1. Die Frauenfrage im Altertum.

Die Entwicklungsgeschichte der Frau nimmt in der allgemeinen

Menschheitsgeschichte, wie sie uns von Kindheit an überliefert wird,

einen verschwindend kleinen Raum ein. Es ist vor allem eine Geschichte

der Kriege und daher eine der Männer, die wir unserem Gedächtnis haben

einprägen müssen. Erst in neuester Zeit scheint sich fast unmerklich ein

Umschwung vorzubereiten. Neben die politische tritt die

Kulturgeschichte, neben die Thaten und Abenteuer der Fürsten und Helden

des Schwertes tritt das Leben und Leiden des Volks und seiner

geistigen Führer. Der natürliche menschliche Egoismus hatte der

Geschichtschreibung einen Klassencharakter verliehen. Die Herrschenden

und Gebildeten sahen über ihren Kreis nicht hinaus; wie man in den

Feldzugsberichten nur von dem Heerführer als dem Sieger spricht, ihm

allein Lorbeeren weiht und Denkmäler baut, und die Tausende, die

eigentlich die Schlachten schlugen, wenig beachtet, so wurde auch das

Volk, der Träger der Menschheitsgeschichte, über denjenigen fast

vergessen, die, begünstigt von Glück oder von der Begabung, weithin

sichtbar aus der Masse hervorragten. Die fortschreitende ökonomische

Entwicklung befreite diese Masse mehr und mehr aus ihrem

Sklavenverhältnis, und während auf der einen Seite die Unterschiede

zwischen Reichtum und Armut sich verschärften, wurde andrerseits eine

gewisse Gleichheit der Bildung und Aufklärung befördert. Mit der

Sklaverei und der Leibeigenschaft verschwand der Absolutismus: das zum

Selbstbewußtsein erwachte Volk erhob Anspruch auf das Recht, bei der

Bestimmung über sein Wohl und Wehe mitzusprechen, und gedieh zu einem

Machtfaktor, mit dem gerechnet werden muß. Als es anfing, sich bemerkbar

zu machen, wurde es von der Wissenschaft gleichsam erst entdeckt, man

begann, sein Leben, Fühlen und Denken in Vergangenheit und Gegenwart zu

erforschen, und eröffnete damit ein Gebiet, das einen fast

unerschöpflichen Reichtum neuer Erkenntnis in sich birgt.

Einen ähnlichen Werdegang wie das Volk hat auch die Frau durchmessen.

Sie steht jetzt in allen Kulturländern auf dem Punkt, sich ihre

wirtschaftliche, rechtliche und sittliche Gleichberechtigung zu

erkämpfen. Nur für denjenigen, der die Entwicklungsgeschichte kennt, der

weiß, welch langen, mühevollen Weg sie bis zu diesem Punkt zurücklegen

mußte, wird die große, weit über ihr Geschlecht hinausreichende

Bedeutung dieses Emanzipationskampfes klar. Aus der Tiefe des weiblichen

Wesens und seiner Geschichte ist die Frauenfrage herausgewachsen, und

sie muß bis in ihre Wurzeln hinein verfolgt werden, um die ganze

Schwierigkeit der in ihr enthaltenen Probleme zu erkennen und die

richtigen Mittel zu ihrer Lösung zu finden.

Die Entwicklungsgeschichte des weiblichen Geschlechts stellt sich,

soweit wir auf historischem Boden stehen, als eine lange, im Dunkeln

sich abspielende Leidensgeschichte dar. Aber auch wenn wir diesen Boden

verlassen und uns auf Grund gelehrter Forschungen ein Bild des Lebens

der Frau in grauer Vorzeit zu machen versuchen, finden wir sie immer in

einem Zustand der Enge und Begrenztheit des persönlichen Daseins. Er war

zunächst durch die Natur ihres Geschlechts selbst begründet. Die

Mutterschaft beschränkte ihre Bewegungsfreiheit und machte sie

schutzbedürftig, obgleich--was wir berechtigt sind anzunehmen--die

Geschlechtsfunktionen weit weniger als heute mit pathologischen

Erscheinungen sich verbanden. Das kleine Kind jedoch bedurfte infolge

seiner völligen Unselbständigkeit der mütterlichen Fürsorge und während

der Mann--in welcher Periode der Menschheitsentwicklung

immer--ungehindert durch Geschlechtsbeschränkungen seinen Trieben folgen

konnte, erschien es als das erste, dem Menschen zum Bewußtsein kommende

Naturgesetz, daß die Mutter an das Kind gefesselt war. Es machte die

Frau im Vergleich, zum Mann von vornherein unfrei; es lud ihr Lasten und

Leiden auf, die niemand ihr abnehmen konnte. Es trug aber auch den Keim

der Entwicklung aller Zivilisation und aller Sittlichkeit in sich.

Die Mutterliebe, jenes ursprünglichste Gefühl, war die erste Erhellung

moralischer Finsternis. Durch die Mutterliebe ging vom Weibe jede

Erhebung der Gesittung aus.[1] Denn nicht der Bund zwischen Mann und

Weib war, wie uns viele glauben machen wollen, die erste, unumstößliche

Vereinigung, sondern der Bund zwischen Mutter und Kind.[2]

Die Entstehung des neuen Lebens aus dem Weibe war zugleich das erste

Mysterium, das sich dem Menschen offenbarte. In den Mythologieen vieler

Völker finden wir daher die Spuren göttlicher Verehrung des weiblichen

Prinzips in der Natur: In der Göttin Isis beteten die Aegypter die

fruchtbare Erde an. Neith, deren geheimnisvoller Tempel in Sais stand,

war die Personifikation der mütterlichen, gebärenden Kraft. Von der

Urmutter Themis erfährt Zeus das nur ihr bekannte Geheimnis des Alls.

Ueber Odin, den Göttervater und alle Götter der Germanen stehen. Die

Schicksalsgöttinnen, die Nornen. Gunnlöd, ein Weib, verwahrt den Trank

der höchsten Weisheit; durch sie erst wird er Odin zu teil.

Aber die Bedeutung des Weibes als Mutter, die Urgemeinschaft zwischen

Mutter und Kind liegt nicht nur der primitiven Religion, sondern auch

dem primitiven Recht zu Grunde. Für das natürliche, durch keinerlei

Klügeleien beirrte Rechtsbewußtsein war das Kind Eigentum der Mutter,

die es unter ihrem Herzen trug, an ihrer Brust ernährte, seine ersten

Schritte leitete, ihm Obdach und Nahrung gab. Es ist daher nicht zu

verwundern, daß sich übereinstimmend bei zahlreichen Völkern eine

Periode des geltenden Mutterrechts nachweisen läßt.

Vielfach ist diese Bezeichnung so verstanden worden, als ob sie mit

Weiberherrschaft identisch wäre, und es giebt sogar Vorkämpfer der

Frauenbewegung, die in der Gynäkokratie das goldene Zeitalter der

Freiheit und Gleichheit des weiblichen Geschlechtes preisen, das

verlorene Paradies, das wieder gefunden werden muß. Wer dagegen die

Forschungen Morgans, Bachofens und anderer nüchtern prüft, vor dessen

Augen erscheint die Zeit des Mutterrechts ohne jede poetische Verklärung

als ein Zustand primitivster Kultur für Mann und Weib, und er findet

keinerlei Zeichen dafür, daß das Weib eine "Oberherrschaft" nach unseren

Begriffen ausgeübt hat.[3]

Versuchen wir es, uns ein Bild jenes Zustandes zu machen. Nach

jahrtausendelanger Entwicklung hat sich der Mensch aus dem Tierreich

losgelöst; er ist aus den Baumwipfeln, wo er sich zum Schutz vor den

wilden und stärkeren Tieren vermutlich aufgehalten hat, zur Erde

herabgestiegen und hat den ersten Triumph seines entwickelten Geistes

gefeiert, indem er nicht nur den Stein gegen die Bedroher seines Lebens

schleudern lernte, sondern ihn durch Bearbeitung zur Waffe gestaltete.

