C. Auflösung der Erscheinung.

Die an und für sich seyende Welt ist der bestimmte Grund der

erscheinenden Welt, und ist dieß nur, insofern sie an ihr selbst das

negative Moment und damit die Totalität der Inhaltsbestimmungen und

ihrer Veränderungen ist, welche der erscheinenden Welt entspricht, aber

zugleich ihre durchaus entgegengesetzte Seite ausmacht. Beide Welten

verhalten sich also so zu einander, daß was in der erscheinenden Welt

positiv, in der an und für sich seyenden Welt negativ, umgekehrt was in

jener negativ, in dieser positiv ist. Der Nordpol in der erscheinenden

Welt, ist an und für sich der Südpol, und umgekehrt; die positive

Elektricität ist an sich negative u.s.f. Was im erscheinenden Daseyn

böse, Unglück u.s.f. ist, ist an und für sich gut und ein Glück.[15]

[15] Vergl. Phänomenologie des Geistes. S. 121 ff.

In der That ist gerade in diesem Gegensatz beider Welten ihr

Unterschied verschwunden, und was an und für sich seyende Welt seyn

sollte, ist selbst erscheinende Welt, und diese umgekehrt an ihr selbst

wesentliche Welt.—Die erscheinende Welt ist zunächst bestimmt als die

Reflexion in das Andersseyn, so daß ihre Bestimmungen und Existenzen in

einem Andern ihren Grund und Bestehen haben; aber indem dieß Andre

gleichfalls ein solches in ein anderes Reflektirtes ist, so beziehen

sie sich darin nur auf ein sich aufhebendes Anderes, somit auf sich

selbst; die erscheinende Welt ist hiermit an ihr selbst sich selbst

gleiches Gesetz.—Umgekehrt die an und für sich seyende Welt ist

zunächst der mit sich identische, dem Andersseyn und Wechsel entnommene

Inhalt; aber dieser, als vollständige Reflexion der erscheinenden Welt

in sich selbst, oder weil seine Verschiedenheit in sich reflektirter

und absoluter Unterschied ist, so enthält er das negative Moment und

die Beziehung auf sich als auf das Andersseyn; er wird dadurch sich

selbst entgegengesetzter, sich verkehrender, wesenloser Inhalt. Ferner

hat dieser Inhalt der an und für sich seyenden Welt damit auch die Form

unmittelbarer Existenz erhalten. Denn sie ist zunächst Grund der

erscheinenden; aber indem sie die Entgegensetznng an ihr selbst hat,

ist sie ebenso sehr aufgehobener Grund und unmittelbare Existenz.

Die erscheinende und die wesentliche Welt sind hiermit jede an ihr

selbst die Totalität der mit sich identischen Reflexion und der

Reflexion-in-Anderes, oder des An-und-für-sich-seyns und des

Erscheinens. Sie sind beide die selbstständigen Ganzen der Existenz;

die eine sollte nur die reflektirte Existenz, die andere die

unmittelbare Existenz seyn; aber jede kontinuirt sich in ihrer andern

und ist daher an ihr selbst die Identität dieser beiden Momente. Was

also vorhanden ist, ist diese Totalität, welche sich von sich selbst in

zwei Totalitäten abstößt, die eine die reflektirte Totalität, und die

andere die unmittelbare. Beide sind erstlich Selbstständige, aber sie

sind dieß nur als Totalitäten, und dieß sind sie insofern, daß jede

wesentlich das Moment der andern an ihr hat. Die unterschiedene

Selbstständigkeit einer jeden, der als unmittelbar und der als

reflektirt bestimmten, ist daher nunmehr so gesetzt, nur als

wesentliche Beziehung auf die andre zu seyn, und ihre Selbstständigkeit

in dieser Einheit beider zu haben.

Es wurde vom Gesetz der Erscheinung ausgegangen; dieses ist die

Identität eines verschiedenen Inhalts mit einem andern Inhalte, so daß

das Gesetztseyn des einen das Gesetztseyn des andern ist. Im Gesetze

ist noch dieser Unterschied vorhanden, daß die Identität seiner Seiten

nur erst eine innere ist, und diese Seiten sie noch nicht an ihnen

selbst haben; damit ist eines Theils jene Identität nicht realisirt;

der Inhalt des Gesetzes ist nicht als identischer, sondern ein

gleichgültiger, verschiedener Inhalt; andern Theils ist er damit nur an

sich so bestimmt, daß das Gesetztseyn des einen, das Gesetztseyn des

andern ist; dieß ist noch nicht an ihm vorhanden. Nunmehr aber ist das

Gesetz realisirt; seine innere Identität ist zugleich daseyende, und

umgekehrt ist der Inhalt des Gesetzes in die Idealität erhoben; denn er

ist an ihm selbst aufgehobener, in sich reflektirter, indem jede Seite

an ihr ihre andere hat, und damit wahrhaft mit ihr und mit sich

identisch ist.

