drei Tage in Anspruch. Porter wurde hereingerufen und vernommen.
Es wurde zwar nicht durch juristischen Beweis, aber durch solchen
moralischen Beweis, wie er das Verfahren der Menschen bei den
Vorkommnissen des alltäglichen Lebens bestimmt, dargethan, daß
Goodman’s Abwesenheit einem von Fenwick’s Freunden mit Fenwick’s
Wissen und Willen entworfenen und ausgeführten Plane zuzuschreiben
sei. Sekundäres Zeugniß für das was Goodman, wenn er anwesend gewesen
wäre, hätte beweisen können, wurde nach lebhafter Debatte zugelassen.
Sein eidlich bekräftigtes und von ihm eigenhändig unterschriebenes
Bekenntniß wurde vorgelegt. Einige Mitglieder der großen Jury,
welche Grund zur Anklage gegen Sir Sohn gefunden hatte, erstatteten
Bericht über das was Goodman vor ihnen beschworen, und ihre Aussage
wurde von einigen Mitgliedern der kleinen Jury, die einen andren
Verschwörer für schuldig erklärt hatte, bestätigt. Zu Gunsten des
Angeklagten wurde kein Zeugniß vorgelegt. Nachdem die für und gegen ihn
sprechenden Anwälte angehört worden waren, wurde er in sein Gefängniß
zurückgebracht.[66] Hierauf begann der eigentliche Kampf. Er war
lang und heftig. Das Haus war zu wiederholten Malen von Tagesanbruch
bis gegen Mitternacht versammelt. Einmal blieb der Sprecher funfzehn
Stunden ununterbrochen auf seinem Stuhle. Fremde hatten freien
Zutritt, denn man sah ein, daß das Haus, nachdem es für gut befunden
hatte, die Functionen eines Gerichtshofes zu übernehmen, auch, wie
ein Gerichtshof, bei offenen Thüren sitzen müsse.[67] Der wesentliche
Inhalt der Debatten ist uns in Folge dessen in einem Berichte erhalten
worden, der zwar im Vergleich zu den Berichten unsrer Zeit dürftig,
für die damalige Zeit aber ungewöhnlich vollständig ist. Jeder Mann
von Bedeutung im Hause betheiligte sich bei der Discussion. Die
Bill wurde von Finch mit der fließenden und sonoren Beredtsamkeit,
die ihm den Namen der Silberzunge eingebracht, und von Howe mit der
ganzen Schärfe seines Geistes und seines Characters, von Seymour mit
characteristischer Energie, und von Harley mit characteristischer
Feierlichkeit bekämpft. Auf der andren Seite entfaltete Montague die
Talente eines vollendeten Wortkämpfers und wurde durch Littleton
kräftig unterstützt. In den ersten Reihen der feindlichen Parteien
machten sich zwei ausgezeichnete Juristen, Simon Harcourt und Wilhelm
Cowper, bemerkbar. Beide waren Gentlemen von achtbarer Herkunft, Beide
zeichneten sich durch ein schönes Aeußeres und durch einnehmende
Manieren aus; Beide waren wegen ihrer Beredtsamkeit berühmt, und
Beide liebten die Gelehrsamkeit und die Gelehrten. Nebenbei mag auch
bemerkt werden, daß Beide schon frühzeitig wegen ihrer Verschwendung
und Vergnügungssucht bekannt gewesen waren. Die Verschwendung hatte
sie arm, die Armuth hatte sie fleißig gemacht, und obwohl sie nach
der Altersberechnung, die bei den Juristencollegien gebräuchlich
ist, noch sehr junge Männer waren, Harcourt ein Sechsunddreißiger,
Cowper ein Zweiunddreißiger, so hatten sie doch schon die stärkste
advokatorische Praxis. Sie waren dazu bestimmt, noch höher zu steigen,
die Bewahrer des großen Staatssiegels und die Gründer patrizischer
Häuser zu werden. In der Politik waren sie directe Antipoden. Harcourt
hatte die Revolution mit Widerwillen gesehen, hatte nicht Mitglied der
Convention sein wollen, hatte sein Gewissen nur schwer mit den Eiden
versöhnt und hatte die Vereinsurkunde spät und ungern unterzeichnet.
