C. Die Auflösung des Dings.

Dieses Ding, wie es sich bestimmt hat, als der bloß quantitative

Zusammenhang der freien Stoffe, ist das schlechthin veränderliche.

Seine Veränderung besteht darin, daß eine oder mehrere Materien aus der

Sammlung ausgeschieden oder zu diesem Auch hinzugefügt werden, oder daß

ihr Mengenverhältniß zu einander verändert wird. Das Entstehen und

Vergehen dieses Dings ist die äußerliche Auflösung solcher äußerlichen

Verbindung, oder die Verbindung solcher, denen es gleichgültig ist

verbunden zu seyn oder nicht. Die Stoffe circuliren aus diesem Dinge

unaufgehalten hinaus oder herein; es selbst ist die absolute Porosität

ohne eigenes Maaß oder Form.

So ist das Ding in seiner absoluten Bestimmtheit, wodurch es dieses

ist, das schlechthin auflösbare. Diese Auflösung ist ein äußerliches

Bestimmtwerden, so wie auch das Seyn desselben; aber seine Auflösung

und die Äußerlichkeit seines Seyns ist das Wesentliche dieses Seyns; es

ist nur das Auch; es besteht nur in dieser Äußerlichkeit. Aber es

besteht auch aus seinen Materien, und nicht nur das abstrakte Dieses

als solches, sondern das ganze diese Ding ist die Auflösung seiner

selbst. Das Ding ist nämlich bestimmt als eine äußerliche Sammlung

selbst-ständiger Materien; diese Materien sind nicht Dinge, sie haben

nicht die negative Selbstständigkeit; sondern sind die Eigenschaften

als das Selbstständige, nämlich das Bestimmtseyn, das als solches in

sich reflektirt ist. Die Materien sind daher zwar einfach und beziehen

sich nur auf sich selbst; aber ihr Inhalt ist eine Bestimmtheit; die

Reflexion-in-sich ist nur die Form dieses Inhalts, der nicht als

solcher in sich reflektirt ist, sondern nach seiner Bestimmtheit sich

auf Anderes bezieht. Das Ding ist daher nicht nur das Auch

derselben,—die Beziehung derselben als gegen einander gleichgültiger,

sondern ebenso sehr ihre negative Beziehung;—um ihrer Bestimmtheit sind

die Materien selbst, diese ihre negative Reflexion; welche die

Punktualität des Dinges ist. Die eine Materie ist nicht, was die andere

ist, nach der Bestimmtheit ihres Inhalts gegen einander; und die eine

ist nicht, insofern die andere ist, nach ihrer Selbstständigkeit.

Das Ding ist daher so die Beziehung der Materien, aus denen es besteht,

auf einander, daß in ihm die eine und die andere auch bestehen, aber

daß darin zugleich die eine nicht besteht, insofern die andere besteht.

Insofern also die eine Materie in dem Dinge ist, so ist die andere

dadurch aufgehoben; aber das Ding ist zugleich das Auch, oder das

Bestehen der andern. In dem Bestehen der einen Materie besteht daher

die andere nicht, und ebenso sehr besteht sie auch in der erstern; und

so gegenseitig alle diese verschiedenen Materien. Indem also in

derselben Rüksicht, als die eine besteht, auch die andern bestehen,

welches Eine Bestehen derselben die Punktualität oder negative Einheit

des Dings ist, so durchdringen sie sich schlechthin; und indem das Ding

zugleich nur das Auch der-selben, und die Materien in ihre Bestimmtheit

reflektirt sind, so sind sie gleichgültig gegen einander, und berühren

sich in ihrer Durchdringung nicht. Die Materien sind daher wesentlich

porös, so daß die eine besteht in den Poren oder in dem Nichtbestehen

der andern; aber diese andern sind selbst porös; in ihren Poren oder

ihrem Nichtbestehen besteht auch die erste, und alle die übrigen; ihr

Bestehen ist zugleich ihr Aufgehobenseyn, und das Bestehen von anderen;

und dieß Bestehen der andern ist ebenso sehr dieser ihr Aufgehobenseyn

und das Bestehen der ersteren und auf gleiche Weise aller andern. Das

Ding ist daher die sich widersprechende Vermittelung des

selbstständigen Bestehens mit sich durch sein Gegentheil, nämlich durch

seine Negation, oder einer selbstständigen Materie durch das Bestehen

und Nichtbestehen einer andern.—Die Existenz hat in diesem Dinge ihre

Vollständigkeit erreicht, nämlich in Einem an sich seyendes Seyn oder

selbstständiges Bestehen, und unwesentliche Existenz zu seyn; die

Wahrheit der Existenz ist daher, ihr Ansichseyn in der

Unwesentlichkeit, oder ihr Bestehen in einem Andern und zwar dem

absolut Andern, oder zu ihrer Grundlage ihre Nichtigkeit zu haben. Sie

ist daher Erscheinung.

Anmerkung.

Es ist eine der geläufigsten Bestimmungen des Vorstellens, daß ein Ding

aus vielen selbstständigen Materien bestehe. Einer Seits wird das Ding

betrachtet, daß es Eigenschaften habe, deren Bestehen das Ding ist.