So ist das Gesetz wesentliches Verhältniß. Die Wahrheit der

unwesentlichen Welt ist zunächst eine ihr andere an und für sich

seyende Welt; aber diese ist die Totalität, indem sie, sie selbst und

jene erste ist; so sind beide unmittelbare Existenzen und damit

Reflexionen in ihr Andersseyn, als auch eben damit wahrhaft in sich

reflektirte. Welt drückt überhaupt die formlose Totalität der

Mannigfaltigkeit aus; diese Welt, sowohl als wesentliche wie als

erscheinende ist zu Grunde gegangen, indem die Mannigfaltigkeit

aufgehört hat, eine bloß verschiedene zu seyn; so ist sie noch

Totalität oder Universum aber als wesentliches Verhältniß. Es sind zwei

Totalitäten des Inhalts in der Erscheinung entstanden; zunächst sind

sie als gleichgültige Selbstständige gegen einander bestimmt und haben

zwar die Form jede an ihr selbst, aber nicht gegen einander; diese aber

hat sich auch als ihre Beziehung gezeigt, und das wesentliche

Verhältniß ist die Vollendung ihrer Formeinheit.

Drittes Kapitel. Das wesentliche Verhältniß.

Die Wahrheit der Erscheinung ist das wesentliche Verhältniß. Sein

Inhalt hat unmittelbare Selbstständigkeit, und zwar die seyende

Unmittelbarkeit, und die reflektirte Unmittelbarkeit oder die mit sich

identische Reflexion. Zugleich ist er in dieser Selbstständigkeit ein

relativer, schlechthin nur als Reflexion in sein Anderes, oder als

Einheit der Beziehung mit seinem Andern. In dieser Einheit ist der

selbstständige Inhalt ein Gesetztes, Aufgehobenes; aber eben diese

Einheit macht seine Wesentlichkeit und Selbstständigkeit aus; diese

Reflexion in Anderes ist Reflexion in sich selbst. Das Verhältniß hat

Seiten, weil es Reflexion in Anderes ist; so hat es den Unterschied

seiner selbst an ihm; und die Seiten desselben sind selbstständiges

Bestehen, indem sie in ihrer gleichgültigen Verschiedenheit gegen

einander, in sich selbst gebrochen sind, so daß das Bestehen einer

jeden, ebenso sehr nur seine Bedeutung in der Beziehung auf die andere

oder in ihrer negativen Einheit hat.

Das wesentliche Verhältniß ist daher zwar noch nicht das wahrhafte

Dritte zum Wesen und zur Existenz; aber enthält bereits die bestimmte

Vereinigung beider. Das Wesen ist in ihm so realisirt, daß es

selbstständig-existirende zu seinem Bestehen hat; und diese sind aus

ihrer Gleichgültigkeit in ihre wesentliche Einheit zurückgegangen, so

daß sie nur diese zu ihrem Bestehen haben. Die Reflexions-Bestimmungen

des Positiven und Negativen sind gleichfalls in sich reflektirte nur

als reflektirt in ihr Entgegengesetztes; aber sie haben keine andere

Bestimmung als diese ihre negative Einheit; das wesentliche Verhältniß

hingegen hat solche zu seinen Seiten, welche als selbstständige

Totalitäten gesetzt sind. Es ist dieselbe Entgegensetzung als die des

Positiven und Negativen; aber zugleich als eine verkehrte Welt. Die

Seite des wesentlichen Verhältnisses ist eine Totalität, die aber als

wesentlich ein Entgegengesetztes, ein Jenseits seiner hat; es ist nur

Erscheinung; seine Existenz ist vielmehr nicht die seinige, sondern die

seines Andern. Es ist daher ein in sich selbst Gebrochenes; aber dieß

sein Aufgehobenseyn besteht darin, daß es die Einheit seiner selbst und

seines Andern also Ganzes ist, und eben darum hat es selbstständige

Existenz und ist wesentliche Reflexion in sich.

Dieß ist der Begriff des Verhältnisses. Zunächst aber ist die

Identität, die es enthält, noch nicht vollkommen; die Totalität, welche

jedes relative an ihm selbst ist, ist erst ein Inneres; die Seite des

Verhältnisses ist zunächst gesetzt in einer der Bestimmungen der

negativen Einheit; die eigene Selbstständigkeit jeder der beiden Seiten

ist dasjenige, was die Form des Verhältnisses ausmacht. Seine Identität

ist daher nur eine Beziehung, außerhalb welcher ihre Selbstständigkeit

fällt; nämlich in die Seiten; es ist noch nicht die reflektirte Einheit

jener Identität und der selbstständigen Existenzen vorhanden, noch

nicht die Substanz.—Der Begriff des Verhältnisses hat sich daher zwar

ergeben, Einheit der reflektirten und der unmittelbaren

Selbstständigkeit zu seyn. Aber zuerst ist dieser Begriff selbst noch

unmittelbar, seine Momente daher unmittelbare gegen einander, und die

Einheit deren wesentliche Beziehung, die erst dann die wahrhafte, dem

Begriffe entsprechende Einheit ist, insofern sie sich realisirt,

nämlich durch ihre Bewegung als jene Einheit gesetzt hat.

Das wesentliche Verhältniß ist daher unmittelbar das Verhältniß des

Ganzen und der Theile;—die Beziehung der reflektirten und der

unmittelbaren Selbstständigkeit, so daß beide zugleich nur sind als

sich gegenseitig bedingend und voraussetzend.

In diesem Verhältnisse ist noch keine der Seiten als Moment der andern

gesetzt, ihre Identität ist daher selbst eine Seite; oder sie ist nicht

ihre negative Einheit. Es geht darum zweitens darein über, daß die eine

Moment der andern und in ihr als in ihrem Grunde, dem wahrhaft

Selbstständigen von beiden, ist;—Verhältniß der Kraft und ihrer

Äußerung.

