II. Gott allein ist der letzte Verpflichtungsgrund der Moral.

Zwanglos wie die Moderne sein will, sucht sie auch den Zwang aus

der Moral zu entfernen. Handeln aus Neigung, aus Achtung vor der

Persönlichkeit, nicht aus irgendwelchem Druck, das ist ihre

Lieblingsidee, eine Idee, die in gleicher Weise der Psychologie der

ethischen Ordnung wie ihrer Geschichte sich entgegenstellt.

Mit vollem Recht bemerkt Eucken dem gegenüber: »Unter Moral hatten

wir uns gewöhnt an die Anerkennung einer _willkürentzogenen_ Ordnung,

an _die Hochhaltung von Pflicht und Gewissen zu denken_. Was aber

der aesthetische Subjektivismus mit seiner »neuen Ethik« bietet, ist

nichts anderes als ein feinerer Epikuräismus, als ein Selbstgenuß des

Individuums, das sich von aller Hemmung frei weiß.« (A. a. O. S. 337)

Eine auch nur oberflächliche Analyse des ethischen Lebens der Völker

ergibt allerdings als unantastbares Wahrheitsgut die eine Tatsache, daß

das Sittengesetz nicht etwa ein »ich möchte von Dir« oder »ich rate

Dir«, sondern ein »ich _will_«, »Du sollst« gebieterisch ausspricht,

daß es auch gegen die Neigungen sich durchsetzt. »Gut im moralischen

Sinne«, sagt Paulsen (Syst. d. Ethik I⁸ S. 342), »ist ein Handeln,

dessen Motiv die Achtung vor der Pflicht ist. Die Erfüllung der

Pflicht liegt aber, wie es scheint, nicht eben in der Richtung des

natürlichen Willens. Im Gegenteil: Pflicht ist, wie die Wortbedeutung

es einschließt, was man nicht gern tut; was man aus Neigung tut, ist

nicht Pflicht ... zwischen Pflicht und Neigung ist Widerstreit; das

Pflichtgefühl tritt der Neigung entgegen, abnehmend oder antreibend vor

der Tat, strafend oder billigend nach der Tat. Das Gewissen stellt sich

im Selbstbewußtsein nicht als der Ausdruck des natürlichen Eigenwillens

dar, sondern eines _fremden_, eines _höheren Willens_, dem der eigene

Wille sich beugt oder wenigstens sich zu beugen eine innere Nötigung

fühlt: ein Sollen tritt in der Pflicht ... dem bloßen Wollen gegenüber.

Und aller eigentlich moralischer Wert scheint nun eben darauf zu

beruhen, daß das Wollen dem Sollen sich unterordnet.«

Und unter dem Druck dieses »Du sollst« steht die ganze Menschheit.

»Nun findet«, sagt Kant, »jeder Mensch in seiner Vernunft die Idee der

Pflicht und zittert beim Anhören ihrer ehernen Stimme, wenn sich in

ihm Neigungen regen, die ihn zum Ungehorsam gegen sie versuchen«. (Kl.

Schr. IV, 14.)

Die Geschichte und persönliche Erfahrung geben ihm Recht. »Ob wir

moralisch gut handeln wollen oder nicht, ist uns nicht freigestellt,

sondern das Sittengesetz zu beachten fühlen wir uns verpflichtet.«

In dem Satz sind alle Moralphilosophen einig, mögen sie nun zu den

Peripatetikern zählen oder zu den Stoikern, mögen sie mit Cicero

und Seneka in Rom doziert haben oder mit Fichte und Schleiermacher

in Berlin, mögen sie mit Darwin und Spenzer auf evolutionistischem

Standpunkt stehen oder mit Lotze, Laes, Ihering zum Prinzip des

Allgemeinwohles sich bekennen.

_Das Bewußtsein, verpflichtet zu sein, ist eine der allgemeinsten

Tatsachen der Menschheit._

Sie ist aber auch die _notwendigste_ Voraussetzung einer moralischen

Ordnung. Das »sittliche Handeln nur aus Neigung« mag sich in der

Theorie recht schön ausnehmen, aber »nur ein grenzenloser, man möchte

sagen, kindlich naiver Optimismus, den man liebenswürdig nennen möchte,

wenn er nicht mit seiner die Halbgebildeten bestechenden Flachheit

gefährlich wäre, kann wähnen, daß man dem Menschen nur schrankenlose

Freiheit zu gewähren brauche, um das ganze Leben zu seliger Harmonie zu

führen.« (Eucken a. a. O. S. 337.)