Anderer Seits aber werden diese verschiedenen Bestimmungen als Materien

genommen, deren Bestehen nicht das Ding ist, sondern umgekehrt besteht

das Ding aus ihnen; es selbst ist nur ihre äußerliche Verbindung und

quantitative Grenze. Beides, die Eigenschaften und die Materien sind

dieselben Inhaltsbestimmungen, nur daß sie dort Momente, in ihre

negative Einheit als in eine von ihnen selbst unterschiedene Grundlage,

die Dingheit, reflektirte sind, hier selbstständige verschiedene, deren

jedes in seine eigene Einheit mit sich reflektirt ist. Diese Materien

nun bestimmen sich ferner als selbstständiges Bestehen; aber sie sind

auch zusammen in einem Dinge. Dieses Ding hat die zwei Bestimmungen,

erstlich dieses zu seyn, und zweitens das Auch zu seyn. Das Auch ist

dasjenige, was in der äußeren Anschauung als Raumausdehnung vorkommt;

Dieses aber, die negative Einheit, ist die Punktualität des Dinges. Die

Materien sind zusammen in der Punktualität, und ihr Auch oder die

Ausdehnung ist allenthalben diese Punktualität; denn das Auch als

Dingheit ist wesentlich auch als negative Einheit bestimmt. Wo daher

die eine dieser Materien ist, in einem und demselben Punkte ist die

andere; das Ding hat nicht an einem andern Orte seine Farbe, an einem

andern seinen Riechstoff, an einem dritten seinen Wärmestoff u.s.f.

sondern in dem Punkte, in dem es warm ist, ist es auch farbig, sauer,

elektrisch u.s.w. Weil nun diese Stoffe nicht außer einander, sondern

in Einem Diesen sind, werden sie als porös angenommen, so daß die eine

in den Zwischenräumen der andern existirt. Diejenige, die sich in den

Zwischenräumen der andern befindet, ist aber auch selbst porös; in

ihren Poren existirt daher umgekehrt die andere; aber nicht nur diese,

sondern auch die dritte, zehnte, u.s.f. Alle sind porös und in den

Zwischenräumen einer jeden befinden sich alle andern, wie sie sich mit

den übrigen in diesen Poren einer jeden befindet. Sie sind daher eine

Menge, die sich so gegenseitig durchdringt, daß die durchdringenden von

den anderen ebenso durchdrungen werden, daß somit jede ihr eigenes

Durchdrungenseyn wieder durchdringt. Jede ist als ihre Negation

gesetzt, und diese Negation ist das Bestehen einer anderen; aber dieß

Bestehen ist ebenso sehr die Negation dieser andern und das Bestehen

der ersten.

Die Ausrede, durch welche das Vorstellen den Widerspruch des

selbstständigen Bestehens der mehreren Materien in Einem, oder die

Gleichgültigkeit derselben gegen einander in ihrer Durchdringung

abhält, pflegt bekanntlich die Kleinheit der Theile und der Poren zu

seyn. Wo der Unterschied-an-sich, der Widerspruch und die Negation der

Negation eintritt, überhaupt wo begriffen werden soll, läßt das

Vorstellen sich in den äußerlichen, den quantitativen Unterschied

herunterfallen; in Ansehung des Entstehens und Vergehens nimmt es seine

Zuflucht zur Allmähligkeit und in Ansehung des Seyns zur Kleinheit,

worin das Verschwindende zum Unbemerkbaren, der Widerspruch zu einer

Verwirrung herabgesetzt, und das wahre Verhältniß in ein unbestimmtes

Vorstellen hinübergespielt wird, dessen Trübheit das sich Aufhebende

rettet.

Näher aber diese Trübheit beleuchtet, so zeigt sie sich als der

Widerspruch, Theils als der subjektive des Vorstellens, Theils als der

objektive des Gegenstands; das Vorstellen selbst enthält vollständig

die Elemente desselben. Was es nämlich erstlich selbst thut, ist der

Widerspruch, sich an die Wahrnehmung halten und Dinge des Daseyns vor

sich haben zu wollen, und anderer Seits dem Nichtwahrnehmbaren, durch

die Reflexion bestimmten, sinnliches Daseyn zuzuschreiben;—die kleinen

Theile und Poren sollen zugleich ein sinnliches Daseyn seyn und es wird

von ihrem Gesetztseyn als von derselben Weise der Realität

gesprochen,—welche der Farbe, Wärme u. s.f. zukommt. Wenn ferner das

Vorstellen diesen gegenständlichen Nebel, die Poren und die kleinen

Theilchen, näher betrachtete, so erkennte es darin nicht nur eine

Materie und auch deren Negation, so daß hier die Materie, und daneben

ihre Negation, der Porus, und neben diesem wieder Materie und so fort

sich befände, sondern daß es in diesem Dinge, 1) die selbstständige

Materie, 2) ihre Negation oder Porosität und die andere selbstständige

Materie in einem in und demselben Punkte hat, daß diese Porosität und

das selbstständige Bestehen der Materien ineinander als in Einem eine

gegenseitige Negation und Durchdringen des Durchdringens ist.—Die

neueren Darstellungen der Physik über die Verbreitung des Wasserdampfes

in der atmosphärischen Luft und der Gasarten durch einander, heben eine

Seite des Begriffs, der sich hier über die Natur des Dinges ergeben

hat, bestimmter heraus.

Sie zeigen nämlich, daß z.B. ein gewisses Volumen eben so viel

Wasserdampf aufnimmt, es sey leer von athmosphärischer Luft oder damit

erfüllt; auch daß die Gasarten so sich in einander verbreiten, daß jede

für die andere so gut als ein Vacuum ist, wenigstens daß sie in keiner

chemischen Verbindung miteinander sind, jedes ununterbrochen durch das

andere mit sich kontinuirlich bleibt und sich in seiner Durchdringung

mit den andern, gleichgültig gegen sie erhält.—Aber das weitere Moment

im Begriffe des Dinges ist, daß im Diesen die eine Materie sich

befindet wo die andere, und das Durchdringende in demselben Punkte auch

durchdrungen ist, oder das Selbstständige unmittelbar die

Selbstständigkeit eines Andern ist. Dieß ist widersprechend; aber das

Ding ist nichts Anderes als dieser Widerspruch selbst; darum ist es

Erscheinung.

