Dieses Ding, wie es sich bestimmt hat, als der bloß quantitative
Zusammenhang der freien Stoffe, ist das schlechthin veränderliche.
Seine Veränderung besteht darin, daß eine oder mehrere Materien aus der
Sammlung ausgeschieden oder zu diesem Auch hinzugefügt werden, oder daß
ihr Mengenverhältniß zu einander verändert wird. Das Entstehen und
Vergehen dieses Dings ist die äußerliche Auflösung solcher äußerlichen
Verbindung, oder die Verbindung solcher, denen es gleichgültig ist
verbunden zu seyn oder nicht. Die Stoffe circuliren aus diesem Dinge
unaufgehalten hinaus oder herein; es selbst ist die absolute Porosität
ohne eigenes Maaß oder Form.
So ist das Ding in seiner absoluten Bestimmtheit, wodurch es dieses
ist, das schlechthin auflösbare. Diese Auflösung ist ein äußerliches
Bestimmtwerden, so wie auch das Seyn desselben; aber seine Auflösung
und die Äußerlichkeit seines Seyns ist das Wesentliche dieses Seyns; es
ist nur das Auch; es besteht nur in dieser Äußerlichkeit. Aber es
besteht auch aus seinen Materien, und nicht nur das abstrakte Dieses
als solches, sondern das ganze diese Ding ist die Auflösung seiner
selbst. Das Ding ist nämlich bestimmt als eine äußerliche Sammlung
selbst-ständiger Materien; diese Materien sind nicht Dinge, sie haben
nicht die negative Selbstständigkeit; sondern sind die Eigenschaften
als das Selbstständige, nämlich das Bestimmtseyn, das als solches in
sich reflektirt ist. Die Materien sind daher zwar einfach und beziehen
sich nur auf sich selbst; aber ihr Inhalt ist eine Bestimmtheit; die
Reflexion-in-sich ist nur die Form dieses Inhalts, der nicht als
solcher in sich reflektirt ist, sondern nach seiner Bestimmtheit sich
auf Anderes bezieht. Das Ding ist daher nicht nur das Auch
derselben,—die Beziehung derselben als gegen einander gleichgültiger,
sondern ebenso sehr ihre negative Beziehung;—um ihrer Bestimmtheit sind
die Materien selbst, diese ihre negative Reflexion; welche die
Punktualität des Dinges ist. Die eine Materie ist nicht, was die andere
ist, nach der Bestimmtheit ihres Inhalts gegen einander; und die eine
ist nicht, insofern die andere ist, nach ihrer Selbstständigkeit.
Das Ding ist daher so die Beziehung der Materien, aus denen es besteht,
auf einander, daß in ihm die eine und die andere auch bestehen, aber
daß darin zugleich die eine nicht besteht, insofern die andere besteht.
Insofern also die eine Materie in dem Dinge ist, so ist die andere
dadurch aufgehoben; aber das Ding ist zugleich das Auch, oder das
Bestehen der andern. In dem Bestehen der einen Materie besteht daher
die andere nicht, und ebenso sehr besteht sie auch in der erstern; und
so gegenseitig alle diese verschiedenen Materien. Indem also in
derselben Rüksicht, als die eine besteht, auch die andern bestehen,
welches Eine Bestehen derselben die Punktualität oder negative Einheit
des Dings ist, so durchdringen sie sich schlechthin; und indem das Ding
zugleich nur das Auch der-selben, und die Materien in ihre Bestimmtheit
reflektirt sind, so sind sie gleichgültig gegen einander, und berühren
sich in ihrer Durchdringung nicht. Die Materien sind daher wesentlich
porös, so daß die eine besteht in den Poren oder in dem Nichtbestehen
der andern; aber diese andern sind selbst porös; in ihren Poren oder
ihrem Nichtbestehen besteht auch die erste, und alle die übrigen; ihr
Bestehen ist zugleich ihr Aufgehobenseyn, und das Bestehen von anderen;
und dieß Bestehen der andern ist ebenso sehr dieser ihr Aufgehobenseyn
und das Bestehen der ersteren und auf gleiche Weise aller andern. Das
Ding ist daher die sich widersprechende Vermittelung des
selbstständigen Bestehens mit sich durch sein Gegentheil, nämlich durch
seine Negation, oder einer selbstständigen Materie durch das Bestehen
und Nichtbestehen einer andern.—Die Existenz hat in diesem Dinge ihre
Vollständigkeit erreicht, nämlich in Einem an sich seyendes Seyn oder
selbstständiges Bestehen, und unwesentliche Existenz zu seyn; die
Wahrheit der Existenz ist daher, ihr Ansichseyn in der
Unwesentlichkeit, oder ihr Bestehen in einem Andern und zwar dem
absolut Andern, oder zu ihrer Grundlage ihre Nichtigkeit zu haben. Sie
ist daher Erscheinung.
Anmerkung.
Es ist eine der geläufigsten Bestimmungen des Vorstellens, daß ein Ding
aus vielen selbstständigen Materien bestehe. Einer Seits wird das Ding
betrachtet, daß es Eigenschaften habe, deren Bestehen das Ding ist.
