2. Das Christentum und die Frauen.

Während Rom auf der Höhe seiner äußeren Macht zu stehen schien, im

Innern aber von der schleichenden Krankheit der allgemeinen Korruption

so zerfressen wurde, daß sein Zusammensturz nahe bevorstand, war über

Bethlehem, mitten unter dem geknechteten, geschmähten Judenvolk jener

Stern aufgegangen, durch dessen Glanz Rom zu neuer Weltherrschaft

auferstehen sollte.

Es ist hier nicht der Ort, den innigen Zusammenhang der Entstehung des

Christentums mit den wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen der

Zeit, in der es sich ausbreitete, näher zu erörtern. Es mußte über den

Kreis des armen Volks, dem sein Gründer angehörte, schnell

hinauswachsen, weil der Boden im römischen Reich überall dafür

vorbereitet war. Den Philosophen waren seine Gedanken zum Teil schon

vertraut; von dem Nebenmenschen als dem Bruder hatte schon Plato

gesprochen; die Stoiker lehrten die Verachtung irdischer Güter und waren

die ersten gewesen, die erklärten, daß der Mensch auch gegen seine

Sklaven moralische Verpflichtungen zu erfüllen habe. Und der Mühseligen

und Beladenen gab es mehr als genug; für sie alle war das Christentum

der Rettungsanker, der sie über ihr eigenes Elend hinaushob, der

Hoffnungsstrahl, der in ihre Nacht leuchtete. Es war nicht jene vage

Hoffnung der späteren Christen, die von der ewigen Seligkeit die

Entschädigung für ihre irdischen Schmerzen erwarteten, sondern der

sichere Glaube an das nahe Ende der Welt, an die Wiederkehr Christi und

an die Aufrichtung des tausendjährigen Reiches. Unter all den Armen und

Elenden, die ihm zuströmten, kamen auch jene gequältesten aller Menschen

in Scharen, die Frauen. Ihnen brachte das Christentum neben dem Trost

und der Hoffnung, die es allen Unterdrückten brachte, noch etwas ganz

Besonderes: Die Gleichwertung des Weibes mit dem Manne als moralisches

Wesen, als "Kind Gottes".

Sowohl die orthodoxen Anhänger des Christentums als seine fanatischen

Verächter sind, soweit sie für die Frauenemanzipation eintreten, anderer

Ansicht. Die einen behaupten, indem sie das Wort des Apostels Paulus:

"Hier ist kein Jude noch Grieche, hier ist kein Knecht noch Freier,

hier ist kein Mann noch Weib;"[61] aus dem Zusammenhang herausreißen,

daß das Christentum sich darin für die volle Gleichberechtigung der

Frauen ausspricht; die anderen stützen sich auf jenen Satz desselben

Apostels: "Das Weib schweige in der Gemeine,"[62] wenn sie erklären, das

Christentum habe das weibliche Geschlecht nicht nur nicht befreit,

sondern nur noch vollständiger geknechtet.

Das ursprüngliche Christentum aber ist von beiden Meinungen gleich weit

entfernt. Eine Frauenemanzipation im modernen Sinn ist ihm ebenso fremd,

wie eine Emanzipation der Sklaven ihm fremd war. Dagegen hatten Leid,

Not und Unterdrückung die männlichen und weiblichen Lasttiere der

Gesellschaft so aneinander gekettet, daß die neue Religion beiden

denselben Trost, dieselbe Hoffnung, dieselben Vorschriften geben mußte.

Wenn der Apostel Paulus sagt: "hier ist kein Mann noch Weib", so fügt er

gleich hinzu: "ihr seid allzumal einer in Christo Jesu" und schickt

voraus: "ihr seid alle Gottes Kinder durch den Glauben an Christo

Jesu".[63] Nur vor Gott also, nicht vor dem Staat, sind Herren und

Sklaven, Männer und Frauen gleich. Aber auch die Verachtung des Weibes

ist keine ursprüngliche Lehre des Christentums. Wenn als eine natürliche

Reaktion gegen die furchtbaren geschlechtlichen Ausschweifungen jener

Zeit die Enthaltung von allem Geschlechtsverkehr als besonders heilig

und eines Christen würdig gepriesen wurde, so wurde die keusche Jungfrau

stets dem keuschen Jüngling gleich gestellt.[64] Nicht der Mann wurde

vor der Berührung des Weibes, als des bösen Prinzips, gewarnt, sondern

beiden wurde der ledige Stand als der gottgefälligere anempfohlen.[65]