Nur zu wahr! Wie oft liegen Neigung und ethische Anforderung

miteinander in Konflikt! Man denke doch nur an die Kämpfe auf

sexuellem Gebiet! Was ist es, daß die Jugend noch von dem Genuß so

sehr lockender, aber verbotener Früchte fernhält, wenn nicht das eine:

Du _sollst_ enthaltsam sein? Und was ist es, daß Gatten und Gattin

trotz aufflammender entgegengesetzter Neigung zum häuslichen Herd

zurückdrängt, wenn nicht das eine: Du _darfst_ nicht untreu sein?

Was ist es, was den Kapitän zwingt, auf dem sinkenden Dampfer bis zu

allerletzt auszuhalten und so sich dem Tode zu weihen, wenn nicht

die Pflicht? Und was ist es, das beim Kriegsruf die ganze Mannschaft

des Landes trotz Gatten- und Vaterliebe ins Feuer treibt, wenn nicht

wiederum die Pflicht? »Die Pflicht ruft«, und alle Neigungen und

Sonderinteressen verschwinden. Nur sie bringt Halt und Festigkeit,

Einmütigkeit und Ordnung ins Leben.

Das Pflichtbewußtsein _existiert überall_ und es ist _notwendig

überall_. Das sind also zwei Tatsachen, an denen nicht gerüttelt werden

kann.

Wie aber kam das Sollen ins menschliche Wollen? »O Pflicht«, ruft Kant

aus, »der du nichts Beliebtes und, was Einschmeichelung mit sich führt,

in dir fassest, sondern Unterwerfung verlangst und ... ein Gesetz

aufstellst ..., vor dem alle Neigungen verstummen ..., welches ist der

deiner würdige Ursprung?« (Kr. d. pr. V. I T. 1 B. III. Reclam, S. 105.)

Das Christentum beantwortete diese Frage mit dem Hinweis auf Sinais

Höhen. Gott war es, der dort an den Menschen herantrat und ihm

sein »Ich bin der Herr dein Gott, du sollst ... du sollst nicht«

wiederum einschärfte. Gott der Urheber der Verpflichtung, das ist

allerdings eine Erklärung, die allseits befriedigen muß; denn wo

eine Verpflichtung ist, da muß zunächst ein Verpflichtender sein.

Forderungen werden im Sittengesetz an den Menschen gestellt, nicht

nur Ratschläge gegeben; wo Forderungen laut werden, muß aber ein

_mit Recht_ Fordernder sein. Gesetze sind die ethischen _Normen_,

nicht _Wunschäußerungen_; wo Gesetze gegeben werden, darf aber der

Gesetzgeber nicht fehlen; Gesetzgeber, Fordernder, Verpflichter kann

aber nur eine _über dem Verpflichteten stehende Macht_ sein.

Nun sehen wir, daß das Sittengesetz über dem Einzelindividuum wie

über der Gesamtheit steht; denn die Gesamtmenschheit weiß sich an

dasselbe gebunden. Darum muß die _Ursache der Verpflichtung über die

Gesamtmenschheit erhaben_ sein. Die blinde, notwendig wirkende Natur

kann aber denkende Menschen nicht verpflichten, so bleibt nur die eine

Lösung: _die Pflicht stammt von dem, der Urheber, Herr der Menschheit

ist, von Gott_.

Diesen Schluß sucht die Neuethik zu umgehen. Sie beruft sich zum Teil

mit Kant auf die Autonomie des Menschen, auf die Selbstgesetzgebung.

»Der Wille gibt sich selbst Gesetz« (Kant, Grundl. z. Met. d. S.,

S. 134). »Alle Sittlichkeit ist gleichbedeutend ... mit der freien

Übereinstimmung mit dem eigenen Gesetz«. (Lipps, Die eth. Grundfragen,

S. 107). »Wahrhaft moralisch ist allein die innere, die autonome

Verpflichtung. Der Gute stellt sich freiwillig in den Dienst des

Guten ..., er wird nicht von außen her verpflichtet, er selbst ist der

Verpflichtende zugleich und der Verpflichtete« (A. Adickes, Zeitschr.

für Philos. CXVI 23--24) -- das ist die Sprache der Moderne. Kein

Wunder, daß sie die christliche Ethik, die Unterwerfung unter einen

höheren Willen Gottes und seiner Weltvertreter predigt, als unsittlich

brandmarkt.

