Die Vernehmung der Zeugen und die Ausführungen der Advokaten nahmen

drei Tage in Anspruch. Porter wurde hereingerufen und vernommen.

Es wurde zwar nicht durch juristischen Beweis, aber durch solchen

moralischen Beweis, wie er das Verfahren der Menschen bei den

Vorkommnissen des alltäglichen Lebens bestimmt, dargethan, daß

Goodman’s Abwesenheit einem von Fenwick’s Freunden mit Fenwick’s

Wissen und Willen entworfenen und ausgeführten Plane zuzuschreiben

sei. Sekundäres Zeugniß für das was Goodman, wenn er anwesend gewesen

wäre, hätte beweisen können, wurde nach lebhafter Debatte zugelassen.

Sein eidlich bekräftigtes und von ihm eigenhändig unterschriebenes

Bekenntniß wurde vorgelegt. Einige Mitglieder der großen Jury,

welche Grund zur Anklage gegen Sir Sohn gefunden hatte, erstatteten

Bericht über das was Goodman vor ihnen beschworen, und ihre Aussage

wurde von einigen Mitgliedern der kleinen Jury, die einen andren

Verschwörer für schuldig erklärt hatte, bestätigt. Zu Gunsten des

Angeklagten wurde kein Zeugniß vorgelegt. Nachdem die für und gegen ihn

sprechenden Anwälte angehört worden waren, wurde er in sein Gefängniß

zurückgebracht.[66] Hierauf begann der eigentliche Kampf. Er war

lang und heftig. Das Haus war zu wiederholten Malen von Tagesanbruch

bis gegen Mitternacht versammelt. Einmal blieb der Sprecher funfzehn

Stunden ununterbrochen auf seinem Stuhle. Fremde hatten freien

Zutritt, denn man sah ein, daß das Haus, nachdem es für gut befunden

hatte, die Functionen eines Gerichtshofes zu übernehmen, auch, wie

ein Gerichtshof, bei offenen Thüren sitzen müsse.[67] Der wesentliche

Inhalt der Debatten ist uns in Folge dessen in einem Berichte erhalten

worden, der zwar im Vergleich zu den Berichten unsrer Zeit dürftig,

für die damalige Zeit aber ungewöhnlich vollständig ist. Jeder Mann

von Bedeutung im Hause betheiligte sich bei der Discussion. Die

Bill wurde von Finch mit der fließenden und sonoren Beredtsamkeit,

die ihm den Namen der Silberzunge eingebracht, und von Howe mit der

ganzen Schärfe seines Geistes und seines Characters, von Seymour mit

characteristischer Energie, und von Harley mit characteristischer

Feierlichkeit bekämpft. Auf der andren Seite entfaltete Montague die

Talente eines vollendeten Wortkämpfers und wurde durch Littleton

kräftig unterstützt. In den ersten Reihen der feindlichen Parteien

machten sich zwei ausgezeichnete Juristen, Simon Harcourt und Wilhelm

Cowper, bemerkbar. Beide waren Gentlemen von achtbarer Herkunft, Beide

zeichneten sich durch ein schönes Aeußeres und durch einnehmende

Manieren aus; Beide waren wegen ihrer Beredtsamkeit berühmt, und

Beide liebten die Gelehrsamkeit und die Gelehrten. Nebenbei mag auch

bemerkt werden, daß Beide schon frühzeitig wegen ihrer Verschwendung

und Vergnügungssucht bekannt gewesen waren. Die Verschwendung hatte

sie arm, die Armuth hatte sie fleißig gemacht, und obwohl sie nach

der Altersberechnung, die bei den Juristencollegien gebräuchlich

ist, noch sehr junge Männer waren, Harcourt ein Sechsunddreißiger,

Cowper ein Zweiunddreißiger, so hatten sie doch schon die stärkste

advokatorische Praxis. Sie waren dazu bestimmt, noch höher zu steigen,

die Bewahrer des großen Staatssiegels und die Gründer patrizischer

Häuser zu werden. In der Politik waren sie directe Antipoden. Harcourt

hatte die Revolution mit Widerwillen gesehen, hatte nicht Mitglied der

Convention sein wollen, hatte sein Gewissen nur schwer mit den Eiden

versöhnt und hatte die Vereinsurkunde spät und ungern unterzeichnet.

