C. Die Bedingung.

a. Das relativ Unbedingte.

1. Der Grund ist das Unmittelbare und das Begründete das Vermittelte.

Aber er ist setzende Reflexion, als solche macht er sich zum

Gesetztseyn, und ist voraussetzende Reflexion, so bezieht er sich auf

sich als auf ein Aufgehobenes, auf ein Unmittelbares, wodurch er selbst

vermittelt ist. Diese Vermittelung, als Fortgehen vom Unmittelbaren zum

Grunde, ist nicht eine äußere Reflexion, sondern, wie sich ergeben, das

eigne Thun des Grundes, oder was dasselbe ist, die Grundbeziehung ist

als Reflexion in die Identität mit sich ebenso wesentlich sich

entäußernde Reflexion. Das Unmittelbare, auf das der Grund sich als auf

seine wesentliche Voraussetzung bezieht, ist die Bedingung; der reale

Grund ist daher wesentlich bedingt. Die Bestimmtheit, die er enthält,

ist das Andersseyn seiner selbst.

Die Bedingung ist also erstens ein unmittelbares, mannigfaltiges

Daseyn. Zweitens ist dieses Daseyn bezogen auf ein Anderes, auf etwas,

das Grund ist, nicht dieses Daseyns, sondern in anderer Rüksicht; denn

das Daseyn selbst ist unmittelbar und ohne Grund. Nach jener Beziehung

ist es ein Gesetztes; das unmittelbare Daseyn soll als Bedingung nicht

für sich, sondern für Anderes seyn. Aber zugleich ist dieß, daß es so

für Anderes ist, selbst nur ein Gesetztseyn; daß es ein Gesetztes ist,

ist in seiner Unmittelbarkeit aufgehoben, und ein Daseyn ist dagegen,

Bedingung zu seyn, gleichgültig. Drittens ist die Bedingung so ein

Unmittelbares, daß sie die Voraussetzung des Grundes ausmacht. Sie ist

in dieser Bestimmung die in die Identität mit sich zurückgegangene

Formbeziehung des Grundes, hiermit der Inhalt desselben. Aber der

Inhalt als solcher ist nur die gleichgültige Einheit des Grundes, als

in der Form; ohne Form kein Inhalt. Er befreit sich noch von derselben,

indem die Grundbeziehung im vollständigen Grunde zu einer gegen ihre

Identität äußerlichen Beziehung wird; wodurch der Inhalt die

Unmittelbarkeit erhält. Insofern daher die Bedingung das ist, worin die

Grundbeziehung ihre Identität mit sich hat, macht sie seinen Inhalt

aus; aber weil er das gegen diese Form Gleichgültige ist, ist er nur an

sich ihr Inhalt, ein solches, das erst Inhalt werden soll, hiermit das

Material für den Grund ausmacht. Als Bedingung gesetzt, hat das Daseyn

nach dem zweiten Momente die Bestimmung, seine gleichgültige

Unmittelbarkeit zu verlieren und Moment eines Andern zu werden. Durch

seine Unmittelbarkeit ist es gleichgültig gegen diese Beziehung;

insofern es aber in dieselbe tritt, macht es das Ansichseyn des Grundes

aus, und ist das Unbedingte für denselben. Um Bedingung zu seyn, hat es

am Grunde seine Voraussetzung, und ist selbst bedingt; aber diese

Bestimmung ist ihm äußerlich.

2. Etwas ist nicht durch seine Bedingung; seine Bedingung ist nicht

sein Grund. Sie ist das Moment der unbedingten Unmittelbarkeit für den

Grund, aber ist nicht selbst die Bewegung und das Setzen, das sich

negativ auf sich bezieht, und sich zum Gesetztseyn macht. Der Bedingung

steht daher die Grundbeziehung gegenüber. Etwas hat außer seiner

Bedingung auch einen Grund.—Dieser ist die leere Bewegung der

Reflexion, weil sie die Unmittelbarkeit als ihre Voraussetzung außer

ihr hat. Sie ist aber die ganze Form und das selbstständige Vermitteln;

denn die Bedingung ist nicht ihr Grund. Indem dieses Vermitteln sich

als Setzen auf sich bezieht, ist es nach dieser Seite gleichfalls ein

Unmittelbares und Unbedingtes; es setzt sich zwar voraus, aber als

entäußertes oder aufgehobenes Setzen; das was es hingegen seiner

Bestimmung nach ist, ist es an und für sich selbst. —Insofern so die

Grundbeziehung selbstständige Beziehung auf sich ist und die Identität

der Reflexion an ihr selbst hat, hat sie einen eigenthümlichen Inhalt,

gegen den Inhalt der Bedingung. Jener ist Inhalt des Grundes und darum

wesentlich formirt; dieser hingegen ist nur unmittelbares Material, dem

die Beziehung auf den Grund zugleich ebenso äußerlich ist, als es auch

das Ansichseyn desselben ausmacht; es ist somit eine Vermischung von

selbstständigem Inhalt, der keine Beziehung auf den Inhalt der

Grundbestimmung hat, und von solchem, der in sie eingeht, und als ihr

Material, Moment derselben werden soll.

3. Die beiden Seiten des Ganzen, Bedingung und Grund, sind also einer

Seits gleichgültige und unbedingte gegen einander; das eine als das

Unbezogene, dem die Beziehung, in welcher es Bedingung ist, äußerlich

ist; das andere als die Beziehung oder Form, für welche das bestimmte

Daseyn der Bedingung nur als Material ist, als ein Passives, dessen

Form, die es für sich an ihm hat, eine unwesentliche ist. Ferner sind

auch beide vermittelte. Die Bedingung ist das Ansichseyn des Grundes;

sie ist so sehr wesentliches Moment der Grundbeziehung, daß sie die

einfache Identität desselben mit sich ist. Aber dieß ist auch

aufgehoben; dieß Ansichseyn ist nur ein gesetztes; das unmittelbare

Daseyn ist gleichgültig dagegen Bedingung zu seyn. Daß die Bedingung

des Ansichseyns für den Grund ist, macht also ihre Seite aus, nach

welcher sie eine vermittelte ist. Ebenso die Grundbeziehung hat in

ihrer Selbstständigkeit, auch eine Voraussetzung, und ihr Ansichseyn

außer sich.—Somit ist jede der beiden Seiten der Widerspruch der

gleichgültigen Unmittelbarkeit und der wesentlichen Vermittelung,

Beides in Einer Beziehung;—oder der Widerspruch des selbstständigen

Bestehens und der Bestimmung, nur Moment zu seyn.

b. Das absolute Unbedingte.

Die beiden relativ-Unbedingten scheinen zunächst, jedes in das andere;

die Bedingung als Unmittelbares in die Formbeziehung des Grundes, und

diese in das unmittelbare Daseyn als sein Gesetztseyn; aber jedes ist

außer diesem Scheine seines Andern an ihm selbstständig und hat seinen

eigenthümlichen Inhalt.

Zuerst ist die Bedingung unmittelbares Daseyn; seine Form hat die zwei

Momente, das Gesetztseyn, nach welchem es als Bedingung Material und

Moment des Grundes ist;—und das Ansichseyn, nach welchem es die

Wesentlichkeit des Grundes oder seine einfache Reflexion in sich

ausmacht. Beide Seiten der Form sind dem unmittelbaren Daseyn

äußerlich; denn es ist die aufgehobene Grundbeziehung.—Aber erstens ist

das Daseyn an ihm selbst nur dieß, in seiner Unmittelbarkeit sich

aufzuheben und zu Grunde zu gehen. Das Seyn ist überhaupt nur das

Werden zum Wesen; es ist seine wesentliche Natur sich zum Gesetzten und

zur Identität zu machen, die durch die Negation ihrer das Unmittelbare

ist. Die Formbestimmungen also, des Gesetztseyns und des mit sich

identischen Ansichseyns, die Form, wodurch das unmittelbare Daseyn

Bedingung ist, sind ihm daher nicht äußerlich, sondern es ist diese

Reflexion selbst. Zweitens, als Bedingung ist das Seyn nun auch als das

gesetzt, was es wesentlich ist; nämlich als Moment, somit eines Andern,

und zugleich als das Ansichseyn gleichfalls eines Andern; es ist an

sich aber nur durch die Negation seiner, nämlich durch den Grund und

durch dessen sich aufhebende und damit voraussetzende Reflexion; das

Ansichseyn des Seyns ist somit nur ein Gesetztes. Dieß Ansichseyn der

Bedingung hat die zwei Seiten, einer Seits ihre Wesentlichkeit als des

Grundes, anderer Seits aber die Unmittelbarkeit ihres Daseyns zu seyn.

