Es war des Morgens um zehn Uhr eine ungewöhnliche Bewegung auf
dem grossen Wege, der die Abteilung Pandeglang verbindet mit
Lebak. »Grosser Weg« ist vielleicht etwas zu viel gesagt von dem
breiten Fusspfad, den man, aus Höflichkeit und Ermangelung eines
bessern, den »Weg« nannte. Doch wenn man mit einem vierspännigen
Fuhrwerk von Serang, dem Hauptplatz der Residentschaft Bantam,
verzog, mit der Absicht, sich nach Rangkas-Betung zu begeben, dem
neuen Hauptplatz im Lebakschen, konnte man einigermassen sicher sein,
nach einiger Zeit dort anzukommen. Es war also ein Weg. Wohl blieb
man fortwährend im Morast stecken, der in den Bantamschen Tieflanden
schwer, lehmig und klebrig ist, wohl war man oft genötigt, die Hülfe
der Bewohner der nächstgelegenen Dörfer anzurufen--waren sie auch
nicht sehr nahe, denn die Dörfer sind nur dünn gesäet in diesen
Gegenden--aber wenn es einem dann endlich geglückt war, an die
zwanzig Landbauer aus der Umgegend beisammen zu kriegen, so dauerte
es gewöhnlich nicht sehr lange, bis man Pferde und Wagen wieder auf
festen Grund gebracht hatte. Der Kutscher knallte mit der Peitsche,
die Läufer--in Europa würde man, glaube ich, »palfreniers« sagen,
oder richtiger vielleicht, es besteht in Europa nichts, das diesen
Läufern entsprechen würde--die unvergleichlichen Läufer also mit ihren
kurzen, dicken Peitschen sprangen wieder neben dem Viergespann her,
stiessen unbeschreibliche Töne aus und schlugen den Pferden anfeuernd
unter den Bauch. So rumpelte man dann einige Zeit weiter, bis der
verdriessliche Moment wieder da war, dass man bis über die Achsen
in den Moder sank. Dann fing das Rufen um Hülfe aufs neue an. Man
wartete geduldig, bis die Hülfe kam, und ... krebste weiter.
Oftmals, wenn ich diesen Weg entlang ging, war es mir, als müsste
ich hier und da einen Wagen finden mit Reisenden aus dem vorigen
Jahrhundert, die in den Schlamm gesunken und vergessen waren. Aber
das ist mir niemals vorgekommen. Ich vermute also, dass alle, die
je diesen Weg entlang kamen, endlich dort angelangt sein werden,
wo sie sein wollten.
Man würde sich sehr irren, wenn man sich von dem ganz grossen
Weg auf Java eine Vorstellung nach dem Massstabe dieses Weges im
Lebakschen bilden wollte. Die eigentliche Heerstrasse mit ihren
vielen Abzweigungen, die der Marschall Daendels mit Opferung von viel
Volk anlegen liess, ist in der That ein prächtiges Stück Arbeit,
und man steht wie gebannt vor der Geisteskraft des Mannes, der,
ungeachtet aller Schwierigkeiten, die seine Neider und Widersacher im
Mutterland ihm in den Weg legten, dem Unwillen der Bevölkerung und der
Unzufriedenheit der Häuptlinge zu trotzen wagte, um ein Ding zustande
zu bringen, das noch heute jedermanns Bewunderung erregt und verdient.
Keine der mit Pferden betriebenen Überland-Posten in Europa--selbst
nicht in England, Russland oder Ungarn--kann denn auch der auf Java
gleichgestellt werden. Über hohe Bergrücken, hart an Abgründen vorbei,
die dich erschauern lassen, fliegt der schwerbepackte Reisewagen in
einem Galopp dahin. Der Kutscher sitzt wie auf den Bock genagelt,
Stunden geht es, ja, ganze Tage hintereinander fort, und er schwenkt
die schwere Peitsche mit eisernem Arm. Er weiss genau zu berechnen, wo
und wieviel er die dahinrasenden Pferde mit dem Zügel bändigen muss,
um nach einer wahren Höllenfahrt den Bergabhang hinunter drüben an
jener Ecke ...
--Mein Gott, der Weg ist ... weg! Wir sausen in einen Abgrund! schreit
der unerfahrene Reisende. Da ist kein Weg ... da ist die Tiefe!
Ja, so scheint es. Der Weg macht eine Biegung, und just da, wo einen
Galoppsprung weiter dem Vorspann der feste Boden unter den Füssen
schwinden würde, wenden die Pferde und schleudern das Fuhrwerk die
Ecke herum. Sie fliegen die Berghöhe hinauf, die ihr einen Augenblick
früher nicht sahet, und ... der Abgrund liegt hinter euch.
Es giebt bei solcher Gelegenheit Augenblicke, wo der Wagen allein auf
den Rädern an der Aussenseite der Kurve ruht, die ihr beschreibt:
die zentrifugale Kraft hat die inneren Räder vom Boden gehoben. Es
gehört Kaltblütigkeit dazu, dass man die Augen nicht schliesse, und
wer zum erstenmal auf Java reist, schreibt an seine Familie in Europa,
dass er in Lebensgefahr geschwebt habe. Aber wer dort zu Hause ist,
lacht über diese Angst.