Cowper hatte für den Prinzen von Oranien und ein freies Parlament die

Waffen getragen und sich in dem kurzen und tumultuarischen Feldzuge,

welcher Jakob’s Flucht vorausging, durch Intelligenz und Tapferkeit

ausgezeichnet. Seitdem Somers auf den Wollsack versetzt worden war,

hatten die Kronanwälte weder im Unterhause noch überhaupt irgendwo eine

hervorragende Figur gespielt und ihre Mangelhaftigkeit war mehr als

einmal durch Cowper ersetzt werden. Seine Geschicklichkeit hatte bei

dem Prozesse Parkyns’ das Verdict gesichert, das durch das unrichtige

Verfahren des Generalprokurators einen Augenblick zweifelhaft geworden

war. Bei der allgemeinen Wahl von 1695 war er zum Abgeordneten für

Hartford gewählt worden, und er hatte seinen Sitz kaum eingenommen, so

schwang er sich zu einer hohen Stellung unter den Parlamentsrednern

empor. Chesterfield schilderte viele Jahre später in einem Briefe an

seinen Sohn Cowper als einen Redner, der nie ohne Beifall sprach,

dessen Logik aber schwach war und der den Einfluß, den er lange auf

große Versammlungen ausübte, dem eigenthümlichen Zauber seines Styls,

seines Organs und seines Vortrags verdankte. Chesterfield war ohne

allen Zweifel geistig befähigt, sich über einen solchen Gegenstand

ein richtiges Urtheil zu bilden. Es muß aber daran erinnert werden,

daß der Zweck seiner Briefe der war, Takt und Bildung im Gegensatz zu

viel höheren Eigenschaften zu preisen. Er schrieb daher beständig und

systematisch den Erfolg der ausgezeichnetsten Personen seiner Zeit

ihrer Ueberlegenheit in äußeren Vorzügen der Diction und Manier, und

nicht in gediegenen Talenten und Kenntnissen zu. Selbst Marlborough

stellte er als einen Mann von ganz gewöhnlichen Geistesgaben dar, der

sich lediglich durch eine feine Bildung und Redekunst aus Armuth und

Dunkelheit auf den Gipfel der Macht und des Ruhmes emporgeschwungen

habe. Man kann jedoch mit Zuversicht behaupten, daß Chesterfield sowohl

gegen Marlborough als gegen Cowper ungerecht war. Der General, der das

deutsche Reich rettete und die Niederlande eroberte, war gewiß noch

etwas mehr als ein feingebildeter Gentleman, und der Richter, der neun

Jahre lang unter dem Beifalle aller Parteien den Court of Chancery

präsidirte, muß wohl etwas mehr gewesen sein als ein eleganter Redner.

Jeder, der den Bericht von den Debatten aufmerksam und unparteiisch

studirt, wird der Meinung sein, daß in vielen Punkten, welche mit großer

Ausführlichkeit und Lebhaftigkeit discutirt wurden, die Whigs ein

entschiedenes Uebergewicht in der Argumentation, daß aber die Tories in

der Hauptsache Recht hatten.

Fenwick war allerdings des Verbrechens des Hochverraths durch Beweise

überführt worden, die in dem Geiste keines Menschen von gesundem

Verstande einen Zweifel übrig lassen konnten und die ihn auch nach den

strengsten Regeln des Rechts überführt haben würden, wenn er sich nicht

durch Begehung eines neuen Verbrechens der Gerechtigkeit der

gewöhnlichen Tribunale entzogen hätte. Er hatte allerdings noch während

er Reue an den Tag legte und um Gnade flehte, seine früheren Vergehen um

ein neues Vergehen vermehrt, indem er, unter dem Vorgeben, daß er ein

vollkommen offenes Geständniß ablege, mit durchtriebener Bosheit alles

dasjenige, an dessen Bekanntwerden der Regierung gelegen sein mußte,

verhehlt, und alles das, an dessen Verschweigung der Regierung gelegen

sein mußte, ausgesagt hatte. Es war ein großes Uebel, daß ihn die

verdiente Strafe nicht treffen sollte; es war klar, daß er nur durch

eine Verurtheilungsbill erreicht werden konnte, und man konnte weder

leugnen, daß schon viele derartige Bills angenommen worden waren, noch

daß keine solche Bill je in einem klareren Schuldfalle und nach

unparteiischerer Anhörung des Für und Wider angenommen worden war.

