige in der Gemeine,"[62] wenn sie erklären, das
Christentum habe das weibliche Geschlecht nicht nur nicht befreit,
sondern nur noch vollständiger geknechtet.
Das ursprüngliche Christentum aber ist von beiden Meinungen gleich weit
entfernt. Eine Frauenemanzipation im modernen Sinn ist ihm ebenso fremd,
wie eine Emanzipation der Sklaven ihm fremd war. Dagegen hatten Leid,
Not und Unterdrückung die männlichen und weiblichen Lasttiere der
Gesellschaft so aneinander gekettet, daß die neue Religion beiden
denselben Trost, dieselbe Hoffnung, dieselben Vorschriften geben mußte.
Wenn der Apostel Paulus sagt: "hier ist kein Mann noch Weib", so fügt er
gleich hinzu: "ihr seid allzumal einer in Christo Jesu" und schickt
voraus: "ihr seid alle Gottes Kinder durch den Glauben an Christo
Jesu".[63] Nur vor Gott also, nicht vor dem Staat, sind Herren und
Sklaven, Männer und Frauen gleich. Aber auch die Verachtung des Weibes
ist keine ursprüngliche Lehre des Christentums. Wenn als eine natürliche
Reaktion gegen die furchtbaren geschlechtlichen Ausschweifungen jener
Zeit die Enthaltung von allem Geschlechtsverkehr als besonders heilig
und eines Christen würdig gepriesen wurde, so wurde die keusche Jungfrau
stets dem keuschen Jüngling gleich gestellt.[64] Nicht der Mann wurde
vor der Berührung des Weibes, als des bösen Prinzips, gewarnt, sondern
beiden wurde der ledige Stand als der gottgefälligere anempfohlen.[65]
Wie wir wissen, galt bei den Alten der Ehebruch des Weibes für ein
todeswürdiges Verbrechen, während der ehebrecherische Mann zumeist
straflos ausging. Christus stellte das sündige Weib dem sündigen Manne
gleich, indem er sagte: "wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den
ersten Stein auf sie", und er verdammte die Reuevolle nicht.[66] Er
forderte von beiden die eheliche Treue,[67] seine Jünger verlangten vom
Mann, daß er sein Weib liebe, wie sie ihn,[68] und die Ausgießung des
heiligen Geistes erfolgte ausdrücklich über "Söhne und Töchter".[69] In
dieser moralischen Gleichstellung der Frau mit dem Mann liegt die
Bedeutung des Christentums für das weibliche Geschlecht. Weiter aber
reicht sie nicht. Alle Einzelvorschriften, soweit sie sich auf das Weib
beziehen, erheben sich nicht über die bekannten religiösen und
weltlichen Gesetze der morgen- und abendländischen Völker. Das Weib muß
dem Manne gehorchen, ihm unterthan,[70] schweigsam und häuslich
sein,[71] es darf weder lernen noch lehren[72] und soll selig werden
durch Kinderzeugen.[73] Das alles bedeutet keinen Fortschritt in Bezug
auf die Auffassung von der Stellung des weiblichen Geschlechts, aber es
bedeutet ebensowenig eine verschärfte Knechtung.
Erst als das Christentum aus einer Religion der Armen und Verfolgten zur
Staatsreligion wurde, erfuhr es seitens seiner Hauptträger eine den
neuen Verhältnissen entsprechende Umwandlung. Die Kirchenväter und die
Gesetzgeber des kanonischen Rechts nutzten Aussprüche Christi und der
Apostel insoweit aus, als sie der Ausbreitung der Macht der Kirche
förderlich sein konnten, und ließen andere außer acht, die diesem Zweck
nicht dienstbar zu machen waren. Während Paulus seine Predigt von der
größeren Heiligkeit des ehelosen Lebens nicht nur an beide Geschlechter
richtet, sondern sie ausdrücklich damit einleitet, daß er sagt, er teile
nur seine eigene Meinung, nicht ein Gebot des Herrn mit,[74] klammerten
sich asketische Eiferer an Sätze wie: "Es ist dem Menschen gut, daß er
kein Weib berühre",[75] und "Adam ward nicht verführet; das Weib aber
ward verführet und hat die Uebertretung eingeführet"[76] und verdammten
die Ehe als ein Laster, das Weib als diejenige, die dem Teufel Eingang
verschaffte.[77] Das kanonische Recht erhob die Auslegungen der
apostolischen Lehren durch die Kirchenväter zum Gesetz, indem es unter
anderem verfügte: "die Frau ist nicht nach dem Bilde Gottes geschaffen.
