2. Der Widerspruch löst sich auf.

In der sich selbst ausschließenden Reflexion, die betrachtet wurde,

hebt das Positive und das Negative jedes in seiner Selbstständigkeit

sich selbst auf; jedes ist schlechthin das Übergehen oder vielmehr das

sich Übersetzen seiner in sein Gegentheil. Dieß rastlose Verschwinden

der Entgegengesetzten in ihnen selbst ist die nächste Einheit, welche

durch den Widerspruch zu Stande kommt; sie ist die Null.

Der Widerspruch enthält aber nicht bloß das Negative sondern auch das

Positive; oder die sich selbst ausschließende Reflexion ist zugleich

setzende Reflexion; das Resultat des Widerspruchs ist nicht nur Null.

—Das Positive und Negative machen das Gesetztseyn der Selbstständigkeit

aus; die Negation ihrer durch sie selbst hebt das Gesetztseyn der

Selbstständigkeit auf. Dieß ist es, was in Wahrheit im Widerspruche zu

Grund geht.

Die Reflexion in sich, wodurch die Seiten des Gegensatzes sich zu

selbstständigen Beziehungen auf sich machen, ist zunächst ihre

Selbstständigkeit als unterschiedener Momente; sie sind so nur an sich

diese Selbstständigkeit, denn sie sind noch entgegengesetzte, und daß

sie es an sich sind, macht ihr Gesetztseyn aus. Aber ihre

ausschließende Reflexion hebt dieß Gesetztseyn auf, macht sie zu

fürsichseyenden Selbstständigen, zu solchen, die nicht nur an sich,

sondern durch ihre negative Beziehung auf ihr Anderes selbstständig

sind; ihre Selbstständigkeit ist auf diese Weise auch gesetzt. Aber

ferner machen sie sich durch dieß ihr Setzen zu einem Gesetztseyn. Sie

richten sich zu Grunde, indem sie sich bestimmen als das mit sich

Identische, aber darin vielmehr als das Negative, als ein mit sich

Identisches, das Beziehung auf Anderes ist.

Allein diese ausschließende Reflexion ist näher betrachtet, nicht nur

diese formelle Bestimmung. Sie ist ansichseyende Selbstständigkeit, und

ist das Aufheben dieses Gesetztseyns und durch dieß Aufheben erst

fürsichseyende und in der That selbstständige Einheit. Durch das

Aufheben des Andersseyns oder Gesetztseyns ist zwar wieder das

Gesetztseyn, das Negative eines Andern, vorhanden. Aber in der That ist

diese Negation nicht wieder nur erste unmittelbare Beziehung auf

Anderes, nicht Gesetztseyn als aufgehobene Unmittelbarkeit, sondern als

aufgehobenes Gesetztseyn. Die ausschließende Reflexion der

Selbstständigkeit, indem sie ausschließend ist, macht sich zum

Gesetztseyn, aber ist ebenso sehr Aufheben ihres Gesetztseyns. Sie ist

aufhebende Beziehung auf sich; sie hebt darin erstens das Negative auf

und zweitens setzt sie sich als Negatives, und dieß ist erst dasjenige

Negative, das sie aufhebt; im Aufheben des Negativen setzt und hebt sie

zugleich es auf. Die ausschließende Bestimmung selbst ist auf diese

Weise sich das Andre, dessen Negation sie ist; das Aufheben dieses

Gesetztseyns ist daher nicht wieder Gesetztseyn als das Negative eines

Andern, sondern ist das Zusammengehen mit sich selbst, das positive

Einheit mit sich ist. Die Selbstständigkeit ist so durch ihre eigene

Negation in sich zurückkehrende Einheit, indem sie durch die Negation

ihres Gesetztseyns in sich zurückkehrt. Sie ist die Einheit des Wesens,

durch die Negation nicht eines Andern, sondern ihrer selbst identisch

mit sich zu seyn.

3. Nach dieser positiven Seite, daß die Selbstständigkeit im

Gegensatze, als ausschließende Reflexion sich zum Gesetztseyn macht,

und es ebenso sehr aufhebt, Gesetztseyn zu seyn, ist der Gegensatz

nicht nur zu Grunde, sondern in seinen Grund zurückgegangen.—Die

ausschließende Reflexion des selbstständigen Gegensatzes macht ihn zu

einem Negativen, nur Gesetzten; sie setzt dadurch ihre zunächst

selbstständigen Bestimmungen, das Positive und Negative, zu solchen

herab, welche nur Bestimmungen sind; und indem so das Gesetztseyn zum

Gesetztseyn gemacht wird, ist es überhaupt in seine Einheit mit sich

zurückgekehrt; es ist das einfache Wesen, aber das Wesen als Grund.

Durch das Aufheben der sich an sich selbst widersprechenden

Bestimmungen des Wesens, ist dieses wiederhergestellt, jedoch mit der

Bestimmung, ausschließende Reflexionseinheit zu seyn,—einfache Einheit,

welche sich selbst als Negatives bestimmt, aber in diesem Gesetztseyn

unmittelbar sich selbst gleich und mit sich zusammen-gegangen ist.

Zunächst geht also der selbstständige Gegensatz durch seinen

Widerspruch in den Grund zurück; jener ist das Erste, Unmittelbare, von

dem angefangen wird, und der aufgehobene Gegensatz oder das aufgehobene

Gesetztseyn ist selbst ein Gesetztseyn. Somit ist das Wesen als Grund

ein Gesetztseyn, ein Gewordenes. Aber umgekehrt hat sich nur dieß

gesetzt, daß der Gegensatz oder das Gesetztseyn ein Aufgehobenes, nur

als Gesetztseyn ist. Das Wesen ist also als Grund so ausschließende

Reflexion, daß es sich selbst zum Gesetztseyn macht, daß der Gegensatz,

von dem vorhin der Anfang gemacht wurde und der das Unmittelbare war,

die nur gesetzte, bestimmte Selbstständigkeit des Wesens ist, und daß

er nur das sich an ihm selbst Aufhebende, das Wesen aber das in seiner

Bestimmtheit in sich Reflektirte ist. Das Wesen schließt als Grund sich

von sich selbst aus, es setzt sich; sein Gesetztseyn,—welches das

Ausgeschlossene ist,—ist nur als Gesetztseyn, als Identität des

Negativen mit sich selbst. Dieß Selbstständige ist das Negative,

gesetzt als Negatives; ein sich selbst Widersprechendes, das daher

unmittelbar im Wesen als seinem Grunde bleibt.

Der aufgelöste Widerspruch ist also der Grund, das Wesen als Einheit

des Positiven und Negativen. Im Gegensatze ist die Bestimmung zur

Selbstständigkeit gediehen; der Grund aber ist diese vollendete

Selbstständigkeit; das Negative ist in ihm selbstständiges Wesen, aber

als Negatives; so ist er ebenso sehr das Positive als das in dieser

Negativität mit sich Identische. Der Gegensatz und sein Widerspruch ist

daher im Grunde so sehr aufgehoben, als erhalten. Der Grund ist das

Wesen als die positive Identität mit sich; aber die sich zugleich als

die Negativität auf sich bezieht, sich also bestimmt und zum

ausgeschlossenen Gesetztseyn macht; dieß Gesetztseyn aber ist das ganze

selbstständige Wesen, und das Wesen ist Grund, als in dieser seiner

Negation identisch mit sich selbst und positiv. Der sich

widersprechende selbstständige Gegensatz war also bereits selbst der

Grund; es kam nur die Bestimmung der Einheit mit sich selbst hinzu,

welche dadurch hervortritt, daß die selbstständigen Entgegengesetzten

jedes sich selbst aufhebt, und sich zu dem andern seiner macht, somit

zu Grunde geht, aber darin zugleich nur mit sich selbst zusammengeht,

also in seinem Untergange, das ist, in seinem Gesetztseyn oder in der

Negation vielmehr erst das in sich reflektirte, mit sich identische

Wesen ist.

Anmerkung 1.

Das Positive und Negative ist dasselbe. Dieser Ausdruck gehört der

äußern Reflexion an, insofern sie mit diesen beiden Bestimmungen eine

Vergleichung anstellt. Es ist aber nicht eine äußere Vergleichung,

welche zwischen denselben, ebenso wenig als zwischen andern Kategorien

anzustellen ist, sondern sie sind an ihnen selbst zu betrachten, d. h.

es ist zu betrachten, was ihre eigene Reflexion ist. An dieser aber hat

es sich gezeigt, daß jedes wesentlich das Scheinen seiner im Andern und

selbst das Setzen seiner als des Andern ist.

Das Vorstellen, insofern es das Positive und Negative nicht betrachtet,

wie sie an und für sich sind, kann aber allerdings an das Vergleichen

verwiesen werden, um das Haltlose dieser Unterschiedenen, die von ihm

als fest einander gegenüber angenommen sind, aufmerksam zu werden. Eine

geringe Erfahrung in dem reflektirenden Denken wird es schon

wahrnehmen, daß wenn etwas als positiv bestimmt worden, indem man nun

von dieser Grundlage weiter geht, sich dasselbe unmittelbar unter der

Hand in Negatives verkehrt hat, und umgekehrt das negative Bestimmte in

Positives, daß das reflektirende Denken sich in diesen Bestimmungen

verwirrt und sich widersprechend wird. Die Unbekanntschaft mit der

Natur derselben ist der Meinung, diese Verwirrung sey etwas Unrechtes,

das nicht geschehen soll und schreibt sie einem subjektiven Fehler zu.

Dieses Übergehen bleibt in der That auch bloße Verwirrung, insofern das

Bewußtseyn über die Nothwendigkeit der Verwandelung nicht vorhan den

ist.—Es ist aber, auch für die äußere Reflexion, eine einfache

Betrachtung, daß fürs erste das Positive nicht ein unmittelbar

Identisches ist, sondern Theils ein Entgegengesetztes gegen das

Negative, und daß es nur in dieser Beziehung Bedeutung hat, also das

Negative selbst in seinem Begriffe liegt, Theils aber, daß es an ihm

selbst die sich auf sich beziehende Negation des bloßen Gesetztseyns

oder des Negativen also selbst die absolute Negation in sich

ist.—Ebenso das Negative, das dem Positiven gegenüber steht, hat nur

Sinn in dieser Beziehung auf dieß sein Anderes; es enthält also

dasselbe in seinem Begriffe. Das Negative hat aber auch ohne Beziehung

auf das Positive ein eigenes Bestehen; es ist mit sich identisch; so

ist es aber selbst das, was das Positive seyn sollte.

Vornemlich wird der Gegensatz vom Positiven und Negativen in dem Sinne

genommen, daß jenes (ob es gleich seinem Namen nach das Ponirtseyn,

Gesetztseyn ausdrückt) ein Objectives seyn soll, dieses aber ein

Subjektives, welches nur einer äußern Reflexion angehöre, das an und

für sich seyende Objective nichts angehe, und ganz und gar nicht für

dasselbe vorhanden sey. In der That, wenn das Negative nichts anders

als die Abstraktion einer subjektiven Willkür oder eine Bestimmung

einer äußerlichen Vergleichung ausdrückt, so ist es freilich für das

objektive Positive nicht vorhanden, d. h. dieses ist nicht an ihm

selbst auf eine solche leere Abstraktion bezogen; aber dann ist ihm die

Bestimmung, daß es ein Positives sey, gleichfalls nur äußerlich.—So

gilt, um ein Beispiel von dem fixen Gegensatze dieser

Reflexions-Bestimmungen anzuführen, das Licht überhaupt für das nur

Positive, die Finsterniß aber für das nur Negative. Aber das Licht hat

in seiner unendlichen Expansion und der Kraft seiner aufschließenden

und belebenden Wirksamkeit wesentlich die Natur absoluter Negativität.

Die Finsterniß dagegen, als Unmannigfaltiges oder der sich nicht selbst

in sich unterscheidende Schooß der Erzeugung, ist das einfache mit sich

Identische, das Positive. Sie wird als das nur Negative in dem Sinne

genommen, daß sie als bloße Abwesenheit des Lichts für dasselbe ganz

und gar nicht vorhanden seye, —so daß dieses, indem es sich auf sie

bezieht, sich nicht auf ein Anderes, sondern rein auf sich selbst

beziehen, also diese nur vor ihm verschwinden soll. Aber bekanntlich

wird das Licht durch die Finsterniß zum Grau getrübt; und außer dieser

bloß quantitativen Veränderung erleidet es auch die qualitative, durch

die Beziehung darauf zur Farbe bestimmt zu werden.—So ist z.B. auch die

Tugend nicht ohne Kampf; sie ist vielmehr der höchste, vollendete

Kampf; so ist sie nicht nur das Positive, sondern absolute Negativität;

sie ist auch nicht nur in Vergleichung mit dem Laster Tugend, sondern

ist an ihr selbst Entgegensetzung und Bekämpfung. Oder das Laster ist

nicht nur der Mangel der Tugend,—auch die Unschuld ist dieser

Mangel,—und nicht nur für eine äußere Reflexion von der Tugend

unterschieden, sondern an sich selbst ihr entgegengesetzt, es ist böse.

