die Kulturgeraete und Kulturpflanzen bestaendig getauscht; und wenn

die Annalen von China den chinesischen Ackerbau auf die unter einem

bestimmten Koenig in einem bestimmten Jahr stattgefundene Einfuehrung

von fuenf Getreidearten zurueckfuehren, so zeichnet diese Erzaehlung im

allgemeinen wenigstens die Verhaeltnisse der aeltesten Kulturepoche

ohne Zweifel richtig. Gemeinschaft des Ackerbaus wie Gemeinschaft des

Alphabets, der Streitwagen, des Purpurs und andern Geraets und Schmuckes

gestattet weit oefter einen Schluss auf alten Voelkerverkehr als auf

urspruengliche Volkseinheit. Aber was die Griechen und Italiker anlangt,

so darf bei den verhaeltnismaessig wohlbekannten Beziehungen dieser

beiden Nationen zueinander die Annahme, dass der Ackerbau, wie Schrift

und Muenze, erst durch die Hellenen nach Italien gekommen sei, als

voellig unzulaessig bezeichnet werden. Anderseits zeugt fuer den engsten

Zusammenhang des beiderseitigen Feldbaus die Gemeinschaftlichkeit aller

aeltesten hierher gehoerigen Ausdruecke: ager agros, aro aratrum aro/o/

arotron, ligo neben lachain/o/, hortus chortos, hordeum krith/e/, milium

melin/e/, rapa raphanis, malva malach/e/, vinum oinos, und ebenso das

Zusammentreffen des griechischen und italischen Ackerbaus in der Form

des Pfluges, der auf altattischen und roemischen Denkmaelern ganz gleich

gebildet vorkommt, in der Wahl der aeltesten Kornarten: Hirse, Gerste,

Spelt, in dem Gebrauch, die Aehren mit der Sichel zu schneiden und

sie auf der glattgestampften Tenne durch das Vieh austreten zu lassen,

endlich in der Bereitungsart des Getreides: puls poltos, pinso ptiss/o/,

mola m?l/e/, denn das Backen ist juengeren Ursprungs, und wird auch

deshalb im roemischen Ritual statt des Brotes stets der Teig oder

Brei gebraucht. Dass auch der Weinbau in Italien ueber die aelteste

griechische Einwanderung hinausgeht, dafuer spricht die Benennung

"Weinland" (Oinotria), die bis zu den aeltesten griechischen Anlaendern

hinaufzureichen scheint. Danach muss der Uebergang vom Hirtenleben zum

Ackerbau oder, genauer gesprochen, die Verbindung des Feldbaus mit der

aelteren Weidewirtschaft stattgefunden haben, nachdem die Inder aus dem

Mutterschoss der Nationen ausgeschieden waren, aber bevor die Hellenen

und die Italiker ihre alte Gemeinsamkeit aufhoben. Uebrigens scheinen,

als der Ackerbau aufkam, die Hellenen und Italiker nicht bloss unter

sich, sondern auch noch mit anderen Gliedern der grossen Familie zu

einem Volksganzen verbunden gewesen zu sein; wenigstens ist es Tatsache,

dass die wichtigsten jener Kulturwoerter zwar den asiatischen Gliedern

der indogermanischen Voelkerfamilien fremd, aber den Roemern und

Griechen mit den keltischen sowohl als mit den deutschen, slawischen,

lettischen Staemmen gemeinsam sind ^5. Die Sonderung des gemeinsamen

Erbgutes von dem wohlerworbenen Eigen einer jeden Nation in Sitte und

Sprache ist noch lange nicht vollstaendig und in aller Mannigfaltigkeit

der Gliederungen und Abstufungen durchgefuehrt; die Durchforschung

der Sprachen in dieser Beziehung hat kaum begonnen, und auch die

Geschichtschreibung entnimmt immer noch ihre Darstellung der Urzeit

vorwiegend, statt dem reichen Schacht der Sprachen, vielmehr dem

