Max Havelaar.«

Es war zu Buitenzorg für die Gewährung des geforderten Abschieds

nicht so lange Zeit nötig, als sie sich erforderlich erwies für die

Entscheidung, wie man Havelaars Anklage abwenden konnte. Dieses hatte

doch einen Monat erfordert, und der verlangte Abschied kam binnen

weniger Tage in Lebak an.

--Gott sei Dank, dass du endlich du selbst sein kannst! rief Tine.

Havelaar erhielt keinen Befehl, die Verwaltung seiner Abteilung

vorläufig Verbrugge zu übergeben, und meinte also, seinen Nachfolger

abwarten zu müssen. Dieser blieb lange aus, weil er aus einem ganz

anderen Winkel von Java kommen musste. Nach beinahe drei Wochen

Wartens schrieb der gewesene Assistent-Resident von Lebak, der jedoch

noch immer als solcher aufgetreten war, den folgenden Brief an den

Kontrolleur Verbrugge:

»No. 153. Rangkas-Betung, den 15. April 1856.

An den Kontrolleur von Lebak.

Es ist Ihnen bewusst, dass ich durch Gouvernementsbeschluss vom

4. dieses, No. 4, auf mein Ersuchen ehrenvoll aus Landesdiensten

verabschiedet bin.

Vielleicht wäre ich im Recht gewesen, wenn ich nach dem Empfang

dieser Bestimmung meine Geschäfte als Assistent-Resident sofort

niedergelegt hätte, da es eine Anomalie scheint, eine Funktion

zu erfüllen, ohne Beamter zu sein.

Ich empfing gleichwohl keinen Befehl, meine Geschäfte zu übergeben,

und zum Teil im Bewusstsein der Verpflichtung, meinen Posten

nicht zu verlassen, ohne gehörig abgelöst zu sein, zum Teil aus

Ursachen untergeordneter Bedeutung wartete ich die Ankunft meines

Nachfolgers ab, in der Meinung, dass dieser Beamte bald--wenigstens

diesen Monat noch--eintreffen würde.

Jetzt vernehme ich von Ihnen, dass mein Nachfolger noch nicht

so bald erwartet werden kann--Sie haben, meine ich, hiervon in

Serang Kenntnis erhalten--und zugleich, dass es den Residenten

verwundere, dass ich bei der sehr ungewöhnlichen Position, in der

ich mich befinde, noch nicht darum ersucht habe, die Verwaltung

Ihnen übertragen zu dürfen.

Nichts konnte mir angenehmer sein als dieser Bericht. Denn ich

brauche Ihnen nicht zu versichern, dass ich, der ich erklärt habe,

nicht anders dienen zu können, als ich es hier that--ich, der ich

für diese Art zu dienen mit hartem Tadel bestraft bin, mit einer

für mich nachteiligen und schimpflichen Versetzung ... mit dem

Befehl, die armen Leute zu verraten, die auf meine Ritterlichkeit

vertrauten--mit der Wahl also zwischen Unehre und Brotmangel!--dass

ich nach dem allen mit Mühe und Sorge jeden vorkommenden Fall an

meiner Pflicht zu prüfen hatte, und dass die einfachste Sache mir

schwer fiel, der ich mich geschoben sah zwischen mein Gewissen

und die Prinzipien des Gouvernements, dem ich Treue schuldig bin,

solange ich nicht meines Amtes enthoben bin.

Diese Schwierigkeit offenbarte sich vor allem, wenn ich Klägern

Antwort zu geben hatte.

Einstens doch hatte ich gelobt, dass ich niemanden der Rancune

seiner Häupter überliefern würde! Einmal hatte ich--unvorsichtig

genug!--mein Wort verpfändet für die Gerechtigkeit des

Gouvernements.

Die arme Bevölkerung konnte nicht wissen, dass dieses Versprechen

und diese Bürgschaft desavouiert waren, und dass ich arm und

ohnmächtig allein stand mit meiner heissen Liebe für Recht und

Menschlichkeit.

Und man fuhr mit Klagen fort!

Es war bitter schmerzlich, nach dem Empfang der Kabinettsmissive

dazusitzen als vermeintliche Zuflucht, als machtloser Beschützer.

Es war herzzerreissend, die Klagen über Misshandlung, Aussaugung,

Armut, Hunger anzuhören ... derweil ich selbst nun mit Frau und

Kind Hunger und Armut entgegengehe.

Und auch das Gouvernement konnte ich nicht verraten. Ich konnte

nicht sagen zu den armen Leuten: »gehet hin und leidet, denn die

Verwaltung will, dass ihr geschunden werdet!« Ich durfte meine

Ohnmacht nicht zu erkennen geben, da sie eins war mit der Schande

und mit der Gewissenlosigkeit der Ratgeber des Generalgouverneurs.

Hören Sie, was ich den Leuten antwortete:

»Zur Stunde kann ich euch nicht helfen! Doch ich werde nach

Batavia gehen; ich werde mit dem Grossen Herrn sprechen über

euer Elend. Er ist gerecht und er wird euch beistehen. Gehet

vorläufig ruhig nach Haus ... widersetzt euch nicht ... geht

noch nicht ausser Landes ... wartet geduldig: ich denke,

ich ... hoffe, dass Recht geschehen wird!«

So meinte ich, beschämt darüber, dass meine Hülfezusage zunichte

gemacht wurde, meine Pflichtbegriffe in Übereinstimmung zu

bringen mit meiner Pflicht gegenüber der Verwaltung, die mich

noch diesen Monat bezahlt, und ich würde also bis zur Ankunft

meines Nachfolgers ausgeharrt haben, wenn nicht ein besonderer

Vorfall mich heute in die Notwendigkeit gebracht hätte, diesem

doppelsinnigen Verhältnis ein Ende zu machen.

Sieben Personen hatten geklagt. Ich gab ihnen obenstehende

Antwort. Sie kehrten an ihren Wohnort zurück. Unterwegs begegnet

ihnen der Häuptling ihres Dorfes. Er muss ihnen verboten haben,

ihren Kampong wieder zu verlassen, und nahm ihnen--wie man mir

rapportiert--ihre Kleider ab, um sie zu zwingen, zu Hause zu

bleiben. Einer von ihnen entkommt, verfügt sich wieder zu mir und

erklärt: dass er nicht wieder nach seinem Dorfe zurückzukehren

wage.

Was ich nun diesem Mann antworten soll, weiss ich nicht!

Ich kann ihm keinen Schutz mehr geben ... ich darf ihm meine

Ohnmacht nicht gestehen ... ich will den angeklagten Dorfhäuptling

nicht verfolgen, da das den Schein aufkommen lassen würde, als

wenn diese Sache durch mich pour le besoin de ma cause aufgegriffen

wäre: ich weiss nicht mehr, was thun ...

Ich belege Sie, in Erwartung näherer Zustimmung des Residenten

von Bantam, von morgen früh ab mit der Wahrnehmung der Verwaltung

der Abteilung Lebak.

Der Assistent-Resident von Lebak,

Max Havelaar · 第 47 / 109 题