Anderer Seits aber werden diese verschiedenen Bestimmungen als Materien
genommen, deren Bestehen nicht das Ding ist, sondern umgekehrt besteht
das Ding aus ihnen; es selbst ist nur ihre äußerliche Verbindung und
quantitative Grenze. Beides, die Eigenschaften und die Materien sind
dieselben Inhaltsbestimmungen, nur daß sie dort Momente, in ihre
negative Einheit als in eine von ihnen selbst unterschiedene Grundlage,
die Dingheit, reflektirte sind, hier selbstständige verschiedene, deren
jedes in seine eigene Einheit mit sich reflektirt ist. Diese Materien
nun bestimmen sich ferner als selbstständiges Bestehen; aber sie sind
auch zusammen in einem Dinge. Dieses Ding hat die zwei Bestimmungen,
erstlich dieses zu seyn, und zweitens das Auch zu seyn. Das Auch ist
dasjenige, was in der äußeren Anschauung als Raumausdehnung vorkommt;
Dieses aber, die negative Einheit, ist die Punktualität des Dinges. Die
Materien sind zusammen in der Punktualität, und ihr Auch oder die
Ausdehnung ist allenthalben diese Punktualität; denn das Auch als
Dingheit ist wesentlich auch als negative Einheit bestimmt. Wo daher
die eine dieser Materien ist, in einem und demselben Punkte ist die
andere; das Ding hat nicht an einem andern Orte seine Farbe, an einem
andern seinen Riechstoff, an einem dritten seinen Wärmestoff u.s.f.
sondern in dem Punkte, in dem es warm ist, ist es auch farbig, sauer,
elektrisch u.s.w. Weil nun diese Stoffe nicht außer einander, sondern
in Einem Diesen sind, werden sie als porös angenommen, so daß die eine
in den Zwischenräumen der andern existirt. Diejenige, die sich in den
Zwischenräumen der andern befindet, ist aber auch selbst porös; in
ihren Poren existirt daher umgekehrt die andere; aber nicht nur diese,
sondern auch die dritte, zehnte, u.s.f. Alle sind porös und in den
Zwischenräumen einer jeden befinden sich alle andern, wie sie sich mit
den übrigen in diesen Poren einer jeden befindet. Sie sind daher eine
Menge, die sich so gegenseitig durchdringt, daß die durchdringenden von
den anderen ebenso durchdrungen werden, daß somit jede ihr eigenes
Durchdrungenseyn wieder durchdringt. Jede ist als ihre Negation
gesetzt, und diese Negation ist das Bestehen einer anderen; aber dieß
Bestehen ist ebenso sehr die Negation dieser andern und das Bestehen
der ersten.
Die Ausrede, durch welche das Vorstellen den Widerspruch des
selbstständigen Bestehens der mehreren Materien in Einem, oder die
Gleichgültigkeit derselben gegen einander in ihrer Durchdringung
abhält, pflegt bekanntlich die Kleinheit der Theile und der Poren zu
seyn. Wo der Unterschied-an-sich, der Widerspruch und die Negation der
Negation eintritt, überhaupt wo begriffen werden soll, läßt das
Vorstellen sich in den äußerlichen, den quantitativen Unterschied
herunterfallen; in Ansehung des Entstehens und Vergehens nimmt es seine
Zuflucht zur Allmähligkeit und in Ansehung des Seyns zur Kleinheit,
worin das Verschwindende zum Unbemerkbaren, der Widerspruch zu einer
Verwirrung herabgesetzt, und das wahre Verhältniß in ein unbestimmtes
Vorstellen hinübergespielt wird, dessen Trübheit das sich Aufhebende
rettet.
Näher aber diese Trübheit beleuchtet, so zeigt sie sich als der
Widerspruch, Theils als der subjektive des Vorstellens, Theils als der
objektive des Gegenstands; das Vorstellen selbst enthält vollständig
die Elemente desselben. Was es nämlich erstlich selbst thut, ist der
Widerspruch, sich an die Wahrnehmung halten und Dinge des Daseyns vor
sich haben zu wollen, und anderer Seits dem Nichtwahrnehmbaren, durch
die Reflexion bestimmten, sinnliches Daseyn zuzuschreiben;—die kleinen
Theile und Poren sollen zugleich ein sinnliches Daseyn seyn und es wird
von ihrem Gesetztseyn als von derselben Weise der Realität
gesprochen,—welche der Farbe, Wärme u. s.f. zukommt. Wenn ferner das
Vorstellen diesen gegenständlichen Nebel, die Poren und die kleinen
Theilchen, näher betrachtete, so erkennte es darin nicht nur eine
Materie und auch deren Negation, so daß hier die Materie, und daneben
ihre Negation, der Porus, und neben diesem wieder Materie und so fort
sich befände, sondern daß es in diesem Dinge, 1) die selbstständige
Materie, 2) ihre Negation oder Porosität und die andere selbstständige
Materie in einem in und demselben Punkte hat, daß diese Porosität und
das selbstständige Bestehen der Materien ineinander als in Einem eine
gegenseitige Negation und Durchdringen des Durchdringens ist.—Die
neueren Darstellungen der Physik über die Verbreitung des Wasserdampfes
in der atmosphärischen Luft und der Gasarten durch einander, heben eine
Seite des Begriffs, der sich hier über die Natur des Dinges ergeben
hat, bestimmter heraus.
Sie zeigen nämlich, daß z.B. ein gewisses Volumen eben so viel
Wasserdampf aufnimmt, es sey leer von athmosphärischer Luft oder damit
erfüllt; auch daß die Gasarten so sich in einander verbreiten, daß jede
für die andere so gut als ein Vacuum ist, wenigstens daß sie in keiner
chemischen Verbindung miteinander sind, jedes ununterbrochen durch das
andere mit sich kontinuirlich bleibt und sich in seiner Durchdringung
mit den andern, gleichgültig gegen sie erhält.—Aber das weitere Moment
im Begriffe des Dinges ist, daß im Diesen die eine Materie sich
befindet wo die andere, und das Durchdringende in demselben Punkte auch
durchdrungen ist, oder das Selbstständige unmittelbar die
Selbstständigkeit eines Andern ist. Dieß ist widersprechend; aber das
Ding ist nichts Anderes als dieser Widerspruch selbst; darum ist es
Erscheinung.
