II.

Hochgeborner herre herrn vͦlrich Graue zuͦ wirtemberg etc. Als ir

den fürsichtigen vnd wysen Burgermaister vnd râte der Stat Esselingen

vnd den iren ain vintschafft gesait hant vnd nu wir diß nachbenempten

Maister hainrich Stainhöwell doctor in der Ertznyg[12] Niclãs von

wyle Statschriber vnd felix hegnower substitut Mit vnsern wësen vnd

diensten by den selben von Esselingen vnsern lieben herrn vff dißmâl

begriffen sind Wöllent wissen ob wir in sölicher vechde[13] gegen úch

vnd den úwern úwern helffern vnd hëlffers hëlffern ietze fürnëmen vnd

tëten vͦch vnd den selben zuͦ schaden komende daz wir hier mit

gegen úch vnd inen vnser Er bewart haben wöllen. Mit vrkúnd diß briefs

mit vnsern Bitschitten[14] zuͦ ende der geschrifft hierin gedruckt

besigelt vnd geben vff mitwochen nach egiden (_3_. _Sept_). Anno 1449.

Originalbrief auf Papier im k. Haus- und Staatsarchiv zu Stuttgart. Mit

3 aufgedrückten Siegeln aus grünem Wachs.

* * * * *

Herr Archivrath Dr. Stälin in Stuttgart hat auf mein Ersuchen die Güte

gehabt, Nachforschungen nach Schriftstücken, welche Niclas v. Wyle

betreffen, anstellen und mir die gefundenen, nun hier abgedruckten

zwei Stücke in Abschrift zugehen zu lassen. Es sei gestattet, ihm

hiefür, wie für seine sonstige liebenswürdige Auskunftsertheilung,

nochmals öffentlich ergebenen Dank auszusprechen.

Das erste der beiden Schriftstücke hat schon an sich Werth, insofern es

genauen Aufschluss gibt über die amtlichen und sonstigen Verhältnisse

eines fürstl. Kanzleibeamten im 15. Jahrh.; es gewinnt aber noch mehr

Werth dadurch, daß es sich auf Niclas von Wyle[15] bezieht. Aus diesem

Dokument erhellt unzweifelhaft, daß Niclas nicht erst 1470, wie man

bisher annahm, sondern schon 1469 in württemberg. Dienste getreten

ist; desgleichen, daß er nicht blos von dem Grafen Ulrich, sondern

auch von dessen ältestem, übrigens ziemlich wildem Sohne Eberhard[16]

in der gemeinschaftlichen Stuttgarter Kanzlei Anstellung erhielt. Ein

dritter Punkt empfängt leider nicht die erwünschte Aufklärung, die

eigentliche Stellung nämlich, welche Niclas in der württembergischen

Kanzlei einnahm. Allerwärts herrscht die Ansicht, Niclas sei von

1470 (resp. 1469) bis um das Jahr 1478 oder 1479 Kanzler des

Grafen Ulrich gewesen. Und für diese Annahme spricht auch die obige

Bestallungs-Urkunde, insoweit nach derselben einmal dem Niclas im Jahre

1469 das gräfliche Siegel anbefohlen wurde und dabei als die Personen

oder Behörden, ohne deren Zustimmung oder Veranlassung er das Siegel

nicht gebrauchen sollte, neben dem Grafen selbst nur der Landhofmeister

und der Rath (?) angeführt werden, aber nicht der Kanzler, und insofern

anderseits als Honorar für Niclas u. A. ein ganzes Drittel der

sämmtlichen Kanzlei-Einnahmen und ein Drittel der Einnahmen von dem

„Commissariat ehelicher Sachen“ bestimmt werden. Allein trotz alledem

dürfte wol die landläufige Meinung etwas zu modificieren sein.

Fällt es schon auf, daß in der Bestallung eine Ernennung Niclasens

zum „Kanzler“ nicht mit kurzen, klaren Worten ausgesprochen wird,

sondern nur seine Aufnahme in die Kanzlei, so erhält dieser verdächtige

Umstand erhöhte Bedeutung durch einen andern. In dem jüngsten der

württembergischen sogenannten Dienerbücher, welches E. v. Georgii

neuerdings veröffentlicht hat[17], findet sich, wie mir Hr. Dr.