Drittens hebt sich die noch vorhandene Ungleichheit dieser Beziehung

auf, und das letzte Verhältniß ist das des Innern und Äußern.—In diesem

ganz formell gewordenen Unterschiede geht das Verhältniß selbst zu

Grunde, und die Substanz oder das Wirkliche tritt hervor, als die

absolute Einheit der unmittelbaren und der reflektirten Existenz.

A. Das Verhältniß des Ganzen und der Theile.

Das wesentliche Verhältniß enthält erstens die in sich reflektirte

Selbstständigkeit der Existenz; so ist es die einfache Form, deren

Bestimmungen zwar auch Existenzen, aber zugleich gesetzte, Momente in

der Einheit gehalten, sind. Diese in sich reflektirte Selbstständigkeit

ist zugleich Reflexion in ihr Entgegengesetztes, nämlich die

unmittelbare Selbstständigkeit; und ihr Bestehen ist wesentlich ebenso

sehr als es eigene Selbstständigkeit ist, diese Identität mit seinem

Entgegengesetzten.—Eben damit ist auch unmittelbar zweitens die andre

Seite gesetzt; die unmittelbare Selbstständigkeit, welche als das Andre

bestimmt, eine vielfache Mannigfaltigkeit in sich ist, aber so daß

diese Mannigfaltigkeit wesentlich auch die Beziehung der andern Seite,

die Einheit der reflektirten Selbstständigkeit an ihr hat. Jene Seite,

das Ganze, ist die Selbstständigkeit, welche die an und für sich

seyende Welt ausmachte; die andere Seite, die Theile, ist die

unmittelbare Existenz, welche die erscheinende Welt war. Im

Verhältnisse des Ganzen und der Theile sind die beiden Seiten diese

Selbstständigkeiten, aber so daß jede die andere in ihr scheinen hat,

und nur ist zugleich als diese Identität beider. Weil nun das

wesentliche Verhältniß nur erst das erste, unmittelbare ist, so ist die

negative Einheit und die positive Selbstständigkeit durch das Auch

verbunden; beide Seiten sind zwar als Momente gesetzt, aber ebenso sehr

als existirende Selbstständigkeiten.—Daß beide als Momente gesetzt

sind, dieß ist daher so vertheilt, daß erstens das Ganze, die

reflektirte Selbstständigkeit, als Existirendes und in ihr die andere,

die unmittelbare als Moment ist;—hier macht das Ganze die Einheit

beider Seiten, die Grundlage aus, und die unmittelbare Existenz ist als

Gesetztseyn.—Umgekehrt ist auf der andern Seite, nämlich der Seite der

Theile, die unmittelbare, in sich mannigfaltige Existenz, die

selbstständige Grundlage; die reflektirte Einheit dagegen, das Ganze

ist nur äußerliche Beziehung.

2. Dieß Verhältniß enthält somit die Selbstständigkeit der Seiten, und

ebenso sehr ihr Aufgehobenseyn, und beides schlechthin in Einer

Beziehung. Das Ganze ist das Selbstständige, die Theile sind nur

Momente dieser Einheit; aber ebenso sehr sind sie auch das

Selbstständige, und ihre reflektirte Einheit nur ein Moment; und jedes

ist in seiner Selbstständigkeit schlechthin das Relative eines Andern.

Dieß Verhältniß ist daher der unmittelbare Widerspruch an ihm selbst,

und hebt sich auf.

Dieß näher betrachtet, so ist das Ganze die reflektirte Einheit, welche

selbstständiges Bestehen für sich hat; aber dieß ihr Bestehen ist

ebenso sehr von ihr abgestoßen; das Ganze ist als die negative Einheit,

negative Beziehung auf sich selbst; so ist sie sich entäußert; sie hat

ihr Bestehen an ihrem Entgegengesetzten, der mannigfaltigen

Unmittelbarkeit, den Theilen. Das Ganze besteht daher aus den Theilen;

so daß es nicht etwas ist ohne sie. Es ist also das ganze Verhältniß

und die selbstständige Totalität; aber gerade aus demselben Grunde ist

es nur ein Relatives, denn was es zur Totalität macht, ist vielmehr

sein Anderes, die Theile; und es hat nicht an sich selbst, sondern an

seinem Andern sein Bestehen.

So sind die Theile gleichfalls das ganze Verhältniß. Sie sind die

unmittelbare Selbstständigkeit gegen die reflektirte, und bestehen

nicht im Ganzen, sondern sind für sich. Sie haben ferner dieß Ganze als

ihr Moment an ihnen; es macht ihre Beziehung aus; ohne Ganzes giebt es

keine Theile. Aber weil sie das Selbstständige sind, so ist diese

Beziehung nur ein äußerliches Moment, gegen welches sie an und für sich

gleichgültig sind. Zugleich aber fallen die Theile als mannigfaltige

Existenz in sich selbst zusammen, denn diese ist das reflexionslose

Seyn; sie haben ihre Selbstständigkeit nur in der reflektirten Einheit,

welche sowohl diese Einheit als auch die existirende Mannigfaltigkeit

ist; das heißt, sie haben Selbstständigkeit nur im Ganzen, das aber

zugleich die den Theilen andere Selbstständigkeit ist.