Es ist nicht meine Absicht, vor allem nicht hier am Anfang meiner
Erzählung, den Leser lange mit der Beschreibung von Plätzen,
Landschaften oder Gebäuden aufzuhalten. Ich fürchte ihn durch Dinge,
die langweilig wirken, zu sehr abzuschrecken, und erst später, wenn ich
fühle, dass er für mich gewonnen ist, wenn ich an Blick und Haltung
bemerke, dass das Los der Heldin, die irgendwo vom Balkon eines
vierten Stockwerks springt, ihm Interesse einflösst, dann lasse ich
sie, mit stolzer Verachtung aller Gesetze der Schwerkraft, zwischen
Himmel und Erde schweben, bis ich meinem Herzen Luft gemacht habe in
der sorgfältigen Schilderung der Schönheiten der Landschaft, oder des
Gebäudes, das da an irgend einer Stelle hingestellt zu sein scheint,
um einen Vorwand für eine viele Seiten fassende Charakterisierung
mittelalterlicher Architektur an die Hand zu geben. All diese
Burgen sind einander ähnlich. Durchgängig sind sie von heterogener
Bauart. Das »corps de logis«, das Hauptgebäude, datiert stets von
einigen Regierungen früher als die Anhängsel, die unter diesem oder
jenem späteren König angefügt sind. Die Türme sind in verfallenem
Zustande ...
Werter Leser, es giebt keine Türme. Ein Turm ist ein Gedanke, ein
Traum, ein Ideal, ein Ersonnenes, unerträgliche Übertreibung! Es
giebt halbe Türme, und ... Türmchen.
Die Schwärmerei, die glaubte Türme setzen zu müssen auf die Gebäude,
die aufgerichtet wurden zu Ehren dieses oder jenes Heiligen,
dauerte nicht lange genug, um sie zu vollenden, und die Spitze,
die den Gläubigen nach dem Himmel weisen soll, ruht, gewöhnlich ein
paar Stockwerke zu tief, auf der massiven Basis, was an den Mann ohne
Hüften erinnert, der auf dem Jahrmarkt zu sehen ist. Einzig Türmchen,
auf Dorfkirchen kleine Spitzgiebelchen, hat man zustande gebracht.
Es ist wahrlich nicht schmeichelhaft für die Kultur des Westens, dass
selten der Gedanke, ein grosses Werk vollbringen zu wollen, sich lange
genug hat lebendig erhalten können, um das Werk vollendet zu sehen. Ich
rede hier nicht von Unternehmungen, deren Zuendeführung nötig war,
um die Kosten zu decken. Wer recht wissen will, was ich meine, sehe
sich den Dom zu Köln an. Er gebe sich Rechenschaft von der stolzen
Vorstellung des Bauwerks, wie sie in der Seele des Baumeisters Gerhard
von Riehl lebendig war ... vom Glauben im Herzen des Volks, das ihn
in den Stand setzte, das Werk anzufangen und fortzusetzen ... von der
Kraft des Innenlebens, das solch einen Koloss nötig hatte, um als
sichtbarer Ausdruck des unsichtbaren religiösen Gefühls zu dienen
... und er vergleiche diesen hohen Schwung mit der Lauheit, die es
einige Jahrhunderte später dazu kommen liess, dass das Werk stillstand.
Es liegt eine tiefe Kluft zwischen Erwin von Steinbach und unseren
Baumeistern! Ich weiss, dass man seit einigen Jahren daran ist,
diese Kluft auszufüllen. Auch an dem Kölner Dom baut man wieder. Aber
wird man den abgerissenen Faden wieder anknüpfen können? Wird man
wiederfinden in unseren Tagen, was damals die Kraft ausmachte von
Kirchenvoigt und Bauherrn? Ich glaube es nicht. Geld wird wohl
aufzubringen sein, und hierfür ist Stein und Kalk feil. Man kann
den Künstler bezahlen, der einen Plan entwirft, und den Maurer, der
die Steine fügt. Doch nicht ist für Geld feil das irrende und doch
ehrerbietungswürdige Gefühl, das in einem Bauwerk eine Dichtung sah,
eine Dichtung von Granit, die laut sprach zum Volke, eine Dichtung
in Marmor, die dastand wie ein unbewegliches, unaufhörliches,
ewiges Gebet.--
Auf der Grenze zwischen Lebak und Pandeglang also war eines Morgens
eine ungewöhnliche Bewegung. Hunderte von gesattelten Pferden bedeckten
den Weg, und tausend Menschen mindestens--was viel war für diesen
Fleck--liefen in geschäftiger Erwartung hin und her. Hier sah man die
Häuptlinge der Dörfer und die Distriktshäuptlinge aus dem Lebakschen,
alle mit ihrem Gefolge, und zu urteilen nach dem schönen, reich
gesattelten Araberbastard, der auf seiner silbernen Trense herumbiss,
war auch ein Häuptling höheren Ranges hier am Platze. Das war denn
auch der Fall. Der Regent von Lebak, Radhen Adhipatti Karta Natta
Negara, hatte mit grossem Gefolge Rangkas-Betung verlassen und trotz
seines hohen Alters die zwölf oder vierzehn »Pfähle« zurückgelegt,
die zwischen seinem Wohnort und den Grenzen der benachbarten Abteilung
Pandeglang lagen.
Es wurde ein neuer Assistent-Resident erwartet, und der Brauch,
der in Indien mehr denn sonst irgendwo Gesetzeskraft hat, will,
dass der Beamte, der mit der Verwaltung einer Abteilung betraut ist,
bei seiner Ankunft festlich eingeholt werde. Auch der Kontrolleur war
hier anzutreffen, ein Mann mittleren Alters, der seit einigen Monaten
nach dem Tode des vorigen Assistent-Residenten als Nächster im Range
die Verwaltung wahrgenommen hatte.
