FÜNFTES KAPITEL.

Es war des Morgens um zehn Uhr eine ungewöhnliche Bewegung auf

dem grossen Wege, der die Abteilung Pandeglang verbindet mit

Lebak. »Grosser Weg« ist vielleicht etwas zu viel gesagt von dem

breiten Fusspfad, den man, aus Höflichkeit und Ermangelung eines

bessern, den »Weg« nannte. Doch wenn man mit einem vierspännigen

Fuhrwerk von Serang, dem Hauptplatz der Residentschaft Bantam,

verzog, mit der Absicht, sich nach Rangkas-Betung zu begeben, dem

neuen Hauptplatz im Lebakschen, konnte man einigermassen sicher sein,

nach einiger Zeit dort anzukommen. Es war also ein Weg. Wohl blieb

man fortwährend im Morast stecken, der in den Bantamschen Tieflanden

schwer, lehmig und klebrig ist, wohl war man oft genötigt, die Hülfe

der Bewohner der nächstgelegenen Dörfer anzurufen--waren sie auch

nicht sehr nahe, denn die Dörfer sind nur dünn gesäet in diesen

Gegenden--aber wenn es einem dann endlich geglückt war, an die

zwanzig Landbauer aus der Umgegend beisammen zu kriegen, so dauerte

es gewöhnlich nicht sehr lange, bis man Pferde und Wagen wieder auf

festen Grund gebracht hatte. Der Kutscher knallte mit der Peitsche,

die Läufer--in Europa würde man, glaube ich, »palfreniers« sagen,

oder richtiger vielleicht, es besteht in Europa nichts, das diesen

Läufern entsprechen würde--die unvergleichlichen Läufer also mit ihren

kurzen, dicken Peitschen sprangen wieder neben dem Viergespann her,

stiessen unbeschreibliche Töne aus und schlugen den Pferden anfeuernd

unter den Bauch. So rumpelte man dann einige Zeit weiter, bis der

verdriessliche Moment wieder da war, dass man bis über die Achsen

in den Moder sank. Dann fing das Rufen um Hülfe aufs neue an. Man

wartete geduldig, bis die Hülfe kam, und ... krebste weiter.

Oftmals, wenn ich diesen Weg entlang ging, war es mir, als müsste

ich hier und da einen Wagen finden mit Reisenden aus dem vorigen

Jahrhundert, die in den Schlamm gesunken und vergessen waren. Aber

das ist mir niemals vorgekommen. Ich vermute also, dass alle, die

je diesen Weg entlang kamen, endlich dort angelangt sein werden,

wo sie sein wollten.

Man würde sich sehr irren, wenn man sich von dem ganz grossen

Weg auf Java eine Vorstellung nach dem Massstabe dieses Weges im

Lebakschen bilden wollte. Die eigentliche Heerstrasse mit ihren

vielen Abzweigungen, die der Marschall Daendels mit Opferung von viel

Volk anlegen liess, ist in der That ein prächtiges Stück Arbeit,

und man steht wie gebannt vor der Geisteskraft des Mannes, der,

ungeachtet aller Schwierigkeiten, die seine Neider und Widersacher im

Mutterland ihm in den Weg legten, dem Unwillen der Bevölkerung und der

Unzufriedenheit der Häuptlinge zu trotzen wagte, um ein Ding zustande

zu bringen, das noch heute jedermanns Bewunderung erregt und verdient.

Keine der mit Pferden betriebenen Überland-Posten in Europa--selbst

nicht in England, Russland oder Ungarn--kann denn auch der auf Java

gleichgestellt werden. Über hohe Bergrücken, hart an Abgründen vorbei,

die dich erschauern lassen, fliegt der schwerbepackte Reisewagen in

einem Galopp dahin. Der Kutscher sitzt wie auf den Bock genagelt,

Stunden geht es, ja, ganze Tage hintereinander fort, und er schwenkt

die schwere Peitsche mit eisernem Arm. Er weiss genau zu berechnen, wo

und wieviel er die dahinrasenden Pferde mit dem Zügel bändigen muss,

um nach einer wahren Höllenfahrt den Bergabhang hinunter drüben an

jener Ecke ...

--Mein Gott, der Weg ist ... weg! Wir sausen in einen Abgrund! schreit

der unerfahrene Reisende. Da ist kein Weg ... da ist die Tiefe!

Ja, so scheint es. Der Weg macht eine Biegung, und just da, wo einen

Galoppsprung weiter dem Vorspann der feste Boden unter den Füssen

schwinden würde, wenden die Pferde und schleudern das Fuhrwerk die

Ecke herum. Sie fliegen die Berghöhe hinauf, die ihr einen Augenblick

früher nicht sahet, und ... der Abgrund liegt hinter euch.

Es giebt bei solcher Gelegenheit Augenblicke, wo der Wagen allein auf

den Rädern an der Aussenseite der Kurve ruht, die ihr beschreibt:

die zentrifugale Kraft hat die inneren Räder vom Boden gehoben. Es

gehört Kaltblütigkeit dazu, dass man die Augen nicht schliesse, und

wer zum erstenmal auf Java reist, schreibt an seine Familie in Europa,

dass er in Lebensgefahr geschwebt habe. Aber wer dort zu Hause ist,

lacht über diese Angst.

