aber noch war ihre sittlichende Wirkung. Wenn der Mann die Ehefrau, der
Vater den verheirateten Sohn verkaufte; wenn das Kind oder die Schnur
den Vater oder den Schwiegervater schlug; wenn der Schutzvater gegen
den Gast oder den zugewandten Mann die Treupflicht verletzte; wenn der
ungerechte Nachbar den Grenzstein verrueckte oder der Dieb sich bei
naechtlicher Weile an der dem Gemeinfrieden anvertrauten Halmfrucht
vergriff, so lastete fortan der goettliche Fluch auf dem Haupt des
Frevlers. Nicht als waere der also Verwuenschte (sacer) vogelfrei
gewesen; eine solche, aller buergerlichen Ordnung zuwiderlaufende Acht
ist nur ausnahmsweise als Schaerfung des religioesen Bannfluchs in
Rom waehrend des staendischen Haders vorgekommen. Nicht dem einzelnen
Buerger oder gar dem voellig machtlosen Priester kommt die Vollstreckung
solchen goettlichen Fluches zu. Zunaechst ist der also Gebannte dem
goettlichen Strafgericht anheim gefallen, nicht der menschlichen
Willkuer, und schon der fromme Volksglaube, auf dem dieser Bannfluch
fusst, wird selbst ueber leichtsinnige und boesartige Naturen Macht
gehabt haben. Aber die Bannung beschraenkt darauf sich nicht; vielmehr
ist der Koenig befugt und verpflichtet, den Bann zu vollstrecken und,
nachdem die Tatsache, auf welche das Recht die Bannung setzt, nach
seiner gewissenhaften Ueberzeugung festgestellt worden ist, den
Gebannten der verletzten Gottheit gleichwie ein Opfertier zu schlachten
(supplicium) und also die Gemeinde von dem Verbrechen des einzelnen zu
reinigen. Ist das Vergehen geringerer Art, so tritt an die Stelle der
Toetung des Schuldigen die Loesung durch Darbringung eines Opfertiers
oder aehnlicher Gaben. So ruht das ganze Kriminalrecht in seinem letzten
Grunde auf der religioesen Idee der Suehnung. Weitere Leistungen aber
als dergleichen Foerderungen buergerlicher Ordnung und Sittlichkeit hat
die Religion in Latium auch nicht verrichtet. Unsaeglich viel hat hier
Hellas vor Latium voraus gehabt - dankt es doch seiner Religion nicht
bloss seine ganze geistige Entwicklung, sondern auch seine nationale
Einigung, soweit sie ueberhaupt erreicht ward; um Goetterorakel und
Goetterfeste, um Delphi und Olympia, um die Toechter des Glaubens, die
Musen, bewegt sich alles, was im hellenischen Leben gross, und alles,
was darin nationales Gemeingut ist. Und dennoch knuepfen eben hier auch
Latiums Vorzuege vor Hellas an. Die latinische Religion, herabgedrueckt
wie sie ist auf das Mass der gewoehnlichen Anschauung, ist jedem
vollkommen verstaendlich und allen insgemein zugaenglich; und darum
bewahrte die roemische Gemeinde ihre buergerliche Gleichheit, waehrend
Hellas, wo die Religion auf der Hoehe des Denkens der Besten stand, von
fruehester Zeit an unter allem Segen und Unsegen der Geistesaristokratie
gestanden hat. Auch die latinische Religion ist wie jede andere
urspruenglich hervorgegangen aus der unendlichen Glaubensvertiefung; nur
der oberflaechlichen Betrachtung, die ueber die Tiefe des Stromes sich
taeuscht, weil er klar ist, kann ihre durchsichtige Geisterwelt flach
erscheinen. Dieser innige Glaube verschwindet freilich im Laufe der
Zeiten so notwendig wie der Morgentau vor der hoeher steigenden Sonne
und auch die latinische Religion ist also spaeterhin verdorrt; aber
laenger als die meisten Voelker haben die Latiner die naive Glaeubigkeit
sich bewahrt, und vor allem laenger als die Griechen. Wie die Farben die
Wirkungen, aber auch die Truebungen des Lichtes sind, so sind Kunst und