Eine ähnliche Bewandtniß, als es mit diesen Materien hat, hat es im
Geistigen mit der Vorstellung der Seelenkräfte oder Seelenvermögen. Der
Geist ist in viel tieferem Sinne dieses, die negative Einheit, in
welcher sich seine Bestimmungen durchdringen. Aber als Seele
vorgestellt, pflegt er häufig als ein Ding genommen zu werden. Wie man
den Menschen überhaupt aus Seele und Leib bestehen läßt, deren jedes
als ein Selbstständiges für sich gilt, so läßt man die Seele aus
sogenannten Seelenkräften bestehen, deren jede eine für sich bestehende
Selbstständigkeit hat, oder eine unmittelbare für sich nach ihrer
Bestimmtheit wirkende Thätigkeit ist. Man stellt sich so vor, daß hier
der Verstand, hier die Einbildungskraft für sich wirke, daß man den
Verstand, das Gedächtniß, u.s.f. jede für sich kultivire, und
einstweilen die andern Kräfte in Unthätigkeit linker Hand liegen lasse,
bis die Reihe vielleicht, vielleicht auch nicht an sie komme. Indem sie
in das materiell-einfache Seelending verlegt werden, welches als
einfach immateriell sey, so werden die Vermögen zwar nicht als
besondere Materien vorgestellt; aber als Kräfte werden sie gleich
indifferent gegen einander angenommen, als jene Materien. Aber der
Geist ist nicht jener Widerspruch, welcher das Ding ist, das sich
auflöst und in Erscheinung übergeht; sondern er ist schon an ihm selbst
der in seine absolute Einheit, nämlich den Begriffe zurückgegangene
Widerspruch, worin die Unterschiede nicht mehr als selbstständige,
sondern nur als besondere Momente im Subjekte, der einfachen
Individualität, zu denken sind.
Zweites Kapitel. Die Erscheinung.
Die Existenz ist die Unmittelbarkeit des Seyns, zu der sich das Wesen
wieder hergestellt hat. Diese Unmittelbarkeit ist an sich die Reflexion
des Wesens in sich. Das Wesen ist als Existenz aus seinem Grunde
heraufgetreten, der selbst in sie übergegangen ist. Die Existenz ist
diese reflektirte Unmittelbarkeit, insofern sie an ihr selbst die
absolute Negativität ist. Sie ist nunmehr auch als dieß gesetzt, indem
sie sich als Erscheinung bestimmt hat.
Die Erscheinung ist daher zunächst das Wesen in seiner Existenz; das
Wesen ist unmittelbar an ihr vorhanden. Daß sie nicht als unmittelbare,
sondern die reflektirte Existenz ist, dieß macht das Moment des Wesens
an ihr aus; oder die Existenz als wesentliche Existenz ist Erscheinung.
Es ist etwas nur Erscheinung,—in dem Sinne, daß die Existenz als solche
nur ein Gesetztes, nicht an- und für-sich-Seyendes ist. Dieß macht ihre
Wesentlichkeit aus, an ihr selbst die Negativität der Reflexion, die
Natur des Wesens, zu haben. Es ist dieß nicht eine fremde, äußerliche
Reflexion, welcher das Wesen zugehörte, und die durch Vergleichung
desselben mit der Existenz diese für Erscheinung erklärte. Sondern, wie
sich ergeben hat, ist diese Wesentlichkeit der Existenz, Erscheinung zu
seyn, die eigne Wahrheit der Existenz. Die Reflexion, wodurch sie dieß
ist, gehört ihr selbst an.
Wenn aber gesagt wird, Etwas sey nur Erscheinung in dem Sinne, als ob
dagegen die unmittelbare Existenz die Wahrheit wäre; so ist vielmehr
die Erscheinung die höhere Wahrheit; denn sie ist die Existenz wie sie
als wesentliche, da hingegen die Existenz die noch wesenlose
Erscheinung ist; weil sie nur das eine Moment der Erscheinung, nämlich
die Existenz als unmittelbare, noch nicht ihre negative Reflexion, an
ihr hat. Wenn die Erscheinung wesenlos genannt wird, so wird an das
Moment ihrer Negativität so gedacht, als ob das Unmittelbare dagegen
das Positive und Wahrhafte wäre; aber vielmehr enthält dieß
Unmittelbare die wesentliche Wahrheit noch nicht an ihm. Die Existenz
hört vielmehr auf, wesenlos zu seyn, darin, daß sie in Erscheinung
übergeht.
Das Wesen scheint zunächst in ihm selbst, in seiner einfachen
Identität; so ist es die abstrakte Reflexion, die reine Bewegung von
Nichts durch Nichts zu sich selbst zurück. Das Wesen erscheint, so ist
es nunmehr realer Schein, indem die Momente des Scheins Existenz haben.
Die Erscheinung ist, wie sich ergeben hat, das Ding als die negative
Vermittelung seiner mit sich selbst; die Unterschiede, welche es
enthält, sind selbstständige Materien, die der Widerspruch sind, ein
unmittelbares Bestehen zu seyn, und zugleich nur in fremder
Selbstständigkeit also in der Negation der eigenen ihr Bestehen zu
haben, und wieder eben darum auch nur in der Negation jener fremden
oder in der Negation ihrer eigenen Negation. Der Schein ist dieselbe
Vermittelung, aber seine haltlosen Momente haben in der Erscheinung die
Gestalt unmittelbarer Selbstständigkeit. Dagegen ist die unmittelbare
Selbstständigkeit, die der Existenz zukommt, ihrer Seits zum Momente
herabgesetzt. Die Erscheinung ist daher Einheit des Scheins und der
Existenz.
