II. Die organischen Individuen zweiter Ordnung.

Das System des Organismenreichs lehrt uns Vereinigungen von Zellen in

der mannigfachsten Art kennen. Die sich hier darbietenden zahllosen

Formen kann man in zwei Gruppen eintheilen: in +lose Verbände oder

Zellcolonieen und in feste, innige Vereinigungen mit mehr oder minder

weit durchgeführter Arbeitstheilung+ zwischen den +einzelnen+

Elementarindividuen erster Ordnung. Beide Gruppen sind durch

Uebergangsformen unter einander verknüpft, so dass es zuweilen im

einzelnen Fall schwer ist zu entscheiden, zu welcher der beiden Gruppen

man eine Form hinzurechnen soll.

Die Zelle und die Gewebe (Vol. 2/2) · 第 82 / 225 题