Das Böse besteht in dem Beruhen auf sich, gegen das Gute; es ist die

positive Negativität. Die Unschuld aber, als Mangel sowohl des Guten

als des Bösen, ist gleichgültig gegen beide Bestimmungen, weder positiv

noch negativ. Aber zugleich ist dieser Mangel auch als Bestimmtheit zu

nehmen, und einer Seits ist sie als die positive Natur von Etwas zu

betrachten, als sie sich anderer Seits auf ein Entgegengesetztes

bezieht, und alle Naturen aus ihrer Unschuld, aus ihrer gleichgültigen

Identität mit sich, heraustreten, sich durch sich selbst auf ihr

Anderes beziehen und dadurch zu Grunde richten, oder, im positiven

Sinne, in ihren Grund zurückgehen.—Auch die Wahrheit ist das Positive

als das mit dem Objecte übereinstimmende Wissen, aber sie ist nur diese

Gleichheit mit sich, insofern das Wissen sich negativ gegen das Andere

verhalten, das Object durchdrungen und die Negation, die es ist,

aufgehoben hat. Der Irrthum ist ein Positives, als eine Meinung des

nicht an und für sich seyenden, die sich weiß und behauptet. Die

Unwissenheit aber ist entweder das gegen Wahrheit und Irrthum

Gleichgültige, somit weder als positiv noch als negativ bestimmt und

die Bestimmung derselben als ein Mangel gehört der äußeren Reflexion

an, oder aber als objektiv, als eigene Bestimmung einer Natur, ist sie

der Trieb, der gegen sich gerichtet ist; ein Negatives, das eine

positive Richtung in sich enthält.—Es ist eine der wichtigsten

Erkenntnisse, diese Natur der betrachteten Reflexions-Bestimmungen, daß

ihre Wahrheit nur in ihrer Beziehung auf einander, und damit darin

besteht, daß jede in ihrem Begriffe selbst die andere enthält,

einzusehen und festzuhalten; ohne diese Erkenntniß läßt sich eigentlich

kein Schritt in der Philosophie thun.

Anmerkung 2.

Die Bestimmung der Entgegensetzung ist gleichfalls zu einem Satze

gemacht worden, dem sogenannten Satze des ausgeschlossenen Dritten.

Etwas ist entweder A oder Nicht-A; es giebt kein Drittes.

Dieser Satz enthält zuerst, daß Alles ein Entgegengesetztes ist, ein

entweder als positiv oder als negativ Bestimmtes.—Ein wichtiger Satz,

der darin seine Nothwendigkeit hat, daß die Identität in

Verschiedenheit und diese in Entgegensetzung übergeht. Allein er pflegt

nicht in diesem Sinne verstanden zu werden, sondern soll gewöhnlich so

viel heißen, daß einem Dinge von allen Prädikaten entweder dieses

Prädikat selbst oder sein Nichtseyn zukomme. Das Entgegengesetzte

bedeutet hier bloß den Mangel oder vielmehr die Unbestimmtheit; und der

Satz ist so unbedeutend, daß es nicht der Mühe werth ist, ihn zu sagen.

Wenn die Bestimmungen süß, grün, viereckig genommen,—und es sollen alle

Prädikate genommen werden—und nun vom Geiste gesagt wird, er sey

entweder süß oder nicht süß, grün oder nicht grün, u.s.f. so ist dieß

eine Trivialität, die zu nichts führt. Die Bestimmtheit, das Prädikat,

wird auf Etwas bezogen; das Etwas ist bestimmt, sagt der Satz aus; nun

soll er wesentlich dieß enthalten, daß die Bestimmtheit sich näher

bestimme, zur Bestimmtheit an sich, zur Entgegensetzung werde. Statt

dessen geht er aber in jenem trivialen Sinne von der Bestimmtheit nur

über zu ihrem Nichtseyn überhaupt, zurück zur Unbestimmtheit.

Der Satz des ausgeschlossenen Dritten unterscheidet sich ferner vom

oben betrachteten Satze der Identität oder des Widerspruchs, der so

hieß: es giebt nicht etwas, das zugleich A und Nicht-A ist. Er enthält,

daß es nicht Etwas gebe, welches weder A noch Nicht-A, daß es nicht ein

Drittes gebe, das gegen den Gegensatz gleichgültig sey. In der That

aber giebt es in diesem Satze selbst das Dritte, das gleichgültig gegen

den Gegensatz ist, nämlich A selbst ist darin vorhanden. Dieß A ist

weder +A noch—A, und ebenso wohl auch +A als—A.—Das Etwas, das entweder

+A oder Nicht-A seyn sollte, ist hiermit auf +A sowohl als Nicht-A

bezogen; und wieder, indem es auf A bezogen ist, solle es nicht auf

Nicht-A bezogen seyn, so wie nicht auf A, indem es auf Nicht-A bezogen

ist. Das Etwas selbst ist also das Dritte, welches ausgeschlossen seyn

sollte. Indem die entgegengesetzten Bestimmungen, im Etwas ebenso sehr

gesetzt als in diesem Setzen aufgehobene sind, so ist das Dritte, das

hier die Gestalt eines todten Etwas hat, tiefer genommen, die Einheit

der Reflexion, in welche, als in den Grund die Entgegensetzung

zurückgeht.

Anmerkung 3.

Wenn nun die ersten Reflexions-Bestimmungen, die Identität, die

Verschiedenheit und die Entgegensetzung, in einem Satze aufgestellt

worden, so sollte noch vielmehr diejenige, in welche sie als in ihre

Wahrheit übergehen, nämlich der Widerspruch, in einen Satz gefaßt und

gesagt werden: Alle Dinge sind an sich selbst widersprechend, und zwar

in dem Sinne, daß dieser Satz gegen die übrigen vielmehr die Wahrheit

und das Wesen der Dinge ausdrücke.—Der Widerspruch, der an der

Entgegensetzung hervortritt, ist nur das entwickelte Nichts, das in der

Identität enthalten ist, und in dem Ausdrucke vorkam, daß der Satz der

Identität Nichts sage. Diese Negation bestimmt sich weiter zur

Verschiedenheit und zur Entgegensetzung, welche nun der gesetzte

Widerspruch ist.

Es ist aber eines der Grundvorurtheile der bisherigen Logik und des

gewöhnlichen Vorstellens, als ob der Widerspruch nicht eine so

wesenhafte und immanente Bestimmung sey, als die Identität; ja wenn von

Rangordnung die Rede, und beide Bestimmungen als getrennte festzuhalten

wären, so wäre der Widerspruch für das Tiefere und Wesenhaftere zu

nehmen. Denn die Identität ihm gegenüber ist nur die Bestimmung des

einfachen Unmittelbaren, des todten Seyns; er aber ist die Wurzel aller

Bewegung und Lebendigkeit; nur insofern etwas in sich selbst einen

Widerspruch hat, bewegt es sich, hat Trieb und Thätigkeit.

Der Widerspruch wird gewöhnlich fürs erste von den Dingen, von dem

Seyenden und Wahren überhaupt, entfernt; es wird behauptet, daß es

nichts Widersprechendes gebe. Er wird fürs andre dagegen in die

subjektive Reflexion geschoben, die durch ihre Beziehung und

Vergleichung ihn erst setze. Aber auch in dieser Reflexion sey er nicht

eigentlich vorhanden, denn das Widersprechende könne nicht vorgestellt

noch gedacht werden. Er gilt überhaupt, sey es am Wirklichen oder in

der denkenden Reflexion, für eine Zufälligkeit, gleichsam für eine

Abnormität und vorübergehenden Krankheitsparoxysmus.

Was nun die Behauptung betrifft, daß es den Widerspruch nicht gebe, daß

er nicht ein Vorhandenes sey, so brauchen wir uns um eine solche

Versicherung nicht zu bekümmern; eine absolute Bestimmung des Wesens

muß sich in aller Erfahrung finden, in allem Wirklichen wie in jedem

Begriffe. Oben beim Unendlichen, das der Widerspruch ist, wie er in der

Sphäre des Seyns sich zeigt, ist das Gleiche bereits erinnert worden.

Die gemeine Erfahrung aber spricht es selbst aus, daß es wenigstens

eine Menge widersprechender Dinge, widersprechender Einrichtungen

u.s.f. gebe, deren Widerspruch nicht bloß in einer äußerlichen

Reflexion, sondern in ihnen selbst vorhanden ist. Er ist aber ferner

nicht bloß als eine Abnormität zu nehmen, die nur hier und da vorkäme,

sondern ist das Negative in seiner wesenhaften Bestimmung, das Princip

aller Selbstbewegung, die in nichts weiter besteht, als in einer

Darstellung desselben. Die äußerliche sinnliche Bewegung selbst ist

sein unmittelbares Daseyn. Es bewegt sich etwas nur, nicht indem es in

diesem Jetzt hier ist, und in einem andern Jetzt dort, sondern indem es

in einem und demselben Jetzt hier und nicht hier, indem es in diesem

Hier zugleich ist und nicht ist. Man muß den alten Dialektikern die

Widersprüche zugeben, die sie in der Bewegung aufzeigen, aber daraus

folgt nicht, daß darum die Bewegung nicht ist, sondern vielmehr daß die

Bewegung der daseyende Widerspruch selbst ist.

Ebenso ist die innere, die eigentliche Selbstbewegung, der Trieb

überhaupt, (Appetit oder Nisus der Monade, die Entelechie des absolut

einfachen Wesens) nichts anderes, als daß Etwas in sich selbst, und der

Mangel, das Negative seiner selbst, in einer und derselben Rücksicht

ist. Die abstrakte Identität mit sich ist noch keine Lebendigkeit,

sondern daß das Positive an sich selbst die Negativität ist, dadurch

geht es außer sich und setzt sich in Veränderung. Etwas ist also

lebendig, nur insofern es den Widerspruch in sich enthält, und zwar

diese Kraft ist, den Widerspruch in sich zu fassen und auszuhalten.

Wenn aber ein Existirendes nicht in seiner positiven Bestimmung

zugleich über seine negative überzugreiffen und eine in der andern

festzuhalten, den Widerspruch nicht in ihm selbst zu haben vermag, so

ist es nicht die lebendige Einheit selbst, nicht Grund, sondern geht in

dem Widerspruche zu Grunde.—Das spekulative Denken besteht nur darin,

daß das Denken den Widerspruch und in ihm sich selbst festhält, nicht

aber daß es sich, wie es dem Vorstellen geht, von ihm beherrschen und

durch ihn sich seine Bestimmungen nur in andere oder in Nichts auflösen

läßt.

Wenn in der Bewegung, dem Triebe und dergleichen der Widerspruch in die

Einfachheit dieser Bestimmungen für das Vorstellen verhüllt ist, so

stellt sich hingegen in den Verhältnißbestimmungen der Widerspruch

unmittelbar dar. Die trivialsten Beispiele, von Oben und Unten, Rechts

und Links, Vater und Sohn und so fort ins Unendliche, enthalten alle

den Gegensatz in Einem. Oben ist, was nicht Unten ist; Oben ist

bestimmt nur dieß, nicht Unten zu seyn, und ist nur, insofern ein Unten

ist; und umgekehrt; in der einen Bestimmung liegt ihr Gegentheil. Vater

ist das Andre des Sohnes, und Sohn das Andre des Vaters und jedes ist

nur als dieß Andre des andern; und zugleich ist die eine Bestimmung nur

in Beziehung auf die andere; ihr Seyn ist Ein Bestehen. Der Vater ist

außer der Beziehung auf Sohn auch etwas für sich; aber so ist er nicht

Vater, sondern ein Mann überhaupt; wie Oben und Unten, Rechts und Links

auch in sich reflektirte, außer der Beziehung etwas sind; aber nur Orte

überhaupt.—Die Entgegengesetzten enthalten insofern den Widerspruch,

als sie in derselben Rücksicht sich negativ auf einander beziehende

oder sich gegenseitig aufhebende und gegen einander gleichgültige sind.

Die Vorstellung, indem sie zum Momente der Gleichgültigkeit der

Bestimmungen übergeht, vergißt darin ihre negative Einheit und behält

sie somit nur als Verschiedene überhaupt, in welcher Bestimmung Rechts

nicht mehr Rechts, Links nicht mehr Links u.s.f. ist. Indem sie aber

Rechts und Links in der That vor sich hat, so hat sie diese

Bestimmungen vor sich als sich negirend, die eine in der andern, und in

dieser Einheit zugleich sich nicht negirend, sondern jede gleichgültig

für sich seyend.

Das Vorstellen hat daher wohl allenthalben den Widerspruch zu seinem

Inhalte, kommt aber nicht zum Bewußtseyn desselben; es bleibt

äußerliche Reflexion, die von der Gleichheit zur Ungleichheit, oder von

der negativen Beziehung zum Reflektirtseyn der Unterschiedenen in sich,

übergeht. Sie hält diese beiden Bestimmungen einander äußerlich

gegenüber und hat nur sie, nicht aber das Übergehen, welches das

Wesentliche ist, und den Widerspruch enthält, im Sinne. —Die

geistreiche Reflexion, um diese hier zu erwähnen, besteht dagegen im

Auffassen und Aussprechen des Widerspruchs. Ob sie zwar den Begriff der

Dinge und ihrer Verhältnisse nicht ausdrückt und nur

Vorstellungsbestimmungen zu ihrem Material und Inhalt hat, so bringt

sie dieselben in eine Beziehung, die ihren Widerspruch enthält und

durch diesen hindurch ihren Begriff scheinen läßt.—Die denkende

Vernunft aber spitzt, so zu sagen, den abgestumpften Unterschied des

Verschiedenen, die bloße Mannigfaltigkeit der Vorstellung, zum

wesentlichen Unterschiede, zum Gegensatze, zu. Die Mannigfaltigen

werden erst, auf die Spitze des Widerspruchs getrieben, regsam und

lebendig gegen einander, und erhalten in ihm die Negativität, welche

die inwohnende Pulsation der Selbstbewegung und Lebendigkeit ist.

