In der sich selbst ausschließenden Reflexion, die betrachtet wurde,
hebt das Positive und das Negative jedes in seiner Selbstständigkeit
sich selbst auf; jedes ist schlechthin das Übergehen oder vielmehr das
sich Übersetzen seiner in sein Gegentheil. Dieß rastlose Verschwinden
der Entgegengesetzten in ihnen selbst ist die nächste Einheit, welche
durch den Widerspruch zu Stande kommt; sie ist die Null.
Der Widerspruch enthält aber nicht bloß das Negative sondern auch das
Positive; oder die sich selbst ausschließende Reflexion ist zugleich
setzende Reflexion; das Resultat des Widerspruchs ist nicht nur Null.
—Das Positive und Negative machen das Gesetztseyn der Selbstständigkeit
aus; die Negation ihrer durch sie selbst hebt das Gesetztseyn der
Selbstständigkeit auf. Dieß ist es, was in Wahrheit im Widerspruche zu
Grund geht.
Die Reflexion in sich, wodurch die Seiten des Gegensatzes sich zu
selbstständigen Beziehungen auf sich machen, ist zunächst ihre
Selbstständigkeit als unterschiedener Momente; sie sind so nur an sich
diese Selbstständigkeit, denn sie sind noch entgegengesetzte, und daß
sie es an sich sind, macht ihr Gesetztseyn aus. Aber ihre
ausschließende Reflexion hebt dieß Gesetztseyn auf, macht sie zu
fürsichseyenden Selbstständigen, zu solchen, die nicht nur an sich,
sondern durch ihre negative Beziehung auf ihr Anderes selbstständig
sind; ihre Selbstständigkeit ist auf diese Weise auch gesetzt. Aber
ferner machen sie sich durch dieß ihr Setzen zu einem Gesetztseyn. Sie
richten sich zu Grunde, indem sie sich bestimmen als das mit sich
Identische, aber darin vielmehr als das Negative, als ein mit sich
Identisches, das Beziehung auf Anderes ist.
Allein diese ausschließende Reflexion ist näher betrachtet, nicht nur
diese formelle Bestimmung. Sie ist ansichseyende Selbstständigkeit, und
ist das Aufheben dieses Gesetztseyns und durch dieß Aufheben erst
fürsichseyende und in der That selbstständige Einheit. Durch das
Aufheben des Andersseyns oder Gesetztseyns ist zwar wieder das
Gesetztseyn, das Negative eines Andern, vorhanden. Aber in der That ist
diese Negation nicht wieder nur erste unmittelbare Beziehung auf
Anderes, nicht Gesetztseyn als aufgehobene Unmittelbarkeit, sondern als
aufgehobenes Gesetztseyn. Die ausschließende Reflexion der
Selbstständigkeit, indem sie ausschließend ist, macht sich zum
Gesetztseyn, aber ist ebenso sehr Aufheben ihres Gesetztseyns. Sie ist
aufhebende Beziehung auf sich; sie hebt darin erstens das Negative auf
und zweitens setzt sie sich als Negatives, und dieß ist erst dasjenige
Negative, das sie aufhebt; im Aufheben des Negativen setzt und hebt sie
zugleich es auf. Die ausschließende Bestimmung selbst ist auf diese
Weise sich das Andre, dessen Negation sie ist; das Aufheben dieses
Gesetztseyns ist daher nicht wieder Gesetztseyn als das Negative eines
Andern, sondern ist das Zusammengehen mit sich selbst, das positive
Einheit mit sich ist. Die Selbstständigkeit ist so durch ihre eigene
Negation in sich zurückkehrende Einheit, indem sie durch die Negation
ihres Gesetztseyns in sich zurückkehrt. Sie ist die Einheit des Wesens,
durch die Negation nicht eines Andern, sondern ihrer selbst identisch
mit sich zu seyn.
3. Nach dieser positiven Seite, daß die Selbstständigkeit im
Gegensatze, als ausschließende Reflexion sich zum Gesetztseyn macht,
und es ebenso sehr aufhebt, Gesetztseyn zu seyn, ist der Gegensatz
nicht nur zu Grunde, sondern in seinen Grund zurückgegangen.—Die
ausschließende Reflexion des selbstständigen Gegensatzes macht ihn zu
einem Negativen, nur Gesetzten; sie setzt dadurch ihre zunächst
selbstständigen Bestimmungen, das Positive und Negative, zu solchen
herab, welche nur Bestimmungen sind; und indem so das Gesetztseyn zum
Gesetztseyn gemacht wird, ist es überhaupt in seine Einheit mit sich
zurückgekehrt; es ist das einfache Wesen, aber das Wesen als Grund.
Durch das Aufheben der sich an sich selbst widersprechenden
Bestimmungen des Wesens, ist dieses wiederhergestellt, jedoch mit der
Bestimmung, ausschließende Reflexionseinheit zu seyn,—einfache Einheit,
welche sich selbst als Negatives bestimmt, aber in diesem Gesetztseyn
unmittelbar sich selbst gleich und mit sich zusammen-gegangen ist.
Zunächst geht also der selbstständige Gegensatz durch seinen
Widerspruch in den Grund zurück; jener ist das Erste, Unmittelbare, von
dem angefangen wird, und der aufgehobene Gegensatz oder das aufgehobene
Gesetztseyn ist selbst ein Gesetztseyn. Somit ist das Wesen als Grund
ein Gesetztseyn, ein Gewordenes. Aber umgekehrt hat sich nur dieß
gesetzt, daß der Gegensatz oder das Gesetztseyn ein Aufgehobenes, nur
als Gesetztseyn ist. Das Wesen ist also als Grund so ausschließende
Reflexion, daß es sich selbst zum Gesetztseyn macht, daß der Gegensatz,
von dem vorhin der Anfang gemacht wurde und der das Unmittelbare war,
die nur gesetzte, bestimmte Selbstständigkeit des Wesens ist, und daß
er nur das sich an ihm selbst Aufhebende, das Wesen aber das in seiner
Bestimmtheit in sich Reflektirte ist. Das Wesen schließt als Grund sich
von sich selbst aus, es setzt sich; sein Gesetztseyn,—welches das
Ausgeschlossene ist,—ist nur als Gesetztseyn, als Identität des
Negativen mit sich selbst. Dieß Selbstständige ist das Negative,
gesetzt als Negatives; ein sich selbst Widersprechendes, das daher
unmittelbar im Wesen als seinem Grunde bleibt.
Der aufgelöste Widerspruch ist also der Grund, das Wesen als Einheit
des Positiven und Negativen. Im Gegensatze ist die Bestimmung zur
Selbstständigkeit gediehen; der Grund aber ist diese vollendete
Selbstständigkeit; das Negative ist in ihm selbstständiges Wesen, aber
als Negatives; so ist er ebenso sehr das Positive als das in dieser
Negativität mit sich Identische. Der Gegensatz und sein Widerspruch ist
daher im Grunde so sehr aufgehoben, als erhalten. Der Grund ist das
Wesen als die positive Identität mit sich; aber die sich zugleich als
die Negativität auf sich bezieht, sich also bestimmt und zum
ausgeschlossenen Gesetztseyn macht; dieß Gesetztseyn aber ist das ganze
selbstständige Wesen, und das Wesen ist Grund, als in dieser seiner
Negation identisch mit sich selbst und positiv. Der sich
widersprechende selbstständige Gegensatz war also bereits selbst der
Grund; es kam nur die Bestimmung der Einheit mit sich selbst hinzu,
welche dadurch hervortritt, daß die selbstständigen Entgegengesetzten
jedes sich selbst aufhebt, und sich zu dem andern seiner macht, somit
zu Grunde geht, aber darin zugleich nur mit sich selbst zusammengeht,
also in seinem Untergange, das ist, in seinem Gesetztseyn oder in der
Negation vielmehr erst das in sich reflektirte, mit sich identische
Wesen ist.
Anmerkung 1.
Das Positive und Negative ist dasselbe. Dieser Ausdruck gehört der
äußern Reflexion an, insofern sie mit diesen beiden Bestimmungen eine
Vergleichung anstellt. Es ist aber nicht eine äußere Vergleichung,
welche zwischen denselben, ebenso wenig als zwischen andern Kategorien
anzustellen ist, sondern sie sind an ihnen selbst zu betrachten, d. h.
es ist zu betrachten, was ihre eigene Reflexion ist. An dieser aber hat
es sich gezeigt, daß jedes wesentlich das Scheinen seiner im Andern und
selbst das Setzen seiner als des Andern ist.
Das Vorstellen, insofern es das Positive und Negative nicht betrachtet,
wie sie an und für sich sind, kann aber allerdings an das Vergleichen
verwiesen werden, um das Haltlose dieser Unterschiedenen, die von ihm
als fest einander gegenüber angenommen sind, aufmerksam zu werden. Eine
geringe Erfahrung in dem reflektirenden Denken wird es schon
wahrnehmen, daß wenn etwas als positiv bestimmt worden, indem man nun
von dieser Grundlage weiter geht, sich dasselbe unmittelbar unter der
Hand in Negatives verkehrt hat, und umgekehrt das negative Bestimmte in
Positives, daß das reflektirende Denken sich in diesen Bestimmungen
verwirrt und sich widersprechend wird. Die Unbekanntschaft mit der
Natur derselben ist der Meinung, diese Verwirrung sey etwas Unrechtes,
das nicht geschehen soll und schreibt sie einem subjektiven Fehler zu.
Dieses Übergehen bleibt in der That auch bloße Verwirrung, insofern das
Bewußtseyn über die Nothwendigkeit der Verwandelung nicht vorhan den
ist.—Es ist aber, auch für die äußere Reflexion, eine einfache
Betrachtung, daß fürs erste das Positive nicht ein unmittelbar
Identisches ist, sondern Theils ein Entgegengesetztes gegen das
Negative, und daß es nur in dieser Beziehung Bedeutung hat, also das
Negative selbst in seinem Begriffe liegt, Theils aber, daß es an ihm
selbst die sich auf sich beziehende Negation des bloßen Gesetztseyns
oder des Negativen also selbst die absolute Negation in sich
ist.—Ebenso das Negative, das dem Positiven gegenüber steht, hat nur
Sinn in dieser Beziehung auf dieß sein Anderes; es enthält also
dasselbe in seinem Begriffe. Das Negative hat aber auch ohne Beziehung
auf das Positive ein eigenes Bestehen; es ist mit sich identisch; so
ist es aber selbst das, was das Positive seyn sollte.
Vornemlich wird der Gegensatz vom Positiven und Negativen in dem Sinne
genommen, daß jenes (ob es gleich seinem Namen nach das Ponirtseyn,
Gesetztseyn ausdrückt) ein Objectives seyn soll, dieses aber ein
Subjektives, welches nur einer äußern Reflexion angehöre, das an und
für sich seyende Objective nichts angehe, und ganz und gar nicht für
dasselbe vorhanden sey. In der That, wenn das Negative nichts anders
als die Abstraktion einer subjektiven Willkür oder eine Bestimmung
einer äußerlichen Vergleichung ausdrückt, so ist es freilich für das
objektive Positive nicht vorhanden, d. h. dieses ist nicht an ihm
selbst auf eine solche leere Abstraktion bezogen; aber dann ist ihm die
Bestimmung, daß es ein Positives sey, gleichfalls nur äußerlich.—So
gilt, um ein Beispiel von dem fixen Gegensatze dieser
Reflexions-Bestimmungen anzuführen, das Licht überhaupt für das nur
Positive, die Finsterniß aber für das nur Negative. Aber das Licht hat
in seiner unendlichen Expansion und der Kraft seiner aufschließenden
und belebenden Wirksamkeit wesentlich die Natur absoluter Negativität.
Die Finsterniß dagegen, als Unmannigfaltiges oder der sich nicht selbst
in sich unterscheidende Schooß der Erzeugung, ist das einfache mit sich
Identische, das Positive. Sie wird als das nur Negative in dem Sinne
genommen, daß sie als bloße Abwesenheit des Lichts für dasselbe ganz
und gar nicht vorhanden seye, —so daß dieses, indem es sich auf sie
bezieht, sich nicht auf ein Anderes, sondern rein auf sich selbst
beziehen, also diese nur vor ihm verschwinden soll. Aber bekanntlich
wird das Licht durch die Finsterniß zum Grau getrübt; und außer dieser
bloß quantitativen Veränderung erleidet es auch die qualitative, durch
die Beziehung darauf zur Farbe bestimmt zu werden.—So ist z.B. auch die
Tugend nicht ohne Kampf; sie ist vielmehr der höchste, vollendete
Kampf; so ist sie nicht nur das Positive, sondern absolute Negativität;
sie ist auch nicht nur in Vergleichung mit dem Laster Tugend, sondern
ist an ihr selbst Entgegensetzung und Bekämpfung. Oder das Laster ist
nicht nur der Mangel der Tugend,—auch die Unschuld ist dieser
Mangel,—und nicht nur für eine äußere Reflexion von der Tugend
unterschieden, sondern an sich selbst ihr entgegengesetzt, es ist böse.