groesstenteils tauben Gestein der Ueberlieferung. Fuer jetzt muss es

darum hier genuegen, auf die Unterschiede hinzuweisen zwischen der

Kultur der indogermanischen Familie in ihrem aeltesten Beisammensein

und zwischen der Kultur derjenigen Epoche, wo die Graecoitaliker noch

ungetrennt zusammenlebten; die Unterscheidung der den asiatischen

Gliedern dieser Familie fremden, den europaeischen aber gemeinsamen

Kulturresultate von denjenigen, welche die einzelnen Gruppen dieser

letzteren, wie die griechisch-italische, die deutsch-slawische, jede

fuer sich erlangten, kann, wenn ueberhaupt, doch auf jeden Fall erst

nach weiter vorgeschrittenen sprachlichen und sachlichen Untersuchungen

gemacht werden. Sicher aber ist der Ackerbau fuer die graecoitalische,

wie ja fuer alle anderen Nationen auch, der Keim und der Kern des Volks-

und Privatlebens geworden und als solcher im Volksbewusstsein geblieben.

Das Haus und der feste Herd, den der Ackerbauer sich gruendet anstatt

der leichten Huette und der unsteten Feuerstelle des Hirten, werden im

geistigen Gebiete dargestellt und idealisiert in der Goettin Vesta

oder Estia, fast der einzigen, die nicht indogermanisch und doch

beiden Nationen von Haus aus gemein ist. Eine der aeltesten italischen

Stammsagen legt dem Koenig Italus, oder, wie die Italiker gesprochen

haben muessen, Vitalus oder Vitulus, die Ueberfuehrung des Volkes vom

Hirtenleben zum Ackerbau bei und knuepft sinnig die urspruengliche

italische Gesetzgebung daran; nur eine andere Wendung davon ist es,

wenn die samnitische Stammsage zum Fuehrer der Urkolonien den Ackerstier

macht oder wenn die aeltesten latinischen Volksnamen das Volk bezeichnen

als Schnitter (Siculi, auch wohl Sicani) oder als Feldarbeiter (Opsci).

Es gehoert zum sagenwidrigen Charakter der sogenannten roemischen

Ursprungssage, dass darin ein staedtegruendendes Hirten- und Jaegervolk

auftritt: Sage und Glaube, Gesetze und Sitten knuepfen bei den

Italikern wie bei den Hellenen durchgaengig an den Ackerbau an ^6.

---------------------------------------------------------- ^5 So finden

sich aro aratrum wieder in dem altdeutschen aran (pfluegen, mundartlich

eren), erida, im slawischen orati, oradlo, im litauischen arti, arimnas,

im keltischen ar, aradar. So steht neben ligo unser Rechen, neben

hortus unser Garten, neben mola unsere Muehle, slawisch mlyn, litauisch

malunas, keltisch malirr. Allen diesen Tatsachen gegenueber wird man

es nicht zugeben koennen, dass es eine Zeit gegeben wo die Griechen in

allen hellenischen Gauen nur von der Viehzucht gelebt haben. Wenn nicht

Grund-, sondern Viehbesitz in Hellas wie in Italien der Ausgangs- und

Mittelpunkt alles Privatvermoegens ist, so beruht dies nicht darauf,

dass der Ackerbau erst spaeter aufkam, sondern dass er anfaenglich nach

dem System der Feldgemeinschaft betrieben ward. Ueberdies versteht es

sich von selbst, dass eine reine Ackerbauwirtschaft vor Scheidung

der Staemme noch nirgends bestanden haben kann, sondern, je nach der

Lokalitaet mehr oder minder, die Viehzucht damit sich in ausgedehnterer

Weise verband, als dies spaeter der Fall war. ^6 Nichts ist dafuer

bezeichnender als die enge Verknuepfung, in welche die aelteste

Kulturepoche den Ackerbau mit der Ehe wie mit der Stadtgruendung setzte.