Es ist schon über den ontologischen Beweis vom Daseyn Gottes erinnert

worden, daß die darin zu Grunde gelegte Bestimmung, der Inbegriff aller

Realitäten ist. Von dieser Bestimmung pflegt zuerst gezeigt zu werden,

daß sie möglich sey, weil sie keinen Widerspruch enthalte, indem die

Realität nur als Realität ohne Schranken genommen werde. Es wurde

erinnert, daß damit jener Inbegriff zum einfachen unbestimmten Seyn,

oder wenn die Realitäten in der That als mehrere Bestimmte genommen

werden, zum Inbegriff aller Negationen wird. Näher den Unterschied der

Realität genommen, so wird er aus der Verschiedenheit zum Gegensatze

und damit zum Widerspruch, und der Inbegriff aller Realitäten überhaupt

zum absoluten Widerspruch in sich selbst. Der gewöhnliche Horror, den

das vorstellende, nicht speculative Denken, wie die Natur vor dem

Vacuum, vor dem Widerspruche hat, verwirft diese Konsequenz; denn es

bleibt bei der einseitigen Betrachtung der Auflösung des Widerspruchs

in Nichts stehen, und erkennt die positive Seite desselben nicht, nach

welcher er absolute Thätigkeit, und absoluter Grund wird.

Es ist überhaupt aus der Betrachtung der Natur des Widerspruchs

hervorgegangen, daß es für sich noch, so zu sagen, kein Schaden, Mangel

oder Fehler einer Sache ist, wenn an ihr ein Widerspruch aufgezeigt

werden kann. Vielmehr jede Bestimmung, jedes Konkrete, jeder Begriff

ist wesentlich eine Einheit unterschiedener und unterscheidbarer

Momente, die durch den bestimmten, wesentlichen Unterschied in

widersprechende übergehen. Dieses Widersprechende löst sich allerdings

in Nichts auf, es geht in seine negative Einheit zurück. Das Ding, das

Subjekt, der Begriff ist nun eben diese negative Einheit selbst; es ist

ein an sich selbst Widersprechendes, aber ebenso sehr der aufgelöste

Widerspruch; es ist der Grund, der seine Bestimmungen enthält und

trägt. Das Ding, das Subjekt, oder der Begriff ist als in seiner Sphäre

in sich reflektirt, sein aufgelöster Widerspruch, aber seine ganze

Sphäre ist auch wieder eine bestimmte, verschiedene; so ist sie eine

endliche, und dieß heißt eine widersprechende. Von diesem höhern

Widerspruche ist nicht sie selbst die Auflösung; sondern hat eine

höhere Sphäre zu ihrer negativen Einheit, zu ihrem Grunde. Die

endlichen Dinge in ihrer gleichgültigen Mannigfaltigkeit, sind daher

überhaupt dieß, widersprechend an sich selbst, in sich gebrochen zu

seyn und in ihren Grund zurückzugehen.—Wie weiterhin betrachtet werden

wird, so besteht der wahre Schluß von einem Endlichen und Zufälligen

auf ein absolut-nothwendiges Wesen nicht darin, daß von dem Endlichen

und Zufälligen als dem zum Grunde liegenden und liegen bleibenden Seyn,

sondern daß, was auch unmittelbar in der Zufälligkeit liegt, von einem

nur fallenden, sich an sich selbst widersprechendem Seyn aus, auf ein

absolut nothwendiges geschlossen, oder daß vielmehr aufgezeigt wird,

das zufällige Seyn gehe an sich selbst in seinen Grund zurück, worin es

sich aufhebt,—ferner daß es durch dieß Zurückgehen den Grund nur so

setze, daß es sich selbst vielmehr zum Gesetzten macht. Im gewöhnlichen

Schließen erscheint das Seyn des Endlichen als Grund des Absoluten;

darum weil Endliches ist, ist das Absolute. Die Wahrheit aber ist, daß

darum weil das Endliche der an sich selbst widersprechende Gegensatz,

weil es nicht ist, das Absolute ist. In jenem Sinne lautet der Satz des

Schlusses so: Das Seyn des Endlichen ist das Seyn des Absoluten; in

diesem Sinne aber so: Das Nichtseyn des Endlichen ist das Seyn des

Absoluten.

Drittes Kapitel. Der Grund.

Das Wesen bestimmt sich selbst als Grund.

Wie das Nichts zuerst mit dem Seyn in einfacher unmittelbarer Einheit,

so ist auch hier zuerst die einfache Identität des Wesens mit seiner

absoluten Negativität in unmittelbarer Einheit. Das Wesen ist nur diese

seine Negativität, welche die reine Reflexion ist. Es ist diese reine

Negativität als die Rückkehr des Seyns in sich; so ist es an sich oder

für uns bestimmt, als der Grund, in dem sich das Seyn auflöst. Aber

diese Bestimmtheit ist nicht durch es selbst gesetzt; oder es ist nicht

Grund, eben insofern es diese seine Bestimmtheit nicht selbst gesetzt

hat. Seine Reflexion aber besteht darin, sich als das, was es an sich

ist, als Negatives zu setzen und sich zu bestimmen. Das Positive und

Negative machen die wesenhafte Bestimmung aus, in die es als in seine

Negation verloren ist. Diese selbstständigen Reflexions-Bestimmungen

heben sich auf, und die zu Grunde gegangene Bestimmung ist die

wahrhafte Bestimmung des Wesens.

Der Grund ist daher selbst eine der Reflexions-Bestimmungen des Wesens,

aber die letzte, vielmehr nur die Bestimmung, daß sie aufgehobene

Bestimmung ist. Die Reflexionsbestimmung, indem sie zu Grunde geht,

erhält ihre wahrhafte Bedeutung, der absolute Gegenstoß ihrer in sich

selbst zu seyn, nämlich daß das Gesetztseyn, das dem Wesen zukommt, nur

als aufgehobenes Gesetztseyn ist, und umgekehrt, daß nur das sich

aufhebende Gesetztseyn das Gesetztseyn des Wesens ist. Das Wesen, indem

es sich als Grund bestimmt, bestimmt sich als das Nichtbestimmte, und

nur das Aufheben seines Bestimmtseyns ist sein Bestimmen.—In diesem

Bestimmtseyn als dem sich selbst aufhebenden, ist es nicht aus anderem

herkommendes, sondern in seiner Negativität mit sich identisches Wesen.

Insofern von der Bestimmung aus, als dem Ersten, Unmittelbaren zum

Grunde fortgegangen wird, (durch die Natur der Bestimmung selbst, die

durch sich zu Grunde geht,) so ist der Grund zunächst ein durch jenes

Erste Bestimmtes. Allein dieß Bestimmen ist eines Theils als Aufheben

des Bestimmens die nur wiederhergestellte, gereinigte oder geoffenbarte

Identität des Wesens, welche die Reflexions-Bestimmung an sich

ist;—andern Theils ist diese negirende Bewegung als Bestimmen erst das

Setzen jener Reflexionsbestimmtheit, welche als die unmittelbare

erschien, die aber nur von der sich selbst ausschließenden Reflexion

des Grundes gesetzt und hierin als nur Gesetztes oder Aufgehobenes

gesetzt ist.—So kommt das Wesen, indem es sich als Grund bestimmt, nur

aus sich her. Als Grund also setzt es sich als Wesen, und daß es sich

als Wesen setzt, darin besteht sein Bestimmen. Dieß Setzen ist die

Reflexion des Wesens, die in ihrem Bestimmen sich selbst aufhebt, nach

jener Seite Setzen, nach dieser das Setzen des Wesens, somit beides in

einem Thun ist.

Die Reflexion ist die reine Vermittelung überhaupt, der Grund ist die

reale Vermittelung des Wesens mit sich. Jene, die Bewegung des Nichts

durch Nichts zu sich selbst zurück, ist das Scheinen seiner in einem

Andern; aber weil der Gegensatz in dieser Reflexion noch keine

Selbstständigkeit hat, so ist weder jenes erste, das Scheinende ein

Positives, noch das andere, in dem es scheint, ein Negatives. Beide

sind Substrate, eigentlich nur der Einbildungskraft; sie sind noch

nicht sich auf sich selbst beziehende. Die reine Vermittelung ist nur

reine Beziehung, ohne Bezogene. Die bestimmende Reflexion setzt zwar

solche, die identisch mit sich, aber zugleich nur bestimmte Beziehungen

sind. Der Grund dagegen ist die reale Vermittelung, weil er die

Reflexion als aufgehobene Reflexion enthält; er ist das durch sein

Nichtseyn in sich zurückkehrende und sich setzende Wesen. Nach diesem

Momente der aufgehobenen Reflexion erhält das Gesetzte die Bestimmung

der Unmittelbarkeit, eines solchen, das außer der Beziehung oder seinem

Scheine identisch mit sich ist. Dieß Unmittelbare ist das durch das

Wesen wiederhergestellte Seyn; das Nichtseyn der Reflexion, durch das

das Wesen sich vermittelt. In sich kehrt das Wesen zurück als

negirendes; es giebt sich also in seiner Rückkehr in sich, die

Bestimmtheit, die eben darum das mit sich identische Negative, das

aufgehobene Gesetztseyn, und somit ebenso sehr seyendes, als die

Identität des Wesens mit sich als Grund ist.

Der Grund ist zuerst absoluter Grund, in dem das Wesen zunächst als

Grundlage überhaupt für die Grundbeziehung ist; näher bestimmt er sich

aber als Form und Materie, und giebt sich einen Inhalt.

Zweitens ist er bestimmter Grund, als Grund von einem bestimmten

Inhalt; indem die Grundbeziehung sich in ihrer Realisirung überhaupt

äußerlich wird, geht sie in die bedingende Vermittelung über.

Drittens, der Grund setzt eine Bedingung voraus; aber die Bedingung

setzt ebenso sehr den Grund voraus; das Unbedingte ist ihre Einheit,

die Sache an sich, die durch die Vermittelung der bedingenden Beziehung

in die Existenz übergeht.

Anmerkung.

Der Grund ist, wie die andern Reflexions-Bestimmungen, in einem Satze

ausgedrückt worden: Alles hat seinen zureichenden Grund.—Dieß heißt im

Allgemeinen nichts anderes, als was ist, ist nicht als seyendes

Unmittelbares, sondern als Gesetztes zu betrachten; es ist nicht bei

dem unmittelbaren Daseyn oder bei der Bestimmtheit überhaupt stehen zu

bleiben, sondern davon zurückzugehen in seinen Grund, in welcher

Reflexion es als Aufgehobenes und in seinem An- und Fürsichseyn ist. In

dem Satze des Grundes wird also die Wesentlichkeit der Reflexion in

sich gegen das bloße Seyn ausgesprochen.—Daß der Grund zureichend sey,

ist eigentlich sehr überflüssig hinzuzusetzen, denn es versteht sich

von selbst; das, für was der Grund nicht zureicht, hätte keinen Grund,

aber alles soll einen Grund haben. Allein Leibnitz, dem das Princip des

zureichenden Grundes vornemlich am Herzen lag, und der es sogar zum

Grundsatz seiner ganzen Philosophie machte, verband damit einen tiefern

Sinn und wichtigern Begriffe als gewöhnlich damit verbunden wird, indem

man nur bei dem unmittelbaren Ausdruck stehen bleibt; obgleich der Satz

auch nur in diesem Sinne schon für wichtig anzusehen ist, daß nämlich

das Seyn als solches in seiner Unmittelbarkeit für das Unwahre und

wesentlich für ein Gesetztes, der Grund aber für das wahrhafte

Unmittelbare erklärt wird. Leibnitz aber stellte das Zureichende des

Grundes vornemlich der Kausalität in ihrem strengen Sinne, als der

mechanischen Wirkungsweise, entgegen. Indem diese eine äußerliche ihrem

Inhalte nach auf Eine Bestimmtheit beschränkte Thätigkeit überhaupt

ist, so treten die durch sie gesetzten Bestimmungen äußerlich und

zufällig in eine Verbindung; die Theilbestimmungen werden durch ihre

Ursachen begriffen; aber die Beziehung derselben, welche das

Wesentliche einer Existenz ausmacht, ist nicht in den Ursachen des

Mechanismus enthalten. Diese Beziehung, das Ganze als wesentliche

Einheit, liegt nur im Begriffe, im Zwecke. Für diese Einheit sind die

mechanischen Ursachen nicht zureichend, weil ihnen nicht der Zweck, als

die Einheit der Bestimmungen, zu Grunde liegt. Unter dem zureichenden

Grunde hat Leibnitz daher einen solchen verstanden, der auch für diese

Einheit zureichte, daher nicht die bloßen Ursachen, sondern die

Endursachen in sich begriffe. Diese Bestimmung des Grundes gehört aber

noch nicht hierher; der teleologische Grund ist ein Eigenthum des

Begriffs und der Vermittelung durch denselben, welche die Vernunft ist.

A. Der absolute Grund.

a. Form und Wesen.