Das Böse besteht in dem Beruhen auf sich, gegen das Gute; es ist die
positive Negativität. Die Unschuld aber, als Mangel sowohl des Guten
als des Bösen, ist gleichgültig gegen beide Bestimmungen, weder positiv
noch negativ. Aber zugleich ist dieser Mangel auch als Bestimmtheit zu
nehmen, und einer Seits ist sie als die positive Natur von Etwas zu
betrachten, als sie sich anderer Seits auf ein Entgegengesetztes
bezieht, und alle Naturen aus ihrer Unschuld, aus ihrer gleichgültigen
Identität mit sich, heraustreten, sich durch sich selbst auf ihr
Anderes beziehen und dadurch zu Grunde richten, oder, im positiven
Sinne, in ihren Grund zurückgehen.—Auch die Wahrheit ist das Positive
als das mit dem Objecte übereinstimmende Wissen, aber sie ist nur diese
Gleichheit mit sich, insofern das Wissen sich negativ gegen das Andere
verhalten, das Object durchdrungen und die Negation, die es ist,
aufgehoben hat. Der Irrthum ist ein Positives, als eine Meinung des
nicht an und für sich seyenden, die sich weiß und behauptet. Die
Unwissenheit aber ist entweder das gegen Wahrheit und Irrthum
Gleichgültige, somit weder als positiv noch als negativ bestimmt und
die Bestimmung derselben als ein Mangel gehört der äußeren Reflexion
an, oder aber als objektiv, als eigene Bestimmung einer Natur, ist sie
der Trieb, der gegen sich gerichtet ist; ein Negatives, das eine
positive Richtung in sich enthält.—Es ist eine der wichtigsten
Erkenntnisse, diese Natur der betrachteten Reflexions-Bestimmungen, daß
ihre Wahrheit nur in ihrer Beziehung auf einander, und damit darin
besteht, daß jede in ihrem Begriffe selbst die andere enthält,
einzusehen und festzuhalten; ohne diese Erkenntniß läßt sich eigentlich
kein Schritt in der Philosophie thun.
Anmerkung 2.
Die Bestimmung der Entgegensetzung ist gleichfalls zu einem Satze
gemacht worden, dem sogenannten Satze des ausgeschlossenen Dritten.
Etwas ist entweder A oder Nicht-A; es giebt kein Drittes.
Dieser Satz enthält zuerst, daß Alles ein Entgegengesetztes ist, ein
entweder als positiv oder als negativ Bestimmtes.—Ein wichtiger Satz,
der darin seine Nothwendigkeit hat, daß die Identität in
Verschiedenheit und diese in Entgegensetzung übergeht. Allein er pflegt
nicht in diesem Sinne verstanden zu werden, sondern soll gewöhnlich so
viel heißen, daß einem Dinge von allen Prädikaten entweder dieses
Prädikat selbst oder sein Nichtseyn zukomme. Das Entgegengesetzte
bedeutet hier bloß den Mangel oder vielmehr die Unbestimmtheit; und der
Satz ist so unbedeutend, daß es nicht der Mühe werth ist, ihn zu sagen.
Wenn die Bestimmungen süß, grün, viereckig genommen,—und es sollen alle
Prädikate genommen werden—und nun vom Geiste gesagt wird, er sey
entweder süß oder nicht süß, grün oder nicht grün, u.s.f. so ist dieß
eine Trivialität, die zu nichts führt. Die Bestimmtheit, das Prädikat,
wird auf Etwas bezogen; das Etwas ist bestimmt, sagt der Satz aus; nun
soll er wesentlich dieß enthalten, daß die Bestimmtheit sich näher
bestimme, zur Bestimmtheit an sich, zur Entgegensetzung werde. Statt
dessen geht er aber in jenem trivialen Sinne von der Bestimmtheit nur
über zu ihrem Nichtseyn überhaupt, zurück zur Unbestimmtheit.
Der Satz des ausgeschlossenen Dritten unterscheidet sich ferner vom
oben betrachteten Satze der Identität oder des Widerspruchs, der so
hieß: es giebt nicht etwas, das zugleich A und Nicht-A ist. Er enthält,
daß es nicht Etwas gebe, welches weder A noch Nicht-A, daß es nicht ein
Drittes gebe, das gegen den Gegensatz gleichgültig sey. In der That
aber giebt es in diesem Satze selbst das Dritte, das gleichgültig gegen
den Gegensatz ist, nämlich A selbst ist darin vorhanden. Dieß A ist
weder +A noch—A, und ebenso wohl auch +A als—A.—Das Etwas, das entweder
+A oder Nicht-A seyn sollte, ist hiermit auf +A sowohl als Nicht-A
bezogen; und wieder, indem es auf A bezogen ist, solle es nicht auf
Nicht-A bezogen seyn, so wie nicht auf A, indem es auf Nicht-A bezogen
ist. Das Etwas selbst ist also das Dritte, welches ausgeschlossen seyn
sollte. Indem die entgegengesetzten Bestimmungen, im Etwas ebenso sehr
gesetzt als in diesem Setzen aufgehobene sind, so ist das Dritte, das
hier die Gestalt eines todten Etwas hat, tiefer genommen, die Einheit
der Reflexion, in welche, als in den Grund die Entgegensetzung
zurückgeht.
Anmerkung 3.
Wenn nun die ersten Reflexions-Bestimmungen, die Identität, die
Verschiedenheit und die Entgegensetzung, in einem Satze aufgestellt
worden, so sollte noch vielmehr diejenige, in welche sie als in ihre
Wahrheit übergehen, nämlich der Widerspruch, in einen Satz gefaßt und
gesagt werden: Alle Dinge sind an sich selbst widersprechend, und zwar
in dem Sinne, daß dieser Satz gegen die übrigen vielmehr die Wahrheit
und das Wesen der Dinge ausdrücke.—Der Widerspruch, der an der
Entgegensetzung hervortritt, ist nur das entwickelte Nichts, das in der
Identität enthalten ist, und in dem Ausdrucke vorkam, daß der Satz der
Identität Nichts sage. Diese Negation bestimmt sich weiter zur
Verschiedenheit und zur Entgegensetzung, welche nun der gesetzte
Widerspruch ist.
Es ist aber eines der Grundvorurtheile der bisherigen Logik und des
gewöhnlichen Vorstellens, als ob der Widerspruch nicht eine so
wesenhafte und immanente Bestimmung sey, als die Identität; ja wenn von
Rangordnung die Rede, und beide Bestimmungen als getrennte festzuhalten
wären, so wäre der Widerspruch für das Tiefere und Wesenhaftere zu
nehmen. Denn die Identität ihm gegenüber ist nur die Bestimmung des
einfachen Unmittelbaren, des todten Seyns; er aber ist die Wurzel aller
Bewegung und Lebendigkeit; nur insofern etwas in sich selbst einen
Widerspruch hat, bewegt es sich, hat Trieb und Thätigkeit.
Der Widerspruch wird gewöhnlich fürs erste von den Dingen, von dem
Seyenden und Wahren überhaupt, entfernt; es wird behauptet, daß es
nichts Widersprechendes gebe. Er wird fürs andre dagegen in die
subjektive Reflexion geschoben, die durch ihre Beziehung und
Vergleichung ihn erst setze. Aber auch in dieser Reflexion sey er nicht
eigentlich vorhanden, denn das Widersprechende könne nicht vorgestellt
noch gedacht werden. Er gilt überhaupt, sey es am Wirklichen oder in
der denkenden Reflexion, für eine Zufälligkeit, gleichsam für eine
Abnormität und vorübergehenden Krankheitsparoxysmus.
Was nun die Behauptung betrifft, daß es den Widerspruch nicht gebe, daß
er nicht ein Vorhandenes sey, so brauchen wir uns um eine solche
Versicherung nicht zu bekümmern; eine absolute Bestimmung des Wesens
muß sich in aller Erfahrung finden, in allem Wirklichen wie in jedem
Begriffe. Oben beim Unendlichen, das der Widerspruch ist, wie er in der
Sphäre des Seyns sich zeigt, ist das Gleiche bereits erinnert worden.
Die gemeine Erfahrung aber spricht es selbst aus, daß es wenigstens
eine Menge widersprechender Dinge, widersprechender Einrichtungen
u.s.f. gebe, deren Widerspruch nicht bloß in einer äußerlichen
Reflexion, sondern in ihnen selbst vorhanden ist. Er ist aber ferner
nicht bloß als eine Abnormität zu nehmen, die nur hier und da vorkäme,
sondern ist das Negative in seiner wesenhaften Bestimmung, das Princip
aller Selbstbewegung, die in nichts weiter besteht, als in einer
Darstellung desselben. Die äußerliche sinnliche Bewegung selbst ist
sein unmittelbares Daseyn. Es bewegt sich etwas nur, nicht indem es in
diesem Jetzt hier ist, und in einem andern Jetzt dort, sondern indem es
in einem und demselben Jetzt hier und nicht hier, indem es in diesem
Hier zugleich ist und nicht ist. Man muß den alten Dialektikern die
Widersprüche zugeben, die sie in der Bewegung aufzeigen, aber daraus
folgt nicht, daß darum die Bewegung nicht ist, sondern vielmehr daß die
Bewegung der daseyende Widerspruch selbst ist.
Ebenso ist die innere, die eigentliche Selbstbewegung, der Trieb
überhaupt, (Appetit oder Nisus der Monade, die Entelechie des absolut
einfachen Wesens) nichts anderes, als daß Etwas in sich selbst, und der
Mangel, das Negative seiner selbst, in einer und derselben Rücksicht
ist. Die abstrakte Identität mit sich ist noch keine Lebendigkeit,
sondern daß das Positive an sich selbst die Negativität ist, dadurch
geht es außer sich und setzt sich in Veränderung. Etwas ist also
lebendig, nur insofern es den Widerspruch in sich enthält, und zwar
diese Kraft ist, den Widerspruch in sich zu fassen und auszuhalten.
Wenn aber ein Existirendes nicht in seiner positiven Bestimmung
zugleich über seine negative überzugreiffen und eine in der andern
festzuhalten, den Widerspruch nicht in ihm selbst zu haben vermag, so
ist es nicht die lebendige Einheit selbst, nicht Grund, sondern geht in
dem Widerspruche zu Grunde.—Das spekulative Denken besteht nur darin,
daß das Denken den Widerspruch und in ihm sich selbst festhält, nicht
aber daß es sich, wie es dem Vorstellen geht, von ihm beherrschen und
durch ihn sich seine Bestimmungen nur in andere oder in Nichts auflösen
läßt.
Wenn in der Bewegung, dem Triebe und dergleichen der Widerspruch in die
Einfachheit dieser Bestimmungen für das Vorstellen verhüllt ist, so
stellt sich hingegen in den Verhältnißbestimmungen der Widerspruch
unmittelbar dar. Die trivialsten Beispiele, von Oben und Unten, Rechts
und Links, Vater und Sohn und so fort ins Unendliche, enthalten alle
den Gegensatz in Einem. Oben ist, was nicht Unten ist; Oben ist
bestimmt nur dieß, nicht Unten zu seyn, und ist nur, insofern ein Unten
ist; und umgekehrt; in der einen Bestimmung liegt ihr Gegentheil. Vater
ist das Andre des Sohnes, und Sohn das Andre des Vaters und jedes ist
nur als dieß Andre des andern; und zugleich ist die eine Bestimmung nur
in Beziehung auf die andere; ihr Seyn ist Ein Bestehen. Der Vater ist
außer der Beziehung auf Sohn auch etwas für sich; aber so ist er nicht
Vater, sondern ein Mann überhaupt; wie Oben und Unten, Rechts und Links
auch in sich reflektirte, außer der Beziehung etwas sind; aber nur Orte
überhaupt.—Die Entgegengesetzten enthalten insofern den Widerspruch,
als sie in derselben Rücksicht sich negativ auf einander beziehende
oder sich gegenseitig aufhebende und gegen einander gleichgültige sind.
Die Vorstellung, indem sie zum Momente der Gleichgültigkeit der
Bestimmungen übergeht, vergißt darin ihre negative Einheit und behält
sie somit nur als Verschiedene überhaupt, in welcher Bestimmung Rechts
nicht mehr Rechts, Links nicht mehr Links u.s.f. ist. Indem sie aber
Rechts und Links in der That vor sich hat, so hat sie diese
Bestimmungen vor sich als sich negirend, die eine in der andern, und in
dieser Einheit zugleich sich nicht negirend, sondern jede gleichgültig
für sich seyend.
Das Vorstellen hat daher wohl allenthalben den Widerspruch zu seinem
Inhalte, kommt aber nicht zum Bewußtseyn desselben; es bleibt
äußerliche Reflexion, die von der Gleichheit zur Ungleichheit, oder von
der negativen Beziehung zum Reflektirtseyn der Unterschiedenen in sich,
übergeht. Sie hält diese beiden Bestimmungen einander äußerlich
gegenüber und hat nur sie, nicht aber das Übergehen, welches das
Wesentliche ist, und den Widerspruch enthält, im Sinne. —Die
geistreiche Reflexion, um diese hier zu erwähnen, besteht dagegen im
Auffassen und Aussprechen des Widerspruchs. Ob sie zwar den Begriff der
Dinge und ihrer Verhältnisse nicht ausdrückt und nur
Vorstellungsbestimmungen zu ihrem Material und Inhalt hat, so bringt
sie dieselben in eine Beziehung, die ihren Widerspruch enthält und
durch diesen hindurch ihren Begriff scheinen läßt.—Die denkende
Vernunft aber spitzt, so zu sagen, den abgestumpften Unterschied des
Verschiedenen, die bloße Mannigfaltigkeit der Vorstellung, zum
wesentlichen Unterschiede, zum Gegensatze, zu. Die Mannigfaltigen
werden erst, auf die Spitze des Widerspruchs getrieben, regsam und
lebendig gegen einander, und erhalten in ihm die Negativität, welche
die inwohnende Pulsation der Selbstbewegung und Lebendigkeit ist.
