Ehrenstraßer wurde am Morgen durch dringende Arbeiten in der Kanzlei
festgehalten und dadurch gezwungen, den Ausflug zur Fabrik auf den
Nachmittag zu verschieben. Der hiervon verständigte Präsident führte
inzwischen die Gerichtsinspektion völlig durch, wobei er auch in die
Amtsstube des Kanzlisten geriet, und zwar in dem Augenblick, als dieser,
ein bärbeißiger, alter Schreiber, einen Bergbauer scharf rüffelte.
Natürlich beendete der Kanzlist augenblicklich die derbe Rede, doch der
Präsident hatte rasch die Situation erfaßt und beeilte sich, dem
Gerichtsschreiber auseinanderzusetzen, daß Höflichkeit auch bei Gericht
geübt werden müsse.
„Sehr wohl!“ erwiderte unter tiefer Verbeugung der Kanzlist.
„Jawohl! Ich muß dringendst ersuchen, alle zu Gericht kommenden
Parteien, auch widerhaarige Bergbauern, mit größter Höflichkeit zu
behandeln. Die Leute haben ein Recht darauf zufolge der überlegenen
Bildung, welche den Beamten Noblesse zur unabweisbaren Pflicht macht!“
„Wie Ew. Gnaden befehlen!“ echote der Kanzlist.
In diesem Augenblick prasselte der Amtsdiener in die Stube mit der
Meldung, daß schon wieder so ein Bergrammel draußen sei, und mit dem
Herrn Kanzlisten reden wolle.
Ob der Unterbrechung seiner Rede ergrimmt, rief der Präsident.
„Donnerwetter, das Luder soll warten, bis ich ausgesprochen habe!“
Das Grinsen auf den Gesichtern des Kanzlisten und Amtsdieners verschwand
schnell, als der Präsident sie zu fixieren begann und erneut sich über
das Gebot der Höflichkeit ausließ, auch im Falle, daß sich das Bergvolk
der Übernamen gegenüber Gerichtspersonen bedienen sollte.
Der Kanzlist wie der Amtsdiener standen, wie die Salzsäulen so starr
und blickten in höchstem Erstaunen auf den Oberbeamten.
„Haben Sie mich verstanden?“ fragte er weiter.