Alle diese Sätze scheinen die Whigs erschöpfend bewiesen zu haben. Auch

waren sie in dem Streite über die Vorschrift, welche in

Hochverrathsfällen zwei Zeugen verlangt, entschieden im Vortheil. Diese

Vorschrift ist allerdings absurd. Es ist nicht zu begreifen, warum das

Zeugniß, welches genügt, um zu beweisen, daß Jemand auf seinen Mitbürger

geschossen hat, nicht genügen soll, um zu beweisen, daß er auf seinen

Souverain geschossen hat. Es kann durchaus nicht als allgemeine Regel

festgestellt werden, daß die Versicherung zweier Zeugen überzeugender

sei als die Versicherung eines Zeugen. Die Aussage eines Zeugen kann

schon an sich wahrscheinlich sein. Die Aussagen zweier Zeugen können

extravagant sein. Die Aussage eines Zeugen kann unwiderleglich sein. Die

Aussagen zweier Zeugen können durch vier andere Zeugen widerlegt werden.

Die Aussage eines Zeugen kann durch eine Menge von Umständen bekräftigt

werden. Die Aussagen zweier Zeugen können keine solche Bekräftigung zur

Seite haben. Der eine Zeuge kann Tillotson oder Ken sein. Die zwei

Zeugen können Oates und Bedloe sein.

Die Häupter der Torypartei behaupteten jedoch mit Heftigkeit, daß das

Gesetz, welches zwei Zeugen vorschreibe, allgemein und ewig bindend, daß

es ein Theil des Naturgesetzes, ein Theil des göttlichen Gesetzes sei.

Seymour citirte das vierte und fünfte Buch Mosis, um zu beweisen, daß

Niemand auf die Aussage eines einzelnen Zeugen hin zum Tode verurtheilt

werden dürfe. „Kaiphas und sein Sanhedrin”, sagte Harley, „waren

vollkommen bereit, eine Verletzung der Gerechtigkeit durch einen

Zweckmäßigkeitsgrund zu rechtfertigen; sie sagten, -- und auch wir haben

Derartiges sagen hören --: „„Wir müssen diesen Menschen tödten, sonst

werden die Römer kommen und uns Land und Leute nehmen.”” Doch selbst

Kaiphas und sein Sanhedrin wagten es bei jenem abscheulichsten aller

Justizmorde nicht, das geheiligte Gesetz bei Seite zu werfen, das zwei

Zeugen vorschrieb.” -- „Selbst Jesabel,” sagte ein andrer Redner, „wagte

es nicht, Naboth seinen Weinberg wegzunehmen, bis sie zwei Männer des

Belial als falsche Zeugen gedungen hatte.” -- „Wenn das Zeugniß eines

ernsten Aeltesten genügt hätte,” fragte Jemand, „wie würde es der

keuschen Susanna ergangen sein?” Dieses letzte Citat veranlaßte den Ruf:

„Apokryphisch! Apokryphisch!” in den Reihen der Niederkirchlichen.[68]

