a. Das relativ Unbedingte.
1. Der Grund ist das Unmittelbare und das Begründete das Vermittelte.
Aber er ist setzende Reflexion, als solche macht er sich zum
Gesetztseyn, und ist voraussetzende Reflexion, so bezieht er sich auf
sich als auf ein Aufgehobenes, auf ein Unmittelbares, wodurch er selbst
vermittelt ist. Diese Vermittelung, als Fortgehen vom Unmittelbaren zum
Grunde, ist nicht eine äußere Reflexion, sondern, wie sich ergeben, das
eigne Thun des Grundes, oder was dasselbe ist, die Grundbeziehung ist
als Reflexion in die Identität mit sich ebenso wesentlich sich
entäußernde Reflexion. Das Unmittelbare, auf das der Grund sich als auf
seine wesentliche Voraussetzung bezieht, ist die Bedingung; der reale
Grund ist daher wesentlich bedingt. Die Bestimmtheit, die er enthält,
ist das Andersseyn seiner selbst.
Die Bedingung ist also erstens ein unmittelbares, mannigfaltiges
Daseyn. Zweitens ist dieses Daseyn bezogen auf ein Anderes, auf etwas,
das Grund ist, nicht dieses Daseyns, sondern in anderer Rüksicht; denn
das Daseyn selbst ist unmittelbar und ohne Grund. Nach jener Beziehung
ist es ein Gesetztes; das unmittelbare Daseyn soll als Bedingung nicht
für sich, sondern für Anderes seyn. Aber zugleich ist dieß, daß es so
für Anderes ist, selbst nur ein Gesetztseyn; daß es ein Gesetztes ist,
ist in seiner Unmittelbarkeit aufgehoben, und ein Daseyn ist dagegen,
Bedingung zu seyn, gleichgültig. Drittens ist die Bedingung so ein
Unmittelbares, daß sie die Voraussetzung des Grundes ausmacht. Sie ist
in dieser Bestimmung die in die Identität mit sich zurückgegangene
Formbeziehung des Grundes, hiermit der Inhalt desselben. Aber der
Inhalt als solcher ist nur die gleichgültige Einheit des Grundes, als
in der Form; ohne Form kein Inhalt. Er befreit sich noch von derselben,
indem die Grundbeziehung im vollständigen Grunde zu einer gegen ihre
Identität äußerlichen Beziehung wird; wodurch der Inhalt die
Unmittelbarkeit erhält. Insofern daher die Bedingung das ist, worin die
Grundbeziehung ihre Identität mit sich hat, macht sie seinen Inhalt
aus; aber weil er das gegen diese Form Gleichgültige ist, ist er nur an
sich ihr Inhalt, ein solches, das erst Inhalt werden soll, hiermit das
Material für den Grund ausmacht. Als Bedingung gesetzt, hat das Daseyn
nach dem zweiten Momente die Bestimmung, seine gleichgültige
Unmittelbarkeit zu verlieren und Moment eines Andern zu werden. Durch
seine Unmittelbarkeit ist es gleichgültig gegen diese Beziehung;
insofern es aber in dieselbe tritt, macht es das Ansichseyn des Grundes
aus, und ist das Unbedingte für denselben. Um Bedingung zu seyn, hat es
am Grunde seine Voraussetzung, und ist selbst bedingt; aber diese
Bestimmung ist ihm äußerlich.
2. Etwas ist nicht durch seine Bedingung; seine Bedingung ist nicht
sein Grund. Sie ist das Moment der unbedingten Unmittelbarkeit für den
Grund, aber ist nicht selbst die Bewegung und das Setzen, das sich
negativ auf sich bezieht, und sich zum Gesetztseyn macht. Der Bedingung
steht daher die Grundbeziehung gegenüber. Etwas hat außer seiner
Bedingung auch einen Grund.—Dieser ist die leere Bewegung der
Reflexion, weil sie die Unmittelbarkeit als ihre Voraussetzung außer
ihr hat. Sie ist aber die ganze Form und das selbstständige Vermitteln;
denn die Bedingung ist nicht ihr Grund. Indem dieses Vermitteln sich
als Setzen auf sich bezieht, ist es nach dieser Seite gleichfalls ein
Unmittelbares und Unbedingtes; es setzt sich zwar voraus, aber als
entäußertes oder aufgehobenes Setzen; das was es hingegen seiner
Bestimmung nach ist, ist es an und für sich selbst. —Insofern so die
Grundbeziehung selbstständige Beziehung auf sich ist und die Identität
der Reflexion an ihr selbst hat, hat sie einen eigenthümlichen Inhalt,
gegen den Inhalt der Bedingung. Jener ist Inhalt des Grundes und darum
wesentlich formirt; dieser hingegen ist nur unmittelbares Material, dem
die Beziehung auf den Grund zugleich ebenso äußerlich ist, als es auch
das Ansichseyn desselben ausmacht; es ist somit eine Vermischung von
selbstständigem Inhalt, der keine Beziehung auf den Inhalt der
Grundbestimmung hat, und von solchem, der in sie eingeht, und als ihr
Material, Moment derselben werden soll.
3. Die beiden Seiten des Ganzen, Bedingung und Grund, sind also einer
Seits gleichgültige und unbedingte gegen einander; das eine als das
Unbezogene, dem die Beziehung, in welcher es Bedingung ist, äußerlich
ist; das andere als die Beziehung oder Form, für welche das bestimmte
Daseyn der Bedingung nur als Material ist, als ein Passives, dessen
Form, die es für sich an ihm hat, eine unwesentliche ist. Ferner sind
auch beide vermittelte. Die Bedingung ist das Ansichseyn des Grundes;
sie ist so sehr wesentliches Moment der Grundbeziehung, daß sie die
einfache Identität desselben mit sich ist. Aber dieß ist auch
aufgehoben; dieß Ansichseyn ist nur ein gesetztes; das unmittelbare
Daseyn ist gleichgültig dagegen Bedingung zu seyn. Daß die Bedingung
des Ansichseyns für den Grund ist, macht also ihre Seite aus, nach
welcher sie eine vermittelte ist. Ebenso die Grundbeziehung hat in
ihrer Selbstständigkeit, auch eine Voraussetzung, und ihr Ansichseyn
außer sich.—Somit ist jede der beiden Seiten der Widerspruch der
gleichgültigen Unmittelbarkeit und der wesentlichen Vermittelung,
Beides in Einer Beziehung;—oder der Widerspruch des selbstständigen
Bestehens und der Bestimmung, nur Moment zu seyn.
b. Das absolute Unbedingte.
Die beiden relativ-Unbedingten scheinen zunächst, jedes in das andere;
die Bedingung als Unmittelbares in die Formbeziehung des Grundes, und
diese in das unmittelbare Daseyn als sein Gesetztseyn; aber jedes ist
außer diesem Scheine seines Andern an ihm selbstständig und hat seinen
eigenthümlichen Inhalt.
Zuerst ist die Bedingung unmittelbares Daseyn; seine Form hat die zwei
Momente, das Gesetztseyn, nach welchem es als Bedingung Material und
Moment des Grundes ist;—und das Ansichseyn, nach welchem es die
Wesentlichkeit des Grundes oder seine einfache Reflexion in sich
ausmacht. Beide Seiten der Form sind dem unmittelbaren Daseyn
äußerlich; denn es ist die aufgehobene Grundbeziehung.—Aber erstens ist
das Daseyn an ihm selbst nur dieß, in seiner Unmittelbarkeit sich
aufzuheben und zu Grunde zu gehen. Das Seyn ist überhaupt nur das
Werden zum Wesen; es ist seine wesentliche Natur sich zum Gesetzten und
zur Identität zu machen, die durch die Negation ihrer das Unmittelbare
ist. Die Formbestimmungen also, des Gesetztseyns und des mit sich
identischen Ansichseyns, die Form, wodurch das unmittelbare Daseyn
Bedingung ist, sind ihm daher nicht äußerlich, sondern es ist diese
Reflexion selbst. Zweitens, als Bedingung ist das Seyn nun auch als das
gesetzt, was es wesentlich ist; nämlich als Moment, somit eines Andern,
und zugleich als das Ansichseyn gleichfalls eines Andern; es ist an
sich aber nur durch die Negation seiner, nämlich durch den Grund und
durch dessen sich aufhebende und damit voraussetzende Reflexion; das
Ansichseyn des Seyns ist somit nur ein Gesetztes. Dieß Ansichseyn der
Bedingung hat die zwei Seiten, einer Seits ihre Wesentlichkeit als des
Grundes, anderer Seits aber die Unmittelbarkeit ihres Daseyns zu seyn.
