Zwanglos wie die Moderne sein will, sucht sie auch den Zwang aus
der Moral zu entfernen. Handeln aus Neigung, aus Achtung vor der
Persönlichkeit, nicht aus irgendwelchem Druck, das ist ihre
Lieblingsidee, eine Idee, die in gleicher Weise der Psychologie der
ethischen Ordnung wie ihrer Geschichte sich entgegenstellt.
Mit vollem Recht bemerkt Eucken dem gegenüber: »Unter Moral hatten
wir uns gewöhnt an die Anerkennung einer _willkürentzogenen_ Ordnung,
an _die Hochhaltung von Pflicht und Gewissen zu denken_. Was aber
der aesthetische Subjektivismus mit seiner »neuen Ethik« bietet, ist
nichts anderes als ein feinerer Epikuräismus, als ein Selbstgenuß des
Individuums, das sich von aller Hemmung frei weiß.« (A. a. O. S. 337)
Eine auch nur oberflächliche Analyse des ethischen Lebens der Völker
ergibt allerdings als unantastbares Wahrheitsgut die eine Tatsache, daß
das Sittengesetz nicht etwa ein »ich möchte von Dir« oder »ich rate
Dir«, sondern ein »ich _will_«, »Du sollst« gebieterisch ausspricht,
daß es auch gegen die Neigungen sich durchsetzt. »Gut im moralischen
Sinne«, sagt Paulsen (Syst. d. Ethik I⁸ S. 342), »ist ein Handeln,
dessen Motiv die Achtung vor der Pflicht ist. Die Erfüllung der
Pflicht liegt aber, wie es scheint, nicht eben in der Richtung des
natürlichen Willens. Im Gegenteil: Pflicht ist, wie die Wortbedeutung
es einschließt, was man nicht gern tut; was man aus Neigung tut, ist
nicht Pflicht ... zwischen Pflicht und Neigung ist Widerstreit; das
Pflichtgefühl tritt der Neigung entgegen, abnehmend oder antreibend vor
der Tat, strafend oder billigend nach der Tat. Das Gewissen stellt sich
im Selbstbewußtsein nicht als der Ausdruck des natürlichen Eigenwillens
dar, sondern eines _fremden_, eines _höheren Willens_, dem der eigene
Wille sich beugt oder wenigstens sich zu beugen eine innere Nötigung
fühlt: ein Sollen tritt in der Pflicht ... dem bloßen Wollen gegenüber.
Und aller eigentlich moralischer Wert scheint nun eben darauf zu
beruhen, daß das Wollen dem Sollen sich unterordnet.«
Und unter dem Druck dieses »Du sollst« steht die ganze Menschheit.
»Nun findet«, sagt Kant, »jeder Mensch in seiner Vernunft die Idee der
Pflicht und zittert beim Anhören ihrer ehernen Stimme, wenn sich in
ihm Neigungen regen, die ihn zum Ungehorsam gegen sie versuchen«. (Kl.
Schr. IV, 14.)
Die Geschichte und persönliche Erfahrung geben ihm Recht. »Ob wir
moralisch gut handeln wollen oder nicht, ist uns nicht freigestellt,
sondern das Sittengesetz zu beachten fühlen wir uns verpflichtet.«
In dem Satz sind alle Moralphilosophen einig, mögen sie nun zu den
Peripatetikern zählen oder zu den Stoikern, mögen sie mit Cicero
und Seneka in Rom doziert haben oder mit Fichte und Schleiermacher
in Berlin, mögen sie mit Darwin und Spenzer auf evolutionistischem
Standpunkt stehen oder mit Lotze, Laes, Ihering zum Prinzip des
Allgemeinwohles sich bekennen.
_Das Bewußtsein, verpflichtet zu sein, ist eine der allgemeinsten
Tatsachen der Menschheit._
Sie ist aber auch die _notwendigste_ Voraussetzung einer moralischen
Ordnung. Das »sittliche Handeln nur aus Neigung« mag sich in der
Theorie recht schön ausnehmen, aber »nur ein grenzenloser, man möchte
sagen, kindlich naiver Optimismus, den man liebenswürdig nennen möchte,
wenn er nicht mit seiner die Halbgebildeten bestechenden Flachheit
gefährlich wäre, kann wähnen, daß man dem Menschen nur schrankenlose
Freiheit zu gewähren brauche, um das ganze Leben zu seliger Harmonie zu
führen.« (Eucken a. a. O. S. 337.)