So sind die bei der Ehe zunaechst beteiligten Goetter in Italien die

Ceres und (oder?) Tellus (Plut. Rom. 22; Serv. Aen. 4, 166; A. Rossbach,

Untersuchungen ueber die roemische Ehe. Stuttgart 1853, S. 257, 301), in

Griechenland die Demeter (Plut. coniug. praec. Vorrede), wie denn auch

in alten griechischen Formeln die Gewinnung von Kindern selber "Ernte"

heisst (Anm. 8); ja die aelteste roemische Eheform, die Confarreatio,

entnimmt ihren Namen und ihr Ritual vom Kornbau. Die Verwendung

des Pflugs bei der Stadtgruendung ist bekannt.

--------------------------------------------------------- Wie der

Ackerbau selbst beruhen auch die Bestimmungen der Flaechenmasse und die

Weise der Limitation bei beiden Voelkern auf gleicher Grundlage; wie

denn das Bauen des Bodens ohne eine wenn auch rohe Vermessung desselben

nicht gedacht werden kann. Der oskische und umbrische Vorsus von 100

Fuss ins Gevierte entspricht genau dem griechischen Plethron. Auch das

Prinzip der Limitation ist dasselbe. Der Feldmesser orientiert sich nach

einer der Himmelsgegenden und zieht also zuerst zwei Linien von Norden

nach Sueden und von Osten nach Westen, in deren Schneidepunkt (templum,

temenos von temn/o/) er steht, alsdann in gewissen festen Abstaenden den

Hauptschneidelinien parallele Linien, wodurch eine Reihe rechtwinkeliger

Grundstuecke entsteht, deren Ecken die Grenzpfaehle (termini, in

sizilischen Inschriften termones, gewoehnlich oroi) bezeichnen. Diese

Limitationsweise, die wohl auch etruskisch, aber schwerlich etruskischen

Ursprungs ist, finden wir bei den Roemern, Umbrern, Samniten, aber

auch in sehr alten Urkunden der tarentinischen Herakleoten, die sie

wahrscheinlich ebensowenig von den Italikern entlehnt haben als diese

sie von den Tarentinern, sondern es ist altes Gemeingut. Eigentuemlich

roemisch und charakteristisch ist erst die eigensinnige Ausbildung

des quadratischen Prinzips, wonach man selbst, wo Fluss und Meer eine

natuerliche Grenze machten, diese nicht gelten liess, sondern mit dem

letzten vollen Quadrat das zum Eigen verteilte Land abschloss. Aber

nicht bloss im Ackerbau, sondern auch auf den uebrigen Gebieten

der aeltesten menschlichen Taetigkeit ist die vorzugsweise enge

Verwandtschaft der Griechen und Italiker unverkennbar. Das griechische

Haus, wie Homer es schildert, ist wenig verschieden von demjenigen,

das in Italien bestaendig festgehalten ward; das wesentliche Stueck und

urspruenglich der ganze innere Wohnraum des lateinischen Hauses ist das

Atrium, das heisst das schwarze Gemach mit dem Hausaltar, dem Ehebett,

dem Speisetisch und dem Herd, und nichts anderes ist auch das homerische

Megaron mit Hausaltar und Herd und schwarzberusster Decke. Nicht

dasselbe laesst sich von dem Schiffbau sagen. Der Rudernachen ist

altes indogermanisches Gemeingut; der Fortschritt zu Segelschiffen aber

gehoert der graecoitalischen Periode schwerlich an, da es keine nicht

allgemein indogermanische und doch von Haus aus den Griechen und

Italikern gemeinsame Seeausdruecke gibt. Dagegen wird wieder die uralte

italische Sitte der gemeinschaftlichen Mittagsmahlzeiten der Bauern,

deren Ursprung der Mythus an die Einfuehrung des Ackerbaues anknuepft,

von Aristoteles mit den kretischen Syssitien verglichen; und auch darin

trafen die aeltesten Roemer mit den Kretern und Lakonen zusammen, dass

sie nicht, wie es spaeter bei beiden Voelkern ueblich ward, auf der Bank