Oder vielmehr Beides ist dasselbe. Das Daseyn ist ein Unmittelbares,
aber die Unmittelbarkeit ist wesentlich das Vermittelte, nämlich durch
den sich selbst aufhebenden Grund. Als diese durch das sich aufhebende
Vermitteln vermittelte Unmittelbarkeit ist es zugleich das Ansichseyn
des Grundes, und das Unbedingte desselben; aber dieß Ansichseyn ist
zugleich selbst wieder ebenso sehr nur Moment oder Gesetztseyn, denn es
ist vermittelt.—Die Bedingung ist daher die ganze Form der
Grundbeziehung; sie ist das vorausgesetzte Ansichseyn derselben, aber
damit selbst ein Gesetztseyn, und ihre Unmittelbarkeit dieß, sich zum
Gesetztseyn zu machen; sich somit von sich selbst so abzustoßen, daß
sie sowohl zu Grunde geht, als sie Grund ist, der sich zum Gesetztseyn
macht und hiermit auch zum Begründeten; und beides ist ein und
dasselbe.
Ebenso ist an dem bedingten Grunde das Ansichseyn nicht nur als
Scheinen eines Andern an ihm. Er ist die selbstständige, das heißt, die
sich auf sich beziehende Reflexion des Setzens; und hiermit das mit
sich Identische, oder ist in ihm selbst sein Ansichseyn, und sein
Inhalt. Aber zugleich ist er voraussetzende Reflexion; er bezieht sich
negativ auf sich selbst, und setzt sich sein Ansichseyn als ihm Anderes
entgegen, und die Bedingung sowohl nach ihrem Momente des Ansichseyns
als des unmittelbaren Daseyns ist das eigene Moment der Grundbeziehung;
das unmittelbare Daseyn ist wesentlich nur durch seinen Grund, und ist
das Moment seiner als Voraussetzens. Dieser ist daher ebenso das Ganze
selbst.
Es ist somit überhaupt nur Ein Ganzes der Form vorhanden; aber ebenso
sehr nur Ein Ganzes des Inhalts. Denn der eigenthümliche Inhalt der
Bedingung ist nur wesentlicher Inhalt, insofern er die Identität der
Reflexion mit sich in der Form, oder als dieß unmittelbare Daseyn an
ihm selbst die Grundbeziehung ist. Dieses ist ferner nur Bedingung
durch die voraussetzende Reflexion des Grundes; es ist dessen Identität
mit sich selbst, oder sein Inhalt, dem er sich gegenüber setzt. Das
Daseyn ist daher nicht bloß formloses Material für die Grundbeziehung,
sondern weil es an ihm selbst diese Form hat, ist es formirte Materie,
und als zugleich das in der Identität mit ihr gegen sie Gleichgültige
ist es Inhalt. Es ist endlich derselbe Inhalt, den der Grund hat, denn
es ist eben Inhalt als das in der Formbeziehung mit sich Identische.
Die beiden Seiten des Ganzen, Bedingung und Grund, sind also Eine
wesentliche Einheit; sowohl als Inhalt, wie als Form. Sie gehen durch
sich selbst in einander über, oder indem sie Reflexionen sind, so
setzen sie sich selbst als aufgehobene, beziehen sich auf diese ihre
Negation und setzen sich gegenseitig voraus. Aber dieß ist zugleich nur
Eine Reflexion beider, ihr Voraussetzen daher auch nur eines; die
Gegenseitigkeit desselben geht vielmehr darein über, daß sie ihre Eine
Identität als ihr Bestehen und ihre Grundlage voraussetzen. Diese, der
eine Inhalt und Formeinheit beider, ist das wahrhaft Unbedingte; die
Sache an sich selbst.—Die Bedingung ist, wie sich oben ergeben hat, nur
das relativ-Unbedingte. Man pflegt sie daher selbst als ein Bedingtes
zu betrachten, und nach einer neuen Bedingung zu fragen, womit der
gewöhnliche Progreß ins Unendliche von Bedingung zu Bedingung
eingeleitet ist. Warum wird nun bei einer Bedingung nach einer neuen
Bedingung gefragt, das heißt, warum wird sie als Bedingtes angenommen?
Weil sie irgend ein endliches Daseyn ist. Aber dieß ist eine weitere
Bestimmung der Bedingung, die nicht in ihrem Begriffe liegt. Allein die
Bedingung als solche ist darum ein Bedingtes, weil sie das gesetzte
Ansichseyn ist; sie ist daher im absolut Unbedingten aufgehoben.
Dieses nun enthält die beiden Seiten, die Bedingung und den Grund, als
seine Momente in sich; es ist die Einheit, in welche sie zurückgegangen
sind. Sie beide zusammen machen die Form oder das Gesetztseyn desselben
aus. Die unbedingte Sache ist Bedingung beider, aber die absolute, das
heißt, die Bedingung, welche selbst Grund ist. —Als Grund ist sie nun
die negative Identität, die sich in jene beiden Momente abgestoßen
hat;—erstens in die Gestalt der aufgehobenen Grundbeziehung, einer
unmittelbaren, einheitslosen, sich selbst äußerlichen Mannigfaltigkeit,
welche sich auf den Grund als ein ihr Anderes bezieht, und zugleich das
Ansichseyn desselben ausmacht; zweitens, in die Gestalt einer
innerlichen, einfachen Form, welche Grund ist, aber sich auf das mit
sich identische Unmittelbare als auf ein Anderes bezieht, und dasselbe
als Bedingung, d. h. dieß ihr Ansich als ihr eigenes Moment
bestimmt.—Diese beiden Seiten setzen die Totalität so voraus, daß sie
das Setzende derselben ist. Umgekehrt, weil sie die Totalität
voraussetzen, so scheint diese auch wieder durch jene bedingt zu seyn,
und die Sache aus ihrer Bedingung und aus ihrem Grunde zu entspringen.
Aber indem diese beiden Seiten sich als das Identische gezeigt haben,
so ist das Verhältniß von Bedingung und Grund verschwunden, sie sind zu
einem Scheine herabgesetzt; das absolut Unbedingte ist in seiner
Bewegung des Setzens und Voraussetzens, nur die Bewegung, in welcher
dieser Schein sich aufhebt. Es ist das Thun der Sache, sich zu
bedingen, und ihren Bedingungen sich als Grund gegenüber zu stellen;
ihre Beziehung als der Bedingungen und des Grundes ist aber ein
Scheinen in sich und ihr Verhalten zu ihnen ihr Zusammengehen mit sich
selbst.
c. Hervorgang der Sache in die Existenz.
Das absolut Unbedingte ist der absolute mit seiner Bedingung identische
Grund; die unmittelbare Sache, als die wahrhaft Wesenhafte. Als Grund
bezieht sie sich negativ auf sich selbst, macht sich zum Gesetztseyn,
aber zum Gesetztseyn, das die in ihren Seiten vollständige Reflexion,
und die in ihnen mit sich identische Formbeziehung ist, wie sich ihr
Begriff ergeben hat. Dieß Gesetztseyn ist daher erstlich der
aufgehobene Grund, die Sache als das Reflexionslose Unmittelbare; die
Seite der Bedingungen. Diese ist die Totalität der Bestimmungen der
Sache,—die Sache selbst, aber in die Äußerlichkeit des Seyns
hinausgeworfen; der wiederhergestellte Kreis des Seyns. In der
Bedingung entläßt das Wesen die Einheit seiner Reflexion-in-sich als
eine Unmittelbarkeit, die aber nunmehr die Bestimmung hat, bedingende
Voraussetzung zu seyn, und wesentlich nur eine seiner Seiten
auszumachen.—Die Bedingungen sind darum der ganze Inhalt der Sache,
weil sie das Unbedingte in der Form des formlosen Seyns sind. Sie haben
aber um dieser Form willen auch noch eine andere Gestalt, als die
Bestimmungen des Inhalts, wie er in der Sache als solcher ist. Sie
erscheinen als eine einheitslose Mannigfaltigkeit, vermischt mit
Außerwesentlichem und andern Umständen, die zu dem Kreise des Daseyns,
insofern es die Bedingungen dieser bestimmten Sache ausmacht, nicht
gehören.—Für die absolute uneingeschränkte Sache ist die Sphäre des
Seyns selbst die Bedingung. Der Grund, der in sich zurückgeht, setzt
sie als die erste Unmittelbarkeit, worauf er sich als auf sein
Unbedingtes bezieht. Diese Unmittelbarkeit als die aufgehobene
Reflexion, ist die Reflexion in dem Elemente des Seyns, das also sich
als solches zu einem Ganzen ausbildet; die Form wuchert als
Bestimmtheit des Seyns fort, und erscheint so als ein mannigfaltiger
von der Reflexions-Bestimmung verschiedener, und gegen sie
gleichgültiger Inhalt.