Das Ganze und die Theile bedingen sich daher gegenseitig; aber das hier

betrachtete Verhältniß, steht zugleich höher, als die Beziehung des

Bedingten und der Bedingung auf einander, wie sie sich oben bestimmt

hatte. Diese Beziehung ist hier realisirt; nämlich es ist gesetzt, daß

die Bedingung so die wesentliche Selbstständigkeit des Bedingten ist,

daß sie durch dieses vorausgesetzt wird. Die Bedingung als solche ist

nur das Unmittelbare, und nur an sich vorausgesetzt. Das Ganze aber ist

die Bedingung zwar der Theile, aber es enthält zugleich unmittelbar

selbst, daß auch es nur ist, insofern es die Theile zur Voraussetzung

hat. Indem so beide Seiten des Verhältnisses gesetzt sind als sich

gegenseitig bedingend, ist jede eine unmittelbare Selbstständigkeit an

ihr selbst, aber ihre Selbstständigkeit ist ebenso sehr vermittelt oder

gesetzt durch die andere. Das ganze Verhältniß ist durch diese

Gegenseitigkeit die Rückkehr des Bedingens in sich selbst, das nicht

Relative, das Unbedingte.

Indem nun die Seiten des Verhältnisses jede nicht in ihr selbst ihre

Selbstständigkeit, sondern in ihrer andern hat, so ist nur Eine

Identität beider vorhanden, in welcher beide nur Momente sind; aber

indem jede an ihr selbst selbstständig ist, so sind sie zwei

selbstständige Existenzen, die gegen einander gleichgültig sind.

Nach der ersten Rüksicht, der wesentlichen Identität dieser Seiten, ist

das Ganze den Theilen und die Theile dem Ganzen gleich. Es ist nichts

im Ganzen, was nicht in den Theilen, und nichts in den Theilen, was

nicht im Ganzen ist. Das Ganze ist nicht abstrakte Einheit, sondern die

Einheit als einer verschiedenen Mannigfaltigkeit; diese Einheit aber

als das, worin das Mannigfaltige sich auf einander bezieht, ist die

Bestimmtheit desselben, wodurch es Theil ist. Das Verhältniß hat also

eine untrennbare Identität, und mir Eine Selbstständigkeit.

Aber ferner ist das Ganze den Theilen gleich; allein nicht denselben

als Theilen; das Ganze ist die reflektirte Einheit, die Theile aber

machen das bestimmte Moment oder das Andersseyn der Einheit aus, und

sind das verschiedene Mannigfaltige. Das Ganze ist ihnen nicht gleich

als diesem selbstständigen Verschiedenen, sondern als ihnen zusammen.

Dieß ihr Zusammen aber ist nichts Anderes, als ihre Einheit, das Ganze

als solches. Das Ganze ist also in den Theilen nur sich selbst gleich,

und die Gleichheit desselben und der Theile drückt nur die Tautologie

aus, daß das Ganze als Ganzes nicht den Theilen, sondern dem Ganzen

gleich ist.

Umgekehrt sind die Theile dem Ganzen gleich; aber weil sie das Moment

des Andersseyns an ihnen selbst sind, so sind sie ihm nicht gleich als

der Einheit, sondern so daß eine seiner mannigfaltigen Bestimmungen auf

den Theil kommt, oder daß sie ihm als Mannigfaltigem gleich sind; das

heißt, sie sind ihm als getheiltem Ganzen d. i. als den Theilen gleich.

Es ist hiermit dieselbe Tautologie vorhanden, daß die Theile als

Theile, nicht dem Ganzen als solchem, sondern in ihm sich selbst, den

Theilen, gleich sind.

Das Ganze und die Theile fallen auf diese Weise gleichgültig aus

einander; jede dieser Seiten bezieht sich nur auf sich. Aber so aus

einander gehalten zerstören sie sich selbst. Das Ganze, das

gleichgültig ist gegen die Theile, ist die abstrakte, in sich nicht

unterschiedene Identität; diese ist Ganzes nur als in sich selbst

unterschieden, und zwar so in sich unterschieden, daß diese

mannigfaltigen Bestimmungen in sich reflektirt sind und unmittelbare

Selbstständigkeit haben. Und die Reflexionsidentität hat sich durch

ihre Bewegung gezeigt, diese Reflexion in ihr Anderes zu ihrer Wahrheit

zu haben.—Ebenso sind die Theile als gleichgültig gegen die Einheit des

Ganzen, nur das unbezogene Mannigfaltige, das in sich Andere, welches

als solches das Andere seiner selbst und sich nur Aufhebende ist.—Diese

Beziehung-auf-sich jeder der beiden Seiten, ist ihre Selbstständigkeit;

aber diese ihre Selbstständigkeit, die jede für sich hat, ist vielmehr

die Negation ihrer selbst. Jede hat daher ihre Selbstständigkeit nicht

an ihr selbst, sondern an der andern; diese andere, die das Bestehen

ausmacht, ist ihr vorausgesetztes Unmittelbare, das Erstes und ihr

Anfang seyn soll; aber dieses Erste einer jeder ist selbst nur ein

solches, das nicht Erstes ist, sondern an dem andern seinen Anfang hat.

Die Wahrheit des Verhältnisses besteht also in der Vermittelung; sein

Wesen ist die negative Einheit, in welcher ebenso wohl die reflektirte

als die seyende Unmittelbarkeit aufgehoben sind. Das Verhältniß ist der

Widerspruch, der in seinen Grund zurückgeht, in die Einheit, welche als

rückkehrend die reflektirte Einheit ist, aber indem diese ebenso sehr

sich als aufgehobene gesetzt hat, bezieht sie sich negativ auf sich

selbst, hebt sich auf, und macht sich zur seyenden Unmittelbarkeit.