Die Reflexions-Bestimmung, insofern sie in den Grund zurückgeht, ist

ein erstes, ein unmittelbares Daseyn überhaupt, von dem angefangen

wird. Aber das Daseyn hat nur noch die Bedeutung des Gesetztseyns und

setzt wesentlich einen Grund voraus; in dem Sinne, daß es ihn vielmehr

nicht setzt; daß dieß Setzen ein Aufheben seiner selbst, das

Unmittelbare vielmehr das Gesetzte und der Grund das Nichtgesetzte ist.

Wie es sich ergeben hat, ist dieß Voraussetzen, das auf das Setzende

rückschlagende Setzen; der Grund ist als das aufgehobene Bestimmtseyn

nicht das Unbestimmte, sondern das durch sich selbst bestimmte Wesen,

aber als unbestimmt oder als aufgehobenes Gesetztseyn Bestimmtes. Er

ist das Wesen, das in seiner Negativität mit sich identisch ist.

Die Bestimmtheit des Wesens als Grund wird hiermit die gedoppelte, des

Grundes und des Begründeten. Sie ist erstens das Wesen als Grund,

bestimmt das Wesen zu seyn gegen das Gesetztseyn, als Nichtgesetztseyn.

Zweitens ist sie das Begründete, das Unmittelbare, das aber nicht an

und für sich ist, das Gesetztseyn als Gesetztseyn. Dieses ist somit

gleichfalls mit sich identisch, aber die Identität des Negativen mit

sich. Das mit sich identische Negative und das mit sich identische

Positive ist nun eine und dieselbe Identität. Denn der Grund ist

Identität des Positiven oder selbst auch des Gesetztseyns mit sich; das

Begründete ist das Gesetztseyn als Gesetztseyn, diese seine Reflexion

in sich aber ist die Identität des Grundes.—Diese einfache Identität

ist also nicht selbst der Grund, denn der Grund ist das Wesen gesetzt,

als das Nichtgesetzte gegen das Gesetztseyn. Sie ist, als die Einheit

dieser bestimmten Identität, (des Grundes) und der negativen Identität

(des Begründeten) das Wesen überhaupt, unterschieden von seiner

Vermittelung.

Diese Vermittelung, mit den vorhergehenden Reflexionen verglichen, aus

denen sie herkommt, ist erstlich nicht die reine Reflexion, als welche

nicht vom Wesen unterschieden ist, und das Negative, damit auch die

Selbstständigkeit der Bestimmungen, noch nicht an ihr hat. Im Grunde

als der aufgehobenen Reflexion aber haben diese Bestimmungen ein

Bestehen.—Auch ist sie nicht die bestimmende Reflexion, deren

Bestimmungen wesentliche Selbstständigkeit haben; denn diese ist im

Grunde zu Grunde gegangen, in dessen Einheit sind sie nur

gesetzte.—Diese Vermittelung des Grundes ist daher die Einheit der

reinen und der bestimmenden Reflexion; ihre Bestimmungen oder das

Gesetzte hat Bestehen, und umgekehrt das Bestehen derselben ist ein

Gesetztes. Weil dieß ihr Bestehen selbst ein Gesetztes ist oder

Bestimmtheit hat, so sind sie somit von ihrer einfachen Identität

unterschieden, und machen die Form aus gegen das Wesen.

Das Wesen hat eine Form, und Bestimmungen derselben. Erst als Grund hat

es eine feste Unmittelbarkeit oder ist Substrat. Das Wesen als solches

ist eins mit seiner Reflexion, und ununterschieden ihre Bewegung

selbst. Es ist daher nicht das Wesen, welches sie durchläuft; auch ist

es nicht dasjenige, von dem sie als von einem Ersten anfängt. Dieser

Umstand erschwert die Darstellung der Reflexion überhaupt; denn man

kann eigentlich nicht sagen, das Wesen geht in sich selbst zurück, das

Wesen scheint in sich, weil es nicht vor oder in seiner Bewegung ist,

und diese keine Grundlage hat, an der sie sich verläuft. Ein Bezogenes

tritt erst im Grund nach dem Momente der aufgehobenen Reflexion hervor.

Das Wesen als das bezogene Substrat aber ist das bestimmte Wesen; um

dieses Gesetztseyns willen hat es wesentlich die Form an ihm.—Die

Formbestimmungen dagegen sind nun die Bestimmungen als an dem Wesen; es

liegt ihnen zu Grunde, als das Unbestimmte, das in seiner Bestimmung

gleichgültig gegen sie ist; sie haben an ihm ihre Reflexion in sich.

Die Reflexions-Bestimmungen sollten ihr Bestehen an ihnen selbst haben

und selbstständig seyn; aber ihre Selbstständigkeit ist ihre Auflösung;

so haben sie dieselbe an einem Andern; aber diese Auflösung ist selbst

diese Identität mit sich oder der Grund des Bestehens, den sie sich

geben.

Der Form gehört überhaupt alles Bestimmte an; es ist Formbestimmung,

insofern es ein Gesetztes, hiermit von einem solchen, dessen Form es

ist, Unterschiedenes ist; die Bestimmtheit als Qualität ist eins mit

ihrem Substrat, dem Seyn; das Seyn ist das unmittelbar Bestimmte, das

von seiner Bestimmtheit noch nicht unterschieden,—oder das in ihr noch

nicht in sich reflektirt, so wie diese daher eine seyende, noch nicht

eine Gesetzte ist.—Die Formbestimmungen des Wesens sind ferner als die

Reflexions-Bestimmtheiten, ihrer nähern Bestimmtheit nach, die oben

betrachteten Momente der Reflexion. Die Identität, und der Unterschied,

dieser Theils als Verschiedenheit, Theils als Gegensatz. Ferner aber

gehört auch die Grundbeziehung dazu, insofern sie zwar die aufgehobene

Reflexions-Bestimmung aber dadurch das Wesen zugleich als Gesetztes

ist. Dagegen gehört zur Form nicht die Identität, welche der Grund in

sich hat, nämlich daß das Gesetztseyn als aufgehobenes und das

Gesetztseyn als solches,—der Grund und das Begründete,—Eine Reflexion

ist, welche das Wesen als einfache Grundlage ausmacht, die das Bestehen

der Form ist. Allein dieß Bestehen ist im Grunde gesetzt; oder dieß

Wesen ist selbst wesentlich als bestimmtes; somit ist es auch wieder

das Moment der Grundbeziehung und Form.—Dieß ist die absolute

Wechselbeziehung der Form und des Wesens, daß dieses einfache Einheit

des Grundes und des Begründeten, darin aber eben selbst bestimmt oder

Negatives ist, und sich als Grundlage von der Form unterscheidet, aber

so zugleich selbst Grund und Moment der Form wird.

Die Form ist daher das vollendete Ganze der Reflexion; sie enthält auch

diese Bestimmung derselben, aufgehobene zu seyn; daher ist sie ebenso

sehr als sie eine Einheit ihres Bestimmens ist, auch bezogen auf ihr

Aufgehobenseyn, auf ein Anderes, das nicht selbst Form, sondern an dem

sie sey. Als die wesentliche sich auf sich selbst beziehende

Negativität, gegen dieß einfache Negative ist sie das Setzende und

Bestimmende; das einfache Wesen hingegen ist die unbestimmte und

unthätige Grundlage, an welcher die Formbestimmungen das Bestehen oder

die Reflexion in sich haben.—Bei dieser Unterscheidung des Wesens und

der Form pflegt die äußere Reflexion stehen zu bleiben; sie ist

nothwendig, aber dieses Unterscheiden selbst ist ihre Einheit, so wie

diese Grundeinheit das sich von sich abstoßende und zum Gesetztseyn

machende Wesen ist. Die Form ist die absolute Negativität selbst, oder

die negative absolute Identität mit sich, wodurch eben das Wesen nicht

Seyn, sondern Wesen ist. Diese Identität abstrakt genommen, ist das

Wesen gegen die Form; so wie die Negativität abstrakt genommen als das

Gesetztseyn, die einzelne Formbestimmung ist. Die Bestimmung aber, wie

sie sich gezeigt hat, ist in ihrer Wahrheit, die totale sich auf sich

beziehende Negativität, die somit als diese Identität das einfache

Wesen an ihr selbst ist. Die Form hat daher an ihrer eigenen Identität

das Wesen; wie das Wesen an seiner negativen Natur die absolute Form.

Es kann also nicht gefragt werden, wie die Form zum Wesen hinzukomme,

denn sie ist nur das Scheinen desselben in sich selbst, die eigene ihm

inwohnende Reflexion. Die Form ebenso an ihr selbst ist die in sich

zurückkehrende Reflexion, oder das identische Wesen; in ihrem Bestimmen

macht sie die Bestimmung zum Gesetztseyn als Gesetztseyn. —Sie bestimmt

also nicht das Wesen, als ob sie wahrhaft vorausgesetzt, getrennt vom

Wesen sey, denn so ist sie die unwesentliche, rastlos zu Grunde gehende

Reflexionsbestimmung, hiermit ist sie so selbst vielmehr der Grund

ihres Aufhebens oder die identische Beziehung ihrer Bestimmungen. Die

Form bestimmt das Wesen, heißt also, die Form in ihrem Unterscheiden

hebt dieß Unterscheiden selbst auf, und ist die Identität mit sich,

welche das Wesen als das Bestehen der Bestimmung ist; sie ist der

Widerspruch in ihrem Gesetztseyn aufgehoben zu seyn und an diesem

Aufgehobenseyn das Bestehen zu haben; somit der Grund, als das im

Bestimmt- oder Negirtseyn mit sich identische Wesen.

Diese Unterschiede, der Form und des Wesens, sind daher nur Momente der

einfachen Formbeziehung selbst. Aber sie sind näher zu betrachten und

festzuhalten. Die bestimmende Form bezieht sich auf sich als

aufgehobenes Gesetztseyn, sie bezieht sich damit auf ihre Identität als

auf ein Andres. Sie setzt sich als aufgehoben; sie setzt damit ihre

Identität voraus; das Wesen ist nach diesem Momente das Unbestimmte,

dem die Form ein anderes ist. So ist es nicht das Wesen, das die

absolute Reflexion an ihm selbst ist, sondern bestimmt als die formlose

Identität; es ist die Materie.

b. Form und Materie.

Das Wesen wird zur Materie, indem seine Reflexion sich bestimmt, zu

demselben als zu dem formlosen Unbestimmten sich zu verhalten. Die

Materie ist also die einfache unterschiedslose Identität, welche das

Wesen ist, mit der Bestimmung das Andere der Form zu seyn. Sie ist

daher die eigentliche Grundlage oder Substrat der Form, weil sie die

Reflexion in sich der Formbestimmungen oder das Selbstständige

ausmacht, auf das sie sich als auf ihr positives Bestehen beziehen.

Wenn von allen Bestimmungen, aller Form eines Etwas abstrahirt wird, so

bleibt die unbestimmte Materie übrig. Die Materie ist ein schlechthin

Abstraktes. (—Man kann die Materie nicht sehen, fühlen u. s.f.—was man

sieht, fühlt, ist eine bestimmte Materie, d. h. eine Einheit der

Materie und der Form). Diese Abstraktion, aus der die Materie

hervorgeht, ist aber nicht nur ein äußerliches Wegnehmen und Aufheben

der Form, sondern die Form reducirt sich durch sich selbst, wie sich

ergeben hat, zu dieser einfachen Identität.

Ferner setzt die Form eine Materie voraus, auf welche sie sich bezieht.

Aber darum finden sich beide nicht äußerlich und zufällig einander

gegenüber; weder die Materie noch die Form ist aus sich selbst, oder in

anderer Sprache ewig. Die Materie ist das gegen die Form gleichgültige,

aber diese Gleichgültigkeit ist die Bestimmtheit der Identität mit

sich, in welche als in ihre Grundlage die Form zurückgeht. Die Form

setzt die Materie voraus; eben darin, daß sie sich als Aufgehobenes

setzt, somit sich auf diese ihre Identität als auf ein Anderes bezieht.

Umgekehrt ist die Form von der Materie vorausgesetzt; denn diese ist

nicht das einfache Wesen, das unmittelbar selbst die absolute Reflexion

ist, sondern dasselbe bestimmt als das Positive, nämlich das nur ist,

als aufgehobene Negation.—Aber von der andern Seite weil die Form sich

nur als Materie setzt, insofern sie sich selbst aufhebt, somit dieselbe

voraussetzt, ist die Materie auch bestimmt als grundloses Bestehen.

Ebenso ist die Materie nicht bestimmt als der Grund der Form; sondern,

indem die Materie sich setzt als die abstrakte Identität der

aufgehobenen Formbestimmung, ist sie nicht die Identität als Grund, und

die Form insofern gegen sie grundlos. Form und Materie sind somit

bestimmt, die eine wie die andere, nicht gesetzt durch einander, nicht

Grund von einander zu seyn. Die Materie ist vielmehr die Identität des

Grundes und des Begründeten, als Grundlage, welche dieser Formbeziehung

gegenüber steht. Diese ihre gemeinschaftliche Bestimmung der

Gleichgültigkeit ist die Bestimmung der Materie als solcher, und macht

auch die Beziehung beider aufeinander aus. Ebenso die Bestimmung der

Form, die Beziehung als unterschiedener zu seyn, ist auch das andere

Moment des Verhaltens beider zu einander.—Die Materie, das als

gleichgültig Bestimmte, ist das Passive gegen die Form als Thätiges.