Die Erscheinung bestimmt sich nun näher. Sie ist die wesentliche
Existenz; die Wesentlichkeit derselben unterscheidet sich von ihr als
unwesentlicher und diese beiden Seiten treten in Beziehung mit
einander.—Sie ist daher zuerst einfache Identität mit sich, die
zugleich verschiedene Inhaltsbestimmungen enthält, welche sowohl selbst
als deren Beziehung das im Wechsel der Erscheinung sich gleich
bleibende ist; das Gesetz der Erscheinung.
Zweitens aber geht das in seiner Verschiedenheit einfache Gesetz in den
Gegensatz über; das Wesentliche der Erscheinung wird ihr selbst
entgegengesetzt und der erscheinenden Welt tritt die an sich seyende
Welt gegenüber.
Drittens geht dieser Gegensatz in seinen Grund zurück; das
Ansichseyende ist in der Erscheinung und umgekehrt ist das Erscheinende
bestimmt als in sein Ansichseyn aufgenommen; die Erscheinung wird
Verhältniß.
A. Das Gesetz der Erscheinung.
1. Die Erscheinung ist das Existirende vermittelt durch seine Negation,
welche sein Bestehen ausmacht. Diese seine Negation ist zwar ein
anderes Selbstständiges; aber dieß ist ebenso wesentlich ein
aufgehobenes. Das Existirende ist daher die Rückkehr seiner in sich
selbst durch seine Negation und durch die Negation dieser seiner
Negation; es hat also wesentliche Selbstständigkeit; so wie es gleich
unmittelbar schlechthin Gesetztseyn ist, das einen Grund und ein
Anderes zu seinem Bestehen hat.—Fürs Erste ist also die Erscheinung die
Existenz zugleich mit ihrer Wesentlichkeit, das Gesetztseyn mit seinem
Grunde; aber dieser Grund ist die Negation; und das andere
Selbstständige, der Grund des ersten, ist gleichfalls nur ein
Gesetztseyn. Oder das Existirende ist als Erscheinendes in ein Anderes
reflektirt und hat es zu seinem Grunde, welches selbst nur dieß ist, in
ein Anderes reflektirt zu seyn. Die wesentliche Selbstständigkeit, die
ihm zukommt, weil es Rückkehr in sich selbst ist, ist um der
Negativität der Momente willen, die Rückkehr des Nichts durch Nichts zu
sich selbst zurück; die Selbstständigkeit des Existirenden ist daher
nur der wesentliche Schein. Der Zusammenhang des sich gegenseitig
begründenden Existirenden besteht darum in dieser gegenseitigen
Negation, daß das Bestehen des einen nicht das Bestehen des andern,
sondern dessen Gesetztseyn ist, welche Beziehung des Gesetztseyns
allein ihr Bestehen ausmacht. Der Grund ist vorhanden, wie er in seiner
Wahrheit ist, nämlich ein Erstes zu seyn, das nur ein Vorausgesetztes
ist.
Dieß macht nun die negative Seite der Erscheinung aus. Aber in dieser
negativen Vermittelung ist unmittelbar die positive Identität des
Existirenden mit sich enthalten. Denn es ist nicht Gesetztseyn gegen
einen wesentlichen Grund, oder ist nicht der Schein an einem
Selbstständigen; sondern ist Gesetztseyn, das sich auf ein Gesetztseyn
bezieht, oder ist ein Schein nur in einem Scheine. Es bezieht sich in
dieser seiner Negation oder in seinem Andern, das selbst ein
Aufgehobenes ist, auf sich selbst; ist also mit sich identische oder
positive Wesentlichkeit.—Dieses Identische ist nicht die
Unmittelbarkeit, die der Existenz als solcher zukommt, und nur das
Unwesentliche ist, sein Bestehen in einem Andern zu haben. Sondern es
ist der wesentliche Inhalt der Erscheinung, welcher zwei Seiten hat,
erstens in der Form des Gesetztseyns oder der äußerlichen
Unmittelbarkeit, zweitens das Gesetztseyn als mit sich Identisches zu
seyn. Nach der ersten Seite ist er als ein Daseyn, aber als ein
zufälliges, unwesentliches, das nach seiner Unmittelbarkeit dem
Übergehen, Entstehen und Vergehen unterworfen ist. Nach der andern
Seite ist er die einfache jenem Wechsel entnommene Inhaltsbestimmung,
das Bleibende desselben.
Außerdem daß dieser Inhalt überhaupt das Einfache des Vergänglichen
ist, ist er auch bestimmter, in sich verschiedener Inhalt. Er ist die
Reflexion der Erscheinung, des negativen Daseyns, in sich, enthält also
die Bestimmtheit wesentlich. Die Erscheinung aber ist die seyende
vielfache Verschiedenheit, die sich in unwesentlicher Mannigfaltigkeit
herumwirft; ihr reflektirter Inhalt dagegen ist ihre Mannigfaltigkeit
auf den einfachen Unterschied reducirt. Der bestimmte wesentliche
Inhalt ist nämlich näher, nicht nur bestimmt überhaupt, sondern als das
Wesentliche der Erscheinung die vollständige Bestimmtheit; eines und
sein Anderes. In der Erscheinung hat jedes dieser beiden sein Bestehen
so in dem Andern, daß es zugleich nur in dessen Nichtbestehen ist.
Dieser Widerspruch hebt sich auf; und die Reflexion desselben in sich,
ist die Identität ihres beiderseitigen Bestehens, daß das Gesetztseyn
des einen auch das Gesetztseyn des Andern ist. Sie machen Ein Bestehen
aus, zugleich als verschiedener, gegen einander gleichgültiger Inhalt.
