dessen goettliches Abbild bis in den innersten Kern zu durchdringen.

Von der Geisterwelt ist wenig zu sagen. Die abgeschiedenen Seelen der

sterblichen Menschen, die "Guten" (manes) lebten schattenhaft weiter,

gebannt an den Ort, wo der Koerper ruhte (dii inferi), und nahmen von

den Ueberlebenden Speise und Trank. Allein sie hausten in den Raeumen

der Tiefe und keine Bruecke fuehrte aus der unteren Welt weder zu den

auf der Erde waltenden Menschen noch empor zu den oberen Goettern. Der

griechische Heroenkult ist den Roemern voellig fremd und wie jung und

schlecht die Gruendungssage von Rom erfunden ist, zeigt schon die ganz

unroemische Verwandlung des Koenigs Romulus in den Gott Quirinus. Numa,

der aelteste und ehrwuerdigste Name in der roemischen Sage, ist in

Rom nie als Gott verehrt worden wie Theseus in Athen. Die aeltesten

Gemeindepriestertuemer beziehen sich auf den Mars: vor allem auf

Lebenszeit ernannte Priester des Gemeindegottes, der "Zuender des Mars"

(flamen Martialis), wie er vom Darbringen der Brandopfer benannt ward,

und die zwoelf "Springer" (salii), eine Schar junger Leute, die im Maerz

den Waffentanz zu Ehren des Mars auffuehrten und dazu sangen. Dass die

Verschmelzung der Huegelgemeinde mit der palatinischen die Verdoppelung

des roemischen Mars und damit die Einfuehrung eines zweiten

Marspriesters - des flamen Quirinalis - und einer zweiten Taenzergilde

- der salii collini - herbeifuehrte, ist bereits frueher

auseinandergesetzt worden. Hierzu kamen andere oeffentliche, zum Teil

wohl ihrem Ursprung nach weit ueber Roms Entstehung hinaufreichende

Verehrungen, fuer welche entweder Einzelpriester angestellt waren

-solche gab es zum Beispiel der Carmentis, des Volcanus, des Hafen- und

des Flussgottes - oder deren Begehung einzelnen Genossenschaften oder

Geschlechtern im Namen des Volkes uebertragen war. Eine derartige

Genossenschaft war vermutlich die der zwoelf "Ackerbrueder" (fratres

arvales), welche die "schaffende Goettin" (dea dia) im Mai anriefen fuer

das Gedeihen der Saaten; obwohl es sehr zweifelhaft ist, ob dieselbe

bereits in dieser Epoche dasjenige besondere Ansehen genoss, welches

wir ihr in der Kaiserzeit beigelegt finden. Ihnen schloss die titische

Bruederschaft sich an, die den Sonderkult der roemischen Sabiner zu

bewahren und zu besorgen hatte, sowie die fuer die Herde der dreissig

Kurien eingesetzten dreissig Kurienzuender (flamines curiales). Das

schon erwaehnte "Wolfsfest" (lupercalia) wurde fuer die Beschirmung der

Herden dem "guenstigen Gotte" (faunus) von dem Quinctiergeschlecht und

den nach dem Zutritt der Huegelroemer ihnen zugegebenen Fabiern im Monat

Februar gefeiert - ein rechtes Hirtenkarneval, bei dem die "Woelfe"

