Die an und für sich seyende Welt ist der bestimmte Grund der
erscheinenden Welt, und ist dieß nur, insofern sie an ihr selbst das
negative Moment und damit die Totalität der Inhaltsbestimmungen und
ihrer Veränderungen ist, welche der erscheinenden Welt entspricht, aber
zugleich ihre durchaus entgegengesetzte Seite ausmacht. Beide Welten
verhalten sich also so zu einander, daß was in der erscheinenden Welt
positiv, in der an und für sich seyenden Welt negativ, umgekehrt was in
jener negativ, in dieser positiv ist. Der Nordpol in der erscheinenden
Welt, ist an und für sich der Südpol, und umgekehrt; die positive
Elektricität ist an sich negative u.s.f. Was im erscheinenden Daseyn
böse, Unglück u.s.f. ist, ist an und für sich gut und ein Glück.[15]
[15] Vergl. Phänomenologie des Geistes. S. 121 ff.
In der That ist gerade in diesem Gegensatz beider Welten ihr
Unterschied verschwunden, und was an und für sich seyende Welt seyn
sollte, ist selbst erscheinende Welt, und diese umgekehrt an ihr selbst
wesentliche Welt.—Die erscheinende Welt ist zunächst bestimmt als die
Reflexion in das Andersseyn, so daß ihre Bestimmungen und Existenzen in
einem Andern ihren Grund und Bestehen haben; aber indem dieß Andre
gleichfalls ein solches in ein anderes Reflektirtes ist, so beziehen
sie sich darin nur auf ein sich aufhebendes Anderes, somit auf sich
selbst; die erscheinende Welt ist hiermit an ihr selbst sich selbst
gleiches Gesetz.—Umgekehrt die an und für sich seyende Welt ist
zunächst der mit sich identische, dem Andersseyn und Wechsel entnommene
Inhalt; aber dieser, als vollständige Reflexion der erscheinenden Welt
in sich selbst, oder weil seine Verschiedenheit in sich reflektirter
und absoluter Unterschied ist, so enthält er das negative Moment und
die Beziehung auf sich als auf das Andersseyn; er wird dadurch sich
selbst entgegengesetzter, sich verkehrender, wesenloser Inhalt. Ferner
hat dieser Inhalt der an und für sich seyenden Welt damit auch die Form
unmittelbarer Existenz erhalten. Denn sie ist zunächst Grund der
erscheinenden; aber indem sie die Entgegensetznng an ihr selbst hat,
ist sie ebenso sehr aufgehobener Grund und unmittelbare Existenz.
Die erscheinende und die wesentliche Welt sind hiermit jede an ihr
selbst die Totalität der mit sich identischen Reflexion und der
Reflexion-in-Anderes, oder des An-und-für-sich-seyns und des
Erscheinens. Sie sind beide die selbstständigen Ganzen der Existenz;
die eine sollte nur die reflektirte Existenz, die andere die
unmittelbare Existenz seyn; aber jede kontinuirt sich in ihrer andern
und ist daher an ihr selbst die Identität dieser beiden Momente. Was
also vorhanden ist, ist diese Totalität, welche sich von sich selbst in
zwei Totalitäten abstößt, die eine die reflektirte Totalität, und die
andere die unmittelbare. Beide sind erstlich Selbstständige, aber sie
sind dieß nur als Totalitäten, und dieß sind sie insofern, daß jede
wesentlich das Moment der andern an ihr hat. Die unterschiedene
Selbstständigkeit einer jeden, der als unmittelbar und der als
reflektirt bestimmten, ist daher nunmehr so gesetzt, nur als
wesentliche Beziehung auf die andre zu seyn, und ihre Selbstständigkeit
in dieser Einheit beider zu haben.
Es wurde vom Gesetz der Erscheinung ausgegangen; dieses ist die
Identität eines verschiedenen Inhalts mit einem andern Inhalte, so daß
das Gesetztseyn des einen das Gesetztseyn des andern ist. Im Gesetze
ist noch dieser Unterschied vorhanden, daß die Identität seiner Seiten
nur erst eine innere ist, und diese Seiten sie noch nicht an ihnen
selbst haben; damit ist eines Theils jene Identität nicht realisirt;
der Inhalt des Gesetzes ist nicht als identischer, sondern ein
gleichgültiger, verschiedener Inhalt; andern Theils ist er damit nur an
sich so bestimmt, daß das Gesetztseyn des einen, das Gesetztseyn des
andern ist; dieß ist noch nicht an ihm vorhanden. Nunmehr aber ist das
Gesetz realisirt; seine innere Identität ist zugleich daseyende, und
umgekehrt ist der Inhalt des Gesetzes in die Idealität erhoben; denn er
ist an ihm selbst aufgehobener, in sich reflektirter, indem jede Seite
an ihr ihre andere hat, und damit wahrhaft mit ihr und mit sich
identisch ist.