In der wesentlichen Seite der Erscheinung ist somit das Negative des
unwesentlichen Inhalts, sich aufzuheben, in die Identität
zurückgegangen; er ist ein gleichgültiges Bestehen, welches nicht das
Aufgehobenseyn, sondern vielmehr das Bestehen des Andern ist.
Diese Einheit ist das Gesetz der Erscheinung.
2. Das Gesetz ist also das Positive der Vermittelung des Erscheinenden.
Die Erscheinung ist zunächst die Existenz als die negative Vermittelung
mit sich, so daß das Existirende durch sein eigenes Nichtbestehen,
durch ein Anderes, und wieder durch das Nichtbestehen dieses Andern mit
sich vermittelt ist. Darin ist enthalten erstens das bloße Scheinen und
das Verschwinden beider, die unwesentliche Erscheinung; zweitens auch
das Bleiben oder das Gesetz; denn jedes der beiden existirt in jenem
Aufheben des Andern; und ihr Gesetztseyn als ihre Negativität ist
zugleich das identische, positive Gesetztseyn beider.
Dieß bleibende Bestehen, welches die Erscheinung im Gesetze hat, ist
somit, wie es sich bestimmt hat, erstlich entgegengesetzt der
Unmittelbarkeit des Seyns, welche die Existenz hat. Diese
Unmittelbarkeit ist zwar an sich die reflektirte, nämlich der in sich
zurückgegangene Grund; aber in der Erscheinung ist nun diese einfache
Unmittelbarkeit von der reflektirten unterschieden, welche im Dinge
erst sich zu trennen anfingen. Das existirende Ding ist in seiner
Auflösung dieser Gegensatz geworden; das Positive seiner Auflösung ist
jene Identität des Erscheinenden als Gesetztseyns mit sich in seinem
andern Gesetztseyn.—Zweitens ist diese reflektirte Unmittelbarkeit
selbst bestimmt als das Gesetztseyn, gegen die seyende Unmittelbarkeit
der Existenz. Dieß Gesetztseyn ist nunmehr das Wesentliche, und
wahrhaft Positive. Der deutsche Ausdruck Gesetz enthält diese
Bestimmung gleichfalls. In diesem Gesetztseyn liegt die wesentliche
Beziehung der beiden Seiten des Unterschiedes, die das Gesetz enthält;
sie sind verschiedener gegen einander unmittelbarer Inhalt und sind
dieß als die Reflexion des der Erscheinung angehörigen, verschwindenden
Inhalts. Als wesentliche Verschiedenheit, sind die Verschiedenen
einfache sich auf sich beziehende Inhaltsbestimmungen. Aber ebenso sehr
ist keine für sich unmittelbar, sondern jede ist wesentlich
Gesetztseyn, oder ist nur, insofern die andere ist.
Drittens Erscheinung und Gesetz haben einen und denselben Inhalt. Das
Gesetz ist die Reflexion der Erscheinung in die Identität mit sich; so
steht die Erscheinung als das nichtige Unmittelbare dem
Insichreflektirten gegenüber, und sie sind nach dieser Form
unterschieden. Aber die Reflexion der Erscheinung, wodurch dieser
Unterschied ist, ist auch die wesentliche Identität der Erscheinung
selbst und ihrer Reflexion, was überhaupt die Natur der Reflexion ist;
sie ist das im Gesetztseyn identische mit sich, und gleichgültig gegen
jenen Unterschied, welcher die Form oder das Gesetztseyn ist; also ein
Inhalt, der sich aus der Erscheinung in das Gesetz kontinuirt, der
Inhalt des Gesetzes, und der Erscheinung.
Dieser Inhalt macht hiermit die Grundlage der Erscheinung aus; das
Gesetz ist diese Grundlage selbst, die Erscheinung ist derselbe Inhalt,
aber enthält noch mehr, nämlich den unwesentlichen Inhalt ihres
unmittelbaren Seyns. Auch die Formbestimmung, wodurch die Erscheinung
als solche von dem Gesetze unterschieden ist, ist nämlich ein Inhalt
und gleichfalls ein vom Inhalte des Gesetzes unterschiedener. Denn die
Existenz ist als Unmittelbarkeit überhaupt gleichfalls ein mit sich
Identisches der Materie und Form, das gegen seine Formbestimmungen
gleichgültig und daher Inhalt ist; sie ist die Dingheit mit ihren
Eigenschaften und Materien. Aber sie ist der Inhalt, dessen
selbstständige Unmittelbarkeit zugleich nur als ein Nichtbestehen ist.
Die Identität desselben mit sich in diesem seinem Nichtbestehen aber
ist der andere, wesentliche Inhalt. Diese Identität, die Grundlage der
Erscheinung, welche das Gesetz ausmacht, ist ihr eigenes Moment; es ist
die positive Seite der Wesentlichkeit, wodurch die Existenz Erscheinung
ist.
Das Gesetz ist daher nicht jenseits der Erscheinung, sondern in ihr
unmittelbar gegenwärtig; das Reich der Gesetze ist das ruhige Abbild
der existirenden oder erscheinenden Welt. Aber vielmehr ist beides Eine
Totalität, und die existirende Welt ist selbst das Reich der Gesetze,
das als das einfache Identische, zugleich als in dem Gesetztseyn oder
in der sich selbstauflösenden Selbstständigkeit der Existenz identisch
mit sich ist. Die Existenz geht in das Gesetz als in ihren Grund
zurück; die Erscheinung enthält dieß Beides, den einfachen Grund, und
die auflösende Bewegung des erscheinenden Universums, deren
Wesentlichkeit er ist.