Cowper hatte für den Prinzen von Oranien und ein freies Parlament die
Waffen getragen und sich in dem kurzen und tumultuarischen Feldzuge,
welcher Jakob’s Flucht vorausging, durch Intelligenz und Tapferkeit
ausgezeichnet. Seitdem Somers auf den Wollsack versetzt worden war,
hatten die Kronanwälte weder im Unterhause noch überhaupt irgendwo eine
hervorragende Figur gespielt und ihre Mangelhaftigkeit war mehr als
einmal durch Cowper ersetzt werden. Seine Geschicklichkeit hatte bei
dem Prozesse Parkyns’ das Verdict gesichert, das durch das unrichtige
Verfahren des Generalprokurators einen Augenblick zweifelhaft geworden
war. Bei der allgemeinen Wahl von 1695 war er zum Abgeordneten für
Hartford gewählt worden, und er hatte seinen Sitz kaum eingenommen, so
schwang er sich zu einer hohen Stellung unter den Parlamentsrednern
empor. Chesterfield schilderte viele Jahre später in einem Briefe an
seinen Sohn Cowper als einen Redner, der nie ohne Beifall sprach,
dessen Logik aber schwach war und der den Einfluß, den er lange auf
große Versammlungen ausübte, dem eigenthümlichen Zauber seines Styls,
seines Organs und seines Vortrags verdankte. Chesterfield war ohne
allen Zweifel geistig befähigt, sich über einen solchen Gegenstand
ein richtiges Urtheil zu bilden. Es muß aber daran erinnert werden,
daß der Zweck seiner Briefe der war, Takt und Bildung im Gegensatz zu
viel höheren Eigenschaften zu preisen. Er schrieb daher beständig und
systematisch den Erfolg der ausgezeichnetsten Personen seiner Zeit
ihrer Ueberlegenheit in äußeren Vorzügen der Diction und Manier, und
nicht in gediegenen Talenten und Kenntnissen zu. Selbst Marlborough
stellte er als einen Mann von ganz gewöhnlichen Geistesgaben dar, der
sich lediglich durch eine feine Bildung und Redekunst aus Armuth und
Dunkelheit auf den Gipfel der Macht und des Ruhmes emporgeschwungen
habe. Man kann jedoch mit Zuversicht behaupten, daß Chesterfield sowohl
gegen Marlborough als gegen Cowper ungerecht war. Der General, der das
deutsche Reich rettete und die Niederlande eroberte, war gewiß noch
etwas mehr als ein feingebildeter Gentleman, und der Richter, der neun
Jahre lang unter dem Beifalle aller Parteien den Court of Chancery
präsidirte, muß wohl etwas mehr gewesen sein als ein eleganter Redner.
Jeder, der den Bericht von den Debatten aufmerksam und unparteiisch
studirt, wird der Meinung sein, daß in vielen Punkten, welche mit großer
Ausführlichkeit und Lebhaftigkeit discutirt wurden, die Whigs ein
entschiedenes Uebergewicht in der Argumentation, daß aber die Tories in
der Hauptsache Recht hatten.
Fenwick war allerdings des Verbrechens des Hochverraths durch Beweise
überführt worden, die in dem Geiste keines Menschen von gesundem
Verstande einen Zweifel übrig lassen konnten und die ihn auch nach den
strengsten Regeln des Rechts überführt haben würden, wenn er sich nicht
durch Begehung eines neuen Verbrechens der Gerechtigkeit der
gewöhnlichen Tribunale entzogen hätte. Er hatte allerdings noch während
er Reue an den Tag legte und um Gnade flehte, seine früheren Vergehen um
ein neues Vergehen vermehrt, indem er, unter dem Vorgeben, daß er ein
vollkommen offenes Geständniß ablege, mit durchtriebener Bosheit alles
dasjenige, an dessen Bekanntwerden der Regierung gelegen sein mußte,
verhehlt, und alles das, an dessen Verschweigung der Regierung gelegen
sein mußte, ausgesagt hatte. Es war ein großes Uebel, daß ihn die
verdiente Strafe nicht treffen sollte; es war klar, daß er nur durch
eine Verurtheilungsbill erreicht werden konnte, und man konnte weder
leugnen, daß schon viele derartige Bills angenommen worden waren, noch
daß keine solche Bill je in einem klareren Schuldfalle und nach
unparteiischerer Anhörung des Für und Wider angenommen worden war.