(luperci) nackt mit dem Bocksfell umguertet herumsprangen und wen sie

trafen mit Riemen klatschten. Ebenso mag noch bei andern gentilizischen

Kulten zugleich die Gemeinde gedacht sein als mitvertreten. Zu diesem

aeltesten Gottesdienst der roemischen Gemeinde traten allmaehlich neue

Verehrungen hinzu. Die wichtigste darunter ist diejenige, welche auf

die neu geeinigte und durch den grossen Mauer- und Burgbau gleichsam

zum zweitenmal gegruendete Stadt sich bezieht: in ihr tritt der hoechste

beste Jovis vom Burghuegel, das ist der Genius des roemischen Volkes,

an die Spitze der gesamten roemischen Goetterschaft, und sein

fortan bestellter Zuender, der Flamen Dialis, bildet mit den beiden

Marspriestern die heilige oberpriesterliche Dreiheit. Gleichzeitig

beginnt der Kultus des neuen einigen Stadtherdes - der Vesta - und der

dazu gehoerige der Gemeindepenaten. Sechs keusche Jungfrauen versahen,

gleichsam als die Haustoechter des roemischen Volkes, jenen frommen

Dienst und hatten das heilsame Feuer des Gemeindeherdes den Buergern zum

Beispiel und zum Wahrzeichen stets lodernd zu unterhalten. Es war dieser

haeuslich-oeffentliche Gottesdienst der heiligste aller roemischen, wie

er denn auch von allem Heidentum am spaetesten in Rom der christlichen

Verfemung gewichen ist. Ferner wurde der Aventin der Diana angewiesen

als der Repraesentantin der latinischen Eidgenossenschaft, aber eben

darum eine besondere roemische Priesterschaft fuer sie nicht bestellt;

und zahlreichen anderen Goetterbegriffen gewoehnte allmaehlich die

Gemeinde sich in bestimmter Weise durch allgemeine Feier oder durch

besonders zu ihrem Dienst bestimmte stellvertretende Priesterschaften zu

huldigen, wobei sie einzelnen - zum Beispiel der Blumen (Flora) und der

Obstgoettin (Pomona) - auch wohl einen eigenen Zuender bestellte, sodass

deren zuletzt fuenfzehn gezaehlt wurden. Aber sorgfaeltig unterschied

man unter ihnen jene drei "grossen Zuender" (flamines maiores), die bis

in die spaeteste Zeit nur aus den Altbuergern genommen werden

konnten, ebenso wie die alten Genossenschaften der palatinischen

und quirinalischen Salier stets den Vorrang vor allen uebrigen

Priesterkollegien behaupteten. Also wurden die notwendigen und stehenden

Leistungen an die Goetter der Gemeinde bestimmten Genossenschaften

oder staendigen Dienern vom Staat ein fuer allemal uebertragen und zur

Deckung der vermutlich nicht unbetraechtlichen Opferkosten teils den

einzelnen Tempeln gewisse Laendereien, teils die Bussen angewiesen. Dass

der oeffentliche Kult der uebrigen latinischen und vermutlich auch der

sabellischen Gemeinden im wesentlichen gleichartig war, ist nicht

zu bezweifeln; nachweislich sind die Flamines, Sauer, Luperker und

Vestalinnen nicht spezifisch roemische, sondern allgemein latinische

Institutionen gewesen und wenigstens die drei ersten Kollegien scheinen

in den stammverwandten Gemeinden nicht erst nach roemischem Muster

gebildet zu sein. Endlich kann, wie der Staat fuer den Goetterkreis

des Staats, so auch der einzelne Buerger innerhalb seines individuellen

Kreises aehnliche Anordnungen treffen und seinen Goettern nicht bloss

Opfer darbringen, sondern auch Staetten und Diener ihnen weihen. Also

gab es Priestertum und Priester in Rom genug; indes wer ein Anliegen an

den Gott hat, wendet sich nicht an den Priester, sondern an den Gott.