Oder vielmehr Beides ist dasselbe. Das Daseyn ist ein Unmittelbares,

aber die Unmittelbarkeit ist wesentlich das Vermittelte, nämlich durch

den sich selbst aufhebenden Grund. Als diese durch das sich aufhebende

Vermitteln vermittelte Unmittelbarkeit ist es zugleich das Ansichseyn

des Grundes, und das Unbedingte desselben; aber dieß Ansichseyn ist

zugleich selbst wieder ebenso sehr nur Moment oder Gesetztseyn, denn es

ist vermittelt.—Die Bedingung ist daher die ganze Form der

Grundbeziehung; sie ist das vorausgesetzte Ansichseyn derselben, aber

damit selbst ein Gesetztseyn, und ihre Unmittelbarkeit dieß, sich zum

Gesetztseyn zu machen; sich somit von sich selbst so abzustoßen, daß

sie sowohl zu Grunde geht, als sie Grund ist, der sich zum Gesetztseyn

macht und hiermit auch zum Begründeten; und beides ist ein und

dasselbe.

Ebenso ist an dem bedingten Grunde das Ansichseyn nicht nur als

Scheinen eines Andern an ihm. Er ist die selbstständige, das heißt, die

sich auf sich beziehende Reflexion des Setzens; und hiermit das mit

sich Identische, oder ist in ihm selbst sein Ansichseyn, und sein

Inhalt. Aber zugleich ist er voraussetzende Reflexion; er bezieht sich

negativ auf sich selbst, und setzt sich sein Ansichseyn als ihm Anderes

entgegen, und die Bedingung sowohl nach ihrem Momente des Ansichseyns

als des unmittelbaren Daseyns ist das eigene Moment der Grundbeziehung;

das unmittelbare Daseyn ist wesentlich nur durch seinen Grund, und ist

das Moment seiner als Voraussetzens. Dieser ist daher ebenso das Ganze

selbst.

Es ist somit überhaupt nur Ein Ganzes der Form vorhanden; aber ebenso

sehr nur Ein Ganzes des Inhalts. Denn der eigenthümliche Inhalt der

Bedingung ist nur wesentlicher Inhalt, insofern er die Identität der

Reflexion mit sich in der Form, oder als dieß unmittelbare Daseyn an

ihm selbst die Grundbeziehung ist. Dieses ist ferner nur Bedingung

durch die voraussetzende Reflexion des Grundes; es ist dessen Identität

mit sich selbst, oder sein Inhalt, dem er sich gegenüber setzt. Das

Daseyn ist daher nicht bloß formloses Material für die Grundbeziehung,

sondern weil es an ihm selbst diese Form hat, ist es formirte Materie,

und als zugleich das in der Identität mit ihr gegen sie Gleichgültige

ist es Inhalt. Es ist endlich derselbe Inhalt, den der Grund hat, denn

es ist eben Inhalt als das in der Formbeziehung mit sich Identische.

Die beiden Seiten des Ganzen, Bedingung und Grund, sind also Eine

wesentliche Einheit; sowohl als Inhalt, wie als Form. Sie gehen durch

sich selbst in einander über, oder indem sie Reflexionen sind, so

setzen sie sich selbst als aufgehobene, beziehen sich auf diese ihre

Negation und setzen sich gegenseitig voraus. Aber dieß ist zugleich nur

Eine Reflexion beider, ihr Voraussetzen daher auch nur eines; die

Gegenseitigkeit desselben geht vielmehr darein über, daß sie ihre Eine

Identität als ihr Bestehen und ihre Grundlage voraussetzen. Diese, der

eine Inhalt und Formeinheit beider, ist das wahrhaft Unbedingte; die

Sache an sich selbst.—Die Bedingung ist, wie sich oben ergeben hat, nur

das relativ-Unbedingte. Man pflegt sie daher selbst als ein Bedingtes

zu betrachten, und nach einer neuen Bedingung zu fragen, womit der

gewöhnliche Progreß ins Unendliche von Bedingung zu Bedingung

eingeleitet ist. Warum wird nun bei einer Bedingung nach einer neuen

Bedingung gefragt, das heißt, warum wird sie als Bedingtes angenommen?

Weil sie irgend ein endliches Daseyn ist. Aber dieß ist eine weitere

Bestimmung der Bedingung, die nicht in ihrem Begriffe liegt. Allein die

Bedingung als solche ist darum ein Bedingtes, weil sie das gesetzte

Ansichseyn ist; sie ist daher im absolut Unbedingten aufgehoben.

Dieses nun enthält die beiden Seiten, die Bedingung und den Grund, als

seine Momente in sich; es ist die Einheit, in welche sie zurückgegangen

sind. Sie beide zusammen machen die Form oder das Gesetztseyn desselben

aus. Die unbedingte Sache ist Bedingung beider, aber die absolute, das

heißt, die Bedingung, welche selbst Grund ist. —Als Grund ist sie nun

die negative Identität, die sich in jene beiden Momente abgestoßen

hat;—erstens in die Gestalt der aufgehobenen Grundbeziehung, einer

unmittelbaren, einheitslosen, sich selbst äußerlichen Mannigfaltigkeit,

welche sich auf den Grund als ein ihr Anderes bezieht, und zugleich das

Ansichseyn desselben ausmacht; zweitens, in die Gestalt einer

innerlichen, einfachen Form, welche Grund ist, aber sich auf das mit

sich identische Unmittelbare als auf ein Anderes bezieht, und dasselbe

als Bedingung, d. h. dieß ihr Ansich als ihr eigenes Moment

bestimmt.—Diese beiden Seiten setzen die Totalität so voraus, daß sie

das Setzende derselben ist. Umgekehrt, weil sie die Totalität

voraussetzen, so scheint diese auch wieder durch jene bedingt zu seyn,

und die Sache aus ihrer Bedingung und aus ihrem Grunde zu entspringen.

Aber indem diese beiden Seiten sich als das Identische gezeigt haben,

so ist das Verhältniß von Bedingung und Grund verschwunden, sie sind zu

einem Scheine herabgesetzt; das absolut Unbedingte ist in seiner

Bewegung des Setzens und Voraussetzens, nur die Bewegung, in welcher

dieser Schein sich aufhebt. Es ist das Thun der Sache, sich zu

bedingen, und ihren Bedingungen sich als Grund gegenüber zu stellen;

ihre Beziehung als der Bedingungen und des Grundes ist aber ein

Scheinen in sich und ihr Verhalten zu ihnen ihr Zusammengehen mit sich

selbst.

c. Hervorgang der Sache in die Existenz.

Das absolut Unbedingte ist der absolute mit seiner Bedingung identische

Grund; die unmittelbare Sache, als die wahrhaft Wesenhafte. Als Grund

bezieht sie sich negativ auf sich selbst, macht sich zum Gesetztseyn,

aber zum Gesetztseyn, das die in ihren Seiten vollständige Reflexion,

und die in ihnen mit sich identische Formbeziehung ist, wie sich ihr

Begriff ergeben hat. Dieß Gesetztseyn ist daher erstlich der

aufgehobene Grund, die Sache als das Reflexionslose Unmittelbare; die

Seite der Bedingungen. Diese ist die Totalität der Bestimmungen der

Sache,—die Sache selbst, aber in die Äußerlichkeit des Seyns

hinausgeworfen; der wiederhergestellte Kreis des Seyns. In der

Bedingung entläßt das Wesen die Einheit seiner Reflexion-in-sich als

eine Unmittelbarkeit, die aber nunmehr die Bestimmung hat, bedingende

Voraussetzung zu seyn, und wesentlich nur eine seiner Seiten

auszumachen.—Die Bedingungen sind darum der ganze Inhalt der Sache,

weil sie das Unbedingte in der Form des formlosen Seyns sind. Sie haben

aber um dieser Form willen auch noch eine andere Gestalt, als die

Bestimmungen des Inhalts, wie er in der Sache als solcher ist. Sie

erscheinen als eine einheitslose Mannigfaltigkeit, vermischt mit

Außerwesentlichem und andern Umständen, die zu dem Kreise des Daseyns,

insofern es die Bedingungen dieser bestimmten Sache ausmacht, nicht

gehören.—Für die absolute uneingeschränkte Sache ist die Sphäre des

Seyns selbst die Bedingung. Der Grund, der in sich zurückgeht, setzt

sie als die erste Unmittelbarkeit, worauf er sich als auf sein

Unbedingtes bezieht. Diese Unmittelbarkeit als die aufgehobene

Reflexion, ist die Reflexion in dem Elemente des Seyns, das also sich

als solches zu einem Ganzen ausbildet; die Form wuchert als

Bestimmtheit des Seyns fort, und erscheint so als ein mannigfaltiger

von der Reflexions-Bestimmung verschiedener, und gegen sie

gleichgültiger Inhalt.