Stälin auf meine Anfrage nach archivalischen Aufzeichnungen über die

Amts-Vorgänger und Nachfolger Niclasens freundlichst mitgetheilt hat,

folgendes Verzeichniß der württembergischen (Stuttgarter) Kanzler:

„1640-77 Johann Fünffer, Cantzler.... Ihne nennt Herr Ulricus bene

amatus de Württemberg 14. Oct. 1475 seinen Secretarium, war doch

Cantzler, war also Secretariat so viel als Geheimer Rath. 1476

Nicolaus von Wyle, Ulrici des Vielgeliebten Cantzler. Wappen: oben

ein beschloßner Helm, 2 Büffelshörner und auch ein Stern[18]. 1477

Augustin von Hauerstein. Unseres lieben Sohnes -- schribe Ulricus

comes de W. -- Cantzler. 1478 M. Bernhard Schöferlin, Dr. und Cantzler

ist von Mechthild Palatina [d. i. von der andern (Uracher) Linie des

württemb. Hauses] uff 5 Jahr auch zum Cantzler angenommen worden. Ihme

schrib 1479 Eberhardus barbatus: dem Ehrsamen wolgelerten unsern 1.

getr. Meister Bernhard Schüferlin doctor und Cantzler.“ [Es folgen die

Kanzler der 80er Jahre.]

Bietet nun auch das Dienerbuch leider bei seinen Zahlen öfter nicht

das Jahr der Ernennung der Kanzler, sondern nur das Jahr, in welchem

der Verfasser der betr. Eintragung dem Namen des betr. Kanzlers zum

ersten Male begegnet ist, so wird sich doch nicht leugnen lassen, daß

im Jahre 1469, dem Jahre der Bestallung Niclasens, Johann Fünfer der

gräflich Stuttgarter Beamte war, welcher den Titel Kanzler schlechthin

und zunächst führte. Auch Niclas selbst bezeugt dessen Kanzlerthum,

wenn er im Jahre 1462 als Esselinger Stadtschreiber die fünfte seiner

„Translationen“ „dem fürnemen wysen vnd milten mane herrn johansen

fünfer des hochgebornen... herrn graue vlrichs zu wirtemberg etc.

cantzler“ widmet[19]. Das Räthsel, vor dem wir nunmehr stehen, löst

sich leicht und hoffentlich richtig durch genauere Beachtung des

Titels, den sich Niclas selbst in seinen Translationen beilegt. In der

an den gräfl. Landhofmeister Georg von Absperg gerichteten Vorrede zu

diesem Werke nennt er sich nämlich „Niclas von wyle des hochgebornen

herrn herrn Ulrichs grauen... /minster/ cantzler.“ Da nun diese

Vorrede am 5. April 1478 zu Stuttgart geschrieben ist, vom Jahre

1460-77 aber Joh. Fünfer, 1478 ff. Bernh. Schöferlin als Ulrichs

Kanzler in dem Dienerbuch aufgeführt sind, so folgt, daß Ulrich zwei

Kanzler hatte, einen obersten und einen minsten (mindesten), und

/letzterer/ war eben seit 1469 Niclas v. Wyle.

Allerdings habe ich über dieses doppelte Kanzlerthum weder in

Sattlers, noch in Friedr. v. Stälins württembergischer Geschichte

etwas Näheres finden können; auch Hr. Archivar Stälin hat mir nichts

davon mitzutheilen vermocht, „da das Dienerbuch keine Anhaltspunkte

gibt und gerade über die in Frage kommende Zeit, was Beamtungen

betrifft, die Akten des Staatsarchivs noch sehr dürftig sind.“ Doch

darf man gewiß mit vollem Recht vom Jahre 1488 einen Rückschluß thun

auf die vorausgegangenen zwei Decennien. Im Jahre 1488 aber erscheint

in einem Aktenstücke zur Geschichte des Frauenklosters Kirchheim ein

„doctor ludwig ferg, brobst zu stutgart“ als „oberster Kanzler“ v.