Sobald die Zeit der Ankunft des neuen Assistent-Residenten bekannt
geworden war, hatte man in aller Eile eine Pendoppo, ein indisches
Zeltdach, aufrichten lassen, einen Tisch und einige Stühle dahin
gebracht und einige Erfrischungen bereit gesetzt. In dieser Pendoppo
erwartete der Regent mit dem Kontrolleur die Ankunft des neuen Chefs.
Nach einem Hut mit breitem Rand, einem Regenschirm oder einem hohlen
Baum ist eine Pendoppo gewiss der einfachste Ausdruck der Vorstellung
»Dach«. Denkt euch vier oder sechs Bambuspfähle in den Boden gerammt,
die oben an den Enden durch weitere Bambusstangen miteinander
verbunden sind, worauf dann eine Bedachung von den langen Blättern
der Wasserpalme gesetzt ist, die in diesen Gegenden 'atap' heisst,
und ihr werdet euch die sogenannte 'pendoppo' vorstellen können. Sie
ist, wie ihr seht, so einfach wie nur möglich, und sie sollte hier
denn auch nur dienen als 'pied à terre' für die europäischen und
inländischen Beamten, die dort ihrem neuen Oberhaupt einen Willkomm
an den Grenzen entgegenbringen wollten.
Ich habe mich nicht ganz korrekt ausgedrückt, als ich den
Assistent-Residenten das Oberhaupt auch des Regenten nannte. Eine
Verbreitung über den Mechanismus der Verwaltung in diesen Landstrichen
ist hier für das rechte Verständnis dessen, was folgen wird, notwendig.
Das sogenannte »Niederländisch-Indien«--das Adjektiv »niederländisch«
kommt mir einigermassen unzutreffend vor, doch es wurde offiziell
angenommen--ist, was das Verhältnis des Mutterlandes zur Bevölkerung
angeht, in zwei sehr verschiedene Hauptteile zu zerlegen. Ein Teil
besteht aus Stämmen, deren Fürsten und Fürstchen die Oberherrschaft
Niederlands als »suzerein« anerkannt haben, wobei jedoch noch immer
die unmittelbare Verwaltung im Mehr- oder Mindermass in den Händen
der eingeborenen Häuptlinge selbst geblieben ist. Ein anderer Teil, zu
dem--mit einer sehr kleinen, vielleicht nur scheinbaren Ausnahme--ganz
Java gehört, ist Niederland unmittelbar unterworfen. Von Tribut
oder Besteuerung oder Bundesgenossenschaft ist hier keine Rede. Der
Javane ist Niederländischer Unterthan. Der König von Niederland ist
sein König. Die Nachkommen seiner früheren Fürsten und Herren sind
Niederländische Beamte. Sie werden angestellt, versetzt, befördert vom
Generalgouverneur, der im Namen des Königs regiert. Der Verbrecher wird
abgeurteilt nach dem Gesetz, das vom Haag ausgegangen ist. Die Abgaben,
die der Javane aufbringt, fliessen in den Staatsschatz von Niederland.
Von diesem Teil der Niederländischen Besitzungen, der also in der
That einen Teil des Königreichs der Niederlande ausmacht, wird in
diesen Blättern hauptsächlich die Rede sein.
Dem Generalgouverneur steht ein »Rat« zur Seite, der jedoch auf seine
Beschlüsse keinen entscheidenden Einfluss hat. Zu Batavia sind die
unterschiedlichen Verwaltungszweige »Departements« zugeteilt, an deren
Spitze Direktoren gestellt sind, die das Bindeglied darstellen zwischen
der Oberverwaltung des Generalgouverneurs und den Residenten in den
Provinzen. Bei Behandlung der Geschäfte politischer Bedeutung wenden
sich diese Beamten gleichwohl unmittelbar an den Generalgouverneur.
Die Benennung »Resident« entstammt aus der Zeit, da Niederland nur erst
mittelbar als Lehnsherr die Bevölkerung beherrschte und sich an den
Höfen der noch regierenden Fürsten durch »Residenten« repräsentieren
liess. Diese Fürsten bestehen nicht mehr, und die Residenten sind, als
Gouverneure der Distrikte oder Präfekten, Verwalter von Landschaften
geworden. Ihr Wirkungskreis ist verändert, doch der Name ist geblieben.
Es sind diese Residenten, die eigentlich die Niederländische Autorität
gegenüber der javanischen Bevölkerung darstellen. Das Volk kennt
weder den Generalgouverneur, noch die »Räte von Indien«, noch die
Direktoren zu Batavia. Es kennt nur den Residenten, sowie die Beamten,
die unter ihm über das Volk walten.
Eine solche Residentschaft--es giebt welche, die beinahe eine Million
Seelen fassen--ist geteilt in drei, vier oder fünf Abteilungen oder
Regentschaften, an deren Haupt »Assistent-Residenten« gestellt
sind. Unter diesen wieder wird die Verwaltung durch Kontrolleure
ausgeübt, durch Aufseher und eine Anzahl von anderen Beamten, die
nötig sind für die Eintreibung der Abgaben, für die Inspektion des
Landbaues, für die Aufführung von Gebäuden, für die Staatswasserwerke,
für die Polizei und das Rechtswesen.