Ueber diese Argumente, welche selbst Denen, die sich herabließen, sie

anzuführen, wohl schwerlich als schlagend erschienen sein können,

erlangte Montague einen vollständigen und leichten Sieg. „Ein ewiges

Gesetz! Wo war dieses ewige Gesetz vor der Regierung Eduard’s VI.? Wo

ist es jetzt, außer in Statuten, die sich nur auf eine sehr kleine

Klasse von Vergehen beziehen? Wenn diese Stellen aus dem Pentateuch und

diese Präcedenzfälle aus dem Verfahren des Sanhedrin etwas beweisen, so

beweisen sie, daß die ganze Strafrechtspflege des Reichs eine Masse von

Ungerechtigkeit und Gottlosigkeit ist. Ein Zeuge genügt, um einen

Mörder, einen Einbrecher, einen Straßenräuber, einen Brandstifter, einen

Schänder zu überführen. Ja, es giebt sogar Fälle von Hochverrath, in

denen nur ein Zeuge erforderlich ist. Ein einziger Zeuge kann eine ganze

Bande von Kippern und Falschmünzern nach Tyburn bringen. Wollen Sie denn

behaupten, daß das ganze Beweisrecht, nach welchem die Menschen seit

Jahrhunderten in unsrem Vaterlande wegen Vergehen gegen das Leben und

Eigenthum gerichtet worden sind, mangelhaft ist und umgestaltet werden

muß? Wenn Sie Sich scheuen dies zu behaupten, so müssen Sie zugeben, daß

wir jetzt vorschlagen, nicht uns von einer göttlichen Vorschrift von

allgemeiner und ewiger Bindungskraft, sondern einfach von einer

englischen Procedurregel zu dispensiren, die nur auf einige wenige

Verbrechen Anwendung findet, die noch keine hundertfunfzig Jahre in

Kraft ist, deren ganze Autorität sich auf eine Parlamentsacte stützt und

die daher, ohne Gott oder die Menschheit zu beleidigen, durch eine andre

Acte abgeschafft oder suspendirt werden kann.”

Bei weitem nicht so leicht war es, den Häuptern der Opposition zu

antworten, als sie behaupteten, daß es gefährlich sei, die Scheidewand

niederzureißen, welche die Functionen des Gesetzgebers von denen des

Richters trennt. „Dieser Mann,” wurde gesagt, „kann ein schlechter

Engländer sein, und doch kann seine Sache die Sache aller guten

Engländer sein. Erst im vorigen Jahre haben wir eine Acte zur Regulirung

des Prozeßverfahrens der ordentlichen Gerichtshöfe in Hochverrathsfällen

angenommen. Wir nahmen diese Acte an, weil wir der Ansicht waren, das

bei diesen Gerichtshöfen das Leben eines der Regierung mißliebigen

Unterthanen damals nicht hinlänglich gesichert sei. Gleichwohl war das

Leben eines der Regierung mißliebigen Unterthanen damals viel sicherer,

als es dies sein wird, wenn dieses Haus sich die höchste richterliche

Gewalt in politischen Fällen beilegt.” Warme Lobreden wurden auf das

alte nationale System der Aburtheilung durch zwölf zuverlässige

Biedermänner gehalten; und die Vorzüge dieses Systems in politischen

Fällen liegen in der That auf der Hand. Der Angeklagte darf jede Anzahl

von Geschwornen aus Gründen und eine beträchtliche Anzahl ohne Grund

verwerfen. Die Zwölf werden von dem Augenblicke an, wo sie mit ihrer

kurzen Magistratur bekleidet werden, bis zu dem Augenblicke, wo sie

dieselbe niederlegen, von der übrigen Gesellschaft getrennt gehalten.

Jede Vorsicht wird beobachtet, um zu verhindern, daß ein Agent der

Gewalt durch Bitten oder durch Bestechung auf sie einwirkt. Jeder von

ihnen muß jedes Wort der Beweisaufnahme und jedes für und wider

vorgebrachte Argument anhören. Der ganze Fall wird dann von einem

Richter resumirt, welcher weiß, daß, wenn er sich der Parteilichkeit

schuldig macht, er vor dem großen Richterstuhle der Nation zur

Rechenschaft gezogen werden kann. In dem Prozesse Fenwick’s vor der

Schranke des Hauses der Gemeinen fehlten alle diese Garantien. Einige

hundert Gentlemen, von denen jeder schon vor Eröffnung der Untersuchung

seinen Entschluß mehr als halb gefaßt hatte, übten zu gleicher Zeit die

Functionen des Richters und der Jury aus. Sie wurden nicht wie es bei

einem Richter der Fall ist, durch das Gefühl der Verantwortlichkeit in

gewissen Schranken gehalten, denn wer konnte ein Parlament bestrafen?