Jeder Flehende und Fragende redet selber zu der Gottheit, die Gemeinde

natuerlich durch den Mund des Koenigs wie die Kurie durch den Curio

und die Ritterschaft durch ihre Obristen; und keine priesterliche

Vermittlung durfte das urspruengliche und einfache Verhaeltnis verdecken

oder verdunkeln. Allein es ist freilich nicht leicht, mit dem Gotte

zu verkehren. Der Gott hat seine eigene Weise zu sprechen, die nur dem

kundigen Manne verstaendlich ist; wer es aber recht versteht, der weiss

den Willen des Gottes nicht bloss zu ermitteln, sondern auch zu lenken,

sogar im Notfall ihn zu ueberlisten oder zu zwingen. Darum ist es

natuerlich, dass der Verehrer des Gottes regelmaessig kundige Leute

zuzieht und deren Rat vernimmt; und hieraus sind die religioesen

Sachverstaendigenvereine hervorgegangen, eine durchaus

national-italische Institution, die auf die politische Entwicklung

weit bedeutender eingewirkt hat als die Einzelpriester und die

Priesterschaften. Mit diesen sind sie oft verwechselt worden, allein

mit Unrecht. Den Priesterschaften liegt die Verehrung einer bestimmten

Gottheit ob, diesen Genossenschaften aber die Bewahrung der Tradition

fuer diejenigen allgemeineren gottesdienstlichen Verrichtungen, deren

richtige Vollziehung eine gewisse Kunde voraussetzte und fuer deren

treue Ueberlieferung zu sorgen im Interesse des Staates lag. Diese

geschlossenen und sich selbst, natuerlich aus den Buergern, ergaenzenden

Genossenschaften sind dadurch die Depositare der Kunstfertigkeiten

und Wissenschaften geworden. In der roemischen und ueberhaupt der

latinischen Gemeindeverfassung gibt es solcher Kollegien urspruenglich

nur zwei: das der Augurn und das der Pontifices ^4. Die sechs

"Voegelfuehrer" (augures) verstanden die Sprache der Goetter aus

dem Flug der Voegel zu deuten, welche Auslegungskunst sehr ernstlich

betrieben und in ein gleichsam wissenschaftliches System gebracht ward.

Die sechs "Brueckenbauer" (pontifices) fuehrten ihren Namen von dem

ebenso heiligen wie politisch wichtigen Geschaeft, den Bau und

das Abbrechen der Tiberbruecke zu leiten. Es waren die roemischen

Ingenieure, die das Geheimnis der Masse und Zahlen verstanden; woher

ihnen auch die Pflicht zukam, den Kalender des Staats zu fuehren, dem

Volke Neu- und Vollmond und die Festtage abzurufen und dafuer zu sorgen,

dass jede gottesdienstliche wie jede Gerichtshandlung am rechten Tage

vor sich gehe. Da sie also vor allen andern den Ueberblick ueber den

ganzen Gottesdienst hatten, ging auch, wo es noetig war, bei Ehe,

Testament und Arrogation an sie die Vorfrage, ob das beabsichtigte

Geschaeft nicht gegen das goettliche Recht irgendwie verstosse, und

ging von ihnen die Feststellung und Bekanntmachung der allgemeinen

exoterischen Sakralvorschriften aus, die unter dem Namen der

Koenigsgesetze bekannt sind. So gewannen sie, wenn auch in voller

Ausdehnung vermutlich erst nach Abschaffung des Koenigtums, die

allgemeine Oberaufsicht ueber den roemischen Gottesdienst und was

damit zusammenhing - und was hing nicht damit zusammen? Sie selbst

bezeichneten als den Inbegriff ihres Wissens "die Kunde goettlicher und

menschlicher Dinge". In der Tat sind die Anfaenge der geistlichen und

weltlichen Rechtswissenschaft wie die der Geschichtsaufzeichnung aus

dem Schoss dieser Genossenschaft hervorgegangen. Denn wie alle

Geschichtsschreibung an den Kalender und das Jahrzeitbuch anknuepft,

musste auch die Kunde des Prozesses und der Rechtssaetze, da nach der

Errichtung der roemischen Gerichte in diesen selbst die Ueberlieferung

nicht entstehen konnte, in dem Kollegium der Pontifices traditionell

werden, das ueber Gerichtstage und religioese Rechtsfragen ein

Gutachten zu geben allein kompetent war.