Diese ist als das sich auf sich beziehende Negative der Widerspruch in

sich selbst, das sich Auflösende sich von sich Abstoßende und

Bestimmende. Sie bezieht sich auf die Materie, und sie ist gesetzt,

sich auf dieß ihr Bestehen, als auf ein Anderes zu beziehen. Die

Materie hingegen ist gesetzt, sich nur auf sich selbst zu beziehen, und

gleichgültig gegen Anderes zu seyn; aber sie bezieht sich an sich auf

die Form; denn sie enthält die aufgehobene Negativität, und ist nur

Materie durch diese Bestimmung. Sie bezieht sich auf sie nur darum als

auf ein Anderes, weil die Form nicht an ihr gesetzt, weil sie dieselbe

nur an sich ist. Sie enthält die Form in sich verschlossen, und ist die

absolute Empfänglichkeit für sie, nur darum weil sie dieselbe absolut

in ihr hat, weil dieß ihre an sich seyende Bestimmung ist. Die Materie

muß daher formirt werden, und die Form muß sich materialisiren, sich an

der Materie die Identität mit sich oder das Bestehen geben.

2. Die Form bestimmt daher die Materie, und die Materie wird von der

Form bestimmt.—Weil die Form selbst die absolute Identität mit sich

ist, also die Materie in sich enthält; ebenso weil die Materie in ihrer

reinen Abstraktion oder absoluten Negativität die Form in ihr selbst

hat, so ist die Thätigkeit der Form auf die Materie, und das

Bestimmtwerden dieser durch jene vielmehr nur das Aufheben des Scheines

ihrer Gleichgültigkeit und Unterschiedenheit. Diese Beziehung des

Bestimmens ist so die Vermittelung jeder der beiden mit sich durch ihr

eigenes Nichtseyn,—aber diese beiden Vermittelungen sind Eine Bewegung

und die Wiederherstellung ihrer ursprünglichen Identität;—die

Erinnerung ihrer Entäußerung.

Zuerst setzen Form und Materie sich gegenseitig voraus. Wie sich

ergeben hat, heißt dieß so viel, die eine wesentliche Einheit ist

negative Beziehung auf sich selbst, so entzweit sie sich in die

wesentliche Identität bestimmt als die gleichgültige Grundlage, und in

den wesentlichen Unterschied oder Negativität, als die bestimmende

Form. Jene Einheit des Wesens und der Form, die sich als Form und

Materie gegenübersetzen, ist der absolute Grund, der sich bestimmt.

Indem sie sich zu einem Verschiedenen macht, wird die Beziehung um der

zu Grunde liegenden Identität der Verschiedenen willen zur

gegenseitigen Voraussetzung.

Zweitens, die Form als selbstständig ist ohnehin der sich selbst

aufhebende Widerspruch; aber sie ist auch als solcher gesetzt, denn sie

ist zugleich selbstständig und zugleich wesentlich auf ein Anderes

bezogen;—sie hebt sich somit auf. Da sie selbst zweiseitig ist, so hat

auch dieß Aufheben die gedoppeite Seite, erstlich, sie hebt ihre

Selbstständigkeit auf, sie macht sich zu einem Gesetzten, zu einem, das

an einem Andern ist, und dieß ihr Anderes ist die Materie. Zweitens sie

hebt ihre Bestimmtheit gegen die Materie, ihre Beziehung auf dieselbe

somit ihr Gesetztseyn auf, und giebt sich dadurch Bestehen. Indem sie

ihr Gesetztseyn aufhebt, so ist diese ihre Reflexion die eigene

Identität, in welche sie übergeht; indem sie aber diese Identität

zugleich entäußert und als Materie sich gegenübersetzt, so ist jene

Reflexion des Gesetztseyns in sich als Vereinigung mit einer Materie,

an der sie Bestehen erhält; sie geht also in dieser Vereinigung ebenso

sehr mit der Materie als einem Andern,—nach der ersten Seite, daß sie

sich zu einem Gesetzten macht, —als auch darin mit ihrer eigenen

Identität zusammen.

Die Thätigkeit der Form also, wodurch die Materie bestimmt wird,

besteht in einem negativen Verhalten der Form gegen sich selbst. Aber

umgekehrt verhält sie sich damit auch negativ gegen die Materie; allein

dieß Bestimmtwerden der Materie ist ebenso sehr die eigene Bewegung der

Form selbst. Diese ist frei von der Materie, aber sie hebt diese ihre

Selbstständigkeit auf; aber ihre Selbstständigkeit ist die Materie

selbst, denn an dieser hat sie ihre wesentliche Identität. Indem sie

sich also zum Gesetzten macht, so ist dieß ein und dasselbe, daß sie

die Materie zu einem Bestimmten macht.—Aber von der andern Seite

betrachtet, ist die eigene Identität der Form zugleich sich entäußert,

und die Materie ihr Anderes; insofern wird die Materie auch nicht

bestimmt, dadurch, daß die Form ihre eigne Selbstständigkeit aufhebt.

Allein die Materie ist nur selbstständig der Form gegenüber; indem das

Negative sich aufhebt, hebt sich auch das Positive auf. Indem die Form

also sich aufhebt, so fällt auch die Bestimmtheit der Materie weg,

welche sie gegen die Form hat, nämlich das unbestimmte Bestehen zu

seyn.

Dieß, was als Thätigkeit der Form erscheint, ist ferner ebenso sehr die

eigene Bewegung der Materie selbst. Die ansichseyende Bestimmung oder

das Sollen der Materie ist ihre absolute Negativität. Durch diese

bezieht sich die Materie schlechthin nicht nur auf die Form als auf ein

Anderes, sondern dieses Äußere ist die Form, welche sie selbst als

verschlossen in sich enthält. Die Materie ist derselbe Widerspruch an

sich, welchen die Form enthält, und dieser Widerspruch ist wie seine

Auflösung, nur Einer. Die Materie ist aber in sich selbst

widersprechend, weil sie als die unbestimmte Identität mit sich

zugleich die absolute Negativität ist; sie hebt sich daher an ihr

selbst auf, und ihre Identität zerfällt in ihrer Negativität, und diese

erhält an jener ihr Bestehen. Indem also die Materie von der Form als

von einem Äußern bestimmt wird, so erreicht damit sie ihre Bestimmung,

und die Äußerlichkeit des Verhaltens sowohl für die Form als für die

Materie besteht darin, daß jede oder vielmehr ihre ursprüngliche

Einheit in ihrem Setzen zugleich voraussetzend ist; wodurch die

Beziehung auf sich, zugleich Beziehung auf sich als aufgehobenes oder

Beziehung auf sein anderes ist.

Drittens, durch diese Bewegung der Form und Matene ist ihre

ursprüngliche Einheit einer Seits hergestellt, anderer Seits nunmehr

eine gesetzte. Die Materie bestimmt ebensowohl sich selbst, als dieß

Bestimmen ein für sie äußerliches Thun der Form ist; umgekehrt die Form

bestimmt ebenso sehr nur sich oder hat die Materie, die von ihr

bestimmt wird, an ihr selbst, als sie in ihrem Bestimmen sich gegen ein

Anderes verhält; und beides, das Thun der Form und die Bewegung der

Materie ist dasselbe, nur daß jenes ein Thun ist, d. h. die Negativität

als gesetzte, dieß aber Bewegung oder Werden, die Negativität als

ansichseyende Bestimmung. Das Resultat ist daher die Einheit des

Ansichseyns und des Gesetztseyns. Die Materie ist als solche bestimmt,

oder hat nothwendig eine Form, und die Form ist schlechthin materielle,

bestehende Form.

Die Form, insofern sie eine Materie als das ihr Andere voraussetzt, ist

endlich. Sie ist nicht Grund, sondern nur das Thätige. Ebenso ist die

Materie, insofern sie die Form als ihr Nichtseyn voraussetzt, die

endliche Materie, sie ist ebenso wenig Grund ihrer Einheit mit der

Form, sondern nur die Grundlage für die Form. Aber sowohl diese

endliche Materie als die endliche Form hat keine Wahrheit; jede bezieht

sich auf die andere, oder nur ihre Einheit ist ihre Wahrheit. In diese

Einheit gehen diese beiden Bestimmungen zurück, und heben darin ihre

Selbstständigkeit auf; sie erweist sich damit als ihr Grund. Die

Materie ist daher nur insofern Grund ihrer Formbestimmung, als sie

nicht Materie als Materie, sondern die absolute Einheit des Wesens und

der Form ist; ebenso die Form ist nur Grund des Bestehens ihrer

Bestimmungen, insofern sie dieselbe eine Einheit ist. Aber diese eine

Einheit als die absolute Negativität und bestimmter als ausschließende

Einheit ist in ihrer Reflexion voraussetzend; oder es ist Ein Thun, im

Setzen sich als Gesetztes in der Einheit zu erhalten und sich von sich

selbst abzustoßen, sich auf sich als sich, und sich auf sich als auf

ein Anderes zu beziehen. Oder das Bestimmtwerden der Materie durch die

Form ist die Vermittelung des Wesens als Grund mit sich in einer

Einheit, durch sich selbst und durch die Negation seiner selbst.

Die formirte Materie oder die Bestehen habende Form, ist nun nicht nur

jene absolute Einheit des Grundes mit sich, sondern auch die gesetzte

Einheit. Die betrachtete Bewegung ist es, in welcher der absolute Grund

seine Momente zugleich als sich aufhebende und somit als gesetzte

dargestellt hat. Oder die wiederhergestellte Einheit hat in ihrem

Zusammengehen mit sich, sich ebenso sehr von sich selbst abgestoßen und

sich bestimmt; denn ihre Einheit ist als durch Negation zu Stande

gekommen, auch negative Einheit. Sie ist daher die Einheit der Form und

der Materie, als ihre Grundlage, aber als ihre bestimmte Grundlage,

welche formirte Materie, aber gegen Form und Materie zugleich als gegen

aufgehobene und unwesendiche gleichgültig ist. Sie ist der Inhalt.

c. Form und Inhalt.

Die Form steht zuerst dem Wesen gegenüber; so ist sie Grundbeziehung

überhaupt, und ihre Bestimmungen, der Grund und das Begründete. Alsdenn

steht sie der Materie gegenüber; so ist sie bestimmende Reflexion und

ihre Bestimmungen sind die Reflexionsbestimmung selbst und das Bestehen

derselben. Endlich steht sie dem Inhalte gegenüber, so sind ihre

Bestimmungen wieder sie selbst und die Materie. Was vorher das mit sich

Identische war, zuerst der Grund, dann das Bestehen überhaupt, und

zulezt die Materie tritt unter die Herrschaft der Form und ist wieder

eine ihrer Bestimmungen.

Der Inhalt hat erstlich eine Form und eine Materie, die ihm angehören

und wesentlich sind; er ist ihre Einheit. Aber indem diese Einheit

zugleich bestimmte oder gesetzte Einheit ist, so steht er der Form

gegenüber; diese macht das Gesetztseyn aus, und ist gegen ihn das

Unwesentliche. Er ist daher gleichgültig gegen sie; sie begreift sowohl

die Form als solche, als auch die Materie; und er hat also eine Form

und eine Materie, deren Grundlage er ausmacht, und die ihm als bloßes

Gesetztseyn sind.

Der Inhalt ist zweitens das in Form und Materie identische, so daß

diese nur gleichgültige äußerliche Bestimmungen wären. Sie sind das

Gesetztseyn überhaupt, das aber in dem Inhalte in seine Einheit oder

seinen Grund zurückgegangen ist. Die Identität des Inhalts mit sich

selbst ist daher das eine Mal jene gegen die Form gleichgültige

Identität; das andere Mal aber ist sie die Identität des Grundes. Der

Grund ist in dem Inhalte zunächst verschwunden; der Inhalt aber ist

zugleich die negative Reflexion der Formbestimmungen in sich; seine

Einheit, welche zunächst nur die gegen die Form gleichgültige ist, ist

daher auch die formelle Einheit oder die Grundbeziehung als solche. Der

Inhalt hat daher diese zu seiner wesentlichen Form und der Grund

umgekehrt hat einen Inhalt.

Der Inhalt des Grundes ist also der in seine Einheit mit sich

zurückgekehrte Grund; der Grund ist zunächst das Wesen, das in seinem

Gesetztseyn mit sich identisch ist; als verschieden und gleichgültig

gegen sein Gesetztseyn, ist es die unbestimmte, die Materie; aber als

Inhalt ist es zugleich die formirte Identität, und diese Form wird

darum Grundbeziehung, weil die Bestimmungen ihres Gegensatzes im

Inhalte auch als negirte gesetzt sind.—Der Inhalt ist ferner bestimmt

an ihm selbst; nicht nur wie die Materie als das Gleichgültige

überhaupt, sondern als die formirte Materie, so daß die Bestimmungen

der Form ein materielles, gleichgültiges Bestehen haben. Einer Seits

ist der Inhalt die wesentliche Identität des Grundes mit sich in seinem

Gesetztseyn, anderer Seits die gesetzte Identität gegen die

Grundbeziehung; dieß Gesetztseyn, das als Formbestimmung an dieser

Identität ist, ist dem freien Gesetztseyn, das heißt, der Form als

ganzer Beziehung von Grund und Begründetem, gegenüber; diese Form ist

das totale in sich zurückkehrende Gesetztseyn; jene daher nur das

Gesetztseyn als unmittelbares, die Bestimmtheit als solche.