Nur zu wahr! Wie oft liegen Neigung und ethische Anforderung
miteinander in Konflikt! Man denke doch nur an die Kämpfe auf
sexuellem Gebiet! Was ist es, daß die Jugend noch von dem Genuß so
sehr lockender, aber verbotener Früchte fernhält, wenn nicht das eine:
Du _sollst_ enthaltsam sein? Und was ist es, daß Gatten und Gattin
trotz aufflammender entgegengesetzter Neigung zum häuslichen Herd
zurückdrängt, wenn nicht das eine: Du _darfst_ nicht untreu sein?
Was ist es, was den Kapitän zwingt, auf dem sinkenden Dampfer bis zu
allerletzt auszuhalten und so sich dem Tode zu weihen, wenn nicht
die Pflicht? Und was ist es, das beim Kriegsruf die ganze Mannschaft
des Landes trotz Gatten- und Vaterliebe ins Feuer treibt, wenn nicht
wiederum die Pflicht? »Die Pflicht ruft«, und alle Neigungen und
Sonderinteressen verschwinden. Nur sie bringt Halt und Festigkeit,
Einmütigkeit und Ordnung ins Leben.
Das Pflichtbewußtsein _existiert überall_ und es ist _notwendig
überall_. Das sind also zwei Tatsachen, an denen nicht gerüttelt werden
kann.
Wie aber kam das Sollen ins menschliche Wollen? »O Pflicht«, ruft Kant
aus, »der du nichts Beliebtes und, was Einschmeichelung mit sich führt,
in dir fassest, sondern Unterwerfung verlangst und ... ein Gesetz
aufstellst ..., vor dem alle Neigungen verstummen ..., welches ist der
deiner würdige Ursprung?« (Kr. d. pr. V. I T. 1 B. III. Reclam, S. 105.)
Das Christentum beantwortete diese Frage mit dem Hinweis auf Sinais
Höhen. Gott war es, der dort an den Menschen herantrat und ihm
sein »Ich bin der Herr dein Gott, du sollst ... du sollst nicht«
wiederum einschärfte. Gott der Urheber der Verpflichtung, das ist
allerdings eine Erklärung, die allseits befriedigen muß; denn wo
eine Verpflichtung ist, da muß zunächst ein Verpflichtender sein.
Forderungen werden im Sittengesetz an den Menschen gestellt, nicht
nur Ratschläge gegeben; wo Forderungen laut werden, muß aber ein
_mit Recht_ Fordernder sein. Gesetze sind die ethischen _Normen_,
nicht _Wunschäußerungen_; wo Gesetze gegeben werden, darf aber der
Gesetzgeber nicht fehlen; Gesetzgeber, Fordernder, Verpflichter kann
aber nur eine _über dem Verpflichteten stehende Macht_ sein.
Nun sehen wir, daß das Sittengesetz über dem Einzelindividuum wie
über der Gesamtheit steht; denn die Gesamtmenschheit weiß sich an
dasselbe gebunden. Darum muß die _Ursache der Verpflichtung über die
Gesamtmenschheit erhaben_ sein. Die blinde, notwendig wirkende Natur
kann aber denkende Menschen nicht verpflichten, so bleibt nur die eine
Lösung: _die Pflicht stammt von dem, der Urheber, Herr der Menschheit
ist, von Gott_.
Diesen Schluß sucht die Neuethik zu umgehen. Sie beruft sich zum Teil
mit Kant auf die Autonomie des Menschen, auf die Selbstgesetzgebung.
»Der Wille gibt sich selbst Gesetz« (Kant, Grundl. z. Met. d. S.,
S. 134). »Alle Sittlichkeit ist gleichbedeutend ... mit der freien
Übereinstimmung mit dem eigenen Gesetz«. (Lipps, Die eth. Grundfragen,
S. 107). »Wahrhaft moralisch ist allein die innere, die autonome
Verpflichtung. Der Gute stellt sich freiwillig in den Dienst des
Guten ..., er wird nicht von außen her verpflichtet, er selbst ist der
Verpflichtende zugleich und der Verpflichtete« (A. Adickes, Zeitschr.
für Philos. CXVI 23--24) -- das ist die Sprache der Moderne. Kein
Wunder, daß sie die christliche Ethik, die Unterwerfung unter einen
höheren Willen Gottes und seiner Weltvertreter predigt, als unsittlich
brandmarkt.
