ZWEITES CAPITEL.

Die Individualitätsstufen im Organismenreich.

Unter pflanzlichem und thierischem Individuum versteht man in

physiologischer Hinsicht eine Lebenseinheit, die, nach aussen

abgegrenzt, sich selbst zu erhalten im Stande ist, weil sie mit den

Grundfunctionen des Lebens, die im ersten Buch besprochen wurden,

ausgerüstet ist, mit der Function, sich zu ernähren und zu wachsen,

sich fortzupflanzen, gegen Reize der Aussenwelt irritabel zu sein und

auf sie in verschiedener Art zu reagiren. So unendlich verschieden

auch sonst die organischen Individuen von einander sein mögen, hierin

stimmen sie alle überein, von der einfachsten Amöbe bis zum höchsten

Wirbelthiere.

In morphologischer Hinsicht dagegen bieten uns die organischen

Individuen die allergrössten Verschiedenheiten dar. Hier sehen wir

einfache Zellen als selbständige Organismen leben, dort sind viele

unter einander zu einem zusammengesetzten Lebewesen, zu vielzelligen

Pflanzen und Thieren verbunden, und wieder in anderen Fällen sehen

wir Thiere, die uns in vielen Arten im System als selbständige

Lebenseinheiten begegnen, in einigen Fällen abermals zu höheren

Lebenseinheiten, zu Thierstöcken, in mannigfacher Weise vereint.

So bietet uns das Organismenreich gewissermaassen eine Stufenfolge

niederer und höherer organischer Individualitäten dar, oder in anderen

Worten: die zahllosen organischen Individuen lassen sich wieder in

Individuen niederer und höherer Ordnung eintheilen.

Die einzelnen Individualitätsstufen stehen in einer ganz bestimmten

gesetzmässigen Beziehung zu einander. Organische Formen, welche uns auf

der niedersten Individualitätsstufe als selbständige Lebenseinheiten,

als einzellige Pflanzen und Thiere, bekannt geworden sind, ausgerüstet

mit allen Eigenschaften zum Leben, begegnen uns auf der nächsthöheren

Stufe wieder, aber jetzt nur als untergeordnete und daher unselbständig

gewordene Theile einer höheren und zusammengesetzteren Lebenseinheit;

diese besitzt zwar alle Bedingungen zum Leben, ihre Theile aber sind,

losgetrennt vom Ganzen, sehr häufig nicht mehr für sich lebensfähig. Es

sind Formeinheiten, die anatomisch selbständig existirenden Lebewesen,

einzeln lebenden Zellen, sehr ähnlich sein können, trotzdem aber,

da sie sich nicht mehr als selbständig und existenzfähig erweisen,

nicht mehr dem Begriff entsprechen, welchen wir oben mit dem Wort

„Individuum“ verbunden haben.

Aus diesem Grunde sind mehrere Forscher veranlasst worden, +zwei

verschiedene Arten des Individualitätsbegriffes+ aufzustellen: +das

physiologische und das morphologische Individuum. Ersteres ist ein

selbständiges Lebewesen nach der oben gegebenen Definition; letzteres

dagegen ist eine Formeinheit, welche zwar morphologisch, das heisst

nach Aussehen, Structur und Zusammensetzung, einem physiologischen

Individuum gleicht, aber nicht in physiologischer Beziehung; denn

es stellt keine selbständige Lebenseinheit mehr dar; es ist als

ein abhängiger Theil in eine höhere physiologische Individualität

eingegangen oder mit anderen Worten zu einem anatomischen Element

derselben geworden+.

An der hier gegebenen schärferen Fassung des Individualitätsbegriffes,

über welchen sich in der Literatur so viele abweichende Darstellungen

vertreten finden, soll im Folgenden festgehalten werden. Wir werden

dann den Individualitätsbegriff auf manche Theile nicht anwenden

dürfen, für welche er in anderen Lehrbüchern gebraucht worden ist.

So führt zum Beispiel ~Haeckel~ in seiner generellen Morphologie

als morphologische Individuen zweiter Ordnung die Organe auf, die

Zellfusionen, Gewebe, Organsysteme und Apparate, als Individuen dritter

Ordnung die Antimeren oder Gegenstücke eines Körpers, als Individuen

vierter Ordnung die Metameren oder Folgestücke.

Nach unserer Definition können derartige Theile nicht mehr unter den

Individualitätsbegriff fallen. Denn was man für gewöhnlich ein Organ,

ein Antimer, ein Metamer nennt, ist in keiner Weise irgend einer Art

der im System vorkommenden physiologischen Individuen vergleichbar.

Es sind Bildungen sui generis. Organische Individuen, seien es

physiologische oder anatomische, können nur auf dem Wege der Zeugung

entweder durch Theilung oder Knospung ihren Ursprung nehmen. Organe,

Metameren und Antimeren aber entstehen durch einen Sonderungs- oder

Differenzirungsprocess innerhalb einer individualisirten Zellenmasse.

Die gegliederten Würmer, die Arthropoden, und Wirbelthiere stehen

daher auf keiner höheren Individualitätsstufe als die sogenannten

einmetamerigen Thierformen (Würmer, Mollusken etc.), denn sie sind

keine Aggregate von solchen. Was sie über jene erhebt, ist nur

durch eine grössere Differenzirung ihrer verschiedenen Organsysteme

hervorgerufen.