Wissenschaft nicht bloss die Geschoepfe, sondern auch die Zerstoerer des
Glaubens; und so sehr in dieser zugleich Entwicklung und Vernichtung die
Notwendigkeit waltet, so sind doch durch das gleiche Naturgesetz
auch der naiven Epoche gewisse Erfolge vorbehalten, die man spaeter
vergeblich sich bemueht zu erringen. Eben die gewaltige geistige
Entwicklung der Hellenen, welche jene immer unvollkommene religioese und
literarische Einheit erschuf, machte es ihnen unmoeglich, zu der echten
politischen Einigung zu gelangen; sie buessten damit die Einfalt,
die Lenksamkeit, die Hingebung, die Verschmelzbarkeit ein, welche die
Bedingung aller staatlichen Einigung ist. Es waere darum wohl an der
Zeit, einmal abzulassen von jener kinderhaften Geschichtsbetrachtung,
welche die Griechen nur auf Kosten der Roemer oder die Roemer nur auf
Kosten der Griechen preisen zu koennen meint und, wie man die
Eiche neben der Rose gelten laesst, so auch die beiden grossartigen
Organismen, die das Altertum hervorgebracht hat, nicht zu loben oder zu
tadeln, sondern es zu begreifen, dass ihre Vorzuege gegenseitig durch
ihre Mangelhaftigkeit bedingt sind. Der tiefste und letzte Grund der
Verschiedenheit beider Nationen liegt ohne Zweifel darin, dass Latium
nicht, wohl aber Hellas in seiner Werdezeit mit dem Orient sich beruehrt
hat. Kein Volksstamm der Erde fuer sich allein war gross genug, weder
das Wunder der hellenischen noch spaeterhin das Wunder der christlichen
Kultur zu erschaffen; diese Silberblicke hat die Geschichte da erzeugt,
wo aramaeische Religionsideen in den indogermanischen Boden sich
eingesenkt haben. Aber wenn eben darum Hellas der Prototyp der rein
humanen, so ist Latium nicht minder fuer alle Zeiten der Prototyp der
nationalen Entwicklung; und wir Nachfahren haben beides zu verehren
und von beiden zu lernen. Also war und wirkte die roemische Religion in
ihrer reinen und ungehemmten durchaus volkstuemlichen Entwicklung. Es
tut ihrem nationalen Charakter keinen Eintrag, dass seit aeltester Zeit
Weise und Wesen der Gottesverehrung aus dem Auslande heruebergenommen
wurden; so wenig als die Schenkung des Buergerrechts an einzelne Fremde
den roemischen Staat denationalisiert hat. Dass man von alters her
mit den Latinern die Goetter tauschte wie die Waren, versteht sich;
bemerkenswerter ist die Uebersiedlung von nicht stammverwandten Goettern
und Gottesverehrungen. Von dem sabinischen Sonderkult der Titier ist
bereits gesprochen worden. Ob auch aus Etrurien Goetterbegriffe entlehnt
worden sind, ist zweifelhafter; denn die Lasen, die aeltere
Bezeichnung der Genien (von lascivus), und die Minerva, die Goettin
des Gedaechtnisses (mens, menervare), welche man wohl als urspruenglich
etruskisch zu bezeichnen pflegt, sind nach sprachlichen Gruenden
vielmehr in Latium heimisch. Sicher ist es auf jeden Fall, und passt
auch wohl zu allem, was wir sonst vom roemischen Verkehr wissen, dass
frueher und ausgedehnter als irgendein anderer auslaendischer der
griechische Kult im Rom Beruecksichtigung fand. Den aeltesten Anlass
gaben die griechischen Orakel. Die Sprache der roemischen Goetter
beschraenkte sich im ganzen auf Ja und Nein und hoechstens auf die
Verkuendigung ihres Willens durch das - wie es scheint, urspruenglich
italische - Werfen der Lose ^6; waehrend seit sehr alter Zeit,
wenngleich dennoch wohl erst infolge der aus dem Osten empfangenen
Anregung, die redseligeren Griechengoetter wirkliche Wahrsprueche
erteilten. Solche Ratschlaege in Vorrat zu haben waren die Roemer gar
