C. Das Fürsichseyn im Maaße.

1. In der so eben betrachteten Form des specificirten Maaßes ist das

Quantitative beider Seiten qualitativ bestimmt, (beide im

Potenzen-Verhältniß); sie sind so Momente Einer Maaßbestimmtheit von

qualitativer Natur. Dabei sind aber die Qualitäten nur erst noch als

unmittelbare, nur verschiedene gesetzt, die nicht selbst in jenem

Verhältnisse stehen, in welchem ihre Größebestimmtheiten sind, nämlich

außer solchem Verhältnisse, keinen Sinn noch Daseyn zu haben, was die

Potenzenbestimmtheit der Größe enthält. Das Qualitative verhüllt sich

so, als nicht sich selbst, sondern die Größebestimmtheit specificirend;

nur als an dieser ist es gesetzt, für sich aber unmittelbare Qualität

als solche, die außerhalb dessen, daß die Größe von ihr in Differenz

gesetzt wird, und außer ihrer Beziehung auf ihre andere, noch für sich

bestehendes Daseyn habe. So Raum und Zeit gelten beide außer jener

Specifikation, die ihre Größebestimmtheit in der Bewegung des Falles

oder in der absolutfreien Bewegung erhält, als Raum überhaupt, Zeit

überhaupt, der Raum bestehend für sich außer und ohne die Zeit als

dauernd, und die Zeit als für sich fließend unabhängig vom Raume.

Diese Unmittelbarkeit des Qualitativen gegen seine specifische

Maaßbeziehung ist aber ebenso sehr mit einer quantitativen

Unmittelbarkeit und der Gleichgültigkeit eines Quantitativen an ihm

gegen dieß sein Verhältniß verknüpft; die unmittelbare Qualität hat

auch ein nur unmittelbares Quantum. Daher hat denn das specifische Maaß

auch eine Seite zunächst äußerlicher Veränderung, deren Fortgang bloß

arithmetisch ist, von jenem nicht gestört wird, und in welche die

äußerliche, darum nur empirische Größebestimmtheit fällt. Qualität und

Quantum auch so außer dem specifischen Maaße auftretend, sind zugleich

in der Beziehung auf dieses; die Unmittelbarkeit ist ein Moment von

solchen, die selbst zum Maaße gehören. So sind die unmittelbaren

Qualitäten dem Maaße auch angehörig, gleichfalls in Beziehung, und

stehen nach der Größebestimmtheit in einem Verhältniß, welches als

außerhalb des specificirten, der Potenzbestimmung, selbst nur das

direkte Verhältniß, und unmittelbares Maaß ist. Diese Folgerung und

deren Zusammenhang ist näher anzugeben.

2. Das unmittelbar bestimmte Quantum als solches ist, wenn es auch als

Maaßmoment sonst an sich in einem Begriffszusammenhang begründet ist,

in der Beziehung zu dem specifischen Maaße als ein äußerlich gegebenes.

Die Unmittelbarkeit, die hiermit gesetzt ist, ist aber die Negation der

qualitativen Maaßbestimmung; dieselbe wurde vorhin an den Seiten dieser

Maaßbestimmung aufgezeigt, welche darum als selbstständige Qualitäten

erschienen. Solche Negation und das Zurückkehren zur unmittelbaren

Quantitätsbestimmtheit liegt in dem qualitativbestimmten Verhältnisse

insofern, als das Verhältniß Unterschiedener überhaupt deren Beziehung

als Eine Bestimmtheit enthält, die hiermit hier im Quantitativen,

unterschieden von der Verhältnißbestimmung, ein Quantum ist. Als

Negation der unterschiedenen qualitativbestimmten Seiten ist dieser

Exponent ein Fürsichseyn, das Schlechthin-bestimmtseyn; aber ist

solches Fürsichseyn nur an sich; als Daseyn ein einfaches,

unmittelbares Quantum, Quotient oder Exponent als eines Verhältnisses

der Seiten des Maaßes, dieß Verhältniß als ein direktes genommen; aber

überhaupt die als empirisch erscheinende Einheit in dem Quantitativen

des Maaßes.—Im Falle der Körper stehen die durchloffenen Räume im

Verhältnisse des Quadrats der verflossenen Zeiten; s = at[hoch 2];

