diese und aehnliche Neuerungen durchzusetzen vermocht hat. Wichtiger

aber noch war ihre sittlichende Wirkung. Wenn der Mann die Ehefrau, der

Vater den verheirateten Sohn verkaufte; wenn das Kind oder die Schnur

den Vater oder den Schwiegervater schlug; wenn der Schutzvater gegen

den Gast oder den zugewandten Mann die Treupflicht verletzte; wenn der

ungerechte Nachbar den Grenzstein verrueckte oder der Dieb sich bei

naechtlicher Weile an der dem Gemeinfrieden anvertrauten Halmfrucht

vergriff, so lastete fortan der goettliche Fluch auf dem Haupt des

Frevlers. Nicht als waere der also Verwuenschte (sacer) vogelfrei

gewesen; eine solche, aller buergerlichen Ordnung zuwiderlaufende Acht

ist nur ausnahmsweise als Schaerfung des religioesen Bannfluchs in

Rom waehrend des staendischen Haders vorgekommen. Nicht dem einzelnen

Buerger oder gar dem voellig machtlosen Priester kommt die Vollstreckung

solchen goettlichen Fluches zu. Zunaechst ist der also Gebannte dem

goettlichen Strafgericht anheim gefallen, nicht der menschlichen

Willkuer, und schon der fromme Volksglaube, auf dem dieser Bannfluch

fusst, wird selbst ueber leichtsinnige und boesartige Naturen Macht

gehabt haben. Aber die Bannung beschraenkt darauf sich nicht; vielmehr

ist der Koenig befugt und verpflichtet, den Bann zu vollstrecken und,

nachdem die Tatsache, auf welche das Recht die Bannung setzt, nach

seiner gewissenhaften Ueberzeugung festgestellt worden ist, den

Gebannten der verletzten Gottheit gleichwie ein Opfertier zu schlachten

(supplicium) und also die Gemeinde von dem Verbrechen des einzelnen zu

reinigen. Ist das Vergehen geringerer Art, so tritt an die Stelle der

Toetung des Schuldigen die Loesung durch Darbringung eines Opfertiers

oder aehnlicher Gaben. So ruht das ganze Kriminalrecht in seinem letzten

Grunde auf der religioesen Idee der Suehnung. Weitere Leistungen aber

als dergleichen Foerderungen buergerlicher Ordnung und Sittlichkeit hat

die Religion in Latium auch nicht verrichtet. Unsaeglich viel hat hier

Hellas vor Latium voraus gehabt - dankt es doch seiner Religion nicht

bloss seine ganze geistige Entwicklung, sondern auch seine nationale

Einigung, soweit sie ueberhaupt erreicht ward; um Goetterorakel und

Goetterfeste, um Delphi und Olympia, um die Toechter des Glaubens, die

Musen, bewegt sich alles, was im hellenischen Leben gross, und alles,

was darin nationales Gemeingut ist. Und dennoch knuepfen eben hier auch

Latiums Vorzuege vor Hellas an. Die latinische Religion, herabgedrueckt

wie sie ist auf das Mass der gewoehnlichen Anschauung, ist jedem

vollkommen verstaendlich und allen insgemein zugaenglich; und darum

bewahrte die roemische Gemeinde ihre buergerliche Gleichheit, waehrend

Hellas, wo die Religion auf der Hoehe des Denkens der Besten stand, von

fruehester Zeit an unter allem Segen und Unsegen der Geistesaristokratie

gestanden hat. Auch die latinische Religion ist wie jede andere