Eine ähnliche Bewandtniß, als es mit diesen Materien hat, hat es im

Geistigen mit der Vorstellung der Seelenkräfte oder Seelenvermögen. Der

Geist ist in viel tieferem Sinne dieses, die negative Einheit, in

welcher sich seine Bestimmungen durchdringen. Aber als Seele

vorgestellt, pflegt er häufig als ein Ding genommen zu werden. Wie man

den Menschen überhaupt aus Seele und Leib bestehen läßt, deren jedes

als ein Selbstständiges für sich gilt, so läßt man die Seele aus

sogenannten Seelenkräften bestehen, deren jede eine für sich bestehende

Selbstständigkeit hat, oder eine unmittelbare für sich nach ihrer

Bestimmtheit wirkende Thätigkeit ist. Man stellt sich so vor, daß hier

der Verstand, hier die Einbildungskraft für sich wirke, daß man den

Verstand, das Gedächtniß, u.s.f. jede für sich kultivire, und

einstweilen die andern Kräfte in Unthätigkeit linker Hand liegen lasse,

bis die Reihe vielleicht, vielleicht auch nicht an sie komme. Indem sie

in das materiell-einfache Seelending verlegt werden, welches als

einfach immateriell sey, so werden die Vermögen zwar nicht als

besondere Materien vorgestellt; aber als Kräfte werden sie gleich

indifferent gegen einander angenommen, als jene Materien. Aber der

Geist ist nicht jener Widerspruch, welcher das Ding ist, das sich

auflöst und in Erscheinung übergeht; sondern er ist schon an ihm selbst

der in seine absolute Einheit, nämlich den Begriffe zurückgegangene

Widerspruch, worin die Unterschiede nicht mehr als selbstständige,

sondern nur als besondere Momente im Subjekte, der einfachen

Individualität, zu denken sind.

Zweites Kapitel. Die Erscheinung.

Die Existenz ist die Unmittelbarkeit des Seyns, zu der sich das Wesen

wieder hergestellt hat. Diese Unmittelbarkeit ist an sich die Reflexion

des Wesens in sich. Das Wesen ist als Existenz aus seinem Grunde

heraufgetreten, der selbst in sie übergegangen ist. Die Existenz ist

diese reflektirte Unmittelbarkeit, insofern sie an ihr selbst die

absolute Negativität ist. Sie ist nunmehr auch als dieß gesetzt, indem

sie sich als Erscheinung bestimmt hat.

Die Erscheinung ist daher zunächst das Wesen in seiner Existenz; das

Wesen ist unmittelbar an ihr vorhanden. Daß sie nicht als unmittelbare,

sondern die reflektirte Existenz ist, dieß macht das Moment des Wesens

an ihr aus; oder die Existenz als wesentliche Existenz ist Erscheinung.

Es ist etwas nur Erscheinung,—in dem Sinne, daß die Existenz als solche

nur ein Gesetztes, nicht an- und für-sich-Seyendes ist. Dieß macht ihre

Wesentlichkeit aus, an ihr selbst die Negativität der Reflexion, die

Natur des Wesens, zu haben. Es ist dieß nicht eine fremde, äußerliche

Reflexion, welcher das Wesen zugehörte, und die durch Vergleichung

desselben mit der Existenz diese für Erscheinung erklärte. Sondern, wie

sich ergeben hat, ist diese Wesentlichkeit der Existenz, Erscheinung zu

seyn, die eigne Wahrheit der Existenz. Die Reflexion, wodurch sie dieß

ist, gehört ihr selbst an.

Wenn aber gesagt wird, Etwas sey nur Erscheinung in dem Sinne, als ob

dagegen die unmittelbare Existenz die Wahrheit wäre; so ist vielmehr

die Erscheinung die höhere Wahrheit; denn sie ist die Existenz wie sie

als wesentliche, da hingegen die Existenz die noch wesenlose

Erscheinung ist; weil sie nur das eine Moment der Erscheinung, nämlich

die Existenz als unmittelbare, noch nicht ihre negative Reflexion, an

ihr hat. Wenn die Erscheinung wesenlos genannt wird, so wird an das

Moment ihrer Negativität so gedacht, als ob das Unmittelbare dagegen

das Positive und Wahrhafte wäre; aber vielmehr enthält dieß

Unmittelbare die wesentliche Wahrheit noch nicht an ihm. Die Existenz

hört vielmehr auf, wesenlos zu seyn, darin, daß sie in Erscheinung

übergeht.

Das Wesen scheint zunächst in ihm selbst, in seiner einfachen

Identität; so ist es die abstrakte Reflexion, die reine Bewegung von

Nichts durch Nichts zu sich selbst zurück. Das Wesen erscheint, so ist

es nunmehr realer Schein, indem die Momente des Scheins Existenz haben.

Die Erscheinung ist, wie sich ergeben hat, das Ding als die negative

Vermittelung seiner mit sich selbst; die Unterschiede, welche es

enthält, sind selbstständige Materien, die der Widerspruch sind, ein

unmittelbares Bestehen zu seyn, und zugleich nur in fremder

Selbstständigkeit also in der Negation der eigenen ihr Bestehen zu

haben, und wieder eben darum auch nur in der Negation jener fremden

oder in der Negation ihrer eigenen Negation. Der Schein ist dieselbe

Vermittelung, aber seine haltlosen Momente haben in der Erscheinung die

Gestalt unmittelbarer Selbstständigkeit. Dagegen ist die unmittelbare

Selbstständigkeit, die der Existenz zukommt, ihrer Seits zum Momente

herabgesetzt. Die Erscheinung ist daher Einheit des Scheins und der

Existenz.