Nun wird der Verfolgte zum Verfolger. Wohl kann das Weib, wie er, jagen

und kämpfen, giebt es doch noch heute wilde Völkerschaften, in denen die

Geschlechter einander an Kraft nicht nachstehen,[4] aber sobald sie

Kinder gezeugt hat, ist sie an sie gebunden. Dadurch entsteht zugleich

die erste Arbeitsteilung; die Frau baut das schützende Dach für sich und

ihren hilflosen Säugling; in die Felle der Tiere, die der Mann erlegt,

hüllt sie instinktiv das kleine frierende Geschöpf und gewinnt dadurch

die Anregung, schließlich auch für sich ein deckendes und wärmendes

Kleidungsstück zu schaffen. Sie muß, wenn die Nahrungsquelle in ihrer

Brust versiegt, den Hunger ihrer Kinder auf andere Weise stillen, und so

lernt sie die Mahlzeit zubereiten, indem sie nicht nur das Fleisch des

Wildes, der Fische und Vögel dazu verwendet, das ihr der Mann von seinen

Jagdzügen bringt, sie benutzt auch die Knollen, Körner und Früchte, die

sie selbst findet, und gewinnt schließlich die Fertigkeit, sie für den

Gebrauch anzupflanzen.[5]

Die Frau wurde immer seßhafter und der Mann, dessen Leben sich zwischen

Kampf und Jagd abspielte, sah ihre Hütte bald als den Zufluchtsort an,

wo er nicht nur zu flüchtiger Ruhe einkehrte und Obdach, Nahrung und

Kleidung fand, sondern wo er auch seine Beute verwahren konnte. Noch

anziehender wurde die Hütte für den Mann und noch wichtiger die

Gebundenheit der Frau, als die Menschheit das Feuer kennen und schätzen

lernte. Wahrscheinlich ist es ihr durch die Zündkraft des Blitzes

bekannt geworden, und es wurde wie ein Heiligtum--ein echtes Geschenk

des Himmels--gehütet, weil die Fertigkeit, es selbst hervorzurufen, erst

in weit späterer Zeit erworben wurde. Die natürliche Hüterin und

Bewahrerin des Feuers war die Frau.[6] Und so war es nicht der dem

Urmenschen so häufig angedichtete Familiensinn oder die Liebe zu Weib

und Kind--Gefühle, die nur die Produkte einer höheren Kultur sein

können--, welche ihn an den häuslichen Herd immer wieder zurückzogen,

sondern lediglich die rohen, physischen Bedürfnisse.

Von einer Ehe in unserem Sinn war natürlich keine Rede; dem regellosen

Geschlechtsverkehr folgte die sogenannte Blutgemeinschaftsfamilie, in

der die einzelnen Generationen sich nicht mehr miteinander vermischten.

Bei der geringen numerischen Ausdehnung, die die Menschheit ursprünglich

gehabt haben muß, ist zur Befriedigung des Geschlechtstriebs die

Vermischung von Blutsverwandten selbstverständlich. Ebenso

selbstverständlich ist es aber auch, daß diese Form der Familie nicht

auf irgend welchen Vorschriften beruhte, sondern sich vielmehr von

selbst auflöste, sobald sie durch ihre Größe im Bereich des mütterlichen

Herdes weder Raum noch ausreichende Nahrung fand. Die Aufgabe der

Blutgemeinschaftsfamilie und die Entstehung der Schwägerschaftsverbände

(Punaluafamilie, nach Morgan) ist nicht auf eine höhere sittliche

Erkenntnis zurückzuführen, sondern auf die uralten Triebkräfte der

Natur; Hunger und Liebe. Daraus entstand die Sitte und aus der Sitte die

Moral einer jeden Zeit.

Auch die neue Familienform kannte die Ehe nicht. Der Mann des einen

Stammes, der sich mit der Frau des anderen verband, heiratete sozusagen

alle ihre Schwestern mit; der Begriff der Keuschheit und der ehelichen

Treue war beiden Geschlechtern fremd. Infolgedessen wurde ein

väterliches Recht an den Kindern nicht geltend gemacht, sie gehörten

ausschließlich der Mutter, die sie geboren hatte, und deren Stamm. Der

Mann führte das Weib nicht wie ein persönliches Eigentum in sein Haus,

sondern er kam in das ihre. Wie wir gesehen haben, ist dieser

Rechtszustand, der zur Zeit der Blutgemeinschafts- wie der

Punaluafamilie der herrschende war, nicht auf eine hohe moralische

Wertschätzung der Frau zurückzuführen, sondern auf die ursprüngliche

Differenz der Geschlechter und auf wirtschaftliche Ursachen, er hatte

auch keine Machtstellung der Frau zur Folge, sondern er legte vielmehr

den Grund zu der feststehenden Meinung, daß das Arbeitsgebiet der Frau

allein auf das Haus zu beschränken sei.

Mit der Ausbildung des Handwerks in seinen verschiedenen Zweigen, mit

der Zunahme der Bebauung des Bodens--lauter Arbeitsarten, die im

Bereiche des ursprünglichen Hauswesens lagen und daher hauptsächlich der

Frau zufielen--, wurde die Frau dem Manne immer unentbehrlicher. Er

selbst war, je dichter sich die Erde bevölkerte, immer mehr in Kämpfen

mit den Nachbarn oder mit den Volksstämmen, durch deren Land er als

Nomade zog, verwickelt. Zunächst waren es nur Kämpfe um die tägliche

Nahrung, um die Jagdgründe; als er es aber verstand, die Tiere nicht nur

zu erlegen, sondern zu zähmen und zu züchten, da kämpfte er für den

Schutz und um die Vergrößerung seines Besitzes. In früheren Perioden, wo

er nichts besaß, als was er täglich gebrauchte, hatte er den gefangenen

Feind entweder getötet, oder als Gleichen und Freien in seine

Blutsfreundschaft aufgenommen, jetzt, wo er mehr besaß, als er

gebrauchte, bedurfte er der Arbeitskräfte in seinem Dienst, daher machte

er den Feind zu seinem Untergebenen. So entwickelte sich im

unmittelbaren Gefolge der Entstehung des Privateigentums die Sklaverei.

Aber ehe noch der erste Sklave sich unter der Knute des Herrn beugen

mußte, war das Weib, die Mutter seiner Kinder, zur ersten Sklavin

geworden.

Die Frau war, wie wir gesehen haben, infolge der angedeuteten

Verhältnisse, von jeher die geschickteste Arbeiterin gewesen. Durch sie

erst wurde aus dem, was der Mann erjagte oder erkämpfte, ein

Gebrauchsgegenstand. Je mehr sich nun der Besitz vergrößerte, desto

wichtiger wurde ihre Arbeitskraft; sie war auf den Stufen primitivster

Kultur auch eine erwerbende gewesen, verwandelte sich aber mit den

steigenden Bedürfnissen immer mehr zu einer nur erhaltenden und

umwandelnden. Der Mann wurde zum Erwerber. Die Hütte, die das Weib einst

zusammenfügte, war nichts als ein Obdach, das alle im Notfall benutzen

konnten, das Haus, das aus Steinen geschichtet oder aus behauenen

Blöcken aufgerichtet wurde und Waffen, Vorräte, Erz und Felle barg, war

ein wertvoller Besitz. Das Wild, das der Mann früher täglich erlegte,

war nichts als ein Mittel, den Hunger zu stillen; die Herden, die jetzt

auf seinem Boden weideten, repräsentierten ein Kapital, das durch

Männerfäuste gegen den Nachbarn geschützt werden mußte. Und die Kinder,

die früher das unbestrittene Eigentum der Mutter waren, wurden zu

wertvollen Arbeitskräften und Kampfgenossen für den Vater. Es kam aber

noch ein sehr wichtiger Umstand hinzu. Der Besitz hatte nächst der

Habsucht jenen Egoismus gezeitigt, der über den Tod hinaus reicht und

dem Fremden das Erworbene auch dann nicht zufallen lassen will: der

Besitzende wünschte rechtmäßige Erben für seinen Besitz.