Wie wir wissen, galt bei den Alten der Ehebruch des Weibes für ein

todeswürdiges Verbrechen, während der ehebrecherische Mann zumeist

straflos ausging. Christus stellte das sündige Weib dem sündigen Manne

gleich, indem er sagte: "wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den

ersten Stein auf sie", und er verdammte die Reuevolle nicht.[66] Er

forderte von beiden die eheliche Treue,[67] seine Jünger verlangten vom

Mann, daß er sein Weib liebe, wie sie ihn,[68] und die Ausgießung des

heiligen Geistes erfolgte ausdrücklich über "Söhne und Töchter".[69] In

dieser moralischen Gleichstellung der Frau mit dem Mann liegt die

Bedeutung des Christentums für das weibliche Geschlecht. Weiter aber

reicht sie nicht. Alle Einzelvorschriften, soweit sie sich auf das Weib

beziehen, erheben sich nicht über die bekannten religiösen und

weltlichen Gesetze der morgen- und abendländischen Völker. Das Weib muß

dem Manne gehorchen, ihm unterthan,[70] schweigsam und häuslich

sein,[71] es darf weder lernen noch lehren[72] und soll selig werden

durch Kinderzeugen.[73] Das alles bedeutet keinen Fortschritt in Bezug

auf die Auffassung von der Stellung des weiblichen Geschlechts, aber es

bedeutet ebensowenig eine verschärfte Knechtung.

Erst als das Christentum aus einer Religion der Armen und Verfolgten zur

Staatsreligion wurde, erfuhr es seitens seiner Hauptträger eine den

neuen Verhältnissen entsprechende Umwandlung. Die Kirchenväter und die

Gesetzgeber des kanonischen Rechts nutzten Aussprüche Christi und der

Apostel insoweit aus, als sie der Ausbreitung der Macht der Kirche

förderlich sein konnten, und ließen andere außer acht, die diesem Zweck

nicht dienstbar zu machen waren. Während Paulus seine Predigt von der

größeren Heiligkeit des ehelosen Lebens nicht nur an beide Geschlechter

richtet, sondern sie ausdrücklich damit einleitet, daß er sagt, er teile

nur seine eigene Meinung, nicht ein Gebot des Herrn mit,[74] klammerten

sich asketische Eiferer an Sätze wie: "Es ist dem Menschen gut, daß er

kein Weib berühre",[75] und "Adam ward nicht verführet; das Weib aber

ward verführet und hat die Uebertretung eingeführet"[76] und verdammten

die Ehe als ein Laster, das Weib als diejenige, die dem Teufel Eingang

verschaffte.[77] Das kanonische Recht erhob die Auslegungen der

apostolischen Lehren durch die Kirchenväter zum Gesetz, indem es unter

anderem verfügte: "die Frau ist nicht nach dem Bilde Gottes geschaffen.

Adam ist durch Eva verführt worden und nicht Eva durch Adam. Es ist

daher recht, daß der Mann der Herr der Frau sei, die ihn zur Sünde

reizte, auf daß er nicht wieder falle. Das Gesetz befiehlt, daß die Frau

dem Manne unterworfen und beinahe seine Dienerin sei."[78]

Am deutlichsten jedoch kam die niedrige Auffassung, welche die römische

Kirche vom Weibe hatte, dort zum Ausdruck, wo sie dem Rechtsbewußtsein

der Germanen gegenübertritt, und zwar ist eine einzige Thatsache

ausreichend, um den Gegensatz beider zu kennzeichnen: die Germanen

verlangten für ein verletztes Weib ein höheres Wehrgeld als für einen

verletzten Mann, weil sie in jedem Weibe die Mutter ehrten, und die

Schwache und Wehrlose zu verwunden für besonders schmachvoll galt; vom

Mörder einer Frau forderten sie ein zweimal höheres Wehrgeld, als vom

Mörder eines Mannes. Nach dem ersten Gesetzbuch dagegen, das durch die

römische Kirche einem germanischen Volke gegeben wurde--dem Fuero juzgo

der Wisigoten--und das in Bezug auf die Ansichten des Klerus von den

Rechten der Frau typisch ist, galt des Weibes Leben nur halb so viel als

das des Mannes, denn ihrem Mörder wurde nur die halbe Buße

auferlegt.[79]

In einer Beziehung nur machte die römische Kirche den heidnischen

Germanen und ihrer Verehrung des mütterlichen Prinzips in der Natur eine

Konzession, um sie dadurch leichter unter Kreuz und Krummstab zwingen zu

können: sie erhob die Mutter mit dem Kind auf den Thron des Himmels.