Die Erscheinung bestimmt sich nun näher. Sie ist die wesentliche

Existenz; die Wesentlichkeit derselben unterscheidet sich von ihr als

unwesentlicher und diese beiden Seiten treten in Beziehung mit

einander.—Sie ist daher zuerst einfache Identität mit sich, die

zugleich verschiedene Inhaltsbestimmungen enthält, welche sowohl selbst

als deren Beziehung das im Wechsel der Erscheinung sich gleich

bleibende ist; das Gesetz der Erscheinung.

Zweitens aber geht das in seiner Verschiedenheit einfache Gesetz in den

Gegensatz über; das Wesentliche der Erscheinung wird ihr selbst

entgegengesetzt und der erscheinenden Welt tritt die an sich seyende

Welt gegenüber.

Drittens geht dieser Gegensatz in seinen Grund zurück; das

Ansichseyende ist in der Erscheinung und umgekehrt ist das Erscheinende

bestimmt als in sein Ansichseyn aufgenommen; die Erscheinung wird

Verhältniß.

A. Das Gesetz der Erscheinung.

1. Die Erscheinung ist das Existirende vermittelt durch seine Negation,

welche sein Bestehen ausmacht. Diese seine Negation ist zwar ein

anderes Selbstständiges; aber dieß ist ebenso wesentlich ein

aufgehobenes. Das Existirende ist daher die Rückkehr seiner in sich

selbst durch seine Negation und durch die Negation dieser seiner

Negation; es hat also wesentliche Selbstständigkeit; so wie es gleich

unmittelbar schlechthin Gesetztseyn ist, das einen Grund und ein

Anderes zu seinem Bestehen hat.—Fürs Erste ist also die Erscheinung die

Existenz zugleich mit ihrer Wesentlichkeit, das Gesetztseyn mit seinem

Grunde; aber dieser Grund ist die Negation; und das andere

Selbstständige, der Grund des ersten, ist gleichfalls nur ein

Gesetztseyn. Oder das Existirende ist als Erscheinendes in ein Anderes

reflektirt und hat es zu seinem Grunde, welches selbst nur dieß ist, in

ein Anderes reflektirt zu seyn. Die wesentliche Selbstständigkeit, die

ihm zukommt, weil es Rückkehr in sich selbst ist, ist um der

Negativität der Momente willen, die Rückkehr des Nichts durch Nichts zu

sich selbst zurück; die Selbstständigkeit des Existirenden ist daher

nur der wesentliche Schein. Der Zusammenhang des sich gegenseitig

begründenden Existirenden besteht darum in dieser gegenseitigen

Negation, daß das Bestehen des einen nicht das Bestehen des andern,

sondern dessen Gesetztseyn ist, welche Beziehung des Gesetztseyns

allein ihr Bestehen ausmacht. Der Grund ist vorhanden, wie er in seiner

Wahrheit ist, nämlich ein Erstes zu seyn, das nur ein Vorausgesetztes

ist.

Dieß macht nun die negative Seite der Erscheinung aus. Aber in dieser

negativen Vermittelung ist unmittelbar die positive Identität des

Existirenden mit sich enthalten. Denn es ist nicht Gesetztseyn gegen

einen wesentlichen Grund, oder ist nicht der Schein an einem

Selbstständigen; sondern ist Gesetztseyn, das sich auf ein Gesetztseyn

bezieht, oder ist ein Schein nur in einem Scheine. Es bezieht sich in

dieser seiner Negation oder in seinem Andern, das selbst ein

Aufgehobenes ist, auf sich selbst; ist also mit sich identische oder

positive Wesentlichkeit.—Dieses Identische ist nicht die

Unmittelbarkeit, die der Existenz als solcher zukommt, und nur das

Unwesentliche ist, sein Bestehen in einem Andern zu haben. Sondern es

ist der wesentliche Inhalt der Erscheinung, welcher zwei Seiten hat,

erstens in der Form des Gesetztseyns oder der äußerlichen

Unmittelbarkeit, zweitens das Gesetztseyn als mit sich Identisches zu

seyn. Nach der ersten Seite ist er als ein Daseyn, aber als ein

zufälliges, unwesentliches, das nach seiner Unmittelbarkeit dem

Übergehen, Entstehen und Vergehen unterworfen ist. Nach der andern

Seite ist er die einfache jenem Wechsel entnommene Inhaltsbestimmung,

das Bleibende desselben.

Außerdem daß dieser Inhalt überhaupt das Einfache des Vergänglichen

ist, ist er auch bestimmter, in sich verschiedener Inhalt. Er ist die

Reflexion der Erscheinung, des negativen Daseyns, in sich, enthält also

die Bestimmtheit wesentlich. Die Erscheinung aber ist die seyende

vielfache Verschiedenheit, die sich in unwesentlicher Mannigfaltigkeit

herumwirft; ihr reflektirter Inhalt dagegen ist ihre Mannigfaltigkeit

auf den einfachen Unterschied reducirt. Der bestimmte wesentliche

Inhalt ist nämlich näher, nicht nur bestimmt überhaupt, sondern als das

Wesentliche der Erscheinung die vollständige Bestimmtheit; eines und

sein Anderes. In der Erscheinung hat jedes dieser beiden sein Bestehen

so in dem Andern, daß es zugleich nur in dessen Nichtbestehen ist.

Dieser Widerspruch hebt sich auf; und die Reflexion desselben in sich,

ist die Identität ihres beiderseitigen Bestehens, daß das Gesetztseyn

des einen auch das Gesetztseyn des Andern ist. Sie machen Ein Bestehen

aus, zugleich als verschiedener, gegen einander gleichgültiger Inhalt.