So ist das Gesetz wesentliches Verhältniß. Die Wahrheit der
unwesentlichen Welt ist zunächst eine ihr andere an und für sich
seyende Welt; aber diese ist die Totalität, indem sie, sie selbst und
jene erste ist; so sind beide unmittelbare Existenzen und damit
Reflexionen in ihr Andersseyn, als auch eben damit wahrhaft in sich
reflektirte. Welt drückt überhaupt die formlose Totalität der
Mannigfaltigkeit aus; diese Welt, sowohl als wesentliche wie als
erscheinende ist zu Grunde gegangen, indem die Mannigfaltigkeit
aufgehört hat, eine bloß verschiedene zu seyn; so ist sie noch
Totalität oder Universum aber als wesentliches Verhältniß. Es sind zwei
Totalitäten des Inhalts in der Erscheinung entstanden; zunächst sind
sie als gleichgültige Selbstständige gegen einander bestimmt und haben
zwar die Form jede an ihr selbst, aber nicht gegen einander; diese aber
hat sich auch als ihre Beziehung gezeigt, und das wesentliche
Verhältniß ist die Vollendung ihrer Formeinheit.
Drittes Kapitel. Das wesentliche Verhältniß.
Die Wahrheit der Erscheinung ist das wesentliche Verhältniß. Sein
Inhalt hat unmittelbare Selbstständigkeit, und zwar die seyende
Unmittelbarkeit, und die reflektirte Unmittelbarkeit oder die mit sich
identische Reflexion. Zugleich ist er in dieser Selbstständigkeit ein
relativer, schlechthin nur als Reflexion in sein Anderes, oder als
Einheit der Beziehung mit seinem Andern. In dieser Einheit ist der
selbstständige Inhalt ein Gesetztes, Aufgehobenes; aber eben diese
Einheit macht seine Wesentlichkeit und Selbstständigkeit aus; diese
Reflexion in Anderes ist Reflexion in sich selbst. Das Verhältniß hat
Seiten, weil es Reflexion in Anderes ist; so hat es den Unterschied
seiner selbst an ihm; und die Seiten desselben sind selbstständiges
Bestehen, indem sie in ihrer gleichgültigen Verschiedenheit gegen
einander, in sich selbst gebrochen sind, so daß das Bestehen einer
jeden, ebenso sehr nur seine Bedeutung in der Beziehung auf die andere
oder in ihrer negativen Einheit hat.
Das wesentliche Verhältniß ist daher zwar noch nicht das wahrhafte
Dritte zum Wesen und zur Existenz; aber enthält bereits die bestimmte
Vereinigung beider. Das Wesen ist in ihm so realisirt, daß es
selbstständig-existirende zu seinem Bestehen hat; und diese sind aus
ihrer Gleichgültigkeit in ihre wesentliche Einheit zurückgegangen, so
daß sie nur diese zu ihrem Bestehen haben. Die Reflexions-Bestimmungen
des Positiven und Negativen sind gleichfalls in sich reflektirte nur
als reflektirt in ihr Entgegengesetztes; aber sie haben keine andere
Bestimmung als diese ihre negative Einheit; das wesentliche Verhältniß
hingegen hat solche zu seinen Seiten, welche als selbstständige
Totalitäten gesetzt sind. Es ist dieselbe Entgegensetzung als die des
Positiven und Negativen; aber zugleich als eine verkehrte Welt. Die
Seite des wesentlichen Verhältnisses ist eine Totalität, die aber als
wesentlich ein Entgegengesetztes, ein Jenseits seiner hat; es ist nur
Erscheinung; seine Existenz ist vielmehr nicht die seinige, sondern die
seines Andern. Es ist daher ein in sich selbst Gebrochenes; aber dieß
sein Aufgehobenseyn besteht darin, daß es die Einheit seiner selbst und
seines Andern also Ganzes ist, und eben darum hat es selbstständige
Existenz und ist wesentliche Reflexion in sich.
Dieß ist der Begriff des Verhältnisses. Zunächst aber ist die
Identität, die es enthält, noch nicht vollkommen; die Totalität, welche
jedes relative an ihm selbst ist, ist erst ein Inneres; die Seite des
Verhältnisses ist zunächst gesetzt in einer der Bestimmungen der
negativen Einheit; die eigene Selbstständigkeit jeder der beiden Seiten
ist dasjenige, was die Form des Verhältnisses ausmacht. Seine Identität
ist daher nur eine Beziehung, außerhalb welcher ihre Selbstständigkeit
fällt; nämlich in die Seiten; es ist noch nicht die reflektirte Einheit
jener Identität und der selbstständigen Existenzen vorhanden, noch
nicht die Substanz.—Der Begriff des Verhältnisses hat sich daher zwar
ergeben, Einheit der reflektirten und der unmittelbaren
Selbstständigkeit zu seyn. Aber zuerst ist dieser Begriff selbst noch
unmittelbar, seine Momente daher unmittelbare gegen einander, und die
Einheit deren wesentliche Beziehung, die erst dann die wahrhafte, dem
Begriffe entsprechende Einheit ist, insofern sie sich realisirt,
nämlich durch ihre Bewegung als jene Einheit gesetzt hat.
Das wesentliche Verhältniß ist daher unmittelbar das Verhältniß des
Ganzen und der Theile;—die Beziehung der reflektirten und der
unmittelbaren Selbstständigkeit, so daß beide zugleich nur sind als
sich gegenseitig bedingend und voraussetzend.
In diesem Verhältnisse ist noch keine der Seiten als Moment der andern
gesetzt, ihre Identität ist daher selbst eine Seite; oder sie ist nicht
ihre negative Einheit. Es geht darum zweitens darein über, daß die eine
Moment der andern und in ihr als in ihrem Grunde, dem wahrhaft
Selbstständigen von beiden, ist;—Verhältniß der Kraft und ihrer
Äußerung.