Das Unwesentliche, welches die Sphäre des Seyns an ihr hat, und was

sie, insofern sie Bedingung ist, abstreift, ist die Bestimmtheit der

Unmittelbarkeit, in welche die Formeinheit versenkt ist. Diese

Formeinheit, als die Beziehung des Seyns, ist an ihm zunächst als das

Werden,—das Übergehen einer Bestimmtheit des Seyns in eine andere. Aber

das Werden des Seyns ist ferner Werden zum Wesen und das Zurückgehen in

den Grund. Das Daseyn also, welches die Bedingungen ausmacht, wird in

Wahrheit nicht von einem Andern als Bedingung bestimmt und als Material

gebraucht; sondern es macht sich durch sich selbst zum Moment eines

Andern.—Sein Werden ist ferner nicht ein Anfangen von sich als dem

wahrhaft Ersten und Unmittelbaren; sondern seine Unmittelbarkeit ist

nur das Vorausgesetzte; und die Bewegung seines Werdens ist das Thun

der Reflexion selbst. Die Wahrheit des Daseyns ist daher Bedingung zu

seyn; seine Unmittelbarkeit ist allein durch die Reflexion der

Grundbeziehung, welche sich selbst als aufgehobene setzt. Das Werden

ist somit, wie die Unmittelbarkeit nur der Schein des Unbedingten,

indem dieses sich selbst voraussetzt, und darin seine Form hat; und die

Unmittelbarkeit des Seyns ist daher wesentlich nur Moment der Form.

Die andere Seite dieses Scheinens des Unbedingten ist die

Grundbeziehung als solche, als Form bestimmt gegen die Unmittelbarkeit

der Bedingungen und des Inhalts. Aber sie ist die Form der absoluten

Sache, welche die Einheit ihrer Form mit sich selbst oder ihren Inhalt

an ihr selbst hat, und indem sie ihn zur Bedingung bestimmt, in diesem

Setzen selbst seine Verschiedenheit aufhebt und ihn zum Momente macht;

so wie sie umgekehrt sich als wesenloser Form in dieser Identität mit

sich die Unmittelbarkeit des Bestehens gibt. Die Reflexion des Grundes

hebt die Unmittelbarkeit der Bedingungen auf, und bezieht sie zu

Momenten in der Einheit der Sache; aber die Bedingungen sind das von

der unbedingten Sache selbst Vorausgesetzte, sie hebt damit also ihr

eigenes Setzen auf; oder ihr Setzen macht sich somit unmittelbar selbst

ebenso sehr zum Werden. —Beides ist daher Eine Einheit; die Bewegung

der Bedingungen an ihnen selbst ist Werden, Zurückgehen in den Grund

und Setzen des Grundes; aber der Grund als gesetzter, das heißt als

aufgehobener, ist das Unmittelbare. Der Grund bezieht sich negativ auf

sich selbst, macht sich zum Gesetztseyn und begründet die Bedingungen;

aber darin, daß so das unmittelbare Daseyn als ein Gesetztes bestimmt

ist, liebt der Grund es auf und macht sich erst zum Grunde.—Diese

Reflexion also ist die Vermittelung der unbedingten Sache durch ihre

Negation mit sich. Oder vielmehr die Reflexion des Unbedingten ist

zuerst Voraussetzen, aber dieß Aufheben ihrer selbst ist unmittelbar

bestimmendes Setzen; zweitens ist sie darin unmittelbar Aufheben des

Vorausgesetzten und Bestimmen aus sich; somit ist dieß Bestimmen wieder

Aufheben des Setzens und ist das Werden an sich selbst. Darin ist die

Vermittelung als Rückehr zu sich durch die Negation, verschwunden; sie

ist einfache in sich scheinende Reflexion, und grundloses absolutes

Werden. Die Bewegung der Sache, durch ihre Bedingungen einer Seits und

anderer Seits durch ihren Grund gesetzt zu werden, ist nur das

Verschwinden des Scheins der Vermittelung. Das Gesetztwerden der Sache

ist hiermit ein Hervortreten, das einfache sich Herausstellen in die

Existenz; reine Bewegung der Sache zu sich selbst.

Wenn alle Bedingungen einer Sache vorhanden sind, so tritt sie in die

Existenz. Die Sache ist, eh sie existirt; und zwar ist sie erstens als

Wesen, oder als Unbedingtes; zweitens hat sie Daseyn, oder ist

bestimmt, und dieß auf die betrachtete gedoppelte Weise, einer Seits in

ihren Bedingungen, anderer Seits in ihrem Grunde. In jenen hat sie sich

die Form des äußerlichen, grundlosen Seyns gegeben, weil sie als

absolute Reflexion die negative Beziehung auf sich ist und sich zu

ihrer Voraussetzung macht. Dieß voraus gesetzte Unbedingte ist daher

das grundlose Unmittelbare, dessen Seyn nichts ist, denn als Grundloses

da zu seyn. Wenn also alle Bedingungen der Sache vorhanden sind, das

heißt, wenn die Totalität der Sache als grundloses Unmittelbares

gesetzt ist, so erinnert sich diese zerstreute Mannigfaltigkeit an ihr

selbst.—Die ganze Sache muß in ihren Bedingungen da seyn, oder es

gehören alle Bedingungen zu ihrer Existenz; denn Alle machen die

Reflexion aus; oder das Daseyn, weil es Bedingung ist, ist durch die

Form bestimmt, seine Bestimmungen sind daher Reflexions-Bestimmungen

und mit einer wesentlich die andern gesetzt.—Die Erinnerung der

Bedingungen ist zunächst das zu Grunde gehen des unmittelbaren Daseyns,

und das Werden des Grundes. Aber damit ist der Grund ein gesetzter, d.

h. er ist, so sehr er als Grund ist, so sehr als Grund aufgehoben, und

unmittelbares Seyn. Wenn also alle Bedingungen der Sache vorhanden

sind, so heben sie sich als unmittelbares Daseyn und Voraussetzung und

ebenso sehr hebt sich der Grund auf. Der Grund zeigt sich nur, als ein

Schein, der unmittelbar verschwindet; dieß Hervortreten ist somit die

tautologische Bewegung der Sache zu sich, und ihre Vermittelung durch

die Bedingungen und durch den Grund ist das Verschwinden beider. Das

Hervortreten in die Existenz ist daher so unmittelbar, daß es nur durch

das Verschwinden der Vermittelung vermittelt ist.

Die Sache geht aus dem Grunde hervor. Sie wird nicht durch ihn so

begründet oder gesetzt, daß er noch unten bliebe, sondern das Setzen

ist die Herausbewegung des Grundes zu sich selbst, und das einfache

Verschwinden desselben. Er erhält durch die Vereinigung mit den

Bedingungen die äußerliche Unmittelbarkeit und das Moment des Seyns.

Aber er erhält sie nicht als ein Äußerliches noch durch eine äußerliche

Beziehung; sondern als Grund macht er sich zum Gesetztseyn, seine

einfache Wesentlichkeit geht im Gesetztseyn mit sich zusammen, und ist

in diesem Aufheben seiner selbst das Verschwinden seines Unterschiedes

von seinem Gesetztseyn, somit einfache wesentliche Unmittelbarkeit. Er

bleibt also nicht als ein Verschiedenes vom Begründeten zurück, sondern

die Wahrheit des Begründens ist, daß der Grund darin mit sich selbst

sich vereint und somit seine Reflexion in Anderes, seine Reflexion in

sich selbst ist. Die Sache ist hiermit ebenso, wie sie das Unbedingte

ist, auch das Grundlose, und tritt aus dem Grunde nur insofern er zu

Grunde gegangen und keiner ist, aus dem Grundlosen, d. h. aus der

eigenen wesentlichen Negativität oder reinen Form hervor.

Diese durch Grund und Bedingung vermittelte, und durch das Aufheben der

Vermittelung mit sich identische Unmittelbarkeit ist die Existenz.

Zweiter Abschnitt. Die Erscheinung.

Das Wesen muß erscheinen.