Das Mutterrecht mußte dem Rechte des Vaters weichen. Als Arbeiterin und

als Mutter rechtmäßiger Kinder hatte das Weib einen Wert bekommen, der

sich dadurch ausdrückte, daß sie vielfach gekauft, d.h. gegen Vieh,

Waffen oder Erz eingetauscht wurde. Man beraubte sie jeglicher Freiheit,

die grausamsten Strafen standen auf ihrer Untreue, denn ihr Gebieter

mußte sich die möglichste Sicherheit verschaffen, daß sie ihm legitime

Erben gebar.

Der für die Entwicklung der Menschheit so bedeutungsvolle Fortschritt

zur Einzelehe war daher für die Frau zunächst nichts als eine Station

auf ihrem Kreuzesweg.[7] Denn die monogame Familie entstand nicht

infolge der Erkenntnis ihres höheren sittlichen Werts, sondern auf Grund

ökonomischer Rücksichten. Die Monogamie bestand nur für die Frau, wie

die Tugend der Gattentreue auch nur von der Frau gefordert wurde.

Sich, wie es häufig geschieht, über diese einseitige Monogamie und über

die nur dem Weibe auferlegte Verpflichtung der Treue sittlich zu

entrüsten, hieße ihren Ursprung verkennen, der nicht in der Niedertracht

des männlichen Geschlechtes, sondern in den wirtschaftlichen

Verhältnissen zu suchen ist.

Recht und Sitte, die auf ihrem Boden erwuchsen, wurden von Religion und

Gesetz sanktioniert. Da besonders im Orient alles Recht, von der Manava

an bis zum Koran, als göttliches Gesetz betrachtet wurde und auf

religiöser Basis[8] ruhte, so war das Sklavenverhältnis des Weibes hier

das festeste und überdauerte alle Zeiten. Alle Vorschriften, die sich

mit ihr, ihren Pflichten und Rechten beschäftigen, lassen sich dahin

zusammenfassen, daß sie nur als Mutter legitimer Kinder, vor allem der

Söhne, eine Existenzberechtigung hat. Das Interesse des Vaters an

rechtmäßigen Leibeserben, das in der patriarchalischen Familie seinen

stärksten Ausdruck fand, erweiterte sich bald zum Interesse des Staates

an einer genügenden Zahl kampffähiger Männer. Die Heirat war eine

Pflicht gegenüber dem Staat, daher wurden z.B. in China in jedem

Frühjahr die unverheirateten Männer von 30 und Frauen von 20 Jahren

einer harten Bestrafung unterworfen, und es bestanden genaue gesetzliche

Vorschriften über die ehelichen Pflichten zum Zweck der

Kindererzeugung[9]. Bei den Indern konnte eine unfruchtbare Frau im

achten Jahre der Ehe mit einer anderen vertauscht werden, eine, deren

Kinder gestorben waren, im zehnten, eine, die nur Töchter geboren hatte,

im elften Jahre[10]. Der Israelit hatte die Pflicht, eine unfruchtbare

Frau zu verstoßen oder mit ihrer Magd Kinder zu zeugen, die unter

Beistand der rechtmäßigen Gattin zur Welt kamen und dadurch als legitime

Erben anerkannt wurden. So sagte Sarah, die kinderlose, zu Abraham:

"Lege dich zu meiner Magd, ob ich doch vielleicht aus ihr mich bauen

möge."[11] Und obwohl bei allen Völkern des Orients die Untreue der Frau

mit dem Tode bestraft werden konnte, wurde sie zu einer religiösen

Pflicht, sobald die Frau kinderlos blieb. Sie mußte sich in Indien einem

Mitglied der Familie des Mannes unter religiösen Ceremonien vor den

Augen ihrer Angehörigen hingeben;[12] sie fiel in Israel, wenn ihr Gatte

starb, ehe sie ihm Kinder geboren hatte, seinem ältesten Bruder zu,

damit er dem Verstorbenen noch Nachkommen zeuge.[13] Sie war des Mannes

unbeschränktes Eigentum und stand auch insofern auf derselben Stufe mit

den Sklaven, als es ihr verboten war, eigenes Vermögen zu besitzen. Die

heiligen Gesetze Indiens erklären ausdrücklich, daß alles, was eine Frau

oder ein Sklave etwa erwirbt, selbständiges Eigentum des Herrn ist, "dem

sie gehören".[14] Von Geburt an bis zum Tode sind die Frauen vollständig

unfrei; als Mädchen sind sie von ihrem Vater, als Frauen von ihrem

Gatten, als Witwen von ihren Söhnen oder Blutsverwandten abhängig.[15]

Aus alledem geht hervor, daß die Frauen im Orient nur ein Werkzeug zur

Fortpflanzung des Geschlechtes waren. Außerhalb ihres einzigen Berufes,

dem der Mutterschaft, hatten sie keinerlei Wert und Bedeutung, ja sie

wurden so ausschließlich als Werkzeug, als Mittel zum Zweck betrachtet,

daß von jener ehrfürchtigen Verehrung, welche die in den

Phantasiegestalten zahlreicher Göttinnen personifizierte Mutterschaft

unter den Völkern des Abendlandes genoß, im Orient, mit Ausnahme von

Aegypten, nichts zu finden ist. Auch als Mutter wurde hier das Weib

verachtet und zwar um so mehr, wenn sie statt des einzig erwünschten

Sohnes eine Tochter gebar.[16] Die Jüdin, die einen Knaben zur Welt

brachte, blieb sieben Tage unrein; war ihr Kind ein Mädchen, so blieb

sie es vierzehn Tage. Sie mochte von noch so hoher Abkunft und die

Mutter eines blühenden Geschlechtes sein, sie blieb immer ein

unheiliges, von Staat und Religion nur als ein notwendiges Uebel

gekennzeichnetes Geschöpf. Dieser Auffassung entsprach auch der Mythus

von der Stammmutter Eva, von der alle Sünde und alles Unglück der

Menschheit ausging. Das Weib, sagte Manu, ist niederträchtig wie die

Falschheit selbst, es muß wie Kinder und Geisteskranke mit der Peitsche

oder dem Strick gezüchtigt werden.[17] Nur der Mann hat, nach dem

Glauben der Chinesen, eine unsterbliche Seele;[18] Brahma verbietet dem

Weibe, die Veda, das heilige Buch der Inder, zu lesen; der Koran lehrt,

daß die Pforten des Paradieses den Frauen ewig verschlossen bleiben; mit

den Kindern und Sklaven stehen die Hebräerinnen auf einer Stufe, wenn

auch ihnen die Berührung des Gesetzes nicht gestattet ist. Der Talmud

schätzt die Ehre der Frau nach ihrem Vermögen, denn nur dann gilt sie

als rechtmäßige Gattin, ihre Kinder als legitime Erben, wenn sie eine

Mitgift in die Ehe bringt, andernfalls ist ihre Verbindung mit dem Mann

nur ein Konkubinat.[19]

Die Kulturentwicklung der alten orientalischen Völker stand schon weit

genug im Banne des Begriffs vom "heiligen" Eigentum, um das Verbrechen,

arm zu sein, durch Schande zu strafen. Groß war daher die Zahl der armen

Weiber, die mit ihrer Arbeitskraft ihren Leib verkaufen mußten. So hart

aber auch das Los der als Mägde und Sklavinnen in strengem

Dienstverhältnis zu ihrem Herrn stehenden Frauen war, ein merkbarer

Unterschied zwischen dem der begüterten und der rechtmäßigen Gattinnen

war nicht vorhanden; das weibliche Geschlecht als Ganzes stand

gleichmäßig tief.

