2. Momente des Werdens.

Das Werden, Entstehen und Vergehen, ist die Ungetrenntheit des Seyns

und Nichts; nicht die Einheit, welche vom Seyn und Nichts abstrahirt;

sondern als Einheit des Seyns und Nichts ist es diese bestimmte

Einheit, oder in welcher sowohl Seyn als Nichts ist. Aber indem Seyn

und Nichts, jedes ungetrennt von seinem Anderen ist, ist es nicht. Sie

sind also in dieser Einheit, aber als verschwindende, nur als

Aufgehobene. Sie sinken von ihrer zunächst vorgestellten

Selbstständigkeit zu Momenten herab, noch unterschiedenen, aber

zugleich aufgehobenen.

Nach dieser ihrer Unterschiedenheit sie aufgefaßt, ist jedes in

derselben als Einheit mit dem Anderen. Das Werden enthält also Seyn und

Nichts als zwei solche Einheiten, deren jede selbst Einheit des Seyns

und Nichts ist; die eine das Seyn als unmittelbar und als Beziehung auf

das Nichts; die andere das Nichts als unmittelbar und als Beziehung auf

das Seyn; die Bestimmungen sind in ungleichem Werthe in diesen

Einheiten.

Das Werden ist auf diese Weise in gedoppelter Bestimmung; in der einen

ist das Nichts als unmittelbar, d. i. sie ist anfangend vom Nichts, das

sich auf das Seyn bezieht, das heißt, in dasselbe übergeht, in der

anderen ist das Seyn als unmittelbar d. i. sie ist anfangend vom Seyn,

das in das Nichts übergeht,—Entstehen und Vergehen.

Beide sind dasselbe, Werden, und auch als diese so unterschiedenen

Richtungen durchdringen und paralysiren sie sich gegenseitig. Die eine

ist Vergehen; Seyn geht in Nichts über, aber Nichts ist eben so sehr

das Gegentheil seiner selbst, Übergehen in Seyn, Entstehen. Dieß

Entstehen ist die andere Richtung; Nichts geht in Seyn über, aber Seyn

hebt ebenso sehr sich selbst auf und ist vielmehr das Übergehen in

Nichts, ist Vergehen.—Sie heben sich nicht gegenseitig, nicht das eine

äußerlich das andere auf; sondern jedes hebt sich an sich selbst auf

und ist an ihm selbst das Gegentheil seiner.

Wissenschaft der Logik — Band 1 · 第 15 / 52 题