Das Seyn ist die absolute Abstraktion; diese Negativität ist ihm nicht

ein Äußerliches, sondern es ist Seyn und sonst nichts als Seyn, nur als

diese absolute Negativität. Um derselben willen ist Seyn nur als sich

aufhebendes Seyn, und ist Wesen. Das Wesen aber ist als die einfache

Gleichheit mit sich umgekehrt ebenfalls Seyn. Die Lehre vom Seyn

enthält den ersten Satz: Das Seyn ist Wesen. Der zweite Satz: Das Wesen

ist Seyn, macht den Inhalt des ersten Abschnittes der Lehre vom Wesen

aus. Dieses Seyn aber, zu dem das Wesen sich macht, ist das wesentliche

Seyn, die Existenz; ein Herausgegangenseyn aus der Negativität und

Innerlichkeit.

So erscheint das Wesen. Die Reflexion ist das Scheinen des Wesens in

ihm selbst. Die Bestimmungen derselben sind in die Einheit

eingeschlossen schlechthin nur als gesetzte, aufgehobene; oder sie ist

das in seinem Gesetztseyn unmittelbar mit sich identische Wesen. Indem

dieses aber Grund ist, bestimmt es sich real, durch seine sich selbst

aufhebende oder in sich zurückkehrende Reflexion; indem weiter diese

Bestimmung oder das Andersseyn der Grundbeziehung sich in der Reflexion

des Grundes aufhebt und Existenz wird, so haben die Formbestimmungen

hieran ein Element des selbstständigen Bestehens. Ihr Schein

vervollständigt sich zur Erscheinung.

Die zur Unmittelbarkeit fortgegangene Wesenheit ist zunächst Existenz,

und Existirendes oder Ding; als ununterschiedne Einheit des Wesens mit

seiner Unmittelbarkeit. Das Ding enthält zwar die Reflexion, aber ihre

Negativität ist in seiner Unmittelbarkeit zunächst erloschen; allein

weil sein Grund wesentlich die Reflexion ist, hebt sich seine

Unmittelbarkeit auf; es macht sich zu einem Gesetztseyn.

So ist es zweitens Erscheinung. Die Erscheinung ist das, was das Ding

an sich ist, oder seine Wahrheit. Diese nur gesetzte, in das Andersseyn

reflektirte Existenz ist aber ebenso das Hinausgehen über sich in ihre

Unendlichkeit; der Welt der Erscheinung stellt sich die in sich

reflektirte, an sich seyende Welt gegenüber. Aber das erscheinende und

das wesentliche Seyn stehen schlechthin in Beziehung auf einander. So

ist die Existenz drittens wesendiches Verhältniß; das Erscheinende

zeigt das Wesentliche, und dieses ist in seiner Erscheinung.—Das

Verhältniß ist die noch unvollkommene Vereinigung der Reflexion in das

Andersseyn und der Reflexion in sich; die vollkommene Durchdringung

beider ist die Wirklichkeit.

Erstes Kapitel. Die Existenz.

Wie der Satz des Grundes ausdrückt: Alles was ist, hat einen Grund,

oder ist ein Gesetztes, ein Vermitteltes; so müßte auch ein Satz der

Existenz aufgestellt und so ausgedrückt werden: Alles, was ist,

existirt. Die Wahrheit des Seyns ist, nicht ein erstes Unmittelbares,

sondern das in die Unmittelbarkeit hervorgegangene Wesen zu seyn.

Wenn aber ferner auch gesagt wurde, was existirt, hat einen Grund und

ist bedingt, so müßte auch ebenso gesagt werden: es hat keinen Grund

und ist unbedingt. Denn die Existenz ist die aus dem Aufheben der durch

Grund und Bedingung beziehenden Vermittelung hervorgegangene

Unmittelbarkeit, die im Hervorgehen eben dieß Hervorgehen selbst

aufhebt.

Insofern die Beweise von der Existenz Gottes hier erwähnt werden

können, ist zum voraus zu erinnern, daß es außer dem unmittelbaren Seyn

erstens, und zweitens der Existenz, dem Seyn, das aus dem Wesen

hervorgeht, noch ein ferneres Seyn gibt, welches aus dem Begriffe

hervorgeht, die Objektivität.—Das Beweisen ist überhaupt die

vermittelte Erkenntniß. Die verschiedenen Arten des Seyns fordern oder

enthalten ihre eigene Art der Vermittelung; so wird auch die Natur des

Beweisens in Ansehung einer jeden verschieden. Der ontologische Beweis

will vom Begriffe ausgehen; er legt den Inbegriff aller Realitäten zu

Grunde, und subsumirt alsdann auch die Existenz unter die Realität. Er

ist also die Vermittelung, welche Schluß ist, und die hier noch nicht

zu betrachten ist. Es ist bereits oben (I. Th. I. Abth. S. 27.ff.) auf

das, was Kant hiergegen erinnert, Rüksicht genommen und bemerkt worden,

daß Kant unter Existenz das bestimmte Daseyn versteht, wodurch etwas in

den Kontext der gesammten Erfahrung, d. h. in die Bestimmung eines

Andersseyns und in die Beziehung auf Anderes tritt. So ist als

Existirendes Etwas vermittelt durch Anderes, und die Existenz überhaupt

die Seite seiner Vermittelung. Nun liegt in dem, was Kant den Begriff

nennt, nämlich in Etwas, insofern es als nur einfach auf sich bezogen

genommen wird, oder in der Vorstellung als solcher, nicht seine

Vermittelung; in der abstrakten Identität mit sich ist die

Entgegensetzung weggelassen. Der ontologische Beweis hätte nun

darzustellen, daß der absolute Begriff, nämlich der Begriff Gottes, zum

bestimmten Daseyn, zur Vermittelung komme, oder wie das einfache Wesen

sich mit der Vermittelung vermittle. Dieß geschieht durch die

angegebene Subsumtion der Existenz unter ihr Allgemeines, nämlich die

Realität, welche als das Mittlere zwischen Gott in seinem Begriffe

einer Seits, und zwischen der Existenz anderer Seits angenommen

wird.—Von dieser Vermittelung, insofern sie die Form des Schlusses hat,

ist, wie gesagt, hier nicht die Rede. Wie aber jene Vermittelung des

Wesens mit der Existenz in Wahrheit beschaffen ist, dieß hat die

bisherige Darstellung enthalten. Die Natur des Beweisens selbst ist in

der Lehre von der Erkenntniß zu betrachten. Hier ist nur anzugeben, was

sich auf die Natur der Vermittelung überhaupt bezieht.

Die Beweise vom Daseyn Gottes geben einen Grund für dieses Daseyn an.

Er soll nicht ein objektiver Grund des Daseyns Gottes seyn; denn dieses

ist an und für sich selbst. So ist er bloß ein Grund für die

Erkenntniß. Damit giebt er sich zugleich für ein solches aus, das in

dem Gegenstande, der zunächst als begründet dadurch erscheint,

verschwindet. Der Grund nun, der von der Zufälligkeit der Welt

hergenommen ist, enthält den Rükgang derselben in das absolute Wesen;

denn das Zufällige ist das an sich selbst Grundlose, und sich

Aufhebende. Das absolute Wesen geht somit in dieser Weise in der That

aus dem Grundlosen hervor; der Grund hebt sich selbst auf, somit

verschwindet auch der Schein des Verhältnisses, das Gott gegeben wurde,

ein in einem Andern Begründetes zu seyn. Diese Vermittelung ist hiermit

die wahrhafte. Allein jene beweisende Reflexion kennt diese Natur ihrer

Vermittelung nicht; sie nimmt sich einer Seits für ein bloß

Subjektives, und entfernt hiermit ihre Vermittlung von Gott selbst,

andern Theils aber erkennt sie deswegen nicht die vermittelnde

Bewegung, daß und wie sie im Wesen selbst ist. Ihr wahrhaftes

Verhältniß besteht darin, daß sie Beides in Einem ist, die Vermittelung

als solche, aber zugleich allerdings eine Subjektive, äußerliche

nämlich die sich äußerliche Vermittelung, welche sich an ihr selbst

wieder aufhebt. In jener Darstellung aber erhält die Existenz das

schiefe Verhältniß, nur als Vermitteltes oder Gesetztes zu erscheinen.