In der wesentlichen Seite der Erscheinung ist somit das Negative des

unwesentlichen Inhalts, sich aufzuheben, in die Identität

zurückgegangen; er ist ein gleichgültiges Bestehen, welches nicht das

Aufgehobenseyn, sondern vielmehr das Bestehen des Andern ist.

Diese Einheit ist das Gesetz der Erscheinung.

2. Das Gesetz ist also das Positive der Vermittelung des Erscheinenden.

Die Erscheinung ist zunächst die Existenz als die negative Vermittelung

mit sich, so daß das Existirende durch sein eigenes Nichtbestehen,

durch ein Anderes, und wieder durch das Nichtbestehen dieses Andern mit

sich vermittelt ist. Darin ist enthalten erstens das bloße Scheinen und

das Verschwinden beider, die unwesentliche Erscheinung; zweitens auch

das Bleiben oder das Gesetz; denn jedes der beiden existirt in jenem

Aufheben des Andern; und ihr Gesetztseyn als ihre Negativität ist

zugleich das identische, positive Gesetztseyn beider.

Dieß bleibende Bestehen, welches die Erscheinung im Gesetze hat, ist

somit, wie es sich bestimmt hat, erstlich entgegengesetzt der

Unmittelbarkeit des Seyns, welche die Existenz hat. Diese

Unmittelbarkeit ist zwar an sich die reflektirte, nämlich der in sich

zurückgegangene Grund; aber in der Erscheinung ist nun diese einfache

Unmittelbarkeit von der reflektirten unterschieden, welche im Dinge

erst sich zu trennen anfingen. Das existirende Ding ist in seiner

Auflösung dieser Gegensatz geworden; das Positive seiner Auflösung ist

jene Identität des Erscheinenden als Gesetztseyns mit sich in seinem

andern Gesetztseyn.—Zweitens ist diese reflektirte Unmittelbarkeit

selbst bestimmt als das Gesetztseyn, gegen die seyende Unmittelbarkeit

der Existenz. Dieß Gesetztseyn ist nunmehr das Wesentliche, und

wahrhaft Positive. Der deutsche Ausdruck Gesetz enthält diese

Bestimmung gleichfalls. In diesem Gesetztseyn liegt die wesentliche

Beziehung der beiden Seiten des Unterschiedes, die das Gesetz enthält;

sie sind verschiedener gegen einander unmittelbarer Inhalt und sind

dieß als die Reflexion des der Erscheinung angehörigen, verschwindenden

Inhalts. Als wesentliche Verschiedenheit, sind die Verschiedenen

einfache sich auf sich beziehende Inhaltsbestimmungen. Aber ebenso sehr

ist keine für sich unmittelbar, sondern jede ist wesentlich

Gesetztseyn, oder ist nur, insofern die andere ist.

Drittens Erscheinung und Gesetz haben einen und denselben Inhalt. Das

Gesetz ist die Reflexion der Erscheinung in die Identität mit sich; so

steht die Erscheinung als das nichtige Unmittelbare dem

Insichreflektirten gegenüber, und sie sind nach dieser Form

unterschieden. Aber die Reflexion der Erscheinung, wodurch dieser

Unterschied ist, ist auch die wesentliche Identität der Erscheinung

selbst und ihrer Reflexion, was überhaupt die Natur der Reflexion ist;

sie ist das im Gesetztseyn identische mit sich, und gleichgültig gegen

jenen Unterschied, welcher die Form oder das Gesetztseyn ist; also ein

Inhalt, der sich aus der Erscheinung in das Gesetz kontinuirt, der

Inhalt des Gesetzes, und der Erscheinung.

Dieser Inhalt macht hiermit die Grundlage der Erscheinung aus; das

Gesetz ist diese Grundlage selbst, die Erscheinung ist derselbe Inhalt,

aber enthält noch mehr, nämlich den unwesentlichen Inhalt ihres

unmittelbaren Seyns. Auch die Formbestimmung, wodurch die Erscheinung

als solche von dem Gesetze unterschieden ist, ist nämlich ein Inhalt

und gleichfalls ein vom Inhalte des Gesetzes unterschiedener. Denn die

Existenz ist als Unmittelbarkeit überhaupt gleichfalls ein mit sich

Identisches der Materie und Form, das gegen seine Formbestimmungen

gleichgültig und daher Inhalt ist; sie ist die Dingheit mit ihren

Eigenschaften und Materien. Aber sie ist der Inhalt, dessen

selbstständige Unmittelbarkeit zugleich nur als ein Nichtbestehen ist.

Die Identität desselben mit sich in diesem seinem Nichtbestehen aber

ist der andere, wesentliche Inhalt. Diese Identität, die Grundlage der

Erscheinung, welche das Gesetz ausmacht, ist ihr eigenes Moment; es ist

die positive Seite der Wesentlichkeit, wodurch die Existenz Erscheinung

ist.

Das Gesetz ist daher nicht jenseits der Erscheinung, sondern in ihr

unmittelbar gegenwärtig; das Reich der Gesetze ist das ruhige Abbild

der existirenden oder erscheinenden Welt. Aber vielmehr ist beides Eine

Totalität, und die existirende Welt ist selbst das Reich der Gesetze,

das als das einfache Identische, zugleich als in dem Gesetztseyn oder

in der sich selbstauflösenden Selbstständigkeit der Existenz identisch

mit sich ist. Die Existenz geht in das Gesetz als in ihren Grund

zurück; die Erscheinung enthält dieß Beides, den einfachen Grund, und

die auflösende Bewegung des erscheinenden Universums, deren

Wesentlichkeit er ist.