Es ist nicht meine Absicht, vor allem nicht hier am Anfang meiner

Erzählung, den Leser lange mit der Beschreibung von Plätzen,

Landschaften oder Gebäuden aufzuhalten. Ich fürchte ihn durch Dinge,

die langweilig wirken, zu sehr abzuschrecken, und erst später, wenn ich

fühle, dass er für mich gewonnen ist, wenn ich an Blick und Haltung

bemerke, dass das Los der Heldin, die irgendwo vom Balkon eines

vierten Stockwerks springt, ihm Interesse einflösst, dann lasse ich

sie, mit stolzer Verachtung aller Gesetze der Schwerkraft, zwischen

Himmel und Erde schweben, bis ich meinem Herzen Luft gemacht habe in

der sorgfältigen Schilderung der Schönheiten der Landschaft, oder des

Gebäudes, das da an irgend einer Stelle hingestellt zu sein scheint,

um einen Vorwand für eine viele Seiten fassende Charakterisierung

mittelalterlicher Architektur an die Hand zu geben. All diese

Burgen sind einander ähnlich. Durchgängig sind sie von heterogener

Bauart. Das »corps de logis«, das Hauptgebäude, datiert stets von

einigen Regierungen früher als die Anhängsel, die unter diesem oder

jenem späteren König angefügt sind. Die Türme sind in verfallenem

Zustande ...

Werter Leser, es giebt keine Türme. Ein Turm ist ein Gedanke, ein

Traum, ein Ideal, ein Ersonnenes, unerträgliche Übertreibung! Es

giebt halbe Türme, und ... Türmchen.

Die Schwärmerei, die glaubte Türme setzen zu müssen auf die Gebäude,

die aufgerichtet wurden zu Ehren dieses oder jenes Heiligen,

dauerte nicht lange genug, um sie zu vollenden, und die Spitze,

die den Gläubigen nach dem Himmel weisen soll, ruht, gewöhnlich ein

paar Stockwerke zu tief, auf der massiven Basis, was an den Mann ohne

Hüften erinnert, der auf dem Jahrmarkt zu sehen ist. Einzig Türmchen,

auf Dorfkirchen kleine Spitzgiebelchen, hat man zustande gebracht.

Es ist wahrlich nicht schmeichelhaft für die Kultur des Westens, dass

selten der Gedanke, ein grosses Werk vollbringen zu wollen, sich lange

genug hat lebendig erhalten können, um das Werk vollendet zu sehen. Ich

rede hier nicht von Unternehmungen, deren Zuendeführung nötig war,

um die Kosten zu decken. Wer recht wissen will, was ich meine, sehe

sich den Dom zu Köln an. Er gebe sich Rechenschaft von der stolzen

Vorstellung des Bauwerks, wie sie in der Seele des Baumeisters Gerhard

von Riehl lebendig war ... vom Glauben im Herzen des Volks, das ihn

in den Stand setzte, das Werk anzufangen und fortzusetzen ... von der

Kraft des Innenlebens, das solch einen Koloss nötig hatte, um als

sichtbarer Ausdruck des unsichtbaren religiösen Gefühls zu dienen

... und er vergleiche diesen hohen Schwung mit der Lauheit, die es

einige Jahrhunderte später dazu kommen liess, dass das Werk stillstand.

Es liegt eine tiefe Kluft zwischen Erwin von Steinbach und unseren

Baumeistern! Ich weiss, dass man seit einigen Jahren daran ist,

diese Kluft auszufüllen. Auch an dem Kölner Dom baut man wieder. Aber

wird man den abgerissenen Faden wieder anknüpfen können? Wird man

wiederfinden in unseren Tagen, was damals die Kraft ausmachte von

Kirchenvoigt und Bauherrn? Ich glaube es nicht. Geld wird wohl

aufzubringen sein, und hierfür ist Stein und Kalk feil. Man kann

den Künstler bezahlen, der einen Plan entwirft, und den Maurer, der

die Steine fügt. Doch nicht ist für Geld feil das irrende und doch

ehrerbietungswürdige Gefühl, das in einem Bauwerk eine Dichtung sah,

eine Dichtung von Granit, die laut sprach zum Volke, eine Dichtung

in Marmor, die dastand wie ein unbewegliches, unaufhörliches,

ewiges Gebet.--

Auf der Grenze zwischen Lebak und Pandeglang also war eines Morgens

eine ungewöhnliche Bewegung. Hunderte von gesattelten Pferden bedeckten

den Weg, und tausend Menschen mindestens--was viel war für diesen

Fleck--liefen in geschäftiger Erwartung hin und her. Hier sah man die

Häuptlinge der Dörfer und die Distriktshäuptlinge aus dem Lebakschen,

alle mit ihrem Gefolge, und zu urteilen nach dem schönen, reich

gesattelten Araberbastard, der auf seiner silbernen Trense herumbiss,

war auch ein Häuptling höheren Ranges hier am Platze. Das war denn

auch der Fall. Der Regent von Lebak, Radhen Adhipatti Karta Natta

Negara, hatte mit grossem Gefolge Rangkas-Betung verlassen und trotz

seines hohen Alters die zwölf oder vierzehn »Pfähle« zurückgelegt,

die zwischen seinem Wohnort und den Grenzen der benachbarten Abteilung

Pandeglang lagen.

Es wurde ein neuer Assistent-Resident erwartet, und der Brauch,

der in Indien mehr denn sonst irgendwo Gesetzeskraft hat, will,

dass der Beamte, der mit der Verwaltung einer Abteilung betraut ist,

bei seiner Ankunft festlich eingeholt werde. Auch der Kontrolleur war

hier anzutreffen, ein Mann mittleren Alters, der seit einigen Monaten

nach dem Tode des vorigen Assistent-Residenten als Nächster im Range

die Verwaltung wahrgenommen hatte.