In jeder Abteilung steht ein Inländischer Häuptling hohen Ranges mit
dem Titel eines »Regenten« dem Assistent-Residenten zur Seite. So
ein Regent gehört, obwohl sein Verhältnis zur Verwaltung und sein
Arbeitsfeld ganz das eines besoldeten Beamten ist, immer zum hohen Adel
des Landes, und oftmals zu der Familie der Fürsten, die früher in der
Landschaft oder in der Nachbarschaft unabhängig regiert haben. Sehr
diplomatisch wird also von ihrem uralten, feudalen Einfluss--der in
Asien überall von grossem Gewicht ist und bei den meisten Stämmen als
ein Religionsmoment zu erkennen ist--Gebrauch gemacht, sintemal durch
die Ernennung dieser Häuptlinge zu Beamten eine Hierarchie geschaffen
wird, an deren Spitze die Niederländische Autorität steht, die durch
den Generalgouverneur ausgeübt wird.
Es ist nichts Neues unter der Sonne. Wurden nicht die Reichs-, Mark-,
Gau- und Burggrafen des Deutschen Reiches ebenso durch den Kaiser
angestellt und meistens aus den Baronen ausgewählt? Ohne weiteres
Eingehen auf den Ursprung des Adels, der ganz in der Natur der Sache
liegt, möchte ich doch dem Hinweis Raum geben, wie in unserm Erdteil
und drüben im fernen Indien dieselben Ursachen dieselben Folgen
hatten. Ein Land muss aus weiter Entfernung regiert werden, und hierzu
sind Beamte nötig, die die Zentralgewalt vergegenwärtigen. Unter
dem System der soldatesken Willkür setzten die Römer hierfür die
»Präfekten« ein, im Anfang gewöhnlich die Befehlshaber der Legionen,
die das betreffende Land unterworfen hatten. Solche Ländergebiete
blieben dann auch »Provinzen«, d. h. erobertes Gebiet. Doch als
später die zentrale Gewalt des Deutschen Reiches das Bedürfnis fühlte,
ein etwas ferngelegenes Volk, sobald das Gebiet durch Gleichheit in
Abkunft, Sprache und Gewohnheit als zum Reiche gehörig betrachtet
wurde, noch auf andere Weise an sich zu binden als allein durch
materielles Übergewicht--erwies es sich als notwendig, jemanden
mit der Leitung der Geschäfte zu betrauen, der nicht allein in dem
betreffenden Lande zu Haus war, sondern durch seinen Stand über seine
Mitbürger in der Gegend erhoben war, damit der Gehorsam gegen die
Befehle des Kaisers erleichtert werde durch gleichzeitige Neigung
zur Unterwerfung unter den, der mit der Ausführung dieser Befehle
betraut war. Hierdurch wurden dann zugleich ganz oder teilweise
die Ausgaben für ein stehendes Heer vermieden, die der allgemeinen
Staatskasse, oder, wie es meist war, den Provinzen selbst zur Last
fielen, welche durch solche Heere bewacht werden mussten. So wurden
die ersten Grafen aus den Baronen des Landes ausgewählt, und genau
genommen ist also das Wort »Graf« kein adeliger Titel, sondern nur die
Benennung einer mit einem bestimmten Amt betrauten Person. Ich glaube
denn auch, dass im Mittelalter die Meinung bestand, dass der deutsche
Kaiser wohl das Recht hatte, Grafen, d. h. Landschaftsverwalter, und
Herzöge, d. h. Heerführer, zu ernennen, doch dass die Barone, was
ihre Geburt angeht, dem Kaiser gleich und allein von Gott abhängig
zu sein behaupteten, unbeschadet der Verpflichtung, dem Kaiser zu
dienen, falls dieser mit ihrer Zustimmung und aus ihrer Mitte erwählt
war. Ein Graf bekleidete ein Amt, zu dem ihn der Kaiser berufen. Ein
Baron betrachtete sich als Baron »durch die Gnade Gottes«. Die Grafen
vertraten den Kaiser und führten als solche dessen Panier, d. h. die
Reichsstandarte. Ein Baron brachte Volk auf die Beine unter seiner
eigenen Fahne, als Bannerherr.
Der Umstand nun, dass Grafen und Herzöge gewöhnlich den Baronen
entnommen wurden, brachte zuwege, dass sie das Gewicht ihres Amtes
neben dem Einfluss, den sie ihrer Geburt entlehnten, in die Schale
legten, und hieraus scheint später, vor allem als die Erblichkeit
dieser Stellungen Gewohnheit geworden war, der Vorrang entstanden zu
sein, den diese Titel vor dem eines Barons hatten. Noch heutzutage
würde manche freiherrliche Familie--ohne kaiserliches oder königliches
Patent, d. h. eine solche Familie, die ihren Adel vom Urentstehen
des Landes herleitet, die immer von Adel war, weil sie von Adel
war--autochthon--eine Erhebung in den Grafenstand als entadelnd
abweisen. Man hat Beispiele dafür.
Die Personen, die mit der Verwaltung solcher Grafschaft beauftragt
waren, trachteten natürlich von dem Kaiser zu erlangen, dass ihre
Söhne, oder, falls dieselben fehlten, andere Blutsverwandte, ihnen
in ihrer Stellung folgen sollten. Dies geschah denn auch gewöhnlich,
obschon ich nicht glaube, dass je das Recht auf diese Nachfolge
organisch anerkannt worden ist, wenigstens, was diese Beamten in den
Niederlanden angeht, z. B. die Grafen von Holland, Seeland, Hennegau
oder Flandern, die Herzöge von Brabant, Gelderland u. s. w. Es
war zu Anfang eine Gunst, bald eine Gewohnheit, schliesslich eine
Notwendigkeit, doch niemals wurde diese Erblichkeit Gesetz.