frueh bemueht, und Abschriften der Blaetter der weissagenden Priesterin
Apollons, der kymaeischen Sibylle, deshalb eine hochgehaltene Gabe der
griechischen Gastfreunde aus Kampanien. Zur Lesung und Ausdeutung des
Zauberbuches wurde in fruehester Zeit ein eigenes, nur den Augurn und
Pontifices im Range nachstehendes Kollegium von zwei Sachverstaendigen
(duoviri sacris faciundis) bestellt, auch fuer dasselbe zwei der
griechischen Sprache kundige Sklaven von Gemeinde wegen angeschafft;
diese Orakelbewahrer ging man in zweifelhaften Faellen an, wenn es, um
ein drohendes Unheil abzuwenden, eines gottesdienstlichen Aktes bedurfte
und man doch nicht wusste, welchem Gott und wie er zu beschaffen sei.
Aber auch an den delphischen Apollon selbst wandten schon frueh sich
ratsuchende Roemer; ausser den schon erwaehnten Sagen ueber diesen
Verkehr zeugt davon noch teils die Aufnahme des mit dem delphischen
Orakel eng zusammenhaengenden Wortes thesaurus in alle uns bekannte
italische Sprachen, teils die aelteste roemische Form des Namens Apollon
Aperta, der Eroeffner, eine etymologisierende Entstellung des dorischen
Apellon, deren Alter eben ihre Barbarei verraet. Auch der griechische
Herakles ist frueh als Herclus, Hercoles, Hercules in Italien
einheimisch und dort in eigentuemlicher Weise aufgefasst worden, wie
es scheint zunaechst als Gott des gewagten Gewinns und der
ausserordentlichen Vermoegensmehrung; weshalb sowohl von dem Feldherrn
der Zehnte der gemachten Beute wie auch von dem Kaufmann der Zehnte des
errungenen Guts ihm an dem Hauptaltar (ara maxima) auf dem Rindermarkt
dargebracht zu werden pflegte. Er wurde darum ueberhaupt der Gott der
kaufmaennischen Vertraege, die in aelterer Zeit haeufig an diesem Altar
geschlossen und mit Eidschwur bekraeftigt wurden, und fiel insofern mit
dem alten latinischen Gott des Worthaltens (deus fidius) zusammen. Die
Verehrung des Hercules ist frueh eine der weitverbreitetsten geworden;
er wurde, mit einem alten Schriftsteller zu reden, an jedem Fleck
Italiens verehrt und in den Gassen der Staedte wie an den Landstrassen
standen ueberall seine Altaere. Die Schiffergoetter ferner, Kastor und
Polydeukes oder roemisch Pollux, ferner der Gott des Handels, Hermes,
der roemische Mercurius, und der Heilgott Asklapios oder Aesculapius,
wurden den Roemern frueh bekannt, wenngleich deren oeffentliche
Verehrung erst spaeter begann. Der Name des Festes der "guten Goettin"
(bona dea) damium, entsprechend dem griechischen damion oder d/e/mion,
mag gleichfalls schon bis in diese Epoche zurueckreichen. Auf alter
Entlehnung muss es auch beruhen, dass der alte Liber pater der Roemer
spaeter als "Vater Befreier" gefasst ward und mit dem Weingott der
Griechen, dem "Loeser" (Lyaeos) zusammenfloss, und dass der roemische
Gott der Tiefe der "Reichtumspender" (Pluton - Dis pater) hiess,
dessen Gemahlin Persephone aber, zugleich durch Anlautung und durch
Begriffsuebertragung, ueberging in die roemische Proserpina, dass heisst
Aufkeimerin. Selbst die Goettin des roemisch-latinischen Bundes, die
aventinische Diana scheint der Bundesgoettin der kleinasiatischen
Ionier, der ephesischen Artemis nachgebildet zu sein; wenigstens war
das Schnitzbild in dem roemischen Tempel nach dem ephesischen Typus
gefertigt. Nur auf diesem Wege, durch die frueh mit orientalischen
Vorstellungen durchdrungenen apollinischen, dionysischen, plutonischen,
herakleischen und Artemismythen, hat in dieser Epoche die aramaeische
Religion eine entfernte und mittelbare Einwirkung auf Italien geuebt.