Sie waren nicht, wie eine Jury, in der Weise gewählt, daß der Angeklagte

seine persönlichen und politischen Feinde ausschließen konnte. Die

Männer, in deren Händen sein Schicksal lag, kamen und gingen nach ihrem

Belieben. Sie hörten hier und da ein Bruchstück von dem was zu seinen

Gunsten gesagt wurde. Während des Verlaufes der Untersuchung waren sie

allen möglichen Einflüssen ausgesetzt. Ein Mitglied wurde von den

Wählern seines Burgfleckens mit dem Verluste seines Sitzes bedroht, ein

andres konnte für seinen Bruder von Russell eine Fregatte erhalten, die

Stimme eines Dritten konnte durch die Schmeicheleien und den Burgunder

Wharton’s gewonnen werden. In den Debatten wurden Kunstgriffe angewendet

und Leidenschaften geweckt, welche wohlconstituirten Tribunalen

unbekannt sind, von denen aber keine große volksthümliche Versammlung

jemals frei gewesen ist, noch jemals sein wird. Der Vortrag des einen

Redners rief lautes „Hört ihn!” hervor. Ein andrer wurde durch Räuspern

und Scharren zum Schweigen gezwungen. Ein dritter sprach übermäßig

lange, damit seine Freunde, welche zum Abendessen gegangen waren, zur

Abstimmung wieder zurück sein konnten.[69] Wenn mit dem Leben des

unwürdigsten Menschen ein solches Spiel getrieben werden konnte, war

dann das Leben auch des Tugendhaftesten sicher?

Die Gegner der Bill wagten zwar nicht zu behaupten, keine öffentliche

Gefahr könne so groß sein, daß sie eine Verurtheilungsacte rechtfertige.

Sie gaben zu, daß Fälle eintreten könnten, in denen die allgemeine Regel

einer dringenden Nothwendigkeit weichen müsse. Aber war der vorliegende

Fall ein solcher? Selbst wenn man, nur um der Argumentirung willen,

zugeben wolle, daß Strafford und Monmouth ihr Urtheil mit Recht verdient

hätten, sei Fenwick, wie Strafford, ein großer Minister, der viele Jahre

lang das englische Gebiet nördlich vom Trent und ganz Irland mit

unumschränkter Gewalt beherrschte, der hoch in der Gunst des Königs

stand und dessen Talente, Beredtsamkeit und Entschlossenheit ihn noch in

seinem Sturze zu einem Gegenstande der Furcht machten? Oder sei Fenwick,

wie Monmouth, ein Kronprätendent und der Abgott des gemeinen Volks?

Strömten alle kräftigen Jünglinge dreier Grafschaften herbei, um unter

seinem Banner zu dienen? Sei er etwas Andres als ein untergeordneter

Verschwörer? Er habe zwar einst bedeutende Stellen bekleidet, aber die

habe er längst wieder verloren. Er habe ein großes Vermögen besessen,

aber er habe es verschwendet. Ausgezeichnete Talente und einen

angesehenen Namen habe er nie gehabt. Er sei allerdings durch seine Frau

mit einer sehr vornehmen Familie verwandt; aber diese Familie theile

seine politischen Vorurtheile nicht. Habe er also eine andre Wichtigkeit

als die, welche seine Verfolger ihm unklugerweise erst gaben, indem sie

alle das Leben der Engländer sichernden Schutzwehren durchbrächen, um

ihn zu vernichten? Selbst wenn er in Freiheit gesetzt würde, was könne

er Andres thun, als jakobitische Kaffeehäuser besuchen, Orangen

zerdrücken und auf die Gesundheit des Königs Jakob und des Prinzen von

Wales trinken? Wenn jedoch die Regierung trotz der Unterstützung der

Lords und der Gemeinen, der Flotte und der Armee, einer Miliz von

hundertsechzigtausend Mann und einer halben Million Bürger, welche die

Vereinsurkunde unterzeichnet, wirklich von diesem armen ruinirten Baron

eine Gefahr befürchtete, so könne ihm die Wohlthat der Habeascorpusacte

vorenthalten werden. Er könne so lange innerhalb vier Wänden gehalten

werden, als die geringste Möglichkeit für ihn vorhanden sei, Unheil zu

stiften. Für einen so furchtbaren Feind könne man ihn wohl schwerlich

halten, daß der Staat nicht eher sicher wäre, als bis er im Grabe liege.