Die Hauptanklage der »Autonomen« gegen die Heteronomie
(Fremdgesetzlichkeit) der christlichen Moral geht dahin, daß sie zu
_wenig sittlich_ sei, denn sittlich sei nur, was aus dem eigenen Innern
quelle. Es sei ebenso widersinnig, meint Ed. von Hartmann, durch
Heteronomie sittlich, als durch fremdes Essen fett werden zu wollen
(bei Cathrein, Moralphil. I, S. 251). »Sittlich in vollem Sinne ist
der noch nicht, der nicht selbst seinen Willen betätigt, sondern einem
fremden Willen sich beugt«, bemerkt Dorner (Das menschliche Handeln,
S. 272).
Wenn diese Aussprüche berechtigt wären, dann müßte man nicht nur
die Unterwerfung des Willens unter Gottes Gesetz und kirchliche
Autorität, sondern mit demselben Recht auch jede Unterwerfung unter
das Staatsgesetz, unter Elterngebot, überhaupt unter jede Autorität
verdammen, denn hier gelten die gleichen Voraussetzungen. Autonomie
führt zur Anarchie! Wer sieht aber nicht ein, daß damit ein geordnetes
menschliches Gemeinschaftsleben gänzlich unmöglich gemacht wird?
Jahrtausende hat die Menschheit diese Heteronomie als erste sittliche
Forderung betrachtet und jetzt plötzlich soll sie in Unsittlichkeit
verkehrt werden?
Und warum denn? Sie ist Fremdgesetzlichkeit, sie berührt das eigene
Innere so wenig. Ed. v. Hartmann braucht das Bild vom fremden Essen,
ein Bild, das die Nichtigkeit der gegnerischen Anklage sofort offen
legt. Vom fremden Essen wirst du nicht erstarken, das ist wahr -- wie
aber, wenn ein anderer dir Brot reicht und du selbst es dir zubereitest
und verspeisest, wirst du dann nicht gesunden? Und das ist unser
Standpunkt. Gott tritt an uns heran und reicht uns das Seelenbrot
seines Gesetzes, meinetwegen das Gebot: Gedenke, daß du den Sabbat
heiligest. Ich vernehme das inhaltreiche Wort, ich sage mir, Gott,
dein Schöpfer und Herr gebietet; für dich als Geschöpf Gottes ist
es geziemend, dich deinem Herrn zu unterwerfen, du bist es deiner
Würde, Natur und Stellung schuldig -- und darum erfasse ich das Gebot,
ich mach es mir zu eigen, ich entschließe mich frei, das Gesetz zu
beobachten, weil ich diesen Gehorsam als sittlich gefordert erkenne. Es
geht also der Unterwerfung ein innerer durchaus ethischer Prozeß voraus.
Das Motiv meiner Unterwerfung ist die Erwägung, daß ich als Geschöpf
allen sittlichen Beziehungen gerecht werden muß, besonders auch den
Beziehungen zu dem, der mir alles gab, meinen Urgrund. Das ist sittlich
-- unsittlich ist aber gerade die Selbstgesetzgebung, die sich Gott und
seiner Autorität nicht fügen will, sie bedeutet Aufruhr! Aufruhr ward
nie als sittliche Tat gebucht.
Diese Autonomie ist außerdem, von anderem ganz abgesehen, gar nicht
geeignet, die Tatsache des allgemeinen Pflichtbewußtseins zu erklären.
Verpflichten kann doch nur jemand, der über mir steht. Ich kann mir
vornehmen, etwas zu tun, verpflichten kann ich mich nur einem höheren
gegenüber, nicht mir selbst. Zudem finden wir uns als Verpflichtete
vor, wir schaffen die Verpflichtung nicht, der Eigenwille ist
Vollstrecker des Gesetzes, nicht Gesetzgeber.
