Von der Geisterwelt ist wenig zu sagen. Die abgeschiedenen Seelen der
sterblichen Menschen, die "Guten" (manes) lebten schattenhaft weiter,
gebannt an den Ort, wo der Koerper ruhte (dii inferi), und nahmen von
den Ueberlebenden Speise und Trank. Allein sie hausten in den Raeumen
der Tiefe und keine Bruecke fuehrte aus der unteren Welt weder zu den
auf der Erde waltenden Menschen noch empor zu den oberen Goettern. Der
griechische Heroenkult ist den Roemern voellig fremd und wie jung und
schlecht die Gruendungssage von Rom erfunden ist, zeigt schon die ganz
unroemische Verwandlung des Koenigs Romulus in den Gott Quirinus. Numa,
der aelteste und ehrwuerdigste Name in der roemischen Sage, ist in
Rom nie als Gott verehrt worden wie Theseus in Athen. Die aeltesten
Gemeindepriestertuemer beziehen sich auf den Mars: vor allem auf
Lebenszeit ernannte Priester des Gemeindegottes, der "Zuender des Mars"
(flamen Martialis), wie er vom Darbringen der Brandopfer benannt ward,
und die zwoelf "Springer" (salii), eine Schar junger Leute, die im Maerz
den Waffentanz zu Ehren des Mars auffuehrten und dazu sangen. Dass die
Verschmelzung der Huegelgemeinde mit der palatinischen die Verdoppelung
des roemischen Mars und damit die Einfuehrung eines zweiten
Marspriesters - des flamen Quirinalis - und einer zweiten Taenzergilde
- der salii collini - herbeifuehrte, ist bereits frueher
auseinandergesetzt worden. Hierzu kamen andere oeffentliche, zum Teil
wohl ihrem Ursprung nach weit ueber Roms Entstehung hinaufreichende
Verehrungen, fuer welche entweder Einzelpriester angestellt waren
-solche gab es zum Beispiel der Carmentis, des Volcanus, des Hafen- und
des Flussgottes - oder deren Begehung einzelnen Genossenschaften oder
Geschlechtern im Namen des Volkes uebertragen war. Eine derartige
Genossenschaft war vermutlich die der zwoelf "Ackerbrueder" (fratres
arvales), welche die "schaffende Goettin" (dea dia) im Mai anriefen fuer
das Gedeihen der Saaten; obwohl es sehr zweifelhaft ist, ob dieselbe
bereits in dieser Epoche dasjenige besondere Ansehen genoss, welches
wir ihr in der Kaiserzeit beigelegt finden. Ihnen schloss die titische
Bruederschaft sich an, die den Sonderkult der roemischen Sabiner zu
bewahren und zu besorgen hatte, sowie die fuer die Herde der dreissig
Kurien eingesetzten dreissig Kurienzuender (flamines curiales). Das
schon erwaehnte "Wolfsfest" (lupercalia) wurde fuer die Beschirmung der
Herden dem "guenstigen Gotte" (faunus) von dem Quinctiergeschlecht und
den nach dem Zutritt der Huegelroemer ihnen zugegebenen Fabiern im Monat
Februar gefeiert - ein rechtes Hirtenkarneval, bei dem die "Woelfe"
(luperci) nackt mit dem Bocksfell umguertet herumsprangen und wen sie
trafen mit Riemen klatschten. Ebenso mag noch bei andern gentilizischen
Kulten zugleich die Gemeinde gedacht sein als mitvertreten. Zu diesem
aeltesten Gottesdienst der roemischen Gemeinde traten allmaehlich neue
Verehrungen hinzu. Die wichtigste darunter ist diejenige, welche auf
