VIII.

Der Tag der Verhandlung war ein großes Ereignis.

Hunderte von Polizisten in Uniform und Zivil hielten alle Zugänge zum

Moabiter Gerichtsgebäude besetzt, das von einer großen Menschenmenge,

Interessenten, Anhängern und Freunden der beiden umlagert war.

Der Transport der Angeklagten ging unter allen nur erdenklichen

Vorsichtsmaßnahmen vonstatten. Die an Händen und Füßen gefesselten

Brüder wurden von einer Schar Bewaffneter eskortiert und in den Saal

geleitet. Dort nahm man ihnen zwar die Handschellen ab. Die Füße dagegen

blieben mit langen Ketten geschlossen, die bei jeder Bewegung ein

schauerliches Gerassel ertönen ließen.

Polizisten nahmen neben den Angeklagten Platz und hielten die Revolver

schußbereit. Man war auf alle Eventualitäten und Zwischenfälle

vorbereitet.

Trotz der schärfsten Kontrolle aber war es einer ganzen Anzahl der

Zunftgenossen der Einbrecherkönige gelungen, sich auf die Tribünen zu

schleichen, wo sie friedlich zwischen hohen juristischen Leuchten und

Herren der Gesellschaft saßen. Aber gerade vor diesen Anhängern hatte

man Angst. Waren doch allenthalben Gerüchte verbreitet, daß die

Gesinnungsgenossen in ihrer Verehrung für ihr angestammtes Herrscherpaar

sogar zu einem Befreiungsversuch entschlossen seien.

Der Vorsitzende befahl also, zunächst die Tribünen zu räumen, was nach

einigen Schwierigkeiten auch gelang.

Bleich und mager, aber unerschüttert saß Emil Strauß in der häßlichen

Gefangenentracht auf der Bank und ließ den Blick durch den Zuschauerraum

gehen, wo er einige Bekannte mit einem leisen Kopfnicken begrüßt.

Dann beginnt die Verhandlung mit den üblichen Formalitäten, nach deren

Verlesung, Anklage, Vorstrafen der Auftakt, die große Überraschung

einsetzt. Der Angeklagte Emil Strauß erhebt sich und will eine Rede

halten.

Der Staatsanwalt unterbricht ihn.

Der Redner aber wehrt ab mit der Begründung, daß hier ein Menschenleben

auf dem Spiele stehe und ein paar Minuten deshalb keine Rolle spielen

dürften.

Dann gibt es kein Halt mehr für ihn. Er ignoriert die Einwände und

Aufforderungen des Vorsitzenden, zur Sache zu reden. Die Sache, das ist

eben seine Anschauung von den Ursachen und Irrwegen seines jetzigen

Zustandes, dessen Wurzeln er ausgräbt und bloßlegt. Eben in jener Rede,

die eingangs bereits wörtlich abgedruckt ist.

Der Eindruck, den sie machte, war überraschend und hatte wohl die gut

berechnete Wirkung, allen bösen Anschauungen, die die Geschworenen durch

Presse und Legende in sich aufgenommen hatten, durch einen echten und

menschlich ergreifenden Urtext zu verdrängen. Natürlich war die Art

seines Vortrags dem Inhalt entsprechend. Klar und kompliziert zugleich,

tief durchdacht und schließlich doch gebunden an die böse Realität

seiner Existenz, die nun hier vor der letzten Instanz sich an ein

menschlicheres Ohr wandte, als er es bisher in der Welt gefunden.

Dieser ungewohnte und doch wahre, nüchterne und durch keine Phantasie

auszudenkende Bericht erregte in ganz Deutschland größtes Aufsehen. Nur

nicht an der Stelle, wo es der Fall hätte sein müssen.

Der Staatsanwalt begründete die Anklage formal und psychologisch auf

Mord.

„Von Notwehr kann keine Rede sein. Weder wußten die Polizisten, mit wem

sie es zu tun hatten, noch lag ein Grund zu einem Angriff von ihrer

Seite vor. Sie rechneten auch gar nicht damit, da alles in Ordnung und

Ruhe vor sich ging und niemand der Betroffenen, am allerwenigsten Emil

Strauß, auch nur eine Spur von Erregung zeigte.

Als der eine der Beamten den Angeklagten in der Nebenkammer, die er noch

gar nicht bemerkt hatte, rumoren hörte, fragte er instinktiv, und das

Kommando „Hände hoch!“ war keineswegs ein Signal für einen Angriff

seinerseits, sondern lediglich ein Warnungsruf, eine Aufforderung in der

eigenen erkannten und zur Gewißheit gewordenen Gefahr.

Gleich darauf betrat Emil Strauß das Wohnzimmer, den erhobenen,

schußbereiten Revolver in der Faust, und zielte mit absoluter Ruhe und

Kaltblütigkeit wie auf dem Übungsplatz gegen die Polizisten, die gleich

vor der Mündung saßen oder standen.

Zwischen dem Verlassen des Zimmers und seinem Wiederauftreten mit der

geladenen Waffe liegt die Überlegung und der Entschluß, zu morden. Sich

mit Gewalt aus der brenzligen Situation zu retten.

Die beiden Brüder gehören ihrem ganzen Wesen nach zu den gefährlichsten

Einbrechern, die Berlin je heimsuchten, und es liegt in ihrer Natur,

auch wenn sie heute mit bombastischer Rede und psychologischen

Erklärungen ihre Taten als zwangsläufig und unabwendbar hinstellen

möchten, daß sie vor nichts, auch nicht vor der Vernichtung blühender

Menschenleben zurückschrecken.

Durch die Aussagen der Beamten ist ferner erwiesen, daß keiner der

beiden auch nur angetrunken gewesen wäre, geschweige denn, wie Emil

angibt, vollkommen benebelt. Dagegen spricht ihre sofort folgende

Klettertour über die vereisten Dächer.

Die Tat ist bei voller Besinnung und in klarer Erkenntnis der Folgen

begangen.“

So etwa lautete das lange und kunstgerecht aufgebaute Plaidoyer des

Staatsanwaltes, der Todesstrafe beantragte.

Dann folgte die Rede des Verteidigers, der das Gegenteil feststellte und

vor allem die Tatsache unterstrich, daß gerade diese beiden gefährlichen

Verbrecher nie auch nur eine Spur gewalttätiger Gesinnung gezeigt

hätten. Daß Emil mit Tränen in den Augen sagte, er werde nach seiner

Entlassung bis an sein Lebensende für Frau Erdmann arbeiten, und sie

möge ihm doch verzeihen.

Gerade die menschlichen und so komplizierten Seiten der früh verstoßenen

und unglücklichen Menschen legte er dar und appellierte an das Gewissen

der Geschworenen.

Und er behielt recht. Die Geschworenen zogen sich zu dreistündiger

Beratung zurück und fällten den Wahrspruch: Totschlag.

Das Urteil lautete in der Zusammenfassung mit anderen Strafen zu der

gesetzlich zulässigen Höchststrafe von fünfzehn Jahren Zuchthaus.

Die Strafe wurde von den Brüdern angenommen.

Der Fall Strauß · 第 12 / 17 题