Das Unwesentliche, welches die Sphäre des Seyns an ihr hat, und was
sie, insofern sie Bedingung ist, abstreift, ist die Bestimmtheit der
Unmittelbarkeit, in welche die Formeinheit versenkt ist. Diese
Formeinheit, als die Beziehung des Seyns, ist an ihm zunächst als das
Werden,—das Übergehen einer Bestimmtheit des Seyns in eine andere. Aber
das Werden des Seyns ist ferner Werden zum Wesen und das Zurückgehen in
den Grund. Das Daseyn also, welches die Bedingungen ausmacht, wird in
Wahrheit nicht von einem Andern als Bedingung bestimmt und als Material
gebraucht; sondern es macht sich durch sich selbst zum Moment eines
Andern.—Sein Werden ist ferner nicht ein Anfangen von sich als dem
wahrhaft Ersten und Unmittelbaren; sondern seine Unmittelbarkeit ist
nur das Vorausgesetzte; und die Bewegung seines Werdens ist das Thun
der Reflexion selbst. Die Wahrheit des Daseyns ist daher Bedingung zu
seyn; seine Unmittelbarkeit ist allein durch die Reflexion der
Grundbeziehung, welche sich selbst als aufgehobene setzt. Das Werden
ist somit, wie die Unmittelbarkeit nur der Schein des Unbedingten,
indem dieses sich selbst voraussetzt, und darin seine Form hat; und die
Unmittelbarkeit des Seyns ist daher wesentlich nur Moment der Form.
Die andere Seite dieses Scheinens des Unbedingten ist die
Grundbeziehung als solche, als Form bestimmt gegen die Unmittelbarkeit
der Bedingungen und des Inhalts. Aber sie ist die Form der absoluten
Sache, welche die Einheit ihrer Form mit sich selbst oder ihren Inhalt
an ihr selbst hat, und indem sie ihn zur Bedingung bestimmt, in diesem
Setzen selbst seine Verschiedenheit aufhebt und ihn zum Momente macht;
so wie sie umgekehrt sich als wesenloser Form in dieser Identität mit
sich die Unmittelbarkeit des Bestehens gibt. Die Reflexion des Grundes
hebt die Unmittelbarkeit der Bedingungen auf, und bezieht sie zu
Momenten in der Einheit der Sache; aber die Bedingungen sind das von
der unbedingten Sache selbst Vorausgesetzte, sie hebt damit also ihr
eigenes Setzen auf; oder ihr Setzen macht sich somit unmittelbar selbst
ebenso sehr zum Werden. —Beides ist daher Eine Einheit; die Bewegung
der Bedingungen an ihnen selbst ist Werden, Zurückgehen in den Grund
und Setzen des Grundes; aber der Grund als gesetzter, das heißt als
aufgehobener, ist das Unmittelbare. Der Grund bezieht sich negativ auf
sich selbst, macht sich zum Gesetztseyn und begründet die Bedingungen;
aber darin, daß so das unmittelbare Daseyn als ein Gesetztes bestimmt
ist, liebt der Grund es auf und macht sich erst zum Grunde.—Diese
Reflexion also ist die Vermittelung der unbedingten Sache durch ihre
Negation mit sich. Oder vielmehr die Reflexion des Unbedingten ist
zuerst Voraussetzen, aber dieß Aufheben ihrer selbst ist unmittelbar
bestimmendes Setzen; zweitens ist sie darin unmittelbar Aufheben des
Vorausgesetzten und Bestimmen aus sich; somit ist dieß Bestimmen wieder
Aufheben des Setzens und ist das Werden an sich selbst. Darin ist die
Vermittelung als Rückehr zu sich durch die Negation, verschwunden; sie
ist einfache in sich scheinende Reflexion, und grundloses absolutes
Werden. Die Bewegung der Sache, durch ihre Bedingungen einer Seits und
anderer Seits durch ihren Grund gesetzt zu werden, ist nur das
Verschwinden des Scheins der Vermittelung. Das Gesetztwerden der Sache
ist hiermit ein Hervortreten, das einfache sich Herausstellen in die
Existenz; reine Bewegung der Sache zu sich selbst.
Wenn alle Bedingungen einer Sache vorhanden sind, so tritt sie in die
Existenz. Die Sache ist, eh sie existirt; und zwar ist sie erstens als
Wesen, oder als Unbedingtes; zweitens hat sie Daseyn, oder ist
bestimmt, und dieß auf die betrachtete gedoppelte Weise, einer Seits in
ihren Bedingungen, anderer Seits in ihrem Grunde. In jenen hat sie sich
die Form des äußerlichen, grundlosen Seyns gegeben, weil sie als
absolute Reflexion die negative Beziehung auf sich ist und sich zu
ihrer Voraussetzung macht. Dieß voraus gesetzte Unbedingte ist daher
das grundlose Unmittelbare, dessen Seyn nichts ist, denn als Grundloses
da zu seyn. Wenn also alle Bedingungen der Sache vorhanden sind, das
heißt, wenn die Totalität der Sache als grundloses Unmittelbares
gesetzt ist, so erinnert sich diese zerstreute Mannigfaltigkeit an ihr
selbst.—Die ganze Sache muß in ihren Bedingungen da seyn, oder es
gehören alle Bedingungen zu ihrer Existenz; denn Alle machen die
Reflexion aus; oder das Daseyn, weil es Bedingung ist, ist durch die
Form bestimmt, seine Bestimmungen sind daher Reflexions-Bestimmungen
und mit einer wesentlich die andern gesetzt.—Die Erinnerung der
Bedingungen ist zunächst das zu Grunde gehen des unmittelbaren Daseyns,
und das Werden des Grundes. Aber damit ist der Grund ein gesetzter, d.
h. er ist, so sehr er als Grund ist, so sehr als Grund aufgehoben, und
unmittelbares Seyn. Wenn also alle Bedingungen der Sache vorhanden
sind, so heben sie sich als unmittelbares Daseyn und Voraussetzung und
ebenso sehr hebt sich der Grund auf. Der Grund zeigt sich nur, als ein
Schein, der unmittelbar verschwindet; dieß Hervortreten ist somit die
tautologische Bewegung der Sache zu sich, und ihre Vermittelung durch
die Bedingungen und durch den Grund ist das Verschwinden beider. Das
Hervortreten in die Existenz ist daher so unmittelbar, daß es nur durch
das Verschwinden der Vermittelung vermittelt ist.
Die Sache geht aus dem Grunde hervor. Sie wird nicht durch ihn so
begründet oder gesetzt, daß er noch unten bliebe, sondern das Setzen
ist die Herausbewegung des Grundes zu sich selbst, und das einfache
Verschwinden desselben. Er erhält durch die Vereinigung mit den
Bedingungen die äußerliche Unmittelbarkeit und das Moment des Seyns.
Aber er erhält sie nicht als ein Äußerliches noch durch eine äußerliche
Beziehung; sondern als Grund macht er sich zum Gesetztseyn, seine
einfache Wesentlichkeit geht im Gesetztseyn mit sich zusammen, und ist
in diesem Aufheben seiner selbst das Verschwinden seines Unterschiedes
von seinem Gesetztseyn, somit einfache wesentliche Unmittelbarkeit. Er
bleibt also nicht als ein Verschiedenes vom Begründeten zurück, sondern
die Wahrheit des Begründens ist, daß der Grund darin mit sich selbst
sich vereint und somit seine Reflexion in Anderes, seine Reflexion in
sich selbst ist. Die Sache ist hiermit ebenso, wie sie das Unbedingte
ist, auch das Grundlose, und tritt aus dem Grunde nur insofern er zu
Grunde gegangen und keiner ist, aus dem Grundlosen, d. h. aus der
eigenen wesentlichen Negativität oder reinen Form hervor.
Diese durch Grund und Bedingung vermittelte, und durch das Aufheben der
Vermittelung mit sich identische Unmittelbarkeit ist die Existenz.
Zweiter Abschnitt. Die Erscheinung.
Das Wesen muß erscheinen.