die neu geeinigte und durch den grossen Mauer- und Burgbau gleichsam
zum zweitenmal gegruendete Stadt sich bezieht: in ihr tritt der hoechste
beste Jovis vom Burghuegel, das ist der Genius des roemischen Volkes,
an die Spitze der gesamten roemischen Goetterschaft, und sein
fortan bestellter Zuender, der Flamen Dialis, bildet mit den beiden
Marspriestern die heilige oberpriesterliche Dreiheit. Gleichzeitig
beginnt der Kultus des neuen einigen Stadtherdes - der Vesta - und der
dazu gehoerige der Gemeindepenaten. Sechs keusche Jungfrauen versahen,
gleichsam als die Haustoechter des roemischen Volkes, jenen frommen
Dienst und hatten das heilsame Feuer des Gemeindeherdes den Buergern zum
Beispiel und zum Wahrzeichen stets lodernd zu unterhalten. Es war dieser
haeuslich-oeffentliche Gottesdienst der heiligste aller roemischen, wie
er denn auch von allem Heidentum am spaetesten in Rom der christlichen
Verfemung gewichen ist. Ferner wurde der Aventin der Diana angewiesen
als der Repraesentantin der latinischen Eidgenossenschaft, aber eben
darum eine besondere roemische Priesterschaft fuer sie nicht bestellt;
und zahlreichen anderen Goetterbegriffen gewoehnte allmaehlich die
Gemeinde sich in bestimmter Weise durch allgemeine Feier oder durch
besonders zu ihrem Dienst bestimmte stellvertretende Priesterschaften zu
huldigen, wobei sie einzelnen - zum Beispiel der Blumen (Flora) und der
Obstgoettin (Pomona) - auch wohl einen eigenen Zuender bestellte, sodass
deren zuletzt fuenfzehn gezaehlt wurden. Aber sorgfaeltig unterschied
man unter ihnen jene drei "grossen Zuender" (flamines maiores), die bis
in die spaeteste Zeit nur aus den Altbuergern genommen werden
konnten, ebenso wie die alten Genossenschaften der palatinischen
und quirinalischen Salier stets den Vorrang vor allen uebrigen
Priesterkollegien behaupteten. Also wurden die notwendigen und stehenden
Leistungen an die Goetter der Gemeinde bestimmten Genossenschaften
oder staendigen Dienern vom Staat ein fuer allemal uebertragen und zur
Deckung der vermutlich nicht unbetraechtlichen Opferkosten teils den
einzelnen Tempeln gewisse Laendereien, teils die Bussen angewiesen. Dass
der oeffentliche Kult der uebrigen latinischen und vermutlich auch der
sabellischen Gemeinden im wesentlichen gleichartig war, ist nicht
zu bezweifeln; nachweislich sind die Flamines, Sauer, Luperker und
Vestalinnen nicht spezifisch roemische, sondern allgemein latinische
Institutionen gewesen und wenigstens die drei ersten Kollegien scheinen
in den stammverwandten Gemeinden nicht erst nach roemischem Muster
gebildet zu sein. Endlich kann, wie der Staat fuer den Goetterkreis
des Staats, so auch der einzelne Buerger innerhalb seines individuellen
Kreises aehnliche Anordnungen treffen und seinen Goettern nicht bloss
Opfer darbringen, sondern auch Staetten und Diener ihnen weihen. Also
gab es Priestertum und Priester in Rom genug; indes wer ein Anliegen an
den Gott hat, wendet sich nicht an den Priester, sondern an den Gott.