Der Grund hat sich damit überhaupt zum bestimmten Grunde gemacht, und

die Bestimmtheit selbst ist die gedoppelte; erstens der Form und

zweitens des Inhalts. Jene ist seine Bestimmtheit dem Inhalte überhaupt

äußerlich zu seyn, der gegen diese Beziehung gleichgültig ist. Diese

ist die Bestimmtheit des Inhalts, den der Grund hat.

B. Der bestimmte Grund.

a. Der formelle Grund.

Der Grund hat einen bestimmten Inhalt. Die Bestimmtheit des Inhalts

ist, wie sich ergeben, die Grundlage für die Form; das einfache

Unmittelbare gegen die Vermittelung der Form. Der Grund ist negativ

sich auf sich beziehende Identität, welche sich dadurch zum Gesetztseyn

macht; sie bezieht sich negativ auf sich, indem sie identisch in dieser

ihrer Negativität mit sich ist; diese Identität ist die Grundlage oder

der Inhalt der auf diese Weise die gleichgültige oder positive Einheit

der Grundbeziehung ausmacht, und das Vermittelnde derselben ist.

In diesem Inhalte ist zunächst die Bestimmtheit des Grundes und des

Begründeten gegen einander verschwunden. Die Vermittelung ist aber

ferner negative Einheit. Das Negative als an jener gleichgültigen

Grundlage ist die unmittelbare Bestimmtheit derselben, wodurch der

Grund einen bestimmten Inhalt hat. Alsdann aber ist das Negative die

negative Beziehung der Form auf sich selbst. Das Gesetzte einer Seits

liebt sich selbst auf und geht in seinen Grund zurück; der Grund aber,

die wesentliche Selbstständigkeit, bezieht sich negativ auf sich selbst

und macht sich zum Gesetzten. Diese negative Vermittelung des Grundes

und des Begründeten ist die eigenthümliche Vermittelung der Form als

solcher, die formelle Vermittelung. Die beiden Seiten der Form nun,

weil die eine in die andere übergeht, setzen sich damit

gemeinschaftlich in Einer Identität als aufgehobene; sie setzen

dieselbe hierdurch zugleich voraus. Sie ist der bestimmte Inhalt, auf

den sich also die formelle Vermittelung als auf das positive

Vermittelnde durch sich selbst bezieht. Er ist das Identische beider,

und indem sie unterschieden, jedes aber in seinem Unterschiede die

Beziehung auf das andere ist, ist er das Bestehen derselben, eines

jeden als das Ganze selbst.

Hiernach ergiebt sich, daß im bestimmten Grunde dieß vorhanden ist;

erstens, ein bestimmter Inhalt wird nach zwei Seiten betrachtet, das

eine Mal insofern er als Grund, das andere Mal insofern er als

Begründetes gesetzt ist. Er selbst ist gleichgültig gegen diese Form;

er ist in beiden überhaupt nur Eine Bestimmung. Zweitens ist der Grund

selbst so sehr Moment der Form als das durch ihn gesetzte; dieß ist

ihre Identität der Form nach. Es ist gleichgültig, welche von beiden

Bestimmungen zum Ersten gemacht wird, von dem als dem Gesetzten zum

Andern als zum Grunde, oder von dem als dem Grunde zum Andern als zum

Gesetzten übergegangen wird. Das Begründete für sich betrachtet, ist

das Aufheben seiner selbst; damit macht es sich einer Seits zum

Gesetzten, und ist zugleich Setzen des Grundes. Dieselbe Bewegung ist

der Grund als solcher, er macht sich zum Gesetzten, dadurch wird er

Grund von etwas, das heißt, darin ist er sowohl als Gesetztes, wie auch

erst als Grund vorhanden. Daß ein Grund ist, davon ist das Gesetzte der

Grund, und umgekehrt ist hiermit der Grund Gesetztes. Die Vermittelung

fängt ebenso sehr von dem einen als von dem andern an, jede Seite ist

so sehr Grund als Gesetztes, und jede die ganze Vermittelung oder die

ganze Form.—Diese ganze Form ist ferner selbst als das mit sich

identische, die Grundlage der Bestimmungen, welche die beiden Seiten

des Grundes und des Begründeten sind, Form und Inhalt sind so selbst

eine und dieselbe Identität.

Um dieser Identität des Grundes und Begründeten willen, sowohl dem

Inhalte als der Form nach, ist der Grund zureichend (das Zureichende

auf dieß Verhältniß eingeschränkt); es ist nichts im Grunde, was nicht

im Begründeten ist, so wie nichts im Begründeten, was nicht im Grunde

ist. Wenn nach einem Grunde gefragt wird, will man dieselbe Bestimmung,

die der Inhalt ist, doppelt sehen, das eine Mal in der Form des

Gesetzten, das andere Mal in der des in sich reflektirten Daseyns, der

Wesentlichkeit.

Insofern nun im bestimmten Grunde Grund und Begründetes beide die ganze

Form, und ihr Inhalt zwar ein bestimmter, aber einer und derselbe ist,

so ist der Grund in seinen beiden Seiten noch nicht real bestimmt, sie

haben keinen verschiedenen Inhalt; die Bestimmtheit ist erst einfache,

noch nicht an die Seiten übergegangene Bestimmtheit; es ist der

bestimmte Grund erst in seiner reinen Form, der formelle Grund,

vorhanden.—Weil der Inhalt nur diese einfache Bestimmtheit ist, die

nicht die Form der Grundbeziehung an ihr selbst hat, so ist sie der mit

sich identische Inhalt, gegen die Form gleichgültig und diese ihm

äußerlich; er ist ein Anderes als sie.

Anmerkung.

Wenn die Reflexion über bestimmte Gründe sich an diejenige Form des

Grundes hält, welche sich hier ergeben hat, so bleibt die Angabe eines

Grundes ein bloßer Formalismus und leere Tautologie, welche denselben

Inhalt in der Form der Reflexion in sich, der Wesentlichkeit,

ausdrückt, der schon in der Form des unmittelbaren, als gesetzt

betrachteten Daseyns vorhanden ist. Ein solches Angeben von Gründen ist

deswegen von derselben Leerheit begleitet, als das Reden nach dem Satze

der Identität. Die Wissenschaften, vornemlich die physikalischen, sind

mit den Tautologien dieser Art angefüllt, welche gleichsam ein Vorrecht

der Wissenschaft ausmachen.—Es wird z. B. als der Grund, daß die

Planeten sich um die Sonne bewegen, die anziehende Kraft der Erde und

Sonne gegen einander angegeben. Es ist damit dem Inhalt nach nichts

Anders ausgesprochen, als was das Phänomen, nämlich die Beziehung

dieser Körper auf einander in ihrer Bewegung, enthält, nur in der Form

von in sich reflektirter Bestimmung, von Kraft. Wenn danach gefragt

wird, was die anziehende Kraft für eine Kraft sey, so ist die Antwort,

daß sie die Kraft ist, welche macht, daß sich die Erde um die Sonne

bewegt; das heißt, sie hat durchaus denselben Inhalt, als das Daseyn,

dessen Grund sie seyn soll; die Beziehung der Erde und der Sonne in

Rüksicht der Bewegung ist die identische Grundlage des Grundes und des

Begründeten.—Wenn eine Krystallisationsform dadurch erklärt wird, daß

sie ihren Grund in dem besondern Arrangement habe, in das die Molecules

zu einander treten, so ist die daseyende Krystallisation dieß

Arrangement selbst, welches als Grund ausgedrückt wird. Im gewöhnlichen

Leben gelten diese Ätiologieen, auf welche die Wissenschaften das

Privilegium haben, für das, was sie sind, für ein tautologisches,

leeres Gerede. Wenn auf die Frage, warum dieser Mensch in die Stadt

reise, der Grund angegeben wird, weil in der Stadt sich eine anziehende

Kraft befinde, die ihn dahin treibe, so gilt diese Art des Antwortens

für abgeschmackt, die in den Wissenschaften sanctionirt ist.—Leibnitz

warf der newtonischen anziehenden Kraft vor, daß sie eine solche

verborgene Qualität sey, als die Scholastiker zum Behuf des Erklärens

gebrauchten. Man müßte ihr eher das Gegentheil zum Vorwurf machen, daß

sie eine zu bekannte Qualität sey; denn sie hat keinen andern Inhalt,

als die Erscheinung selbst.—Wodurch sich diese Erklärungsweise eben

empfiehlt, ist ihre große Deutlichkeit und Begreiflichkeit; denn es ist

nichts deutlicher und begreiflicher, als daß z. E. eine Pflanze ihren

Grund in einer vegetativen, d. h. Pflanzen hervorbringenden Kraft

habe.—Eine occulte Qualität könnte sie nur in dem Sinne genannt werden,

als der Grund einen andern Inhalt haben soll, als das zu Erklärende;

ein solcher ist nicht angegeben; insofern ist jene zum Erklären

gebrauchte Kraft allerdings ein verborgener Grund, als ein Grund, wie

er gefordert wird, nicht angegeben ist. Es wird durch diesen

Formalismus so wenig etwas erklärt, als die Natur einer Pflanze erkannt

wird, wenn ich sage, daß sie eine Pflanze ist; bei aller Deutlichkeit

dieses Satzes, oder daß sie ihren Grund in einer Pflanzen

hervorbringenden Kraft habe, kann man dieß deswegen eine sehr occulte

Erklärungsweise nennen.

Zweitens, der Form nach, kommen in dieser Erklärungsweise die beiden

entgegengesetzten Richtungen der Grundbeziehung vor, ohne in ihrem

bestimmten Verhältnisse erkannt zu seyn. Der Grund ist eines Theils

Grund, als die in sich reflektirte Inhaltsbestimmung des Daseyns, das

er begründet, andern Theils ist er das Gesetzte. Er ist das, woraus das

Daseyn begriffen werden soll; umgekehrt aber wird von diesem auf ihn

geschlossen und er aus dem Daseyn begriffen. Das Hauptgeschäfte dieser

Reflexion besteht nämlich darin, aus dem Daseyn die Gründe zu finden,

das heißt, das unmittelbare Daseyn in die Form des Reflektirtseyns

umzusetzen; der Grund statt an und für sich und selbstständig zu seyn,

ist somit vielmehr das Gesetzte und Abgeleitete. Weil er nun durch dieß

Verfahren nach dem Phänomen eingerichtet ist, und seine Bestimmungen

auf diesem beruhen, so fließt dieses freilich ganz glatt und mit

günstigem Winde aus seinem Grunde aus. Aber die Erkenntniß ist

hierdurch nicht vom Flecke gekommen; sie treibt sich in einem

Unterschiede der Form herum, den dieß Verfahren selbst umkehrt und

aufhebt. Eine der Hauptschwierigkeiten, sich in die Wissenschaften

einzustudiren, worin dieß Verfahren herrschend ist, beruht deswegen auf

dieser Verkehrtheit der Stellung, das als Grund vorauszuschicken, was

in der That abgeleitet ist und indem zu den Folgen fortgegangen wird,

in ihnen in der That erst den Grund jener seyn sollenden Gründe

anzugeben. Es wird in der Darstellung mit den Gründen angefangen, sie

werden als Principien und erste Begriffe in die Luft hingestellt; sie

sind einfache Bestimmungen, ohne alle Nothwendigkeit an und für sich

selbst; das Folgende soll auf sie gegründet werden. Wer daher in

dergleichen Wissenschaften eindringen will, muß damit anfangen, sich

jene Gründe zu inkulkiren; ein Geschäft, das der Vernunft sauer

ankommt, weil sie Grundloses als Grundlage gelten lassen soll. Am

besten kommt derjenige fort, der sich ohne vieles Nachdenken die

Principien als gegebene gefallen läßt, und sie von nun an als

Grundregeln seines Verstandes gebraucht. Ohne diese Methode kann man

den Anfang nicht gewinnen; ebenso wenig läßt sich ohne sie ein Fortgang

machen. Dieser aber hindert sich nun dadurch, daß in ihnen der

Gegenstoß der Methode zum Vorschein kommt, die im Folgenden das

Abgeleitete aufzeigen will, das aber in der That erst die Gründe zu

jenen Voraussetzungen enthält. Ferner weil das Folgende sich als das

Daseyn zeigt, aus welchem der Grund abgeleitet wurde, so giebt dieß

Verhältniß, in dem das Phänomen aufgeführt wird, ein Mißtrauen gegen

die Darstellung desselben; denn es zeigt sich nicht in seiner

Unmittelbarkeit ausgedrückt, sondern als Beleg des Grundes. Weil aber

dieser hinwieder aus jenem hergeleitet ist, verlangt man es vielmehr in

seiner Unmittelbarkeit zu sehen, um den Grund aus ihm beurtheilen zu

können. Man weiß daher in solcher Darstellung, worin das eigentlich

Begründende als Abgeleitetes vorkommt, nicht, weder wie man mit dem

Grunde, noch wie man mit dem Phänomen daran ist. Die Ungewißheit wird

dadurch vermehrt, besonders wenn der Vortrag nicht streng konsequent,

sondern mehr ehrlich ist, daß sich allenthalben Spuren und Umstände des

Phänomens verrathen, die auf Mehreres und oft ganz Anderes hindeuten,

als bloß in den Principien enthalten ist. Die Verwirrung wird endlich

noch größer, indem reflektirte, und bloß hypothetische Bestimmungen mit

unmittelbaren Bestimmungen des Phänomens selbst vermischt werden, wenn

jene auf eine Art ausgesprochen sind, als ob sie der unmittelbaren

Erfahrung angehörten. So kann wohl mancher, der mit ehrlichem Glauben

zu diesen Wissenschaften hinzutritt, der Meinung seyn, die Molecules,

die leeren Zwischenräume, die Fliehkraft, der Äther, der vereinzelnte

Lichtstrahl, die elektrische, magnetische Materie und noch eine Menge

dergleichen seyen Dinge oder Verhältnisse, die, nach der Art, wie von

ihnen als unmittelbaren Daseynsbestimmungen gesprochen wird, in der

That in der Wahrnehmung vorhanden seyen. Sie dienen als erste Gründe

für Anderes, wer den als Wirklichkeiten ausgesprochen, und

zuversichtlich angewendet; man läßt sie auf guten Glauben hin dafür

gelten, ehe man inne wird, daß sie vielmehr aus dem, was sie begründen

sollen, geschlossene Bestimmungen, von einer unkritischen Reflexion

abgeleitete Hypothesen und Erdichtungen sind. In der That befindet man

sich in einer Art von Hexenkreise, worin Bestimmungen des Daseyns und

Bestimmungen der Reflexion, Grund und Begründetes, Phänomene und

Phantome in unausgeschiedener Gesellschaft durch einander laufen und

gleichen Rang mit einander geniessen.