------------------------------------------------------- ^4 Am

deutlichsten zeigt sich dies darin, dass in den nach dem latinischen

Schema geordneten Gemeinden Augurn und Pontifices ueberall vorkommen

(z. B. Cic. leg. agr. 2, 35, 96 und zahlreiche Inschriften), ebenso der

pater patratus der Fetialen in Laurentum (Orelli 2276), die uebrigen

Kollegien aber nicht. Jene also stehen auf einer Linie mit der

Zehnkurienverfassung, den Flamines, Saliern, Luperkern als aeltestes

latinisches Stammgut; wogegen die Duovirn sacris faciundis und die

anderen Kollegien, wie die dreissig Kurien und die Servianischen Tribus

und Zenturien, in Rom entstanden und darum auch auf Rom beschraenkt

geblieben sind. Nur der Name des zweiten Kollegiums, der Pontifices,

ist wohl entweder durch roemischen Einfluss in das allgemein latinische

Schema anstatt aelterer, vielleicht mannigfaltiger Namen eingedrungen,

oder es bedeutete urspruenglich, was sprachlich manches fuer sich hat,

pons nicht Bruecke, sondern Weg ueberhaupt, pontifex also den Wegebauer.

Die Angaben ueber die urspruengliche Zahl namentlich der Augurn

schwanken. Dass die Zahl derselben ungerade sein musste, widerlegt

Cicero (leg. agr. 2, 35, 96); und auch Livius (10, 6) sagt wohl nicht

dies, sondern nur, dass die Zahl der roemischen Augurn durch drei

teilbar sein und insofern auf eine ungerade Grundzahl zurueckgehen

muesse. Nach Livius (a.a.O.) war die Zahl bis zum Ogulnischen Gesetz

sechs, und eben das sagt wohl auch Cicero (rep. 2, 9 14), indem er

Romulus vier, Numa zwei Augurstellen einrichten laesst. Ueber die

Zahl der Pontifices vgl. Roemisches Staatsrecht, Bd. 2, S. 20.

