XV.

Die ersehnte Ruhe im Amt sollte dem Richter nach den Aufregungen der

letzten Tage nicht werden; der tägliche Posteinlauf sorgte dafür, daß

der Chef Arbeit genug bekam. Und was enthält der Einlauf für

Sonderbarkeiten. Aus langer Praxis kennt Ehrenstraßer die Protokolle von

Gemeindevorstehern und niederen Polizeiorganen, gelassen öffnet er Brief

um Brief.[10] Gelesen, wenigstens durchflogen muß werden, ehe die

Verteilung an Adjunkt und Kanzlist erfolgen kann.

Diesmal ist ein verlangtes Leumundszeugnis dabei, das auffällig kurz

gehalten, den Leumund eines Mannes wie folgt schildert. „Der Angefragte

besitzt _außer seiner Frau und drei Kindern nichts Bewegliches_ und

seine Eltern sind _hoffentlich_ schon gestorben.“

Mit einem müden Lächeln legt der Richter das Schreiben weg und durchflog

den nächsten Bericht über eine Pfändung mit folgendem Inhalt: „Post Nr.

13. Im hohen Auftrag löblichen k. k. Bezirksgerichtes wurden dem N. N.

gepfändet 4 schwarze Schafe, 2 davon sind aber weiß. Die Pfändung ging

soweit anstandslos vor sich, doch ist der Betroffene des Gehorsams nicht

besonders bedacht, weshalb die Exekution in gänzlicher Abwesenheit des

Schuldners vorgenommen wurde. Sonst ist der Betreffende noch nie zu

Gerichtshanden gekommen. Indem dieser Bericht unterthänigst übersändet

wird, sei gemeldet, daß die Vertilgung der Mayen-Kefer von Erfolg war.

Aus diesem Grunde bittet der gehorsamst Unterzeichnete um Bewilligung

der Hypothekeintragung nebst Sammlung für die Armen-Schulschwestern.“

Ein drittes Amtsschreiben trägt den Vermerk „Cito“ und unwillkürlich

widmet Ehrenstraßer diesem Stück größere Aufmerksamkeit. Klipp und klapp

besagt das Schreiben: „Der neuen Kronenwährung muß die gehorsamst

unterzeichnete Gemeindevorstehung große Bedenken entgegenstellen,

dieweilen der Senner auf der Kreuzalm verdächtig ist, falsches Geld zu

machen. Wir bitten daher, es möge eine Gerichtsdeputirung der Sache

nachgehen. Bis jetzt sind an zwanzig falsche Geldstücke eingefangen, die

der gehorsamst Unterzeichnete in Verwahr hat. Gleichzeitig wird geneigte

Auskunft erbeten, wie es infolge der Geldneuerung mit Maß und Gewicht

gehalten werden soll. Meines Wissens muß jetzund auch hölzernes Glas,

das der heilige Benedikt in unserer Kirche als Kelch in der Hand trägt,

frisch geaicht werden, allwo ich sonst keine Verantwortung übernehmen

könnte.“ —

Die Folge der Lektüre dieses Berichtes war eine Depesche mit dem

Auftrage, die angeblichen Falsifikate sofort an das Bezirksgericht

einzusenden.

Sodann wollte Ehrenstraßer nach dem Paket greifen, auf dessen Adresse

als Absender ein benachbartes Bezirksgericht genannt ist, da verlangte

im Vorzimmer ein Bauer erregt nach dem Herrn Bezirksrichter, und

Perathoner meldete, daß der Bauer Tobias Haid in dringlicher

Angelegenheit den Herrn Gerichtsvorstand zu sprechen wünsche.

„Soll eintreten!“

Angesichts der großen Aufregung dieses Mannes hieß Ehrenstraßer selben

sich setzen. Widerwillig gehorchte Haid, erhob sich aber schon beim

nächsten Satze wieder.

„Sitzen bleiben!“ gebot der Richter.

Schwerfällig ließ sich der erregte Bauer in den Sessel zurückfallen und

fuchtelte dabei mit den Armen wie verrückt in der Luft herum.