urspruenglich hervorgegangen aus der unendlichen Glaubensvertiefung; nur

der oberflaechlichen Betrachtung, die ueber die Tiefe des Stromes sich

taeuscht, weil er klar ist, kann ihre durchsichtige Geisterwelt flach

erscheinen. Dieser innige Glaube verschwindet freilich im Laufe der

Zeiten so notwendig wie der Morgentau vor der hoeher steigenden Sonne

und auch die latinische Religion ist also spaeterhin verdorrt; aber

laenger als die meisten Voelker haben die Latiner die naive Glaeubigkeit

sich bewahrt, und vor allem laenger als die Griechen. Wie die Farben die

Wirkungen, aber auch die Truebungen des Lichtes sind, so sind Kunst und

Wissenschaft nicht bloss die Geschoepfe, sondern auch die Zerstoerer des

Glaubens; und so sehr in dieser zugleich Entwicklung und Vernichtung die

Notwendigkeit waltet, so sind doch durch das gleiche Naturgesetz

auch der naiven Epoche gewisse Erfolge vorbehalten, die man spaeter

vergeblich sich bemueht zu erringen. Eben die gewaltige geistige

Entwicklung der Hellenen, welche jene immer unvollkommene religioese und

literarische Einheit erschuf, machte es ihnen unmoeglich, zu der echten

politischen Einigung zu gelangen; sie buessten damit die Einfalt,

die Lenksamkeit, die Hingebung, die Verschmelzbarkeit ein, welche die

Bedingung aller staatlichen Einigung ist. Es waere darum wohl an der

Zeit, einmal abzulassen von jener kinderhaften Geschichtsbetrachtung,

welche die Griechen nur auf Kosten der Roemer oder die Roemer nur auf

Kosten der Griechen preisen zu koennen meint und, wie man die

Eiche neben der Rose gelten laesst, so auch die beiden grossartigen

Organismen, die das Altertum hervorgebracht hat, nicht zu loben oder zu

tadeln, sondern es zu begreifen, dass ihre Vorzuege gegenseitig durch

ihre Mangelhaftigkeit bedingt sind. Der tiefste und letzte Grund der

Verschiedenheit beider Nationen liegt ohne Zweifel darin, dass Latium

nicht, wohl aber Hellas in seiner Werdezeit mit dem Orient sich beruehrt

hat. Kein Volksstamm der Erde fuer sich allein war gross genug, weder

das Wunder der hellenischen noch spaeterhin das Wunder der christlichen

Kultur zu erschaffen; diese Silberblicke hat die Geschichte da erzeugt,

wo aramaeische Religionsideen in den indogermanischen Boden sich

eingesenkt haben. Aber wenn eben darum Hellas der Prototyp der rein

humanen, so ist Latium nicht minder fuer alle Zeiten der Prototyp der

nationalen Entwicklung; und wir Nachfahren haben beides zu verehren

und von beiden zu lernen. Also war und wirkte die roemische Religion in

ihrer reinen und ungehemmten durchaus volkstuemlichen Entwicklung. Es

tut ihrem nationalen Charakter keinen Eintrag, dass seit aeltester Zeit

Weise und Wesen der Gottesverehrung aus dem Auslande heruebergenommen

wurden; so wenig als die Schenkung des Buergerrechts an einzelne Fremde

den roemischen Staat denationalisiert hat. Dass man von alters her

mit den Latinern die Goetter tauschte wie die Waren, versteht sich;