Deutlich erkennt man dabei, wie das Eindringen der griechischen Religion
vor allen Dingen auf den Handelsbeziehungen beruht und wie zunaechst
Kaufleute und Schiffer die griechischen Goetter nach Italien gebracht
haben. --------------------------------------- ^6 Sors, von serere,
reihen. Es waren wahrscheinlich an einer Schnur gereihte Holztaefelchen,
die geworfen verschiedenartige Figuren bildeten; was an die Runen
erinnert. ---------------------------------------- Indessen sind die
einzelnen Entlehnungen aus dem Ausland nur von sekundaerer Bedeutung,
die Truemmer des Natursymbolismus der Urzeit aber, wie etwa die Sage von
den Rindern des Cacus eines sein mag, so gut wie ganz verschollen; im
grossen und ganzen ist die roemische Religion eine organische Schoepfung
des Volkes, bei dem wir sie finden. Die sabellische und umbrische
Gottesverehrung beruht, nach dem wenigen zu schliessen, was wir davon
wissen, auf ganz gleichen Grundanschauungen wie die latinische mit
lokal verschiedener Faerbung und Gestaltung. Dass sie abwich von
der latinischen, zeigt am bestimmtesten die Gruendung einer eigenen
Genossenschaft in Rom zur Bewahrung der sabinischen Gebraeuche; aber
eben sie gibt ein belehrendes Beispiel, worin der Unterschied bestand.
Die Vogelschau war beiden Staemmen die regelmaessige Weise der
Goetterbefragung; aber die Titier schauten nach anderen Voegeln als die
ramnischen Augurn. Ueberall, wo wir vergleichen koennen, zeigen sich
aehnliche Verhaeltnisse; die Fassung der Goetter als Abstraktion des
Irdischen und ihre unpersoenliche Natur sind beiden Staemmen gemein,
Ausdruck und Ritual verschieden. Dass dem damaligen Kultus diese
Abweichungen gewichtig erschienen, ist begreiflich; wir vermoegen
den charakteristischen Unterschied, wenn einer bestand, nicht mehr zu
erfassen. Aber aus den Truemmern, die vom etruskischen Sakralwesen auf
uns gekommen sind, redet ein anderer Geist. Es herrscht in ihnen eine
duestere und dennoch langweilige Mystik, Zahlenspiel und Zeichendeuterei
und jene feierliche Inthronisierung des reinen Aberwitzes, die zu allen
Zeiten ihr Publikum findet. Wir kennen zwar den etruskischen Kult
bei weitem nicht in solcher Vollstaendigkeit und Reinheit wie den
latinischen; aber mag die spaetere Gruebelei auch manches erst
hineingetragen haben, und moegen auch gerade die duesteren und
phantastischen, von dem latinischen Kult am meisten sich entfernenden
Saetze uns vorzugsweise ueberliefert sein, was beides in der Tat nicht
wohl zu bezweifeln ist, so bleibt immer noch genug uebrig, um die Mystik
und Barbarei dieses Kultes zu bezeichnen als im innersten Wesen des
etruskischen Volkes begruendet. Ein innerlicher Gegensatz des sehr
ungenuegend bekannten etruskischen Gottheitsbegriffs zu dem italischen
laesst sich nicht erfassen; aber bestimmt treten unter den etruskischen
Goettern die boesen und schadenfrohen in den Vordergrund, wie denn
auch der Kult grausam ist und namentlich das Opfern der Gefangenen
einschliesst - so schlachtete man in Caere die gefangenen Phokaeer, in
Tarquinii die gefangenen Roemer. Statt der stillen, in den Raeumen der
Tiefe friedlich schaltenden Welt der abgeschiedenen "guten Geister", wie
die Latiner sie sich dachten, erscheint hier eine wahre Hoelle, in die
die armen Seelen zur Peinigung durch Schlaegel und Schlangen
abgeholt werden von dem Totenfuehrer; einer wilden, halb tierischen
Greisengestalt mit Fluegeln und einem grossen Hammer; einer Gestalt,
die man spaeter in Rom bei den Kampfspielen verwandte, um den Mann
zu kostuemieren, der die Leichen der Erschlagenen vom Kampfplatz
wegschaffte. So fest ist mit diesem Zustand der Schatten die Pein
verbunden, dass es sogar eine Erloesung daraus gibt, die nach gewissen
geheimnisvollen Opfern die arme Seele versetzt unter die oberen Goetter.