Es ist schon über den ontologischen Beweis vom Daseyn Gottes erinnert
worden, daß die darin zu Grunde gelegte Bestimmung, der Inbegriff aller
Realitäten ist. Von dieser Bestimmung pflegt zuerst gezeigt zu werden,
daß sie möglich sey, weil sie keinen Widerspruch enthalte, indem die
Realität nur als Realität ohne Schranken genommen werde. Es wurde
erinnert, daß damit jener Inbegriff zum einfachen unbestimmten Seyn,
oder wenn die Realitäten in der That als mehrere Bestimmte genommen
werden, zum Inbegriff aller Negationen wird. Näher den Unterschied der
Realität genommen, so wird er aus der Verschiedenheit zum Gegensatze
und damit zum Widerspruch, und der Inbegriff aller Realitäten überhaupt
zum absoluten Widerspruch in sich selbst. Der gewöhnliche Horror, den
das vorstellende, nicht speculative Denken, wie die Natur vor dem
Vacuum, vor dem Widerspruche hat, verwirft diese Konsequenz; denn es
bleibt bei der einseitigen Betrachtung der Auflösung des Widerspruchs
in Nichts stehen, und erkennt die positive Seite desselben nicht, nach
welcher er absolute Thätigkeit, und absoluter Grund wird.
Es ist überhaupt aus der Betrachtung der Natur des Widerspruchs
hervorgegangen, daß es für sich noch, so zu sagen, kein Schaden, Mangel
oder Fehler einer Sache ist, wenn an ihr ein Widerspruch aufgezeigt
werden kann. Vielmehr jede Bestimmung, jedes Konkrete, jeder Begriff
ist wesentlich eine Einheit unterschiedener und unterscheidbarer
Momente, die durch den bestimmten, wesentlichen Unterschied in
widersprechende übergehen. Dieses Widersprechende löst sich allerdings
in Nichts auf, es geht in seine negative Einheit zurück. Das Ding, das
Subjekt, der Begriff ist nun eben diese negative Einheit selbst; es ist
ein an sich selbst Widersprechendes, aber ebenso sehr der aufgelöste
Widerspruch; es ist der Grund, der seine Bestimmungen enthält und
trägt. Das Ding, das Subjekt, oder der Begriff ist als in seiner Sphäre
in sich reflektirt, sein aufgelöster Widerspruch, aber seine ganze
Sphäre ist auch wieder eine bestimmte, verschiedene; so ist sie eine
endliche, und dieß heißt eine widersprechende. Von diesem höhern
Widerspruche ist nicht sie selbst die Auflösung; sondern hat eine
höhere Sphäre zu ihrer negativen Einheit, zu ihrem Grunde. Die
endlichen Dinge in ihrer gleichgültigen Mannigfaltigkeit, sind daher
überhaupt dieß, widersprechend an sich selbst, in sich gebrochen zu
seyn und in ihren Grund zurückzugehen.—Wie weiterhin betrachtet werden
wird, so besteht der wahre Schluß von einem Endlichen und Zufälligen
auf ein absolut-nothwendiges Wesen nicht darin, daß von dem Endlichen
und Zufälligen als dem zum Grunde liegenden und liegen bleibenden Seyn,
sondern daß, was auch unmittelbar in der Zufälligkeit liegt, von einem
nur fallenden, sich an sich selbst widersprechendem Seyn aus, auf ein
absolut nothwendiges geschlossen, oder daß vielmehr aufgezeigt wird,
das zufällige Seyn gehe an sich selbst in seinen Grund zurück, worin es
sich aufhebt,—ferner daß es durch dieß Zurückgehen den Grund nur so
setze, daß es sich selbst vielmehr zum Gesetzten macht. Im gewöhnlichen
Schließen erscheint das Seyn des Endlichen als Grund des Absoluten;
darum weil Endliches ist, ist das Absolute. Die Wahrheit aber ist, daß
darum weil das Endliche der an sich selbst widersprechende Gegensatz,
weil es nicht ist, das Absolute ist. In jenem Sinne lautet der Satz des
Schlusses so: Das Seyn des Endlichen ist das Seyn des Absoluten; in
diesem Sinne aber so: Das Nichtseyn des Endlichen ist das Seyn des
Absoluten.
Drittes Kapitel. Der Grund.
Das Wesen bestimmt sich selbst als Grund.
Wie das Nichts zuerst mit dem Seyn in einfacher unmittelbarer Einheit,
so ist auch hier zuerst die einfache Identität des Wesens mit seiner
absoluten Negativität in unmittelbarer Einheit. Das Wesen ist nur diese
seine Negativität, welche die reine Reflexion ist. Es ist diese reine
Negativität als die Rückkehr des Seyns in sich; so ist es an sich oder
für uns bestimmt, als der Grund, in dem sich das Seyn auflöst. Aber
diese Bestimmtheit ist nicht durch es selbst gesetzt; oder es ist nicht
Grund, eben insofern es diese seine Bestimmtheit nicht selbst gesetzt
hat. Seine Reflexion aber besteht darin, sich als das, was es an sich
ist, als Negatives zu setzen und sich zu bestimmen. Das Positive und
Negative machen die wesenhafte Bestimmung aus, in die es als in seine
Negation verloren ist. Diese selbstständigen Reflexions-Bestimmungen
heben sich auf, und die zu Grunde gegangene Bestimmung ist die
wahrhafte Bestimmung des Wesens.
Der Grund ist daher selbst eine der Reflexions-Bestimmungen des Wesens,
aber die letzte, vielmehr nur die Bestimmung, daß sie aufgehobene
Bestimmung ist. Die Reflexionsbestimmung, indem sie zu Grunde geht,
erhält ihre wahrhafte Bedeutung, der absolute Gegenstoß ihrer in sich
selbst zu seyn, nämlich daß das Gesetztseyn, das dem Wesen zukommt, nur
als aufgehobenes Gesetztseyn ist, und umgekehrt, daß nur das sich
aufhebende Gesetztseyn das Gesetztseyn des Wesens ist. Das Wesen, indem
es sich als Grund bestimmt, bestimmt sich als das Nichtbestimmte, und
nur das Aufheben seines Bestimmtseyns ist sein Bestimmen.—In diesem
Bestimmtseyn als dem sich selbst aufhebenden, ist es nicht aus anderem
herkommendes, sondern in seiner Negativität mit sich identisches Wesen.
Insofern von der Bestimmung aus, als dem Ersten, Unmittelbaren zum
Grunde fortgegangen wird, (durch die Natur der Bestimmung selbst, die
durch sich zu Grunde geht,) so ist der Grund zunächst ein durch jenes
Erste Bestimmtes. Allein dieß Bestimmen ist eines Theils als Aufheben
des Bestimmens die nur wiederhergestellte, gereinigte oder geoffenbarte
Identität des Wesens, welche die Reflexions-Bestimmung an sich
ist;—andern Theils ist diese negirende Bewegung als Bestimmen erst das
Setzen jener Reflexionsbestimmtheit, welche als die unmittelbare
erschien, die aber nur von der sich selbst ausschließenden Reflexion
des Grundes gesetzt und hierin als nur Gesetztes oder Aufgehobenes
gesetzt ist.—So kommt das Wesen, indem es sich als Grund bestimmt, nur
aus sich her. Als Grund also setzt es sich als Wesen, und daß es sich
als Wesen setzt, darin besteht sein Bestimmen. Dieß Setzen ist die
Reflexion des Wesens, die in ihrem Bestimmen sich selbst aufhebt, nach
jener Seite Setzen, nach dieser das Setzen des Wesens, somit beides in
einem Thun ist.
Die Reflexion ist die reine Vermittelung überhaupt, der Grund ist die
reale Vermittelung des Wesens mit sich. Jene, die Bewegung des Nichts
durch Nichts zu sich selbst zurück, ist das Scheinen seiner in einem
Andern; aber weil der Gegensatz in dieser Reflexion noch keine
Selbstständigkeit hat, so ist weder jenes erste, das Scheinende ein
Positives, noch das andere, in dem es scheint, ein Negatives. Beide
sind Substrate, eigentlich nur der Einbildungskraft; sie sind noch
nicht sich auf sich selbst beziehende. Die reine Vermittelung ist nur
reine Beziehung, ohne Bezogene. Die bestimmende Reflexion setzt zwar
solche, die identisch mit sich, aber zugleich nur bestimmte Beziehungen
sind. Der Grund dagegen ist die reale Vermittelung, weil er die
Reflexion als aufgehobene Reflexion enthält; er ist das durch sein
Nichtseyn in sich zurückkehrende und sich setzende Wesen. Nach diesem
Momente der aufgehobenen Reflexion erhält das Gesetzte die Bestimmung
der Unmittelbarkeit, eines solchen, das außer der Beziehung oder seinem
Scheine identisch mit sich ist. Dieß Unmittelbare ist das durch das
Wesen wiederhergestellte Seyn; das Nichtseyn der Reflexion, durch das
das Wesen sich vermittelt. In sich kehrt das Wesen zurück als
negirendes; es giebt sich also in seiner Rückkehr in sich, die
Bestimmtheit, die eben darum das mit sich identische Negative, das
aufgehobene Gesetztseyn, und somit ebenso sehr seyendes, als die
Identität des Wesens mit sich als Grund ist.
Der Grund ist zuerst absoluter Grund, in dem das Wesen zunächst als
Grundlage überhaupt für die Grundbeziehung ist; näher bestimmt er sich
aber als Form und Materie, und giebt sich einen Inhalt.
Zweitens ist er bestimmter Grund, als Grund von einem bestimmten
Inhalt; indem die Grundbeziehung sich in ihrer Realisirung überhaupt
äußerlich wird, geht sie in die bedingende Vermittelung über.
Drittens, der Grund setzt eine Bedingung voraus; aber die Bedingung
setzt ebenso sehr den Grund voraus; das Unbedingte ist ihre Einheit,
die Sache an sich, die durch die Vermittelung der bedingenden Beziehung
in die Existenz übergeht.
Anmerkung.
Der Grund ist, wie die andern Reflexions-Bestimmungen, in einem Satze
ausgedrückt worden: Alles hat seinen zureichenden Grund.—Dieß heißt im
Allgemeinen nichts anderes, als was ist, ist nicht als seyendes
Unmittelbares, sondern als Gesetztes zu betrachten; es ist nicht bei
dem unmittelbaren Daseyn oder bei der Bestimmtheit überhaupt stehen zu
bleiben, sondern davon zurückzugehen in seinen Grund, in welcher
Reflexion es als Aufgehobenes und in seinem An- und Fürsichseyn ist. In
dem Satze des Grundes wird also die Wesentlichkeit der Reflexion in
sich gegen das bloße Seyn ausgesprochen.—Daß der Grund zureichend sey,
ist eigentlich sehr überflüssig hinzuzusetzen, denn es versteht sich
von selbst; das, für was der Grund nicht zureicht, hätte keinen Grund,
aber alles soll einen Grund haben. Allein Leibnitz, dem das Princip des
zureichenden Grundes vornemlich am Herzen lag, und der es sogar zum
Grundsatz seiner ganzen Philosophie machte, verband damit einen tiefern
Sinn und wichtigern Begriffe als gewöhnlich damit verbunden wird, indem
man nur bei dem unmittelbaren Ausdruck stehen bleibt; obgleich der Satz
auch nur in diesem Sinne schon für wichtig anzusehen ist, daß nämlich
das Seyn als solches in seiner Unmittelbarkeit für das Unwahre und
wesentlich für ein Gesetztes, der Grund aber für das wahrhafte
Unmittelbare erklärt wird. Leibnitz aber stellte das Zureichende des
Grundes vornemlich der Kausalität in ihrem strengen Sinne, als der
mechanischen Wirkungsweise, entgegen. Indem diese eine äußerliche ihrem
Inhalte nach auf Eine Bestimmtheit beschränkte Thätigkeit überhaupt
ist, so treten die durch sie gesetzten Bestimmungen äußerlich und
zufällig in eine Verbindung; die Theilbestimmungen werden durch ihre
Ursachen begriffen; aber die Beziehung derselben, welche das
Wesentliche einer Existenz ausmacht, ist nicht in den Ursachen des
Mechanismus enthalten. Diese Beziehung, das Ganze als wesentliche
Einheit, liegt nur im Begriffe, im Zwecke. Für diese Einheit sind die
mechanischen Ursachen nicht zureichend, weil ihnen nicht der Zweck, als
die Einheit der Bestimmungen, zu Grunde liegt. Unter dem zureichenden
Grunde hat Leibnitz daher einen solchen verstanden, der auch für diese
Einheit zureichte, daher nicht die bloßen Ursachen, sondern die
Endursachen in sich begriffe. Diese Bestimmung des Grundes gehört aber
noch nicht hierher; der teleologische Grund ist ein Eigenthum des
Begriffs und der Vermittelung durch denselben, welche die Vernunft ist.
A. Der absolute Grund.
a. Form und Wesen.