bemerkenswerter ist die Uebersiedlung von nicht stammverwandten Goettern

und Gottesverehrungen. Von dem sabinischen Sonderkult der Titier ist

bereits gesprochen worden. Ob auch aus Etrurien Goetterbegriffe entlehnt

worden sind, ist zweifelhafter; denn die Lasen, die aeltere

Bezeichnung der Genien (von lascivus), und die Minerva, die Goettin

des Gedaechtnisses (mens, menervare), welche man wohl als urspruenglich

etruskisch zu bezeichnen pflegt, sind nach sprachlichen Gruenden

vielmehr in Latium heimisch. Sicher ist es auf jeden Fall, und passt

auch wohl zu allem, was wir sonst vom roemischen Verkehr wissen, dass

frueher und ausgedehnter als irgendein anderer auslaendischer der

griechische Kult im Rom Beruecksichtigung fand. Den aeltesten Anlass

gaben die griechischen Orakel. Die Sprache der roemischen Goetter

beschraenkte sich im ganzen auf Ja und Nein und hoechstens auf die

Verkuendigung ihres Willens durch das - wie es scheint, urspruenglich

italische - Werfen der Lose ^6; waehrend seit sehr alter Zeit,

wenngleich dennoch wohl erst infolge der aus dem Osten empfangenen

Anregung, die redseligeren Griechengoetter wirkliche Wahrsprueche

erteilten. Solche Ratschlaege in Vorrat zu haben waren die Roemer gar

frueh bemueht, und Abschriften der Blaetter der weissagenden Priesterin

Apollons, der kymaeischen Sibylle, deshalb eine hochgehaltene Gabe der

griechischen Gastfreunde aus Kampanien. Zur Lesung und Ausdeutung des

Zauberbuches wurde in fruehester Zeit ein eigenes, nur den Augurn und

Pontifices im Range nachstehendes Kollegium von zwei Sachverstaendigen

(duoviri sacris faciundis) bestellt, auch fuer dasselbe zwei der

griechischen Sprache kundige Sklaven von Gemeinde wegen angeschafft;

diese Orakelbewahrer ging man in zweifelhaften Faellen an, wenn es, um

ein drohendes Unheil abzuwenden, eines gottesdienstlichen Aktes bedurfte

und man doch nicht wusste, welchem Gott und wie er zu beschaffen sei.

Aber auch an den delphischen Apollon selbst wandten schon frueh sich

ratsuchende Roemer; ausser den schon erwaehnten Sagen ueber diesen

Verkehr zeugt davon noch teils die Aufnahme des mit dem delphischen

Orakel eng zusammenhaengenden Wortes thesaurus in alle uns bekannte

italische Sprachen, teils die aelteste roemische Form des Namens Apollon

Aperta, der Eroeffner, eine etymologisierende Entstellung des dorischen

Apellon, deren Alter eben ihre Barbarei verraet. Auch der griechische

Herakles ist frueh als Herclus, Hercoles, Hercules in Italien

einheimisch und dort in eigentuemlicher Weise aufgefasst worden, wie

es scheint zunaechst als Gott des gewagten Gewinns und der

ausserordentlichen Vermoegensmehrung; weshalb sowohl von dem Feldherrn

der Zehnte der gemachten Beute wie auch von dem Kaufmann der Zehnte des

errungenen Guts ihm an dem Hauptaltar (ara maxima) auf dem Rindermarkt

dargebracht zu werden pflegte. Er wurde darum ueberhaupt der Gott der

kaufmaennischen Vertraege, die in aelterer Zeit haeufig an diesem Altar

geschlossen und mit Eidschwur bekraeftigt wurden, und fiel insofern mit

dem alten latinischen Gott des Worthaltens (deus fidius) zusammen. Die

Verehrung des Hercules ist frueh eine der weitverbreitetsten geworden;

er wurde, mit einem alten Schriftsteller zu reden, an jedem Fleck

Italiens verehrt und in den Gassen der Staedte wie an den Landstrassen

standen ueberall seine Altaere. Die Schiffergoetter ferner, Kastor und

Polydeukes oder roemisch Pollux, ferner der Gott des Handels, Hermes,

der roemische Mercurius, und der Heilgott Asklapios oder Aesculapius,

wurden den Roemern frueh bekannt, wenngleich deren oeffentliche

Verehrung erst spaeter begann. Der Name des Festes der "guten Goettin"

