Die ersehnte Ruhe im Amt sollte dem Richter nach den Aufregungen der
letzten Tage nicht werden; der tägliche Posteinlauf sorgte dafür, daß
der Chef Arbeit genug bekam. Und was enthält der Einlauf für
Sonderbarkeiten. Aus langer Praxis kennt Ehrenstraßer die Protokolle von
Gemeindevorstehern und niederen Polizeiorganen, gelassen öffnet er Brief
um Brief.[10] Gelesen, wenigstens durchflogen muß werden, ehe die
Verteilung an Adjunkt und Kanzlist erfolgen kann.
Diesmal ist ein verlangtes Leumundszeugnis dabei, das auffällig kurz
gehalten, den Leumund eines Mannes wie folgt schildert. „Der Angefragte
besitzt _außer seiner Frau und drei Kindern nichts Bewegliches_ und
seine Eltern sind _hoffentlich_ schon gestorben.“
Mit einem müden Lächeln legt der Richter das Schreiben weg und durchflog
den nächsten Bericht über eine Pfändung mit folgendem Inhalt: „Post Nr.
13. Im hohen Auftrag löblichen k. k. Bezirksgerichtes wurden dem N. N.
gepfändet 4 schwarze Schafe, 2 davon sind aber weiß. Die Pfändung ging
soweit anstandslos vor sich, doch ist der Betroffene des Gehorsams nicht
besonders bedacht, weshalb die Exekution in gänzlicher Abwesenheit des
Schuldners vorgenommen wurde. Sonst ist der Betreffende noch nie zu
Gerichtshanden gekommen. Indem dieser Bericht unterthänigst übersändet
wird, sei gemeldet, daß die Vertilgung der Mayen-Kefer von Erfolg war.
Aus diesem Grunde bittet der gehorsamst Unterzeichnete um Bewilligung
der Hypothekeintragung nebst Sammlung für die Armen-Schulschwestern.“
Ein drittes Amtsschreiben trägt den Vermerk „Cito“ und unwillkürlich
widmet Ehrenstraßer diesem Stück größere Aufmerksamkeit. Klipp und klapp
besagt das Schreiben: „Der neuen Kronenwährung muß die gehorsamst
unterzeichnete Gemeindevorstehung große Bedenken entgegenstellen,
dieweilen der Senner auf der Kreuzalm verdächtig ist, falsches Geld zu
machen. Wir bitten daher, es möge eine Gerichtsdeputirung der Sache
nachgehen. Bis jetzt sind an zwanzig falsche Geldstücke eingefangen, die
der gehorsamst Unterzeichnete in Verwahr hat. Gleichzeitig wird geneigte
Auskunft erbeten, wie es infolge der Geldneuerung mit Maß und Gewicht
gehalten werden soll. Meines Wissens muß jetzund auch hölzernes Glas,
das der heilige Benedikt in unserer Kirche als Kelch in der Hand trägt,
frisch geaicht werden, allwo ich sonst keine Verantwortung übernehmen
könnte.“ —
Die Folge der Lektüre dieses Berichtes war eine Depesche mit dem
Auftrage, die angeblichen Falsifikate sofort an das Bezirksgericht
einzusenden.
Sodann wollte Ehrenstraßer nach dem Paket greifen, auf dessen Adresse
als Absender ein benachbartes Bezirksgericht genannt ist, da verlangte
im Vorzimmer ein Bauer erregt nach dem Herrn Bezirksrichter, und
Perathoner meldete, daß der Bauer Tobias Haid in dringlicher
Angelegenheit den Herrn Gerichtsvorstand zu sprechen wünsche.
„Soll eintreten!“
Angesichts der großen Aufregung dieses Mannes hieß Ehrenstraßer selben
sich setzen. Widerwillig gehorchte Haid, erhob sich aber schon beim
nächsten Satze wieder.
„Sitzen bleiben!“ gebot der Richter.
Schwerfällig ließ sich der erregte Bauer in den Sessel zurückfallen und
fuchtelte dabei mit den Armen wie verrückt in der Luft herum.
