Die Individualitätsstufen im Organismenreich.
Unter pflanzlichem und thierischem Individuum versteht man in
physiologischer Hinsicht eine Lebenseinheit, die, nach aussen
abgegrenzt, sich selbst zu erhalten im Stande ist, weil sie mit den
Grundfunctionen des Lebens, die im ersten Buch besprochen wurden,
ausgerüstet ist, mit der Function, sich zu ernähren und zu wachsen,
sich fortzupflanzen, gegen Reize der Aussenwelt irritabel zu sein und
auf sie in verschiedener Art zu reagiren. So unendlich verschieden
auch sonst die organischen Individuen von einander sein mögen, hierin
stimmen sie alle überein, von der einfachsten Amöbe bis zum höchsten
Wirbelthiere.
In morphologischer Hinsicht dagegen bieten uns die organischen
Individuen die allergrössten Verschiedenheiten dar. Hier sehen wir
einfache Zellen als selbständige Organismen leben, dort sind viele
unter einander zu einem zusammengesetzten Lebewesen, zu vielzelligen
Pflanzen und Thieren verbunden, und wieder in anderen Fällen sehen
wir Thiere, die uns in vielen Arten im System als selbständige
Lebenseinheiten begegnen, in einigen Fällen abermals zu höheren
Lebenseinheiten, zu Thierstöcken, in mannigfacher Weise vereint.
So bietet uns das Organismenreich gewissermaassen eine Stufenfolge
niederer und höherer organischer Individualitäten dar, oder in anderen
Worten: die zahllosen organischen Individuen lassen sich wieder in
Individuen niederer und höherer Ordnung eintheilen.
Die einzelnen Individualitätsstufen stehen in einer ganz bestimmten
gesetzmässigen Beziehung zu einander. Organische Formen, welche uns auf
der niedersten Individualitätsstufe als selbständige Lebenseinheiten,
als einzellige Pflanzen und Thiere, bekannt geworden sind, ausgerüstet
mit allen Eigenschaften zum Leben, begegnen uns auf der nächsthöheren
Stufe wieder, aber jetzt nur als untergeordnete und daher unselbständig
gewordene Theile einer höheren und zusammengesetzteren Lebenseinheit;
diese besitzt zwar alle Bedingungen zum Leben, ihre Theile aber sind,
losgetrennt vom Ganzen, sehr häufig nicht mehr für sich lebensfähig. Es
sind Formeinheiten, die anatomisch selbständig existirenden Lebewesen,
einzeln lebenden Zellen, sehr ähnlich sein können, trotzdem aber,
da sie sich nicht mehr als selbständig und existenzfähig erweisen,
nicht mehr dem Begriff entsprechen, welchen wir oben mit dem Wort
„Individuum“ verbunden haben.
Aus diesem Grunde sind mehrere Forscher veranlasst worden, +zwei
verschiedene Arten des Individualitätsbegriffes+ aufzustellen: +das
physiologische und das morphologische Individuum. Ersteres ist ein
selbständiges Lebewesen nach der oben gegebenen Definition; letzteres
dagegen ist eine Formeinheit, welche zwar morphologisch, das heisst
nach Aussehen, Structur und Zusammensetzung, einem physiologischen
Individuum gleicht, aber nicht in physiologischer Beziehung; denn
es stellt keine selbständige Lebenseinheit mehr dar; es ist als
ein abhängiger Theil in eine höhere physiologische Individualität
eingegangen oder mit anderen Worten zu einem anatomischen Element
derselben geworden+.
An der hier gegebenen schärferen Fassung des Individualitätsbegriffes,
über welchen sich in der Literatur so viele abweichende Darstellungen
vertreten finden, soll im Folgenden festgehalten werden. Wir werden
dann den Individualitätsbegriff auf manche Theile nicht anwenden
dürfen, für welche er in anderen Lehrbüchern gebraucht worden ist.
So führt zum Beispiel ~Haeckel~ in seiner generellen Morphologie
als morphologische Individuen zweiter Ordnung die Organe auf, die
Zellfusionen, Gewebe, Organsysteme und Apparate, als Individuen dritter
Ordnung die Antimeren oder Gegenstücke eines Körpers, als Individuen
vierter Ordnung die Metameren oder Folgestücke.
Nach unserer Definition können derartige Theile nicht mehr unter den
Individualitätsbegriff fallen. Denn was man für gewöhnlich ein Organ,
ein Antimer, ein Metamer nennt, ist in keiner Weise irgend einer Art
der im System vorkommenden physiologischen Individuen vergleichbar.
Es sind Bildungen sui generis. Organische Individuen, seien es
physiologische oder anatomische, können nur auf dem Wege der Zeugung
entweder durch Theilung oder Knospung ihren Ursprung nehmen. Organe,
Metameren und Antimeren aber entstehen durch einen Sonderungs- oder
Differenzirungsprocess innerhalb einer individualisirten Zellenmasse.
Die gegliederten Würmer, die Arthropoden, und Wirbelthiere stehen
daher auf keiner höheren Individualitätsstufe als die sogenannten
einmetamerigen Thierformen (Würmer, Mollusken etc.), denn sie sind
keine Aggregate von solchen. Was sie über jene erhebt, ist nur
durch eine grössere Differenzirung ihrer verschiedenen Organsysteme
hervorgerufen.