So kann auf der andern Seite die Existenz auch nicht bloß als

Unmittelbares betrachtet werden. In der Bestimmung einer

Unmittelbarkeit genommen, ist das Auffassen der Existenz Gottes, für

etwas Unbeweisbares, und das Wissen von ihr als ein nur unmittelbares

Bewußtseyn, als ein Glauben ausgedrückt worden. Das Wissen soll zu

diesem Resultate kommen, daß es Nichts weiß, das heißt, daß es seine

vermittelnde Bewegung und die in ihr vorkommenden Bestimmungen selbst

wieder aufgiebt. Dieß hat sich auch im Vorhergehenden ergeben; allein

es ist hinzuzusetzen, daß die Reflexion, indem sie mit dem Aufheben

ihrer selbst endigt, darum nicht das Nichts zum Resultat hat, so daß

nun das positive Wissen vom Wesen als unmittelbare Beziehung auf

dasselbe, von jenem Resultate getrennt und ein eigenes Hervorgehen, ein

nur von sich anfangender Akt wäre; sondern dieß Ende selbst, dieß zu

Grunde gehen der Vermittlung, ist zugleich der Grund, aus dem das

Unmittelbare hervorgeht. Die Sprache vereinigt, wie oben bemerkt, die

Bedeutung dieses Untergangs und des Grundes; man sagt, das Wesen Gottes

sey der Abgrund für die endliche Vernunft. Er ist es in der That,

insofern sie darin ihre Endlichkeit aufgibt und ihre vermittelnde

Bewegung versenkt; aber dieser Abgrund, der negative Grund, ist

zugleich der positive des Hervorgehens des Seyenden, des an sich selbst

unmittelbaren Wesens; die Vermittelung ist wesentliches Moment. Die

Vermittelung durch den Grund hebt sich auf, läßt aber nicht den Grund

unten, so daß das aus ihm Hervorgehende, ein Gesetztes wäre, das sein

Wesen anderswo nämlich im Grunde hätte, sondern dieser Grund ist als

Abgrund, die verschwundene Vermittelung; und umgekehrt ist nur die

verschwundene Vermittelung zugleich der Grund, und nur durch diese

Negation das sich selbst Gleiche und Unmittelbare.

So ist die Existenz hier nicht als ein Prädikat oder als Bestimmung des

Wesens zu nehmen, daß ein Satz davon hieße: Das Wesen existirt, oder

hat Existenz;—sondern das Wesen ist in die Existenz übergegangen; die

Existenz ist seine absolute Entäußerung, jenseits deren es nicht

zurückgeblieben ist. Der Satz also hieße: Das Wesen ist die Existenz;

es ist nicht von seiner Existenz unterschieden. —Das Wesen ist in die

Existenz übergegangen, insofern das Wesen als Grund sich von sich als

dem Begründeten nicht mehr nnterscheidet, oder jener Grund sich

aufgehoben hat. Aber diese Negation ist ebenso wesentlich seine

Position, oder schlechthin positive Kontinuität mit sich selbst; die

Existenz ist die Reflexion des Grundes in sich; seine in seiner

Negation zu Stande gekommene Identität mit sich selbst, also die

Vermittelung, die sich mit sich identisch gesetzt hat, und dadurch

Unmittelbarkeit ist.

Weil nun die Existenz wesentlich die mit sich identische Vermittelung

ist, so hat sie die Bestimmungen der Vermittelung an ihr, aber so daß

sie zugleich in sich reflektirte sind, und das wesentliche und

unmittelbare Bestehen haben. Als die durch Aufheben sich setzende

Unmittelbarkeit ist die Existenz negative Einheit und Insichseyn; sie

bestimmt sich daher unmittelbar als ein Existirendes und als Ding.

A. Das Ding und seine Eigenschaften.

Die Existenz als Existirendes ist gesetzt in der Form der negativen

Einheit, welche sie wesentlich ist. Aber diese negative Einheit ist

zunächst nur unmittelbare Bestimmung, somit das Eins des Etwas

überhaupt. Das existirende Etwas ist aber unterschieden von dem

seyenden Etwas. Jenes ist wesentlich eine solche Unmittelbarkeit, die

durch die Reflexion der Vermittelung in sich selbst entstanden ist. So

ist das existirende Etwas ein Ding.

Das Ding wird von seiner Existenz unterschieden, wie das Etwas von

seinem Seyn unterschieden werden kann. Das Ding und das Existirende ist

unmittelbar eins und dasselbe. Aber weil die Existenz nicht die erste

Unmittelbarkeit des Seyns ist, sondern das Moment der Vermittelung an

ihr selbst hat, so ist ihre Bestimmung zum Dinge und die Unterscheidung

beider nicht ein Übergang, sondern eigentlich eine Analyse; und die

Existenz als solche enthält diese Unterscheidung selbst in dem Momente

ihrer Vermittelung; den Unterschied von Ding-an-sich, und von

äußerlicher Existenz.

a. Ding an sich und Existenz.

1. Das Ding an sich ist das Existirende als das durch die aufgehobene

Vermittelung vorhandene, wesentliche Unmittelbare. Darin ist dem Ding

an sich die Vermittelung ebenso wesentlich; aber dieser Unterschied in

dieser ersten oder unmittelbaren Existenz, fällt in gleichgültige

Bestimmungen auseinander. Die eine Seite, nämlich die Vermittelung des

Dinges ist seine nicht reflektirte Unmittelbarkeit; also sein Seyn

überhaupt, das, weil es zugleich als Vermittelung bestimmt ist, ein

sich selbst anderes, in sich mannigfaltiges und äußerliches Daseyn ist.

Es ist aber nicht nur Daseyn, sondern in Beziehung auf die aufgehobene

Vermittelung und wesentliche Unmittelbarkeit; es ist daher das Daseyn

als Unwesentliches, als Gesetztseyn.—(Wenn das Ding von seiner Existenz

unterschieden wird, so ist es das Mögliche, das Ding der Vorstellung,

oder das Gedankending, welches als solches nicht zugleich existiren

soll. Die Bestimmung der Möglichkeit und der Gegensatz des Dings gegen

seine Existenz ist jedoch später.)—Aber das Ding-an-sich und sein

vermitteltes Seyn sind beide in der Existenz enthalten, und beide

selbst Existenzen; das Ding-an-sich existirt, und ist die wesentliche,

das vermittelte Seyn aber die unwesentliche Existenz des Dinges.

Das Ding an sich, als das einfache Reflektirt-seyn der Existenz in

sich, ist nicht der Grund des unwesentlichen Daseyns; es ist die

unbewegte, unbestimmte Einheit, weil es eben die Bestimmung hat, die

aufgehobene Vermittelung zu seyn, und daher nur die Grundlage

desselben. Darum fällt auch die Reflexion als das sich durch anderes

vermittelnde Daseyn außer dem Dinge-an-sich. Dieses soll keine

bestimmte Mannigfaltigkeit an ihm selbst haben; und erhält sie deswegen

erst an die äußerliche Reflexion gebracht; aber bleibt gleichgültig

dagegen. (—Das Ding-an-sich hat Farbe erst an das Auge gebracht,

Geschmack an die Nase u.s.f.) Seine Verschiedenheit sind Rüksichten,

welche ein Andres nimmt, bestimmte Beziehungen, die sich dieses auf das

Ding-an-sich gibt, und die nicht eigene Bestimmungen desselben sind.

2. Dieß Andere ist nun die Reflexion, welche bestimmt als äußerlich

erstens sich selbst äußerlich, und die bestimmte Mannigfaltigkeit ist.

Alsdann ist sie dem wesentlich Existirenden äußerlich, und bezieht sich

darauf als auf seine absolute Voraussetzung. Diese beiden Momente der

äußerlichen Reflexion aber, ihre eigene Mannigfaltigkeit und ihre

Beziehung auf das ihr andere Ding-an-sich, sind ein und dasselbe. Denn

diese Existenz ist nur äußerlich, insofern sie sich auf die wesentliche

Identität als auf ein Anderes bezieht. Die Mannigfaltigkeit hat daher

nicht jenseits des Dinges-an-sich ein eigenes selbstständiges Bestehen,

sondern ist erst als Schein gegen dieses, in ihrer nothwendigen

Beziehung darauf, als der sich an ihm brechende Reflex. Die

Verschiedenheit ist also vorhanden, als die Beziehung eines Andern auf

das Ding-an-sich; aber dieses Andere ist nichts für sich Bestehendes,

sondern ist erst als Beziehung auf das Ding-an-sich; zugleich aber ist

es nur als das Abstoßen von diesem; es ist so der haltlose Gegenstoß

seiner in sich selbst.