Die Reflexions-Bestimmung, insofern sie in den Grund zurückgeht, ist
ein erstes, ein unmittelbares Daseyn überhaupt, von dem angefangen
wird. Aber das Daseyn hat nur noch die Bedeutung des Gesetztseyns und
setzt wesentlich einen Grund voraus; in dem Sinne, daß es ihn vielmehr
nicht setzt; daß dieß Setzen ein Aufheben seiner selbst, das
Unmittelbare vielmehr das Gesetzte und der Grund das Nichtgesetzte ist.
Wie es sich ergeben hat, ist dieß Voraussetzen, das auf das Setzende
rückschlagende Setzen; der Grund ist als das aufgehobene Bestimmtseyn
nicht das Unbestimmte, sondern das durch sich selbst bestimmte Wesen,
aber als unbestimmt oder als aufgehobenes Gesetztseyn Bestimmtes. Er
ist das Wesen, das in seiner Negativität mit sich identisch ist.
Die Bestimmtheit des Wesens als Grund wird hiermit die gedoppelte, des
Grundes und des Begründeten. Sie ist erstens das Wesen als Grund,
bestimmt das Wesen zu seyn gegen das Gesetztseyn, als Nichtgesetztseyn.
Zweitens ist sie das Begründete, das Unmittelbare, das aber nicht an
und für sich ist, das Gesetztseyn als Gesetztseyn. Dieses ist somit
gleichfalls mit sich identisch, aber die Identität des Negativen mit
sich. Das mit sich identische Negative und das mit sich identische
Positive ist nun eine und dieselbe Identität. Denn der Grund ist
Identität des Positiven oder selbst auch des Gesetztseyns mit sich; das
Begründete ist das Gesetztseyn als Gesetztseyn, diese seine Reflexion
in sich aber ist die Identität des Grundes.—Diese einfache Identität
ist also nicht selbst der Grund, denn der Grund ist das Wesen gesetzt,
als das Nichtgesetzte gegen das Gesetztseyn. Sie ist, als die Einheit
dieser bestimmten Identität, (des Grundes) und der negativen Identität
(des Begründeten) das Wesen überhaupt, unterschieden von seiner
Vermittelung.
Diese Vermittelung, mit den vorhergehenden Reflexionen verglichen, aus
denen sie herkommt, ist erstlich nicht die reine Reflexion, als welche
nicht vom Wesen unterschieden ist, und das Negative, damit auch die
Selbstständigkeit der Bestimmungen, noch nicht an ihr hat. Im Grunde
als der aufgehobenen Reflexion aber haben diese Bestimmungen ein
Bestehen.—Auch ist sie nicht die bestimmende Reflexion, deren
Bestimmungen wesentliche Selbstständigkeit haben; denn diese ist im
Grunde zu Grunde gegangen, in dessen Einheit sind sie nur
gesetzte.—Diese Vermittelung des Grundes ist daher die Einheit der
reinen und der bestimmenden Reflexion; ihre Bestimmungen oder das
Gesetzte hat Bestehen, und umgekehrt das Bestehen derselben ist ein
Gesetztes. Weil dieß ihr Bestehen selbst ein Gesetztes ist oder
Bestimmtheit hat, so sind sie somit von ihrer einfachen Identität
unterschieden, und machen die Form aus gegen das Wesen.
Das Wesen hat eine Form, und Bestimmungen derselben. Erst als Grund hat
es eine feste Unmittelbarkeit oder ist Substrat. Das Wesen als solches
ist eins mit seiner Reflexion, und ununterschieden ihre Bewegung
selbst. Es ist daher nicht das Wesen, welches sie durchläuft; auch ist
es nicht dasjenige, von dem sie als von einem Ersten anfängt. Dieser
Umstand erschwert die Darstellung der Reflexion überhaupt; denn man
kann eigentlich nicht sagen, das Wesen geht in sich selbst zurück, das
Wesen scheint in sich, weil es nicht vor oder in seiner Bewegung ist,
und diese keine Grundlage hat, an der sie sich verläuft. Ein Bezogenes
tritt erst im Grund nach dem Momente der aufgehobenen Reflexion hervor.
Das Wesen als das bezogene Substrat aber ist das bestimmte Wesen; um
dieses Gesetztseyns willen hat es wesentlich die Form an ihm.—Die
Formbestimmungen dagegen sind nun die Bestimmungen als an dem Wesen; es
liegt ihnen zu Grunde, als das Unbestimmte, das in seiner Bestimmung
gleichgültig gegen sie ist; sie haben an ihm ihre Reflexion in sich.
Die Reflexions-Bestimmungen sollten ihr Bestehen an ihnen selbst haben
und selbstständig seyn; aber ihre Selbstständigkeit ist ihre Auflösung;
so haben sie dieselbe an einem Andern; aber diese Auflösung ist selbst
diese Identität mit sich oder der Grund des Bestehens, den sie sich
geben.
Der Form gehört überhaupt alles Bestimmte an; es ist Formbestimmung,
insofern es ein Gesetztes, hiermit von einem solchen, dessen Form es
ist, Unterschiedenes ist; die Bestimmtheit als Qualität ist eins mit
ihrem Substrat, dem Seyn; das Seyn ist das unmittelbar Bestimmte, das
von seiner Bestimmtheit noch nicht unterschieden,—oder das in ihr noch
nicht in sich reflektirt, so wie diese daher eine seyende, noch nicht
eine Gesetzte ist.—Die Formbestimmungen des Wesens sind ferner als die
Reflexions-Bestimmtheiten, ihrer nähern Bestimmtheit nach, die oben
betrachteten Momente der Reflexion. Die Identität, und der Unterschied,
dieser Theils als Verschiedenheit, Theils als Gegensatz. Ferner aber
gehört auch die Grundbeziehung dazu, insofern sie zwar die aufgehobene
Reflexions-Bestimmung aber dadurch das Wesen zugleich als Gesetztes
ist. Dagegen gehört zur Form nicht die Identität, welche der Grund in
sich hat, nämlich daß das Gesetztseyn als aufgehobenes und das
Gesetztseyn als solches,—der Grund und das Begründete,—Eine Reflexion
ist, welche das Wesen als einfache Grundlage ausmacht, die das Bestehen
der Form ist. Allein dieß Bestehen ist im Grunde gesetzt; oder dieß
Wesen ist selbst wesentlich als bestimmtes; somit ist es auch wieder
das Moment der Grundbeziehung und Form.—Dieß ist die absolute
Wechselbeziehung der Form und des Wesens, daß dieses einfache Einheit
des Grundes und des Begründeten, darin aber eben selbst bestimmt oder
Negatives ist, und sich als Grundlage von der Form unterscheidet, aber
so zugleich selbst Grund und Moment der Form wird.
Die Form ist daher das vollendete Ganze der Reflexion; sie enthält auch
diese Bestimmung derselben, aufgehobene zu seyn; daher ist sie ebenso
sehr als sie eine Einheit ihres Bestimmens ist, auch bezogen auf ihr
Aufgehobenseyn, auf ein Anderes, das nicht selbst Form, sondern an dem
sie sey. Als die wesentliche sich auf sich selbst beziehende
Negativität, gegen dieß einfache Negative ist sie das Setzende und
Bestimmende; das einfache Wesen hingegen ist die unbestimmte und
unthätige Grundlage, an welcher die Formbestimmungen das Bestehen oder
die Reflexion in sich haben.—Bei dieser Unterscheidung des Wesens und
der Form pflegt die äußere Reflexion stehen zu bleiben; sie ist
nothwendig, aber dieses Unterscheiden selbst ist ihre Einheit, so wie
diese Grundeinheit das sich von sich abstoßende und zum Gesetztseyn
machende Wesen ist. Die Form ist die absolute Negativität selbst, oder
die negative absolute Identität mit sich, wodurch eben das Wesen nicht
Seyn, sondern Wesen ist. Diese Identität abstrakt genommen, ist das
Wesen gegen die Form; so wie die Negativität abstrakt genommen als das
Gesetztseyn, die einzelne Formbestimmung ist. Die Bestimmung aber, wie
sie sich gezeigt hat, ist in ihrer Wahrheit, die totale sich auf sich
beziehende Negativität, die somit als diese Identität das einfache
Wesen an ihr selbst ist. Die Form hat daher an ihrer eigenen Identität
das Wesen; wie das Wesen an seiner negativen Natur die absolute Form.
Es kann also nicht gefragt werden, wie die Form zum Wesen hinzukomme,
denn sie ist nur das Scheinen desselben in sich selbst, die eigene ihm
inwohnende Reflexion. Die Form ebenso an ihr selbst ist die in sich
zurückkehrende Reflexion, oder das identische Wesen; in ihrem Bestimmen
macht sie die Bestimmung zum Gesetztseyn als Gesetztseyn. —Sie bestimmt
also nicht das Wesen, als ob sie wahrhaft vorausgesetzt, getrennt vom
Wesen sey, denn so ist sie die unwesentliche, rastlos zu Grunde gehende
Reflexionsbestimmung, hiermit ist sie so selbst vielmehr der Grund
ihres Aufhebens oder die identische Beziehung ihrer Bestimmungen. Die
Form bestimmt das Wesen, heißt also, die Form in ihrem Unterscheiden
hebt dieß Unterscheiden selbst auf, und ist die Identität mit sich,
welche das Wesen als das Bestehen der Bestimmung ist; sie ist der
Widerspruch in ihrem Gesetztseyn aufgehoben zu seyn und an diesem
Aufgehobenseyn das Bestehen zu haben; somit der Grund, als das im
Bestimmt- oder Negirtseyn mit sich identische Wesen.
Diese Unterschiede, der Form und des Wesens, sind daher nur Momente der
einfachen Formbeziehung selbst. Aber sie sind näher zu betrachten und
festzuhalten. Die bestimmende Form bezieht sich auf sich als
aufgehobenes Gesetztseyn, sie bezieht sich damit auf ihre Identität als
auf ein Andres. Sie setzt sich als aufgehoben; sie setzt damit ihre
Identität voraus; das Wesen ist nach diesem Momente das Unbestimmte,
dem die Form ein anderes ist. So ist es nicht das Wesen, das die
absolute Reflexion an ihm selbst ist, sondern bestimmt als die formlose
Identität; es ist die Materie.
b. Form und Materie.
Das Wesen wird zur Materie, indem seine Reflexion sich bestimmt, zu
demselben als zu dem formlosen Unbestimmten sich zu verhalten. Die
Materie ist also die einfache unterschiedslose Identität, welche das
Wesen ist, mit der Bestimmung das Andere der Form zu seyn. Sie ist
daher die eigentliche Grundlage oder Substrat der Form, weil sie die
Reflexion in sich der Formbestimmungen oder das Selbstständige
ausmacht, auf das sie sich als auf ihr positives Bestehen beziehen.
Wenn von allen Bestimmungen, aller Form eines Etwas abstrahirt wird, so
bleibt die unbestimmte Materie übrig. Die Materie ist ein schlechthin
Abstraktes. (—Man kann die Materie nicht sehen, fühlen u. s.f.—was man
sieht, fühlt, ist eine bestimmte Materie, d. h. eine Einheit der
Materie und der Form). Diese Abstraktion, aus der die Materie
hervorgeht, ist aber nicht nur ein äußerliches Wegnehmen und Aufheben
der Form, sondern die Form reducirt sich durch sich selbst, wie sich
ergeben hat, zu dieser einfachen Identität.
Ferner setzt die Form eine Materie voraus, auf welche sie sich bezieht.
Aber darum finden sich beide nicht äußerlich und zufällig einander
gegenüber; weder die Materie noch die Form ist aus sich selbst, oder in
anderer Sprache ewig. Die Materie ist das gegen die Form gleichgültige,
aber diese Gleichgültigkeit ist die Bestimmtheit der Identität mit
sich, in welche als in ihre Grundlage die Form zurückgeht. Die Form
setzt die Materie voraus; eben darin, daß sie sich als Aufgehobenes
setzt, somit sich auf diese ihre Identität als auf ein Anderes bezieht.
Umgekehrt ist die Form von der Materie vorausgesetzt; denn diese ist
nicht das einfache Wesen, das unmittelbar selbst die absolute Reflexion
ist, sondern dasselbe bestimmt als das Positive, nämlich das nur ist,
als aufgehobene Negation.—Aber von der andern Seite weil die Form sich
nur als Materie setzt, insofern sie sich selbst aufhebt, somit dieselbe
voraussetzt, ist die Materie auch bestimmt als grundloses Bestehen.
Ebenso ist die Materie nicht bestimmt als der Grund der Form; sondern,
indem die Materie sich setzt als die abstrakte Identität der
aufgehobenen Formbestimmung, ist sie nicht die Identität als Grund, und
die Form insofern gegen sie grundlos. Form und Materie sind somit
bestimmt, die eine wie die andere, nicht gesetzt durch einander, nicht
Grund von einander zu seyn. Die Materie ist vielmehr die Identität des
Grundes und des Begründeten, als Grundlage, welche dieser Formbeziehung
gegenüber steht. Diese ihre gemeinschaftliche Bestimmung der
Gleichgültigkeit ist die Bestimmung der Materie als solcher, und macht
auch die Beziehung beider aufeinander aus. Ebenso die Bestimmung der
Form, die Beziehung als unterschiedener zu seyn, ist auch das andere
Moment des Verhaltens beider zu einander.—Die Materie, das als
gleichgültig Bestimmte, ist das Passive gegen die Form als Thätiges.