Das erprobte Mittel zur Beruhigung aufgeregter Leute verfängt bei diesem

Menschen nicht, sitzend schweigt der Bauer.

„So bleib' halt stehen und erzähle!“

Der weitschweifigen Darstellung entnahm Ehrenstraßer, daß der Bauer Haid

in verwichener Nacht auf der Straße zum Amtsstädtchen im finsteren Walde

von einem Unbekannten angefallen und mißhandelt worden sei, und daß sich

Haid nur durch schnelle Flucht habe retten können.

Der Richter notierte sich die Meldung, obgleich sie ihm unwahrscheinlich

deucht. Eine Personalbeschreibung vermochte Haid nicht zu geben, es sei

zu finster und der Schrecken zu groß gewesen.

Nachdem der Bauer entlassen war, öffnete Ehrenstraßer das Paket,

welches eine mehrbogige Thatschrift und in sorgfältiger Umwickelung eine

Mütze enthielt, wie solche in der Gegend häufig getragen werden.

Und die Zuschrift des benachbarten Amtsgerichts besagt, daß vor einiger

Zeit ein Mann in finsterer Nacht von einem Unbekannten angefallen und

schwer verletzt worden sei. Vom Thäter habe man nicht die geringste

Personbeschreibung, jedoch dürfte ihm die beiliegende, auf der Straße

vorgefundene Mütze gehören.

Unwillkürlich brachte Ehrenstraßer die eben erfolgte Anzeige des Haid

mit der Meldung des Nachbargerichtes in Verbindung und aufmerksam las er

das Schriftstück nochmals durch, wobei er das Postskriptum fand, in

welchem der Adjunkt anfragt, ob nicht eine mikroskopische Untersuchung

der Mütze durch den dortigen Gerichtsarzt angezeigt sein würde.

Eigentlich ärgerte den alten Richter diese Bemerkung eines jungen

Adjunkten; doch war Ehrenstraßer in langer Praxis zu sehr gewohnt, auf

die geringste Kleinigkeit zu achten, und aus diesem Grunde wollte er

auch über diese, etwas naseweise Meinung nicht achtlos hinweggehen. So

griff Ehrenstraßer denn zur Mütze und betrachtete sie aufmerksam. Zu

sehen ist gar nichts, eine Mütze wie jede andere, im Stirnleder etwas

durchgeschwitzt, also seit längerer Zeit im Gebrauch.

Würde vom Nachbargericht nicht eine schwere Körperverletzung gemeldet,

man könnte die Anzeigen als ziemlich wertlos betrachten. Im übrigen kann

es dem wenig beschäftigten Gerichtsarzt Dr. von Bauerntanz nicht

schaden, wenn er Arbeit bekommt. Ehrenstraßer schrieb daher einige

Zeilen, worin er um mikroskopische Untersuchung der beiliegenden Mütze

und um baldigen Bericht bat.

In vorsichtiger Verpackung mußte Perathoner die Mütze zum Gerichtsarzt

tragen.

Zwei Tage vergingen im ruhiger gewordenen Dienst. Als am Morgen des

dritten Tages Ehrenstraßer in gewohnter Weise amtierte, wurde ihm die

sorglich verpackte Mütze nebst Brief eingehändigt. Etwas spöttisch wog

der Richter den Brief in der Hand, als wollte er das Gewicht des

Resultats einer mikroskopischen Untersuchung prüfen. Das Lächeln erstarb

bei der Brieflektüre, Dr. von Bauerntanz lieferte ein geradezu

verblüffendes, wahrhaftiges Signalement, das Ehrenstraßer dem Arzt

nicht zugetraut hätte. Klar und bestimmt heißt es im Bericht. „Der

Besitzer der Mütze ist ein kräftiger, zur Korpulenz geneigter Mann in

mittleren Jahren, mit schwarzem und graumelierten, neuerdings kurz

verschnittenen Haaren und beginnender Glatze.“

Überrascht starrt Ehrenstraßer auf diesen kurzen und doch vielsagenden

Bericht. Dieses Signalement paßt auf das Schärfste auf den „Rosenwirt“

im Städtchen. Aber es ist undenkbar, daß dieser allgemein geachtete Mann

eine schwere Körperverletzung sich hätte zu schulden kommen lassen.