Sobald die Zeit der Ankunft des neuen Assistent-Residenten bekannt

geworden war, hatte man in aller Eile eine Pendoppo, ein indisches

Zeltdach, aufrichten lassen, einen Tisch und einige Stühle dahin

gebracht und einige Erfrischungen bereit gesetzt. In dieser Pendoppo

erwartete der Regent mit dem Kontrolleur die Ankunft des neuen Chefs.

Nach einem Hut mit breitem Rand, einem Regenschirm oder einem hohlen

Baum ist eine Pendoppo gewiss der einfachste Ausdruck der Vorstellung

»Dach«. Denkt euch vier oder sechs Bambuspfähle in den Boden gerammt,

die oben an den Enden durch weitere Bambusstangen miteinander

verbunden sind, worauf dann eine Bedachung von den langen Blättern

der Wasserpalme gesetzt ist, die in diesen Gegenden 'atap' heisst,

und ihr werdet euch die sogenannte 'pendoppo' vorstellen können. Sie

ist, wie ihr seht, so einfach wie nur möglich, und sie sollte hier

denn auch nur dienen als 'pied à terre' für die europäischen und

inländischen Beamten, die dort ihrem neuen Oberhaupt einen Willkomm

an den Grenzen entgegenbringen wollten.

Ich habe mich nicht ganz korrekt ausgedrückt, als ich den

Assistent-Residenten das Oberhaupt auch des Regenten nannte. Eine

Verbreitung über den Mechanismus der Verwaltung in diesen Landstrichen

ist hier für das rechte Verständnis dessen, was folgen wird, notwendig.

Das sogenannte »Niederländisch-Indien«--das Adjektiv »niederländisch«

kommt mir einigermassen unzutreffend vor, doch es wurde offiziell

angenommen--ist, was das Verhältnis des Mutterlandes zur Bevölkerung

angeht, in zwei sehr verschiedene Hauptteile zu zerlegen. Ein Teil

besteht aus Stämmen, deren Fürsten und Fürstchen die Oberherrschaft

Niederlands als »suzerein« anerkannt haben, wobei jedoch noch immer

die unmittelbare Verwaltung im Mehr- oder Mindermass in den Händen

der eingeborenen Häuptlinge selbst geblieben ist. Ein anderer Teil, zu

dem--mit einer sehr kleinen, vielleicht nur scheinbaren Ausnahme--ganz

Java gehört, ist Niederland unmittelbar unterworfen. Von Tribut

oder Besteuerung oder Bundesgenossenschaft ist hier keine Rede. Der

Javane ist Niederländischer Unterthan. Der König von Niederland ist

sein König. Die Nachkommen seiner früheren Fürsten und Herren sind

Niederländische Beamte. Sie werden angestellt, versetzt, befördert vom

Generalgouverneur, der im Namen des Königs regiert. Der Verbrecher wird

abgeurteilt nach dem Gesetz, das vom Haag ausgegangen ist. Die Abgaben,

die der Javane aufbringt, fliessen in den Staatsschatz von Niederland.

Von diesem Teil der Niederländischen Besitzungen, der also in der

That einen Teil des Königreichs der Niederlande ausmacht, wird in

diesen Blättern hauptsächlich die Rede sein.

Dem Generalgouverneur steht ein »Rat« zur Seite, der jedoch auf seine

Beschlüsse keinen entscheidenden Einfluss hat. Zu Batavia sind die

unterschiedlichen Verwaltungszweige »Departements« zugeteilt, an deren

Spitze Direktoren gestellt sind, die das Bindeglied darstellen zwischen

der Oberverwaltung des Generalgouverneurs und den Residenten in den

Provinzen. Bei Behandlung der Geschäfte politischer Bedeutung wenden

sich diese Beamten gleichwohl unmittelbar an den Generalgouverneur.

Die Benennung »Resident« entstammt aus der Zeit, da Niederland nur erst

mittelbar als Lehnsherr die Bevölkerung beherrschte und sich an den

Höfen der noch regierenden Fürsten durch »Residenten« repräsentieren

liess. Diese Fürsten bestehen nicht mehr, und die Residenten sind, als

Gouverneure der Distrikte oder Präfekten, Verwalter von Landschaften

geworden. Ihr Wirkungskreis ist verändert, doch der Name ist geblieben.

Es sind diese Residenten, die eigentlich die Niederländische Autorität

gegenüber der javanischen Bevölkerung darstellen. Das Volk kennt

weder den Generalgouverneur, noch die »Räte von Indien«, noch die

Direktoren zu Batavia. Es kennt nur den Residenten, sowie die Beamten,

die unter ihm über das Volk walten.

Eine solche Residentschaft--es giebt welche, die beinahe eine Million

Seelen fassen--ist geteilt in drei, vier oder fünf Abteilungen oder

Regentschaften, an deren Haupt »Assistent-Residenten« gestellt

sind. Unter diesen wieder wird die Verwaltung durch Kontrolleure

ausgeübt, durch Aufseher und eine Anzahl von anderen Beamten, die

nötig sind für die Eintreibung der Abgaben, für die Inspektion des

Landbaues, für die Aufführung von Gebäuden, für die Staatswasserwerke,

für die Polizei und das Rechtswesen.