3. Das Gesetz ist also die wesentliche Erscheinung; es ist die

Reflexion derselben in sich in ihrem Gesetztseyn, der identische Inhalt

seiner und der unwesentlichen Existenz. Erstlich ist nun diese

Identität des Gesetzes mit seiner Existenz nur erst die unmittelbare,

einfache Identität, und das Gesetz ist gleichgültig gegen seine

Existenz; die Erscheinung hat noch einen andern Inhalt gegen den Inhalt

des Gesetzes. Jener ist zwar der unwesentliche, und das Zurückgehen in

diesen; aber für das Gesetz ist er ein Erstes, das nicht durch dieses

gesetzt ist; er ist daher als Inhalt äußerlich mit dem Gesetze

verbunden. Die Erscheinung ist eine Menge näherer Bestimmungen, die dem

Diesen oder dem Konkreten angehören und nicht im Gesetze enthalten,

sondern durch ein Anderes bestimmt sind. —Zweitens das, was die

Erscheinung von dem Gesetze Verschiedenes enthält, bestimmte sich als

ein Positives oder als ein anderer Inhalt; aber es ist wesentlich ein

Negatives; es ist die Form und ihre Bewegung als solche, die der

Erscheinung zukommt. Das Reich der Gesetze ist der ruhige Inhalt der

Erscheinung; diese ist derselbe aber sich im unruhigen Wechsel und als

die Reflexion in anderes darstellend. Sie ist das Gesetz als die

negative sich schlechthin verändernde Existenz, die Bewegung des

Übergehens in Entgegengesetzte, des sich Aufhebens und des Zurückgehens

in die Einheit. Diese Seite der unruhigen Form oder der Negativität

enthält das Gesetz nicht; die Erscheinung ist daher gegen das Gesetz

die Totalität, denn sie enthält das Gesetz, aber auch noch mehr,

nämlich das Moment der sich selbst bewegenden Form.—Dieser Mangel ist

drittens am Gesetze so vorhanden, daß dessen Inhalt nur erst ein

verschiedener, damit ein gegen sich gleichgültiger ist; daher die

Identität seiner Seiten miteinander nur erst eine unmittelbare und

damit innere, oder noch nicht nothwendige ist. Im Gesetze sind zwei

Inhaltsbestimmungen als wesentlich verbunden (z.B. im Gesetze der

Bewegung des Falls die Raumgröße und die Zeitgröße; die durchloffenen

Räume verhalten sich wie die Quadrate der verflossenen Zeiten); sie

sind verbunden; diese Beziehung ist nur erst eine unmittelbare. Sie ist

daher gleichfalls nur erst eine gesetzte, wie in der Erscheinung das

Unmittelbare überhaupt die Bedeutung des Gesetztseyns erhalten bat. Die

wesentliche Einheit der beiden Seiten des Gesetzes wäre ihre

Negativität, daß nämlich die eine an ihr selbst ihre andere enthielte;

aber diese wesentliche Einheit ist noch nicht am Gesetze

hervorgetreten. (—So ist es nicht im Begriffe des im Falle

durchloffenen Raumes enthalten, daß ihm die Zeit als Quadrat

entspricht. Weil der Fall eine sinnliche Bewegung ist, ist er die

Beziehung von Zeit und Raum; aber erstens liegt es in der Bestimmung

der Zeit selbst nicht,—d. h. wie die Zeit nach ihrer Vorstellung

genommen wird, daß sie sich auf den Raum bezieht, und umgekehrt; man

sagt, man könne sich die Zeit sehr wohl ohne den Raum und den Raum ohne

die Zeit vorstellen; das eine tritt also äußerlich zu dem andern hinzu,

welche äußerliche Beziehung die Bewegung ist. Zweitens ist die nähere

Bestimmung gleichgültig, nach welchen Größen sich in der Bewegung Raum

und Zeit zu einander verhalten. Das Gesetz hierüber wird aus der

Erfahrung erkannt; insofern ist es nur unmittelbar; es erfordert noch

einen Beweis, d. h. eine Vermittelung, für das Erkennen, daß das Gesetz

nicht nur Statt hat, sondern nothwendig ist; diesen Beweis und seine

objektive Nothwendigkeit enthält das Gesetz als solches nicht.—) Das

Gesetz ist daher nur die positive Wesentlichkeit der Erscheinung, nicht

ihre negative, nach welcher die Inhaltsbestimmungen Momente der Form

sind, als solche in ihr Anderes übergehen, und an ihnen selbst ebenso

sehr nicht sie, sondern ihr anderes sind. Im Gesetze ist also zwar das

Gesetztseyn der einen Seite desselben das Gesetztseyn der andern; aber

ihr Inhalt ist gleichgültig gegen diese Beziehung, er enthält nicht an

ihm selbst dieß Gesetztseyn. Das Gesetz ist daher wohl die wesentliche

Form, aber noch nicht die in ihre Seiten als Inhalt reflektirte, reale

Form.

B. Die erscheinende und die an-sich-seynede Welt.

I. Die existirende Welt erhebt sich ruhig zu einem Reiche von Gesetzen;

der nichtige Inhalt ihres mannigfaltigen Daseyns hat in einem Andern

sein Bestehen; sein Bestehen ist daher seine Auflösung. Aber in diesem

Andern geht das Erscheinende auch mit sich selbst zusammen; so ist die

Erscheinung in ihrem Wandel auch ein Bleiben, und ihr Gesetztseyn ist

Gesetz. Das Gesetz ist diese einfache Identität der Erscheinung mit

sich; daher die Grundlage, nicht der Grund derselben; denn es ist nicht

die negative Einheit der Erscheinung; sondern als ihre einfache

Identität, die unmittelbare als abstrakte Einheit, neben welcher daher

auch der andre Inhalt derselben Statt hat. Der Inhalt ist dieser, hängt

in sich zusammen, oder hat seine negative Reflexion innerhalb seiner

selbst. Er ist in ein anderes reflektirt; dieß Andere ist selbst eine

Existenz der Erscheinung; die erscheinenden Dinge haben ihre Gründe und

Bedingungen an andern erscheinenden Dingen.