Drittens hebt sich die noch vorhandene Ungleichheit dieser Beziehung
auf, und das letzte Verhältniß ist das des Innern und Äußern.—In diesem
ganz formell gewordenen Unterschiede geht das Verhältniß selbst zu
Grunde, und die Substanz oder das Wirkliche tritt hervor, als die
absolute Einheit der unmittelbaren und der reflektirten Existenz.
A. Das Verhältniß des Ganzen und der Theile.
Das wesentliche Verhältniß enthält erstens die in sich reflektirte
Selbstständigkeit der Existenz; so ist es die einfache Form, deren
Bestimmungen zwar auch Existenzen, aber zugleich gesetzte, Momente in
der Einheit gehalten, sind. Diese in sich reflektirte Selbstständigkeit
ist zugleich Reflexion in ihr Entgegengesetztes, nämlich die
unmittelbare Selbstständigkeit; und ihr Bestehen ist wesentlich ebenso
sehr als es eigene Selbstständigkeit ist, diese Identität mit seinem
Entgegengesetzten.—Eben damit ist auch unmittelbar zweitens die andre
Seite gesetzt; die unmittelbare Selbstständigkeit, welche als das Andre
bestimmt, eine vielfache Mannigfaltigkeit in sich ist, aber so daß
diese Mannigfaltigkeit wesentlich auch die Beziehung der andern Seite,
die Einheit der reflektirten Selbstständigkeit an ihr hat. Jene Seite,
das Ganze, ist die Selbstständigkeit, welche die an und für sich
seyende Welt ausmachte; die andere Seite, die Theile, ist die
unmittelbare Existenz, welche die erscheinende Welt war. Im
Verhältnisse des Ganzen und der Theile sind die beiden Seiten diese
Selbstständigkeiten, aber so daß jede die andere in ihr scheinen hat,
und nur ist zugleich als diese Identität beider. Weil nun das
wesentliche Verhältniß nur erst das erste, unmittelbare ist, so ist die
negative Einheit und die positive Selbstständigkeit durch das Auch
verbunden; beide Seiten sind zwar als Momente gesetzt, aber ebenso sehr
als existirende Selbstständigkeiten.—Daß beide als Momente gesetzt
sind, dieß ist daher so vertheilt, daß erstens das Ganze, die
reflektirte Selbstständigkeit, als Existirendes und in ihr die andere,
die unmittelbare als Moment ist;—hier macht das Ganze die Einheit
beider Seiten, die Grundlage aus, und die unmittelbare Existenz ist als
Gesetztseyn.—Umgekehrt ist auf der andern Seite, nämlich der Seite der
Theile, die unmittelbare, in sich mannigfaltige Existenz, die
selbstständige Grundlage; die reflektirte Einheit dagegen, das Ganze
ist nur äußerliche Beziehung.
2. Dieß Verhältniß enthält somit die Selbstständigkeit der Seiten, und
ebenso sehr ihr Aufgehobenseyn, und beides schlechthin in Einer
Beziehung. Das Ganze ist das Selbstständige, die Theile sind nur
Momente dieser Einheit; aber ebenso sehr sind sie auch das
Selbstständige, und ihre reflektirte Einheit nur ein Moment; und jedes
ist in seiner Selbstständigkeit schlechthin das Relative eines Andern.
Dieß Verhältniß ist daher der unmittelbare Widerspruch an ihm selbst,
und hebt sich auf.
Dieß näher betrachtet, so ist das Ganze die reflektirte Einheit, welche
selbstständiges Bestehen für sich hat; aber dieß ihr Bestehen ist
ebenso sehr von ihr abgestoßen; das Ganze ist als die negative Einheit,
negative Beziehung auf sich selbst; so ist sie sich entäußert; sie hat
ihr Bestehen an ihrem Entgegengesetzten, der mannigfaltigen
Unmittelbarkeit, den Theilen. Das Ganze besteht daher aus den Theilen;
so daß es nicht etwas ist ohne sie. Es ist also das ganze Verhältniß
und die selbstständige Totalität; aber gerade aus demselben Grunde ist
es nur ein Relatives, denn was es zur Totalität macht, ist vielmehr
sein Anderes, die Theile; und es hat nicht an sich selbst, sondern an
seinem Andern sein Bestehen.
So sind die Theile gleichfalls das ganze Verhältniß. Sie sind die
unmittelbare Selbstständigkeit gegen die reflektirte, und bestehen
nicht im Ganzen, sondern sind für sich. Sie haben ferner dieß Ganze als
ihr Moment an ihnen; es macht ihre Beziehung aus; ohne Ganzes giebt es
keine Theile. Aber weil sie das Selbstständige sind, so ist diese
Beziehung nur ein äußerliches Moment, gegen welches sie an und für sich
gleichgültig sind. Zugleich aber fallen die Theile als mannigfaltige
Existenz in sich selbst zusammen, denn diese ist das reflexionslose
Seyn; sie haben ihre Selbstständigkeit nur in der reflektirten Einheit,
welche sowohl diese Einheit als auch die existirende Mannigfaltigkeit
ist; das heißt, sie haben Selbstständigkeit nur im Ganzen, das aber
zugleich die den Theilen andere Selbstständigkeit ist.