Das Seyn ist die absolute Abstraktion; diese Negativität ist ihm nicht
ein Äußerliches, sondern es ist Seyn und sonst nichts als Seyn, nur als
diese absolute Negativität. Um derselben willen ist Seyn nur als sich
aufhebendes Seyn, und ist Wesen. Das Wesen aber ist als die einfache
Gleichheit mit sich umgekehrt ebenfalls Seyn. Die Lehre vom Seyn
enthält den ersten Satz: Das Seyn ist Wesen. Der zweite Satz: Das Wesen
ist Seyn, macht den Inhalt des ersten Abschnittes der Lehre vom Wesen
aus. Dieses Seyn aber, zu dem das Wesen sich macht, ist das wesentliche
Seyn, die Existenz; ein Herausgegangenseyn aus der Negativität und
Innerlichkeit.
So erscheint das Wesen. Die Reflexion ist das Scheinen des Wesens in
ihm selbst. Die Bestimmungen derselben sind in die Einheit
eingeschlossen schlechthin nur als gesetzte, aufgehobene; oder sie ist
das in seinem Gesetztseyn unmittelbar mit sich identische Wesen. Indem
dieses aber Grund ist, bestimmt es sich real, durch seine sich selbst
aufhebende oder in sich zurückkehrende Reflexion; indem weiter diese
Bestimmung oder das Andersseyn der Grundbeziehung sich in der Reflexion
des Grundes aufhebt und Existenz wird, so haben die Formbestimmungen
hieran ein Element des selbstständigen Bestehens. Ihr Schein
vervollständigt sich zur Erscheinung.
Die zur Unmittelbarkeit fortgegangene Wesenheit ist zunächst Existenz,
und Existirendes oder Ding; als ununterschiedne Einheit des Wesens mit
seiner Unmittelbarkeit. Das Ding enthält zwar die Reflexion, aber ihre
Negativität ist in seiner Unmittelbarkeit zunächst erloschen; allein
weil sein Grund wesentlich die Reflexion ist, hebt sich seine
Unmittelbarkeit auf; es macht sich zu einem Gesetztseyn.
So ist es zweitens Erscheinung. Die Erscheinung ist das, was das Ding
an sich ist, oder seine Wahrheit. Diese nur gesetzte, in das Andersseyn
reflektirte Existenz ist aber ebenso das Hinausgehen über sich in ihre
Unendlichkeit; der Welt der Erscheinung stellt sich die in sich
reflektirte, an sich seyende Welt gegenüber. Aber das erscheinende und
das wesentliche Seyn stehen schlechthin in Beziehung auf einander. So
ist die Existenz drittens wesendiches Verhältniß; das Erscheinende
zeigt das Wesentliche, und dieses ist in seiner Erscheinung.—Das
Verhältniß ist die noch unvollkommene Vereinigung der Reflexion in das
Andersseyn und der Reflexion in sich; die vollkommene Durchdringung
beider ist die Wirklichkeit.
Erstes Kapitel. Die Existenz.
Wie der Satz des Grundes ausdrückt: Alles was ist, hat einen Grund,
oder ist ein Gesetztes, ein Vermitteltes; so müßte auch ein Satz der
Existenz aufgestellt und so ausgedrückt werden: Alles, was ist,
existirt. Die Wahrheit des Seyns ist, nicht ein erstes Unmittelbares,
sondern das in die Unmittelbarkeit hervorgegangene Wesen zu seyn.
Wenn aber ferner auch gesagt wurde, was existirt, hat einen Grund und
ist bedingt, so müßte auch ebenso gesagt werden: es hat keinen Grund
und ist unbedingt. Denn die Existenz ist die aus dem Aufheben der durch
Grund und Bedingung beziehenden Vermittelung hervorgegangene
Unmittelbarkeit, die im Hervorgehen eben dieß Hervorgehen selbst
aufhebt.
Insofern die Beweise von der Existenz Gottes hier erwähnt werden
können, ist zum voraus zu erinnern, daß es außer dem unmittelbaren Seyn
erstens, und zweitens der Existenz, dem Seyn, das aus dem Wesen
hervorgeht, noch ein ferneres Seyn gibt, welches aus dem Begriffe
hervorgeht, die Objektivität.—Das Beweisen ist überhaupt die
vermittelte Erkenntniß. Die verschiedenen Arten des Seyns fordern oder
enthalten ihre eigene Art der Vermittelung; so wird auch die Natur des
Beweisens in Ansehung einer jeden verschieden. Der ontologische Beweis
will vom Begriffe ausgehen; er legt den Inbegriff aller Realitäten zu
Grunde, und subsumirt alsdann auch die Existenz unter die Realität. Er
ist also die Vermittelung, welche Schluß ist, und die hier noch nicht
zu betrachten ist. Es ist bereits oben (I. Th. I. Abth. S. 27.ff.) auf
das, was Kant hiergegen erinnert, Rüksicht genommen und bemerkt worden,
daß Kant unter Existenz das bestimmte Daseyn versteht, wodurch etwas in
den Kontext der gesammten Erfahrung, d. h. in die Bestimmung eines
Andersseyns und in die Beziehung auf Anderes tritt. So ist als
Existirendes Etwas vermittelt durch Anderes, und die Existenz überhaupt
die Seite seiner Vermittelung. Nun liegt in dem, was Kant den Begriff
nennt, nämlich in Etwas, insofern es als nur einfach auf sich bezogen
genommen wird, oder in der Vorstellung als solcher, nicht seine
Vermittelung; in der abstrakten Identität mit sich ist die
Entgegensetzung weggelassen. Der ontologische Beweis hätte nun
darzustellen, daß der absolute Begriff, nämlich der Begriff Gottes, zum
bestimmten Daseyn, zur Vermittelung komme, oder wie das einfache Wesen
sich mit der Vermittelung vermittle. Dieß geschieht durch die
angegebene Subsumtion der Existenz unter ihr Allgemeines, nämlich die
Realität, welche als das Mittlere zwischen Gott in seinem Begriffe
einer Seits, und zwischen der Existenz anderer Seits angenommen
wird.—Von dieser Vermittelung, insofern sie die Form des Schlusses hat,
ist, wie gesagt, hier nicht die Rede. Wie aber jene Vermittelung des
Wesens mit der Existenz in Wahrheit beschaffen ist, dieß hat die
bisherige Darstellung enthalten. Die Natur des Beweisens selbst ist in
der Lehre von der Erkenntniß zu betrachten. Hier ist nur anzugeben, was
sich auf die Natur der Vermittelung überhaupt bezieht.
Die Beweise vom Daseyn Gottes geben einen Grund für dieses Daseyn an.
Er soll nicht ein objektiver Grund des Daseyns Gottes seyn; denn dieses
ist an und für sich selbst. So ist er bloß ein Grund für die
Erkenntniß. Damit giebt er sich zugleich für ein solches aus, das in
dem Gegenstande, der zunächst als begründet dadurch erscheint,
verschwindet. Der Grund nun, der von der Zufälligkeit der Welt
hergenommen ist, enthält den Rükgang derselben in das absolute Wesen;
denn das Zufällige ist das an sich selbst Grundlose, und sich
Aufhebende. Das absolute Wesen geht somit in dieser Weise in der That
aus dem Grundlosen hervor; der Grund hebt sich selbst auf, somit
verschwindet auch der Schein des Verhältnisses, das Gott gegeben wurde,
ein in einem Andern Begründetes zu seyn. Diese Vermittelung ist hiermit
die wahrhafte. Allein jene beweisende Reflexion kennt diese Natur ihrer
Vermittelung nicht; sie nimmt sich einer Seits für ein bloß
Subjektives, und entfernt hiermit ihre Vermittlung von Gott selbst,
andern Theils aber erkennt sie deswegen nicht die vermittelnde
Bewegung, daß und wie sie im Wesen selbst ist. Ihr wahrhaftes
Verhältniß besteht darin, daß sie Beides in Einem ist, die Vermittelung
als solche, aber zugleich allerdings eine Subjektive, äußerliche
nämlich die sich äußerliche Vermittelung, welche sich an ihr selbst
wieder aufhebt. In jener Darstellung aber erhält die Existenz das
schiefe Verhältniß, nur als Vermitteltes oder Gesetztes zu erscheinen.