Allerdings kann es vorkommen, dass sich ein Organ von einem Organismus
abtrennen und ihn längere Zeit überleben kann. Als Beispiel hierfür
wird so häufig der bekannte Hectocotylus aufgeführt, welcher in
früherer Zeit für das rudimentäre Männchen eines Tintenfisches gehalten
wurde, aber nichts Anderes ist als der abgelöste und kriechend sich
fortbewegende Arm eines solchen. Nach unserer Definition ist der
Hectocotylus nur ein während kürzerer Zeit überlebender Theil eines
Organismus; er ist kein eigenes physiologisches Individuum, da ihm die
wichtigste Eigenschaft eines solchen, sich dauernd selbst zu erhalten,
fehlt: denn er kann weder sich durch Nahrungsaufnahme ernähren, noch
sich durch Fortpflanzung vermehren.
Desgleichen können wir nicht der eigenartigen Fassung, welche ~Huxley~
dem Individualitätsbegriff zu geben versucht hat, das Wort reden. Um
Schwierigkeiten, die bei der Bestimmung der Individualität in manchen
Fällen entstehen, zu vermeiden, hat ~Huxley~ vorgeschlagen, als +das
organische Individuum schlechtweg die Summe aller Formen zu bezeichnen,
welche aus einem befruchteten Ei hervorgehen können+.
Nach ~Huxley~’s Definition kann das Individuum zwar in vielen
Fällen ein concretes Einzelwesen sein und so dem entsprechen, was
man für gewöhnlich darunter versteht, wie bei den Wirbelthieren,
bei welchen aus dem Ei ein einziger Organismus entsteht, der wieder
Zeugungsproducte hervorbringt. In anderen Fällen aber setzt sich das
~Huxley~’+sche Individuum+ aus vielen Einzelgrössen zusammen, die
theils neben, theils nach einander existiren; es ist also gar kein
einheitlicher Körper, sondern +eine Summe unter den gemeinsamen Begriff
der Abstammung gebrachter Einzelwesen+. Das ist zum Beispiel stets der
Fall, wenn aus dem befruchteten Keim, wie so häufig, ein Organismus
entsteht, der sich auf ungeschlechtlichem Wege vermehrt. Dann findet
das ~Huxley~’sche Individuum seine Vollendung und seinen Abschluss erst
von dem Moment, wo im Leben der Art wieder Geschlechtsproducte von dem
Organismus gebildet werden.
So bezeichnet, um ein Beispiel zu geben, ~Huxley~ 1) die aus einem
befruchteten Medusenei hervorgehende Polypenform, 2) die von ihr auf
ungeschlechtlichem Wege abstammenden, mehr oder minder zahlreichen
Polypen- und 3) die zum Schluss auftretende Medusenform, die endlich
wieder Eier und Samen producirt, als das organische Individuum
katexochen. Man hat es auch, weil es, wie in obigem Beispiel, aus einer
Folge durch Zeugung aus einander hervorgehender Formen zusammengesetzt
ist, als +das genealogische Individuum+, und die Fassung, welche
~Huxley~ dem Individualitätsbegriff gegeben hat, als die genealogische
bezeichnet.
Wir halten es nicht für wünschenswerth, den Begriff des Individuums
in dem ~Huxley~’schen Sinne zu fassen, was so vollständig der
gewöhnlichen Sprech- und Denkweise widerspricht. Uns scheint es viel
empfehlenswerther, zur Bezeichnung der genealogischen Verhältnisse,
deren begriffliche Zusammenfassung wir mit ~Huxley~ allerdings für
nothwendig halten, das Wort +Zeugungskreis+ zu gebrauchen, wie es
bereits von vielen Forschern und so auch schon im ersten Theil dieses
Werkes (S. 202, 238) geschehen ist. Wir sind mit ~Spencer~ der
Ansicht, dass es +unstatthaft ist, das Wort „Individuum“ auf eine
Anzahl gesondert lebender Körper anzuwenden+. „Es steht, wie ~Spencer~
bemerkt, ein solcher Sprachgebrauch vollständig im Widerspruch mit
der Vorstellung, welche dieses Wort gewöhnlich in uns hervorruft. Es
würde Jedem zum Mindesten sonderbar erscheinen, wenn man die zahllosen
Massen von Anacharis Alsinastrum, die innerhalb weniger Jahre in
unseren Flüssen, Canälen und Sümpfen gewachsen sind, alle als Theile
eines einzelnen Individuums bezeichnen wollte; und trotzdem müssten sie
so bezeichnet werden, wenn wir die ~Huxley~’sche Definition annehmen
wollten, da die Pflanze in England keinen Samen erzeugt und die
zahllosen Massen derselben einfach durch discontinuirliche Ausbildung
entstanden sind.“
Nach dieser allgemeinen Auseinandersetzung über die Fassung des
Individualitätsbegriffes soll auf die einzelnen drei Stufen, zu denen
sich im Organismenreich die Individualität entwickelt hat, noch etwas
genauer eingegangen werden.