Graf Eberhard d. Aelteren[20]. Nicht in Widerspruch zu unserm Ergebniß

steht es, wenn das Dienerbuch im Jahre 1476 Niclas v. Wyle schlechthin

als Kanzler Ulrichs verzeichnet. Niclas war wirklich Kanzler, nur eben

„minster Kanzler“, mag sich aber in den Schriftstücken vom Jahre 1476,

in welchen der Verfasser des Dienerbuches seinen Namen zum ersten Male

geschrieben fand, einfach Kanzler genannt oder die vices des obersten

Kanzlers verwaltet haben. So bliebe als Schwierigkeit nur noch der

Umstand, daß Niclas nach dem Bestallungsdekret als gemeinschaftlicher

Kanzler Ulrichs und seines Sohnes Eberhard d. J. angenommen worden

war, im Jahre 1477 aber letzterer nach dem Dienerbuche einen eigenen

Kanzler besaß. Allein, da nach Fr. v. Stälin (a. a. O. III, 596) gerade

im J. 1477 der in der üblen Aufführung und den Uebergriffen Eberhards

d. J. begründete Unfriede zwischen Vater und Sohn so gewachsen war,

daß sich Ulrich in diesem Jahre mit einer Beschwerde über seinen Sohn,

den er bereits an der Regierung hatte theilnehmen lassen, an den

Grafen Eberhard d. Ä. (barbatus, von der Uracher Linie) wandte[21], so

dürfte sich auch diese Schwierigkeit heben: im Jahre 1477 hatte eben

jeder der beiden Stuttgarter Grafen seine eigene Kanzlei, Eberhard

wahrscheinlich zur Dokumentierung seiner Unabhängigkeit vom väterlichen

Regiment. Wenn dann ferner am 9. Nov. 1478 Vater und Sohn sich wieder

einten und eine neue, von Eberhard d. Ä. zu Stande gebrachte Hofordnung

und einen neuen, von dem Prinzipe der Beschränkung in Ausgaben und

Beamten beherrschten Verwaltungsplan aufstellten, in diesem Jahre

aber Schöferlin als Kanzler im Dienerbuche verzeichnet wird, Niclas

dagegen (nach dem 5. April 1478, dem Datum der Translationen) aus der

Geschichte verschwindet, so hätten wir in dieses Jahr entweder seinen,

durch die Verwaltungsänderung bedingten Abschied, oder seinen Tod zu

verlegen. Für Letzteres möchte ich mich um deswillen entscheiden, weil

Niclas, der bei seiner Bestallung für seine Lebenszeit als Kanzler

angenommen worden war, im Jahre 1478 nicht einmal bei seiner großen

Gönnerin, der Pfalzgräfin, resp. Herzogin Mechthild[22] als Kanzler

erscheint, sondern Schöferlin mit installiert wird. Bestimmteres

über das Jahr des Todes Niclasens, für welches man gewöhnlich das

Jahr 1479 ansieht, kann zur Zeit nicht angegeben werden; es hat sich

bedauerlicherweise ebensowenig im Stuttgarter Staatsarchive auffinden

lassen, wie Berichte oder Notizen, welche über die Amtsthätigkeit von

Niclas als minstem Kanzler Ulrichs einiges Licht verbreiten könnten;

nur ein dem früheren Leben des Mannes angehöriger Originalbrief, der

oben unter II. abgedruckt steht.

Auch dieser beansprucht unser Interesse, indem er zweierlei, was man

bisher nur vermuthete[23], zur Gewißheit erhebt: a) daß Niclas v. Wyle

schon 1449 als Stadtschreiber zu Eßlingen angestellt war, und b) daß er

hier in engerer Beziehung stand zu Heinr. Steinhöwel.[24]

Vielleicht regt Vorstehendes diesen oder jenen Freund unserer

Nationalliteratur zu erneuten Nachforschungen über die beiden

verdienstvollen Männer an, von denen, mit Lessing zu reden, unsere

gedruckte Literatur anfängt. Es ist ja noch mancher dunkle Punkt in

ihrem Leben und Wirken.

Das gilt z. B. von dem Nürnberger Aufenthalte Niclasens (um 1444-48).

Hr. Dr. Frommann, der im germ. Museum und im kgl. Kreisarchive

zu Nürnberg Nachforschungen veranstaltet hat, konnte über diesen

Aufenthalt leider nichts erkunden.

/Plauen./ /Joh. Müller./

Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit (Jg. 26, 1879) Neue Folge · 第 9 / 177 题