Eines solchen Verbrechens ist dieser Mann gar nicht fähig, eine

Verhaftung auf Grund dieses Signalements unmöglich, sie würde eine

unerhörte Blamage bringen.

Wie der Doktor nur dazu gelangt sein kann, ein solches Signalement zu

geben? Das grenzt an Hexerei oder Frivolität! Sollte Bauerntanz sich

einen Scherz mit dem Richter erlaubt haben? Dann wehe ihm; dienstlich

giebt es keine Späße; die Sache ist zu wichtig, es gilt ein Verbrechen

aufzudecken, den Thäter ausfindig zu machen, die Untersuchung kennt

keine Scherze.

Den Gedankengang Ehrenstraßers unterbrach der Besuch des

Gerichtsarztes. Dr. von Bauerntanz grüßte und ging sofort zum Zweck

seines Erscheinens über, indem er sagte. „Ich glaube, es wird Ihnen ein

Kommentar zum kurzen Signalement erwünscht sein und solche Erörterung

giebt man am besten mündlich!“

„Sie sehen mich thatsächlich überrascht, Herr Doktor! Ich bitte, nehmen

Sie Platz! Wie sind Sie nur auf den Gedanken gekommen, den „Rosenwirt“,

der allgemein als Ehrenmann bekannt ist, durch solches Signalement

gewissermaßen zu porträtieren?“

„Porträtiert habe ich niemanden! Wer der Thäter ischt, hat den

Gerichtsarzt gar nicht zu kümmern! Die von mir bethätigte Untersuchung

mittels Mikroskop entwickelte sich in folgender Weise: „In der Mütze am

Innenleder klebten zwei Haare, die unter dem Vergrößerungsglase eine

graue Farbe zeigten, in ihrer Marksubstanz aber noch zahlreiche

pechschwarze Pigmentzellen hatten. Daraus ergiebt sich, daß sie auf

einem Schwarzkopf saßen, der jedoch bereits die ersten grauen Haare hat.

Die Schnittfläche der vorgefundenen zwei Haare war scharf, der Mann hat

sich vor kurzer Zeit das Kopfhaar scheren lassen. Die Haarwurzeln waren

beträchtlich atrophiert, gestatten also die Schlußfolgerung, daß diese

Haare, die in ihrer Epithelialschicht mehrere von Schweiß herrührende

warzenförmige Hervorragungen zeigten, wahrscheinlich am Rande einer

beginnenden Glatze gewachsen waren.

Der Mann schwitzt stark am Kopfe, also ischt der Mann zur Korpulenz

geneigt, das ischt eine Regel, die fast immer zutrifft. Aus diesen

Resultaten ergab sich das eingeschickte Signalement, das, wie ich glaube

annehmen zu dürfen, zutreffend ischt!“

Ehrenstraßer schritt erregt im Zimmer auf und ab; heiseren Tones

erwiderte er: „Alle Achtung vor Ihrer Wissenschaft! Aber das Signalement

paßt haarscharf auf den „Rosenwirt“ und dem ischt eine Körperverletzung

nicht zuzutrauen!“

„Ja, was das Gericht auf Grund dieser mikroskopischen Untersuchung thut,

das hat den Arzt nichts zu kümmern! Das Signalement ischt richtig, dafür

stehe ich ein! Das Weitere ischt Sache des Untersuchungsrichters!“

Dr. von Bauerntanz mochte etwas mehr Anerkennung erwartet haben, doch

Ehrenstraßer schien geradezu traumverloren zu sein. So entfernte sich

der Gerichtsarzt, kühl grüßend, und der Richter blieb in tiefen Gedanken

in der Kanzlei zurück. Das Signalement bereitet ihm wirkliche Sorge in

betreff der einzuleitenden Maßnahmen. Nur keine Mißgriffe, keine

Übereilung! Aber eine Probe soll angestellt werden dahin, ob auch andere

Menschen aus dem ärztlichen Signalement den „Rosenwirt“, herausfinden.