Adam ist durch Eva verführt worden und nicht Eva durch Adam. Es ist
daher recht, daß der Mann der Herr der Frau sei, die ihn zur Sünde
reizte, auf daß er nicht wieder falle. Das Gesetz befiehlt, daß die Frau
dem Manne unterworfen und beinahe seine Dienerin sei."[78]
Am deutlichsten jedoch kam die niedrige Auffassung, welche die römische
Kirche vom Weibe hatte, dort zum Ausdruck, wo sie dem Rechtsbewußtsein
der Germanen gegenübertritt, und zwar ist eine einzige Thatsache
ausreichend, um den Gegensatz beider zu kennzeichnen: die Germanen
verlangten für ein verletztes Weib ein höheres Wehrgeld als für einen
verletzten Mann, weil sie in jedem Weibe die Mutter ehrten, und die
Schwache und Wehrlose zu verwunden für besonders schmachvoll galt; vom
Mörder einer Frau forderten sie ein zweimal höheres Wehrgeld, als vom
Mörder eines Mannes. Nach dem ersten Gesetzbuch dagegen, das durch die
römische Kirche einem germanischen Volke gegeben wurde--dem Fuero juzgo
der Wisigoten--und das in Bezug auf die Ansichten des Klerus von den
Rechten der Frau typisch ist, galt des Weibes Leben nur halb so viel als
das des Mannes, denn ihrem Mörder wurde nur die halbe Buße
auferlegt.[79]
In einer Beziehung nur machte die römische Kirche den heidnischen
Germanen und ihrer Verehrung des mütterlichen Prinzips in der Natur eine
Konzession, um sie dadurch leichter unter Kreuz und Krummstab zwingen zu
können: sie erhob die Mutter mit dem Kind auf den Thron des Himmels.
Dem ursprünglichen Christentum hatte der Kultus der Frau fern gelegen;
die Mutter Jesu verschwindet in den Evangelien fast vollständig,
Christus selbst weist sie hart zurück, als sie wagt, ihm einmal einen
mütterlichen Rat zu geben. Ihre Gestalt, wie sie der Katholizismus heute
kennt, und die Verehrung, die ihr gezollt wird, sind nichts anderes als
eine Reminiszenz an den heidnischen Götterdienst. Die Kirche verstand
es, die heidnischen Feste durch christliche, die Götter durch Heilige zu
ersetzen und den Germanen das Christentum durch die "Mutter Gottes"
vertraut zu machen. Daß der Madonnenkultus ein dem Baum der Kirche
künstlich aufgepfropftes Reis war, geht schon daraus hervor, daß trotz
der Verehrung der himmlischen Jungfrau die Missachtung des weiblichen
Geschlechts sich von Jahrzehnt zu Jahrzehnt steigerte.
Die "Kreuzigung des Fleisches" wurde gleichbedeutend mit der Flucht vor
dem Weibe. Auf dem Konzil zu Mâcon entschied sich die Majorität dafür,
dem Klerus zu befehlen, die Frauen zu fliehen. Das Konzil zu Metz
verschärfte diesen Befehl, indem es den Priestern sogar den Umgang mit
Mutter und Schwester verbot. Während sich in der ersten Zeit des
Christentums nur die Mönche dem Gebot der Keuschheit unterworfen hatten,
wurde es nun für den gesamten Klerus obligatorisch. Die Folgen des
Cölibats einer großen Zahl von Männern--meist der geistig
hervorragendsten ihrer Zeit--waren von weittragender Bedeutung. Wohl hat
sich die Kirche in ihnen eine Armee hingebender Kämpfer geschaffen, die
durch keinerlei Familieninteressen von ihren Pflichten ihr gegenüber
abgelenkt wurden, aber wenn sie glaubte durch die Verherrlichung der
Keuschheit, durch die erzwungene Abtötung der geschlechtlichen Triebe im
Dienste einer höheren Sittlichkeit zu handeln, so hatte sie nur mit
abstrakten Theorieen, nicht aber mit der lebendigen Natur gerechnet. Sie
erreichte nicht nur das Gegenteil von dem, was sie bezweckte, denn neben
dem außerehelichen Geschlechtsverkehr und der raschen Zunahme der
Prostitution wuchsen besonders in den Klöstern die widernatürlichen
Laster empor, sie fügte dem ganzen sittlichen Leben des Volkes einen
Schaden zu, an dem es noch heute krankt, und durch den das weibliche
Geschlecht am schwersten getroffen wird. Sie degradierte die
natürlichsten Beziehungen der Geschlechter zu einander und suchte sie
als etwas, dessen sich der Mensch schämen müsse, zu verhüllen; die Ehe
war für sie in erster Linie eine "Vereinigung der Seelen", selbst die
Geschlechtsliebe in der Ehe galt für sündhaft oder besten Falls für
einen Tribut, den der Mensch seiner sittlichen Schwachheit, seiner
Gottentfremdung bringen müsse.[80] Die äußere Heiligung der Ehe durch
ihre Erhebung zum Sakrament und die Erklärung ihrer Unauflöslichkeit hat
die innere Zerstörung, der die tiefste Beziehung der Menschen zu
einander durch die Kirche ausgesetzt wurde, nicht aufzuhalten vermocht.
