An Weichbildsgemarkungen, an Kreuzwegen, an Stadtthoren, vor
Kirchthüren, auf Gemeindeplätzen, an Ackerrainen, auf früheren
Richtstätten etc. findet man im Sachsenlande hier und da Steinkreuze
errichtet, deren Zweck im allgemeinen war, die Aufmerksamkeit der
Zeitgenossen und die Erinnerung der Nachkommen festzuhalten. Kreuze
stellte man in alten Zeiten auf Märkten, wo sonst Gericht gehalten
wurde, auf zum Zeichen, daß ein jeder hier vor Unrecht und Gewalt
gesichert sei und in Frieden wandeln könne, und zur Versicherung des
königlichen Willens hing man in den Städten, welchen Weich- oder
Stadtfriede gegeben war, des Königs Handschuh daran. Doch nicht allein
auf der Stelle, wo der Markt oder Gerichtsplatz war, errichtete man
derartige Kreuze, man setzte sie auch, soweit der Gerichtsbezirk
des Ortes sich erstreckte; daraus entstanden die unter dem Namen
Weichbilder bekannten Grenzsteine. Findet man jedoch an solchen Orten
Kreuze, die auf nichts, was zum Amte der weltlichen Obrigkeit gehört,
Beziehungen haben, jedoch außerhalb der gewöhnlichen Begräbnisstätten
stehen, so sind sie zum Andenken oder zur Förderung der Seelenruhe
gemordeter Personen von schuldigen, obgleich nicht vorsätzlichen
Totschlägern, die ihre That dadurch mit verbüßen mußten, errichtet
worden. Wenn ein Totschlag aus Zorn, Trunkenheit oder auf andere
unvorsätzliche Weise erfolgt war, so schloß in alter Zeit der Mörder
einen gerichtlichen Vergleich mit der Familie des Ermordeten ab, worin
er derselben eine Summe Geldes zu entrichten gelobte, wogegen er das
Versprechen erhielt, daß er wegen seiner That keine Verfolgung oder
Rache zu fürchten haben solle. Oft mußte sich außerdem der Mörder noch
zu einer kirchlichen Bußübung oder zur Errichtung eines Kreuzsteines
verpflichten.
Nach Blühers Aufzeichnungen ist in Geyer ein solcher Fall vorgekommen.
Im Jahre 1530 ward nämlich am Montag nach Michaelis von Balzer Bach
in Gemeinschaft von seinen Geschwistern und nächsten Verwandten
Bestimmung über 50 Gulden sogenanntes Blutgeld getroffen, welches sie
zur Sühne ihres vor 15 Jahren ermordeten Bruders erhalten hatten. Ob
von diesem Gelde auch ein Sühnekreuz errichtet oder ob es vollständig
dem »Gestifte unserer lieben Frau« zugewendet wurde, läßt sich aus
der beregten Quelle nicht ersehen. Ein Steinkreuz stand früher an der
alten Zolltafel, wie sich wohl die ältesten Bewohner der Stadt Geyer
erinnern können. Die Zolltafel war an der Ehrenfriedersdorfer Straße
aufgestellt, da, wo jetzt rechts der Weg nach der Binge abbiegt.
Ein Sühnekreuz mag aber das im Sommer 1890 zufällig aufgefundene
Steinkreuz auf der Verlängerung des Ziegelsberges sein. Wie kommt
aber das Richtschwert hinzu, dessen Umrisse ganz deutlich auf der
einen Seite des granitnen Kreuzes zu sehen sind? Auf der bekannten
Dillichschen Federzeichnung der Stadt Geyer findet sich der Galgen
zwar an dem Fußsteige, wo das Kreuz aufgefunden wurde, doch etwas
weiter hinauf nach dem Schlegelswald zu. Da jedoch von einer Bebauung
mit Häusern auf dem Ziegelsberg auf erwähnter Zeichnung noch keine
Andeutung vorhanden ist, da ferner das Steinkreuz in einer vom
Silberbergbau herrührenden Halde aufgefunden wurde, so schließt dies
durchaus nicht aus, daß an der Fundstelle in Geyers frühester Zeit
der Richtplatz zu suchen sei, und daß derselbe nur erst infolge des
Bergbaues und der Bebauung des Ziegelsberges weiter dem Walde zu
angelegt worden ist. Aller Wahrscheinlichkeit nach stand vielmehr das
Kreuz auf der alten Richtstätte; das darauf gemeißelte Richtschwert
deutete an, daß der Mörder eigentlich an dieser Stelle sein Grab
habe finden müssen; denn bekanntlich wurden in früheren Zeiten die
Gerichteten an Ort und Stelle verscharrt.
Der hiesige Verschönerungsverein hat unter der Leitung des Herrn
Kaufmann Max Päßler das alte Steinkreuz wieder aufrichten und im
Grunde befestigen lassen. Es ist dies wohl das einzige in unserer
Amtshauptmannschaft, wenigstens führt ~Dr.~ R. Steche in seiner
»Beschreibenden Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des
Königreichs Sachsen«, viertes Heft, keins auf, während in anderen
Amtshauptmannschaften verschiedene erwähnt werden und 1885 bei
Ausgabe des Heftes noch das Geyersche nicht bloßgelegt war. Der
Verschönerungsverein fühlt sich übrigens den beiden Herren Gustav
Morgenstern und Karl Einenkel zum Dank verpflichtet, da ersterer
das Kreuz, welches auf seinem Grund und Boden gefunden wurde,
bereitwilligst dem Verein übergab und letzterer die Aufstellung auf
seinem Eigentume gestattete.
Ein ähnliches Kreuz liegt umgestürzt und vergessen am Fußwege, welcher
von der Ehrenfriedersdorfer Hauptstraße links von der Großschen
Wirtschaft im Grunde des Greifenbaches abzweigt, einige hundert
Schritte oberhalb des Röhrgrabens. Der rührige Verschönerungsverein
unserer Nachbarstadt wird hoffentlich dieses Denkmal aus vergangenen
Tagen vor Überackerung und Einsinken schützen.
Hermann Lungwitz.