Es ist merkwuerdig, dass, um ihre Unterwelt zu bevoelkern, die Etrusker
frueh von den Griechen deren finstere Vorstellungen entlehnten, wie
denn die acherontische Lehre und der Charon eine grosse Rolle in der
etruskischen Weisheit spielen. Aber vor allen Dingen beschaeftigt den
Etrusker die Deutung der Zeichen und Wunder. Die Roemer vernahmen
wohl auch in der Natur die Stimme der Goetter; allein ihr Vogelschauer
verstand nur die einfachen Zeichen und erkannte nur im allgemeinen, ob
die Handlung Glueck oder Unglueck bringen werde. Stoerungen im Laufe der
Natur galten ihm als unglueckbringend und hemmten die Handlung, wie zum
Beispiel bei Blitz und Donner die Volksversammlung auseinanderging, und
man suchte auch wohl, sie zu beseitigen, wie zum Beispiel die Missgeburt
schleunigst getoetet ward. Aber jenseits des Tiber begnuegte man sich
damit nicht. Der tiefsinnige Etrusker las aus den Blitzen und aus den
Eingeweiden der Opfertiere dem glaeubigen Mann seine Zukunft bis ins
einzelne heraus, und je seltsamer die Goettersprache, je auffallender
das Zeichen und Wunder, desto sicherer gab er an, was er verkuende und
wie man das Unheil etwa abwenden koenne. So entstanden die Blitzlehre,
die Haruspizes, die Wunderdeutung, alle ausgesponnen mit der ganzen
Haarspalterei des im Absurden lustwandelnden Verstandes, vor allem die
Blitzwissenschaft. Ein Zwerg von Kindergestalt mit grauen Haaren,
der von einem Ackersmann bei Tarquinii war ausgepfluegt worden,
Tages genannt - man sollte meinen, dass das zugleich kindische und
altersschwache Treiben in ihm sich selber habe verspotten wollen -,
also Tages hatte sie zuerst den Etruskern verraten und war dann sogleich
gestorben. Seine Schueler und Nachfolger lehrten, welche Goetter Blitze
zu schleudern pflegten; wie man am Quartier des Himmels und an der
Farbe den Blitz eines jeden Gottes erkenne; ob der Blitz einen dauernden
Zustand andeute oder ein einzelnes Ereignis und wenn dieses, ob dasselbe
ein unabaenderlich datiertes sei oder durch Kunst sich verschieben lasse
bis zu einer gewissen Grenze; wie man den eingeschlagenen Blitz bestatte
oder den drohenden einzuschlagen zwinge, und dergleichen wundersame
Kuenste mehr, denen man gelegentlich die Sportulierungsgelueste anmerkt.