—dieß ist das specifisch-bestimmte, ein Potenzenverhälntiß des Raums

und der Zeit, das andere, das direkte Verhältniß, käme dem Raum und der

Zeit, als gegeneinander gleichgültigen Qualitäten, zu, es soll das des

Raumes zu dem ersten Zeitmomente seyn, derselbe Koefficient, a, bleibt

in allen folgenden Zeitpunkten;—die Einheit als ein gewöhnlichts

Quantum fur die übrigens durch das specificirende Maaß bestimmte

Anzahl. Sie gilt zugleich als der Exponent jenes direkten

Verhältnisses, welches der vorgestellten schlechten, d. i. formellen,

nicht durch den Begriffs specifisch bestimmten Geschwindigkeit zukommt.

Solche Geschwindigkeit existirt hier nicht, so wenig als die früher

erwähnte, die dem Körper am Ende eines Zeitmoments zukommen sollte.

Jene wird dem ersten Zeitmomente des Falles zugeschrieben, aber dieser

sogenannte Zeitmoment ist eine selbst nur angenommene Einheit, und hat

als solcher atomer Punkt kein Daseyn; der Anfang der Bewegung,—die

Kleinheit, die für diesen vorgegeben wird, könnte keinen Unterschied

machen,—ist sogleich eine Größe und zwar eine durch das Gesetz des

Falles specificirte Größe. Jenes empirische Quantum wird der Kraft der

Schwere zugeschrieben, so daß diese Kraft selbst keine Beziehung auf

die vorhandene Specifikation, (die Potenzenbestimmtheit), auf das

Eigenthümliche der Maaßbestimmung haben soll. Das unmittelbare Moment,

daß in der Bewegung des Falles auf eine Zeiteinheit (—eine Sekunde und

zwar die sogenannte erste—) die Anzahl von etwa fünfzehn räumlichen

Einheiten, die als Fuße angenommen sind, komme, ist ein unmittelbares

Maaß, wie die Maaßgröße der menschlichen Gliedmaaßen, die Distanzen,

Durchmesser der Planeten u.s.f. Die Bestimmung solchen Maaßes fällt

anderswohin, als innerhalb der qualitativen Maaßbestimmung hier des

Gesetzes des Falles selbst; wovon aber solche Zahlen, das nur

unmittelbar, daher als empirisch erscheinende eines Maaßes, abhängen,

darüber haben uns die konkreten Wissenschaften noch keinen Aufschluß

gegeben. Hier haben wir es nur mit dieser Begriffsbestimmtheit zu thun;

diese ist, daß jener empirische Koefficient das Fürsichseyn in der

Maaßbestimmung ausmacht, aber nur das Moment des Fürsichseyns, insofern

dasselbe an sich und daher als unmittelbares ist. Das andere ist das

Entwickelte dieses Fürsichseyns, die specifische Maaßbestimmtheit der

Seiten.—Die Schwere, im Verhältnisse des Fallens, einer zwar noch halb

bedingten und nur halbfreien Bewegung, ist nach diesem zweiten Momente

als eine Naturkraft anzusehen, so daß durch die Natur der Zeit und des

Raums ihr Verhältniß bestimmt ist, und daher in die Schwere jene

Specifikation, das Potenzenverhältniß, fällt; jenes das einfache

direkte Verhältniß drückt nur ein mechanisches Verhalten der Zeit und

des Raumes aus, die formelle, äußerliche hervorgebrachte und

determinirte Geschwindigkeit.

