Es war zu Buitenzorg für die Gewährung des geforderten Abschieds
nicht so lange Zeit nötig, als sie sich erforderlich erwies für die
Entscheidung, wie man Havelaars Anklage abwenden konnte. Dieses hatte
doch einen Monat erfordert, und der verlangte Abschied kam binnen
weniger Tage in Lebak an.
--Gott sei Dank, dass du endlich du selbst sein kannst! rief Tine.
Havelaar erhielt keinen Befehl, die Verwaltung seiner Abteilung
vorläufig Verbrugge zu übergeben, und meinte also, seinen Nachfolger
abwarten zu müssen. Dieser blieb lange aus, weil er aus einem ganz
anderen Winkel von Java kommen musste. Nach beinahe drei Wochen
Wartens schrieb der gewesene Assistent-Resident von Lebak, der jedoch
noch immer als solcher aufgetreten war, den folgenden Brief an den
Kontrolleur Verbrugge:
»No. 153. Rangkas-Betung, den 15. April 1856.
An den Kontrolleur von Lebak.
Es ist Ihnen bewusst, dass ich durch Gouvernementsbeschluss vom
4. dieses, No. 4, auf mein Ersuchen ehrenvoll aus Landesdiensten
verabschiedet bin.
Vielleicht wäre ich im Recht gewesen, wenn ich nach dem Empfang
dieser Bestimmung meine Geschäfte als Assistent-Resident sofort
niedergelegt hätte, da es eine Anomalie scheint, eine Funktion
zu erfüllen, ohne Beamter zu sein.
Ich empfing gleichwohl keinen Befehl, meine Geschäfte zu übergeben,
und zum Teil im Bewusstsein der Verpflichtung, meinen Posten
nicht zu verlassen, ohne gehörig abgelöst zu sein, zum Teil aus
Ursachen untergeordneter Bedeutung wartete ich die Ankunft meines
Nachfolgers ab, in der Meinung, dass dieser Beamte bald--wenigstens
diesen Monat noch--eintreffen würde.
Jetzt vernehme ich von Ihnen, dass mein Nachfolger noch nicht
so bald erwartet werden kann--Sie haben, meine ich, hiervon in
Serang Kenntnis erhalten--und zugleich, dass es den Residenten
verwundere, dass ich bei der sehr ungewöhnlichen Position, in der
ich mich befinde, noch nicht darum ersucht habe, die Verwaltung
Ihnen übertragen zu dürfen.
Nichts konnte mir angenehmer sein als dieser Bericht. Denn ich
brauche Ihnen nicht zu versichern, dass ich, der ich erklärt habe,
nicht anders dienen zu können, als ich es hier that--ich, der ich
für diese Art zu dienen mit hartem Tadel bestraft bin, mit einer
für mich nachteiligen und schimpflichen Versetzung ... mit dem
Befehl, die armen Leute zu verraten, die auf meine Ritterlichkeit
vertrauten--mit der Wahl also zwischen Unehre und Brotmangel!--dass
ich nach dem allen mit Mühe und Sorge jeden vorkommenden Fall an
meiner Pflicht zu prüfen hatte, und dass die einfachste Sache mir
schwer fiel, der ich mich geschoben sah zwischen mein Gewissen
und die Prinzipien des Gouvernements, dem ich Treue schuldig bin,
solange ich nicht meines Amtes enthoben bin.
Diese Schwierigkeit offenbarte sich vor allem, wenn ich Klägern
Antwort zu geben hatte.
Einstens doch hatte ich gelobt, dass ich niemanden der Rancune
seiner Häupter überliefern würde! Einmal hatte ich--unvorsichtig
genug!--mein Wort verpfändet für die Gerechtigkeit des
Gouvernements.
Die arme Bevölkerung konnte nicht wissen, dass dieses Versprechen
und diese Bürgschaft desavouiert waren, und dass ich arm und
ohnmächtig allein stand mit meiner heissen Liebe für Recht und
Menschlichkeit.
Und man fuhr mit Klagen fort!
Es war bitter schmerzlich, nach dem Empfang der Kabinettsmissive
dazusitzen als vermeintliche Zuflucht, als machtloser Beschützer.
Es war herzzerreissend, die Klagen über Misshandlung, Aussaugung,
Armut, Hunger anzuhören ... derweil ich selbst nun mit Frau und
Kind Hunger und Armut entgegengehe.
Und auch das Gouvernement konnte ich nicht verraten. Ich konnte
nicht sagen zu den armen Leuten: »gehet hin und leidet, denn die
Verwaltung will, dass ihr geschunden werdet!« Ich durfte meine
Ohnmacht nicht zu erkennen geben, da sie eins war mit der Schande
und mit der Gewissenlosigkeit der Ratgeber des Generalgouverneurs.
Hören Sie, was ich den Leuten antwortete:
»Zur Stunde kann ich euch nicht helfen! Doch ich werde nach
Batavia gehen; ich werde mit dem Grossen Herrn sprechen über
euer Elend. Er ist gerecht und er wird euch beistehen. Gehet
vorläufig ruhig nach Haus ... widersetzt euch nicht ... geht
noch nicht ausser Landes ... wartet geduldig: ich denke,
ich ... hoffe, dass Recht geschehen wird!«
So meinte ich, beschämt darüber, dass meine Hülfezusage zunichte
gemacht wurde, meine Pflichtbegriffe in Übereinstimmung zu
bringen mit meiner Pflicht gegenüber der Verwaltung, die mich
noch diesen Monat bezahlt, und ich würde also bis zur Ankunft
meines Nachfolgers ausgeharrt haben, wenn nicht ein besonderer
Vorfall mich heute in die Notwendigkeit gebracht hätte, diesem
doppelsinnigen Verhältnis ein Ende zu machen.
Sieben Personen hatten geklagt. Ich gab ihnen obenstehende
Antwort. Sie kehrten an ihren Wohnort zurück. Unterwegs begegnet
ihnen der Häuptling ihres Dorfes. Er muss ihnen verboten haben,
ihren Kampong wieder zu verlassen, und nahm ihnen--wie man mir
rapportiert--ihre Kleider ab, um sie zu zwingen, zu Hause zu
bleiben. Einer von ihnen entkommt, verfügt sich wieder zu mir und
erklärt: dass er nicht wieder nach seinem Dorfe zurückzukehren
wage.
Was ich nun diesem Mann antworten soll, weiss ich nicht!
Ich kann ihm keinen Schutz mehr geben ... ich darf ihm meine
Ohnmacht nicht gestehen ... ich will den angeklagten Dorfhäuptling
nicht verfolgen, da das den Schein aufkommen lassen würde, als
wenn diese Sache durch mich pour le besoin de ma cause aufgegriffen
wäre: ich weiss nicht mehr, was thun ...
Ich belege Sie, in Erwartung näherer Zustimmung des Residenten
von Bantam, von morgen früh ab mit der Wahrnehmung der Verwaltung
der Abteilung Lebak.
Der Assistent-Resident von Lebak,