Es wurde zugegeben, daß sich Präcedenzfälle für diese Bill und selbst

für eine noch mehr Einwendungen zulassende Bill finden ließen. Aber es

wurde gesagt, daß Jeder, der unsre Geschichte studire, geneigt sein

werde, diese Präcedenzfälle eher als warnende, denn als nachahmenswerthe

Beispiele zu betrachten. Es sei oft vorgekommen, daß eine in einer

Regung von Servilität oder Erbitterung angenommene Verurtheilungsacte,

wenn das Glück sich gewendet oder wenn die Wuth sich abgekühlt habe,

widerrufen oder feierlich für ungerecht erklärt worden sei. So sei vor

Alters die Acte, welche in dem Paroxismus eines nicht unprovocirten

Hasses gegen Roger Mortimer erlassen wurde, in einem ruhigeren

Augenblicke deshalb wieder aufgehoben worden, weil man ihm, so schuldig

er auch übrigens gewesen sein mochte, nicht unparteiisch gestattet habe,

sich zu vertheidigen. So sei auch innerhalb der Erinnerung der

gegenwärtigen Generation, das Gesetz, welches Strafford verurtheilte,

ohne eine einzige abweichende Stimme annullirt worden. Es dürfe ferner,

ward hinzugesetzt, nicht unerwähnt bleiben, daß, sei es nun kraft des

ordentlichen Gesetzes von Ursache und Wirkung, oder durch das

außerordentliche Gottesurtheil, Personen, welche selbst für die Annahme

von Strafbills eingenommen gewesen, zu wiederholten Malen durch solche

Bills zu Grunde gegangen seien. Niemand habe je einen rücksichtsloseren

Gebrauch von der gesetzgebenden Gewalt zur Vernichtung seiner Feinde

gemacht als Thomas Cromwell, und durch einen rücksichtslosen Gebrauch

der gesetzgebenden Gewalt sei er selbst vernichtet worden. Wenn es wahr

sei, daß der unglückliche Gentleman, dessen Schicksal jetzt in der

Wagschale zittere, früher selbst an einem ähnlichen Prozeßverfahren, wie

es jetzt gegen ihn angewendet werde, Theil genommen habe, sei dies nicht

ein Umstand, der zu sehr ernsten Betrachtungen Anlaß geben müsse?

Diejenigen, welche Fenwick höhnisch daran erinnerten, daß er die Bill

unterstützt habe, welche Monmouth verurtheilte, könnten vielleicht

selbst noch in einer finstren und schrecklichen Stunde höhnisch daran

erinnert werden, daß sie die Bill unterstützt hätten, welche Fenwick

verurtheilte. „Bedenken wir, welche Wechselfälle wir erlebt haben.

Lernen wir aus so vielen auffallenden Beispielen von der Wandelbarkeit

des Geschicks, Mäßigung im Glücke. Wie wenig dachten wir daran, als wir

diesen Mann als einen begünstigten Cavalier in Whitehall, als einen mit

militärischem Gepränge umgebenen General in Hounslow sahen, daß wir es

erleben würden, ihn vor unsrer Schranke stehen zu sehen, von unsren

Sippen sein Urtheil erwartend! Und wie weit entfernt sind wir von der

Gewißheit, daß wir nicht selbst dereinst in tiefer Seelenqual vergebens

den Schutz der milden Gesetze anrufen werden, die wir jetzt so

leichtfertig behandeln! Gott möge es verhüten, daß wir je wieder der

Tyrannei unterworfen werden! Vor Allem aber möge Gott es verhüten, daß

unsere Tyrannen je in die Lage kommen, zur Rechtfertigung des

Schlimmsten, das sie über uns verhängen können, Präcedenzfälle geltend

zu machen, die wir selbst geliefert haben!”

Diese geschickt ausgeführten Themata machten auf viele gemäßigte Whigs

einen großen Eindruck. Montague bemühte sich nach Kräften, seine

Anhänger wieder zu gewinnen. Wir besitzen noch die rohen Umrisse seiner

Rede, die gewiß eine sehr bedeutende Wirkung äußerte. „Diese Herren

warnen uns” -- so scheint er sich, wenigstens annähernd, ausgedrückt zu

haben -- „dem Könige Jakob nicht einen Präcedenzfall zu liefern, den er,

wenn er einmal wieder auf den Thron gelangen sollte, gegen uns anwenden

könnte. Glauben sie wirklich, daß wenn jener unheilvolle Tag kommen

sollte, er sich dieses gerechte und nothwendige Gesetz zum Vorbilde

nehmen würde? Nein, Sir, er wird sich nicht unsre Verurtheilungsbill,

sondern seine eigene zum Muster nehmen; nicht unsre Bill, die nach

vollständigen Beweisen und nach unparteiischer Anhörung aller

Betheiligten, die wohlverdiente Strafe über ein einzelnes schuldiges

Haupt verhängt, sondern seine eigne Bill, die ohne Vertheidigung, ohne

Untersuchung, ohne Anklage, nahe an dreitausend Menschen, deren einzige

Verbrechen ihr englisches Blut und ihr protestantischer Glaube waren,

die Männer zum Galgen, die Frauen zum Scheiterhaufen verurtheilte. Dies

ist der Präcedenzfall, den er geliefert hat und den er befolgen wird.