So kann auf der andern Seite die Existenz auch nicht bloß als
Unmittelbares betrachtet werden. In der Bestimmung einer
Unmittelbarkeit genommen, ist das Auffassen der Existenz Gottes, für
etwas Unbeweisbares, und das Wissen von ihr als ein nur unmittelbares
Bewußtseyn, als ein Glauben ausgedrückt worden. Das Wissen soll zu
diesem Resultate kommen, daß es Nichts weiß, das heißt, daß es seine
vermittelnde Bewegung und die in ihr vorkommenden Bestimmungen selbst
wieder aufgiebt. Dieß hat sich auch im Vorhergehenden ergeben; allein
es ist hinzuzusetzen, daß die Reflexion, indem sie mit dem Aufheben
ihrer selbst endigt, darum nicht das Nichts zum Resultat hat, so daß
nun das positive Wissen vom Wesen als unmittelbare Beziehung auf
dasselbe, von jenem Resultate getrennt und ein eigenes Hervorgehen, ein
nur von sich anfangender Akt wäre; sondern dieß Ende selbst, dieß zu
Grunde gehen der Vermittlung, ist zugleich der Grund, aus dem das
Unmittelbare hervorgeht. Die Sprache vereinigt, wie oben bemerkt, die
Bedeutung dieses Untergangs und des Grundes; man sagt, das Wesen Gottes
sey der Abgrund für die endliche Vernunft. Er ist es in der That,
insofern sie darin ihre Endlichkeit aufgibt und ihre vermittelnde
Bewegung versenkt; aber dieser Abgrund, der negative Grund, ist
zugleich der positive des Hervorgehens des Seyenden, des an sich selbst
unmittelbaren Wesens; die Vermittelung ist wesentliches Moment. Die
Vermittelung durch den Grund hebt sich auf, läßt aber nicht den Grund
unten, so daß das aus ihm Hervorgehende, ein Gesetztes wäre, das sein
Wesen anderswo nämlich im Grunde hätte, sondern dieser Grund ist als
Abgrund, die verschwundene Vermittelung; und umgekehrt ist nur die
verschwundene Vermittelung zugleich der Grund, und nur durch diese
Negation das sich selbst Gleiche und Unmittelbare.
So ist die Existenz hier nicht als ein Prädikat oder als Bestimmung des
Wesens zu nehmen, daß ein Satz davon hieße: Das Wesen existirt, oder
hat Existenz;—sondern das Wesen ist in die Existenz übergegangen; die
Existenz ist seine absolute Entäußerung, jenseits deren es nicht
zurückgeblieben ist. Der Satz also hieße: Das Wesen ist die Existenz;
es ist nicht von seiner Existenz unterschieden. —Das Wesen ist in die
Existenz übergegangen, insofern das Wesen als Grund sich von sich als
dem Begründeten nicht mehr nnterscheidet, oder jener Grund sich
aufgehoben hat. Aber diese Negation ist ebenso wesentlich seine
Position, oder schlechthin positive Kontinuität mit sich selbst; die
Existenz ist die Reflexion des Grundes in sich; seine in seiner
Negation zu Stande gekommene Identität mit sich selbst, also die
Vermittelung, die sich mit sich identisch gesetzt hat, und dadurch
Unmittelbarkeit ist.
Weil nun die Existenz wesentlich die mit sich identische Vermittelung
ist, so hat sie die Bestimmungen der Vermittelung an ihr, aber so daß
sie zugleich in sich reflektirte sind, und das wesentliche und
unmittelbare Bestehen haben. Als die durch Aufheben sich setzende
Unmittelbarkeit ist die Existenz negative Einheit und Insichseyn; sie
bestimmt sich daher unmittelbar als ein Existirendes und als Ding.
A. Das Ding und seine Eigenschaften.
Die Existenz als Existirendes ist gesetzt in der Form der negativen
Einheit, welche sie wesentlich ist. Aber diese negative Einheit ist
zunächst nur unmittelbare Bestimmung, somit das Eins des Etwas
überhaupt. Das existirende Etwas ist aber unterschieden von dem
seyenden Etwas. Jenes ist wesentlich eine solche Unmittelbarkeit, die
durch die Reflexion der Vermittelung in sich selbst entstanden ist. So
ist das existirende Etwas ein Ding.
Das Ding wird von seiner Existenz unterschieden, wie das Etwas von
seinem Seyn unterschieden werden kann. Das Ding und das Existirende ist
unmittelbar eins und dasselbe. Aber weil die Existenz nicht die erste
Unmittelbarkeit des Seyns ist, sondern das Moment der Vermittelung an
ihr selbst hat, so ist ihre Bestimmung zum Dinge und die Unterscheidung
beider nicht ein Übergang, sondern eigentlich eine Analyse; und die
Existenz als solche enthält diese Unterscheidung selbst in dem Momente
ihrer Vermittelung; den Unterschied von Ding-an-sich, und von
äußerlicher Existenz.
a. Ding an sich und Existenz.
1. Das Ding an sich ist das Existirende als das durch die aufgehobene
Vermittelung vorhandene, wesentliche Unmittelbare. Darin ist dem Ding
an sich die Vermittelung ebenso wesentlich; aber dieser Unterschied in
dieser ersten oder unmittelbaren Existenz, fällt in gleichgültige
Bestimmungen auseinander. Die eine Seite, nämlich die Vermittelung des
Dinges ist seine nicht reflektirte Unmittelbarkeit; also sein Seyn
überhaupt, das, weil es zugleich als Vermittelung bestimmt ist, ein
sich selbst anderes, in sich mannigfaltiges und äußerliches Daseyn ist.
Es ist aber nicht nur Daseyn, sondern in Beziehung auf die aufgehobene
Vermittelung und wesentliche Unmittelbarkeit; es ist daher das Daseyn
als Unwesentliches, als Gesetztseyn.—(Wenn das Ding von seiner Existenz
unterschieden wird, so ist es das Mögliche, das Ding der Vorstellung,
oder das Gedankending, welches als solches nicht zugleich existiren
soll. Die Bestimmung der Möglichkeit und der Gegensatz des Dings gegen
seine Existenz ist jedoch später.)—Aber das Ding-an-sich und sein
vermitteltes Seyn sind beide in der Existenz enthalten, und beide
selbst Existenzen; das Ding-an-sich existirt, und ist die wesentliche,
das vermittelte Seyn aber die unwesentliche Existenz des Dinges.
Das Ding an sich, als das einfache Reflektirt-seyn der Existenz in
sich, ist nicht der Grund des unwesentlichen Daseyns; es ist die
unbewegte, unbestimmte Einheit, weil es eben die Bestimmung hat, die
aufgehobene Vermittelung zu seyn, und daher nur die Grundlage
desselben. Darum fällt auch die Reflexion als das sich durch anderes
vermittelnde Daseyn außer dem Dinge-an-sich. Dieses soll keine
bestimmte Mannigfaltigkeit an ihm selbst haben; und erhält sie deswegen
erst an die äußerliche Reflexion gebracht; aber bleibt gleichgültig
dagegen. (—Das Ding-an-sich hat Farbe erst an das Auge gebracht,
Geschmack an die Nase u.s.f.) Seine Verschiedenheit sind Rüksichten,
welche ein Andres nimmt, bestimmte Beziehungen, die sich dieses auf das
Ding-an-sich gibt, und die nicht eigene Bestimmungen desselben sind.
2. Dieß Andere ist nun die Reflexion, welche bestimmt als äußerlich
erstens sich selbst äußerlich, und die bestimmte Mannigfaltigkeit ist.
Alsdann ist sie dem wesentlich Existirenden äußerlich, und bezieht sich
darauf als auf seine absolute Voraussetzung. Diese beiden Momente der
äußerlichen Reflexion aber, ihre eigene Mannigfaltigkeit und ihre
Beziehung auf das ihr andere Ding-an-sich, sind ein und dasselbe. Denn
diese Existenz ist nur äußerlich, insofern sie sich auf die wesentliche
Identität als auf ein Anderes bezieht. Die Mannigfaltigkeit hat daher
nicht jenseits des Dinges-an-sich ein eigenes selbstständiges Bestehen,
sondern ist erst als Schein gegen dieses, in ihrer nothwendigen
Beziehung darauf, als der sich an ihm brechende Reflex. Die
Verschiedenheit ist also vorhanden, als die Beziehung eines Andern auf
das Ding-an-sich; aber dieses Andere ist nichts für sich Bestehendes,
sondern ist erst als Beziehung auf das Ding-an-sich; zugleich aber ist
es nur als das Abstoßen von diesem; es ist so der haltlose Gegenstoß
seiner in sich selbst.