Ungefähr in der gleichen Art--was die Wahl der Personen angeht, da hier
von Gleichheit des Arbeitsfeldes nicht die Rede ist, wiewohl auch in
dieser Hinsicht eine gewisse Übereinstimmung ins Auge fällt--steht an
der Spitze einer Abteilung auf Java ein eingeborener Beamter, der den
ihm von der Regierung verliehenen Rang mit seinem autochthonen Einfluss
verbindet, um dem europäischen Beamten, der die Niederländische
Autorität wahrnimmt, die Verwaltung zu erleichtern. Auch hier ist
die Erblichkeit, ohne durch ein Gesetz bestimmt zu sein, zu einer
Gewohnheit geworden. Noch bei Lebzeiten des Regenten findet meistens
diese Regelung statt, und es gilt als eine Belohnung für Diensteifer
und Treue, wenn man ihm die Zusage giebt, dass ihm als Nachfolger in
seiner Stellung sein Sohn folgen werde. Es müssen schon sehr gewichtige
Gründe vorhanden sein, wenn einmal von dieser Regel abgewichen wird,
und wo dies der Fall sein sollte, wählt man doch gewöhnlich den
Nachfolger aus den Mitgliedern dieser selben Familie.
Das Verhältnis zwischen europäischen Beamten und derartigen
hochgestellten javanischen Grossen ist sehr heikler Art. Der
Assistent-Resident einer Abteilung ist die verantwortliche Person. Er
hat seine Instruktionen und steht da als das Haupt der Abteilung. Dies
hindert jedoch nicht, dass der Regent durch Ortskenntnis, durch Geburt,
durch Einfluss auf die Bevölkerung, durch finanzielle Einkünfte
und hiermit übereinstimmende Lebensweise weit über ihn erhoben
steht. Obendrein ist der Regent, als Repräsentant des javanischen
Elements eines Landkomplexes und bestimmt, im Namen der hundert- oder
mehr tausend Seelen zu sprechen, die seine Regentschaft bevölkern,
auch in den Augen der Regierung eine Person von viel grösserer
Wichtigkeit als der simple europäische Beamte, dessen Unzufriedenheit
nicht gefürchtet werden braucht, da man für ihn viele andere an die
Stelle bekommen kann, während die minder gute Stimmung eines Regenten
vielleicht der Keim von Aufruhr oder Aufstand werden könnte.
Dem allen ist also der merkwürdige Umstand zuzuschreiben,
dass eigentlich der Geringere dem Vornehmeren befiehlt. Der
Assistent-Resident gebietet dem Regenten, ihm Angaben über dies
und das zu machen. Er gebietet ihm, Steuern einzutreiben. Er ruft
ihn auf, Sitz im Landrat zu nehmen, wo er, der Assistent-Resident,
den Vorsitz führt. Er tadelt ihn, wo er einer Pflichtversäumnis
schuldig ist. Dieses sehr eigenartige Verhältnis ist nur denkbar bei
äusserst höflichen Formen, die gleichwohl weder Herzlichkeit, noch,
wo es nötig scheint, Strenge ausschliessen brauchen, und ich glaube,
dass der Ton, der in diesem Verhältnis herrschen muss, sehr treffend
in der offiziellen Vorschrift angedeutet ist, die dahin geht: der
europäische Beamte habe den inländischen Beamten, der ihm zur Seite
steht, zu behandeln wie seinen »jüngeren Bruder«.
Aber er vergesse nicht, dass dieser »jüngere Bruder« bei den
Eltern sehr beliebt ist--oder gefürchtet--und dass bei vorkommenden
Zwistigkeiten sein dieserweise konstruierter Altersvorsprung als
Beweggrund in Rechnung gebracht werden kann, ihm übelzunehmen, dass
er seinen »jüngeren Bruder« nicht mit mehr Nachgiebigkeit oder Takt
behandelte.
Die angeborene Höflichkeit des Javanischen Grossen--selbst der geringe
Javane ist viel höflicher als sein europäischer Standesgenosse--macht
gleichwohl dies scheinbar schwierige Verhältnis erträglicher, als es
sonst sein würde.
Der Europäer sei wohlerzogen und zartfühlend, er gebe sich mit
freundlicher Würdigkeit, und er kann dann gewiss sein, dass der Regent
seinerseits ihm die Verwaltung angenehm machen wird. Dem im Grunde
beiden Teilen peinlichen Befehl, in ersuchender Form geäussert,
wird mit Pünktlichkeit nachgekommen. Der Unterschied in Stand,
Geburt, Reichtum wird durch den Regenten selbst ausgewischt, der den
Europäer, als Vertreter des Königs der Niederlande, zu sich erhebt, und
schliesslich ist ein Verhältnis, das, oberflächlich betrachtet, Zwist
zuwege bringen sollte, sehr oft die Quelle eines angenehmen Verkehrs.
Ich sagte, dass diese Regenten auch durch Reichtum den Vorrang vor
dem europäischen Beamten hätten, und das ist natürlich. Der Europäer
ist, wenn er an die Verwaltung einer Provinz berufen wird, die an
Ausdehnung vielen deutschen Herzogtümern gleich steht, gewöhnlich
ein Mann von mittlerem oder mehr als mittlerem Alter, verheiratet
und Vater. Er bekleidet ein Amt um des Brotes willen. Seine Einkünfte
sind gerade ausreichend und oft auch nicht ausreichend, um den Seinen
das Nötige zu verschaffen. Der Regent ist: 'Tommongong', 'Adhipatti',
ja, sogar 'Pangerang', d. h. Javanischer Prinz. Es handelt sich für
ihn nicht darum, dass er lebe, er muss so leben, wie das Volk es
von seiner Aristokratie zu sehen gewohnt ist. Während der Europäer
ein Haus bewohnt, ist vielfach sein Aufenthalt ein 'Kratoon', mit
vielen Häusern und Dörfern darin. Während der Europäer eine Frau hat,
mit drei, vier Kindern, unterhält er eine ganze Anzahl von Frauen
mit allem, was dazu gehört. Während der Europäer ausreitet, gefolgt
von einigen Beamten, nicht mehr, als bei seiner Inspektionsreise
zur Erteilung von Anweisungen unterwegs nötig sind, wird der Regent
begleitet von Hunderten, die zum Gefolge gehören, das in den Augen
des Volks untrennbar ist von seinem hohen Range. Der Europäer lebt
bürgerlich, der Regent lebt--oder man erwartet von ihm, dass er so
lebt--wie ein Fürst.
