„Paß auf! Es handelt sich nicht darum, ob die Mappe schön ischt, sondern
darum, ob deine Grundstücke richtig eingezeichnet sind!“
„Meine Grundstück' sind daham, die lass' ich mir nit wegschleppen!“
„Kannst du lesen und schreiben?“
„Nu (nein)!“
„Also weißt du auch nicht, daß jeder Bauer, welcher nicht lesen und
nicht schreiben kann, verpflichtet wurde, einen mit solchen Kenntnissen
ausgerüsteten Vertrauensmann zu Gericht mitzubringen?“
„Der Vorsteher hat dergleichen daher geredet und mein Nachbar ischt
woltern mitgegangen. Er steht unten am Haus und 'traut sich nit einer
(herein)!“
„Hol' ihn herauf!“
Nach wenigen Minuten stand auch dieser Nachbar in der Gerichtsstube,
scheu und ängstlich.
Wieder zeigte Ehrenstraßer die Grundbuchmappe, welche der Nachbar
sofort als „sehr schön“ bezeichnete und bewunderte.
Die Vermutung, abermals einen Analphabeten vor sich zu haben, erwies
sich als richtig, und so blieb dem Richter nichts anderes übrig, als
einen neuen Termin anzuberaumen, und dem Bauern einen Ladezettel für den
Vorsteher mitzugeben, auf daß doch der Bauernbürgermeister als
Vertrauensmann mithelfe bei Fixierung der Grundbesitzverhältnisse im
Grundbuch.
Die Bauern wurden entlassen, gingen aber nicht.
„Was wollt ihr denn noch?“
Maroner trat vor und sprach. „Ich thät' schön bitten! Wie ischt's mit
der — _Zeugengebühr_?“
„Hinaus!“ donnerte der Richter.
Erschreckt ergriffen die Bauern nun die Flucht.