liegend, sondern sitzend die Speisen genossen. Das Feuerzuenden durch

Reiben zweier verschiedenartiger Hoelzer ist allen Voelkern gemein; aber

gewiss nicht zufaellig treffen Griechen und Italiker zusammen in

den Bezeichnungen der beiden Zuendehoelzer, des "Reibers" (tr?panon,

terebra) und der "Unterlage" (storeys eschara, tabula, wohl von tendere,

tetamai). Ebenso ist die Kleidung beider Voelker wesentlich identisch,

denn die Tunika entspricht voellig dem Chiton, und die Toga ist nichts

als ein bauschigeres Himation; ja selbst in dem so veraenderlichen

Waffenwesen ist wenigstens das beiden Voelkern gemein, dass die beiden

Hauptangriffswaffen Wurfspeer und Bogen sind, was roemischerseits in den

aeltesten Wehrmannsnamen (pilumni - arquites) deutlich sich ausspricht

^7 und der aeltesten nicht eigentlich auf den Nahkampf berechneten

Fechtweise angemessen ist. So geht bei den Griechen und Italikern

in Sprache und Sitte zurueck auf dieselben Elemente alles, was die

materiellen Grundlagen der menschlichen Existenz betrifft; die aeltesten

Aufgaben, die die Erde an den Menschen stellt, sind einstmals von beiden

Voelkern, als sie noch eine Nation ausmachten, gemeinschaftlich geloest

worden. ------------------------------------- ^7 Unter den beiderseits

aeltesten Waffennamen werden kaum sicher verwandte aufgezeigt werden

koennen: lancea, obwohl ohne Zweifel mit logch/e/ zusammenhaengend, ist

als roemisches Wort jung und vielleicht von den Deutschen oder Spaniern

entlehnt. ------------------------------------- Anders ist es in dem

geistigen Gebiet. Die grosse Aufgabe des Menschen, mit sich selbst, mit

seinesgleichen und mit dem Ganzen in bewusster Harmonie zu leben, laesst

so viele Loesungen zu, als es Provinzen gibt in unsers Vaters Reich; und

auf diesem Gebiet ist es, nicht auf dem materiellen, wo die Charaktere

der Individuen und der Voelker sich scheiden. In der graecoitalischen

Periode muessen die Anregungen noch gefehlt haben, welche diesen

innerlichen Gegensatz hervortreten machten; erst zwischen den Hellenen

und den Italikern hat jene tiefe geistige Verschiedenheit sich

offenbart, deren Nachwirkung noch bis auf den heutigen Tag sich

fortsetzt. Familie und Staat, Religion und Kunst sind in Italien wie in

Griechenland so eigentuemlich, so durchaus national entwickelt worden,

dass die gemeinschaftliche Grundlage, auf der auch hier beide Voelker

fussten, dort und hier ueberwuchert und unsern Augen fast ganz entzogen

ist. Jenes hellenische Wesen, das dem Einzelnen das Ganze, der Gemeinde

die Nation, dem Buerger die Gemeinde aufopferte, dessen Lebensideal das

schoene und gute Sein und nur zu oft der suesse Muessiggang war,

dessen politische Entwicklung in der Vertiefung des urspruenglichen

Partikularismus der einzelnen Gaue und spaeter sogar in der innerlichen

Aufloesung der Gemeindegewalt bestand, dessen religioese Anschauung erst

die Goetter zu Menschen machte und dann die Goetter leugnete, das die

Glieder entfesselte in dem Spiel der nackten Knaben und dem Gedanken in

aller seiner Herrlichkeit und in aller seiner Furchtbarkeit freie Bahn

gab; und jenes roemische Wesen, das den Sohn in die Furcht des Vaters,

die Buerger in die Furcht des Herrschers, sie alle in die Furcht der

Goetter bannte, das nichts forderte und nichts ehrte als die nuetzliche

Tat und jeden Buerger zwang, jeden Augenblick des kurzen Lebens mit