------------------------------------------------------- Gewissermassen

laesst diesen beiden aeltesten und ansehnlichsten Genossenschaften

geistlicher Sachverstaendigen das Kollegium der zwanzig Staatsboten

(fetiales, ungewisser Ableitung) sich anreihen, bestimmt als lebendiges

Archiv das Andenken an die Vertraege mit den benachbarten Gemeinden

durch Ueberlieferung zu bewahren, ueber angebliche Verletzungen des

vertragenen Rechts gutachtlich zu entscheiden und noetigenfalls den

Suehneversuch und die Kriegserklaerung zu bewirken. Sie waren durchaus

fuer das Voelkerrecht, was die Pontifices fuer das Goetterrecht, und

hatten daher auch wie diese die Befugnis, Recht zwar nicht zu

sprechen, aber doch zu weisen. Aber wie hochansehnlich immer diese

Genossenschaften waren und wie wichtige und umfassende Befugnisse

sie zugeteilt erhielten, nie vergass man, und am wenigsten bei den

am hoechsten gestellten, dass sie nicht zu befehlen, sondern

sachverstaendigen Rat zu erteilen, die Antwort der Goetter nicht

unmittelbar zu erbitten, sondern die erteilte dem Frager auszulegen

hatten. So steht auch der vornehmste Priester nicht bloss im Rang dem

Koenig nach, sondern er darf ungefragt nicht einmal ihn beraten. Dem

Koenig steht es zu, zu bestimmen, ob und wann er die Voegel beobachten

will; der Vogelschauer steht nur dabei und verdolmetscht ihm, wenn es

noetig ist, die Sprache der Himmelsboten. Ebenso kann der Fetialis und

der Pontifex in das Staats- und das Landrecht nicht anders eingreifen

als wenn die Beikommenden es von ihm begehren, und mit unerbittlicher

Strenge hat man trotz aller Froemmigkeit festgehalten an dem Grundsatz,

dass in dem Staat der Priester in vollkommener Machtlosigkeit zu

verbleiben und, von allen Befehlen ausgeschlossen, gleich jedem anderen

Buerger dem geringsten Beamten Gehorsam zu leisten hat. Die latinische

Gottesverehrung beruht wesentlich auf dem Behagen des Menschen am

Irdischen und nur in untergeordneter Weise auf der Furcht vor den wilden

Naturkraeften; sie bewegt sich darum auch vorwiegend in Aeusserungen der

Freude, in Liedern und Gesaengen, in Spielen und Taenzen, vor allem

aber in Schmaeusen. Wie ueberall bei den ackerbauenden, regelmaessig

von Vegetabilien sich naehrenden Voelkerschaften war auch in Italien das

Viehschlachten zugleich Hausfest und Gottesdienst; das Schwein ist den

Goettern das wohlgefaelligste Opfer nur darum, weil es der gewoehnliche

Festbraten ist. Aber alle Verschwendung wie alle Ueberschwenglichkeit

des Jubels ist dem gehaltenen roemischen Wesen zuwider. Die Sparsamkeit

gegen die Goetter ist einer der hervortretendsten Zuege des aeltesten

latinischen Kultes; und auch das freie Walten der Phantasie wird durch

die sittliche Zucht, in der die Nation sich selber haelt, mit eiserner

Strenge niedergedrueckt. Infolgedessen sind die Auswuechse, die von

solcher Masslosigkeit unzertrennlich sind, den Latinern ferngeblieben.

Wohl liegt der tief sittliche Zug des Menschen, irdische Schuld und

irdische Strafe auf die Goetterwelt zu beziehen und jene als ein

Verbrechen gegen die Gottheit, diese als deren Suehnung aufzufassen, im

innersten Wesen auch der latinischen Religion. Die Hinrichtung des zum

Tode verurteilten Verbrechers ist ebenso ein der Gottheit dargebrachtes

Suehnopfer wie die im gerechten Krieg vollzogene Toetung des Feindes;

der naechtliche Dieb der Feldfruechte buesst der Ceres am Galgen wie der

boese Feind auf dem Schlachtfeld der Mutter Erde und den guten Geistern.

Auch der tiefe und furchtbare Gedanke der Stellvertretung begegnet

hierbei: wenn die Goetter der Gemeinde zuernen, ohne dass auf einen

bestimmten Schuldigen gegriffen werden kann, so mag sie versoehnen, wer

sich freiwillig hingibt (devovere se), wie denn giftige Erdspalten sich

schliessen, halbverlorene Schlachten sich in Siege wandeln, wenn ein

braver Buerger sich als Suehnopfer in den Schlund oder in die Feinde

stuerzt. Auf aehnlicher Anschauung beruht der heilige Lenz, indem

den Goettern dargebracht wird, was der bestimmte Zeitraum an Vieh und

Menschen geboren werden laesst. Will man dies Menschenopfer nennen, so

gehoert solches freilich zum Kern des latinischen Glaubens; aber

man muss hinzufuegen, dass, soweit unser Blick in die Ferne irgend

zuruecktraegt, diese Opferung, insofern sie das Leben fordert, sich

beschraenkt auf den Schuldigen, der vor dem buergerlichen Gericht

ueberwiesen ist, und den Unschuldigen, der freiwillig den Tod waehlt.

Menschenopfer anderer Art laufen dem Grundgedanken der Opferhandlung

zuwider und beruhen wenigstens bei den indogermanischen Staemmen

ueberall, wo sie vorkommen, auf spaeterer Ausartung und Verwilderung.