Alle diese Sätze scheinen die Whigs erschöpfend bewiesen zu haben. Auch
waren sie in dem Streite über die Vorschrift, welche in
Hochverrathsfällen zwei Zeugen verlangt, entschieden im Vortheil. Diese
Vorschrift ist allerdings absurd. Es ist nicht zu begreifen, warum das
Zeugniß, welches genügt, um zu beweisen, daß Jemand auf seinen Mitbürger
geschossen hat, nicht genügen soll, um zu beweisen, daß er auf seinen
Souverain geschossen hat. Es kann durchaus nicht als allgemeine Regel
festgestellt werden, daß die Versicherung zweier Zeugen überzeugender
sei als die Versicherung eines Zeugen. Die Aussage eines Zeugen kann
schon an sich wahrscheinlich sein. Die Aussagen zweier Zeugen können
extravagant sein. Die Aussage eines Zeugen kann unwiderleglich sein. Die
Aussagen zweier Zeugen können durch vier andere Zeugen widerlegt werden.
Die Aussage eines Zeugen kann durch eine Menge von Umständen bekräftigt
werden. Die Aussagen zweier Zeugen können keine solche Bekräftigung zur
Seite haben. Der eine Zeuge kann Tillotson oder Ken sein. Die zwei
Zeugen können Oates und Bedloe sein.
Die Häupter der Torypartei behaupteten jedoch mit Heftigkeit, daß das
Gesetz, welches zwei Zeugen vorschreibe, allgemein und ewig bindend, daß
es ein Theil des Naturgesetzes, ein Theil des göttlichen Gesetzes sei.
Seymour citirte das vierte und fünfte Buch Mosis, um zu beweisen, daß
Niemand auf die Aussage eines einzelnen Zeugen hin zum Tode verurtheilt
werden dürfe. „Kaiphas und sein Sanhedrin”, sagte Harley, „waren
vollkommen bereit, eine Verletzung der Gerechtigkeit durch einen
Zweckmäßigkeitsgrund zu rechtfertigen; sie sagten, -- und auch wir haben
Derartiges sagen hören --: „„Wir müssen diesen Menschen tödten, sonst
werden die Römer kommen und uns Land und Leute nehmen.”” Doch selbst
Kaiphas und sein Sanhedrin wagten es bei jenem abscheulichsten aller
Justizmorde nicht, das geheiligte Gesetz bei Seite zu werfen, das zwei
Zeugen vorschrieb.” -- „Selbst Jesabel,” sagte ein andrer Redner, „wagte
es nicht, Naboth seinen Weinberg wegzunehmen, bis sie zwei Männer des
Belial als falsche Zeugen gedungen hatte.” -- „Wenn das Zeugniß eines
ernsten Aeltesten genügt hätte,” fragte Jemand, „wie würde es der
keuschen Susanna ergangen sein?” Dieses letzte Citat veranlaßte den Ruf:
„Apokryphisch! Apokryphisch!” in den Reihen der Niederkirchlichen.[68]
Ueber diese Argumente, welche selbst Denen, die sich herabließen, sie
anzuführen, wohl schwerlich als schlagend erschienen sein können,
erlangte Montague einen vollständigen und leichten Sieg. „Ein ewiges
Gesetz! Wo war dieses ewige Gesetz vor der Regierung Eduard’s VI.? Wo
ist es jetzt, außer in Statuten, die sich nur auf eine sehr kleine
Klasse von Vergehen beziehen? Wenn diese Stellen aus dem Pentateuch und
diese Präcedenzfälle aus dem Verfahren des Sanhedrin etwas beweisen, so
beweisen sie, daß die ganze Strafrechtspflege des Reichs eine Masse von
Ungerechtigkeit und Gottlosigkeit ist. Ein Zeuge genügt, um einen
Mörder, einen Einbrecher, einen Straßenräuber, einen Brandstifter, einen
Schänder zu überführen. Ja, es giebt sogar Fälle von Hochverrath, in
denen nur ein Zeuge erforderlich ist. Ein einziger Zeuge kann eine ganze
Bande von Kippern und Falschmünzern nach Tyburn bringen. Wollen Sie denn
behaupten, daß das ganze Beweisrecht, nach welchem die Menschen seit
Jahrhunderten in unsrem Vaterlande wegen Vergehen gegen das Leben und
Eigenthum gerichtet worden sind, mangelhaft ist und umgestaltet werden
muß? Wenn Sie Sich scheuen dies zu behaupten, so müssen Sie zugeben, daß
wir jetzt vorschlagen, nicht uns von einer göttlichen Vorschrift von
allgemeiner und ewiger Bindungskraft, sondern einfach von einer
englischen Procedurregel zu dispensiren, die nur auf einige wenige
Verbrechen Anwendung findet, die noch keine hundertfunfzig Jahre in
Kraft ist, deren ganze Autorität sich auf eine Parlamentsacte stützt und
die daher, ohne Gott oder die Menschheit zu beleidigen, durch eine andre
Acte abgeschafft oder suspendirt werden kann.”