Das erprobte Mittel zur Beruhigung aufgeregter Leute verfängt bei diesem
Menschen nicht, sitzend schweigt der Bauer.
„So bleib' halt stehen und erzähle!“
Der weitschweifigen Darstellung entnahm Ehrenstraßer, daß der Bauer Haid
in verwichener Nacht auf der Straße zum Amtsstädtchen im finsteren Walde
von einem Unbekannten angefallen und mißhandelt worden sei, und daß sich
Haid nur durch schnelle Flucht habe retten können.
Der Richter notierte sich die Meldung, obgleich sie ihm unwahrscheinlich
deucht. Eine Personalbeschreibung vermochte Haid nicht zu geben, es sei
zu finster und der Schrecken zu groß gewesen.
Nachdem der Bauer entlassen war, öffnete Ehrenstraßer das Paket,
welches eine mehrbogige Thatschrift und in sorgfältiger Umwickelung eine
Mütze enthielt, wie solche in der Gegend häufig getragen werden.
Und die Zuschrift des benachbarten Amtsgerichts besagt, daß vor einiger
Zeit ein Mann in finsterer Nacht von einem Unbekannten angefallen und
schwer verletzt worden sei. Vom Thäter habe man nicht die geringste
Personbeschreibung, jedoch dürfte ihm die beiliegende, auf der Straße
vorgefundene Mütze gehören.
Unwillkürlich brachte Ehrenstraßer die eben erfolgte Anzeige des Haid
mit der Meldung des Nachbargerichtes in Verbindung und aufmerksam las er
das Schriftstück nochmals durch, wobei er das Postskriptum fand, in
welchem der Adjunkt anfragt, ob nicht eine mikroskopische Untersuchung
der Mütze durch den dortigen Gerichtsarzt angezeigt sein würde.
Eigentlich ärgerte den alten Richter diese Bemerkung eines jungen
Adjunkten; doch war Ehrenstraßer in langer Praxis zu sehr gewohnt, auf
die geringste Kleinigkeit zu achten, und aus diesem Grunde wollte er
auch über diese, etwas naseweise Meinung nicht achtlos hinweggehen. So
griff Ehrenstraßer denn zur Mütze und betrachtete sie aufmerksam. Zu
sehen ist gar nichts, eine Mütze wie jede andere, im Stirnleder etwas
durchgeschwitzt, also seit längerer Zeit im Gebrauch.
Würde vom Nachbargericht nicht eine schwere Körperverletzung gemeldet,
man könnte die Anzeigen als ziemlich wertlos betrachten. Im übrigen kann
es dem wenig beschäftigten Gerichtsarzt Dr. von Bauerntanz nicht
schaden, wenn er Arbeit bekommt. Ehrenstraßer schrieb daher einige
Zeilen, worin er um mikroskopische Untersuchung der beiliegenden Mütze
und um baldigen Bericht bat.
In vorsichtiger Verpackung mußte Perathoner die Mütze zum Gerichtsarzt
tragen.
Zwei Tage vergingen im ruhiger gewordenen Dienst. Als am Morgen des
dritten Tages Ehrenstraßer in gewohnter Weise amtierte, wurde ihm die
sorglich verpackte Mütze nebst Brief eingehändigt. Etwas spöttisch wog
der Richter den Brief in der Hand, als wollte er das Gewicht des
Resultats einer mikroskopischen Untersuchung prüfen. Das Lächeln erstarb
bei der Brieflektüre, Dr. von Bauerntanz lieferte ein geradezu
verblüffendes, wahrhaftiges Signalement, das Ehrenstraßer dem Arzt
nicht zugetraut hätte. Klar und bestimmt heißt es im Bericht. „Der
Besitzer der Mütze ist ein kräftiger, zur Korpulenz geneigter Mann in
mittleren Jahren, mit schwarzem und graumelierten, neuerdings kurz
verschnittenen Haaren und beginnender Glatze.“
Überrascht starrt Ehrenstraßer auf diesen kurzen und doch vielsagenden
Bericht. Dieses Signalement paßt auf das Schärfste auf den „Rosenwirt“
im Städtchen. Aber es ist undenkbar, daß dieser allgemein geachtete Mann
eine schwere Körperverletzung sich hätte zu schulden kommen lassen.