Heuchelei, Prüderie, Unterdrückung der besten Gefühle durch eine falsche
Moralität sind die Folgen davon und ein großer Teil der psychologischen
und sittlichen Seite der Frauenfrage ist auf die durch die römische
Kirche dem Volksbewußtsein eingeimpfte Meinung von Liebe und Ehe
zurückzuführen.
Aber auch nach anderer Richtung hin wurde die Entstehung der Frauenfrage
durch die Kirche beeinflußt: der wachsenden Zahl der ehelosen
Geistlichen und Mönche stand eine gleiche Zahl alleinstehender Frauen
gegenüber. Die Gründung der Nonnenklöster war eine notwendige Folge
davon. In Massen strömten die Frauen in ihre schützenden Mauern. Es
blieb ihnen nur die Wahl zwischen dem Kloster und dem Frauenhaus und
wenn auch viele nur Nahrung und Obdach suchten, so wurde doch auch die
Zahl derer immer größer, die sich vor den Unbilden des rauhen Lebens
draußen in der Welt nach einer Stätte friedlicher Arbeit und geistiger
Vertiefung sehnten. In den Klöstern wurde den Frauen eine im Vergleich
zur allgemeinen Bildung ihres Geschlechts hohe Gelehrsamkeit zu teil.
Sie lernten die klassischen Sprachen und gewisse Zweige der
Wissenschaften und manche weise Klosterfrau wurde die Beraterin von
Päpsten und Königen. Eine solche war Hildegard von Bockelheim, die
Aebtissin des Klosters Rupprechtshausen, die im 11. Jahrhundert neben
Heiligengeschichten eine Reihe physikalischer und zoologischer Werke
schrieb.[81] Auf derselben Stufe der Bildung stand die vielbewunderte
"nordische Seherin" Brigitta von Schweden[82] und Hrotswith, die
lateinische Dichterin der Ottonenzeit. Viele gelehrte Nonnen
beschäftigten sich mit dem Abschreiben alter Werke, dem Malen von
Initialen und Miniaturen, während andere als Lehrerinnen in den
Mädchenschulen ihrer Klöster, als Krankenpflegerinnen, Stickerinnen,
Weberinnen und Wäscherinnen thätig waren. So lösten die Klöster zum Teil
die mittelalterliche Frauenfrage, indem sie nicht nur der großen Menge
alleinstehender Frauen eine Zuflucht gewährten, sondern sie auch geistig
auf eine höhere Stufe erhoben und ihnen selbständige Berufe eröffneten.
Freilich darf nicht vergessen werden, daß ihre Bedeutung für die Hebung
des weiblichen Geschlechts nur ein paar Jahrhunderte lang geltend blieb,
denn schon mit dem 11. und 12. Jahrhundert begann ihr sittlicher
Verfall. Die bedenklichen, sich immer häufiger wiederholenden
Gründungen von Doppelklöstern,--Mönchs- und Nonnenklöster dicht
nebeneinander,--gaben mit den Anlaß dazu. Die Natur ließ ihrer nicht
spotten; sie siegte über einen asketischen Fanatismus, der die
unfruchtbaren "Gottesbräute" heilig sprach und die Mütter vor ihnen
erniedrigte. Aus Orten der Gelehrsamkeit und des Fleißes wurden die
Klöster Orte des geistigen Stumpfsinns und der Trägheit, aus Stätten
frommer Andacht und reiner Sitte, Stätten lüsterner Freuden und wilder
Unzucht. Die Reformation fegte sie fort, und es ist nicht zu verwundern,
daß die Reformatoren in ihrem blinden Eifer vergaßen, den Weizen von der
Spreu zu sondern. Sie schadeten dadurch dem weiblichen Geschlecht um so
mehr, als es in den Stürmen des dreißigjährigen Krieges und dem
allgemeinen wirtschaftlichen Niedergang Zufluchtsstätten dringend nötig
hatte und in ihrer Ermangelung der Prostitution mehr denn je in die Arme
getrieben wurde.