3. Das Gesetz ist also die wesentliche Erscheinung; es ist die
Reflexion derselben in sich in ihrem Gesetztseyn, der identische Inhalt
seiner und der unwesentlichen Existenz. Erstlich ist nun diese
Identität des Gesetzes mit seiner Existenz nur erst die unmittelbare,
einfache Identität, und das Gesetz ist gleichgültig gegen seine
Existenz; die Erscheinung hat noch einen andern Inhalt gegen den Inhalt
des Gesetzes. Jener ist zwar der unwesentliche, und das Zurückgehen in
diesen; aber für das Gesetz ist er ein Erstes, das nicht durch dieses
gesetzt ist; er ist daher als Inhalt äußerlich mit dem Gesetze
verbunden. Die Erscheinung ist eine Menge näherer Bestimmungen, die dem
Diesen oder dem Konkreten angehören und nicht im Gesetze enthalten,
sondern durch ein Anderes bestimmt sind. —Zweitens das, was die
Erscheinung von dem Gesetze Verschiedenes enthält, bestimmte sich als
ein Positives oder als ein anderer Inhalt; aber es ist wesentlich ein
Negatives; es ist die Form und ihre Bewegung als solche, die der
Erscheinung zukommt. Das Reich der Gesetze ist der ruhige Inhalt der
Erscheinung; diese ist derselbe aber sich im unruhigen Wechsel und als
die Reflexion in anderes darstellend. Sie ist das Gesetz als die
negative sich schlechthin verändernde Existenz, die Bewegung des
Übergehens in Entgegengesetzte, des sich Aufhebens und des Zurückgehens
in die Einheit. Diese Seite der unruhigen Form oder der Negativität
enthält das Gesetz nicht; die Erscheinung ist daher gegen das Gesetz
die Totalität, denn sie enthält das Gesetz, aber auch noch mehr,
nämlich das Moment der sich selbst bewegenden Form.—Dieser Mangel ist
drittens am Gesetze so vorhanden, daß dessen Inhalt nur erst ein
verschiedener, damit ein gegen sich gleichgültiger ist; daher die
Identität seiner Seiten miteinander nur erst eine unmittelbare und
damit innere, oder noch nicht nothwendige ist. Im Gesetze sind zwei
Inhaltsbestimmungen als wesentlich verbunden (z.B. im Gesetze der
Bewegung des Falls die Raumgröße und die Zeitgröße; die durchloffenen
Räume verhalten sich wie die Quadrate der verflossenen Zeiten); sie
sind verbunden; diese Beziehung ist nur erst eine unmittelbare. Sie ist
daher gleichfalls nur erst eine gesetzte, wie in der Erscheinung das
Unmittelbare überhaupt die Bedeutung des Gesetztseyns erhalten bat. Die
wesentliche Einheit der beiden Seiten des Gesetzes wäre ihre
Negativität, daß nämlich die eine an ihr selbst ihre andere enthielte;
aber diese wesentliche Einheit ist noch nicht am Gesetze
hervorgetreten. (—So ist es nicht im Begriffe des im Falle
durchloffenen Raumes enthalten, daß ihm die Zeit als Quadrat
entspricht. Weil der Fall eine sinnliche Bewegung ist, ist er die
Beziehung von Zeit und Raum; aber erstens liegt es in der Bestimmung
der Zeit selbst nicht,—d. h. wie die Zeit nach ihrer Vorstellung
genommen wird, daß sie sich auf den Raum bezieht, und umgekehrt; man
sagt, man könne sich die Zeit sehr wohl ohne den Raum und den Raum ohne
die Zeit vorstellen; das eine tritt also äußerlich zu dem andern hinzu,
welche äußerliche Beziehung die Bewegung ist. Zweitens ist die nähere
Bestimmung gleichgültig, nach welchen Größen sich in der Bewegung Raum
und Zeit zu einander verhalten. Das Gesetz hierüber wird aus der
Erfahrung erkannt; insofern ist es nur unmittelbar; es erfordert noch
einen Beweis, d. h. eine Vermittelung, für das Erkennen, daß das Gesetz
nicht nur Statt hat, sondern nothwendig ist; diesen Beweis und seine
objektive Nothwendigkeit enthält das Gesetz als solches nicht.—) Das
Gesetz ist daher nur die positive Wesentlichkeit der Erscheinung, nicht
ihre negative, nach welcher die Inhaltsbestimmungen Momente der Form
sind, als solche in ihr Anderes übergehen, und an ihnen selbst ebenso
sehr nicht sie, sondern ihr anderes sind. Im Gesetze ist also zwar das
Gesetztseyn der einen Seite desselben das Gesetztseyn der andern; aber
ihr Inhalt ist gleichgültig gegen diese Beziehung, er enthält nicht an
ihm selbst dieß Gesetztseyn. Das Gesetz ist daher wohl die wesentliche
Form, aber noch nicht die in ihre Seiten als Inhalt reflektirte, reale
Form.
B. Die erscheinende und die an-sich-seynede Welt.
I. Die existirende Welt erhebt sich ruhig zu einem Reiche von Gesetzen;
der nichtige Inhalt ihres mannigfaltigen Daseyns hat in einem Andern
sein Bestehen; sein Bestehen ist daher seine Auflösung. Aber in diesem
Andern geht das Erscheinende auch mit sich selbst zusammen; so ist die
Erscheinung in ihrem Wandel auch ein Bleiben, und ihr Gesetztseyn ist
Gesetz. Das Gesetz ist diese einfache Identität der Erscheinung mit
sich; daher die Grundlage, nicht der Grund derselben; denn es ist nicht
die negative Einheit der Erscheinung; sondern als ihre einfache
Identität, die unmittelbare als abstrakte Einheit, neben welcher daher
auch der andre Inhalt derselben Statt hat. Der Inhalt ist dieser, hängt
in sich zusammen, oder hat seine negative Reflexion innerhalb seiner
selbst. Er ist in ein anderes reflektirt; dieß Andere ist selbst eine
Existenz der Erscheinung; die erscheinenden Dinge haben ihre Gründe und
Bedingungen an andern erscheinenden Dingen.