Wie tief dies Gaukelspiel dem roemischen Wesen widerstand, zeigt, dass,
selbst als man spaeter in Rom es benutzte, doch nie ein Versuch gemacht
ward, es einzubuergern; in dieser Epoche genuegten den Roemern wohl noch
die einheimischen und die griechischen Orakel. Hoeher als die roemische
Religion steht die etruskische insofern, als sie von dem, was den
Roemern voellig mangelt, einer in religioese Formen gehuellten
Spekulation, wenigstens einen Anfang entwickelt hat. Ueber der Welt
mit ihren Goettern walten die verhuellten Goetter, die der etruskische
Jupiter selber befragt; jene Welt aber ist endlich und wird, wie sie
entstanden ist, so auch wieder vergehen nach Ablauf eines bestimmten
Zeitraums, dessen Abschnitte die Saecula sind. Ueber den geistigen
Gehalt, den diese etruskische Kosmogonie und Philosophie einmal
gehabt haben mag, ist schwer zu urteilen; doch scheint auch ihnen ein
geistloser Fatalismus und ein plattes Zahlenspiel von Haus aus eigen
gewesen zu sein. 13. Kapitel Ackerbau, Gewerbe und Verkehr Ackerbau und
Verkehr sind so innig verwachsen mit der Verfassung und der aeusseren
Geschichte der Staaten, dass schon bei deren Schilderung vielfach auf
dieselben Ruecksicht genommen werden musste. Hier soll es versucht
werden, anknuepfend an jene einzelnen Betrachtungen, die italische,
namentlich die roemische Oekonomie zusammenfassend und ergaenzend
zu schildern. Dass der Uebergang von der Weide- zur Ackerwirtschaft
jenseits der Einwanderung der Italiker in die Halbinsel faellt, ward
schon bemerkt. Der Feldbau blieb der Grundpfeiler aller italischen
Gemeinden, der sabellischen und der etruskischen nicht minder als
der latinischen; eigentliche Hirtenstaemme hat es in Italien in
geschichtlicher Zeit nicht gegeben, obwohl natuerlich die Staemme
ueberall, je nach der Art der Oertlichkeit in geringerem oder staerkerem
Masse, neben dem Ackerbau die Weidewirtschaft betrieben. Wie innig man
es empfand, dass jedes Gemeinwesen auf dem Ackerbau beruhe, zeigt die
schoene Sitte, die Anlage neuer Staedte damit zu beginnen, dass man
dort, wo der kuenftige Mauerring sich erheben sollte, mit dem Pflug eine
Furche vorzeichnete. Dass namentlich in Rom, ueber dessen agrarische
Verhaeltnisse sich allein mit einiger Bestimmtheit sprechen laesst,
nicht bloss der Schwerpunkt des Staates urspruenglich in der
Bauernschaft lag, sondern auch dahin gearbeitet ward, die Gesamtheit
der Ansaessigen immer festzuhalten als den Kern der Gemeinde, zeigt am
klarsten die Servianische Reform. Nachdem im Laufe der Zeit ein grosser
Teil des roemischen Grundbesitzes in die Haende von Nichtbuergern
gelangt war und also die Rechte und Pflichten der Buergerschaft nicht
mehr auf der Ansaessigkeit ruhten, beseitigte die reformierte Verfassung
dies Missverhaeltnis und die daraus drohenden Gefahren nicht bloss fuer
einmal, sondern fuer alle Folgezeit, indem sie die Gemeindeglieder
ohne Ruecksicht auf ihre politische Stellung ein fuer allemal nach der
Ansaessigkeit heranzog und die gemeine Last der Wehrpflicht auf die
Ansaessigen legte, denen die gemeinen Rechte im natuerlichen Lauf
der Entwicklung nachfolgen mussten. Auch die ganze Kriegs- und
Eroberungspolitik der Roemer war ebenso wie die Verfassung basiert auf
die Ansaessigkeit; wie im Staat der ansaessige Mann allein galt, so