Dem Ding-an-sich nun, da es die wesentliche Identität der Existenz ist,
kommt daher diese wesenlose Reflexion nicht zu, sondern sie fällt ihm
äußerlich in sich selbst zusammen. Sie geht zu Grunde, und wird damit
selbst zur wesentlichen Identität oder zum Ding-an-sich. —Dieß kann
auch so betrachtet werden: Die wesenlose Existenz hat am Ding-an-sich
ihre Reflexion in sich; sie bezieht sich dar-auf zunächst als auf ihr
Anderes; aber als das Andre gegen das, was an sich ist, ist sie nur das
Aufheben ihrer selbst, und das Werden zum An- sich-seyn. Das
Ding-an-sich ist somit identisch mit der äußerlichen Existenz.
Dieß stellt sich am Ding-an-sich so dar. Das Ding-an-sich ist die sich
auf sich beziehende, wesentliche Existenz; es ist nur insofern die
Identität mit sich, als es die Negativität der Reflexion in sich selbst
enthält; das was als ihm äußerliche Existenz erschien, ist daher Moment
in ihm selbst. Es ist deswegen auch sich von sich abstoßendes
Ding-an-sich, das sich also zu sich als zu einem Andern verhält. Somit
sind nun mehrere Dinge-an-sich vorhanden, die in der Beziehung der
äußerlichen Reflexion auf einander stehen. Diese unwesentliche Existenz
ist ihr Verhältniß zu einander als zu anderen; aber sie ist ihnen
ferner selbst wesentlich—oder diese unwesentliche Existenz, indem sie
in sich zusammenfällt, ist Ding-an-sich; aber ein anderes, als jenes
erste; denn jenes erste ist unmittelbare Wesentlichkeit, dieses aber
das aus der unwesentlichen Existenz hervorgehende. Allein dieses andere
Ding-an-sich ist nur ein Anderes überhaupt; denn als mit sich
identisches Ding hat es weiter keine Bestimmtheit gegen das erste; es
ist die Reflexion der unwesentlichen Existenz in sich wie das erste.
Die Bestimmtheit der verschiedenen Dinge-an-sich gegen einander fällt
daher in die äußerliche Reflexion.
3. Diese äußerliche Reflexion ist nunmehr ein Verhalten der
Dinge-an-sich zu einander, ihre gegenseitige Vermittelung als anderer.
Die Dinge-an-sich sind so die Extreme eines Schlusses, dessen Mitte
ihre äußerliche Existenz ausmacht, die Existenz, durch welche sie
andere für einander und unterschiedene sind. Dieser ihr Unterschied
fällt nur in ihre Beziehung; sie schicken gleichsam nur von ihrer
Oberfläche Bestimmungen in die Beziehung, gegen welche sie als absolut
in sich reflektirte gleichgültig bleiben.—Dieses Verhältniß macht nun
die Totalität der Existenz aus. Das Ding-an-sich steht in Beziehung auf
eine ihm äußerliche Reflexion, worin es mannigfaltige Bestimmungen hat;
es ist dieß das Abstoßen seiner von sich selbst in ein anderes
Ding-an-sich; dieß Abstoßen ist der Gegenstoß seiner in sich selbst,
indem jedes nur ein Anderes ist als sich aus dem Andern
wiederscheinend; es hat sein Gesetztseyn nicht an ihm selbst, sondern
an dem Andern, ist bestimmt nur durch die Bestimmtheit des Andern; dieß
Andere ist ebenso bestimmt nur durch die Bestimmtheit des ersten. Aber
die beiden Dinge-an-sich, da sie hiermit nicht die Verschiedenheit an
ihnen selbst haben, sondern jedes nur an dem andern, sind keine
unterschiedene; das Ding-an-sich verhält sich, indem es sich auf das
andere Extrem als ein anderes Ding-an-sich verhalten soll, zu einem von
ihm Ununterschiedenen, und die äußerliche Reflexion, welche die
vermittelnde Beziehung zwischen Extremen ausmachen sollte, ist ein
Verhalten des Dings-an-sich nur zu sich selbst, oder wesentlich seine
Reflexion in sich; sie ist somit an sich seyende Bestimmtheit, oder die
Bestimmtheit des Dings-an-sich. Dieses hat dieselbe also nicht in einer
ihm äußerlichen Beziehung auf ein anderes Ding-an-sich, und des Anderen
auf es; die Bestimmtheit ist nicht nur eine Oberfläche desselben,
sondern ist die wesentliche Vermittelung seiner mit sich als mit einem
Andern.—Die beiden Dinge-an-sich, welche die Extreme der Beziehung
ausmachen sollen, indem sie an sich keine Bestimmtheit gegen einander
haben sollen, fallen in der That in eins zusammen; es ist nur Ein
Ding-an-sich, das in der äußerlichen Reflexion sich zu sich selbst
verhält, und es ist dessen eigene Beziehung auf sich als auf ein
Anderes, was dessen Bestimmtheit ausmacht.
Diese Bestimmtheit des Dings-an-sich ist die Eigenschaft des Dings.
b. Die Eigenschaft.
Die Qualität ist die unmittelbare Bestimmtheit des Etwas; das Negative
selbst, wodurch das Seyn Etwas ist. So ist die Eigenschaft des Dings
die Negativität der Reflexion, wodurch die Existenz überhaupt ein
Existirendes, und als einfache Identität mit sich, Ding-an-sich ist.
Die Negativität der Reflexion, die aufgehobene Vermittelung, ist aber
wesentlich selbst Vermittelung, und Beziehung, nicht auf ein Anderes
überhaupt, wie die Qualität als die nicht reflektirte Bestimmtheit;
sondern Beziehung auf sich als auf ein Anderes; oder Vermittelung, die
unmittelbar ebenso sehr Identität mit sich ist. Das abstrakte Ding
an-sich ist selbst dieß aus anderem in sich zurückkehrende Verhalten;
es ist dadurch an sich selbst bestimmt; aber seine Bestimmtheit ist
Beschaffenheit, die als solche selbst Bestimmung ist, und als Verhalten
zu Anderem nicht in das Andersseyn übergeht und der Veränderung
entnommen ist.
Ein Ding hat Eigenschaften; sie sind erstlich seine bestimmten
Beziehungen auf Anderes; die Eigenschaft ist nur vorhanden als eine
Weise des Verhaltens zu einander; sie ist daher die äußerliche
Reflexion, und die Seite des Gesetztseyns des Dings. Aber zweitens ist
das Ding in diesem Gesetztseyn an sich; es erhält sich, in der
Beziehung auf Anderes; es ist also allerdings nur eine Oberfläche, mit
der die Existenz sich dem Werden des Seyns und der Veränderung
preisgibt; die Eigenschaft verliert sich darin nicht. Ein Ding hat die
Eigenschaft, dieß oder jenes im Andern zu bewirken und auf eine
eigenthümliche Weise sich in seiner Beziehung zu äußern. Es beweist
diese Eigenschaft nur unter der Bedingung einer entsprechenden
Beschaffenheit des andern Dinges, aber sie ist ihm zugleich
eigenthümlich und seine mit sich identische Grundlage;—diese
reflektirte Qualität heißt darum Eigenschaft. Es geht darin in eine
Äußerlichkeit über, aber die Eigenschaft erhält sich darin. Das Ding
wird durch seine Eigenschaften Ursache, und die Ursache ist dieß, als
Wirkung sich zu erhalten. Jedoch ist hier das Ding nur erst das ruhige
Ding von vielen Eigenschaften; noch nicht als wirkliche Ursache
bestimmt; es ist nur erst die ansichseyende, noch nicht selbst die
setzende Reflexion seiner Bestimmungen.