Das Ganze und die Theile bedingen sich daher gegenseitig; aber das hier
betrachtete Verhältniß, steht zugleich höher, als die Beziehung des
Bedingten und der Bedingung auf einander, wie sie sich oben bestimmt
hatte. Diese Beziehung ist hier realisirt; nämlich es ist gesetzt, daß
die Bedingung so die wesentliche Selbstständigkeit des Bedingten ist,
daß sie durch dieses vorausgesetzt wird. Die Bedingung als solche ist
nur das Unmittelbare, und nur an sich vorausgesetzt. Das Ganze aber ist
die Bedingung zwar der Theile, aber es enthält zugleich unmittelbar
selbst, daß auch es nur ist, insofern es die Theile zur Voraussetzung
hat. Indem so beide Seiten des Verhältnisses gesetzt sind als sich
gegenseitig bedingend, ist jede eine unmittelbare Selbstständigkeit an
ihr selbst, aber ihre Selbstständigkeit ist ebenso sehr vermittelt oder
gesetzt durch die andere. Das ganze Verhältniß ist durch diese
Gegenseitigkeit die Rückkehr des Bedingens in sich selbst, das nicht
Relative, das Unbedingte.
Indem nun die Seiten des Verhältnisses jede nicht in ihr selbst ihre
Selbstständigkeit, sondern in ihrer andern hat, so ist nur Eine
Identität beider vorhanden, in welcher beide nur Momente sind; aber
indem jede an ihr selbst selbstständig ist, so sind sie zwei
selbstständige Existenzen, die gegen einander gleichgültig sind.
Nach der ersten Rüksicht, der wesentlichen Identität dieser Seiten, ist
das Ganze den Theilen und die Theile dem Ganzen gleich. Es ist nichts
im Ganzen, was nicht in den Theilen, und nichts in den Theilen, was
nicht im Ganzen ist. Das Ganze ist nicht abstrakte Einheit, sondern die
Einheit als einer verschiedenen Mannigfaltigkeit; diese Einheit aber
als das, worin das Mannigfaltige sich auf einander bezieht, ist die
Bestimmtheit desselben, wodurch es Theil ist. Das Verhältniß hat also
eine untrennbare Identität, und mir Eine Selbstständigkeit.
Aber ferner ist das Ganze den Theilen gleich; allein nicht denselben
als Theilen; das Ganze ist die reflektirte Einheit, die Theile aber
machen das bestimmte Moment oder das Andersseyn der Einheit aus, und
sind das verschiedene Mannigfaltige. Das Ganze ist ihnen nicht gleich
als diesem selbstständigen Verschiedenen, sondern als ihnen zusammen.
Dieß ihr Zusammen aber ist nichts Anderes, als ihre Einheit, das Ganze
als solches. Das Ganze ist also in den Theilen nur sich selbst gleich,
und die Gleichheit desselben und der Theile drückt nur die Tautologie
aus, daß das Ganze als Ganzes nicht den Theilen, sondern dem Ganzen
gleich ist.
Umgekehrt sind die Theile dem Ganzen gleich; aber weil sie das Moment
des Andersseyns an ihnen selbst sind, so sind sie ihm nicht gleich als
der Einheit, sondern so daß eine seiner mannigfaltigen Bestimmungen auf
den Theil kommt, oder daß sie ihm als Mannigfaltigem gleich sind; das
heißt, sie sind ihm als getheiltem Ganzen d. i. als den Theilen gleich.
Es ist hiermit dieselbe Tautologie vorhanden, daß die Theile als
Theile, nicht dem Ganzen als solchem, sondern in ihm sich selbst, den
Theilen, gleich sind.
Das Ganze und die Theile fallen auf diese Weise gleichgültig aus
einander; jede dieser Seiten bezieht sich nur auf sich. Aber so aus
einander gehalten zerstören sie sich selbst. Das Ganze, das
gleichgültig ist gegen die Theile, ist die abstrakte, in sich nicht
unterschiedene Identität; diese ist Ganzes nur als in sich selbst
unterschieden, und zwar so in sich unterschieden, daß diese
mannigfaltigen Bestimmungen in sich reflektirt sind und unmittelbare
Selbstständigkeit haben. Und die Reflexionsidentität hat sich durch
ihre Bewegung gezeigt, diese Reflexion in ihr Anderes zu ihrer Wahrheit
zu haben.—Ebenso sind die Theile als gleichgültig gegen die Einheit des
Ganzen, nur das unbezogene Mannigfaltige, das in sich Andere, welches
als solches das Andere seiner selbst und sich nur Aufhebende ist.—Diese
Beziehung-auf-sich jeder der beiden Seiten, ist ihre Selbstständigkeit;
aber diese ihre Selbstständigkeit, die jede für sich hat, ist vielmehr
die Negation ihrer selbst. Jede hat daher ihre Selbstständigkeit nicht
an ihr selbst, sondern an der andern; diese andere, die das Bestehen
ausmacht, ist ihr vorausgesetztes Unmittelbare, das Erstes und ihr
Anfang seyn soll; aber dieses Erste einer jeder ist selbst nur ein
solches, das nicht Erstes ist, sondern an dem andern seinen Anfang hat.
Die Wahrheit des Verhältnisses besteht also in der Vermittelung; sein
Wesen ist die negative Einheit, in welcher ebenso wohl die reflektirte
als die seyende Unmittelbarkeit aufgehoben sind. Das Verhältniß ist der
Widerspruch, der in seinen Grund zurückgeht, in die Einheit, welche als
rückkehrend die reflektirte Einheit ist, aber indem diese ebenso sehr
sich als aufgehobene gesetzt hat, bezieht sie sich negativ auf sich
selbst, hebt sich auf, und macht sich zur seyenden Unmittelbarkeit.