Bei dem formellen Geschäfte dieser Erklärungsweise aus Gründen, hört

man zugleich auch wieder, alles Erklärens aus den wohlbekannten Kräften

und Materien ungeachtet, sagen, daß wir das innre Wesen dieser Kräfte

und Materien selbst nicht kennen. Es ist hierin nur das Geständniß zu

sehen, daß dieses Begründen sich selbst völlig ungenügend ist; daß es

selbst etwas ganz Anderes fordere, als solche Gründe. Es ist dann nur

nicht abzusehen, wozu sich denn diese Bemühung mit diesem Erklären

gemacht, warum nicht das Andere gesucht, oder jenes Erklären wenigstens

bei Seite gethan, und bei den einfachen Thatsachen stehen geblieben

wird.

b. Der reale Grund.

Die Bestimmtheit des Grundes, ist, wie sich gezeigt hat, eines Theils

Bestimmtheit der Grundlage oder Inhaltsbestimmung; andern Theils das

Andersseyn in der Grundbeziehung selbst, nämlich die Unterschiedenheit

ihres Inhalts und der Form; die Beziehung von Grund und Begründetem

verläuft sich als eine äußerliche Form an dem Inhalt, der gegen diese

Bestimmungen gleichgültig ist.—In der That aber sind beide einander

nicht äußerlich; denn der Inhalt ist dieß, die Identität des Grundes

mit sich selbst im Begründeten, und des Begründeten im Grunde zu seyn.

Die Seite des Grundes hat sich gezeigt, selbst ein Gesetztes, und die

Seite des Begründeten, selbst Grund zu seyn; jede ist an ihr selbst

diese Identität des Ganzen. Weil sie aber zugleich der Form angehören

und ihre bestimmte Unterschiedenheit ausmachen, so ist jede in ihrer

Bestimmtheit die Identität des Ganzen mit sich. Jede hat somit einen

gegen die andere verschiedenen Inhalt.—Oder von Seite des Inhalts

betrachtet, weil er die Identität als der Grundbeziehung mit sich ist,

hat er wesentlich diesen Formunterschied an ihm selbst, und ist als

Grund ein anderer, denn als Begründetes.

Darin nun, daß Grund und Begründetes einen verschiedenen Inhalt haben,

hat die Grundbeziehung aufgehört, eine formale zu seyn; der Rückgang in

den Grund, und das Hervorgehen aus ihm zum Gesetzten ist nicht mehr die

Tautologie; der Grund ist realisirt. Man verlangt daher, wenn man nach

einem Grund fragt, eigentlich für den Grund eine andere

Inhaltsbestimmung als diejenige ist, nach deren Grund man fragt.

Diese Beziehung bestimmt sich nun weiter. Insofern nämlich ihre beide

Seiten verschiedener Inhalt sind, sind sie gleichgültig gegen einander;

jede ist eine unmittelbare mit sich identische Bestimmung. Ferner als

Grund und Begründetes auf einander bezogen, ist der Grund das in dem

Andern als in seinem Gesetztseyn in sich reflektirte; der Inhalt also,

welchen die Seite des Grundes hat, ist ebenso im Begründeten; dieses

als das Gesetzte hat nur in jenem seine Identität mit sich und sein

Bestehen. Außer diesem Inhalte des Grundes hat aber das Begründete

nunmehr auch seinen eigenthümlichen, und ist somit die Einheit von

einem zweifachen Inhalt. Diese nun ist zwar als Einheit unterschiedener

deren negative Einheit, aber weil es gegen einander gleichgültige

Inhaltsbestimmungen sind, ist sie nur ihre leere, an ihr selbst

inhaltslose Beziehung, nicht ihre Vermittelung; ein Eins oder Etwas als

äußerliche Verknüpfung derselben.

Es ist also in der realen Grundbeziehung das doppelte vorhanden, einmal

die Inhaltsbestimmung, welche Grund ist, in dem Gesetztseyn mit sich

selbst kontinuirt, so daß sie das einfach Identische des Grundes und

Begründeten ausmacht; das Begründete enthält so den Grund vollkommen in

sich, ihre Beziehung ist unterschiedslose wesentliche Gediegenheit. Was

im Begründeten zu diesem einfachen Wesen noch hinzukommt, ist daher nur

eine unwesentliche Form, äußerliche Inhaltsbestimmungen, die als solche

vom Grunde frei, und eine unmittelbare Mannigfaltigkeit sind. Von

diesem Unwesentlichen ist also jenes Wesentliche nicht der Grund, noch

ist es Grund von der Beziehung beider aufeinander in dem Begründeten.

Es ist ein positiv Identisches, das dem Begründeten inwohnt, aber sich

darin in keinen Formunterschied setzt, sondern als sich auf sich selbst

beziehender Inhalt gleichgültige positive Grundlage ist.—Fürs andere

ist das mit dieser Grundlage im Etwas Verknüpfte ein gleichgültiger

Inhalt, aber als die unwesentliche Seite. Die Hauptsache ist die

Beziehung der Grundlage und der unwesentlichen Mannigfaltigkeit. Diese

Beziehung aber, weil die bezogenen Bestimmungen gleichgültiger Inhalt

sind, ist auch nicht Grund; eine ist zwar als wesentlicher, das Andere

nur als unwesentlicher oder gesetzter Inhalt bestimmt, aber als sich

auf sich beziehender Inhalt ist beiden diese Form äußerlich. Das Eins

des Etwas, das ihre Beziehung ausmacht, ist deswegen nicht

Formbeziehung, sondern nur ein äußerliches Band, das den unwesentlichen

mannigfaltigen Inhalt nicht als gesetzten enthält; es ist also

gleichfalls nur Grundlage.

Der Grund, wie er als realer sich bestimmt, zerfällt hiermit um der

Inhaltsverschiedenheit willen, die seine Realität ausmacht, in

äußerliche Bestimmungen. Die beiden Beziehungen, der wesentliche

Inhalt, als die einfache unmittelbare Identität des Grundes und des

Begründeten; und dann das Etwas, als die Beziehung des unterschiedenen

Inhalts, sind zwei verschiedene Grundlagen; die mit sich identische

Form des Grundes, daß Dasselbe das eine Mal als Wesentliches, das

andere Mal als Gesetztes sey, ist verschwunden; die Grundbeziehung ist

so sich selbst äußerlich geworden.

Es ist daher nun ein äußerlicher Grund, welcher verschiedenen Inhalt in

Verknüpfung bringt und es bestimmt, welcher der Grund und welcher das

durch ihn Gesetzte sey; in dem beiderseitigen Inhalte selbst liegt

diese Bestimmung nicht. Der reale Grund ist daher Beziehung auf

Anderes, einer Seits des Inhalts auf andern Inhalt, anderer Seits der

Grundbeziehung selbst (der Form) auf Anderes, nämlich auf ein

Unmittelbares, nicht durch sie Gesetztes.

Anmerkung.

Die formelle Grundbeziehung enthält nur Einen Inhalt für Grund und

Begründetes, in dieser Identität liegt ihre Nothwendigkeit, aber

zugleich ihre Tautologie. Der reale Grund enthält einen verschiedenen

Inhalt, damit tritt aber die Zufälligkeit und Äußerlichkeit der

Grundbeziehung ein. Einer Seits ist dasjenige, was als das Wesentliche

und deswegen als die Grundbestimmung betrachtet wird, nicht Grund der

anderen Bestimmungen, die mit ihr verknüpft sind. Anderer Seits ist es

auch unbestimmt, welche von mehrern Inhaltsbestimmungen eines konkreten

Dinges als die wesentliche und als Grund angenommen werden soll; die

Wahl ist daher zwischen ihnen frei. So ist in ersterer Rücksicht z.B.

der Grund eines Hauses die Unterlage desselben; wodurch diese Grund

ist, ist die der sinnlichen Materie inwohnende Schwere, das sowohl in

dem Grunde als dem begründeten Hause schlechthin Identische. Daß an der

schweren Materie nun ein solcher Unterschied ist, wie der einer

Unterlage und einer davon unterschiedenen Modifikation, wodurch sie

eine Wohnung ausmacht, ist dem Schweren selbst vollkommen gleichgültig,

seine Beziehung auf die anderen Inhaltsbestimmungen des Zwecks, der

Einrichtung des Hauses u.s.f. ist ihm äußerlich; es ist daher wohl

Grundlage, aber nicht Grund derselben. Die Schwere ist so sehr als

Grund, daß ein Haus steht, auch Grund, daß ein Stein fällt; der Stein

hat diesen Grund, die Schwere, in sich; aber daß er eine weitere

Inhaltsbestimmung hat, wodurch er nicht bloß ein Schweres, sondern

Stein ist, ist der Schwere äußerlich; es ist ferner durch ein Anderes

gesetzt, daß er von dem Körper vorher entfernt worden sey, auf welchen

er fällt, wie auch die Zeit und der Raum und deren Beziehung, die

Bewegung, ein anderer Inhalt als die Schwere sind, und ohne sie (wie

man zu sprechen pflegt) vorgestellt werden können, folglich nicht

wesentlich durch sie gesetzt sind.—Sie ist auch so sehr Grund, daß ein

Projektil die dem Fallen entgegengesetzte Wurfbewegung nacht. —Aus der

Verschiedenheit der Bestimmungen, deren Grund sie ist, erhellt, daß ein

Anderes zugleich erfordert wird, welches sie zum Grunde dieser oder

einer andern Bestimmung macht.-Wenn von der Natur gesagt wird, daß sie

der Grund der Welt ist, so ist das, was Natur genannt wird, einer Seits

eins mit der Welt, und die Welt nichts als die Natur selbst. Aber sie

sind auch unterschieden, so daß die Natur mehr das Unbestimmte, oder

wenigstens nur das in den allgemeinen Unterschieden, welche Gesetze

sind, bestimmte, mit sich identische Wesen der Welt ist, und zur Natur,

um Welt zu seyn, noch eine Mannigfaltigkeit von Bestimmungen äußerlich

hinzukommt. Diese aber haben ihren Grund nicht in der Natur als

solcher, sie ist vielmehr das gegen sie als Zufälligkeiten

Gleichgültige.—Es ist dasselbe Verhältniß, wenn Gott als Grund der

Natur bestimmt wird. Als Grund ist er ihr Wesen, sie enthält es in ihr

und ist ein identisches mit ihm; aber sie hat noch eine weitere

Mannigfaltigkeit, die von dem Grunde selbst unterschieden ist; sie ist

das Dritte, worin dieses beide Verschiedene verknüpft ist; jener Grund

ist weder Grund der von ihm verschiedenen Mannigfaltigkeit noch seiner

Verknüpfung mit ihr. Die Natur wird daher nicht aus Gott als dem Grunde

erkannt, denn so wäre er nur ihr allgemeines Wesen, der sie nicht, wie

sie bestimmtes Wesen und Natur ist, enthält.