Doch das alles muss bezahlt werden. Die Niederländische Verwaltung,
die auf den Einfluss dieser Regenten gegründet ist, weiss dies,
und nichts ist also natürlicher, als dass sie deren Einkünfte zu
einer Höhe geführt hat, die dem Nicht-Indier übertrieben vorkommen
würde, aber in Wirklichkeit selten für die Bestreitung der Ausgaben
hinreichend ist, die mit der Lebensweise eines solchen inländischen
Oberhauptes verbunden sind. Es ist nichts Ungewöhnliches, Regenten,
die zwei-, ja, dreimalhunderttausend Gulden jährliches Einkommen
haben, in Geldverlegenheit zu sehen. Hierzu trägt viel bei die
sozusagen fürstliche Gleichgültigkeit, mit der sie ihre Einkünfte
verschleudern, ihre Nachlässigkeit in der Bewachung ihrer Untergebenen,
ihre krankhafte Kauflust und vor allem der Missbrauch, der häufig
von Europäern bei einer derartigen Lage der Dinge getrieben wird.
Die Einkünfte der javanischen Häupter lassen sich in vier Teile
teilen. Zum ersten das bestimmte Monatsgeld. Dann eine feste
Summe als Schadloshaltung für abgekaufte Rechte, die auf die
Niederländische Verwaltung übergegangen sind. Drittens eine Belohnung
in Übereinstimmung mit der Quantität der in ihrer Regentschaft
erzielten Produkte, als Kaffee, Zucker, Indigo, Zimmt u. s. w. Und
schliesslich: die willkürliche Verfügung über die Arbeit und über
das Eigentum ihrer Unterthanen.
Die beiden letzten Einkunftsquellen verlangen einige Erklärung. Der
Javane ist nach Art der Dinge Landbauer. Der Grund, auf dem er
geboren wurde und der bei wenig Arbeit viel verspricht, ist ihm hierzu
Veranlassung, und vor allem ist er mit Leib und Seele der Bebauung
seiner Reisfelder ergeben, worin er denn auch sehr erfahren ist. Er
wächst auf inmitten seiner 'sawah's' und 'gagah's' und 'tipar's',
begleitet schon in sehr jugendlichem Alter seinen Vater aufs Feld,
wo er ihm in der Arbeit mit Pflug und Spaten behülflich ist an Dämmen
und Wasserleitungen zur Bewässerung seiner Äcker. Er zählt seine
Jahre nach Ernten, er rechnet die Zeit nach der Farbe seiner zufelde
stehenden Halme, er fühlt sich heimisch unter den Genossen, die mit ihm
'padie', d. h. den unenthülsten Reis, schnitten, er sucht seine Frau
unter den Mädchen der »dessah«, die am Abend unter fröhlichem Gesange
den Reis stampfen, um ihn der Hülsen zu entledigen ... der Besitz von
ein paar Büffeln, die seinen Pflug ziehen werden, ist das Ideal, das
ihm entgegenlächelt ... kurzum, der Reisbau ist für den Javanen das,
was in den Rheingegenden und in Südfrankreich der Weinbau ist.
Doch es kamen Fremdlinge aus dem Westen, die sich zu Herren des Landes
machten. Es lüstete sie, Vorteil zu ziehen aus der Fruchtbarkeit
des Bodens, und sie beauftragten den Bewohner, einen Teil seiner
Arbeit und seiner Zeit der Hervorbringung anderer Dinge zu widmen,
die mehr Gewinn abwerfen würden auf den Märkten von Europa. Um den
geringen Mann hierzu zu bewegen, war nicht mehr als eine sehr einfache
Staatskunst nötig. Er gehorsamt seinen Häuptlingen, man hatte also
nur diese Häuptlinge zu gewinnen, indem man ihnen einen Teil des
Gewinnes zusagte, und ... es glückte vollkommen.
Wenn man auf die erschreckliche Masse von Javaprodukten, die in
Niederland dem Käufer angeboten werden, seine Aufmerksamkeit lenkt, so
kann man sich davon überzeugen, wie zweckentsprechend diese Politik
war, findet man sie auch gleich nicht edel. Denn, möchte jemand
fragen, ob der Landbauer selbst eine diesem Erfolge entsprechende
Belohnung geniesst, so muss ich hierauf eine verneinende Antwort
geben. Die Regierung verpflichtet ihn, auf seinem Grunde zu ziehen,
was ihr behagt, sie bestraft ihn, wenn er das also hervorgebrachte
irgend jemandem anders verkauft als ihr, und sie selbst setzt den
Preis fest, den sie ihm dafür bezahlt. Die Kosten der Überfuhr nach
Europa durch Vermittlung eines bevorrechteten Handelskörpers sind
hoch. Die den Häuptlingen gewährten Ermutigungsgelder beschweren
obendrein den Einkaufspreis, und ... da doch schliesslich die ganze
Sache Gewinn abwerfen muss, kann dieser Gewinn nicht anders erzielt
werden, als dass man dem Javanen just soviel ausbezahlt, dass er
nicht Hungers sterbe, was, wenn es geschähe, die produktive Kraft
der Nation vermindern würde.
