Bezirksrichter Ehrenstraßer hielt in seiner Kanzlei den der Zeugin
abgenommenen Vorladungszettel in der Hand, warf einen Blick in den offen
ausgelegten Akt, bedeutete dem Aktuar, das Protokoll zu führen, und
fragte. „Sie sind also die vorgeladene Zeugin Walburga Deng, Witib des
vulgo Lusner?“
Die Zeugin nickte.
„Sie haben laut und vernehmlich zu antworten!“
„Ja, gnä' Herr!“
„Es genügt ja oder nein, alles übrige ischt überflüssig!“
„Ja!“
„Was können Sie zum Falle Kirchhammer vorbringen?“
„Ich möcht' decht sagen, es ischt schon so, wie es die Aignerin
behauptet. Der Kirchhammer Bauer ischt wohl nicht recht richtig im
Schädel, aber stark in der Lieb' zu der Aignerin war er decht.“
„Der Bauer bestreitet das!“
„Soll er nur, sell ischt recht kammod, wo er zahlen soll für sein Kind!
Wird eahm nicht viel nutzen, dem Saggra!“
„Was haben Sie wahrgenommen über den Verkehr des Bauers mit der
Söldnerin Aigner?“
„Wird nicht langen, ischt er dreimal im Tag zu ihr kommen charmieren,
der Loder!“
„Haben Sie derlei Besuchgänge selber beobachtet?“
„Freilich und wie!“
„Sie wohnen also in nächster Nähe und haben den Bauer öfters kommen und
gehen sehen?“
„Ja, gewiß auch noch!“
„Wie weit ischt Ihr Wohnort vom Kirchhammerhof entfernt?“
„Ja, so genau kann ich sell nicht sagen. Aber gesehen hab' ich woltern
alleweil viel!“
„Was zum Beispiel?“
„Grad aufs bussen war er aus, der Saggra!“
„Haben Sie das in der Wohnung der Aignerin oder von der Entfernung aus
beobachtet?“
„Wie Sie wollen, Herr Stadt- und Landrichter!“
„Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß Sie als Zeugin nichts als die
reine Wahrheit zu sagen haben. Ich mache Sie auf die Heiligkeit des
Eides und die Bestrafung des Meineides aufmerksam. Alles, was Sie jetzt
hier aussagen, haben Sie zum Schlusse zu beschwören!“
„Ein Jurament, ganz recht! Den schwersten Eid kann ich schwören, wann
Sie nur wollen!“
„Wie lange ischt es her, daß Sie Ihre Beobachtung und Wahrnehmung
gemacht haben wollen?“
„Wird etwa in der Zeit gewesen sein, wie der Loder verliebt war. Später
hat die Lieb' woltern nachlassen.“
„Die Aignerin ischt nebst ihrer Mutter wegen Betrug,
Kindsunterschiebung, angeklagt. Wann haben Sie mit der noch auf freiem
Fuß befindlichen Angeklagten das letzte Mal verkehrt?“
„Herr, sell weiß ich nimmer!“
„Ischt es so lange schon her?“
„Ah, beleib!“
„Also gestern?“
„Etliche drei Tag' kann's schon gewesen sein.“
„Was hat die Aignerin zu Ihnen gesagt?“
„Unschuldig will sie sein und ich glaub's! Ich hab' ja mit eigenen Augen
gesehen, wie der Bauer sie drangsaliert hat mit seiner Lieb'!“
„Also mit eigenen Augen haben Sie das gesehen? Sie scheinen gute Augen
zu haben und recht weit zu sehen. Ihr Witibgütl ischt von der
Sölderhütte der Aignerin eine gute Viertelstunde entfernt. So weit ischt
ein Verkehr in der angedeuteten Art kaum mit freiem Auge zu beobachten.
Haben Sie in der Aignerhütte selbst gelegentlich eines Besuches den
Bauer angetroffen?“
„Nein, nie!“
„Wie weit ischt Ihre Wohnung von der Aignerhütte entfernt?“
„Wird decht bei grobem Wetter 1½ Stund' sein!“
Ein scharfer, durchdringender Blick musterte die Zeugin. Der Richter hat
bereits Verdacht geschöpft, doch will er gründlich und gewissenhaft
vorgehen. Gelassen fragt er weiter: „Wie lange sind Sie schon Witwe?“
„Ich? Ja mein', sell kann ich nimmer raiten!“
„Wie hat Ihr Mann mit seinem Hausnamen geheißen?“
„Wie ich selm!“
„Hm! Wo wohnen Sie gewöhnlich?“
„In —“ Die Zeugin schwieg plötzlich.
„Das genügt!“ Nun wandte sich der Richter zum Protokollführer und fragte
ihn, wie weit er mit dem Nachschreiben gekommen sei.
„Nur noch wenige Minuten, Herr Bezirksrichter!“ antwortete der Gefragte.
„Schön! Sie, Zeugin! Gelt, schlechte Zeiten haben wir halt allweil?“
„Freilich, Herr! Heutzutag' muß man um jeden Kreuzer froh sein und für
jede Gelegenheit, wo's was zu verdienen giebt!“
„Freilich, freilich! Na, fünf Gulden war die Sach' schon wert?“
Die Zeugin horchte auf und sprach hastig: „So, meint Ihr? Ischt mir
schon recht, wenn ich noch amol einen Fünfer krieg'!“
Der Schreiber überreichte das Protokoll, das Ehrenstraßer schnell
ablas, und zwar absichtlich und ausnahmsweise schnell, denn es gilt in
der nächsten Minute den Beweis für seinen Verdacht zu fassen. Sonst wird
freilich dem Verhörten oder zu vernehmenden Zeugen das Protokoll langsam
und laut vorgelesen.
Ehrenstraßer legte das Protokoll auf die Seite des Tisches, wo die
Zeugin stand, gab ihr die mit Tinte gefüllte Feder und sagte. „So,
Weibets! Jetzt schreibst da unten deinen Namen hin, groß und recht
deutlich!“
Der Richter, wie der ahnungsvolle Protokollführer achteten genau auf
diese Unterschrift.