rastloser Arbeit auszufuellen, das die keusche Verhuellung des Koerpers

schon dem Buben zur Pflicht machte, in dem, wer anders sein wollte als

die Genossen, ein schlechter Buerger hiess, in dem der Staat alles war

und die Erweiterung des Staates der einzige nicht verpoente hohe Gedanke

- wer vermag diese scharfen Gegensaetze in Gedanken zurueckzufuehren

auf die urspruengliche Einheit, die sie beide umschloss und beide

vorbereitete und erzeugte? Es waere toerichte Vermessenheit, diesen

Schleier lueften zu wollen; nur mit wenigen Andeutungen soll es versucht

werden, die Anfaenge der italischen Nationalitaet und ihre Anknuepfung

an eine aeltere Periode zu bezeichnen, um den Ahnungen des einsichtigen

Lesers nicht Worte zu leihen, aber die Richtung zu weisen. Alles,

was man das patriarchalische Element im Staate nennen kann, ruht in

Griechenland wie in Italien auf denselben Fundamenten. Vor allen

Dingen gehoert hierher die sittliche und ehrbare Gestaltung des

gesellschaftlichen Lebens ^8, welche dem Manne die Monogamie gebietet

und den Ehebruch der Frau schwer ahndet und welche in der hohen Stellung

der Mutter innerhalb des haeuslichen Kreises die Ebenbuertigkeit beider

Geschlechter und die Heiligkeit der Ehe anerkennt. Dagegen ist die

schroffe und gegen die Persoenlichkeit ruecksichtslose Entwicklung der

eheherrlichen und mehr noch der vaeterlichen Gewalt den Griechen fremd

und italisches Eigen; die sittliche Untertaenigkeit hat erst in Italien

sich zur rechtlichen Knechtschaft umgestaltet. In derselben Weise wurde

die vollstaendige Rechtlosigkeit des Knechts, wie sie im Wesen der

Sklaverei lag, von den Roemern mit erbarmungsloser Strenge festgehalten

und in allen ihren Konsequenzen entwickelt; wogegen bei den Griechen

frueh tatsaechliche und rechtliche Milderungen stattfanden und zum

Beispiel die Sklavenehe als ein gesetzliches Verhaeltnis anerkannt ward.

----------------------------------------------- ^8 Selbst im einzelnen

zeigt sich diese Uebereinstimmung, z. B. in der Bezeichnung der rechten

Ehe als der zur Gewinnung rechter Kinder abgeschlossenen" (gamos epi

paid/o/n gn/e/si/o/n arot/o/ - matrimonium liberorum quaerendorum

causa). ----------------------------------------------- Auf dem Hause

beruht das Geschlecht, das heisst die Gemeinschaft der Nachkommen

desselben Stammvaters; und von dem Geschlecht ist bei den Griechen

wie den Italikern das staatliche Dasein ausgegangen. Aber wenn in

der schwaecheren politischen Entwicklung Griechenlands der

Geschlechtsverband als korporative Macht dem Staat gegenueber sich

noch weit in die historische Zeit hinein behauptet hat, erscheint

der italische Staat sofort insofern fertig, als ihm gegenueber

die Geschlechter vollstaendig neutralisiert sind und er nicht die

Gemeinschaft der Geschlechter, sondern die Gemeinschaft der Buerger

darstellt. Dass dagegen umgekehrt das Individuum dem Geschlecht

gegenueber in Griechenland weit frueher und vollstaendiger zur

innerlichen Freiheit und eigenartigen Entwicklung gediehen ist als in

Rom, spiegelt sich mit grosser Deutlichkeit in der bei beiden Voelkern

durchaus verschiedenartigen Entwicklung der urspruenglich doch

gleichartigen Eigennamen. In den aelteren griechischen tritt der

Geschlechtsname sehr haeufig adjektivisch zum Individualnamen hinzu,

waehrend umgekehrt noch die roemischen Gelehrten es wussten, dass ihre

Vorfahren urspruenglich nur einen, den spaeteren Vornamen fuehrten.