Dem ursprünglichen Christentum hatte der Kultus der Frau fern gelegen;

die Mutter Jesu verschwindet in den Evangelien fast vollständig,

Christus selbst weist sie hart zurück, als sie wagt, ihm einmal einen

mütterlichen Rat zu geben. Ihre Gestalt, wie sie der Katholizismus heute

kennt, und die Verehrung, die ihr gezollt wird, sind nichts anderes als

eine Reminiszenz an den heidnischen Götterdienst. Die Kirche verstand

es, die heidnischen Feste durch christliche, die Götter durch Heilige zu

ersetzen und den Germanen das Christentum durch die "Mutter Gottes"

vertraut zu machen. Daß der Madonnenkultus ein dem Baum der Kirche

künstlich aufgepfropftes Reis war, geht schon daraus hervor, daß trotz

der Verehrung der himmlischen Jungfrau die Missachtung des weiblichen

Geschlechts sich von Jahrzehnt zu Jahrzehnt steigerte.

Die "Kreuzigung des Fleisches" wurde gleichbedeutend mit der Flucht vor

dem Weibe. Auf dem Konzil zu Mâcon entschied sich die Majorität dafür,

dem Klerus zu befehlen, die Frauen zu fliehen. Das Konzil zu Metz

verschärfte diesen Befehl, indem es den Priestern sogar den Umgang mit

Mutter und Schwester verbot. Während sich in der ersten Zeit des

Christentums nur die Mönche dem Gebot der Keuschheit unterworfen hatten,

wurde es nun für den gesamten Klerus obligatorisch. Die Folgen des

Cölibats einer großen Zahl von Männern--meist der geistig

hervorragendsten ihrer Zeit--waren von weittragender Bedeutung. Wohl hat

sich die Kirche in ihnen eine Armee hingebender Kämpfer geschaffen, die

durch keinerlei Familieninteressen von ihren Pflichten ihr gegenüber

abgelenkt wurden, aber wenn sie glaubte durch die Verherrlichung der

Keuschheit, durch die erzwungene Abtötung der geschlechtlichen Triebe im

Dienste einer höheren Sittlichkeit zu handeln, so hatte sie nur mit

abstrakten Theorieen, nicht aber mit der lebendigen Natur gerechnet. Sie

erreichte nicht nur das Gegenteil von dem, was sie bezweckte, denn neben

dem außerehelichen Geschlechtsverkehr und der raschen Zunahme der

Prostitution wuchsen besonders in den Klöstern die widernatürlichen

Laster empor, sie fügte dem ganzen sittlichen Leben des Volkes einen

Schaden zu, an dem es noch heute krankt, und durch den das weibliche

Geschlecht am schwersten getroffen wird. Sie degradierte die

natürlichsten Beziehungen der Geschlechter zu einander und suchte sie

als etwas, dessen sich der Mensch schämen müsse, zu verhüllen; die Ehe

war für sie in erster Linie eine "Vereinigung der Seelen", selbst die

Geschlechtsliebe in der Ehe galt für sündhaft oder besten Falls für

einen Tribut, den der Mensch seiner sittlichen Schwachheit, seiner

Gottentfremdung bringen müsse.[80] Die äußere Heiligung der Ehe durch

ihre Erhebung zum Sakrament und die Erklärung ihrer Unauflöslichkeit hat

die innere Zerstörung, der die tiefste Beziehung der Menschen zu

einander durch die Kirche ausgesetzt wurde, nicht aufzuhalten vermocht.

Heuchelei, Prüderie, Unterdrückung der besten Gefühle durch eine falsche

Moralität sind die Folgen davon und ein großer Teil der psychologischen

und sittlichen Seite der Frauenfrage ist auf die durch die römische

Kirche dem Volksbewußtsein eingeimpfte Meinung von Liebe und Ehe

zurückzuführen.