Aber diese ihre negative Beziehung, insofern sie ein Erstes und

Unmittelbares ist, ist nur vermittelt durch ihr Anderes, und ebenso

sehr ein Gesetztes. Dieß Andere, die seyende Unmittelbarkeit, ist

ebenso sehr nur als aufgehobene; ihre Selbstständigkeit ist ein Erstes,

aber nur um zu verschwinden, und hat ein Daseyn, das gesetzt und

vermittelt ist.

In dieser Bestimmung ist das Verhältniß nicht mehr das des Ganzen und

der Theile; die Unmittelbarkeit, welche seine Seiten hatten, ist in

Gesetztseyn und Vermittelung übergegangen; es ist jede gesetzt,

insofern sie unmittelbar ist, als sich aufhebend, und in die andere

übergehend; und insofern sie selbst negative Beziehung ist, zugleich

durch die andere als durch ihr Positives bedingt zu seyn; wie auch ihr

unmittelbares Übergehen ebenso sehr ein Vermitteltes ist, ein Aufheben

nämlich, das durch die andere gesetzt wird.—So ist das Verhältniß des

Ganzen und der Theile in das Verhältniß der Kraft und ihrer Äußerung

übergegangen.

Anmerkung.

Es ist oben (1ster Th. 1ste Abth. S. 216) die Antinomie der unendlichen

Theilbarkeit der Materie, beim Begriffe der Quantität betrachtet

worden. Die Quantität ist die Einheit der Kontinuität und der

Diskretion; sie enthält im selbstständigen Eins sein

Zusammengeflossenseyn mit andern, und in dieser sich ohne Unterbrechung

fortsetzenden Identität mit sich ebenso die Negation derselben. Indem

die unmittelbare Beziehung dieser Momente der Quantität, als das

wesentliche Verhältniß des Ganzen und der Theile, das Eins der

Quantität als Theil, die Kontinuität desselben aber als Ganzes, das

zusammengesetzt ist aus Theilen, ausgedrückt wird, so besteht die

Antinomie in dem Widerspruche, der am Verhältnisse des Ganzen und der

Theile, vorgekommen und aufgelöst worden ist.—Ganzes und Theile sind

nämlich ebenso wesentlich auf einander bezogen und machen nur Eine

Identität aus, als sie gleichgültig gegen einander sind und

selbstständiges Bestehen haben. Das Verhältniß ist daher diese

Antinomie, daß das Eine Moment, darin, daß es sich vom andern befreit,

unmittelbar das andere herbeiführt.

Das Existirende also als Ganzes bestimmt, so hat es Theile, und die

Theile machen sein Bestehen aus; die Einheit des Ganzen ist nur eine

gesetzte Beziehung, eine äußere Zusammensetzung, welche das

selbstständig Existirende nichts angeht. Insofern dieses nun Theil ist,

so ist es nicht Ganzes, nicht Zusammengesetztes, somit Einfaches. Aber

indem ihm die Beziehung auf ein Ganzes äußerlich ist, so geht sie

dasselbe nichts an; das Selbstständige ist somit auch nicht an sich

Theil; denn Theil ist es nur durch jene Beziehung. Aber indem es nun

nicht Theil ist, so ist es Ganzes, denn es ist nur dieß Verhältniß von

Ganzem und von Theilen vorhanden; und das Selbstständige ist eins von

beiden. Indem es aber Ganzes ist, so ist es wieder zusammengesetzt; es

besteht wieder aus Theilen und so fort ins Unendliche.—Diese

Unendlichkeit besteht in nichts anderem als in der perennirenden

Abwechslung der beiden Bestimmungen des Verhältnisses, in deren jeder

die andere unmittelbar entsteht, so daß das Gesetztseyn jeder das

Verschwinden ihrer selbst ist. Die Materie als Ganzes bestimmt, so

besteht sie aus Theilen und an diesen wird das Ganze zur unwesentlichen

Beziehung und verschwindet. Der Theil aber so für sich, ist er auch

nicht Theil, sondern das Ganze.—Die Antinomie dieses Schlusses ganz

nahe zusammengerückt, ist eigentlich diese: Weil das Ganze nicht das

Selbstständige ist, ist der Theil das Selbstständige; aber weil er nur

ohne das Ganze selbstständig ist, so ist er selbstständig, nicht als

Theil, sondern vielmehr als Ganzes. Die Unendlichkeit des Progresses,

der entsteht, ist die Unfähigkeit, die beiden Gedanken zusammen zu

bringen, welche diese Vermittelung enthält, daß nämlich jede der beiden

Bestimmungen durch ihre Selbstständigkeit und Trennung von der andern,

in Unselbstständigkeit und in die andre übergeht.