Bei den Roemern haben sie nie Eingang gefunden; kaum dass einmal

in Zeiten hoechster Not auch hier Aberglaube und Verzweiflung

ausserordentlicherweise im Greuel Rettung suchten. Von

Gespensterglauben, Zauberfurcht und Mysterienwesen finden sich bei

den Roemern verhaeltnismaessig sehr geringe Spuren. Das Orakel- und

Prophetentum hat in Italien niemals die Bedeutung erlangt wie in

Griechenland und nie vermocht, das private und oeffentliche Leben

ernstlich zu beherrschen. Aber auf der andern Seite ist dafuer auch die

latinische Religion in eine unglaubliche Nuechternheit und Trockenheit

verfallen und frueh eingegangen auf einen peinlichen und geistlosen

Zeremonialdienst. Der Gott des Italikers ist, wie schon gesagt ward, vor

allen Dingen ein Hilfsinstrument zur Erreichung sehr konkreter irdischer

Zwecke; wie denn den religioesen Anschauungen des Italikers durch seine

Richtung auf das Fassliche und Reelle diese Wendung ueberhaupt gegeben

wird und nicht minder scharf noch in dem heutigen Heiligenkult

der Italiener hervortritt. Die Goetter stehen dem Menschen voellig

gegenueber wie der Glaeubiger dem Schuldner; jeder von ihnen hat ein

wohlerworbenes Recht auf gewisse Verrichtungen und Leistungen, und da

die Zahl der Goetter so gross war wie die Zahl der Momente des irdischen

Lebens und die Vernachlaessigung oder verkehrte Verehrung eines jeden

Gottes in dem entsprechenden Moment sich raechte, so war es eine

muehsame und bedenkliche Aufgabe, seiner religioesen Verpflichtungen

auch nur sich bewusst zu werden, und so mussten wohl die des goettlichen

Rechtes kundigen und dasselbe weisenden Priester, die Pontifices, zu

ungemeinem Einfluss gelangen. Denn der rechtliche Mann erfuellt

die Vorschriften des heiligen Rituals mit derselben kaufmaennischen

Puenktlichkeit, womit er seinen irdischen Verpflichtungen nachkommt und

tut auch wohl ein Uebriges, wenn der Gott es seinerseits getan hat. Auch

auf Spekulation laesst man mit dem Gotte sich ein: das Geluebde ist der

Sache wie dem Namen nach ein foermlicher Kontrakt zwischen dem Gotte

und dem Menschen, wodurch dieser jenem fuer eine gewisse Leitung eine

gewisse Gegenleistung zusichert, und der roemische Rechtssatz, dass kein

Kontrakt durch Stellvertretung abgeschlossen werden kann, ist nicht

der letzte Grund, weshalb in Latium bei den religioesen Anliegen der

Menschen alle Priestervermittlung ausgeschlossen blieb. Ja wie der

roemische Kaufmann, seiner konventionellen Rechtlichkeit unbeschadet,

den Vertrag bloss dem Buchstaben nach zu erfuellen befugt ist, so ward

auch, wie die roemischen Theologen lehren, im Verkehr mit den Goettern

das Abbild statt der Sache gegeben und genommen. Dem Herrn des

Himmelsgewoelbes brachte man Zwiebel- und Mohnkoepfe dar, um auf deren

statt auf der Menschen Haeupter seine Blitze zu lenken; dem Vater

Tiberis wurden zur Loesung der jaehrlich von ihm erheischten Opfer

jaehrlich dreissig von Binsen geflochtene Puppen in die Wellen

geworfen ^5. Die Ideen goettlicher Gnade und Versoehnbarkeit sind

hier ununterscheidbar gemischt mit der frommen Schlauigkeit, welche

es versucht, den gefaehrlichen Herrn durch scheinhafte Befriedigung zu

beruecken und abzufinden. So ist die roemische Gottesfurcht wohl von

gewaltiger Macht ueber die Gemueter der Menge, aber keineswegs jenes

Bangen vor der allwaltenden Natur oder der allmaechtigen Gottheit, das

den pantheistischen und monotheistischen Anschauungen zu Grunde

liegt, sondern sehr irdischer Art und kaum wesentlich verschieden von

demjenigen Zagen, mit dem der roemische Schuldner seinem gerechten,

aber sehr genauen und sehr maechtigen Glaeubiger sich naht. Es ist

