Hochgeborner herre herrn vͦlrich Graue zuͦ wirtemberg etc. Als ir
den fürsichtigen vnd wysen Burgermaister vnd râte der Stat Esselingen
vnd den iren ain vintschafft gesait hant vnd nu wir diß nachbenempten
Maister hainrich Stainhöwell doctor in der Ertznyg[12] Niclãs von
wyle Statschriber vnd felix hegnower substitut Mit vnsern wësen vnd
diensten by den selben von Esselingen vnsern lieben herrn vff dißmâl
begriffen sind Wöllent wissen ob wir in sölicher vechde[13] gegen úch
vnd den úwern úwern helffern vnd hëlffers hëlffern ietze fürnëmen vnd
tëten vͦch vnd den selben zuͦ schaden komende daz wir hier mit
gegen úch vnd inen vnser Er bewart haben wöllen. Mit vrkúnd diß briefs
mit vnsern Bitschitten[14] zuͦ ende der geschrifft hierin gedruckt
besigelt vnd geben vff mitwochen nach egiden (_3_. _Sept_). Anno 1449.
Originalbrief auf Papier im k. Haus- und Staatsarchiv zu Stuttgart. Mit
3 aufgedrückten Siegeln aus grünem Wachs.
* * * * *
Herr Archivrath Dr. Stälin in Stuttgart hat auf mein Ersuchen die Güte
gehabt, Nachforschungen nach Schriftstücken, welche Niclas v. Wyle
betreffen, anstellen und mir die gefundenen, nun hier abgedruckten
zwei Stücke in Abschrift zugehen zu lassen. Es sei gestattet, ihm
hiefür, wie für seine sonstige liebenswürdige Auskunftsertheilung,
nochmals öffentlich ergebenen Dank auszusprechen.
Das erste der beiden Schriftstücke hat schon an sich Werth, insofern es
genauen Aufschluss gibt über die amtlichen und sonstigen Verhältnisse
eines fürstl. Kanzleibeamten im 15. Jahrh.; es gewinnt aber noch mehr
Werth dadurch, daß es sich auf Niclas von Wyle[15] bezieht. Aus diesem
Dokument erhellt unzweifelhaft, daß Niclas nicht erst 1470, wie man
bisher annahm, sondern schon 1469 in württemberg. Dienste getreten
ist; desgleichen, daß er nicht blos von dem Grafen Ulrich, sondern
auch von dessen ältestem, übrigens ziemlich wildem Sohne Eberhard[16]
in der gemeinschaftlichen Stuttgarter Kanzlei Anstellung erhielt. Ein
dritter Punkt empfängt leider nicht die erwünschte Aufklärung, die
eigentliche Stellung nämlich, welche Niclas in der württembergischen
Kanzlei einnahm. Allerwärts herrscht die Ansicht, Niclas sei von
1470 (resp. 1469) bis um das Jahr 1478 oder 1479 Kanzler des
Grafen Ulrich gewesen. Und für diese Annahme spricht auch die obige
Bestallungs-Urkunde, insoweit nach derselben einmal dem Niclas im Jahre
1469 das gräfliche Siegel anbefohlen wurde und dabei als die Personen
oder Behörden, ohne deren Zustimmung oder Veranlassung er das Siegel
nicht gebrauchen sollte, neben dem Grafen selbst nur der Landhofmeister
und der Rath (?) angeführt werden, aber nicht der Kanzler, und insofern
anderseits als Honorar für Niclas u. A. ein ganzes Drittel der
sämmtlichen Kanzlei-Einnahmen und ein Drittel der Einnahmen von dem
„Commissariat ehelicher Sachen“ bestimmt werden. Allein trotz alledem
dürfte wol die landläufige Meinung etwas zu modificieren sein.
Fällt es schon auf, daß in der Bestallung eine Ernennung Niclasens
zum „Kanzler“ nicht mit kurzen, klaren Worten ausgesprochen wird,
sondern nur seine Aufnahme in die Kanzlei, so erhält dieser verdächtige
Umstand erhöhte Bedeutung durch einen andern. In dem jüngsten der
württembergischen sogenannten Dienerbücher, welches E. v. Georgii
neuerdings veröffentlicht hat[17], findet sich, wie mir Hr. Dr.