Auch den europäischen Beamten wird eine Belohnung ausgezahlt, die
sich nach der Höhe des erzielten Ertrages richtet.
Wohl wird also der arme Javane vorwärts gepeitscht durch zwiefache
Gewalt, wohl wird er vielfach abgezogen von seinen Reisfeldern, wohl
ist Hungersnot oft die Folge dieser Massregeln, indessen ... fröhlich
flattern zu Batavia, zu Samarang, zu Surabaja, zu Passaruan, zu
Bessuki, zu Probolingo, zu Patjitan, zu Tjilatjap die Flaggen an Bord
der Schiffe, die beladen werden mit den Ernten, die die Niederlande
reich machen.
Hungersnot? Auf dem reichen, fruchtbaren, gesegneten Java
Hungersnot? Ja, Leser. Vor wenigen Jahren sind ganze Distrikte
ausgestorben durch den Hunger. Mütter boten ihre Kinder als Speise
zu Kauf an. Mütter haben ihre Kinder gegessen ...
Aber dann hat sich das Mutterland um die Sache bekümmert. In den
Beratungssälen der Volksvertretung ist man darüber unzufrieden gewesen,
und der damalige Landvogt hat Befehl geben müssen, dass man es in
der Verbreitung der sogenannten »europäischen Marktprodukte« fortan
nicht wieder treiben dürfe bis zur Hungersnot ...
Ich bin hier bitter geworden. Was möchtet ihr denken von jemandem,
der solche Dinge niederschreiben kann ohne Bitterkeit?
Mir bleibt noch übrig, über die letzte und vornehmlichste Art der
Einkünfte von Inländischen Häuptlingen zu sprechen: die Macht der
willkürlichen Verfügung über Personen und über das Eigentum ihrer
Unterthanen.
Gemäss der allgemeinen Auffassung in beinahe ganz Asien gehört der
Unterthan mit allem, was er besitzt, dem Fürsten. Dies ist auch auf
Java der Fall, und die Nachkommen oder Verwandten der früheren Fürsten
nutzen gern die Unkenntnis der Bevölkerung aus, die nicht recht
begreift, dass ihr 'Tommongong' oder 'Adhipatti' oder 'Pangerang'
jetzt ein besoldeter Beamter ist, der seine eigenen und ihre Rechte
für ein bestimmtes Einkommen verkauft hat, und dass so die kärglich
belohnte Arbeit in Kaffeegarten oder Zuckerfeld an die Stelle der
Abgaben getreten ist, die früher durch die Herren des Landes von den
Schollenbewohnern gefordert wurden. Nichts ist also alltäglicher, als
dass hunderte von Familien aus weiter Entfernung aufgerufen werden,
ohne Bezahlung Felder zu bearbeiten, die dem Regenten gehören. Nichts
ist alltäglicher als die unbezahlte Lieferung von Lebensmitteln zum
Unterhalt der Hofhaltung des Regenten. Und so der Regent ein gefälliges
Auge werfen mag auf das Pferd, den Büffel, die Tochter, die Frau
des geringen Mannes, würde man es unerhört finden, wenn dieser die
bedingungslose Verzichtleistung auf den begehrten Gegenstand weigerte.
Es giebt Regenten, die von solcher Macht der willkürlichen Verfügung
einen mässigen Gebrauch machen und nicht mehr von dem geringen Mann
fordern, als zur Erhaltung ihres Ranges durchaus nötig ist. Andere
gehen etwas weiter, und ganz und gar fehlt diese Ungesetzlichkeit
nirgends. Es ist denn auch schwierig, ja, unmöglich, diesen Missbrauch
ganz auszurotten, da er seine tiefen Wurzeln in der Anlage der
Bevölkerung selbst hat, die darunter leidet. Der Javane ist freigebig,
vor allem wo es sich darum handelt, einen Beweis der Anhänglichkeit an
seinen Häuptling zu geben, an den Nachkommen dessen, dem seine Väter
gehorchten. Ja, er würde meinen, er ermangele der rechten Hochachtung,
die er seinem erblichen Herrn schuldig ist, wenn er dessen »Kratoon«
ohne Geschenke beträte. Solche Geschenke sind denn auch manchmal
von so geringem Werte, dass die Abweisung eine Verletzung in sich
schliessen würde, und oft ist demgemäss diese Gewohnheit eher der
Huldigung eines Kindes zu vergleichen, das seine Liebe zum Vater
durch die Darbringung eines kleinen Geschenkes zu äussern sucht,
als dass man sie als Tribut an tyrannische Willkür auffassen dürfte.
Allein ... also wird durch einen »lieben Brauch« die Beseitigung von
Missbrauch gehindert.
Wenn der Alun-alun vor der Wohnung des Regenten in verwildertem
Zustande läge, würde die umwohnende Bevölkerung sich dessen schämen,
und es wäre viel Macht nötig, um sie zu hindern, den Platz von Unkraut
zu säubern und ihn in einen Zustand zu bringen, der mit dem Range
des Regenten übereinstimmt. Hierfür irgend eine Bezahlung zu geben,
würde allgemein als eine Beleidigung angesehen werden. Doch in der
Nähe dieses Alun-alun oder anderswo liegen Sawahs, die des Pfluges
warten, oder einer Leitung, die das Wasser dahin führe, manchmal aus
meilenweiter Ferne ... diese Sawahs gehören dem Regenten. Er ruft,
dass sie seine Felder bearbeite oder wässere, die Bevölkerung ganzer
Dörfer auf, deren eigene Sawahs ebensosehr die Bearbeitung verlangen
... der Missbrauch ist da.