Diese ist als das sich auf sich beziehende Negative der Widerspruch in
sich selbst, das sich Auflösende sich von sich Abstoßende und
Bestimmende. Sie bezieht sich auf die Materie, und sie ist gesetzt,
sich auf dieß ihr Bestehen, als auf ein Anderes zu beziehen. Die
Materie hingegen ist gesetzt, sich nur auf sich selbst zu beziehen, und
gleichgültig gegen Anderes zu seyn; aber sie bezieht sich an sich auf
die Form; denn sie enthält die aufgehobene Negativität, und ist nur
Materie durch diese Bestimmung. Sie bezieht sich auf sie nur darum als
auf ein Anderes, weil die Form nicht an ihr gesetzt, weil sie dieselbe
nur an sich ist. Sie enthält die Form in sich verschlossen, und ist die
absolute Empfänglichkeit für sie, nur darum weil sie dieselbe absolut
in ihr hat, weil dieß ihre an sich seyende Bestimmung ist. Die Materie
muß daher formirt werden, und die Form muß sich materialisiren, sich an
der Materie die Identität mit sich oder das Bestehen geben.
2. Die Form bestimmt daher die Materie, und die Materie wird von der
Form bestimmt.—Weil die Form selbst die absolute Identität mit sich
ist, also die Materie in sich enthält; ebenso weil die Materie in ihrer
reinen Abstraktion oder absoluten Negativität die Form in ihr selbst
hat, so ist die Thätigkeit der Form auf die Materie, und das
Bestimmtwerden dieser durch jene vielmehr nur das Aufheben des Scheines
ihrer Gleichgültigkeit und Unterschiedenheit. Diese Beziehung des
Bestimmens ist so die Vermittelung jeder der beiden mit sich durch ihr
eigenes Nichtseyn,—aber diese beiden Vermittelungen sind Eine Bewegung
und die Wiederherstellung ihrer ursprünglichen Identität;—die
Erinnerung ihrer Entäußerung.
Zuerst setzen Form und Materie sich gegenseitig voraus. Wie sich
ergeben hat, heißt dieß so viel, die eine wesentliche Einheit ist
negative Beziehung auf sich selbst, so entzweit sie sich in die
wesentliche Identität bestimmt als die gleichgültige Grundlage, und in
den wesentlichen Unterschied oder Negativität, als die bestimmende
Form. Jene Einheit des Wesens und der Form, die sich als Form und
Materie gegenübersetzen, ist der absolute Grund, der sich bestimmt.
Indem sie sich zu einem Verschiedenen macht, wird die Beziehung um der
zu Grunde liegenden Identität der Verschiedenen willen zur
gegenseitigen Voraussetzung.
Zweitens, die Form als selbstständig ist ohnehin der sich selbst
aufhebende Widerspruch; aber sie ist auch als solcher gesetzt, denn sie
ist zugleich selbstständig und zugleich wesentlich auf ein Anderes
bezogen;—sie hebt sich somit auf. Da sie selbst zweiseitig ist, so hat
auch dieß Aufheben die gedoppeite Seite, erstlich, sie hebt ihre
Selbstständigkeit auf, sie macht sich zu einem Gesetzten, zu einem, das
an einem Andern ist, und dieß ihr Anderes ist die Materie. Zweitens sie
hebt ihre Bestimmtheit gegen die Materie, ihre Beziehung auf dieselbe
somit ihr Gesetztseyn auf, und giebt sich dadurch Bestehen. Indem sie
ihr Gesetztseyn aufhebt, so ist diese ihre Reflexion die eigene
Identität, in welche sie übergeht; indem sie aber diese Identität
zugleich entäußert und als Materie sich gegenübersetzt, so ist jene
Reflexion des Gesetztseyns in sich als Vereinigung mit einer Materie,
an der sie Bestehen erhält; sie geht also in dieser Vereinigung ebenso
sehr mit der Materie als einem Andern,—nach der ersten Seite, daß sie
sich zu einem Gesetzten macht, —als auch darin mit ihrer eigenen
Identität zusammen.
Die Thätigkeit der Form also, wodurch die Materie bestimmt wird,
besteht in einem negativen Verhalten der Form gegen sich selbst. Aber
umgekehrt verhält sie sich damit auch negativ gegen die Materie; allein
dieß Bestimmtwerden der Materie ist ebenso sehr die eigene Bewegung der
Form selbst. Diese ist frei von der Materie, aber sie hebt diese ihre
Selbstständigkeit auf; aber ihre Selbstständigkeit ist die Materie
selbst, denn an dieser hat sie ihre wesentliche Identität. Indem sie
sich also zum Gesetzten macht, so ist dieß ein und dasselbe, daß sie
die Materie zu einem Bestimmten macht.—Aber von der andern Seite
betrachtet, ist die eigene Identität der Form zugleich sich entäußert,
und die Materie ihr Anderes; insofern wird die Materie auch nicht
bestimmt, dadurch, daß die Form ihre eigne Selbstständigkeit aufhebt.
Allein die Materie ist nur selbstständig der Form gegenüber; indem das
Negative sich aufhebt, hebt sich auch das Positive auf. Indem die Form
also sich aufhebt, so fällt auch die Bestimmtheit der Materie weg,
welche sie gegen die Form hat, nämlich das unbestimmte Bestehen zu
seyn.
Dieß, was als Thätigkeit der Form erscheint, ist ferner ebenso sehr die
eigene Bewegung der Materie selbst. Die ansichseyende Bestimmung oder
das Sollen der Materie ist ihre absolute Negativität. Durch diese
bezieht sich die Materie schlechthin nicht nur auf die Form als auf ein
Anderes, sondern dieses Äußere ist die Form, welche sie selbst als
verschlossen in sich enthält. Die Materie ist derselbe Widerspruch an
sich, welchen die Form enthält, und dieser Widerspruch ist wie seine
Auflösung, nur Einer. Die Materie ist aber in sich selbst
widersprechend, weil sie als die unbestimmte Identität mit sich
zugleich die absolute Negativität ist; sie hebt sich daher an ihr
selbst auf, und ihre Identität zerfällt in ihrer Negativität, und diese
erhält an jener ihr Bestehen. Indem also die Materie von der Form als
von einem Äußern bestimmt wird, so erreicht damit sie ihre Bestimmung,
und die Äußerlichkeit des Verhaltens sowohl für die Form als für die
Materie besteht darin, daß jede oder vielmehr ihre ursprüngliche
Einheit in ihrem Setzen zugleich voraussetzend ist; wodurch die
Beziehung auf sich, zugleich Beziehung auf sich als aufgehobenes oder
Beziehung auf sein anderes ist.
Drittens, durch diese Bewegung der Form und Matene ist ihre
ursprüngliche Einheit einer Seits hergestellt, anderer Seits nunmehr
eine gesetzte. Die Materie bestimmt ebensowohl sich selbst, als dieß
Bestimmen ein für sie äußerliches Thun der Form ist; umgekehrt die Form
bestimmt ebenso sehr nur sich oder hat die Materie, die von ihr
bestimmt wird, an ihr selbst, als sie in ihrem Bestimmen sich gegen ein
Anderes verhält; und beides, das Thun der Form und die Bewegung der
Materie ist dasselbe, nur daß jenes ein Thun ist, d. h. die Negativität
als gesetzte, dieß aber Bewegung oder Werden, die Negativität als
ansichseyende Bestimmung. Das Resultat ist daher die Einheit des
Ansichseyns und des Gesetztseyns. Die Materie ist als solche bestimmt,
oder hat nothwendig eine Form, und die Form ist schlechthin materielle,
bestehende Form.
Die Form, insofern sie eine Materie als das ihr Andere voraussetzt, ist
endlich. Sie ist nicht Grund, sondern nur das Thätige. Ebenso ist die
Materie, insofern sie die Form als ihr Nichtseyn voraussetzt, die
endliche Materie, sie ist ebenso wenig Grund ihrer Einheit mit der
Form, sondern nur die Grundlage für die Form. Aber sowohl diese
endliche Materie als die endliche Form hat keine Wahrheit; jede bezieht
sich auf die andere, oder nur ihre Einheit ist ihre Wahrheit. In diese
Einheit gehen diese beiden Bestimmungen zurück, und heben darin ihre
Selbstständigkeit auf; sie erweist sich damit als ihr Grund. Die
Materie ist daher nur insofern Grund ihrer Formbestimmung, als sie
nicht Materie als Materie, sondern die absolute Einheit des Wesens und
der Form ist; ebenso die Form ist nur Grund des Bestehens ihrer
Bestimmungen, insofern sie dieselbe eine Einheit ist. Aber diese eine
Einheit als die absolute Negativität und bestimmter als ausschließende
Einheit ist in ihrer Reflexion voraussetzend; oder es ist Ein Thun, im
Setzen sich als Gesetztes in der Einheit zu erhalten und sich von sich
selbst abzustoßen, sich auf sich als sich, und sich auf sich als auf
ein Anderes zu beziehen. Oder das Bestimmtwerden der Materie durch die
Form ist die Vermittelung des Wesens als Grund mit sich in einer
Einheit, durch sich selbst und durch die Negation seiner selbst.
Die formirte Materie oder die Bestehen habende Form, ist nun nicht nur
jene absolute Einheit des Grundes mit sich, sondern auch die gesetzte
Einheit. Die betrachtete Bewegung ist es, in welcher der absolute Grund
seine Momente zugleich als sich aufhebende und somit als gesetzte
dargestellt hat. Oder die wiederhergestellte Einheit hat in ihrem
Zusammengehen mit sich, sich ebenso sehr von sich selbst abgestoßen und
sich bestimmt; denn ihre Einheit ist als durch Negation zu Stande
gekommen, auch negative Einheit. Sie ist daher die Einheit der Form und
der Materie, als ihre Grundlage, aber als ihre bestimmte Grundlage,
welche formirte Materie, aber gegen Form und Materie zugleich als gegen
aufgehobene und unwesendiche gleichgültig ist. Sie ist der Inhalt.
c. Form und Inhalt.
Die Form steht zuerst dem Wesen gegenüber; so ist sie Grundbeziehung
überhaupt, und ihre Bestimmungen, der Grund und das Begründete. Alsdenn
steht sie der Materie gegenüber; so ist sie bestimmende Reflexion und
ihre Bestimmungen sind die Reflexionsbestimmung selbst und das Bestehen
derselben. Endlich steht sie dem Inhalte gegenüber, so sind ihre
Bestimmungen wieder sie selbst und die Materie. Was vorher das mit sich
Identische war, zuerst der Grund, dann das Bestehen überhaupt, und
zulezt die Materie tritt unter die Herrschaft der Form und ist wieder
eine ihrer Bestimmungen.
Der Inhalt hat erstlich eine Form und eine Materie, die ihm angehören
und wesentlich sind; er ist ihre Einheit. Aber indem diese Einheit
zugleich bestimmte oder gesetzte Einheit ist, so steht er der Form
gegenüber; diese macht das Gesetztseyn aus, und ist gegen ihn das
Unwesentliche. Er ist daher gleichgültig gegen sie; sie begreift sowohl
die Form als solche, als auch die Materie; und er hat also eine Form
und eine Materie, deren Grundlage er ausmacht, und die ihm als bloßes
Gesetztseyn sind.
Der Inhalt ist zweitens das in Form und Materie identische, so daß
diese nur gleichgültige äußerliche Bestimmungen wären. Sie sind das
Gesetztseyn überhaupt, das aber in dem Inhalte in seine Einheit oder
seinen Grund zurückgegangen ist. Die Identität des Inhalts mit sich
selbst ist daher das eine Mal jene gegen die Form gleichgültige
Identität; das andere Mal aber ist sie die Identität des Grundes. Der
Grund ist in dem Inhalte zunächst verschwunden; der Inhalt aber ist
zugleich die negative Reflexion der Formbestimmungen in sich; seine
Einheit, welche zunächst nur die gegen die Form gleichgültige ist, ist
daher auch die formelle Einheit oder die Grundbeziehung als solche. Der
Inhalt hat daher diese zu seiner wesentlichen Form und der Grund
umgekehrt hat einen Inhalt.
Der Inhalt des Grundes ist also der in seine Einheit mit sich
zurückgekehrte Grund; der Grund ist zunächst das Wesen, das in seinem
Gesetztseyn mit sich identisch ist; als verschieden und gleichgültig
gegen sein Gesetztseyn, ist es die unbestimmte, die Materie; aber als
Inhalt ist es zugleich die formirte Identität, und diese Form wird
darum Grundbeziehung, weil die Bestimmungen ihres Gegensatzes im
Inhalte auch als negirte gesetzt sind.—Der Inhalt ist ferner bestimmt
an ihm selbst; nicht nur wie die Materie als das Gleichgültige
überhaupt, sondern als die formirte Materie, so daß die Bestimmungen
der Form ein materielles, gleichgültiges Bestehen haben. Einer Seits
ist der Inhalt die wesentliche Identität des Grundes mit sich in seinem
Gesetztseyn, anderer Seits die gesetzte Identität gegen die
Grundbeziehung; dieß Gesetztseyn, das als Formbestimmung an dieser
Identität ist, ist dem freien Gesetztseyn, das heißt, der Form als
ganzer Beziehung von Grund und Begründetem, gegenüber; diese Form ist
das totale in sich zurückkehrende Gesetztseyn; jene daher nur das
Gesetztseyn als unmittelbares, die Bestimmtheit als solche.