Aber diese ihre negative Beziehung, insofern sie ein Erstes und
Unmittelbares ist, ist nur vermittelt durch ihr Anderes, und ebenso
sehr ein Gesetztes. Dieß Andere, die seyende Unmittelbarkeit, ist
ebenso sehr nur als aufgehobene; ihre Selbstständigkeit ist ein Erstes,
aber nur um zu verschwinden, und hat ein Daseyn, das gesetzt und
vermittelt ist.
In dieser Bestimmung ist das Verhältniß nicht mehr das des Ganzen und
der Theile; die Unmittelbarkeit, welche seine Seiten hatten, ist in
Gesetztseyn und Vermittelung übergegangen; es ist jede gesetzt,
insofern sie unmittelbar ist, als sich aufhebend, und in die andere
übergehend; und insofern sie selbst negative Beziehung ist, zugleich
durch die andere als durch ihr Positives bedingt zu seyn; wie auch ihr
unmittelbares Übergehen ebenso sehr ein Vermitteltes ist, ein Aufheben
nämlich, das durch die andere gesetzt wird.—So ist das Verhältniß des
Ganzen und der Theile in das Verhältniß der Kraft und ihrer Äußerung
übergegangen.
Anmerkung.
Es ist oben (1ster Th. 1ste Abth. S. 216) die Antinomie der unendlichen
Theilbarkeit der Materie, beim Begriffe der Quantität betrachtet
worden. Die Quantität ist die Einheit der Kontinuität und der
Diskretion; sie enthält im selbstständigen Eins sein
Zusammengeflossenseyn mit andern, und in dieser sich ohne Unterbrechung
fortsetzenden Identität mit sich ebenso die Negation derselben. Indem
die unmittelbare Beziehung dieser Momente der Quantität, als das
wesentliche Verhältniß des Ganzen und der Theile, das Eins der
Quantität als Theil, die Kontinuität desselben aber als Ganzes, das
zusammengesetzt ist aus Theilen, ausgedrückt wird, so besteht die
Antinomie in dem Widerspruche, der am Verhältnisse des Ganzen und der
Theile, vorgekommen und aufgelöst worden ist.—Ganzes und Theile sind
nämlich ebenso wesentlich auf einander bezogen und machen nur Eine
Identität aus, als sie gleichgültig gegen einander sind und
selbstständiges Bestehen haben. Das Verhältniß ist daher diese
Antinomie, daß das Eine Moment, darin, daß es sich vom andern befreit,
unmittelbar das andere herbeiführt.
Das Existirende also als Ganzes bestimmt, so hat es Theile, und die
Theile machen sein Bestehen aus; die Einheit des Ganzen ist nur eine
gesetzte Beziehung, eine äußere Zusammensetzung, welche das
selbstständig Existirende nichts angeht. Insofern dieses nun Theil ist,
so ist es nicht Ganzes, nicht Zusammengesetztes, somit Einfaches. Aber
indem ihm die Beziehung auf ein Ganzes äußerlich ist, so geht sie
dasselbe nichts an; das Selbstständige ist somit auch nicht an sich
Theil; denn Theil ist es nur durch jene Beziehung. Aber indem es nun
nicht Theil ist, so ist es Ganzes, denn es ist nur dieß Verhältniß von
Ganzem und von Theilen vorhanden; und das Selbstständige ist eins von
beiden. Indem es aber Ganzes ist, so ist es wieder zusammengesetzt; es
besteht wieder aus Theilen und so fort ins Unendliche.—Diese
Unendlichkeit besteht in nichts anderem als in der perennirenden
Abwechslung der beiden Bestimmungen des Verhältnisses, in deren jeder
die andere unmittelbar entsteht, so daß das Gesetztseyn jeder das
Verschwinden ihrer selbst ist. Die Materie als Ganzes bestimmt, so
besteht sie aus Theilen und an diesen wird das Ganze zur unwesentlichen
Beziehung und verschwindet. Der Theil aber so für sich, ist er auch
nicht Theil, sondern das Ganze.—Die Antinomie dieses Schlusses ganz
nahe zusammengerückt, ist eigentlich diese: Weil das Ganze nicht das
Selbstständige ist, ist der Theil das Selbstständige; aber weil er nur
ohne das Ganze selbstständig ist, so ist er selbstständig, nicht als
Theil, sondern vielmehr als Ganzes. Die Unendlichkeit des Progresses,
der entsteht, ist die Unfähigkeit, die beiden Gedanken zusammen zu
bringen, welche diese Vermittelung enthält, daß nämlich jede der beiden
Bestimmungen durch ihre Selbstständigkeit und Trennung von der andern,
in Unselbstständigkeit und in die andre übergeht.