Das Angeben von realen Gründen wird also um dieser

Inhaltsverschiedenheit des Grundes oder eigentlich der Grundlage und

dessen, was mit ihm im Begründeten verbunden ist, ebenso sehr ein

Formalismus, als der formale Grund selbst. In diesem ist der mit sich

identische Inhalt gleichgültig gegen die Form; im realen Grunde findet

dieß gleichfalls Statt. Dadurch ist nun ferner der Fall, daß er es

nicht an ihm selbst enthält, welche der mannigfaltigen Bestimmungen als

die wesentliche genommen werden soll. Etwas ist ein Konkretes von

solchen mannigfaltigen Bestimmungen, die sich gleich beständig und

bleibend an ihm zeigen. Die eine kann daher so sehr wie die andere als

Grund bestimmt werden; nämlich als die wesentliche, in Vergleichung mit

welcher alsdann die andere nur ein Gesetztes sey. Es verbindet sich

damit das vorhin Erwähnte, daß, wenn eine Bestimmung vorhanden ist, die

in einem Falle als Grund einer andern angesehen wird, daraus nicht

folgt, daß diese andere in einem andern Falle oder überhaupt, mit ihr

gesetzt sey.—Die Strafe z.B. hat die mannigfaltigen Bestimmungen, daß

sie Wiedervergeltung, ferner abschreckendes Beispiel, daß sie ein vom

Gesetz zur Abschreckung Angedrohtes, auch ein den Verbrecher zur

Besinnung und Besserung Bringendes ist. Jede dieser verschiedenen

Bestimmungen ist als Grund der Strafe betrachtet worden, weil jede eine

wesentliche Bestimmung ist, und dadurch die anderen als von ihr

unterschieden, gegen sie nur als Zufälliges bestimmt werden. Diejenige

aber, die als Grund angenommen wird, ist noch nicht die ganze Strafe

selbst; dieses Konkrete enthält auch jene anderen, die mit ihr darin

nur verknüpft sind, ohne daß sie in ihr ihren Grund hätten.—Oder ein

Beamter hat Amts-Geschicklichkeit, steht als Individuum in

Verwandschaft, hat diese und jene Bekanntschaft, einen besondern

Charakter, war in diesen und jenen Umständen und Gelegenheiten, sich zu

zeigen, u.s.f. Es kann jede dieser Eigenschaften Grund seyn, oder als

solcher angesehen werden, daß er dieß Amt hat; sie sind ein

verschiedener Inhalt, der in einem Dritten verbunden ist; die Form, als

das Wesentliche und als das Gesetzte gegeneinander bestimmt zu seyn,

ist demselben äußerlich. Jede dieser Eigenschaften ist dem Beamten

wesentlich, weil er durch sie das bestimmte Individuum ist, welches er

ist; insofern das Amt als eine äußerliche gesetzte Bestimmung

betrachtet werden kann, kann jede gegen dieses als Grund bestimmt, aber

auch selbst umgekehrt können jene als gesetzte, und das Amt als Grund

derselben angesehen werden. Wie sie sich wirklich, d. h. im einzelnen

Fall, verhalten, dieß ist eine der Grundbeziehung und dem Inhalte

selbst, äußerliche Bestimmung; es ist ein Drittes, was ihnen die Form

von Grund und Begründetem ertheilt.

So kann überhaupt jedes Daseyn mancherlei Gründe haben, jede seiner

Inhaltsbestimmungen durchdringt als mit sich identisch das konkrete

Ganze, und läßt sich daher als wesentlich betrachten; den mancherlei

Rüksichten d. h. Bestimmungen, die außer der Sache selbst liegen, ist

um der Zufälligkeit der Verknüpfungsweise Thür und Thor unendlich

aufgethan.—Ob ein Grund diese oder jene Folge habe, ist deswegen ebenso

zufällig. Die moralischen Beweggründe z.B. sind wesentliche

Bestimmungen der sittlichen Natur, aber das, was aus ihnen folgt, ist

zugleich eine von ihnen verschiedene Äußerlichkeit, die aus ihnen

folgt, und auch nicht folgt; erst durch ein Drittes kommt sie zu ihnen

hinzu. Genauer ist dieß so zu nehmen, daß es der moralischen

Bestimmung, wenn sie Grund ist, nicht zufällig sey, eine Folge oder ein

Begründetes zu haben, aber ob sie überhaupt zum Grund gemacht werde

oder nicht. Allein da auch wieder der Inhalt, der ihre Folge ist, wenn

sie zum Grund gemacht worden, die Natur der Äußerlichkeit hat, kann er

unmittelbar durch eine andere Äußerlichkeit aufgehoben werden. Aus

einem moralischen Beweggrunde kann also eine Handlung hervorgehen oder

auch nicht. Umgekehrt kann eine Handlung mancherlei Gründe haben; sie

enthält als ein Konkretes mannigfaltige wesentliche Bestimmungen, deren

jede deswegen als Grund angegeben werden kann. Das Aufsuchen und

Angeben von Gründen, worin vornemlich das Raisonnement besteht, ist

darum ein endloses Herumtreiben, das keine letzte Bestimmung enthält;

es kann von allem und jeden einer und mehrere gute Gründe angegeben

werden, so wie von seinem Entgegengesetzten, und es können eine Menge

Gründe vorhanden seyn, ohne daß aus ihnen etwas erfolgt. Was Sokrates

und Plato Sophisterei nennen, ist nichts anderes als das Raisonnement

aus Gründen; Plato setzt demselben die Betrachtung der Idee, d. h. der

Sache an und für sich selbst, oder in ihrem Begriffe entgegen. Die

Gründe sind nur von wesentlichen Inhaltsbestimmungen, Verhältnissen und

Rüksichten genommen, deren jede Sache, gerade wie auch ihr Gegentheil,

mehrere hat; in ihrer Form der Wesentlichkeit gilt die eine so gut als

die andere; weil sie nicht den ganzen Umfang der Sache enthält, ist sie

einseitiger Grund, deren die anderen besondern Seiten wieder besondere

haben, und wovon keiner die Sache, welche ihre Verknüpfung ausmacht und

sie alle enthält, erschöpft; keiner ist zureichender Grund, d. h. der

Begriff

c. Der vollständige Grund.

1. Im realen Grunde sind der Grund als Inhalt, und als Beziehung, nur

Grundlagen. Jener ist nur gesetzt als wesentlich und als Grund; die

Beziehung ist das Etwas des Begründeten, als das unbestimmte Substrat

eines verschiedenen Inhalts, eine Verknüpfung desselben, die nicht

seine eigne Reflexion, sondern eine äußerliche und somit nur eine

gesetzte ist. Die reale Grundbeziehung ist daher vielmehr der Grund als

aufgehobener; sie macht somit vielmehr die Seite des Begründeten oder

des Gesetztseyns aus. Als Gesetztseyn aber ist nun der Grund selbst in

seinen Grund zurückgegangen; er ist nun ein Begründetes, das einen

andern Grund hat. Dieser bestimmt sich hierdurch so, daß er erstlich

das mit dem realen Grunde als seinem Begründeten Identische ist; beide

Seiten haben nach dieser Bestimmung einen und denselben Inhalt; die

zwei Inhaltsbestimmungen und deren Verknüpfung im Etwas befinden sich

gleichfalls im neuen Grunde. Aber zweitens der neue Grund, in welchen

sich jene nur gesetzte äußerliche Verknüpfung aufgehoben hat, ist als

ihre Reflexion in sich die absolute Beziehung der zwei

Inhaltsbestimmungen.

Dadurch daß der reale Grund selbst in seinen Grund zurückgegangen ist,

stellt sich an ihm die Identität des Grundes und Begründeten, oder der

formelle Grund wieder her. Die entstandene Grundbeziehung ist darum die

vollständige, die den formellen und realen Grund zugleich in sich

enthält und die im letztern gegen einander unmittelbaren

Inhaltsbestimmungen vermittelt.

2. Die Grundbeziehung hat sich hiermit folgendermassen näher bestimmt.

Erstens Etwas hat einen Grund; es enthält die Inhaltsbestimmung, welche

der Grund ist, und noch eine zweite als durch ihn gesetzte. Aber als

gleichgültiger Inhalt, ist die eine nicht an ihr selbst Grund, die

andere nicht an ihr selbst das Begründete von jener, sondern diese

Beziehung ist in der Unmittelbarkeit des Inhalts als eine aufgehobene

oder gesetzte, und hat als solche in einer andern ihren Grund. Diese

zweite Beziehung als nur der Form nach unterschieden, hat denselben

Inhalt als die erstere, nämlich die beiden Inhaltsbestimmungen, ist

aber die unmittelbare Verknüpfung derselben. Indem jedoch das

Verknüpfte überhaupt verschiedener Inhalt, somit gegen einander

gleichgültige Bestimmung ist, ist sie nicht ihre wahrhaft absolute

Beziehung, daß die eine der Bestimmungen das im Gesetztseyn mit sich

Identische, die andere nur dieß Gesetztseyn desselben Identischen wäre;

sondern ein Etwas trägt sie und macht ihre nicht reflektirte, sondern

nur unmittelbare Beziehung aus, welche daher nur relativer Grund gegen

die Verknüpfung im andern Etwas ist. Die beiden Etwas sind also die

zwei unterschiedenen Beziehungen von Inhalt, die sich ergeben haben.

Sie stehen in der identischen Grundbeziehung der Form; sie sind ein und

derselbe ganze Inhalt, nämlich die zwei Inhaltsbestimmungen und deren

Beziehung; unterschieden sind sie nur durch die Art dieser Beziehung,

die in dem einen unmittelbare, in dem andern gesetzte Beziehung ist;

wodurch sich das eine von dem Andern nur der Form nach als Grund und

Begründetes unterscheidet.—Zweitens ist diese Grundbeziehung nicht nur

formell, sondern auch real. Der formelle Grund geht in den realen über,

wie sich gezeigt hat; die Momente der Form reflektiren sich in sich

selbst; sie sind ein selbstständiger Inhalt, und die Grundbeziehung

enthält auch einen eigenthümlichen Inhalt als Grund und einen als

Begründetes. Der Inhalt macht zuerst die unmittelbare Identität der

beiden Seiten des formellen Grundes aus, so haben sie einen und

denselben Inhalt. Aber er hat auch die Form an ihm selbst und ist so

gedoppelter Inhalt, der sich als Grund und Begründetes verhält. Die

eine der zwei Inhaltsbestimmungen der beiden Etwas ist daher bestimmt,

als ihnen nicht bloß gemeinschaftlich nach äußerer Vergleichung,

sondern ihr identisches Substrat und die Grundlage ihrer Beziehung zu

seyn. Gegen die andere Inhaltsbestimmung ist sie die wesentliche und

Grund derselben als der gesetzten, nämlich in dem Etwas, dessen

Beziehung die begründete ist. Im ersten Etwas, das die Grundbeziehung

ist, ist auch diese zweite InhaltsBestimmung unmittelbar und an sich

mit der ersten verknüpft. Das andere Etwas aber enthält nur die eine an

sich als das, worin es mit dem ersten Etwas unmittelbar identisch ist,

die andere aber als die in ihm gesetzte. Die erstere Inhaltsbestimmung

ist Grund derselben dadurch, daß sie in dem ersten Etwas ursprünglich

mit der andern Inhaltsbestimmung verknüpft ist.

Die Grundbeziehung der Inhaltsbestimmungen im zweiten Etwas ist so

durch die erste an sich seyende Beziehung des ersten Etwas vermittelt.

Der Schluß ist, weil in einem Etwas die Bestimmung B mit der Bestimmung

A an sich verknüpft ist, so ist im zweiten Etwas, dem nur die eine

Bestimmung A unmittelbar zukommt, auch B damit verknüpft. Im zweiten

Etwas ist nicht nur diese zweite Bestimmung mittelbar, sondern auch daß

seine unmittelbare Grund ist, ist vermittelt, nämlich durch ihre

ursprüngliche Beziehung auf B im ersten Etwas. Diese Beziehung ist

somit Grund des Grundes A, und die ganze Grundbeziehung ist zweiten

Etwas als Gesetztes oder Begründetes.

3. Der reale Grund zeigt sich als die sich äußerliche Reflexion des

Grundes; die vollständige Vermittelung desselben ist die

Wiederherstellung seiner Identität mit sich. Aber indem diese dadurch

zugleich die Äußerlichkeit des realen Grundes erhalten hat, so ist die

Formelle Grundbeziehung in dieser Einheit ihrer selbst und des realen

Grundes, ebenso sehr sich setzender als sich aufhebender Grund; die

Grundbeziehung vermittelt sich durch ihre Negation mit sich. Erstlich

ist der Grund als die ursprüngliche Beziehung, Beziehung von

unmittelbaren Inhaltsbestimmungen. Die Grundbeziehung hat als

wesentliche Form zu ihren Seiten solche, welche aufgehobene oder

Momente sind. Daher als Form unmittelbarer Bestimmungen ist sie die mit

sich identische Beziehung zugleich als Beziehung ihrer Negation; somit

ist sie Grund nicht an und für sich selbst, sondern als Beziehung auf

die aufgehobene Grundbeziehung.—Zweitens die aufgehobene Beziehung oder

das Unmittelbare, das in der ursprünglichen und der gesetzten Beziehung

die identische Grundlage ist, ist realer Grund gleichfalls nicht an und

für sich selbst, sondern es ist durch jene ursprüngliche Verknüpfung

gesetzt, daß es Grund sey.-Die Grundbeziehung in ihrer Totalität ist

somit wesentlich voraussetzende Reflexion; der formelle Grund setzt die

unmittelbare Inhaltsbestimmung voraus, und diese als realer Grund setzt

die Form voraus. Der Grund ist also die Form als unmittelbare

Verknüpfung; aber so daß sie sich von sich selbst abstößt, und die

Unmittelbarkeit vielmehr voraussetzt, sich darin auf sich als auf ein

Anderes bezieht. Dieses Unmittelbare ist die Inhaltsbestimmung, der

einfache Grund; aber er ist als dieß, nämlich als Grund, ebenso von

sich abgestoßen und bezieht sich auf sich gleichfalls als auf ein

Anderes.—So hat sich die totale Grundbeziehung zur bedingenden

Vermittlung bestimmt.

Wissenschaft der Logik — Band 1 · 第 45 / 52 题