Gegenüber den Orientalen sind wir gewohnt, die Griechen für die

Repräsentanten einer bedeutend höheren Kultur zu halten. Nehmen wir

jedoch die Stellung der Frau zum Maßstab für unser Urteil, so muß es

ganz anders lauten, denn sie weist neben kaum bemerkbaren Fortschritten

sogar erhebliche Rückschritte auf.

Die Familie war im Orient ein Staat für sich gewesen, der Vater der

Patriarch, der König darin. Sie wurde in Griechenland fast

bedeutungslos, denn der Staat übernahm viele ihrer wichtigsten

Funktionen; der Familienvater war nicht mehr Herrscher, sondern

Unterthan, seine Bürgerpflichten entrissen ihn vollkommen seiner

Häuslichkeit, sein Leben als Gesetzgeber, Soldat, Advokat, Philosoph und

Künstler spielte sich außerhalb des Hauses ab, dessen Geschäfte und

Obliegenheiten er ausschließlich der Gattin und den Sklaven überließ.

Eines freien Mannes waren sie unwürdig und wurden um so verachteter, je

mehr die Sklaverei zu einem wichtigen Faktor im sozialen Leben sich

entwickelte. Während der Orientale, besonders der Israelit, in der

Arbeit keine Schande sah und die Züchtung und Hütung der Herden zu

seinen Pflichten gehörte, während der Schwerpunkt seines Lebens in

seiner Familie, seinem Besitztum lag, und die Frau ihm dadurch, trotz

aller Unterdrückung, menschlich näher stand, sank sie in Griechenland

vollständig in die Reihen der Sklaven hinab.

Sie war, wie im Orient, das willenlose Eigentum des Mannes. Der Vater,

wie der Vormund konnten sie, wem sie wollten, zur Gattin geben; der

Gatte konnte sie verschenken oder vertauschen; blieb sie unfruchtbar, so

galt es für ein Verbrechen gegen die Götter, wenn sie nicht verstoßen

wurde. Die Pflicht, zum Zweck der Zeugung legitimer Kinder, die Ehe zu

schließen, wurde vom Staate den Männern auferlegt;[20] durch Solons

Gesetzgebung wurden die Unverheirateten einer Strafe unterworfen. Denn

noch waren die Länder nur schwach bevölkert und vom Zuwachs tüchtiger

Bürger hing das Bestehen und der Wohlstand des Staates ab. Daher

beschäftigt sich die Gesetzgebung jener Periode der Geschichte in einer

so eingehenden Weise mit der Frage der Volksvermehrung.

Die Monogamie war Gesetz. Der Mann durfte nur eine legitime Frau haben;

die Zahl der Konkubinen, die er sich neben ihr hielt, war aber

unbeschränkt, und der einzige Fortschritt gegenüber den orientalischen

Zuständen bestand darin, daß ihre Kinder nicht ohne weiteres Mitglieder

der Familie waren, sondern es erst durch die Legitimation ihres Vaters

werden konnten. Die aus dem väterlichen Hause meist in sehr jungen

Jahren in das des Gatten eintretende Frau lebte hier wie dort in

völliger Abgeschlossenheit, ohne irgend welche Berührung mit der

Außenwelt; sie durfte weder am öffentlichen noch am geselligen Leben

Anteil nehmen. Das Haus war ihre Welt, über deren Grenze die tugendhafte

Frau nicht hinwegschreiten durfte. Und wenn Dichter und Schriftsteller

auch versuchten, sie ihr zu verklären[21]--genau wie es heute

geschieht--so war ihre Lage doch die einer physisch und geistig allen

Lichts beraubten Gefangenen, die auch wie eine solche verachtet wurde.

Von einem Griechen stammt jener bekannte Ausspruch, wonach diejenigen

Frauen am meisten Ruhm verdienen, von denen am wenigsten gesprochen

wird,[22] und er bedeutet nichts anderes, als daß die Frau im Guten

ebensowenig wie im Bösen aus der Masse hervorragen darf. Es entsprach

nur der allgemeinen niedrigen Meinung von den Frauen, wenn Demosthenes

der Ansicht seiner Zeitgenossen von der Ehe Ausdruck verlieh, und sagte,

daß man Frauen nur nehme, um rechtmäßige Kinder zu zeugen,

Beischläferinnen, um eine gute Pflege zu haben, und Buhlerinnen, um die

Freuden der Liebe zu genießen. Die eheliche Verbindung aus Liebe kannte

der Grieche nicht.[23] Im besten Fall war sein Gefühl für die Gattin die

wohlwollende Anhänglichkeit eines Patrons zu seinem Klienten.[24] Nicht

die in strenger Zurückgezogenheit lebende, von klein auf zu kühler

Keuschheit und Zurückhaltung erzogene Frau war der Gegenstand seiner

Leidenschaft, sondern die freie Priesterin Aphrodites, die Hetäre.

Die uralte Verehrung des mütterlichen Prinzips in der Natur, der

Weiblichkeit und der Fruchtbarkeit, hatte sich mit dem allmählichen

Verfall des Mutterrechts mehr und mehr verwandelt. Einst mußten sich die

Jungfrauen Aegyptens einmal in ihrem Leben im Tempel der Göttin der

Fruchtbarkeit einem Fremden preisgeben, später bevölkerten zahlreiche

Frauen das ganze Jahr die Tempel der Iris, der Astarte, der Anahita oder

Mylitta. Denn hart war das Los der Mägde und Sklavinnen; nur die

Mädchen, welche eine Mitgift besaßen, hatten Aussicht auf eine legitime

Ehe, und auch das Schicksal rechtmäßiger Frauen war ein trauriges. Da

kann es nicht wunder nehmen, wenn Not, Glückssehnsucht und

Freiheitsdurst Scharen Armer und Unterdrückter in den Dienst der

Liebesgöttin trieb. Geheiligt durch die Religion, gefördert durch Not

und Unterdrückung--so entstand in der ältesten Zeit die Prostitution.

Sie wuchs mit der Ausdehnung der Sklaverei,--fast alle bekannten Hetären

waren ursprünglich Sklavinnen,--und gewann an Ansehen und Bedeutung, je

tiefer die Stellung des weiblichen Geschlechtes im allgemeinen war. Ihre

Blütezeit erlebte sie in Griechenland, als Kunst und Wissenschaft auf

ihrer Höhe standen und der Kultus der Schönheit die Religion beinahe

ersetzte.