B. Das Verhältniß der Kraft und ihrer Äußerung.
Die Kraft ist die negative Einheit, in welche sich der Widerspruch des
Ganzen und der Theile aufgelöst hat, die Wahrheit jenes ersten
Verhältnisses. Das Ganze und die Theile ist das gedankenlose
Verhältniß, auf welches die Vorstellung zunächst verfällt; oder
objektiv ist es das todte, mechanische Aggregat, das zwar
Formbestimmungen hat, wodurch die Mannigfaltigkeit seiner
selbstständigen Materie in einer Einheit bezogen wird, welche aber
derselben äußerlich ist.—Das Verhältniß der Kraft aber ist die höhere
Rückkehr in sich, worin die Einheit des Ganzen, welche die Beziehung
des selbstständigen Andersseyns ausmachte, aufhört, dieser
Mannigfaltigkeit ein Äußerliches und Gleichgültiges zu seyn.
Wie sich das wesentliche Verhältniß nunmehr bestimmt hat, sind die
unmittelbare und die reflektirte Selbstständigkeit in derselben als
aufgehobene oder als Momente gesetzt, die im vorhergehenden
Verhältnisse für sich bestehende Seiten oder Extreme waren. Es ist
darin enthalten erstens, daß die reflektirte Einheit, und ihr
unmittelbares Daseyn, insofern beide erste und unmittelbare sind, sich
an sich selbst aufheben und in ihr Anderes übergehen; jene, die Kraft,
geht in ihre Äußerung, über, und das Äußerliche ist ein
Verschwindendes, das in die Kraft, als in ihren Grund zurückgeht, und
nur ist, als von derselben getragen und gesetzt. Zweitens ist dieß
Übergehen nicht nur ein Werden und Verschwinden, sondern es ist
negative Beziehung auf sich, oder das seine Bestimmung Ändernde ist
darin zugleich in sich reflektirt und erhält sich; die Bewegung der
Kraft ist nicht so sehr ein Übergehen, als daß sie sich selbst über
setzt, und in dieser durch sie selbst gesetzten Veränderung bleibt, was
sie ist.—Drittens ist diese reflektirte, sich auf sich beziehende
Einheit selbst auch aufgehoben und Moment; sie ist vermittelt durch ihr
Anderes, und hat dasselbe zur Bedingung; ihre negative Beziehung auf
sich, die Erstes ist und die Bewegung ihres Übergehens aus sich
anfängt, hat ebenso sehr eine Voraussetzung, von der sie sollicitirt
wird, und ein Anderes, von dem sie anfängt.
a. Das Bedingtseyn der Kraft.
In ihren näheren Bestimmungen betrachtet, hat erstens die Kraft das
Moment der seyenden Unmittelbarkeit an ihr; sie selbst ist dagegen
bestimmt als die negative Einheit. Aber diese in der Bestimmung des
unmittelbaren Seyns ist ein existirendes Etwas. Dieß Etwas erscheint,
weil es die negative Einheit als Unmittelbares ist, als das Erste, die
Kraft dagegen, weil sie das reflektirte ist, als das Gesetztseyn, und
insofern als angehörig dem existirenden Dinge oder einer Materie. Nicht
daß sie die Form dieses Dings und das Ding durch sie bestimmt wäre;
sondern das Ding ist als Unmittelbares gleichgültig gegen sie. —Es
liegt in ihm nach dieser Bestimmung kein Grund, eine Kraft zu haben;
die Kraft hingegen als die Seite des Gesetztseyns hat wesentlich das
Ding zu seiner Voraussetzung. Wenn daher gefragt wird, wie das Ding
oder die Materie dazu komme, eine Kraft zu haben, so erscheint diese
als äußerlich damit verbunden und dem Dinge durch eine fremde Gewalt
eingedrückt.
Als dieß unmittelbare Bestehen ist die Kraft eine ruhige Bestimmtheit
des Dings überhaupt; nicht ein sich Äußerndes, sondern unmittelbar ein
äußerliches. So wird die Kraft auch als Materie bezeichnet, und statt
magnetischer, elektrischer u.s.f. Kraft, eine magnetische, elektrische
u.s.f. Materie angenommen; oder statt der berühmten anziehenden Kraft
ein feiner Äther, der alles zusammenhalte.—Es sind die Materien, in
welche sich die unthätige, kraftlose negative Einheit des Dings
auflöst, und die oben betrachtet wurden.
Aber die Kraft enthält die unmittelbare Existenz, als Moment, als ein
solches das zwar Bedingung ist, aber übergeht und sich aufhebt; also
nicht als ein existirendes Ding. Sie ist ferner nicht die Negation als
Bestimmtheit, sondern negative, sich in sich reflektirende Einheit. Das
Ding, an dem die Kraft seyn sollte, hat somit hier keine Bedeutung
mehr; sie selbst ist vielmehr Setzen der Äußerlichkeit, welche als
Existenz erscheint. Sie ist also auch nicht bloß eine bestimmte
Materie; solche Selbstständigkeit ist längst in das Gesetztseyn und in
die Erscheinung übergegangen.
Zweitens, die Kraft ist die Einheit des reflektirten und des
unmittelbaren Bestehens, oder der Formeinheit und der äußerlichen
Selbstständigkeit. Sie ist beides in Einem; sie ist die Berührung
solcher, deren das Eine ist, insofern das Andere nicht ist; die mit
sich identische positive, und die negirte Reflexion. Die Kraft ist so
der sich von sich selbst abstoßende Widerspruch; sie ist thätig; oder
sie ist die sich auf sich beziehende negative Einheit, in welcher die
reflektirte Unmittelbarkeit oder das wesentliche Insichseyn gesetzt
ist, nur als Aufgehobenes oder Moment zu seyn, somit insofern sie sich
von der unmittelbaren Existenz unterscheidet, in diese überzugehen. Die
Kraft also als die Bestimmung der reflektirten Einheit des Ganzen ist
gesetzt, als zur existirenden äußerlichen Mannigfaltigkeit aus sich
selbst zu werden.