Auch die Ansicht, die die Reformatoren vom Weibe hatten, war nicht
geeignet, es aus seiner gedrückten physischen und moralischen Lage zu
befreien. In schroffem Gegensatz zu der katholischen Predigt von der
Kreuzigung des Fleisches und der Verherrlichung des Cölibats hielten sie
das eheliche Leben für das eines Christen allein würdige,[83] aber nicht
als eine "Vereinigung der Seelen", sondern ausdrücklich als ein
"weltlich Geschäft", eine Vereinigung von Mann und Weib zur Befriedigung
natürlicher Bedürfnisse. Luther ging soweit, zu erklären, daß der Mann
das Recht habe mit der Magd sich einzulassen, oder sein Weib zu
verstoßen, wenn es ihm nicht zu Willen sei[84] und er gestattete sogar
dem Landgrafen Philipp von Hessen, eine zweite Ehe neben der ersten zu
schließen, weil er eine Doppelehe für sittlicher hielt, als eine
Mätressenwirtschaft und von der Unterdrückung sinnlicher Leidenschaft
nichts wissen wollte. Nach ihm war die Frau ausschließlich für den Mann
geschaffen; um Haushaltung und Kinderwartung allein hatte sie sich zu
kümmern,[85] eine Ansicht, die sich in der orthodoxen protestantischen
Kirche bis in die Neuzeit hinein erhalten hat.[86] Dem, übrigens
sagenhaften Streit der katholischen Priester zu Mâcon, ob die Frau eine
Seele habe, können die einundfünfzig Thesen der Wittenberger
Protestanten, welche beweisen sollten, daß die Weiber keine Menschen
seien, würdig zur Seite gestellt werden.
Das Christentum, dem die Frauen so begeistert wie einem Befreier
entgegenkamen, für das sie glaubensmutig den Märtyrertod starben, hat
ihre Hoffnungen nicht erfüllt. Mehr noch als aus den direkten
Beziehungen der Kirche zu den Frauen, tritt diese Thatsache aus der
allgemeinen Lage des weiblichen Geschlechts in rechtlicher,
wirtschaftlicher und sittlicher Beziehung während der geschichtlichen
Entwicklung der früheren Jahrhunderte hervor.
Das germanische Recht, dem das Gefühl der Hochachtung für die Frau und
Mutter zu Grunde lag, machte mehr und mehr jenem Rechte Platz, das dem
heidnischen und dem christlichen Rom zusammen seinen Ursprung verdankte,
und daher für das weibliche Geschlecht nur nachteilig sein konnte. Wie
es im allgemeinen sein Grundzug war, die Heiligkeit und
Unverletzlichkeit des Privateigentums scharf zu betonen, so trat diese
Tendenz besonders in Bezug auf die Frau hervor, die als des Mannes
unumschränktes Eigentum angesehen wurde. Der Vater konnte seine Tochter
vermählen, mit wem er wollte; der Vormund hatte volles Verfügungsrecht
über sein Mündel. Der Mann konnte sein Weib verschenken, ja bis ins 13.
Jahrhundert herein war es ihm im Notfall sogar gestattet, es zu
verkaufen.[87] Seine Witwe konnte er einem anderen vermachen, wie jedes
Stück seines Vermögens; und charakteristisch für die Rechtsanschauung
der Zeit war es, daß nur die Frau die Ehe brechen konnte,[88] denn sie
beging dadurch ein Verbrechen an des Mannes Eigentum; dagegen war er
unbeschränkt in der Freiheit, neben der Ehe im Konkubinat zu leben,
niemand nahm Aergernis daran. Aber auch ihrem Kinde gegenüber befand
sich die Frau, sofern es männlichen Geschlechts war, in untergeordneter
Stellung. Nur während der ersten Kindheit hatte die Mutter rechtliche
Gewalt über den Sohn. Mit dem siebenten Jahre schon war er ihr
entwachsen[89] und konnte sich z.B. in Friesland, falls sein Vater nicht
mehr am Leben war, selbst für mündig erklären und der Vormund der
eigenen Mutter werden.
Wie in der Familie, so war die Frau natürlich auch sonst überall
rechtlos. Sie konnte keinerlei Geschäfte selbständig abschließen; es war
genau vorgeschrieben, für welche Summe die Hausfrau, ohne die
Einwilligung des Hausherrn einzuholen, Einkäufe machen durfte. Nach
päpstlichem Recht konnte sie nicht als Zeugin auftreten, da ihr Zeugnis
stets für unzuverlässig galt.[90] Wo das Landesrecht es ihr gestattete,
wie z.B. im Kanton Bern, hatte nur die Aussage zweier Frauen die
Beweiskraft der eines Mannes.[91]
Hinter all diesen Vorschriften standen die höchsten Autoritäten:
Staat und Kirche. Gehorsam, Bescheidenheit, Unterwürfigkeit,
Selbstlosigkeit--das waren die Tugenden, die den Frauen von früh an
gepriesen wurden und die sie mit allen Unfreien gemeinsam hatten. Die
Gleichwertigkeit aller Menschen,--der Herren und Knechte, der Männer und
Weiber,--war ein Begriff, der mit dem primitiven Christentum wieder
verschwunden war.