Damit er nie im Stande sein möge, ihn zu befolgen, damit die Furcht vor

gerechter Strafe die Feinde unsres Vaterlandes von dem Wunsche abhalten

möge, ihn in London herrschen zu sehen, wie er in Dublin herrschte,

stimme ich für diese Bill.”

Trotz aller Beredtsamkeit und allen Einflusses des Ministeriums wurde

die Minorität im Verlaufe der Debatte immer stärker und stärker. Die

Frage, ob die Erlaubniß zum Einbringen der Bill gegeben werden solle,

war mit fast Drei zu Eins bejaht worden. Bei der Abstimmung über die

Frage, ob die Bill einem Ausschusse überwiesen werden solle,

betrug die Zahl der Jas hundertsechsundachtzig, die der Neins

hundertachtundzwanzig. Bei der Abstimmung über die Frage, ob die Bill

angenommen werden solle, betrug die Zahl der Jas hundertneunundachtzig,

die der Neins hundertsechsundfunfzig.

[_Die Verurtheilungsbill den Lords überreicht._] Am 26. November wurde

die Bill den Lords überreicht. Noch ehe sie dort ankam, hatten die Lords

sich schon auf ihren Empfang vorbereitet. Jeder von der Hauptstadt

abwesende Peer war eingeladen worden zu erscheinen; jeder Peer, der der

Einladung nicht Folge leistete und für sein Ausbleiben keine

befriedigende Erklärung geben konnte, wurde von dem schwarzen Stabe in

Gewahrsam genommen. An dem zur ersten Lesung festgesetzten Tage waren

die Bänke so gefüllt wie noch nie. Die Gesammtzahl der weltlichen Lords

mit Ausnahme der Minorennen, der Katholiken und der Eidverweigerer,

belief sich auf ungefähr hundertvierzig. Von diesen waren hundertfünf

auf ihren Plätzen. Viele waren der Meinung, daß man den Bischöfen hätte

erlauben, wenn nicht befehlen sollen, wegzubleiben, denn nach einem

alten Kirchengesetz war es Denen, welche an den Altären Gottes

fungirten, untersagt, an einer Zuerkennung der Todesstrafe irgend

welchen Antheil zu nehmen. Bei der Prozessirung eines wegen Hochverraths

angeklagten Peers entfernen sich die Prälaten jedesmal und überlassen

die Freisprechung oder Verurtheilung des Angeklagten den Laien. Und

gewiß, wenn es sich nicht ziemt, daß ein Geistlicher als Richter seine

Nebenmenschen zum Tode verurtheilt, so muß es sich noch weniger ziemen,

daß er sie als Gesetzgeber zum Tode verurtheilt. In diesem wie in jenem

Falle macht er sich der Befleckung mit Blut schuldig, welche die Kirche

mit Schaudern betrachtet, und es wird schwerlich in Abrede gestellt

werden können, daß sich gegen das Blutvergießen durch eine

Verurtheilungsacte einige gewichtige Einwendungen machen lassen, welche

gegen das Blutvergießen auf dem gewöhnlichen Justizwege keine Anwendung

erleiden. Als die Bill zur Verurtheilung Strafford’s berathen wurde,

hatten sich in der That alle geistlichen Peers entfernt. Jetzt aber

wurde das Beispiel Cranmer’s, der für einige der schändlichsten

Verurtheilungsacte gestimmt hatte, die jemals angenommen worden sind,

für nachahmenswerther gehalten und man sah zahlreiche Batistärmel in der

Versammlung. Sehr zweckmäßigerweise wurde beschlossen, daß bei dieser

Gelegenheit das Privilegium, in Vollmacht zu stimmen, suspendirt, daß

die Mitglieder zu Anfang und zu Ende jeder Sitzung namentlich aufgerufen

und daß jedes Mitglied, das nicht auf seinen Namen antwortete, von dem

schwarzen Stabe in Gewahrsam genommen werden sollte.[70]

Geschichte von England seit der Thronbesteigung Jakob's des Zweiten. Elfter Band: enthaltend Kapitel 21 und 22. · 第 19 / 25 段