Die Hauptanklage der »Autonomen« gegen die Heteronomie

(Fremdgesetzlichkeit) der christlichen Moral geht dahin, daß sie zu

_wenig sittlich_ sei, denn sittlich sei nur, was aus dem eigenen Innern

quelle. Es sei ebenso widersinnig, meint Ed. von Hartmann, durch

Heteronomie sittlich, als durch fremdes Essen fett werden zu wollen

(bei Cathrein, Moralphil. I, S. 251). »Sittlich in vollem Sinne ist

der noch nicht, der nicht selbst seinen Willen betätigt, sondern einem

fremden Willen sich beugt«, bemerkt Dorner (Das menschliche Handeln,

S. 272).

Wenn diese Aussprüche berechtigt wären, dann müßte man nicht nur

die Unterwerfung des Willens unter Gottes Gesetz und kirchliche

Autorität, sondern mit demselben Recht auch jede Unterwerfung unter

das Staatsgesetz, unter Elterngebot, überhaupt unter jede Autorität

verdammen, denn hier gelten die gleichen Voraussetzungen. Autonomie

führt zur Anarchie! Wer sieht aber nicht ein, daß damit ein geordnetes

menschliches Gemeinschaftsleben gänzlich unmöglich gemacht wird?

Jahrtausende hat die Menschheit diese Heteronomie als erste sittliche

Forderung betrachtet und jetzt plötzlich soll sie in Unsittlichkeit

verkehrt werden?

Und warum denn? Sie ist Fremdgesetzlichkeit, sie berührt das eigene

Innere so wenig. Ed. v. Hartmann braucht das Bild vom fremden Essen,

ein Bild, das die Nichtigkeit der gegnerischen Anklage sofort offen

legt. Vom fremden Essen wirst du nicht erstarken, das ist wahr -- wie

aber, wenn ein anderer dir Brot reicht und du selbst es dir zubereitest

und verspeisest, wirst du dann nicht gesunden? Und das ist unser

Standpunkt. Gott tritt an uns heran und reicht uns das Seelenbrot

seines Gesetzes, meinetwegen das Gebot: Gedenke, daß du den Sabbat

heiligest. Ich vernehme das inhaltreiche Wort, ich sage mir, Gott,

dein Schöpfer und Herr gebietet; für dich als Geschöpf Gottes ist

es geziemend, dich deinem Herrn zu unterwerfen, du bist es deiner

Würde, Natur und Stellung schuldig -- und darum erfasse ich das Gebot,

ich mach es mir zu eigen, ich entschließe mich frei, das Gesetz zu

beobachten, weil ich diesen Gehorsam als sittlich gefordert erkenne. Es

geht also der Unterwerfung ein innerer durchaus ethischer Prozeß voraus.

Das Motiv meiner Unterwerfung ist die Erwägung, daß ich als Geschöpf

allen sittlichen Beziehungen gerecht werden muß, besonders auch den

Beziehungen zu dem, der mir alles gab, meinen Urgrund. Das ist sittlich

-- unsittlich ist aber gerade die Selbstgesetzgebung, die sich Gott und

seiner Autorität nicht fügen will, sie bedeutet Aufruhr! Aufruhr ward

nie als sittliche Tat gebucht.

Diese Autonomie ist außerdem, von anderem ganz abgesehen, gar nicht

geeignet, die Tatsache des allgemeinen Pflichtbewußtseins zu erklären.

Verpflichten kann doch nur jemand, der über mir steht. Ich kann mir

vornehmen, etwas zu tun, verpflichten kann ich mich nur einem höheren

gegenüber, nicht mir selbst. Zudem finden wir uns als Verpflichtete

vor, wir schaffen die Verpflichtung nicht, der Eigenwille ist

Vollstrecker des Gesetzes, nicht Gesetzgeber.