Aber auch nach anderer Richtung hin wurde die Entstehung der Frauenfrage

durch die Kirche beeinflußt: der wachsenden Zahl der ehelosen

Geistlichen und Mönche stand eine gleiche Zahl alleinstehender Frauen

gegenüber. Die Gründung der Nonnenklöster war eine notwendige Folge

davon. In Massen strömten die Frauen in ihre schützenden Mauern. Es

blieb ihnen nur die Wahl zwischen dem Kloster und dem Frauenhaus und

wenn auch viele nur Nahrung und Obdach suchten, so wurde doch auch die

Zahl derer immer größer, die sich vor den Unbilden des rauhen Lebens

draußen in der Welt nach einer Stätte friedlicher Arbeit und geistiger

Vertiefung sehnten. In den Klöstern wurde den Frauen eine im Vergleich

zur allgemeinen Bildung ihres Geschlechts hohe Gelehrsamkeit zu teil.

Sie lernten die klassischen Sprachen und gewisse Zweige der

Wissenschaften und manche weise Klosterfrau wurde die Beraterin von

Päpsten und Königen. Eine solche war Hildegard von Bockelheim, die

Aebtissin des Klosters Rupprechtshausen, die im 11. Jahrhundert neben

Heiligengeschichten eine Reihe physikalischer und zoologischer Werke

schrieb.[81] Auf derselben Stufe der Bildung stand die vielbewunderte

"nordische Seherin" Brigitta von Schweden[82] und Hrotswith, die

lateinische Dichterin der Ottonenzeit. Viele gelehrte Nonnen

beschäftigten sich mit dem Abschreiben alter Werke, dem Malen von

Initialen und Miniaturen, während andere als Lehrerinnen in den

Mädchenschulen ihrer Klöster, als Krankenpflegerinnen, Stickerinnen,

Weberinnen und Wäscherinnen thätig waren. So lösten die Klöster zum Teil

die mittelalterliche Frauenfrage, indem sie nicht nur der großen Menge

alleinstehender Frauen eine Zuflucht gewährten, sondern sie auch geistig

auf eine höhere Stufe erhoben und ihnen selbständige Berufe eröffneten.

Freilich darf nicht vergessen werden, daß ihre Bedeutung für die Hebung

des weiblichen Geschlechts nur ein paar Jahrhunderte lang geltend blieb,

denn schon mit dem 11. und 12. Jahrhundert begann ihr sittlicher

Verfall. Die bedenklichen, sich immer häufiger wiederholenden

Gründungen von Doppelklöstern,--Mönchs- und Nonnenklöster dicht

nebeneinander,--gaben mit den Anlaß dazu. Die Natur ließ ihrer nicht

spotten; sie siegte über einen asketischen Fanatismus, der die

unfruchtbaren "Gottesbräute" heilig sprach und die Mütter vor ihnen

erniedrigte. Aus Orten der Gelehrsamkeit und des Fleißes wurden die

Klöster Orte des geistigen Stumpfsinns und der Trägheit, aus Stätten

frommer Andacht und reiner Sitte, Stätten lüsterner Freuden und wilder

Unzucht. Die Reformation fegte sie fort, und es ist nicht zu verwundern,

daß die Reformatoren in ihrem blinden Eifer vergaßen, den Weizen von der

Spreu zu sondern. Sie schadeten dadurch dem weiblichen Geschlecht um so

mehr, als es in den Stürmen des dreißigjährigen Krieges und dem

allgemeinen wirtschaftlichen Niedergang Zufluchtsstätten dringend nötig

hatte und in ihrer Ermangelung der Prostitution mehr denn je in die Arme

getrieben wurde.