In jeder Abteilung steht ein Inländischer Häuptling hohen Ranges mit

dem Titel eines »Regenten« dem Assistent-Residenten zur Seite. So

ein Regent gehört, obwohl sein Verhältnis zur Verwaltung und sein

Arbeitsfeld ganz das eines besoldeten Beamten ist, immer zum hohen Adel

des Landes, und oftmals zu der Familie der Fürsten, die früher in der

Landschaft oder in der Nachbarschaft unabhängig regiert haben. Sehr

diplomatisch wird also von ihrem uralten, feudalen Einfluss--der in

Asien überall von grossem Gewicht ist und bei den meisten Stämmen als

ein Religionsmoment zu erkennen ist--Gebrauch gemacht, sintemal durch

die Ernennung dieser Häuptlinge zu Beamten eine Hierarchie geschaffen

wird, an deren Spitze die Niederländische Autorität steht, die durch

den Generalgouverneur ausgeübt wird.

Es ist nichts Neues unter der Sonne. Wurden nicht die Reichs-, Mark-,

Gau- und Burggrafen des Deutschen Reiches ebenso durch den Kaiser

angestellt und meistens aus den Baronen ausgewählt? Ohne weiteres

Eingehen auf den Ursprung des Adels, der ganz in der Natur der Sache

liegt, möchte ich doch dem Hinweis Raum geben, wie in unserm Erdteil

und drüben im fernen Indien dieselben Ursachen dieselben Folgen

hatten. Ein Land muss aus weiter Entfernung regiert werden, und hierzu

sind Beamte nötig, die die Zentralgewalt vergegenwärtigen. Unter

dem System der soldatesken Willkür setzten die Römer hierfür die

»Präfekten« ein, im Anfang gewöhnlich die Befehlshaber der Legionen,

die das betreffende Land unterworfen hatten. Solche Ländergebiete

blieben dann auch »Provinzen«, d. h. erobertes Gebiet. Doch als

später die zentrale Gewalt des Deutschen Reiches das Bedürfnis fühlte,

ein etwas ferngelegenes Volk, sobald das Gebiet durch Gleichheit in

Abkunft, Sprache und Gewohnheit als zum Reiche gehörig betrachtet

wurde, noch auf andere Weise an sich zu binden als allein durch

materielles Übergewicht--erwies es sich als notwendig, jemanden

mit der Leitung der Geschäfte zu betrauen, der nicht allein in dem

betreffenden Lande zu Haus war, sondern durch seinen Stand über seine

Mitbürger in der Gegend erhoben war, damit der Gehorsam gegen die

Befehle des Kaisers erleichtert werde durch gleichzeitige Neigung

zur Unterwerfung unter den, der mit der Ausführung dieser Befehle

betraut war. Hierdurch wurden dann zugleich ganz oder teilweise

die Ausgaben für ein stehendes Heer vermieden, die der allgemeinen

Staatskasse, oder, wie es meist war, den Provinzen selbst zur Last

fielen, welche durch solche Heere bewacht werden mussten. So wurden

die ersten Grafen aus den Baronen des Landes ausgewählt, und genau

genommen ist also das Wort »Graf« kein adeliger Titel, sondern nur die

Benennung einer mit einem bestimmten Amt betrauten Person. Ich glaube

denn auch, dass im Mittelalter die Meinung bestand, dass der deutsche

Kaiser wohl das Recht hatte, Grafen, d. h. Landschaftsverwalter, und

Herzöge, d. h. Heerführer, zu ernennen, doch dass die Barone, was

ihre Geburt angeht, dem Kaiser gleich und allein von Gott abhängig

zu sein behaupteten, unbeschadet der Verpflichtung, dem Kaiser zu

dienen, falls dieser mit ihrer Zustimmung und aus ihrer Mitte erwählt

war. Ein Graf bekleidete ein Amt, zu dem ihn der Kaiser berufen. Ein

Baron betrachtete sich als Baron »durch die Gnade Gottes«. Die Grafen

vertraten den Kaiser und führten als solche dessen Panier, d. h. die

Reichsstandarte. Ein Baron brachte Volk auf die Beine unter seiner

eigenen Fahne, als Bannerherr.

Der Umstand nun, dass Grafen und Herzöge gewöhnlich den Baronen

entnommen wurden, brachte zuwege, dass sie das Gewicht ihres Amtes

neben dem Einfluss, den sie ihrer Geburt entlehnten, in die Schale

legten, und hieraus scheint später, vor allem als die Erblichkeit

dieser Stellungen Gewohnheit geworden war, der Vorrang entstanden zu

sein, den diese Titel vor dem eines Barons hatten. Noch heutzutage

würde manche freiherrliche Familie--ohne kaiserliches oder königliches

Patent, d. h. eine solche Familie, die ihren Adel vom Urentstehen

des Landes herleitet, die immer von Adel war, weil sie von Adel

war--autochthon--eine Erhebung in den Grafenstand als entadelnd

abweisen. Man hat Beispiele dafür.

Die Personen, die mit der Verwaltung solcher Grafschaft beauftragt

waren, trachteten natürlich von dem Kaiser zu erlangen, dass ihre

Söhne, oder, falls dieselben fehlten, andere Blutsverwandte, ihnen

in ihrer Stellung folgen sollten. Dies geschah denn auch gewöhnlich,

obschon ich nicht glaube, dass je das Recht auf diese Nachfolge

organisch anerkannt worden ist, wenigstens, was diese Beamten in den

Niederlanden angeht, z. B. die Grafen von Holland, Seeland, Hennegau

oder Flandern, die Herzöge von Brabant, Gelderland u. s. w. Es

war zu Anfang eine Gunst, bald eine Gewohnheit, schliesslich eine

Notwendigkeit, doch niemals wurde diese Erblichkeit Gesetz.