Aber waehrend in Griechenland der adjektivische Geschlechtsname frueh

verschwindet, wird er bei den Italikern, und zwar nicht bloss bei den

Roemern, zum Hauptnamen, so dass der eigentliche Individualname, das

Praenomen, sich ihm unterordnet. Ja es ist, als sollte die geringe und

immer mehr zusammenschwindende Zahl und die Bedeutungslosigkeit der

italischen, besonders der roemischen Individualnamen, verglichen mit

der ueppigen und poetischen Fuelle der griechischen, uns wie im Bilde

zeigen, wie dort die Nivellierung, hier die freie Entwicklung

der Persoenlichkeit im Wesen der Nation lag. Ein Zusammenleben

in Familiengemeinden unter Stammhaeuptern, wie man es fuer die

graecoitalische Periode sich denken mag, mochte den spaeteren italischen

wie hellenischen Politien ungleich genug sehen, musste aber dennoch die

Anfaenge der beiderseitigen Rechtsbildung notwendig bereits enthalten.

Die "Gesetze des Koenigs Italus", die noch in Aristoteles' Zeiten

angewendet wurden, moegen diese beiden Nationen wesentlich gemeinsamen

Institutionen bezeichnen. Frieden und Rechtsfolge innerhalb der

Gemeinde, Kriegsstand und Kriegsrecht nach aussen, ein Regiment des

Stammhauptes, ein Rat der Alten, Versammlungen der waffenfaehigen

Freien, eine gewisse Verfassung muessen in denselben enthalten

gewesen sein. Gericht (crimen, krinein), Busse (poena, poin/e/),

Wiedervergeltung (talio, tala/o/ tl/e/nai) sind graecoitalische

Begriffe. Das strenge Schuldrecht, nach welchem der Schuldner fuer die

Rueckgabe des Empfangenen zunaechst mit seinem Leibe haftet, ist den

Italikern und zum Beispiel den tarentinischen Herakleoten gemeinsam. Die

Grundgedanken der roemischen Verfassung - Koenigtum, Senat und eine nur

zur Bestaetigung oder Verwerfung der von dem Koenig und dem Senat an

sie gebrachten Antraege befugte Volksversammlung - sind kaum irgendwo

so scharf ausgesprochen wie in Aristoteles' Bericht ueber die aeltere

Verfassung von Kreta. Die Keime zu groesseren Staatenbuenden in der

staatlichen Verbruederung oder gar der Verschmelzung mehrerer bisher

selbstaendiger Staemme (Symmachie, Synoikismos) sind gleichfalls

beiden Nationen gemein. Es ist auf diese Gemeinsamkeit der Grundlagen

hellenischer und italischer Politie um so mehr Gewicht zu legen, als

dieselbe sich nicht auch auf die uebrigen indogermanischen Staemme mit

erstreckt; wie denn zum Beispiel die deutsche Gemeindeordnung keineswegs

wie die der Griechen und Italiker von dem Wahlkoenigtum ausgeht.

Wie verschieden aber die auf dieser gleichen Basis in Italien und in

Griechenland aufgebauten Politien waren und wie vollstaendig der ganze

Verlauf der politischen Entwicklung jeder der beiden Nationen als

Sondergut angehoert ^9, wird die weitere Erzaehlung darzulegen haben.

--------------------------------------------- ^9 Nur darf man natuerlich

nicht vergessen, dass aehnliche Voraussetzungen ueberall zu aehnlichen

Institutionen fuehren. So ist nichts so sicher, als dass die roemischen

Plebejer erst innerhalb des roemischen Gemeinwesens erwuchsen, und

doch finden sie ueberall ihr Gegenbild, wo neben einer Buerger- eine

Insassenschaft sich entwickelt hat. Dass auch der Zufall hier

sein neckendes Spiel treibt, versteht sich von selbst.