Jeder Flehende und Fragende redet selber zu der Gottheit, die Gemeinde
natuerlich durch den Mund des Koenigs wie die Kurie durch den Curio
und die Ritterschaft durch ihre Obristen; und keine priesterliche
Vermittlung durfte das urspruengliche und einfache Verhaeltnis verdecken
oder verdunkeln. Allein es ist freilich nicht leicht, mit dem Gotte
zu verkehren. Der Gott hat seine eigene Weise zu sprechen, die nur dem
kundigen Manne verstaendlich ist; wer es aber recht versteht, der weiss
den Willen des Gottes nicht bloss zu ermitteln, sondern auch zu lenken,
sogar im Notfall ihn zu ueberlisten oder zu zwingen. Darum ist es
natuerlich, dass der Verehrer des Gottes regelmaessig kundige Leute
zuzieht und deren Rat vernimmt; und hieraus sind die religioesen
Sachverstaendigenvereine hervorgegangen, eine durchaus
national-italische Institution, die auf die politische Entwicklung
weit bedeutender eingewirkt hat als die Einzelpriester und die
Priesterschaften. Mit diesen sind sie oft verwechselt worden, allein
mit Unrecht. Den Priesterschaften liegt die Verehrung einer bestimmten
Gottheit ob, diesen Genossenschaften aber die Bewahrung der Tradition
fuer diejenigen allgemeineren gottesdienstlichen Verrichtungen, deren
richtige Vollziehung eine gewisse Kunde voraussetzte und fuer deren
treue Ueberlieferung zu sorgen im Interesse des Staates lag. Diese
geschlossenen und sich selbst, natuerlich aus den Buergern, ergaenzenden
Genossenschaften sind dadurch die Depositare der Kunstfertigkeiten
und Wissenschaften geworden. In der roemischen und ueberhaupt der
latinischen Gemeindeverfassung gibt es solcher Kollegien urspruenglich
nur zwei: das der Augurn und das der Pontifices ^4. Die sechs
"Voegelfuehrer" (augures) verstanden die Sprache der Goetter aus
dem Flug der Voegel zu deuten, welche Auslegungskunst sehr ernstlich
betrieben und in ein gleichsam wissenschaftliches System gebracht ward.
Die sechs "Brueckenbauer" (pontifices) fuehrten ihren Namen von dem
ebenso heiligen wie politisch wichtigen Geschaeft, den Bau und
das Abbrechen der Tiberbruecke zu leiten. Es waren die roemischen
Ingenieure, die das Geheimnis der Masse und Zahlen verstanden; woher
ihnen auch die Pflicht zukam, den Kalender des Staats zu fuehren, dem
Volke Neu- und Vollmond und die Festtage abzurufen und dafuer zu sorgen,
dass jede gottesdienstliche wie jede Gerichtshandlung am rechten Tage
vor sich gehe. Da sie also vor allen andern den Ueberblick ueber den
ganzen Gottesdienst hatten, ging auch, wo es noetig war, bei Ehe,
Testament und Arrogation an sie die Vorfrage, ob das beabsichtigte
Geschaeft nicht gegen das goettliche Recht irgendwie verstosse, und
ging von ihnen die Feststellung und Bekanntmachung der allgemeinen
exoterischen Sakralvorschriften aus, die unter dem Namen der
Koenigsgesetze bekannt sind. So gewannen sie, wenn auch in voller
Ausdehnung vermutlich erst nach Abschaffung des Koenigtums, die
allgemeine Oberaufsicht ueber den roemischen Gottesdienst und was
damit zusammenhing - und was hing nicht damit zusammen? Sie selbst
bezeichneten als den Inbegriff ihres Wissens "die Kunde goettlicher und
menschlicher Dinge". In der Tat sind die Anfaenge der geistlichen und
weltlichen Rechtswissenschaft wie die der Geschichtsaufzeichnung aus
dem Schoss dieser Genossenschaft hervorgegangen. Denn wie alle
Geschichtsschreibung an den Kalender und das Jahrzeitbuch anknuepft,
musste auch die Kunde des Prozesses und der Rechtssaetze, da nach der
Errichtung der roemischen Gerichte in diesen selbst die Ueberlieferung
nicht entstehen konnte, in dem Kollegium der Pontifices traditionell
werden, das ueber Gerichtstage und religioese Rechtsfragen ein
Gutachten zu geben allein kompetent war.