Dem Ding-an-sich nun, da es die wesentliche Identität der Existenz ist,

kommt daher diese wesenlose Reflexion nicht zu, sondern sie fällt ihm

äußerlich in sich selbst zusammen. Sie geht zu Grunde, und wird damit

selbst zur wesentlichen Identität oder zum Ding-an-sich. —Dieß kann

auch so betrachtet werden: Die wesenlose Existenz hat am Ding-an-sich

ihre Reflexion in sich; sie bezieht sich dar-auf zunächst als auf ihr

Anderes; aber als das Andre gegen das, was an sich ist, ist sie nur das

Aufheben ihrer selbst, und das Werden zum An- sich-seyn. Das

Ding-an-sich ist somit identisch mit der äußerlichen Existenz.

Dieß stellt sich am Ding-an-sich so dar. Das Ding-an-sich ist die sich

auf sich beziehende, wesentliche Existenz; es ist nur insofern die

Identität mit sich, als es die Negativität der Reflexion in sich selbst

enthält; das was als ihm äußerliche Existenz erschien, ist daher Moment

in ihm selbst. Es ist deswegen auch sich von sich abstoßendes

Ding-an-sich, das sich also zu sich als zu einem Andern verhält. Somit

sind nun mehrere Dinge-an-sich vorhanden, die in der Beziehung der

äußerlichen Reflexion auf einander stehen. Diese unwesentliche Existenz

ist ihr Verhältniß zu einander als zu anderen; aber sie ist ihnen

ferner selbst wesentlich—oder diese unwesentliche Existenz, indem sie

in sich zusammenfällt, ist Ding-an-sich; aber ein anderes, als jenes

erste; denn jenes erste ist unmittelbare Wesentlichkeit, dieses aber

das aus der unwesentlichen Existenz hervorgehende. Allein dieses andere

Ding-an-sich ist nur ein Anderes überhaupt; denn als mit sich

identisches Ding hat es weiter keine Bestimmtheit gegen das erste; es

ist die Reflexion der unwesentlichen Existenz in sich wie das erste.

Die Bestimmtheit der verschiedenen Dinge-an-sich gegen einander fällt

daher in die äußerliche Reflexion.

3. Diese äußerliche Reflexion ist nunmehr ein Verhalten der

Dinge-an-sich zu einander, ihre gegenseitige Vermittelung als anderer.

Die Dinge-an-sich sind so die Extreme eines Schlusses, dessen Mitte

ihre äußerliche Existenz ausmacht, die Existenz, durch welche sie

andere für einander und unterschiedene sind. Dieser ihr Unterschied

fällt nur in ihre Beziehung; sie schicken gleichsam nur von ihrer

Oberfläche Bestimmungen in die Beziehung, gegen welche sie als absolut

in sich reflektirte gleichgültig bleiben.—Dieses Verhältniß macht nun

die Totalität der Existenz aus. Das Ding-an-sich steht in Beziehung auf

eine ihm äußerliche Reflexion, worin es mannigfaltige Bestimmungen hat;

es ist dieß das Abstoßen seiner von sich selbst in ein anderes

Ding-an-sich; dieß Abstoßen ist der Gegenstoß seiner in sich selbst,

indem jedes nur ein Anderes ist als sich aus dem Andern

wiederscheinend; es hat sein Gesetztseyn nicht an ihm selbst, sondern

an dem Andern, ist bestimmt nur durch die Bestimmtheit des Andern; dieß

Andere ist ebenso bestimmt nur durch die Bestimmtheit des ersten. Aber

die beiden Dinge-an-sich, da sie hiermit nicht die Verschiedenheit an

ihnen selbst haben, sondern jedes nur an dem andern, sind keine

unterschiedene; das Ding-an-sich verhält sich, indem es sich auf das

andere Extrem als ein anderes Ding-an-sich verhalten soll, zu einem von

ihm Ununterschiedenen, und die äußerliche Reflexion, welche die

vermittelnde Beziehung zwischen Extremen ausmachen sollte, ist ein

Verhalten des Dings-an-sich nur zu sich selbst, oder wesentlich seine

Reflexion in sich; sie ist somit an sich seyende Bestimmtheit, oder die

Bestimmtheit des Dings-an-sich. Dieses hat dieselbe also nicht in einer

ihm äußerlichen Beziehung auf ein anderes Ding-an-sich, und des Anderen

auf es; die Bestimmtheit ist nicht nur eine Oberfläche desselben,

sondern ist die wesentliche Vermittelung seiner mit sich als mit einem

Andern.—Die beiden Dinge-an-sich, welche die Extreme der Beziehung

ausmachen sollen, indem sie an sich keine Bestimmtheit gegen einander

haben sollen, fallen in der That in eins zusammen; es ist nur Ein

Ding-an-sich, das in der äußerlichen Reflexion sich zu sich selbst

verhält, und es ist dessen eigene Beziehung auf sich als auf ein

Anderes, was dessen Bestimmtheit ausmacht.

Diese Bestimmtheit des Dings-an-sich ist die Eigenschaft des Dings.

b. Die Eigenschaft.

Die Qualität ist die unmittelbare Bestimmtheit des Etwas; das Negative

selbst, wodurch das Seyn Etwas ist. So ist die Eigenschaft des Dings

die Negativität der Reflexion, wodurch die Existenz überhaupt ein

Existirendes, und als einfache Identität mit sich, Ding-an-sich ist.

Die Negativität der Reflexion, die aufgehobene Vermittelung, ist aber

wesentlich selbst Vermittelung, und Beziehung, nicht auf ein Anderes

überhaupt, wie die Qualität als die nicht reflektirte Bestimmtheit;

sondern Beziehung auf sich als auf ein Anderes; oder Vermittelung, die

unmittelbar ebenso sehr Identität mit sich ist. Das abstrakte Ding

an-sich ist selbst dieß aus anderem in sich zurückkehrende Verhalten;

es ist dadurch an sich selbst bestimmt; aber seine Bestimmtheit ist

Beschaffenheit, die als solche selbst Bestimmung ist, und als Verhalten

zu Anderem nicht in das Andersseyn übergeht und der Veränderung

entnommen ist.

Ein Ding hat Eigenschaften; sie sind erstlich seine bestimmten

Beziehungen auf Anderes; die Eigenschaft ist nur vorhanden als eine

Weise des Verhaltens zu einander; sie ist daher die äußerliche

Reflexion, und die Seite des Gesetztseyns des Dings. Aber zweitens ist

das Ding in diesem Gesetztseyn an sich; es erhält sich, in der

Beziehung auf Anderes; es ist also allerdings nur eine Oberfläche, mit

der die Existenz sich dem Werden des Seyns und der Veränderung

preisgibt; die Eigenschaft verliert sich darin nicht. Ein Ding hat die

Eigenschaft, dieß oder jenes im Andern zu bewirken und auf eine

eigenthümliche Weise sich in seiner Beziehung zu äußern. Es beweist

diese Eigenschaft nur unter der Bedingung einer entsprechenden

Beschaffenheit des andern Dinges, aber sie ist ihm zugleich

eigenthümlich und seine mit sich identische Grundlage;—diese

reflektirte Qualität heißt darum Eigenschaft. Es geht darin in eine

Äußerlichkeit über, aber die Eigenschaft erhält sich darin. Das Ding

wird durch seine Eigenschaften Ursache, und die Ursache ist dieß, als

Wirkung sich zu erhalten. Jedoch ist hier das Ding nur erst das ruhige

Ding von vielen Eigenschaften; noch nicht als wirkliche Ursache

bestimmt; es ist nur erst die ansichseyende, noch nicht selbst die

setzende Reflexion seiner Bestimmungen.

Das Ding-an-sich ist also, wie sich ergeben hat, wesentlich nicht nur

so Ding-an-sich, daß seine Eigenschaften Gesetztseyn einer äußerlichen

Reflexion sind, sondern sie sind seine eigenen Bestimmungen, durch die

es sich auf bestimmte Weise verhält; es ist nicht eine jenseits seiner

äußerlichen Existenz befindliche bestimmungslose Grundlage; sondern ist

in seinen Eigenschaften, als Grund vorhanden, das heißt, die Identität

mit sich in seinem Gesetztseyn; aber zugleich als bedingter Grund; das

heißt, sein Gesetztseyn ist ebenso sehr sich äußerliche Reflexion; es

ist nur insofern in sich reflektirt und an sich, insofern es äußerlich

ist. —Durch die Existenz tritt das Ding-an-sich in äußerliche

Beziehungen; und die Existenz besteht in dieser Äußerlichkeit; sie ist

die Unmittelbarkeit des Seyns, und das Ding dadurch der Veränderung

unterworfen; aber sie ist auch die reflektirte Unmittelbarkeit des

Grundes, das Ding somit an sich in seiner Veränderung.—Diese Erwähnung

der Grundbeziehung ist jedoch hier nicht so zu nehmen, daß das Ding

überhaupt als Grund seiner Eigenschaften bestimmt sey; die Dingheit

selbst ist als solche die Grundbestimmung, die Eigenschaft ist nicht

von ihrem Grunde unterschieden, noch macht sie bloß das Gesetztseyn

aus, sondern ist der in seine Äußerlichkeit übergegangene, und damit

wahrhaft in sich reflektirte Grund; die Eigenschaft selbst als solche

ist der Grund, an sich seyendes Gesetztseyn, oder er macht die Form

ihrer Identität mit sich aus; ihre Bestimmtheit ist die sich äußerliche

Reflexion des Grundes; und das Ganze der in seinem Abstoßen und

Bestimmen, in seiner äußerlichen Unmittelbarkeit sich auf sich

beziehende Grund.—Das Ding-an-sich existirt also wesentlich, und daß es

existirt, heißt umgekehrt, die Existenz ist als äußerliche

Unmittelbarkeit zugleich Ansichseyn.