Bei weitem nicht so leicht war es, den Häuptern der Opposition zu
antworten, als sie behaupteten, daß es gefährlich sei, die Scheidewand
niederzureißen, welche die Functionen des Gesetzgebers von denen des
Richters trennt. „Dieser Mann,” wurde gesagt, „kann ein schlechter
Engländer sein, und doch kann seine Sache die Sache aller guten
Engländer sein. Erst im vorigen Jahre haben wir eine Acte zur Regulirung
des Prozeßverfahrens der ordentlichen Gerichtshöfe in Hochverrathsfällen
angenommen. Wir nahmen diese Acte an, weil wir der Ansicht waren, das
bei diesen Gerichtshöfen das Leben eines der Regierung mißliebigen
Unterthanen damals nicht hinlänglich gesichert sei. Gleichwohl war das
Leben eines der Regierung mißliebigen Unterthanen damals viel sicherer,
als es dies sein wird, wenn dieses Haus sich die höchste richterliche
Gewalt in politischen Fällen beilegt.” Warme Lobreden wurden auf das
alte nationale System der Aburtheilung durch zwölf zuverlässige
Biedermänner gehalten; und die Vorzüge dieses Systems in politischen
Fällen liegen in der That auf der Hand. Der Angeklagte darf jede Anzahl
von Geschwornen aus Gründen und eine beträchtliche Anzahl ohne Grund
verwerfen. Die Zwölf werden von dem Augenblicke an, wo sie mit ihrer
kurzen Magistratur bekleidet werden, bis zu dem Augenblicke, wo sie
dieselbe niederlegen, von der übrigen Gesellschaft getrennt gehalten.
Jede Vorsicht wird beobachtet, um zu verhindern, daß ein Agent der
Gewalt durch Bitten oder durch Bestechung auf sie einwirkt. Jeder von
ihnen muß jedes Wort der Beweisaufnahme und jedes für und wider
vorgebrachte Argument anhören. Der ganze Fall wird dann von einem
Richter resumirt, welcher weiß, daß, wenn er sich der Parteilichkeit
schuldig macht, er vor dem großen Richterstuhle der Nation zur
Rechenschaft gezogen werden kann. In dem Prozesse Fenwick’s vor der
Schranke des Hauses der Gemeinen fehlten alle diese Garantien. Einige
hundert Gentlemen, von denen jeder schon vor Eröffnung der Untersuchung
seinen Entschluß mehr als halb gefaßt hatte, übten zu gleicher Zeit die
Functionen des Richters und der Jury aus. Sie wurden nicht wie es bei
einem Richter der Fall ist, durch das Gefühl der Verantwortlichkeit in
gewissen Schranken gehalten, denn wer konnte ein Parlament bestrafen?