(bona dea) damium, entsprechend dem griechischen damion oder d/e/mion,

mag gleichfalls schon bis in diese Epoche zurueckreichen. Auf alter

Entlehnung muss es auch beruhen, dass der alte Liber pater der Roemer

spaeter als "Vater Befreier" gefasst ward und mit dem Weingott der

Griechen, dem "Loeser" (Lyaeos) zusammenfloss, und dass der roemische

Gott der Tiefe der "Reichtumspender" (Pluton - Dis pater) hiess,

dessen Gemahlin Persephone aber, zugleich durch Anlautung und durch

Begriffsuebertragung, ueberging in die roemische Proserpina, dass heisst

Aufkeimerin. Selbst die Goettin des roemisch-latinischen Bundes, die

aventinische Diana scheint der Bundesgoettin der kleinasiatischen

Ionier, der ephesischen Artemis nachgebildet zu sein; wenigstens war

das Schnitzbild in dem roemischen Tempel nach dem ephesischen Typus

gefertigt. Nur auf diesem Wege, durch die frueh mit orientalischen

Vorstellungen durchdrungenen apollinischen, dionysischen, plutonischen,

herakleischen und Artemismythen, hat in dieser Epoche die aramaeische

Religion eine entfernte und mittelbare Einwirkung auf Italien geuebt.

Deutlich erkennt man dabei, wie das Eindringen der griechischen Religion

vor allen Dingen auf den Handelsbeziehungen beruht und wie zunaechst

Kaufleute und Schiffer die griechischen Goetter nach Italien gebracht

haben. --------------------------------------- ^6 Sors, von serere,

reihen. Es waren wahrscheinlich an einer Schnur gereihte Holztaefelchen,

die geworfen verschiedenartige Figuren bildeten; was an die Runen

erinnert. ---------------------------------------- Indessen sind die

einzelnen Entlehnungen aus dem Ausland nur von sekundaerer Bedeutung,

die Truemmer des Natursymbolismus der Urzeit aber, wie etwa die Sage von

den Rindern des Cacus eines sein mag, so gut wie ganz verschollen; im

grossen und ganzen ist die roemische Religion eine organische Schoepfung

des Volkes, bei dem wir sie finden. Die sabellische und umbrische

Gottesverehrung beruht, nach dem wenigen zu schliessen, was wir davon

wissen, auf ganz gleichen Grundanschauungen wie die latinische mit

lokal verschiedener Faerbung und Gestaltung. Dass sie abwich von

der latinischen, zeigt am bestimmtesten die Gruendung einer eigenen

Genossenschaft in Rom zur Bewahrung der sabinischen Gebraeuche; aber

eben sie gibt ein belehrendes Beispiel, worin der Unterschied bestand.