Das Ding-an-sich ist also, wie sich ergeben hat, wesentlich nicht nur
so Ding-an-sich, daß seine Eigenschaften Gesetztseyn einer äußerlichen
Reflexion sind, sondern sie sind seine eigenen Bestimmungen, durch die
es sich auf bestimmte Weise verhält; es ist nicht eine jenseits seiner
äußerlichen Existenz befindliche bestimmungslose Grundlage; sondern ist
in seinen Eigenschaften, als Grund vorhanden, das heißt, die Identität
mit sich in seinem Gesetztseyn; aber zugleich als bedingter Grund; das
heißt, sein Gesetztseyn ist ebenso sehr sich äußerliche Reflexion; es
ist nur insofern in sich reflektirt und an sich, insofern es äußerlich
ist. —Durch die Existenz tritt das Ding-an-sich in äußerliche
Beziehungen; und die Existenz besteht in dieser Äußerlichkeit; sie ist
die Unmittelbarkeit des Seyns, und das Ding dadurch der Veränderung
unterworfen; aber sie ist auch die reflektirte Unmittelbarkeit des
Grundes, das Ding somit an sich in seiner Veränderung.—Diese Erwähnung
der Grundbeziehung ist jedoch hier nicht so zu nehmen, daß das Ding
überhaupt als Grund seiner Eigenschaften bestimmt sey; die Dingheit
selbst ist als solche die Grundbestimmung, die Eigenschaft ist nicht
von ihrem Grunde unterschieden, noch macht sie bloß das Gesetztseyn
aus, sondern ist der in seine Äußerlichkeit übergegangene, und damit
wahrhaft in sich reflektirte Grund; die Eigenschaft selbst als solche
ist der Grund, an sich seyendes Gesetztseyn, oder er macht die Form
ihrer Identität mit sich aus; ihre Bestimmtheit ist die sich äußerliche
Reflexion des Grundes; und das Ganze der in seinem Abstoßen und
Bestimmen, in seiner äußerlichen Unmittelbarkeit sich auf sich
beziehende Grund.—Das Ding-an-sich existirt also wesentlich, und daß es
existirt, heißt umgekehrt, die Existenz ist als äußerliche
Unmittelbarkeit zugleich Ansichseyn.
Anmerkung.
Es ist schon oben (1r Thl. 1e Abth. S. 127) bei dem Momente des
Daseyns, dem Ansichseyn, des Dings-an-sich erwähnt, und dabei bemerkt
worden, daß das Ding-an-sich als solches, nichts anderes, als die leere
Abstraktion von aller Bestimmtheit ist, von dem man allerdings nichts
wissen kann, eben darum weil es die Abstraktion von aller Bestimmung
seyn soll.—Nachdem so das Ding-an-sich als das Unbestimmte
vorausgesetzt wird, so fällt alle Bestimmung außerhalb desselben, in
eine ihm fremde Reflexion, gegen welche es gleichgültig ist. Dem
transcendentalen Idealismus ist diese äußerliche Reflexion das
Bewußtseyn. Indem dieses philosophische System alle Bestimmtheit der
Dinge sowohl der Form als dem Inhalte nach in das Bewußtseyn verlegt,
so fällt es nach diesem Standpunkt in mich, in das Subjekt, daß ich die
Baumblätter nicht als schwarz, sondern als grün, die Sonne rund und
nicht viereckig sehe, den Zucker süß und nicht bitter schmecke; daß ich
den ersten und zweiten Schlag einer Uhr als succedirend, und nicht
neben einander, noch den ersten als Ursache, auch nicht als Wirkung des
zweiten bestimme u.s.f.—Dieser grellen Darstellung des subjektiven
Idealismus widerspricht unmittelbar das Bewußtseyn der Freyheit, nach
welchem Ich mich vielmehr als das Allgemeine und Unbestimmte weiß, jene
mannigfaltigen und nothwendigen Bestimmungen von mir abtrenne und sie
als ein für mich Äußerliches nur den Dingen Zukommendes erkenne.—Ich
ist in diesem Bewußtseyn seiner Freyheit sich diejenige wahrhafte in
sich reflektirte Identität, welche das Ding-an-sich seyn
sollte.—Anderwärts habe ich gezeigt, daß jener transcendentale
Idealismus über die Beschränktheit des Ich durch das Object, überhaupt
über die endliche Welt nicht hinauskommt, sondern allein die Form der
Schranke, die ihm ein Absolutes bleibt, ändert, indem er sie nämlich
nur aus der objektiven Gestalt in die Subjektive übersezt, und
dasjenige zu Bestimmtheiten des Ich und einem in diesem als einem Dinge
vorgehenden wilden Wechsel derselben macht, was das gewöhnliche
Bewußtseyn als eine ihm nur äußerlichen Dingen angehörige
Mannigfaltigkeit und Veränderung weiß.—In der gegenwärtigen Betrachtung
steht nur das Ding-an-sich und die ihm zunächst äußerliche Reflexion
gegenüber; diese hat sich noch nicht als Bewußtseyn bestimmt, wie auch
das Ding-an-sich nicht als Ich. Aus der Natur des Dinges-an-sich und
der äußerlichen Reflexion hat sich ergeben, daß dieses Äußerliche
selbst sich zum Dinge-an-sich bestimmt, oder umgekehrt zur eigenen
Bestimmung jenes ersten Dinges-an-sich wird. Das Wesentliche der
Unzulänglichkeit des Standpunkts, auf dem jene Philosophie stehen
bleibt, besteht nun darin, daß sie an dem abstrakten Dinge-an-sich als
einer letzten Bestimmung fest hält und die Reflexion, oder die
Bestimmtheit und Mannigfaltigkeit der Eigenschaften dem Dinge-an-sich
gegenüber stellt, indem in der That das Ding-an-sich wesentlich jene
äußerliche Reflexion an ihm selbst hat, und sich zu einem mit eigenen
Bestimmungen, mit Eigenschaften begabten bestimmt, wodurch sich die
Abstraktion des Dinges, reines Ding-an-sich zu seyn, als eine unwahre
Bestimmung erweist.
c. Die Wechselwirkung der Dinge.
Das Ding-an-sich existirt wesentlich; die äußerliche Unmittelbarkeit
und die Bestimmtheit gehört zu seinem Ansichseyn, oder zu seiner
Reflexion-in-sich. Das Ding an-sich ist dadurch ein Ding, das
Eigenschaften hat, und es sind dadurch mehrere Dinge, die nicht durch
eine ihnen fremde Rücksicht, sondern sich durch sich selbst von
einander unterscheiden. Diese mehrern verschiedenen Dinge stehen in
wesentlicher Wechselwirkung durch ihre Eigenschaften; die Eigenschaft
ist diese Wechselbeziehung selbst, und das Ding ist nichts außer
derselben; die gegenseitige Bestimmung, die Mitte der Dinge-an-sich,
die als Extreme gleichgültig gegen diese ihre Beziehung bleiben
sollten, ist selbst die mit sich identische Reflexion und das
Ding-an-sich, das jene Extreme seyn sollten. Die Dingheit ist damit zur
Form der unbestimmten Identität mit sich herabgesetzt, die ihre
Wesentlichkeit nur in ihrer Eigenschaft hat. Wenn daher von einem Dinge
oder von Dingen überhaupt ohne die bestimmte Eigenschaft die Rede ist,
so ist ihr Unterschied ein bloß gleichgültiger, quantitativer.
Dasselbe, was als ein Ding betrachtet wird, kann ebenso sehr zu mehrern
Dingen gemacht, oder als mehrere Dinge betrachtet werden; es ist eine
äußerliche Trennung oder Vereinigung. —Ein Buch ist ein Ding, und jedes
seiner Blätter ist auch ein Ding, und ebenso jedes Stükchen seiner
Blätter und so fort ins Unendliche. Die Bestimmtheit, wodurch ein Ding,
nur dieses Ding ist, liegt allein in seinen Eigenschaften. Es
unterscheidet sich durch sie von andern Dingen, weil die Eigenschaft
die negative Reflexion und das Unterscheiden ist; das Ding hat daher
nur in seiner Eigenschaft den Unterschied seiner von andern, an ihm
selbst. Sie ist der in sich reflektirte Unterschied, wodurch das Ding
in seinem Gesetztseyn, d. h. in seiner Beziehung auf Anderes zugleich
gleichgültig gegen das Andere und gegen seine Beziehung ist. Dem Dinge
ohne seine Eigenschaften, bleibt deswegen nichts als das abstrakte
An-sich-seyn, ein unwesentlicher Umfang und äußerliches Zusammenfassen.
Das wahrhafte Ansichseyn ist das Ansichseyn in seinem Gesetztseyn;
dieses ist die Eigenschaft.
Damit ist die Dingheit in die Eigenschaft übergegangen.
Das Ding sollte sich als an-sich-seyendes Extrem gegen die Eigenschaft
verhalten und diese die Mitte zwischen den in Beziehung stehenden
Dingen ausmachen. Allein diese Beziehung ist das, worin die Dinge sich
als die sich von sich selbst abstoßende Reflexion begegnen, worin sie
unterschieden und bezogen sind. Dieser ihr Unterschied und ihre
Beziehung, ist Eine Reflexion und Eine Kontinuität derselben. Die Dinge
selbst fallen hiermit nur in diese Kontinuität, welche die Eigenschaft
ist, und verschwinden als bestehende Extreme, die außer dieser
Eigenschaft eine Existenz hätten.