Stälin auf meine Anfrage nach archivalischen Aufzeichnungen über die
Amts-Vorgänger und Nachfolger Niclasens freundlichst mitgetheilt hat,
folgendes Verzeichniß der württembergischen (Stuttgarter) Kanzler:
„1640-77 Johann Fünffer, Cantzler.... Ihne nennt Herr Ulricus bene
amatus de Württemberg 14. Oct. 1475 seinen Secretarium, war doch
Cantzler, war also Secretariat so viel als Geheimer Rath. 1476
Nicolaus von Wyle, Ulrici des Vielgeliebten Cantzler. Wappen: oben
ein beschloßner Helm, 2 Büffelshörner und auch ein Stern[18]. 1477
Augustin von Hauerstein. Unseres lieben Sohnes -- schribe Ulricus
comes de W. -- Cantzler. 1478 M. Bernhard Schöferlin, Dr. und Cantzler
ist von Mechthild Palatina [d. i. von der andern (Uracher) Linie des
württemb. Hauses] uff 5 Jahr auch zum Cantzler angenommen worden. Ihme
schrib 1479 Eberhardus barbatus: dem Ehrsamen wolgelerten unsern 1.
getr. Meister Bernhard Schüferlin doctor und Cantzler.“ [Es folgen die
Kanzler der 80er Jahre.]
Bietet nun auch das Dienerbuch leider bei seinen Zahlen öfter nicht
das Jahr der Ernennung der Kanzler, sondern nur das Jahr, in welchem
der Verfasser der betr. Eintragung dem Namen des betr. Kanzlers zum
ersten Male begegnet ist, so wird sich doch nicht leugnen lassen, daß
im Jahre 1469, dem Jahre der Bestallung Niclasens, Johann Fünfer der
gräflich Stuttgarter Beamte war, welcher den Titel Kanzler schlechthin
und zunächst führte. Auch Niclas selbst bezeugt dessen Kanzlerthum,
wenn er im Jahre 1462 als Esselinger Stadtschreiber die fünfte seiner
„Translationen“ „dem fürnemen wysen vnd milten mane herrn johansen
fünfer des hochgebornen... herrn graue vlrichs zu wirtemberg etc.
cantzler“ widmet[19]. Das Räthsel, vor dem wir nunmehr stehen, löst
sich leicht und hoffentlich richtig durch genauere Beachtung des
Titels, den sich Niclas selbst in seinen Translationen beilegt. In der
an den gräfl. Landhofmeister Georg von Absperg gerichteten Vorrede zu
diesem Werke nennt er sich nämlich „Niclas von wyle des hochgebornen
herrn herrn Ulrichs grauen... /minster/ cantzler.“ Da nun diese
Vorrede am 5. April 1478 zu Stuttgart geschrieben ist, vom Jahre
1460-77 aber Joh. Fünfer, 1478 ff. Bernh. Schöferlin als Ulrichs
Kanzler in dem Dienerbuch aufgeführt sind, so folgt, daß Ulrich zwei
Kanzler hatte, einen obersten und einen minsten (mindesten), und
/letzterer/ war eben seit 1469 Niclas v. Wyle.
Allerdings habe ich über dieses doppelte Kanzlerthum weder in
Sattlers, noch in Friedr. v. Stälins württembergischer Geschichte
etwas Näheres finden können; auch Hr. Archivar Stälin hat mir nichts
davon mitzutheilen vermocht, „da das Dienerbuch keine Anhaltspunkte
gibt und gerade über die in Frage kommende Zeit, was Beamtungen
betrifft, die Akten des Staatsarchivs noch sehr dürftig sind.“ Doch
darf man gewiß mit vollem Recht vom Jahre 1488 einen Rückschluß thun
auf die vorausgegangenen zwei Decennien. Im Jahre 1488 aber erscheint
in einem Aktenstücke zur Geschichte des Frauenklosters Kirchheim ein
„doctor ludwig ferg, brobst zu stutgart“ als „oberster Kanzler“ v.