B. Das Verhältniß der Kraft und ihrer Äußerung.

Die Kraft ist die negative Einheit, in welche sich der Widerspruch des

Ganzen und der Theile aufgelöst hat, die Wahrheit jenes ersten

Verhältnisses. Das Ganze und die Theile ist das gedankenlose

Verhältniß, auf welches die Vorstellung zunächst verfällt; oder

objektiv ist es das todte, mechanische Aggregat, das zwar

Formbestimmungen hat, wodurch die Mannigfaltigkeit seiner

selbstständigen Materie in einer Einheit bezogen wird, welche aber

derselben äußerlich ist.—Das Verhältniß der Kraft aber ist die höhere

Rückkehr in sich, worin die Einheit des Ganzen, welche die Beziehung

des selbstständigen Andersseyns ausmachte, aufhört, dieser

Mannigfaltigkeit ein Äußerliches und Gleichgültiges zu seyn.

Wie sich das wesentliche Verhältniß nunmehr bestimmt hat, sind die

unmittelbare und die reflektirte Selbstständigkeit in derselben als

aufgehobene oder als Momente gesetzt, die im vorhergehenden

Verhältnisse für sich bestehende Seiten oder Extreme waren. Es ist

darin enthalten erstens, daß die reflektirte Einheit, und ihr

unmittelbares Daseyn, insofern beide erste und unmittelbare sind, sich

an sich selbst aufheben und in ihr Anderes übergehen; jene, die Kraft,

geht in ihre Äußerung, über, und das Äußerliche ist ein

Verschwindendes, das in die Kraft, als in ihren Grund zurückgeht, und

nur ist, als von derselben getragen und gesetzt. Zweitens ist dieß

Übergehen nicht nur ein Werden und Verschwinden, sondern es ist

negative Beziehung auf sich, oder das seine Bestimmung Ändernde ist

darin zugleich in sich reflektirt und erhält sich; die Bewegung der

Kraft ist nicht so sehr ein Übergehen, als daß sie sich selbst über

setzt, und in dieser durch sie selbst gesetzten Veränderung bleibt, was

sie ist.—Drittens ist diese reflektirte, sich auf sich beziehende

Einheit selbst auch aufgehoben und Moment; sie ist vermittelt durch ihr

Anderes, und hat dasselbe zur Bedingung; ihre negative Beziehung auf

sich, die Erstes ist und die Bewegung ihres Übergehens aus sich

anfängt, hat ebenso sehr eine Voraussetzung, von der sie sollicitirt

wird, und ein Anderes, von dem sie anfängt.

a. Das Bedingtseyn der Kraft.

In ihren näheren Bestimmungen betrachtet, hat erstens die Kraft das

Moment der seyenden Unmittelbarkeit an ihr; sie selbst ist dagegen

bestimmt als die negative Einheit. Aber diese in der Bestimmung des

unmittelbaren Seyns ist ein existirendes Etwas. Dieß Etwas erscheint,

weil es die negative Einheit als Unmittelbares ist, als das Erste, die

Kraft dagegen, weil sie das reflektirte ist, als das Gesetztseyn, und

insofern als angehörig dem existirenden Dinge oder einer Materie. Nicht

daß sie die Form dieses Dings und das Ding durch sie bestimmt wäre;

sondern das Ding ist als Unmittelbares gleichgültig gegen sie. —Es

liegt in ihm nach dieser Bestimmung kein Grund, eine Kraft zu haben;

die Kraft hingegen als die Seite des Gesetztseyns hat wesentlich das

Ding zu seiner Voraussetzung. Wenn daher gefragt wird, wie das Ding

oder die Materie dazu komme, eine Kraft zu haben, so erscheint diese

als äußerlich damit verbunden und dem Dinge durch eine fremde Gewalt

eingedrückt.

Als dieß unmittelbare Bestehen ist die Kraft eine ruhige Bestimmtheit

des Dings überhaupt; nicht ein sich Äußerndes, sondern unmittelbar ein

äußerliches. So wird die Kraft auch als Materie bezeichnet, und statt

magnetischer, elektrischer u.s.f. Kraft, eine magnetische, elektrische

u.s.f. Materie angenommen; oder statt der berühmten anziehenden Kraft

ein feiner Äther, der alles zusammenhalte.—Es sind die Materien, in

welche sich die unthätige, kraftlose negative Einheit des Dings

auflöst, und die oben betrachtet wurden.

Aber die Kraft enthält die unmittelbare Existenz, als Moment, als ein

solches das zwar Bedingung ist, aber übergeht und sich aufhebt; also

nicht als ein existirendes Ding. Sie ist ferner nicht die Negation als

Bestimmtheit, sondern negative, sich in sich reflektirende Einheit. Das

Ding, an dem die Kraft seyn sollte, hat somit hier keine Bedeutung

mehr; sie selbst ist vielmehr Setzen der Äußerlichkeit, welche als

Existenz erscheint. Sie ist also auch nicht bloß eine bestimmte

Materie; solche Selbstständigkeit ist längst in das Gesetztseyn und in

die Erscheinung übergegangen.

Zweitens, die Kraft ist die Einheit des reflektirten und des

unmittelbaren Bestehens, oder der Formeinheit und der äußerlichen

Selbstständigkeit. Sie ist beides in Einem; sie ist die Berührung

solcher, deren das Eine ist, insofern das Andere nicht ist; die mit

sich identische positive, und die negirte Reflexion. Die Kraft ist so

der sich von sich selbst abstoßende Widerspruch; sie ist thätig; oder

sie ist die sich auf sich beziehende negative Einheit, in welcher die

reflektirte Unmittelbarkeit oder das wesentliche Insichseyn gesetzt

ist, nur als Aufgehobenes oder Moment zu seyn, somit insofern sie sich

von der unmittelbaren Existenz unterscheidet, in diese überzugehen. Die

Kraft also als die Bestimmung der reflektirten Einheit des Ganzen ist

gesetzt, als zur existirenden äußerlichen Mannigfaltigkeit aus sich

selbst zu werden.