Gern trat die schöne Sklavin, auf die das bewundernde Auge des Gebieters

gefallen war, aus dem engen dumpfen Gynäkonitis mit seiner einförmigen

Arbeitspflicht auf den offenen Markt hinaus, um von den Dichtern

besungen, den Künstlern gemalt und gemeißelt, dem Volke verehrt zu

werden. Und diejenigen Frauen, deren reger Geist sich durch das

abgeschlossene Leben nicht ertöten ließ, in deren Gemach ein Schimmer

vom Glanz griechischer Bildung verlockend eindrang, betraten häufig

genug den einzigen Weg, der ihnen offen stand, denn nur die Buhlerin war

in Griechenland eine freie Frau, die ihrer Liebe folgen, die an der

hohen Geisteskultur ihres Vaterlandes persönlichen Anteil nehmen

konnte.[25] Die Geliebte des Perikles, Aspasia, die Lehrerin des

Sokrates, Diotima, die Schülerin des Plato, Lastheneia, die des Epikur,

Leontion, nahmen dem griechischen Hetärentum das Odium eines ehrlosen

Gewerbes und erhoben die Hetäre in den Augen der hervorragendsten Männer

über die Hausfrau, deren Geistes- und Gefühlsleben künstlich verkümmert

wurde.

Die Geschichte weiß von keiner einzigen Griechin zu berichten, die sich

gegen Sittengesetze empört hätte, welche als Lohn auf die weibliche

Tugend--die dauernde Gefangenschaft, und als Strafe auf das Laster--die

Freiheit setzten. Aus der Seele der griechischen Frauen spricht Goethe,

wenn er seine Iphigenie sagen läßt: "Der Frauen Schicksal ist

beklagenswert", aber in Wirklichkeit besaß das weibliche Geschlecht in

dem sonnigen, ruhmgekrönten Hellas keine Priesterin, die seinem stummen

Leid Worte verlieh. Nur den größten Denkern der Nation, Plato und

Aristoteles, scheint es zum Bewußtsein gekommen zu sein, daß die

Stellung der griechischen Frau eine unwürdige war. Wer Platos

Aussprüche, wie z.B. die: "So haben also Mann und Weib dieselbe Natur,

vermöge deren sie geschickt sind zur Staatshut", und "die Aemter--(im

Staat)--sind Frauen und Männern gemeinsam",[26] aus dem Zusammenhang

herausreißt, der mag sogar zu der Ueberzeugung kommen, er sei im

modernsten Sinne ein Vorkämpfer der Gleichberechtigung der Geschlechter

gewesen. Der Sachverhalt ist aber thatsächlich folgender: Er teilt die

Bevölkerung seines Idealstaates in drei Klassen, von denen die oberste,

die der Hüter und Wächter, die geistig und körperlich vollendetste sein

soll, weswegen die dafür Berufenen eine ganz ungewöhnlich treffliche

Erziehung genießen müssen. Aber sie sollen nicht nur für ihre hohe

verantwortliche Stellung als Staatsleiter erzogen, sie sollen schon

dafür geboren werden. Und deshalb müssen ihre Mütter in gleicher Weise

zu geistig und körperlich über der Masse stehenden Wesen herangebildet

werden, wie ihre Väter. Plato erklärt,--und das kann bei der hohen

geistigen Bildung vieler Hetären seiner Zeit nicht Wunder nehmen,--daß

Männer und Frauen gleiche Fähigkeiten besitzen, und da der Staat das

höchste Interesse daran habe, daß begabte und kräftige Kinder geboren

werden, so müsse er die besten männlichen und weiblichen Exemplare der

obersten Klasse zwangsweise miteinander vermählen. Genau wie der

Tierzüchter nach seinem Belieben Hengst und Stute zusammenführt, so

sollen die Oberen bestimmen, nicht nur welche Männer und Frauen sich

vermählen, sondern auch wie oft sie Kinder zeugen dürfen,[27] damit "der

Staat weder größer werde noch kleiner". Ein Kind aber, das ohne den

Willen der Oberen erzeugt würde, dessen Eltern sich also freiwillig, aus

Liebe umarmten, sollte dem Staat für unecht und unheilig gelten,[28] und

demselben Schicksal verfallen wie die Verkrüppelten und Schwachen. Der

Staat allein sollte das Recht haben, die geeignete Frau dem geeigneten

Mann zu geben, und zwar nicht ein für allemal, sondern so oft er es für

nützlich hielt auch einem anderen. Der Kinderernährung und Pflege

sollten diese Frauen enthoben sein; ihre Kinder sollten ihnen sofort

entrissen und gemeinsam von Ammen und Wärterinnen aufgezogen werden. Die

Frau sollte, erklärt Plato ausdrücklich, vom zwanzigsten bis zum

vierzigsten Jahre "dem Staat gebären".[29] Er vertritt den echt

griechischen Standpunkt von der Omnipotenz des Staates und führt in

logischer Weise nur weiter aus, was das griechische Recht und die Sitte

von den Frauen forderte. Sie waren verpflichtet, dem Staate die Bürger

zu schenken, Plato wünschte, daß es auch tüchtige Bürger seien, darum

verlangte er, daß die Frauen in "Musik und Gymnastik" unterrichtet

würden. Aber, wohlgemerkt, nur die Frauen der obersten Klasse. Aus

diesem Umstand und daraus, daß er Weibergemeinschaft, gewaltsame

Trennung von den Kindern und eine lediglich grobsinnliche, zwangsweise

Geschlechtsverbindung als das Wünschenswerte pries, läßt sich ersehen,

wie fern es ihm lag, die Frauen, um ihrer selbst willen, aus einer

unwürdigen Stellung zu befreien und sie insgesamt den Männern

gleichzustellen. So gewiß es ist, daß große Geister, die einen

tieferen Blick für die hinter ihnen und die vor ihnen liegende

Menschheitsentwicklung haben, die Gerechtigkeit und Notwendigkeit

gewisser Umwälzungen predigen, ehe irgend ein anderer auch nur ihre

Möglichkeit einzusehen vermag, so gewiß ist es auch, daß Fragen, die

erst nach langer Zeit zur Lösung reif sein werden, nicht schon

Jahrhunderte vorher von einem einzelnen in der Theorie gelöst werden

können.

Trotzdem hat Plato dem weiblichen Geschlecht einen großen Dienst

geleistet, indem er die Bedeutung der Frau als Mutter und die Pflicht

des Staates, sie für ihren Naturberuf fähig und würdig zu machen, in

eindringlicher Weise zum Ausdruck brachte.

Weniger eingehend hat sich Aristoteles über die Stellung der Frauen

ausgesprochen. Aber so wenig Plato ein Feminist nach modernen Begriffen

war, so wenig war Aristoteles der erste Antifrauenrechtler, für den er

oft gehalten wird. Wenn er sagt, daß die Herrschaft des Mannes über das

Weib mit der Regierung einer obrigkeitlichen Person in einer freien

Republik zu vergleichen sei,[30] und wenn er erklärt, daß die eheliche

nicht zugleich die ursprünglichste herrschaftliche Gesellschaft und das

Weib nicht der Sklave des Mannes sei,[31] so war das gegenüber der

thatsächlichen Stellung der griechischen Frau eine revolutionäre

Ansicht. In der Frage der Erziehung stimmte er sogar mit Plato überein,

denn auch er forderte Musik und Gymnastik[32] für beide Geschlechter.

Einen höheren Begriff aber als Plato hatte er von der ehelichen

Verbindung, denn er hielt die strenge Monogamie für ihre höchste Form.

Wenn er an anderer Stelle von den weiblichen Tugenden spricht[33] und

meint, ein Mann sei noch feige, wenn er so heldenmütig wäre, wie eine

Frau, so erinnert dieser Ausspruch augenfällig an den Platos, der im

Hinblick auf die Seelenwanderung sagt, daß alle feigen und ungerechten

Männer bei der Wiedergeburt "wie billig" zu Weibern würden.[34]

So konnten sich selbst die bedeutendsten Denker der Hellenen nicht von

dem Einfluß ihrer Zeit und ihres Volkes befreien. Auch für sie war die

Frau ein minderwertiger Mensch.

