Havelaar trat ins Freie und spielte mit dem kleinen Max, den er mit
besonderer Innigkeit küsste. Als Mevrouw Slotering weggegangen war,
schickte er das Kind fort und rief Tine zu sich ins Zimmer.
--Liebe Tine, ich habe eine Bitte an dich! Ich möchte, dass du mit
Max nach Batavia gingest: ich klage heute den Regenten an.
Und sie fiel ihm um den Hals und war zum erstenmal ungehorsam und
rief schluchzend:
--Nein, Max! nein, Max! das thue ich nicht ... wir essen und trinken
zusammen!
Hatte Havelaar unrecht, als er behauptete, dass sie ebensowenig recht
zum Nasenschnauben hätte wie die Frauen zu Arles?
Er schrieb und versandte den Brief, von dem ich hier eine Abschrift
gebe. Nachdem ich einigermassen die Verhältnisse geschildert, unter
denen dies Schriftstück verfasst wurde, glaube ich nicht nötig zu
haben, auf die beherzte Pflichterfüllung hinzuweisen, die daraus
hervorstrahlt, und ebensowenig auf die edle Milde, die Havelaar bewog,
den Regenten vor allzu schwerer Strafe in Schutz zu nehmen. Doch
nicht so überflüssig wird es sein, dabei seine kluge Umsicht zu
betonen, die ihn kein Wort verlieren liess über die soeben gemachte
Entdeckung, damit er die Bestimmtheit und Zuverlässigkeit seiner
Anklage nicht durch die Ungewissheit einer wohl bedeutungsvollen,
doch noch unbewiesenen Beschuldigung abschwäche. Seine Absicht war, die
Leiche seines Vorgängers ausgraben und wissenschaftlich untersuchen zu
lassen, sobald der Regent entfernt und sein Anhang unschädlich gemacht
sein würde. Doch man hat ihm hierzu die Gelegenheit nicht gelassen.
In den Abschriften von offiziellen Schriftstücken--Abschriften,
die übrigens buchstäblich übereinstimmen mit den Originalen--glaube
ich die thörichten Titulaturen durch einfache Pronomina ersetzen zu
dürfen. Von dem guten Geschmack meiner Leser erwarte ich, dass sie
diese Änderung bereitwillig hinnehmen.
»No. 88. Rangkas-Betung, den 24. Februar 1856.
Geheim. Eile.
An den Residenten von Bantam.
Seit ich vor einem Monat meine Stellung hier antrat, habe ich
mir hauptsächlich die Untersuchung angelegen sein lassen über die
Art und Weise, wie die Inländischen Häupter ihre Verpflichtungen
gegenüber der Bevölkerung im Punkte des Herrendienstes, des
'Pundutan' und dergleichen erfüllen.
Sehr bald entdeckte ich, dass der Regent auf eigene Autorität
und zu seinem Nutzen Menschen in einer Zahl aufrufen liess,
die die gesetzlich ihm zustehende Anzahl von Pantjens und Kemits
weit überschritt.
Ich schwankte zwischen der Wahl, sofort offiziell zu rapportieren,
und dem lebhaften Wunsche, durch Milde oder später selbst durch
Drohungen diesen Inländischen Hauptbeamten hiervon abzubringen, um
mit diesem letzteren schliesslich das doppelte Ziel zu erreichen:
dass dieser Missbrauch aufhörte und dass gleichzeitig dieser alte
Diener des Gouvernements nicht gleich allzu streng behandelt
würde, vor allem in Ansehung der schlechten Beispiele, die,
wie ich glaube, ihm mehrfach gegeben worden sind, und sodann in
Berücksichtigung des besonderen Umstandes, dass er Besuch erwartete
von zwei Verwandten, den Regenten von Bandung und von Tjanjor,
zum mindesten von dem letzteren--der, wie ich meine, schon mit
grossem Gefolge unterwegs ist--und er also mehr als sonst der
Versuchung ausgesetzt war--und angesichts des beschränkten Status
seiner Geldmittel sozusagen der Notwendigkeit--durch ungesetzliche
Mittel für die durch diesen Besuch nötigen Vorbereitungen Vorsorge
zu treffen.
Dies alles stimmte mich zur Milde bezüglich dessen, was schon
geschehen war, doch keineswegs war ich geneigt zur Nachgiebigkeit
gegenüber weiteren Fällen.
Ich drang auf augenblickliche Unterlassung jedweder
Ungesetzlichkeit.
Von diesem vorläufigen Versuch, den Regenten durch Güte auf den
Weg seiner Pflicht zu bringen, habe ich Ihnen unter der Hand
Kenntnis verschafft.
Ich habe jedoch erfahren müssen, dass er mit brutaler
Unverschämtheit alles in den Wind schlägt, und ich fühle mich
kraft meines Amtseides verpflichtet, Ihnen mitzuteilen:
dass ich den Regenten von Lebak, Radhen Adhipatti Karta Natta
Negara, beschuldige des Missbrauchs der Amtsgewalt durch
ungesetzliches Verfügen über die Arbeit der ihm Unterstellten,
und verdächtig erkläre der Erpressung durch die Forderung
von Aufwendungen in natura ohne oder gegen willkürlich
festgestellte, unausreichende Bezahlung;
dass ich im weiteren den Dhemang von Parang-Kudjang--seinen
Schwiegersohn--verdächtig erkläre der Mitschuld an den
genannten Thatsachen.
Um beide Sachen gehörig einleiten zu können, nehme ich mir die
Freiheit, Ihnen vorzustellen, dass Sie mir befehlen:
1. den obengenannten Regenten von Lebak mit grösster Eile
nach Serang zu senden und dafür Sorge zu tragen, dass er weder
vor seiner Abreise noch unterwegs die Gelegenheit habe, durch
Bestechung oder auf andere Art die Zeugnisse zu beeinflussen,
die ich werde einholen müssen;
2. den Dhemang von Parang-Kudjang vorläufig in Arrest zu
nehmen;
3. gleiche Massregel anzuwenden auf solche Personen niedrigeren
Ranges, die, zur Familie des Regenten gehörend, Einfluss
auf den geordneten Verlauf der anzustellenden Untersuchung
ausüben könnten;
4. diese Untersuchung sofort stattfinden zu lassen und von
dem Ausfall ausführlichen Bericht einzureichen.
Ich nehme mir die Freiheit, Ihnen weiterhin in Erwägung zu geben,
den Besuch des Regenten von Tjanjor abzubestellen.
Zum Schlusse habe ich die Ehre--zum Überfluss für Sie, der Sie die
Abteilung Lebak besser kennen, als es mir schon möglich ist--die
Versicherung zu geben, dass aus einem politischen Gesichtspunkt
der streng gerechten Behandlung dieser Sache nicht das mindeste
im Wege steht, und dass ich eher Gefahr besorgen möchte, falls
sie nicht zur Klarheit gebracht wird. Denn ich bin informiert,
dass der gemeine Mann, der, wie ein Zeuge mir sagte, »pussing« ist
(also: ratlos und in Verwirrung gebracht) durch all die Plackerei
und Bedrückung, schon lange nach Rettung ausschaut.
Ich habe die Kraft zu der beschwerlichen Pflicht, die ich mit
dem Schreiben dieses Briefes erfülle, zum Teil geschöpft aus
der Hoffnung, dass es mir vergönnt sein wird, zu seiner Zeit das
eine und andere zur Schonung des alten Regenten beizubringen, mit
dessen Position, wie sehr er sie durch eigene Schuld verursacht,
ich gleichwohl tiefes Mitleid fühle.
Der Assistent-Resident von Lebak,