Aber drittens ist die Kraft nur erst ansichseyende und unmittelbare

Thätigkeit; sie ist die reflektirte Einheit, und ebenso wesentlich die

Negation derselben; indem sie von dieser verschieden, aber nur als die

Identität ihrer selbst und ihrer Negation ist, so ist sie auf diese,

als eine ihr äußerliche Unmittelbarkeit wesentlich bezogen und hat

dieselbe zur Voraussetzung und Bedingung.

Diese Voraussetzung nun ist nicht ein ihr gegenüber sich befindliches

Ding; diese gleichgültige Selbstständigkeit ist in der Kraft

aufgehoben; als ihre Bedingung ist es ein ihr anderes Selbstständiges.

Weil es aber nicht Ding ist, sondern die selbstständige Unmittelbarkeit

hier sich zugleich als sich auf sich selbst beziehende negative Einheit

bestimmt hat, so ist es selbst Kraft. —Die Thätigkeit der Kraft ist

durch sich selbst als durch das sich Andere, durch eine Kraft bedingt.

Die Kraft ist auf diese Weise Verhältniß, in welchem jede Seite

dasselbe ist als die andere. Es sind Kräfte, die im Verhältnisse

stehen, und zwar wesentlich sich auf einander beziehen.—Sie sind ferner

zunächst nur verschiedene überhaupt; die Einheit ihres Verhältnisses

ist nur erst die innre an sich seyende Einheit. Das Bedingtseyn durch

eine andere Kraft ist so an sich das Thun der Kraft selbst; oder sie

ist insofern erst voraus setzendes, sich nur negativ auf sich

beziehendes Thun; diese andere Kraft liegt noch jenseits ihrer

setzenden Thätigkeit, nämlich der in ihrem Bestimmen unmittelbar in

sich zurückkehrenden Reflexion.

b. Die Sollicitation der Kraft.

Die Kraft ist bedingt, weil das Moment der unmittdbaren Existenz, das

sie enthält, nur als ein Gesetztes,—aber weil es zugleich Unmittelbares

ist, ein Vorausgesetztes ist, in welchem die Kraft sich selbst negirt.

Die für die Kraft vorhandene Äußerlichkeit ist daher ihre eigene

voraussetzende Thätigkeit selbst, welche zunächst als eine andere Kraft

gesetzt ist.

Dieses Voraussetzen ist ferner gegenseitig. Jede der beiden Kräfte

enthält die in sich reflektirte Einheit als aufgehoben, und ist daher

voraussetzend; sie setzt sich selbst als äußerlich; dieß Moment der

Äußerlichkeit ist ihr eigenes; aber weil sie ebenso sehr in sich

reflektirte Einheit ist, setzt sie zugleich diese ihre Äußerlichkeit

nicht in ihr selbst, sondern als eine andre Kraft.

Aber das Äußerliche als solches ist das sich selbst aufhebende; ferner

die sich in sich reflektirende Thätigkeit ist wesentlich bezogen auf

jenes Äußerliche als auf das ihr Andre, aber ebenso sehr als auf ein an

sich Nichtiges und mit ihr Identisches. Da die voraussetzende

Thätigkeit ebenso sehr Reflexion in sich ist, ist sie das Aufheben

jener ihrer Negation, und setzt dieselbe als sich selbst oder als ihr

Äußerliches. So ist die Kraft als bedingend, gegenseitig ein Anstoß für

die andre Kraft, gegen den sie thätig ist. Ihr Verhalten ist nicht die

Passivität des Bestimmtwerdens, so daß dadurch etwas Anderes in sie

käme; sondern der Anstoß sollicitirt sie nur. Sie ist an ihr selbst die

Negativität ihrer, das Abstoßen ihrer von sich ist ihr eigenes Setzen.

Ihr Thun besteht also darin, dieß aufzuheben, daß jener Anstoß ein

Äußerliches sey; sie macht es zu einem bloßen Anstoß und setzt es als

das eigne Abstoßen ihrer selbst von sich, als ihre eigene Äußerung.

Die sich äußernde Kraft ist also dasselbe, was zuerst nur die

voraussetzende Thätigkeit war; nämlich sich äußerlich machend; aber die

Kraft als sich äußernd ist zugleich die Äußerlichkeit negirende und sie

als das ihrige setzende Thätigkeit. Insofern nun in dieser Betrachtung

von der Kraft angefangen wird, als sie die negative Einheit ihrer

selbst und damit voraussetzende Reflexion ist, so ist es dasselbe, als

wenn in der Äußerung der Kraft vom sollicitirenden Anstosse angefangen

wird. Die Kraft ist so in ihrem Begriffe zuerst bestimmt als sich

aufhebende Identität, und in ihrer Realität, die eine der beiden Kräfte

als sollicitirend und die andere als sollicitirt werdend. Aber der

Begriff der Kraft ist überhaupt die Identität der setzenden und

voraussetzenden Reflexion oder der reflektirten und der unmittelbaren

Einheit, und jede dieser Bestimmungen schlechthin nur Moment, in

Einheit, und somit als vermittelt durch die andere. Aber ebenso ist

keine Bestimmung an den beiden in Wechselbeziehung stehenden Kräften

vorhanden, welche die sollicitirende oder die sollicitirt werdende sey,

oder vielmehr jeder kommen auf gleiche Weise beide Formbestimmungen zu.

