Das Werden, Entstehen und Vergehen, ist die Ungetrenntheit des Seyns
und Nichts; nicht die Einheit, welche vom Seyn und Nichts abstrahirt;
sondern als Einheit des Seyns und Nichts ist es diese bestimmte
Einheit, oder in welcher sowohl Seyn als Nichts ist. Aber indem Seyn
und Nichts, jedes ungetrennt von seinem Anderen ist, ist es nicht. Sie
sind also in dieser Einheit, aber als verschwindende, nur als
Aufgehobene. Sie sinken von ihrer zunächst vorgestellten
Selbstständigkeit zu Momenten herab, noch unterschiedenen, aber
zugleich aufgehobenen.
Nach dieser ihrer Unterschiedenheit sie aufgefaßt, ist jedes in
derselben als Einheit mit dem Anderen. Das Werden enthält also Seyn und
Nichts als zwei solche Einheiten, deren jede selbst Einheit des Seyns
und Nichts ist; die eine das Seyn als unmittelbar und als Beziehung auf
das Nichts; die andere das Nichts als unmittelbar und als Beziehung auf
das Seyn; die Bestimmungen sind in ungleichem Werthe in diesen
Einheiten.
Das Werden ist auf diese Weise in gedoppelter Bestimmung; in der einen
ist das Nichts als unmittelbar, d. i. sie ist anfangend vom Nichts, das
sich auf das Seyn bezieht, das heißt, in dasselbe übergeht, in der
anderen ist das Seyn als unmittelbar d. i. sie ist anfangend vom Seyn,
das in das Nichts übergeht,—Entstehen und Vergehen.
Beide sind dasselbe, Werden, und auch als diese so unterschiedenen
Richtungen durchdringen und paralysiren sie sich gegenseitig. Die eine
ist Vergehen; Seyn geht in Nichts über, aber Nichts ist eben so sehr
das Gegentheil seiner selbst, Übergehen in Seyn, Entstehen. Dieß
Entstehen ist die andere Richtung; Nichts geht in Seyn über, aber Seyn
hebt ebenso sehr sich selbst auf und ist vielmehr das Übergehen in
Nichts, ist Vergehen.—Sie heben sich nicht gegenseitig, nicht das eine
äußerlich das andere auf; sondern jedes hebt sich an sich selbst auf
und ist an ihm selbst das Gegentheil seiner.