Ungefähr in der gleichen Art--was die Wahl der Personen angeht, da hier

von Gleichheit des Arbeitsfeldes nicht die Rede ist, wiewohl auch in

dieser Hinsicht eine gewisse Übereinstimmung ins Auge fällt--steht an

der Spitze einer Abteilung auf Java ein eingeborener Beamter, der den

ihm von der Regierung verliehenen Rang mit seinem autochthonen Einfluss

verbindet, um dem europäischen Beamten, der die Niederländische

Autorität wahrnimmt, die Verwaltung zu erleichtern. Auch hier ist

die Erblichkeit, ohne durch ein Gesetz bestimmt zu sein, zu einer

Gewohnheit geworden. Noch bei Lebzeiten des Regenten findet meistens

diese Regelung statt, und es gilt als eine Belohnung für Diensteifer

und Treue, wenn man ihm die Zusage giebt, dass ihm als Nachfolger in

seiner Stellung sein Sohn folgen werde. Es müssen schon sehr gewichtige

Gründe vorhanden sein, wenn einmal von dieser Regel abgewichen wird,

und wo dies der Fall sein sollte, wählt man doch gewöhnlich den

Nachfolger aus den Mitgliedern dieser selben Familie.

Das Verhältnis zwischen europäischen Beamten und derartigen

hochgestellten javanischen Grossen ist sehr heikler Art. Der

Assistent-Resident einer Abteilung ist die verantwortliche Person. Er

hat seine Instruktionen und steht da als das Haupt der Abteilung. Dies

hindert jedoch nicht, dass der Regent durch Ortskenntnis, durch Geburt,

durch Einfluss auf die Bevölkerung, durch finanzielle Einkünfte

und hiermit übereinstimmende Lebensweise weit über ihn erhoben

steht. Obendrein ist der Regent, als Repräsentant des javanischen

Elements eines Landkomplexes und bestimmt, im Namen der hundert- oder

mehr tausend Seelen zu sprechen, die seine Regentschaft bevölkern,

auch in den Augen der Regierung eine Person von viel grösserer

Wichtigkeit als der simple europäische Beamte, dessen Unzufriedenheit

nicht gefürchtet werden braucht, da man für ihn viele andere an die

Stelle bekommen kann, während die minder gute Stimmung eines Regenten

vielleicht der Keim von Aufruhr oder Aufstand werden könnte.

Dem allen ist also der merkwürdige Umstand zuzuschreiben,

dass eigentlich der Geringere dem Vornehmeren befiehlt. Der

Assistent-Resident gebietet dem Regenten, ihm Angaben über dies

und das zu machen. Er gebietet ihm, Steuern einzutreiben. Er ruft

ihn auf, Sitz im Landrat zu nehmen, wo er, der Assistent-Resident,

den Vorsitz führt. Er tadelt ihn, wo er einer Pflichtversäumnis

schuldig ist. Dieses sehr eigenartige Verhältnis ist nur denkbar bei

äusserst höflichen Formen, die gleichwohl weder Herzlichkeit, noch,

wo es nötig scheint, Strenge ausschliessen brauchen, und ich glaube,

dass der Ton, der in diesem Verhältnis herrschen muss, sehr treffend

in der offiziellen Vorschrift angedeutet ist, die dahin geht: der

europäische Beamte habe den inländischen Beamten, der ihm zur Seite

steht, zu behandeln wie seinen »jüngeren Bruder«.

Aber er vergesse nicht, dass dieser »jüngere Bruder« bei den

Eltern sehr beliebt ist--oder gefürchtet--und dass bei vorkommenden

Zwistigkeiten sein dieserweise konstruierter Altersvorsprung als

Beweggrund in Rechnung gebracht werden kann, ihm übelzunehmen, dass

er seinen »jüngeren Bruder« nicht mit mehr Nachgiebigkeit oder Takt

behandelte.

Die angeborene Höflichkeit des Javanischen Grossen--selbst der geringe

Javane ist viel höflicher als sein europäischer Standesgenosse--macht

gleichwohl dies scheinbar schwierige Verhältnis erträglicher, als es

sonst sein würde.

Der Europäer sei wohlerzogen und zartfühlend, er gebe sich mit

freundlicher Würdigkeit, und er kann dann gewiss sein, dass der Regent

seinerseits ihm die Verwaltung angenehm machen wird. Dem im Grunde

beiden Teilen peinlichen Befehl, in ersuchender Form geäussert,

wird mit Pünktlichkeit nachgekommen. Der Unterschied in Stand,

Geburt, Reichtum wird durch den Regenten selbst ausgewischt, der den

Europäer, als Vertreter des Königs der Niederlande, zu sich erhebt, und

schliesslich ist ein Verhältnis, das, oberflächlich betrachtet, Zwist

zuwege bringen sollte, sehr oft die Quelle eines angenehmen Verkehrs.

Ich sagte, dass diese Regenten auch durch Reichtum den Vorrang vor

dem europäischen Beamten hätten, und das ist natürlich. Der Europäer

ist, wenn er an die Verwaltung einer Provinz berufen wird, die an

Ausdehnung vielen deutschen Herzogtümern gleich steht, gewöhnlich

ein Mann von mittlerem oder mehr als mittlerem Alter, verheiratet

und Vater. Er bekleidet ein Amt um des Brotes willen. Seine Einkünfte

sind gerade ausreichend und oft auch nicht ausreichend, um den Seinen

das Nötige zu verschaffen. Der Regent ist: 'Tommongong', 'Adhipatti',

ja, sogar 'Pangerang', d. h. Javanischer Prinz. Es handelt sich für

ihn nicht darum, dass er lebe, er muss so leben, wie das Volk es

von seiner Aristokratie zu sehen gewohnt ist. Während der Europäer

ein Haus bewohnt, ist vielfach sein Aufenthalt ein 'Kratoon', mit

vielen Häusern und Dörfern darin. Während der Europäer eine Frau hat,

mit drei, vier Kindern, unterhält er eine ganze Anzahl von Frauen

mit allem, was dazu gehört. Während der Europäer ausreitet, gefolgt

von einigen Beamten, nicht mehr, als bei seiner Inspektionsreise

zur Erteilung von Anweisungen unterwegs nötig sind, wird der Regent

begleitet von Hunderten, die zum Gefolge gehören, das in den Augen

des Volks untrennbar ist von seinem hohen Range. Der Europäer lebt

bürgerlich, der Regent lebt--oder man erwartet von ihm, dass er so

lebt--wie ein Fürst.