Sie waren nicht, wie eine Jury, in der Weise gewählt, daß der Angeklagte
seine persönlichen und politischen Feinde ausschließen konnte. Die
Männer, in deren Händen sein Schicksal lag, kamen und gingen nach ihrem
Belieben. Sie hörten hier und da ein Bruchstück von dem was zu seinen
Gunsten gesagt wurde. Während des Verlaufes der Untersuchung waren sie
allen möglichen Einflüssen ausgesetzt. Ein Mitglied wurde von den
Wählern seines Burgfleckens mit dem Verluste seines Sitzes bedroht, ein
andres konnte für seinen Bruder von Russell eine Fregatte erhalten, die
Stimme eines Dritten konnte durch die Schmeicheleien und den Burgunder
Wharton’s gewonnen werden. In den Debatten wurden Kunstgriffe angewendet
und Leidenschaften geweckt, welche wohlconstituirten Tribunalen
unbekannt sind, von denen aber keine große volksthümliche Versammlung
jemals frei gewesen ist, noch jemals sein wird. Der Vortrag des einen
Redners rief lautes „Hört ihn!” hervor. Ein andrer wurde durch Räuspern
und Scharren zum Schweigen gezwungen. Ein dritter sprach übermäßig
lange, damit seine Freunde, welche zum Abendessen gegangen waren, zur
Abstimmung wieder zurück sein konnten.[69] Wenn mit dem Leben des
unwürdigsten Menschen ein solches Spiel getrieben werden konnte, war
dann das Leben auch des Tugendhaftesten sicher?
Die Gegner der Bill wagten zwar nicht zu behaupten, keine öffentliche
Gefahr könne so groß sein, daß sie eine Verurtheilungsacte rechtfertige.
Sie gaben zu, daß Fälle eintreten könnten, in denen die allgemeine Regel
einer dringenden Nothwendigkeit weichen müsse. Aber war der vorliegende
Fall ein solcher? Selbst wenn man, nur um der Argumentirung willen,
zugeben wolle, daß Strafford und Monmouth ihr Urtheil mit Recht verdient
hätten, sei Fenwick, wie Strafford, ein großer Minister, der viele Jahre
lang das englische Gebiet nördlich vom Trent und ganz Irland mit
unumschränkter Gewalt beherrschte, der hoch in der Gunst des Königs
stand und dessen Talente, Beredtsamkeit und Entschlossenheit ihn noch in
seinem Sturze zu einem Gegenstande der Furcht machten? Oder sei Fenwick,
wie Monmouth, ein Kronprätendent und der Abgott des gemeinen Volks?
Strömten alle kräftigen Jünglinge dreier Grafschaften herbei, um unter
seinem Banner zu dienen? Sei er etwas Andres als ein untergeordneter
Verschwörer? Er habe zwar einst bedeutende Stellen bekleidet, aber die
habe er längst wieder verloren. Er habe ein großes Vermögen besessen,
aber er habe es verschwendet. Ausgezeichnete Talente und einen
angesehenen Namen habe er nie gehabt. Er sei allerdings durch seine Frau
mit einer sehr vornehmen Familie verwandt; aber diese Familie theile
seine politischen Vorurtheile nicht. Habe er also eine andre Wichtigkeit
als die, welche seine Verfolger ihm unklugerweise erst gaben, indem sie
alle das Leben der Engländer sichernden Schutzwehren durchbrächen, um
ihn zu vernichten? Selbst wenn er in Freiheit gesetzt würde, was könne
er Andres thun, als jakobitische Kaffeehäuser besuchen, Orangen
zerdrücken und auf die Gesundheit des Königs Jakob und des Prinzen von
Wales trinken? Wenn jedoch die Regierung trotz der Unterstützung der
Lords und der Gemeinen, der Flotte und der Armee, einer Miliz von
hundertsechzigtausend Mann und einer halben Million Bürger, welche die
Vereinsurkunde unterzeichnet, wirklich von diesem armen ruinirten Baron
eine Gefahr befürchtete, so könne ihm die Wohlthat der Habeascorpusacte
vorenthalten werden. Er könne so lange innerhalb vier Wänden gehalten
werden, als die geringste Möglichkeit für ihn vorhanden sei, Unheil zu
stiften. Für einen so furchtbaren Feind könne man ihn wohl schwerlich
halten, daß der Staat nicht eher sicher wäre, als bis er im Grabe liege.