------------------------------------------------------- ^4 Am
deutlichsten zeigt sich dies darin, dass in den nach dem latinischen
Schema geordneten Gemeinden Augurn und Pontifices ueberall vorkommen
(z. B. Cic. leg. agr. 2, 35, 96 und zahlreiche Inschriften), ebenso der
pater patratus der Fetialen in Laurentum (Orelli 2276), die uebrigen
Kollegien aber nicht. Jene also stehen auf einer Linie mit der
Zehnkurienverfassung, den Flamines, Saliern, Luperkern als aeltestes
latinisches Stammgut; wogegen die Duovirn sacris faciundis und die
anderen Kollegien, wie die dreissig Kurien und die Servianischen Tribus
und Zenturien, in Rom entstanden und darum auch auf Rom beschraenkt
geblieben sind. Nur der Name des zweiten Kollegiums, der Pontifices,
ist wohl entweder durch roemischen Einfluss in das allgemein latinische
Schema anstatt aelterer, vielleicht mannigfaltiger Namen eingedrungen,
oder es bedeutete urspruenglich, was sprachlich manches fuer sich hat,
pons nicht Bruecke, sondern Weg ueberhaupt, pontifex also den Wegebauer.
Die Angaben ueber die urspruengliche Zahl namentlich der Augurn
schwanken. Dass die Zahl derselben ungerade sein musste, widerlegt
Cicero (leg. agr. 2, 35, 96); und auch Livius (10, 6) sagt wohl nicht
dies, sondern nur, dass die Zahl der roemischen Augurn durch drei
teilbar sein und insofern auf eine ungerade Grundzahl zurueckgehen
muesse. Nach Livius (a.a.O.) war die Zahl bis zum Ogulnischen Gesetz
sechs, und eben das sagt wohl auch Cicero (rep. 2, 9 14), indem er
Romulus vier, Numa zwei Augurstellen einrichten laesst. Ueber die
Zahl der Pontifices vgl. Roemisches Staatsrecht, Bd. 2, S. 20.
------------------------------------------------------- Gewissermassen
laesst diesen beiden aeltesten und ansehnlichsten Genossenschaften
geistlicher Sachverstaendigen das Kollegium der zwanzig Staatsboten
(fetiales, ungewisser Ableitung) sich anreihen, bestimmt als lebendiges
Archiv das Andenken an die Vertraege mit den benachbarten Gemeinden
durch Ueberlieferung zu bewahren, ueber angebliche Verletzungen des
vertragenen Rechts gutachtlich zu entscheiden und noetigenfalls den
Suehneversuch und die Kriegserklaerung zu bewirken. Sie waren durchaus
fuer das Voelkerrecht, was die Pontifices fuer das Goetterrecht, und
hatten daher auch wie diese die Befugnis, Recht zwar nicht zu
sprechen, aber doch zu weisen. Aber wie hochansehnlich immer diese
Genossenschaften waren und wie wichtige und umfassende Befugnisse
sie zugeteilt erhielten, nie vergass man, und am wenigsten bei den
am hoechsten gestellten, dass sie nicht zu befehlen, sondern
sachverstaendigen Rat zu erteilen, die Antwort der Goetter nicht
unmittelbar zu erbitten, sondern die erteilte dem Frager auszulegen
hatten. So steht auch der vornehmste Priester nicht bloss im Rang dem
Koenig nach, sondern er darf ungefragt nicht einmal ihn beraten. Dem
Koenig steht es zu, zu bestimmen, ob und wann er die Voegel beobachten
will; der Vogelschauer steht nur dabei und verdolmetscht ihm, wenn es
noetig ist, die Sprache der Himmelsboten. Ebenso kann der Fetialis und
der Pontifex in das Staats- und das Landrecht nicht anders eingreifen