Eines solchen Verbrechens ist dieser Mann gar nicht fähig, eine
Verhaftung auf Grund dieses Signalements unmöglich, sie würde eine
unerhörte Blamage bringen.
Wie der Doktor nur dazu gelangt sein kann, ein solches Signalement zu
geben? Das grenzt an Hexerei oder Frivolität! Sollte Bauerntanz sich
einen Scherz mit dem Richter erlaubt haben? Dann wehe ihm; dienstlich
giebt es keine Späße; die Sache ist zu wichtig, es gilt ein Verbrechen
aufzudecken, den Thäter ausfindig zu machen, die Untersuchung kennt
keine Scherze.
Den Gedankengang Ehrenstraßers unterbrach der Besuch des
Gerichtsarztes. Dr. von Bauerntanz grüßte und ging sofort zum Zweck
seines Erscheinens über, indem er sagte. „Ich glaube, es wird Ihnen ein
Kommentar zum kurzen Signalement erwünscht sein und solche Erörterung
giebt man am besten mündlich!“
„Sie sehen mich thatsächlich überrascht, Herr Doktor! Ich bitte, nehmen
Sie Platz! Wie sind Sie nur auf den Gedanken gekommen, den „Rosenwirt“,
der allgemein als Ehrenmann bekannt ist, durch solches Signalement
gewissermaßen zu porträtieren?“
„Porträtiert habe ich niemanden! Wer der Thäter ischt, hat den
Gerichtsarzt gar nicht zu kümmern! Die von mir bethätigte Untersuchung
mittels Mikroskop entwickelte sich in folgender Weise: „In der Mütze am
Innenleder klebten zwei Haare, die unter dem Vergrößerungsglase eine
graue Farbe zeigten, in ihrer Marksubstanz aber noch zahlreiche
pechschwarze Pigmentzellen hatten. Daraus ergiebt sich, daß sie auf
einem Schwarzkopf saßen, der jedoch bereits die ersten grauen Haare hat.
Die Schnittfläche der vorgefundenen zwei Haare war scharf, der Mann hat
sich vor kurzer Zeit das Kopfhaar scheren lassen. Die Haarwurzeln waren
beträchtlich atrophiert, gestatten also die Schlußfolgerung, daß diese
Haare, die in ihrer Epithelialschicht mehrere von Schweiß herrührende
warzenförmige Hervorragungen zeigten, wahrscheinlich am Rande einer
beginnenden Glatze gewachsen waren.
Der Mann schwitzt stark am Kopfe, also ischt der Mann zur Korpulenz
geneigt, das ischt eine Regel, die fast immer zutrifft. Aus diesen
Resultaten ergab sich das eingeschickte Signalement, das, wie ich glaube
annehmen zu dürfen, zutreffend ischt!“
Ehrenstraßer schritt erregt im Zimmer auf und ab; heiseren Tones
erwiderte er: „Alle Achtung vor Ihrer Wissenschaft! Aber das Signalement
paßt haarscharf auf den „Rosenwirt“ und dem ischt eine Körperverletzung
nicht zuzutrauen!“
„Ja, was das Gericht auf Grund dieser mikroskopischen Untersuchung thut,
das hat den Arzt nichts zu kümmern! Das Signalement ischt richtig, dafür
stehe ich ein! Das Weitere ischt Sache des Untersuchungsrichters!“
Dr. von Bauerntanz mochte etwas mehr Anerkennung erwartet haben, doch
Ehrenstraßer schien geradezu traumverloren zu sein. So entfernte sich
der Gerichtsarzt, kühl grüßend, und der Richter blieb in tiefen Gedanken
in der Kanzlei zurück. Das Signalement bereitet ihm wirkliche Sorge in
betreff der einzuleitenden Maßnahmen. Nur keine Mißgriffe, keine
Übereilung! Aber eine Probe soll angestellt werden dahin, ob auch andere
Menschen aus dem ärztlichen Signalement den „Rosenwirt“, herausfinden.