Doch das alles muss bezahlt werden. Die Niederländische Verwaltung,

die auf den Einfluss dieser Regenten gegründet ist, weiss dies,

und nichts ist also natürlicher, als dass sie deren Einkünfte zu

einer Höhe geführt hat, die dem Nicht-Indier übertrieben vorkommen

würde, aber in Wirklichkeit selten für die Bestreitung der Ausgaben

hinreichend ist, die mit der Lebensweise eines solchen inländischen

Oberhauptes verbunden sind. Es ist nichts Ungewöhnliches, Regenten,

die zwei-, ja, dreimalhunderttausend Gulden jährliches Einkommen

haben, in Geldverlegenheit zu sehen. Hierzu trägt viel bei die

sozusagen fürstliche Gleichgültigkeit, mit der sie ihre Einkünfte

verschleudern, ihre Nachlässigkeit in der Bewachung ihrer Untergebenen,

ihre krankhafte Kauflust und vor allem der Missbrauch, der häufig

von Europäern bei einer derartigen Lage der Dinge getrieben wird.

Die Einkünfte der javanischen Häupter lassen sich in vier Teile

teilen. Zum ersten das bestimmte Monatsgeld. Dann eine feste

Summe als Schadloshaltung für abgekaufte Rechte, die auf die

Niederländische Verwaltung übergegangen sind. Drittens eine Belohnung

in Übereinstimmung mit der Quantität der in ihrer Regentschaft

erzielten Produkte, als Kaffee, Zucker, Indigo, Zimmt u. s. w. Und

schliesslich: die willkürliche Verfügung über die Arbeit und über

das Eigentum ihrer Unterthanen.

Die beiden letzten Einkunftsquellen verlangen einige Erklärung. Der

Javane ist nach Art der Dinge Landbauer. Der Grund, auf dem er

geboren wurde und der bei wenig Arbeit viel verspricht, ist ihm hierzu

Veranlassung, und vor allem ist er mit Leib und Seele der Bebauung

seiner Reisfelder ergeben, worin er denn auch sehr erfahren ist. Er

wächst auf inmitten seiner 'sawah's' und 'gagah's' und 'tipar's',

begleitet schon in sehr jugendlichem Alter seinen Vater aufs Feld,

wo er ihm in der Arbeit mit Pflug und Spaten behülflich ist an Dämmen

und Wasserleitungen zur Bewässerung seiner Äcker. Er zählt seine

Jahre nach Ernten, er rechnet die Zeit nach der Farbe seiner zufelde

stehenden Halme, er fühlt sich heimisch unter den Genossen, die mit ihm

'padie', d. h. den unenthülsten Reis, schnitten, er sucht seine Frau

unter den Mädchen der »dessah«, die am Abend unter fröhlichem Gesange

den Reis stampfen, um ihn der Hülsen zu entledigen ... der Besitz von

ein paar Büffeln, die seinen Pflug ziehen werden, ist das Ideal, das

ihm entgegenlächelt ... kurzum, der Reisbau ist für den Javanen das,

was in den Rheingegenden und in Südfrankreich der Weinbau ist.

Doch es kamen Fremdlinge aus dem Westen, die sich zu Herren des Landes

machten. Es lüstete sie, Vorteil zu ziehen aus der Fruchtbarkeit

des Bodens, und sie beauftragten den Bewohner, einen Teil seiner

Arbeit und seiner Zeit der Hervorbringung anderer Dinge zu widmen,

die mehr Gewinn abwerfen würden auf den Märkten von Europa. Um den

geringen Mann hierzu zu bewegen, war nicht mehr als eine sehr einfache

Staatskunst nötig. Er gehorsamt seinen Häuptlingen, man hatte also

nur diese Häuptlinge zu gewinnen, indem man ihnen einen Teil des

Gewinnes zusagte, und ... es glückte vollkommen.

Wenn man auf die erschreckliche Masse von Javaprodukten, die in

Niederland dem Käufer angeboten werden, seine Aufmerksamkeit lenkt, so

kann man sich davon überzeugen, wie zweckentsprechend diese Politik

war, findet man sie auch gleich nicht edel. Denn, möchte jemand

fragen, ob der Landbauer selbst eine diesem Erfolge entsprechende

Belohnung geniesst, so muss ich hierauf eine verneinende Antwort

geben. Die Regierung verpflichtet ihn, auf seinem Grunde zu ziehen,

was ihr behagt, sie bestraft ihn, wenn er das also hervorgebrachte

irgend jemandem anders verkauft als ihr, und sie selbst setzt den

Preis fest, den sie ihm dafür bezahlt. Die Kosten der Überfuhr nach

Europa durch Vermittlung eines bevorrechteten Handelskörpers sind

hoch. Die den Häuptlingen gewährten Ermutigungsgelder beschweren

obendrein den Einkaufspreis, und ... da doch schliesslich die ganze

Sache Gewinn abwerfen muss, kann dieser Gewinn nicht anders erzielt

werden, als dass man dem Javanen just soviel ausbezahlt, dass er

nicht Hungers sterbe, was, wenn es geschähe, die produktive Kraft

der Nation vermindern würde.