Die Vogelschau war beiden Staemmen die regelmaessige Weise der

Goetterbefragung; aber die Titier schauten nach anderen Voegeln als die

ramnischen Augurn. Ueberall, wo wir vergleichen koennen, zeigen sich

aehnliche Verhaeltnisse; die Fassung der Goetter als Abstraktion des

Irdischen und ihre unpersoenliche Natur sind beiden Staemmen gemein,

Ausdruck und Ritual verschieden. Dass dem damaligen Kultus diese

Abweichungen gewichtig erschienen, ist begreiflich; wir vermoegen

den charakteristischen Unterschied, wenn einer bestand, nicht mehr zu

erfassen. Aber aus den Truemmern, die vom etruskischen Sakralwesen auf

uns gekommen sind, redet ein anderer Geist. Es herrscht in ihnen eine

duestere und dennoch langweilige Mystik, Zahlenspiel und Zeichendeuterei

und jene feierliche Inthronisierung des reinen Aberwitzes, die zu allen

Zeiten ihr Publikum findet. Wir kennen zwar den etruskischen Kult

bei weitem nicht in solcher Vollstaendigkeit und Reinheit wie den

latinischen; aber mag die spaetere Gruebelei auch manches erst

hineingetragen haben, und moegen auch gerade die duesteren und

phantastischen, von dem latinischen Kult am meisten sich entfernenden

Saetze uns vorzugsweise ueberliefert sein, was beides in der Tat nicht

wohl zu bezweifeln ist, so bleibt immer noch genug uebrig, um die Mystik

und Barbarei dieses Kultes zu bezeichnen als im innersten Wesen des

etruskischen Volkes begruendet. Ein innerlicher Gegensatz des sehr

ungenuegend bekannten etruskischen Gottheitsbegriffs zu dem italischen

laesst sich nicht erfassen; aber bestimmt treten unter den etruskischen

Goettern die boesen und schadenfrohen in den Vordergrund, wie denn

auch der Kult grausam ist und namentlich das Opfern der Gefangenen

einschliesst - so schlachtete man in Caere die gefangenen Phokaeer, in

Tarquinii die gefangenen Roemer. Statt der stillen, in den Raeumen der

Tiefe friedlich schaltenden Welt der abgeschiedenen "guten Geister", wie

die Latiner sie sich dachten, erscheint hier eine wahre Hoelle, in die

die armen Seelen zur Peinigung durch Schlaegel und Schlangen

abgeholt werden von dem Totenfuehrer; einer wilden, halb tierischen

Greisengestalt mit Fluegeln und einem grossen Hammer; einer Gestalt,

die man spaeter in Rom bei den Kampfspielen verwandte, um den Mann

zu kostuemieren, der die Leichen der Erschlagenen vom Kampfplatz

wegschaffte. So fest ist mit diesem Zustand der Schatten die Pein

verbunden, dass es sogar eine Erloesung daraus gibt, die nach gewissen

geheimnisvollen Opfern die arme Seele versetzt unter die oberen Goetter.

Es ist merkwuerdig, dass, um ihre Unterwelt zu bevoelkern, die Etrusker

frueh von den Griechen deren finstere Vorstellungen entlehnten, wie

denn die acherontische Lehre und der Charon eine grosse Rolle in der

etruskischen Weisheit spielen. Aber vor allen Dingen beschaeftigt den

Etrusker die Deutung der Zeichen und Wunder. Die Roemer vernahmen

wohl auch in der Natur die Stimme der Goetter; allein ihr Vogelschauer

verstand nur die einfachen Zeichen und erkannte nur im allgemeinen, ob

die Handlung Glueck oder Unglueck bringen werde. Stoerungen im Laufe der

Natur galten ihm als unglueckbringend und hemmten die Handlung, wie zum

Beispiel bei Blitz und Donner die Volksversammlung auseinanderging, und

man suchte auch wohl, sie zu beseitigen, wie zum Beispiel die Missgeburt

schleunigst getoetet ward. Aber jenseits des Tiber begnuegte man sich

damit nicht. Der tiefsinnige Etrusker las aus den Blitzen und aus den

Eingeweiden der Opfertiere dem glaeubigen Mann seine Zukunft bis ins

einzelne heraus, und je seltsamer die Goettersprache, je auffallender

das Zeichen und Wunder, desto sicherer gab er an, was er verkuende und

wie man das Unheil etwa abwenden koenne. So entstanden die Blitzlehre,

die Haruspizes, die Wunderdeutung, alle ausgesponnen mit der ganzen

Haarspalterei des im Absurden lustwandelnden Verstandes, vor allem die

Blitzwissenschaft. Ein Zwerg von Kindergestalt mit grauen Haaren,

der von einem Ackersmann bei Tarquinii war ausgepfluegt worden,

Tages genannt - man sollte meinen, dass das zugleich kindische und

altersschwache Treiben in ihm sich selber habe verspotten wollen -,

also Tages hatte sie zuerst den Etruskern verraten und war dann sogleich

gestorben. Seine Schueler und Nachfolger lehrten, welche Goetter Blitze

zu schleudern pflegten; wie man am Quartier des Himmels und an der

Farbe den Blitz eines jeden Gottes erkenne; ob der Blitz einen dauernden

Zustand andeute oder ein einzelnes Ereignis und wenn dieses, ob dasselbe

ein unabaenderlich datiertes sei oder durch Kunst sich verschieben lasse

bis zu einer gewissen Grenze; wie man den eingeschlagenen Blitz bestatte

oder den drohenden einzuschlagen zwinge, und dergleichen wundersame

Kuenste mehr, denen man gelegentlich die Sportulierungsgelueste anmerkt.