Graf Eberhard d. Aelteren[20]. Nicht in Widerspruch zu unserm Ergebniß
steht es, wenn das Dienerbuch im Jahre 1476 Niclas v. Wyle schlechthin
als Kanzler Ulrichs verzeichnet. Niclas war wirklich Kanzler, nur eben
„minster Kanzler“, mag sich aber in den Schriftstücken vom Jahre 1476,
in welchen der Verfasser des Dienerbuches seinen Namen zum ersten Male
geschrieben fand, einfach Kanzler genannt oder die vices des obersten
Kanzlers verwaltet haben. So bliebe als Schwierigkeit nur noch der
Umstand, daß Niclas nach dem Bestallungsdekret als gemeinschaftlicher
Kanzler Ulrichs und seines Sohnes Eberhard d. J. angenommen worden
war, im Jahre 1477 aber letzterer nach dem Dienerbuche einen eigenen
Kanzler besaß. Allein, da nach Fr. v. Stälin (a. a. O. III, 596) gerade
im J. 1477 der in der üblen Aufführung und den Uebergriffen Eberhards
d. J. begründete Unfriede zwischen Vater und Sohn so gewachsen war,
daß sich Ulrich in diesem Jahre mit einer Beschwerde über seinen Sohn,
den er bereits an der Regierung hatte theilnehmen lassen, an den
Grafen Eberhard d. Ä. (barbatus, von der Uracher Linie) wandte[21], so
dürfte sich auch diese Schwierigkeit heben: im Jahre 1477 hatte eben
jeder der beiden Stuttgarter Grafen seine eigene Kanzlei, Eberhard
wahrscheinlich zur Dokumentierung seiner Unabhängigkeit vom väterlichen
Regiment. Wenn dann ferner am 9. Nov. 1478 Vater und Sohn sich wieder
einten und eine neue, von Eberhard d. Ä. zu Stande gebrachte Hofordnung
und einen neuen, von dem Prinzipe der Beschränkung in Ausgaben und
Beamten beherrschten Verwaltungsplan aufstellten, in diesem Jahre
aber Schöferlin als Kanzler im Dienerbuche verzeichnet wird, Niclas
dagegen (nach dem 5. April 1478, dem Datum der Translationen) aus der
Geschichte verschwindet, so hätten wir in dieses Jahr entweder seinen,
durch die Verwaltungsänderung bedingten Abschied, oder seinen Tod zu
verlegen. Für Letzteres möchte ich mich um deswillen entscheiden, weil
Niclas, der bei seiner Bestallung für seine Lebenszeit als Kanzler
angenommen worden war, im Jahre 1478 nicht einmal bei seiner großen
Gönnerin, der Pfalzgräfin, resp. Herzogin Mechthild[22] als Kanzler
erscheint, sondern Schöferlin mit installiert wird. Bestimmteres
über das Jahr des Todes Niclasens, für welches man gewöhnlich das
Jahr 1479 ansieht, kann zur Zeit nicht angegeben werden; es hat sich
bedauerlicherweise ebensowenig im Stuttgarter Staatsarchive auffinden
lassen, wie Berichte oder Notizen, welche über die Amtsthätigkeit von
Niclas als minstem Kanzler Ulrichs einiges Licht verbreiten könnten;
nur ein dem früheren Leben des Mannes angehöriger Originalbrief, der
oben unter II. abgedruckt steht.
Auch dieser beansprucht unser Interesse, indem er zweierlei, was man
bisher nur vermuthete[23], zur Gewißheit erhebt: a) daß Niclas v. Wyle
schon 1449 als Stadtschreiber zu Eßlingen angestellt war, und b) daß er
hier in engerer Beziehung stand zu Heinr. Steinhöwel.[24]
Vielleicht regt Vorstehendes diesen oder jenen Freund unserer
Nationalliteratur zu erneuten Nachforschungen über die beiden
verdienstvollen Männer an, von denen, mit Lessing zu reden, unsere
gedruckte Literatur anfängt. Es ist ja noch mancher dunkle Punkt in
ihrem Leben und Wirken.
Das gilt z. B. von dem Nürnberger Aufenthalte Niclasens (um 1444-48).
Hr. Dr. Frommann, der im germ. Museum und im kgl. Kreisarchive
zu Nürnberg Nachforschungen veranstaltet hat, konnte über diesen
Aufenthalt leider nichts erkunden.
/Plauen./ /Joh. Müller./