hatte der Krieg den Zweck, die Zahl der ansaessigen Gemeindeglieder zu
vermehren. Die ueberwundene Gemeinde ward entweder genoetigt, ganz
in der roemischen Bauernschaft aufzugehen, oder, wenn es zu diesem
Aeussersten nicht kam, wurde ihr doch nicht Kriegskontribution oder
fester Zins auferlegt, sondern die Abtretung eines Teils, gewoehnlich
eines Drittels ihrer Feldmark, wo dann regelmaessig roemische
Bauernhoefe entstanden. Viele Voelker haben gesiegt und erobert wie die
Roemer; aber keines hat gleich dem roemischen den erkaempften Boden also
im Schweisse seines Angesichts sich zu eigen gemacht und was die Lanze
gewonnen hatte, mit der Pflugschar zum zweitenmal erworben. Was der
Krieg gewinnt, kann der Krieg wieder entreissen, aber nicht also die
Eroberung, die der Pflueger macht; wenn die Roemer viele Schlachten
verloren, aber kaum je bei dem Frieden roemischen Boden abgetreten
haben, so verdanken sie dies dem zaehen Festhalten der Bauern an ihrem
Acker und Eigen. In der Beherrschung der Erde liegt die Kraft des Mannes
und des Staates; die Groesse Roms ist gebaut auf die ausgedehnteste
und unmittelbarste Herrschaft der Buerger ueber den Boden und auf die
geschlossene Einheit dieser also festgegruendeten Bauernschaft. Dass in
aeltester Zeit das Ackerland gemeinschaftlich, wahrscheinlich nach den
einzelnen Geschlechtsgenossenschaften, bestellt und erst der Ertrag
unter die einzelnen, dem Geschlecht angehoerigen Haeuser verteilt
ward, ist bereits angedeutet worden; wie denn Feldgemeinschaft und
Geschlechtergemeinde innerlich zusammenhaengen und auch spaeterhin
in Rom noch das Zusammenwohnen und Wirtschaften der Mitbesitzer sehr
haeufig vorkam ^1. Selbst die roemische Rechtsueberlieferung weiss noch
zu berichten, dass das Vermoegen anfaenglich in Vieh und Bodenbenutzung
bestand und erst spaeter das Land unter die Buerger zu Sondereigentum
aufgeteilt ward ^2. Besseres Zeugnis dafuer gewaehrt die aelteste
Bezeichnung des Vermoegens als "Viehstand" (pecunia) oder "Sklaven- und
Viehstand" (familia pecuniaque) und des Sonderguts der Hauskinder
und Sklaven als "Schaefchen" (peculium); ferner die aelteste Form
des Eigentumserwerbs durch Handangreifen (mancipatio), was nur fuer
bewegliche Sachen angemessen ist, und vor allem das aelteste Mass
des "Eigenlandes" (heredium von herus, Herr) von zwei Jugeren oder
preussischen Morgen, das nur Gartenland, nicht Hufe, gewesen sein kann
^3. Wann und wie die Aufteilung des Ackerlandes stattgefunden hat,
laesst sich nicht mehr bestimmen. Geschichtlich steht nur so viel
fest, dass die aelteste Verfassung die Ansaessigkeit nicht, sondern
als Surrogat dafuer die Geschlechtsgenossenschaft, dagegen schon
die Servianische den aufgeteilten Acker voraussetzt. Aus derselben
Verfassung geht hervor, dass die grosse Masse des Grundbesitzes aus
mittleren Bauernstellen bestand, welche einer Familie zu tun und zu
leben gaben und das Halten von Ackervieh sowie die Anwendung des Pfluges
gestatteten; das gewoehnliche Flaechenmass dieser roemischen Vollhufe
ist nicht mit Sicherheit ermittelt, kann aber, wie schon gesagt
ward, schwerlich geringer als zu 20 Morgen angenommen werden.
------------------------------------------------------------ ^1 Die
bei der deutschen Feldgemeinschaft vorkommende Verbindung geteilten
Eigentums der Genossen und gemeinschaftlicher Bestellung durch die