„Heraldische Rangkronen“ sind /alle/ über Wappen oder Monogramme
gesetzte /Kronen/, welche den Rang (Stand) ihrer Eigenthümer
anzeigen. Vor der zweiten Hälfte des 15. Jahrh. kommen in Deutschland
keine „heraldischen“ Rangkronen[441] vor. Eine seltene Ausnahme bildet
ein Siegel der Herzogin Elisabeth von Lothringen vom J. 1437.
Auf den Siegeln der deutschen Kaiser und Könige und ihrer Gemahlinnen
erscheinen „heraldische Rangkronen“ zuerst i. J. 1460 bei der
Kaiserin Eleonore, der Gemahlin K. Friedrichs III. (IV.), einer
geborenen Prinzessin von Portugal,[442] und bei Kaiser Maximilian
(1486-1519).[443]. Auch bei Grünenberg v. J. 1482 finden wir bereits
Bl. XLV eine Rangkrone auf dem Wappen der Herzoge von Oesterreich.
Martin Schrot von Augsburg ist wol mit einer der ersten gewesen,
welcher in seinem zu München im Jahr 1576 gedruckten Wappenbuche bei
den Wappen der Könige, Herzoge und Kurfürsten, der Pfalz-, Mark-,
Land- und Burggrafen statt der Helme Rangkronen auf ihre Wappenschilde
gesetzt hat, obgleich er das Wappen Kaiser Rudolfs II. am Anfange nur
mit den drei gekrönten Wappenhelmen von Oesterreich, Castilien und
Sicilien, ohne die /Kaiserkrone/, abgebildet hat. Allerdings sind
seine Königskronen willkürlich und für alle übrigen der gleiche alte
Herzogshut gezeichnet.
Die verschiedenen heutzutage gebräuchlichen Rangkronen[444] sind
aber erst in der späteren Zeit aus der ausländischen Heraldik in
die deutsche übergegangen; z. B. die Grafenkronen mit 9 Perlen, die
Freiherrenkronen mit 7 Perlen und die einfachen Adelskronen mit 5
Perlen, deren sich aber auch manche freiherrliche Häuser noch bedienen.
Daß auch Nichtadelige sich diese Krone zulegen, ist zwar heraldisch
ganz ungerechtfertigt, allein in jetziger Zeit nicht mehr ungewöhnlich;
denn „wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter,“ wie bei so manchen
heraldischen Fragen.
Erst im 18. Jahrh. fiengen einzelne regierende Grafenhäuser an,
statt der Wappenhelme oder der früheren einfachen Laubkrone auf ihre
Wappenschilde die Krone mit 9 Perlen zu setzen.
Bei Trier finden wir bereits 1714 solche Kronen bei den Grafen von
Bergen,[445] von Wartenberg und von Bronchorst.
Eine Rangkrone über dem Wappenschilde schließt den Wappenhelm aus,
und die Anbringung der Wappenhelme über derselben, ist, so häufig sie
auch jetzt vorkommt, stets unheraldisch. Will man beide anbringen, so
müssen die Helme auf dem Schilde stehen und die betreffende Krone über
demselben, wozu aber doch wol ein Mantel oder Wappenzelt gehört, wie
bei fürstlichen Wappen.
Nach meiner Ansicht ist somit die /Krone/ auf dem Gäb’schen Siegel
v. 1480 die gewöhnliche heraldische Helmkrone, das in späterer Zeit
allgemein angenommene heraldische Zeichen adeligen Standes.
Gegen Ende des 15. Jahrh. nahte sich das Ritterthum seinem Verfalle,
und mit der zunehmenden eiteln Prunksucht nahmen auch die heraldischen
Kronen rasch überhand. Nicht ohne Grund nennt man Kaiser Maximilian
II. den „letzten Ritter“; denn mit ihm gieng das mittelalterliche
Ritterthum zu Grabe und mit diesem auch die „/echte, edle
Heraldskunst/.“
/Kupferzell./ F.-K.