Wollen wir nun statt der Griechin die Römerin betrachten, so tritt der

Gegensatz zwischen beiden am klarsten hervor, wenn wir Cornelia, die

Mutter der Gracchen, der Penelope, der Mutter Telemachs,

gegenüberstellen: hier würdevolle Größe, ruhige Selbständigkeit, dort

ängstliche Schüchternheit, Bedürfnis nach Schutz und Anlehnung; hier

Söhne, die der Mutter Ehrerbietung zollen, dort ein Sohn, der sie, als

der Herr, zur Ruhe verweist. Schon in der Sage von der Egeria, der

weisen Beraterin König Numa Pompilius', spricht sich die Achtung des

Römers vor der Frau aus. Ihr Ursprung mag in der dünnen Bevölkerung des

Landes zu suchen sein, in dem nicht genug Frauen vorhanden waren. Die

Geschichte vom Raub der Sabinerinnen spricht für diese Annahme, ebenso

die ursprünglich für Mann und Weib gleich strenge monogamische Ehe. Es

gab nicht so viel Frauen, als daß der Mann ihrer mehrere hätte haben

können. Er forderte von seinem Weibe unverbrüchliche Treue, aber seine

Volksgenossen forderten von ihm dasselbe, denn sein Treubruch konnte

zugleich den Treubruch eines ihrer Weiber bedeuten.

Die Römer waren in ihren ersten historischen Anfängen ein abgehärtetes

Landvolk. Ihre Götter waren Personifikationen der Saat, des Lichtes, des

Lenzes. Der Begriff der Familie umschloß Eltern, Kinder, Knechte und

Mägde gleichmäßig. An einem Tisch vereinigten sich alle; die Arbeit, der

nichts Ehrloses anhaftete, beschäftigte sie gemeinsam. Die römische

Hausfrau, die Matrone, stand der inneren Wirtschaft und der Erziehung

der Kinder vor. Ihre Stellung war von vornherein eine gefestigtere und

ehrwürdigere, da sie keine Rivalin neben sich hatte und die einzige

Herrin im Hause war.

Die höhere Achtung, die sie genoß, verschaffte der Römerin auch größere

Freiheit. Sie empfing des Hauses Gäste mit dem Gatten, sie war nicht in

das Frauenhaus eingeschlossen, sie nahm teil an öffentlichen Festen und

besuchte Theater und Zirkus. Rechtlich stand sie jedoch wie die

Orientalin und die Griechin unter dauernder Vormundschaft. Niemals

verfügte sie frei über ihr Eigentum; thatsächlich war es sogar das

Eigentum, durch das sie unmündig wurde. So konnte nach altrömischem

Recht das unter väterlicher Gewalt lebende Mädchen, das also selbst kein

Vermögen besaß, über seine Person frei verfügen; die unter Vormundschaft

stehende Waise dagegen, die im Besitz des väterlichen Erbes war, blieb

in allen ihren Handlungen völlig unfrei. Daraus ergiebt sich, daß nicht

die Frau an sich, sondern die Frau als Eigentümerin eines Vermögens

unter gesetzlichem Schutze stand.[35] Sie durfte weder ein Testament,

noch Geschenke, noch Schulden machen; die römischen Rechtslehrer selbst

erkennen an,[36] daß die Vormundschaft über die Frau eine Institution

sei, die weniger in ihrem Interesse als in dem des Vormundes lag. Nur in

einem Punkt genoß sie während der Blütezeit der Republik dieselben

Rechte, wie der Mann: Sie hatte Zutritt zum Forum und konnte sowohl in

eigener wie in fremder Sache als Zeuge oder als Verteidiger auftreten.

So wird von Amesia Sentia erzählt, daß sie sich unter ungeheuerem

Zulauf des Volkes mit Klugheit und Energie zu verteidigen verstand,

worauf fast einstimmig ihre Freisprechung erfolgte,[37] und von

Hortensia, der Tochter des Redners Hortensius, die es durch ihre

glühende Beredsamkeit durchsetzte, daß die Frauen der Bezahlung einer

ihnen auferlegten Steuer wieder entbunden wurden.[38]

Allzu schnell wurden die Römer aus einem schlichten ackerbautreibenden

Volk die stolzen Beherrscher der Welt, und früh schon trug ihre Existenz

den Todeskeim in sich. Die siegreichen Feldzüge, die Unterdrückung

ganzer Nationen waren von bösen Folgen begleitet, denn nicht nur daß auf

ihre rohe Kultur griechische Überfeinerung, orientalische Perversität

und Genußsucht gepfropft wurde--ein Umstand, der auf alle Naturvölker

verderblich wirkt--, auch das Grundübel der Staatenbildung im Altertum,

das Sklavensystem, fand in Rom raschen Eingang und entwickelte sich hier

zur höchsten Blüte.[39] Ungeheuere Reichtümer strömten aus allen Teilen

der Welt in Rom zusammen; sie vereinigten sich in den Händen weniger. An

Stelle der kleinen, freien Bauern trat der Großgrundbesitzer, an Stelle

des kleinen Handwerkers und der freien Industrie der Großkaufmann mit

seinen Sklaven.[40] Massen von Sklaven arbeiteten in den Palästen für

ihre Gebieter und ein solches Gemeinwesen aus Millionären und Bettlern

mußte die äußerste sittliche Zerrüttung zur Folge haben.[41]

Ihr erstes Zeichen war, wie in Griechenland, die Entehrung der Arbeit.

Nur der reiche Mann, der durch die Thätigkeit des Sklaven lebte, galt

für anständig; jede Arbeit, die körperliche Anstrengung erforderte, war

ehrlos, und der Arme, der sich durch seiner Hände Arbeit sein Brot

verdiente, wurde verächtlich als ein gemeiner Mann behandelt.[42]

Verderblicher noch als für die männliche Bevölkerung war diese

moralische Dekadenz für die weibliche. Der römische Bürger konnte, auch

wenn die manuelle Arbeit eine für ihn unwürdige war, seine geistigen und

physischen Kräfte als Politiker, als Philosoph, als Künstler, Dichter

und Krieger bethätigen. Er konnte dadurch dem entsittlichenden Einfluß

des Reichtums Schranken setzen. Seine Gattin dagegen, der die Führung

des Hausstandes, ja sogar die Wartung und Erziehung der Kinder von

Sklaven abgenommen wurde, war ihm schrankenlos preisgegeben. Sie hatte

dem Staat gegenüber weder Rechte noch Pflichten und daher kein

Verständnis für öffentliche Fragen; ihre Erziehung wurde in jeder Weise

vernachlässigt, daher hatte sie nur ein ganz oberflächliches Interesse

an Kunst und Wissenschaft. Reichtum und Langeweile trieb die römische

Bürgerin der Genußsucht und Sittenlosigkeit in die Arme, während die

arme Sklavin, um dem Elend ihres jammervollen Daseins zu entrinnen, die

Reihen der Prostituierten Jahr um Jahr in wachsender Zahl vermehrte. Der

aus Griechenland und dem Orient eingeführte Dienst der Liebesgöttinnen

kam dabei den Neigungen und Wünschen der Frauen entgegen, die die

wüstesten Orgien aus ihm machten.[43]

Um der Verschwendungssucht der Frauen zu steuern, entstand schon während

der Punischen Kriege das Oppische Gesetz, wonach ihr Besitz an Gold und

Kleidern beschränkt und ihnen verboten wurde, in einem Wagen zu fahren.