Aber drittens ist die Kraft nur erst ansichseyende und unmittelbare
Thätigkeit; sie ist die reflektirte Einheit, und ebenso wesentlich die
Negation derselben; indem sie von dieser verschieden, aber nur als die
Identität ihrer selbst und ihrer Negation ist, so ist sie auf diese,
als eine ihr äußerliche Unmittelbarkeit wesentlich bezogen und hat
dieselbe zur Voraussetzung und Bedingung.
Diese Voraussetzung nun ist nicht ein ihr gegenüber sich befindliches
Ding; diese gleichgültige Selbstständigkeit ist in der Kraft
aufgehoben; als ihre Bedingung ist es ein ihr anderes Selbstständiges.
Weil es aber nicht Ding ist, sondern die selbstständige Unmittelbarkeit
hier sich zugleich als sich auf sich selbst beziehende negative Einheit
bestimmt hat, so ist es selbst Kraft. —Die Thätigkeit der Kraft ist
durch sich selbst als durch das sich Andere, durch eine Kraft bedingt.
Die Kraft ist auf diese Weise Verhältniß, in welchem jede Seite
dasselbe ist als die andere. Es sind Kräfte, die im Verhältnisse
stehen, und zwar wesentlich sich auf einander beziehen.—Sie sind ferner
zunächst nur verschiedene überhaupt; die Einheit ihres Verhältnisses
ist nur erst die innre an sich seyende Einheit. Das Bedingtseyn durch
eine andere Kraft ist so an sich das Thun der Kraft selbst; oder sie
ist insofern erst voraus setzendes, sich nur negativ auf sich
beziehendes Thun; diese andere Kraft liegt noch jenseits ihrer
setzenden Thätigkeit, nämlich der in ihrem Bestimmen unmittelbar in
sich zurückkehrenden Reflexion.
b. Die Sollicitation der Kraft.
Die Kraft ist bedingt, weil das Moment der unmittdbaren Existenz, das
sie enthält, nur als ein Gesetztes,—aber weil es zugleich Unmittelbares
ist, ein Vorausgesetztes ist, in welchem die Kraft sich selbst negirt.
Die für die Kraft vorhandene Äußerlichkeit ist daher ihre eigene
voraussetzende Thätigkeit selbst, welche zunächst als eine andere Kraft
gesetzt ist.
Dieses Voraussetzen ist ferner gegenseitig. Jede der beiden Kräfte
enthält die in sich reflektirte Einheit als aufgehoben, und ist daher
voraussetzend; sie setzt sich selbst als äußerlich; dieß Moment der
Äußerlichkeit ist ihr eigenes; aber weil sie ebenso sehr in sich
reflektirte Einheit ist, setzt sie zugleich diese ihre Äußerlichkeit
nicht in ihr selbst, sondern als eine andre Kraft.
Aber das Äußerliche als solches ist das sich selbst aufhebende; ferner
die sich in sich reflektirende Thätigkeit ist wesentlich bezogen auf
jenes Äußerliche als auf das ihr Andre, aber ebenso sehr als auf ein an
sich Nichtiges und mit ihr Identisches. Da die voraussetzende
Thätigkeit ebenso sehr Reflexion in sich ist, ist sie das Aufheben
jener ihrer Negation, und setzt dieselbe als sich selbst oder als ihr
Äußerliches. So ist die Kraft als bedingend, gegenseitig ein Anstoß für
die andre Kraft, gegen den sie thätig ist. Ihr Verhalten ist nicht die
Passivität des Bestimmtwerdens, so daß dadurch etwas Anderes in sie
käme; sondern der Anstoß sollicitirt sie nur. Sie ist an ihr selbst die
Negativität ihrer, das Abstoßen ihrer von sich ist ihr eigenes Setzen.
Ihr Thun besteht also darin, dieß aufzuheben, daß jener Anstoß ein
Äußerliches sey; sie macht es zu einem bloßen Anstoß und setzt es als
das eigne Abstoßen ihrer selbst von sich, als ihre eigene Äußerung.
Die sich äußernde Kraft ist also dasselbe, was zuerst nur die
voraussetzende Thätigkeit war; nämlich sich äußerlich machend; aber die
Kraft als sich äußernd ist zugleich die Äußerlichkeit negirende und sie
als das ihrige setzende Thätigkeit. Insofern nun in dieser Betrachtung
von der Kraft angefangen wird, als sie die negative Einheit ihrer
selbst und damit voraussetzende Reflexion ist, so ist es dasselbe, als
wenn in der Äußerung der Kraft vom sollicitirenden Anstosse angefangen
wird. Die Kraft ist so in ihrem Begriffe zuerst bestimmt als sich
aufhebende Identität, und in ihrer Realität, die eine der beiden Kräfte
als sollicitirend und die andere als sollicitirt werdend. Aber der
Begriff der Kraft ist überhaupt die Identität der setzenden und
voraussetzenden Reflexion oder der reflektirten und der unmittelbaren
Einheit, und jede dieser Bestimmungen schlechthin nur Moment, in
Einheit, und somit als vermittelt durch die andere. Aber ebenso ist
keine Bestimmung an den beiden in Wechselbeziehung stehenden Kräften
vorhanden, welche die sollicitirende oder die sollicitirt werdende sey,
oder vielmehr jeder kommen auf gleiche Weise beide Formbestimmungen zu.