--------------------------------------------- Nicht anders ist es in

der Religion. Wohl liegt in Italien wie in Hellas dem Volksglauben der

gleiche Gemeinschatz symbolischer und allegorisierter Naturanschauungen

zugrunde; auf diesem ruht die allgemeine Analogie zwischen der

roemischen und der griechischen Goetter- und Geisterwelt, die in

spaeteren Entwicklungsstadien so wichtig werden sollte. Auch in

zahlreichen Einzelvorstellungen, in der schon erwaehnten Gestalt des

Zeus-Diovis und der Hestia-Vesta, in dem Begriff des heiligen Raumes

(temenos, templum), in manchen Opfern und Zeremonien, stimmten die

beiderseitigen Kulte nicht bloss zufaellig ueberein. Aber dennoch

gestalteten sie sich in Hellas wie in Italien so vollstaendig national

und eigentuemlich, dass selbst von dem alten Erbgut nur weniges in

erkennbarer Weise und auch dieses meistenteils unverstanden oder

missverstanden bewahrt ward. Es konnte nicht anders sein; denn wie in

den Voelkern selbst die grossen Gegensaetze sich schieden, welche die

graecoitalische Periode noch in ihrer Unmittelbarkeit zusammengehalten

hatte, so schied sich auch in ihrer Religion Begriff und Bild, die

bis dahin nur ein Ganzes in der Seele gewesen waren. Jene alten Bauern

mochten, wenn die Wolken am Himmel hin gejagt wurden, sich das so

ausdruecken, dass die Huendin der Goetter die verscheuchten Kuehe der

Herde zusammentreibe; der Grieche vergass es, dass die Kuehe eigentlich

die Wolken waren, und machte aus dem bloss fuer einzelne Zwecke

gestatteten Sohn der Goetterhuendin den zu allen Diensten bereiten und

geschickten Goetterboten. Wenn der Donner in den Bergen rollte, sah er

den Zeus auf dem Olymp die Keile schwingen; wenn der blaue Himmel wieder

auflaechelte, blickte er in das glaenzende Auge der Tochter des

Zeus, Athenaia; und so maechtig lebten ihm die Gestalten, die er

sich geschaffen, dass er bald in ihnen nichts sah als vom Glanze der

Naturkraft strahlende und getragene Menschen und sie frei nach den

Gesetzen der Schoenheit bildete und umbildete. Wohl anders, aber nicht

schwaecher offenbarte sich die innige Religiositaet des italischen

Stammes, der den Begriff festhielt und es nicht litt, dass die Form

ihn verdunkelte. Wie der Grieche, wenn er opfert, die Augen zum Himmel

aufschlaegt, so verhuellt der Roemer sein Haupt; denn jenes Gebet

ist Anschauung und dieses Gedanke. In der ganzen Natur verehrt er das

Geistige und Allgemeine; jedem Wesen, dem Menschen wie dem Baum, dem

Staat wie der Vorratskammer, ist der mit ihm entstandene und mit ihm

vergehende Geist zugegeben, das Nachbild des Physischen im geistigen

Gebiet; dem Mann der maennliche Genius, der Frau die weibliche Juno,

der Grenze der Terminus, dem Wald der Silvanus, dem kreisenden Jahr

der Vertumnus, und also weiter jedem nach seiner Art. Ja es wird in

den Handlungen der einzelne Moment der Taetigkeit vergeistigt; so wird

beispielsweise in der Fuerbitte fuer den Landmann angerufen der Geist

der Brache, des Ackerns, des Furchens, Saeens, Zudeckens, Eggens und

so fort bis zu dem des Einfahrens, Rufspeicherns und des Oeffnens der

Scheuer; und in aehnlicher Weise wird Ehe, Geburt und jedes andere

physische Ereignis mit heiligem Leben ausgestattet. Je groessere Kreise

indes die Abstraktion beschreibt, desto hoeher steigt der Gott und die

Ehrfurcht der Menschen; so sind Jupiter und Juno die Abstraktionen der

Römische Geschichte — Buch 1 · 第 2 / 26 段