Der Grund hat sich damit überhaupt zum bestimmten Grunde gemacht, und
die Bestimmtheit selbst ist die gedoppelte; erstens der Form und
zweitens des Inhalts. Jene ist seine Bestimmtheit dem Inhalte überhaupt
äußerlich zu seyn, der gegen diese Beziehung gleichgültig ist. Diese
ist die Bestimmtheit des Inhalts, den der Grund hat.
B. Der bestimmte Grund.
a. Der formelle Grund.
Der Grund hat einen bestimmten Inhalt. Die Bestimmtheit des Inhalts
ist, wie sich ergeben, die Grundlage für die Form; das einfache
Unmittelbare gegen die Vermittelung der Form. Der Grund ist negativ
sich auf sich beziehende Identität, welche sich dadurch zum Gesetztseyn
macht; sie bezieht sich negativ auf sich, indem sie identisch in dieser
ihrer Negativität mit sich ist; diese Identität ist die Grundlage oder
der Inhalt der auf diese Weise die gleichgültige oder positive Einheit
der Grundbeziehung ausmacht, und das Vermittelnde derselben ist.
In diesem Inhalte ist zunächst die Bestimmtheit des Grundes und des
Begründeten gegen einander verschwunden. Die Vermittelung ist aber
ferner negative Einheit. Das Negative als an jener gleichgültigen
Grundlage ist die unmittelbare Bestimmtheit derselben, wodurch der
Grund einen bestimmten Inhalt hat. Alsdann aber ist das Negative die
negative Beziehung der Form auf sich selbst. Das Gesetzte einer Seits
liebt sich selbst auf und geht in seinen Grund zurück; der Grund aber,
die wesentliche Selbstständigkeit, bezieht sich negativ auf sich selbst
und macht sich zum Gesetzten. Diese negative Vermittelung des Grundes
und des Begründeten ist die eigenthümliche Vermittelung der Form als
solcher, die formelle Vermittelung. Die beiden Seiten der Form nun,
weil die eine in die andere übergeht, setzen sich damit
gemeinschaftlich in Einer Identität als aufgehobene; sie setzen
dieselbe hierdurch zugleich voraus. Sie ist der bestimmte Inhalt, auf
den sich also die formelle Vermittelung als auf das positive
Vermittelnde durch sich selbst bezieht. Er ist das Identische beider,
und indem sie unterschieden, jedes aber in seinem Unterschiede die
Beziehung auf das andere ist, ist er das Bestehen derselben, eines
jeden als das Ganze selbst.
Hiernach ergiebt sich, daß im bestimmten Grunde dieß vorhanden ist;
erstens, ein bestimmter Inhalt wird nach zwei Seiten betrachtet, das
eine Mal insofern er als Grund, das andere Mal insofern er als
Begründetes gesetzt ist. Er selbst ist gleichgültig gegen diese Form;
er ist in beiden überhaupt nur Eine Bestimmung. Zweitens ist der Grund
selbst so sehr Moment der Form als das durch ihn gesetzte; dieß ist
ihre Identität der Form nach. Es ist gleichgültig, welche von beiden
Bestimmungen zum Ersten gemacht wird, von dem als dem Gesetzten zum
Andern als zum Grunde, oder von dem als dem Grunde zum Andern als zum
Gesetzten übergegangen wird. Das Begründete für sich betrachtet, ist
das Aufheben seiner selbst; damit macht es sich einer Seits zum
Gesetzten, und ist zugleich Setzen des Grundes. Dieselbe Bewegung ist
der Grund als solcher, er macht sich zum Gesetzten, dadurch wird er
Grund von etwas, das heißt, darin ist er sowohl als Gesetztes, wie auch
erst als Grund vorhanden. Daß ein Grund ist, davon ist das Gesetzte der
Grund, und umgekehrt ist hiermit der Grund Gesetztes. Die Vermittelung
fängt ebenso sehr von dem einen als von dem andern an, jede Seite ist
so sehr Grund als Gesetztes, und jede die ganze Vermittelung oder die
ganze Form.—Diese ganze Form ist ferner selbst als das mit sich
identische, die Grundlage der Bestimmungen, welche die beiden Seiten
des Grundes und des Begründeten sind, Form und Inhalt sind so selbst
eine und dieselbe Identität.
Um dieser Identität des Grundes und Begründeten willen, sowohl dem
Inhalte als der Form nach, ist der Grund zureichend (das Zureichende
auf dieß Verhältniß eingeschränkt); es ist nichts im Grunde, was nicht
im Begründeten ist, so wie nichts im Begründeten, was nicht im Grunde
ist. Wenn nach einem Grunde gefragt wird, will man dieselbe Bestimmung,
die der Inhalt ist, doppelt sehen, das eine Mal in der Form des
Gesetzten, das andere Mal in der des in sich reflektirten Daseyns, der
Wesentlichkeit.
Insofern nun im bestimmten Grunde Grund und Begründetes beide die ganze
Form, und ihr Inhalt zwar ein bestimmter, aber einer und derselbe ist,
so ist der Grund in seinen beiden Seiten noch nicht real bestimmt, sie
haben keinen verschiedenen Inhalt; die Bestimmtheit ist erst einfache,
noch nicht an die Seiten übergegangene Bestimmtheit; es ist der
bestimmte Grund erst in seiner reinen Form, der formelle Grund,
vorhanden.—Weil der Inhalt nur diese einfache Bestimmtheit ist, die
nicht die Form der Grundbeziehung an ihr selbst hat, so ist sie der mit
sich identische Inhalt, gegen die Form gleichgültig und diese ihm
äußerlich; er ist ein Anderes als sie.
Anmerkung.
Wenn die Reflexion über bestimmte Gründe sich an diejenige Form des
Grundes hält, welche sich hier ergeben hat, so bleibt die Angabe eines
Grundes ein bloßer Formalismus und leere Tautologie, welche denselben
Inhalt in der Form der Reflexion in sich, der Wesentlichkeit,
ausdrückt, der schon in der Form des unmittelbaren, als gesetzt
betrachteten Daseyns vorhanden ist. Ein solches Angeben von Gründen ist
deswegen von derselben Leerheit begleitet, als das Reden nach dem Satze
der Identität. Die Wissenschaften, vornemlich die physikalischen, sind
mit den Tautologien dieser Art angefüllt, welche gleichsam ein Vorrecht
der Wissenschaft ausmachen.—Es wird z. B. als der Grund, daß die
Planeten sich um die Sonne bewegen, die anziehende Kraft der Erde und
Sonne gegen einander angegeben. Es ist damit dem Inhalt nach nichts
Anders ausgesprochen, als was das Phänomen, nämlich die Beziehung
dieser Körper auf einander in ihrer Bewegung, enthält, nur in der Form
von in sich reflektirter Bestimmung, von Kraft. Wenn danach gefragt
wird, was die anziehende Kraft für eine Kraft sey, so ist die Antwort,
daß sie die Kraft ist, welche macht, daß sich die Erde um die Sonne
bewegt; das heißt, sie hat durchaus denselben Inhalt, als das Daseyn,
dessen Grund sie seyn soll; die Beziehung der Erde und der Sonne in
Rüksicht der Bewegung ist die identische Grundlage des Grundes und des
Begründeten.—Wenn eine Krystallisationsform dadurch erklärt wird, daß
sie ihren Grund in dem besondern Arrangement habe, in das die Molecules
zu einander treten, so ist die daseyende Krystallisation dieß
Arrangement selbst, welches als Grund ausgedrückt wird. Im gewöhnlichen
Leben gelten diese Ätiologieen, auf welche die Wissenschaften das
Privilegium haben, für das, was sie sind, für ein tautologisches,
leeres Gerede. Wenn auf die Frage, warum dieser Mensch in die Stadt
reise, der Grund angegeben wird, weil in der Stadt sich eine anziehende
Kraft befinde, die ihn dahin treibe, so gilt diese Art des Antwortens
für abgeschmackt, die in den Wissenschaften sanctionirt ist.—Leibnitz
warf der newtonischen anziehenden Kraft vor, daß sie eine solche
verborgene Qualität sey, als die Scholastiker zum Behuf des Erklärens
gebrauchten. Man müßte ihr eher das Gegentheil zum Vorwurf machen, daß
sie eine zu bekannte Qualität sey; denn sie hat keinen andern Inhalt,
als die Erscheinung selbst.—Wodurch sich diese Erklärungsweise eben
empfiehlt, ist ihre große Deutlichkeit und Begreiflichkeit; denn es ist
nichts deutlicher und begreiflicher, als daß z. E. eine Pflanze ihren
Grund in einer vegetativen, d. h. Pflanzen hervorbringenden Kraft
habe.—Eine occulte Qualität könnte sie nur in dem Sinne genannt werden,
als der Grund einen andern Inhalt haben soll, als das zu Erklärende;
ein solcher ist nicht angegeben; insofern ist jene zum Erklären
gebrauchte Kraft allerdings ein verborgener Grund, als ein Grund, wie
er gefordert wird, nicht angegeben ist. Es wird durch diesen
Formalismus so wenig etwas erklärt, als die Natur einer Pflanze erkannt
wird, wenn ich sage, daß sie eine Pflanze ist; bei aller Deutlichkeit
dieses Satzes, oder daß sie ihren Grund in einer Pflanzen
hervorbringenden Kraft habe, kann man dieß deswegen eine sehr occulte
Erklärungsweise nennen.
Zweitens, der Form nach, kommen in dieser Erklärungsweise die beiden
entgegengesetzten Richtungen der Grundbeziehung vor, ohne in ihrem
bestimmten Verhältnisse erkannt zu seyn. Der Grund ist eines Theils
Grund, als die in sich reflektirte Inhaltsbestimmung des Daseyns, das
er begründet, andern Theils ist er das Gesetzte. Er ist das, woraus das
Daseyn begriffen werden soll; umgekehrt aber wird von diesem auf ihn
geschlossen und er aus dem Daseyn begriffen. Das Hauptgeschäfte dieser
Reflexion besteht nämlich darin, aus dem Daseyn die Gründe zu finden,
das heißt, das unmittelbare Daseyn in die Form des Reflektirtseyns
umzusetzen; der Grund statt an und für sich und selbstständig zu seyn,
ist somit vielmehr das Gesetzte und Abgeleitete. Weil er nun durch dieß
Verfahren nach dem Phänomen eingerichtet ist, und seine Bestimmungen
auf diesem beruhen, so fließt dieses freilich ganz glatt und mit
günstigem Winde aus seinem Grunde aus. Aber die Erkenntniß ist
hierdurch nicht vom Flecke gekommen; sie treibt sich in einem
Unterschiede der Form herum, den dieß Verfahren selbst umkehrt und
aufhebt. Eine der Hauptschwierigkeiten, sich in die Wissenschaften
einzustudiren, worin dieß Verfahren herrschend ist, beruht deswegen auf
dieser Verkehrtheit der Stellung, das als Grund vorauszuschicken, was
in der That abgeleitet ist und indem zu den Folgen fortgegangen wird,
in ihnen in der That erst den Grund jener seyn sollenden Gründe
anzugeben. Es wird in der Darstellung mit den Gründen angefangen, sie
werden als Principien und erste Begriffe in die Luft hingestellt; sie
sind einfache Bestimmungen, ohne alle Nothwendigkeit an und für sich
selbst; das Folgende soll auf sie gegründet werden. Wer daher in
dergleichen Wissenschaften eindringen will, muß damit anfangen, sich
jene Gründe zu inkulkiren; ein Geschäft, das der Vernunft sauer
ankommt, weil sie Grundloses als Grundlage gelten lassen soll. Am
besten kommt derjenige fort, der sich ohne vieles Nachdenken die
Principien als gegebene gefallen läßt, und sie von nun an als
Grundregeln seines Verstandes gebraucht. Ohne diese Methode kann man
den Anfang nicht gewinnen; ebenso wenig läßt sich ohne sie ein Fortgang
machen. Dieser aber hindert sich nun dadurch, daß in ihnen der
Gegenstoß der Methode zum Vorschein kommt, die im Folgenden das
Abgeleitete aufzeigen will, das aber in der That erst die Gründe zu
jenen Voraussetzungen enthält. Ferner weil das Folgende sich als das
Daseyn zeigt, aus welchem der Grund abgeleitet wurde, so giebt dieß
Verhältniß, in dem das Phänomen aufgeführt wird, ein Mißtrauen gegen
die Darstellung desselben; denn es zeigt sich nicht in seiner
Unmittelbarkeit ausgedrückt, sondern als Beleg des Grundes. Weil aber
dieser hinwieder aus jenem hergeleitet ist, verlangt man es vielmehr in
seiner Unmittelbarkeit zu sehen, um den Grund aus ihm beurtheilen zu
können. Man weiß daher in solcher Darstellung, worin das eigentlich
Begründende als Abgeleitetes vorkommt, nicht, weder wie man mit dem
Grunde, noch wie man mit dem Phänomen daran ist. Die Ungewißheit wird
dadurch vermehrt, besonders wenn der Vortrag nicht streng konsequent,
sondern mehr ehrlich ist, daß sich allenthalben Spuren und Umstände des
Phänomens verrathen, die auf Mehreres und oft ganz Anderes hindeuten,
als bloß in den Principien enthalten ist. Die Verwirrung wird endlich
noch größer, indem reflektirte, und bloß hypothetische Bestimmungen mit
unmittelbaren Bestimmungen des Phänomens selbst vermischt werden, wenn
jene auf eine Art ausgesprochen sind, als ob sie der unmittelbaren
Erfahrung angehörten. So kann wohl mancher, der mit ehrlichem Glauben
zu diesen Wissenschaften hinzutritt, der Meinung seyn, die Molecules,
die leeren Zwischenräume, die Fliehkraft, der Äther, der vereinzelnte
Lichtstrahl, die elektrische, magnetische Materie und noch eine Menge
dergleichen seyen Dinge oder Verhältnisse, die, nach der Art, wie von
ihnen als unmittelbaren Daseynsbestimmungen gesprochen wird, in der
That in der Wahrnehmung vorhanden seyen. Sie dienen als erste Gründe
für Anderes, wer den als Wirklichkeiten ausgesprochen, und
zuversichtlich angewendet; man läßt sie auf guten Glauben hin dafür
gelten, ehe man inne wird, daß sie vielmehr aus dem, was sie begründen
sollen, geschlossene Bestimmungen, von einer unkritischen Reflexion
abgeleitete Hypothesen und Erdichtungen sind. In der That befindet man
sich in einer Art von Hexenkreise, worin Bestimmungen des Daseyns und
Bestimmungen der Reflexion, Grund und Begründetes, Phänomene und
Phantome in unausgeschiedener Gesellschaft durch einander laufen und
gleichen Rang mit einander geniessen.