als wenn die Beikommenden es von ihm begehren, und mit unerbittlicher
Strenge hat man trotz aller Froemmigkeit festgehalten an dem Grundsatz,
dass in dem Staat der Priester in vollkommener Machtlosigkeit zu
verbleiben und, von allen Befehlen ausgeschlossen, gleich jedem anderen
Buerger dem geringsten Beamten Gehorsam zu leisten hat. Die latinische
Gottesverehrung beruht wesentlich auf dem Behagen des Menschen am
Irdischen und nur in untergeordneter Weise auf der Furcht vor den wilden
Naturkraeften; sie bewegt sich darum auch vorwiegend in Aeusserungen der
Freude, in Liedern und Gesaengen, in Spielen und Taenzen, vor allem
aber in Schmaeusen. Wie ueberall bei den ackerbauenden, regelmaessig
von Vegetabilien sich naehrenden Voelkerschaften war auch in Italien das
Viehschlachten zugleich Hausfest und Gottesdienst; das Schwein ist den
Goettern das wohlgefaelligste Opfer nur darum, weil es der gewoehnliche
Festbraten ist. Aber alle Verschwendung wie alle Ueberschwenglichkeit
des Jubels ist dem gehaltenen roemischen Wesen zuwider. Die Sparsamkeit
gegen die Goetter ist einer der hervortretendsten Zuege des aeltesten
latinischen Kultes; und auch das freie Walten der Phantasie wird durch
die sittliche Zucht, in der die Nation sich selber haelt, mit eiserner
Strenge niedergedrueckt. Infolgedessen sind die Auswuechse, die von
solcher Masslosigkeit unzertrennlich sind, den Latinern ferngeblieben.
Wohl liegt der tief sittliche Zug des Menschen, irdische Schuld und
irdische Strafe auf die Goetterwelt zu beziehen und jene als ein
Verbrechen gegen die Gottheit, diese als deren Suehnung aufzufassen, im
innersten Wesen auch der latinischen Religion. Die Hinrichtung des zum
Tode verurteilten Verbrechers ist ebenso ein der Gottheit dargebrachtes
Suehnopfer wie die im gerechten Krieg vollzogene Toetung des Feindes;
der naechtliche Dieb der Feldfruechte buesst der Ceres am Galgen wie der
boese Feind auf dem Schlachtfeld der Mutter Erde und den guten Geistern.
Auch der tiefe und furchtbare Gedanke der Stellvertretung begegnet
hierbei: wenn die Goetter der Gemeinde zuernen, ohne dass auf einen
bestimmten Schuldigen gegriffen werden kann, so mag sie versoehnen, wer
sich freiwillig hingibt (devovere se), wie denn giftige Erdspalten sich
schliessen, halbverlorene Schlachten sich in Siege wandeln, wenn ein
braver Buerger sich als Suehnopfer in den Schlund oder in die Feinde
stuerzt. Auf aehnlicher Anschauung beruht der heilige Lenz, indem
den Goettern dargebracht wird, was der bestimmte Zeitraum an Vieh und
Menschen geboren werden laesst. Will man dies Menschenopfer nennen, so
gehoert solches freilich zum Kern des latinischen Glaubens; aber
man muss hinzufuegen, dass, soweit unser Blick in die Ferne irgend
zuruecktraegt, diese Opferung, insofern sie das Leben fordert, sich
beschraenkt auf den Schuldigen, der vor dem buergerlichen Gericht
ueberwiesen ist, und den Unschuldigen, der freiwillig den Tod waehlt.
Menschenopfer anderer Art laufen dem Grundgedanken der Opferhandlung
zuwider und beruhen wenigstens bei den indogermanischen Staemmen
ueberall, wo sie vorkommen, auf spaeterer Ausartung und Verwilderung.