Dies ist regierungsseitig bekannt, und wer die »Staatsblätter« liest,
worin die Gesetze, Instruktionen und Anweisungen für die Beamten
enthalten sind, jauchzt der Menschenliebe zu, die beim Entwerfen
derselben den Vorsitz geführt zu haben scheint. Überall wird dem
Europäer, der mit irgend einer Autorität in den Binnenlanden bekleidet
ist, als eine seiner teuersten Verpflichtungen ans Herz gelegt, der
Bevölkerung Schutz zu bieten gegen ihre eigene Unterwürfigkeit und
die Habsucht der Häuptlinge. Und, als wäre es nicht genug, dass man
diese Verpflichtung im allgemeinen vorschreibt, es wird noch von den
Assistent-Residenten beim Antritt der Verwaltung einer Abteilung ein
»besonderer Eid« gefordert, dass sie diese väterliche Fürsorge für
die Bevölkerung als eine erste Pflicht betrachten würden.
Das ist gewisslich ein schöner Beruf. Gerechtigkeit walten zu
lassen, den Geringen zu schirmen gegen den Mächtigen, den Schwachen
zu beschützen vor der Übermacht des Starken, das Lamm des Armen
zurückzufordern aus den Ställen des fürstlichen Räubers ... siehe,
das Herz möchte einem erglühen vor Genuss bei dem Gedanken, dass
man berufen ward zu etwas so schönem! Und wer in den javanischen
Binnenlanden bisweilen unzufrieden sein mag mit dem Orte seiner
Stationierung oder mit seinem Solde, der wende sein Auge auf die
erhabene Pflicht, die auf ihm ruht, auf die herrliche Genugthuung,
die die Erfüllung solch einer Pflicht mit sich bringt, und er wird
keinen weiteren Sold begehren.
Allein ... leicht ist diese Pflicht nicht. Zuerst suche man richtig
zu beurteilen, wo der »Brauch« aufgehalten hat, um »Missbrauch« Platz
zu machen. Und ... wo der »Missbrauch« besteht, wo wirklich Raub und
Willkür gepflogen ist, sind vielfach die Schlachtopfer selbst hieran
mitschuldig, sei es aus zu weit getriebener Unterwürfigkeit, sei es aus
Furcht, sei es aus geringem Vertrauen auf den Willen oder die Macht
der Person, die sie schützen soll. Jeder weiss, dass der europäische
Beamte jeden Augenblick in eine andere Stellung berufen werden kann,
und dass der Regent, der mächtige Regent, dableibt. Ferner, wie viele
Methoden giebt's, um sich das Eigentum eines armen, einfältigen
Menschen zuzueignen! Wenn ein Mantrie ihm sagt, dass der Regent
sein Pferd begehre, mit der Wirkung, dass das begehrte Tier alsbald
in den Ställen des Regenten Platz erhalten hat, so beweist solches
durchaus noch nicht, dass dieser nicht die Absicht hatte, dafür--o,
sicher!--einen hohen Preis zu bezahlen ... nach einiger Zeit. Wenn
Hunderte arbeiten auf den Feldern eines Häuptlings, ohne dafür
Bezahlung zu empfangen, so folgt hieraus keineswegs, dass er dies
geschehen liess zu seinem Vorteil. Konnte er nicht die Absicht haben,
ihnen die Ernte zu überlassen, in der menschenfreundlichen Berechnung,
dass sein Grund besser gelegen, fruchtbarer wäre als der ihre und
also ihre Arbeit freigebiger belohnen würde?
Überdies, wo schafft der europäische Beamte die Zeugen her,
die den Mut haben, eine Erklärung gegen ihren Herrn abzugeben,
den gefürchteten Regenten? Und, wagte er eine Beschuldigung, ohne
sie beweisen zu können, wo bleibt dann das Verhalten als »älterer
Bruder«, der in solchem Fall seinen »jüngeren Bruder« ohne Grund in
seiner Ehre gekränkt haben würde? Wo bleibt die Gunst der Regierung,
die ihm Brot giebt für seine Dienste, aber ihm das Brot aufsagen, ihn
verabschieden würde als ungeschickt, wenn er eine so hochgestellte
Person wie einen Tommongong, Adhipatti oder Pangerang verdächtigt
oder angeklagt hätte mit Leichtfertigkeit?
Nein, nein, leicht ist diese Pflicht nicht! Das giebt sich schon
daraus zu erkennen, dass die Neigung der Inländischen Häuptlinge,
die Grenzen des erlaubten Verfügens über Arbeit und Eigentum ihrer
Unterthanen zu überschreiten, überall ohne Einschränkung als bestehend
anerkannt wird ... dass alle Assistent-Residenten den Eid ablegen,
dieser verbrecherischen Gepflogenheit entgegentreten zu wollen,
und ... dass doch nur sehr selten ein Regent angeklagt wird wegen
Willkür oder wegen Missbrauchs seiner Gewalt.
Es scheint also wohl eine fast unüberwindliche Schwierigkeit zu
bestehen, dem Eide gemäss zu handeln, dass man »der inländischen
Bevölkerung Schutz bieten werde vor Aussaugung und Erpressung«.