Ehrenstraßer ließ sich den Gendarmenwachtmeister kommen, der zufällig zu
Hause war und daher sogleich erscheinen konnte. Ihm las der Richter das
Signalement vor und der Wachtmeister platzte in größter Überraschung
heraus. „Das ischt ja der ‚Rosenwirt‘! Was hat denn selles Mandl
angestellt?“
„Das kann ich noch nicht sagen! Bringen Sie mir den Mann, achten Sie
aber bei Übermittelung des Vorführungsbefehles auf dessen Benehmen und
etwaige Anzeichen von Schrecken &c. Finden Sie ihn nicht zu Hause, so
warten Sie auf ihn irgendwo. Es soll alles möglichst ohne Aufsehen
geschehen! Eine eigentliche Verhaftung soll es nicht sein! Haben Sie
mich verstanden?“
„Zu Befehl, Herr Bezirksrichter!“
Der Wachtmeister ging und schon nach einer Stunde brachte er den heillos
erregten „Rosenwirt“ in die Gerichtskanzlei.
Indes der Gendarm sich entfernte, übernahm der Aktuar den Dienst der
Niederschrift des Verhörs.
Ehrenstraßer richtete in mühsam erkämpfter Ruhe die Frage an den
aufgeregten Wirt: „Wo haben Sie die Nacht vor drei Tagen verbracht?“
Wie weggeblasen schien die Aufregung des Vorgeführten, und mit einer
geradezu verblüffenden Ruhe erwiderte der Wirt: „In seller Nacht war ich
daheim!“
Alle weiteren Fragen in Kreuz und Quer beantwortete der Wirt mit
unerschütterlicher Ruhe und nannte Zeugen für sein Alibi. Die Situation
verschob sich, diesmal ist der Richter aufgeregt, der Vorgeführte
gelassen. Ehrenstraßer fühlte das Unangenehme dieser Situation, welche
schlimm für einen Untersuchungsrichter ist. Sein Blick fiel auf den
eifrig kritzelnden Aktuar, mit welchem Ehrenstraßer schon vor Jahren
vereinbart hatte, bei Verhören etwaige Wahrnehmungen zur unmerklichen
Meldung dadurch zu bringen, daß der Aktuar seine Beobachtung oder eine
Vergeßlichkeit des Richters in der Fragestellung auf die Unterlage des
Protokollbogens niederschreibt.
Ehrenstraßer bemerkte dieses für dritte Personen ganz unverfängliche
Kritzeln, hielt mit dem Diktieren inne, trat zum Schreiber und las das
Gekritzel, während er scheinbar den Faden zum Weiterdiktieren suchte.
Das Gekritzel besagte. „Der Mann starrt auffällig auf den Tisch, ist die
Mütze ihm gehörig?“
Da die Mütze mit einem Bogen Papier verdeckt war, konnte sie der Wirt
doch nicht sehen. Sollte er sie aber doch gesehen haben, so würde sein
auffälliges Hinstarren allerdings sehr verdächtig sein.
Ehrenstraßer fand jetzt die Ruhe wieder und gelassen nahm er die Mütze
in die Hand, wobei er den Wirt scharf im Auge behielt. Dieser zwang sich
ersichtlich zum Ruhigbleiben, doch das Flackern im Auge vermochte er
nicht ganz zu unterdrücken.
„Kennen Sie diese Mütze?“
„Nein!“
„Ich meinte nur? Sie gehört wahrscheinlich dem Tobias Haid!“
„Das glaub' ich auch!“
„Kennt Ihr den Haid?“
„Nein!“
„Wie könnt Ihr dann glauben, daß die Mütze dem Haid gehört?“
Der Wirt schwieg und senkte die Augenlider.
„Ihr könnt gehen, Rosenwirt!“
Unwillkürlich stieß dieser einen Seufzer der Erleichterung aus, den
sowohl Ehrenstraßer wie der Aktuar hörten, und trollte mit auffallender
Hast hinaus.