Auch den europäischen Beamten wird eine Belohnung ausgezahlt, die

sich nach der Höhe des erzielten Ertrages richtet.

Wohl wird also der arme Javane vorwärts gepeitscht durch zwiefache

Gewalt, wohl wird er vielfach abgezogen von seinen Reisfeldern, wohl

ist Hungersnot oft die Folge dieser Massregeln, indessen ... fröhlich

flattern zu Batavia, zu Samarang, zu Surabaja, zu Passaruan, zu

Bessuki, zu Probolingo, zu Patjitan, zu Tjilatjap die Flaggen an Bord

der Schiffe, die beladen werden mit den Ernten, die die Niederlande

reich machen.

Hungersnot? Auf dem reichen, fruchtbaren, gesegneten Java

Hungersnot? Ja, Leser. Vor wenigen Jahren sind ganze Distrikte

ausgestorben durch den Hunger. Mütter boten ihre Kinder als Speise

zu Kauf an. Mütter haben ihre Kinder gegessen ...

Aber dann hat sich das Mutterland um die Sache bekümmert. In den

Beratungssälen der Volksvertretung ist man darüber unzufrieden gewesen,

und der damalige Landvogt hat Befehl geben müssen, dass man es in

der Verbreitung der sogenannten »europäischen Marktprodukte« fortan

nicht wieder treiben dürfe bis zur Hungersnot ...

Ich bin hier bitter geworden. Was möchtet ihr denken von jemandem,

der solche Dinge niederschreiben kann ohne Bitterkeit?

Mir bleibt noch übrig, über die letzte und vornehmlichste Art der

Einkünfte von Inländischen Häuptlingen zu sprechen: die Macht der

willkürlichen Verfügung über Personen und über das Eigentum ihrer

Unterthanen.

Gemäss der allgemeinen Auffassung in beinahe ganz Asien gehört der

Unterthan mit allem, was er besitzt, dem Fürsten. Dies ist auch auf

Java der Fall, und die Nachkommen oder Verwandten der früheren Fürsten

nutzen gern die Unkenntnis der Bevölkerung aus, die nicht recht

begreift, dass ihr 'Tommongong' oder 'Adhipatti' oder 'Pangerang'

jetzt ein besoldeter Beamter ist, der seine eigenen und ihre Rechte

für ein bestimmtes Einkommen verkauft hat, und dass so die kärglich

belohnte Arbeit in Kaffeegarten oder Zuckerfeld an die Stelle der

Abgaben getreten ist, die früher durch die Herren des Landes von den

Schollenbewohnern gefordert wurden. Nichts ist also alltäglicher, als

dass hunderte von Familien aus weiter Entfernung aufgerufen werden,

ohne Bezahlung Felder zu bearbeiten, die dem Regenten gehören. Nichts

ist alltäglicher als die unbezahlte Lieferung von Lebensmitteln zum

Unterhalt der Hofhaltung des Regenten. Und so der Regent ein gefälliges

Auge werfen mag auf das Pferd, den Büffel, die Tochter, die Frau

des geringen Mannes, würde man es unerhört finden, wenn dieser die

bedingungslose Verzichtleistung auf den begehrten Gegenstand weigerte.

Es giebt Regenten, die von solcher Macht der willkürlichen Verfügung

einen mässigen Gebrauch machen und nicht mehr von dem geringen Mann

fordern, als zur Erhaltung ihres Ranges durchaus nötig ist. Andere

gehen etwas weiter, und ganz und gar fehlt diese Ungesetzlichkeit

nirgends. Es ist denn auch schwierig, ja, unmöglich, diesen Missbrauch

ganz auszurotten, da er seine tiefen Wurzeln in der Anlage der

Bevölkerung selbst hat, die darunter leidet. Der Javane ist freigebig,

vor allem wo es sich darum handelt, einen Beweis der Anhänglichkeit an

seinen Häuptling zu geben, an den Nachkommen dessen, dem seine Väter

gehorchten. Ja, er würde meinen, er ermangele der rechten Hochachtung,

die er seinem erblichen Herrn schuldig ist, wenn er dessen »Kratoon«

ohne Geschenke beträte. Solche Geschenke sind denn auch manchmal

von so geringem Werte, dass die Abweisung eine Verletzung in sich

schliessen würde, und oft ist demgemäss diese Gewohnheit eher der

Huldigung eines Kindes zu vergleichen, das seine Liebe zum Vater

durch die Darbringung eines kleinen Geschenkes zu äussern sucht,

als dass man sie als Tribut an tyrannische Willkür auffassen dürfte.

Allein ... also wird durch einen »lieben Brauch« die Beseitigung von

Missbrauch gehindert.

Wenn der Alun-alun vor der Wohnung des Regenten in verwildertem

Zustande läge, würde die umwohnende Bevölkerung sich dessen schämen,

und es wäre viel Macht nötig, um sie zu hindern, den Platz von Unkraut

zu säubern und ihn in einen Zustand zu bringen, der mit dem Range

des Regenten übereinstimmt. Hierfür irgend eine Bezahlung zu geben,

würde allgemein als eine Beleidigung angesehen werden. Doch in der

Nähe dieses Alun-alun oder anderswo liegen Sawahs, die des Pfluges

warten, oder einer Leitung, die das Wasser dahin führe, manchmal aus

meilenweiter Ferne ... diese Sawahs gehören dem Regenten. Er ruft,

dass sie seine Felder bearbeite oder wässere, die Bevölkerung ganzer

Dörfer auf, deren eigene Sawahs ebensosehr die Bearbeitung verlangen

... der Missbrauch ist da.