Bald jedoch empörten sich die Frauen gegen diese Beeinträchtigung und

zwei Bürgertribunen beantragten die Abschaffung des Gesetzes. Da trat

zum erstenmal der strenge Sittenprediger und Vertreter altrömischer

Einfachheit, Marcus Portius Cato, gegen die Frauen auf. Unter großem

Zusammenlauf der Römerinnen erklärte er, daß jede Menschenart gefährlich

sei, wenn man ihr gestatte, sich zu versammeln und gemeinsam zu

beratschlagen. Gebe man den Wünschen der Frauen nach, die lediglich

ihrer Genußsucht fröhnen wollten, so würden sie bald volle

Gleichberechtigung fordern und die Männer auch im Staatsleben zu

beherrschen suchen.[44] Diese Philippika des strengen Römers,--der es

übrigens selbst so wenig ernst mit der Aufrechterhaltung alter Sitte

hielt, daß er sich von seiner Frau scheiden ließ, weil ein Freund von

ihm sie zu heiraten wünschte, und sie wieder zur Gattin nahm, als dieser

sie nicht mehr mochte--hatte zunächst wenig Erfolg, denn das Oppische

Gesetz wurde aufgehoben. Siebzehn Jahre später beantragte der Tribun

Voconius, daß keine Frau erbberechtigt sein und Legate von mehr als

100000 Sestertien (ca. 15000 Mk.) annehmen dürfe. Der damals

achtzigjährige Cato versagte es sich nicht, mit dem ganzen Gewicht

seines Ansehens und seiner Beredsamkeit für diesen Antrag zu kämpfen,

indem er die Ausschweifungen und die Genußsucht der Römerinnen heftig

tadelte, und seine Annahme schließlich durchsetzte.[45]

Aber wie kein Gesetz Sitten zu verbessern vermag, das sich nur mit den

Symptomen statt mit dem Grundübel beschäftigt, so hatte auch dieses

keine anderen Folgen, als daß die davon Betroffenen es auf Schleichwegen

zu umgehen suchten. Um sich von der vermögensrechtlichen

Unselbständigkeit zu befreien, schlossen die Frauen häufig mit Männern,

die sich dazu hergaben, gegen eine Abfindungssumme Scheinehen.[46] Sie

versuchten aber auch, auf die Gesetzgebung direkten Einfluß zu gewinnen,

indem sie durch Intriguen und Bestechungen aller Art die Abschaffung der

Vormundschaft durchzusetzen suchten. Aus dieser Thatsache, die in die

Zeit des Verfalls der römischen Republik fiel, ist sehr häufig der

Schluß gezogen worden, daß die Emanzipationsbestrebungen der Frauen

stets ein Zeichen für die Dekadenz des Volks, dem sie angehören,

und ein Beweis für die Korruption aller Sitten sind. Die

Emanzipationsbestrebungen der Römerinnen aber waren keineswegs identisch

mit denen der Frauen des achtzehnten und neunzehnten Jahrhunderts. Sie

entsprangen weder der Not, noch dem Bildungsdrang, noch dem

Pflichtgefühl gegenüber Staat und Gesellschaft; sie beschränkten sich

auf den kleinen Kreis der herrschenden, bürgerlichen Klasse, die niemals

eine Trägerin großer Reformen und einschneidender Umwälzungen gewesen

ist und sein kann. Eine Frauenbewegung im modernen Sinn konnte es nicht

geben. Dazu waren die römischen Bürgerinnen durch den großen Reichtum

moralisch zu schwach und zu verweichlicht, und die Scharen der

Sklavinnen durch die furchtbare Not und harte Arbeit zu stumpf und

vertiert geworden. Wir finden in der römischen Geschichte nirgends eine

Spur von dem Kampf der Frauen um höhere Bildung oder politische Rechte,

sie verlangten nur über ihr Vermögen frei verfügen zu können, um in

ihrem Genußleben unbeschränkt zu sein.

Von der altrömischen Ehe war kaum eine Spur mehr vorhanden. Noch stand

auf den Ehebruch der Frau eine harte Strafe; die Gattinnen

hochgestellter römischer Bürger gaben das Beispiel, wie man sich ihr

entziehen könne; sie ließen sich in die Listen der Prostituierten

eintragen, die straflos ihrem Gewerbe nachgehen konnten.[47]

Mit dem zunehmenden Luxus nahm die Ehelosigkeit überhand; die Männer

scheuten die Kostspieligkeit eines eigenen Hausstandes und zogen ein

freies Lotterleben vor, das die Denker und Dichter ihnen sogar

empfahlen.[48] Selbst einer der besten Männer des damaligen Rom, der

Censor Metellus Macedonicus, der den Bürgern die Pflicht zu heiraten

nachdrücklich einschärfte, erklärte sie für eine schwere Last, die der

Mann nur aus Patriotismus auf sich nehmen müsse,[49] damit der Staat

nicht untergehe. Was die griechische Gesetzgebung schon früh als eine

der ersten Bürgerpflichten hervorhob,--durch eine zahlreiche

Nachkommenschaft dem Vaterland zu nutzen,--das hat die römische erst

spät in ihre Bestimmungen aufgenommen. Denn für den Römer war die

Bezeichnung Kinderzeuger--proletarius--lange Zeit ein Ehrenname gewesen;

erst mit dem Niedergang der Republik war er zu einem Schimpfnamen

geworden. Von den Frauen wurde das Gebären als eine sehr unangenehme

Beeinträchtigung ihrer Schönheit und ihrer Vergnügungslust empfunden.

Die Männer wünschten sich so wenig Kinder als möglich, damit ihr

angehäufter Reichtum nicht zersplittert würde. Infolgedessen drohte die

Kinderlosigkeit verhängnisvoll zu werden; die Gesetzgebung sollte Hilfe

schaffen. Während Cäsars Konsulat wurden Verordnungen erlassen, nach

denen Unverheiratete keine Legate annehmen und die Väter vieler Kinder

bedeutende Privilegien genießen sollten.[50] Aber der beabsichtigte

Segen dieser Gesetze wurde in den Händen der entarteten Bürgerschaft in

sein Gegenteil verkehrt. Es wurden Ehen geschlossen, nur um der Legate

nicht verlustig zu gehen; viele Männer wurden zu Kupplern an ihren

eigenen Frauen, um an den Privilegien der Kinderreichen teilzunehmen.

Immer tiefer sanken die Frauen. Die begabteren unter ihnen, die ein

Leben äußerlicher Genußsucht nicht befriedigen konnte, versuchten durch

Hinterthüren in die für sie verschlossenen heiligen Hallen der Politik

einzudringen, oder sie benutzten das einzige öffentliche Recht, das sie

besaßen--das vor Gericht zu plaidieren--, um ihrem leeren Leben dadurch

Inhalt zu geben. Vielleicht, daß es unter ihnen Frauen gab, die durch

ihre Freimütigkeit den Zorn der männlichen Herrscher erregten,

vielleicht, daß sie für eine gute Sache eintraten und große Herren in

ihrem Ansehen schädigten,--wir wissen nichts Genaueres darüber, aber wir

können annehmen, daß selbst für die ungerechtesten Gesetzgeber kein

einzelnes Vorkommnis, wie das von dem Valerius Maximus erzählt, die

Ursache sein konnte, um den Frauen das Recht zu plaidieren, gesetzlich

abzuerkennen. Der römische Historiker berichtet nämlich,[51] daß die

Gattin des Senators Buccion, Afrania oder Cafrania, wie man sie später

nannte, mit Leidenschaft Prozesse führte und stets ihr eigener Anwalt

war. Dabei soll sie sich so skandalös benommen haben, daß der Prätor

sofort ein Edikt gegen das Auftreten von Frauen vor Gericht erließ, weil

sie sich entgegen "der ihrem Geschlecht zukommenden schamhaften

Zurückhaltung" in anderer Leute Angelegenheiten gemengt und männliche

Tugenden ausgeübt hätten.[52] Die spätere Justinianische Gesetzgebung

setzte dieser Verordnung die Krone auf, indem sie erklärte:[53] "Frauen

sind von allen Aemtern, bürgerlichen wie öffentlichen, ausgeschlossen,

können daher weder Richter sein noch Verwaltungsbeamte, noch können sie

klagen oder für andere als Beistände oder als Sachwalter vor Gericht

auftreten." Die Begründung für dieses Verbot lautete: "Es wird allgemein

angenommen, daß Frauen und Sklaven öffentliche Aemter nicht auszufüllen

vermögen."[54] Durch den Vellejanischen Senatsschluß wurden sie

schließlich auch in privater Beziehung völlig rechtlos, da sie für

unfähig erklärt wurden, Bürgschaften irgend welcher Art zu

übernehmen.[55]