Aber diese Identität ist nicht nur eine äußerliche der Vergleichung,

sondern eine wesentliche Einheit derselben.

Die eine Kraft nämlich ist zunächst bestimmt als sollicitirende, und

die andere als sollicitirt-werdende; diese Formbestimmungen erscheinen

auf diese Weise als unmittelbare, an sich vorhandene Unterschiede der

beiden Kräfte. Aber sie sind wesentlich vermittelt. Die eine Kraft wird

sollicitirt; dieser Anstoß ist eine in sie von außen gesetzte

Bestimmung. Aber die Kraft ist selbst das Voraussetzende; sie ist

wesentlich sich in sich reflektirend und es aufhebend, daß der Anstoß

ein Äußerliches sey. Daß sie sollicitirt wird, ist daher ihr eigenes

Thun, oder es ist durch sie selbst bestimmt, daß die andere Kraft eine

andere überhaupt und die sollicitirende ist. Die sollicitirende bezieht

sich auf ihre andere negativ, so daß sie die Äußerlichkeit derselben

aufhebt, sie ist insofern setzend; aber sie ist dieß nur durch die

Voraussetzung, sich eine andere gegenüber zu haben; das ist, sie ist

sollicitirend selbst nur, insofern sie eine Äußerlichkeit an ihr hat,

somit insofern sie sollicitirt wird. Oder sie ist sollicitirend nur

insofern als sie dazu sollicitirt wird, sollicitirend zu seyn. Somit

wird umgekehrt die erste sollicitirt, nur insofern als sie selbst die

andere dazu sollicitirt, sie, nämlich die erstere zu sollicitiren. Jede

von beiden erhält also den Anstoß von der anderen; aber der Aiistoß,

den sie als thätige gibt, besteht darin, daß sie von der anderen einen

Anstoß erhalte; der Anstoß, den sie erhält, ist von ihr selbst

sollicitirt. Beides, der gegebene und der empfangene Anstoß, oder die

thätige Äußerung und die passive Äußerlichkeit ist daher nicht ein

Unmittelbares, sondern vermittelt, und zwar ist jede der beiden Kräfte

hiermit selbst die Bestimmtheit, welche die andere gegen sie hat, ist

vermittelt durch die andere, und dieß vermittelnde Andere ist wieder

ihr eigenes bestimmendes Setzen.

So ist also dieß, daß auf die Kraft ein Anstoß durch eine andere Kraft

geschieht, daß sie sich insofern passiv verhält, aber hinwieder von

dieser Passivität in die Aktivität übergeht,—der Rükgang der Kraft in

sie selbst. Sie äussert sich. Die Äußerung ist Reaktion in dem Sinne,

daß sie die Äußerlichkeit als ihr eigenes Moment setzt, und somit es

aufhebt, daß sie durch eine andere Kraft sollicitirt worden sey. Beides

ist daher eines, die Äußerung der Kraft, wodurch sie sich durch ihre

negative Thätigkeit auf sich selbst ein Daseyn-für-Anderes giebt, und

die unendliche Rückkehr in dieser Äußerlichkeit auf sich selbst, so daß

sie darin sich nur auf sich bezieht. Die voraussetzende Reflexion,

welcher das Bedingtseyn und der Anstoß angehört, ist daher unmittelbar

auch die in sich zurückkehrende Reflexion, und die Thätigkeit ist

wesentlich reagirende, gegen sich. Das Setzen des Anstoßes oder

Äußerlichen ist selbst das Aufheben desselben, und umgekehrt ist das

Aufheben des Anstoßes das Setzen der Äußerlichkeit.

c. Die Unendlichkeit der Kraft.

Die Kraft ist endlich, insofern ihre Momente noch die Form der

Unmittelbarkeit haben; ihre voraussetzende und ihre sich auf sich

beziehende Reflexion sind in dieser Bestimmung unterschieden; jene

erscheint als eine für sich bestehende äußerliche Kraft, und die andere

in der Beziehung auf sie als passiv. Die Kraft ist so der Form nach

bedingt, und dem Inhalte nach gleichfalls beschränkt; denn eine

Bestimmtheit der Form nach enthält auch eine Beschränkung des Inhalts.

Aber die Thätigkeit der Kraft besteht darin sich zu äußern; das heißt,

wie sich ergeben hat, die Äußerlichkeit aufzuheben und sie als das zu

bestimmen, worin sie identisch mit sich ist. Was also die Kraft in

Wahrheit äußert, ist dieß, daß ihre Beziehung auf Anderes ihre

Beziehung auf sich selbst ist, daß ihre Passivität in ihrer Aktivität

selbst besteht. Der Anstoß, wodurch sie zur Thätigkeit sollicitirt

wird, ist ihr eigenes Sollicitiren; die Äußerlichkeit, welche an sie

kommt, ist kein Unmittelbares, sondern ein durch sie Vermitteltes; so

wie ihre eigene wesentliche Identität mit sich, nicht unmittelbar,

sondern durch ihre Negation vermittelt ist; oder die Kraft äußert dieß,

daß ihre Äußerlichkeit identisch ist mit ihrer Innerlichkeit.

Wissenschaft der Logik — Band 1 · 第 48 / 52 题