Dies ist regierungsseitig bekannt, und wer die »Staatsblätter« liest,

worin die Gesetze, Instruktionen und Anweisungen für die Beamten

enthalten sind, jauchzt der Menschenliebe zu, die beim Entwerfen

derselben den Vorsitz geführt zu haben scheint. Überall wird dem

Europäer, der mit irgend einer Autorität in den Binnenlanden bekleidet

ist, als eine seiner teuersten Verpflichtungen ans Herz gelegt, der

Bevölkerung Schutz zu bieten gegen ihre eigene Unterwürfigkeit und

die Habsucht der Häuptlinge. Und, als wäre es nicht genug, dass man

diese Verpflichtung im allgemeinen vorschreibt, es wird noch von den

Assistent-Residenten beim Antritt der Verwaltung einer Abteilung ein

»besonderer Eid« gefordert, dass sie diese väterliche Fürsorge für

die Bevölkerung als eine erste Pflicht betrachten würden.

Das ist gewisslich ein schöner Beruf. Gerechtigkeit walten zu

lassen, den Geringen zu schirmen gegen den Mächtigen, den Schwachen

zu beschützen vor der Übermacht des Starken, das Lamm des Armen

zurückzufordern aus den Ställen des fürstlichen Räubers ... siehe,

das Herz möchte einem erglühen vor Genuss bei dem Gedanken, dass

man berufen ward zu etwas so schönem! Und wer in den javanischen

Binnenlanden bisweilen unzufrieden sein mag mit dem Orte seiner

Stationierung oder mit seinem Solde, der wende sein Auge auf die

erhabene Pflicht, die auf ihm ruht, auf die herrliche Genugthuung,

die die Erfüllung solch einer Pflicht mit sich bringt, und er wird

keinen weiteren Sold begehren.

Allein ... leicht ist diese Pflicht nicht. Zuerst suche man richtig

zu beurteilen, wo der »Brauch« aufgehalten hat, um »Missbrauch« Platz

zu machen. Und ... wo der »Missbrauch« besteht, wo wirklich Raub und

Willkür gepflogen ist, sind vielfach die Schlachtopfer selbst hieran

mitschuldig, sei es aus zu weit getriebener Unterwürfigkeit, sei es aus

Furcht, sei es aus geringem Vertrauen auf den Willen oder die Macht

der Person, die sie schützen soll. Jeder weiss, dass der europäische

Beamte jeden Augenblick in eine andere Stellung berufen werden kann,

und dass der Regent, der mächtige Regent, dableibt. Ferner, wie viele

Methoden giebt's, um sich das Eigentum eines armen, einfältigen

Menschen zuzueignen! Wenn ein Mantrie ihm sagt, dass der Regent

sein Pferd begehre, mit der Wirkung, dass das begehrte Tier alsbald

in den Ställen des Regenten Platz erhalten hat, so beweist solches

durchaus noch nicht, dass dieser nicht die Absicht hatte, dafür--o,

sicher!--einen hohen Preis zu bezahlen ... nach einiger Zeit. Wenn

Hunderte arbeiten auf den Feldern eines Häuptlings, ohne dafür

Bezahlung zu empfangen, so folgt hieraus keineswegs, dass er dies

geschehen liess zu seinem Vorteil. Konnte er nicht die Absicht haben,

ihnen die Ernte zu überlassen, in der menschenfreundlichen Berechnung,

dass sein Grund besser gelegen, fruchtbarer wäre als der ihre und

also ihre Arbeit freigebiger belohnen würde?

Überdies, wo schafft der europäische Beamte die Zeugen her,

die den Mut haben, eine Erklärung gegen ihren Herrn abzugeben,

den gefürchteten Regenten? Und, wagte er eine Beschuldigung, ohne

sie beweisen zu können, wo bleibt dann das Verhalten als »älterer

Bruder«, der in solchem Fall seinen »jüngeren Bruder« ohne Grund in

seiner Ehre gekränkt haben würde? Wo bleibt die Gunst der Regierung,

die ihm Brot giebt für seine Dienste, aber ihm das Brot aufsagen, ihn

verabschieden würde als ungeschickt, wenn er eine so hochgestellte

Person wie einen Tommongong, Adhipatti oder Pangerang verdächtigt

oder angeklagt hätte mit Leichtfertigkeit?

Nein, nein, leicht ist diese Pflicht nicht! Das giebt sich schon

daraus zu erkennen, dass die Neigung der Inländischen Häuptlinge,

die Grenzen des erlaubten Verfügens über Arbeit und Eigentum ihrer

Unterthanen zu überschreiten, überall ohne Einschränkung als bestehend

anerkannt wird ... dass alle Assistent-Residenten den Eid ablegen,

dieser verbrecherischen Gepflogenheit entgegentreten zu wollen,

und ... dass doch nur sehr selten ein Regent angeklagt wird wegen

Willkür oder wegen Missbrauchs seiner Gewalt.

Es scheint also wohl eine fast unüberwindliche Schwierigkeit zu

bestehen, dem Eide gemäss zu handeln, dass man »der inländischen

Bevölkerung Schutz bieten werde vor Aussaugung und Erpressung«.

Max Havelaar · 第 24 / 109 题