Das Bild der Frauenwelt Roms zu Beginn unserer Zeitrechnung ist das

dunkelste, das die Sittengeschichte bis dahin aufzuweisen hatte. Kaum

ein Lichtstrahl erhellte es, denn selbst die Dichter, die sonst die

Frauen immer zu preisen pflegen, überhäuften ihre Zeitgenossinnen mit

Hohn und Spott, oder besangen nur die Dirnen unter ihnen, von denen

keine die geistige Höhe griechischer Hetären erreicht hatte. Nur

vereinzelt und beinahe schüchtern versuchten einige Schriftsteller der

allgemeinen Meinung entgegenzutreten. So sprach sich Cicero nicht, wie

man infolge einer mißverständlichen Auffassung des Textes oft meint, für

die Abschaffung der Vormundschaft der Frauen, sondern vielmehr dafür

aus, daß jene Art Sittenpolizei, die über die Aufführung und den Luxus

der Frauen in Griechenland zu wachen hatte, nicht in Rom eingeführt

werde; statt ihrer sollte "nur ein Censor da sein, der die Männer lehre,

ihre Weiber gehörig zu leiten".[56]

Und Cornelius Nepos spricht in der Vorrede zu seinen Biographieen seine

Zustimmung zu nichts anderem aus, als dazu, daß die Römerin im Gegensatz

zur Griechin an Gastmählern teilnehme, Besuche empfange und nicht wie

jene im Frauenhaus eingesperrt sei.[57] Wichtiger, als diese kurzen

Bemerkungen, die nur deshalb erwähnenswert sind, weil ihre Bedeutung

leicht überschätzt und Cicero zuweilen als Vorkämpfer der

Frauenemanzipationgefeiert wird, ist die Schrift Plutarchs über die

Tugenden der Weiber. Er erzählt darin von einer ganzen Anzahl edler und

heldenmütiger Frauen und erklärt in der Einleitung, durch diese

historische Beweisführung den Satz bewahrheiten zu wollen, daß die

Tugend des Mannes und die des Weibes gleich sei.[58] Aber auch er ist

weit entfernt davon, den Schluß auf die Notwendigkeit gleicher Rechte

daraus zu ziehen.

Weit mehr als diesen zweifelhaften "Vorkämpfern" der Sache der Frauen

ging einem anderen, geistig und moralisch höher stehenden römischen

Schriftsteller--Tacitus--die Not seiner Zeit, die unwürdige Stellung

seiner weiblichen Landsleute zu Herzen, und mit tieferem Ernst als sie

suchte er dagegen anzukämpfen. Er entwarf von dem Volk der Germanen ein

schattenloses Bild und der Gedanke liegt nahe, er habe es hauptsächlich

geschrieben, damit Rom an dieser schlichten Reinheit seine eigene

Verworfenheit erkennen möge. Er glaubte an die Wirkung des guten

Beispiels mehr als an die wohlgemeinter Predigten und zog dabei nicht in

Betracht, daß gute Sitten sich nicht durch den guten Willen verpflanzen

lassen, sondern von selbst aus dem gesunden Boden der Volksnatur

hervorwachsen müssen.

In allen Völkern, deren Entwicklungsstufe dem Urzustand am nächsten

steht, die den schroffen Gegensatz von arm und reich, frei und unfrei

noch nicht kennen, ist die Lage der Frauen eine verhältnismäßig

günstige, weil die für die ganze Familie notwendig auszuführende Arbeit

allein in ihren Händen ruht, weil die Bildung der beiden Geschlechter

eine gleiche ist, und die uralte göttliche Verehrung der Mutterschaft

ihren Glorienschein noch auf das Weib zurückwirft. Die germanische Frau

erschien Tacitus in ihrer Keuschheit, ihrem Fleiß, ihrer Einfachheit als

das gerade Widerspiel der sittenlosen, faulen, verschwenderischen

Römerin. Mit dem Tode wurde der Ehebruch bestraft, mit Peitschenhieben

vertrieb man die Dirne aus dem Heerbann; "verführen und verführt werden

nennt man nicht Zeitgeist, und mehr wirken dort gute Sitten als anderswo

gute Gesetze."[59] Die Mühseligkeiten mondelanger Wanderungen mit

Kindern und Hausgerät, die Schrecken der Fehden und Kriege teilten die

Weiber mit den Männern. Das Klima ihrer Heimat und die Strapazen ihres

Lebens hatten sie widerstandsfähiger und kräftiger werden lassen als

andere ihres Geschlechts. Trotz alledem war die Germanin nicht der Typus

der glücklichen, freien, gleichberechtigten Frau, wie sie einem Tacitus

auf den ersten flüchtigen Blick erscheinen mochte. Auch sie war nur des

Mannes willenloses Eigentum; alle Arbeit, auch die des Feldes, lag

allein in ihren Händen, während der Mann im Frieden auf der Bärenhaut

lag. Sie mußte den Pflug führen und auf schweren Handmühlen das Getreide

mahlen, sie mußte die Hütte aufrichten, backen, Meth brauen, spinnen und

weben; sie blieb auch dann noch überlastet, als nach den großen

Wanderungen auch die Männer Ackerbauer geworden waren, denn das Gebiet

ihrer Thätigkeit umspannte, außer der häuslichen Wirtschaft, die

Viehzucht, die Schafschur, die Flachsbereitung und nicht zum mindesten

die aufmerksame Bedienung des Mannes.[60]

In der ganzen heidnischen Welt finden wir in Bezug auf die Stellung der

Frau nur Gradunterschiede. Infolge ihrer Geschlechtsfunktionen und der

notwendig daraus folgenden Beschränkungen war sie dem Manne

untergeordnet; Religion, Recht und Sitte heiligten und befestigten

diesen Zustand. Die wirtschaftlichen Verhältnisse trieben sie noch nicht

in den offenen Konkurrenzkampf mit dem Mann; selbst die Sklavin war

nicht die Konkurrentin, sondern die Leidensgenossin des Sklaven, und es

gab daher wohl Sklavenkriege, aber keine Frauenbewegungen. Erst mußte

die Frauenfrage in ihrer ganzen Schärfe formuliert werden, ehe eine

Bewegung sich ihre Lösung zum Ziel setzen konnte. Nur leise Spuren von

ihr haben wir in Griechenland und Rom verfolgen können. Mit dem

Zusammenbruch der antiken Gesellschaft und dem allmählichen Auftauchen

neuer Lebens- und Arbeitsformen tritt sie immer deutlicher hervor, bis

sie auf jenen Höhepunkt gelangt, von wo aus ihr Flammenzeichen überall

sichtbar werden sollte.

Die Frauenfrage: ihre geschichtliche Entwicklung und wirtschaftliche Seite · 第 8 / 47 题