Ehrenstraßer ließ sich den Gendarmenwachtmeister kommen, der zufällig zu

Hause war und daher sogleich erscheinen konnte. Ihm las der Richter das

Signalement vor und der Wachtmeister platzte in größter Überraschung

heraus. „Das ischt ja der ‚Rosenwirt‘! Was hat denn selles Mandl

angestellt?“

„Das kann ich noch nicht sagen! Bringen Sie mir den Mann, achten Sie

aber bei Übermittelung des Vorführungsbefehles auf dessen Benehmen und

etwaige Anzeichen von Schrecken &c. Finden Sie ihn nicht zu Hause, so

warten Sie auf ihn irgendwo. Es soll alles möglichst ohne Aufsehen

geschehen! Eine eigentliche Verhaftung soll es nicht sein! Haben Sie

mich verstanden?“

„Zu Befehl, Herr Bezirksrichter!“

Der Wachtmeister ging und schon nach einer Stunde brachte er den heillos

erregten „Rosenwirt“ in die Gerichtskanzlei.

Indes der Gendarm sich entfernte, übernahm der Aktuar den Dienst der

Niederschrift des Verhörs.

Ehrenstraßer richtete in mühsam erkämpfter Ruhe die Frage an den

aufgeregten Wirt: „Wo haben Sie die Nacht vor drei Tagen verbracht?“

Wie weggeblasen schien die Aufregung des Vorgeführten, und mit einer

geradezu verblüffenden Ruhe erwiderte der Wirt: „In seller Nacht war ich

daheim!“

Alle weiteren Fragen in Kreuz und Quer beantwortete der Wirt mit

unerschütterlicher Ruhe und nannte Zeugen für sein Alibi. Die Situation

verschob sich, diesmal ist der Richter aufgeregt, der Vorgeführte

gelassen. Ehrenstraßer fühlte das Unangenehme dieser Situation, welche

schlimm für einen Untersuchungsrichter ist. Sein Blick fiel auf den

eifrig kritzelnden Aktuar, mit welchem Ehrenstraßer schon vor Jahren

vereinbart hatte, bei Verhören etwaige Wahrnehmungen zur unmerklichen

Meldung dadurch zu bringen, daß der Aktuar seine Beobachtung oder eine

Vergeßlichkeit des Richters in der Fragestellung auf die Unterlage des

Protokollbogens niederschreibt.

Ehrenstraßer bemerkte dieses für dritte Personen ganz unverfängliche

Kritzeln, hielt mit dem Diktieren inne, trat zum Schreiber und las das

Gekritzel, während er scheinbar den Faden zum Weiterdiktieren suchte.

Das Gekritzel besagte. „Der Mann starrt auffällig auf den Tisch, ist die

Mütze ihm gehörig?“

Da die Mütze mit einem Bogen Papier verdeckt war, konnte sie der Wirt

doch nicht sehen. Sollte er sie aber doch gesehen haben, so würde sein

auffälliges Hinstarren allerdings sehr verdächtig sein.

Ehrenstraßer fand jetzt die Ruhe wieder und gelassen nahm er die Mütze

in die Hand, wobei er den Wirt scharf im Auge behielt. Dieser zwang sich

ersichtlich zum Ruhigbleiben, doch das Flackern im Auge vermochte er

nicht ganz zu unterdrücken.

„Kennen Sie diese Mütze?“

„Nein!“

„Ich meinte nur? Sie gehört wahrscheinlich dem Tobias Haid!“

„Das glaub' ich auch!“

„Kennt Ihr den Haid?“

„Nein!“

„Wie könnt Ihr dann glauben, daß die Mütze dem Haid gehört?“

Der Wirt schwieg und senkte die Augenlider.

„Ihr könnt gehen, Rosenwirt!“

Unwillkürlich stieß dieser einen Seufzer der Erleichterung aus, den

sowohl Ehrenstraßer wie der Aktuar hörten, und trollte mit auffallender

Hast hinaus.