Die Eigenschaft, welche die Beziehung der selbstständigen Extreme
ausmachen sollte, ist daher das Selbstständige selbst. Die Dinge
dagegen sind das Unwesentliche. Sie sind ein Wesentliches nur als die,
als sich unterscheidend sich auf sich beziehende Reflexion; aber dieß
ist die Eigenschaft. Diese ist also nicht das im Dinge aufgehobene,
oder sein bloßes Moment; sondern das Ding ist in Wahrheit nur jener
unwesentliche Umfang, der zwar negative Einheit ist, aber nur wie das
Eins des Etwas, nämlich ein unmittelbares Eins. Wenn vorhin das Ding
als unwesentlicher Umfang insofern bestimmt wurde, als es durch eine
äußerliche Abstraktion, welche die Eigenschaft von demselben wegläßt,
dazu gemacht werde, so ist nunmehr diese Abstraktion durch das
Übergehen des Dings-an-sich in die Eigenschaft selbst geschehen, aber
mit umgekehrtem Werthe, so daß wenn jenem Abstrahiren das abstrakte
Ding ohne seine Eigenschaft noch als das Wesentliche, die Eigenschaft
aber als eine äußerliche Bestimmung vorschwebt, hier das Ding als
solches sich durch sich selbst zu einer gleichgültigen äußerlichen Form
der Eigenschaft bestimmt.—Diese ist somit nunmehr befreit von der
unbestimmten und kraftlosen Verbindung, die das Eins des Dinges ist;
sie ist das, was das Bestehen desselben ausmacht; eine selbstständige
Materie.—Indem sie einfache Kontinuität mit sich ist, hat sie die Form
zunächst nur als Verschiedenheit an ihr; es giebt daher mannigfaltige
dergleichen selbstständige Materien und das Ding besteht aus ihnen.
B. Das Bestehen des Dings aus Materien.
Der Übergang der Eigenschaft in eine Materie oder in einen
selbstständigen Stoff ist der bekannte Übergang, den an der sinnlichen
Materie die Chemie macht, indem sie die Eigenschaften der Farbe, des
Geruchs, des Geschmacks u.s.f. als Lichtstoff, Färbestoff, Riechstoff,
sauren, bittern u.s.f. Stoff darzustellen sucht oder andere wie den
Wärmestoff, die elektrische, magnetische Materie geradezu nur annimmt,
und damit die Eigenschaften in ihrer Wahrhaftigkeit zu handhaben
überzeugt ist.—Ebenso geläufig ist der Ausdruck, daß die Dinge aus
verschiedenen Materien oder Stoffen bestehen. Man hütet sich, diese
Materien oder Stoffe Dinge zu nennen; ob man wohl auch einräumen wird,
daß z.B. ein Pigment, ein Ding ist; ich weiß aber nicht, ob z.B. auch
der Lichtstoff, der Wärmestoff, oder die elektrische Materie u.s.f.
Dinge genannt werden. Man unterscheidet die Dinge und ihre
Bestandtheile, ohne genau anzugeben, ob diese und in wie weit sie auch
Dinge, oder etwa nur Halbdinge seyen; aber Existirende überhaupt sind
sie wenigstens.
Die Nothwendigkeit, von den Eigenschaften zu Materien überzugehen, oder
daß die Eigenschaften in Wahrheit Materien sind, hat sich daraus
ergeben, daß sie das Wesentliche und damit das wahrhaft Selbstständige
der Dinge sind.—Zugleich aber macht die Reflexion der Eigenschaft in
sich nur die eine Seite der ganzen Reflexion aus; nämlich das Aufheben
des Unterschieds und die Kontinuität der Eigenschaft, die eine Existenz
für Anderes seyn sollte, mit sich selbst. Die Dingheit, als die
negative Reflexion in sich, und das sich von Anderem abstoßende
Unterscheiden ist dadurch zu einem unwesentlichen Momente herabgesetzt;
zugleich aber hat es sich damit weiter bestimmt. Dieß negative Moment
hat sich erstens erhalten; denn die Eigenschaft ist nur insofern mit
sich kontinuirlich und selbstständige Materie geworden, als sich der
Unterschied der Dinge aufgehoben hat; die Kontinuität der Eigenschaft
in das Andersseyn enthält also selbst das Moment des Negativen, und
ihre Selbstständigkeit ist zugleich als diese negative Einheit das
wiederhergestellte Etwas der Dingheit; die negative Selbstständigkeit
gegen die positive des Stoffes. Zweitens ist hierdurch das Ding aus
seiner Unbestimmtheit zur vollkommenen Bestimmtheit gediehen. Als Ding
an sich ist es die abstrakte Identität, die einfach negative Existenz,
oder sie bestimmt als das Unbestimmte; alsdann ist es bestimmt durch
seine Eigenschaften, durch welche es sich von andern unterscheiden
soll; aber indem es durch die Eigenschaft vielmehr kontinuirlich mit
andern ist, so hebt sich dieser unvollkommene Unterschied auf; das Ding
ist dadurch in sich zurückgegangen und nun bestimmt als bestimmt; es
ist an sich bestimmt oder dieses Ding.-Aber drittens ist diese Rückkehr
in sich zwar die sich auf sich beziehende Bestimmung; aber sie ist
zugleich unwesentlich; das mit sich kontinuirliche Bestehen macht die
selbstständige Materie aus, in welcher der Unterschied der Dinge, ihre
an und für sich seyende Bestimmtheit aufgehoben und ein Äußerliches
ist. Das Ding als dieses ist also zwar vollkommene Bestimmtheit, aber
es ist dieß die Bestimmtheit im Elemente der Unwesentlichkeit.
Dieß von Seite der Bewegung der Eigenschaft aus betrachtet, ergiebt
sich so. Die Eigenschaft ist nicht nur äußerliche Bestimmung, sondern
an sich seyende Existenz. Diese Einheit der Äußerlichkeit und
Wesentlichkeit stößt sich, weil sie die Reflexion-in-sich und die
Reflexion in Anderes enthält, von sich selbst ab, und ist einer Seits
die Bestimmung als einfaches sich identisch auf sich beziehendes
Selbstständiges, in welchem die negative Einheit, das Eins des Dinges
ein Aufgehobenes ist;—anderer Seits diese Bestimmung gegen Anderes,
aber ebenfalls als in sich reflektirtes an sich bestimmtes Eins; die
Materien also, und dieses Ding. Dieß sind die zwei Momente der mit sich
identischen Äußerlichkeit, oder der in sich reflektirten
Eigenschaft.—Die Eigenschaft war das, wodurch sich die Dinge
unterscheiden sollten; indem sie sich von dieser ihrer negativen Seite,
einem andern zu inhäriren, befreit hat, so ist damit auch das Ding von
seinem Bestimmtseyn durch andere Dinge befreit worden, und aus der
Beziehung auf Anderes, in sich zurückgegangen; aber es ist zugleich nur
das sich anderes gewordene Ding-an-sich; weil die mannigfaltigen
Eigenschaften ihrer Seits selbstständig, hierin also ihre negative
Beziehung in dem Eins des Dinges nur eine aufgehobene geworden ist; es
ist darum die mit sich identische Negation nur gegen die positive
Kontinuität des Stoffes.
Das Diese macht also so die vollkommene Bestimmtheit des Dinges aus,
daß sie zugleich eine äußerliche ist. Das Ding besteht aus
selbstständigen Materien, die gegen ihre Beziehung im Dinge
gleichgültig sind. Diese Beziehung ist daher nur eine unwesentliche
Verknüpfung derselben, und der Unterschied eines Dinges von anderen
beruht darauf, ob mehrere der besondern Materien und in welcher Menge
sie sich in ihm befinden. Sie gehen über dieses Ding hinaus,
kontinuiren sich in andere, und diesem Dinge anzugehören, ist keine
Schranke derselben. Ebenso wenig sind sie ferner eine Beschränkung für
einander, weil ihre negative Beziehung nur das kraftlose Diese ist. Sie
heben sich daher, indem sie in ihm verbunden werden, nicht auf; sie
sind als Selbstständige undurchdringlich für einander; beziehen sich in
ihrer Bestimmtheit nur auf sich, und sind eine gegen einander
gleichgültige Mannigfaltigkeit des Bestehens; sie sind nur einer
quantitativen Grenze fähig.—Das Ding als dieses ist diese ihre bloß
quantitative Beziehung, eine bloße Sammlung, das Auch derselben. Es
besteht aus irgend einem Quantum von einem Stoffe, auch aus dem eines
andern, auch andern; diesen Zusammenhang, keinen Zusammenhang zu haben,
macht allein das Ding aus.