Bei den Roemern haben sie nie Eingang gefunden; kaum dass einmal
in Zeiten hoechster Not auch hier Aberglaube und Verzweiflung
ausserordentlicherweise im Greuel Rettung suchten. Von
Gespensterglauben, Zauberfurcht und Mysterienwesen finden sich bei
den Roemern verhaeltnismaessig sehr geringe Spuren. Das Orakel- und
Prophetentum hat in Italien niemals die Bedeutung erlangt wie in
Griechenland und nie vermocht, das private und oeffentliche Leben
ernstlich zu beherrschen. Aber auf der andern Seite ist dafuer auch die
latinische Religion in eine unglaubliche Nuechternheit und Trockenheit
verfallen und frueh eingegangen auf einen peinlichen und geistlosen
Zeremonialdienst. Der Gott des Italikers ist, wie schon gesagt ward, vor
allen Dingen ein Hilfsinstrument zur Erreichung sehr konkreter irdischer
Zwecke; wie denn den religioesen Anschauungen des Italikers durch seine
Richtung auf das Fassliche und Reelle diese Wendung ueberhaupt gegeben
wird und nicht minder scharf noch in dem heutigen Heiligenkult
der Italiener hervortritt. Die Goetter stehen dem Menschen voellig
gegenueber wie der Glaeubiger dem Schuldner; jeder von ihnen hat ein
wohlerworbenes Recht auf gewisse Verrichtungen und Leistungen, und da
die Zahl der Goetter so gross war wie die Zahl der Momente des irdischen
Lebens und die Vernachlaessigung oder verkehrte Verehrung eines jeden
Gottes in dem entsprechenden Moment sich raechte, so war es eine
muehsame und bedenkliche Aufgabe, seiner religioesen Verpflichtungen
auch nur sich bewusst zu werden, und so mussten wohl die des goettlichen
Rechtes kundigen und dasselbe weisenden Priester, die Pontifices, zu
ungemeinem Einfluss gelangen. Denn der rechtliche Mann erfuellt
die Vorschriften des heiligen Rituals mit derselben kaufmaennischen
Puenktlichkeit, womit er seinen irdischen Verpflichtungen nachkommt und
tut auch wohl ein Uebriges, wenn der Gott es seinerseits getan hat. Auch
auf Spekulation laesst man mit dem Gotte sich ein: das Geluebde ist der
Sache wie dem Namen nach ein foermlicher Kontrakt zwischen dem Gotte
und dem Menschen, wodurch dieser jenem fuer eine gewisse Leitung eine
gewisse Gegenleistung zusichert, und der roemische Rechtssatz, dass kein
Kontrakt durch Stellvertretung abgeschlossen werden kann, ist nicht
der letzte Grund, weshalb in Latium bei den religioesen Anliegen der
Menschen alle Priestervermittlung ausgeschlossen blieb. Ja wie der
roemische Kaufmann, seiner konventionellen Rechtlichkeit unbeschadet,
den Vertrag bloss dem Buchstaben nach zu erfuellen befugt ist, so ward
auch, wie die roemischen Theologen lehren, im Verkehr mit den Goettern
das Abbild statt der Sache gegeben und genommen. Dem Herrn des
Himmelsgewoelbes brachte man Zwiebel- und Mohnkoepfe dar, um auf deren
statt auf der Menschen Haeupter seine Blitze zu lenken; dem Vater
Tiberis wurden zur Loesung der jaehrlich von ihm erheischten Opfer
jaehrlich dreissig von Binsen geflochtene Puppen in die Wellen
geworfen ^5. Die Ideen goettlicher Gnade und Versoehnbarkeit sind
hier ununterscheidbar gemischt mit der frommen Schlauigkeit, welche
es versucht, den gefaehrlichen Herrn durch scheinhafte Befriedigung zu
beruecken und abzufinden. So ist die roemische Gottesfurcht wohl von
gewaltiger Macht ueber die Gemueter der Menge, aber keineswegs jenes
Bangen vor der allwaltenden Natur oder der allmaechtigen Gottheit, das
den pantheistischen und monotheistischen Anschauungen zu Grunde
liegt, sondern sehr irdischer Art und kaum wesentlich verschieden von
demjenigen Zagen, mit dem der roemische Schuldner seinem gerechten,
aber sehr genauen und sehr maechtigen Glaeubiger sich naht. Es ist