Von der Unhaltbarkeit der individualistischen Selbstgesetzgebung

überzeugt, verlegen andere Ethiker unserer Zeit den Ursprung der

Verpflichtung in die _Gesamtmenschheit_. »Er, der autoritative

Charakter der Pflicht«, meint Paulsen (a. a. O. S. 345), »kommt aus dem

Verhältnis des einzelnen zu dem sozialen Ganzen, als dessen abhängiges

Glied er sich weiß. In dem _Willen des sozialen Ganzen_, das sich in

Sitte und Recht objektiviert, stellt sich ihm ein überlegener ... Wille

gegenüber: er fühlt sich gebunden durch die Normen, die ihm durch Sitte

und Recht vorgezeichnet sind.«

Anstatt des Eigenwillens repräsentiert also der in Sitte und Recht

ausgesprochene Gesamtwille den Gesetzgeber.

Aber Sitte und Sittengesetz sind doch zwei ganz verschiedene Größen,

die Sitte z. B. dreimal im Tag zu essen, _kann_ ich beobachten,

wenn ich will; das Gesetz, den Tag des Herrn zu heiligen, _muß_ ich

beobachten, wenn ich auch nicht will. Die Sitte lockt, die Sittlichkeit

verpflichtet. Wie will mich die Gesamtheit zu dem verpflichten, im

Gewissen verpflichten? Zwingen könnte sie mich, verpflichten nicht.

Und wenn die Verpflichtung nur dem Gesamtwillen entstammte, wie wollte

man es denn erklären, daß auch, wenn eine Gesamtheit, wie in einem

Räuberstaat, andere Sitten schafft, doch das Gewissen sich regt? Das

Gewissen sagt uns, daß wir alle einem über der Menschheit Stehenden

verpflichtet sind. Oder glaubt man, wenn einmal der Gesamtwille den

Mord erlaubte, daß das Gewissen den Mord rechtfertigte? Die Gesamtheit

weiß, daß das Sittengesetz ihr entrückt ist, es steht über der

Gesamtheit, auch die höchsten Spitzen der Gesamtheit sehen sich einem

Höheren gegenüber gebunden -- die Verpflichtung stammt also nicht

von der Gesamtheit, sonst könnte sie ja auch einmal sich zu Raub und

Unzucht verpflichten, wer will das zugeben?

Das Gleiche läßt sich sagen von all den modernen Versuchen, die

Pflicht empirisch zu begründen. Man sah, sagt man uns, daß gewisse

Handlungen Nutzen und Freude für den einzelnen und die Gesamtheit,

andere Schaden und Unlust brachten. Man gewöhnte sich allmählich an

ein diesen Unterschieden entsprechendes Handeln und so auch daran,

in diesem Handeln eine Schranke, eine Pflicht zu erblicken. Es wäre

demnach die Pflicht nur ein Kollektivbewußtsein von der Nützlichkeit

und Schädlichkeit gewisser Handlungen.

Aber die Forderungen des Sittengesetzes sind absolut. Auch wenn

Unlust oder Schaden folgt, hat der Mensch sittlich gut zu handeln.

Sittlichkeit ist nicht Krämergeist. Ein anderes ist der Rat: Halte

Diät, wenn du gesund bleiben willst, ein anderes das Gebot: Sei ehrlich!

Angewöhnung bedingt noch keine Verpflichtung, und wenn Verpflichtung

nur Angewöhnung wäre, so würde daraus folgen, daß auch das zur

Gewohnheit gewordene Schlechte einmal verpflichten könnte. Wie man die

Sache auch wenden mag, die Gesamtheit genügt zur gänzlichen Erklärung

der Pflicht nicht. Nur ein über der Gesamtheit stehendes Etwas kann

allein den letzten Grund für die allgemeine Tatsache der Verpflichtung

abgeben.

Es bleiben also an sich nur zwei Möglichkeiten: die Natur oder der

Schöpfer der Natur. Die Natur als geistloses, unfreies Etwas ist gewiß

auch zur Lösung unserer Frage nicht geeignet. Wir werden also wiederum

zur christlichen Theorie zurückgedrängt: Gott ist der Gesetzgeber, der

da sprach »Du sollst«, »Du sollst nicht.«

[Illustration]

Idole des Zwanzigsten Jahrhunderts. VIII. Moral ohne Religion Religiös-wissenschaftliche Vorträge · 第 5 / 7 题