In der That aber ist das Gesetz auch das Andere der Erscheinung als
solcher, und ihre negative Reflexion als in ihr Anderes. Der Inhalt der
Erscheinung, der vom Inhalt des Gesetzes verschieden ist, ist das
Existirende, das seine Negativität zu seinem Grunde hat oder in sein
Nichtseyn reflektirt ist. Aber dieß Andere, das auch ein Existirendes
ist, ist gleichfalls ein solches in sein Nichtseyn Reflektirtes; es ist
also dasselbe, und das Erscheinende ist darin in der That nicht in ein
anderes, sondern in sich reflektirt; eben diese Reflexion des
Gesetztseyns in sich ist das Gesetz. Aber als Erscheinendes ist es
wesentlich in sein Nichtseyn reflektirt, oder seine Identität ist
selbst wesentlich ebenso sehr seine Negativität und sein Anderes. Die
Reflexion-in-sich der Erscheinung, das Gesetz, ist also auch nicht nur
ihre identische Grundlage, sondern sie hat an ihm ihren Gegensatz, und
es ist ihre negative Einheit.
Dadurch hat sich nun die Bestimmung des Gesetzes an ihm selbst
verändert.
Zunächst ist es nur ein verschiedener Inhalt, und die formale Reflexion
des Gesetztseyns in sich, so daß das Gesetztseyn der einen seiner
Seiten das Gesetztseyn der andern ist. Weil es aber auch die negative
Reflexion in sich ist, so verhalten sich seine Seiten nicht nur als
verschiedene, sondern als negativ sich auf einander beziehende.—Oder
das Gesetz bloß für sich betrachtet, so sind die Seiten seines Inhalts
gleichgültige gegen einander; aber ebenso sehr sind sie durch ihre
Identität aufgehobene; das Gesetztseyn der einen ist das Gesetztseyn
der andern; also ist das Bestehen einer jeden auch das Nichtbestehen
ihrer selbst. Dieß Gesetztseyn der einen in der andern ist ihre
negative Einheit und jedes ist nicht nur das Gesetztseyn ihrer, sondern
auch der andern, oder jede ist selbst diese negative Einheit. Die
positive Identität, welche sie im Gesetze als solchem haben, ist nur
erst ihre innere Einheit, welche des Beweises und der Vermittelung
bedarf, weil diese negative Einheit noch nicht an ihnen gesetzt ist.
Aber indem die verschiedenen Seiten des Gesetzes nunmehr bestimmt sind,
als in ihrer negativen Einheit verschiedene zu seyn, oder als solche,
deren jedes sein Anderes an ihm selbst enthält und zugleich als
Selbstständiges dieß sein Andersseyn von sich abstößt, so ist die
Identität des Gesetzes nunmehr auch eine gesetzte und reale.
Damit hat also das Gesetz das mangelnde Moment der negativen Form
seiner Seiten gleichfalls erhalten; das Moment, das vorhin noch der
Erscheinung angehörte; die Existenz ist somit vollständig in sich
zurückgegangen, und hat sich in ihr absolutes an- und für-sichseyendes
Andersseyn reflektirt. Das, was vorher Gesetz war, ist daher nicht mehr
nur Eine Seite des Ganzen, dessen andere die Erscheinung als solche
war, sondern ist selbst das Ganze. Sie ist die wesentliche Totalität
der Erscheinung, so daß sie nun auch das Moment der Unwesentlichkeit,
das noch dieser zukam, enthält; aber als die reflektirte, an sich
seyende Unwesentlichkeit, d. h. als die wesentliche Negativität.—Das
Gesetz ist als unmittelbarer Inhalt, bestimmt überhaupt, unterschieden
von andern Gesetzen, und es giebt deren eine unbestimmbare Menge. Aber
indem es die wesentliche Negativität nun an ihm selbst hat, enthält es
nicht mehr eine solche nur gleichgültige, zufällige Inhaltsbestimmung;
sondern sein Inhalt ist alle Bestimmtheit überhaupt, in wesentlicher
sich zur Totalität machenden Beziehung. So ist die in sich reflektirte
Erscheinung nun eine Welt, die sich als an und für sich seyende über
der erscheinenden Welt aufthut.
Das Reich der Gesetze enthält nur den einfachen, wandellosen aber
verschiedenen Inhalt der existirenden Welt. Indem es nun aber die
totale Reflexion von dieser ist, enthält es auch das Moment ihrer
wesenlosen Mannigfaltigkeit. Dieses Moment der Veränderlichkeit und
Veränderung als in sich reflektirtes, wesentliches, ist die absolute
Negativität oder die Form überhaupt als solche, deren Momente aber in
der an- und für-sichseyenden Welt die Realität selbstständiger, aber
reflektirter Existenz haben; so wie umgekehrt diese reflektirte
Selbstständigkeit nunmehr die Form an ihr selbst hat, und dadurch ihr
Inhalt nicht ein bloß mannigfaltiger, sondern ein wesentlich mit sich
zusammenhängender ist.
—Diese an und für sich seyende Welt heißt auch die übersinnliche Welt;
insofern die existirende Welt als sinnliche, nämlich als solche
bestimmt wird, die für die Anschauung, das unmittelbare Verhalten des
Bewußtseyns, ist.—Die übersinnliche Welt hat gleichfalls
Unmittelbarkeit, Existenz, aber reflektirte, wesentliche Existenz. Das
Wesen hat noch kein Daseyn; aber es ist, und in tieferem Sinne, als das
Seyn; das Ding ist der Beginn der reflektirten Existenz; es ist eine
Unmittelbarkeit, die noch nicht gesetzt ist, als wesentliche oder
reflektirte; es ist aber in Wahrheit nicht ein seyendes Unmittelbares.