In der That aber ist das Gesetz auch das Andere der Erscheinung als

solcher, und ihre negative Reflexion als in ihr Anderes. Der Inhalt der

Erscheinung, der vom Inhalt des Gesetzes verschieden ist, ist das

Existirende, das seine Negativität zu seinem Grunde hat oder in sein

Nichtseyn reflektirt ist. Aber dieß Andere, das auch ein Existirendes

ist, ist gleichfalls ein solches in sein Nichtseyn Reflektirtes; es ist

also dasselbe, und das Erscheinende ist darin in der That nicht in ein

anderes, sondern in sich reflektirt; eben diese Reflexion des

Gesetztseyns in sich ist das Gesetz. Aber als Erscheinendes ist es

wesentlich in sein Nichtseyn reflektirt, oder seine Identität ist

selbst wesentlich ebenso sehr seine Negativität und sein Anderes. Die

Reflexion-in-sich der Erscheinung, das Gesetz, ist also auch nicht nur

ihre identische Grundlage, sondern sie hat an ihm ihren Gegensatz, und

es ist ihre negative Einheit.

Dadurch hat sich nun die Bestimmung des Gesetzes an ihm selbst

verändert.

Zunächst ist es nur ein verschiedener Inhalt, und die formale Reflexion

des Gesetztseyns in sich, so daß das Gesetztseyn der einen seiner

Seiten das Gesetztseyn der andern ist. Weil es aber auch die negative

Reflexion in sich ist, so verhalten sich seine Seiten nicht nur als

verschiedene, sondern als negativ sich auf einander beziehende.—Oder

das Gesetz bloß für sich betrachtet, so sind die Seiten seines Inhalts

gleichgültige gegen einander; aber ebenso sehr sind sie durch ihre

Identität aufgehobene; das Gesetztseyn der einen ist das Gesetztseyn

der andern; also ist das Bestehen einer jeden auch das Nichtbestehen

ihrer selbst. Dieß Gesetztseyn der einen in der andern ist ihre

negative Einheit und jedes ist nicht nur das Gesetztseyn ihrer, sondern

auch der andern, oder jede ist selbst diese negative Einheit. Die

positive Identität, welche sie im Gesetze als solchem haben, ist nur

erst ihre innere Einheit, welche des Beweises und der Vermittelung

bedarf, weil diese negative Einheit noch nicht an ihnen gesetzt ist.

Aber indem die verschiedenen Seiten des Gesetzes nunmehr bestimmt sind,

als in ihrer negativen Einheit verschiedene zu seyn, oder als solche,

deren jedes sein Anderes an ihm selbst enthält und zugleich als

Selbstständiges dieß sein Andersseyn von sich abstößt, so ist die

Identität des Gesetzes nunmehr auch eine gesetzte und reale.

Damit hat also das Gesetz das mangelnde Moment der negativen Form

seiner Seiten gleichfalls erhalten; das Moment, das vorhin noch der

Erscheinung angehörte; die Existenz ist somit vollständig in sich

zurückgegangen, und hat sich in ihr absolutes an- und für-sichseyendes

Andersseyn reflektirt. Das, was vorher Gesetz war, ist daher nicht mehr

nur Eine Seite des Ganzen, dessen andere die Erscheinung als solche

war, sondern ist selbst das Ganze. Sie ist die wesentliche Totalität

der Erscheinung, so daß sie nun auch das Moment der Unwesentlichkeit,

das noch dieser zukam, enthält; aber als die reflektirte, an sich

seyende Unwesentlichkeit, d. h. als die wesentliche Negativität.—Das

Gesetz ist als unmittelbarer Inhalt, bestimmt überhaupt, unterschieden

von andern Gesetzen, und es giebt deren eine unbestimmbare Menge. Aber

indem es die wesentliche Negativität nun an ihm selbst hat, enthält es

nicht mehr eine solche nur gleichgültige, zufällige Inhaltsbestimmung;

sondern sein Inhalt ist alle Bestimmtheit überhaupt, in wesentlicher

sich zur Totalität machenden Beziehung. So ist die in sich reflektirte

Erscheinung nun eine Welt, die sich als an und für sich seyende über

der erscheinenden Welt aufthut.

Das Reich der Gesetze enthält nur den einfachen, wandellosen aber

verschiedenen Inhalt der existirenden Welt. Indem es nun aber die

totale Reflexion von dieser ist, enthält es auch das Moment ihrer

wesenlosen Mannigfaltigkeit. Dieses Moment der Veränderlichkeit und

Veränderung als in sich reflektirtes, wesentliches, ist die absolute

Negativität oder die Form überhaupt als solche, deren Momente aber in

der an- und für-sichseyenden Welt die Realität selbstständiger, aber

reflektirter Existenz haben; so wie umgekehrt diese reflektirte

Selbstständigkeit nunmehr die Form an ihr selbst hat, und dadurch ihr

Inhalt nicht ein bloß mannigfaltiger, sondern ein wesentlich mit sich

zusammenhängender ist.

—Diese an und für sich seyende Welt heißt auch die übersinnliche Welt;

insofern die existirende Welt als sinnliche, nämlich als solche

bestimmt wird, die für die Anschauung, das unmittelbare Verhalten des

Bewußtseyns, ist.—Die übersinnliche Welt hat gleichfalls

Unmittelbarkeit, Existenz, aber reflektirte, wesentliche Existenz. Das

Wesen hat noch kein Daseyn; aber es ist, und in tieferem Sinne, als das

Seyn; das Ding ist der Beginn der reflektirten Existenz; es ist eine

Unmittelbarkeit, die noch nicht gesetzt ist, als wesentliche oder

reflektirte; es ist aber in Wahrheit nicht ein seyendes Unmittelbares.