Allerdings kann es vorkommen, dass sich ein Organ von einem Organismus

abtrennen und ihn längere Zeit überleben kann. Als Beispiel hierfür

wird so häufig der bekannte Hectocotylus aufgeführt, welcher in

früherer Zeit für das rudimentäre Männchen eines Tintenfisches gehalten

wurde, aber nichts Anderes ist als der abgelöste und kriechend sich

fortbewegende Arm eines solchen. Nach unserer Definition ist der

Hectocotylus nur ein während kürzerer Zeit überlebender Theil eines

Organismus; er ist kein eigenes physiologisches Individuum, da ihm die

wichtigste Eigenschaft eines solchen, sich dauernd selbst zu erhalten,

fehlt: denn er kann weder sich durch Nahrungsaufnahme ernähren, noch

sich durch Fortpflanzung vermehren.

Desgleichen können wir nicht der eigenartigen Fassung, welche ~Huxley~

dem Individualitätsbegriff zu geben versucht hat, das Wort reden. Um

Schwierigkeiten, die bei der Bestimmung der Individualität in manchen

Fällen entstehen, zu vermeiden, hat ~Huxley~ vorgeschlagen, als +das

organische Individuum schlechtweg die Summe aller Formen zu bezeichnen,

welche aus einem befruchteten Ei hervorgehen können+.

Nach ~Huxley~’s Definition kann das Individuum zwar in vielen

Fällen ein concretes Einzelwesen sein und so dem entsprechen, was

man für gewöhnlich darunter versteht, wie bei den Wirbelthieren,

bei welchen aus dem Ei ein einziger Organismus entsteht, der wieder

Zeugungsproducte hervorbringt. In anderen Fällen aber setzt sich das

~Huxley~’+sche Individuum+ aus vielen Einzelgrössen zusammen, die

theils neben, theils nach einander existiren; es ist also gar kein

einheitlicher Körper, sondern +eine Summe unter den gemeinsamen Begriff

der Abstammung gebrachter Einzelwesen+. Das ist zum Beispiel stets der

Fall, wenn aus dem befruchteten Keim, wie so häufig, ein Organismus

entsteht, der sich auf ungeschlechtlichem Wege vermehrt. Dann findet

das ~Huxley~’sche Individuum seine Vollendung und seinen Abschluss erst

von dem Moment, wo im Leben der Art wieder Geschlechtsproducte von dem

Organismus gebildet werden.

So bezeichnet, um ein Beispiel zu geben, ~Huxley~ 1) die aus einem

befruchteten Medusenei hervorgehende Polypenform, 2) die von ihr auf

ungeschlechtlichem Wege abstammenden, mehr oder minder zahlreichen

Polypen- und 3) die zum Schluss auftretende Medusenform, die endlich

wieder Eier und Samen producirt, als das organische Individuum

katexochen. Man hat es auch, weil es, wie in obigem Beispiel, aus einer

Folge durch Zeugung aus einander hervorgehender Formen zusammengesetzt

ist, als +das genealogische Individuum+, und die Fassung, welche

~Huxley~ dem Individualitätsbegriff gegeben hat, als die genealogische

bezeichnet.

Wir halten es nicht für wünschenswerth, den Begriff des Individuums

in dem ~Huxley~’schen Sinne zu fassen, was so vollständig der

gewöhnlichen Sprech- und Denkweise widerspricht. Uns scheint es viel

empfehlenswerther, zur Bezeichnung der genealogischen Verhältnisse,

deren begriffliche Zusammenfassung wir mit ~Huxley~ allerdings für

nothwendig halten, das Wort +Zeugungskreis+ zu gebrauchen, wie es

bereits von vielen Forschern und so auch schon im ersten Theil dieses

Werkes (S. 202, 238) geschehen ist. Wir sind mit ~Spencer~ der

Ansicht, dass es +unstatthaft ist, das Wort „Individuum“ auf eine

Anzahl gesondert lebender Körper anzuwenden+. „Es steht, wie ~Spencer~

bemerkt, ein solcher Sprachgebrauch vollständig im Widerspruch mit

der Vorstellung, welche dieses Wort gewöhnlich in uns hervorruft. Es

würde Jedem zum Mindesten sonderbar erscheinen, wenn man die zahllosen

Massen von Anacharis Alsinastrum, die innerhalb weniger Jahre in

unseren Flüssen, Canälen und Sümpfen gewachsen sind, alle als Theile

eines einzelnen Individuums bezeichnen wollte; und trotzdem müssten sie

so bezeichnet werden, wenn wir die ~Huxley~’sche Definition annehmen

wollten, da die Pflanze in England keinen Samen erzeugt und die

zahllosen Massen derselben einfach durch discontinuirliche Ausbildung

entstanden sind.“

Nach dieser allgemeinen Auseinandersetzung über die Fassung des

Individualitätsbegriffes soll auf die einzelnen drei Stufen, zu denen

sich im Organismenreich die Individualität entwickelt hat, noch etwas

genauer eingegangen werden.

Die Zelle und die Gewebe (Vol. 2/2) · 第 80 / 225 题