Die Dinge erst, als Dinge einer andern, übersinnlichen Welt sind
gesetzt, erstens als wahrhafte Existenzen, und zweitens als das Wahre
gegen das Seyende;—in ihnen ist es anerkannt, daß es ein von dem
unmittelbaren Seyn unterschiedenes Seyn gibt, das wahrhafte Existenz
ist. Eines Theils ist in dieser Bestimmung die sinnliche Vorstellung
überwunden, welche nur dem unmittelbaren Seyn des Gefühls und der
Anschauung Existenz zuschreibt; andern Theils aber auch die bewußtlose
Reflexion, welche zwar die Vorstellung von Dingen, Kräften, Innerlichem
und so fort hat, ohne zu wissen, daß solche Bestimmungen nicht
sinnliche oder seyende Unmittelbarkeiten, sondern reflektirte
Existenzen sind.
2. Die an und für sich seyende Welt ist die Totalität der Existenz; es
ist nichts Anderes außer ihr. Indem sie aber an ihr selbst die absolute
Negativität oder Form ist, so ist ihre Reflexion-in-sich, negative
Beziehung auf sich. Sie enthält den Gegensatz, und stößt sich ab in
sich als die wesentliche Welt, und in sich als die Welt des Andersseyns
oder die Welt der Erscheinung. So ist sie darum, weil sie die Totalität
ist, auch nur als eine Seite derselben, und macht in dieser Bestimmung
eine gegen die Welt der Erscheinung verschiedene Selbstständigkeit aus.
Die erscheinende Welt hat an der wesentlichen Welt ihre negative
Einheit, in der sie zu Grunde und in die sie als in ihren Grund
zurückgeht. Ferner ist die wesentliche Welt auch der setzende Grund der
erscheinenden Welt; denn, die absolute Form in ihrer Wesentlichkeit
enthaltend, hebt sich ihre Identität mit sich auf, macht sich zum
Gesetztseyn und ist als diese gesetzte Unmittelbarkeit die erscheinende
Welt.
Sie ist ferner nicht nur überhaupt Grund der erscheinenden Welt,
sondern ihr bestimmter Grund. Schon als das Reich der Gesetze ist sie
mannigfaltiger Inhalt, und zwar der wesentliche der erscheinenden Welt,
und als inhaltsvoller Grund, der bestimmte Grund der andern, aber nur
diesem Inhalt nach; denn die erscheinende Welt hatte noch
mannigfaltigen andern Inhalt als jenes Reich, weil ihr noch das
negative Moment eigenthümlich zukam. Aber indem das Reich der Gesetze
dieß Moment nun gleichfalls an ihm hat, so ist es die Totalität des
Inhalts der erscheinenden Welt und der Grund aller ihrer
Mannigfaltigkeit. Aber sie ist zugleich das negative derselben, so ist
die derselben entgegengesetzte Welt.—Nämlich in der Identität beider
Welten, und indem die eine der Form nach bestimmt ist, als die
wesentliche und die andere als dieselbe aber als gesetzte und
unwesentliche, hat sich zwar die Grundbeziehung wieder hergestellt;
aber zugleich als die Grundbeziehung der Erscheinung, nämlich als
Beziehung nicht eines identischen Inhalts, noch auch eines bloß
verschiedenen, wie das Gesetz ist, sondern als totale Beziehung, oder
als negative Identität und wesentliche Beziehung des Inhalts als
entgegengesetzten.—Das Reich der Gesetze ist nicht nur dieß, daß das
Gesetztseyn eines Inhalts das Gesetztseyn eines Andern ist, sondern
diese Identität ist wesentlich, wie sich ergeben hat, auch negative
Einheit; jede der beiden Seiten des Gesetzes ist in der negativen
Einheit an ihr selbst ihr anderer Inhalt; das Andere ist daher nicht
unbestimmt ein Anderes überhaupt, sondern es ist ihr Anderes, oder es
enthält gleichfalls die Inhaltsbestimmung von jener; so sind die beiden
Seiten entgegengesetzte. Indem das Reich der Gesetze nun dieß negative
Moment und den Gegensatz an ihm hat, und sich somit als die Totalität,
von sich selbst in eine an und für sich seyende und eine erscheinende
Welt abstößt, so ist die Identität beider die wesentliche Beziehung der
Entgegensetzung.—Die Grundbeziehung als solche ist der in seinem
Widerspruch zu Grunde gegangene Gegensatz; und die Existenz der mit
sich selbst zusammengehende Grund. Aber die Existenz wird zur
Erscheinung; der Grund ist in der Existenz aufgehoben; er stellt sich
als Rückkehr der Erscheinung in sich, wieder her; aber zugleich als
aufgehobener, nämlich als Grundbeziehung entgegengesetzter
Bestimmungen; die Identität solcher aber ist wesentlich Werden und
Übergehen, nicht mehr die Grundbeziehung als solche.
Die an und für sich seyende Welt ist also selbst eine in sich in die
Totalität des mannigfaltigen Inhalts unterschiedene Welt; sie ist
identisch mit der erscheinenden oder gesetzten, insofern Grund
derselben, aber ihr identischer Zusammenhang ist zugleich als
Entgegensetzung bestimmt, weil die Form der erscheinenden Welt die
Reflexion in ihr Andersseyn ist, sie also in der an und für sich
seyenden Welt wahrhaft so in sich selbst zurückgegangen ist, als diese
ihre entgegengesetzte ist. Die Beziehung ist also bestimmt diese, daß
die an und für sich seyende Welt die verkehrte der erscheinenden ist.