Aber diese Identität ist nicht nur eine äußerliche der Vergleichung,
sondern eine wesentliche Einheit derselben.
Die eine Kraft nämlich ist zunächst bestimmt als sollicitirende, und
die andere als sollicitirt-werdende; diese Formbestimmungen erscheinen
auf diese Weise als unmittelbare, an sich vorhandene Unterschiede der
beiden Kräfte. Aber sie sind wesentlich vermittelt. Die eine Kraft wird
sollicitirt; dieser Anstoß ist eine in sie von außen gesetzte
Bestimmung. Aber die Kraft ist selbst das Voraussetzende; sie ist
wesentlich sich in sich reflektirend und es aufhebend, daß der Anstoß
ein Äußerliches sey. Daß sie sollicitirt wird, ist daher ihr eigenes
Thun, oder es ist durch sie selbst bestimmt, daß die andere Kraft eine
andere überhaupt und die sollicitirende ist. Die sollicitirende bezieht
sich auf ihre andere negativ, so daß sie die Äußerlichkeit derselben
aufhebt, sie ist insofern setzend; aber sie ist dieß nur durch die
Voraussetzung, sich eine andere gegenüber zu haben; das ist, sie ist
sollicitirend selbst nur, insofern sie eine Äußerlichkeit an ihr hat,
somit insofern sie sollicitirt wird. Oder sie ist sollicitirend nur
insofern als sie dazu sollicitirt wird, sollicitirend zu seyn. Somit
wird umgekehrt die erste sollicitirt, nur insofern als sie selbst die
andere dazu sollicitirt, sie, nämlich die erstere zu sollicitiren. Jede
von beiden erhält also den Anstoß von der anderen; aber der Aiistoß,
den sie als thätige gibt, besteht darin, daß sie von der anderen einen
Anstoß erhalte; der Anstoß, den sie erhält, ist von ihr selbst
sollicitirt. Beides, der gegebene und der empfangene Anstoß, oder die
thätige Äußerung und die passive Äußerlichkeit ist daher nicht ein
Unmittelbares, sondern vermittelt, und zwar ist jede der beiden Kräfte
hiermit selbst die Bestimmtheit, welche die andere gegen sie hat, ist
vermittelt durch die andere, und dieß vermittelnde Andere ist wieder
ihr eigenes bestimmendes Setzen.
So ist also dieß, daß auf die Kraft ein Anstoß durch eine andere Kraft
geschieht, daß sie sich insofern passiv verhält, aber hinwieder von
dieser Passivität in die Aktivität übergeht,—der Rükgang der Kraft in
sie selbst. Sie äussert sich. Die Äußerung ist Reaktion in dem Sinne,
daß sie die Äußerlichkeit als ihr eigenes Moment setzt, und somit es
aufhebt, daß sie durch eine andere Kraft sollicitirt worden sey. Beides
ist daher eines, die Äußerung der Kraft, wodurch sie sich durch ihre
negative Thätigkeit auf sich selbst ein Daseyn-für-Anderes giebt, und
die unendliche Rückkehr in dieser Äußerlichkeit auf sich selbst, so daß
sie darin sich nur auf sich bezieht. Die voraussetzende Reflexion,
welcher das Bedingtseyn und der Anstoß angehört, ist daher unmittelbar
auch die in sich zurückkehrende Reflexion, und die Thätigkeit ist
wesentlich reagirende, gegen sich. Das Setzen des Anstoßes oder
Äußerlichen ist selbst das Aufheben desselben, und umgekehrt ist das
Aufheben des Anstoßes das Setzen der Äußerlichkeit.
c. Die Unendlichkeit der Kraft.
Die Kraft ist endlich, insofern ihre Momente noch die Form der
Unmittelbarkeit haben; ihre voraussetzende und ihre sich auf sich
beziehende Reflexion sind in dieser Bestimmung unterschieden; jene
erscheint als eine für sich bestehende äußerliche Kraft, und die andere
in der Beziehung auf sie als passiv. Die Kraft ist so der Form nach
bedingt, und dem Inhalte nach gleichfalls beschränkt; denn eine
Bestimmtheit der Form nach enthält auch eine Beschränkung des Inhalts.
Aber die Thätigkeit der Kraft besteht darin sich zu äußern; das heißt,
wie sich ergeben hat, die Äußerlichkeit aufzuheben und sie als das zu
bestimmen, worin sie identisch mit sich ist. Was also die Kraft in
Wahrheit äußert, ist dieß, daß ihre Beziehung auf Anderes ihre
Beziehung auf sich selbst ist, daß ihre Passivität in ihrer Aktivität
selbst besteht. Der Anstoß, wodurch sie zur Thätigkeit sollicitirt
wird, ist ihr eigenes Sollicitiren; die Äußerlichkeit, welche an sie
kommt, ist kein Unmittelbares, sondern ein durch sie Vermitteltes; so
wie ihre eigene wesentliche Identität mit sich, nicht unmittelbar,
sondern durch ihre Negation vermittelt ist; oder die Kraft äußert dieß,
daß ihre Äußerlichkeit identisch ist mit ihrer Innerlichkeit.