Anmerkung.

Es ist schon oben (1r Thl. 1e Abth. S. 127) bei dem Momente des

Daseyns, dem Ansichseyn, des Dings-an-sich erwähnt, und dabei bemerkt

worden, daß das Ding-an-sich als solches, nichts anderes, als die leere

Abstraktion von aller Bestimmtheit ist, von dem man allerdings nichts

wissen kann, eben darum weil es die Abstraktion von aller Bestimmung

seyn soll.—Nachdem so das Ding-an-sich als das Unbestimmte

vorausgesetzt wird, so fällt alle Bestimmung außerhalb desselben, in

eine ihm fremde Reflexion, gegen welche es gleichgültig ist. Dem

transcendentalen Idealismus ist diese äußerliche Reflexion das

Bewußtseyn. Indem dieses philosophische System alle Bestimmtheit der

Dinge sowohl der Form als dem Inhalte nach in das Bewußtseyn verlegt,

so fällt es nach diesem Standpunkt in mich, in das Subjekt, daß ich die

Baumblätter nicht als schwarz, sondern als grün, die Sonne rund und

nicht viereckig sehe, den Zucker süß und nicht bitter schmecke; daß ich

den ersten und zweiten Schlag einer Uhr als succedirend, und nicht

neben einander, noch den ersten als Ursache, auch nicht als Wirkung des

zweiten bestimme u.s.f.—Dieser grellen Darstellung des subjektiven

Idealismus widerspricht unmittelbar das Bewußtseyn der Freyheit, nach

welchem Ich mich vielmehr als das Allgemeine und Unbestimmte weiß, jene

mannigfaltigen und nothwendigen Bestimmungen von mir abtrenne und sie

als ein für mich Äußerliches nur den Dingen Zukommendes erkenne.—Ich

ist in diesem Bewußtseyn seiner Freyheit sich diejenige wahrhafte in

sich reflektirte Identität, welche das Ding-an-sich seyn

sollte.—Anderwärts habe ich gezeigt, daß jener transcendentale

Idealismus über die Beschränktheit des Ich durch das Object, überhaupt

über die endliche Welt nicht hinauskommt, sondern allein die Form der

Schranke, die ihm ein Absolutes bleibt, ändert, indem er sie nämlich

nur aus der objektiven Gestalt in die Subjektive übersezt, und

dasjenige zu Bestimmtheiten des Ich und einem in diesem als einem Dinge

vorgehenden wilden Wechsel derselben macht, was das gewöhnliche

Bewußtseyn als eine ihm nur äußerlichen Dingen angehörige

Mannigfaltigkeit und Veränderung weiß.—In der gegenwärtigen Betrachtung

steht nur das Ding-an-sich und die ihm zunächst äußerliche Reflexion

gegenüber; diese hat sich noch nicht als Bewußtseyn bestimmt, wie auch

das Ding-an-sich nicht als Ich. Aus der Natur des Dinges-an-sich und

der äußerlichen Reflexion hat sich ergeben, daß dieses Äußerliche

selbst sich zum Dinge-an-sich bestimmt, oder umgekehrt zur eigenen

Bestimmung jenes ersten Dinges-an-sich wird. Das Wesentliche der

Unzulänglichkeit des Standpunkts, auf dem jene Philosophie stehen

bleibt, besteht nun darin, daß sie an dem abstrakten Dinge-an-sich als

einer letzten Bestimmung fest hält und die Reflexion, oder die

Bestimmtheit und Mannigfaltigkeit der Eigenschaften dem Dinge-an-sich

gegenüber stellt, indem in der That das Ding-an-sich wesentlich jene

äußerliche Reflexion an ihm selbst hat, und sich zu einem mit eigenen

Bestimmungen, mit Eigenschaften begabten bestimmt, wodurch sich die

Abstraktion des Dinges, reines Ding-an-sich zu seyn, als eine unwahre

Bestimmung erweist.

c. Die Wechselwirkung der Dinge.

Das Ding-an-sich existirt wesentlich; die äußerliche Unmittelbarkeit

und die Bestimmtheit gehört zu seinem Ansichseyn, oder zu seiner

Reflexion-in-sich. Das Ding an-sich ist dadurch ein Ding, das

Eigenschaften hat, und es sind dadurch mehrere Dinge, die nicht durch

eine ihnen fremde Rücksicht, sondern sich durch sich selbst von

einander unterscheiden. Diese mehrern verschiedenen Dinge stehen in

wesentlicher Wechselwirkung durch ihre Eigenschaften; die Eigenschaft

ist diese Wechselbeziehung selbst, und das Ding ist nichts außer

derselben; die gegenseitige Bestimmung, die Mitte der Dinge-an-sich,

die als Extreme gleichgültig gegen diese ihre Beziehung bleiben

sollten, ist selbst die mit sich identische Reflexion und das

Ding-an-sich, das jene Extreme seyn sollten. Die Dingheit ist damit zur

Form der unbestimmten Identität mit sich herabgesetzt, die ihre

Wesentlichkeit nur in ihrer Eigenschaft hat. Wenn daher von einem Dinge

oder von Dingen überhaupt ohne die bestimmte Eigenschaft die Rede ist,

so ist ihr Unterschied ein bloß gleichgültiger, quantitativer.

Dasselbe, was als ein Ding betrachtet wird, kann ebenso sehr zu mehrern

Dingen gemacht, oder als mehrere Dinge betrachtet werden; es ist eine

äußerliche Trennung oder Vereinigung. —Ein Buch ist ein Ding, und jedes

seiner Blätter ist auch ein Ding, und ebenso jedes Stükchen seiner

Blätter und so fort ins Unendliche. Die Bestimmtheit, wodurch ein Ding,

nur dieses Ding ist, liegt allein in seinen Eigenschaften. Es

unterscheidet sich durch sie von andern Dingen, weil die Eigenschaft

die negative Reflexion und das Unterscheiden ist; das Ding hat daher

nur in seiner Eigenschaft den Unterschied seiner von andern, an ihm

selbst. Sie ist der in sich reflektirte Unterschied, wodurch das Ding

in seinem Gesetztseyn, d. h. in seiner Beziehung auf Anderes zugleich

gleichgültig gegen das Andere und gegen seine Beziehung ist. Dem Dinge

ohne seine Eigenschaften, bleibt deswegen nichts als das abstrakte

An-sich-seyn, ein unwesentlicher Umfang und äußerliches Zusammenfassen.

Das wahrhafte Ansichseyn ist das Ansichseyn in seinem Gesetztseyn;

dieses ist die Eigenschaft.

Damit ist die Dingheit in die Eigenschaft übergegangen.

Das Ding sollte sich als an-sich-seyendes Extrem gegen die Eigenschaft

verhalten und diese die Mitte zwischen den in Beziehung stehenden

Dingen ausmachen. Allein diese Beziehung ist das, worin die Dinge sich

als die sich von sich selbst abstoßende Reflexion begegnen, worin sie

unterschieden und bezogen sind. Dieser ihr Unterschied und ihre

Beziehung, ist Eine Reflexion und Eine Kontinuität derselben. Die Dinge

selbst fallen hiermit nur in diese Kontinuität, welche die Eigenschaft

ist, und verschwinden als bestehende Extreme, die außer dieser

Eigenschaft eine Existenz hätten.