Es wurde zugegeben, daß sich Präcedenzfälle für diese Bill und selbst
für eine noch mehr Einwendungen zulassende Bill finden ließen. Aber es
wurde gesagt, daß Jeder, der unsre Geschichte studire, geneigt sein
werde, diese Präcedenzfälle eher als warnende, denn als nachahmenswerthe
Beispiele zu betrachten. Es sei oft vorgekommen, daß eine in einer
Regung von Servilität oder Erbitterung angenommene Verurtheilungsacte,
wenn das Glück sich gewendet oder wenn die Wuth sich abgekühlt habe,
widerrufen oder feierlich für ungerecht erklärt worden sei. So sei vor
Alters die Acte, welche in dem Paroxismus eines nicht unprovocirten
Hasses gegen Roger Mortimer erlassen wurde, in einem ruhigeren
Augenblicke deshalb wieder aufgehoben worden, weil man ihm, so schuldig
er auch übrigens gewesen sein mochte, nicht unparteiisch gestattet habe,
sich zu vertheidigen. So sei auch innerhalb der Erinnerung der
gegenwärtigen Generation, das Gesetz, welches Strafford verurtheilte,
ohne eine einzige abweichende Stimme annullirt worden. Es dürfe ferner,
ward hinzugesetzt, nicht unerwähnt bleiben, daß, sei es nun kraft des
ordentlichen Gesetzes von Ursache und Wirkung, oder durch das
außerordentliche Gottesurtheil, Personen, welche selbst für die Annahme
von Strafbills eingenommen gewesen, zu wiederholten Malen durch solche
Bills zu Grunde gegangen seien. Niemand habe je einen rücksichtsloseren
Gebrauch von der gesetzgebenden Gewalt zur Vernichtung seiner Feinde
gemacht als Thomas Cromwell, und durch einen rücksichtslosen Gebrauch
der gesetzgebenden Gewalt sei er selbst vernichtet worden. Wenn es wahr
sei, daß der unglückliche Gentleman, dessen Schicksal jetzt in der
Wagschale zittere, früher selbst an einem ähnlichen Prozeßverfahren, wie
es jetzt gegen ihn angewendet werde, Theil genommen habe, sei dies nicht
ein Umstand, der zu sehr ernsten Betrachtungen Anlaß geben müsse?
Diejenigen, welche Fenwick höhnisch daran erinnerten, daß er die Bill
unterstützt habe, welche Monmouth verurtheilte, könnten vielleicht
selbst noch in einer finstren und schrecklichen Stunde höhnisch daran
erinnert werden, daß sie die Bill unterstützt hätten, welche Fenwick
verurtheilte. „Bedenken wir, welche Wechselfälle wir erlebt haben.
Lernen wir aus so vielen auffallenden Beispielen von der Wandelbarkeit
des Geschicks, Mäßigung im Glücke. Wie wenig dachten wir daran, als wir
diesen Mann als einen begünstigten Cavalier in Whitehall, als einen mit
militärischem Gepränge umgebenen General in Hounslow sahen, daß wir es
erleben würden, ihn vor unsrer Schranke stehen zu sehen, von unsren
Sippen sein Urtheil erwartend! Und wie weit entfernt sind wir von der
Gewißheit, daß wir nicht selbst dereinst in tiefer Seelenqual vergebens
den Schutz der milden Gesetze anrufen werden, die wir jetzt so
leichtfertig behandeln! Gott möge es verhüten, daß wir je wieder der
Tyrannei unterworfen werden! Vor Allem aber möge Gott es verhüten, daß
unsere Tyrannen je in die Lage kommen, zur Rechtfertigung des
Schlimmsten, das sie über uns verhängen können, Präcedenzfälle geltend
zu machen, die wir selbst geliefert haben!”
Diese geschickt ausgeführten Themata machten auf viele gemäßigte Whigs
einen großen Eindruck. Montague bemühte sich nach Kräften, seine
Anhänger wieder zu gewinnen. Wir besitzen noch die rohen Umrisse seiner
Rede, die gewiß eine sehr bedeutende Wirkung äußerte. „Diese Herren
warnen uns” -- so scheint er sich, wenigstens annähernd, ausgedrückt zu
haben -- „dem Könige Jakob nicht einen Präcedenzfall zu liefern, den er,
wenn er einmal wieder auf den Thron gelangen sollte, gegen uns anwenden
könnte. Glauben sie wirklich, daß wenn jener unheilvolle Tag kommen
sollte, er sich dieses gerechte und nothwendige Gesetz zum Vorbilde
nehmen würde? Nein, Sir, er wird sich nicht unsre Verurtheilungsbill,
sondern seine eigene zum Muster nehmen; nicht unsre Bill, die nach
vollständigen Beweisen und nach unparteiischer Anhörung aller
Betheiligten, die wohlverdiente Strafe über ein einzelnes schuldiges
Haupt verhängt, sondern seine eigne Bill, die ohne Vertheidigung, ohne
Untersuchung, ohne Anklage, nahe an dreitausend Menschen, deren einzige
Verbrechen ihr englisches Blut und ihr protestantischer Glaube waren,
die Männer zum Galgen, die Frauen zum Scheiterhaufen verurtheilte. Dies
ist der Präcedenzfall, den er geliefert hat und den er befolgen wird.