Ein verzwickter Fall: Verdächtige Anzeichen sind vorhanden, doch scheint

eine Verhaftung doch verfrüht. Zum mindesten möchte Ehrenstraßer den

Fall mit Haid vorher geklärt wissen.

Und diese Klärung brachte der nächste Morgen mit einem Schreiben des

Nachbargerichts inhaltlich der Anzeige, daß vor jenem Gericht ein Bürger

von dort angegeben habe, in fraglicher Nacht im Walde auf der Bergstraße

gegen Mitternacht einem höchst verdächtigen Manne begegnet zu sein. In

der Voraussetzung, daß in jener entlegenen Berggegend um Mitternacht der

Unbekannte nichts anderes als räuberische Absichten haben konnte, sei

jener Bürger auf den Räuber losgesprungen, habe ihm mehrere Hiebe

verabreicht, worauf der Unbekannte die Flucht ergriffen habe.

„Wenn da nicht Haid und jener Bürger sich gegenseitig als Räuber

betrachtet und geprügelt haben, will ich mein Geschäft aufgeben!“ rief

Ehrenstraßer und lud beide Männer vor.

Das Ergebnis dieser Citation war wenige Tage später ein alle Teile

belustigendes: Beide Männer hatten sich bei der Begegnung im Bergwald um

Mitternacht vor einander gefürchtet, waren aus Angst aufeinander

losgesprungen, und jeder hieb los, um dann eiligst die Flucht zu

ergreifen. Von räuberischer Absicht konnte bei Haid wie beim Bürger

keine Rede sein. Soweit war dieser Fall zur allgemeinen Befriedigung

erledigt.

Blieb nur noch die Geschichte mit dem mikroskopischen Signalement, und

in dieser Sache sollte Ehrenstraßer wieder einmal den Wert einer

gutgeschulten Gendarmerie erproben. Wiewohl ohne speziellen Auftrag,

lediglich durch den damaligen Vorführungsbefehl aufmerksam gemacht,

beobachtete der Wachtmeister den „Rosenwirt“ unauffällig und schritt in

dem Augenblick zur Kontrollierung, als der Wirt die Flucht ergreifen

wollte. Die heftige Gegenwehr veranlaßte den Wachtmeister, den rabiat

gewordenen Wirt vor den Richter zu bringen, der eben den

Verhaftungsbefehl niederschrieb. Unter dem Eindrucke seiner Verhaftung

und des entdeckten Fluchtversuches gab der Wirt das Leugnen auf,

anerkannte die Mütze als sein Eigentum und gestand die schwere

Körperverletzung zu.

Somit war diesmal ein Verbrecher mit Hilfe des Mikroskopes entdeckt

worden, und Ehrenstraßer hielt fürder den klugen, jungen Adjunkten hoch

in Achtung.

Das Frohgefühl einer befriedigenden Erledigung dieser Fälle wich am

nächsten Tage einer beispiellosen Überraschung, die den alten Richter

hüpfen machte. Unter dem Briefeinlauf für das k. k. Bezirksgericht

befand sich eine Geldanweisung auf 18 Gulden, aufgegeben von jener

Gemeindevorstehung, welche den Umlauf falschen Geldes gemeldet hatte.

Der findige Bauernbürgermeister hatte die Depesche des Gerichts

inhaltlich der Anforderung zur Einsendung der Falsifikate dahin

aufgefaßt, daß er die falschen Gulden- und Kronenstücke auf dem Postamt

seines Wohnortes mittels — Postanweisung einzahlte, und das gutgläubige

Postfräulein hatte die Falsifikate ruhig entgegengenommen und wieder

hinausgegeben. Ehrenstraßer vollführte einen Indianertanz in seiner

Kanzlei, dann aber ordnete er sogleich eine Kommission in dieser Sache

an und noch am Nachmittag reiste er selbst in Begleitung seines Aktuars

und des Wachtmeisters nach jener Gemeinde ab.

Bergrichters Erdenwallen · 第 31 / 40 题