8. Das Steinkreuz auf dem Ziegelsberg in Geyer.

An Weichbildsgemarkungen, an Kreuzwegen, an Stadtthoren, vor

Kirchthüren, auf Gemeindeplätzen, an Ackerrainen, auf früheren

Richtstätten etc. findet man im Sachsenlande hier und da Steinkreuze

errichtet, deren Zweck im allgemeinen war, die Aufmerksamkeit der

Zeitgenossen und die Erinnerung der Nachkommen festzuhalten. Kreuze

stellte man in alten Zeiten auf Märkten, wo sonst Gericht gehalten

wurde, auf zum Zeichen, daß ein jeder hier vor Unrecht und Gewalt

gesichert sei und in Frieden wandeln könne, und zur Versicherung des

königlichen Willens hing man in den Städten, welchen Weich- oder

Stadtfriede gegeben war, des Königs Handschuh daran. Doch nicht allein

auf der Stelle, wo der Markt oder Gerichtsplatz war, errichtete man

derartige Kreuze, man setzte sie auch, soweit der Gerichtsbezirk

des Ortes sich erstreckte; daraus entstanden die unter dem Namen

Weichbilder bekannten Grenzsteine. Findet man jedoch an solchen Orten

Kreuze, die auf nichts, was zum Amte der weltlichen Obrigkeit gehört,

Beziehungen haben, jedoch außerhalb der gewöhnlichen Begräbnisstätten

stehen, so sind sie zum Andenken oder zur Förderung der Seelenruhe

gemordeter Personen von schuldigen, obgleich nicht vorsätzlichen

Totschlägern, die ihre That dadurch mit verbüßen mußten, errichtet

worden. Wenn ein Totschlag aus Zorn, Trunkenheit oder auf andere

unvorsätzliche Weise erfolgt war, so schloß in alter Zeit der Mörder

einen gerichtlichen Vergleich mit der Familie des Ermordeten ab, worin

er derselben eine Summe Geldes zu entrichten gelobte, wogegen er das

Versprechen erhielt, daß er wegen seiner That keine Verfolgung oder

Rache zu fürchten haben solle. Oft mußte sich außerdem der Mörder noch

zu einer kirchlichen Bußübung oder zur Errichtung eines Kreuzsteines

verpflichten.

Nach Blühers Aufzeichnungen ist in Geyer ein solcher Fall vorgekommen.

Im Jahre 1530 ward nämlich am Montag nach Michaelis von Balzer Bach

in Gemeinschaft von seinen Geschwistern und nächsten Verwandten

Bestimmung über 50 Gulden sogenanntes Blutgeld getroffen, welches sie

zur Sühne ihres vor 15 Jahren ermordeten Bruders erhalten hatten. Ob

von diesem Gelde auch ein Sühnekreuz errichtet oder ob es vollständig

dem »Gestifte unserer lieben Frau« zugewendet wurde, läßt sich aus

der beregten Quelle nicht ersehen. Ein Steinkreuz stand früher an der

alten Zolltafel, wie sich wohl die ältesten Bewohner der Stadt Geyer

erinnern können. Die Zolltafel war an der Ehrenfriedersdorfer Straße

aufgestellt, da, wo jetzt rechts der Weg nach der Binge abbiegt.

Ein Sühnekreuz mag aber das im Sommer 1890 zufällig aufgefundene

Steinkreuz auf der Verlängerung des Ziegelsberges sein. Wie kommt

aber das Richtschwert hinzu, dessen Umrisse ganz deutlich auf der

einen Seite des granitnen Kreuzes zu sehen sind? Auf der bekannten

Dillichschen Federzeichnung der Stadt Geyer findet sich der Galgen

zwar an dem Fußsteige, wo das Kreuz aufgefunden wurde, doch etwas

weiter hinauf nach dem Schlegelswald zu. Da jedoch von einer Bebauung

mit Häusern auf dem Ziegelsberg auf erwähnter Zeichnung noch keine

Andeutung vorhanden ist, da ferner das Steinkreuz in einer vom

Silberbergbau herrührenden Halde aufgefunden wurde, so schließt dies

durchaus nicht aus, daß an der Fundstelle in Geyers frühester Zeit

der Richtplatz zu suchen sei, und daß derselbe nur erst infolge des

Bergbaues und der Bebauung des Ziegelsberges weiter dem Walde zu

angelegt worden ist. Aller Wahrscheinlichkeit nach stand vielmehr das

Kreuz auf der alten Richtstätte; das darauf gemeißelte Richtschwert

deutete an, daß der Mörder eigentlich an dieser Stelle sein Grab

habe finden müssen; denn bekanntlich wurden in früheren Zeiten die

Gerichteten an Ort und Stelle verscharrt.

Der hiesige Verschönerungsverein hat unter der Leitung des Herrn

Kaufmann Max Päßler das alte Steinkreuz wieder aufrichten und im

Grunde befestigen lassen. Es ist dies wohl das einzige in unserer

Amtshauptmannschaft, wenigstens führt ~Dr.~ R. Steche in seiner

»Beschreibenden Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des

Königreichs Sachsen«, viertes Heft, keins auf, während in anderen

Amtshauptmannschaften verschiedene erwähnt werden und 1885 bei

Ausgabe des Heftes noch das Geyersche nicht bloßgelegt war. Der

Verschönerungsverein fühlt sich übrigens den beiden Herren Gustav

Morgenstern und Karl Einenkel zum Dank verpflichtet, da ersterer

das Kreuz, welches auf seinem Grund und Boden gefunden wurde,

bereitwilligst dem Verein übergab und letzterer die Aufstellung auf

seinem Eigentume gestattete.

Ein ähnliches Kreuz liegt umgestürzt und vergessen am Fußwege, welcher

von der Ehrenfriedersdorfer Hauptstraße links von der Großschen

Wirtschaft im Grunde des Greifenbaches abzweigt, einige hundert

Schritte oberhalb des Röhrgrabens. Der rührige Verschönerungsverein

unserer Nachbarstadt wird hoffentlich dieses Denkmal aus vergangenen

Tagen vor Überackerung und Einsinken schützen.

Hermann Lungwitz.

Geyer und das Obererzgebirge in Sage und Geschichte · 第 23 / 209 题