Auch die Ansicht, die die Reformatoren vom Weibe hatten, war nicht

geeignet, es aus seiner gedrückten physischen und moralischen Lage zu

befreien. In schroffem Gegensatz zu der katholischen Predigt von der

Kreuzigung des Fleisches und der Verherrlichung des Cölibats hielten sie

das eheliche Leben für das eines Christen allein würdige,[83] aber nicht

als eine "Vereinigung der Seelen", sondern ausdrücklich als ein

"weltlich Geschäft", eine Vereinigung von Mann und Weib zur Befriedigung

natürlicher Bedürfnisse. Luther ging soweit, zu erklären, daß der Mann

das Recht habe mit der Magd sich einzulassen, oder sein Weib zu

verstoßen, wenn es ihm nicht zu Willen sei[84] und er gestattete sogar

dem Landgrafen Philipp von Hessen, eine zweite Ehe neben der ersten zu

schließen, weil er eine Doppelehe für sittlicher hielt, als eine

Mätressenwirtschaft und von der Unterdrückung sinnlicher Leidenschaft

nichts wissen wollte. Nach ihm war die Frau ausschließlich für den Mann

geschaffen; um Haushaltung und Kinderwartung allein hatte sie sich zu

kümmern,[85] eine Ansicht, die sich in der orthodoxen protestantischen

Kirche bis in die Neuzeit hinein erhalten hat.[86] Dem, übrigens

sagenhaften Streit der katholischen Priester zu Mâcon, ob die Frau eine

Seele habe, können die einundfünfzig Thesen der Wittenberger

Protestanten, welche beweisen sollten, daß die Weiber keine Menschen

seien, würdig zur Seite gestellt werden.

Das Christentum, dem die Frauen so begeistert wie einem Befreier

entgegenkamen, für das sie glaubensmutig den Märtyrertod starben, hat

ihre Hoffnungen nicht erfüllt. Mehr noch als aus den direkten

Beziehungen der Kirche zu den Frauen, tritt diese Thatsache aus der

allgemeinen Lage des weiblichen Geschlechts in rechtlicher,

wirtschaftlicher und sittlicher Beziehung während der geschichtlichen

Entwicklung der früheren Jahrhunderte hervor.

Das germanische Recht, dem das Gefühl der Hochachtung für die Frau und

Mutter zu Grunde lag, machte mehr und mehr jenem Rechte Platz, das dem

heidnischen und dem christlichen Rom zusammen seinen Ursprung verdankte,

und daher für das weibliche Geschlecht nur nachteilig sein konnte. Wie

es im allgemeinen sein Grundzug war, die Heiligkeit und

Unverletzlichkeit des Privateigentums scharf zu betonen, so trat diese

Tendenz besonders in Bezug auf die Frau hervor, die als des Mannes

unumschränktes Eigentum angesehen wurde. Der Vater konnte seine Tochter

vermählen, mit wem er wollte; der Vormund hatte volles Verfügungsrecht

über sein Mündel. Der Mann konnte sein Weib verschenken, ja bis ins 13.

Jahrhundert herein war es ihm im Notfall sogar gestattet, es zu

verkaufen.[87] Seine Witwe konnte er einem anderen vermachen, wie jedes

Stück seines Vermögens; und charakteristisch für die Rechtsanschauung

der Zeit war es, daß nur die Frau die Ehe brechen konnte,[88] denn sie

beging dadurch ein Verbrechen an des Mannes Eigentum; dagegen war er

unbeschränkt in der Freiheit, neben der Ehe im Konkubinat zu leben,

niemand nahm Aergernis daran. Aber auch ihrem Kinde gegenüber befand

sich die Frau, sofern es männlichen Geschlechts war, in untergeordneter

Stellung. Nur während der ersten Kindheit hatte die Mutter rechtliche

Gewalt über den Sohn. Mit dem siebenten Jahre schon war er ihr

entwachsen[89] und konnte sich z.B. in Friesland, falls sein Vater nicht

mehr am Leben war, selbst für mündig erklären und der Vormund der

eigenen Mutter werden.

Wie in der Familie, so war die Frau natürlich auch sonst überall

rechtlos. Sie konnte keinerlei Geschäfte selbständig abschließen; es war

genau vorgeschrieben, für welche Summe die Hausfrau, ohne die

Einwilligung des Hausherrn einzuholen, Einkäufe machen durfte. Nach

päpstlichem Recht konnte sie nicht als Zeugin auftreten, da ihr Zeugnis

stets für unzuverlässig galt.[90] Wo das Landesrecht es ihr gestattete,

wie z.B. im Kanton Bern, hatte nur die Aussage zweier Frauen die

Beweiskraft der eines Mannes.[91]

Hinter all diesen Vorschriften standen die höchsten Autoritäten:

Staat und Kirche. Gehorsam, Bescheidenheit, Unterwürfigkeit,

Selbstlosigkeit--das waren die Tugenden, die den Frauen von früh an

gepriesen wurden und die sie mit allen Unfreien gemeinsam hatten. Die

Gleichwertigkeit aller Menschen,--der Herren und Knechte, der Männer und

Weiber,--war ein Begriff, der mit dem primitiven Christentum wieder

verschwunden war.

Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite · 第 9 / 47 题