Bei dem formellen Geschäfte dieser Erklärungsweise aus Gründen, hört
man zugleich auch wieder, alles Erklärens aus den wohlbekannten Kräften
und Materien ungeachtet, sagen, daß wir das innre Wesen dieser Kräfte
und Materien selbst nicht kennen. Es ist hierin nur das Geständniß zu
sehen, daß dieses Begründen sich selbst völlig ungenügend ist; daß es
selbst etwas ganz Anderes fordere, als solche Gründe. Es ist dann nur
nicht abzusehen, wozu sich denn diese Bemühung mit diesem Erklären
gemacht, warum nicht das Andere gesucht, oder jenes Erklären wenigstens
bei Seite gethan, und bei den einfachen Thatsachen stehen geblieben
wird.
b. Der reale Grund.
Die Bestimmtheit des Grundes, ist, wie sich gezeigt hat, eines Theils
Bestimmtheit der Grundlage oder Inhaltsbestimmung; andern Theils das
Andersseyn in der Grundbeziehung selbst, nämlich die Unterschiedenheit
ihres Inhalts und der Form; die Beziehung von Grund und Begründetem
verläuft sich als eine äußerliche Form an dem Inhalt, der gegen diese
Bestimmungen gleichgültig ist.—In der That aber sind beide einander
nicht äußerlich; denn der Inhalt ist dieß, die Identität des Grundes
mit sich selbst im Begründeten, und des Begründeten im Grunde zu seyn.
Die Seite des Grundes hat sich gezeigt, selbst ein Gesetztes, und die
Seite des Begründeten, selbst Grund zu seyn; jede ist an ihr selbst
diese Identität des Ganzen. Weil sie aber zugleich der Form angehören
und ihre bestimmte Unterschiedenheit ausmachen, so ist jede in ihrer
Bestimmtheit die Identität des Ganzen mit sich. Jede hat somit einen
gegen die andere verschiedenen Inhalt.—Oder von Seite des Inhalts
betrachtet, weil er die Identität als der Grundbeziehung mit sich ist,
hat er wesentlich diesen Formunterschied an ihm selbst, und ist als
Grund ein anderer, denn als Begründetes.
Darin nun, daß Grund und Begründetes einen verschiedenen Inhalt haben,
hat die Grundbeziehung aufgehört, eine formale zu seyn; der Rückgang in
den Grund, und das Hervorgehen aus ihm zum Gesetzten ist nicht mehr die
Tautologie; der Grund ist realisirt. Man verlangt daher, wenn man nach
einem Grund fragt, eigentlich für den Grund eine andere
Inhaltsbestimmung als diejenige ist, nach deren Grund man fragt.
Diese Beziehung bestimmt sich nun weiter. Insofern nämlich ihre beide
Seiten verschiedener Inhalt sind, sind sie gleichgültig gegen einander;
jede ist eine unmittelbare mit sich identische Bestimmung. Ferner als
Grund und Begründetes auf einander bezogen, ist der Grund das in dem
Andern als in seinem Gesetztseyn in sich reflektirte; der Inhalt also,
welchen die Seite des Grundes hat, ist ebenso im Begründeten; dieses
als das Gesetzte hat nur in jenem seine Identität mit sich und sein
Bestehen. Außer diesem Inhalte des Grundes hat aber das Begründete
nunmehr auch seinen eigenthümlichen, und ist somit die Einheit von
einem zweifachen Inhalt. Diese nun ist zwar als Einheit unterschiedener
deren negative Einheit, aber weil es gegen einander gleichgültige
Inhaltsbestimmungen sind, ist sie nur ihre leere, an ihr selbst
inhaltslose Beziehung, nicht ihre Vermittelung; ein Eins oder Etwas als
äußerliche Verknüpfung derselben.
Es ist also in der realen Grundbeziehung das doppelte vorhanden, einmal
die Inhaltsbestimmung, welche Grund ist, in dem Gesetztseyn mit sich
selbst kontinuirt, so daß sie das einfach Identische des Grundes und
Begründeten ausmacht; das Begründete enthält so den Grund vollkommen in
sich, ihre Beziehung ist unterschiedslose wesentliche Gediegenheit. Was
im Begründeten zu diesem einfachen Wesen noch hinzukommt, ist daher nur
eine unwesentliche Form, äußerliche Inhaltsbestimmungen, die als solche
vom Grunde frei, und eine unmittelbare Mannigfaltigkeit sind. Von
diesem Unwesentlichen ist also jenes Wesentliche nicht der Grund, noch
ist es Grund von der Beziehung beider aufeinander in dem Begründeten.
Es ist ein positiv Identisches, das dem Begründeten inwohnt, aber sich
darin in keinen Formunterschied setzt, sondern als sich auf sich selbst
beziehender Inhalt gleichgültige positive Grundlage ist.—Fürs andere
ist das mit dieser Grundlage im Etwas Verknüpfte ein gleichgültiger
Inhalt, aber als die unwesentliche Seite. Die Hauptsache ist die
Beziehung der Grundlage und der unwesentlichen Mannigfaltigkeit. Diese
Beziehung aber, weil die bezogenen Bestimmungen gleichgültiger Inhalt
sind, ist auch nicht Grund; eine ist zwar als wesentlicher, das Andere
nur als unwesentlicher oder gesetzter Inhalt bestimmt, aber als sich
auf sich beziehender Inhalt ist beiden diese Form äußerlich. Das Eins
des Etwas, das ihre Beziehung ausmacht, ist deswegen nicht
Formbeziehung, sondern nur ein äußerliches Band, das den unwesentlichen
mannigfaltigen Inhalt nicht als gesetzten enthält; es ist also
gleichfalls nur Grundlage.
Der Grund, wie er als realer sich bestimmt, zerfällt hiermit um der
Inhaltsverschiedenheit willen, die seine Realität ausmacht, in
äußerliche Bestimmungen. Die beiden Beziehungen, der wesentliche
Inhalt, als die einfache unmittelbare Identität des Grundes und des
Begründeten; und dann das Etwas, als die Beziehung des unterschiedenen
Inhalts, sind zwei verschiedene Grundlagen; die mit sich identische
Form des Grundes, daß Dasselbe das eine Mal als Wesentliches, das
andere Mal als Gesetztes sey, ist verschwunden; die Grundbeziehung ist
so sich selbst äußerlich geworden.
Es ist daher nun ein äußerlicher Grund, welcher verschiedenen Inhalt in
Verknüpfung bringt und es bestimmt, welcher der Grund und welcher das
durch ihn Gesetzte sey; in dem beiderseitigen Inhalte selbst liegt
diese Bestimmung nicht. Der reale Grund ist daher Beziehung auf
Anderes, einer Seits des Inhalts auf andern Inhalt, anderer Seits der
Grundbeziehung selbst (der Form) auf Anderes, nämlich auf ein
Unmittelbares, nicht durch sie Gesetztes.
Anmerkung.
Die formelle Grundbeziehung enthält nur Einen Inhalt für Grund und
Begründetes, in dieser Identität liegt ihre Nothwendigkeit, aber
zugleich ihre Tautologie. Der reale Grund enthält einen verschiedenen
Inhalt, damit tritt aber die Zufälligkeit und Äußerlichkeit der
Grundbeziehung ein. Einer Seits ist dasjenige, was als das Wesentliche
und deswegen als die Grundbestimmung betrachtet wird, nicht Grund der
anderen Bestimmungen, die mit ihr verknüpft sind. Anderer Seits ist es
auch unbestimmt, welche von mehrern Inhaltsbestimmungen eines konkreten
Dinges als die wesentliche und als Grund angenommen werden soll; die
Wahl ist daher zwischen ihnen frei. So ist in ersterer Rücksicht z.B.
der Grund eines Hauses die Unterlage desselben; wodurch diese Grund
ist, ist die der sinnlichen Materie inwohnende Schwere, das sowohl in
dem Grunde als dem begründeten Hause schlechthin Identische. Daß an der
schweren Materie nun ein solcher Unterschied ist, wie der einer
Unterlage und einer davon unterschiedenen Modifikation, wodurch sie
eine Wohnung ausmacht, ist dem Schweren selbst vollkommen gleichgültig,
seine Beziehung auf die anderen Inhaltsbestimmungen des Zwecks, der
Einrichtung des Hauses u.s.f. ist ihm äußerlich; es ist daher wohl
Grundlage, aber nicht Grund derselben. Die Schwere ist so sehr als
Grund, daß ein Haus steht, auch Grund, daß ein Stein fällt; der Stein
hat diesen Grund, die Schwere, in sich; aber daß er eine weitere
Inhaltsbestimmung hat, wodurch er nicht bloß ein Schweres, sondern
Stein ist, ist der Schwere äußerlich; es ist ferner durch ein Anderes
gesetzt, daß er von dem Körper vorher entfernt worden sey, auf welchen
er fällt, wie auch die Zeit und der Raum und deren Beziehung, die
Bewegung, ein anderer Inhalt als die Schwere sind, und ohne sie (wie
man zu sprechen pflegt) vorgestellt werden können, folglich nicht
wesentlich durch sie gesetzt sind.—Sie ist auch so sehr Grund, daß ein
Projektil die dem Fallen entgegengesetzte Wurfbewegung nacht. —Aus der
Verschiedenheit der Bestimmungen, deren Grund sie ist, erhellt, daß ein
Anderes zugleich erfordert wird, welches sie zum Grunde dieser oder
einer andern Bestimmung macht.-Wenn von der Natur gesagt wird, daß sie
der Grund der Welt ist, so ist das, was Natur genannt wird, einer Seits
eins mit der Welt, und die Welt nichts als die Natur selbst. Aber sie
sind auch unterschieden, so daß die Natur mehr das Unbestimmte, oder
wenigstens nur das in den allgemeinen Unterschieden, welche Gesetze
sind, bestimmte, mit sich identische Wesen der Welt ist, und zur Natur,
um Welt zu seyn, noch eine Mannigfaltigkeit von Bestimmungen äußerlich
hinzukommt. Diese aber haben ihren Grund nicht in der Natur als
solcher, sie ist vielmehr das gegen sie als Zufälligkeiten
Gleichgültige.—Es ist dasselbe Verhältniß, wenn Gott als Grund der
Natur bestimmt wird. Als Grund ist er ihr Wesen, sie enthält es in ihr
und ist ein identisches mit ihm; aber sie hat noch eine weitere
Mannigfaltigkeit, die von dem Grunde selbst unterschieden ist; sie ist
das Dritte, worin dieses beide Verschiedene verknüpft ist; jener Grund
ist weder Grund der von ihm verschiedenen Mannigfaltigkeit noch seiner
Verknüpfung mit ihr. Die Natur wird daher nicht aus Gott als dem Grunde
erkannt, denn so wäre er nur ihr allgemeines Wesen, der sie nicht, wie
sie bestimmtes Wesen und Natur ist, enthält.