Die Dinge erst, als Dinge einer andern, übersinnlichen Welt sind

gesetzt, erstens als wahrhafte Existenzen, und zweitens als das Wahre

gegen das Seyende;—in ihnen ist es anerkannt, daß es ein von dem

unmittelbaren Seyn unterschiedenes Seyn gibt, das wahrhafte Existenz

ist. Eines Theils ist in dieser Bestimmung die sinnliche Vorstellung

überwunden, welche nur dem unmittelbaren Seyn des Gefühls und der

Anschauung Existenz zuschreibt; andern Theils aber auch die bewußtlose

Reflexion, welche zwar die Vorstellung von Dingen, Kräften, Innerlichem

und so fort hat, ohne zu wissen, daß solche Bestimmungen nicht

sinnliche oder seyende Unmittelbarkeiten, sondern reflektirte

Existenzen sind.

2. Die an und für sich seyende Welt ist die Totalität der Existenz; es

ist nichts Anderes außer ihr. Indem sie aber an ihr selbst die absolute

Negativität oder Form ist, so ist ihre Reflexion-in-sich, negative

Beziehung auf sich. Sie enthält den Gegensatz, und stößt sich ab in

sich als die wesentliche Welt, und in sich als die Welt des Andersseyns

oder die Welt der Erscheinung. So ist sie darum, weil sie die Totalität

ist, auch nur als eine Seite derselben, und macht in dieser Bestimmung

eine gegen die Welt der Erscheinung verschiedene Selbstständigkeit aus.

Die erscheinende Welt hat an der wesentlichen Welt ihre negative

Einheit, in der sie zu Grunde und in die sie als in ihren Grund

zurückgeht. Ferner ist die wesentliche Welt auch der setzende Grund der

erscheinenden Welt; denn, die absolute Form in ihrer Wesentlichkeit

enthaltend, hebt sich ihre Identität mit sich auf, macht sich zum

Gesetztseyn und ist als diese gesetzte Unmittelbarkeit die erscheinende

Welt.

Sie ist ferner nicht nur überhaupt Grund der erscheinenden Welt,

sondern ihr bestimmter Grund. Schon als das Reich der Gesetze ist sie

mannigfaltiger Inhalt, und zwar der wesentliche der erscheinenden Welt,

und als inhaltsvoller Grund, der bestimmte Grund der andern, aber nur

diesem Inhalt nach; denn die erscheinende Welt hatte noch

mannigfaltigen andern Inhalt als jenes Reich, weil ihr noch das

negative Moment eigenthümlich zukam. Aber indem das Reich der Gesetze

dieß Moment nun gleichfalls an ihm hat, so ist es die Totalität des

Inhalts der erscheinenden Welt und der Grund aller ihrer

Mannigfaltigkeit. Aber sie ist zugleich das negative derselben, so ist

die derselben entgegengesetzte Welt.—Nämlich in der Identität beider

Welten, und indem die eine der Form nach bestimmt ist, als die

wesentliche und die andere als dieselbe aber als gesetzte und

unwesentliche, hat sich zwar die Grundbeziehung wieder hergestellt;

aber zugleich als die Grundbeziehung der Erscheinung, nämlich als

Beziehung nicht eines identischen Inhalts, noch auch eines bloß

verschiedenen, wie das Gesetz ist, sondern als totale Beziehung, oder

als negative Identität und wesentliche Beziehung des Inhalts als

entgegengesetzten.—Das Reich der Gesetze ist nicht nur dieß, daß das

Gesetztseyn eines Inhalts das Gesetztseyn eines Andern ist, sondern

diese Identität ist wesentlich, wie sich ergeben hat, auch negative

Einheit; jede der beiden Seiten des Gesetzes ist in der negativen

Einheit an ihr selbst ihr anderer Inhalt; das Andere ist daher nicht

unbestimmt ein Anderes überhaupt, sondern es ist ihr Anderes, oder es

enthält gleichfalls die Inhaltsbestimmung von jener; so sind die beiden

Seiten entgegengesetzte. Indem das Reich der Gesetze nun dieß negative

Moment und den Gegensatz an ihm hat, und sich somit als die Totalität,

von sich selbst in eine an und für sich seyende und eine erscheinende

Welt abstößt, so ist die Identität beider die wesentliche Beziehung der

Entgegensetzung.—Die Grundbeziehung als solche ist der in seinem

Widerspruch zu Grunde gegangene Gegensatz; und die Existenz der mit

sich selbst zusammengehende Grund. Aber die Existenz wird zur

Erscheinung; der Grund ist in der Existenz aufgehoben; er stellt sich

als Rückkehr der Erscheinung in sich, wieder her; aber zugleich als

aufgehobener, nämlich als Grundbeziehung entgegengesetzter

Bestimmungen; die Identität solcher aber ist wesentlich Werden und

Übergehen, nicht mehr die Grundbeziehung als solche.

Die an und für sich seyende Welt ist also selbst eine in sich in die

Totalität des mannigfaltigen Inhalts unterschiedene Welt; sie ist

identisch mit der erscheinenden oder gesetzten, insofern Grund

derselben, aber ihr identischer Zusammenhang ist zugleich als

Entgegensetzung bestimmt, weil die Form der erscheinenden Welt die

Reflexion in ihr Andersseyn ist, sie also in der an und für sich

seyenden Welt wahrhaft so in sich selbst zurückgegangen ist, als diese

ihre entgegengesetzte ist. Die Beziehung ist also bestimmt diese, daß

die an und für sich seyende Welt die verkehrte der erscheinenden ist.

Wissenschaft der Logik — Band 1 · 第 47 / 52 题