Der Tag der Verhandlung war ein großes Ereignis.
Hunderte von Polizisten in Uniform und Zivil hielten alle Zugänge zum
Moabiter Gerichtsgebäude besetzt, das von einer großen Menschenmenge,
Interessenten, Anhängern und Freunden der beiden umlagert war.
Der Transport der Angeklagten ging unter allen nur erdenklichen
Vorsichtsmaßnahmen vonstatten. Die an Händen und Füßen gefesselten
Brüder wurden von einer Schar Bewaffneter eskortiert und in den Saal
geleitet. Dort nahm man ihnen zwar die Handschellen ab. Die Füße dagegen
blieben mit langen Ketten geschlossen, die bei jeder Bewegung ein
schauerliches Gerassel ertönen ließen.
Polizisten nahmen neben den Angeklagten Platz und hielten die Revolver
schußbereit. Man war auf alle Eventualitäten und Zwischenfälle
vorbereitet.
Trotz der schärfsten Kontrolle aber war es einer ganzen Anzahl der
Zunftgenossen der Einbrecherkönige gelungen, sich auf die Tribünen zu
schleichen, wo sie friedlich zwischen hohen juristischen Leuchten und
Herren der Gesellschaft saßen. Aber gerade vor diesen Anhängern hatte
man Angst. Waren doch allenthalben Gerüchte verbreitet, daß die
Gesinnungsgenossen in ihrer Verehrung für ihr angestammtes Herrscherpaar
sogar zu einem Befreiungsversuch entschlossen seien.
Der Vorsitzende befahl also, zunächst die Tribünen zu räumen, was nach
einigen Schwierigkeiten auch gelang.
Bleich und mager, aber unerschüttert saß Emil Strauß in der häßlichen
Gefangenentracht auf der Bank und ließ den Blick durch den Zuschauerraum
gehen, wo er einige Bekannte mit einem leisen Kopfnicken begrüßt.
Dann beginnt die Verhandlung mit den üblichen Formalitäten, nach deren
Verlesung, Anklage, Vorstrafen der Auftakt, die große Überraschung
einsetzt. Der Angeklagte Emil Strauß erhebt sich und will eine Rede
halten.
Der Staatsanwalt unterbricht ihn.
Der Redner aber wehrt ab mit der Begründung, daß hier ein Menschenleben
auf dem Spiele stehe und ein paar Minuten deshalb keine Rolle spielen
dürften.
Dann gibt es kein Halt mehr für ihn. Er ignoriert die Einwände und
Aufforderungen des Vorsitzenden, zur Sache zu reden. Die Sache, das ist
eben seine Anschauung von den Ursachen und Irrwegen seines jetzigen
Zustandes, dessen Wurzeln er ausgräbt und bloßlegt. Eben in jener Rede,
die eingangs bereits wörtlich abgedruckt ist.
Der Eindruck, den sie machte, war überraschend und hatte wohl die gut
berechnete Wirkung, allen bösen Anschauungen, die die Geschworenen durch
Presse und Legende in sich aufgenommen hatten, durch einen echten und
menschlich ergreifenden Urtext zu verdrängen. Natürlich war die Art
seines Vortrags dem Inhalt entsprechend. Klar und kompliziert zugleich,
tief durchdacht und schließlich doch gebunden an die böse Realität
seiner Existenz, die nun hier vor der letzten Instanz sich an ein
menschlicheres Ohr wandte, als er es bisher in der Welt gefunden.
Dieser ungewohnte und doch wahre, nüchterne und durch keine Phantasie
auszudenkende Bericht erregte in ganz Deutschland größtes Aufsehen. Nur
nicht an der Stelle, wo es der Fall hätte sein müssen.
Der Staatsanwalt begründete die Anklage formal und psychologisch auf
Mord.
„Von Notwehr kann keine Rede sein. Weder wußten die Polizisten, mit wem
sie es zu tun hatten, noch lag ein Grund zu einem Angriff von ihrer
Seite vor. Sie rechneten auch gar nicht damit, da alles in Ordnung und
Ruhe vor sich ging und niemand der Betroffenen, am allerwenigsten Emil
Strauß, auch nur eine Spur von Erregung zeigte.
Als der eine der Beamten den Angeklagten in der Nebenkammer, die er noch
gar nicht bemerkt hatte, rumoren hörte, fragte er instinktiv, und das
Kommando „Hände hoch!“ war keineswegs ein Signal für einen Angriff
seinerseits, sondern lediglich ein Warnungsruf, eine Aufforderung in der
eigenen erkannten und zur Gewißheit gewordenen Gefahr.
Gleich darauf betrat Emil Strauß das Wohnzimmer, den erhobenen,
schußbereiten Revolver in der Faust, und zielte mit absoluter Ruhe und
Kaltblütigkeit wie auf dem Übungsplatz gegen die Polizisten, die gleich
vor der Mündung saßen oder standen.
Zwischen dem Verlassen des Zimmers und seinem Wiederauftreten mit der
geladenen Waffe liegt die Überlegung und der Entschluß, zu morden. Sich
mit Gewalt aus der brenzligen Situation zu retten.
Die beiden Brüder gehören ihrem ganzen Wesen nach zu den gefährlichsten
Einbrechern, die Berlin je heimsuchten, und es liegt in ihrer Natur,
auch wenn sie heute mit bombastischer Rede und psychologischen
Erklärungen ihre Taten als zwangsläufig und unabwendbar hinstellen
möchten, daß sie vor nichts, auch nicht vor der Vernichtung blühender
Menschenleben zurückschrecken.
Durch die Aussagen der Beamten ist ferner erwiesen, daß keiner der
beiden auch nur angetrunken gewesen wäre, geschweige denn, wie Emil
angibt, vollkommen benebelt. Dagegen spricht ihre sofort folgende
Klettertour über die vereisten Dächer.
Die Tat ist bei voller Besinnung und in klarer Erkenntnis der Folgen
begangen.“
So etwa lautete das lange und kunstgerecht aufgebaute Plaidoyer des
Staatsanwaltes, der Todesstrafe beantragte.
Dann folgte die Rede des Verteidigers, der das Gegenteil feststellte und
vor allem die Tatsache unterstrich, daß gerade diese beiden gefährlichen
Verbrecher nie auch nur eine Spur gewalttätiger Gesinnung gezeigt
hätten. Daß Emil mit Tränen in den Augen sagte, er werde nach seiner
Entlassung bis an sein Lebensende für Frau Erdmann arbeiten, und sie
möge ihm doch verzeihen.
Gerade die menschlichen und so komplizierten Seiten der früh verstoßenen
und unglücklichen Menschen legte er dar und appellierte an das Gewissen
der Geschworenen.
Und er behielt recht. Die Geschworenen zogen sich zu dreistündiger
Beratung zurück und fällten den Wahrspruch: Totschlag.
Das Urteil lautete in der Zusammenfassung mit anderen Strafen zu der
gesetzlich zulässigen Höchststrafe von fünfzehn Jahren Zuchthaus.
Die Strafe wurde von den Brüdern angenommen.