Damit er nie im Stande sein möge, ihn zu befolgen, damit die Furcht vor
gerechter Strafe die Feinde unsres Vaterlandes von dem Wunsche abhalten
möge, ihn in London herrschen zu sehen, wie er in Dublin herrschte,
stimme ich für diese Bill.”
Trotz aller Beredtsamkeit und allen Einflusses des Ministeriums wurde
die Minorität im Verlaufe der Debatte immer stärker und stärker. Die
Frage, ob die Erlaubniß zum Einbringen der Bill gegeben werden solle,
war mit fast Drei zu Eins bejaht worden. Bei der Abstimmung über die
Frage, ob die Bill einem Ausschusse überwiesen werden solle,
betrug die Zahl der Jas hundertsechsundachtzig, die der Neins
hundertachtundzwanzig. Bei der Abstimmung über die Frage, ob die Bill
angenommen werden solle, betrug die Zahl der Jas hundertneunundachtzig,
die der Neins hundertsechsundfunfzig.
[_Die Verurtheilungsbill den Lords überreicht._] Am 26. November wurde
die Bill den Lords überreicht. Noch ehe sie dort ankam, hatten die Lords
sich schon auf ihren Empfang vorbereitet. Jeder von der Hauptstadt
abwesende Peer war eingeladen worden zu erscheinen; jeder Peer, der der
Einladung nicht Folge leistete und für sein Ausbleiben keine
befriedigende Erklärung geben konnte, wurde von dem schwarzen Stabe in
Gewahrsam genommen. An dem zur ersten Lesung festgesetzten Tage waren
die Bänke so gefüllt wie noch nie. Die Gesammtzahl der weltlichen Lords
mit Ausnahme der Minorennen, der Katholiken und der Eidverweigerer,
belief sich auf ungefähr hundertvierzig. Von diesen waren hundertfünf
auf ihren Plätzen. Viele waren der Meinung, daß man den Bischöfen hätte
erlauben, wenn nicht befehlen sollen, wegzubleiben, denn nach einem
alten Kirchengesetz war es Denen, welche an den Altären Gottes
fungirten, untersagt, an einer Zuerkennung der Todesstrafe irgend
welchen Antheil zu nehmen. Bei der Prozessirung eines wegen Hochverraths
angeklagten Peers entfernen sich die Prälaten jedesmal und überlassen
die Freisprechung oder Verurtheilung des Angeklagten den Laien. Und
gewiß, wenn es sich nicht ziemt, daß ein Geistlicher als Richter seine
Nebenmenschen zum Tode verurtheilt, so muß es sich noch weniger ziemen,
daß er sie als Gesetzgeber zum Tode verurtheilt. In diesem wie in jenem
Falle macht er sich der Befleckung mit Blut schuldig, welche die Kirche
mit Schaudern betrachtet, und es wird schwerlich in Abrede gestellt
werden können, daß sich gegen das Blutvergießen durch eine
Verurtheilungsacte einige gewichtige Einwendungen machen lassen, welche
gegen das Blutvergießen auf dem gewöhnlichen Justizwege keine Anwendung
erleiden. Als die Bill zur Verurtheilung Strafford’s berathen wurde,
hatten sich in der That alle geistlichen Peers entfernt. Jetzt aber
wurde das Beispiel Cranmer’s, der für einige der schändlichsten
Verurtheilungsacte gestimmt hatte, die jemals angenommen worden sind,
für nachahmenswerther gehalten und man sah zahlreiche Batistärmel in der
Versammlung. Sehr zweckmäßigerweise wurde beschlossen, daß bei dieser
Gelegenheit das Privilegium, in Vollmacht zu stimmen, suspendirt, daß
die Mitglieder zu Anfang und zu Ende jeder Sitzung namentlich aufgerufen
und daß jedes Mitglied, das nicht auf seinen Namen antwortete, von dem
schwarzen Stabe in Gewahrsam genommen werden sollte.[70]