Ein verzwickter Fall: Verdächtige Anzeichen sind vorhanden, doch scheint
eine Verhaftung doch verfrüht. Zum mindesten möchte Ehrenstraßer den
Fall mit Haid vorher geklärt wissen.
Und diese Klärung brachte der nächste Morgen mit einem Schreiben des
Nachbargerichts inhaltlich der Anzeige, daß vor jenem Gericht ein Bürger
von dort angegeben habe, in fraglicher Nacht im Walde auf der Bergstraße
gegen Mitternacht einem höchst verdächtigen Manne begegnet zu sein. In
der Voraussetzung, daß in jener entlegenen Berggegend um Mitternacht der
Unbekannte nichts anderes als räuberische Absichten haben konnte, sei
jener Bürger auf den Räuber losgesprungen, habe ihm mehrere Hiebe
verabreicht, worauf der Unbekannte die Flucht ergriffen habe.
„Wenn da nicht Haid und jener Bürger sich gegenseitig als Räuber
betrachtet und geprügelt haben, will ich mein Geschäft aufgeben!“ rief
Ehrenstraßer und lud beide Männer vor.
Das Ergebnis dieser Citation war wenige Tage später ein alle Teile
belustigendes: Beide Männer hatten sich bei der Begegnung im Bergwald um
Mitternacht vor einander gefürchtet, waren aus Angst aufeinander
losgesprungen, und jeder hieb los, um dann eiligst die Flucht zu
ergreifen. Von räuberischer Absicht konnte bei Haid wie beim Bürger
keine Rede sein. Soweit war dieser Fall zur allgemeinen Befriedigung
erledigt.
Blieb nur noch die Geschichte mit dem mikroskopischen Signalement, und
in dieser Sache sollte Ehrenstraßer wieder einmal den Wert einer
gutgeschulten Gendarmerie erproben. Wiewohl ohne speziellen Auftrag,
lediglich durch den damaligen Vorführungsbefehl aufmerksam gemacht,
beobachtete der Wachtmeister den „Rosenwirt“ unauffällig und schritt in
dem Augenblick zur Kontrollierung, als der Wirt die Flucht ergreifen
wollte. Die heftige Gegenwehr veranlaßte den Wachtmeister, den rabiat
gewordenen Wirt vor den Richter zu bringen, der eben den
Verhaftungsbefehl niederschrieb. Unter dem Eindrucke seiner Verhaftung
und des entdeckten Fluchtversuches gab der Wirt das Leugnen auf,
anerkannte die Mütze als sein Eigentum und gestand die schwere
Körperverletzung zu.
Somit war diesmal ein Verbrecher mit Hilfe des Mikroskopes entdeckt
worden, und Ehrenstraßer hielt fürder den klugen, jungen Adjunkten hoch
in Achtung.
Das Frohgefühl einer befriedigenden Erledigung dieser Fälle wich am
nächsten Tage einer beispiellosen Überraschung, die den alten Richter
hüpfen machte. Unter dem Briefeinlauf für das k. k. Bezirksgericht
befand sich eine Geldanweisung auf 18 Gulden, aufgegeben von jener
Gemeindevorstehung, welche den Umlauf falschen Geldes gemeldet hatte.
Der findige Bauernbürgermeister hatte die Depesche des Gerichts
inhaltlich der Anforderung zur Einsendung der Falsifikate dahin
aufgefaßt, daß er die falschen Gulden- und Kronenstücke auf dem Postamt
seines Wohnortes mittels — Postanweisung einzahlte, und das gutgläubige
Postfräulein hatte die Falsifikate ruhig entgegengenommen und wieder
hinausgegeben. Ehrenstraßer vollführte einen Indianertanz in seiner
Kanzlei, dann aber ordnete er sogleich eine Kommission in dieser Sache
an und noch am Nachmittag reiste er selbst in Begleitung seines Aktuars
und des Wachtmeisters nach jener Gemeinde ab.