Von der Unhaltbarkeit der individualistischen Selbstgesetzgebung
überzeugt, verlegen andere Ethiker unserer Zeit den Ursprung der
Verpflichtung in die _Gesamtmenschheit_. »Er, der autoritative
Charakter der Pflicht«, meint Paulsen (a. a. O. S. 345), »kommt aus dem
Verhältnis des einzelnen zu dem sozialen Ganzen, als dessen abhängiges
Glied er sich weiß. In dem _Willen des sozialen Ganzen_, das sich in
Sitte und Recht objektiviert, stellt sich ihm ein überlegener ... Wille
gegenüber: er fühlt sich gebunden durch die Normen, die ihm durch Sitte
und Recht vorgezeichnet sind.«
Anstatt des Eigenwillens repräsentiert also der in Sitte und Recht
ausgesprochene Gesamtwille den Gesetzgeber.
Aber Sitte und Sittengesetz sind doch zwei ganz verschiedene Größen,
die Sitte z. B. dreimal im Tag zu essen, _kann_ ich beobachten,
wenn ich will; das Gesetz, den Tag des Herrn zu heiligen, _muß_ ich
beobachten, wenn ich auch nicht will. Die Sitte lockt, die Sittlichkeit
verpflichtet. Wie will mich die Gesamtheit zu dem verpflichten, im
Gewissen verpflichten? Zwingen könnte sie mich, verpflichten nicht.
Und wenn die Verpflichtung nur dem Gesamtwillen entstammte, wie wollte
man es denn erklären, daß auch, wenn eine Gesamtheit, wie in einem
Räuberstaat, andere Sitten schafft, doch das Gewissen sich regt? Das
Gewissen sagt uns, daß wir alle einem über der Menschheit Stehenden
verpflichtet sind. Oder glaubt man, wenn einmal der Gesamtwille den
Mord erlaubte, daß das Gewissen den Mord rechtfertigte? Die Gesamtheit
weiß, daß das Sittengesetz ihr entrückt ist, es steht über der
Gesamtheit, auch die höchsten Spitzen der Gesamtheit sehen sich einem
Höheren gegenüber gebunden -- die Verpflichtung stammt also nicht
von der Gesamtheit, sonst könnte sie ja auch einmal sich zu Raub und
Unzucht verpflichten, wer will das zugeben?
Das Gleiche läßt sich sagen von all den modernen Versuchen, die
Pflicht empirisch zu begründen. Man sah, sagt man uns, daß gewisse
Handlungen Nutzen und Freude für den einzelnen und die Gesamtheit,
andere Schaden und Unlust brachten. Man gewöhnte sich allmählich an
ein diesen Unterschieden entsprechendes Handeln und so auch daran,
in diesem Handeln eine Schranke, eine Pflicht zu erblicken. Es wäre
demnach die Pflicht nur ein Kollektivbewußtsein von der Nützlichkeit
und Schädlichkeit gewisser Handlungen.
Aber die Forderungen des Sittengesetzes sind absolut. Auch wenn
Unlust oder Schaden folgt, hat der Mensch sittlich gut zu handeln.
Sittlichkeit ist nicht Krämergeist. Ein anderes ist der Rat: Halte
Diät, wenn du gesund bleiben willst, ein anderes das Gebot: Sei ehrlich!
Angewöhnung bedingt noch keine Verpflichtung, und wenn Verpflichtung
nur Angewöhnung wäre, so würde daraus folgen, daß auch das zur
Gewohnheit gewordene Schlechte einmal verpflichten könnte. Wie man die
Sache auch wenden mag, die Gesamtheit genügt zur gänzlichen Erklärung
der Pflicht nicht. Nur ein über der Gesamtheit stehendes Etwas kann
allein den letzten Grund für die allgemeine Tatsache der Verpflichtung
abgeben.
Es bleiben also an sich nur zwei Möglichkeiten: die Natur oder der
Schöpfer der Natur. Die Natur als geistloses, unfreies Etwas ist gewiß
auch zur Lösung unserer Frage nicht geeignet. Wir werden also wiederum
zur christlichen Theorie zurückgedrängt: Gott ist der Gesetzgeber, der
da sprach »Du sollst«, »Du sollst nicht.«
[Illustration]