Wie tief dies Gaukelspiel dem roemischen Wesen widerstand, zeigt, dass,

selbst als man spaeter in Rom es benutzte, doch nie ein Versuch gemacht

ward, es einzubuergern; in dieser Epoche genuegten den Roemern wohl noch

die einheimischen und die griechischen Orakel. Hoeher als die roemische

Religion steht die etruskische insofern, als sie von dem, was den

Roemern voellig mangelt, einer in religioese Formen gehuellten

Spekulation, wenigstens einen Anfang entwickelt hat. Ueber der Welt

mit ihren Goettern walten die verhuellten Goetter, die der etruskische

Jupiter selber befragt; jene Welt aber ist endlich und wird, wie sie

entstanden ist, so auch wieder vergehen nach Ablauf eines bestimmten

Zeitraums, dessen Abschnitte die Saecula sind. Ueber den geistigen

Gehalt, den diese etruskische Kosmogonie und Philosophie einmal

gehabt haben mag, ist schwer zu urteilen; doch scheint auch ihnen ein

geistloser Fatalismus und ein plattes Zahlenspiel von Haus aus eigen

gewesen zu sein. 13. Kapitel Ackerbau, Gewerbe und Verkehr Ackerbau und

Verkehr sind so innig verwachsen mit der Verfassung und der aeusseren

Geschichte der Staaten, dass schon bei deren Schilderung vielfach auf

dieselben Ruecksicht genommen werden musste. Hier soll es versucht

werden, anknuepfend an jene einzelnen Betrachtungen, die italische,

namentlich die roemische Oekonomie zusammenfassend und ergaenzend

zu schildern. Dass der Uebergang von der Weide- zur Ackerwirtschaft

jenseits der Einwanderung der Italiker in die Halbinsel faellt, ward

schon bemerkt. Der Feldbau blieb der Grundpfeiler aller italischen

Gemeinden, der sabellischen und der etruskischen nicht minder als

der latinischen; eigentliche Hirtenstaemme hat es in Italien in

geschichtlicher Zeit nicht gegeben, obwohl natuerlich die Staemme

ueberall, je nach der Art der Oertlichkeit in geringerem oder staerkerem

Masse, neben dem Ackerbau die Weidewirtschaft betrieben. Wie innig man

es empfand, dass jedes Gemeinwesen auf dem Ackerbau beruhe, zeigt die

schoene Sitte, die Anlage neuer Staedte damit zu beginnen, dass man

dort, wo der kuenftige Mauerring sich erheben sollte, mit dem Pflug eine

Furche vorzeichnete. Dass namentlich in Rom, ueber dessen agrarische

Verhaeltnisse sich allein mit einiger Bestimmtheit sprechen laesst,

nicht bloss der Schwerpunkt des Staates urspruenglich in der

Bauernschaft lag, sondern auch dahin gearbeitet ward, die Gesamtheit

der Ansaessigen immer festzuhalten als den Kern der Gemeinde, zeigt am

klarsten die Servianische Reform. Nachdem im Laufe der Zeit ein grosser

Teil des roemischen Grundbesitzes in die Haende von Nichtbuergern

gelangt war und also die Rechte und Pflichten der Buergerschaft nicht

mehr auf der Ansaessigkeit ruhten, beseitigte die reformierte Verfassung

dies Missverhaeltnis und die daraus drohenden Gefahren nicht bloss fuer

einmal, sondern fuer alle Folgezeit, indem sie die Gemeindeglieder

ohne Ruecksicht auf ihre politische Stellung ein fuer allemal nach der

Ansaessigkeit heranzog und die gemeine Last der Wehrpflicht auf die

Ansaessigen legte, denen die gemeinen Rechte im natuerlichen Lauf

der Entwicklung nachfolgen mussten. Auch die ganze Kriegs- und

Eroberungspolitik der Roemer war ebenso wie die Verfassung basiert auf

die Ansaessigkeit; wie im Staat der ansaessige Mann allein galt, so

hatte der Krieg den Zweck, die Zahl der ansaessigen Gemeindeglieder zu