einleuchtend, dass eine solche Religion die kuenstlerische und die

spekulative Auffassung viel mehr zu erdruecken als zu zeitigen geeignet

war. Indem der Grieche die naiven Gedanken der Urzeit mit menschlichem

Fleisch und Blut umhuellte, wurden diese Goetterideen nicht bloss die

Elemente der bildenden und der dichtenden Kunst, sondern sie erlangten

auch die Universalitaet und die Elastizitaet, welche die tiefste

Eigentuemlichkeit der Menschennatur und eben darum der Kern aller

Weltreligion ist. Durch sie konnte die einfache Naturanschauung zu

kosmogonischen, der schlichte Moralbegriff zu allgemein humanistischen

Anschauungen sich vertiefen; und lange Zeit hindurch vermochte die

griechische Religion die physischen und metaphysischen Vorstellungen,

die ganze ideale Entwicklung der Nation in sich zu fassen und mit

dem wachsenden Inhalt in Tiefe und Weite sich auszudehnen, bevor

die Phantasie und die Spekulation das Gefaess, das sie gehegt

hatte, zersprengten. Aber in Latium blieb die Verkoerperung der

Gottheitsbegriffe so vollkommen durchsichtig, dass weder der Kuenstler

noch der Dichter daran sich heranzubilden vermochte und die latinische

Religion der Kunst stets fremd, ja feindlich gegenueberstand. Da der

Gott nichts war und nichts sein durfte als die Vergeistigung einer

irdischen Erscheinung, so fand er eben in diesem irdischen Gegenbild

seine Staette (templum) und sein Abbild; Waende und Idole, von

Menschenhand gemacht, schienen die geistigen Vorstellungen nur zu

trueben und zu befangen. Darum war der urspruengliche roemische

Gottesdienst ohne Gottesbilder und Gotteshaeuser; und wenngleich auch in

Latium, vermutlich nach griechischem Vorbild, schon in frueher Zeit der

Gott im Bilde verehrt und ihm ein Haeuschen (aedicula) gebaut ward,

so galt doch diese bildliche Darstellung als den Gesetzen Numas

zuwiderlaufend und ueberhaupt als unrein und fremdlaendisch. Mit

Ausnahme etwa des doppelkoepfigen Janus hat die roemische Religion kein

ihr eigentuemliches Goetterbild aufzuweisen und noch Varro spottete

ueber die nach Puppen und Bilderchen verlangende Menge. Der Mangel aller

zeugenden Kraft in der roemischen Religion ist gleichfalls die letzte

Ursache, warum die roemische Poesie und noch mehr die

roemische Spekulation so vollstaendig nicht waren und blieben.

----------------------------------------------- ^5 Hierin konnte

nur unueberlegte Auffassung Ueberreste alter Menschenopfer finden.

----------------------------------------------- Aber auch auf dem

praktischen Gebiet offenbart sich derselbe Unterschied. Der praktische

Gewinn, welcher der roemischen Gemeinde aus ihrer Religion erwuchs,

war ein von den Priestern, namentlich den Pontifices entwickeltes,

formuliertes Moralgesetz, welches teils in dieser - der polizeilichen

Bevormundung des Buergers durch den Staat noch fernstehenden - Zeit die

Stelle der Polizeiordnung vertrat, teils die sittlichen Verpflichtungen

vor das Gericht der Goetter zog und sie mit goettlicher Strafe belegte.

Zu den Bestimmungen der ersteren Art gehoerte ausser der religioesen

Einschaerfung der Heiligung des Feiertags und eines kunstmaessigen

Acker- und Rebenbaus, die wir unten kennenlernen werden, zum Beispiel

der auch mit gesundheitspolizeilichen Ruecksichten zusammenhaengende

Herd- oder Larenkult und vor allem die bei den Roemern ungemein frueh,

weit frueher als bei den Griechen, durchgefuehrte Leichenverbrennung,

welche eine rationelle Auffassung des Lebens und Sterbens voraussetzt,

wie sie der Urzeit und selbst unserer Gegenwart noch fremd ist. Man wird

es nicht gering anschlagen duerfen, dass die latinische Landesreligion

Römische Geschichte — Buch 1 · 第 18 / 26 段