3. Das Maaß hat sich dahin bestimmt, ein specificirtes Größenverhältniß

zu seyn, das als quantitativ das gewohnliche außerliche Quantum an ihm

hat; dieses aber ist nicht ein Quantum überhaupt, sondern wesentlich

als Bestimmungsmoment des Verhältnisses als solchen; es ist so

Exponent, und als nun unmittelbares Bestimmtseyn ein unveränderlicher

Exponent, somit des schon erwähnten direkten Verhaltnisses derselben

Qualitäten, durch welches zugleich ihr Größenverhältniß zu einander

specifisch bestimmt wird. Dieses direkte Verhältniß ist im gebrauchten

Beispiel des Maaßes der Fallbewegung gleichsam anticipirt und als

vorhanden angenommen; aber wie bemerkt existirt es in dieser Bewegung

noch nicht.—Es macht aber die weitere Bestimmung aus, daß das Maaß nun

auf die Weise realisirt ist, daß seine beiden Seiten Maaße,

unterschieden als unmittelbares, äußerliches, und als in sich

specificirtes, sind, und es die Einheit derselben ist. Als diese

Einheit enthält das Maaß das Verhältniß, in welchem die Größen durch

die Natur der Qualitäten bestimmt und different gesetzt sind, und

dessen Bestimmtheit daher ganz immanent und selbstständig, zugleich in

das Fürsichseyn des unmittelbaren Quantums, den Exponenten eines

direkten Verhältnisses, zusammen gegangen ist; seine Selbstbestimmung

ist darin negirt, indem es in diesem seinem Andern die letzte,

fürsichseyende Bestimmtheit hat; und umgekehrt hat das unmittelbare

Maaß welches an ihm selbst qualitativ seyn soll, an jenem erst in

Wahrheit die qualitative Bestimmtheit. Diese negative Einheit ist

reales Fürsichseyn, die Kategorie eines Etwas, als Einheit von

Qualitäten, die im Maaßverhältnisse sind; —eine volle

Selbstständigkeit. Unmittelbar geben die beiden, welche sich als zwei

verschiedene Verhältnisse ergeben haben, auch ein zweifaches Daseyn,

oder näher solches selbstständige Ganze ist als Fürsichseyendes

überhaupt zugleich ein Abstoßen in sich selbst in unterschiedene

Selbstständige, deren qualitative Natur und Bestehen (Materialität) in

ihrer Maaßbestimmtheit liegt.

Zweites Kapitel. Das reale Maaß.

Das Maaß ist bestimmt zu einer Beziehung von Maaßen, welche die

Qualität unterschiedener selbstständiger Etwas, geläufiger: Dinge

ausmachen. Die so eben betrachteten Maaßverhältnisse gehören abstrakten

Qualitäten, wie dem Raume und der Zeit, an; zu den im bevorstehenden zu

betrachtenden sind specifische Schwere, weiterhin die chemischen

Eigenschaften die Beispiele, welche als Bestimmungen materieller

Existenzen sind. Raum und Zeit sind auch Momente solcher Maaße, die

aber nun weitern Bestimmungen untergeordnet, nicht mehr nur nach ihrer

eigenen Begriffsbestimmung sich zu einander verhalten. Im Klange z.B.

ist die Zeit, in welcher eine Anzahl der Schwingungen erfolgt, das

Räumliche der Länge, Dicke, des schwingenden Körpers, unter den

Bestimmungsmomenten; aber die Größen jener ideellen Momente sind

äußerlich bestimmt, sie zeigen sich nicht mehr in einem Potenzen-,

sondern in gewöhnlichem direkten Verhältnisse gegeneinander, und das

Harmonische reducirt sich auf die ganz äußerliche Einfachheit von

Zahlen, deren Verhältnisse sich am leichtesten auffassen lassen, und

damit eine Befriedigung gewähren, die ganz der Empfindung anheimfällt,

da für den Geist keine Vorstellung, Phantasiebild, Gedanke und

dergleichen ihn Erfüllendes vorhanden ist. Indem die Seiten, welche nun

das Maaßverhältniß ausmachen, selbst Maaße, aber zugleich reelle Etwas

sind, sind ihre Maaße zunächst unmittelbare Maaße und als Verhältnisse

an ihnen, direkte Verhältnisse. Es ist das Verhältniß solcher

Verhältnisse zu einander, welches nun in seiner Fortbestimmung zu

betrachten ist.

Wissenschaft der Logik — Band 1 · 第 32 / 52 题