vermehren. Die ueberwundene Gemeinde ward entweder genoetigt, ganz

in der roemischen Bauernschaft aufzugehen, oder, wenn es zu diesem

Aeussersten nicht kam, wurde ihr doch nicht Kriegskontribution oder

fester Zins auferlegt, sondern die Abtretung eines Teils, gewoehnlich

eines Drittels ihrer Feldmark, wo dann regelmaessig roemische

Bauernhoefe entstanden. Viele Voelker haben gesiegt und erobert wie die

Roemer; aber keines hat gleich dem roemischen den erkaempften Boden also

im Schweisse seines Angesichts sich zu eigen gemacht und was die Lanze

gewonnen hatte, mit der Pflugschar zum zweitenmal erworben. Was der

Krieg gewinnt, kann der Krieg wieder entreissen, aber nicht also die

Eroberung, die der Pflueger macht; wenn die Roemer viele Schlachten

verloren, aber kaum je bei dem Frieden roemischen Boden abgetreten

haben, so verdanken sie dies dem zaehen Festhalten der Bauern an ihrem

Acker und Eigen. In der Beherrschung der Erde liegt die Kraft des Mannes

und des Staates; die Groesse Roms ist gebaut auf die ausgedehnteste

und unmittelbarste Herrschaft der Buerger ueber den Boden und auf die

geschlossene Einheit dieser also festgegruendeten Bauernschaft. Dass in

aeltester Zeit das Ackerland gemeinschaftlich, wahrscheinlich nach den

einzelnen Geschlechtsgenossenschaften, bestellt und erst der Ertrag

unter die einzelnen, dem Geschlecht angehoerigen Haeuser verteilt

ward, ist bereits angedeutet worden; wie denn Feldgemeinschaft und

Geschlechtergemeinde innerlich zusammenhaengen und auch spaeterhin

in Rom noch das Zusammenwohnen und Wirtschaften der Mitbesitzer sehr

haeufig vorkam ^1. Selbst die roemische Rechtsueberlieferung weiss noch

zu berichten, dass das Vermoegen anfaenglich in Vieh und Bodenbenutzung

bestand und erst spaeter das Land unter die Buerger zu Sondereigentum

aufgeteilt ward ^2. Besseres Zeugnis dafuer gewaehrt die aelteste

Bezeichnung des Vermoegens als "Viehstand" (pecunia) oder "Sklaven- und

Viehstand" (familia pecuniaque) und des Sonderguts der Hauskinder

und Sklaven als "Schaefchen" (peculium); ferner die aelteste Form

des Eigentumserwerbs durch Handangreifen (mancipatio), was nur fuer

bewegliche Sachen angemessen ist, und vor allem das aelteste Mass

des "Eigenlandes" (heredium von herus, Herr) von zwei Jugeren oder

preussischen Morgen, das nur Gartenland, nicht Hufe, gewesen sein kann

^3. Wann und wie die Aufteilung des Ackerlandes stattgefunden hat,

laesst sich nicht mehr bestimmen. Geschichtlich steht nur so viel

fest, dass die aelteste Verfassung die Ansaessigkeit nicht, sondern

als Surrogat dafuer die Geschlechtsgenossenschaft, dagegen schon

die Servianische den aufgeteilten Acker voraussetzt. Aus derselben

Verfassung geht hervor, dass die grosse Masse des Grundbesitzes aus

mittleren Bauernstellen bestand, welche einer Familie zu tun und zu

leben gaben und das Halten von Ackervieh sowie die Anwendung des Pfluges

gestatteten; das gewoehnliche Flaechenmass dieser roemischen Vollhufe

ist nicht mit Sicherheit ermittelt, kann aber, wie schon gesagt

ward, schwerlich geringer als zu 20 Morgen angenommen werden.

------------------------------------------------------------ ^1 Die

bei der deutschen Feldgemeinschaft vorkommende Verbindung geteilten

Eigentums der Genossen und gemeinschaftlicher Bestellung durch die

Römische Geschichte — Buch 1 · 第 19 / 26 段