Die Eigenschaft, welche die Beziehung der selbstständigen Extreme

ausmachen sollte, ist daher das Selbstständige selbst. Die Dinge

dagegen sind das Unwesentliche. Sie sind ein Wesentliches nur als die,

als sich unterscheidend sich auf sich beziehende Reflexion; aber dieß

ist die Eigenschaft. Diese ist also nicht das im Dinge aufgehobene,

oder sein bloßes Moment; sondern das Ding ist in Wahrheit nur jener

unwesentliche Umfang, der zwar negative Einheit ist, aber nur wie das

Eins des Etwas, nämlich ein unmittelbares Eins. Wenn vorhin das Ding

als unwesentlicher Umfang insofern bestimmt wurde, als es durch eine

äußerliche Abstraktion, welche die Eigenschaft von demselben wegläßt,

dazu gemacht werde, so ist nunmehr diese Abstraktion durch das

Übergehen des Dings-an-sich in die Eigenschaft selbst geschehen, aber

mit umgekehrtem Werthe, so daß wenn jenem Abstrahiren das abstrakte

Ding ohne seine Eigenschaft noch als das Wesentliche, die Eigenschaft

aber als eine äußerliche Bestimmung vorschwebt, hier das Ding als

solches sich durch sich selbst zu einer gleichgültigen äußerlichen Form

der Eigenschaft bestimmt.—Diese ist somit nunmehr befreit von der

unbestimmten und kraftlosen Verbindung, die das Eins des Dinges ist;

sie ist das, was das Bestehen desselben ausmacht; eine selbstständige

Materie.—Indem sie einfache Kontinuität mit sich ist, hat sie die Form

zunächst nur als Verschiedenheit an ihr; es giebt daher mannigfaltige

dergleichen selbstständige Materien und das Ding besteht aus ihnen.

B. Das Bestehen des Dings aus Materien.

Der Übergang der Eigenschaft in eine Materie oder in einen

selbstständigen Stoff ist der bekannte Übergang, den an der sinnlichen

Materie die Chemie macht, indem sie die Eigenschaften der Farbe, des

Geruchs, des Geschmacks u.s.f. als Lichtstoff, Färbestoff, Riechstoff,

sauren, bittern u.s.f. Stoff darzustellen sucht oder andere wie den

Wärmestoff, die elektrische, magnetische Materie geradezu nur annimmt,

und damit die Eigenschaften in ihrer Wahrhaftigkeit zu handhaben

überzeugt ist.—Ebenso geläufig ist der Ausdruck, daß die Dinge aus

verschiedenen Materien oder Stoffen bestehen. Man hütet sich, diese

Materien oder Stoffe Dinge zu nennen; ob man wohl auch einräumen wird,

daß z.B. ein Pigment, ein Ding ist; ich weiß aber nicht, ob z.B. auch

der Lichtstoff, der Wärmestoff, oder die elektrische Materie u.s.f.

Dinge genannt werden. Man unterscheidet die Dinge und ihre

Bestandtheile, ohne genau anzugeben, ob diese und in wie weit sie auch

Dinge, oder etwa nur Halbdinge seyen; aber Existirende überhaupt sind

sie wenigstens.

Die Nothwendigkeit, von den Eigenschaften zu Materien überzugehen, oder

daß die Eigenschaften in Wahrheit Materien sind, hat sich daraus

ergeben, daß sie das Wesentliche und damit das wahrhaft Selbstständige

der Dinge sind.—Zugleich aber macht die Reflexion der Eigenschaft in

sich nur die eine Seite der ganzen Reflexion aus; nämlich das Aufheben

des Unterschieds und die Kontinuität der Eigenschaft, die eine Existenz

für Anderes seyn sollte, mit sich selbst. Die Dingheit, als die

negative Reflexion in sich, und das sich von Anderem abstoßende

Unterscheiden ist dadurch zu einem unwesentlichen Momente herabgesetzt;

zugleich aber hat es sich damit weiter bestimmt. Dieß negative Moment

hat sich erstens erhalten; denn die Eigenschaft ist nur insofern mit

sich kontinuirlich und selbstständige Materie geworden, als sich der

Unterschied der Dinge aufgehoben hat; die Kontinuität der Eigenschaft

in das Andersseyn enthält also selbst das Moment des Negativen, und

ihre Selbstständigkeit ist zugleich als diese negative Einheit das

wiederhergestellte Etwas der Dingheit; die negative Selbstständigkeit

gegen die positive des Stoffes. Zweitens ist hierdurch das Ding aus

seiner Unbestimmtheit zur vollkommenen Bestimmtheit gediehen. Als Ding

an sich ist es die abstrakte Identität, die einfach negative Existenz,

oder sie bestimmt als das Unbestimmte; alsdann ist es bestimmt durch

seine Eigenschaften, durch welche es sich von andern unterscheiden

soll; aber indem es durch die Eigenschaft vielmehr kontinuirlich mit

andern ist, so hebt sich dieser unvollkommene Unterschied auf; das Ding

ist dadurch in sich zurückgegangen und nun bestimmt als bestimmt; es

ist an sich bestimmt oder dieses Ding.-Aber drittens ist diese Rückkehr

in sich zwar die sich auf sich beziehende Bestimmung; aber sie ist

zugleich unwesentlich; das mit sich kontinuirliche Bestehen macht die

selbstständige Materie aus, in welcher der Unterschied der Dinge, ihre

an und für sich seyende Bestimmtheit aufgehoben und ein Äußerliches

ist. Das Ding als dieses ist also zwar vollkommene Bestimmtheit, aber

es ist dieß die Bestimmtheit im Elemente der Unwesentlichkeit.

Dieß von Seite der Bewegung der Eigenschaft aus betrachtet, ergiebt

sich so. Die Eigenschaft ist nicht nur äußerliche Bestimmung, sondern

an sich seyende Existenz. Diese Einheit der Äußerlichkeit und

Wesentlichkeit stößt sich, weil sie die Reflexion-in-sich und die

Reflexion in Anderes enthält, von sich selbst ab, und ist einer Seits

die Bestimmung als einfaches sich identisch auf sich beziehendes

Selbstständiges, in welchem die negative Einheit, das Eins des Dinges

ein Aufgehobenes ist;—anderer Seits diese Bestimmung gegen Anderes,

aber ebenfalls als in sich reflektirtes an sich bestimmtes Eins; die

Materien also, und dieses Ding. Dieß sind die zwei Momente der mit sich

identischen Äußerlichkeit, oder der in sich reflektirten

Eigenschaft.—Die Eigenschaft war das, wodurch sich die Dinge

unterscheiden sollten; indem sie sich von dieser ihrer negativen Seite,

einem andern zu inhäriren, befreit hat, so ist damit auch das Ding von

seinem Bestimmtseyn durch andere Dinge befreit worden, und aus der

Beziehung auf Anderes, in sich zurückgegangen; aber es ist zugleich nur

das sich anderes gewordene Ding-an-sich; weil die mannigfaltigen

Eigenschaften ihrer Seits selbstständig, hierin also ihre negative

Beziehung in dem Eins des Dinges nur eine aufgehobene geworden ist; es

ist darum die mit sich identische Negation nur gegen die positive

Kontinuität des Stoffes.

Das Diese macht also so die vollkommene Bestimmtheit des Dinges aus,

daß sie zugleich eine äußerliche ist. Das Ding besteht aus

selbstständigen Materien, die gegen ihre Beziehung im Dinge

gleichgültig sind. Diese Beziehung ist daher nur eine unwesentliche

Verknüpfung derselben, und der Unterschied eines Dinges von anderen

beruht darauf, ob mehrere der besondern Materien und in welcher Menge

sie sich in ihm befinden. Sie gehen über dieses Ding hinaus,

kontinuiren sich in andere, und diesem Dinge anzugehören, ist keine

Schranke derselben. Ebenso wenig sind sie ferner eine Beschränkung für

einander, weil ihre negative Beziehung nur das kraftlose Diese ist. Sie

heben sich daher, indem sie in ihm verbunden werden, nicht auf; sie

sind als Selbstständige undurchdringlich für einander; beziehen sich in

ihrer Bestimmtheit nur auf sich, und sind eine gegen einander

gleichgültige Mannigfaltigkeit des Bestehens; sie sind nur einer

quantitativen Grenze fähig.—Das Ding als dieses ist diese ihre bloß

quantitative Beziehung, eine bloße Sammlung, das Auch derselben. Es

besteht aus irgend einem Quantum von einem Stoffe, auch aus dem eines

andern, auch andern; diesen Zusammenhang, keinen Zusammenhang zu haben,

macht allein das Ding aus.

Wissenschaft der Logik — Band 1 · 第 46 / 52 题