Das Angeben von realen Gründen wird also um dieser
Inhaltsverschiedenheit des Grundes oder eigentlich der Grundlage und
dessen, was mit ihm im Begründeten verbunden ist, ebenso sehr ein
Formalismus, als der formale Grund selbst. In diesem ist der mit sich
identische Inhalt gleichgültig gegen die Form; im realen Grunde findet
dieß gleichfalls Statt. Dadurch ist nun ferner der Fall, daß er es
nicht an ihm selbst enthält, welche der mannigfaltigen Bestimmungen als
die wesentliche genommen werden soll. Etwas ist ein Konkretes von
solchen mannigfaltigen Bestimmungen, die sich gleich beständig und
bleibend an ihm zeigen. Die eine kann daher so sehr wie die andere als
Grund bestimmt werden; nämlich als die wesentliche, in Vergleichung mit
welcher alsdann die andere nur ein Gesetztes sey. Es verbindet sich
damit das vorhin Erwähnte, daß, wenn eine Bestimmung vorhanden ist, die
in einem Falle als Grund einer andern angesehen wird, daraus nicht
folgt, daß diese andere in einem andern Falle oder überhaupt, mit ihr
gesetzt sey.—Die Strafe z.B. hat die mannigfaltigen Bestimmungen, daß
sie Wiedervergeltung, ferner abschreckendes Beispiel, daß sie ein vom
Gesetz zur Abschreckung Angedrohtes, auch ein den Verbrecher zur
Besinnung und Besserung Bringendes ist. Jede dieser verschiedenen
Bestimmungen ist als Grund der Strafe betrachtet worden, weil jede eine
wesentliche Bestimmung ist, und dadurch die anderen als von ihr
unterschieden, gegen sie nur als Zufälliges bestimmt werden. Diejenige
aber, die als Grund angenommen wird, ist noch nicht die ganze Strafe
selbst; dieses Konkrete enthält auch jene anderen, die mit ihr darin
nur verknüpft sind, ohne daß sie in ihr ihren Grund hätten.—Oder ein
Beamter hat Amts-Geschicklichkeit, steht als Individuum in
Verwandschaft, hat diese und jene Bekanntschaft, einen besondern
Charakter, war in diesen und jenen Umständen und Gelegenheiten, sich zu
zeigen, u.s.f. Es kann jede dieser Eigenschaften Grund seyn, oder als
solcher angesehen werden, daß er dieß Amt hat; sie sind ein
verschiedener Inhalt, der in einem Dritten verbunden ist; die Form, als
das Wesentliche und als das Gesetzte gegeneinander bestimmt zu seyn,
ist demselben äußerlich. Jede dieser Eigenschaften ist dem Beamten
wesentlich, weil er durch sie das bestimmte Individuum ist, welches er
ist; insofern das Amt als eine äußerliche gesetzte Bestimmung
betrachtet werden kann, kann jede gegen dieses als Grund bestimmt, aber
auch selbst umgekehrt können jene als gesetzte, und das Amt als Grund
derselben angesehen werden. Wie sie sich wirklich, d. h. im einzelnen
Fall, verhalten, dieß ist eine der Grundbeziehung und dem Inhalte
selbst, äußerliche Bestimmung; es ist ein Drittes, was ihnen die Form
von Grund und Begründetem ertheilt.
So kann überhaupt jedes Daseyn mancherlei Gründe haben, jede seiner
Inhaltsbestimmungen durchdringt als mit sich identisch das konkrete
Ganze, und läßt sich daher als wesentlich betrachten; den mancherlei
Rüksichten d. h. Bestimmungen, die außer der Sache selbst liegen, ist
um der Zufälligkeit der Verknüpfungsweise Thür und Thor unendlich
aufgethan.—Ob ein Grund diese oder jene Folge habe, ist deswegen ebenso
zufällig. Die moralischen Beweggründe z.B. sind wesentliche
Bestimmungen der sittlichen Natur, aber das, was aus ihnen folgt, ist
zugleich eine von ihnen verschiedene Äußerlichkeit, die aus ihnen
folgt, und auch nicht folgt; erst durch ein Drittes kommt sie zu ihnen
hinzu. Genauer ist dieß so zu nehmen, daß es der moralischen
Bestimmung, wenn sie Grund ist, nicht zufällig sey, eine Folge oder ein
Begründetes zu haben, aber ob sie überhaupt zum Grund gemacht werde
oder nicht. Allein da auch wieder der Inhalt, der ihre Folge ist, wenn
sie zum Grund gemacht worden, die Natur der Äußerlichkeit hat, kann er
unmittelbar durch eine andere Äußerlichkeit aufgehoben werden. Aus
einem moralischen Beweggrunde kann also eine Handlung hervorgehen oder
auch nicht. Umgekehrt kann eine Handlung mancherlei Gründe haben; sie
enthält als ein Konkretes mannigfaltige wesentliche Bestimmungen, deren
jede deswegen als Grund angegeben werden kann. Das Aufsuchen und
Angeben von Gründen, worin vornemlich das Raisonnement besteht, ist
darum ein endloses Herumtreiben, das keine letzte Bestimmung enthält;
es kann von allem und jeden einer und mehrere gute Gründe angegeben
werden, so wie von seinem Entgegengesetzten, und es können eine Menge
Gründe vorhanden seyn, ohne daß aus ihnen etwas erfolgt. Was Sokrates
und Plato Sophisterei nennen, ist nichts anderes als das Raisonnement
aus Gründen; Plato setzt demselben die Betrachtung der Idee, d. h. der
Sache an und für sich selbst, oder in ihrem Begriffe entgegen. Die
Gründe sind nur von wesentlichen Inhaltsbestimmungen, Verhältnissen und
Rüksichten genommen, deren jede Sache, gerade wie auch ihr Gegentheil,
mehrere hat; in ihrer Form der Wesentlichkeit gilt die eine so gut als
die andere; weil sie nicht den ganzen Umfang der Sache enthält, ist sie
einseitiger Grund, deren die anderen besondern Seiten wieder besondere
haben, und wovon keiner die Sache, welche ihre Verknüpfung ausmacht und
sie alle enthält, erschöpft; keiner ist zureichender Grund, d. h. der
Begriff
c. Der vollständige Grund.
1. Im realen Grunde sind der Grund als Inhalt, und als Beziehung, nur
Grundlagen. Jener ist nur gesetzt als wesentlich und als Grund; die
Beziehung ist das Etwas des Begründeten, als das unbestimmte Substrat
eines verschiedenen Inhalts, eine Verknüpfung desselben, die nicht
seine eigne Reflexion, sondern eine äußerliche und somit nur eine
gesetzte ist. Die reale Grundbeziehung ist daher vielmehr der Grund als
aufgehobener; sie macht somit vielmehr die Seite des Begründeten oder
des Gesetztseyns aus. Als Gesetztseyn aber ist nun der Grund selbst in
seinen Grund zurückgegangen; er ist nun ein Begründetes, das einen
andern Grund hat. Dieser bestimmt sich hierdurch so, daß er erstlich
das mit dem realen Grunde als seinem Begründeten Identische ist; beide
Seiten haben nach dieser Bestimmung einen und denselben Inhalt; die
zwei Inhaltsbestimmungen und deren Verknüpfung im Etwas befinden sich
gleichfalls im neuen Grunde. Aber zweitens der neue Grund, in welchen
sich jene nur gesetzte äußerliche Verknüpfung aufgehoben hat, ist als
ihre Reflexion in sich die absolute Beziehung der zwei
Inhaltsbestimmungen.
Dadurch daß der reale Grund selbst in seinen Grund zurückgegangen ist,
stellt sich an ihm die Identität des Grundes und Begründeten, oder der
formelle Grund wieder her. Die entstandene Grundbeziehung ist darum die
vollständige, die den formellen und realen Grund zugleich in sich
enthält und die im letztern gegen einander unmittelbaren
Inhaltsbestimmungen vermittelt.
2. Die Grundbeziehung hat sich hiermit folgendermassen näher bestimmt.
Erstens Etwas hat einen Grund; es enthält die Inhaltsbestimmung, welche
der Grund ist, und noch eine zweite als durch ihn gesetzte. Aber als
gleichgültiger Inhalt, ist die eine nicht an ihr selbst Grund, die
andere nicht an ihr selbst das Begründete von jener, sondern diese
Beziehung ist in der Unmittelbarkeit des Inhalts als eine aufgehobene
oder gesetzte, und hat als solche in einer andern ihren Grund. Diese
zweite Beziehung als nur der Form nach unterschieden, hat denselben
Inhalt als die erstere, nämlich die beiden Inhaltsbestimmungen, ist
aber die unmittelbare Verknüpfung derselben. Indem jedoch das
Verknüpfte überhaupt verschiedener Inhalt, somit gegen einander
gleichgültige Bestimmung ist, ist sie nicht ihre wahrhaft absolute
Beziehung, daß die eine der Bestimmungen das im Gesetztseyn mit sich
Identische, die andere nur dieß Gesetztseyn desselben Identischen wäre;
sondern ein Etwas trägt sie und macht ihre nicht reflektirte, sondern
nur unmittelbare Beziehung aus, welche daher nur relativer Grund gegen
die Verknüpfung im andern Etwas ist. Die beiden Etwas sind also die
zwei unterschiedenen Beziehungen von Inhalt, die sich ergeben haben.
Sie stehen in der identischen Grundbeziehung der Form; sie sind ein und
derselbe ganze Inhalt, nämlich die zwei Inhaltsbestimmungen und deren
Beziehung; unterschieden sind sie nur durch die Art dieser Beziehung,
die in dem einen unmittelbare, in dem andern gesetzte Beziehung ist;
wodurch sich das eine von dem Andern nur der Form nach als Grund und
Begründetes unterscheidet.—Zweitens ist diese Grundbeziehung nicht nur
formell, sondern auch real. Der formelle Grund geht in den realen über,
wie sich gezeigt hat; die Momente der Form reflektiren sich in sich
selbst; sie sind ein selbstständiger Inhalt, und die Grundbeziehung
enthält auch einen eigenthümlichen Inhalt als Grund und einen als
Begründetes. Der Inhalt macht zuerst die unmittelbare Identität der
beiden Seiten des formellen Grundes aus, so haben sie einen und
denselben Inhalt. Aber er hat auch die Form an ihm selbst und ist so
gedoppelter Inhalt, der sich als Grund und Begründetes verhält. Die
eine der zwei Inhaltsbestimmungen der beiden Etwas ist daher bestimmt,
als ihnen nicht bloß gemeinschaftlich nach äußerer Vergleichung,
sondern ihr identisches Substrat und die Grundlage ihrer Beziehung zu
seyn. Gegen die andere Inhaltsbestimmung ist sie die wesentliche und
Grund derselben als der gesetzten, nämlich in dem Etwas, dessen
Beziehung die begründete ist. Im ersten Etwas, das die Grundbeziehung
ist, ist auch diese zweite InhaltsBestimmung unmittelbar und an sich
mit der ersten verknüpft. Das andere Etwas aber enthält nur die eine an
sich als das, worin es mit dem ersten Etwas unmittelbar identisch ist,
die andere aber als die in ihm gesetzte. Die erstere Inhaltsbestimmung
ist Grund derselben dadurch, daß sie in dem ersten Etwas ursprünglich
mit der andern Inhaltsbestimmung verknüpft ist.
Die Grundbeziehung der Inhaltsbestimmungen im zweiten Etwas ist so
durch die erste an sich seyende Beziehung des ersten Etwas vermittelt.
Der Schluß ist, weil in einem Etwas die Bestimmung B mit der Bestimmung
A an sich verknüpft ist, so ist im zweiten Etwas, dem nur die eine
Bestimmung A unmittelbar zukommt, auch B damit verknüpft. Im zweiten
Etwas ist nicht nur diese zweite Bestimmung mittelbar, sondern auch daß
seine unmittelbare Grund ist, ist vermittelt, nämlich durch ihre
ursprüngliche Beziehung auf B im ersten Etwas. Diese Beziehung ist
somit Grund des Grundes A, und die ganze Grundbeziehung ist zweiten
Etwas als Gesetztes oder Begründetes.
3. Der reale Grund zeigt sich als die sich äußerliche Reflexion des
Grundes; die vollständige Vermittelung desselben ist die
Wiederherstellung seiner Identität mit sich. Aber indem diese dadurch
zugleich die Äußerlichkeit des realen Grundes erhalten hat, so ist die
Formelle Grundbeziehung in dieser Einheit ihrer selbst und des realen
Grundes, ebenso sehr sich setzender als sich aufhebender Grund; die
Grundbeziehung vermittelt sich durch ihre Negation mit sich. Erstlich
ist der Grund als die ursprüngliche Beziehung, Beziehung von
unmittelbaren Inhaltsbestimmungen. Die Grundbeziehung hat als
wesentliche Form zu ihren Seiten solche, welche aufgehobene oder
Momente sind. Daher als Form unmittelbarer Bestimmungen ist sie die mit
sich identische Beziehung zugleich als Beziehung ihrer Negation; somit
ist sie Grund nicht an und für sich selbst, sondern als Beziehung auf
die aufgehobene Grundbeziehung.—Zweitens die aufgehobene Beziehung oder
das Unmittelbare, das in der ursprünglichen und der gesetzten Beziehung
die identische Grundlage ist, ist realer Grund gleichfalls nicht an und
für sich selbst, sondern es ist durch jene ursprüngliche Verknüpfung
gesetzt, daß es Grund sey.-Die Grundbeziehung in ihrer Totalität ist
somit wesentlich voraussetzende Reflexion; der formelle Grund setzt die
unmittelbare Inhaltsbestimmung voraus, und diese als realer Grund setzt
die Form voraus. Der Grund ist also die Form als unmittelbare
Verknüpfung; aber so daß sie sich von sich selbst abstößt, und die
Unmittelbarkeit vielmehr voraussetzt, sich darin auf sich als auf ein
Anderes bezieht. Dieses Unmittelbare ist die Inhaltsbestimmung, der
einfache Grund; aber er ist als dieß, nämlich als Grund, ebenso von
sich abgestoßen und bezieht sich auf sich gleichfalls als auf ein
Anderes.—So hat sich die totale Grundbeziehung zur bedingenden
Vermittlung bestimmt.