einleuchtend, dass eine solche Religion die kuenstlerische und die
spekulative Auffassung viel mehr zu erdruecken als zu zeitigen geeignet
war. Indem der Grieche die naiven Gedanken der Urzeit mit menschlichem
Fleisch und Blut umhuellte, wurden diese Goetterideen nicht bloss die
Elemente der bildenden und der dichtenden Kunst, sondern sie erlangten
auch die Universalitaet und die Elastizitaet, welche die tiefste
Eigentuemlichkeit der Menschennatur und eben darum der Kern aller
Weltreligion ist. Durch sie konnte die einfache Naturanschauung zu
kosmogonischen, der schlichte Moralbegriff zu allgemein humanistischen
Anschauungen sich vertiefen; und lange Zeit hindurch vermochte die
griechische Religion die physischen und metaphysischen Vorstellungen,
die ganze ideale Entwicklung der Nation in sich zu fassen und mit
dem wachsenden Inhalt in Tiefe und Weite sich auszudehnen, bevor
die Phantasie und die Spekulation das Gefaess, das sie gehegt
hatte, zersprengten. Aber in Latium blieb die Verkoerperung der
Gottheitsbegriffe so vollkommen durchsichtig, dass weder der Kuenstler
noch der Dichter daran sich heranzubilden vermochte und die latinische
Religion der Kunst stets fremd, ja feindlich gegenueberstand. Da der
Gott nichts war und nichts sein durfte als die Vergeistigung einer
irdischen Erscheinung, so fand er eben in diesem irdischen Gegenbild
seine Staette (templum) und sein Abbild; Waende und Idole, von
Menschenhand gemacht, schienen die geistigen Vorstellungen nur zu
trueben und zu befangen. Darum war der urspruengliche roemische
Gottesdienst ohne Gottesbilder und Gotteshaeuser; und wenngleich auch in
Latium, vermutlich nach griechischem Vorbild, schon in frueher Zeit der
Gott im Bilde verehrt und ihm ein Haeuschen (aedicula) gebaut ward,
so galt doch diese bildliche Darstellung als den Gesetzen Numas
zuwiderlaufend und ueberhaupt als unrein und fremdlaendisch. Mit
Ausnahme etwa des doppelkoepfigen Janus hat die roemische Religion kein
ihr eigentuemliches Goetterbild aufzuweisen und noch Varro spottete
ueber die nach Puppen und Bilderchen verlangende Menge. Der Mangel aller
zeugenden Kraft in der roemischen Religion ist gleichfalls die letzte
Ursache, warum die roemische Poesie und noch mehr die
roemische Spekulation so vollstaendig nicht waren und blieben.
----------------------------------------------- ^5 Hierin konnte
nur unueberlegte Auffassung Ueberreste alter Menschenopfer finden.
----------------------------------------------- Aber auch auf dem
praktischen Gebiet offenbart sich derselbe Unterschied. Der praktische
Gewinn, welcher der roemischen Gemeinde aus ihrer Religion erwuchs,
war ein von den Priestern, namentlich den Pontifices entwickeltes,
formuliertes Moralgesetz, welches teils in dieser - der polizeilichen
Bevormundung des Buergers durch den Staat noch fernstehenden - Zeit die
Stelle der Polizeiordnung vertrat, teils die sittlichen Verpflichtungen
vor das Gericht der Goetter zog und sie mit goettlicher Strafe belegte.
Zu den Bestimmungen der ersteren Art gehoerte ausser der religioesen
Einschaerfung der Heiligung des Feiertags und eines kunstmaessigen
Acker- und Rebenbaus, die wir unten kennenlernen werden, zum Beispiel
der auch mit gesundheitspolizeilichen Ruecksichten zusammenhaengende
Herd- oder Larenkult und vor allem die bei den Roemern ungemein frueh,
weit frueher als bei den Griechen, durchgefuehrte Leichenverbrennung,
welche eine rationelle Auffassung des Lebens und Sterbens voraussetzt,
wie sie der Urzeit und selbst unserer Gegenwart noch fremd ist. Man wird
es nicht gering anschlagen duerfen, dass die latinische Landesreligion